INHALTSVERZEICHNIS IM BLICKPUNKT
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CHANCEN DER INTERNATIONALEN MÄRKTE NUTZEN: IHK GRÜNDET ARBEITSKREIS FÜR GLOBALEN EINKAUF TÜRKEI: KRANKENHAUSPROJEKTE BIETEN GESCHÄFTSCHANCEN SICHERHEIT FÜR GESCHÄFTSREISENDE - TRAVEL RISK MANAGEMENT - SEMINAR SMARTPHONE-APP "ZOLL UND REISE" GEFAHRGUTSENDUNGEN IM LUFTVERKEHR: SICHER VERPACKEN
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LÄNDER UND MÄRKTE
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ASIEN-PAZIFIK: ZAHLUNGSVERZÖGERUNGEN BLEIBT AKTUELLES THEMA DEUTSCH-BRITISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HILFT BEI PRÜFUNG BRITISCHER GESCHÄFTSPARTNER BRASILIEN ERHÖHUNG DER SOZIALABGABEN AUF IMPORTE JETZT ENDGÜLTIG BOSNIEN UND HERZEGOWINA: STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSABKOMMEN IN KRAFT CCC: NEUE RICHTLINIEN ZUR KENNZEICHENBELEUCHTUNG VON FAHRZEUGEN CCC: NEUE CCC-REGULARIEN FÜR STROMSCHALTER UND ELEKTRISCHE ANSCHLÜSSE (ELEKTROZUBEHÖRTEILE) CQC: FREIWILLIGE CQC-ZERTIFIZIERUNG FÜR ELEKTROFAHRZEUG-BATTERIEN CQC VERÖFFENTLICHT ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGHERSTELLER BZGL. DER NEUEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN GROßBRITANNIEN VERABSCHIEDET WICHTIGES NEUES GESETZ FÜR UNTERNEHMEN NEUE VISABESTIMMUNGEN FÜR GEORGIEN HONGKONG: FREIHANDELSABKOMMEN MIT DER ASEAN-GEMEINSCHAFT KASACHSTAN: BEITRITTSVERHANDLUNGEN ZUR WTO ABGESCHLOSSEN KOREA: LEBENSMITTELINDUSTRIE IRAN: EINIGUNG IM ATOMSTREIT
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NEUE BESTIMMUNGEN FÜR EXPORTE NACH LIBYEN EU-MEXIKO SUMMIT: FREIHANDELSABKOMMEN SOLL ÜBERARBEITET WERDEN TÜRKEI: ZUSATZZÖLLE WERDEN AUF ERWEITERTEN KREIS VON WAREN ERHOBEN VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE: BEFREIUNG VON DER VISUMPFLICHT FÜR KURZAUFENTHALTE VEREINIGTES KÖNIGREICH: ÜBERSTUNDEN GEHEN IN BERECHNUNG DES URLAUBSGELDES EIN VIETNAM: DEUTSCHEN STAATSBÜRGERN IST VISUMFREIE EINREISE ERLAUBT
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BW INTERNATIONAL
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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER
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EINLADUNGSPROGRAMM NACH OSAKA: UMWELTTECHNOLOGIE UND WASSERWIRTSCHAFT, NOVEMBER 2015 17 IHK-UNTERNEHMERREISE IN DEN SÜDOSTEN DER USA VOM 19.-23. OKTOBER 2015 - SCHWERPUNKT AUTOMOBIL 18 IHK-UNTERNEHMERREISE NACH KOREA - MASCHINENBAU- UND AUTOMOBILINDUSTRIE, 28.-31. OKTOBER 2015 18 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
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NEU: ANTRAG AUF EORI-NUMMER JETZT AUCH ELEKTRONISCH MÖGLICH ATLAS (NCTS) – LÄNDERCODE ÄNDERUNG FÜR SERBIEN AKTUALISIERTE LISTE DER NICHT BEGÜNSTIGTEN ORTE IN ISRAEL ANERKENNUNG EU-AUSLÄNDISCHER AUSGANGSVERMERKE NACHPRÜFUNGSERSUCHEN BEI EINFUHREN VON ALUMINIUMWAREN AUS DER TÜRKEI ÜBERSICHT ÜBER DIE LÄNDERBEZOGENEN EMBARGOS GEMEINSCHAFTLICHES VERSANDVERFAHREN - MAZEDONIEN VERSANDVERFAHREN MIT CARNET TIR
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EU-NACHRICHTEN
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HANDELSPOLITIK IST MEHR ALS TTIP
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LITERATUR
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ICC-MUSTERVERTRAG ZUM KUNDEN- UND QUELLENSCHUTZ NEUE BROSCHÜRE „ARBEITEN IN URUGUAY“
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INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN
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DEUTSCH-KANADISCHE INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER BIETET KOSTENLOSE WEBINARE
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ANLAGEN
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VERANSTALTUNGSKALENDER/TERMIME/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: 22. September 2015 Logistikkongress bei BA/HFU, VS-Schwenningen 29. September 2015 Brasilien- Einzelberatungsgespräche, IHK 19. Oktober 2015 Neustart im Iran-Geschäft, IHK 20. Oktober 2015 Internationale Vertriebspartnervermittlungsbörse Tonhalle, Villingen-Schwenningen 22. Oktober 2015 USA – Montage und Vertrieb, IHK 17. November 2015 Arbeitskreis/Erfahrungsaustausch für Exportleiter, Business Develop Manager, Vertriebsleiter 19. November 2015 Sicherheit für Geschäftsreisende – Travel Risk Management, BBT Tuttlingen Die Anmeldeunterlagen befinden sich im Anhang dieser Außenwirtschaftsmitteilungen Achtung!!! Arbeitskreis/Erfahrungsaustausch für „Einkäufer“ im globalen Welthandel in Gründung Der Fachbereich International plant einen Arbeitskreis/Erfahrungsaustausch für „Einkäufer“ im globalen Welthandel. Interessenten können sich im Fachbereich International bei Herrn Jörg Hermle. Tel. 07721 922-123, E-Mail:
[email protected] melden. Der Erfahrungsaustausch soll 2mal jährlich in der IHK stattfinden; bei Bedarf auch öfters. Wichtiger Hinweis: Am 15. Sept 2015 keine Carnet ATA –Ausstellung möglich.
Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Marion Widy (Tel. 07721 922-122) und Frau Sandra Seibold (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden.
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IM BLICKPUNKT Chancen der internationalen Märkte nutzen: IHK gründet Arbeitskreis für Globalen Einkauf Immer mehr Unternehmen suchen geeignete Einkaufsquellen im Ausland. Ein Einkaufsboom in der globalisierten Wirtschaftswelt zeigt sich in erster Linie bei Konsumgütern, aber auch bei Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und anderen Investitionsgütern sowie deren spezifischen Teile. Sie werden nicht nur aus dem benachbarten europäischen Ausland, sondern in den letzten Jahren verstärkt auch aus Schwellenländern, wie China, Indien, Brasilien, Türkei oder Mexiko importiert. Die stetige Internationalisierung und Globalisierung von Mitgliedsunternehmen ist ein wichtiges Anliegen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg. Die IHK plant deshalb, einen „Arbeitskreis Globalen Einkauf“ einzurichten, der speziell strategischen Einkäufern und Geschäftsführern offen steht. In dem Arbeitskreis sollen beispielsweise erörtert werden, wie man erfolgreichen globalen Einkauf betreibt, welche Risiken, (beispielsweise Rechts-, Qualitäts-, Plagiats-, Kultur-, Währungs-, Energie-, Fusionsrisiko) damit verbunden sind, welche Vermeidungsstrategien bei Rückschläge anzuwenden sind oder welche Ausstiegsszenarien und Alternativen es gibt. Ziel ist es Praxisfälle, aufzugreifen und praktische Lösungswege für die Unternehmen aufzuzeigen. Der globale Einkauf setzt bei den Unternehmen ein qualifiziertes, weltweites Beschaffungsmanagement voraus. Die Komplexität einzelner Beschaffungsprozesse verpflichtet den Einkäufer zunehmend, sein spezifisches Wissen in übergreifende Projekte und Teams einzubringen. „Der Einkauf übernimmt heute oft eine Schnittstellenfunktion ein und bündelt Wissen, das im Idealfall den externen Lieferanten, der Logistik, dem Vertrieb und der Produktion zur Verfügung steht“, sagt IHK- Außenwirtschaftsexperte Jörg Hermle. In diesem Zusammenhang muss immer sorgsam abgewogen werden, wann sich für Unternehmen Global Sourcing wirklich lohnt. Kleine und mittelständische Unternehmen verfügen selten über Zeitpuffer und noch weniger über finanzielle Rücklagen, weiß Jörg Hermle zu berichten. Der globale Einkauf hat schon manchen Einkäufer leichtsinnig werden lassen und möglicherweise durch die Verlagerung von Lieferquellen in das Ausland das eigene Unternehmen erheblich geschädigt. Der Arbeitskreis wird künftig 2 mal jährlich tagen; bei Bedarf auch öfters. Interessenten für diesen Arbeitskreis können sich bei der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Außenwirtschaftsexperte Jörg Hermle, Telefon: 07721 922-123, Fax: 07721 922-180 bzw. per E-Mail:
[email protected] anmelden.
Türkei: Krankenhausprojekte bieten Geschäftschancen Das türkische Gesundheitswesen hat sich in den zurückliegenden Jahren zu einem bedeutenden Wachstumsmarkt entwickelt. Private Krankenhausketten und andere private Projektträger bauen ihr Leistungsangebot laufend aus. Das Gesundheitsministerium investiert in die Modernisierung bestehender Einrichtungen. Außerdem errichtet es in Zusammenarbeit mit privaten Investoren städtische Krankenhäuser, die im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften von den Investoren gebaut beziehungsweise ausgestattet und anschließend an staatliche Betreiber vermietet werden. Aufgrund von steigenden Einkommen und wachsendem Gesundheitsbewusstsein nimmt die Nachfrage der Bevölkerung nach Gesundheitsdienstleistungen zu. Unterstützt wird diese Entwicklung von der Verbesserung des Krankenversicherungssystems und der staatlichen Leistungen, sodass immer mehr Menschen ärztliche Behandlungen und Krankenhausleistungen in Anspruch nehmen können. Infolge der zunehmenden Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen und der vielfältigen Projekttätigkeit entsteht ein erheblicher Bedarf an Krankenhausausstattung und medizintechnischen Geräten, Apparaten und Instrumenten für die Diagnose und Behandlung. Gleichzeitig werden moderne
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Krankenhausmanagementsysteme benötigt, um einen effizienten Betrieb der Einrichtungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ergeben sich für deutsche Anbieter von Medizintechnik lukrative Liefer- und Kooperationschancen. Mehr Nachfrage durch Gesundheitstourismus Neue Impulse kommen auch vom Gesundheitstourismus, der von der Regierung gezielt gefördert wird. Der staatliche Aktionsplan zur Entwicklung des enthält ehrgeizige Ziele. Unter Berücksichtigung der ausländischen Besucher von Thermalbädern soll die Zahl der Gesundheitstouristen, die zum Zweck der medizinischen Diagnose und Behandlung in die Türkei reisen, von 188.295 im Jahr 2013 auf 2,4 Mio. Personen im Jahr 2018 kräftig erhöht werden. Die Deviseneinnahmen aus diesem Geschäft sollen im genannten Zeitraum von 543,2 Mio. US-Dollar auf knapp 9,4 Mrd. US-Dollar steigen. Der starke Anstieg der Einnahmen soll nicht zuletzt durch die Erhöhung der Pro-Kopf-Ausgaben der Patienten erreicht werden. Dies erfordert die Bereitstellung eines in Qualität und Quantität hochwertigen Leistungsangebots. Investitionen in 38 Krankenhäuser für 2015 erwartet Investitionen in zehn staatliche und 28 private Krankenhäuser erwarten Branchenbeobachter für 2015. Analysten erwarten, dass die rege Projekttätigkeit im Krankenhaussektor mittelfristig anhalten wird. Die Investitionen von staatlicher Seite werden forciert und private Investoren erzielen lukrative Einnahmen. Ein wichtiger Bedarfsträger für medizinisch-technische Ausrüstungen im öffentlichen Sektor ist die neugegründete Anstalt für staatliche Krankenhäuser TKHK (Türkiye Kamu Hastaneleri Kurumu). Diese mit dem Gesundheitsministerium verbundene Einrichtung veröffentlicht laufend Ausschreibungen, an denen sich in- und ausländische Firmen beteiligen können. Insbesondere bei Hightech-Geräten und -Anlagen muss mangels inländischer Produktion auf ausländische Produkte zurückgegriffen werden. Dabei haben deutsche Hersteller allgemein gute Chancen auf Lieferverträge. Die privaten Investitionen werden zum großen Teil von großen Krankenhausketten getätigt. Diese finanzstarken Gesundheitsunternehmen können die finanziellen Nachteile, die sich aus den relativ niedrigen Gebührensätzen bei der Behandlung von Patienten der staatlichen Sozialversicherungsanstalt SGK ergeben, eher als kleine Krankenhäuser und Kliniken mit Gesundheitstouristen und Privatpatienten ausgleichen. Nach der Gesundheitsreform der Regierung haben SGK-Patienten die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel in der Notaufnahme und Unfallambulanz) in privaten Krankenhäusern behandeln zu lassen. Die privaten Kliniken haben mit der SGK einen entsprechenden Leistungsvertrag, wobei die Behandlungskosten im Rahmen der geltenden Sätze von der SGK übernommen werden. Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbetten unter EU-Niveau Ende 2014 wurden in der Türkei insgesamt 1.491 Krankenhäuser betrieben, darunter 874 staatliche, 550 private und 70 universitäre Einrichtungen. Im gesamten Gesundheitssektor waren insgesamt 350.000 Personen beschäftigt. Die Gesamtzahl der Krankenbetten wird vom Gesundheitsministerium für Ende 2014 mit 196.731 beziffert. Damit liegt die Versorgung der Bevölkerung immer noch deutlich unter dem Durchschnittsniveau der EU und der OECD-Länder. Quelle: Inhalte übernommen aus gtai von Necip C. Bagoglu
Sicherheit für Geschäftsreisende - Travel Risk Management - Seminar (IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg/Exportakademie Stuttgart) Der bisherige sorglose Umgang vieler exportorientierter Unternehmen mit dem Thema medizinische Versorgung und Sicherheit auf Geschäftsreisen kann zu Problemen führen. Wie Unternehmen diesen vorbeugen können, behandelt das
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Seminar der IHK-Exportakademie GmbH am 19. November 2015 in Tuttlingen (Ausschreibung im Anhang dieser Außenwirtschaftsmitteilungen) oder unter: http://www.ihkexportakademie.de/Kurse/Seminare/Recht+//+Organisation/3163/http://www.ihkexportakademie.de/Kurse/Seminare/L%C3%A4nder+im+Fokus/3215/
Smartphone-App "Zoll und Reise" (zoll.de) Darf ich 200 Stück Zigaretten oder doch 800 Stück abgabenfrei mit nach Hause nehmen? Wie sieht es mit der Uhr aus, die im Urlaubsland so viel billiger ist, als zu Hause? Ist es erlaubt, ein Tier mit nach Deutschland zu nehmen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die neue App "Zoll und Reise", die ab sofort im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) kostenlos heruntergeladen werden kann. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung.
Die neue App hilft Urlaubern, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen sie lieber die Finger lassen sollten. Ein integrierter Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann. Neu berechnet die App nun bis zu einem Warenwert von 1.130 Euro auch die Einfuhrabgaben, die der Reisende bezahlen muss, wenn die Freimenge überschritten ist. Vieles, was an Stränden und auf Märkten in den Urlaubsländern angeboten wird, kann Einfuhrverboten sein oder es fallen Einfuhrabgaben an, die beim Kauf nicht einkalkuliert waren. Beispielsweise werden Urlaubern sehr gerne Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen als Reisesouvenirs angeboten. Durch den Kauf von Pflanzen oder Tieren und Waren daraus, tragen Millionen von Touristen - meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten gefährdet ist. Der Zoll rät deshalb dringend vom Kauf solcher Souvenirs ab. Denn nur, wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen nachlassen. Sehr beliebt bei Urlaubern sind auch Bekleidung, Taschen, Uhren, Kosmetika und Fanartikel namhafter Hersteller, die im Urlaubsland häufig zu Billigstpreisen angeboten werden. Dabei handelt es sich allerdings nur um vermeintliche Schnäppchen - anstelle der begehrten Markenartikel sind es häufig illegal und in schlechter Qualität hergestellte Plagiate. Neben dem wirtschaftlichen Schaden für die Hersteller der Originalware können diese Fälschungen auch gesundheitsgefährdend sein. So können beispielsweise bei der Herstellung von Textilien giftige Farbstoffe oder andere in Deutschland nicht zugelassene Stoffe verwendet worden sein. Der Zoll empfiehlt deshalb, auch im Urlaub auf den Kauf solcher Waren grundsätzlich zu verzichten.
