innen an bayerischen Gymnasien

Handreichung für Betreuungslehrer/innen an bayerischen Gymnasien Fachspezifische Hinweise für das Fach Wirtschaft und Recht Arbeitskreis der Seminar...
Author: Maja Blau
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Handreichung für Betreuungslehrer/innen an bayerischen Gymnasien

Fachspezifische Hinweise für das Fach Wirtschaft und Recht

Arbeitskreis der Seminarlehrer, der MB-Fachreferenten und des ISB-Fachreferenten für die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer Dillingen, Februar 2018

Liebe Kollegin, lieber Kollege, vielen Dank für die Übernahme der Betreuung einer Studienreferendarin bzw. eines Studienreferendars im Fach Wirtschaft und Recht. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung der jungen Kolleginnen und Kollegen. Einerseits sollten die Studienreferendarinnen und Studienreferendare von Ihrem Erfahrungsschatz profitieren, andererseits sollten aber auch die Einsatzschulen für neue externe Impulse, die ggf. durch die jungen Lehrerinnen und Lehrer erfolgen, offen sein. Zu den allgemeinen Aspekten Ihrer Betreuungsaufgabe finden Sie umfangreiches Material unter http://www.gymnasium2020.bayern.de/seminarausbildung. Die folgenden fachspezifischen Hinweise sollen Sie bei Ihrer Betreuungstätigkeit im Fach Wirtschaft und Recht unterstützen. 1 Welches Selbstverständnis hat das Fach Wirtschaft und Recht und welchen Beitrag leistet es zur gymnasialen Bildung? Das Fachprofil für Wirtschaft und Recht (vgl. LehrplanPLUS) beschreibt das Selbstverständnis des Faches und seinen Beitrag zur gymnasialen Bildung u. a. wie folgt: „Der Unterricht im Fach Wirtschaft und Recht befähigt die Schülerinnen und Schüler als mündige Wirtschaftsbürger in ihrem persönlichen Lebensumfeld selbstbestimmt ökonomisch zu handeln, in der Gesellschaft wirtschaftliche sowie rechtliche Rahmenbedingungen mit zu gestalten und solidarisch Verantwortung für andere zu übernehmen. Dazu erwerben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen, mit denen sie aus der Perspektive von Konsument, Arbeitnehmer, Unternehmer oder Staatsbürger Problemstellungen kriterienorientiert analysieren, beurteilen und lösen können. Das im Fach Wirtschaft und Recht erworbene Strukturwissen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ökonomisches Verhalten unterschiedlicher Akteure und wirtschaftliche Systemzusammenhänge zu analysieren, rechtliche Rahmenbedingungen zu verstehen und vor diesem Hintergrund Konfliktsituationen aus verschiedenen Perspektiven zu beurteilen. In aktuellen, handlungsorientierten Szenarien wenden sie geeignete Erklärungsmodelle an und werden sich der durch Märkte, Verträge und Normen gesetzten Handlungsanreize bewusst. Indem sie Möglichkeiten und Grenzen ökonomischen Handelns in unserer Wirtschaftsordnung und der globalisierten Weltwirtschaft reflektieren, entwickeln sie nicht nur Perspektiven der eigenen Zukunftsgestaltung (…), sondern übernehmen auch Verantwortung für andere (...).“ Dieses Selbstverständnis wirkt sich unmittelbar auf die Gestaltung des Unterrichts und auf die Leistungserhebungen in unserem Fach aus. Bitte unterstützen Sie die Ihnen anvertrauten jungen Lehrkräfte dabei, ihren Unterricht kompetenzorientiert im Sinne des LehrplanPLUS auszurichten (s. Anhang 1) und bei mündlichen und schriftlichen Leistungserhebungen die Aufgabenkultur unseres Faches (s. Anhang 2) umzusetzen. 2 Welche Kompetenzen sollten die Studienreferendarinnen und -referendare im zweiten Ausbildungsabschnitt erwerben und vertiefen? Die Studienreferendarinnen und -referendare bringen aus dem 1. Ausbildungsabschnitt in unserem Fach in der Regel folgende theoretische Grundlagen mit: • Einblick in das Fachprofil, Übersicht über die Fachlehrpläne in den einzelnen Jahrgangsstufen • lang- und mittelfristige Unterrichtsplanung und deren Rahmenbedingungen • Grundzüge eines kompetenzorientierten Unterrichts und einer kompetenzorientierten Planung von Einzel- bzw. Doppelstunden • Überblick über fachspezifische Arbeitsweisen und Fachmethoden (z. B. Auswertung von Diagrammen, Statistiken und Karikaturen, Arbeit mit Modellen, Arbeit mit Gesetzestexten) 2

