Herzlich Willkommen! Informations- und Beratungsabend Bildung Kloster Banz, 12.10.2010
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Bildungspolitik aktuell Stellv. Hauptgeschäftsführer Hans-Karl Bauer Kloster Banz, 12.10.2010
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Karrierewege im Handwerk Differenzierung und Europäisierung der beruflichen Bildung – Reformprogramm des Handwerks - Eckpunkte Lehrling Verzahnung von vorberuflicher und beruflicher Bildung sowie stärkere Einflussnahme auf die Qualität der vom allgemeinbildenden Schulsystem hervorgebrachten Schülerleistungen Verstärkung der Durchlässigkeit zwischen dem Berufsbildungssystem und dem allgemeinbildenden Schul- sowie Hochschulsystem Einführung differenzierter, bundeseinheitlicher und verbindlicher Karrierewege im Handwerk Einbindung der Aus- und Weiterbildungsangebote in den deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen
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13. Oktober 2010
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Karrierewege im Handwerk Deutscher und Europäischer Qualifikationsrahmen – DQR , EQR 8 7 6 5 4 3 2 1
Betriebswirt (HWK)
Kfz-Techniker-Meister
Kfz-Servicetechniker
Kfz-Mechatroniker (3,5 Jahre)
Kfz-Servicemechaniker (2 Jahre)
Einstiegsqualifizierung
Gelenktes Praktikum
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Studieren ohne Abitur Numerus ClaususStudiengänge
allgemeiner Hochschulzugang (Meister) bzw. fachgebundener Hochschulzugang (Gesellen)
Studiengänge mit Eignungsprüfung
5%-Quote (Note!)
Bestehen der Prüfung
Beratungsgespräch
„freie Studiengänge“
Sonderfall Eignungsfeststellungsverfahren
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Keine „Hürde“
Bestehen der Eignungsfeststellung
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Selbstständigkeit/ Leitende Tätigkeit Studium
Master Bachelor
Meister Plus z.B. Betriebswirt/in HWK
(fachgebundene Fachhochschulreife)
Meister/in im Handwerk
Duales Studium
Ausbildungsberechtigung
Technischer Fachwirt/in (HWK)
gewerblich/technisch
Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK)
BERUFSAUSBILDUNG
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kaufmännisch
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Bayerische Mittelschule - Ausgangslage ca. 30 % der 10- bis 16jährigen Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit die Hauptschule Rückläufige Schülerzahlen – demografischer Faktor (Schuljahr 2009/10: 230.800 Schüler; Prognose Schuljahr 2019/20: 181.300 Schüler)
Schulwahlentscheidungen der Eltern Veränderte Anforderungen der Gesellschaft und der Wirtschaft
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Bayerische Mittelschule - Kriterien Die Bayerische Mittelschule zeichnet sich aus durch: Drei berufsorientierende Zweige: Technik, Wirtschaft, Soziales Ganztagesangebot Angebot zum mittleren Schulabschluss auf dem Niveau der Wirtschafts- und Realschule Darüber hinaus hält die Mittelschule bereit: Kooperationen mit Berufsschule, Wirtschaft und Arbeitsagentur Individuelle/modulare Förderung aller Schüler im Klassenverband in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Standorten
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Bayerische Mittelschule – Forderungen des Handwerks
Erhalt des dreigliedrigen Schulsystems als Ausdruck individueller Förderung der Schüler Berufsorientierung als eigenes identitätsstiftendes Schulprofil Hauptschulabschluss und Quali als Regelabschlüsse auf dem jetzigen Niveau
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Mittelschulen in Oberfranken Schuljahr 2010 / 2011
