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Kundeninformation in Kooperation mit Herzlich willkommen zu Ford Carsharing – Vorabinformationen für den mühelosen Start. Jetzt neu: Ab sofort könn...
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Kundeninformation

in Kooperation mit

Herzlich willkommen zu Ford Carsharing – Vorabinformationen für den mühelosen Start. Jetzt neu: Ab sofort können Sie als Ford Carsharing Kunde Ihr Fahrzeug auch per Smartphone-App öffnen und w ­ ieder verschließen – ganz einfach per Knopfdruck. Unsere Ford Carsharing Apps für Android und iOS-Smartphones wurden um diese Funktion erweitert und stehen Ihnen zum kostenlosen Download bzw. als Update Ihrer bereits installierten App im jeweiligen App Store zur Verfügung. Mehr Informationen zum Thema „Öffnen per Smartphone“ finden Sie in dieser Kunden­information im Bereich Fragen & Antworten. Fahrzeugbuchung Internet: ford-carsharing.de App: für iOS und Android verfügbar 24-h-Ford Carsharing-Kundenservice: 0345/27 98 49 50 Buchen Sie bitte einen ausreichenden Zeitraum. Bei einer möglichen Verspätung verlängern Sie Ihre Buchung bitte rechtzeitig über den Ford Carsharing-Kundenservice. Vor Fahrtantritt Fahrzeug auf äußere Mängel überprüfen. Kundenkarte vor das Lesefeld führen und ruhig halten. Öffnen Sie wahlweise das Fahrzeug mit Ihrem Smartphone über die Ford Carsharing App. Das Lämpchen leuchtet erst gelb, dann grün, die Zentralverriegelung öffnet sich. Den Schlüssel aus dem Handschuhfach nehmen und das Fahrzeug starten.

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Fahrtunterbrechung Das Fahrzeug nur mit dem Schlüssel verschließen und öffnen! Tanken/Reinigen Sollten Sie das Fahrzeug betanken oder reinigen müssen, dann bezahlen Sie bitte mit der Tankkarte. Diese befindet sich im Schlüsselsteckplatz im Handschuhfach oder im Bordbuch. Die Tank-PIN ent­ nehmen Sie dem Schlüsselanhänger. Der Tank muss bei der Rückgabe (mindestens zu 1/4) gefüllt und das Fahrzeug sauber sein. Nach der Fahrt Das Fahrzeug wieder am selben Standort parken. Den Schlüssel (Kunststoffsteckkontakt) in den Halter im Handschuhfach zurückstecken. Die Kundenkarte vor das Lesefeld halten oder das Fahrzeug über die App auf Ihrem Smartphone verschließen, bis die Zentralverriegelung das Fahrzeug verschließt und das rote Lämpchen leuchtet. Bezahlung Circa 2 Wochen nach Ihrer Fahrt erhalten Sie Ihre Rechnung per E-Mail oder auf Wunsch kostenpflichtig per Post. Die aktuelle Preisliste finden Sie unter ford-carsharing.de. Bei weiteren Fragen 24-h-Soforthilfe: Ford Carsharing-Kundenservice 0345 / 27 98 49 50.

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EINSTEIGEN UND LOSFAHREN!

01 Ford Carsharing im Detail – Einsteigen und losfahren! So einfach ist Ford Carsharing. Ford Carsharing-Fahrzeuge finden Sie deutschlandweit an zahlreichen Standorten, vor allem auch in Stadtzentren. Einen Überblick über Städte, Stationen, Fahrzeuge und detaillierte Standortbeschreibungen finden Sie im Internet unter ford-carsharing.de oder über die App. Als registrierter Kunde haben Sie zudem Zugriff auf das bundesweite Carsharing Angebot der Deutschen Bahn AG „Flinkster“ und damit auf ein flächendeckendes Netz von rund 3.600 Fahrzeugen in 200 Städten. Die Buchung Sie buchen Ihr Fahrzeug bequem und kostenfrei über das Internet unter ford-carsharing.de oder über die App. Egal, ob lange im Voraus oder spontan, ob für wenige Stunden, mehrere Tage oder den Urlaub. Bei Abschluss Ihrer Buchung identifizieren Sie sich über Ihre Kundennummer und das Passwort. Beides haben Sie mit Ihrem Vertragsabschluss erhalten. Sind Sie noch kein Kunde, so können Sie sich erstmals mit Abschluss Ihrer Buchung online registrieren. Ihre Kundenkarte erhalten Sie vor Ihrer ersten Fahrt mit Ihrem Vertragsabschluss und der Dokumentenprüfung bei einem unserer teilnehmenden Ford CarsharingPartner Ihrer Wahl. Mit Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung. Im Kundenportal können Sie Ihre Buchungen ändern oder kostenlos bis 24 Stunden vor Mietbeginn stornieren. Sie können online Preise kalkulieren, Ihre Vertragsdaten einsehen und anpassen (z. B. Sicherheitspaket erwerben), aber auch Ihre

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EINSTEIGEN UND LOSFAHREN!

