Info-Blatt zum Visa-Service Schön, dass Sie sich für unseren Visa-Service entschieden haben. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Vorbereitung und Vervollständigung der notwendigen Unterlagen und beraten Sie im Umgang mit den Behörden. Eine Garantie für die Erteilung eines Visums für Ihr Au-pair können wir Ihnen leider nicht geben. Aber wir setzen unsere gesamte Erfahrung für Sie ein, damit der Ablauf mit den Behörden reibungslos vonstatten gehen kann. Dieser Service wird durchgeführt von AuPairWorld Local Services. Bitte beachten Sie die zugehörige Datenschutzerklärung.

Buchung Visa-Service 1) Bitte überweisen Sie die Visa-Service-Gebühr von 179,00 € auf unser unten stehendes Konto. 2) Füllen Sie auf den folgenden Seiten den Au-pair-Vertrag aus und senden ihn an [email protected]. Damit wir unseren Service für Sie leisten können, bitten wir Sie, uns den ausgefüllten Vertrag innerhalb von 8 Werktagen zukommen zu lassen. Nach Zahlungseingang und Erhalt Ihrer E-Mail setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Wir senden Ihnen dann umgehend die notwendigen Informationen, um den Visa-Service für Sie zu starten. Bitte geben Sie dazu im Verwendungszweck Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen und, sofern vorhanden, Ihre AuPairWorld-Account-Nummer an. Bitte achten Sie darauf, dass der Name und die E-Mail-Adresse in der Überweisung mit mit den Angaben im Au-pair-Vertrag übereinstimmen, damit wir Ihnen die Zahlung zuordnen und für Sie aktiv werden können.

Unsere Bankverbindung: Kontoinhaber: AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG IBAN: DE73 5205 0353 0002 1928 64 BIC (SWIFT): HELADEF1KAS Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit für den Visa-Service ist stark abhängig von der Arbeitslast der jeweils zuständigen Behörde und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie beschleunigen den Ablauf erheblich, wenn Sie uns die vollständigen Dokumente, um die wir Sie im Laufe des Visa-Verfahrens bitten werden, zeitnah zusenden.

Mustertext in Anlehnung an die vom Ministerkomitee des Europarates am 18. Januar 1972 gebilligte Fassung

Vertrag über eine Au-pair-Beschäftigung gemäß dem Europäischen Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung vom 24. November 1969

Dieser Vertrag über die Aufnahme eines Au-pair-Beschäftigten wird geschlossen zwischen: •

Herrn /

Frau (Name)

• Wohnort • Straße • E-Mail-Adresse • Account-Nummer bei AuPairWorld, falls vorhanden im Folgenden als „der Gastgeber“ bezeichnet, und (Name)



im Folgenden als „der Au-pair-Beschäftigte“ bezeichnet • geboren am1 • in • Staatsangehörigkeit • Wohnort • Straße • E-Mail-Adresse • Account-Nummer bei AuPairWorld, falls vorhanden und (wenn der Au-pair-Beschäftigte noch minderjährig ist) seinem gesetzlichen Vertreter: (Name) 1



Gemäß Artikel 4 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung sollen Au-pair-Beschäftigte mindestens 17 Jahre und nicht älter als 30 Jahre sein. In Deutschland dürfen Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) sowie aus dem EU-Mitgliedstaat Kroatien noch keine 27 Jahre alt sein (§12 Beschäftigungsverordnung); das Mindestalter bei Nicht-EU-/EWR-Au-pairs (mit Ausnahme von Au-pairs aus der Schweiz) beträgt 18 Jahre. 1|5

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Der Au-pair-Beschäftigte wird von der Gastgeberfamilie während eines Zeitraums von

