ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe Vorschläge unterbreitet, die den Fraktionen als Diskussionsgrundlage

Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, ...
Author: Gitta Kalb
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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Stadt Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Stadt Wettin Nr. 3, Jahrgang 7, 15. März 2017

Beratung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im Amtsblatt des Monats Januar hatte ich Ihnen ja bereits einen Ausblick auf das Jahr 2017 gegeben, den ich nunmehr weiter untersetzen und mit welchem ich auf die Ausführungen der Fraktion der GRÜNEN reagieren möchte, den Sie ebenfalls in diesem Amtsblatt finden. Es ist richtig, dass Politik im Wesentlichen mit Entscheidungen über die Verwendung von Finanzmitteln gestaltet wird. Wenn aber die Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der mit der Bildung der Einheitsgemeinde übernommenen hohen Schulden gering sind, ist es wie in einer Ehe. Es kommen Diskussionen darüber auf, wie man das wenige Geld, was man zur Verfügung hat, am effektivsten einsetzt. Ein wichtiger Schritt sind dabei die Maßnahmen zur Reduzierung des Schuldenstandes der Stadt WettinLöbejün. Hatten wir zum 01.01.2011, also zur Gründung der Einheitsgemeinde, noch einen Schuldenstand von 24.326.091,18 Euro, konnten wir diesen zum 01.01.2017 bereits auf 12.416.638,60 Euro reduzieren. Diese Schuldentilgung belastet den Stadthaushalt bis zum Jahr 2022 noch mit jährlichen Tilgungsraten von rund 1,6 Mio. Euro. Da diese enorme Summe der Stadt Wettin-Löbejün nicht für investive Maßnahmen zur Verfügung steht, können Investitionen in der Stadt nur über Fördermittel getätigt werden, vorzugsweise über solche Programme, die nur eine geringe oder gar keine Eigenbeteiligung der Stadt verlangen. Um derartige Fördermittelprogramme in Anspruch nehmen und sofort die entsprechenden Anträge stellen zu können, habe ich mich als Bürgermeisterin bewusst gut vernetzt und bin in verschiedenen Vorständen von Vereinen, Arbeitsgruppen usw. tätig. Wie Sie den vorherigen Zeilen entnehmen können, hat damit die Schuldentilgung bis zum Jahr 2022 für die Stadt Wettin-Löbejün oberste Priorität. So sieht es auch der Finanzplan der Stadt Wettin-Löbejün vor. Es ist falsch, wenn in dem nachfolgenden Artikel davon gesprochen wird, dass die mittelfristige Planung der Stadt eine jährliche Neuverschuldung von knapp 2 Mio. Euro ausweist. Richtig ist dagegen, dass der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 keine Aufnahme von Neukrediten vorsieht. Um den Haushalt der Stadt Wettin-Löbejün in den Folgejahren weiter zu konsolidieren, hatte die Stadtverwaltung den Fraktionen in der eigens da-

für ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe Vorschläge unterbreitet, die den Fraktionen als Diskussionsgrundlage für das zu überarbeitende Haushaltskonsolidierungsprogramm dienen sollten. In den Vorjahren beratene Vorschläge, wie z. B. Anpassung der Pachtpreise für Ackerflächen wurden bereits im Jahr 2016 umgesetzt. Dass diese Maßnahme auch in den Folgejahren fortgesetzt wird und damit der weiteren Haushaltskonsolidierung dient, ist für die Stadtverwaltung selbstverständlich. Im weiteren Sinne zählt auch die Neuausschreibung der Verpachtung der drei Fähren der Stadt WettinLöbejün zur Haushaltskonsolidierung. Denn im Gegensatz zu der Zeit bis zum 30.06.2016 ist es mit der Ausschreibung Ziel der Stadt, die Fähren ohne Zuschuss der Stadt Wettin-Löbejün durch einen Dritten betreiben zu lassen. Diese Möglichkeit hat ein in Auftrag gegebenes Wirtschaftsgutachten bestätigt, welches dem Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün vorgestellt wurde und in welchem eindeutig zum Ausdruck kam, dass eine Betreibung der Fähren in der Form eines Eigenbetriebes der Stadt Wettin-Löbejün mittelfristig ein jährliches durchschnittliches Defizit in Höhe von 81.700 Euro verursachen würde! Auch die von einigen Fraktionen vorgeschlagene Schaffung eines Eigenbetriebes oder Eigengesellschaft zur Bewirtschaftung des umfangreichen Gebäudebestandes der Stadt Wettin-Löbejün rechnet sich für die Stadt Wettin-Löbejün und konsolidiert den Haushalt nur, wenn auch die auf den Gebäuden befindlichen Altschulden von über 3 Mio. Euro von dieser Gesellschaft übernommen und durch diese getilgt werden. Ob es dann aber möglich ist, den Gebäudebestand attraktiver für neue Mieter zu machen, ist fraglich. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie sehen, wie schwierig es in der derzeitigen allgemeinen Situation der Stadt ist, eine Stadtentwicklung zu betreiben, die ihres Namens auch würdig ist. Unabhängig von der Finanzlage wird es uns nur gelingen, die Stadt Wettin-Löbejün weiter voranzubringen, wenn wir gemeinsam, also Stadtverwaltung und Stadtrat, an einem Strang ziehen und nicht gegeneinander arbeiten und uns mit Schuldzuweisungen über das Zustandekommen der Schulden in der Arbeit blockieren. In diesem Sinne verbleibe ich Ihre Bürgermeisterin Antje Klecar

Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeit

Seite 2

Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün

Seite 5

Informationen Stadt Wettin-Löbejün

Seite 19

Ortschaft Brachwitz

Seite 23

Ortschaft Döblitz

Seite 24

Ortschaft Domnitz

Seite 25

Ortschaft Dößel

Seite 25

Ortschaft Gimritz

Seite 25

Ortschaft Stadt Löbejün Seite 26 Ortschaft Nauendorf

Seite 29

Ortschaft Neutz-Lettewitz

Seite 30

Ortschaft Plötz

Seite 31

Ortschaft Rothenburg

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Ortschaft Stadt Wettin

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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün

Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün, OT Löbejün Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün Tel.: 034603 7570, Fax: 034603 75715 Name, Vorname Bürgermeisteramt Frau Antje Klecar Frau Petra Heier

Tätigkeit

Telefon

Bürgermeisterin Büro der Bürgermeisterin

75711 75710

Haupt- und Finanzverwaltung Frau Antje Klecar Leiterin 75711 Hauptverwaltung Herr Frank Bujak Fachbereichsleiter 75712 Satzungswesen/Wahlen Frau Luise Worofka SB Poststelle/allg. Verw./ 75713 Amtsblatt Frau Brode SB Web/Kultur/Vereine 75718 Frau Karola Marschner SB KITA/Schule/ 75717 Sozialangelegenheiten Frau Beatrice Euler SB KITA/Schule/ 75717 KfZ-Versicherungen Frau Nadine Krüger SB Lohn und Gehalt 75719 Frau Diana Kiunke SB Personalangelegenheiten 75719 Frau Corinna Päutz Standesbeamtin/ 75724 SB Friedhofswesen Finanzverwaltung Frau Christiane Fachbereichsleiterin 75741 Denkewitz Ltr. Geschäftsbuchhaltung/ Haushaltsangelegenheiten Frau Christiane SB Geschäftsbuchhaltung 757403 Tüttmann Frau Corina Albrecht SB Geschäftsbuchhaltung/ 757402 Anlagenbuchhaltung/ Haushaltsangelegenheiten Frau Bianca Zimmer SB Geschäftsbuchhaltung/ 757401 Rechnungseingangsbuch/ Doppik Frau Karla Rothmeier Kassenleiterin 75747 Frau Heidlinde Strzoda SB Kasse 75746 Frau Jenny Niesel SB Kasse 75745 Frau Kristina Storch SB Vollstreckung 75744 Frau Katrin Nitzer SB Steuern 75743 Bau- und Ordnungsverwaltung Frau Heike Blume Leiterin Bauverwaltung Frau Heike Blume Fachbereichsleiterin Frau Daniela Schaaf SB allg. Bauverwaltung/ Versicherung Frau Gabriele Brabetz SB Liegenschaften/ Wasser- und Bodenverbände Frau Runa Repert SB Liegenschaften/ Wasser- und Bodenverbände/ Gebäudemanagement selbstgenutzte Immobilien Frau Juliane Schulze SB Gebühren und Beiträge

75735 75735 75730 75732 75736

75737

Frau Kerstin Kündiger SB Hoch- und Tiefbau/ 75734 Städtebausanierung/ Dorferneuerung Frau Beate Trümmel SB Hoch- und Tiefbau/ 75733 Dorferneuerung Ordnungsverwaltung Frau Mona Heinrich SB Einwohnermeldeamt/ 75723 Wahlen Frau Elke Taube SB Einwohnermeldeamt/ 75751 Wahlen/OWIG Bürgerbüro Wettin jeweils dienstags 034607 34333 Herr Wim Lohse SB Feuerwehr/OWIG/Vollzug 75720 Herr Heiko Gaebel SB Gewerbe/Hunderegister/ 75759 allg. Ordnungsverw. Öffnungszeiten/ Sprechzeiten: Dienststelle Rothenburg: Frau Iris Rössel SB Gebäude- Tel.: 034691 21038 management Fax: 034691 21039 dienstags 9:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

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15. März 2017

Jahrgang 7

Dienststelle Wettin: Frau Elke Taube SB Einwohner- Tel.: 034607 34333 meldeamt/ Fax: 034607 34313 Bürgerbüro dienstags 9:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Dienststelle Löbejün: montags geschlossen dienstags 9:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs 8:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr donnerstags 9:00 bis 12.00 Uhr freitags geschlossen Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Thomas-Müntzer-Str. 3, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: Sprechstunde nach Vereinbarung E-Mail: [email protected] Ort: Ortschaftsbüro Brachwitz

________________________________________________________ OS Döblitz, Tanneneck 5, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: nach Vereinbarung Tel.: 034607 21913 oder 0174 6058645

________________________________________________________ OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Matthias Ahrens Sprechstunde: jeden letzten Mittwoch im Monat 16.00 - 18.00 Uhr Tel., Fax: 034603 20214, 32546 Handy: 0171 3627496

________________________________________________________ OS Dößel, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags 19.00 - 20.00 Uhr über Handy: 0174 3937879

________________________________________________________ OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: nach Vereinbarung Tel.: 034607 21150 Handy: 0151 62941977

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OS Stadt Löbejün, Kirchhof 1, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: Terminvereinbarung bitte unter [email protected] oder hinterlassen Sie Ihren Namen, Telefonnummer und Anliegen in meinem Postkasten in der Poststelle der Stadtverwaltung, Erdgeschoss unten links Tel./Fax 034603 719088

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OS Nauendorf, Alte Dorfstr. 2 - 3, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 16.30 - 17.30 Uhr Handy-Nr.: 0163 2654437

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OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Rudolf Schmidt Sprechstunde: jeden 1. Dienstag im Monat im OT Lettewitz, Ortschaftsbüro, Teichstr. 18 von 17.00 bis 17.30 Uhr jeden 3. Dienstag im Monat im OT Neutz, Sporthalle, Hallesche Str. 2 von 17.00 bis 17.30 Uhr Handy: 0151 62941978

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OS Plötz, Winkel 9a, 06193 Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Christian Richtscheid Für eine Sprechstunde und Termine melden Sie sich bitte unter ploetz-koesseln@t-online. de, per Telefon unter 034600 20351 oder über Fax 034600 20766.

________________________________________________________ Ortsbürgermeister: Sprechstunde:

OS Rothenburg, Am Kindergarten 10, 06193 Wettin-Löbejün Herr Willi Schreiber dienstags 17.00 - 18.00 Uhr Tel.: 034691 20485

Ortsbürgermeister: Sprechstunde:

OS Stadt Wettin, Burgstraße 1, 06193 Wettin-Löbejün Herr Volker Härzer dienstags 16.00 - 18.00 Uhr nach Vereinbarung Tel.: 034607 34351, Handy: 0172 7901185

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Jahrgang 7

15. März 2017

Nr. 3

Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün

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Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel, OS Gimritz, OS NeutzLettewitz, OS Wettin, OS Löbejün, OS Plötz, OS Nauendorf TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (Hauptsitz Petersberg, OT Gutenberg)

OS Domnitz TW - Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“

OS Rothenburg TW - Midewa GmbH Niederlassung Anhalt-Harzvorland Stiftstr. 7 06366 Köthen Tel.: 03496 4110-0 Fax: 03496 4110-23 E-Mail: [email protected] 24-h-Notrufnummer: 03496 4110-34 Geschäftszeiten: Mo., Mi., Do. 8:00 - 16:00 Uhr Di. 8:00 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 14:00 Uhr AW - Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV Saalkreis) Sennewitzer Straße 7 OT Gutenberg 06163 Petersberg Telefon: 034606 360-0 Fax: 034606 360-299 Störungsnummer Abwasser: 01511 4122795 Störungsnummer Trinkwasser: 0800 6647003 E-Mail: [email protected] Internet: www.wazv.saalkreis.de - www.wazv-saalkreis.de dienstags: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr donnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr bzw. nach telefon. Absprache Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ Köthensche Str. 54, 06406 Bernburg Tel./Fax: 03471 3757 -0/375712 Notfall: 03471 375721 montags: 9.00 - 12.00 Uhr dienstags: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags: 9.00 - 12.00 Uhr EURAWASSER Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft Saale Unstrut mbH, NL Gutenberg Störung und Haverie TW 0800 6647003 Tel.: 034606 291012 Fax: 034606 291029 E-Mail: [email protected] Anschrift: 06193 Petersberg, OT Gutenberg, Sennewitzer Straße 7 Mitnetz Strom/Störungsdienst Telekom/Entstörungsdienst

0800 2305070 0800 3301300

Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 12. April 2017 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Mittwoch, der 29. März 2017, 9.00 Uhr

Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr. 4, 06193 Wettin-Löbejün Tel./Fax: 034607 20320/21864 Homepage: www.wettin.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: montags: 12.00 - 17.00 Uhr dienstags: 12.00 - 17.00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 12.00 - 18.00 Uhr freitags: 11.00 - 15.00 Uhr Zusätzliche Öffnungszeiten der Wettin-Information von April bis September: an jedem 2. Wochenende im Monat, samstags und sonntags von 13.00 - 17.00 Uhr. Im Juli und August bleibt die Wettin-Information an den Wochenenden geschlossen. Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz 1, 06193 Wettin-Löbejün Tel.: 034603 77250 Fax.: 034603 71258 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: dienstags: 9.00 - 18.00 Uhr mittwochs: 9.00 - 12.00 Uhr donnerstags: 9.00 - 18.00 Uhr Bibliotheken: Öffnungszeiten der Schul- und Gemeindebibliothek, OT Nauendorf Seit Oktober jeden 1. Mittwoch im Monat von 10.30 bis 13.00 Uhr; in der Ferienzeiten ist die Bibliothek geschlossen Nauendorf, Carl-Loewe-Grundschule, Am Sportplatz 2

Notfallnummern Polizei 110 Rettungswagen und Feuerwehr 112 Bereitschaft Arzt 116 117 Feuerwehrleitstelle 0345 2215000 Rettungsdienstleitstelle 0345 8070100 Krankentransport 0345 19222 Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 0345 52540295 Kriminaldienst 0345 52540263 Unfalldienst 0345 52540243 Revierbereichsbeamte (RBB) Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a, 06193 Wettin-Löbejün Tel./Fax: 034603 32840/328410 dienstags: 15.00 - 18.00 Uhr E-Mail: [email protected]

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Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling OS Löbejün, Bahnhofstr. 4

034603 77296

FÄ W. Ute Nestler OS Löbejün, Doktorberg 8

034603 77805 0171 2613811

Dr. med. St. Roth 034603 77295 OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Fax: 034603 77677 www.hausarzt-roth-loebejuen.de Theresia Baust Domnitzer Lindenstr. 12 06193 Wettin-Löbejün OT Domnitz

034603 20250 Fax: 034603 718064

FÄ Dipl.-Med. K. Just 034603 20338 FÄ Dr. med. Katja Rüde Fax: 034603 21600 FA Andreas Rüde OS Nauendorf, Poststr. 2 E-Mail: [email protected] web: www.allgemeinarztpraxis-nauendorf.de Dr. A. Lukowski 034607 34029 OS Wettin, Johannisstr. 16

Nauendorfer Engel Katrin Kirchschlager

034606 363949 0171 3259940 Fax: 034606 363950

Betreuungszentrum Kerstin Kirchhof Fahrdienst

034603 71540 Fax: 034603 715420 034603 715413

Volkssolidarität „Sozialstation Petersberg“

034603 20073

Diakoniestation Könnern

034691 51160

Wettiner Schwestern 034607 34929 Pflegedienst GmbH Fax: 034607 239987 0174 6537271 E-Mail: [email protected]

Apotheken Kreuzapotheke Löbejün

034603 77823

Burg-Apotheke Wettin (Tag und Nacht erreichbar)

034607 20310

Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik OT Wettin, Saalestr. 7a

034607 34540 0173 2624232

Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. D. Meisel OS Wettin, Großer Schweizerling 3

034607 20537

Urologie Dr. A. Melchior OS Löbejün, Kirchhof 1

034609 23279 034603 71911

Tierärzte Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann 034691 22049 OS Dornitz, Zum Sixbach 3 0172 8682155 [email protected] www.hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß OS Löbejün, Am Stadtgut 3f [email protected] www.tierarztpraxis-loebejuen.de

034603 32852 Fax: 034603 71544

Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr. 8

034603 77220

S. Hünicke OT Brachwitz, Lerchenweg 12

0345 5511608

Dipl.-Stom. I. Riedel OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4

034603 20406

034691 52047

Telefonseelsorge e. V. Halle

Physiotherapie Monika Zwanzig OT Wettin, Johannisstraße 16

Tel./Fax 034607 20303

Physiotherapie und Schmerztherapie nach LiebscherBracht, Torsten und Sabine Körner Nauendorf 32766 Löbejün 71102 [email protected] www.schmerztherapie-halle.de Andrea Fehse OT Rothenburg, Pappelstr. 2

Tel.: 0800 1110111 oder 0800 1110222

Tel. 034691 52378

Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe Pflegedienst Beate Hausmann Büro Wallwitz Seniorenzentrum Götschehof

034976 21634 0177 2937054 034606 21318 034606 3680106 034606 36800

Naturheilpraxis Corinna Groß Heilpraktikerin OT Löbejün, Am Stadtgut 3e www.naturheilpraxis-loebejuen.de

Tel. 034603 322799

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Öffentliche Bekanntmachung der 9. Sitzung des beratenden Schul-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019