persönlichen Daten, wie Adresse oder Bankverbindung, ändern. Ihre Rechnungen können Sie online als Pdf-Dokument einsehen. Optional können Sie Ihre Rechnung per E-Mail oder postalisch (kostenpflichtig, siehe Preisliste) erhalten. Gegen eine Servicegebühr von € 1,50 können Sie Ihre Buchung rund um die Uhr auch telefonisch vornehmen: 0345 / 27 98 49 50. Bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer oder Kundenkarte bereit. Für Stornierungen, Schadensmeldungen oder Fragen und Hilfestellungen steht Ihnen der Ford Carsharing-Kundenservice unter gleicher Rufnummer ebenfalls zur Verfügung. Einsteigen und losfahren Ihre Kundenkarte oder Ihr Smartphone inkl. Ford Carsharing App ist Ihr elektronischer Schlüssel zum Öffnen der Fahrzeuge. Das gebuchte Fahrzeug wird Ihnen mit Kennzeichen in der Regel bei der Buchung kommuniziert. An größeren Stationen wird das Ihnen zugewiesene Fahrzeug erst eine Stunde vor Mietbeginn festgelegt und Ihnen per SMS mitgeteilt. Bitte kontrollieren Sie das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Schäden. Bereits bekannte Schäden sind in der Schadensliste des Bordbuches im Handschuhfach aufgeführt. Neue Schäden melden Sie bitte vor Fahrtantritt telefonisch dem Ford Carsharing-Kundenservice (0345/27 98 49 50) und tragen diese in die Schadensliste im Bordbuch ein.

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EINSTEIGEN UND LOSFAHREN!

Fahrzeug öffnen Führen Sie die Kundenkarte vor das Lesegerät und halten Sie diese so lange ruhig, bis die gelbe ­Diode leuchtet. Oder öffnen Sie das Fahrzeug über die Ford Carsharing App auf Ihrem Smartphone. Wenn ­danach das grüne Lämpchen leuchtet, öffnet sich die Zentralverriegelung. Das Fahrzeug lässt sich nur öffnen, wenn es für diesen Zeitpunkt auf Ihr Kundenkonto gebucht ­wurde. Sie können jetzt einsteigen und den Schlüssel aus der Halterung im Handschuhfach entnehmen. Bitte ­schließen und öffnen Sie beim Zwischenstopp das Fahrzeug ausschließlich mit dem Fahrzeugschlüssel. Fahrt beenden Bringen Sie das Fahrzeug wieder zu der Station zurück, von der Sie es abgeholt haben. Vergessen Sie nicht, die Innen- und Außenbeleuchtung auszuschalten. Bordcomputer Stecken Sie den Fahrzeugschlüssel unbedingt zurück in den Schlüsselsteckplatz im Handschuhfach und verschließen Sie das Fahrzeug mit Ihrer Kundenkarte oder über die App auf Ihrem Smartphone, ansonsten kann die Buchung nicht abgeschlossen werden. Die Diode am Kartenleser wechselt von Grün auf Rot.

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HINWEISE ZUM BETRIEB

02 Hinweise zum Betrieb Der Ford Carsharing-Kundenservice steht Ihnen für alle Fragen und Wünsche 24 Stunden täglich unter 0345/27 98 49 50 zur Verfügung. Tanken Tanken müssen Sie nur, wenn der Tank bei Rückgabe weniger als 1/4 voll ist. Sie tanken deutschlandweit bargeldlos mit der bordeigenen Tankkarte. Die Tankkarte befindet sich im Handschuhfach über oder neben dem Schlüsselsteckplatz. Bitte beachten Sie, dass die Tankkarten fahrzeugabhängig nur an ausgewählten Tankstellen gültig sind. Informationen zum Tankstellennetz erhalten Sie vorab im Internet oder telefonisch über den Ford Carsharing-Kundenservice 0345/27 98 49 50. Die Tank-PIN finden Sie am Schlüsselanhänger. Sollten Sie einmal bar bezahlen müssen, so senden Sie bitte die Originalquittung an den Ford CarsharingKundenservice, c/o DB Rent GmbH, Scharrenstraße 10, 06108 Halle (Saale). Bitte verwenden Sie dazu die Formulare (Bar-Beleg) im Bordbuch. Sie erhalten Ihre Auslagen gutgeschrieben bzw. auf Ihr Konto überwiesen. Hinweis: Bitte prüfen Sie beim Tanken Ölstand, Reifendruck und Scheibenwaschwasser. Bitte nicht rauchen! Bitte beachten Sie, dass alle Fahrzeuge Nichtraucherfahrzeuge sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen eine zusätzliche Reinigungspauschale von € 25,- berechnet wird, sollten Sie im Fahrzeug rauchen.

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HINWEISE ZUM BETRIEB

Reinigung und Wartung Wir kümmern uns regelmäßig um die Wartung und Reinigung der Fahrzeuge, jedoch nicht nach jeder Fahrt. Bitte hinterlassen Sie deshalb das Fahrzeug in einem Zustand, in dem Sie es auch selbst gerne vorfinden möchten. Sämtliche Auslagen für Waschen und Saugen können Sie ebenfalls mit der Tank-karte bezahlen (nur bei den teilnehmenden Tankstellen). Bitte achten Sie bei längeren Fahrten darauf, den Ölstand und den Reifendruck zu kontrollieren sowie ggf. Scheibenwischwasser nachzufüllen. Sollte ein Fahrzeug bei Übernahme einmal nicht Ihren Ansprüchen entsprechen, so kontaktieren Sie bitte den Ford Carsharing-Kundenservice. Sie können bei einer starken Verschmutzung kostenfrei auf ein Ersatzfahrzeug umbuchen. Ihre Reklamation veranlasst uns, das Fahrzeug umgehend zu reinigen und den Vornutzer zu kontaktieren. Bei starken Verschmutzungen berechnen wir dem Verursacher eine zusätzliche Reinigungspauschale von € 25,- (vgl. AGB § 9). Verlängerung und Verspätungen Benachrichtigen Sie uns über absehbare Verspätungen frühestmöglich über das Internet oder den Ford Carsharing-Kundenservice unter 0345/27 98 49 50. Ihre Buchung wird dadurch um die angegebene Zeit verlängert. Wir bitten im Interesse aller Kunden um Ihr Verständnis, dass nicht angekündigte Verspätungen bis inklusive 15 Min. mit € 12,50 und von mehr als 15 Min. mit € 25,- berechnet werden (vgl. AGB § 15). Ihre rechtzeitige Meldung ermöglicht es uns, Ihrem Nachnutzer ggf. ein anderes Fahrzeug bereitzustellen.

