Informationen aus der Marktgemeinde Mariasdorf

Amtliche Mitteilung Zugestellt durch post.at Informationen aus der Marktgemeinde Mariasdorf März 2016 Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeinderät...
Author: Paul Grosse
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Amtliche Mitteilung

Zugestellt durch post.at

Informationen aus der Marktgemeinde Mariasdorf März 2016

Bürgermeister, Vizebürgermeister, Gemeinderäte, Ortsausschussmitglieder und Gemeindebedienstete wünschen der Bevölkerung unserer Marktgemeinde ein frohes Osterfest März 2016

Marktgemeinde Mariasdorf

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Bürgermeister Reinhard Berger

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen ! Sehr geehrte Gemeindebürger ! Derzeit kommt niemand am Thema „Flüchtlinge“ vorbei. Es gibt keine Zeitung und keine Zeitschrift, welche sich mit aktuellen Tagesgeschehen auseinandersetzen, die nicht von diesem zentralen Thema berichten. Natürlich betreffen die Auswirkungen dieser neuen „Völkerwanderung“ auch die Gemeinden. Diese Tatsache darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in der Zukunft einer großen Anzahl von Herausforderungen gegenüberstehen werden. Allein durch die Tatsache, dass noch viele Flüchtlinge folgen werden, müssen wir damit rechnen, dass nach dem Asylverfahren sich ergebenden Anforderungen (Wohnung, Arbeitsplatz, weitere Eingliederung in das gesellschaftliche Leben, ……) nahezu ungelöst bleiben. Auch sind die finanziellen Auswirkungen auf das Gemeindebudget weitgehend unbekannt. Daher ist die derzeit geführte öffentliche Diskussion, wie Österreich hinkünftig mit dem Thema Flüchtlinge zurechtkommen soll, besonders wichtig. Viele Menschen haben ganz einfach Angst. Angst um ihre eigene Zukunft und die ihrer Kinder. Vordergründig muss es gelingen, die Anzahl der zu betreuenden Menschen gerecht zu verteilen und vor allem einen Konsens der Österreicherinnen und Österreicher, die helfen wollen und jener, die der Entwicklung sehr kritisch gegenüberstehen, zu finden. Denn die sich derzeit aufbauende aggressive Stimmung könnte uns noch schwer zu schaffen machen. Die Europäische Union ist deshalb gefordert, dieses „Problem“ zu lösen und nicht nur wahnwitzige Vorschriften zu erfinden. Letztendlich wird meiner Meinung nach der Weiterbestand der EU davon abhängen. Bei all diesen dragischen Schicksalen darf man aber auf eines nicht vergessen, auch in Österreich gibt es viele Familien und Einzelpersonen, die ebenfalls unsere dringende Hilfe benötigen. Abschließend möchte ich Sie noch zu der am 8. April um 19,00 Uhr im Dorfgasthaus Eichberger in Grodnau stattfindenden Gemeindeversammlung recht herzlich einladen. Ihr/Euer Bürgermeister Reinhard Berger

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Aus den Gemeinderats- und Vorstandssitzungen 1) Der Rechnungsabschluss für 2014 wurde wie folgt korrigiert: A. Ordentlicher Haushalt: Soll - Einnahmen Soll - Ausgaben Soll – Überschuss Ist - Überschuss

