Informationen zur „Profiloberstufe“
Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) vom 08. Juni 2010
© Oberstufenleiter Jan Andersen [Gymnasium Wentorf]
1. Gliederung der Oberstufe: Schüler/- innen wählen ein Profil, Profilangebote werden von der Schulleitung festgelegt. (Sprachen, Naturwiss., Gesellschaftswiss., musisch - ästhetisch, Sport) Einführungsphase
E.1
Klassenunterricht in den Kernfächern, dem Profil gebenden Fach, den Gesell-
E.2
schaftswissenschaften und den Profil ergänzenden Fächern
Versetzung
↓ Qualifikationsphase
Q.1 Q.2
Organisation wie in der Einführungsphase
Aufstieg
↓ Qualifikationsphase
Q.3 Q.4
Organisation wie in der Einführungsphase
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Wesentliche Prinzipien der Oberstufengestaltung
2. Differenzierung des Unterrichts Kernfächer und Profil gebendes Fach (i.d.R. 3 - stündig): Hinführung auf das erhöhte Niveau der Qualifkationsphase
Sprachen und Naturwissenschaften (3 - stündig) übrige Fächer (2 - stündig): Arbeit auf grundlegendem Niveau
b) Qualifikationsphase: Kernfächer und Profil gebendes Fach (i.d.R. 4 - stündig): erhöhtes Niveau, Einführung in wissenschaftliches Arbeiten
übrige Fächer: wie in der Einführungsphase 3. Wahlmöglichkeiten: in den Kursfächern, Abwahlen erfolgen nach E.2 Ein Wechsel des Profils ist nur direkt nach E.1 möglich. 4. Abitur: 2 der 3 Kernfächer, das Profil gebende Fach, ein oder zwei weitere Fächer unter Berücksichtigung der Aufgabenfelder
5. Beratung und pädagogische Betreuung: durch den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin
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a) Einführungsphase:
FÄCHER beim EINTRITT in die OBERSTUFE
DEUTSCH ENGLISCH FRANZÖSISCH II FRANZÖSISCH III LATEIN II LATEIN III
Oberstufe
A1
KUNST MUSIK
GESCHICHTE ERDKUNDE WIRTSCHAFT / POLITIK
MATHEMATIK PHYSIK CHEMIE BIOLOGIE INFORMATIK
SPORT
A2
A3
DEUTSCH ENGLISCH FRANZÖSISCH II FRANZÖSISCH III LATEIN II LATEIN III SPANISCH II SPANISCH III KUNST MUSIK DARSTELLENDES SPIEL GESCHICHTE ERDKUNDE WIRTSCHAFT / POLITIK RELIGION/PHILOSOPHIE MATHEMATIK PHYSIK CHEMIE BIOLOGIE (INFORMATIK)
SPORT/SPORTTHEORIE
Neu: Alle Unterrichtsfächer sind jetzt 4 Bereichen zugeordnet A1: Aufgabenfeld 1 (sprachlich-literarisch-künstlerisch) A2: Aufgabenfeld 2 (gesellschaftswissenschaftlich) A3: Aufgabenfeld 3 (mathematisch-naturwissenschaftlich) : übrige Fächer, keinem Aufgabenfeld zugeordnet
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Sekundarstufe 1
Durchlaufplan gesellschaftswissenschaftliches Profil Thema: Weltordnungen Einführungsphase E.1 / E.2 Fächer Stunden
Qualifikationsphase Q.1 / Q.2 Fächer Stunden
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
3
Profilfach G wipo ek
3 3 3
ku/mu f/l/spa (4-std.)
1. PEF 2. PEF
Summe
3 3
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
Qualifikationsphase Abitur Q.3 / Q.4 Fächer Stunden 4 4 4
Profilfach G wipo ek
4 2 2
2 3
ku/mu f/l/spa (4-std.)
bi/ch/ph bi/ch/ph
3 3
bi/ch/ph bi/ch/ph
re/phi
2
sp
2
33
1. PEF 2. PEF
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
4) 4 ) P1/2 4)
Profilfach G wipo ek
4 P3 3 P4/5 3 P4/5
2 3
f/l/spa (4-std.)
3 P4/5
3
bi/ch/ph bi/ch/ph
P4/5 3 P4/5
re/phi
2
re/phi
2 P4/5
sp
2
sp
2
3*
1. PEF 2. PEF
32
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3*
32
Durchlaufplan naturwissenschaftliches Profil Thema: Systeme, Strukturen und Veränderungen Einführungsphase E.1 / E.2 Fächer Stunden
Kernfach Kernfach Kernfach Profilfach 1. PEF 2. PEF
D M E Ph bi ek
Bi ch g
3 3 3
Kernfach Kernfach Kernfach
3 3 2
Profilfach 1. PEF 2. PEF
D M E Ph bi wipo
Bi ch ek
Qualifikationsphase Abitur Q.3 / Q.4 Fächer Stunden 4 4 4
Kernfach Kernfach Kernfach
4 3 2
Profilfach 1. PEF 2. PEF
D M E Ph bi
4) 4 ) P1/2 4) Bi ch
g
4 P3 3 P4/5 2 P4/5
ku/mu l/f
2 3
ku/mu
2
ch/inf ph/inf
3
ch/inf ph/inf
3
ch/inf ph/inf
3 P4/5
g
wipo re/phi
2 2 2
ek wipo re/phi
2 2 2
ek wipo
2 P4/5 2 P4/5
sp
2
sp
2
sp
g
Summe
Qualifikationsphase Q.1 / Q.2 Fächer Stunden
ek
33
34
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2
30
Durchlaufplan sprachliches Profil Thema: Sprache, Kommunikation und Reflexion Einführungsphase E.1 / E.2 Fächer Stunden
Qualifikationsphase Q.1 / Q.2 Fächer Stunden
Qualifikationsphase Q.3 / Q.4 Fächer Stunden
Abitur
Kernfach D Kernfach M Kernfach F/L
3 3 3
Kernfach D Kernfach M Kernfach F/L
4 4 4
Kernfach D Kernfach M Kernfach F/L
4) 4 ) P1/2 4)
Profilfach E
Profilfach E ek/wipo g
4 2 2
Profilfach E
ek wipo
3 2 2
wipo g
4 P3 2 P4/5 2 P4/5
f/l/spa (4-std.) mu/ku
3 2
f/l/spa (4-std.) mu/ku
3 2
f/l/spa (4-std.)
3 P4/5
ph/ch/bi ph/ch/bi
3 3
ph/ch/bi
3
ph/ch/bi
3 P4/5
g re/phi
2 2
wipo/ek re/phi
2 2
ek
2 P4/5
sp
2
sp
2
sp
2
1. PEF 2. PEF
Summe
33
1. PEF 2. PEF
1. PEF 2. PEF
34
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30
Durchlaufplan musisch-ästhetisches Profil Thema: Musik und Bildende Kunst als Grundpfeiler der europäischen Zivilisation Einführungsphase E.1 / E.2 Fächer Stunden
Qualifikationsphase Q.1 / Q.2 Fächer Stunden
Qualifikationsphase Q.3 / Q.4 Fächer Stunden
Abitur
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
3 3 3
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
4 4 4
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
4) 4 ) P1/2 4)
Profilfach Mu/Ku
Profilfach Mu/Ku ds g
4 2 2
Profilfach Mu/Ku
ds g
3 2 2
ds g
4 P3 2 2 P4/5
l/f/spa (4std.)
3
l/f/spa (4std.)
3
l/f/spa (4std.)
3 P4/5
bi/ch/ph bi/ch/ph
3 3
bi/ch/ph bi/ch/ph
3
bi/ch/ph bi/ch/ph
ek wipo re/phi
2 2 2
ek wipo re/phi
2 2 2
ek
2 P4/5
sp
2
sp
2
sp
2
1. PEF 2. PEF
Summe
33
1. PEF 2. PEF
*3
1. PEF 2. PEF
34
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*3
3 P4/5 P4/5
30
Durchlaufplan sportliches Profil Thema: Sport in seiner Bedeutung für Mensch und Gesellschaft Einführungsphase E.1 / E.2 Fächer Stunden
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
3
Profilfach Sp * bi g
4 3 2
ku/mu f/l/spa (4-std.)
1. PEF 2. PEF
Summe
3 3
Qualifikationsphase Abitur Q.3 / Q.4 Fächer Stunden
Qualifikationsphase Q.1 / Q.2 Fächer Stunden
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
4 4 4
Profilfach Sp * bi g
5 3 3
2 3
ku/mu f/l/spa (4-std.)
2 3
ch/ph
3
ch/ph
ek wipo re/phi
2 2 2
ek wipo re/phi
1. PEF 2. PEF
*3
32
Kernfach D Kernfach M Kernfach E
4)
Profilfach Sp * bi g
5 P3 3 P4/5 3 P4/5
f/l/spa (4-std.)
3 P4/5
1. PEF 2. PEF
ch/ph 2 2 2
ek wipo re/phi
34
* In der Einführungs- und Qualifikationsphase je zwei Stunden Sporttheorie
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4 ) P1/2 4)
*3
P4/5 2 P4/5 2 P4/5 2 P4/5 32
Unter den drei Wahlen müssen sich mindestens zwei verschiedene Profile befinden! FRA LAT
2. Gesellschaftswissenschaften
ERD
X
GES
Beispiel:
3. Musisch – ästhetisch
KUN MUS
4. Naturwissenschaften
BIO
X X
PHY
5. Sport
SPO
(Profil gebendes Fach Sport in Theorie/Praxis)
Wahlfächer Fremdsprache
FRA LAT
X
X
X
X
X
X
X
X
X
SPA Ästhetischer Bereich
KUN MUS Musikpraxis
Religion/Philosophie
REV RKA PHI
Zwei Naturwissenschaften (Profile 1. - 3.)
BIO
inkl. Profil ergänzender Fächer
CHE
X X
PHY nur Sportprofil: eine Naturwissenschaft
PHY CHE
nur naturwissenschaftl. Profil - bei PF PHY: CHE eine dritte Naturwissenschaft
X
oder INF
bei PF BIO: PHY oder INF Abgabe bis spätestens Freitag, 07.03.14 bei der Klassenleitung
X
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Wahlbogen
1. Sprachen (Profil gebendes Fach Englisch)
Die Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen E.1 bis Q.4: 3 Schuljahre sind die Regel 4 Schuljahre bei einmaliger Wiederholung eines Jahres 5 Schuljahre bei Jahreswh. und einmaliger Wh. der Abiturprüfung Der RÜCKTRITT um eine Jahrgangsstufe ist 1. möglich auf Antrag (Schüler/ - innen, Eltern) am Ende eines jeden Schulhalbjahres (außer am Ende von E.1 und Q.4, wenn die Bedingungen für die Teilnahme an der mündlichen Abiturprüfung erfüllt sind.)
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RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN IN DER OBERSTUFE
Der RÜCKTRITT um eine Jahrgangsstufe ist
a. am Ende der Einführungsphase, wenn die Leistungen in allen Fächern nicht mindestens ausreichend (4 Punkte) sind und die Klassenkonferenz zu dem Ergebnis kommt, dass eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase nicht zu erwarten ist. Eine weitere, zweite Nichtversetzung führt zur Entlassung. b. am Ende eines jeden Kurshalbjahres der Qualifikationsphase bei folgenden Noten: 0 Punkte in einem Pflichtfach gemäß § 20,3 OAPVO Nichtzulassung zur Abiturprüfung Nichtbestehen des Abiturs Bei Wiederholung eines Schuljahres besteht kein Anspruch auf die Wahl eines speziellen Profils.
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2. notwendig
Leistungsbewertung (§ 7, 2 OAPVO)
Note
Note
Punkte
1
15 14 13
2
12 11 10
3
9 8 7
4
6 5 4
mangelhaft
5
3 2 1
ungenügend
6
0
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
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Mit Beginn der Einführungsphase werden die Noten „sehr gut“ bis „ungenügend“ in ein Punktsystem nach folgendem Schlüssel umgesetzt:
Abiturprüfungsfächer (§ 8) 1. Die Abiturprüfung umfasst 4 oder 5 Fächer. Es werden drei schriftliche Prüfungen in den Kernfächern und im Profil gebenden Fach abgelegt. Die vierte Prüfung kann als mündliche Prüfung oder als Präsentationsprüfung abgelegt werden. Die fünfte Prüfung kann als mündliche Prüfung oder als „besondere Lernleistung“ abgelegt werden. 2. Zu Beginn des dritten Halbjahres der Qualifikationsphase teilt die Schülerin/ der Schüler der Schule mit, in welchen Fächern die Abiturprüfung abgelegt werden soll. Sie oder er entscheidet über die Form der vierten Prüfung und darüber, ob und in welcher Form eine zusätzliche fünfte Prüfung abgelegt wird.
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Folgende Vorgaben sind einzuhalten: Erstes und zweites schriftliches Prüfungsfach sind zwei der drei Kernfächer. Drittes schriftliches Prüfungsfach ist das Profil gebende Fach. Die übrigen Abiturfächer können aus dem verbleibenden Fächerkanon gewählt werden. Aus jedem Aufgabenfeld ist mindestens ein Fach als Abiturprüfungsfach zu wählen. In den ausgewählten Fächern muss durchgängig in der Einführungs – und Qualifikationsphase Unterricht erteilt worden sein.
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Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen 1. bestimmter Halbjahresleistungen in den Fächern (Block I) 2. der Abiturprüfung (Block II) In Block I gehen 36 in den vier Schulhalbjahren erzielte Einzelergebnisse in einfacher Wertung aus der Qualifikationsphase ein. Eines dieser Ergebnisse kann eine „besondere Lernleistung“ sein (§18 Abs. 1): -
Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte und dabei 29mal mindestens fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein keine der Leistungen darf 0 Punkte betragen.
In Block I einzubringen sind mindestens die Ergebnisse der Qualifikationsphase aus vier Schulhalbjahren 1. in den Abiturfächern 2. in dem Kernfach, das nicht als Abiturfach gewählt ist
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Ermittlung der Gesamtqualifikation (§ 20 OAPVO), Block I
1. vier Ergebnisse aus Naturwissenschaften (nicht Informatik), 2. vier Ergebnisse aus den Profil ergänzenden Fächern 3. ein Ergebnis aus dem ästhetischen Bereich (Kunst, Musik oder DSP) 4. im Fach Spanisch zwei Ergebnisse aus dem dritten und vierten Halbjahr der Qualifikationsphase (!) 5. zwei Ergebnisse Geschichte 6. zwei Ergebnisse aus der Fächergruppe Geographie und Wirtschaft/Politik 7. zwei Ergebnisse aus Religion oder Philosophie. Um auf die Gesamtzahl von 36 Ergebnissen in Block I zu kommen, kann sich die Schülerin oder der Schüler weitere Leistungen aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase frei auswählen. Darunter können maximal drei Ergebnisse aus dem Fach Sport einfließen.
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darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass darunter sich befinden
Gymnasium Wentorf
Oberstufe
Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen 1. Ein Versäumnis durch eine Krankheit, die vermutlich länger als einen Tag dauern wird, ist der Schule so früh wie möglich mitzuteilen. Ein ärztliches Attest kann ab drei oder mehr Fehltagen verlangt werden.
2. Spätestens zwei Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichts legt der Schüler bzw. die Schülerin das ausgefüllte Versäumnisformular vor. Bei Minderjährigen unterschreiben zuvor die Erziehungsberechtigten. Nicht hinreichend begründete Fehlzeiten, die die Schülerin bzw. der Schüler selbst zu vertreten hat, gelten als unentschuldigt.
3. Liegt das Versäumnisformular nicht in der gesetzten Frist vor, gilt das Fehlen als unentschuldigt. Die gesetzte Frist sollte auch in Ausnahmefällen eine Woche nicht überschreiten.
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4. Nach § 7, Abs. 7 der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAPVO) ist der Schüler bzw. die Schülerin zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Unentschuldigte Fehlzeiten von 20 und mehr Stunden innerhalb von 30 Tagen oder wiederholte und unentschuldigte Abwesenheit bei schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht in zwei oder mehr Fächern können nach § 19 Abs.4 SchulG zur Entlassung aus der Schule führen.
5. Schreibt eine Schülerin oder ein Schüler eine Klassenarbeit ohne Nachweis eines wichtigen Grundes nicht mit, so wird dies als „ungenügende“ Leistung gewertet. (Klassenarbeitserlass vom 27.7. 2010, II,6) Die Teilnahme an den Klassenarbeiten und die Einhaltung von Fristen bei anderen Leistungsnachweisen sind für die Leistungsfeststellung zwingend erforderlich und haben deshalb Vorrang vor anderen Vorhaben der Schüler. Das Fehlen muss deshalb bei absehbaren Anlässen frühzeitig durch einen Beurlaubungsantrag hinreichend begründet bzw. durch vorzeitige Information (vor Beginn der ersten Stunde am Tag des Leistungsnachweises) an den Fachlehrer / die Fachlehrerin (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) übermittelt werden. 6. Dem Antrag auf Befreiung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht ist ein ärztliches Attest beizufügen.
Wentorf, den 17.03.2011
.................................. Oberstufenleiter