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HINWEISE ZUM BETRIEB

Verkürzungen und Stornierungen Sollten Sie Ihre Autofahrt vorzeitig beenden, so schreiben wir Ihnen automatisch die Hälfte des gekürzten Mietpreises für die restliche Zeit gut. Eine kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn möglich. Andernfalls wird die Hälfte des Mietpreises berechnet, maximal jedoch eine Tagesrate. Rückwirkende Stornierungen sind nicht möglich. Parkplätze Insbesondere in Gebieten mit wenig Parkraum müssen wir unsere Stellplätze gegen Fremdparker schützen. Bitte vergessen Sie nach Fahrtantritt nicht, den Stellplatz mit eventuell vorhandenen Parkbügeln/Ketten/ Pfosten zu sichern. Dazu erforderliche Schlüssel finden Sie am Fahrzeugschlüssel. Nur so können Sie sicher sein, bei Fahrtende problemlos einen Parkplatz zu finden. Müssen Sie das Fahrzeug abseits vom vorgesehenen Stellplatz parken, weil dieser besetzt ist, informieren Sie bitte den Ford Carsharing-Kundenservice unter 0345/27 98 49 50. Der Nachmieter wird es Ihnen danken. Steht das Fahrzeug in einem Parkhaus, verwenden Sie zur Ein- und Ausfahrt unbedingt die Parkkarte. Sie finden diese in der Regel im Parkkartenhalter. Ziehen Sie keinen neuen Parkschein. Fahrten ins Ausland Die Fahrzeuge sind nur zur Nutzung im europäischen Ausland, wie auf der grünen Versicherungskarte aufgeführt, zugelassen. Fahrten ins außereuropäische Ausland sind nicht gestattet. Die grüne Ver­ sicherungs­karte finden Sie im Handschuhfach.

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HINWEISE ZUM BETRIEB

Unfall Bei einem Unfall stehen natürlich zunächst das Wohl der Beteiligten und das Sichern der Unfallstelle im Vordergrund. So bald wie möglich sollten Sie aber den Ford Carsharing-Kundenservice verständigen. Bei Unfällen oder Bagatellschäden rufen Sie bitte immer die Polizei, insbesondere wenn an dem Unfall ein Dritter als Geschädigter oder möglicher „(Mit-)Verursacher“ beteiligt war oder fremdes Eigentum (außer dem Ford Carsharing-Fahrzeug) zu Schaden gekommen ist. Geben Sie kein schriftliches Schuldanerkenntnis ab. Dies könnte zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall die Personalien (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer) des Unfallgegners/der Unfallgegnerin (und des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin) geben und notieren Sie das Kennzeichen und das Aktenzeichen der Polizei. Im Bordbuch finden Sie das entsprechende Formular (Unfallbericht), das Sie bitte ausfüllen und um­ gehend an den Ford Carsharing-Kundenservice schicken. Wir bieten Ihnen optional ein Sicherheitspaket an. Dieses kostet pro Jahr € 90,- und senkt die Selbst­ beteiligung pro Schadensfall (Haftpflicht- und /oder Kaskoschaden) von € 1.500,- auf € 300,- (für ­ weitere Informationen vgl. S. 15).

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HINWEISE ZUM BETRIEB

Preise und Gebühren im Überblick Buchung, Änderung, Stornierung

Telefon Internet, mobile Applikation

€ 1,50 kostenfrei

Rechnungsversand

per E-Mail per Post

kostenfrei € 1,50

Bezahlung Lastschrift, Kreditkarte kostenfrei Rücklastschrift, € 5, Bearbeitung Bearbeitung Ordnungswidrigkeiten

€ 5,-

Verlust Kundenkarte

€ 25,-

Verschmutzung/Rauchen

€ 25,-

Verspätung

bis inkl. 15 Min. mehr als 15 Min.

€ 12,50 € 25,-

Verkürzung

bei vorzeitiger Rückgabe schreiben wir bis zu 50 % des restlichen Zeitpreises gut

Einsatz Servicetechniker (z. B. Licht angelassen) Stornierung der Buchung

€ 25,-/Std.

bis 24 Std. vor Beginn kostenlos, sonst die Hälfte des Mietpreises, max. eine Tagesrate

Aktuelle Zeitpreise bzw. Verbrauchspauschalen (je gefahrenen Kilometer) finden Sie unter ford-carsharing.de oder über die App.