€ 2.022.089,23 € 1.631.044,70 € 391.044,53 € 310.481,86

B. Außerordentlicher Haushalt: Soll – Einnahmen Soll – Ausgaben Soll und Ist – Überschuss

€ € €

167.136,93 98.359,92 68.777,01

2) Der Voranschlag für 2016 wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je € 1.744.600,-- im Ordentlichen Haushalt und mit Einnahmen und Ausgaben von je € 140.000,-- im Außerordentlichen Haushalt beschlossen und sämtlicher Beilagen, wie Höhe des Kassenkredites, Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, Dienstpostenplan und mittelfristigen Finanzplan. 3) Der Gemeinderat hat dem Nachweis von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 in der Gesamthöhe von Euro 40.100,-- zugestimmt. 4) a) Im Kindergarten Mariasdorf werden voraussichtlich ab März/April 2016 auch 1,5 jährige Kinder aufgenommen, b) eine Kindergartenpädagogin mit Hortausbildung und einem Beschäftigungsausmaß von 75 bis 100 % soll ausgeschrieben werden, c) die derzeitigen Kindergartenbeiträge in der Höhe von Euro 40,00 – 60,00 – 40,00 werden ab dem 1. Jänner 2016 auf Euro 50,00 – 70,00 – 50,00 erhöht. 5) Der Mietvertrag mit der Firma RICOH, 1220 Wien für das Digitale Druck- und Kopiersystem im Gemeindeamt Mariasdorf wurde um weitere 5 Jahre verlängert. 6) Der Energieliefervertrag mit der Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG, 7000 Eisenstadt wurde um weitere 2 Jahre verlängert. 7) Mit 1. März 2016 soll im Kindergarten Mariasdorf eine Integrationsgruppe geschaffen werden – die zusätzlichen 10 Stunden pro Woche sollen vom hauseigenen Personal abgedeckt werden.

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Mitteilungen und Hinweise Ausschreibung, Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten 2016 Bei der Marktgemeinde Mariasdorf gelangt für die Sommermonate Juli und August 2016, für Schülerinnen und Schüler, sowie Studentinnen und Studenten die nachstehende Praktikantenstelle zur Ausschreibung. Dienstgeber: Marktgemeinde 7433 Mariasdorf Nr. 37 Dienstort: Bauhof, Mariasdorf Nr. 175 Von den Ferialpraktikantinnen oder Ferialpraktikanten sind alle Arbeiten, die im Rahmen der ausgeschriebenen Dienstelle anfallen, durchzuführen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Arbeiten im Außendienst (Mäharbeiten, Straßenarbeiten, usw.) Die Dauer der Anstellung beträgt jeweils 4 Wochen in den folgenden Zeiträumen: Praxismonat Juli August

Zeitraum von – bis 4. Juli bis 31. Juli 2016 1. August bis 28. August 2016

Der Gehalt pro Monat beträgt Euro 1.000,-- Netto. Die Bewerbungen sind unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes, sowie unter Angabe des möglichen Beschäftigungszeitraumes innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung bei der Marktgemeinde Mariasdorf, 7433 Mariasdorf Nr. 37, einzubringen. Maßgebend ist das Datum des Einlangens bei der Markgemeinde Mariasdorf.

Erhöhung Kindergartenbeiträge Der Gemeinderat der Marktgemeinde Mariasdorf hat nach langen Überlegungen die Kindergartenbeiträge ab Jänner 2016 um 10,00 Euro pro Monat erhöht. Dem Gemeinderat ist diese Erhöhung nicht leicht gefallen, aber auf Grund eines durchschnittlichen Abganges im Kindergarten von rund 100.000,-- Euro pro Jahr und der nachfolgenden Umstände, unumgänglich geworden ist: a) Steuerreform – Erhöhung der Umsatzsteuer auf die Kindergartenbeiträge von 10 % auf 13 %, b) Erweiterung des Angebotes – ab April können auch 1,5 jährige Kinder aufgenommen werden, was wiederum Umbaumaßnahmen und zusätzliches Personal bedeutet, c) die letzte Beitragsanpassung erfolgte vor 5 Jahren mit Jänner 2011.

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Elternbeiträge für Kindergartenkinder ab 1. Jänner 2016 pro Monat:

a) b) c) d)

Beitrag inkl. 13 % Ust. 20 Stundentarif für Kinder im letzten Euro 30,00 Kindergartenjahr unverändert Montag – Freitag von 06,45 bis 12,30 Uhr Euro 50,00 (28,75 Stunden) Montag – Freitag von 06,45 bis 13,30 Uhr Euro 55,00 (33,75 Stunden) Montag – Donnerstg von 06,45 bis 16,30 Euro 70,00 Uhr und Freitag von 06,45 bis 14,00 Uhr (46,25 Stunden)

Rückvergütung vom Land/Monat Euro 30,00 Euro 30,00 Euro 40,00 Euro 45,00

Elternbeiträge für Volksschulkinder ab 1. Jänner 2016 pro Monat: Montag – Donnerstag von 16,30 Uhr und Freitag von 14,00 Uhr

11,30 bis Euro 50,00 11,30 bis

Ermäßigung für jedes weitere Kind um 25 %. Für Kinder aus anderen Gemeinden wird ein Aufschlag von Euro 10,00 verrechnet. Die Kosten für das Mittagsessen (Zulieferung von „Mama´s Küche“ aus Oberwart) werden zusätzlich verrechnet - Euro 3,25 bzw. 2,31 (Kleinkinder) derzeit inkl. 10 % Ust., eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf 13 % (Steuerreform) ist wahrscheinlich.