Monaten2

gemäß den im Folgenden festgelegten Bestimmungen aufgenommen. Während dieses Zeitraums erhält der Au-pair-Beschäftigte Gelegenheit, insbesondere seine Sprachkenntnisse zu vervollkommnen und seine Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes zu erweitern. Der Vertrag tritt am

in Kraft.3

II. PFLICHTEN DES GASTGEBERS II.1 Der Gastgeber verpflichtet sich, den Au-pair-Beschäftigten in die Familie aufzunehmen und ihn am täglichen Familienleben teilhaben zu lassen; diesbezüglich gibt er die folgende Erklärung ab, von welcher der Au-pair-Beschäftigte Kenntnis nimmt: • Die Familie besteht aus



darunter ____________ Erwachsene •

Jungen im Alter von



Mädchen im Alter von

• Staatsbürgerschaft der Gasteltern:

Jahren Jahren deutsch /

andere:



• In der Familie hauptsächlich gesprochene Sprache:

deutsch /

andere:

Die Familie wohnt in lich

einem Haus /

einer Etagenwohnung mit

Zimmern einschließ-

Badezimmer(n)

Entfernung zu einem Einkaufszentrum

km

Entfernung zu einer Bildungsanstalt, die geeignete Sprachkurse in Deutsch anbietet

km

• Beruf des Gastgebers: • Beruf des Ehegatten: • Der Gastgeber beschäftigt folgendes Hauspersonal: Bei Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) sowie aus dem EU-Mitgliedstaat Kroatien darf die Beschäftigungsdauer höchstens ein Jahr betragen. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate. 3 Gemäß Artikel 6 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung sollte der vorliegende Vertrag möglichst vor der Ausreise des Au-pair-Beschäftigten aus dem Lande, in dem er seinen Wohnort hat, spätestens aber in der ersten Woche der Aufnahme in der Gastfamilie geschlossen werden. 2

2|5

II.2 Der Gastgeber stellt dem Au-pair-Beschäftigten innerhalb der Familienwohnung ein Zimmer /

geeignetes Zimmer, das er mit

eigenes

teilt4, sowie Verpflegung kostenlos zur

Verfügung. Der Au-pair-Beschäftigte nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen, sofern unter IV.2 nichts anderes vereinbart wurde. II.3 Darüber hinaus zahlt der Gastgeber dem Au-pair-Beschäftigten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 260 Euro. II.4 Die Arbeitsstunden des Au-pair-Beschäftigten werden so geregelt, dass er seine Sprachkenntnisse durch Teilnahme an Kursen vervollständigen und seine Allgemeinbildung durch Teilnahme an Veranstaltungen und Ausflügen verbessern kann. Der Gastgeber unterstützt das Au-pair mit zusätzlich 50 Euro monatlich zur Teilnahme an Deutschsprachkursen. II.5 Dem Au-pair-Beschäftigten

steht ein freier Tag

stehen

freie Tage5 und mindestens vier

freie Abende pro Woche zu. Er erhält uneingeschränkt Gelegenheit zur Ausübung seines Glaubens. II.6 Der Gastgeber schließt für den Au-pair-Beschäftigten eine Privatversicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls ab.6 Die Versicherungsprämie beträgt

Euro monatlich und wird in voller Höhe vom Gastgeber gezahlt.

II.7 Bei Erkrankung des Au-pair-Beschäftigten gewährleistet der Gastgeber weiterhin Unterkunft und Verpflegung und die entsprechende Betreuung und Pflege, bis die erforderlichen Regelungen getroffen worden sind. II.8 Der Au-pair-Beschäftigte erhält für jeden vollen Monat der Beschäftigung einen bezahlten Erholungsurlaub von zwei Werktagen. Eine Teilnahme am Familienurlaub zählt nur dann als Urlaub, wenn lediglich unwesentliche Aufgaben übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht. II.9 Der Gastgeber ist bereit auf Anfrage der zuständigen Behörde eine Verpflichtungserklärung für den Au-pair-Beschäftigten zu unterzeichnen. Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung sollte der Au-pair Beschäftigte nach Möglichkeit ein eigenes Zimmer erhalten. 5 Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung sollte der Au-pair Beschäftigte nach Möglichkeit ein eigenes Zimmer erhalten. Gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung steht dem Au-pair-Beschäftigten mindestens ein voller freier Tag wöchentlich zu, wovon wenigstens einer im Monat auf einen Sonntag fallen muss. 6 Das Protokoll zum Europäischen Abkommen enthält die Bestimmung, dass die Versicherungsleistungen so weit wie möglich die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalt decken müssen. 4