Haupt- und Finanzverwaltung Stadt Wettin-Löbejün -Die Bürgermeisterin-

Stellenausschreibung Die Stadt Wettin-Löbejün sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/in für die allgemeine Ordnungsverwaltung zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: - Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten - egelmäßiger Außendienst, auch außerhalb der Dienstzeit und an Wochenenden (Kontrolle des ruhenden Verkehrs, der Sondernutzungen, Straßenreinigung, etc.) - Erteilung von Genehmigungen bzw. Versagungen (Plakatierung, Brauchtumsfeuer usw.) - Klärung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger - Sitzungsdienst Wir erwarten: - eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-er bzw. Angestelltenlehrgang I oder einen vergleichbaren Berufsabschluss - ausgeprägte Kenntnisse im Bereich des Ordnungsrechtes und der Ordnungsverwaltung - sicherer Umgang mit dem PC - hohes Maß an Durchsetzungsvermögen und Einsatzbereitschaft, Mobilität und Flexibilität - Führerschein Klasse B. Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis nach dem TVöD-VKA mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte bis spätestens 31.03.2017 (Posteingang) an die Stadt Wettin-Löbejün Markt 1 06193 Wettin-Löbejün senden. Ansprechpartnerin für diese Ausschreibung ist Frau Klecar (Bürgermeisterin), Tel.: 034603 757-11, E-Mail: [email protected]. Hinweis: Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur bei Beilage eines frankierten Rückumschlages. Anfallende Fahrtkosten werden nicht erstattet. gez. Klecar Bürgermeisterin

Die 9. Sitzung des beratenden Schul-, Kultur- und Sozialausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Dienstag, dem 28.03.2017, um 18:30 Uhr im Stadthaus, Raum 1 unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 4. Kontrolle der Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Sitzungsteil 5. Stand und Entwicklung der Partnerschaftsbeziehungen in der Stadt Wettin-Löbejün, den Ortschaften, Einrichtungen, Vereinen und dgl. 6. Information durch den Fachbereich 7 . Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses, der berufenen Bürger und der Ortsbürgermeister gez. Hartmut Isaak Vorsitzender des Ausschusses

Öffentliche Bekanntmachung der 30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem 30.03.2017, um 18:30 Uhr in dem im 1. OG gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Nauendorf statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift vom 22.02.2017— öffentlicher Sitzungsteil — 7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse 8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin 9. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 11. Kurzinformation aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden 12. Beschlussfassung — öffentlicher Sitzungsteil 12.1. Beratung und Beschluss — Abwägungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Zur Saaleaue“ in der Ortschaft Brachwitz 12.2. Beratung und Beschluss — Satzungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung „Zur Saaleaue“ in der Ortschaft Brachwitz

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12.3. Beratung und Beschluss - Außerplanmäßige Ausgabe gem. § 105 Abs. 1 KVG LSA 12.4. Beratung und Beschluss - Annahme einer Spende 13. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschriften vom 23.02.2017 - nichtöffentlicher Sitzungsteil 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 2.2. Vergabeangelegenheiten 2.3. Personalangelegenheiten 2.4. Rechtsangelegenheiten 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen durch die Bürgermeisterin 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung gez. Prof. D. Gottstein Vorsitzender des Stadtrates

Öffentliche Bekanntmachung der 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem 06.04.2017, um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift der 28. Sitzung des Hauptund Finanzausschusses - öffentlicher Teil7. Beratung und Abstimmung - Haushaltsplan 2017 der Stadt Wettin-Löbejün 8. Beratung und Abstimmung — Bestimmung des Wahltages für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Wettin-Löbejün 9. Beratung und Abstimmung — Berufung des Gemeindewahlleiters sowie des Stellvertreters für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Wettin-Löbejün 10. Beratung und Abstimmung — Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Wettin-Löbejün und weiterer Wahlen 11. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 28. Sitzung des Hauptund Finanzausschusses - nichtöffentlicher Teil 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

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Jahrgang 7

Öffentliche Bekanntmachung der 25. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 Die 25. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün der Wahlperiode 2014 bis 2019 findet am Donnerstag, dem 20.04.2017, um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift der 24. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - öffentlicher Teil7. Sanierungsrechtliche Genehmigungen 8. Bauamtsangelegenheiten 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 24. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - nichtöffentlicher Teil 2. Vergabe von Bauleistungen/ Planungsleistungen 3. Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

2. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund der §§ 5, 8, 45 Absatz 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 i.V.m. dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz, KiFöG LSA) vom 07.02.2003, geändert am 23.01.2013, sowie den §§ 2 und 5 KAG-LSA in den derzeit gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün unter dem Beschluss-Nr.202-29/1775R in seiner Sitzung am 23.02.2017 folgende 2. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün beschlossen.

§1 Kostenbeitragspflicht Für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün erhebt die Stadt Wettin-Löbejün Kostenbeiträge gemäß den Festlegungen des § 13 KiFöG LSA in Form von nicht kostendeckenden Beiträgen im Sinne des § 5 KAG LSA.

§2 Kostenbeitragsschuldner (1) Gemäß § 13 KiFöG LSA haben die Eltern und/oder Sorgeberechtigten bei Inanspruchnahme eines Platzes in den kommunalen Kindertageseinrichtungen Kostenbeiträge an den Träger der Kindertageseinrichtungen zu entrichten.

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Nr. 3

(2) Die Eltern/Sorgeberechtigten sind zur Zahlung des Kostenbeitrages verpflichtet. (3) Sofern mehrere Personen die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 erfüllen, haften sie gesamtschuldnerisch.

§3 Beitragsfestsetzung (1) Die Festsetzung des Beitrages erfolgt in monatlichen Beträgen, gestaffelt nach der Betreuungszeit. Betreuungsart A: Krippenkinder (0 - 3 Jahre) I (bis 5 h /25 Wochenstunden) II (bis 6 h / 30 Wochenstunden) III (bis 7 h / 35 Wochenstunden) IV (bis 8 h / 40 Wochenstunden) V (bis 9 h /45 Wochenstunden) VI (bis 10 h / 50 Wochenstunden) Betreuungsart B: Kindergartenkinder (3 Jahre bis Schuleintritt) I (bis 5 h / 25 Wochenstunden) II (bis 6 h / 30 Wochenstunden) III (bis 7 h / 35 Wochenstunden) IV (bis 8 h / 40 Wochenstunden) V (bis 9 h / 45 Wochenstunden) VI (bis 10 h / 50 Wochenstunden) Betreuungsart C: Schuleintritt bis 7. Schuljahrgang I (bis 2 h / Tag / 10 Wochenstunden) III (bis 4 h / Tag / 20 Wochenstunden) V (bis 6 h / Tag /30 Wochenstunden) Ferienbetreuung über 6 Std./Tag nach jeweiliger Voranmeldung

158,00 € 177,00 € 195,00 € 213,00 € 231,00 € 249,00 € 101,00 € 108,00 € 114,00 € 121,00 € 128,00 € 135,00 €

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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün

§4 Fälligkeit (1) Die Erhebung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid. (2) Die Kostenbeitragspflicht entsteht frühestens mit der Wirksamkeit der Anmeldung des Kindes in der Kindertageseinrichtung. (3) Der Kostenbeitrag wird als monatlicher Betrag erhoben. Er ist zum 05.eines Monats für den laufenden Monat fällig.

§5 Inkrafttreten (1) Diese 2. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt WettinLöbejün tritt zum 01.04.2017 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün vom 28.01.2015 außer Kraft. Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 23.02.2017 unter der Beschluss-Nr. 202-29/17/SR beschlossene 2. Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am 27.02.2017 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 27.02.2017

71,00 € 74,00 € 78,00 €

Zuschläge: Krippe

38,00 €/Monat  bei Betreuung über 50 bis 55 Wochenstunden Kindergarten 15,00 €/Monat  bei Betreuung über 50 bis 55 Wochenstunden Hort Ferienbetreuung 1,00 €/Tag bei Verträgen der Betreuungsart C. III 2,00 €/Tag bei Verträgen der Betreuungsart C. I (2) Gemäß § 13 Abs. 4 KiFöG LSA beträgt der gesamte Kostenbeitrag für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder, die gleichzeitig in den Kindereinrichtungen in den Betreuungsarten A und/oder B gefördert und betreut werden, 160 v. Hundert des Kostenbeitrages, der für das älteste Kind zu entrichten ist. Kinder, die in der Betreuungsart C betreut werden (Schulkinder) bleiben bei der Festsetzung der Höhe des Kostenbeitrages nach Satz 1 unberücksichtigt. (3) Der Kostenbeitrag bei Überschreitung der jeweilig vereinbarten Betreuungszeit und/oder über die reguläre Öffnungszeit der in Anspruch genommenen Kindertageseinrichtung beträgt 15,00 € je angefangene halbe Stunde. (4) Eltern/Sorgeberechtigte mit geringem Einkommen können beim örtlichen Träger der Jugendhilfe die Übernahme des Kostenbeitrages beantragen. Der örtliche Träger der Jugendhilfe übernimmt unter den Voraussetzungen des § 90 Abs.3 des SGB VIII ganz oder anteilig die Kostenbeiträge. (5) Für Gastkinder, die die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün besuchen, gilt der Kostenbeitrag der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. (6) Der Kostenbeitrag wird für die Bereitstellung des Platzes in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Wettin-Löbejün auch bei vorübergehender Schließung der Kindertageseinrichtung (z.B. Feiertage, Betriebsferien, Quarantäne) fällig und ist unabhängig von Fehlzeiten des Kindes bis zur Abmeldung weiter zu entrichten.

gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

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Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am 23.02.2017 unter der Beschluss-Nr.: 202-29/1 75R beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 27.02.2017 handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte 2. Änderung der Änderung der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 7 Nr. 3 vom 15.03.2017 öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den 27.02.2017 gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

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2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün Aufgrund der §§ 8 und 9 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung von 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 23.02.2017 folgende 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün

Artikel 1 § 18 erhält folgende Fassung:

§ 18 Urnengemeinschaftsanlage (1) Die Urnengemeinschaftsanlage ist eine Grabstätte ohne individuelle Kennzeichnung. (2) Gestaltung und Pflege obliegen der Friedhofsverwaltung. (3) Umbettungen sind nicht möglich. (4) Die Friedhofsverwaltung führt entsprechende Lagepläne mit Verzeichnis der Verstorbenen.

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(5) Urnen, Überurnen und alle mit der Beisetzung bzw. Bestattung in den Boden verbrachten Teile dürfen nur aus Materialien bestehen, die ökologisch verträglich sind und innerhalb der Ruhefrist ohne Rückstände vergehen. (biologisch abbaubare Urnen)

(2) Die Kostenersatz- und Gebührenschuld entsteht mit Beginn der kostenersatz- bzw. gebührenpflichtigen Leistung. Das gilt auch, wenn der Zahlungspflichtige danach auf die Leistung verzichtet oder wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die nicht von Feuerwehrkräften zu vertreten sind, unmöglich wird.

Artikel 2 § 28 Inkrafttreten

§2 Kostenersatz und Kostenpflichtiger

Die 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün in Kraft.

Für die nachfolgend aufgeführten Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün und anderer hilfeleistenden Feuerwehren im Sinne von §2 (3) BrSchG-LSA wird der Ersatz von entstandenen Kosten verlangt. Kostenpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 7 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Verantwortlichkeit von Personen gilt entsprechend; 2. der Eigentümer der Sache oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, deren Zustand die Leistungen erforderlich gemacht hat; § 8 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt über die Verantwortlichkeit von Tieren und Sachen gilt entsprechend; 3. derjenige, in dessen Auftrag oder in dessen Interesse die Leistung erbracht werden; 4. derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig grundlos den Einsatz einer Feuerwehr auslöst. Besteht neben der Pflicht der Feuerwehr zur Hilfeleistung die Pflicht einer anderen Behörde oder Einrichtung zur Schadensverhütung und Schadensbekämpfung, so sind der Stadt WettinLöbejün die Kosten für den Feuerwehreinsatz vom Rechtsträger der anderen Behörde oder Einrichtung zu erstatten, sofern ein Kostenersatz nach Satz 1 nicht möglich ist.

Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 23.02.2017 unter der Beschluss-Nr. 205-29/17/SR beschlossene 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am 27.02.2017 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 27.02.2017 gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

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Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am 23.02.2017 unter der Beschluss-Nr.: 205-29/17/SR beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 27.02.2017 handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 7; Nr.3 vom 15.03.2017 öffentlich bekannt zu machen.

§3 Gebühren

Wettin-Löbejün, den 27.02.2017 gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

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Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün (Kostenerstattungssatzung) Aufgrund der §§ 8 und 9 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung von 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288), in Verbindung mit dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) in der jeweils geltenden Fassung und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 23.02.2017 unter der Beschluss-Nr. 206-29/17/SR folgende Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün (Kostenerstattungssatzung-FF) beschlossen:

§1 Grundsatz (1) Die Stadt Wettin-Löbejün unterhält zur Bekämpfung von Schadensfeuern sowie zur Hilfeleistung bei Unglückfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, eine Freiwillige Feuerwehr nach Maßgabe des Brandschutzund Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG – LSA). Einsätze in diesem Rahmen sind unentgeltlich, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.

(1) Für die Gestellung von Brandsicherheitswachen, das Gewähren von Hilfeleistungen und für die zeitweise Überlassung von Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr, die nicht nach § 22 (1) BrSchG-LSA unentgeltlich sind und nicht unter die Vorschrift des § 22 (3) BrSchG-LSA fallen, werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner ist der Veranstalter (bei Brandsicherheitswachen) oder der Veranlasser der Maßnahme. (3) Die Leistungen nach Absatz 1 können von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von der Bereitstellung einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden. (4) Auf freiwillige Leistungen der Feuerwehr besteht kein Rechtsanspruch. Ob sie gewährt werden sollen, entscheidet der Stadtwehrleiter im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin. Bei freiwilligen Leistungen ist die Haftung der Stadt Wettin-Löbejün auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (5) Für Gegenstände der Feuerwehr, die bei freiwilligen Leistungen der Feuerwehr ohne Verschulden der Feuerwehr beschädigt oder vernichtet werden, hat der Gebührenpflichtige Schadenersatz zu leisten.

§4 Berechnungsgrundlage (1) Der Kostenersatz und die Gebühren, die sich jeweils aus den Personal-, Fahrzeug-, Geräte- und Sachkosten zusammensetzen, werden nach den in den §§ 5 bis 7 aufgestellten Grundsätzen berechnet. (2) Kommen Feuerwehren anderer Gebietskörperschaften auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Wettin-Löbejün zum Einsatz, so werden die der Stadt Wettin-Löbejün dadurch entstehenden Kosten gegen den Schuldner geltend gemacht. (3) In Fällen der missbräuchlichen Alarmierung wird der gemäß Ausrückeordnung vorgesehene Bestand an Kräften und Mitteln abgerechnet.

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Nr. 3

§5 Personalkosten (1) Die Personalkosten berechnen sich bei Einsätzen nach § 22 (3) BrSchG-LSA bei Brandsicherheitswachen und freiwilligen Leistungen der Feuerwehr aufgrund der Einsatzzeit. (2) Die Einsatzzeit bei Einsätzen nach § 2 beginnt mit dem Zeitpunkt der Alarmierung und endet mit der Rückkehr im Feuerwehrhaus. Bei Einsätzen, die eine besondere Reinigung der Fahrzeuge und Geräte erforderlich machen, wird die Zeit für die Reinigung der Einsatzzeit hinzugerechnet. (2) Die Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen richtet sich nach dem Einsatzbericht des Führers der Brandsicherheitswache. (3) Bei freiwilligen Hilfeleistungen werden die Personalkosten nach dem Einsatzbericht berechnet. (4) Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzzeit. Als Mindestgebühr gilt der Satz für eine Viertelstunde. Darüber hinaus wird jede angefangene Viertelstunde als volle Viertelstunden abgerechnet. (5) Für die Dauer des Einsatzes nach § 2 und bei freiwilligen Hilfeleistungen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied ein Stundensatz gemäß Kostentarif berechnet. (6) Für alle Einsätze nach § 2 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen wird auf die Personalkosten ein Zuschlag von 50 v.H. erhoben. (7) Für die Dauer der Einsatzzeit bei Brandsicherheitswachen wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied ein Stundensatz i.H.v. 50 % des nach Absatz 6 festgelegten Betrages berechnet.

§6 Fahrzeug- und Gerätekosten (1) Bei Einsätzen nach § 22 (3) BrSchG-LSA und freiwilligen Hilfeleistungen werden die Fahrzeug- und Gerätekosten für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und Geräte aufgrund der Einsatzzeit, in der sie vom Feuerwehrhaus abwesend sind, berechnet. Die Einsatzzeit beginnt mit der Alarmierung und endet mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft im Feuerwehrhaus. (2) Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzzeit. Als Mindestkostensatz gilt der Satz für eine Viertelstunde. Darüber hinaus wird jede angefangene Viertelstunde als volle Viertelstunde abgerechnet. (3) Bei Fahrzeugen sind im Kostenersatz die Nebenkosten und die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der in den Fahrzeugen befindlichen Geräte enthalten. (4) Die Höhe der Stundensätze der eingesetzten Fahrzeuge bemisst sich nach dem als Anlage beigefügten Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist.

§7 Sachkosten Die Sachkosten wir Schaummittel, Ölbindemittel usw. werden zusätzlich zu dem Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten in voller Höhe zum jeweiligen Tagespreis berechnet.

§8 Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen (1) Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1 private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Einsatzleiter. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht. (2) Für die Beauftragung privater Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen wird, soweit diese ihre Kosten nicht eigenständig gegen den Verursacher geltend machen, Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten.

§9 Kostenschuldner (1) Die Bestimmung des Ersatzpflichtigen nach Einsätzen gemäß § 22 (4) BrSchG-LSA richtet sich nach § 2 Ziff. 1 bis 4 dieser Sat-

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zung. Wird der Einsatz von mehreren in Anspruch genommen, so ist jeder zahlungspflichtig. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. (2) Bei Brandsicherheitswachen und freiwilligen Hilfeleistung ist zur Zahlung verpflichtet, wer die Leistung selbst oder durch Dritte, deren Handhabung ihm hinzuzurechnen ist, veranlasst hat. Absatz 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

§ 10 Zahlungsfälligkeit (1) Der Kostenersatz und die Gebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides an die Stadt Wettin-Löbejün zu zahlen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Zahlungsfrist von sechs Wochen möglich. (2) Rückständige Geldbeträge werden gemäß den Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 (GVBI. LSA 1994, S. 710) in der jeweils geltenden Fassung beigetrieben. (3) Von dem Ersatz der Kosten kann abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder aufgrund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist. (4) Die Stundung des Kostenersatzes richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung.

§ 11 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten Diese Satzung und der als Anlage beigefügte Kostentarif treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün in Kraft. Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 23.02.2017 unter der Beschluss-Nr. 206-29/17/SR beschlossene Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün wurde durch die Bürgermeisterin am 27.02.2017 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den 27.02.2017 gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

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Bekanntmachungsanordnung: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün am in seiner Sitzung am 23.02.2017 unter der Beschluss-Nr.: 206-29/17/SR beschlossene und durch die Bürgermeisterin am 27.02.2017 handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün ist im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Jahrgang 7; Nr. 3 vom 15.03.2017 öffentlich bekannt zu machen. Wettin-Löbejün, den 27.02.2017 gez. Antje Klecar Bürgermeisterin

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Anlage 1

Kostentarif Kostenziffer und -tatbestand Gebühren- bzw. Kostenersatz Kosten pro Stunde in Euro 1.1. Einsatzdienst Einsatzleiter 35,00 Einsatzkraft 25,00 1.2. Zuschläge Werden die personellen Leistungen unter Nutzung von Zusatzausrüstung (Wärmestrahlenschutzanzug, Gasschutzanzug, Strahlenschutzanzug oder Pressluftatmer) erbracht, ist ein Zuschlag von 25 % zu berechnen.