Bekanntgabe von Telefonnummern Immer mehr Haushalte in der Gemeinde sind nicht mehr über einen Festnetzanschluss zu erreichen, oder Ihre Telefonnummer ist nicht im Telefonbuch eingetragen. Es kommt immer wieder vor, dass Sie aus den verschiedensten Gründen von der Gemeinde kontaktiert werden müssen (Wasser, Bauangelegenheiten, …..). Bitte geben Sie, in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Handynummern bzw. Geheimnummern bei uns bekannt. Sie werden garantiert vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Friedhöfe Bei der Neuaufstellung bzw. Erneuerung von Grabsteinen, Grabeinfassungen muss unbedingt vorher der zuständige Ortsvorsteher, in Mariasdorf der Vizebürgermeister, verständigt werden. Die Verankerung der Grabsteine ist periodisch zu überprüfen, damit ein Umstürzen ausgeschlossen werden kann. Die Batterien von „Dauerkerzen“ bitte nicht in die Abfallbehälter im Friedhof entsorgen, sondern in der Problemstoffsammelstelle oder im Fachhandel abgeben. März 2016

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Gemeindeversammlung Gemäß §§ 5 und 6 Abs. 1 des Burgenländischen Gemeindevolksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 55/1988 i.d.g.F. wird kundgemacht, dass am

Freitag, den 08. April 2016, um 19,00 Uhr, im Dorfgasthaus Eichberger in Grodnau Nr. 2 eine Gemeindeversammlung abgehalten wird. Diese Gemeindeversammlung dient der Information und Kommunikation zwischen der Gemeindeverwaltung und den Gemeindemitgliedern.

Wohnungsbau in der Großgemeinde Nachdem der letzte Wohnungsneubau in unserer Gemeinde schon eine gewisse Zeit zurückliegt, wollen wir hiermit Jungfamilien, aber auch Junggebliebene neuerlich ermuntern, ihr eventuelles Interesse an einer neuen Wohnung/einem neuen Reihenhaus/Betreutes Wohnen im Gemeindeamt Mariasdorf oder beim jeweiligen Ortsvorsteher kundzutun. Die Gemeinde hat in allen 5 Ortsteilen Bauplätze aufgeschlossen um derartige Wohnungsbauten zu schaffen.

Hundehaltung Auf Grund von zahlreichen Beschwerden wird neuerlich darauf hingewiesen, dass die Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass die Hunde Verkehrsteilnehmer und andere Personen nicht gefährden oder behindern und keine März 2016

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Gehflächen (Gehsteige, Gehwege), öffentliche Grünanlagen und Plätze, Kinderspielplätze, ähnlich frequentierte Stellen und private, nicht eingefriedete Grundstücke verunreinigen. Die Hundehalter sind verpflichtet, derartige Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Mariasdorf sind Hunde an einer kurzen Leine (max. 2 Meter) zu führen. Die Nichtbefolgung dieser Vorschriften stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstrafe bis zu Euro 218,-- bestraft.

Auszug aus dem Bgld. Straßengesetz 2005 Aufgrund von zahlreichen Beschwerden wird nochmals auf das Bgld. Straßengesetz 2005 hingewiesen, wonach landwirtschaftliche Grundstücke die an eine Straße/Feldweg angrenzen, innerhalb einer Entfernung von 4 m, nur mehr parallel zu dieser/diesem gepflügt werden dürfen, d.h. ein Vorpflügen bis zur straßenseitigen Grundstücksgrenze, wo sich der Traktor bereits auf der Straße befindet, ist verboten – Übertretungen werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 Euro bestraft.