3|5

III. PFLICHTEN DES AU-PAIR-BESCHÄFTIGTEN III.1 Der Au-pair-Beschäftigte verpflichtet sich,

Stunden am Tag7 (einschließlich Babysit-

ting) an der Erfüllung der täglichen häuslichen Pflichten mitzuwirken, indem er in angemessener Zeit folgende Dienste leistet:



(genaue Angaben über die von dem Au-pair-Beschäftigten zu leistenden Dienste; zulässig sind nur leichte Haushaltsarbeiten und die Kinderbetreuung) Private Angelegenheiten wie das Sauberhalten und Aufräumen des eigenen Zimmers zählen nicht als Hausarbeitszeit. III.2 Der Au-pair-Beschäftigte erklärt sich bereit, alle seinerseits erforderlichen Formalitäten zu erfüllen, um den Gastgeber in die Lage zu versetzen, seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer II.6 dieses Vertrages nachzukommen. III.3 Der Au-pair-Beschäftigte erklärt sich bereit, unverzüglich das ärztliche Zeugnis vorzulegen, das gemäß Artikel 5 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung verlangt wird.8 III.4 Der Au-pair-Beschäftigte ist ledig und hat keine Kinder und kann dies auch durch Vorlage entsprechender Dokumente belegen. III.5 Der Au-pair-Beschäftigte hat mindestens Sprachkenntnisse auf Niveau A1 und kann dies durch Vorlage entsprechender Zertifikate belegen (A1-Sprachzertifikat oder höheres Niveau, z. B. Diplom). III.6 Der Au-pair-Beschäftigte bestätigt, dass der Au-pair-Aufenthalt beim oben genannten Gastgeber sein erster Au-pair-Aufenthalt in Deutschland ist. Gemäß Artikel 9 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung darf die Zeit der Beschäftigung mit diesen Arbeiten grundsätzlich nicht mehr als fünf Stunden täglich betragen. In Deutschland wurden Höchstgrenzen von 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich festgelegt. 8 Gemäß Artikel 5 des Europäischen Abkommens über die Au-pair-Beschäftigung muss das ärztliche Zeugnis des Au-pair-Beschäftigten weniger als drei Monate vor der Aufnahme in die Gastfamilie ausgestellt sein und Angaben über den allgemeinen Gesundheitszustand des Beschäftigten enthalten. 7

4|5

IV. VERSCHIEDENES IV.1 Der Vertrag kann durch jede der Vertragsparteien unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden. Ungeachtet dessen kann er von einer Partei mit sofortiger Wirkung gelöst werden, wenn seitens der anderen Partei eine schwere Verfehlung vorliegt. Auch kann jede der Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen, wenn schwerwiegende Umstände eine solche sofortige Lösung erforderlich machen. IV.2 Die Parteien vereinbaren ferner Folgendes: Dieser Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt: • eine Ausfertigung für den Gastgeber und • eine für den Au-pair-Beschäftigten. Bei Minderjährigkeit des Au-pair-Beschäftigten ist seinem gesetzlichen Vertreter eine weitere Ausfertigung auszuhändigen.

