Talsperren nach § 67 (5) ThürWG
Informationsveranstaltung Anpassung der Stauanlagen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik Dipl.-Ing. Gert Wachsmann
07.04.2011
Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm 3
1 2
4 1
Damm aus bindigem Erdstoff
2
Dammfußdrainage (Sickerprisma, Drainage)
3
Wasserseitige Schutzschicht
4
Herdgraben
Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm 1
1
Sickerlinie
Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm
1
3 2
1 2 3 4
Einlaufbauwerk mit Grobrechen Grundablass mit Betonummantelung Schieberschacht/Schieberhaus Tosbecken
4
Grundlagen
Hochwasserentlastung, bestehend aus:
3
1 2
1
Dammscharte mit Überfall
2
Schussrinne
3
Tosbecken
Grundlagen
Was bedeutet der Begriff „allgemein anerkannte Regeln der Technik“? „Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.“ (Wikipedia)
Normen und Regelwerke
DIN 19700 Teil 10 (2004-07) Stauanlagen – Gemeinsame Festlegungen
DIN 19700 Teil 11 (2004-07) Stauanlagen – Talsperren
DIN 19700 Teil 12 (2004-07) Stauanlagen – Hochwasserrückhaltebecken In den einzelnen Bundesländern erfolgte eine weitere Untersetzung der o.g. Normen in Form von Merkblätter, Anleitungen und Verwaltungsvereinbarungen
ThürTA-Stau
ThürTA-Stau (2005-06) Thüringer Technische Anleitung Stauanlagen (berichtigte und ergänzte Fassung 2007-05)
Die Einführung erfolgte als Anleitung zur Planung, zum Bau, zur Inbetrieb-nahme, zur Unterhaltung, zur Sanie-rung, zum Umbau, zum Rückbau und zur Überwachung von Stauanlagen.
Aufgaben ThürTA-Stau
Sie soll: die Anwendung des Regelwerkes erleichtern, - mögliche Differenzen zwischen den Regelwerken ausräumen und - einen Entscheidungsrahmen für die oben angegebenen Aufgaben geben.
-
Klassifizierung von Talsperren
Höhe Absperrbauwerk [m] vom tiefsten Punkt der Gründungssohle bis zur Bauwerkskrone
DIN 19700 Teil 11 [m]
1 15
2
10
3
5
4 1 30
100
300 Gesamtstauraum [m³]
1.000
[Tm³]
Klassifizierung von Talsperren
Höhe Absperrbauwerk [m] vom tiefsten Punkt der Gründungssohle bis zur Bauwerkskrone
ThürTA-Stau [m]
1 15
2
10
3
5
4 1 30
100
300 Gesamtstauraum [m³]
1.000
[Tm³]
Talsperren nach §67 (5)
57 Anlagen nach Talsperrenregister insgesamt [m]
1 15
2
10
3
5
3
36
4
18 1 30
100
300
1.000
[Tm³]
Gesetzliche Grundlage
Neubekanntmachung des Thüringer Wassergesetzes vom 18. August 2009, §67 (5) Überprüfung einer Anlage oder verbleibende Anlagenteile am und im Gewässer durch die für die Stauanlagenaufsicht zuständige Behörde auf die maßgeblichen Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den maßgebenden bautech-nischen Anforderungen.
Bewuchs auf Dämmen
Bewuchs auf Dämmen
1
1
Einflussbereich des Wurzelballens in Abhängigkeit von der Baumart
HWE ist nicht überlastbar
Verlandung und Bewuchs der HWE
Einbauten im Zulaufbereich der HWE
Betonschäden an der HWE
Defekte Dammfußdrainagen
Böschungsbruch am Damm
Defekte Armaturen
Verklausungen am Einlaufbauwerk
Bemessungsgrundlagen
Hochwasserbemessungsfall 1 Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage für den Bemessungshochwasserzufluss BHQ1. Für diesen Fall sind die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, und die Dauerhaftigkeit der Stauanlage sicherzustellen.
Bemessungsgrundlagen
Hochwasserbemessungsfall 2 Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage für den Bemessungshochwasserzufluss BHQ 2. Nachweis der Standsicherheit bei Extrem- hochwasser BHQ2. Beim diesem Bemessungsfall können Beschädigungen an Bauwerksteilen, Betriebs- und Messeinrichtungen in Kauf genommen werden, wenn dadurch die Trag-sicherheit des Absperrbauwerkes nicht gefährdet ist.
Bemessungsgrundlagen
Hydrologisches Gutachten Bemessungshochwasserzufluß BHQ1 Bemessungshochwasserzufluß BHQ2 Talsperrenklasse 2 3 4
BHQ1
BHQ2
HQ500 HQ200 HQ100
HQ5000 HQ1000 HQ500
Bemessungsgrundlagen
Gutachten über die erdstatischen Berechnungskennwerte, Vermessungsgrundlagen (Lagepläne, Längsschnitte, Beckeninhaltslinie),
Nachweise
Nachweis der Überflutungssicherheit (Nachweis der Leistungsfähigkeit der HWE, Freibordbestimmung), Nachweis über die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit (Standsicherheitsnachweis)
Variantenuntersuchung
Variantenuntersuchung durch die TLUG - basiert auf den Ergebnissen der Nachweise und - dem Zustand der Stauanlage. Die Umsetzung einer entsprechenden Variante hängt wesentlich von der Entscheidung der Gemeinde bzw. der Stadt ab.
Übergabe einer Anlage
Übergabe einer Anlage
Übergabe einer Anlage
Übergabe einer Anlage
Übergabe einer Anlage
Übergabe einer Anlage
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