Alle Preise sind Bruttopreise inkl. geltender MwSt. Es handelt sich um eine unverbindliche Preisempfehlung der Ford-Werke GmbH.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

03 Fragen und Antworten Jetzt neu: „Öffnen und Schließen per Smartphone“ Wie funktioniert das Öffnen per Smartphone App? Die neue Ford Carsharing App kommuniziert über Schnittstellen mit dem Buchungssystem und erhält darüber Informationen über freie Stationen und Fahrzeuge, die entsprechend reserviert bzw. storniert werden können. Auch die neue Funktion „Öffnen und Schließen des Fahrzeugs“ wird von diesem Hintergrundsystem gesteuert. Alles was Sie benötigen, ist eine aktive Datenverbindung und GPS-Ortung Ihres Smartphones und ein Ford Carsharing-Kundenkonto inklusive Kunden-PIN. Wo bekomme ich die neue Ford Carsharing App? Die neue App erhalten Sie im Google Play Store für Android Smartphones sowie im iTunes App Store für iOS-Geräte. Wenn Sie die Ford Carsharing App bereits installiert haben, müssen Sie nur das entsprechende Update laden. Was muss ich tun um die Funktion „Öffnen und Schließen“ zu aktivieren und zu nutzen? Richten Sie sich bitte einmalig im Bereich „Persönliche Daten“ eine Kunden-PIN ein - diese benötigen Sie zum Öffnen der Fahrzeuge per Smartphone App. Und bitte beachten Sie, dass Ihr Smartphone über eine aktive Datenverbindung verfügen muss. Buchen Sie anschließend einfach wie gewohnt Ihr Wunschfahrzeug über www.ford-carsharing.de oder über unsere App. In der Buchungsübersicht finden Sie ab dem Zeitpunkt des Buchungsbeginns die Funktion „Öffnen/Schließen“. Hier geben Sie bitte Ihre Kunden-PIN ein.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Allgemeine Fragen und Antworten Was bedeutet Verbrauchspauschale? Der Preis Ihrer Fahrt setzt sich aus dem Zeitpreis und der Verbrauchspauschale pro gefahrenen Kilometer zusammen. Die Verbrauchspauschale enthält den Kraftstoffverbrauch. Die aktuell gültigen Konditionen entnehmen Sie bitte unserer Website ford-carsharing.de. Was bedeutet stundenweise buchen? Sie können jede Buchung viertelstundengenau beginnen, d. h. beispielsweise um 10.00 Uhr, 10.15 Uhr, 10.30 Uhr oder 10.45 Uhr. Die erste Stunde wird immer voll berechnet. Danach wird halbstündig weiterberechnet. Für meinen Buchungszeitraum ist kein Fahrzeug frei. Was tun? Sollten Sie kein geeignetes Ford Carsharing-Fahrzeug buchen können, stehen Ihnen zur Nutzung die Fahrzeuge unseres Kooperationspartners Flinkster und dessen angeschlossenen Partnern zur Verfügung. Es gelten in diesem Fall sowohl die AGB als auch die Preise von Ford Carsharing. Die aktuelle Preisliste finden Sie auf ford-carsharing.de. Mein Fahrzeug ist nicht da. Bitte überprüfen Sie Ihre Buchungszeit und den Standort. Haben Sie noch Zeit bis zum Buchungsbeginn? Ist Ihr Fahrzeug noch unterwegs? Sollte es zum gebuchten Mietbeginn noch nicht da sein, rufen Sie bitte den Ford Carsharing-Kundenservice unter 0345/27 98 49 50 an. Wir werden Ihnen Alternativen anbieten.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Das Fahrzeug öffnet sich nicht? Bitte prüfen Sie das Kennzeichen und die gebuchte Mietzeit. Haben Sie die richtige Karte? Haben Sie die Karte auf den Kartenleser gelegt, bis die gelbe Diode blinkt? Hat Ihr Smartphone eine ausreichende Netzverbindung? Ist alles richtig, und das Fahrzeug öffnet sich trotzdem nicht? Rufen Sie bitte unseren Ford Carsharing-Kundenservice unter der Telefonnummer 0345/27 98 49 50 an. Wir werden den ­eventuellen Fehler finden oder Ihnen eine Alternative anbieten. Was bedeuten die Dioden am Kartenleser? Rot: Der Bordcomputer befindet sich im „Stand-by-Modus“. Rot blinkend: Bordcomputer ist aktiviert und bereit, die Karte zu lesen. Wiederholt sich das, legen Sie die Karte nochmals auf und lassen Sie sie ruhig liegen, bis die gelbe Diode blinkt. Gelb blinkend: Bitte Karte wegnehmen, der Bordcomputer prüft Ihre Reservierung. Grün: Der Bordcomputer hat die Zentralverriegelung geöffnet. Gelb/Grün blinkend: Die Überprüfung Ihrer Reservierung hat zu lange gedauert. Bitte legen Sie nochmals kurz die Karte auf, damit der Bordcomputer weiß, dass Sie noch da sind. Das Fahrzeug hat Schäden/Verschmutzungen. Was tun? Sehen Sie zuerst in der Schadensliste im Bordbuch nach, ob der Schaden schon gemeldet wurde. Melden Sie neue Schäden vor Fahrtantritt telefonisch an den Ford Carsharing-Kundenservice und tragen Sie diese dann in die Schadensliste ein. Verschmutzungen melden Sie ebenfalls vor Fahrtantritt telefonisch an den Ford Carsharing-Kundenservice. Tragen Sie Verschmutzungen bitte nicht in die Schadensliste ein, sondern informieren Sie den Ford