_________________, den ______________



_________________, den ________________

____________________________________



______________________________________

Unterschrift des Au-pair-Beschäftigten

Unterschrift des Gastgebers

(bei Minderjährigkeit des Au-pair-Beschäftigten Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)

5|5

Datenschutzerklärung „Visa-Service“ AuPair World Local Services GmbH & Co. KG

Stand: 19.05.2016

1 Datenschutzerklärung Dienstleistungsangebot „Visa-Service“ Verantwortliche Stelle

Der Visa-Service ist eine Leistung der AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG, Ludwig-Erhard-Str. 12, Kassel (folgend APWLS). APWLS ist verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie erreichen APWLS per E-Mail unter [email protected] und per Telefon unter +49 561 473 963 0. Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung. Speicherdauer

Ihre Daten speichern wir bis zur Entscheidung der Behörden. Mit Ausnahme der für die Erfüllung buchhalterischer

Anforderungen erforderlichen Daten werden Ihre Daten nach Durchführung der Leistung gelöscht. Uns überlassene Papierdokumente lassen wir Ihnen wieder zukommen. Weitergabe von Daten

Wir geben die von Gastfamilie und AuPair im Vertrag angegeben Daten sowie die uns zur Visa-Beantragung überlassenen Unterlagen an die erforderlichen Behörden weiter.

Falls Sie Kunde bei aupairworld.com sind, willigen Sie mit Vertragsschluss ein, dass APWLS sich mit der AuPairWorld GmbH zu den dort zu Ihnen gespeicherten Daten zum Zwecke der Optimierung der Leistungen austauschen darf.

Hiermit können Rückfragen vermieden und die Leistung beschleunigt werden. Sie können dieser Einwilligung jederzeit

mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. In diesem Fall wird APWLS keine Daten mit der AuPairWorld GmbH austauschen.

Ansonsten werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben. Widerspruchshinweis

Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Widerruf“. In diesem Fall können Sie den Visa-Service nicht in

Anspruch nehmen. Über die Erstattung der Visa-Service-Gebühr entscheidet APWLS je nach Fortschritt des Beantragungsprozesses.

Sicherheit der Daten

Sofern Sie uns via E-Mail Daten unverschlüsselt zukommen lassen, sind diese durch Dritte einsehbar. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen Daten verschlüsselt zukommen lassen, wenden Sie sich dazu an [email protected].

1|1

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG Ludwig-Erhard-Str. 12 34131 Kassel (nachfolgend Dienstleister oder Anbieter)

Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich

2. Vertragsgegenstand 3.

4.

5.

Zustandekommen des Vertrages

Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

Widerrufsrecht für Verbraucher

6. Muster-Widerrufsformular 7. Verhaltensregeln 8.

Preise und Zahlungsbedingungen

9. Vertragsende/Kündigung 10. Haftung

11. Beschwerden, weitere Verbraucherinformation

2 2

2

2

3 4 4

5 5 5

6

12. Höhere Gewalt

6

14. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand

7

13. Datenschutz

6

AGB AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG

1|7

1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der AuPairWorld Local Services

GmbH & Co. KG – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Durchführung und Unterstützung eines AuPair-Aufenthalts. Der Anbieter bedient sich zur Durchführung der Leistungen auch Dritter. 2. Vertragsgegenstand Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und darauf erfolgendem Auftrag. Visa-Service:

Die geschuldete Leistung ist der positive oder der negative Bescheid über die Visums-Ausstellung durch die



Auftraggebers feststellen, dass dieser die von der Behörde geforderten Mindestkriterien für die Erstellung eines



zuständige Behörde. Sollte der Anbieter bereits im Prozess der Vorabprüfung der Angaben und Unterlagen eine Visums nicht erfüllt und somit den weiteren Visums-Prozess nicht erfolgreich beenden kann, gilt auch ein

negativer Bescheid als erbrachte Leistung. In diesem Fall ist nicht der Bescheid der Behörde die geschuldete Leistung. Der Anbieter wird den Grund für die Ablehnung konkret benennen.

Über die wesentlichen Voraussetzungen für einen positiven Visa-Bescheid wird der Auftraggeber vor Beauftragung im Rahmen der Leistungsbeschreibung informiert.