Gefahrgutsendungen im Luftverkehr: Sicher verpacken Gefährliche Güter einfach per Luftpost versenden? Es leuchtet ein: Das geht so nicht. Aber wie macht man es wirklich richtig? Beim IHK-Gefahrgutbüro lernt man an zwei Tagen die korrekte Art zu verpacken. Das zweitägige Seminar „Verpacker von Luftfrachtsendungen“ richtet sich an alle, die Gefahrgut für den Luftverkehr verpacken, Verpackungen beschaffen oder prüfen sowie für Luftfrachtverpackungen Verantwortung tragen. In Fachkreise ist das Seminar auch als „IATA DGR PK2“ bekannt. Es schließt mit einer Prüfung nach den Regeln des Luftfahrtbundesamts ab. Der nächste Termin ist der 1. und 2. Oktober 2015. Weitere Termine plant das „Gemeinsame Gefahrgutbüro“ der IHK für den 8. und 9. März 2016 sowie den 4. und 5. Juli 2016. Der Kurs ist auch als Wiederholungsschulung geeignet, um den geforderten zweijährige Schulungsintervall einzuhalten. Weitere Informationen: Klaus Hill, Telefon: 07121 201-326.
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LÄNDER UND MÄRKTE Asien-Pazifik: Zahlungsverzögerungen bleibt aktuelles Thema Nach einer Studie der Coface, die rund 2.700 Unternehmen in 8 Ländern des Asien-Pazifik-Raums befragte, waren 2014 ca. 70% der Unternehmen in der Region von Zahlungsverzögerungen betroffen der höchste Wert seit 3 Jahren, den die Coface ermittelte. Dabei sind die Entwicklungen in den Ländern durchaus unterschiedlich: Während sich in Australien, Singapur und Japan das Zahlungsverhalten verbesserte, berichten Unternehmen, dass es in China, Indien, Hongkong und auch Thailand vermehrt zu Zahlungsverzögerungen kam. Zwar heißt Verzögerung keinesfalls gleich Ausfall der Zahlung, aber je nach Summe und Zeitraum gibt es Auswirkungen auf die Liquidität. Die Gründe für die Verzögerungen sind sehr unterschiedliche, oftmals sind es vor allem administrative und bürokratische Hürden. Unternehmen können sich im Zahlungsmanagement darauf einstellen und die Auswirkungen so gering wie möglich halten.
Deutsch-Britische Geschäftspartner
Industrie-
und
Handelskammer
hilft
bei
Prüfung
britischer
(AHK) Deutsche Unternehmen, die Betrug vermuten und ein britisches Unternehmen auf Vertrauenswürdigkeit überprüfen lassen wollen, können ab sofort den neuen Service „Unternehmensüberprüfung“ der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in Anspruch nehmen
Betrugsfälle, wie Lieferbetrug und Identitätsdiebstahl, nehmen auch in Großbritannien immer weiter zu. Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer kann nun die Seriosität eines potenziellen Geschäftspartners oder auch die Vertrauenswürdigkeit eines existierenden britischen Vertragspartners überprüfen. Zweisprachige Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung in Großbritannien sichten die Korrespondenz nach Auffälligkeiten, stellen diverse Recherchen an und holen gegebenenfalls einen Gesellschaftsregisterauszug ein. Sofern erforderlich, erkundigen sie sich auch telefonisch bei dem Unternehmen. Das Ergebnis der Überprüfung wird schließlich in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa drei Arbeitstagen. Ein Bestellformular sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A., Tel: 0044 20 7976 4144, Email:
[email protected].
Brasilien Erhöhung der Sozialabgaben auf Importe jetzt endgültig (gtai)
– Präsidentin Dilma Rousseff hat mit Gesetz Nr. 13.137 vom 19.6.2015 die bislang auf einer provisorischen Maßnahme beruhende Erhöhung der Sozialabgaben PIS/Pasep und Cofins bei Warenimporten endgültig in Kraft gesetzt. Die erhöhten Sätze betragen 2,1% (PIS/Pasep-Importação) und 9,65% ( Cofins- Importação). Die Erhöhung galt zunächst für 60 Tage seit dem 1.5.2015. Die Erhöhung gilt auch für Produkte, die vor dem 1.5.2015 bereits einem erhöhten Abgabensatz unterlagen (beispielsweise bestimmte Toiletten- und Hygieneartikel: Vor dem 1.5.2015: 2,2% und 10,3%, seit dem 1.5.2015: 3,52% und 16,48%).
Bosnien und Herzegowina: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft (DIHK) Zum 1. Juni 2015 ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Bosnien und Herzegowina in Kraft getreten. Das Abkommen setzt den Rahmen für den weiteren EU-Beitrittsprozess des Landes. Dies bedeutet eine engere politische Zusammenarbeit in den zentralen Bereichen Justiz,
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Verwaltung, Wirtschaft und Handel. Auch geht es um die Unterstützung bei demokratischen Reformen und der Entwicklung der Zivilgesellschaft, des Bildungswesens und der regionalen Zusammenarbeit.
CCC: Neue Richtlinien zur Kennzeichenbeleuchtung von Fahrzeugen Die chinesische Zertifizierungsbehörde CQC (China Quality Certification Center) hat bekannt gegeben, dass ein neuer GB Standard (GB steht für Guobiao, chinesisch für „Nationaler Standard“) für die Nummernschildbeleuchtung bei motorisierten Fahrzeugen und deren Anhänger gelten wird. Die betroffenen Standards sind: GB4785 (Anbringung der Außenbeleuchtung für Autos und deren Anhänger), GB 15766.1 (Glühbirnengröße und optische Anforderungen) und ECE R37 (Glühdrahtlampen in Fahrzeugen und deren Anhänger). Die ECE R37 wurde in die allgemeinen Richtlinien neu aufgenommen. Für die hintere Kennzeichenbeleuchtung sind folgende Faktoren wichtig: • •
Handelsname und Warenzeichen Optische Eigenschaften wie zum Beispiel Lichteinfallswinkel, Lichtstärke und Lichtverteilung
Besondere Anforderungen an die Beleuchtung der hinteren Kennzeichen haben sich geändert: • • • •
Der Einfallswinkel der Beleuchtung des Kennzeichens Die Richtlinien der verwendeten Glühlampen Der Hinweis, dass die Beleuchtung die Kennzeichenfarbe nicht signifikant verändern darf sowie Die Veränderung des Messpunktes der Lumineszenz verändert
Neben diesen neuen Anforderungen wurden auch neue Testrichtlinien angepasst: • • • •
Es muss Wechselstrom für die Tests verwendet werden und die Geräte müssen dem Standard der nationalen Richtlinien entsprechen Die zulässigen Spannungswerte, mit welchen die Lichtquellenmodule getestet werden müssen Der Einfallswinkel für den Lumineszenz Test zur diffusen Reflexionsoberfläche Die zulässigen Spannungswerte, mit welchen die photometrische Merkmaltest durchgeführt werden müssen
Weitere Infos: MPR China Certification GmbH , Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 271 3769 150, Email:
[email protected], Website: http://www.china-certification.com
CCC: Neue CCC-Regularien (Elektrozubehörteile)
für
Stromschalter
und
elektrische
Anschlüsse
Die neusten Änderungen der chinesischen Behörde CNCA (Certification and Accreditation Administration) in den Durchführungsbestimmung für Stromschalter und elektrische Anschlüsse erfordern eine schleunige Umsetzung der neuen Regularien für zukünftige Audits und Produkttests. Alle Zertifikatshalter aus den relevanten Produktbereichen sind dazu angehalten, sämtliche CCC-Zertifikate bis zum 22.01.2016 entsprechend der neuen CNCA-Durchführungsbestimmung aktualisieren zu lassen.
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Während bislang verschiedene Produktgruppen von Elektrozubehörteilen unterschiedlichen Durchführungsbestimmungen unterlagen, wurden durch die CNCA seit dem 22.01.2014 neue Regularien eingeführt und gleichzeitig mehrere Produktgruppen unter einer Nomenklatur zusammengefasst: CNCAC02-01: 2014. Die Änderungen betreffen sowohl Hersteller von diversen Elektrozubehörteilen für den Hausgebrauch als auch Hersteller von Steckern, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen. Die entsprechenden GB-Standards für Stecker, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen (GB/T 11918.1) beziehen sich dabei auf die aktuellen IEC-Normen (IEC 60309-1: 2012, MOD). Die von den Änderungen betroffenen Produktbereiche im Einzelnen sind: Netzanschlussleitungen und Netzweiterverbindungsleitungen Stecker und Steckdosen für Haushaltszwecke und ähnliche Zwecke Schalter für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen Stecker, Steckdosen und Kupplungen für industrielle Anwendungen Gerätesteckvorrichtungen für den Hausgebrauch und ähnliche allgemeine Zwecke Temperatursicherungen Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen Geräteschutzsicherungen Falls Ihre Zertifikate nach dem 22.01.2016 immer noch den alten CNCA-Standard beinhalten, werden diese entsprechend umgehend annulliert bzw. direkt gelöscht. Das bedeutet, dass Produkte und Geräte, die nicht gemäß der neuen „implementation rules“ nachzertifiziert wurden, sofort ihre Zulassung für den chinesischen Markt verlieren. Im schlimmsten Fall kann dies zu einem Einfuhrverbot für die betroffenen Produkte führen. Zertifikatshalter sollten die Aktualisierung ihrer Zertifikate auf Grundlage der neuen Durchführungsbestimmungen daher unbedingt rechtzeitig umsetzen. Weitere Infos: MPR China Certification GmbH , Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 271 3769 150, Email:
[email protected], Website: http://www.china-certification.com
CQC: Freiwillige CQC-Zertifizierung für Elektrofahrzeug-Batterien Das CQC-Zertifizierungsprogramm für den Bereich Batterien und Batteriesysteme von Elektro- und Hybridfahrzeugen einschließlich Straßenfahrzeuge und Geländefahrzeuge folgt der kontinuierlichen Entwicklung und wachsenden Bedeutung der E-Mobilität in China. Im Zuge der Ankündigung des VWKonzerns, zukünftig auch über 15 bestehende Modelle von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in China zu produzieren erhöht sich in Zukunft auch die Bedeutung von Einfuhrregularien für entsprechenden Bau- und Ersatzteilen von internationalen Automobilzulieferern. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte das China Quality Certification Centre (chin.: CQC die aktuellen Standards und Regularien Batterien und Batteriesysteme von Elektro- und
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中国质量认 证中心
Hybridfahrzeugen. Zudem bietet das CQC freiwillige Zertifizierungen an, welche die Konformität mit den chinesischen Standards und Regularien bzgl. Qualität, Sicherheit, Umwelt Leistungsfähigkeit dokumentiert ist. Dabei handelt es sich um die CQC-Zertifizierung (engl.: CQC Mark Certification). Zudem minimiert ein chinesisches Zertifikat Zollprobleme erheblich und wird in China Landesweit anerkannt. Die Standards der folgenden Produkte sind dabei relevant: QC/T 743-2006 – Lithium-Ionen Batterien für Elektrofahrzeuge QC/T 744-2006 - Nickelmetall-Batterien für Elektro- und Hydrid-Fahrzeuge GB/Z 18333.2-2001 - Zink-Luft-Batterien für Elektrostrassßenfahrzeugen QC/T 741-2006 - Automobilsuperkondensatoren Die CQC veröffentlicht regelmäßig auf Ihrer offiziellen Webseite neue Ankündigungen über ein breites Spektrum an Produkten, wie CCC-pflichtige Produkte oder Produkte, die man über eine freiwillige CQCZertifizierung zertifizieren lassen kann. Die Einhaltung der chinesischen Regularien und Standards (GB Standards) ist von äußerster Wichtigkeit in China. Jede Produktkategorie hat jeweils eigene Zertifizierungsregeln („Implementation Rules“), die bei der Zertifizierung eines Produktes angewendet werden müssen. Die entsprechenden Testanforderungen basieren auf den zuvor genannten GB Standards, welche bei jeder Zertifizierung und Untersuchung eines bestimmten Produktes neben den weiteren Zertifizierungsregeln herangezogen werden. Diese werden – genau wie die Implementation Rules bei der CCC-Zertifizierung– stets erneuert und auf den neuesten Stand gebracht. Da sich die Produktpalette, die durch den CQC zertifiziert werden kann, stets erweitert, kommen bei diesen Ankündigungen auch teilweise neue Produktkategorien hinzu. Bei Erweiterung der Produktpalette wird ebenfalls von der Behörde angekündigt, ob diese bereits Neuanträge für die neuen Produktkategorien annehmen. Weitere Infos: MPR China Certification GmbH , Kaiserstraße 65, 60329 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 271 3769 150, Email:
[email protected], Website: http://www.china-certification.com
CQC veröffentlicht ergänzende Bestimmungen für Fahrzeughersteller bzgl. der neuen Durchführungsbestimmungen Im Juni 2015 hat die chinesische Zertifizierungsbehörde CQC (China Quality Certification Centre, chin. „ 中国质量认证中心 veröffentlichten Durchführungsbestimmungen („Implementation Rules“) für die CCC Zertifizierung von Komplettfahrzeugen und Autmobilkomponenten und auf die sich daraus ergebenden Aktualisierungsfristen für Zertifikatshalter. Mit der Bekanntmachung richtet sich das CQC speziell an Fahrzeughersteller, die CCC Zertifikate für ihre Gesamtfahrzeuge halten und ihre Modelle nach China exportieren. Die Behörde erklärt, dass CCC Zertifikate von Fahrzeugen mit einem Serienstart (SoP, „Start of Prodution“) vor dem 31.12.2015 bis zum Ende der Serienfertigung (EoP, „End of Production“) weiterhin gültig bleiben und nicht auf die neue CNCA Regularien aktualisiert werden müssen, sofern der Hersteller dem CQC eine bestimmte Konformitätserklärung für gewisse Bauteile vorlegt. Die konkreten Anforderungen an diese Erklärung werden nicht definiert.
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Diese ergänzenden Bestimmungen zur Zertifikatsaktualisierung wurden vom CQC selbst festgelegt. Die Behörde verweist weder auf übereinstimmende Regelungen weiterer Zertifizierungsbehörden, wie des CCAP, noch auf entsprechende Entscheidungen übergeordneter Organe, wie die CNCA. Bis eine einheitliche Stellungnahme von CNCA, CCAP und CQC vorliegt, ist weiterhin von einer Zertifizierungspflicht für sämtliche Ersatzteile auszugehen, die nach China exportiert werden – unerheblich davon, ob diese in Fahrzeugen mit einem SoP vor dem 31.12.2015 verbaut werden oder nicht. Da sich die Bekanntmachung darüber hinaus explizit an Fahrzeughersteller richtet, sind die etwaigen Folgen für Automobilzulieferer derzeit noch nicht absehbar bzw. noch im internen Klärungsprozess. Für Automobilzulieferer gelten daher weiterhin die Fristen, die die CNCA in ihrer Bekanntmachung Nummer 31 vom 21. August 2014 nennt. Weitere Infos: Website: http://www.china-certification.com
Großbritannien verabschiedet wichtiges neues Gesetz für Unternehmen Im Vereinigten Königreich wurde vor kurzem ein wichtiges neues Gesetz für Unternehmen erlassen, der Small Business, Enterprise and Employment Act 2015. Die britische Regierung will damit die Transparenz um die Gründung und Führung von Gesellschaften verbessern. Gleichzeitig sollen kleine Unternehmen gefördert und Hindernisse für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beseitigt werden. Das Gesetz wird schrittweise in Kraft treten. Auf gesellschaftsrechtlichem Gebiet sehen die geplanten Maßnahmen u.a. vor: Inhaberaktien werden abgeschafft. Nur natürliche Personen können zu Direktoren bestellt werden. Schattendirektoren werden denselben Regeln unterliegen wie „normale“ Direktoren. Die Disqualifizierung von Direktoren wird vereinfacht. Gesellschaften werden ein Verzeichnis über die Personen führen müssen, die eine wesentliche Kontrolle über die Gesellschaft haben (people with significant control, PSC register). Das Gesetz behandelt weiterhin Zugang zu finanziellen Mitteln, öffentliche Ausschreibungen, Insolvenzen, arbeitsrechtliche Maßnahmen, Kinderbetreuung und Schulen sowie die Bewertung von Ausbildung. Angelika Baumgarte, Leiterin der Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, erläuterte: „Ein Großteil der Neuerungen in diesem Gesetz soll mehr Vertrauen schaffen in das Land Großbritannien als Geschäftspartner und als Investitionsstandort. Deutsche Unternehmen werden von der größeren Transparenz im britischen Geschäftsleben profitieren, unterliegen aber natürlich mit ihren britischen Tochtergesellschaften denselben Richtlinien. Vor allem zur Einhaltung der strengen Vorschriften über das PSC register wird für Gesellschaften einige Vorbereitung nötig sein.“ Weitere Informationen erhalten Sie bei: Rechtsanwältin Angelika Baumgarte, M.A., Tel: +44 (0)20 7976 4144, Email:
[email protected].