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FRAGEN UND ANTWORTEN

­ arsharing-Kundenservice unter 0345/27 98 49 50, damit das Fahrzeug vor der nächsten Buchung C gereinigt werden kann. Sollten die Schäden oder Verschmutzungen so s ­ chwerwiegend sein, dass Sie die Fahrt nicht antreten können, setzen Sie sich bitte sofort mit dem Ford Carsharing-­Kundenservice in Verbindung. Wir werden Ihnen Alternativen anbieten. Sollten Sie das Fahrzeug verschmutzt haben, finden Sie im Handschuhfach eine Tankkarte, mit der Sie die Kosten der Reinigung begleichen können (nur bei den teilnehmenden Tankstellen). Der nächste Kunde wird es Ihnen danken. Denken Sie daran, dass wir dem Verursacher für starke Verschmutzungen eine zusätzliche Reinigungspauschale von € 25,- berechnen. Die Tankkarte fehlt oder ist defekt. Was tun? Bitte informieren Sie den Ford Carsharing-Kundenservice und senden Sie Ihre Tank-Quittung zusammen mit einem ausgefüllten Barbeleg (befindet sich im Bordbuch) an: Ford Carsharing-Kundenservice c/o DB Rent GmbH Scharrenstraße 10 06108 Halle (Saale) Was mache ich, wenn ich etwas im Fahrzeug vergessen habe? Der Ford Carsharing-Partner bewahrt die Fundsachen 6 Wochen im Autohaus auf. Anschließend werden die Sachen an die örtliche Behörde (Fundbüro) weitergegeben. Bitte rufen Sie den Ford Carsharing-Kundenservice unter 0345 / 27 98 49 50 an. Dort erfahren Sie, über welchen Ford Carsharing-Partner Sie das Fahrzeug gebucht hatten.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Wer darf das Fahrzeug fahren? Das Fahrzeug darf mit Ihrer Zustimmung und in Ihrem Beisein auch von einer anderen Person geführt werden. Sie haben sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen der AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind (vg. AGB §2). Wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und gibt es ein Sicherheitspaket? Im selbstverschuldeten Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung € 1.500,-. Sie haben jedoch bei Abschluss des Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, ein Sicherheitspaket zu kaufen. Bei einer jährlichen Zuzahlung von € 90,- reduziert sich die Selbstbeteiligung auf € 300,-. Die Laufzeit für das von Ihnen erworbene Sicherheitspaket verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern Sie es nicht schriftlich bei Ihrem Vertragspartner sechs Wochen vor Quartalsende kündigen. Wozu benötige ich die PIN? Sie haben bei der Vertragsunterzeichnung ggf. eine vierstellige PIN erhalten. Haben Sie sich nicht online, sondern persönlich bei einem Vertriebspartner zu Ford Carsharing angemeldet, so ist die PIN Ihr StartInternetpasswort. Bitte beachten Sie: Bei dieser Kunden-PIN handelt es sich nicht um die PIN, die Sie zur Nutzung der Funktion „Öffnen und Schließen per Smartphone“ erstellt haben. Diese ist gesondert anzulegen und zu verwenden. Haben Sie Ihre PIN vergessen? Wenden Sie sich bitte an unseren Ford Carsharing-Kundenservice unter 0345 / 27 98 49 50.

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FRAGEN UND ANTWORTEN

Piktogramme und ihre Bedeutung

Schlüssel im Wagen

Schlüssel im Büro

Kundenkarte

Fahrzeug eines Kooperationspartners

Elektro-Auto

Navigationsgerät

manuelle Übergabe

Entfernung zur angefragten Station

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

04 AGB FORD CARSHARING § 1 Gegenstand Der Ford Partner („Anbieter“) ermöglicht dem registrierten Kunden („Kunden“) im Rahmen des Ford Carsharing-Programms („Ford Carsharing“) in Kooperation mit der DB Rent GmbH bei bestehender Verfügbarkeit die Anmietung von Kraftfahrzeugen zur kurzzeitigen Nutzung („Kurzzeitmiete“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Abschluss des Kundenvertrages) und die Kurzzeitmiete von Ford Carsharing-Fahrzeugen sowie von Fahrzeugen anderer teilnehmender Kooperationspartner (z. B. Flinkster). Für die Nutzung des Produktes Multicity gelten zusätzlich die besonderen Nutzungsbedingungen gem. § 19 dieser AGB. Durch den Abschluss des Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu den zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenlisten bzw. der gültigen Kilometerpauschale. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise und Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung (siehe § 18 dieser AGB). Bei der Nutzung von Fahrzeugen anderer Anbieter (z. B. Flinkster oder deren Kooperationspartner) können andere Preise und Gebühren gelten. Im Rahmen des Buchungsvorgangs wird in diesen Fällen gesondert auf die gegebenenfalls abweichenden Preise hingewiesen. Die Begriffe Kunde oder Fahrtberechtigten dienen der Vereinfachung und bezeichnen das männliche und weibliche Geschlecht. § 2 Fahrtberechtigung Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Kunde) und weitere vom Kunden angemeldete Personen (Tarifpartner). Buchungen über den Kundenaccount von Tarifpartnern erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person, kann er Personen benennen (Beauftragte), die in seinem Namen und auf seine Rechnung fahrtberechtigt sind. Das Fahrzeug darf ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Fahrtberechtigten die Regelungen dieser AGB beachten und bei Fahrten fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln der Fahrtberechtigten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug gelenkt hat (z. B. bei Bußgeldbescheiden).

