Individuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung

Individuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung Tagung Teilhabe und soziale Inklusion 8./9. Mai 2015 A...
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Individuelle und nutzergerechte Gesundheitsversorgung von Menschen mit psychischer Behinderung

Tagung Teilhabe und soziale Inklusion 8./9. Mai 2015 Andreas Daurù, Pflegefachmann HF, Stiftung Pro Mente Sana

Definition und Bedeutung in der BRK psychische Behinderung Definition BehiG Art.2 «…der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben.» Zum Beispiel: Chronische Depression, Angst- und Panikstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie

psychische Behinderung/Krise und die Gesundheitsversorgung BRK Art. 25 - «…speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden…» - «…einschliesslich Früherkennung und Frühintervention…» - «…so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;…» - «…Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung … die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen…»

Unterversorgung durch Stigmatisierung? Psychiatrische Gesundheitsversorgung in der Schweiz (OECD – Bericht 2014) Breite Palette an Dienstleistungen und stationärer Versorgung! Höchste Dichte an Psychologen und Psychiater in der ganzen OECD!

aber

nur etwa 7% der Bevölkerung wird psychiatrisch/therapeutisch behandelt; bei einer 1-Jahres Krankheitshäufigkeit psychischer Störungen von rund 1/3 der Bevölkerung.

Gründe dafür können sein: - Verschwiegenheit - Unsicherheit / Angst - Gesellschaftliche Wertung / Überforderung und Unkenntnis -> Stigma -> Diskriminierung -> führt zu: - Krise/Beeinträchtigung/Krankheit wird zu spät erkannt, - Geeignete und frühzeitig Behandlung bleibt aus, - die Chronifizierung und der Schweregrad nimmt zu. -> erneute Diskriminierung -> Inklusion und Integration (soziale + arbeitsmarktliche) verzögert sich oder wird gar verhindert!

Schwerpunkte für die zukünftige, psychiatrische Grundversorgung  aufsuchende, ambulante, nutzerangepasste Behandlung und Krisenintervention.  der „trialogischer“ Einbezug aller Betroffenen (Betroffene, Angehörige, Fachperson) bei der Behandlung, der Versorgung und darüber hinaus.  Entstigmatisierung durch die „Inklusion“ der psychiatrischen Angebote (Klinik) in die gewöhnlichen Spitäler.  Förderung der Recovery – Haltung in der Psychiatrie und darüber hinaus, durch Einbezug der „Experten aus Erfahrung“ und einem trialogischen Grundverständnis von Seiten Fachpersonen führt zu mehr Selbstbestimmung der Betroffenen und so auch zu erhöhter Lebensqualität .

Umsetzung möglich? Ja! Ausbau ambulanter und aufsuchender Strukturen • •

Einbezug trialogischer Beirat bei Erarbeitung von Psychiatrieplanungen und Konzepten. Patientenräte/Betroffenenräte gründen/bilden (SRO Langenthal, SPD Schwyz).

Austausch/Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie und Somatik • • •

Trialogische Weiterbildungen/Austausch z.B. über Seminare und Trialogforen. Integration der psychiatrischen Abteilungen ins Akutspital (Bsp. SRO Langenthal) -> Entstigmatisierung und bessere Vernetzung. Einbezug trialogischer Beirat bei Erarbeitung von Psychiatr ieplanungen und Konzepten.

Angehörige informieren und unterstützen • • •

Behandlung und Betreuung im Trialog Trialogische Seminare / Trialogforen (z.B auch als Angebot in Institutionen) Angehörigen – Sprechstunden

Höhere Lebensqualität / mehr Selbstbestimmung • • • •

„Trialogische Haltung“ und Recovery wird verinnerlicht -> Bestandteil in Ausbildung Pflege/Ärzte Trialogische Seminare und Gruppen in den Institutionen Peers sind fester Bestandteil im Versorgungsangebot und gehören ins interdis. Team Trialogische Beschwerdestellen/Ombudsstellen als Vermittlung und Qualitätsmanagement.

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