Neue Visabestimmungen für Georgien (DWV) Anfang Juni wurden erneut die Visabestimmungen für Georgien geändert. Staatsangehörige von 94 Staaten können sich demnach ab sofort bis zu 360 Tage visumfrei in Georgien aufhalten, darunter auch Deutsche. Die erst zum 01. September 2014 vorgenommene Änderung, wonach Deutsche sich maximal 90 Tage pro Halbjahr visumfrei in Georgien aufhalten durften, wurde somit aufgehoben.
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Mehr dazu unter dem folgenden Link: http://cbw.ge/georgia/citizens-from-94-countries-can-stay-in-georgia-without-visa/ Quelle: Caucasian Business Week
Hongkong: Freihandelsabkommen mit der ASEAN-Gemeinschaft Offenbar machen die Verhandlungen zwischen Hongkong und der ASEAN-Staatengemeinschaft gute Fortschritte. Auf der Agenda stehen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen sowie Schutz geistigen Eigentums, Definition von Ursprungsregeln und auch der Investitionsschutz. Bis Ende 2016 soll der Abschluss
Kasachstan: Beitrittsverhandlungen zur WTO abgeschlossen (gtai) – Kasachstan und die WTO haben die seit 1996 geführten Beitrittsgespräche am 10.6.15 erfolgreich abgeschlossen. Das Beitrittspaket soll am 22.6.15 angenommen und sodann dem Allgemeinen Rat zur Annahme weitergeleitet werden. Nach Zustimmung aller Mitglieder wird Kasachstan noch 2015 das 162. Mitglied der WTO.
Korea: Lebensmittelindustrie FOODPOLIS (http://eng.foodpolis.kr/) ist das erste, nationale Cluster der Lebensmittelindustrie in Korea. Unterstützt durch das koreanische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Angelegenheiten soll mit FOODPOLIS die koreanische Nahrungsmittelindustrie ausgebaut, Lebensmittel für den regionalen und lokalen Markt produziert und branchenbezogene Forschung und Entwicklung sowie Innovation gefördert werden. Der zu diesem Zweck errichtete Industriekomplex in Iksan soll als Exportplattform für Nahrungsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, als führendes Zentrum der globalen Nahrungsmittelindustrie und attraktiver Produktionsstandort für im nordasiatischen Nahrungsmittelmarkt aktive Unternehmen, etabliert werden. Auf einer Fläche von über 3.5 Mio. km2 bietet FOODPOLIS lokalen und internationalen, groß- und mittelständischen Unternehmen neben Steuer-, Zoll- und Subventionsvorteilen, u.a. eine ausgezeichnete, wirtschaftsfreundliche Infrastruktur, brandaktuelle Technologien sowie unterstützende Dienstleistungszentren bspw. zur Sicherung der Nahrungsmittelqualität. Im Herzen Nordostasiens ermöglicht FOODPOLIS einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu einer der bedeutendsten, hochindustrialisierten Volkswirtschaften und einem der am schnellsten wachsenden Nahrungsmittelmärkte der Welt. U.a. nutzen bereits schon jetzt viele Lebensmittelhersteller aus verschiedenen Ländern die Vorteile einer Kooperation mit FOODPOLIS und weitere, globale Produzenten haben bereits starkes Interesse geäußert. Korea ist Deutschlands viertwichtigster, außereuropäischer Handelspartner, denn analog zum Pro-KopfBruttoinlandsprodukt (Kaufkraftparitätsbasis) von 32.400 USD in 2012, vergleichbar mit jenem eines durchschnittlichen EU-Landes, steigt in Korea die Nachfrage nach westlichen, besonders deutschen Produkten, stetig an. Dabei hat Korea den höchsten Pro-Kopf- Alkoholverbrauch in Asien und gleichzeitig den höchsten Bierverbrauch der Region. Bier ist mit einem mengenmäßigen Marktanteil von 54 % das mit Abstand beliebteste, alkoholische Getränk in Korea. Interessenten aus der Branche erhalten weitere Informationen bei der Deutsch-Koreanischen Industrieund Handelskammer unter: http://korea.ahk.de/
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Iran: Einigung im Atomstreit Am 14. Juli 2015 einigte sich die Gruppe der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China, Russland, USA) mit dem Iran in Wien auf eine umfassende Vereinbarung zur Beilegung des mehr als 10 Jahre andauernden Konflikts um das iranische Atomprogramm. Der Iran stimmte einer umfangreichen Kontrolle durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) zu, um die zivile Natur seines Nuklearprogramms sicherzustellen. Im Gegenzug werden die internationalen Sanktionen gegen das Land aufgehoben. Die Aufhebung der Sanktionen erfolgt jedoch nur nach dem Prinzip „quid pro quo“. Der Iran muss in Vorleistung gehen, erst dann werden als Gegenleistung Sanktionen aufgehoben.
Neue Bestimmungen für Exporte nach Libyen Hamburg, 1. Juli 2015 – Alle Produkte, die nach Libyen eingeführt werden, benötigen künftig ein Exportzertifikat (Certificate of Inspection). Diese Regelung gilt ab sofort und ist Teil der Resolution Nr. 96 der Zentralbank Libyens vom 10. Mai 2015. Demnach werden für Exporte nach Libyen ausschließlich nur noch Zahlungen mit Akkreditiv (Letter of Credit, L/C) akzeptiert. Zudem wird ein offizielles Dokument durch eine Inspektionsgesellschaft gefordert, das die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den im Akkreditiv genannten Produkten bestätigt. Für weitere Informationen : SGS-Gruppe Deutschland, Herr Rainer Geske, Tel. +49 40 30101-465,
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EU-Mexiko Summit: Freihandelsabkommen soll überarbeitet werden Mexiko ist Lateinamerikas Hotspot für deutsche Exporteure (DIHK BRU) Im Rahmen des am Freitag (12.06.) in Brüssel organisierten EU-Mexiko-Gipfels wurde unter anderem beschlossen, das Abkommen zum Freihandel, das Teil des allgemeinen Abkommens zwischen den beiden Regionen ist, zu aktualisieren. Die bereits im Jahr 2000 in Kraft getretenen Regelungen sollen gemäß den neuen Herausforderungen im internationalen Handel angepasst werden.
Für deutsche Exporteure ist Mexiko das attraktivste Zielland in Lateinamerika. Die deutschen Exporte nach Mexiko sind im ersten Quartal 2015 zum Vergleichszeitraum 2014 um 20 Prozent gestiegen. Damit dürfte Mexiko in diesem Jahr Waren "Made in Germany" im Wert von rund zehn Milliarden Euro abnehmen. Auch die Importe haben kräftig angezogen: Die Einfuhren aus dem lateinamerikanischen Land haben im selben Zeitraum um 17 Prozent zugelegt. Dieser positive Trend wird von den deutschen Unternehmen vor Ort bestätigt: In einer Umfrage der deutschen Auslandshandelskammer unter ihren Mitgliedern rechnen fast zwei Drittel der Befragten mit besseren Geschäften in den kommen zwölf Monaten. 40 Prozent möchten zusätzlich einstellen, nur jedes zehnte Unternehmen wird Beschäftigung abbauen. Auch bei den Investitionen stehen die Zeichen auf Ausbau: Mehr als jedes dritte der befragten Unternehmen plant, im kommenden Jahr sein Engagement zu erweitern. Eine Überarbeitung des Handelsabkommens mit Mexiko würde aus Sicht des DIHK die Rahmenbedingungen für deutsche Exporteure weiter verbessern und damit den positiven Trend auch auf lange Sicht verstärken. Eine Verbesserung des Marktzugangs für Dienstleistungen und für Investitionen in Zukunftsbranchen wie Energie und Telekommunikation ist für deutsche Unternehmen sehr interessant. Ein weiterer wichtiger Punkt wäre nach Meinung des DIHK eine weitere Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens auf regionaler und lokaler Ebene. Für Mittelständler stellen insbesondere auch die nicht-tarifären Barrieren wie Importlizenzen oder eine gesetzlich geforderte lokale Mindestwertschöpfung eine große Hürde dar. Daher sollten diese aus DIHK-Sicht bei der Überarbeitung des Abkommens im Fokus stehen.
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Türkei: Zusatzzölle werden auf erweiterten Kreis von Waren erhoben (DIHK
Rs. 843990/ 844077/844120) Bereits in der letzten Ausgabe der AHKM informierten wie Sie, dass in der Türkei auf die Einfuhr bestimmter Möbellieferungen Zusatzzölle erhoben werden. Die Liste der betroffenen Waren liegt nun auch in deutscher Sprache vor und kann bei der Redaktion angefordert werden.
Außerdem informiert die Deutsch-Türkische Handelskammer, dass nun auch Zusatzzölle auf Koffer, Aktentaschen, Schultaschen etc. (HS Code 4202) sowie auf Staubsauger und Lampen erhoben werden. Hinweise zu betroffenen Waren liegen derzeit in türkischer Sprache vor und können bei der Redaktion angefragt werden. Waren mit einem europäischen oder türkischen Ursprung sind von dieser Regelung nicht betroffen, wenn diese mit der ATR-Warenverkehrsbescheinigung eingeführt werden. Zum Nachweis des Ursprungs ist ein Ursprungszeugnis ebenfalls erforderlich. Zusatzzölle werden auch dann nicht erhoben, wenn die Waren aus Ländern kommen, mit denen besondere Abkommen bestehen. Für Waren aus anderen Ländern gelten Zollsätze i.H.v. 10% oder 30%. Auch für bestimmte Textilwaren aus der Zollunion verlangt die türkische Zollverwaltung seit zusätzlich zum Freiverkehrsnachweis A.TR ein Ursprungszeugnis. Hintergrund sind vermutete Umgehungseinfuhren aus Drittländern. Konkret betroffen sind Waren der HS-Positionen 5507, 5513 bis 5516, 5810, 6104 bis 6106.
Vereinigte Arabische Emirate: Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (gtai) Deutsche Staatsbürger können aufgrund des am 6.5.2015 unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ab sofort visumfrei in die VAE einreisen. Die Aufenthaltsdauer ist dabei gemäß Artikel 4 grundsätzlich beschränkt auf höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Das Abkommen wurde am 21.5.2015 im Amtsblatt der EU Nr. 125 veröffentlicht. Das Abkommen gilt für alle Personen, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (Ausnahmen gelten für das Vereinigte Königreich und Irland) oder die der VAE besitzen.
Zwecke der Reise können u.a. Geschäftsreisen, wissenschaftliche Tätigkeiten und Ferienaufenthalte sein. Die Regelung gilt jedoch nicht für die Einreise zum Zweck der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, d.h. für Personen, die als Arbeitnehmer oder Dienstleistungserbringer einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen
Vereinigtes Königreich: Überstunden gehen in Berechnung des Urlaubsgeldes ein Infolge von neuen Gerichtsentscheidungen ändert sich im Vereinigten Königreich die Berechnung des Urlaubsgeldes: Arbeitgeber haben nun Überstunden (es sei denn, diese werden vom Arbeitnehmer freiwillig abgeleistet) sowie gezahlte Provisionen bei der Urlaubsgeldberechnung zu berücksichtigen. Hinsichtlich im Arbeitsvertrag garantierter Überstunden besteht diese Verpflichtung jedoch bereits seit einem Urteil aus dem Jahre 2004. Des Weiteren müssen unter Umständen auch Zahlungen, die ein Arbeitnehmer für geschäftsbedingte Reisetätigkeiten erhält, in Ansatz gebracht werden. Auch während einer krankheitsbedingten Abwesenheit entsteht der Anspruch auf Urlaubsgeld nach oben genannten Grundsätzen. Eine Abgeltung von in einem Urlaubsjahr nicht in Anspruch genommenem Urlaub in Geld kann unverändert nur mit Ende der Beschäftigung erfolgen. Ein Trost für Arbeitgeber: die neuen Deduction from Wages (Limitation) Regulations 2014 begrenzen die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von ausstehendem Urlaubsgeld auf den Zeitraum von zwei Jahren vor Erhebung einer dahingehenden Klage. Johanna Hess, Rechtsanwältin bei der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer, fügt hinzu: „Zusätzlich zu bestehenden Gesetzen haben nun jüngste Gerichtsentscheidungen zu Änderungen bei der Urlaubsgeldberechnung geführt. Bis die Regierung oder die Gerichte weitere Richtlinien für komplexe
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Fälle liefern, sollten Arbeitgeber auf jeden Fall prüfen, welche gegenwärtigen Zahlungen zukünftig in die Urlaubsgeldberechnung fallen könnten.“ Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in London unterstützt deutsche Unternehmen bei der Abwicklung der monatlichen Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter im Vereinigten Königreich, inklusive der Berechnung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, des Urlaubsgeldes und der Inanspruchnahme der Beschäftigungszulage. Weitere Informationen erhalten Sie bei Johanna Hess: Tel: +44 20 7976 4144, E-Mail:
[email protected].
Vietnam: Deutschen Staatsbürgern ist visumfreie Einreise erlaubt (gtai) Ab dem 1.7.2015 ist deutschen Staatsbürgern die Einreise nach Vietnam zu Geschäfts- und touristischen Zwecken auch ohne Visum und ohne die Nutzung des Visa-on-Arrival-Services möglich. Bislang benötigten deutsche Geschäftsleute und Touristen für die Einreise ein gültiges Visum, das bei der vietnamesischen Botschaft in Berlin, der Botschaftsaußenstelle in Bonn oder dem vietnamesischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden kann.
Durch Erlass vom 16.6.2015 öffnet Vietnam deutschen Staatsbürgern im Rahmen des Visa-WaiverProgramms die Grenzen. Hiernach ist die Einreise in das Land für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen visumfrei möglich. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Italiens und Spaniens sind ab dem 1.7.2015 ebenfalls berechtigt, für einen Zeitraum von 15 Tagen ohne Visum nach Vietnam einzureisen. Kritiker bemängeln allerdings die kurze mögliche Aufenthaltsdauer. So kann der visumfreie Aufenthalt nach der Einreise nicht verlängert werden. Vielmehr muss der Reisende nach Ablauf der 15 Tage das Land verlassen und darf vor Ablauf neuerlicher 30 Tage nicht erneut nach Vietnam einreisen.