Nicht erlaubt

Richtig Holzschlägerungen

Aufgrund der massiven Beschädigungen von öffentlichen Wegen bei Holzschlägerungsarbeiten wird nochmals auf die vom Gemeinderat beschlossene Vorgangsweise hingewiesen: Holzschlägerungen sind im Gemeindeamt zu melden. Vor der Schlägerung wird dann der öffentliche Weg zu diesem Waldgrundstück mit dem Ortsvorsteher besichtigt. Nach Abschluss der Arbeiten wird dann dieser Weg nochmals besichtigt und eventuelle Beschädigungen festgehalten. Diese Beschädigungen sind dann vom Verursacher zu März 2016

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beheben. Wird diese Vorgehensweise nicht eingehalten, werden derartige Beschädigungen von öffentlichen Wegen bei der Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.

Verbrennen im Freien Mit der Änderung des Bundesluftreinhaltegesetzes am 19.08.2010 (BGBl. Nr. 77/2010) wurde das Verbrennen von biogenem Material (Holz, Zweige, Äste, Gras, Laub, Stroh, Reben) neu geregelt. Die Gesetzesänderung brachte unter anderem ein ganzjähriges Verbrennungsverbot, eine Änderung der Zuständigkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und eine Verringerung der Ausnahmen mit sich. Grundsätzlich besteht ein ganzjähriges Verbrennungsverbot. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen, die ohne Meldepflicht in Anspruch genommen werden können: • das Verbrennen im Freien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung des Bundesheerers und der Feuerwehren, sowie der von den Feuerwehren durchgeführten Selbstschutzausbildung von Zivilpersonen, • Lagerfeuer, • Grillfeuer, • das Abflammen im Rahmen der integrierten Produktion bzw. biologischen Wirtschaftsweise, • das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes. Der Landeshauptmann hat nun auf Grund dieses Bundesluftreinhaltegesetzes mittels Verordnung Ausnahmen für das Verbrennen von biogenen Materalien festgelegt - Bgld. Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung. Aufgrund dieser Verordnung sind z.B. Brauchtumsveranstaltungen (wie Osterfeuer, Feuer zur Sommersonnenwende und Feuer zur Wintersonnenwende) unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Osterfeuer dürfen am Abend und in der Nacht vom • Karfreitag auf Karsamstag oder • Karsamstag auf Ostersonntag oder • Ostersonntag auf Ostermontag entfacht werden. Feuer zur Sommersonnenwende am Abend und in der Nacht vom 21. Juni bis 22. Juni März 2016

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Feuer zur Wintersonnenwende am Abend und in der Nacht vom 21. Dezember bis 22. Dezember. Die Feuer dürfen auch jeweils am Wochenende vor und am Wochenende nach den oben angeführten Terminen abgebrannt werden. Brauchtumsfeuer müssen allgemein zugänglich sein und dürfen ausschließlich mit trockenen, biogenen, nicht beschichteten und nicht lackierten Materialien beschickt werden. Sicherheitsvorkehrungen beim Abbrennen: • Während des Abbrennens muss eine zumindest volljährige eigenberechtigte Aufsichtsperson dauernd anwesend sein. Sie muss in der Lage sein, Gefahrensituationen im Zusammenhang mit dem Verbrennungsvorgang zu erkennen, entsprechende Maßnahmen im Rahmen der vorgesehenen Reglungen zu setzen, bei Gefahr im Verzug das Feuer zu löschen oder dafür zu sorgen, dass es gelöscht wird. • Ab einer Windgeschwindigkeit von 20 km/h (mäßiger Wind; Zweige bewegen sich, loses Papier wird vom Boden gehoben) ist das Abbrennen verboten. • Das Feuer muss mindestens einen Abstand von 25 m zu benachbarten Gebäuden haben. • Zum Entzünden des Feuers dürfen nur zugelassene Anzündhilfen verwendet werden. Die Verwendung von leicht flüchtigen oder wassergefährdenden Stoffen, wie z.B. Dieseloder Heizöl, Altöl, Alkohol, Benzin oder Spiritus als Brandbeschleuniger zum Entzünden oder Aufrechterhalten des Feuers ist verboten. • Es ist zu vermeiden, dass Rauchentwicklung zu Beeinträchtigungen der Sicht auf benachbarten Straßen führt. Alle Sicherheitsvorkehrungen sind während des gesamten Abbrandvorganges einzuhalten. Für die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen ist die Aufsichtsperson verantwortlich. Das Verbrennen im Wald ist davon nicht berührt, diesbezügliche Regelungen sind im Forstgesetz 1975 enthalten. Weitere Informationen auf www.mariasdorf.at unter Bürgerservice

Umweltschutz.