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Anerkennungen ausländischer Qualifikationen Sachstand: seit 09.12.2009 Eckpunkte der Bundesregierung für ein Anerkennungsgesetz: • Schaffung eines Anspruches für alle Migranten auf ein Verfahren • Bei festgesteller Gleichwertigkeit förmliche Bescheinigung • Wenn keine Gleichwertigkeit: Feststellung der beruflichen Kompetenzen und Dokumentation des Nachqualifizierungsbedarfs • EU-Anerkennungsrichtlinie soll einfacher, transparenter und nutzerfreundlicher werden
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Anerkennungen ausländischer Qualifikationen Bewertung aus Sicht der Handwerkskammer: • Grundsätzlicher Ansatz wird unterstützt • Ziel des Gesetzes muss Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt sein • Keine Entwertung der deutschen Berufsabschlüsse • Deutsches Berufszugangsrecht darf nicht unterlaufen werden
Weitere Ziele der Handwerkskammern • Zuständigkeit bei Kammern • Mehrwert für Arbeitgeber und keine Diskriminierung der deutschen Arbeitnehmer
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Ihr Ansprechpartner Stellv. Hauptgeschäftsführer Hans-Karl Bauer Telefon 09561 517-11 Telefax 09561 517-60 HWK für Oberfranken Hinterer Floßanger 6 96450 Coburg
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Ausbildung im oberfränkischen Handwerk Dipl.-Kfm. Peter Schirmer
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Vorteile der Ausbildung für den Handwerksbetrieb • Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit • Rasche Verfügbarkeit von Fachkräften • Geringere Einarbeitungskosten • Geringere Fehlbesetzungsgefahr • Weniger Personalwechsel • Erhöhung des Ansehens des Betriebes auf dem Arbeitsmarkt • Stabilere Lohn- und Gehaltsstruktur • Überbrückung personeller Enpässe • Ausgewogene betriebliche Altersstruktur • Kontakt mit der Kundschaft von morgen • Ausbildung sichert Zukunft der Region
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Eckdaten 2009 Lehrverhältnisse am 31.12.2009
7276
Ausbildungsbetriebe
2767
Anteil weiblicher Lehrlinge
1778
24,4%
165
2,2%
Anteil ausländischer Lehrlinge Neu abgeschlossene Lehrverhältnisse Anteil weiblicher Lehrlinge Anteil ausländischer Lehrlinge Neuabschlüsse Bayern Neueintragungen zum 31.08.2010
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2436 680
27,9%
46
1,9%
31012 1803
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Lehrlingsausbildung 2009 – eingetragene Lehrverhältnisse 811
461
423
1681
496
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Schulbildung der Lehrlinge 2009
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Entwicklung Lehrlinge 2005 - 2009
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Einflussfaktoren der Ausbildung Attraktivität / Image des Handwerks Ausbildungsverhalten der Betriebe Ausbildungsreife der Jugendlichen Rückgang der Schülerzahlen an Hauptschulen Trend zu weiterführenden Schulen © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Schülerentwicklung Oberfrankens 2010 - 2028
Hauptschüler 2010 2028
18.700 12.900 - 31,4%
Realschüler 2010 2028
20.500 17.100 - 16,6%
Gymnasiasten 2010 2028
33.600 28.400 - 15,5%
Berufsschüler 2010 2028
23.200 15.500 - 33,2%
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Erfolgreiche Berufsausbildung Vor Beginn: • rechtliche Voraussetzungen prüfen • Lehrvertrag sachlich richtig und formal vollständig • Ärztliche Erstuntersuchung Zu Beginn: • Anmeldung zur Sozialversicherung • Anmeldung bei der Berufsschule • Lohnsteuerkarte • Bereitstellung der Ausbildungsmittel • Belehrung Unfallgefahren © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Erfolgreiche Berufsausbildung Zu Beginn: • Aushang Gesetze • Probezeit Während und am Ende • Ärztliche Nachuntersuchung • Ausbildungsordnung • Freistellung zum Besuch Berufsschule, Prüfungen und ÜLU • Zwischenprüfung oder gestreckte Gesellenprüfung • ÜLU • Vertragsänderungen © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Erfolgreiche Berufsausbildung Während und am Ende • Lehrzeitverkürzung durch vorzeitige Zulassung zur Prüfung • Gesellen- / Abschlussprüfung • Verlängerung der Ausbildungszeit • Verlängerung bei nicht bestandener Prüfung