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BW INTERNATIONAL
Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort BadenWürttemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in BadenWürttemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de Peru & Ecuador: Markterkundungsreise in die Andenstaaten, 7.-15. November 2015
Baden-Württemberg International (bw-i) gibt interessierten Unternehmen die Möglichkeit, das Wirtschaftspotenzial sowie das Geschäftsklima der Andenstaaten Peru und Ecuador vor dem Markteinstieg einzuschätzen. Peru ist eines der Länder mit dem höchsten Entwicklungspotential auf dem lateinamerikanischen Kontinent. Das Rezept: Ein stabiles makroökonomisches Umfeld, eine konsequente Politik der Wirtschaftsöffnung und eine gehörige Portion Laissez-faire für kleine und große Privatunternehmer. Ecuador, der kleine Andenstaat mit großem Potenzial, ist reich an natürlichen Ressourcen und mit einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur ausgestattet und stellt als „lateinamerikanischer Jaguar“ gegenwärtig ein attraktives Investitionsziel dar Das von Baden-Württemberg International konzipierte Fachprogramm zur Geschäftsanbahnung umfasst an den Standorten Lima, Quito und Guayaquil u.a. folgende Elemente: •Individuell terminierte Kontaktgespräche mit potentiellen peruanischen und ecuadorianischen Gesprächspartnern sowie Inhouse-Firmenbesuche •Wirtschaftspolitische Informationen zu beiden Ländern durch hochrangige Vertreter, Verbände und Institutionen •Firmenbesuche bei deutschen, peruanischen und ecuadorianischen Unternehmen. Anmeldeschluss zur Reise: 18. September 2015
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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt einzusteigen, bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind Messenauftritte jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer tragen kann. Der gemeinsame Auftritt auf einem Gemeinschaftsstand ist eine Möglichkeit, Kosten zu senken, indem sie auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg bietet Firmen eine Förderung für Gruppenbeteiligungen an, die Bedingungen können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://www.bw-global.de/deu/index_465.aspx Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. erstellt in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Wirtschaftsvertretern u.a ein Auslandsmesseprogramm. Die darin aufgenommenen Messen bieten deutschen Firmen eine Beteiligung unter begünstigten Konditionen. Das vollständige Programm kann eingesehen werden unter: http://www.auma-messen.de
Einladungsprogramm nach Osaka: Umwelttechnologie und Wasserwirtschaft, November 2015 Für Unternehmen aus den Bereichen Umwelttechnologie und Wasserwirtschaft, die auf der Suche nach japanischen Geschäftspartnern oder Zulieferern sind, dürfte das aktuelle Einladungsprogramm der JETRO (Japan External Trade Organization) interessant sein: Unternehmen, die mit japanischen Firmen kooperieren möchten, werden zu einem knapp einwöchigen Aufenthalt nach Japan eingeladen, bei dem die Kosten für Reise und Unterkunft von der JETRO übernommen werden. Darüber hinaus werden Einzelgespräche mit potenziellen Partnern organisiert, bei denen Sie von einem Dolmetscher unterstützt werden. Auch Firmenbesichtigungen stehen auf dem Programm. Die Reise findet vom 16.-20. November 2015 statt und führt nach Osaka. Die Region Kansai ist Heimat zahlreicher Global Player, aber gleichzeitig auch bekannt für ihre innovativen und hochspezialisierten KMU. Nutzen Sie diese einzigartige Chance und lernen Sie einige dieser Unternehmen persönlich kennen! Weitere Informationen, einen Flyer sowie das Bewerbungsformular finden Sie unter http://www.jetro.go.jp/germany/topics/_369692.html. Anmeldeschluss ist der 04. September 2015.
IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2015 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung
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ihres Auslandsengagements zu unterstützen.Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:
IHK-Unternehmerreise in den Südosten der USA vom 19.-23. Oktober 2015 - Schwerpunkt Automobil Wir laden Sie herzlich ein, an der IHK-Unternehmerreise in den Südosten der USA mit dem Schwerpunkt Kfz-Industrie teilzunehmen. Für Unternehmen aus Baden-Württemberg sind die USA bereits seit Jahren wichtigster Exportmarkt. Auch im ersten Quartal 2015 hielt dieser Trend an: die Exporte stiegen um knapp 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. Den größten Anteil der Ausfuhren machen Produkte der Automobilbranche aus. Der Südosten der USA gewinnt als wichtiges Zentrum der nordamerikanischen Automobilindustrie weiter an Bedeutung. Besonders stark vertreten sind dort deutsche Branchenunternehmen. Niedrige Zinsen, die Erholung auf dem Arbeitsmarkt und die Markteinführungen zahlreicher neuer Modelle sollen die Automobilbranche vor Ort weiter in Schwung halten. Höhepunkte der Reise werden der Besuch der Southern Automotive Conference (SAC) in Nashville sowie der Besuch des International Centers for Automotive der Clemson University in Greenville sein. Unser Partner vor Ort ist die deutsche Auslandshandelskammer, die für Sie in der Vorbereitungsphase Treffen mit passenden Geschäftspartnern vereinbaren sowie einen Roundtable zum erfolgreichen Markteinstieg organisieren wird. Weitere Informationen und Unterlagen: http://www.ihk-exportakademie.de/USA
IHK-Unternehmerreise 28.-31. Oktober 2015
nach
Korea
-
Maschinenbau-
und
Automobilindustrie,
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHK) laden Sie herzlich ein, an der IHKUnternehmerreise nach Südkorea vom 28. bis 31. Oktober 2015 teilzunehmen. Bei der Reise nach Seoul wird Ihnen die Chance geboten, sich vor Ort über die Marktbedingungen in der Automobil- und Maschinenbauindustrie zu informieren. Sie nehmen an der Eröffnung der größten koreanischen Maschinenbau-Messe Korea Machinery Fair (KOMAF) teil. Im Rahmen einer Kooperationsbörse führen Sie Gespräche mit vorab identifizierten potenziellen Geschäftspartnern aus der Automobil- und Maschinenbauindustrie. Für einen offenen Erfahrungsaustausch besuchen Sie lokale und deutsche Unternehmen in Seoul und knüpfen abends bei einem Netzwerk-Treffen weitere relevante Kontakte für den Aufbau oder die Erweiterung Ihrer Geschäfte. Seit dem Abschluss des Freihandelsabkommens intensivieren sich die Beziehungen zwischen Deutschland und Südkorea stetig. Im Jahr 2014 beliefen sich die deutschen Ausfuhren auf rund 15 Milliarden Euro, davon machten die baden-württembergischen Exporte fast 4 Milliarden Euro aus. 70 Prozent der wichtigsten Waren kommen aus der Automobil- und Maschinenbauindustrie. Südkorea zeichnet sich als Zielmarkt zudem mit einer hohen Innovations- und Kaufkraft aus. Weitere Informationen und Unterlagen: http://www.ihk-exportakademie.de/südkorea
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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Neu: Antrag auf EORI-Nummer jetzt auch elektronisch möglich (ww.zoll.de) Ab dem 29. Juni 2015 besteht für Wirtschaftsbeteiligte erstmals die Möglichkeit die Vergabe, die Änderung sowie die Beendigung einer EORI-Nummer oder Niederlassungsnummer auch elektronisch mittels des neuen Internetbeteiligtenantrages (IBA) beim IWM Zoll zu veranlassen. Der neue Internetantrag steht dem Wirtschaftsbeteiligten ab sofort jederzeit auf www.zoll.de zur Verfügung. Der IBA ist ein interaktiv gestaltetes Onlineformular und bietet dem Wirtschaftsbeteiligten die einmalige Option seinen Antrag über die Internetseite der Zollverwaltung in elektronischer Form an das IWM Zoll zu übermitteln. Der Wirtschaftsbeteiligte erhält danach vom Webserver eine IBA-Registriernummer, unter welcher seine Daten dem IWM Zoll übermittelt und abgespeichert wurden. Abschließend sind die mittels Internetbeteiligtenantrag gestellten Anträge weiterhin durch den Wirtschaftsbeteiligten auszudrucken, rechtskräftig zu unterschreiben und per Post, Fax oder als E-MailAnhang dem IWM Zoll zu übersenden. Möglichkeit der Statusabfrage - immer aktuell informiert Ein großer Vorteil des IBA ist die Möglichkeit der Statusabfrage zu eingereichten Anträgen. Den Stand der Bearbeitung seines jeweiligen Antrags kann der Wirtschaftsbeteiligte nun jederzeit individuell und unabhängig mittels der vergebenen IBA-Registriernummer im Internet abrufen. Somit wurde eine Möglichkeit für jeden Wirtschaftsbeteiligten geschaffen, stets den aktuellen Status der Bearbeitung seines Antrages beim IWM Zoll auf der Internetseite der Zollverwaltung einzusehen.
ATLAS (NCTS) – Ländercode Änderung für Serbien (zoll.de) Seit dem 1. Juli 2015 wird nur noch der Ländercode RS für Serbien gültig sein. Der Ländercode S für Serbien ist seit dem 01. Juli 2015 ungültig und kann nicht mehr in NCTS verwendet werden.
Aktualisierte Liste der nicht begünstigten Orte in Israel Waren, die in den israelischen Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebieten hergestellt werden, fallen nicht unter die Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel. Der Zollvorteil wird nicht gewährt, wenn auf einem Präferenznachweis angegeben ist, dass dort die urprungsbegründende Herstellung der Ware stattgefunden hat. Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungserklärungen auf der Rechnung müssen daher die Postleitzahl und den Namen des Herstellungsortes enthalten. Die EU-Kommission hat eine aktualisierte Liste der Orte mit ihren Postleitzahlen veröffentlicht, für die diese Regelung gilt.
Anerkennung EU-ausländischer Ausgangsvermerke (WS-Süd GmbH) In bestimmten Fällen ist es nach dem EU-Zollrecht zulässig, die Ausfuhranmeldung in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Ausführers abzugeben. In diesen Fällen bescheinigt ausschließlich die Zollbehörde des Mitgliedstaates den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der EU, bei der die Ausfuhranmeldung abgegeben wurde. Die hierbei erzeugten Ausgangsvermerke aus dem europäischen Ausland sind als Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke anzuerkennen, wenn sich aus
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der Gesamtheit der Belege die tatsächlich erfolgte Ausfuhr hinreichend nachvollziehen lässt. Diese Voraussetzung spielt vor allem dann eine Rolle, wenn die Zollbehörden des anderen EU-Mitgliedstaats lediglich eine elektronische Nachricht über die ordnungsgemäße Beendigung des Ausfuhrverfahrens, aber keinen Ausgangsvermerk im PDF-Format an den Unternehmer senden. Sofern die ausländischen Zollbehörden dem Unternehmer keinen Ausgangsvermerk im PDF-Format zur Verfügung stellen, muss der Belegnachweis zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: • Nachweis des körperlichen Ausgangs der Ware durch die elektronische Nachricht der ausländischen Zollbehörden, • Aufzeichnung/Dokumentation, dass der Unternehmer die Nachricht von den ausländischen Zollbehörden erhalten hat, • Aufzeichnung der Verbindung zwischen der elektronischen Nachricht der ausländischen Zollbehörden und der entsprechenden Ausfuhranmeldung und • es bestehen keine Zweifel am ordnungsgemäßen Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet der EU. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 19.06.2015 und dem diesbezüglich neu formulierten UStAE (Abschnitt 6.9 Abs. 15 und 16).
Nachprüfungsersuchen bei Einfuhren von Aluminiumwaren aus der Türkei Bei Einfuhren von Aluminiumwaren der Position 7604 der Kombinierten Nomenklatur aus der Türkei unter Anmeldung des Präferenzcodes 400 besteht der begründete Verdacht, dass Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. zu Unrecht ausgestellt wurden. Um zu klären, ob die Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. zu Recht ausgestellt wurden, werden Nachprüfungsersuchen eingeleitet. Gleichzeitig wird bei der Einfuhrabfertigung eine Sicherheitsleistung in Höhe der möglichen Zollschuld bei Anwendung des Drittlandszollsatzes verlangt. Kann der Verdacht der unrechtmäßigen Ausstellung im Rahmen des Nachprüfungsersuchens ausgeräumt werden, wird die Sicherheit freigegeben.
Übersicht über die länderbezogenen Embargos (Bafa,
Juli 2015) Die Übersicht über die länderbezogenen Embargos wurde auf vielfachen Wunsch aktualisiert und steht auf der BAFA-Webseite zur Verfügung: http://www.ausfuhrkontrolle.Info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene _embargos.pdf
Gemeinschaftliches Versandverfahren - Mazedonien (zoll.de) Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten. Ab dem 1. Juli 2015 können somit gemeinsame Versandverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem neuen Vertragsland ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien auch als Alternative zum Versandverfahren mit Carnet TIR (Transports Internationaux Routiers) in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Sicherheitsleistung, ebenfalls erfüllt sind.
Versandverfahren mit Carnet TIR (zoll.de) Der Russische Föderale Zolldienst (FCS RF) hat mitgeteilt, dass die Bürgschaftsvereinbarung mit dem national bürgenden russischen Verband ASMAP aus dem Jahr 2004 bis auf weiteres wieder eingesetzt wurde.
Zudem hat der FCS RF eine nicht abschließende Liste mit 34 Grenzzollstellen veröffentlicht, die wieder über die Berechtigung zur Abfertigung von Carnet TIR auf dem russischen Hoheitsgebiet verfügen. Unternehmen wird für Warentransporte in die Russische Föderation vor diesem Hintergrund weiterhin empfohlen, sich bei den regional zuständigen russischen Zolldienststellen sowie über die folgenden
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Internetseiten und gegebenenfalls auch bei den national bürgenden deutschen Verbänden AIST e.V. und BGL e.V. über die aktuellen russischen Vorgaben zu informieren:
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EU-NACHRICHTEN Handelspolitik ist mehr als TTIP
Interview mit Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Handel Cecilia Malmström Quelle: EU Kommission
Frau Malmström, die USA und die EU verhandeln jetzt seit zwei Jahren das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP). Welche Themengebiete erweisen sich inhaltlich als schwierig, wo gab es bereits guten Fortschritt? Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Malmström: Momentan suchen wir Wege, um bei technischen Vorschriften zusammenzuarbeiten, die den Absatz von Waren und die Dienstleistungserbringung regeln. Nehmen Sie zum Beispiel landwirtschaftliche Produkte. Viele Europäer nehmen sie tagtäglich zu sich, dennoch müssen sie auch von den US-Behörden freigegeben werden, bevor sie dort verkauft werden können. Das Problem ist, dass dieser Prozess Jahre dauert. Wir wollen doppelte Prüfungen und unnötige Bürokratie abschaffen, aber nur dort, wo dies keine Verbraucherschutzstandards senkt. Wir haben auch die speziellen Vorschriften für kleinere Unternehmen besprochen. TTIP soll ihr Leben leichter machen. Wir sind in einer Verhandlungsphase, in der so gut wie alle Themen schon diskutiert wurden, daher müssen wir nun sehen, wie wir bei den politischen Fragen vorankommen. Ende dieses Jahres möchte ich ein Gerüst für das Abkommen sehen, dann können wir an den Details weiterarbeiten. Sie sehen, wir haben noch einiges vor uns, aber mit genug politischem Willen und Entschlossenheit auf beiden Seiten des Atlantiks werden wir es schaffen. Eins ist klar: Qualität geht immer vor Schnelligkeit. Amerikaner gelten als harte Verhandlungspartner. Wie stellen Sie sicher, dass TTIP trotzdem ein Win-Win-Deal wird, der die Interessen der EU gleichberechtigt durchsetzt? Malmström: Wir haben selbst auch ein sehr erfahrenes Verhandlungsteam. In letzter Zeit haben wir sehr gute Abkommen mit Kanada, Singapur und Korea verhandelt. Seit das Koreaabkommen in Kraft getreten ist, sind unsere Exporte dorthin um 35 Prozent angestiegen. Ähnliches sehen wir zum Beispiel auch bei unseren Abkommen mit Chile und Mexiko. Unsere Abkommen funktionieren also – auch für unsere Importe. Aber Handel ist kein Nullsummenspiel, daher versuchen wir stets, ausgewogene Abkommen zu erzielen, die beiden Seiten Vorteile bringen. Außerdem wird TTIP, wenn es ausverhandelt ist, von allen EU-Regierungen und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden. Das Abkommen muss gut sein, um angenommen zu werden. Handelspolitik ist mehr als TTIP. Sie werden daher den EU-Mitgliedstaaten demnächst eine neue Handelsstrategie vorlegen. Welches sind die großen handelspolitischen Themen für die nächsten Jahre, die sie darin thematisieren? Malmström: Mein Ziel für die Handelspolitik ist klar: Sie muss dazu beitragen, mehr und besser bezahlte Arbeitsplätze hier in Europa zu schaffen, und zu mehr Auswahl und günstigeren Preisen für europäische Verbraucher führen. Sie muss auch europäische und universelle Werte wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit fördern. Sie sollte mehrere große Herausforderungen für die EU berücksichtigen, wie z.B. die Erholung von der Wirtschaftskrise, den Klimawandel und den wachsenden weltweiten Wettbewerb. Die Frage ist, wie wir das am besten angehen. Am 23. Juni haben wir eine große Veranstaltung organisiert, um nachzufragen und Ideen zu sammeln. 500 Personen kamen, um mitzureden und zuzuhören. Wir bestimmen jetzt das weitere Vorgehen, nehmen die besten Ideen auf und werden das Ganze im Herbst in die Tat umsetzen. Mir ist sehr bewusst, dass sich mehr Menschen für Handel interessieren als je zuvor und dass sie wissen wollen, wie Handel sich auf ihr Leben aus-wirkt. Deshalb habe ich mich seit meinem ersten Tag im Amt dafür eingesetzt, Handelspolitik transparenter zu machen, offener für Diskussionen und Kontrollen. Es ist eine Herausforderung, die Art und Weise, wie wir Verhandlungen bisher geführt haben, zu verändern. Aber es ist eine Herausforderung, die wir weder vermeiden können noch sollten.