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2. Sächliche Leistungen Einsatz von Fahrzeugen und Fahrzeugtechnik Mannschaftstransportfahrzeug MTW 30,00 Vorausrüstwagen VRW/KdoW 30,00 Kleinlöschfahrzeug KLF 60,00 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF 60,00 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W 60,00 Löschfahrzeug LF8-TS8-STA; 90,00 LF10; 90,00 LF16-TS8; 90,00 LF 16/12 90,00 Tanklöschfahrzeug TLF16/24; 120,00 TLF 16/25 120,00 Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF20/16 120,00 Schlauchboot 20,00 Motorboot 30,00

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Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2017 Am 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt. Es werden für die Besetzung der Wahllokale interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht. Meldungen erfolgen bitte an die Hauptverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün. Bujak Fachbereichsleiter Hauptverwaltung

Bau- und Ordnungsverwaltung Sanierung Historischer Stadtkern der Ortschaft Löbejün Fragen zur städtebaulichen Sanierung in der Ortschaft Löbejün beantwortet Ihnen Frau Kündiger in der Bauverwaltung während der Sprechzeiten. Die erforderliche Antragstellung erfolgt in Zusammenarbeit mit der beratenden Architektin, Frau Gloria Sparfeld und der BauBeCon Sanierungsträger GmbH in Bremen.

Wohnungsbaugebiet „Am Kaiserberg“ in Löbejün Lage Löbejün liegt ca. 15 km nördlich der Stadt Halle und östlich der Autobahn A 14. Das im Nordwesten der Stadt Löbejün gelegene naturnahe Bebauungsgebiet grenzt an die bestehende Bebauung der Siedlung des Dalenaer Weges an. Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung „Hospital Sankt Cyriaci“. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: 12.257 m2 - Anzahl der Bauparzellen: 22 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m2 Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Kaiserberg“ - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind.

Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Repert Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün Tel. 034603 757-0 oder 034603 757-36 Eigentümer des Grund und Bodens ist die Stiftung „Hospital Sankt Cyriaci“. Bebauung - Gesamtgröße des Bebauungsgebietes ohne die anschließende Aufforstung: 12.257 m2 - Anzahl der Bauparzellen: 22 Stück - Grundstücksgrößen von: 433 bis 620 m2 - voll erschlossenes Wohngebiet, Stromverteilung, Abwasser, Trinkwasser, Gasanschluss und Telekom Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Kaiserberg“ - Bauform: Einzel- und Doppelhäuser Mehrfamilienhäuser - Bauweise: offen - Anzahl der Vollgeschosse: ein- bzw. zweigeschossig - Dachformen: Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach - Dachneigungen: 25 bis 50 Grad - Dacheindeckungen ohne farbliche Festsetzung Garagen und überdachte Stellflächen: wenn sie mind. 3,00 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind. Ansprechpartner zu Fragen der Erschließung - Frau Kündiger Ansprechpartner zu Fragen der Vertragsbedingungen - Frau Repert Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün Tel. 034603 757-0 oder 034603 757-36

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Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Dößel in Dobis „Am Weinberg“

Lage: Die Ortschaft Dößel bietet in der Ortslage Dobis, gelegen im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Unteres Saaletal, in verkehrsberuhigter und landschaftlich reizvoller Umgebung noch 8 voll erschlossene Baugrundstücke an. Größe der Grundstücke: 400 - 600 m2 Kaufpreis der Grundstücke: Preis pro qm Grundstücksfläche 66,47 €/m2 Ansprechpartner und weitere Informationen: Stadt Wettin-Löbejün Bauverwaltung Markt 1, in 06193 Wettin-Löbejün Tel. 034603 757-0 oder 034603 75732

Wohnungsbaugebiet der Ortschaft Wettin „Hinter dem Schweizerling“ Lage:

Das Wohngebiet „Hinter dem Schweizerling“ befindet sich in Wettin, in der Nähe des Bismarckturmes. Es liegt in einer sehr ruhigen, idyllischen Gegend.

Anzahl der Grundstücke: noch 3 freie Baugrundstücke (gekennzeichnet) Größe der Grundstücke: von 535 m2 bis 750 m2 Bauweise: Einzelhäuser, ein- und anderthalbgeschossig Ansprechpartner: Stadt Wettin-Löbejün Bauamt Frau Brabetz Tel. 034603 75732 Karte siehe oben rechts.

Grundstücksveräußerungen in der Ortschaft Nauendorf Wohngebiet „Postplan“ u. a.

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Lage: Das Wohngebiet „Postplan“ schließt als größere Lückenbebauung im Ortsbereich Nauendorf, die Ortsteile Nauendorf und Merbitz und befindet sich direkt „an der Löbejüner Straße. Nördlich davon liegt vorhandene Bebauung, im Westen befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt das Bebauungsgebiet an ein bereits bestehendes Wohnbaugebiet die „Sportplatzsiedlung“ Anzahl der Grundstücke: noch 7 freie Baugrundstücke Grundstücksgröße: von 523 m2 bis 857 m2 Höhe des Kaufpreises: 50,00 €/m2, voll erschlossen. Festsetzungen zur Bebauung: gemäß Satzung der Ortschaft Nauendorf über den Bebauungsplan Nr. 12 für das Wohngebiet „Postplan“. Z. B. offene Bauweise, Einzel- u. o. Doppelhäuser, Anzahl der Vollgeschosse II, 0,4 Grundflächenzahl, 0,5 Geschossflächenzahl Bei Rückfragen zu o. g. Bebauungsgebiet und weiteren Bauplätzen in der Ortschaft steht Ihnen jeweils zu den Sprechzeiten das Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Frau Repert bzw. der Ortsbürgermeister der Ortschaft Nauendorf, Herr Schulze zur Verfügung.

Wohnungen in der Stadt Wettin-Löbejün zu vermieten im OT Nauendorf Alte Dorfstraße 2/3 (1. OG) 4-Raum-Wohnung ca. 172,00 qm Alte Dorfstraße 2/3 (DG) 2-Raum-Wohnung ca. 53,00 qm im OT Gimritz Gimritzer Hauptstr. 18 (EG) 1-Raum-Wohnung Spielberg 4 (1. OG) 2-Raum-Wohnung

ca. 20,89 qm ca. 63,30 qm

im OT Domnitz Dalenaer Str. 15 (1. OG) Dalenaer Str. 15 (2. OG) Dalenaer Str. 16 (EG) Dalenaer Str. 18 (1. OG)

2-Raum-Wohnung 2-Raum-Wohnung 2-Raum-Wohnung 2-Raum-Wohnung

ca. 45,25 qm ca. 45,25 qm ca. 45,25 qm ca. 45,25 qm

im OT Rothenburg Pappelstr. 4 (EG) 2-Raum-Wohnung Pappelstr. 10 (1. OG) 3-Raum-Wohnung Am Kindergarten 1 (EG) 1-Raum-Wohnung Am Kindergarten 4 (2. OG) 3-Raum-Wohnung

ca. 43,00 qm ca. 58,00 qm ca. 25,00 qm ca. 57,00 qm

im OT Wettin Schilfberg 7 (2.OG) Schilfberg 7 (EG-saniert) Schilfberg 8 (2.OG)

ca. 32,20 qm ca. 59,32 qm ca. 49,22 qm

2-Raum-Wohnung 3-Raum-Wohnung 2-Raum-Wohnung

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Stadt Wettin-Löbejün Ortsteil Rothenburg Gebäudemanagement Am Kindergarten 11 Ansprechpartner: Telefon: Fax: Sprechzeiten: dienstags

Frau Rössel 034691 21038 034691 21039 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Rössel Gebäudemanagement

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Stadt Wettin-Löbejün, den 15.03.2017

Bekanntmachung Planänderung zur 4. Änderung und Ergänzung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2005 für den geplanten Neubau der BAB 143 Westumfahrung Halle (Saale), VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) - AD Halle-Nord (A 14) in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Neutz-Lettewitz, Salzmünde, Teutschenthal, Wettin, Wallwitz und Zappendorf im Landkreis Saalekreis

Planänderung zur 4. Änderung und Ergänzung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES, Vorhabenträger - VHT) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung eines Änderungs- und Ergänzungsverfahrens zum Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) beantragt. Der ausgelegte Plan wurde geändert. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der trassennahen und trassenfernen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bennstedt, Brachwitz, Döblitz, Fienstedt, Gimritz, Lieskau, Neutz-Lettewitz, Salzmünde, Teutschenthal, Wettin, Wallwitz sowie in der Gemarkung Zappendorf beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 20.03.2017 bis einschließlich zum 19.04.2017 während der Dienststunden Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Im Bauamt der Stadt Wettin-Löbejün, Ortsteil Löbejün, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ab dem ersten Tag der Auslegung werden die zur Einsicht auszulegenden geänderten Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter der Adresse https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-verkehr/ planfeststellung/planunterlagen/autobahnen/ veröffentlicht. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 1 Abs. 1 Verwaltungsver-fahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - VwVfG LSA i. V. m. § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG). Die Planänderung umfasst insbesondere folgende Punkte: - Ergänzung von Feuerwehrzufahrten im Bereich der K 2117 und des Wirtschaftsweges Nr. 16 und die damit in Zusammenhang stehende Änderung der Schalltechnischen Untersuchung; - Aktualisierung der Adressen der Berechnungspunkte in der Schalltechnischen Untersuchung; - Ergänzung des Fachbeitrages zu den Belangen der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie hierzu vorgesehene Maßnahmen, insbesondere die Änderung des Regenrückhaltebeckens Nr. 01 zur Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und die Ergänzung der Befestigung der Einleitstellen aus den geplanten Entwässerungspunkten in die Vorfluter Würdebach, Benkendorfer Bach und Saale; - Ergänzung der Depositionsberechnung für Stickstoff und entsprechende Anpassung der FFH-Verträglichkeitsprüfung „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“;

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- Anpassung der Ausnahmeprüfung für das FFH-Gebiet „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“; - Ergänzung des Artenschutzfachbeitrages zur Vermeidung von Zugriffsverboten für die Zwergdommel; - Anpassung der Landschaftspflegerischen Begleitplanung mit Maßnahmen zur Kohärenzsicherung für Lebensraumtyp 4030 (Trockene europäische Heiden) und Ergänzung einer Maßnahme zum Schutz der Zwergdommel; - Anpassung der allgemeinverständlichen Zusammenfassung nach § 6 UVPG. Folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen wurden vorgelegt: - Schalltechnische Untersuchung; - Luftschadstofftechnische Untersuchung/Lufthygienisches Gutachten; - Wassertechnische Untersuchung; - Fachbeitrag nach EU-Wasserrahmenrichtlinie; - Landschaftspflegerischer Begleitplan; - Artenschutzfachbeitrag; - die Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchungen/FFH-Verträglichkeitsprüfung für • das FFH-Gebiet „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ • das FFH-Gebiet „Muschelkalkhänge westlich Halle“ • das FFH-Gebiet „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle“ sowie • das FFH-Gebiet „Salzatal bei Langenbogen“; - FFH-Ausnahmeprüfung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie; - die allgemeinverständliche Zusammenfassung gem. § 6 UVPG; - weitere naturschutzfachliche Gutachten und Untersuchungen. Neben den geänderten Unterlagen werden die gesamten Planunterlagen der Öffentlichkeit erneut zugänglich gemacht. Die geänderten Unterlagen werden gesondert und als solche erkennbar mit jeweiliger Änderungsübersicht zu den einzelnen Änderungen ausgelegt. 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 03.05.2017 bei der Anhörungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, ErnstKamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) oder bei der Stadt Wettin-Löbejün, Bauamt, Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Nennung der entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen in dieser Bekanntmachung das Fehlen der Erwähnung in früheren Bekanntmachungen, das vorstehend genannte Bauvorhaben betreffend, geheilt wird. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 17 Abs. 1 und 2 sowie § 72 Abs. 2 VwVfG). 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung von der Auslegung des Plans der a)  nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen

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b) sowie der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen). 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 FStrG, § 17 d FStrG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitige Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9 a Abs. 1 Satz 1 FStrG in Kraft. An den von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Flächen steht dem Träger des Vorhabens gemäß § 9 a Abs. 6 FStrG ein Vorkaufsrecht zu. 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, - dass die für das Verfahren zuständige Behörde und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist, - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird, - dass zu den entscheidungserheblichen Unterlagen i.S.v. § 6 UVPG u.a. der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP), die allgemeinverständliche Zusammenfassung nach dem UVPG, die FFH-Verträglichkeitsprüfungen und die FFH-Ausnahmeprüfung, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die Schalltechnische Untersuchung, die Luftschadstofftechnische Untersuchung, die Wassertechnische Untersuchung, das Gutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie weitere naturschutzfachliche Gutachten und Untersuchungen gehören, - dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten und - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG ist. Im Auftrag gez. Klecar Bürgermeisterin - Ausfertigung -

- Dienstsiegel -

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Amtsgericht Halle (Saale)

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14.02.2017

Beschluss Terminbestimmung 553 K 46/15 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 30.05.2017, 11.00 Uhr, im Saal 2.047 des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle das im Grundbuch von Wettin Blatt 1818 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage

Größe m2

2 Wettin 8 878/0

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Gebäude- und Freifläche Brauhausgasse 12

versteigert werden. Laut Gutachten ist das Grundstück bebaut mit einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Zweifamilienwohnhaus (Bj. ca. 1900, Wfl. ca. 172 m2, tlw. vermietet und tlw. in Eigennutzung). Das Objekt ist Bestandteil eines Denkmalbereiches. Die Objektadresse lautet: Brauhausgasse 12, 06193 Wettin-Löbejün OT Wettin. Der Versteigerungsvermerk ist am 31.07.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf 99.000,00 EURO festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs -getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74 a oder § 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de Häßler Rechtspflegerin Ausgefertigt Amtsgericht Halle (Saale), 24.02.2017

Lenart, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

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INFORMATION Aus organisatorischen Gründen ist die Meldebehörde der Stadt Wettin-Löbejün - Außenstelle WETTIN - in der Zeit vom 13.03. bis 31.03.2017 wie folgt geöffnet. Die Sprechstunden an den Dienstagen entfallen, dafür sind die Sprechstunden an den Donnerstagen von 09:00 12:00 Uhr. Donnerstage: 16.03. , 23.03. und 30.03.2017

Landkreis Saalekreis DER LANDRAT

Amtliche Bekanntmachung Der Landkreis Saalekreis erlässt zum Schutz vor der Geflügelpest auf der Grundlage der §§ 2, 55, 56 und 60 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) folgende

Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Beobachtungsgebietes um die Stadt Wettin-Löbejün, Ortschaft Wettin und angrenzende Ortschaften und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Beobachtungsgebiet nach amtlicher Feststellung des Verdachtes der Geflügelpest bei einem Wildvogel. 1) Folgendes Gebiet wird zum Beobachtungsgebiet erklärt: Betroffene Gemeinden: Stadt Wettin-Löbejün, Gemeinde Salzatal Die Grenze des Beobachtungsgebietes beginnt im Norden an der Kreuzung Wettiner Straße/L156, verläuft nach Osten in Richtung Neutz-Lettewitz, biegt nach Süd-Osten ab und quert die Hallesche Straße (K2125) vor Neutz-Lettewitz, dieses nicht einschließend, an der Querung des Luisegrabens, verläuft weiter nach Deutleben, dieses vollständig einschließend, dann östlich der Deutlebener Hauptstraße, diese einschließend, nach Süden bis zur Kreuzung mit der Wettiner Straße in Lettewitz. Hier biegt sie nach Süd-West und verläuft über die Flur bis Döllnitz, dieses einschließend, kreuzt die K2117 ca. 360 m vor Döllnitz und die Straße „Saalebogen“ am Ortseingang Döllnitz, verläuft weiter in westlicher Richtung über die Saale bis ca. 130 m nördlich von Fienstedt, dieses nicht einschließend, über die ElisabethZeidler-Straße (L156), biegt hier nach Nord-West und kreuzt die K2124 zwischen Zörnitz und Johannashall an der Einmündung der Seitenstraße „Promenade“. Im weiteren Verlauf nach Norden umschließt sie Trebitz vollständig, quert dort die Saale und verläuft weiter in nördlicher Richtung bis zur Kreuzung der Wege Mühlweg und Aue, weiter über die nächste Gabelung des Mühlweges in dessen nördlichem Verlauf, biegt dann nach Osten und erreicht den Ausgangspunkt. Näheres siehe Abbildung 1. 2) Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet. 3) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und kann beim Landkreis Saalekreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Oberaltenburg 4 b, 06217 Merseburg, eingesehen werden. 4) Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt. Begründung:

I. Mit Befund vom 02.03.2017 wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt aviäres Influenzavirus A des Subtyps H5 in einem Schwan nachgewiesen. Das untersuchte Tier wurde an der Saale in der Stadt Wettin-Löbejün, Ortschaft

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Wettin, gefunden. Der Verdacht auf Geflügelpest bei einem Wildvogel ist amtlich festgestellt. Nach der amtlichen Feststellung des Verdachtes der Geflügelpest bei einem Wildvogel hat die zuständige Behörde u.a. ein Beobachtungsgebiet mit dem Radius von 3 km um den Fundort festgelegt. Die in Ziffer 1 genannten Gebiete des Saalekreises befinden sich in diesem Beobachtungsgebiet.