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für unter 25-jährige Fahrtberechtigte gibt es Buchungsbeschränkungen, so dass dieser Kundenkreis ausschließlich auf das Fahrzeugangebot der Klassen Mini, Klein, Sonder und Transporter zugreifen kann. Dem Kunden ist es untersagt, Fahrtberechtigten unter 25 Jahren Fahrzeuge einer anderen Klasse zur Nutzung zu überlassen. § 3 Kundenkarte Jeder Kunde erhält eine Kundenkarte für den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik. Eine Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN an nicht fahrtberechtigte Personen ist nicht gestattet. Der Verlust der Kundenkarte ist stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der Kundenkarte und/oder PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Kundenkarte unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben. Im Falle des Verlustes oder nicht erfolgter Rückgabe wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung. Sollten Fahrzeuge ohne eingebaute Zugangstechnik bereitgestellt werden, erhält der Kunde den Fahrzeugschlüssel bei der Fahrzeugübernahme vom Anbieter. Der Fahrzeugschlüssel ist dem Anbieter bei Fahrzeugrückgabe wieder auszuhändigen. Der Anbieter ist berechtigt, das Zugangsmedium zu befristen und nur nach Vorlage des Originalführerscheins des Kunden für einen festgelegten Zeitraum zu verlängern und/oder bei Nichtvorlage des Führerscheins trotz Aufforderung das Zugangsmedium bis zur Führerscheinvorlage zu sperren. § 4 Buchungspflicht Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim Anbieter zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Eine Altersbeschränkung der Fahrtberechtigten auf mindestens 25 Jahre entfällt in diesem Fall. Für die Internet-Buchung angezeigte Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Insbesondere bei Fahrzeugen ohne festen Rückgabeort kann es durch Ungenauigkeiten des GPS-Signals in Einzelfällen zu Abweichungen vom angezeigten zum tatsächlichen Standort des Fahrzeugs kommen, für die der

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anbieter keine Gewähr übernimmt. Für den telefonischen Buchungsservice wird ein Entgelt gemäß Preis- und Gebührenliste erhoben. Der Anbieter kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf den Mietpreis durch den Kunden abhängig machen. § 5 Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14:00 Uhr, 14:15 Uhr, 14:30 Uhr, 14:45 Uhr, 15:00 Uhr). Er umfasst mindestens eine Stunde und kann nur jeweils um volle halbe Stunden verlängert werden. § 6 Stornierungen Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung erfolgt. In allen anderen Fällen ist der Anbieter berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50 % des Nutzungsentgelts gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste, jedoch maximal den Preis für einen Nutzungstag, zu erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn die gebuchte Fahrzeugklasse nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen. § 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit der Schadensliste bzw. Checkliste des im Handschuhfach des Autos befindlichen Bordbuchs abzugleichen. Festgestellte Mängel/Schäden sind dem Anbieter vor Fahrtantritt telefonisch zu melden. Jedes Fahrzeug ist mit einer Tankkarte ausgestattet. Das Fehlen der Tankkarte ist bei Buchungsbeginn zu melden. Als verschmutzt gilt ein Fahrzeug insbesondere auch, wenn der Innenraum Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren oder Ähnliches aufweist, was über die gewöhnlichen Gebrauchsspuren hinausgeht. § 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gem. § 2 dieser AGB ist an den

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittelbar. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.Der Kunde und fahrtberechtigte Personen müssen zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte stehen und dürfen keinerlei Drogen, Alkohol oder Medikamente zu sich genmmen haben, die die Fahtüchtigkeit beeinträchtigen könnten (bzgl. Alkohol gilt eine Grenze von 0,0%). § 9 Benutzung der Fahrzeuge Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen, sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Bei einer über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehenden Verschmutzung des Innenraums eines Fahrzeugs durch den Kunden werden Reinigungskosten in Höhe des Aufwands oder pauschal gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet, sofern der Kunde keine geringeren Reinigungskosten nachweist. Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug selbst reinigen zu lassen und die erforderlichen Reinigungskosten über die Tankkarte abzurechnen. Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Betankung und Reinigung des gemieteten Fahrzeugs zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben, muss das Fahrzeug mit mindestens zu einem Viertel gefülltem Tank abgestellt werden. Bei Nichteinhaltung der Tankregel kann eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste erhoben werden. Sofern nicht anders angegeben, ist auf die Betankung mit Premiumkraftstoffen (zum Beispiel „Aral Ultimate“, „Shell V-Power“ o. ä.) zu verzichten, es sei denn, dass nach den gegebenen Umständen kein anderer Kraftstoff zur Verfügung steht. Dem Kunden obliegt der Nachweis solcher Umstände. Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind dem Anbieter anzuzeigen. Es ist untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung, zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Transport von Gefahrstoffen und/oder gefährlichen Gütern im Sinne der Gefahrgut-Verordnung Straße/Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. Das Fahrzeug darf nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden. Sowohl die deutsche als auch die Rechtsordnung des Tatorts sind zu beachten. Die Benutzung des Fahrzeuges hat nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung zu erfolgen. Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind vor Fahrtantritt dem Anbieter anzuzeigen. Für die Einhaltung im Ausland geltender fahrzeugbezogener gesetzlicher Bestimmungen, die nicht auch für die Zulassung und Benutzung von Fahrzeugen in Deutschland gelten, Verkehrsregeln sowie Anforderungen an die Fahrerlaubnis, trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen frei. Der Kunde trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z. B. Maut) und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung erforderlichen Mitwirkungspflichten. § 10 Haftung des Anbieters Die Haftung des Anbieters, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Anbieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Vertragsverhältnis. Die vorstehend genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Fundsachen sind dem Anbieter zu melden und auszuhändigen; eine Haftung dafür wird seitens des Anbieters nicht übernommen. § 11 Haftung des Kunden Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er ein Fahrzeug des Anbieters oder eines Partners des Anbieters, der seine Fahr-