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Ich möchte, dass die EU all diese Herausforderungen mit allen handelspolitischen Instrumenten angeht. Darauf wird sich die Handelsstrategie konzentrieren. Wie können wir Wegbereiter sein in internationalen Foren wie der Welthandelsorganisation (WTO)? Für Europa, das selbst schon sehr offen ist, hieße die beste Lösung: gleiche Wettbewerbsbedingungen weltweit und faire, globale Regeln. Aber der Prozess in der WTO hat seine Grenzen, daher müssen wir parallel planen, wie wir weiterhin bei unserer ambitionierten Agenda an bilateralen Verhandlungen Ergebnisse liefern, u.a. mit den USA. Wir müssen auch zu Ende bringen, was wir angefangen haben: die Implementierung der Abkommen mit Kanada, Singapur und vielen afrikanischen Staaten zum Beispiel. Verhandlungen sind eine Sache, aber ich möchte sicherstellen, dass gute Abkommen Europäischen Unternehmen und Bürgern tatsächlich Nutzen bringen. Bei TTIP wird intensiv diskutiert, wie es mittelstandfreundlich gestaltet werden kann. Wie wird der Aspekt der KMU-Freundlichkeit in der neuen Handelsstrategie aufgegriffen? Malmström: Das ist eine meiner Prioritäten. Ich möchte mehr für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erreichen, denn sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Hier können wir uns das Beispiel TTIP anschauen. Im TTIP möchten wir ein Kapitel haben, das KMU das Leben leichter macht. Für KMU ist es am schwierigsten, all die Vorschriften einzuhalten und Informationen über sie zu bekommen. Wir möchten sicherstellen, dass ihre Perspektive während und nach den Verhandlungen berücksichtigt wird, und wir möchten es ihnen leicht machen, alle neuen Chancen zu nutzen, die TTIP hervorbringen wird. Wir haben kürzlich einen Bericht veröffentlicht, der zeigte, dass circa ein Drittel der EU-Exporte von KMU stammen und dass sie von dem Abkommen profitieren werden. Sie können also ein zentraler Kanal sein, um die Nutzen des Handels an ihre Gemeinschaft weiterzugeben. Handel und Arbeitsplätze Eine im Juni 2015 veröffentlichte, umfassende Studie der EU-Kommission untersucht, wie der EU-Außenhandel zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der EU beiträgt. Daten und Fakten zu Deutschland: Der Wert deutscher Exporte in Nicht-EU-Länder beträgt 582 Milliarden Euro pro Jahr. Mehr als 6,2 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland hängen von Exporten in Nicht-EU-Länder ab. 870.000 weitere deutsche Arbeitsplätze werden von Zulieferungen für Exporte anderer EUMitgliedstaaten in Nicht-EU-Länder gesichert. Deutschland-Exporte unterstützen außerdem 1,3 Millionen Arbeitsplätze in anderen EU-Ländern. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der vom Export abhängigen Arbeitsplätze in Deutschland sind im Dienstleistungsbereich angesiedelt. Quelle : EU-Kommission,“ Trade and Jobs“: http://ec.europa.eu/trade/policylin-focus/tradeand-jobs/
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LITERATUR ICC-Mustervertrag zum Kunden- und Quellenschutz Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neue Fassung des ICC-Mustervertrags “Occasional Intermediary (Non-circumvention and Non-disclosure)” zum Kunden- und Quellenschutz veröffentlicht. Er umfasst die in der internationalen Handelspraxis gängigsten Arten internationaler Verträge, in denen ein Zwischenhändler und Vermittler Vertragsparteien sind. Gerade bei internationalen Transaktionen kommt es oft zu Streitigkeiten um Provisionsansprüche des Vermittlers, beispielsweise wegen der Vornahme von Umgehungsgeschäften oder der fehlenden eindeutigen Bestimmung des Umfangs der vom Vermittler erbrachten Dienstleistung. Der Mustervertrag bietet Rechtssicherheit im internationalen Handelsgeschäft durch klar geregelte Vermittlungsverträge und Verbesserung des Schutzes international tätiger Makler. Der ICC-Mustervertrag bietet den Parteien eine ausgewogene Rechtsgrundlage für ihre Geschäftstätigkeit und berücksichtigt die Interessen der involvierten Parteien. Ziel ist es, die rechtliche Stellung des Vermittlers und damit dessen Anspruch auf Vermittlungsprovision zu sichern, indem klare vertragliche Vorgaben als Grundlage der Vereinbarung herangezogen werden. So sieht der Mustervertrag eine genaue Definition der Art der Dienstleistungen vor, die durch den Vermittler erbracht werden, sowie eine Beschreibung dessen exklusiver Rechte. So werden sowohl das Betrugsrisiko als auch Missverständnisse minimiert. Mit der überarbeiteten englischsprachigen Publikation wird zudem ein USB-Stick mit einem nutzerfreundlichen und bearbeitungsfähigen Format bereitgestellt, um eine individuelle Anpassung des Vertrages an eigene Bedürfnisse zu ermöglichen. Publ.Nr: 769 E ISBN: 978-92-842-0317-8 Sprache: englisch Preis: 73,83 Euro Bestellung über: www.iccgermany.de
Neue Broschüre „Arbeiten in Uruguay“ Am 1. Februar ist das Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und Uruguay in Kraft getreten. Es regelt vor allem, wie sich die Arbeit in beiden Ländern auf eine spätere Rente auswirkt und schließt mögliche Nachteile aus. Ansprüche können leichter erworben werden, weil Zeiten aus Deutschland und Uruguay zusammengerechnet werden, um die Voraussetzungen für eine Rente zu erfüllen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat daher eine aktuelle Broschüre zum Thema herausgegeben, die Interessenten bestellen können unter: Deutsche Rentenversicherung Bund, Vordruckversandstelle, 10704 Berlin, Mail:
[email protected]
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INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer bietet kostenlose Webinare (AHK Kanada) Die Deutsch-Kanadische Industrie- und Handelskammer bietet für deutsche Unternehmen neue Webinare zum Markteinstieg in Kanada an. Folgende Themen sind geplant: September 2: Einführung in das kanadische Steuerrecht October 7: Rechtliche Aspekte – Firmengründung Kanada November 4: Mitarbeiterentsendung nach Kanada Weitere Infos: http://kanada.ahk.de/
Impressum AUßENWIRTSCHAFTSMITTEILUNGEN (AWM) Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden erstellt unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein; ergänzt und geändert d durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International. Sie sind ein kostenloser Service des Fachbereichs International und erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion:
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Jan Unverhau Jörg Hermle E-Mail: Postanschrift: Postfach 1560, 78005 Villingen-Schwenningen Telefax: 07721 922 – 180 Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Tel.: 07721 922 - 123
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Die AWM wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Haftung kann nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurden nicht geprüft. Angebotene Unterlagen werden drei Monate ab Erscheinungsdatum bereitgehalten. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.
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TAGESPROGRAMM Vormittag 8:00 - 9:00 Uhr
DHBW Foyer | Gebäude C
Registrierung
Registrierung, Business-Frühstück und Fachausstellung
9:00 - 9:30 Uhr
Begrüßung
DHBW Gutenberg | Gebäude C
Thomas Albiez, Hauptgeschäftsführer, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Nachmittag
Bitte beachten Sie, dass die beiden Nachmittags-Blöcke parallel stattfinden.
13:00 - 14:30 Uhr
Session
HFU E 0.02
Potentiale der IT in der Logistik
Moderation: Prof. Dr. Jochen Baier, Hochschule Furtwangen
IT-Kompetenz zur Unterstützung der Kontraktlogistik
Licht ins Dunkle - Warum PLM für Industrie 4.0 so wichtig ist
Frank Rudat, Geschäftsführer, Noerpel Logistics & Services GmbH
Möglichkeiten zur Komplexitätsreduktion in der Supply Chain Florian Buschbacher, Senior Manager, Head of Big Data & Data Analytics, PricewaterhouseCoopers AG
DHBW Gutenberg | Gebäude C
Moderation: Andrea Marongiu, Geschäftsführer, Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg (VSL)
HFU E 0.04
Moderation: Prof. Dr. Erich Klaus, DHBW Villingen-Schwenningen
Prof. Dr. Rolf Schofer, Rektor, Hochschule Furtwangen
Keynote
Session
Product LifeCycle Management und Industrie 4.0
Prof. Jürgen Werner, Rektor, DHBW Villingen-Schwenningen
9:30 - 10:30 Uhr
13:00 - 14:30 Uhr
Prof. Dr.-Ing. Jörg W. Fischer, Professor für Produktionsmanagement und Virtuelle Fabrik, Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
Industrie 4.0 – Vernetzung und neue Geschäftsmodelle als (R)EVOLUTION?! Dr. Oliver Kelkar, Associated Partner bei MHP – A Porsche Company und dort für das Innovationsmanagement verantwortlich, Mitglied der Plattform Industrie 4.0 und Vorstand im Kompetenzbereich Industrie 4.0 beim BITKOM
Autolinguale IT in der Praxis am Beispiel der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG Holger Wiedel, Geschäftsführer, HWI IT
Dynamische Zulaufsteuerung als kooperativer Ansatz in Transportketten Stephan Ruppert, Solution Director Logistics, PTV GROUP
Vernetzte Shopfloor-IT in der SMART Factory Hartmut Krüger, Leiter Center of Competence, Fahrzeugfertigung der AUDI AG
10:30 - 11:00 Uhr
Kaffeepause
DHBW Foyer | Gebäude C
14:30 - 15:00 Uhr
Fachausstellung
11:00 - 12:00 Uhr
Kaffeepause
Begleitprogramm im Außenbereich der HFU:
Keynote
DHBW Gutenberg | Gebäude C
Moderation: Andrea Marongiu, Geschäftsführer, Verband Spedition und Logistik
15:00 - 16:30 Uhr
Session
HFU E 0.02
E-Commerce - Herausforderungen & Chancen für die Logistik
Foyer HFU Zoll: Mobiles Röntgenfahrzeug BAG: Straßenkontroll- und Mautkontrollfahrzeug
15:00 - 16:30 Uhr
Session
HFU E 0.04
Risk Management und Design robuster Supply Chains
Baden-Württemberg (VSL)
Auf dem Weg zum selbstfahrenden Nutzfahrzeug Arno C. Semmelroth; Director of Ideation, Innovation & System Architecture; Continental Automotive GmbH
Moderation: Martin Schmidt, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Moderation: Prof. Dr. Guido Siestrup, Hochschule Furtwangen
E-Commerce - oder das Meistern des Weges Philipp Kannenberg, Member of Board, gax international
SCROM: Supply-Chain-Risiko-Optimierung und Management als Schlüssel für eine stabile Supply Chain
Ist die Logistik bereit für den mobilen Handel?
Dr. Jörg Pirron und Michal Riha, Mitglieder der Geschäftsführung, PROTEMA Unternehmensberatung GmbH
Christiane Auffermann, Gruppenleitung Handelslogistik, Frauenhofer-Institut für Materialfluss und Logistik, IML
Resilience360: Sicherheit in der Lieferkette - fit für Industrie 4.0 Ulf Venne, Senior Manager DHL Resilience360, DHL Customer Solutions & Innovation
12:00 - 13:00 Uhr
Mittagspause
Foyer DHBW | Gebäude C
Begleitprogramm (ab 12:30 Uhr) im Außenbereich der HFU: Zoll: Mobiles Röntgenfahrzeug BAG: Straßenkontroll- und Mautkontrollfahrzeug
ab 16:30 Uhr
Get Together
Foyer HFU
Logistikinnovationen: Trends, Transfer, Technologien
Kontakt und Anfahrt
Innovative Lösungsansätze und Best Practices der Logistik zu präsentieren und zu diskutieren - das sind die Ziele unseres Logistik-Kongresses Südwest. Mit unserer Veranstaltung bieten wir Unternehmenslenkern, Logistik-Führungskräften und Logistikexperten ein Forum für den Ideenaustausch und geben Impulse zur Weiterentwicklung ihrer logistischen Aktivitäten.
Anmeldung Anmeldeschluss: 11. September 2015 Teilnahmebeitrag: 150€ Anmeldung unter: www.logikon-suedwest.de Bei Stornierung nach Anmeldeschluss wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet.
Veranstaltungsort Veranstalter Ansprechpartner Martin Schmidt IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Telefon: 07721 922-207
[email protected]
Campus der HFU und der DHBW VS Friedrich-Ebert-Straße 30 78054 Villingen-Schwenningen
Parkmöglichkeiten Zum Parken stehen Ihnen die Parkplätze der HFU sowie der DHBW VS zur Verfügung. Die Schranken öffnen sich auf Anfahrt. Parkplatz P4: Erzbergerstrasse 16, Einfahrt gegenüber Parkplatz P5: Erzbergerstrasse 14, Einfahrt gegenüber
2. LOGISTIK-KONGRESS Südwest Dienstag, 22. September 2015, ab 8:00 Uhr Campus der HFU und der DHBW VS Villingen-Schwenningen
logikon
International
Unterschrift Ort/Datum
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PLZ, Ort
Anfahrt:
Straße
Vor- und Zuname
Zum kostenfreien Einzelberaatungsgespräch „Brasilien – Geschäftschancen für KMUs“, melde ich mich unter Anerkennung der IHK-Teilnahmebedingungen an
Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-123 Telefax: 07721 922-180 E-Mail:
[email protected] Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Einzelberatung
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Postfach 1560 78005 Villingen-Schwenningen
Bei Rücksendung bitte Fensterumschlag benutzen
Brasilien Geschäftschancen für klein- und mittelständische Unternehmen
Per Fax an 07721 922-180 oder per Post an:
Anmeldung bis zum 18.09.2015
International
Anfahrt: Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring orientieren. Parkmöglichkeit: Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt neben dem IHK-Gebäude
29. September 2015 09:00 - 12:30 Uhr IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen
Brasilien Brasilien hat ein turbulentes Jahr hinter sich, geprägt von Fußballweltmeisterschaft und Präsidentschaftswahlen. Die Ungewissheit unter den Unternehmen, wie sich das Land in Zukunft wirtschaftlich aber auch politisch ausrichten wird, ließen viele Investitionsvorhaben platzen. Auch die Konsumbereitschaft ging nach starken Vorjahren wieder zurück. Am Ende konnte man gerade noch ein kleines Plus an Wirtschaftswachstum verzeichnen. Obwohl man für das laufende Jahr noch keine nennenswerte Änderung in Sachen Wirtschaftswachstum erwarten kann, werden die nächsten Monate wohl von einer deutlichen Kursänderung geprägt sein. Brasilien bereitet sich in gewisser Weise darauf vor, im Jahr 2016, spätestens aber im Jahr 2017, wieder positive Zahlen verzeichnen zu können. Und gerade zu diesem Zeitpunkt bestehen ausgezeichnete Chancen für Investoren und Unternehmen, die den brasilianischen Markt für sich erobern wollen. Brasilien ist und bleibt, vor allem auch mittel- und langfristig gesehen ein enormer Binnenmarkt mit über 200 Millionen Konsumenten und einem fast schon chronischen Nachholbedarf in Sachen Technologie und Innovationen. Zielgruppe: Geschäftsführer, Exportleiter, Area Sales Manager, Business Development
Anmeldeschluss: 18.09.2015
Investition: kostenfrei
Brasilien- Geschäftschancen für klein- und mittelständische Unternehmen 09:00 Uhr
Dietmar Sukop Stellvertretender Geschäftsführer Deutsch-Brasilianische Industrieund Handelskammer Rio Grande do Sul, Standort Porto Alegre
Einzelberatungsgespräche
Unternehmen, die beabsichtigen diesen Markt zu erschließen oder aktuelle Fragen zu Brasilien haben sind zu diesem Einzelberatungsgespräch herzlichst eingeladen. Für die Einzelberatungsgespräche bestehen max. 45 Minuten je Unternehmen zur Verfügung. Es können Fragen zu Branchen, Vertriebswege, Markerschließung, Markterweiterung, Verhandlungspraxis, Einfuhrvorschriften, Messen, und Firmengründung gestellt werden. Es wird darum gebeten in Stichworten mitzuteilen, um welche Anliegen es konkret geht. Themenfelder:
12:30 Uhr
Ende
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Unterschrift Ort/Datum
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PLZ, Ort
Anfahrt:
Straße
Vor- und Zuname
Zur kostenpflichtigen Informationsveranstaltung zum Thema: “Neustart im Iran-Geschäft “melde ich mich unter Anerkennung der IHKTeilnahmebedingungen an
Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-123 Telefax: 07721 922-180 E-Mail:
[email protected] Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
International Neustart im Iran-Geschäft Marktchancen für klein- und mittelständische Unternehmen
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Postfach 1560 78005 Villingen-Schwenningen
Bei Rücksendung bitte Fensterumschlag benutzen
19. Oktober 2015
Per Fax an 07721 922-180 oder per Post an:
Anmeldung bis zum 09.10.2015
International
Anfahrt: Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring orientieren. Parkmöglichkeit: Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt neben dem IHK-Gebäude.