3. Zustandekommen des Vertrages Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber

(Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Auftrages (Angebot) eine Woche gebunden.

Das Angebot wird durch Absenden eines ausgefüllten Formulars durch den Auftraggeber abgegeben. Der Anbieter

wird den Eingang unverzüglich bestätigen und dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen die Entscheidung über die Annahme in Textform mitteilen.

4. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

Der Dienstleister wird den Auftraggeber über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

AGB AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG

2|7

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen

Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leis-

tungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Über-

prüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der verein-

barten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. 5. Widerrufsrecht für Verbraucher Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG, Ludwig-Erhard-Str.

12, 34131 Kassel, Tel.: 0561 47396300, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der

Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich

der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen

vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns einge-

gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen ange-

messenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. AGB AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG

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6. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An

AuPairWorld Local Services GmbH & Co. KG Ludwig-Erhard-Str. 12 34131 Kassel

E-Mail: [email protected] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden •

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)



Name des/der Verbraucher(s)

• • • •

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

_________

(*) Unzutreffendes streichen. 7. Verhaltensregeln Die Nutzung aller Leistungen des Dienstleisters ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des jeweiligen Auftraggebers gestattet. Eine Weitervermittlung ist nicht gestattet.

Jeder Auftraggeber ist verpflichtet, die Regeln des „Grundgedanke Au Pair“ einzuhalten.

Au Pair = auf Gegenseitigkeit



Ausland zu leben. Ziel eines Au Pair Aufenthaltes ist der gemeinsame kulturelle Austausch, von dem beide Seiten



Ein Aufenthalt als Au Pair bietet jungen Menschen aus aller Welt die Möglichkeit für eine begrenzte Zeit im

profitieren: Das Au Pair bringt eine neue Kultur, eine fremde Sprache und damit den Hauch der großen weiten Welt in die Gastfamilie. Im Gastland kann es mit der Gastfamilie und in einem Sprachkurs die Landessprache

lernen und wertvolle Erfahrungen sammeln. Aus diesem Grund zählt die Kinderbetreuung im eigenen Land nicht als Au Pair Aufenthalt.



Als Familienmitglied auf Zeit wohnt ein Au Pair bei einer Gastfamilie und unterstützt diese im täglichen Leben. Die



Betreuung der Kinder und im Haushalt freuen. Als Gegenleistung bekommt ein Au Pair Taschengeld sowie



Gastfamilie wiederum hat eine „große Tochter“ oder einen „großen Sohn“ auf Zeit und kann sich über Hilfe bei der Verpflegung und Unterkunft von der Familie. Das Prinzip des Gebens und Nehmens auf beiden Seiten ist

charakteristisch für das Verhältnis zwischen Au Pair und Gastfamilie. Damit der Au Pair Aufenthalt ein voller Erfolg wird, ist es wichtig, dass so wohl Au Pair als auch Gastfamilie wissen, welche Bedingungen für einen Au Pair Aufenthalt gelten und welche Voraussetzungen von beiden Seiten erfüllt werden sollten. Informieren sich

Gastfamilie und Au Pair im Voraus über die Bedingungen und kommunizieren ehrlich ihre Erwartungen und Wünsche, wird der Au Pair Aufenthalt zu einer gelungenen Erfahrung für alle.

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Die Nutzung der Leistungen des Dienstleisters kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, z.B. die Überprüfung der Kontakt- und Adressdaten durch die Vorlage geeigneter Unterlagen. 8. Preise und Zahlungsbedingungen Dienstleistungen werden zu dem genannten aufgeführten Festpreis oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit-

und Materialbasis abgerechnet. Die Kosten werden mit Rechnungsstellung fällig. Die Rechnung wird mit Auftragserteilung gestellt. Die Dienstleistungen werden nach Rechnungsausgleich erbracht.