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Erfolgreiche Berufsausbildung Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen • Ende der Berufsausbildung mit Bestehen • Ablauf der Ausbildungszeit • Kündigung in der Probezeit • Kündigung nach der Probezeit • Aufgabe des Ausbildungsberufes (4 Wochen Kündigungsfrist) • Kündigung aus wichtigen Grund - fristlos • Zeugnis
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Service der Kammer zur Berufsausbildung Lehrlingsrolle: • Prüfung und Registrierung von Lehrverträgen/Umschulungsverträgen • Bearbeitung und Registrierung von Verkürzungen und Veränderungen der Ausbildungszeit • Informationen zu Lehrvertragsinhalten • Bearbeitung und Registrierung von Vertragsänderungen • Beratung und Information zu finanziellen Fördermöglichkeiten in Verbindung mit Ausbildungsstellen • Überprüfung der Ausbildereignung
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Service der Kammer zur Berufsausbildung Ausbildungsberatung: • Förderung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen • Rechte und Pflichten von Betrieb und Lehrling • Beratung zu Lehrvertragsinhalten und Lehrzeitverkürzung/-verlängerung • Beratung zu Dauer und Beendigung von Lehrverhältnissen • Beratung von Betrieben, Eltern und Jugendlichen bei Schwierigkeiten in der Ausbildung • Fragen zur Beschulung • Nachwuchswerbung und Teilnahme an Ausbildungsmessen
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Service der Kammer zur Berufsausbildung Ausbildungsmatching: • Beratung zur betrieblichen Einstiegsqualifizierung - EQ • Passgenaue Zusammenführung von Bewerbern und freien Ausbildungs-/EQ-Stellen • Erstellung von Betriebs-/Berufs- und Fähigkeitsprofilen • Durchführung der Bewerbervorauswahl • Zusammenarbeit mit Arbeitsagentur
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Service der Kammer zur Berufsausbildung Gesellenprüfungen: • Beratung und Informationen zu Zwischen-/Abschluss- und Gesellenprüfungen • Betreuung Innungs- und Kammergesellenprüfungsausschüsse • Organisation und Durchführung Leistungswettbewerb • Begabtenförderung
Lehrstellenbörse: • Aufnahme von offenen Ausbildungs-/Praktikumsstellen • Vermittlung von Ausbildungs-/Praktikumsstellen
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Ihre Ansprechpartner Ausbildung Ulrich Schmitt GP
Armin Vogel ÜLU
Margot Eppler ÜLU-Bau
09561/51717
09561/51751
09561/51716
[email protected]
[email protected]
[email protected]
HWK
HWK
HWK
Fredi Kunert AM
Margot Zeitler LB
09561/51729
0921/910182
[email protected]
[email protected]
CO
HWK
Rudolf Janda AB
Gerhard Jehlitschka AB
0921/910140
0921/910185
[email protected]
[email protected]
BA,FO,CO,LIF,KC
BT,KU,HO,WUN
Carmen Weiss AM
Klaus Schultheiß AM
0951/9150622
0921/910204
[email protected]
klaus.schultheiß@hwk-oberfranken.de
BA,FO
BT,KU,HO,WUN,KC,LIF
Andreas Pecher LR
Sebastian Herrmann LR
Monika Pöllath LR
Irene Plattner LR
0921/910116
0921/910181
0921/910131
0921/910184
[email protected]
[email protected]
monika.pö
[email protected]
[email protected]
HWK
HWK
HWK
HWK
AB = Ausbildungsberatung , AM = Ausbildungsmatching , GP = Gesellenprüfung , LR = Lehrlingsrolle , LB = Lehrlingsbörse , ÜLU = Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
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Ihr Ansprechpartner Dipl.-Kfm. Peter Schirmer Telefon 0921 910-125 Telefax 0921 910-309 HWK für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth
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Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) Dipl.-Ing.(FH) Joachim Fend
