B. Kapitel 1: Grundlagen I. Das law of bailment 1. Die Bedeutung und dogmatische Einordnung des law of bailment 2. Die Erlangung der possession als das tragende Element des law of bailment 3. Die verschiedenen Erscheinungsformen des law of bailment. . a. Erscheinungsformen des unentgeltlichen bailment (gratuitous bailments) aa. Unentgeltliche Verwahrung (deposit I depositum) . . . .
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bb. Das sog. involuntary bailment cc. Mandatum I gratuitous work and labour dd. Leihe (gratuitous loan for use I commodatum) b. Erscheinungsformen des entgeltlichen bailment (bailments for reward) aa. Entgeltliche Verwahrung (hire of custody I locatio custodiae) bb. hire of work and labour I locatio opens faciendi cc. Einbringung von Sachen bei Gastwirten (innkeepers) . . dd. Verpfändung (pledge I vadium) ee. Miete (hire I locatio conductio rei) 4. Bailment und licenses 5. Zusammenfassung / Rechtsvergleichende Hinweise II. Die Mobiliarmiete im Verhältnis zu anderen auf Gewährung des Sachgebrauchs gerichteten Verträgen 1. Mobiliarmiete und Immobiliarmiete
Mobiliarmiete und Charter Mobiliarmiete und hire-purchase agreements Mobiliarmiete und die sog. Leasingverträge Mobiliarmiete und Dienstleistungsverträge / contracts for the supply of a service 6. Mobiliarmiete und sog. Mischmietverträge
C. Kapitel 2: Die Mobiliarmiete im englischen und deutschen Recht bei regulärem Verlauf I. Anforderungen an das Zustandekommen eines wirksamen Mobiliarmietvertrages im englischen und deutschen Recht . . . . 1. Anforderungen an den Vertragsschluss und an die Vertragsform 2. Vertragsinhalt (terms of contract) 3. Abschlussmängel: insbesondere die beschränkte Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners (capacity ofparties). II. Die mobiliarmietvertraglichen Pflichten von Vermieter und Mieter 1. Die Pflichten des Vermieters im englischen und deutschen Recht a. Die Pflicht zur Überlassung der Mietsache (i.w.S.) aa. Pflicht zur Überlassung der Mietsache (i.e.S.), (duty to deliver) (1) Inhalt der Überlassungspflicht (i.e.S.): Besitzverschaffungspflicht? (2) Modalitäten der Überlassungspflicht (i. e.S.) bb. Pflicht zur Belassung der Mietsache cc. Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache (duty to maintain?) dd. Rechtsvergleichende Zusammenfassung b. Die Pflicht zur Überlassung einer Sache frei von Qualitätsmängeln aa. Englisches Recht (1) Anwendungsbereich des Supply of Goods and Services Act 1982 (a) Persönlicher Anwendungsbereich (dealing in the course of a business) (b) Sachlicher Anwendungsbereich (2) Übereinstimmung mit der Sachbeschreibung, See. 8 (2) SGSA1982
(3) Zufriedenstellende Qualität der Sache, See. 9 (2) SGSA 1982 (4) Eignung für den Verwendungszweck, See. 9 (5) SGSA 1982 (a) Die Bestimmung der Eignung für den Verwendungszweck (b) Spricht See. 9 (5) SGSA 1982 eine continuing obligation aus? (5) Entsprechung der Qualität bei der Miete nach Probe, See. 10 SGSA 1982 bb. Deutsches Recht (1) Freiheit der Mietsache von Sachmängeln, § 5361 S.1 BGB (2) Vorhandensein von zugesicherten Eigenschaften, § 536 II BGB cc. Rechtsvergleichende Zusammenfassung c. Die Pflicht zur Überlassung einer Sache frei von (störenden) Rechten Dritter aa. Englisches Recht (1) Pflicht des Vermieters, zur Vermietung berechtigt zu sein, See. 7 (1) SGSA 1982 (2) Pflicht zur Sicherstellung der quiet possession, Sec. 7 (2) SGSA 1982 (3) Pflicht zur Offenbarung von (dinglichen) Belastungen der Mietsache? (4) emptio tollit locatum im englischen Recht? bb. Deutsches Recht cc. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 2. Die Pflichten des Mieters im englischen und deutschen Recht . a. Die Mieterbringungspflicht b. Die Fürsorge- und Obhutspflicht des Mieters und die Pflicht zur Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs aa. Pflicht zum sorgsamen und pfleglichen Umgang mit der Mietsache bb. Pflicht zur Obhut cc. Pflicht zur Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs . dd. Beginn und Ende der Fürsorge- und Obhutspflichten . . ee. Rechtsvergleichende Zusammenfassung c. Die Rückgabepflicht des Mieters bei Vertragsbeendigung (duty to redeliver)
aa. Inhalt der Rückgabepflicht bb. Modalitäten der Rückgabepflicht cc. Umfang der Rückgabepflicht (Erstreckung auf Erzeugnisse?) dd. Auswirkungen der Personenverschiedenheit von Vermieter und Eigentümer auf die Rückgabepflicht des Mieters (1) Englisches Recht (2) Deutsches Recht ee. Rechtsvergleichende Zusammenfassung d. Sonstige (Neben-) Pflichten des Mieters, insbesondere die Abnahmepflicht im englischen Recht III. Mechanismen der ordnungsgemäßen Beendigung des Mobiliarmietvertrages im englischen und deutschen Recht . . . . 1. Vertragsbeendigung durch Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit 2. Vertragsbeendigung durch (ordentliche) Beendigungserklärung 3. Vertragsbeendigung aufgrund von spezialgesetzlichen Beendigungsrechten 4. Alternative Beendigungsmöglichkeiten 5. Rechtsfolgen der ordnungsgemäßen Beendigung D. Kapitel 3: Die Mobiliarmiete im englischen und deutschen Recht bei auftretenden Leistungsstörungen I. Pflichtverletzungen des Vermieters und Rechtsbehelfe des Mieters 1. Rechtsbehelfe des Mieters bei unterbliebener Überlassung. . . a. Englisches Recht aa. Schadensersatz (damages) als der grundsätzliche Rechtsbehelf bb. Die ausnahmsweise Inanspruchnahme auf Erfüllung (specific performance) cc. Befreiung des Vermieters von der vertraglichen Haftung aufgrund von außerhalb des Vertrages liegenden Umständen - Die doctrine of frustration (1) Befreiung aufgrund von sich nach Vertragsschluss ändernden Umständen (2) Befreiung aufgrund von bereits bei Vertragsschluss bestandenen Umständen
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Inhalt
(3) Übertragbarkeit der Grundsätze der doctrine of frustration auf die Mobiliarmiete b. Deutsches Recht c. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 2. Rechtsbehelfe des Mieters bei Verletzungen der Vermieterpflicht zur Überlassung einer Sache frei von Qualitätsmängeln a. Schadensersatz (damages) aa. Englisches Recht: damages und/oder Abstandnahme vom Vertrag - Die notwendige Differenzierung zwischen conditions und warranties (1) Sorgfaltsabhängige oder sorgfaltsunabhängige Haftung des Vermieters? (2) Umfang der Schadensersatzpflicht bb. Deutsches Recht: Abkehr von der Garantiehaftung für anfängliche Mängel der Mietsache bei der Mobiliarmiete b. Minderung der Miete (reduction ofprice?) c. Zurückweisungsrecht (right to reject the delivery) d. Aufwendungsersatz e. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 3. Rechtsbehelfe des Mieters bei Störung des Besitz/Gebrauchsrechts aufgrund von Drittrechten a. Schadensersatz (damages) b. Zurückweisungsrecht (right to reject the delivery) c. Rückforderungsrecht für erbrachte Mietleistungen bei Verletzung von See. 7 (1) SGSA 1982? d. Rechtsvergleichende Zusammenfassung . . * II. Pflichtverletzungen des Mieters und Rechtsbehelfe des Vermieters 1. Rechtsbehelfe des Vermieters bei verspäteter oder unterbliebener Entrichtung der Miete a. Erfüllung (action for the agreed sum) b. Verzugszinsanspruch aa. Englisches Recht: late payment interests bb. Deutsches Recht c. Schadensersatz (damages) für Mietausfallschäden Ersatzfáhigkeit des sog. kündigungsbedingten Folgeschadens