Termine Lauf- & Walkingarena Auch im kommenden Jahr finden wieder zahlreiche Wander- & Walkingveranstaltungen in der Lauf- & Walkingarena Region Bad Tatzmannsdorf statt. Am 18.08.2016 um 19,00 Uhr findet der Vollmondwalk in Bergwerk statt. Hier noch ein kleiner Überblick für Sie: OPENING: So. 17. April – Opening Nordic Walking/Anradeln/E-Biken – ab 14.00 Uhr Joseph HaydnPlatz, Bad Tatzmannsdorf März 2016

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Vollmondwalks: Fr. 22.04. – 19.00 h – Oberschützen Mo. 20.06. – 20.00 h – Drumling Do. 18.08. – 19.00 h – Bergwerk So. 16.10. – 19.00 h – Pinkafeld

Sa. 21.05. – 19.00 h – Oberwart Di. 19.07. – 20.00 h – Bad Tatzmannsdorf Fr. 16.09. – 19.00 h – Bernstein

Abendwalk: Mi. 03.08. – 19.00 h – Grafenschachen Guten Morgen Walk: So. 10.07. – 06.00 h – Pinkafeld CHARITY WALK: So. 11.09. - 14.30 h – Bad Tatzmannsdorf - 7. Zonta Charity Walk

Statistik Austria kündigt SILC-Erhebung an Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird derzeit die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) durchgeführt. Diese Statistik ist die Basis für viele sozialpolitische Entscheidungen. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistik-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010). Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2016 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können auch telefonisch Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro. Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsentatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden. März 2016

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Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria, 1110 Wien, Guglgasse 13, Tel.: 01/711 28 8338 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr) E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.at/silcinfo

Richtlinien des Bürgenländischen Müllverbandes für die abgabenrechtliche Behandlung von Sozialfällen Beitragspflichtige sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer. Miteigentümer schulden die Beiträge zur ungeteilten Hand. Der Müllbehandlungsbeitrag kann auf Antrag des(r) Beitragspflichtigen ganz oder zum Teil nachgesehen werden, wenn die Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Eine Unbilligkeit wird dann angenommen, wenn die Einhebung des Beitrages die Existenz des(r) Beitragspflichtigen oder seiner Familie gefährdet. A. Gänzliche NACHSICHT von Müllbehandlungsbeiträgen bei besonderen Härtefällen Voraussetzungen für diese abgabenrechtliche Maßnahme sind: • •



Antrag des(r) Beitragspflichtigen. Besondere Notlage des(r) Beitragspflichtigen muss nach eingehender Überprüfung der Vermögens-, Familien- und Einkommensverhältnisse durch den BMV erwiesen sein. Das Gesamteinkommen der im Haushalt des(r) Beitragspflichtigen lebenden Personen darf die Richtsätze des BMV nicht übersteigen.

Die Richtsätze des BMV betragen ab 1.1.2016 • •

EINPERSONENHAUSHALT Nachsicht des Müllbehandlungsbeitrages € 502,00 ZWEIPERSONENHAUSHALT Nachsicht des Müllbehandlungsbeitrages € 757,00

Leben im Haushaltsverband unversorgte Kinder, so erhöhen sich die Richtsätze pro Kind um 10,7 % des Richtsatzes für Einpersonenhaushalte. Bei Lehrlingen erhöhen sich diese Richtsätze um weitere € 97,00 pro Lehrling. B.TEILWEISE NACHSICHT des Müllbehandlungsbeitrages für Ausgleichszulagenempfänger Sind die Voraussetzungen nach A. nicht gegeben, so kann bei Zutreffen der folgenden Voraussetzungen wenigstens ein Teil des Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen werden. • • •

Antrag des(r) Beitragspflichtigen. Beitragspflichtige(r) ist(sind) Empfänger einer Ausgleichszulage gemäß den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Beitragspflichtige(r) ist(sind) entweder alleinstehend oder lebt(en) im gemeinsamen Haushalt mit Personen, deren berücksichtigungswürdiges Einkommen 43 % des

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• •

Ausgleichszulagen-Richtsatzes für Alten-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension nicht übersteigt. Leben Ehegatten im gemeinsamen Haushalt, ist für die Prüfung der Voraussetzungen um teilweise Nachsicht der Ehepaar-Richtsatz heranzuziehen. Die Vermögens-, Familien- und Einkommensverhältnisse des(r) Beitragspflichtigen und aller im Haushalt lebenden Personen rechtfertigen die teilweise Beitragsnachsicht.