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Was versteht man unter einer ÜLU? Die überbetriebliche Ausbildung (ÜLU) dient als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Handwerk. ÜLU-Lehrgänge vermitteln berufsspezifische Ausbildungsinhalte ÜLU-Lehrgänge gibt es vom 1. bis 4. Ausbildungsjahr ÜLU-Lehrgänge werden durchgeführt von: • Handwerkskammer für Oberfranken • Innungen • Überregionalen Organisationen des Handwerks © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Was ist das Ziel der ÜLU? Ergänzung der betriebspraktischen Ausbildung Ergänzung und Sicherung von Ausbildungsinhalten bei innerbetrieblicher Spezialisierung Ausbildungsinhalte werden fertigungs-, produktions- und kundenunabhängig vermittelt Entlastung des Betriebes bei der Ausbildung
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Wie sind die rechtlichen Grundlagen für die ÜLU? Nach §5 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Betrieb den Lehrling freizustellen. Wer legt fest welche Lehrgänge durchgeführt werden? • Empfehlungen der Fachverbände • Abstimmung der HWK mit den oberfränkischen oder überregionalen Innungen • Vollversammlung der Handwerkskammer für Oberfranken legt fest welche Lehrgänge obligatorisch durchgeführt werden
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Wie plant die HWK die ÜLU? Festlegung mit den Innungen • welche Lehrgänge • Zeitraum
Abstimmung mit den Berufsschulen (Blockpläne) Terminplanung der Ausbildungsstätten Möglichst nicht mehrere Lehrlinge vom gleichen Betrieb zum gleichen Zeitpunkt (wenn möglich) Terminwünsche von Betrieben (wenn möglich) © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Wie wird die ÜLU finanziert? Die Finanzierung der Lehrgänge (nicht Bau)
Bundes
Landes
Ausbildungs
-
-
Zuschuss
Zuschuss
-
*
**
ESF
BG
Betrieb
Zuschuss
Zuschuss
**Europäischer Sozialfond-Zuschuss nur der Fachstufe ab dem Ausbildungsjahr EuropäischerSozialfond-Zuschuss Sozialfond-Zuschussnur nurinininder derFachstufe Fachstufeab abdem dem2.2.2.Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr * Europäischer * * Zuschuss der BG bei speziellen Lehrgängen
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Wie wird die ÜLU finanziert? Die Kosten des Ausbildungsbetriebes für die Lehrgänge sind abhängig von: • Lehrgangsdauer • Direkten Aufwendungen der HWK zum Lehrgang • Anteilige Übernachtungskosten aller Lehrlinge • Genehmigung der Vollversammlung • Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung
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Wie wird die ÜLU finanziert? Die Finanzierung der Bau-Lehrgänge
Bundes
Landes
-
-
Zuschuss
Zuschuss
SoKa Bau
* BG Zuschuss
* Zuschuss der BG bei Maschinenlehrgängen
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Wie läuft ein ÜLU-Lehrgang ab? Einladung geht an den Betrieb Der Betrieb informiert den Lehrling über den Termin und die speziellen Hinweise zum Lehrgang und Lehrgangsort Zu finden im Internet: • www.hwk-oberfranken.de • Aus- und Weiterbildung • Berufsausbildung • ÜLU-Lehrgänge © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Berufsschulbesuch Teilzeitunterricht Generell für den Besuch der ÜLU befreit Blockunterricht Die ÜLU findet in blockfreien Zeiten der Berufsschule statt.
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Einladung zum Lehrgangsbesuch Bitte besuchen Sie die Lehrwerkstätten während des Lehrgangs Ihres Lehrlings Unsere Ausbilder geben gerne Auskunft über Ihren Lehrling und die Lehrgangsinhalte
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Leistungsbewertung Es erfolgt für jeden Lehrling eine Leistungsbewertung über die Dauer der Lehrgangs Die Leistungsbewertung erhält der Lehrling im verschlossenen Umschlag, den er dem Ausbildungsbetrieb auszuhändigen hat.