Zeitraum: 09:00 – 12:00 Uhr IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen
Thema: Neustart im Iran-Geschäft Nach dem positiven Abschluss der Atomverhandlungen Mitte Juli 2015 wird für Anfang 2016 ein schrittweiser Abbau der Sanktionen erwartet. Aufgrund der Sanktionen hat sich im Iran ein hoher Modernisierungsbedarf angestaut. Die iranische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, die lokale Produktion und Wertschöpfung zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Investitionsgüter, z. B. in Form von Maschinen und Anlagen benötigt. Auch die Bevölkerung Irans mit ca. 79 Millionen Einwohnern stellt für die Konsumgüterindustrie einen interessanten Absatzmarkt dar. Deutsche Anbieter profitieren vom großen Vertrauen iranischer Unternehmen in die Qualität deutscher Produkte. Mittelfristig wird mit einem bilateralen Handelsvolumen im zweistelligen Milliardenbereich gerechnet. Ziel dieser Informationsveranstaltung ist es ein update über die wirtschaftspolitische Situation und zu den Marktchancen in unterschiedlichen Sektoren aufzuklären, sowie nützliche Tipps über die „inneren Sanktionen“ und asiatische Konkurrenz zu geben Zielgruppe: Geschäftsführer, Vertriebs- u. Exportleiter, Area Sales Manager, Manager Business Development Ort/Zeitraum: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, 09:00 – 12:00 Uhr Anmeldeschluss: 09.10.2015 Investition: 120 Euro
Marktchancen für KMUs im IranGeschäft Programm
Amir Alizadeh Stellvertretender Geschäftsführer, DeutschIranische Industrie- und Handelskammer (AHK Iran), Teheran / Iran
Marktüberblick und wirtschaftliche Rahmenbedingungen •
Marktpotenzialabschätzung: Marktgröße, Marktentwicklung · Geschäftschancen für Investitions- und Konsumgüter · Wettbewerbssituation
•
Bedeutung von staatsnahen und Staatsunternehmen
•
Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung, Forderungsmanagement, Bonitätsprüfung· Herausforderung Bürokratie
•
Geschäfts- und Verhandlungspraxis, Kaufentscheidungskriterien, Kundenbeziehungsmanagement, Grundzüge Vertragsrecht
Geschäftschancen in ausgewählten Abnehmerbranchen Maschinen-, Werkzeugbau, Anlagenbau, Automotive, Medizintechnik, Infrastrukturprojekte, Konsumgüter
Diskussion und Ende
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Programm
www.advantageaustria.org
VERTRIEBSPARTNERTAGE ÖSTERREICH – BELGIEN – ITALIEN – NIEDERLANDE
NÜRNBERG MONTAG, 19.10.2015
HISTORISCHER RATHAUSSAAL, RATHAUS, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG
13.00-17.00 Uhr
B2B-GESPRÄCHE Handelsvertreter für Deutschland gesucht
15.00 Uhr
FACHVORTRAG „Der Handelsvertretervertrag – die Basis für eine
Rolf Sieweke
erfolgreiche Zusammenarbeit“
Wirtschaftsverband EWH
17.00 Uhr
Europäischer
ENDE DER VERANSTALTUNG
VILLINGEN-SCHWENNINGEN DIENSTAG 20.10.2015
NEUE TONHALLE, BERTHOLDSTRASSE 7, 78050 VILLINGEN-SCHWENNINGEN
13.00-17.00 Uhr
B2B-GESPRÄCHE Handelsvertreter für Deutschland gesucht
14.00-14.20 Uhr
FACHVORTRAG „Der Handelsvertretervertrag – die Basis für eine
Heiko Kübler CDH Baden-Württemberg
erfolgreiche Zusammenarbeit“ 15.30-15.50 Uhr
17.00 Uhr
In Kooperation mit:
FACHVORTRAG „Durchsetzbarkeit von Ansprüchen gegenüber internationalen Vertragspartnern aus der EU, der Schweiz und anderen Drittländern“ ENDE DER VERANSTALTUNG
Christoph Dunkel ELC Rechtsanwälte, Freiburg
ANTWORTKARTE
VERTRIEBSPARTNERTAGE
ÖSTERREICH – BELGIEN – NIEDERLANDE – ITALIEN Ja, ich nehme mit _____ Person(en) am Vertriebspartnertag teil und zwar am
Montag, 19. Oktober 2015, 13.00 – 17.00 Uhr Rathaus, Historischer Rathaussaal 90403 Nürnberg, Rathausplatz 2
Dienstag, 20. Oktober 2015, 13.00 – 17.00 Uhr Neue Tonhalle 78050 Villingen-Schwenningen, Bertholdstraße 7
Bin leider verhindert, aber am Produktkatalog interessiert (Zusendung nach der Veranstaltung)
Firmenname
Straße
PLZ/Ort
Kontaktperson, Titel
Mobil
E-Mail
Internet
Telefon
Fax
Wir suchen (Produkt)
Wir besuchen (Großhandel, Einzelhandel, Hersteller,…)
Wir sind in diesen Regionen tätig (z.B. Bayern, Baden-Württemberg…)
u.A.w.g. bis 12. Oktober 2015 Österreichisches Generalkonsulat - Handelsabteilung 80539 München, Ludwigstraße 19 T +49 89 24 29 14-0, F +49 89 24 29 14-26 E
[email protected], W www.advantageaustria.org/de
Unterschrift
Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-123 Telefax: 07721 922-180 E-Mail:
[email protected] Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Ort/Datum
Geburtsdatum
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Telefon/Fax
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Postfach 1560 78005 Villingen-Schwenningen
Straße
PLZ, Ort
Anfahrt:
Bei Rücksendung bitte Fensterumschlag benutzen
Vor- und Zuname
Zur kostenpflichtigen Informationsveranstaltung zum Thema: USA – Montagen und Vertrieb melde ich mich unter Anerkennung der IHKTeilnahmebedingungen an
Per Fax an 07721 922-180 oder per Post an:
Anmeldung bis zum 09.10.2015
International
Anfahrt: Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring orientieren. Parkmöglichkeit: Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt neben dem IHK-Gebäude.
International Montage und Vertrieb in den USA – Entsendung von Mitarbeitern (Visa Pflicht) Contractor’s License, Haftung, Handelsvertreter/Eigenhändler, und Vertriebsniederlassungen, Betriebsstättenproblematik und Verrechnungspreise 22. Oktober 2015 Zeitraum: 09:00 – ca.12:30 Uhr IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen
Thema: Sie sind bereits im USA-Markt und wurden bereits mit unterschiedlichen Haftungsfragen konfrontiert, wie zum Beispiel Produkthaftung, Handelsvertreterrecht, Mitarbeiterentsendung u. ä. oder Sie beabsichtigen in naher Zukunft den amerikanischen Markt zu erschließen und möchten sich daher frühzeitig über Rechtsfragen zu Vertrieb, Vertriebsniederlassungen, Visa Pflicht, Mitarbeiterentsendung und/oder über die die steuerlichen Fallstricke zu Betriebsstätten und Verrechnungspreise informieren. Dann sollten Sie die Gelegenheit für diese Informationsveranstaltung nutzen, denn nur eine optimale Vorbereitung auch in Rechtsfragen verhindert später mögliche hohe Schadensersatzansprüche. Zudem werden Sie in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten nur unnötig ausgebremst, weil man sich im Vorfeld nicht rechtzeitig und ausreichend informiert hat. Im Anschluss an diese Veranstaltung besteht die Möglichkeit für individuelle Einzelberatungsgespräche über Themen, die über die in dieser Informationsveranstaltung bereits erörterten Inhalte hinausgehen.
USA – Montage und Vertrieb
Montagen in den USA • Entsendung von Mitarbeitern (Vsia Pflicht) • Contractor License • Haftung Vertrieb in den USA • Handelsvertreter • Eigenhändler • Vertriebsniederlassungen Steuerliche Fallstricke Betriebsstättenproblematik Verrechnungspreise Einzelberatungsgespräche
Zielgruppe: Geschäftsführer, Exportleiter, Area Sales Manager, Manager Business Development
Ab ca. 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr besteht die Möglichkeit für individuelle Einzelberatungsgespräche.
Zeitraum: 09:00 – ca. 12:30 Uhr
Ende ca. 12.30 Uhr
Anmeldeschluss: 09.10.2015 Investition: 50 Euro
Rechtsanwalt Hans-Michael Kraus Hans-Michael Kraus ist als Rechtsanwalt in den USA sowie in Deutschland zugelassen. Er ist mit dem deutschen und amerikanischen Recht vertraut. Er ist Leiter der internationalen Abteilung und Partner bei Smith, Gambrell & Russel, Atlanta, USA. Seine Fachgebiete sind insbesondere Vertrags- und internationales Steuerrecht, Unternehmenskäufe, sowie die rechtliche Begleitung von Unternehmensansiedlungen in den USA. Arnold Servo Partner Rödl & Partner Houston, USA Herr Servo ist U.S. Amerikanischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (CPA) und ist einer der Managing Partner bei Rödl & Partner. Seine Beratungsschwerpunkte sind Markteintritt deutscher Unternehmen in die USA, U.S. Steuerdeklarationen, U.S. Steuer-beratung, U.S. Wirtschaftsprüfung und Business Consulting. Herr Arnold Servo ist gebürtig aus Augsburg und hat sowohl in den USA als auch in Deutschland studiert.
Zur Erleichterung der Organisation werden die von Ihnen angegebenen Daten gespeichert. Damit, dass die IHK beabsichtigt, meinen Namen und meine dienstliche/private Anschrift zur Information über ähnliche Veranstaltungen zu speichern, bin ich einverstanden nicht einverstanden
An exportorientierte Unternehmen Jörg Hermle
[email protected] 07721 922-123 07721 922-180 31. August 2015
4. Sitzung des Arbeitskreises „Netzwerk International“ Sehr geehrte Damen und Herren, wie in der letzten Arbeitskreissitzung vom 22.April 2015 beschlossen, möchten wir uns in dieser Sitzung über aktuelle Export- und Außenwirtschaftsthemen, wie z.B. weitere Entwicklungen im Irangeschäft, Exportaussichten 2016 u.ä. austauschen.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg lädt Sie hierzu herzlich ein. Termin: Ort:
Dienstag, 17.November 2015, 17.30 Uhr IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, Villingen-Schwenningen
Bitte melden Sie sich mit dem beigefügtem Antwortbogen oder per E-Mail:
[email protected] an. Eine Anfahrtskizze zur IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen liegt der Einladung bei. Freundliche Grüße International
i.A. Jörg Hermle
Anlage Antwortbogen
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Fachbereich International Postfach 15 60 Fax - Nr.: 07721/922-180
78005 Villingen-Schwenningen
Anmeldeschluss: 09.11.2015
4. Arbeitskreissitzung „Netzwerk International“ für Exportleiter, Länderreferenten, Area Sales Manager, Business Devolpment Manager 17.November 2015, 17.30 Uhr IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, Villingen-Schwenningen
An dieser Veranstaltung nimmt/nehmen teil:
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Sicherheit für Geschäftsreisende - Travel Risk Management für Ihre Mitarbeiter Vulkanausbrüche, die Demokratiebewegung in Nordafrika und nicht zuletzt die Situation in Japan haben deutlich gemacht, dass die Frage nicht lautet, ob ich als exportorientiertes Unternehmen damit etwas zu tun habe. Viel mehr lautet die Frage: „Wann trifft es auch mich?“. Der bisherige sorglose Umgang vieler Unternehmen mit dem Thema medizinische Versorgung und Sicherheit auf Geschäftsreisen führt zu Problemen und schließlich auch zu neuen Gesetzen, auf die Sie vorbereitet sein sollten.
Seminarziel: Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Fürsorgepflichten des Arbeitsgebers), können Risiken auf Geschäftsreisen erkennen und sind in der Lage, Maßnahmen zu deren Vermeidung zu entwickeln. Aufgrund dieser Kenntnisse sind sie in der Lage intern ein Travel-Risk-Management aufzubauen, wodurch das Unternehmen sich rechtlich und organisatorisch absichern kann.
Inhalt: Gesetzliche Grundlagen Sicherheit auf Reisen und med. Versorgung / Fürsorgepflichten des Arbeitgebers Travel-Risk Management in Ihrem Unternehmen • Risiken auf Reisen identifizieren, bewerten und managen • Wer muss alles an einen Tisch gebracht werden? • Wer hat welche Aufgaben (Leitfaden für einen internen Workshop)? • Wie setze ich das Thema intern erfolgreich um? • Welche Prozesse und Maßnahmen sind zu ergreifen? • Wie reagiere ich / das Unternehmen in Notsituationen?
Ansprechpartner: Mara Scherer Telefon: 0711/2005-1364 Telefax: 0711/2005-601364 E-Mail:
[email protected]
Externe Dienstleister • Übersicht sinnvolle externe Unterstützung (Versicherungen, Assisteure, sonst. Dienstleister) • Übersicht Preismodelle • Tipps zu Vertragsinhalten und Vertragsverhandlungen • Gestaltung einer Ausschreibung • Wie sinnvoll sind Länderdatenbanken? • Möglichkeiten und Grenzen des Traveller Tracking Checklisten • Vorbereitung Seminar • Vorbereitung betriebsinterner Workshop • Notfall-Checkliste /Standard Operations Procedure • Checkliste externe Anbieter
Zielgruppe: Exportorientierte Unternehmen, die über international Reisende und Expats verfügen. Die aktuelle Gesetzeslage macht Unternehmen zivil- und strafrechtlich haftbar, wenn Fürsorgepflichten (bewusst oder unbewusst) vernachlässigt werden.
IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Telefon: 0711/2005-1364 Telefax: 0711 2005-601189 E-Mail:
[email protected] Internet: www.ihk-exportakademie.de
Termin:
19.11.2015
Zeit:
09:30 - 17:00 Uhr
Ort:
Berufliche Bildungsstätte Tuttlingen Max-Planck-Straße 17 78532 Tuttlingen
Referent:
Oliver Hirt, Geschäftsführender Gesellschafter, Litehouse Consulting GmbH, Beratungsunternehmen für Reisesicherheit und Reisemedizin
Kosten:
375,00 Euro zzgl. MwSt.
