Talsperren nach § 67 (5) ThürWG

Informationsveranstaltung Anpassung der Stauanlagen an die allgemein anerkannten Regeln der Technik Dipl.-Ing. Gert Wachsmann

07.04.2011

Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm 3

1 2

4 1

Damm aus bindigem Erdstoff

2

Dammfußdrainage (Sickerprisma, Drainage)

3

Wasserseitige Schutzschicht

4

Herdgraben

Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm 1

1

Sickerlinie

Grundlagen Schnitt durch einen homogenen Erddamm

1

3 2

1 2 3 4

Einlaufbauwerk mit Grobrechen Grundablass mit Betonummantelung Schieberschacht/Schieberhaus Tosbecken

4

Grundlagen

Hochwasserentlastung, bestehend aus:

3

1 2

1

Dammscharte mit Überfall

2

Schussrinne

3

Tosbecken

Grundlagen

Was bedeutet der Begriff „allgemein anerkannte Regeln der Technik“? „Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben.“ (Wikipedia)

Normen und Regelwerke

DIN 19700 Teil 10 (2004-07) Stauanlagen – Gemeinsame Festlegungen

DIN 19700 Teil 11 (2004-07) Stauanlagen – Talsperren

DIN 19700 Teil 12 (2004-07) Stauanlagen – Hochwasserrückhaltebecken In den einzelnen Bundesländern erfolgte eine weitere Untersetzung der o.g. Normen in Form von Merkblätter, Anleitungen und Verwaltungsvereinbarungen

ThürTA-Stau

ThürTA-Stau (2005-06) Thüringer Technische Anleitung Stauanlagen (berichtigte und ergänzte Fassung 2007-05)

Die Einführung erfolgte als Anleitung zur Planung, zum Bau, zur Inbetrieb-nahme, zur Unterhaltung, zur Sanie-rung, zum Umbau, zum Rückbau und zur Überwachung von Stauanlagen.

Aufgaben ThürTA-Stau

Sie soll: die Anwendung des Regelwerkes erleichtern, - mögliche Differenzen zwischen den Regelwerken ausräumen und - einen Entscheidungsrahmen für die oben angegebenen Aufgaben geben.

-

Klassifizierung von Talsperren

Höhe Absperrbauwerk [m] vom tiefsten Punkt der Gründungssohle bis zur Bauwerkskrone

DIN 19700 Teil 11 [m]

1 15

2

10

3

5

4 1 30

100

300 Gesamtstauraum [m³]

1.000

[Tm³]

Klassifizierung von Talsperren

Höhe Absperrbauwerk [m] vom tiefsten Punkt der Gründungssohle bis zur Bauwerkskrone

ThürTA-Stau [m]

1 15

2

10

3

5

4 1 30

100

300 Gesamtstauraum [m³]

1.000

[Tm³]

Talsperren nach §67 (5)

57 Anlagen nach Talsperrenregister insgesamt [m]

1 15

2

10

3

5

3

36

4

18 1 30

100

300

1.000

[Tm³]

Gesetzliche Grundlage

Neubekanntmachung des Thüringer Wassergesetzes vom 18. August 2009, §67 (5) Überprüfung einer Anlage oder verbleibende Anlagenteile am und im Gewässer durch die für die Stauanlagenaufsicht zuständige Behörde auf die maßgeblichen Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den maßgebenden bautech-nischen Anforderungen.

Bewuchs auf Dämmen

Bewuchs auf Dämmen

1

1

Einflussbereich des Wurzelballens in Abhängigkeit von der Baumart

HWE ist nicht überlastbar

Verlandung und Bewuchs der HWE

Einbauten im Zulaufbereich der HWE

Betonschäden an der HWE

Defekte Dammfußdrainagen

Böschungsbruch am Damm

Defekte Armaturen

Verklausungen am Einlaufbauwerk

Bemessungsgrundlagen

Hochwasserbemessungsfall 1 Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage für den Bemessungshochwasserzufluss BHQ1. Für diesen Fall sind die Tragsicherheit, die Gebrauchstauglichkeit, und die Dauerhaftigkeit der Stauanlage sicherzustellen.

Bemessungsgrundlagen

Hochwasserbemessungsfall 2 Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage für den Bemessungshochwasserzufluss BHQ 2. Nachweis der Standsicherheit bei Extrem- hochwasser BHQ2. Beim diesem Bemessungsfall können Beschädigungen an Bauwerksteilen, Betriebs- und Messeinrichtungen in Kauf genommen werden, wenn dadurch die Trag-sicherheit des Absperrbauwerkes nicht gefährdet ist.

Bemessungsgrundlagen

Hydrologisches Gutachten Bemessungshochwasserzufluß BHQ1 Bemessungshochwasserzufluß BHQ2 Talsperrenklasse 2 3 4

BHQ1

BHQ2

HQ500 HQ200 HQ100

HQ5000 HQ1000 HQ500

Bemessungsgrundlagen

Gutachten über die erdstatischen Berechnungskennwerte, Vermessungsgrundlagen (Lagepläne, Längsschnitte, Beckeninhaltslinie),

Nachweise

Nachweis der Überflutungssicherheit (Nachweis der Leistungsfähigkeit der HWE, Freibordbestimmung), Nachweis über die Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit (Standsicherheitsnachweis)

Variantenuntersuchung

Variantenuntersuchung durch die TLUG - basiert auf den Ergebnissen der Nachweise und - dem Zustand der Stauanlage. Die Umsetzung einer entsprechenden Variante hängt wesentlich von der Entscheidung der Gemeinde bzw. der Stadt ab.

Übergabe einer Anlage

Übergabe einer Anlage

Übergabe einer Anlage

Übergabe einer Anlage

Übergabe einer Anlage

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