Sie verfügen in unserem Fach nach dem 1. Ausbildungsabschnitt über wenig praktische Erfahrungen: • ca. 20 Stunden zusammenhängender Unterricht • Konzeption und Korrektur eines kompetenzorientierten schriftlichen Leistungsnachweises • Erhebung unterschiedlicher mündlicher Leistungsnachweise in einer Klasse Vor diesem Hintergrund kann es nötig sein, dass Sie die Studienreferendarinnen und -referendare besonders in den ersten Wochen ihres ersten Einsatzhalbjahres intensiv unterstützen und beraten. Im weiteren Verlauf sollten sie zunehmend an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gewinnen, wofür sie auch entsprechenden Freiraum benötigen. Nach ihrem Einsatzjahr sollten die jungen Kolleginnen und Kollegen u. a. folgende fachspezifische Kompetenzen erworben bzw. vertieft haben: Die Studienreferendarinnen und -referendare • planen und gestalten den Unterricht in Wirtschaft und Recht kompetenzorientiert. Dabei setzen sie sinnvolle Schwerpunkte. • stellen den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler fest und bewerten diesen gerecht. Dabei beachten sie die schulrechtlichen und schulinternen Vorgaben und berücksichtigen die Aufgabenkultur des Faches Wirtschaft und Recht, insbesondere auch die Kompetenzorientierung. • leisten mit ihrem Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur ökonomischen Verbraucherbildung, zur beruflichen Orientierung, zur politischen und zur digitalen Bildung am Gymnasium. • organisieren unterrichtsbegleitende Veranstaltungen (z. B. Betriebserkundung, Besuch einer Gerichtsverhandlung, Expertenvorträge) und führen diese durch. Dabei nutzen sie Kontakte zu außerschulischen Partnern (z. B. Unternehmen, Verbände, Kammern, Behörden). • engagieren sich bei Studien- und Projekttagen, Wettbewerben und Projekten. Gerade im Einsatzjahr bieten sich dazu viele Gelegenheiten. Dabei kommt Ihnen als Betreuungslehrkraft eine besondere Bedeutung zu. 3 Wie lässt sich der Forderung nach Kompetenzorientierung im Fach Wirtschaft und Recht gerecht werden? 3.1 Woran erkenne ich kompetenzorientierten Unterricht? Kompetenzorientierter Unterricht (vgl. Anhang 1) wird immer von der Kompetenzerwartung her geplant. Folgende Kriterien können kaum allumfänglich erfüllt werden, geben aber einen Anhaltspunkt zur Ausprägung der Kompetenzorientierung: • offene Problemstellung und Problemlösung • authentischer, lebensnaher Kontext • angemessene didaktische Reduktion • Reflexion des eigenen Kompetenzerwerbs • transparente Ziele 3.2 Welche Leitfragen helfen mir bei der Unterrichtsreflexion? Folgende Fragen bieten eine Hilfe bei der kritischen Unterrichtsreflexion:    

War der Unterricht von der angestrebten Kompetenz her gedacht und geplant? Ist der Unterricht in eine längerfristige Sequenz eingebettet und kennen die Lernenden das Ziel? Knüpft der Unterricht an die Lebenswelt der Lernenden an? Bietet der Unterricht den Lernenden Zeit und Gelegenheit, ihr Wissen selbständig aufzubauen, es anzuwenden, zu kommunizieren und ihr Tun zu reflektieren?  Werden die Lernenden zum selbstständigen Denken und Hinterfragen bzw. Treffen von Entscheidungen angeregt?  Hat der Unterricht angemessene Lernaufgaben zur Kompetenzentwicklung eingesetzt und gab es ausreichend Möglichkeit zur Kooperation? 3