II. Der Landkreis Saalekreis ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Tierseuchenbekämpfung sachlich gemäß § 24 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) i.V.m. § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr des Landes Sachsen-Anhalt (ZustVO SOG LSA) und örtlich gemäß §§ 1, 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) zuständig. Die im Gebiet nach Ziffer 1 geltenden rechtlichen Bestimmungen (s. Hinweise) richten sich an Halter von Vögeln im Beobachtungsgebiet, an Halter von Hunden und Katzen mit potentiellem Kontakt zum Beobachtungsgebiet und an im Beobachtungsgebiet tätige Jagdausübungsberechtigte. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen kann und damit Tierverluste und hohe wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung kann mehrere Tage betragen. Infizierte Tiere können den Erreger bereits ausscheiden, bevor auf Geflügelpest hindeutende Krankheitserscheinungen auftreten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Krankheitserscheinungen nicht typisch sind. Sie können auch im Rahmen anderer Erkrankungen auftreten. Daher besteht die Gefahr, dass die Geflügelpest sich unerkannt weiter ausbreiten kann. Die Gefahr der Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände wird als hoch eingeschätzt und ist in Deutschland bereits mehrfach und auch in angrenzenden Landkreisen geschehen, was Verluste der Tierbestände und wirtschaftliche Folgen für den Tierhalter nach sich zog. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände im Landkreis Saalekreis eingetragen werden kann. In Tierhaltungen in vielen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, inzwischen auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt, sowie in europäischen Staaten wie Polen, Ungarn, Österreich und der Schweiz wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei Nutzgeflügel u./o. Wildvögeln amtlich festgestellt. Die Maßnahme wurde unter Berücksichtigung des mir eingeräumten Ermessens sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften getroffen. Andere, ggf. mildere Möglichkeiten, die Ausbreitung der Tierseuche im Landkreis Saalekreis schnell und wirksam zu verhindern, sind nicht ersichtlich. Aus diesem Grund war ein Beobachtungsgebiet festzulegen, für den die besonderen Vorsichtsmaßnahmen für ein Beobachtungsgebiet gemäß § 56 Abs. 2 Geflügelpest-VO gelten. Diese Maßnahme ist zulässig, erforderlich und geeignet, um die Gefahr des Eintrags, der Ausbreitung und Verschleppung dieser Tierseuche zu vermeiden. Ebenso ist sie für die Betroffenen durchführbar. Die unmittelbare Eintrags-, Ausbreitungs- und Verschleppungsgefahr ergibt sich aus der leichten Übertragung des Erregers und der hohen Erkrankungsrate. Auf Grundlage des § 41 Absatz 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden. Rechtsgrundlage für den Widerrufsvorbehalt ist § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

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Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung: Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO wurde die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Aus dem o.g. Krankheitsbild ergibt sich eine unmittelbare Gefährdung für die Gesundheit und das Leben von Geflügel. Ein besonderes öffentliches Interesse ist hier gegeben, weil durch die Ausbreitung der aviären Influenza unter anderem die Gefahr von tiergesundheitlichen wie auch von wirtschaftlichen Folgen erheblich und deshalb zu unterbinden ist. Der Schutz hoher Rechtsgüter erfordert, wie in diesem Fall, ein Zurückstehen etwaiger Individualinteressen von Geflügelhaltern am Eintritt der aufschiebenden Wirkung infolge eines eingelegten Rechtsbehelfs. Das öffentliche Interesse an umgehenden Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Weiterverbreitung der Seuche überwiegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Saalekreis, 06217 Merseburg, Domplatz 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Halle, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise wieder herstellen. Im Auftrag gez. Dr. Meier Amtstierärztin Merseburg, den 03.03.2017 Rechtsgrundlagen - Gesetz zur Vorbeuge und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) i.d.g.F. - Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) i.d.g.F. - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) i.d.g.F. - Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18. November 2005 i.d.g.F. - Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) vom 31. Juli 2002 (GVBl. LSA S. 328) i.d.g.F. - Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 16. November 2000 (GVBl. LSA S. 594) i.d.g.F. - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S.686) i.d.g.F. Hinweise: Für das in Ziffer 1 genannte Gebiet gilt Folgendes: a) Jeder, der in dem in Ziffer 1 genannten Gebiet Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) hält, hat dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Art bei Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises anzuzeigen, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Zusätzlich hat er mitzuteilen, ob er das Geflügel im Freien oder in Ställen hält. b) Die geltende Aufstallungspflicht ist zu beachten. c) Verendungen und Erkrankungen von gehaltenem Geflügel sind unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises bzw. dem bestandsbetreuenden Tierarzt anzuzeigen. d) Gehaltene Vögel (= Geflügel nach Ziffer 2 oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten) dürfen für die Dauer

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von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises nicht aus dem Bestand verbracht werden. e) Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes und bis auf Widerruf durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises dürfen gehaltene Vögel (s. Ziffer 3b) nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. f) Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes und bis auf Widerruf durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises darf Federwild nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Saalekreises gejagt werden. g) Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen. Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nur nach vorheriger Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises möglich. weitere Hinweise: Ein Widerspruch gegen diese Verfügung entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden, da der Landkreis den Zugang für die Übermittlung elektronischer

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Abbildung 1: Sperr- und Beobachtungsgebiet. Die blaue Linie entspricht der Grenze des Beobachtungsgebietes. Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht eröffnet hat. Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Biosicherheitsmaßnahmen sind von allen Geflügelhaltern umzusetzen. Der rote Linie stellt den Sperrbezirk dar.

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Amtliche Bekanntmachung Der Landkreis Saalekreis erlässt zum Schutz vor der Geflügelpest auf der Grundlage der §§ 2, 55, 56 und 60 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) folgende

Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes um die Stadt Wettin-Löbejün, Ortschaft Wettin und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk nach amtlicher Feststellung des Verdachts auf Geflügelpest bei einem Wildvogel. 1) Folgende Gebiete werden zum Sperrbezirk erklärt: Stadt Wettin-Löbejün, Ortschaft Wettin Die Grenze des Sperrbezirkes beginnt im Norden auf der Neutzer Straße auf Höhe des Taxibetriebes Robert Jummrich, verläuft in der Flur gerade in östlicher Richtung, verläuft dann über den Stadthügel halbkreisförmig über die Felder weiter in Richtung Kreuzungsbereich Lettewitzer Straße und Saalestraße, überquert in südwestlicher Richtung die Saale, kreuzt südöstlich von Zaschwitz die Salzmünder Straße (K2127) ca. 300 m vor dem Ortseingang von Zaschwitz, verläuft südlich von Zaschwitz weiter in westlicher Richtung über die Felder und kreuzt die Fienstedter Straße (L156) im Kreuzungsbereich zur Straße Am Galgenberg, die Kreuzung einschließend. Die Grenze verläuft weiter über die Felder in nordwestlicher Rich-

tung und überquert die Trebitzer Straße (L157) im Kreuzungsbereich zur Straße An der Kuhlbach. Von dort geht es weiter in nördlicher Richtung und in ca. 400 m Abstand östlich parallel zum Kuhlbach bis vor die kleine Saale, überquert diese sowie die beiden Saalearme östlich der Pogritzmühle, verläuft weiter in nördlicher Richtung westlich am Sportplatz vorbei, überquert in Höhe der Sporthalle die Neue Schulstraße, geht weiter Richtung Norden zur Kreuzung Könnersche Straße und Am Luisengraben, die Kreuzung einschließend und von dort im nordöstlichem Verlauf zur Neutzer Straße zum Taxibetrieb Jummrich zurück an den Ausgang des Sperrbezirks. Näheres siehe Abbildung 1. 2) Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.

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3) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und kann beim Landkreis Saalekreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Oberaltenburg 4 b, 06217 Merseburg, eingesehen werden. 4) Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt. Begründung:

I. Mit Befund vom 02.03.2017 wurde durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt aviäres Influenzavirus A des Subtyps H5 in einem Schwan nachgewiesen. Das untersuchte Tier wurde in der Stadt Wettin-Löbejün, Ortschaft Wettin, an der Saale gefunden. Der Verdacht auf Geflügelpest bei einem Wildvogel ist amtlich festgestellt. Nach der amtlichen Feststellung des Verdachtes der Geflügelpest bei einem Wildvogel hat die zuständige Behörde u.a. einen Sperrbezirk mit dem Radius von 1 km um den Fundort festgelegt. Die in Ziffer 1 genannten Gebiete des Saalekreises befinden sich in diesem Sperrbezirk.

II. Der Landkreis Saalekreis ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Tierseuchenbekämpfung sachlich gemäß § 24 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) i.V.m. § 6 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr des Landes Sachsen-Anhalt (ZustVO SOG LSA) und örtlich gemäß §§ 1, 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) zuständig. Die aus der Anordnung der Ziffer 1 resultierenden rechtlichen Vorschriften (s. Hinweise) richten sich an Halter von Vögeln im Sperrbezirk, an Halter von Hunden und Katzen mit potentiellem Kontakt zum Sperrbezirk und an im Sperrbezirk tätige Jagdausübungsberechtigte. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen kann und damit Tierverluste und hohe wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung kann mehrere Tage betragen. Infizierte Tiere können den Erreger bereits ausscheiden, bevor auf Geflügelpest hindeutende Krankheitserscheinungen auftreten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Krankheitserscheinungen nicht typisch sind. Sie können auch im Rahmen anderer Erkrankungen auftreten. Daher besteht die Gefahr, dass die Geflügelpest sich unerkannt weiter ausbreiten kann. Die Gefahr der Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände wird als hoch eingeschätzt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände im Landkreis Saalekreis eingetragen werden kann, in den angrenzenden Landkreisen AnhaltBitterfeld und Burgenlandkreis ist dieses bereits geschehen. In Tierhaltungen in vielen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, inzwischen auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt, sowie in europäischen Staaten wie Polen, Ungarn, Österreich und der Schweiz wurde der Ausbruch der Geflügelpest bei Nutzgeflügel u./o. Wildvögeln amtlich festgestellt. Die Maßnahme wurde unter Berücksichtigung des mir eingeräumten Ermessens sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften getroffen. Andere, ggf. mildere Möglichkeiten, die Ausbreitung der Tierseuche im Landkreis Saalekreis schnell und wirksam zu verhindern, sind nicht ersichtlich. Aus diesem Grund war ein Sperrbezirk festzulegen, für den die besonderen Vorsichtsmaßnahmen für einen Sperrbezirk gemäß § 56 Abs. 1 Geflügelpest-VO gelten. Diese Maßnahme ist zu-

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lässig, erforderlich und geeignet, um die Gefahr des Eintrags, der Ausbreitung und Verschleppung dieser Tierseuche zu vermeiden. Ebenso ist sie für die Betroffenen durchführbar. Die unmittelbare Eintrags-, Ausbreitungs- und Verschleppungsgefahr ergibt sich aus der leichten Übertragung des Erregers und der hohen Erkrankungsrate. Auf Grundlage des § 41 Absatz 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann als Zeitpunkt der Bekanntgabe und damit des Inkrafttretens einer Allgemeinverfügung der Tag, der auf die Bekanntmachung folgt, festgelegt werden. Rechtsgrundlage für den Widerrufsvorbehalt ist § 36 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung: Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der VwGO wurde die sofortige Vollziehung der Maßnahme angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung. Aus dem o.g. Krankheitsbild ergibt sich eine unmittelbare Gefährdung für die Gesundheit und das Leben von Geflügel. Ein besonderes öffentliches Interesse ist hier gegeben, weil durch die Ausbreitung der aviären Influenza unter anderem die Gefahr von tiergesundheitlichen wie auch von wirtschaftlichen Folgen erheblich und deshalb zu unterbinden ist. Der Schutz hoher Rechtsgüter erfordert, wie in diesem Fall, ein Zurückstehen etwaiger Individualinteressen von Geflügelhaltern am Eintritt der aufschiebenden Wirkung infolge eines eingelegten Rechtsbehelfs. Das öffentliche Interesse an umgehenden Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Weiterverbreitung der Seuche überwiegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Saalekreis, 06217 Merseburg, Domplatz 9 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Halle, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO ganz oder teilweise wieder herstellen. Im Auftrag gez. Dr. Meier Amtstierärztin Merseburg, den 03.03.2017 Rechtsgrundlagen - Gesetz zur Vorbeuge und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) i.d.g.F. - Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) i.d.g.F. - Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) i.d.g.F. - Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) vom 18. November 2005 i.d.g.F. - Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) vom 31. Juli 2002 (GVBl. LSA S. 328) i.d.g.F. - Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 16. November 2000 (GVBl. LSA S. 594) i.d.g.F. - Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S.686) i.d.g.F. Hinweise: 1) Jeder, der in dem in Ziffer 1 genannten Gebiet Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) hält, hat dies unverzüglich unter

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Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Art bei Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises anzuzeigen, soweit dies noch nicht erfolgt ist. Zusätzlich hat er mitzuteilen, ob er das Geflügel im Freien oder in Ställen hält. Die geltende Aufstallungspflicht ist zu beachten. 2) Für das in Ziffer 1 genannte Gebiet gilt Folgendes: a) Verendungen und Erkrankungen von gehaltenem Geflügel sind unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises bzw. dem bestandsbetreuenden Tierarzt anzuzeigen. b) Gehaltene Vögel (= Geflügel nach Ziffer 2 oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten) dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden. c) Gehaltene Vögel (s. Ziffer 3 b) dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. d) Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Saalekreises (VLÜA) gejagt werden. e) Wer Hunde oder Katzen hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. f) Gehaltene Vögel (gemäß Punkt 3 b) sind auf nähere Anweisung durch das VLÜA untersuchen zu lassen. g) Tote Wildvögel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sind dem VLÜA unter Angabe des Fundortes zu melden. h) Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen das oder die von gehaltenen Vögeln (gemäß Punkt 3 b) oder von Federwild (= Vögel freilebender Arten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden) aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, darf/dürfen nicht verbracht werden. i) Tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln (gemäß Punkt 3 b) dürfen nicht aus dem Bestand verbracht werden. j) Geflügelhalter nach Punkt 2 haben sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe, Schutzvorrichtungen oder sons-

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Abbildung 1: Sperrbezirk. Die rote Linie ist die Grenze des Sperrbezirkes. tiger Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem mittels DVG (= Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) als viruzid-geprüften Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. k) Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird. l) Ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall, eine Schutzvorrichtung oder ein sonstiger Standort, in dem/in der Vögel gehalten werden, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Das gilt nicht für den betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde. m) Die angeordneten Maßnahmen gelten 21 Tage nach Festlegung des Sperrbezirks und bis auf Widerruf durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises. 3) Nach Ablauf der 21 Tage gemäß Punkt 3 Buchstabe m gilt für den Sperrbezirk weiter bis auf Widerruf durch die zuständige Behörde Folgendes: a) Gehaltene Vögel (gemäß Punkt 3 b) dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden. b) Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung durch das LÜVA gejagt werden. c) Ausnahmen von diesen Bestimmungen sind nur nach vorheriger Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises möglich. weitere Hinweise: Der Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden, da der Landkreis den Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nicht eröffnet hat. Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Biosicherheitsmaßnahmen sind von allen Geflügelhaltern umzusetzen.

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Informationen Stadt Wettin-Löbejün Veranstaltungskalender März-April 2017 Datum

Beginn/Ort

Veranstaltung

Ortschaft

25.03.2017

15:00 - 18:00 Uhr Burg-Gymnasium Wettin/Unterburg

Frühlingsmarkt

Wettin

27.03.2017

19:30 Uhr ev. Pfarrhaus

Themenabend - Israel

Wettin

31.03.2017

15:00 - 17:30 Uhr Grundschule Wettin

Frühlingsmarkt

01.04.2017

15:30 Uhr Galeriecafé Mücheln

Ausstellungseröffnung Küstenland

Mücheln

02.04.2017

15:00 Uhr Nikolaikirche

Ausstellungseröffnung Totentanz

Wettin

04.04.2017

16:00 Uhr Burg-Bücherei

Vorlesestunde mit Musik

Wettin

08.04.2017

13:00 Uhr Treffpunkt an der Kirche Döblitz

Frühlingswanderung zu den Kuhschellen

Döblitz

08.04.2017

15:00 Uhr Templerkapelle

Tempelritterführung Mücheln

10.04.2017

09:00 - 13:00 Uhr Kunst- und Kulturscheune Ab 16:00 Uhr

Osterbasteln, Geschichten für Kinder Ausstellungseröffnung

Löbejün

10.04.2017

14:00 Uhr Kunst- und Kulturscheune

Frühlingssingen mit dem Frauenchor

Löbejün

11.04.2017

09:00 Uhr Kunst- und Kulturscheune

Fahrt in die Kinderwelt Köthen

Löbejün/Köthen

22.04.2017

17:00 Uhr Stadthalle „Historisches Stadtgut“ Löbejün

Klavierkonzert „Für eine Rose Ewigkeit“ (Lutherjahr 2017) Heloise Palmer

Löbejün

23.04.2017

15:00 Uhr Stadthalle „Historisches Stadtgut“ Löbejün

Schülerkonzert Loewe trifft Luther“ Kreismusikschule Carl Loewe (Lutherjahr 2017)

Löbejün

Einladung zur 7. VolleyballStadtmeisterschaft Wettin-Löbejün 2017 um den Pokal der Bürgermeisterin Wann: 22.04.2017 Wo: Sporthalle Wettin Organisation: Brachwitzer Alpen e. V. Lindenbergweg 12 06193 Wettin-Löbejün Spielbeginn: 10:00 Uhr Hallenöffnung: 9:15 Uhr Startgebühr: 10 € pro Mannschaft (vor Spielbeginn zu entrichten) Anmeldung: Infos und verbindliche Anmeldung mit Kontaktdaten und Mannschaftsname bei Oliver Hecht unter [email protected] oder 0171 4002030 Meldeschluss: 08.04.2017 Für eine Imbissverpflegung ist gegen Entgelt gesorgt. Stadt Wettin-Löbejün

Die Bürgermeisterin lädt ein zum 4. Nordic Walking Stadtlauf Wann: Wo: Veranstalter: Organisation: Eröffnung: Erwärmung: Start: Ziel: Strecken: Teilnahmegebühr:

Sonntag den 21.05.2017 Domäne Brachwitz Thomas Müntzer Straße 3 06193 Wettin-Löbejün Stadt Wettin-Löbejün die Bürgermeisterin Brachwitzer Alpen e. V. Lindenbergweg 12 06193 Wettin-Löbejün 10:00 Uhr 10:15 Uhr 10:30 Uhr am Sportplatz Domäne Brachwitz 5 km, 7 km und 10 km 3,00 €

Anmeldung:

Die Anmeldung ist bis kurz vor dem Start möglich. Für Gruppen und Vereine wird jedoch um Vorinformation mit Teilnehmeranzahl und Name unter [email protected] gebeten.



Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Wir empfehlen festes Schuhwerk und der Witterung entsprechende Bekleidung. Für eine Imbissverpflegung ist gegen Entgelt gesorgt. Antje Klecar, Bürgermeisterin Brachwitzer Alpen e. V.

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Burg-Gymnasiasten laden zum Frühlingsfest Den erfolgreichen Burgweihnachten der letzten Jahre wollen die Schülerinnen und Schüler des Burg-Gymnasiums Wettin nun erstmalig auch ein Frühlingsfest im Burghof der Wettiner Unterburg folgen lassen. Die Vorbereitungen dazu sind im vollen Gange, um am Samstag, dem 25. März 2017, von 15 bis 18 Uhr eine vorösterliche Atmosphäre zu schaffen. Neben dem Frühlingssingen des Schulchores in der frisch renovierten Aula wird es Allerlei zum Basteln für die Kleinen und zum Naschen für die Großen geben. Schüler gestalten außerdem einen kleinen, aber feinen Ostermarkt und bieten Geschenke, auch aus dem Kunstbereich, zum Verkauf an. Sämtliche Erlöse kommen dabei ausschließlich den Klassen für Veranstaltungen und Projekte zugute. Seien Sie hiermit herzlich eingeladen!

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Auch in diesem Jahr sind wieder möglichst viele Schüler aller Altersgruppen und Fachgruppen mit einbezogen, um den Komponisten, dessen Namen die Musikschule trägt, bekannt zu machen. Wie könnte man es besser tun, als selbst aktiv singend und musizierend. Lassen Sie sich herzlich einladen und in die romantische Welt der Loeweschen Musik entführen. Das Konzert findet am Sonntag, dem 23. April um 15 Uhr in der Stadthalle in Löbejün statt. Weitere Informationen zu unseren Konzerten finden Sie auf unserer Website unter: www.musikschule-carl-loewe.de

i. A. Heiko Schönlein

Loewekonzert 2015 (privat)

KREISVOLKSHOCHSCHULE SAALEKREIS AUSSENSTELLE WETTIN-LÖBEJÜN Angebote für März und April in Wettin Veranstaltungsort: Burg-Gymnasium Haus 5 (ehemalige Sekundarschule), Schulstr. 1 Wir bitten um rechtzeitige vorherige Anmeldung!