Anmeldeschluss:
06.11.2015
Ansprechpartner: Mara Scherer Telefon: 0711/2005-1364 Telefax: 0711/2005-601364 E-Mail:
[email protected]
IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Telefon: 0711/2005-1364 Telefax: 0711 2005-601189 E-Mail:
[email protected] Internet: www.ihk-exportakademie.de
Veranstaltungsübersicht 2. Halbjahr 2015 Seminarname
Veranstaltungsort
Termin
Exportkontrolle / Luftfrachtsicherheit Die Dual-Use Güterlisten – zentraler Baustein der Exportkontrolle
Stuttgart
05.10.2015
Die Dual-Use Güterlisten – zentraler Baustein der Exportkontrolle
Mannheim
11.11.2015
Die Dual-Use Güterlisten – zentraler Baustein der Exportkontrolle
Heidenheim
15.12.2015
Einreihung ECCN – Klassifizierung nach amerikanischem Exportkontrollrecht
Stuttgart
08.10.2015
Exportkontrolle organisieren und strukturieren - im Mittelstand und bei komplexen Organisationen
Heidenheim
01.10.2015
Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung
Stuttgart
30.11.2015
Luftsicherheitsbeauftragte beim Bekannten Versender und Reglementierten Beauftragten - Haftungs- und arbeitsrechtliche Fragen
Stuttgart
06.10.2015
Best Practice: Import von Waren aus Drittländern Voraussetzungen, Abfertigung, Normen und Standards in der EU
Heidenheim
20.10.2015
Dodd-Frank Act - Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für "Conflict Minerals"
Stuttgart
24.11.2015
Einfuhrabgaben - Entstehung, Erstattung, Erlass
Stuttgart
02.12.2015
Lieferantenerklärung für Fortgeschrittene: Organisation im Unternehmen
Ulm
13.10.2015
Lieferantenerklärung für Fortgeschrittene: Organisation im Unternehmen
Heidenheim
16.11.2015
Zollforum Baden-Württemberg
Stuttgart
26.11.2015
Zoll Know-how für Einkäufer - kompakt und gezielt ausgewählt
Stuttgart
22.10.2015
Zollwertberechnung
Stuttgart
10.12.2015
Zoll / Präferenzen
Recht und Organisation Entsendung von Mitarbeitern in Krisen-/Konfliktgebiete - Aufbau eines Travel Risk Managements
Karlsruhe
17.12.2015
Reporting in Zoll & Exportkontrolle – zielgerichtet informieren und überzeugen
Stuttgart
16.12.2015
Right Carrier, Right Label - Transportdienstleister effektiv einbinden
Karlsruhe
14.10.2015
Sicherheit für Geschäftsreisende - Travel Risk Management für Ihre Mitarbeiter
Stuttgart
13.10.2015
Sicherheit für Geschäftsreisende - Travel Risk Management für Ihre Mitarbeiter
Tuttlingen
19.11.2015
Workshop: Internationale Pressearbeit
Stuttgart
25.11.2015
Zollrelevante Inhalte eines Liefervertrags
Mannheim
29.10.2015
Stand 05.08.2015 www.ihk-exportakademie.de
- Änderungen vorbehalten -
1
Veranstaltungsübersicht 2. Halbjahr 2015
Seminarname
Veranstaltungsort
Termin
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für die Geschäftsleitung
Stuttgart
16.11.2015
Zoll und Exportkontrolle - Priorisierung / Risikobetrachtung / Wirtschaftlichkeit
Karlsruhe
22.09.2015
Zoll und Exportkontrolle - Priorisierung / Risikobetrachtung / Wirtschaftlichkeit
Tuttlingen
14.10.2015
Zoll und Exportkontrolle - Priorisierung / Risikobetrachtung / Wirtschaftlichkeit
Stuttgart
02.12.2015
Einfuhrbestimmungen Brasilien
Pforzheim
15.10.2015
Produkthaftung und Betriebsanleitungen im US-Geschäft
Ulm
30.09.2015
Produkthaftung und Betriebsanleitungen im US-Geschäft
Reutlingen
15.12.2015
Zertifikatslehrgang Ländermanager China
Stuttgart
09.-13.11.2015
Zollabwicklung Spezial China - Zertifizierung und Warenverkehr
Ulm
10.12.2015
Länder Spezial
Unsere aktuelle Seminarübersicht finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite unter www.ihk-exportakademie.de. Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu den angebotenen Seminaren und können sic für diese direkt anmelden. Beachten Sie vor allem auch unser regionales Angebot!
Stand 05.08.2015 www.ihk-exportakademie.de
- Änderungen vorbehalten -
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BUREAU VERITAS – Government Services & International Trade
DATA SHEET – INSPECTION OF SHIPMENTS EXPORTED TO THE REPUBLIC OF LIBYA Verification of Conformity (VoC) Programme 1. Regulation Authority:
The Central bank of Libya
Notification:
Resolution of Governor of Central Bank of Libya N° 96 of the year 2015 issued on April th 30 , 2015.
Starting date:
April 30 , 2015
Appointed company(ies):
Bureau Veritas as an international inspection company
Scope of the regulation:
Inspection with Inspection report certificate for the goods to be imported, within the conditions of opening documentary credits
Assessment based on:
Remark:
th
Documentary review Physical inspection Conclusion of the verification
N/A
2. Products subject Subjected goods:
All products (imports with a Letter of credit (L/C), knowing that L/C is required as per the decision of the Central Bank)
Second-hand goods:
Allowed
Prohibited goods:
See annex 1
Counterfeited goods:
N/A
Exempted goods:
N/A
Minimum value subject to the programme:
No
3. Technical requirement Conformity requirements:
As per invoice and/or L/C
National deviations:
N/A
Labelling requirements:
N/A
Other specific requirements:
N/A
4. Application Applicant:
Exporter or importer
Application name:
Request for certificate (RFC)
Required documents:
Application office(s):
Pro forma or final invoice Transport document (Bill of lading / Air Way Bill / CMR…) Letter of credit
Bureau Veritas offices (see http://verigates.bureauveritas.com)
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contacts
list
on
Verigates
:
BUREAU VERITAS
– DATA SHEET –
5. Physical inspection requirements Scope of inspection:
Quantity and quality
Destination inspection:
No
Witness of loading:
If required
Seal of container:
If required
Type of report issued:
Inspection report (IR)
6. Facilitation procedures
N/A
7. Conclusion of the Assessment
Certificate of Inspection (CoI) / Inspection Certificate Non Conformity Report (NCR)
8. Fees Paid by Exporter Bureau Veritas/BIVAC may invoice the Seller in the event of supplementary inspection visits (in vain or unsatisfactory results, testing or any additional task). The costs incurred by the Seller in presenting the goods for inspection, such a s unpacking, handling, testing, sampling, sending, repacking... are for the account of the Seller.
9. Contact See contact sheet for details
10. Other relevant information N/A
The information contained herein is for the purpose of facilitating Pre-Shipment Inspection and does not relieve Exporters or Importers from their obligations in respect of compliance with the import regulations of the country of importation. Although every effort has been made to ensure the correctness of the information, as at the date of issuance of this data sheet, Bureau Veritas does not accept any responsibility for errors or omissions and, furthermore, the information may subsequently be subject to change as may be announced by the Authorities in the country of importation. Consequently, Exporters are advised to check with Bureau Veritas, prior to shipment of the goods, if there is any doubt concerning the issuance of a Certificate of Inspection.
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BUREAU VERITAS
– DATA SHEET –
Annex 1: List of specific banned products The following table mentions all specific banned products from import into the Republic of Libya: Banned Products
Comments
Live pigs, their meats, fat, hides, and all their derivatives Alcoholic drinks of all kinds (wines…) Meat, animal fats for human consumption, and food including them from animals which are not slaughtered and prepared according to the precepts of Islamic Shari’a. (non Halal meat and animal fats) Baking improvers containing potassium bromate Used car engines, tyres, and spare parts Traditional Lybian dress : Cloak, mantle, gown, Abayas…) Live birds from countries where diseases and epidemics are present according to the reports of the World Animal Health Organization All dairy products manufactured in the People’s Republic of China as well as all dairy products manufactured in other countries in which milk originated from China is used. Medicines, live animals and birds, pesticides, frozen and chilled fish and meat shipped through Land port of entries in Libya
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Such dress may be made of Leather and textile
An die Geschäftsleitung, Export- und Einkaufsabteilung, Länderreferenten, Vertreter von Forschungseinrichtungen
Gesprächspartner Ines Banhardt
Durchwahl +49(0)711.22787-59
Fax +49(0)711.22787-22
E-Mail
[email protected]
Markterkundungsreise nach PERU (Lima) / ECUADOR (Quito & Guayaquil) vom 7.-15. November 2015 mit individuellen Kontaktgesprächen Wirtschaftstag PERU/ECUADOR am 9. Juli 2015 in Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, Peru ist eines der Länder mit dem höchsten Entwicklungspotential auf dem lateinamerikanischen Kontinent. Zwischen 2014 und 2016 wird sich die peruanische Wirtschaft mit durchschnittlich 6,7 % pro Jahr noch rasanter entwickeln als in den letzten 10 Jahren. Zahlreiche Infrastruktur- und Bergbauprojekte sollen die Wirtschaft des Landes ankurbeln, so z.B. der Ausbau des Flughafens Lima, der seit langem von der Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport betrieben und seit Jahren als der bestgeführte Flughafen Lateinamerikas eingestuft wird. Andere Großprojekte sind die privaten Terminals im Hafen von Callao, dem wichtigsten des Landes sowie die neue Metrolinie in Lima, ein internationaler Flughafen in Cuzco und eine 3.300 km lange Straße durch die Anden. Im Bergbau soll sich die Produktion Prognosen zufolge so stark erhöhen, dass Peru bei einigen Rohstoffen weltweit Platz zwei unter den Lieferländern einnehmen wird. Das Andenland hat nicht nur ein Freihandelsabkommen mit der EU, sondern ist auch Mitglied der Pazifik-Allianz, in der Peru zusammen mit Chile, Kolumbien und Mexiko einen größeren und viel offeneren Markt schafft als den Brasilien. Das Land pflegt des Weiteren enge Beziehungen zu Asien. So können Peru und die Pazifik-Allianz für deutsche Unternehmen ein Sprungbrett nach Asien sein. Neben dem Reichtum an natürlichen Ressourcen hat die Wirtschaft ein sehr großes Tourismuspotenzial und einen Binnenmarkt, der durch eine neue Mittelschicht wächst. Der Anteil der Mittelschicht ist von 25 % im Jahr 2005 auf 60 % Ende 2013 gestiegen und die Nachfrage nach Bildungsdienstleistungen, IKT, Fahrzeugen und Immobilien hat sich deutlich belebt, ebenso wie das Bankgeschäft durch die Vergabe von Krediten. Zu den wichtigen Branchen des Landes gehören Automobil, Metallbearbeitung, Maschinenbau, Medizintechnik, Umwelttechnik, Chemie, Elektronik, Informationstechnik und Telekommunikation.
22.07.2015
Ecuador, in der Mitte der der Welt gelegen, ist reich an natürlichen Ressourcen und mit einer wettbewerbsfähigen Infrastruktur ausgestattet und stellt als „lateinamerikanischer Jaguar“ gegenwärtig ein attraktives Investitionsziel dar. Dank der auf sozialen und produktiven Entwicklung ausgerichteten Politik hat die Regierung von Ecuador die dollarisierte Wirtschaft des Landes in eine der am stärksten wachsenden Ökonomien Lateinamerikas verwandelt. Im Laufe der letzten Jahre hat Ecuador ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum von 4,5 % pro Jahr mit den geringsten Inflationsraten der Region aufgewiesen. Allein im ersten Halbjahr von 2014 wuchs das BIP um 4,9 % und Ecuador schaffte es, 34 Plätze im weltweiten Ranking der Wettbewerbsfähigkeit aufzusteigen. Ecuador verdankt seinen Erfolg den strategischen Sektoren wie erneuerbaren Energien, Telekommunikation, Biodiversität, Funkfrequenzspektrum und Wasser. In diese Bereiche investiert die Regierung über 770 Millionen US$, um 1.200 Entwicklungsbaustellen voranzutreiben, darunter folgende Vorzeigeprojekte: 8 Wasserkraftwerke, 5 Bergbauprojekte, 10 Raffinerieprojekte für Erdöl bzw. zur Förderung von Erdgas und 2 Projekte landwirtschaftlicher Bewässerung. Auch wird ein Vorhaben zur Förderung der Schwerindustrie sowie Kupfer, Aluminium, Papier, petrochemische Industrie und Schiffbauindustrie vorangetrieben. Die Regierung unterstützt Investitionen, die die technologische Innovation sowie die Schaffung von qualitativ guten Arbeitsplätzen fördern. Folgende Sektoren sind dabei besonders von Interesse: metallverarbeitende sowie petrochemische Industrien, Logistik, Biotechnologie, Pharmazie, Agroindustrie und Lebensmittelverarbeitung sowie Forstwirtschaft. Weitere Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unternehmer eröffnen sich ferner in den Branchen Maschinenbau, Automobil sowie Medizintechnik. Die Regierung unterstützt dabei Unternehmen durch Steuer- und Zollanreize, finanzielle Unterstützung sowie die Entwicklung des Humankapitals. Mit der von Baden-Württemberg International ersten Markterkundungsreise in diese beiden Andenstaaten geben wir Ihnen die Möglichkeit, das Wirtschaftspotenzial sowie das Geschäftsklima beider Länder vor dem Markteinstieg einzuschätzen. Baden-Württemberg International organisiert an den Standorten Lima, Quito und Guayaquil Firmenbesuche, Projektbesichtigungen und Gespräche mit Entscheidern vor Ort, die Ihnen ein detailliertes Bild über die wirtschaftliche Lage in Peru und Ecuador geben. Kontaktgespräche sowie individuelle Inhouse-Firmenbesuche bei Ihren Gesprächspartnern und wirtschaftspolitische Informationen runden das Programm an. Die Delegationsreise ist Teil des Außenwirtschaftsförderprogramms des Landes BadenWürttemberg, das vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und Baden-Württemberg International finanziell maßgeblich unterstützt wird. Wir können Ihnen daher diese Maßnahme zu einem Teilnahmepreis von EUR 1.300,- (zzgl. MwSt.) anbieten. Die zusätzlichen Reisekosten belaufen sich auf EUR 3.985,-. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsangebot. Anmeldeschluss für die Delegationsreise ist Freitag, der 18. September 2015. Am 9. Juli 2015 organisiert Baden-Württemberg International eine Informationsveranstaltung zu Peru und Ecuador in Stuttgart. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie Informationen aus erster Hand durch die Botschaften beider Länder sowie Erfahrungsberichte von baden-württembergischen Firmenvertretern, die bereits vor Ort tätig sind. Den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte beigefügtem Programm. Anmeldeschluss für die Informationsveranstaltung ist der 7. Juli 2015. Kosten für die Veranstaltung: EUR 50,- zzgl. MwSt. Wir würden uns über Ihre Teilnahme an der Delegationsreise sowie an der Informationsveranstaltung freuen und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Baden-Württemberg International
Cornelia Frank
Ines Banhardt
Leiterin der Abteilung Außenwirtschaft und Standortmarketing Wirtschaft
Leiterin Länderbereich Lateinamerika
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Delegation of German Industry and Commerce I Nairobi, Kenya
Einladung AHK-Geschäftsreise “Optimierung der Stromversorgung im kommerziellen und industriellen Sektor mit Erneuerbaren Energien in Kenia“, 16.-20. November 2015 Als wirtschaftliches Schwergewicht Ostafrikas hat Kenia die besten Voraussetzungen seine Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien noch breiter aufzustellen und ungenutzte Potentiale für die Nutzung von Solar- und Bioenergie zu erschließen. Die diesjährige AHK-Geschäftsreise nach Kenia vom 16. bis 20. November bietet Ihnen einen maßgeschneiderten Zugang zu potentiellen Partnern und Kunden vor Ort sowie politischen Entscheidungsträgern. Im Fokus der Geschäftsreise stehen Ihre individuellen Gespräche mit potentiellen Endkunden und Besuche bei Akteuren vor Ort besonders starker und vielversprechender Sektoren Kenias. Darunter befinden sich u.a. landwirtschaftliche Betriebe, produzierendes Gewerbe und die Tourismuswirtschaft. Bei der Auftaktkonferenz am 16. November 2015 in der Hauptstadt Nairobi präsentieren Sie sich vor einem ausgewählten Fachpublikum. Zusätzlich erhalten Sie bereits dort die Möglichkeit Gespräche mit Konferenzteilnehmenden zu führen, die mit Unterstützung der Delegation der Deutschen Wirtschaft individuell auf Sie abgestimmt sind. Im Anschluss treffen Sie auf weitere Endkunden an mindestens zwei weiteren Standorten in Kenia. Die Anzahl teilnehmender Unternehmen ist auf acht begrenzt. Sie tragen lediglich Ihre Reise- und Unterkunftskosten. Anmeldungen zur AHK Geschäftsreise sind bis einschließlich 16. September 2015 möglich. Die Anmeldeunterlagen, weitere Informationen sowie Ansprechpartner für die AHK-Geschäftsreise finden Sie unter http://goo.gl/JiHUJm. Dort finden Sie auch das Energie-Marktprofil Kenia. Die ausführliche Marktstudie liegt ab Mitte August 2015 vor. Detaillierte Informationen zu den Marktbedingungen, Geschäftsmöglichkeiten und Erfahrungsberichte erhalten Sie auf der Informationsveranstaltung, die die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH am 2. September in Berlin veranstaltet. Die Anmeldeunterlagen und das vorläufige Programm dazu finden Sie unter http://goo.gl/kLuBgs. Die Geschäftsreise wird organisiert von der Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kenia zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Sie findet im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) statt.