3.3 Gibt es kompetenzorientierte Unterrichtsmethoden? Inwieweit eine Methode kompetenzorientiert ist, liegt an der Thematik, der Klassen- und Unterrichtssituation und der Umsetzung der Methode. Ein anregender Methodenmix ist sicherlich empfehlenswert. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler selbstständig und im Team Kompetenzen aufbauen und vertiefen können. Dazu brauchen sie Lernaufgaben, die von Prüfungsaufgaben (s. Anhang 2) abgegrenzt werden sollten. 3.4 Welche Bausteine unterstützen die Kompetenzorientierung in unserem Fach? Folgende Anregungen können eine Unterstützung leisten: • Zusammenhänge/Strukturen/Schaubilder statt Spiegelstrichlisten • aktuelles, vielseitiges Material mit hohem Aufforderungscharakter statt veraltete Unterlagen • authentisches Material statt konstruiertes • reale Situationen statt fiktive (auch im Fachgebiet Recht) • mehrere Perspektiven (Konsument, Unternehmer, Arbeitnehmer, Staatsbürger, Gesetzgeber) statt einseitiger Betrachtung (vgl. Kompetenzstrukturmodell im Fach Wirtschaft und Recht) • mehrere Dimensionen/Möglichkeiten statt eindeutiger Lösungen (auch im Fachgebiet Recht) 4 Welche Anforderungen sollten die Leistungserhebungen und deren Korrektur erfüllen? Die Überprüfung von Leistungserhebungen hat zwei Funktionen:  Qualitätssicherung an der Schule  Mitwirkung bei der Ausbildung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare Bei der Überprüfung von Leistungserhebungen sollte das Verhältnis von Nutzen und Aufwand im Blick behalten werden. Grundsätzlich nimmt – wie auch in anderen Bereichen – bei den Leistungserhebungen die Intensität der Betreuung mit der zunehmenden Erfahrung und Sicherheit der jungen Lehrkräfte ab. Daher scheint es besonders wichtig, sich insbesondere zu Beginn des Einsatzes ein möglichst genaues Bild von den bereits vorhandenen Kompetenzen im Hinblick auf Aufgabenstellung und Korrektur zu machen. Schon vor der ersten Leistungserhebung sollten die jungen Lehrkräfte über verbindliche Vereinbarungen der Fachschaft informiert werden (z. B. kleine angekündigte Leistungsnachweise in bestimmten Jahrgangsstufen, ggf. Bewertungsschlüssel). Ansonsten sollte bei der Konzeption von Leistungserhebungen den Studienreferendarinnen und -referendaren nach Möglichkeit der Freiraum gegeben werden, die an der Seminarschule vermittelten Prinzipien umzusetzen. 4.1 Welche Aspekte sollten bei der Aufgabenkonzeption berücksichtigt werden? Die Besprechung der Aufgabenkonzeption sollte mit den Studienreferendarinnen und Studienreferendaren ca. eine Woche vor dem Termin der Leistungserhebung erfolgen. Dabei kann der Respizienzbogen Ihrer Schule als eine der Grundlagen dienen. Neben den allgemeinen Aspekten, z. B.  Lehrplankonformität, Niveau, Umfang  Berücksichtigung unterschiedliche Anforderungsbereiche sowie die Verwendung von Operatoren (s. EPA im Fach Wirtschaft und Recht)  sinnvolle Verteilung der Bewertungseinheiten (BE) und Angabe der BE bei den Aufgabenblöcken sind im Fach Wirtschaft und Recht folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:    