Die Kreismusikschule „Carl Loewe“ informiert Halle, 20.02.2017

Loewe trifft Luther - Schülerkonzert der Kreismusikschule „Carl Loewe“ Auch in diesem Jahr bereiten die Lehrer der Kreismusikschule „Carl Loewe“ mit ihren Schüler/innen anlässlich des Todestages des Komponisten wieder ein Konzert vor, welches insbesondere die Werke Loewes in den Mittelpunkt stellt. Aus einer biografischen Schrift von Maximilian Runze über den Komponisten geht hervor, dass Loewe sich sehr intensiv mit Luthers Bemühen um die Reformation insbesondere der Kirchenmusik innerhalb der Gottesdienste beschäftigt hat. So hat Loewe z. B. auch die Lutherischen Choräle verwendet, um sie für vierstimmigen Chorsatz zu bearbeiten. Einer davon, Frau Musika, wird auch im Konzert zur Aufführung kommen. Der Loewesche Satz ist von Frau Mausolf für Streichquartett bearbeitet worden. Darüber hinaus gibt es wieder eine Vielzahl von Loewes Kinderliedern zu hören, welche gerne von den Schülern und Lehrern interpretiert werden: z. B. Das Erdbeerliedchen in Variationen für Gitarrentrio, Die Einrichtung, Die Schule oder Der Knabe vom Berge sind musikalische Kleinode, die auch die Kinder der heutigen Zeit nachvollziehen und einen emotionalen Bezug herstellen können. Die Lieder wirken wie Ohrwürmer, wenn man sich darauf einlässt. Aber auch Originalwerke von Loewe werden aufgeführt, wie z. B. Herr Oluf, Die wandelnde Glocke oder Die Jungfrau vom See aus den Schottischen Bildern.

Blumenwerkstatt - Ostern Aus Reisig, Bindegrün, Blütenzwiebeln und weiterem Naturmaterial entstehen frühlingshafte bzw. österliche Werkstücke und Nester in traditionellen und modernen Formen. Mitzubringen sind: Seitenschneider und Gartenschere und kleines Messer 24.03.2017, 1 x Freitag, 17.00 - 19.15 Uhr, Ulrike Schulze, 16,00 Euro Workshop - Wandbilder aus alten oder modernen Papieren Probieren Sie doch einmal das Thema Papier aus. Sie gestalten ein Wandbild, das Sie auch als Tischdekoration mit Blüten oder Pralinen füllen können. Wunderbar auch als Geschenk für viele Anlässe. 24.04.2017, 1 x Montag, 18.00 - 20.15 Uhr, Marlies Erler, 16,00 Euro Wandern mit der Kräuterfrau Die Tage sind schon merklich länger und wärmer. Viele Pflanzen enthüllen ihr Knospenkleid und präsentieren uns ihre Blüten: Holunder, Heckenrose, Weißdorn. In den Resten einer alten Obstplantage blühen Äpfel-, Kirsch- und Pflaumenbäume. Duftende Blüten für Limonade, Bowle, Gelee, Salat und Dessert. Saftige Kräuter in Hülle und Fülle können wir jetzt auf unseren Wanderwegen finden. Sie schmeicheln unserem Gaumen und dienen der Gesundheit. Erweitern Sie Ihr Wissen um Frühlingskräuter! 22.04.2017, 1 x Samstag, 10.00 - 12.15 Uhr, Roswitha Walter, Wettin-Löbejün, OT Brachwitz, Treffpunkt: Café Saalekiez

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Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Bitte dem Wetter entsprechend angepasste Kleidung und festes Schuhwerk tragen sowie Schreibmaterial und Körbchen mitbringen. Familienpreis ab 2 Personen = 9,50 EUR, ab 3 Personen = 13,50 EUR Information und Anmeldung: Gerda Ludwig, Alte Kohlenstr. 2, 06193 Wettin-Löbejün OT Dößel, Tel. 034607 21962 oder Kreisvolkshochschule Saalekreis, Tel. 03461 2590880; Internet: www.kvhs-saalekreis.de, E-Mail: [email protected]

Das war der Skikurs 2017 am Burg-Gymnasium Wettin Einer langjährigen Tradition (seit 1996) folgend absolvierten auch in diesem Jahr wieder Schülerinnen und Schüler aus der Klassenstufe 11 einen Sportkompaktkurs im alpinen Skifahren. Ihre Erlebnisse und Eindrücke haben die Teilnehmenden in Tagesberichten zusammengefasst und Ihnen zum Lesen bereitgestellt. Dies hätten wir gern an dieser Stelle auch getan, jedoch begrenzt die Redaktion sämtliche Beiträge auf eine halbe Seite. Eine Veröffentlichung unseres Berichts würde diese Vorgabe überschreiten. Insofern verzichten wir hier auf eine sinnlos gekürzte Fassung und verweisen alle Interessierten auf die Homepage des Burg-Gymnasiums Wettin: http://www.burg-gymnasiumwettin.de/. Wir wünschen Ihnen trotzdem viel Spaß beim Lesen. H. Schönlein Verantw. für Öffentlichkeitsarbeit am BGW

Katholische Gemeinde „St. Michael“ Ostrau und „St. Josef“ Löbejün in der Pfarrei Carl Lampert Gemeindereferentin Claudia Rudolf, Karl-Marx-Str. 93, OT Ostrau, 06193 Petersberg, Tel. (034600) 20314

Katholische Gemeinden „St. Josef“ Löbejün, „St. Petrus“ Wettin und „St. Michael“ Ostrau Sonntag, 19.03., 3. Fastensonntag 09.00 Uhr Heilige Messe in Wettin 10.30 Uhr Wortgottesfeier in Löbejün Samstag, 25.03., 4. Fastensonntag 18.00 Uhr Heilige Messe in Wettin Sonntag, 26.03., 5. Fastensonntag 10.30 Uhr Heilige Messe in Ostrau Sonntag, 02.04., 09.00 Uhr Heilige Messe in Wettin 10.30 Uhr Heilige Messe in Löbejün Sonntag, 09.04., Palmsonntag 09.00 Uhr Heilige Messe in Wettin 10.30 Uhr Heilige Messe in Ostrau Exerzitien im Alltag am Donnerstag, 23.03. und 30.03.17 um 9.00 Uhr in Ostrau Die Löbejüner, Wettiner und Ostrauer Senioren treffen sich am Donnerstag, dem 16.03.17, um 14.30 Uhr in Wettin. Der Gesprächskreis trifft sich am Dienstag, dem 21.03.17, um 19 Uhr in Ostrau.

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Rhythmen bestimmen unser ganzes Leben. Ein- und Ausatmen, Schlafen und Wachen, jeder Pulsschlag ist ein Rhythmus. Wenn Leben wie ein Pulsschlag gelebt werden muss, wenn es im Anspannen und Entspannen besteht, im Aufnehmen und Wiederloslassen, dann kommt die Dimension des Loslassens oftmals zu kurz. Wir sind gewohnt immer Neues in uns aufzunehmen: Nachrichten, Informationen, Essen, Eindrücke, Anregungen, Impulse. Hier schafft das Angebot des Kirchenjahres einen heilsamen Ausgleich. So werden die Wochen von Aschermittwoch bis Karfreitag, als Fastenzeit begangen: um loszulassen, sich wieder auszugleichen, um wieder in den Rhythmus einzuschwingen, in den Rhythmus von Ein und Aus, von Viel und Wenig, von Fülle und Leere. Sechs Wochen der Besinnung, des Aufgebens geliebter Gewohnheiten, des Verzichtens um einer Vertiefung des Lebens willen. Eine gesegnete Fastenzeit wünscht Ihnen Claudia Rudolf, Gemeindereferentin

Evangelische Kirchennachrichten im März und April 2017 Monatsspruch für den Monat März Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Alten ehren und sollst dich fürchten vor deinem Gott, ich bin der Herr. 3. Buch Mose 19,32 Sehr geehrte, liebe Gemeindemitglieder! Ich lade Sie ein, am ökumenischen Gemeindeausflug der katholischen und evangelischen Gemeinden im Pfarrbereich Ostrau teilzunehmen. Er findet in der Woche nach Pfingsten, am Mittwoch, dem 7. Juni 2017, statt. Das Ziel der Reise ist das Bauernkriegspanorama von dem Maler Werner Tübke in Bad Frankenhausen und das Rosarium - die weltberühmte Rosensammlung - in Sangerhausen. Bei einer Führung erfahren wir Wissenswertes rund um die Rosensammlung und deren Geschichte. Abfahrts- und Ankunftsorte sind Löbejün und Ostrau. Die Fahrt beginnt um 7.30 Uhr in Löbejün und endet ca. um 18.30 Uhr. Sie sind herzlich eingeladen zu dieser Fahrt! Die Anmeldung ist ab jetzt bei Pfarrer Christoph Schulz in Ostrau (Tel. 034600 20284) möglich. Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Passionszeit. Viele Grüße Christoph Schulz, Pfarrer

Aktuelles für alle Gemeinden Konfirmanden Die nächsten Konfirmandentage finden statt: · am Sa., 25. März von 10 bis 15:00 Uhr in Könnern · am Sa., 8. April von 10 bis 15:00 Uhr in · am Sa., 15. April um 22:00 Uhr Osternacht in Löbejün Nähere Infos werden in den Einladungen bekannt gegeben. Themenabend Mo., 27.03.2017 19:30 Uhr, Pfarrhaus Wettin Themenabend ‚Von Noah bis zur Hochzeit von Kana - Wein in Bibel und Kunst‘ mit Walther-Martin Rehahn

Pfarrbereich Wettin Gottesdienste Wettin: 19.03.2017, 02.04.2017, 17.04.2017, Lettewitz: 20.04.2017, Neutz: 16.04.2017,

09.30 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr Kirchspiel GD 16.00 Uhr GD im Betreuungszentrum 10.00 Uhr

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Rothenburg: 09.04.1017, 09.30 Uhr Dößel: 26.03.2017, 09.30 Uhr Dobis: 19.03.2017, 10.30 Uhr 16.04.2017, 10.30 Uhr Brachwitz: 02.04.2017, 14.00 Uhr 13.04.2017, 19.00 Uhr Tischabendmahlsfeier, altes Pfarrhaus 16.04.2017, 14.00 Uhr mit Kinder GD Gimritz: 17.04.2017, 11.00 Uhr Löbejün: 15.04.2017, 22.00 Uhr St. Petri, Osternachts GD m. AM 17.04.2017, 10.00 Uhr St. Petri Domnitz: 16.04.2017, 11.00 Uhr Osterbastelabend in Löbejün Mittwoch - 12. April 2017 - 18.00 Uhr In unserem Gemeinderaum, Am Kirchhof 1 in Löbejün in der 1. Etage. Herzliche Einladung! Kinder In Wettin: Donnerstag, 16.03 und 06.04.2017, 15 bis 16.30 Uhr in Domnitz: Mittwoch, 15.03. und 05.04.2017, 16 bis 17.00 Uhr in Brachwitz: Donnerstag, 30.03. und 27.04.2017, 16.30 bis 17.30 Uhr in Löbejün: Donnerstag, 23.03. und 02.04.2017, 16.30 bis 17.30 Uhr Gemeindenachmittage Wettin: Mittwoch 05.04.2017, 14.30 Uhr Rothenburg: Donnerstag 06.04.2017, 14.30 Uhr Brachwitz: Mittwoch 12.04.2017, 14.30 Uhr Domnitz: Mittwoch 22.03.2017, 14.30 Uhr Löbejün: Freitag 29.03.2017, 15.00 Uhr Am Kirchhof 1, 1. OG Gesprächskreise Rothenburg: 29.03.2017, 19.00 Uhr Brachwitz: 15.03.2016, 20.00 Uhr Hauskreis Fam. Lehmann:24.03.2017, 19.30 Uhr, Am Burgwall 43 in Brachwitz Hauskreis Fam. Keilberg: 31.03.2017, 19.30 Uhr, Galgenberg 27 in Brachwitz

Kirchengemeinde Schlettau Gottesdienst Sonntag, dem 2. April 2017, um 9 Uhr in der Kirche in Schlettau Evangelisches Pfarramt Ostrau Pfarrer Christoph Schulz OT Ostrau Karl-Marx-Str. 89 06193 Petersberg

Kirchengemeinde Nauendorf

Monatsspruch April „Was sucht ihr den Lebenden bei den Toten? Er ist nicht hier, er ist auferstanden.“ (Lukas 24,5-6) Gottesdienste In der kalten Jahreszeit finden die Gottesdienste in den warmen Gemeinderäumen bzw. Winterkirchen statt. So., 26.03. Lätare 10:00 Uhr GD mit Frühstück Nauendorf Do.,13.04. Gründonnerstag 18:00 Uhr Tischabendmahl Teicha Gemeindezentrum Fr.,14.04. Karfreitag 15:00 Uhr GD mit Chor Gutenberg Sa.,15.04. Karsamstag 18:00 Uhr Andacht u. Osterfeuer Merkewitz 22:00 Uhr Osternacht St.Petri Löbejün

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So.,16.04. Ostersonntag 10:00 Uhr GD mit Abendmahl Sennewitz Mo.,17.04. Ostermontag 10:30 Uhr GD mit Abendmahl Petersberg So., 23.04. Quasimodogeniti 10:00 Uhr GD mit Frühstück Nauendorf Musikalische Andacht am Karfreitag in der St. Nicolai-Kirche Gutenberg Am Karfreitag, den 14.04.2017 findet um 15:00 Uhr zur Sterbestunde Jesu eine musikalische Andacht statt. Unter der Leitung von Tom Zierenberg werden der Kirchenchor Teicha, der Chor der Neustädter Kantorei, begleitet von Orgel und Streicherensemble u. a. das Stabat Mater in g-Moll von Josef Gabriel Rheinberger zu Gehör bringen und damit Jesu Passion und Sterben musikalisch bedenken. Sie sind herzlich eingeladen, in dieser Andacht mit Musik und Wort auf den Weg Jesu Christi zum Kreuz zu schauen. Musik im Pfarrbereich Posaunenchor im Gemeindehaus in Sennewitz, jeden Dienstag um 19:00 Uhr. Kirchenchor im Gemeindezentrum in Teicha, jeden Montag um 17:45 Uhr Kinder in der Kirche Herzliche Einladung zum Kinderpfarrhaus, wie immer in Teicha im Gemeindezentrum dienstags ab 16:00 Uhr (Kaffee, Andacht, Thema, Basteln, Spiele) Sprechzeiten: im Pfarrhaus Teicha; Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr und Samstag 9:00 - 10:00 Uhr Telefonisch bin ich unter 034606 20333 zu erreichen. Bruderschaft Petersberg, Tel. 034606 20409 Es grüßt Sie und wünscht eine gesegnete Zeit, Ihr David Joram Gemeindepädagoge und Pfarrer

Aus den Fraktionen Grüne Ratsfraktion: Ausblick 2017 Politik wird ganz wesentlich mit Entscheidungen über die Verwendung von Geld gestaltet. Wenn wir die letzten drei Jahre unter diesem Gesichtspunkt bewerten, gab es höchstens winzige Gestaltungsmöglichkeiten, denn die Stadt ist hoffnungslos überschuldet. Dass trotzdem verschiedene Investitionen möglich waren, liegt hauptsächlich am Hochwasserfonds von 2013, der ohne Haushaltsgenehmigung genutzt werden konnte. Auch wenn damit einige Verbesserungen an Wegen geschafft wurden, als Glücksfall kann man die Hochwasserkatastrophe sicher nicht einordnen und sie ist auch kein dauerhaftes Finanzkonzept. Unsere Bruttoverschuldung ist seit der Einheitsgemeinde 2011 kontinuierlich gestiegen, trotz Landeshilfe in Millionenhöhe. Für die Stadt steht das Thema Entschuldung und Konsolidierung ganz oben auf der Tagesordnung. Hierzu vermissen wir zielführende Vorschläge aus dem Rathaus. Es wird eher über Steuern und Gebühren nachgedacht. Das Innenministerium macht Grundsteueranhebungen zur Voraussetzung für Hilfen, insofern sind diese für die Entschuldung unabdingbar. Einen tragfähigen Finanzplan, mit dem die Stadt auch Schulden abträgt, kann ich nicht erkennen. Die mittelfristige Planung weist eine jährliche Neuverschuldung von knapp 2 Millionen EUR aus! Zuallererst sehe ich die Stadtverwaltung mit Lösungsvorschlägen in der Pflicht, da dort das Wissen um die Geldflüsse und -bedarfe versammelt ist. Als Ratsfraktion haben wir bereits verschiedene Vorschläge gemacht. So hat der von uns angeschobene Immobilienausschuss beschlossen, die verpachteten kommunalen Ackerflächen neu

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auszuschreiben und die Pachtpreise anzuheben. Da man aber nicht bereit ist, sich an den Preisen der BVVG als Richtwert zu orientieren, bleibt das Einnahmepotential zumindest teilweise liegen. Wir warten mit Spannung darauf, ob dieses Jahr eine Neuausschreibung beginnt. Für die mittelfristige Absicherung des Fährbetriebs in Rothenburg, Wettin und Brachwitz haben wir ein eigenes Konzept für einen Eigenbetrieb vorgelegt. Aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, die Betriebsführung und damit die Einnahmeerlöse mit dem Eigentum zusammen zu bringen, weil nur so eine effiziente Bewirtschaftung möglich ist. Leider wurde unser Vorschlag trotz Unterstützung der Fraktionen Linke und FUBV von der Mehrheit abgelehnt und die erneute Verpachtung eingeleitet. Bei der Gebäudeverwaltung muss über neue Strukturen nachgedacht werden. Die aktuelle Situation bedeutet, dass nur Geld ausgegeben werden darf, wenn dadurch Kosten eingespart oder Schaden abgewendet werden können. Damit fehlen Spielräume, um z. B. Mietern ein attraktives Angebot zu machen, für das sie ggf. auch bereit wären, höhere Mieten zu zahlen. Auch die Gegenfinanzierung von Fördermitteln zur Strukturverbesserung ist schwierig. Wir sind der Auffassung, dass die Stadt zuerst ihr Potential bei der Vermögensbewirtschaftung vollständig heben und ein Gesamtkonzept zur Entschuldung aufstellen muss, bevor die Bürger über höhere Steuern beteiligt werden. Sonst wird die Steuererhöhung eine Endlosspirale. Wir werden weiterhin schwierige Themen anpacken und dazu eigene Vorschläge entwickeln. Christof Rupf, Fraktionsvorsitzender

Allgemeines

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Wir laden ein, das Team der Interessengemeinschaft „Blutspende Löbejün“ lädt zur nächsten Blutspende am 29.03.2017 von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr im Stadtgut (Kämnitz 1) der Stadt Löbejün recht herzlich ein. Die Blutspender der OT Nauendorf, Merbitz, Priester und Umgebung sind auch herzlich eingeladen. Wir würden uns freuen, neue Spender begrüßen zu können. IG Blutspende Löbejün

Wir gratulieren recht herzlich am 18.03. am 19.03. am 20.03. am 20.03. am 21.03. am 21.03. am 22.03. am 23.03. am 25.03. am 27.03. am 31.03. am 08.04. am 10.04.