Treffen diese Voraussetzungen zu, kann den Beitragspflichtigen ein Drittel des jährlichen Müllbehandlungsbeitrages durch Abschreibung nachgesehen werden. C. BESONDERE HINWEISE Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2001, BGBl. Nr. 144/2001, ausgegeben am 18.12.2001, ist eine Vergebührung von Nachsichtsansuchen nicht mehr erforderlich. (siehe Antragsformulare unter www.bmv.at) Jede Änderung der Vermögens-, Familien-, Einkommens- und Eigentumsverhältnisse ist durch die Beitragspflichtigen umgehend zu melden.

NEU: Tourismusverband Region Oberwart Mit 01.01.2016 wurde der neue Tourismusverband Region Oberwart errichtet. Dem Tourismusverband Region Oberwart gehören die abgabepflichtigen Unternehmer folgender Gemeinden an: Badersdorf, Bernstein, Deutsch Schützen-Eisenberg, Grafenschachen, Großpetersdorf, Hannersdorf, Jabing, Kemeten, Kohfidisch, Litzelsdorf, Loipersdorf-Kitzladen, Mariasdorf, Markt Allhau, Markt Neuhodis, Mischendorf, Neustift an der Lafnitz, Oberdorf im Burgenland, Oberschützen, Oberwart, Pinkafeld, Rechnitz, Riedlingsdorf, Rotenturm an der Pinka, Schachendorf, Schandorf, Stadtschlaining, Unterkohlstätten, Unterwart, Weiden bei Rechnitz, Wiesfleck und Wolfau. Mit der Errichtung des Tourismusverbandes Region Oberwart wurden daher die örtlichen Tourismusverbände der am neuen „Tourismusverband Region Oberwart“ beteiligten Gemeinden mit Ablauf des 31. Dezember 2015 aufgelöst. Am 28.01.2016 wurden die Delegierten der Marktgemeinde Mariasdorf gewählt. Pro angefangene 20 Unternehmer ist ein Delegierter zu entsenden. Weiteres werden auch 3 Gemeindevertreter delegiert. Delegierte:

Gemeindevertreter:

Koller Manfred, 7433 Bergwerk Nr. 38 Polster Franz, 7433 Mariasdorf Nr. 140 Stöckl Tanja, 7434 Stuben Nr. 69

Schriebl Werner, 7433 Mariasdorf Nr. 72 Hutter Hartmut, 7433 Tauchen Nr. 35 Jonach Klaus-Eduard, 7433 Mariasdorf Nr. 27

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Änderung Sprechtage des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Die Sprechtage des KOBV für Wien, NÖ und Bgld. finden ab März 2016 in der BGKK statt. Burgenländische Gebietskrankenkasse, Steinamangererstraße 30 7400 Oberwart Termine: jeden 1. Donnerstag im Monat von 08:30 – 10:00 Uhr

Wir gratulieren herzlich

90. Geburtstag Koller Kristine Neustift b. Schl. Nr. 3, am 25.12.2015

90. Geburtstag Ostermann Josef Bergwerk Nr. 45, am 01.01.2016

80. Geburtstag Hoffmann Alfred Mariasdorf Nr. 111, am 23.12.2015

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Neue Erdenbürger

Guth Miriam, Mariasdorf Nr. 124, geboren am 19.12.2015

Sterbefälle Eichberger Josef, Grodnau Nr. 75 verstorben am 14.12.2015 Leyrer Gisela, Neustift b. Schl. Nr. 13 verstorben am 02.01.2016 Hutter Anna, Pinkafeld, verstorben am 10.01.2016 Glavanovits Hermine, Pinkafeld, verstorben am 19.01.2016 Ostovits Irma, Grodnau Nr. 34, verstorben am 26.01.2016 Gasch Rudolf, Grodnau Nr. 36, verstorben am 04.02.2016 Ringhofer Ingeborg, Grodnau Nr. 74, verstorben am 28.02.2016 Treiber Helmut, Mariasdorf Nr. 172/1, verstorben am 02.03.2016

Verschiedenes Kriegerdenkmal Neustift bei Schlaining

Abbildung 1 - vorher

Abbildung 2 - nachher

Mit einem Kostenaufwand von rund Euro 7.500,-- wurde das Kriegerdenkmal in Neustift bei Schlaining saniert.