Kompetenzorientierung (s. Anhang 1) Realitäts-, Anwendungs- und Aktualitätsbezug Berücksichtigung des Alters und des Erfahrungshorizontes der Schülerinnen und Schüler materialgestützte Aufgabenstellung, angemessener Umfang des Materials 4

 aussagekräftiger Erwartungshorizont (ggf. mit Lösungsalternativen)  Einbeziehung fachspezifischer Arbeitstechniken (z. B. Analyse von Diagrammen, Statistiken Karikaturen und Rechtsnormen, Anwendung von Modellen) 4.2 Welche Aspekte sollten bei der Respizienz der korrigierten Arbeiten berücksichtigt werden? Nach Abschluss der Korrektur sollte eine angemessene Zahl von Arbeiten - die erforderliche Anzahl kann je nach Situation unterschiedlich sein - durchgesehen werden. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: Ist die Korrektur transparent?     

Anmerkungen zu fehlenden Inhalten bzw. Bewertungseinheiten (BE) Markierung fehlerhafter Aussagen Bemerkungen zur Art der Bearbeitung (z. B. Sprache, Schlüssigkeit, Bezug Materialien) Berichtigung sprachlicher Fehler (Gr, Sz, R, …) Nachvollziehbarkeit der Bewertung: Ist erkennbar, wofür jeweils BE gegeben wurden bzw. welche BE fehlen? So sollten z. B. „Häkchen“ und „Fehlzeichen“ in Summe die maximal erreichbaren BE ergeben.

Können die Schülerinnen und Schüler die Korrektur zur Verbesserung der eigenen Leistung nutzen?  Hinweise auf besonders gute Lösungen  motivierende bzw. ermutigende Anmerkungen  Aufzeigen von Verbesserungsstrategien Ist die Bewertung angemessen und gerecht?  Das Gesamtbild der Arbeit entspricht dem Notenprädikat., ggf. Notentendenz am Ende der Arbeit  Innerhalb eines Notenprädikats sind die Arbeiten im Niveau vergleichbar.  Berücksichtigung der Art der Darstellung insbesondere bei offenen Aufgabenformen (u. a. Sachlogik, Fachsprache, Argumentation, Übersichtlichkeit, Aufbau) Sind alle Formalia erfüllt?  Entwertung von Leerräumen  Abzeichnen der korrigierten Arbeit  Wurde die Leistungserhebung (fristgerecht) abgelegt? (Insbesondere am Ende des Einsatzes sicherstellen, dass auch wirklich alle Leistungserhebungen abgelegt wurden.)  Sind alle geforderten Unterlagen beigelegt (Deckblatt, Notenliste, …)?  Wurden die Noten eingetragen? Nach der Respizienz ist für die Studienreferendarinnen und Studienreferendare ein Feedback hilfreich. Dabei kann z. B. auf folgende Punkte eingegangen werden:    

Was war positiv? Wo besteht Änderungsbedarf? Was können wir für die nächste Leistungserhebung als Erfahrung mitnehmen? ggf.: Wurden Anregungen aus den vorherigen Besprechungen berücksichtigt?

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit und viel Freude bei der Betreuung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen! Herzliche Grüße Die Seminarlehrer, MB-Fachreferenten und der ISB-Fachreferent für die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer 5

Anhang 1:

Was sind Merkmale kompetenzorientierten Unterrichts?

Kompetenzorientierter Unterricht wird immer von der Kompetenzerwartung her geplant.

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Anhang 2:

Was sind Merkmale kompetenzorientierter Aufgaben? Kompetenzorientierte Lernaufgaben…

Kompetenzorientierte Prüfungsaufgaben…

… zielen auf die individuelle Ent… zielen auf die objektive Bewerwicklung von neuen Kompetenzen. tung erworbener Kompetenzen. … generieren ggf. auch eigene Frage- … geben die Fragestellung vor. stellungen der Schülerinnen und Schüler. … sind prozessorientiert. … sind ergebnisorientiert. … sehen Fehler als Chance. … haben keine Fehlertoleranz. … vernetzen Wissenselemente. … sind in alltagsnahe Situationen eingebettet. … sind materialgebunden. … sind ggf. offen gestaltet.

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