Hern Otto Eisner OT Friedrichsschwerz Frau Angelika Fuchs Herrn Heinrich Nass Herrn Martin Scholz Herrn Gerhard Auerbach Frau Inge Beige Frau Monika Böttcher OT Friedrichsschwerz Herrn Adolf Lange OT Friedrichsschwerz Herrn Diether Vorreyer OT Friedrichsschwerz Frau Gisela Sindermann Frau Waltraud Stiller Herrn Dietrich Stoll Herrn Karl-Heinz Schmidt OT Friedrichsschwerz

zum 87. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele Jahre bei bester Gesundheit. Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Brachwitz lädt alle Landeigentümer der Gemarkung Brachwitz zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Termin: 07.04.2017 Beginn: 17.00 Uhr Ort: TOP: Der Vorstand

„CICCIO‘s Pizzeria“ (An der Eiche 3a) in Brachwitz 1. Begrüßung und Verlesen der TOP 2. Kassenberichte - Geschäftsjahr 2016/2017 3. Prüfberichte durch Kassenprüfer 2016/2017 4.  Beschluss zur Auszahlung des Reinertrages 2016/2017 5. Sonstiges

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Nr. 3

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Jahresrückblick 2016 Freiwillige Feuerwehr Brachwitz Teil 3

Von der Jugend zu den Kleinsten. Nachwuchsarbeit beginnt in Brachwitz schon mit der Kinderfeuerwehr, welche durch zwei hervorragende Betreuerinnen geleitet wird. Im Juli kommen schon fast traditionell die Kindergartenkinder der Kita Saalepiraten in das Gerätehaus der FF Brachwitz, um sich die vielen spannenden Ausrüstungen und Gerätschaften zeigen zu lassen. Ein gelungener Vormittag und die beste Werbung für den Nachwuchs. Nach vielen Jahren gab es 2016 wieder ein Sommerfest in Brachwitz und natürlich war die FF Brachwitz mit beteiligt. Neben der Organisation und Durchführung eines Fußballturniers, der Verpflegung der Sportler und Besucher des Sportfestes, wurde auch eine professionelle Menschenrettung auf der Saale durch die Jugendfeuerwehr präsentiert. Außerdem wurde durch unsere Bürgermeisterin offiziell die Fahrzeuge übergeben, auch wenn noch nicht alle Ausrüstungsteile vorhanden waren. Die Vervollständigung wurde jedoch zugesichert.

Nach vielen Diskussionen, Schriftstücken und Verhandlungen wurde die Disqualifizierung der punktemäßig besten Jugendmannschaft zurückgezogen und Brachwitz als Sieger geehrt. Das war ein hartes Stück Arbeit aller Beteiligten. Teil 4 folgt ... Danke an alle Kameraden, unsere Jugend und Kinder, unsere Feuerwehrfrauen sowie Freunde der Feuerwehr Brachwitz.

Nachruf Tief betroffen müssen wir Abschied nehmen von unseren Feuerwehrkameraden

Andreas Damm Wolfgang Rabalt Oberfeuerwehrmann Hauptlöschmeister

Nach vielen aktiven Jahren in der Feuerwehr Friedrichsschwerz verlieren wir zwei engagierte und verlässliche Kameraden. Sie hinterlassen eine große Lücke. Die Kameraden werden sie stets in guter Erinnerung behalten. Unsere aller Anteilnahme gilt ihren Familienangehörigen. Kameraden der Feuerwehr Friedrichsschwerz

Vom 17. bis 19. Juni fand das alljährliche Jugendfeuerwehrzeltlager statt, was für unsere Jugend immer das Saisonhighlight darstellt. Es ging heiß her im Zeltlager und die Jugend präsentierte sich von ihrer allerbesten Seite. Station um Station wurde souverän gemeistert und selbst ein Tornado in Sichtweite des Zeltlagers brachte den Betrieb nicht zum Erliegen. Trotz einer ungerechtfertigten Disqualifizierung unserer Jugendmannschaft verhielten sie sich fair. Zurück in Brachwitz wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt und die Wehrleitung trat geschlossen für ihre Jugend auf.

Wir gratulieren recht herzlich am 02.04. Frau Elisabeth Schaaf

zum 85. Geburtstag

und wünschen ihr noch viele Jahre bei bester Gesundheit.

Jahrgang 7

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Nr. 3 8.

Förderverein Kultur und Geschichte Döblitz e. V. Frühlingswanderung und Ostermarkt Am 8. April, um 13.00 Uhr, laden wir zur Wanderung in den „Naturpark Unteres Saaletal“ zur Kuhschellenblüte ein. Treffpunkt ist an der Kirche Döblitz. Dauer ca. 2 Stunden, Kosten 2 Euro. Unser Ostermarkt, mit österlichem Angebot, Keramik, Kaffee und Kuchen öffnet 15.00 Uhr.

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9. 10. 11. 12. 13.

Beschluss über Verwendung des Jagdpachtreinertrages 2016/2017 Entlastung des Vorstands und des Kassenwarts Beratung Neuverpachtung der Jagd Beschluss Neuverpachtung der Jagd für Domnitz 1 und Domnitz Sonstige Mitteilungen Gemütliche Diskussion mit kleinem Imbiss

Der Vorstand i. A. C. Naumann

Wir gratulieren unseren Mitgliedern Frau Heike Trepte Frau Anelie Faust

am 20. März am 24. März

recht herzlich zum Geburtstag und wünschen Gesundheit und Wohlergehen.

Wir gratulieren recht herzlich am 16.03. am 19.03. am 20.03. am 25.03. am 28.03. am 29.03. am 02.04. am 03.04. am 09.04.

Herrn Heinz Langenhahn Frau Rita Börstler Frau Renate Thiel Frau Edith Windgassen Frau Monika Böhr Herrn Volkmar Ahrens Frau Käthe Naumann Frau Heide Klemke Herrn Horst Niederlein OT Dornitz

zum 82. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 84. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele Jahre bei bester Gesundheit. Einladung zur Mitgliederversammmlung der Jagdgenossenschaft Domnitz Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Domnitz lädt zur Mitgliederversammlung ein. Termin: 24.03.2017 Zeit: 17.00 Uhr Ort: Versammlungsraum der Agrofarm Domnitz (ehemals Schlecker) Dalenaer Straße 12, Domnitz Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung ordnungsgemäßer Einladung 2. Protokollkontrolle der letzten Mitgliederversammlung (12/2016) 3. Wahl Kassenprüfer 4. Bericht des Vorstandes 5. Bericht Kassenwarts 6. Bericht der Jäger und Beratung Abschussplan 7. Bericht Kassenprüfer

Wir gratulieren recht herzlich am 16.03. am 31.03. am 08.04. am 09.04. am 11.04.

Herrn Karl Rößler Herrn Wilfried Wölfel OT Dobis Herrn Peter Illert OT Dobis Herrn Hilmar Wiebach OT Dobis Frau Ursula Lehmann

zum 87. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 85. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele Jahre bei bester Gesundheit.

Wir gratulieren recht herzlich am 26.03. am 28.03. am 30.03. am 01.04. am 05.04. am 10.04.

Frau Ruth Renner Frau Inge Lunau Frau Marieanne Berger Frau Karin Henke Frau Ingrid Kujat Herr Siegfried Wolf

zum 89. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele Jahre bei bester Gesundheit. Der SV 90 Gimritz e. V. gratuliert seinen Mitgliedern im März und April 2017 zum Geburtstag und wünscht alles Gute und viel Gesundheit Dorota Lüer Marcel Wenzlawe Tom Weidauer Martin Seiler Tom Luge Tino Arndt Inge Lunau Karin Henke Christa Rupf Roswitha Thomas

17.03. 19.03. 19.03. 23.03. 24.03. 27.03. 28.03. 01.04. 03.04. 08.04.

Der Vorstand des SV 90 Gimritz e. V. Thomas Lichtenstein

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Informationen aus der Gimritzer Laufgruppe  m 24.02.2017 absolvierte Jens Kotjatko von A der Gimritzer Laufgruppe den Samsung-Marathon 2017 in Tel Aviv (Israel). Die 42-kmDistanz bestritt er in einer Zeit von 4:22:03 (Stunden:Minuten:Sekunden). Insgesamt nahmen an der Veranstaltung ca. 40.000 Läufer (Distanzen: 5 km, 10 km, 21 km und 42 km) teil. Davon starteten 3.000 Läufer in der Marathon-Distanz, von denen letztendlich 2080 in die Gesamtwertung eingingen.

Jens (Startnummer 1810) in Tel Aviv 2017 „Die Strecke war in der Stadt leicht hügelig und schattig bei ca.10 - 12 °C, die lange Nord-Süd-Strecke an der Strandpromenade entlang lag in der Sonne bei angenehmen 20 °C, so würde ich schätzen …“ so Jens Eindrücke. Unter den erfahrenen Läufern in der Laufgruppe wurde der Steckenverlauf in Bezug auf das Höhenprofil eher als nicht optimal eingestuft, wenn dieser mit dem des Berlin-Marathons verglichen wird. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, war der 42-kmLauf eine mentale Herausforderung. Alle Läufer der Trainingsgruppe freuten sich mit Jens, als er am Dienstag, 28.02.2017 um 17:30 Uhr von seinem Lauf während der Trainingsrunde berichtete. Falls ein/e interessierte/r FreizeitLäufer/in für sich einen Wettkampf plant, so ist sie oder er herzlich an jedem Dienstag um 17:30 Uhr am Gimritzer Friedhof willkommen, um gemeinsam dafür zu trainieren. Thomas Lichtenstein SV 90 Gimritz e. V.

Wir gratulieren recht herzlich am 15.03. am 16.03. am 17.03. am 17.03. am 17.03. am 19.03. am 20.03. am 21.03. am 22.03. am 23.03. am 23.03. am 26.03. am 27.03. am 28.03. am 30.03. am 30.03. am 31.03. am 01.04. am 02.04. am 07.04. am 07.04. am 08.04. am 09.04. am 09.04. am 10.04. am 10.04. am 11.04.

Frau Brigitte Graul Herrn Reinhard Liebner Herrn Erwin Borowy Frau Ingeburg Grune Frau Ursula Wötzel Herrn Walter Berger Frau Ruth Valdix Frau Anneliese Franke Frau Edeltraut Schuchardt OT Schlettau Frau Helene Lukas Herrn Otto Scholz Frau Anna Keil Herrn Norbert Beyer Frau Isolde Madl Herrn Dr. Richard Engler Frau Johanna Merker Frau Irmgard Mädchen OT Schlettau Herrn Wilhelm Berger OT Schlettau Herrn Erich Voigt Herrn Otto Bösenberg Frau Brunhilde Ernst Frau Hannelore Conrad Herrn Wolfgang Springer Herrn Conrad Weber Herrn Franz Fiedler Herrn Alfred Heider Frau Erna Berger

zum 83. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 81. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit.

TSG „Grün-Weiß 1925“ Löbejün e. V.

IMPRESSUM

Abteilung Kegeln Herausgeber: Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1; 06193 Wettin-Löbejün, OT Löbejün Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, (0 35 35) 48 9-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantw. für den amtlichen und Frau Antje Klecar; nichtamtlichenTeil: Bürgermeisterin Verantw. für die Stadt Wettin-Löbejün: Frau Antje Klecar Telefon: 03 46 03 - 75 70 Telefax: 03 46 03 - 7 57 15 E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Frau Worofka Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, (0 35 35) 48 9-0, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan „www.wittich.de/agb/herzberg“ Zustellung: kostenlos an alle Haushalte der Stadt Wettin-Löbejün Erscheinung: in der Regel 1 x im Monat

Männer 12. Spieltag: 16.02.2017 Löbejün : Alberstedter SV

3019 : 2583

Klarer Sieg für Löbejün. Über 500 Holz erreichten Sebastian Gold (536) Dennis Vogel (527) und Jörg Nagel (520) Tabellenstand nach 12. Spieltag 1. Löbejün 16 : 6 Punkte 2. Gatterstädter SV 14 : 10 3. Post Merseburg 14 : 10 4. SV Frankleben 12 : 10 5. Alberstedter SV 12 : 12 6. SV Teutschenthal 10 : 12 7. Albertsroda 10 : 12 8. Barnstädt 4 : 20

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Jahreshauptversammlung 2017

Frauen 11. Spieltag: 19.02.2017 Löbejün : Salzmünde

5 : 1 MP 1900 : 1783

Die Frauen haben gegen Salzmünde ihre Führung nie aus der Hand gegeben. Beste Spielerinnen waren Doreen Kretschmann mit 522 und Silke Riedel mit 511 Holz. Tabellenstand nach 12. Spieltag 1. Löbejün 14 : 2 2. SV Dölau 12 : 4 3. Sennewitz 10 : 8 4. Salzmünde 4 : 14 5. Könnern 2 : 12

Punkte

Monika Holz Abteilungsleiter Kegeln Tieftraurig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass unser Kegelbruder

Erich Nagel nach schwerer Krankheit am 4. Februar 2017 im Alter von 80 Jahren verstorben ist. Erich war seit 1999 Mitglied der neuen Abteilung Kegeln der TSG Löbejün. Die Lücke die er hinterlässt ist nur schwer zu schließen. Er wird uns fehlen. Erich du warst und bleibst einer von uns. Wir werden deiner stets gedenken.

Sehr geehrtes Vereinsmitglied, zu unserer diesjährigen ordentlichen Jahreshauptversammlung, welche am Montag, dem 27.03.2017, um 18.30 Uhr im Vereinsraum der TSG „Grün-Weiß 1925“ Löbejün e. V. stattfindet, möchte ich dich herzlich einladen. Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 3. Antrag und Ergänzungen zur Tagesordnung 4. Abstimmung der Tagesordnung 5. Bericht des Vereinspräsidenten 6. Bericht des Kassenwartes 7. Bericht des Kassenprüfers 8. Diskussion der Berichte 9. Entlastung des Vorstandes 10. Schlusswort des Vereinspräsidenten Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung sind laut unserer Satzung schriftlich zu stellen und bis spätestens 8 Tage vor Beginn der Jahreshauptversammlung an mich zu senden. Mit sportlichem Gruß Ina Franke Präsidentin

Kunst- und Kulturscheune Löbejün Winterferienspiele

Monika Holz Abteilungsleiter Kegeln

Mit über 20 Kindern und mit Spiel und Spaß, ging es in die Winterferienspiele. Ein Ausflug in das Könneraner Spieleland stand auf dem Programm. Rätselraten, Geschichten, Kinderfasching, Kino, Puppentheater u. v. m. folgte an den darauf folgenden Tagen. Leider fanden wir keine Steine, welche wir bemalen wollten, denn die waren alle festgefroren. Das holen wir aber in jedem Falle mit euch nach, versprochen!

Nachruf Wir erhielten die traurige Nachricht, dass unser langjähriges Mitglied Sportfreund

Artur Bunk

Übrigens Kinder, am 10.04.2017 findet in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr unser Osterbasteln statt, von 13.00 bis 15.00 Uhr lesen wir Geschichten und Gedichte zur Osterzeit, am 11.04.2017 fahren wir in die Kinderwelt nach Köthen. Eine Anmeldung für beide Veranstaltungen ist unbedingt erforderlich!

am 27. Dezember 2016 verstorben ist. In stillen Gedenken Der Vorstand der TSG „Grün Weiß 1925“ Löbejün e. V.

Frühlingssingen mit dem Löbejüner Frauenchor Am 10.04.2017 führen wir ab 14.00 Uhr ein Frühlingssingen mit dem Löbejüner Frauenchor, im Gaststättenbereich, im Stadtgut durch. Um 16.00 Uhr eröffnen wir in der Kunst- und Kulturscheune die Ausstellung „Ostern, wie es früher war“. Wenn uns jemand alte Hasen und anderes altes Ostermaterial zur Verfügung stellen kann, wir nehmen es dankbar für diese Ausstellung entgegen. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss alles wohlbehalten zurück. E. Sponfeldner SB Kunst- und Kulturscheune

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Schützengilde Löbejün 1699 e. V. Landesmeisterschaften 2017 in den Luftdruckdisziplinen in Halberstadt Vom 25. bis 26. Februar 2017 fanden in Halberstadt die Landesmeisterschaften Sachsen-Anhalts in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole sowie Luftgewehr-Auflage und Luftpistole-Auflage statt. Die Löbejüner Sportschützen hatten sich aufgrund ihrer Leistungen bei den Kreismeisterschaften für diese Meisterschaft mit einer großen Schützengruppe qualifiziert und machten sich in einigen Disziplinen große Medaillenhoffnungen. Diese sollten auch für fast alle Löbejüner Sportschützen in Erfüllung gehen. Hier die Platzierungsergebnisse mit Löbejüner Beteiligung: Luftgewehr Herrenklasse 1. Sperling Torsten 2. Böhme Andre 3. Wenzel Florian Luftgewehr-Auflage Senioren A 1. Lübbers Dieter 2. Kapser Dietmar 3. Jung Uwe Seniorinnen A 1. Mau Kirsten 2. Cuno Doris 3. Söchting Maren

SGi Löbejün SV Schwanebeck SV Gölzau

395 Ringe 389 Ringe 386 Ringe

SV Astoria Wittenberg SGi Löbejün SGi Wansleben

312,8 Ringe 311,3 Ringe 310,5 Ringe

SGi Löbejün SGi Ermersleben Nöschenröder SGi

311,5 Ringe 309,1 Ringe 301,9 Ringe

Mannschaftswertung Senioren A 1. SV Astoria Wittenberg (Lübbers; Riese; Schlüter) 2. SGi Löbejün (Kapser; Jäckel; Hellmich.) 3. SV Wolmirstedt (Witte; Freitag; Dr. Heinze)) Senioren B 1. Witte Wolfgang SV Wolmirstedt 2. Jäckel Reinhard SGi Löbejün 3. Freitag Günther SV Wolmirstedt Senioren C 1. Millich Erwin SV Reinstedt 1702 2. Hellmich Kurt SGi Löbejün 3. Alsleben Bruno SV Wolmirstedt Luftpistole-Auflage Senioren B 1. Riekewald Rolf 2. Witt Hartmut 3. Jäckel Reinhard

SGi Löbejün SV Staßfurt SGi Löbejün

Mannschaftswertung - Senioren A 1. SV Heide Letzlingen (Neels; Gebert; Freitag) 2. SGi Löbejün (Riekewald; Jäckel; Hellmich) 3. GSGi Halle (Matheis; Störzner; Dunkel)

Vizelandesmeister Mannschaft Senioren A: Riekewald; Jäckel Hellmich Foto: Kapser Insgesamt qualifizierten sich 8 Starter und Starterinnen der SGi Löbejün zu den Deutschen Meisterschaften nach München, Dortmund und Hannover. Allen Siegern und Platzierten unseren herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg. R. Jäckel

Einladung zu einem ersten Konzert im Lutherjahr 2017 Für eine Rose Ewigkeit

934,3 Ringe 926,1 Ringe 921,9 Ringe 314,3 Ringe 307,8 Ringe 305,1 Ringe 312,0 Ringe 307,0 Ringe* 307,0 Ringe

301,1 Ringe 297,9 Ringe 297,5 Ringe

894,8 Ringe 891,6 Ringe* 891,6 Ringe

Klavierkonzert mit Heloise Palmer Samstag, 22. April 2017, 17:00 Uhr Stadthalle „Historisches Stadtgut“ Löbejün, Kämnitz 1 Im Rahmen der Luther Ehrungen und Reformationsfeierlichkeiten 2017 laden die Carl-Loewe-Gesellschaft und die Stadt Wettin-Löbejün zu einem besonderen Klavierkonzert in die Stadthalle Löbejün ein. Die junge Künstlerin hat sich eigens dafür mit dem Bestreben Luthers um die sinn- und wortgetreue Übersetzung der Bibel sehr intensiv auseinander gesetzt. „Im Anfang war das Wort ...“ heißt es bei Johannes und durch Luther. Was aber war vor diesem Anfang? Denn auch das Wort hat einen Ursprung. Die Wurzeln der von uns heute so vertraut und manchmal leichtfertig dahin gesagten Wörter offenbaren Erkenntnisse, die beinahe nicht zu glauben sind. Das aber mag nur an unserer Neigung liegen, das Wunderhafte nicht ernst zu nehmen, als irreal abzutun. In einem Moment, da Luther jedes Dogma beiseiteschiebt und abwegige Gedanken zulässt, eröffnet sich ihm die Einsicht, dass das Wort mehr bedeutet als eine Verknüpfung mehrerer Buchstaben, mehr auch als ein Sinnesreiz. Ein Zeichen seiner Erkenntnis hat er uns dennoch hinterlassen: sein Wappen zeigt die Rose. Die Rose ist das Wort; eindeutiger kann es dem, der um die Hintergründe weiß, nicht vorgehalten werden.