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Ihre Ansprechpartner Zentrale Einladungsstelle in Coburg (ZÜLU) Dipl.-Ing. (FH) Joachim Fend Telefon 0921 910-272 Telefax 0921 910-344 HWK für Oberfranken Kerschensteinerstraße 8 - 10 95448 Bayreuth
Alle Bauberufe
Maler, Bäcker/Konditoren, Verkäuferinnen,
Alle anderen Berufe
Margot Eppler
Schreiner, Bürokaufleute Rosemarie Arca
Armin Vogel
Telefon 09561 517-16
Telefon 09561 517-23
Telefon 09561 517-51
Telefax 09561 517-60 HWK für Oberfranken
Telefax 09561 517-60 HWK für Oberfranken
Telefax 09561 517-60 HWK für Oberfranken
Hinterer Floßanger 6
Hinterer Floßanger 6
Hinterer Floßanger 6
96450 Coburg
96450 Coburg
96450 Coburg
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Ihre Ansprechpartner in den Bildungszentren Bayreuth
Bamberg
Dipl.-Ing. (FH) Joachim Fend Telefon 0921 910-272
Johann Götz Telefon 0951 91506-10
Telefax 0921 910-344
Telefax 0951 91506-60
HWK für Oberfranken Kerschensteinerstraße 8 - 10
HWK für Oberfranken Hertzstraße 24a
95448 Bayreuth
96050 Bamberg
Coburg
Kronach
Hof
Lichtenfels/Selb
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Kainath Telefon 09561 517-0
Karlheinz Schmid Telefon 09261 602-810
Dipl.-Ing. (Univ.) Adolf Waschke Telefon 09281 7263-0
Rainer Dick Telefon 0921 910-262
Telefax 09561 517-60
Telefax 09261 602-899
Telefax 09281 7263-249
Telefax 0921 910-290
HWK für Oberfranken Hinterer Floßanger 1
HWK für Oberfranken Haßlachgasse 4
HWK für Oberfranken Mühlstraße 19
HWK für Oberfranken Äußere Badstraße 24
96450 Coburg
96317 Kronach
95028 Hof
95448 Bayreuth
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Lebenslanges Lernen mit der HWK: Was kommt nach der Ausbildung? Peter Trebes Abteilungsleiter Fortbildung
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Weshalb ist lebenslanges Lernen notwendig? Alle 5 bis 7 Jahre verdoppelt sich das weltweite Wissen
(Rüttgers, J. 1999) die Hälfte der Wissensinhalte aus der Schulzeit ist nach rund
20 Jahren überholt. in technologiebezogenen Bereichen sind etwa 50 Prozent der
Wissensinhalte nach drei Jahren, im EDV-Bereich bereits nach einem Jahr veraltet.
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Kompetenzzentrum für Technologie- und Innovationsmanagement Multimedia Distributionszentrum Fertigungstechnik
Automatisierung
KFZ-Diagnose
HochgeschwindigkeitsNetz © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
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Weiterbildung für Ihren Bildungsbedarf – Diese Themen bieten wir an Technik
Kaufmännisches
gewerkespezifisch
Betriebswirt (HWK) Meisterfrauenkurse ...
EDV
Querschnittsthemen
Office Netzwerktechnik Buchhaltung Lexware ... © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
Qualitätsmanagement Facility Management Mediendesign ...
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Weiterbildung für Ihren Bildungsbedarf – Wir bieten Ihnen verschiedene Abschlüsse Meisterkurse Fachtheorie und Fachpraxis (23 Gewerke) Technischer Fachwirt AdA
Zusatzqualifikationen Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten Sachkundelehrgänge (Asbest, Schimmel etc.) ZQualVBau ... © Handwerkskammer für Oberfranken · Kerschensteinerstraße 7 · 95448 Bayreuth
Lehrgänge mit anerkanntem Abschluss Betriebswirt (HWK) CNC-Fachkraft (HWK) Energieberater (HWK) ...
Zertifikate Meisterassistent Kosmetik SHK-Kundendienstmonteur IR-Thermografie ...