Erfolgt keine Zahlung binnen einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, wird der Dienstleister den Rech-

nungsausgleich mit angemessener Frist von 10 Tagen anmahnen. Erfolgt weiterhin kein rechnungsausgleich, ist der

Dienstleister berechtigt, den Vertrag seinerseits zu kündigen. Er kann dann einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 70 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. 9. Vertragsende/Kündigung Der Vertrag ist mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen beendet. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt möglich. Der Dienstleister hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Auftraggeber offensichtlich bewusst

oder nach Mahnung erneut unwahre und falsche Angaben macht. Eine Erstattung oder Teilerstattung der Vergütung erfolgt nicht. 10. Haftung Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister

ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für

die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadens-

ersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

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11. Beschwerden, weitere Verbraucherinformation (1) Fragen und Beschwerden des Auftraggebers im Zusammenhang mit den Leistungen werden gerne per E-Mail

beantwortet. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel.: 0561/47396300 und ebenso unter der E-Mail-Adresse info@ apwls.com

Durch die Annahme und Bearbeitung der Beschwerden werden Ihre gesetzlichen Mängelansprüche nicht eingeschränkt.

(2) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht. (3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 12. Höhere Gewalt (1) Für den Fall, dass der Anbieter die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg usw.) nicht erbringen kann, ist der Anbieter für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.

(2) Ist dem Anbieter die Ausführung der Leistung länger als zwei Monate aufgrund höherer Gewalt unmöglich,

so ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt und hat keine Vergütung zu zahlen. Zu der vorstehenden Frist werden die für die Dienstleistung typischen und notwendigen Bearbeitungszeiten nicht hinzugerechnet. 13. Datenschutz Datenschutzerklärung (1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Geschäftsabschlüssen. Per-

sonenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, also z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten, bestellte Waren. Verantwortliche Stelle gem. § 3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zu Beginn dieser AGB genannte Unternehmen.

(2) Die Daten werden von uns erhoben und gespeichert soweit dies erforderlich ist um die vertraglichen Leistungen zu erbringen. Wenn wir Ihnen Waren liefern, geben wir Ihre Daten an das beauftragte Versandunternehmen

weiter, soweit diese zur Lieferung benötigt werden. Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt

haben. Teilweise bedienen wir uns externer Dienstleister, um Ihre Daten zu verarbeiten. Diese Dienstleister wurden von uns sorgfältig ausgewählt, schriftlich beauftragt und an Weisungen gebunden. Sie werden von uns regelmäßig kontrolliert. Die Dienstleister werden diese Daten nicht an Dritte weitergeben, sondern sie nach Vertragserfüllung

und dem Abschluss gesetzlicher Speicherfristen löschen, soweit Sie nicht in eine darüberhinausgehende Speicherung eingewilligt haben.

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(3) Ihre Zahlungsdaten werden je nach dem ausgewählten Zahlungsmittel an den entsprechenden Zahlungs-

dienstleister übermittelt. Die Verantwortung für Ihre Zahlungsdaten trägt der Zahlungsdienstleister. Abhängig von

der Auswahl der Zahlungsmethode kann eine Beurteilung des Kreditrisikos auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren durchgeführt (Scoring). Weitere Angaben und Informationen dazu erhalten Sie vom jeweiligen Zahlungs-

dienstleister. Entsprechende Bedingungen haben Sie durch Ihre Anmeldung bei beim jeweiligen Zahlungsdienstleister akzeptiert.

(4) Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum

Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik jeweils angepasst.

(5) Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten Daten.

Dies betrifft auch deren Herkunft sowie die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weiter-

gegeben werden und den Zweck der Speicherung. Wenn Sie eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widersprüche zur Daten-

verarbeitung richten Sie bitte per E-Mail an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse oder an die im Impressum genannte Anschrift.

14. Anwendbares Recht, Vertragssprache, Gerichtsstand Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende

Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Vertragssprache ist Deutsch. Ist der Auftraggeber (Kunde) Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen - der Sitz des Dienstleisters. Der Dienstleister ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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