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Das Programm wird sich in sechs Szenen plus Prolog und Epilog entwickeln und deckt mithilfe eines lange Zeit geheimen, aber wieder gefundenen Briefes der Magd im Hause Luther einige Zusammenhänge zwischen ‚Wort - Leben - Schöpfung und Rose‘ auf.

Wir gratulieren recht herzlich

Heloise Palmer stellt ihn und die darin vermittelten Erkenntnisse zu Wort und Religion in ihrem Programm „Für eine Rose Ewigkeit“ vor, eingewoben werden Kompositionen von Bach, Haydn, Loewe, Schumann, Janacek, Webern, Delius und ein eigens für diese Programm geschriebenes Werk von John Palmer. Lassen Sie sich von Heloise Ph. Palmer in eine Welt der Klänge, Bilder und Texte entführen und der Lutherrose auf den Grund fühlen. Seien Sie uns herzlich willkommen! __________________________________________________ Jeder Tag in eurem Leben sei von Glück und Glanz umgeben. Heitere Tage, frohe Stunden, viel Erfolg mit Spaß verbunden und außerdem das ist ganz klar, ein schönes neues Lebensjahr. Die Geburtstagskinder für Monat März sind: Ines Gneist, Siegfried Bauer, Irmgard Voßeler und Evelyn Sponfeldner. Allen beste Gesundheit und Erfolg im weiteren Leben. Herzlichen Glückwunsch! Inge Bauer Heimatverein e. V. Löbejün

Ilona Friedrich Ihre Medienberaterin vor Ort

Tel.: 0171 4144053 Fax: 03535 489-234 | [email protected] www.wittich.de Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen

am 17.03. am 19.03. am 20.03. am 28.03. am 29.03. am 29.03. am 02.04. am 03.04. am 04.04. am 06.04. am 11.04.

Herrn Hartmut Hammer OT Priester Frau Elisabeth Olm OT Nauendorf Herrn Detlef Heine OT Merbitz Frau Anneliese Gänsicke OT Merbitz Herrn Horst Breter OT Merbitz Frau Marlies Marburg OT Nauendorf Herrn Helmut Hartig OT Priester Herrn Peter Beck OT Nauendorf Frau Maria Pfeiffer OT Priester Frau Hanna Simon OT Merbitz Frau Ilse Thurow OT Nauendorf

zum 76. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 79. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit. Heimatverein Nauendorf e. V. Liebe Einwohner und Einwohnerinnen, in Zusammenarbeit mit unseren Vereinen der Ortschaft Nauendorf möchten wir in diesem Jahr wieder kulturelle Höhepunkte in unseren Orten organisieren und gemeinsam mit Ihnen begehen und feiern: Nach der Einschulung am 12.08.17 lädt der Kleingartenverein „Am Neubau“ am 19.08.17 zu seinem Sommerfest ein. In diesem Jahr begeht die FFW Nauendorf am 26.08.17 das 90-jährige Jubiläum. Auf das Erntefest am 02.09.17 bereiten sich die Mitglieder der Festwiese e. V. Merbitz wieder vor. Die Angler des Gemeinnützigen Angel- und Sportfischerverein Nauendorf e. V. feiern am 09.09.17 auf der Festwiese in Merbitz ihr 50-jähriges Bestehen. Schon ist der Herbst vorbei und es folgt das Weihnachtsbaumfest am 02.12.17 in Regie des Gesangsvereins und des Hortes Nauendorf. Der Oma-Opa-Tag wird am 09.12.17 wieder von der Carl-Loewe-Grundschule Wettin-Löbejün durchgeführt. Ein Weihnachtskonzert des Gesangsvereins Nauendorf e. V. am 17.12.17 in der Kirche St. Wenzel in Nauendorf sowie die Weihnachtsgottesdienste in Nauendorf, Priester und Merbitz am 24.12.17 beschließen wieder ein ereignisreiches Jahr, zu denen die Vereine recht herzlich alle Einwohner der Stadt WettinLöbejün mit ihren Ortschaften einladen. G. Krüger Heimatverein Nauendorf e. V.

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Hort Nauendorf Gemeinsam Handeln und Forschen Lavalampe herstellen Unsere Kinder entwickeln eigene Erklärungen, erörtern mit anderen Kindern ihre Erkenntnisse und ringen um gemeinsame, befriedigende Erklärungen. Die Erzieherinnen des Hortes i. A. Storbeck

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Ein Mann für alle Fälle, DJ Otto, lud zum großen Faschingsball ein. Bei Musik, Tanz und witzigen Spielen verging der Nachmittag viel zu schnell. Gestärkt wurde sich am Buffet mit: - Eis- und Früchtebowle - Wienerwürstchen mit Brötchen - Pfannkuchen und Windbeuteln - Dickmanns, Knabbereien usw. Nun ist die Party vorbei und unsere kleinen Narren freuen sich auf die nächste große Faschingsparty. Vielen Dank für die mitgebrachten Köstlichkeiten. Die Erzieherinnen des Hortes Verfasser: I. Storbeck

Fotos: R. Lange

Die Narren sind los Unsere Faschingsfeier ist immer der erste Höhepunkt im neuen Jahr. Bunt verkleidet kamen die Mädchen und Jungen in die Schulaula unserer Carl Loewe Grundschule.

Wir gratulieren recht herzlich am 19.03. Frau Ursula Martin OT Neutz am 20.03. Frau Louise Rohde OT Lettewitz am 22.03. Herrn Fritz Aleithe OT Lettewitz am 23.03. Herrn Heinz Grabowski OT Neutz am 25.03. Frau Elfriede Leimert OT Lettewitz am 27.03. Frau Dr. Ingeborg Döring OT Lettewitz am 29.03. Herrn Gustav Kühne OT Lettewitz am 30.03. Herrn Bernd Lätsch OT Görbitz am 30.03. Frau Waldtraud Lohse OT Lettewitz am 30.03. Frau Annemarie Schätzchen OT Lettewitz

zum 76. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 79. Geburtstag

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am 30.03. Frau Elfriede Tauer OT Lettewitz am 31.03. Frau Marianne Leonardi OT Neutz am 01.04. Frau Gertrud Schiriott OT Lettewitz am 01.04. Frau Annemarie Spieß-Dunemann OT Neutz am 02.04. Frau Albine Weinhage OT Lettewitz am 04.04. Frau Christa Lange OT Neutz am 09.04. Herrn Dieter Beichert OT Deutleben am 11.04. Frau Ruth Börstler OT Lettewitz

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zum 96. Geburtstag

SV Lettewitz

zum 70. Geburtstag

- Fehler machen kann wirklich jeder. Doch einen Fehler einzugestehen, dazu braucht man Charakter. -

zum 90. Geburtstag

Wir gratulieren herzlich unseren Mitgliedern zum Geburtstag

zum 70. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag

am 19.03. am 21.03. am 22.03. am 22.03.

Frank Aleithe Stephan Kühne Fritz Aleithe Hartmut Isaak

i. A. des Vorstandes H. Aleithe

und wünschen Ihnen noch viele Jahre bei bester Gesundheit.

Nachruf

„Wir wollen unsere Dörfer wieder schöner gestalten“

Karl Becker ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Neutz-Lettewitz bis 31.05.1990 Betroffen hat der Ortschaftsrat Neutz-Lettewitz den plötzlichen Tod des ehemaligen Bürgermeisters Karl Becker aufgenommen. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen hinterbliebenen Angehörigen. Der Ortschaftsrat Neutz-Lettewitz Rudolf Schmidt Ortsbürgermeister

Nachruf Wolfgang Tassler ehemaliges Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Neutz-Lettewitz von Juli 2009 - März 2011 Betroffen hat der Ortschaftsrat Neutz-Lettewitz den plötzlichen Tod des ehemaligen Gemeinderatsmitgliedes Wolfgang Tassler aufgenommen. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen hinterbliebenen Angehörigen. Der Ortschaftsrat Neutz-Lettewitz Rudolf Schmidt Ortsbürgermeister

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, unter diesem Motto möchten die Mitglieder des Ortschaftsrates und ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger von Plötz und Kösseln zu einer Diskussionsrunde am 08.04.2017, um 15.00 Uhr in den Gemeinderaum von Kösseln einladen. Ziel dieser Veranstaltung ist ein Ideenaustausch zur Verbesserung des dörflichen Gemeinschaftssinnes, zur Gestaltung und weiteren Entwicklung unserer Dörfer sowie ihre Umsetzungsmöglichkeiten. Natürlich fallen vielen von Ihnen in diesem Zusammenhang sofort der stark in die Jahre gekommene Fußweg entlang der Plötzer Kreisstraße, defekte Straßenlampen oder Gullideckel sowie zerborstene Straßen ein. Unser Ansinnen liegt in der Diskussion über zahlreiche Themen, welche nicht die Dimension eines Fußweges aufweisen.

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Es sind die vielen kleinen Punkte, wo durch ehrenamtliche Tätigkeiten kurz- oder mittelfristig Verbesserungen des dörflichen Gesamtbildes zu erzielen sind. Einige positive Beispiele dieser ehrenamtlichen Tätigkeiten sind die Entfernung des enormen Strauchbewuchses an der Südseite der Kirche von Kösseln, die Arbeit in den verschiedenen Vereinen oder die gezielte Pflanzung von Bäumen entlang der Thälmann-Straße Richtung Mösthinsdorf, auf dem Friedhof oder entlang des Feldweges am Kösselner Mittelgraben. In diesem Zusammenhang möchte ich allen ehrenamtlichen Helfern für Ihr Engagement herzlich danken. Bezüglich der angestrebten Diskussion möchte ich Ihnen nun einige mögliche Themenpunkte stichpunktartig aufführen. - verschiedenste kleiner Abriss-, Maurer-, Pflaster- oder Malerarbeiten (z. B. an den Denkmälern, Eingangstore der Friedhöfe, ...) - verschiedene Räumungs- und Reinigungsarbeiten - Entfernung des für das Mauerwerk schadenden Efeubewuchses an der Kirche von Kösseln, sowie der Friedhofsmauer - Verschönerung der Grünflächen z. B. durch Angleichung des Bodens mit nachfolgender Rasenaussaat oder ... - Rodungsarbeiten in verschiedenen Bereichen - Reparatur der Wartehalle in Kösseln und Verschönerung des Umfeldes - Entfernung des Strauchbewuchses auf der Nordseite des Plötzer Friedhofes - Gibt es eine Zukunft - eine Nutzungsmöglichkeit der Kösselner Kirche - Anlage einer Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage in Kösseln und vieles, vieles mehr Zeigen Sie Interesse, helfen Sie unseren Heimatdörfern. In diesem Sinne verbleibt, Ihr Ortsbürgermeister Christian Richtscheid

Wir gratulieren recht herzlich am 21.03. Herrn Klaus Keller am 23.03. Frau Hanna Nadolny am 23.03. Frau Brigitte Weyland am 26.03. Frau Elma Richtscheid OT Kösseln am 27.03. Herrn Siegfried Küster OT Kösseln am 27.03. Herrn Erhard Wenzeck OT Kösseln am 03.04. Frau Anita Kremer

zum 82. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 84. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit. Informationen vom SV Plötz Hallo Vereinsmitglieder, Nichtmitglieder und Freunde des SV „Glück Auf“ Plötz e. V. Ich möchte euch über folgende Veranstaltungen des SV „Glück Auf“ Plötz e. V. informieren. Bitte entnehmt aus den beigefügten Artikeln alle weiteren Einzelheiten. Natürlich bin ich jederzeit bereit auch Fragen zu den einzelnen Veranstaltungen zu beantworten. Mit sportlichem Gruß Olaf Hilbig

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Gesundheitssporttag Wann: Uhrzeit: Ort:

am Samstag, dem 25.03.2017 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr Sporthalle „Glück Auf“ in 06193 Plötz

Themen: > Yoga für Einsteiger und Fortgeschrittene > Pilates für Einsteiger und Fortgeschrittene > Faszien-Training > CrossFit > Vortrag über gesunde Ernährung Trainer und Referenten: • Übungsleiterin Cathrin Mühl-Mätzschker (ausgebildete Trainerin für Zumba®, Zumba Step®, Zumba Gold® und Aroha®, in Ausbildung zur FaszienTrainerin und Trainerin B-Lizenz) • Dipl.-Sportlehrerin Tanja Fornalski (zertifizierte Yoga-Lehrerin, zertifizierte Pilates-Trainerin, ausgebildete Ernährungsberaterin) • CrossFit-Trainer Steffen Ebert (Trainer C-Lizenz) Die Teilnahmegebühr beträgt 10 € und ist vor Ort zu entrichten. Sportbekleidung und Wechselschuhe sind mitzubringen! Persönliche Sportgeräte (Yogamatte und Faszienrolle) können mitgebracht werden. Für eine Imbissversorgung ist gesorgt. Um Anmeldung durch Eintragung in der dafür ausliegenden Anmeldeliste in der Sporthalle, per E-Mail an [email protected] oder unter 034975 21421 wird bis zum 19.03.2017 gebeten.

Neuer Kurs beim SV „Glück Auf“ Plötz e. V. Rückentraining mit Nicole Wurm (Physiotherapeutin, Rückenschulleiterin) freitags 18.00 - 19.00 Uhr ab 21. April 2017 über 10 bis 12 Wochen in der Sporthalle „Glück Auf“ in Plötz Frühzeitige Prävention statt Therapie! Hauptursache für Rückenbeschwerden sind nach neuesten wissenschaftlichen Studien neben körperlichen Belastungen auch psychische Faktoren wie Stress, Unzufriedenheit und Depressionen. Erfahren Sie, wie Sie Ihrem Körper Gutes tun und ihm die entsprechende Bewegung und Entspannung verschaffen können. Die Erstattung der Kursgebühren kann durch jeden Teilnehmer persönlich bei seiner Krankenkasse erfragt werden. Eine entsprechende Lizenzierung wird derzeit beantragt. Die Höhe der Kursgebühren kann bei der Anmeldung unter 034975 21421 oder unter [email protected] erfragt werden. Bitte geben Sie eine gültige Anschrift oder E-Mail-Adresse an, um Ihnen rechtzeitig weitere Informationen zukommen zu lassen. Hilbig Vereinsvorsitzender

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Danksagung für die Unterstützung

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bei der Neuinstallation der Elektroanlage im Jugendclub Plötz

Neues Jahr, neues Glück für den Jugendclub in Plötz

Wie schon aus unserem Jahresrückblick deutlich hervorgeht, gab es im letzten Jahr ein riesengroßes Problem für unseren Verein, die ortsfeste Elektroanlage musste erneuert werden. Da unser Verein nicht über die benötigten finanziellen Mittel verfügte, waren wir auf die Hilfe unserer Mitbürger angewiesen. Mit verschiedenen Aktionen versuchten wir auf unser Problem aufmerksam zu machen und informierten über den Stand der Dinge. Durch diese Aktionen erfuhren wir eine große Unterstützung und einen noch größeren Rückhalt aus der Bevölkerung, ohne den wir dieses Problem nicht hätten lösen können. Aus diesem Grund möchte Ich mich, im Namen aller Mitglieder, bei Familie Heidi und Detlef Scholz Familie Udo Weyland Frau Anne Feige Frau Angela Heimbach Frau Kerstin Eisenreich Frau Janet Stoye Frau Antje Klecar Herr Christian Richtscheid Herr Sebastian Meyer Herr Gerd Bukowski Herr Rüdiger Janot Herr Andreas Sachse Herr Detlef Walloch Herr László Müller Herr Andreas Ulrich Herr Bernd Hartwich Herr Herbert Baier Herr Thomas Seiferheld Herr Ronald Lerche Herr Helmut Holetschka Herr Eckhard Schwiderski Firma Siebdruckerei Zipf Firma Höving Firma Scholz Bau GmbH Firma ISOPAN Firma SKA GmbH Firma Horst Mangelsdorf Firma K+S Kunststoffverarbeitung Firma Blitz Gerüstbau Rommel Firma Elektro Bohnefeld Firma König Firma MITNETZ STROM Firma Baustoffhandel & Transport Richter GmbH Firma Dirk Bohne Bayern Fanclub „Glück Auf“ Plötz Häkelverein „Flinke Nadeln“ Jugendclub Ostrau e. V. Landkreis Saalekreis Stadt Wettin-Löbejün Förderverein Erholungsgebiet Petersberg e. V. und den Senioren aus Plötz für ihre Unterstützung recht herzlich bedanken. René Seiferheld Vorstandsvorsitzender Jugendclub Plötz „Glück Auf“ e. V.