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Fortbildung ohne Stress – Wir bieten Ihnen verschiedene Zeitmodelle Vollzeit/Teilzeit
Seminare/Schulungen
Blended Learning
Firmenschulungen
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Beratung zur Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Bildungsprämie für Erwerbstätige mit Jahreseinkommen bis zu 25.600 €
(Verheiratet: 51.200 €) für eine Weiterbildung pro Jahr bis zu 50% der Weiterbildungskosten, max. 500 € Voraussetzung: Beratungsgespräch ESF-Förderung
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Ihr Ansprechpartner Peter Trebes Telefon 0921 910-260 Telefax 0921 910-290 HWK für Oberfranken Äußere Badstraße 24 95448 Bayreuth
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Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen
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I. Ziele der Förderung
Arbeitsplatzsicherung durch Weiterbildung Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses Vermeidung von qualifikationsbedingten Entlassungen Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen Erhaltung und Verbesserung der Qualifikationen
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II. Förderung der Weiterbildung für Ungelernte Wer wird gefördert? Arbeitnehmer muss in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen Arbeitnehmer hat bisher keinen Berufsabschluss und ist als Helfer tätig Arbeitnehmer ist länger als 4 Jahre nicht im gelernten Beruf tätig und als Helfer angestellt Während der Weiterbildung fällt Arbeitszeit voll oder zum Teil aus Für die Dauer der Maßnahme bleibt der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt und bezieht weiterhin Arbeitsentgelt.
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II. Förderung der Weiterbildung für Ungelernte Wie hoch ist der Zuschuss?
Weiterbildungskosten (100 %) Zuschuss zum Arbeitsentgelt (agenturabhängig) ggf: Fahrt,- oder Unterbringungskosten Mehrere Weiterbildungen möglich
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III. Förderung der Weiterbildung qualifizierter Arbeitnehmer ab 45 Jahre Wer wird gefördert? Arbeitnehmer muss in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitverhältnis stehen Zu Beginn der Maßnahme das 45. Lebensjahr erreicht haben Betrieb hat bis zu 250 Mitarbeiter Während der Weiterbildung fällt Arbeitszeit ganz oder zum Teil aus Für die Dauer der Weiterbildung bleibt der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt und bezieht weiterhin Arbeitsentgelt
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III. Förderung der Weiterbildung qualifizierter Arbeitnehmer ab 45 Jahre Wie hoch ist der Zuschuss?
Weiterbildungskosten (100%) ggf: Fahrt,- oder Unterbringungskosten Mehrere Weiterbildungen möglich
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IV. Förderung der Weiterbildung qualifizierter Arbeitnehmer unabhängig vom Alter und der Betriebsgröße Wer wird gefördert? qualifizierte Arbeitnehmer die: in den letzten vier Jahren keinen Berufsabschluss erworben haben und in den letzten vier Jahren nicht an einer beruflichen Weiterbildung
teilgenommen haben, die durch öffentliche Mittel gefördert wurde Arbeitnehmer muss in einem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis stehen Während der Weiterbildung fällt Arbeitszeit ganz oder zum Teil aus Für die Dauer der Weiterbildung bleibt der Arbeitnehmer im Unternehmen
beschäftigt und bezieht weiterhin Arbeitsentgelt
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IV. Förderung der Weiterbildung qualifizierter Arbeitnehmer unabhängig vom Alter und der Betriebsgröße
Wie hoch ist der Zuschuss? Weiterbildungskosten (100%) ggf: Fahrt,- oder Unterbringungskosten nur eine Weiterbildung möglich
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V. Beispiele für Förderungsmöglichkeiten
Nachholen eines Berufsabschlusses Bsp.:
Abschluss Bürokauffrau
Teilqualifizierung Bsp.:
- Schweißkurse, CNC Fachkraft - Computerkurse, Buchhaltungskurse, Wirtschaftsenglisch
Wichtig! - Der Bildungsträger sowie die Maßnahme müssen zertifiziert sein. - keine betriebsspezifische oder auf einen Hersteller bezogene Qualifizierung möglich
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Ihr Ansprechpartner Ralf Neuber Telefon 09221 975-140 Telefax 09221 975-145 IFGO Akademie des Handwerks Bayreuther Straße 13 95326 Kulmbach
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