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Neuer Kinderspielplatz in Bergwerk Der Verschönerungsverein Bergwerk kaufte neue Geräte für den Spielplatz in Bergwerk an. Im Herbst 2015 wurde dann der Spielplatz von den Gemeindearbeitern neu angelegt.

Ortsdurchfahrt Mariasdorf Die Instandsetzung der gesamten Ortsdurchfahrt Mariasdorf, inklusive der teilweisen Erneuerung der Gehsteige und Gemeindestraßeneinbindungen wurde abgeschlossen.

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Sanierung Wasserleitung Grodnau 1. Bauabschnitt Die Sanierung der 1. Bauetappe („Unterwinkl“), der in den Jahren 1959 – 1960 errichteten Ortswasserleitung Grodnau, wurde abgeschlossen. Gleichzeitig ist in diesem Bereich eine Drucksteigerungsanlage vorgesehen, die im Laufe des heurigen Jahres errichtet werden soll. Baukosten bisher rund Euro 195.000,--.

Jugendschitag

Wie in den vergangenen Jahren wurde auch im heurigen Jahr von der Gemeinde Mariasdorf, am Samstag den 16. Jänner 2016, ein "Jugendschitag" abgehalten. Das Ziel war diesmal die Koralpe in Kärnten. Bei herrlichem Wetter, guten Schneeverhältnissen und 30 Teilnehmern wurde es eine gelungene Veranstaltung.

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Stocksport - Pre Olympics 2016 Vom 10. - 15.01.2016 wurden in der Steiermark (Graz, Schladming, Ramsau) die Pre Olympic Games 2016 ausgetragen. 23 Nationen nahmen an diesen Spielen teil. Diese Spiele waren die Generalprobe für die World Special Olympic Wintergames 2017, welche an den gleichen Spielorten gespielt werden. Das Wohnheim Dornau nahm mit 8 Stocksportlern/Innen an diesem Bewerben teil. Gespielt wurde im Einzelbewerb (Ziel- u. Lattenspiel), im Unifiedbewerb (hier spielt ein Betreuer mit 3 Behindertensportlern) und im Special Teambewerb (hier spielen 4 Behindertensportler in einer Mannschaft). Die 8 Spieler/Innen gewannen im Einzelbewerb 2 x Gold, 1 x Silber und 2 x Bronze. Im Special Teambewerb belegte die Mannschaft den 4. Platz. Im Unified Teambewerb gewann die Mannschaft die Bronzemedaille. Mit dabei waren Markus Laschober als Spieler (gewann sowohl im Einzel- als auch im Unifiedbewerb die Bonzemedaille), Hedwig Laschober als Unifiedspielerin und Betreuerin und Werner Laschober als Trainer der Stocksportgruppe.

Stocksport - ÖM Junioren U23

Am 16.01.2016 wurde in Sankt Pölten die ÖM Junioren U 23 gespielt. Die burgenländische Mannschaft mit den Spielern Rene und Stefan Glavanovits (beide ESV ASKÖ Tauchen), Andreas Simandl (ESV Deutsch Kaltenbrunn) und Peter Zeiringer (ESV Neumarkt a.d.Raab) gewann sensationell Gold in diesem Bewerb.

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Sportehrung vom Land Burgenland Am 01.12.2015 bekamen Daniel Hutter und die Herrenmannschaft des Eisschützenvereines Tauchen vom Land Burgenland eine Ehrung für Verdienste im Sport.