Kontakt in der AHK Kenia:
[email protected], +49 30 232 584 67 / +254 20 214 0008. Delegation of German Industry and Commerce in Kenya I Delegation der Deutschen Wirtschaft in Kenia Riverside Drive, opp. Prime Bank, Riverside Mews Building (German House), Westlands I P.O. Box 19016, 00100 Nairobi, Kenya I Tel.: +254 020 2140008 I Fax: +254 020 2140009 I E-Mail:
[email protected] I http://www.kenia.ahk.de/
APPLICATION FORM Forum Agenti Mailand 26th-28th November 2015 PLEASE COMPLETE AND SEND BACK THE APPLICATION FORM UNTIL FRIDAY 2nd OCTOBER 2015 To:
[email protected] or to Fax number: 0711 – 226 80 79 (Für Fragen steht Ihnen Frau Pignagnoli-Hoffmann zur Verfügung, Tel. 0711 2268042,
[email protected])
Company
Adress
Street ZIP - Town Name
Contact person
Position Mailadresse Telefon Homepage
Language spoken Plant construction and engineering, tool construction Automotive and supply industry Metal processing and plastics processing
Economic sector
Measurement and control technology Construction industry and construction equipment Electrical industry and electronics Chemical industry Medical technology Environmental technology Food and beverage
……………………………………….. …………………………………………………….. Other:
Products and Services Which products should be represented?
Are your products already distributed on the German market? If so, in which form?
Other Export countries
Profile of the desired agent/distribution partner Requirements:
Target group / Economic sector Languages Complementary products
Company Information Turnover Number of employees Percentage of transnational activities Year established Certification / Quality standards
Wir melden hiermit ________ Teilnehmer am Forum Agenti Mailand an: Name Teilnehmer/in: Name Teilnehmer/in:
Weitere Wünsche / Anmerkungen:
Wir sind mit der Teilnahmegebühr in Höhe von EUR 1.500,00 + MwSt. einverstanden.
____________________________________ Ort, Datum
____________________________________ Stempel mit rechtsverbindlicher Unterschrift
Mailand (Italien): Handelsvertreter FORUM FORUM AGENTI 26.11.2015 - 28.11.2015 Messegelände Mailand City
Beabsichtigen Sie den Markteinstieg in Italien und möchten deshalb Handelsvertreter finden, um Ihre Produkte in Handel und Industrie erfolgreich einzuführen? Unsere Kammer bietet deutschen Unternehmen die Möglichkeit, zu besonders günstigen Konditionen, am Handelsvertreterforum „FORUM AGENTI 2015“ in Mailand vom 26. bis zum 28. November 2015 teilzunehmen. Forum Agenti ist eine Messe für Handelsvertreter, die seit 2009 jährlich stattfindet (www.forumagenti.it). Die Veranstaltung bietet Unternehmen aus Italien und dem Ausland eine gute Gelegenheit, Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter für den italienischen Markt zu finden. Die teilnehmenden Unternehmen bekommen einen bereits eingerichteten Stand (6 m², Tisch und Stühle, eigenes Logo) auf der Messe zugewiesen. In der Messehalle wird ein Bereich nur für deutsche Unternehmen reserviert. Die eingeladenen Handelsvertreter/Agenten erhalten Newsletter, Vertretungsangebote und den Katalog vor Messebeginn und besuchen die Firmen an ihren Ständen. Fakten zur Messe Wo und wann: Fiera Milano City (Mailand, Messegelände Milano City), 26. - 28.11.2015, U-Bahn Haltestelle „Portello“ (Linie M5) Aussteller: Produzierendes Gewerbe / Industrie Zielgruppe: alle Unternehmen, die auf der Suche nach einem geeigneten Handelsvertreter für Italien sind Ausstellungsfläche in m²: etwa 16.000 Anzahl der Aussteller 2014: 407 Anzahl der Besucher (Handelsvertreter) 2014: 7.536 Sprachen: Italienisch, evtl. Englisch Bei Bedarf stellt Ihnen die Kammer eine/n Dolmetscher/in gegen Entgelt zur Seite.
Anmeldefrist: Freitag, 2. Oktober 2015
Angebot, Ausstattung und Teilnahmekosten Unser Angebotspaket zum Preis von 1.500,00 EUR beinhaltet:
Stand (3 x 2 = 6 m²) mit Standbaupaket; 1 Tisch, 4 Stühle Grafikgestaltung: Druck und Anbringung des Firmenlogos (90 x 90 cm, farbig) Stromanschluss und Strahler Katalogeintrag Promotion: Eintrag Ihres Firmenprofils auf der Internetseite des Forums Agenti (im entsprechenden Unternehmenssektor) Veröffentlichung des Firmenprofils in 3 Newslettern vor der Veranstaltung (Verteiler erreicht 290.000 Handelsvertreter) Veröffentlichung des Firmenlogos auf den Werbeseiten der Veranstaltung, in den wichtigsten italienischen Zeitungen (Il Sole24Ore, Italia Oggi, Libero Quotidiano, Il Giornale) Veröffentlichung des Forum Agenti Banners auf den wichtigsten Handelsvertreter Webportalen: venditori.it, CercoAgenti.it, Agenti.com, Rappresentanti.it, FNAARC.it. Parkplatz und Eintritt auf der Messe Fiera Milano City
Dolmetscher/Hostess: Preis auf Anfrage Zahlungsbedingungen: 30 % Anzahlung bei Anmeldung, Restzahlung erfolgt bis zum 10.11.2015 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Vor vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr erhält der Aussteller weder Ausweise zur Zugangsberechtigung noch die Erlaubnis zum Deskaufbau. Weitere Informationen zum Handelsvertreter FORUM 2015 in Mailand und Anmeldeformular erhalten Sie von unserem Stuttgarter Büro, Frau Isabella Pignagnoli-Hoffmann, Tel.: 0711 / 2269042,
[email protected].
Zhuhai – Führender Standort für Gesundheitswirtschaft in Südchina: Die beschleunigte Alterung der Bevölkerung ist eines der zentralen Themen, mit denen sich die chinesische Regierung in den kommenden Jahren befassen muss. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil der Menschen über 65 Jahren auf über 223 Millionen ansteigen. Damit wird China absolut gesehen nicht nur das Land mit der größten Bevölkerung, sondern auch das Land mit der ältesten Bevölkerung sein. Diese Herausforderung hat die chinesische Regierung 2013 mit einer umfassenden Gesundheitsreform angegangen und damit die Absatzchancen in der Gesundheitswirtschaft deutlich vergrößert. Die steigende Urbanisierungsrate, eine aufstrebende Mittelschicht, der stärkere Binnenkonsum sowie das erhöhte Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung befeuern die Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen zusätzlich. Für Unternehmen aus dieser Branche ist China somit ein neuer vielversprechender Markt, den es zu erschließen gilt. Die größte Metropolregion Chinas ist das Perlflussdelta mit über 60 Millionen Einwohnern. Von der Stadt Zhuhai im Südwesten lassen sich innerhalb von 150 km sämtliche Großstädte der Region erreichen. Diesen geographischen Vorteil hat sich Zhuhai zu Nutzen gemacht, um eine Gesundheitsindustrie aufzubauen, die zu den drei stärksten der Provinz Guangdong gehört.
Lebensqualität und Wirtschaftswachstum vereint in Zhuhai: Die National Hi-Tech Zone (links), die Sun Yatsen Universität (oben) und Wohnsiedlungen für ausländische Mitarbeiter (unten)
Lokale Unternehmen wie United Laboratories (einer der größten Hersteller Chinas für Antibiotika), Livzon Pharmaceuticals (international zertifizierter Arzneimittelhersteller), Guangdong By-Health Biotechnology (Chinas größter Hersteller für Nahrungsergänzungsmittel), Jafron Biomedical (führender Hersteller für Apparate zur Blutreinigung) sowie die Medizintechnik-Hersteller Hokai Medical Instruments und Guangdong Biolight Meditech zählen zu den nationalen Vorzeigeunternehmen der Branche. Ausländisch-investierte Unternehmen, die sich für Zhuhai entschieden haben, sind unter anderem Coloplast (dänischer Hersteller für ambulante Stoma-Geräte) und UCB (belgischer Arzneimittelhersteller). Insgesamt besteht die Branche in Zhuhai aus über 30 Arzneimittelherstellern, 70 Kosmetikproduzenten, 140 Herstellern für Medizintechnik, 700 medizinischen Einrichtungen und mehr als 1.000 Vertriebseinrichtungen für Medizinprodukte.
Repräsentanzbüro der Stadt Zhuhai in Europa Kontakt: Frau Heidrun Buss, Chief Representative Adresse: Bismarckstr. 45 I D-76133 Karlsruhe Tel: 0721-1602 4722 I Fax: 0721-2039 905 I Mob: 0176 8197 8458
Für qualifizierte Fachkräfte sorgen zahlreiche Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Zehn Universitäten, darunter die Sun Yatsen Universität, die Tsinghua Universität und das Zunyi Medical College bilden jährlich über 145.000 Studenten aus und betreiben universitäre Forschung. Die Stadt fördert zudem industrielle Forschungsprojekte zu den Themen Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Biomedizin, Meeresbiologie und Medizintechnik und hat dafür spezialisierte Cluster eingerichtet. Innovative ausländische Firmen, die sich für eine Niederlassung in Zhuhai entscheiden, können sowohl von staatlicher Seite als auch von privaten Investoren umfangreiche finanzielle Förderung erhalten. Die Zhuhai National Hi-Tech Industrial Development Zone unterstützt zum Beispiel ausländische KMUs aus der Medizintechnik in einem 400.000m² großen Inkubatorenpark bei der Kommerzialisierung ihrer Technologien. Auch im Jinwan Medical Technology Park erhalten ausländische Unternehmen, die Arzneimittel oder Nahrungsergänzungsmittel herstellen, umfangreiche Unterstützung bei der Registrierung der Firma, der Zertifizierung von Produkten sowie der Suche nach geeignetem Personal und Vertriebskanälen. Firmen mit einem hohen Anteil von R&D-Ausgaben erhalten umfangreiche Steuerrückerstattungen sowie Boni für die lokale Anmeldung von Patenten. Auch die großen lokalen Unternehmen haben starkes Interesse am Technologieaustausch und haben umfangreiche Kapazitäten eingerichtet um ausländischen Partnern den Markteintritt zu ermöglichen. So baut der Arzneimittelhersteller Xiuzheng Pharma in Zhuhai momentan die „Xiuzheng Health City“, in der auf über 200.000 m² Arzneimittel für den chinesischen Markt entwickelt werden.
Ihr Ansprechpartner in Deutschland: Die Europa-Repräsentanz der Stadt Zhuhai wurde im Mai 2014 in den Räumlichkeiten der AHK Greater China in Karlsruhe gegründet. Unser Büro gibt interessierten Unternehmen kostenlose Auskunft bei Investitions-, Rechts- und Steuerfragen und unterstützt bei der Suche nach Kooperationspartnern und der Erschließung von Absatzmärkten in Zhuhai. Wir organisieren Delegationsreisen aus und nach Zhuhai und helfen chinesischen Firmen beim Kontaktaufbau in Deutschland.
Repräsentanzbüro der Stadt Zhuhai in Europa Kontakt: Frau Heidrun Buss, Chief Representative Adresse: Bismarckstr. 45 I D-76133 Karlsruhe Tel: 0721-1602 4722 I Fax: 0721-2039 905 I Mob: 0176 8197 8458
Neuerscheinungen von Germany Trade & Invest aus Juli 2015
Gesamtwirtschaft -----------------------------------------------
Branchen -----------------------------------------------
Ägypten im Fokus 2015, 23 S., Bestell-Nr. 19962
Branche kompakt
Angola/Namibia im Fokus - Chancen und Projekte, 2015, 30 S., Bestell-Nr. 20027 Aserbaidschan und Kasachstan im Fokus 2015, 32 S., Bestell-Nr. 20016 Asien im Fokus 2015, 40 S., Bestell-Nr. 20034 Israel im Fokus - Israeli-German Innovation Day 2015, 32 S., Bestell-Nr. 20006 USA im Fokus 2015, 32 S., Bestell-Nr. 20056 Zwischen Freihandel und Protektionismus - Wohin geht die Reise?, 36 S., Bestell-Nr. 19986 Wirtschaftstrends und Wirtschaftstrends kompakt zur Jahresmitte 2015 sind für eine Vielzahl von Ländern kostenlos im Internet verfügbar.
Recht und Zoll ----------------------------------------------Recht kompakt Dänemark, Juli 2015, 17 S., Bestell-Nr. 11819 Griechenland, Juli 2015, 17 S., Bestell-Nr. 11557 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Kasachstan, 2015, 19 S., Bestell-Nr. 20156 Saudi-Arabien, 2015, 24 S., Bestell-Nr. 19958 J Zoll Spezial - Sonderberichte zu Saudi-Arabien,
Juli 2015, 148 S., Bestell-Nr. 1410715, 8,- € #
Bauwirtschaft Zypern (Rep.), 2015, 8 S., Bestell-Nr. 19888 Chemie-, chemische Industrie Brasilien, 2015, 8 S., Bestell-Nr. 19874 Griechenland, 2015, 7 S., Bestell-Nr. 19864 Taiwan, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19870 Thailand, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19886 Kfz-Industrie und Kfz-Teile Australien, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19873 Hongkong, SVR/Südchina, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19901 Indonesien, 2015, 8 S., Bestell-Nr. 19900 Japan, 2015, 8 S., Bestell-Nr. 19890 Malaysia, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19892 Portugal, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19884 Taiwan, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19916 Ukraine, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19899 Vietnam, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19887 Maschinenbau und Anlagenbau Saudi-Arabien, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19912 Medizintechnik Australien, 2015, 8 S., Bestell-Nr. 19919 Kolumbien, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19915
Geschäftspraxis ----------------------------------------------Investitionsklima und -risiken Serbien, 2015, 10 S., Bestell-Nr. 19949 Kreditvergabe und Zahlungsmoral Hongkong, SVR, 2015, 9 S., Bestell-Nr. 19946 Philippinen, 2015, 7 S., Bestell-Nr. 19947
# = auch als Print erhältlich, zum Bestellen bitte ankreuzen und umseitiges Bestellformular ausfüllen Alle Publikationen stehen als pdf unter www.gtai.de zum Download bereit Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lohn- und Lohnnebenkosten Kanada, 2015, 16 S., Bestell-Nr. 19984 Vietnam, 2015, 20 S., Bestell-Nr. 19948 Vertrieb und Handelsvertretersuche Russische Föderation, 2015, 25 S., Bestell-Nr. 19945
BESUCHEN SIE DEN STAND VON GERMANY TRADE & INVEST AUF DEM XV. WIRTSCHAFTSTAG RUSSLAND XV. Wirtschaftstag Russland am 29. September 2015 bei der IHK Rhein-Neckar in Mannheim Hier erhalten Sie Informationen zum XV. Wirtschaftstag Russland, der einen Überblick über wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen im Russlandgeschäft bietet sowie Diskussionen über den Wandel des Marktes und Tipps für das Agieren in der aktuellen Krise gibt: www.rus-rn.de
I
Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Unsere Kontaktdaten: T.+49(0)228-24993-0 F.+49(0)228-24993-212
E-Mail:
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Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages