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Informationen zum Qualifikationsverfahren 2017
Geht an alle Lernende (inkl. Artikel 32) der Abschlussklassen des Berufes Restaurationsfachfrau/-mann, welche das Qualifikationsverfahren im Kanton Thurgau absolvieren.
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Inhalt Begleitbrief .............................................................................................................................. 3 Wichtige Adressen und Telefonnummern............................................................................... 4 Informationen im Internet ........................................................................................................ 5 Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen ............ 6 Praktisches Qualifikationsverfahren...................................................................................... 10 Tagesablauf
................................................................................................................. 10
Qualifikationsbereich Berufskenntnisse schriflich ................................................................. 12 Qualifikationsbereich Berufskenntnisse mündliche .............................................................. 13 Übersicht/Gewichtung/Notenzusammensetzung der Qualifikationsbereiche....................... 14
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2016
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Begleitbrief
Frauenfeld, im April 2017
Sehr geehrte Kandidatinnen Sehr geehrte Kandidaten Das Qualifikationsverfahren (QVF) 2017 steht vor der Tür. Von der Prüfungskommission aus, wollen wir mit dieser Broschüre Ihnen einige wichtige Informationen zum Ablauf und den möglichen Aufgaben Ihres bevorstehenden Qualifikationsverfahrens aufzeigen. Wichtige Grundlagen sind:
Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen Wegleitung für das Qualifikationsverfahren
Die Prüfungen finden an folgenden Tagen statt: Praktisches QVF: Schriftliches QVF: Mündliches QVF:
08./09./10./13./14. Juni 2017 12. Juni 2017 15. Juni 2017
Ihr persönliches Aufgebot dazu erhalten Sie Mitte April. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle schon heute viel Erfolg für die Prüfungen.
Freundliche Grüsse Prüfungskommission Berufe im Gastgewerbe
Elsbeth Müller-Tschan Chefexpertin
Mark Stefan Ziegler Chefexperte-Stellvertretung
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Wichtige Adressen und Telefonnummern Bei kurzfristige Abmeldungen Praktisches Qualifikationsverfahren: Telefonische Abmeldung bei der Chefexpertin und der Prüfungsleitung: 079 509 28 39 – Elsbeth Müller-Tschan Mündliches und schriftliches Qualifikationsverfahren: Telefonische Abmeldung bei der Chefexpertin und der Prüfungsleitung: 079 509 28 39 – Elsbeth Müller-Tschan
Bei frühzeitigen Abmeldungen: Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Christian Koch Prüfungsleiter Schlossmühlestrasse 9 8500 Frauenfeld
Arztzeugnis • sofort an die entsprechenden Stellen (praktisch/mündlich/schriftlich) zuhanden der Prüfungskommission • Originalzeugnis per Post an: Kanton Thurgau Departement für Erziehung und Kultur Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Christian Koch Prüfungsleiter, Ausbildungsberater Schlossmühlestrasse 9 CH-8510 Frauenfeld Tel. +41 (0)58 345 59 42 Fax +41 (0)58 345 59 31 @:
[email protected] www.abb.tg.ch
Die Prüfungskommission legt nach Eingang der Krankheitsmeldung und Rücksprache einen neuen Prüfungstermin fest.
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Informationen im Internet www.hgf-tg.ch • • • • •
Wegleitung für Kandidaten Prüfungsdaten Prüfungsinformation – April Angebotskarten – Mitte April Kandidatenaufgebote – Mitte April
www.hotelgastro.ch/Refa/ • • • • •
Wegleitung für das Qualifikationsverfahren Bildungsplan Rahmenlehrplan Lern- und Leistungsdokumentation Protokoll praktisches QV
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Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen Ausgabe 2017
Prüfungsaufgebote Die Prüfungsfächer, -orte, -daten und -zeiten sowie die Expertenzuteilungen sind verbindlich. Umteilungen werden nur in speziellen Ausnahmefällen auf ein schriftliches, eingehend begründetes Gesuch hin vorgenommen, das unmittelbar (innert Wochenfrist) nach Erhalt des Prüfungsaufgebots einzureichen ist.
Nachteilsausgleich § 7 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Ein Nachteilsausgleich wird nur gewährt, wenn vor Prüfungsbeginn eine entsprechende Weisung der zuständigen kantonalen Stelle vorliegt. Diese ist am entsprechenden Prüfungstag vorzuweisen. Anträge auf einen Nachteilsausgleich müssen deshalb rechtzeitig (zusammen mit der Prüfungsanmeldung) an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gerichtet werden.
Militärdienst Kandidaten im Militärdienst erhalten gegen rechtzeitige Vorweisung des Prüfungsaufgebotes den erforderlichen Urlaub. Der Kommandant muss auch genügend Zeit für die Hin- und Rückreise bewilligen.
Material- und Werkzeuge Sofern dem Aufgebot keine spezielle Material- und/oder Werkzeugliste beiliegt, sind die berufsüblichen Werkzeuge mitzubringen.
Hilfsmittel Die erlaubten Hilfsmittel werden mit dem Aufgebot bekanntgegeben, sofern solche erforderlich sind. Alle Hilfsmittel sind von den Prüfungsabsolventen selbst zu beschaffen. Ein Austausch unter den Kandidaten ist nicht gestattet. Jeder Prüfling trägt die Verantwortung für die ein-wandfreie Anwendbarkeit. Die Benützung von Hilfsmitteln entbindet den Prüfungskandidaten nicht davon, den Lösungsweg der Aufgabe lückenlos darzustellen.
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Verhinderung bei Krankheit oder Unfall § 9 und 10 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Kandidaten und Kandidatinnen, die sich unmittelbar vor oder während der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen die Prüfung zu absolvieren, sind verpflichtet, sich sofort bei einem anwesenden Prüfungsexperten zu melden. Kandidaten und Kandidatinnen, die infolge Unfall oder aus andern wichtigen Gründen nicht zur Prüfung antreten können, haben dies unverzüglich der Prüfungsleitung zu melden und zu belegen. Kandidaten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Prüfung antreten oder diese nach Absprache mit dem(n) Experten verlassen, haben die Prüfungskommission sofort schriftlich (unter Beilage eines ärztlichen Zeugnisses) zu orientieren. Auf nach den Prüfungen gemeldete Krankheiten kann nicht mehr eingegangen werden. Ein Aufgebot für eine allfällige Nachprüfung (sofern möglich) erfolgt nach dem durch den Kandidaten schriftlich bestätigten Wegfall des Hinderungsgrundes. Die Prüfungskommission entscheidet über den Zeitpunkt der Nachprüfung. Sofern die Prüfungseinrichtungen nicht mehr zur Verfügung stehen, kann die Durchführung der Prüfung auf die nächste Prüfungsperiode verschoben werden.
Nicht erschienen, unentschuldigte Abwesenheit § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Erscheint ein Kandidat / eine Kandidatin aus unwichtigem Grund nicht zur Prüfung, wird die Prüfung als ungültig erklärt. Die Abschlussprüfung gilt damit, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden. Entstandene Kosten werden dem / der Kandidatin in Rechnung gestellt.
Nicht erschienen, entschuldigte Abwesenheit § 9 RQV Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Erscheint ein Kandidat / eine Kandidatin aus wichtigem Grund nicht zur Prüfung, ist der Grund schriftlich zu belegen. Als entschuldbare Gründe gelten z.B. Krankheit oder Unfall, Todesfall im engeren Umfeld oder Mutterschaft.
Verspätetes Eintreffen am Prüfungsort § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Bei verspätetem Eintreffen am Prüfungsort hängt der Anspruch auf eine ungekürzte Prüfungszeit oder einen neuen Prüfungstermin vom Grund der Verspätung ab. Bei verspätetem Eintreffen aus einem unwichtigen Grund (z.B. verschlafen) wird nur die restliche Prüfungszeit gewährt. Es erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausgeführte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Trifft der Kandidat viel zu spät am Prüfungsort ein und / oder der Zutritt ist mit einer erheblichen Störung der anderen KandidatInnen verbunden, wird der Zutritt verweigert. Es wird die Note 1 erteilt.
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Identitätskontrolle Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass) über ihre Identität ausweisen können. Übertretung der Prüfungsordnung § 13 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013) Das Verwenden oder das Mitführen von unerlaubten Hilfsmitteln, sowie Abschreiben („spicken“) usw. führt zur Wegweisung von der Prüfung und zur Ungültigkeitserklärung im jeweiligen Fach. Die Abschlussprüfung gilt damit, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden.
Erhebliches Stören der Prüfung § 11 Reglement über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG, 2013)
Ungebührliches Benehmen oder erhebliches Stören der Prüfung führt zur Wegweisung von der Prüfung. Nicht abgelegte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Je nach Schwere der Übertretung kann die Prüfungskommission die Prüfung im jeweiligen Fach als ungültig erklären. Im Falle der Ungültigkeitserklärung gilt die Abschlussprüfung damit, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden.
Vorzeitiges Verlassen der Prüfung Verlässt ein Kandidat / eine Kandidatin aus unwichtigen Gründen vor Prüfungsende die Prüfung erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausgeführte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet.
Prüfungsergebnis Die Prüfungsergebnisse werden den Kandidaten und den verantwortlichen Berufsbildnern nach Eingang sämtlicher Prüfungsnoten durch die Prüfungskommission schriftlich mitgeteilt. Vorher werden keine Mitteilungen über den Verlauf und das Ergebnis der Prüfung oder einzelner Prüfungsteile gemacht. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Zugewiesene Kandidaten aus anderen Kantonen oder Prüfungskreisen erhalten die Prüfungsergebnisse nur durch die zuständige Instanz ihres Lehrkantons.
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Für Kandidaten aus dem Kanton Thurgau
Einsprache Gegen das Prüfungsergebnis kann bei der zuständigen Prüfungskommission innert 14 Tagen vom Erhalt der Mitteilung an schriftliche Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine objektiv nachvollziehbare Begründung enthalten. Beachten Sie, dass bei einer Ablehnung der Einsprache die Verfahrenskosten (Staatsgebühr sowie Schreib- und Zustellgebühren) in Rechnung gestellt werden. Es empfiehlt sich deshalb vorher die Akten einzusehen.
Wiederholung der Prüfung Ungenügende Prüfungsfächer bzw. Qualifikationsbereiche können jeweils nach einem Jahr, höchstens aber zweimal wiederholt werden.
Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden Die Versicherung bei Personen- und Sachschäden ist Sache des Prüfungsabsolventen/Arbeitgebers.
Kontaktformular für Fragen zum Qualifikationsverfahren Bei weiteren Fragen zum Qualifikationsverfahren (wie z.B. Wiederholung, Anmeldung, Abmeldung, usw.) kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular auf der Internetseite www.mba.zh.ch - Berufslehre & Abschlussprüfung - Qualifikationsverfahren.
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Praktisches Qualifikationsverfahren Datum:
08. Juni bis 14. Juni 2017 Sie werden für einen dieser Tage aufgeboten
Ort:
GBW Weinfelden ÜK Räumlichkeiten Froschkönig Schützenstrasse 9 8570 Weinfelden www.hgf.ch
[email protected]
Eintreffen: Beginn:
ab 07.45 Uhr 08.00 Uhr
Tenü:
Korrekte und vollständige Berufsbekleidung
Erlaubte Hilfsmittel:
Servicelehrbuch Lern- und Leistungsdokumentation wird kontrolliert.
Allgemeines:
Kein Natel während der Prüfung
Angebotskarten:
Getränke- und Speisekarten Abgabe Mitte April oder auf www.hgf-tg.ch
Qualifikationsbereich (praktisch) Tagesablauf QV Unterlagen/Information/REFA/em
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Ablauf
Zeit
07.30 – 08.00
Eintreffen der Kandidatinnen und Kandidaten Garderobe Betreuung durch die Prüfungsleitung
08.00 – 08.20
Begrüssung durch die Prüfungsleitung/Info Vorstellen der Prüfungsleitung Erklären der Aufgaben Materialien zeigen Räumlichkeiten besichtigen Vorstellen der Experten
20’
08.20 – 09.20
Aufgabe 1 Tische decken (laut Aufgabe) Servietten falten Gästetische 2 X 2 Personen aufdecken Internationales Grundgedeck (2 Gläser) Blumendekoration
60’
09.20 – 09.35
Selbststudium
15’
09.35 – 10.20
Aufgabe 2 Fertigung von Lebensmitteln (laut Aufgaben) Vorspeise (Arbeiten vor dem Gast) Vorspeisenteller (Arbeiten in der Küche) Canapés (als Amuse bouche - von Hand zu essen)
45’
10.20 – 10.30
Pause
10’
10.30 – 10.45
Aufgabe 3 Servicebesprechung Angebot (Tagesangebot erst um 10.15 Uhr) Anrichteart (Beilagen/Zusatzmenagen etc.) Weinservice ( Mise en place
15’
10.45 – 11.00
Kassen – Instruktion Instruktionen über die Kasse Bestell- und Bonwesen Abrechnung (Verschiedene Zahlungsarten
15‘
11.00 – 11.40
Mittagessen der Kandidaten Nach dem Essen frisch machen, evtl. umziehen
45’
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Ablauf
Zeit
11.40 – 12.10
Aufgabe 4 Vorbereiten und Servieren des Aperitifs Cocktails zubereiten Aperitifs gemäss Bestellung der Gäste Servieren der Amuse bouche
30’
12.10 – 12.15
Mise en place Schlussarbeiten Letzte Arbeiten vor dem Gästeempfang Vorbereiten von Brot, Butter etc.
05’
12.15 – 15.00
Aufgabe 5 Gästeempfang und Service Gäste empfangen und zum Tisch begleiten Beraten und Empfehlen von Speisen und Getränken von den Angebotskarten/Tageskarte Rechnungsstellung und Inkasso Verabschiedung
165’
15.00 – 15.15
Pause
15’
15.15 – 16.00
Aufgabe 6 Ab-, Auf- und Einräumarbeiten / Reinigung
45’
Zum Beispiel: Reinigung der Räumlichkeiten Officearbeiten Buffetarbeiten Service Mise en place 16.00 – 16.10
Verabschiedung durch die Prüfungsleitung Verabschiedung der Experten
10’
Feedback Qualifikationstag Total
350‘
Angaben Minuten (fett) = Prüfungszeit Änderungen vorbehalten!!
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Qualifikationsbereich Berufskenntnisse schriftlich Datum:
Montag 12. Juni 2017 Vormittag
Ort:
GBW 8570 Weinfelden
Räumlichkeiten:
Siehe persönliches Aufgebot
Tenü
Privatkleidung
Erlaubte Hilfsmittel:
Taschenrechner (kein Natel)
Im Detailaufgebot ersehen Sie die genaue Zeit und die Räumlichkeit. (Detailaufgebot erhalten Sie Mitte April)
Schreibzeug (kein Bleistift) Allgemeines:
Kein Natel während der Prüfung und keine Armbanduhr
Aufgaben Position Pos. 1 Betriebswirtschaft Betriebsorganisation Pos. 2 Hygiene
Zeit 60 Min.
45 Min.
Aufgabenstellung - Betriebswirtschaft, Grundbegriffe, Kennwerte, etc. - Betriebsorganisation - Instruktionsfragen zu Bedienungsanleitungen, Maschinen und Geräten - Persönlich, Betrieblich, Lebensmittel
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Branchenlösung
Werterhaltung und Logistik
- Pflege von Materialien, Utensilien, - Warenbewirtschaftung & Warenfluss
Pos. 3 Lebensmittel- und Getränkekunde
60 Min.
- Warenkunde, Lagerung, Zubereitungsarten, Vorschriften - Herstellung, Herkunft, Harmonie zu Speisen, Vorschriften
Prüfungen aus den vergangenen Jahren können Sie zur Vorbereitung aus dem Netz herunterladen: www.wigl.ch/Service/Erfolgskontrollen (nur mit Zugangsberechtigung) www.hotelgastro.ch/Weggis/Berufliche Grundbildung/Restaurationsfachfrau -mann/Downloads
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Qualifikationsbereich Berufskenntnisse mündlich Datum:
Ort: Räumlichkeiten:
Donnerstag 15. Juni 2017
GBW Weinfelden 8570 Weinfelden Siehe persönliches Aufgebot Kleidung am mündlichen Qualifikationsverfahren stilvoll und gepflegt. Damen: Bluse (nicht bauchfrei), Jupe, Rock, Kostüm, lange Hose, geschlossene Schuhe Herren: Hemd (kurz/langarm), Poloshirt, lange Hose (keine zerrissene Jeans), geschlossene Schuhe
Tenü
Allgemeines:
Sie werden für diesen Tag aufgeboten. (Detailaufgebot erhalten Sie Ende April)
- Lern- und Leistungsdokumentation - Kein Natel während der Prüfung
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Qualifikationsverfahren (Berufskenntnisse mündlich) Aufgaben (60 Minuten) Verkauf