Wie ein Phoenix aus der Asche, so erhebt sich auch unser Verein aus dem Chaos des letzten Jahres. Nachdem die größten Probleme aus dem Weg geschafft wurden, setzten wir uns für das kommende Jahr hohe Ziele. Eine unserer größten Neuerungen war die Erweiterung unseres Vereins, da der Heimatverein Plötz vor der Auflösung stand und wir diese Lücke in der Gesellschaft so schnell wie möglich wieder schließen wollten. Aus diesem Grund fand am 22.01.2017 eine Hauptversammlung statt, in der wir unsere Satzung mit der Aufgabe der Heimatpflege erweiterten. Aus dieser Versammlung starten wir nun als ein neuer Verein, als Jugend- und Heimatverein Plötz „Glück Auf“ e. V., in das Jahr 2017. Aufgrund der Neuinstallation der Elektroanlage in unserem Vereinsgebäude, entschied sich der Vorstand für eine umfangreiche Renovierung in den Vereinsräumen. Die Arbeiten in den beiden Haupträumen stehen nun kurz vor der Vollendung, sodass wir offiziell ab dem 15.03.2017 unsere Türen für die allgemeine Bevölkerung wieder öffnen können. Eine weitere große Neuerung ist, dass wir seit Jahresbeginn über feste Öffnungszeiten verfügen. Diese gestalten sich wie folgt: Mittwoch 17.00 - 20.00 Uhr zum öffentlichen Herrenabend Freitag 18.00 - 21.00 Uhr Samstag 18.00 - 22.00 Uhr weitere Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich. Da die Erweiterung unseres Vereins auch zahlreiche neue Aufgaben in der Heimat- und Jugendpflege mit sich bringt, sind wir natürlich stets auf der Suche nach neuen Mitgliedern. Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten sich sozial engagieren, sowie etwas für Ihre Heimat tun? Dann kommen Sie einfach zu unseren obenstehenden Öffnungszeiten vorbei und schnappen sich einen Antrag. Wir freuen uns schon auf Ihr Kommen Kontakt: Jugend- und Heimatverein Plötz „Glück Auf“ e. V. Kreisstraße 2b 06193 Wettin-Löbejün OT Plötz E-Mail: [email protected] René Seiferheld Vorstandsvorsitzender Jugend- und Heimatverein Plötz „Glück Auf“ e. V.

Jahresrückblick 2016 Jugendclub Plötz „Glück Auf“ e. V. Unser Jahresrückblick für das Jahr 2016 beginnt, so wie wir das Jahr 2015 beendeten, mit einer grandiosen Silvesterparty in der Turnhalle Plötz. In der ausverkauften Halle sorgte Alpha 83 für eine großartige Stimmung und die Tanzfläche bebte. Aus der großen Resonanz und Begeisterung für unseren Verein schöpften wir viel Selbstvertrauen und steckten uns große Ziele für die Zukunft. Leider hielt diese Euphorie nicht lange an, denn schon am 25.01.16 wurde unser Vereinsgebäude vom Stromnetz getrennt. Die Elektroanlage war in einem schlechten Zustand und stellte

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daher für das Gebäude und unsere Mitglieder eine Gefahr dar. Alle Pläne und Veranstaltungen standen somit vor dem Aus. Dieser Rückschlag war wirklich eine sehr große Herausforderung für den Verein. Fieberhaft wurde mit verschiedenen Institutionen nach einer schnellen Lösung für dieses Problem gesucht. Diese war auch rasch gefunden, eine komplette Neuinstallation musste her. Doch wer kommt dafür auf? Immerhin sprach man hier über einen fünfstelligen Betrag. Zahlreiche Gespräche mit der Stadt, anderen Vereinen und verschieden Ämtern bestimmten die freie Zeit unseres ehrenamtlichen Vorstandes für die folgenden Wochen und Monate. Das Ergebnis dieser Gespräche war, dass wir selbst fiir die Finanzierung der Neuinstallation verantwortlich sind. Nun hieß es also irgendwie Geld auftreiben. Dazu riefen wir gemeinsam mit dem Förderverein Erholungsgebiet Petersberg e. V. eine Spendenaktion ins Leben und versuchten die benötigten finanziellen Mittel zu beschaffen. Trotz all dieser Probleme wollten wir nicht auf unsere langjährigen Traditionen verzichten, denn unsere beliebte Faschingsparty stand im Februar wieder vor der Tür. Also suchten wir weiter nach Ausweichmöglichkeiten und fanden Dank der Mithilfe des Jugendclub Ostrau e. V. im Sportlerheim Ostrau die passende Location. Außerdem halfen sie uns bei der Organisation und die DJs „Flo & Toni“ sorgten wiedermal für einen spektakulären Abend. Die Wochen vergingen und mittlerweile waren wir im Monat Mai angekommen Noch immer gab es keine nennenswerten Fortschritte in der Lösung unseres größten Problems, die Neuinstallation der Elektroanlage. Aber dies hielt uns auch nicht davon ab, eine weitere Tradition zu wahren, die Männertagsfeier. Auch ohne Strom empfingen wir am 05.05.2016 unsere langjährigen Stammgäste bei sonnigem Wetter in unserem Garten. Bei feinsten Leckereien vom Grill und kühlen Getränken hatten alle Anwesenden einen schönen Tag. Eine weitere Chance um auf unsere Probleme aufmerksam zu machen, bekamen wir am 14.05.2016. Beim 15-jährigen Jubiläum des Sportvereins Glück Auf Plötz e. V. durften wir mit einem kleinen Infostand vertreten sein und konnten dort interessierten Mitbürgern unsere Lage näherbringen, sowie auch ein paar Spenden sammeln.

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Veranstaltungsplan des Jugend- und Heimatvereins Plötz „Glück Auf“ e. V. für 2017 Für das Jahr 2017 haben wir natürlich auch wieder eine ganze Reihe an kleinen und großen Veranstaltungen für die Ortschaften Plötz und Kösseln geplant. Auf unserem Veranstaltungsplan stehen: am 15.04. Osterfeuer in Plötz am 25.05. Männertag am und im Jugendclub am 08.07. „50 Jahre Schicht im Schacht“ am 30.09. Erntedankfest in Kösseln und am 31.12. Silvesterparty in der Turnhalle Plötz Über das Jahr hinweg gibt es selbstverständlich auch wieder verschiedene kleinere Feste bei uns im Vereinsgebäude, zu denen natürlich jeder eingeladen ist. Termine hierfür können ganz einfach bei uns im Verein erfragt werden. Für das Fest am 08.07. haben wir uns sehr viel vorgenommen, denn 1967 wurde der Steinkohlebergbau in Plötz geschlossen. Dieses Ereignis jährt sich nun zum 50. Mal und ist für uns ein guter Anlass dies mit einem großen Fest zu ehren, denn der Bergbau gehörte immerhin 116 Jahre zur Geschichte unserer Heimat. Zu diesem Tag möchten wir natürlich gerne alle ehemaligen Mitarbeiter recht herzlich einladen, um mit uns zu feiern. Zusätzlich planen wir eine kleine Ausstellung zur Geschichte des Bergbaus in Plötz. Dabei sind wir jedoch auf die Hilfe unserer Mitbürger angewiesen. Es wäre sehr schön, wenn jeder der noch Bilder, Zeitungen, Unterlagen oder Gegenstände aus dem Bergbau zuhause hat und sie uns eventuell leihweise für diese Veranstaltung zur Verfügung stellen würde, sich einfach bei uns meldet. Wir würden uns freuen, wenn wir auch hier viel Unterstützung aus der Bevölkerung erhalten, denn es ist uns wirklich eine ausgesprochen große Ehre dieses Ereignis dementsprechend zu würdigen. Kontakt: Jugend- und Heimatverein Plötz „Glück Auf“ e. V. Kreisstraße 2b 06193 Wettin-Löbejün OT Plötz E-Mail: [email protected]

Teil 2 folgt in der nächsten Ausgabe Kontakt: Jugend- und Heimatverein Plötz „Glück Auf“ e. V. Kreisstraße 2b 06193 Wettin-Löbejün OT Plötz E-Mail: [email protected]

René Seiferheld Vorstandsvorsitzender Jugend- und Heimatverein Plötz „Glück Auf“ e. V.

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Jagdgenossenschaft Plötz-Kösseln Einladung Termin: 07.04.2017, 19 Uhr Ort: Gaststätte Scholz in Plötz

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mit 11,0 und 11,5 Metern 3. in ihrer Klasse. Auf der großen 58 Meter Schanze überzeugte Andreas Teubner in der Herren Klasse mit Sprüngen auf 45 und 43,5 Metern, damit reichte es in der Tagwertung für Platz 3. In der Wertung des Skiverbandes Sachsen-Anhalt gewann er diese Klasse für sich und zog damit mit seiner Tochter Emily gleich.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Bericht des Vorstandes 5. Finanzbericht 6. Entlastung des Vorstandes 7. Beschluss über die Jagdertragsauszahlung 8. Sonstiges Thomas Prüfer Vors. d. Jagdgenossenschaft

Wir gratulieren recht herzlich am 16.03. Frau Birgitt Leich am 17.03. Frau Doris Kühr am 22.03. Herrn Wolfgang Träger am 23.03. Herrn Günter Andree am 23.03. Herrn Dieter Hartmann am 24.03. Herrn Willi Schreiber am 27.03. Frau Ingeburg Bier am 02.04. Herrn Günter Dähne am 06.04. Frau Ingeborg Käsler am 09.04. Herrn Georg Bosold am 09.04. Frau Anita Brunn

zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 91. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit. Erfolgreiche Landesmeisterschaften für die Rothenburger Springer Am Samstag starteten die Rothenburger Skispringer in Braunlage bei den Landesmeisterschaften der Skiverbände Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Auf der K14 Meter Schanze freuten wir uns über Emily Teubners ersten Sieg. Sie überzeugt mit Sprüngen auf 11,5 und 12 Metern damit gewann sie nicht nur die Tageswertung der Schülerinnen 8 bis 10-jährig, sondern darf sich nun auch Landesmeisterin nennen. Eine weitere Sportlerin auf dieser Schanze war Pia Haaßengier. Sie bestritt den Wettkampf in der offenen Klasse und wurde

Wir gratulieren recht herzlich am 15.03. Herrn Gerhard Lauenroth am 16.03. Herrn Udo Bormke am 16.03. Herrn Rudi Haak OT Mücheln am 18.03. Frau Edeltraut Körner am 18.03. Frau Ursula Lüder am 19.03. Frau Ursula Franke am 19.03. Frau Irmgard Hentschel am 19.03. Herrn Uwe Hoffmann am 19.03. Frau Charlotte Ochse am 21.03. Herrn Lutz Meine am 01.04. Herrn Helmut Karmrodt am 02.04. Frau Gertraude Gronwald am 04.04. Frau Ingrid Dimke

zum 83. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag

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am 04.04. Frau Jutta Herrmann am 04.04. Frau Christa Maaz am 09.04. Herrn Hermann Burgmann am 10.04. Frau Christa Parnitzke

zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag

und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre bei bester Gesundheit.

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Geburtstage „Schifferverein Wettin e. V.“ Der „Schifferverein Wettin e. V.“ gratuliert recht herzlich: am 15.03.2017 Herrn Gerhard Lauenroth am 26.03.2017 Herrn Manfred Elze am 07.04.2017 Herrn Udo Waldowski Erich Müller Vorsitzender

Wettiner feiern Karneval! Mit einem dreifachen WCC ALÉ eröffnete Fritz Taube, Präsident des Wettiner Carnevals Club, die beiden Abendveranstaltungen der 33. Session. In diesem Jahr fanden sich wieder viele Närrinnen und Narren auf der Burg ein, um an zwei Abenden gesellig und ausgelassenen zu feiern. Zum Motto: „Es tobt die Sau im Schweinestall! Wettiner feiern Karneval!“, wurde gesungen, getanzt und viel gelacht.

Bei herrlichem Sonnenschein war dies ein gelungener Abschluss. Wir freuen uns schon heute auf die kommende Session und verabschieden uns bis dahin mit einem WCC ALÉ. Der Vorstand

Die Mitglieder des Vereins ließen sich auch diesmal nicht lumpen. Von Bütt bis Playback war alles dabei. Neben kurzweiligen Darbietungen zeigten die einzelnen Gruppen beeindruckende Tänze und sorgten damit für reichliche Zugaben. Vor allem die Herren der Schöpfung boten optische Hingucker und legten mit dem Schweinetango eine flotte Sohle aufs Parkett. DJ Tino Höpken rückte alles ins rechte Licht und bot den Anwesenden genug Gelegenheit das Tanzbein zu schwingen. Am gesamten Abend sorgte das Team des Burgcafes wieder für eine tolle Bewirtung. Herzlich bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei einem spitzen Publikum, allen Unterstützern und Sponsoren. Mit bunt geschmücktem Wagen und fliegenden Bonbons nahm der Verein am alljährlichen Rosenmontagsumzug in Halle teil.

Jagdgenossenschaftsversammlung An alle Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen in der Gemarkung Wettin! Ordentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Wettin am Freitag, dem 7. April 2017, in der Gaststätte Alt Wettin um 19.00 Uhr. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl der Kassenprüfer 3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 4. Kassenbericht des Kassenwartes 5. Entlastung Kassenwart/Vorstand 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachtreinertrages 7. Anfragen/Sonstiges i. A. der Vorstand Johannes Hertema

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Jahresrückblick der Jugendfeuerwehr Wettin Teil 3 Am 24.09.2016 war es dann so weit, die Abnahme der Jugendfeuerwehrflamme stand an. Hierbei mussten folgende Aufgaben gelöst werden. Jugendfeuerwehrflamme Stufe 1 Aufgabe 1 Zusammensetzung des Notrufes Aufgabe 2 Anfertigen von 3 Knoten oder Stichen Aufgabe 3 Schlauchauswerfen: C-Schlauch, doppelt gerollt, auswerfen, ohne Drehung auslegen, kuppeln zwischen zwei Festkupplungen, wieder doppelt einrollen, Aufgabe 4 Handhabung des Verteilers: Eingang, Ausgang, 1., 2., 3. Rohr, Sonderrohr, Übergangsstück, Aufgabe 5 Technik: Handhabung des Strahlrohres im praktischen Einsatz, Aufsuchen eines Unterflurhydranten mittels des Hinweisschildes, Sanitätsgerät aus dem Fahrzeug holen und bereitstellen (Trage, Decke, Sanitätskasten) Aufgabe 6 Feuerwehrsport

Aufgabe 5 Erste Hilfe, Auffinden einer bewusstlosen Person, Kontrolle der Vitalfunktionen/stabile Seitenlage/Anlegen Druckverband Aufgabe 6 Sport &Spiel: Sportliche und spielerische Elemente stehen zur Auswahl. Davon musste je eine Disziplin ausgewählt werden Als alle Aufgaben nach zwei Stunden absolviert waren, warteten alle gespannt auf das Ergebnis. Hierzu kann ich stolz berichten, dass alle Teilnehmer die Aufgaben der Jugendfeuerwehrflamme Stufe 1 bzw. Stufe 2 erfüllt haben. Simon Härzer, Jugendfeuerwehrwart Teil 4 des Jahresrückblick folgt in der nächsten Ausgabe.

Jugendfeuerwehrflamme Stufe 2 Aufgabe 1 Feuerwehrwissen: Fahrzeug- und Gerätekunde, Aufgabe 2 Fahrzeug sichern mit Warndreieck, Leitkegel und Beleuchtungsgerät Aufgabe 3 Technik: Setzen eines Standrohres mit Spülen Aufgabe 4 Technik: Kuppeln und Lösen zweier B-Druckschläuche (bereits ausgerollt) mit Kupplungsschlüssel. Aufbau eines improvisierter Wasserwerfer.

Wettiner SV 1920 e. V. Abt. Kegeln Bei den Jugendkreiseinzelmeisterschaften am 11. und 12.2017 in Merseburg wurde Justin Piller erneut Kreismeister und verteidigte seinen Titel erfolgreich bei den U18 männlich mit 977 Holz. Zwei weitere gute Plätze belegten Franz Knizia 3. Platz mit 897 Holz und Lennard Ehlert 4. Platz mit 822 Holz. Bei den U14 weiblich belegte Annelena Wengler einen guten siebenten Platz mit 798 Holz. Für unseren Kreismeister viel Erfolg bei den Landeseinzelmeisterschaften in Schönebeck. Am 18.02. musste die 1. Jugend zum fälligen Punktspiel nach Mücheln zum SV Geiseltal Mücheln und gewann mit Mannschaftsrekord 2029 Holz. 1. Tim Kürschner 526 Holz pers. Rekord 2. Tim Schönlein 529 Holz pers. Rekord 3. Franz Knizia 433 Holz 4. Justin Piller 541 Holz pers. Rekord

Durch diese guten Resultate stellt der Wettiner SV zwei Sportler in der Saalkreisauswahl bei der Mannschaftslandesmeisterschaften in Schkopau. Tabelle und Spielbericht siehe Anhang. Die Wettiner SV Abt. Kegeln gratuliert recht herzlich zum Geburtstag. Alexander Kinkal 08.02.2008 Alexander Fuchs 09.02.2008 Anna Wald 13.02.2007 Vincent Simmert 08.02.2005 Jürgen Walesch 21.03.1971 Udo Bormke 16.03.1947 Trainer Jugend Udo Bormke

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Volkssolidarität Wettin Werte Mitglieder, verehrte Leser, das nächste Treffen der Volkssolidarität findet am 11.04.2017, um 14.30 Uhr, im Burgcafé Wettin statt. Grünbaum-Moden präsentieren die neuste Frühjahrs- und Sommerkollektion in den Größen 36 - 52 während einer Modenschau. Anschließend können die Kleidungsstücke erworben werden. Gäste sind zu dieser Veranstaltung herzlich willkommen! Die Unkosten betragen pro Person 3,00 € (sowohl für Mitglieder, als auch für Gäste). Vorinformation - Für den 8. Juni ist eine Tagesfahrt an den Müggelsee Berlin organisiert. Die Beitragszahlung von 51,00 € incl. Dampferfahrt erfolgt zu unserm Treffen am 9. Mai 2017. Abfahrtzeiten werden noch bekannt gegeben. E. Rindt VS Wettin

Totentanz - Zyklus von Frau Dr. Wiltrud Eber Ausstellungseröffnung in der Nikolaikirche 2. April/15.00 Uhr Der scheinbar widersinnige begriff Totentanz stammt aus der Kunstgeschichte des Mittelalters. Ausgelöst durch die großen Katastrophen der Pestepidemie, fand die Darstellung der Totentänze Einzug in die Malerei. Lebende - gleich welchen Standes - werden zu einem Reigen mit dem Tod aufgefordert. Die größte Verbreitung fand die bildnerische Umsetzung des Themas in Druckgrafiken und Monumentalgemälden. Als Beispiel dafür sehen Sie einen gut erhaltenen Totentanz auf einer norditalienischen Kirche. Die Ausstellung in der Nikolaikirche zeigt eine moderne Umsetzung des Totentanzes. Nicht nur die Stilmittel sind verändert, sondern auch der Bezug zur Gegenwart wurde hergestellt. Welchen Bezug hat die Künstlerin zum Thema Totentanz? Als promovierte Medizinerin setzte sich Frau Dr. Eber in ihrem Berufsleben tagtäglich mit dem unausweichlichen Thema Tod auseinander. Schon seit frühester Kindheit verarbeitet die gebürtige Merseburgerin erlebtes in ihren Bildern. Seit ca. 15 Jahren intensiviert sie ihr künstlerisches Schaffen in Malschulen und Sommerakademien. Ihre Grafiken und Malereien wurden in schon in einigen Ausstellungen präsentiert. Mit besten Empfehlungen Ines Sterz Wettin - Information

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