aa. Englisches Recht: Financings Ltd. v. Baidock / Lombard North Central Plc. v. Butterworth bb. Deutsches Recht d. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 2. Rechtsbehelfe des Vermieters bei einer Verletzung der Fürsorge- und Obhutspflichten durch den Mieter a. Schadensersatz (damages) aa. Englisches Recht (1) Beweislastverteilung (2) Konfligierende Beweislastregeln (3) Beweislastumkehr durch Berufung auffrustration*. . . . (4) Risikohaftung - Verschiebung des Haftungsmaßstabs für reasonable care hin zu einer strikten Haftung (doctrine of deviation) bb. Deutsches Recht (1) Verschuldensunabhängige Haftung des Mieters? - Der Vorschlag von Lange (2) Haftungsverschärfung bei vertragswidrigem Gebrauch?. b. Unterlassung (injunction) c. Rechtsvergleichende Zusammenfassung 3. Rechtsbehelfe des Vermieters bei Verletzung der Rückgabepflicht durch den Mieter a. Herausgabe der Mietsache b. Maßnahmen der Selbsthilfe (self-help remedy) c. Schadensersatz (damages) aa. Schadensersatz (damages) wegen verzögerter Rückgabe. bb. Schadensersatz (damages) statt der Rückgabe (1) Die Möglichkeit zum »Zwangsverkauf« im englischen Recht (2) Die Möglichkeit zum »Zwangskauf« im deutschen Recht d. Nutzungsentschädigung e. Rechtsvergleichende Zusammenfassung III. Mechanismen der außerordentlichen Beendigung des Mobiliarmietvertrages im englischen und deutschen Recht . . . . 1. Englisches Recht a. Das right to terminate als allgemeiner Rechtsbehelf aa. Das right to terminate aufgrund einer repudiation . . . bb. Das right to terminate aufgrund eines fundamental breach
b. Mobiliarmietrechtlich relevante Sachverhalte, die ein right to terminate begründen können aa. Sachverhalte, die ein right to terminate zugunsten des Vermieters begründen (1) Zahlungsverzug des Mieters (2) Verletzung der Pflicht zum sorgsamen Umgang / vertragswidriger Gebrauch der Mietsache bb. Sachverhalte, die ein right to terminate zugunsten des Mieters begründen c. Formelle Anforderungen an die Ausübung des right to terminate d. Rechtsfolgen der termination 2. Deutsches Recht a. Allgemeine Beendigungsvoraussetzung: Wichtiger Grund, § 543 I BGB b. Benannte wichtige Gründe, § 543 II BGB (und § 540 I S.1 BGB) aa. Benannte wichtige Gründe zugunsten des Vermieters . . (1) Gefährdung der Mietsache, § 543 II Nr. 2 BGB (2) Zahlungsverzug des Mieters, § 543 II Nr. 3 BGB bb. Benannte wichtige Gründe zugunsten des Mieters . . . . (1) Entziehung oder nicht rechtzeitige Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, § 543 II S. 1 Nr. 1 BGB . . (2) Verweigerung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte, § 540 I S. 2 BGB c. Formelle Anforderungen an die Ausübung des Kündigungsrechts aa. Ungeschriebene Kündigungsvoraussetzung: Vertragsanpassung vor Vertragsauflösung bb. Kündigungserklärung, Fristsetzung, Abmahnung . . . . d. Rechtsfolgen der Kündigung 3. Rechtsvergleichende Zusammenfassung