Daniel Hutter - Sportehrenzeichen in Bronze

Herren Mannschaft - Pokal in Silber

Leistbare Nachhilfe für alle Nach einem erfolgreichen Start im Vorjahr wird das Angebot der LERN GERN-Ferienkurse ausgeweitet. Der stetig steigende Bedarf an qualifizierter Nachhilfe und die damit verbundene finanzielle Belastung war für Familienlandesrätin Verena Dunst ausschlaggebend, auch in diesem Bereich aktiv zu werden. In Kooperation mit der Volkshilfe Niederösterreich wurde im Sommer 2015 das Pilotprojekt LERN GERN gestartet. Die Ferienkurse werden für die Hauptgegenstände Mathematik, Englisch und Deutsch angeboten und in Kleingruppen von professionell ausgebildeten LerntrainerInnen abgehalten. Durch die Förderung des Familienreferates Burgenland beträgt die wöchentliche Kursgebühr nur 99 Euro. Aufgrund des Erfolges im Vorjahr, wird das Angebot 2016 auf die Standorte Neusiedl/See, Eisenstadt, Oberpullendorf, Oberwart und Güssing ausgeweitet. Die ersten LERN GERN-Ferienkurse starten bereits in den Osterferien vom 21. bis 25. März. Die Sommerkurse vom 22. bis 26. August bzw. 29. August bis 2. September sind auch wochenweise buchbar. Information & Anmeldung: Tel. 0676/870027902 oder www.noe-volkshilfe.at/lernservice

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Gewaltprävention

Häusliche Gewalt ist kein privates Problem Häusliche Gewalt tritt in allen sozialen Schichten unabhängig von Bildungsstand, religiöser und ethnischer Zugehörigkeit, Alter und Einkommen auf. Sie betrifft gleichermaßen Ehepaare, Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Die Statistik belegt, dass an Örtlichkeiten, wo sich Menschen besonders sicher und geborgen fühlen, Gewalt überdurchschnittlich häufig auftritt - in häuslicher und vertrauter Umgebung. Gewalt passiert auch in den eigenen vier Wänden und geschieht damit in einem sehr persönlichen, intimen Bereich, in dem Geborgenheit und Schutz für alle Familienmitglieder angesiedelt sind. Gewalt hat viele Gesichter. Die Opfer sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und ältere Menschen. Häufig macht sich der Gewalttäter auch der Hilflosigkeit seines Opfers zunutze. Diese sind nicht selten von einer sozialen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit betroffen. Häusliche Gewalt ist kein privates, sondern ein gesellschaftliches Problem!

Wegweisung und Betretungsverbot Das Gewaltschutzgesetz ermächtigt die Polizei, einen Gefährder aus der Wohnung, in der die gefährdete Person lebt, wegzuweisen und ein Betretungsverbot auszusprechen. Der damit verwirklichte Grundsatz: "Wer schlägt, der geht!" ermöglicht somit der gefährdeten Person, weiter in der vertrauten Umgebung (Wohnung) zu bleiben.

Eine kostenlose und vertrauliche Beratung erhalten Sie unter anderem beim Gewaltschutzzentrum Burgenland 7400 Oberwart, Steinamangererstraße 4/1 www.gewaltschutzzentrum.at

Eine Zeit ohne Gewalt wünscht Ihnen

Bezirkspolizeikommando 7400 O b e r w a r t Kriminalprävention Tel: 059133/1240-302

Ihre Polizei – immer für Sie da!

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Marktgemeinde Mariasdorf

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Termine 18.03.2016 26.03.2016 26.03.2016 26.03.2016 26.03.2016 26.03.2016 28.03.2016 01.04.2016 08.04.2016 24.04.2016 27.04.2016 30.04.2016 30.04.2016 30.04.2016 30.04.2016 30.04.2016 05.05.2016 07.05.2016 07.05.2016 16.05.2016 21.05.2016 28.05.2016 28.05.2016 29.05.2016 12.06.2016 18.06.2016 25.06.2016 25.06.2016 02.07.2016 09.07.2016 16.07.2016

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Geschäftslokal mit einer Nutzfläche von rund 100 m² in Mariasdorf Nr. 77 zu vermieten. Nähere Auskünfte im Gemeindeamt Mariasdorf – 03353/6504 Impressum: Eigentümer und Herausgeber: Marktgemeinde Mariasdorf. Für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Ing. Berger Reinhard. Druck: Europrint, 7400 Oberwart. Fotos: zur Verfügung gestellt.

März 2016

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