20 Min.
Sie erhalten eine Situationsbeschreibung mit entsprechenden Aufgaben. Anschliessend bereiten Sie sich vor und präsentieren nachher den Experten Ihre Lösungen. Mögliche Themenbereiche: - Reservationswesen - Verkaufsförderung, Aktionen, Hilfsmittel - Reklamationsbehandlung - Dienstleistungen
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Position
Zeit
Aufgabenstellung
Gästebetreuung und Verhalten
20 Min.
Sie erhalten eine Situationsbeschreibung mit entsprechenden Fragen. Anschliessend bereiten Sie sich vor und präsentieren nachher den Experten Ihre Lösungen. Mögliche Themenbereiche: - Persönliches Auftreten Wirkung, Auftreten, Verhalten - Umgangsformen und Anstandsregeln Umgangsformen, Regeln Mitarbeiter/Vorgesetzte/Gäste - Gästebedürfnisse Gästebedürfnisse erkennen bezogen auf Gästegruppen und Gästetypen - Serviceformen / -regeln Mahlzeitenarten (Frühstück, Lunch, Diner), Gesetzliche Regelungen - Kommunikation Kommunikation mit den Gästen, Mitarbeitern, Vorgesetzten (verbal - nonverbal - Fachgespräch Vertieftes Fachgespräch über ein Teilgebiet.
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Fremdsprache Englisch
20 Min.
Teil 1: Wortschatz - Bekleidung, Rund ums Restaurant, Menagen, Kräuter und Gewürze, Serviceutensilien wie: Wäschestücke, Bestecke, Gläser, Porzellan, etc. Teil 2: Menuübersetzung - Menus übersetzen (Verschiedene Gänge anhand der deutschen und englischen Menus übersetzen). Teil 3: Gespräch am Telefon - Reservationsgespräch: Begrüssung, Name, Restaurant, Anzahl Gäste, Datum, Wochentag, Zeit, Name buchstabieren, Telefonnummer, Anlass, Reservation repetieren - Verabschiedung Teil 4: Gespräch am Tisch - Speisekarte – Verkaufsgespräch am Tisch - Reklamation – z.B. Wein hat Zapfen - Touristenattraktion – Theater, Kiosk, Ausflüge, Einkaufsmöglichkeiten Wegbeschreibung - Verabschiedung Teil 5: Freies Gespräch - Persönliche Themen, Zukunftspläne, Hobbys (Wochenendgestaltung, Sport, Schulzeit, Letzte Ferien, Musik, nach der Lehre) - 3 Zeiten: Gegenwart/Vergangenheit/Zukunft - Von der Begrüssung bis zur Verabschiedung - Prüfungsgespräch am Objekt, Material, Gegenständen
Sie führen ein Gespräch mit den obenstehenden Themen.
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Übersicht/Gewichtung/Notenzusammensetzung der Qualifikationsbereiche Gebiet
Position
Thema
Notenanteil
Praktische Arbeiten
Pos. 1
Betriebsorganisation
40%
Fallnote!
Pos. 2
Gästebetreuung und Verhalten
Pos. 3
Verkauf
Pos. 4
Speisen- und Getränkeausgabe, Fertigung
Berufskenntnisse
Pos. 1
Betriebswirtschaft, Betriebsorganisation
schriftlich
Pos. 2
Hygiene, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Werterhaltung, Logistik
Pos. 3
Lebensmittel- und Getränkekunde
Pos. 4
Gästebetreuung
Mündlich
20%
Verkauf Englisch Berufskundlicher Unterricht
Erfahrungsnote – Durchschnitt aller Zeugnisnoten
20%
Allgemeinbildung
Gemäss Rahmenlehrplan
20%
Wichtig: Die Resultate (Fähigkeitszeugnisse) werden in den Woche 27 ausgehändigt!
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