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

zeuge im Rahmen des Produktes FORD CARSHARING und diesem angeschlossenen Kooperationspartner wie z. B. Flinkster, Multicity usw. anbietet, beschädigt, entwendet oder seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung aus Unfällen, für Schäden des Anbieters durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden führen. Für die im Rahmen der Haftungsreduzierung (§ 12) durch eine Versicherung abgedeckten Gefahren beschränkt sich die Haftung des Kunden auf die vereinbarte Selbstbeteiligung. Bei Abschluss einer entsprechenden Teil-Kasko-Versicherung haftet der Kunde insbesondere bei Glas- und Haarwildschäden, Brand-, Entwendungs- und Elementarschäden mit der Selbstbeteiligung. Ist die Selbstbeteiligung ausgeschlossen, entfällt dieser Teil der Haftung. Der Kunde haftet jedoch ungeachtet einer vereinbarten Haftungsreduzierung oder Haftungsfreistellung in jedem Fall in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen a. den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben, wobei sich das Maß der Haftung analog § 81 VVG bestimmt; b. Unfallflucht begangen haben, bei einem Unfall, bei Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet haben oder den Schaden nicht dem Anbieter angezeigt oder falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit die berechtigten Interessen des Anbieters an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn, die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig; c. das Fahrzeug trotz fehlender Fahrerlaubnis nutzen; d. das Fahrzeug Dritten überlassen, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind; e. in Folge Genusses alkoholischer Getränke, anderer berauschender Mittel oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen; f. ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht nachgekommen sind. Der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs-

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und Ordnungsvergehen. Dies gilt auch für Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bei/ mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, z. B. Abstellen eines Fahrzeugs an kostenpflichtigen Parkplätzen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts, Abstellen des Fahrzeugs in Parkverbotszonen o.ä. Die Kosten des Anbieters für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Sofern der Kunde dem Anbieter keinen geringeren Bearbeitungsaufwand nachweist, kann der Anbieter von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr gemäß Preis- und Gebührenliste erheben. Betriebsschäden (z. B. Lösen des Anhängers vom Zugfahrzeug), Bedienungsfehler (z. B. grobe Schaltfehler, Falschbetankung) und Bruchschäden (z. B. Verrutschen der Ladung) sind keine Unfallschäden. Für derartige Schäden haftet der Kunde stets unbeschränkt. Soweit ein Dritter dem Anbieter die Schäden ersetzt, wird der Kunde von seiner Ersatzpflicht frei. Der Kunde stellt den Anbieter von jeder Haftung für Schäden an oder Verlust von Gegenständen frei, die vom Kunden oder einem Mitfahrer bzw. anderem Insassen vor, während oder nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Fahrzeug befördert, aufbewahrt oder zurückgelassen worden sind. Dies gilt nicht, sofern der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Anbieter dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschaliert mit € 15 in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/ Tankfüllstand und Restreichweite entstehen. § 12 Versicherung Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich aus der im konkreten Nutzungsfall jeweils

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gültigen Preis- und Gebührenliste. Die Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall gilt nur, wenn dieser vor Fahrtantritt gebucht wurde und ein eventueller Zweitfahrer bei der Buchung angegeben wurde. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. § 13 Unfälle, Pannen/Reparaturen, Diebstahl und Anzeigepflicht Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde immer verpflichtet die Polizei zu rufen, auch wenn an dem Ereignis kein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder kein fremdes Eigentum zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein schriftliches Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Anbieters abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über die zentrale Kunden-Hotline zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und den Anbieter nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig, wahrheitsgemäß und sorgfältig zu unterrichten. Ereignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde bzw. sein Beauftragter hierbei verletzt wurden, hat die schriftliche Unterrichtung spätestens zwei Tage nach dem Schadensereignis, ansonsten innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Die Anzeigepflicht gilt auch bei selbst verschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Der Anbieter kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß aktueller Preis- und Gebührenliste berechnen, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wenn bei einer Panne der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt ist, hat der Kunde/ Fahrer angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und unverzüglich mit dem Anbieter über die zentrale Kunden-Hotline die zu treffenden Maßnahmen abzustimmen. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Interessen des Anbieters bestmöglich zu wahren. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Betriebsfähigkeit oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen Reparaturaufträge nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters erteilt werden, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten einen Betrag von € 100 übersteigen. Die Reparatur ist in einer autorisierten Werkstatt des jeweiligen Fahrzeugherstellers durchzuführen, sofern dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.

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Die Reparaturkosten trägt, gegen Vorlage der entsprechenden Belege, der Anbieter, soweit der Kunde nicht nach § 11 dieser AGB selbst haftet. § 14 Rückgabe der Fahrzeuge Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren ordnungsgemäß geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Sofern nicht gesondert gestattet, muss das Fahrzeug am Anmietort zurückgegeben werden. Betrifft die Fahrzeuge unseres Kooperationspartners Flinkster: Elektrofahrzeuge sind an der entsprechenden Ladesäule mit dem dafür vorgesehenen Ladekabel anzuschließen. Befindet sich der zulässige Rückgabeort bzw. Fahrzeugabstellplatz im öffentlichen Straßenraum, sind insbesondere die geltenden Parkberechtigungen zu beachten. So darf die Rückgabe auf Parkflächen mit zeitbezogenen Einschränkungen (z. B. für Straßenreinigung, Bauarbeiten) nur erfolgen, wenn die Einschränkung erst 72 Stunden nach der Fahrzeugrückgabe wirksam wird. Unabhängig von den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Anbieter berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des Kunden ist dem Anbieter vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 6. § 15 Verspätungen Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung durch einen anderen Kunden nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden nicht eingehalten werden, ist der Anbieter berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Anbieter im Fall einer nachfolgenden Buchung darüber hinaus anstelle des ihm konkret entstandenen Schadens eine von der Verspätungsdauer abhängige Schadenspauschale gemäß Preis- und Gebührenliste erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass

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diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 16 Technikereinsatz Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falschen PIN), so werden dem Kunden Kosten gemäß Preis- und Gebührenliste und Aufwand in Rechnung gestellt, sofern der Kunde keinen geringeren Aufwand nachweist. § 17 Quernutzung Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern des Anbieters zu der für das jeweilige Produkt gültigen Preis- und Gebührenliste (siehe § 1 dieser AGB) zu buchen. Ansprechpartner des Kunden bleibt in diesem Fall der Anbieter, dessen AGB entsprechend auch im Falle der Quernutzung gelten. Die jeweils gültigen Preise und Gebühren werden dem Nutzer zum Zeitpunkt der Buchung im Internet bzw. per App angezeigt oder kenntlich gemacht. § 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen, Kaution Die DB Rent GmbH übernimmt die Abrechnung der im Rahmen von Ford Carsharing erbrachten Dienstleistungen. Dem Kunden werden von der DB Rent GmbH Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte, Entgelte zur Nutzung der Fahrzeuge durch eigene Fahrten und Fahrten der Tarifpartner und Beauftragten sowie Servicegebühren gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste des jeweiligen Anbieters in Rechnung gestellt, wobei die Abbuchung in der Regel monatlich erfolgt. Änderungen der Preis- und Gebührenliste erfolgen nach sorgfältiger Prüfung der wirtschaftlichen Lage, z. B. Ölpreise, Unterhalts- und Beschaffungskosten etc. Die Änderung wird dem Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Kraftstoffpreis wird pauschal über die gefahrenen Kilometer abgerechnet (Verbrauchspauschale). Zur Kalkulation wird unter anderem ein Durchschnittsverbrauch eines in der jeweiligen Fahrzeugklasse typischen Fahrzeugs zugrunde gelegt. Die jeweils aktuelle Kilometerpauschale wird im Internet veröffentlicht. Ab einen Preis von € 1,60 je Liter Super und weiteren Erhöhungen um € 0,15 steigt die Kilometerpauschale je um € 0,01. Die Anpassungen finden immer zum 1. des folgenden Monats statt und werden im Internet und auf den Rechnungen angekündigt. Für die Abrechnung der Fahrten gelten die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte Wegstrecke als verbindlich. Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Anbieters

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ist innerhalb 1 Woche ab Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Anbieters bleibt hiervon unberührt. Wünscht der Kunde den Versand der Rechnung per Post, so wird ein Serviceentgelt gemäß gültiger Preis- und Gebührenliste berechnet. Der Versand per E-Mail ist kostenfrei. Die Gültigkeit von gewährten Fahrtguthaben beträgt jeweils 12 Monate, sofern keine kürzere Laufzeit bei Einrichtung des Guthabens mitgeteilt wurde. Der Anbieter wird das berechnete Entgelt im Einzugsermächtigungsverfahren (SEPA-Lastschriftverfahren) einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat. Im Falle der SEPA-Lastschrift ist durch den Kunden ein entsprechendes Lastschriftmandat unter Angabe der IBAN und BIC auszustellen. SEPA-Lastschriften werden entsprechend 5 Tage vor Einzug angekündigt (Pre-Notification). Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst wird, kann der Anbieter dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder pauschal gemäß Preis- und Gebührenliste in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Für Zahlungen per Kreditkarte kann der Anbieter ein Serviceentgelt gemäß Preis- und Gebührenliste berechnen. Der Anbieter kann seine Ansprüche jederzeit an Dritte abtreten (Inkassodienst). Eine vom Kunden geleistete Kaution ist durch den Anbieter nicht zu verzinsen. § 19 Besondere Mietbedingungen Multicity Bei der Nutzung eines Multicity-Fahrzeuges gilt abweichend von den in diesen AGB getroffenen Regelungen: Es besteht keine Vorbuchungspflicht; das Fahrzeug kann direkt durch Vorhalten der Kundenkarte geöffnet werden; die Nutzungsdauer muss im Vorfeld nicht festgelegt werden; berechnet wird nur die tatsächliche Fahrtzeit entsprechend der vereinbarten Taktung; Einwegfahrten innerhalb des Geschäftsgebietes sind ausdrücklich erlaubt; das Abstellen ist auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerparkzonen und Parkplätze, bei denen der erlaubte Parkzeitraum durch ein zeitweises Halte- oder Parkverbot sowie zeitlich beschränktes Parken mit Parkscheibe unterbrochen wird. Multicity-Fahrzeuge verfügen über keine Tankkarte. Bei Nutzung gilt eine eigene Preisliste, in der auch die Selbstbeteiligung ausgewiesen wird. Ein für Ford Carsharing geltendes Sicherheitspaket findet bei der Nutzung von Multicity keine Anwendung. Bei Nutzung von Multicity erfolgt bei jedem Abstellen der Zündung eine automatische Ortung, um die automatisierte Übernahme von ggf. anfallenden Parkkosten gewährleisten zu können. Bei der Rückgabe muss eine Restreichweite von 15 km vorhanden sein.

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§ 20 Aufrechnung, Einwendungsausschluss Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. § 21 Vertragsänderungen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und im Internet veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Anbieter bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter abgesendet werden. § 22 Kündigung, Sperrung Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Wurde bei besonderen Tarifen eine Mindestlaufzeit vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung auch bei Änderungen der Preis- und Gebührenliste zu, worüber der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung informieren wird. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist der Anbieter auch berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen für bestimmte Zeit für Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen des Anbieters aus früheren Vermietungen noch nicht ausgeglichen wurden, bei mangelnder Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen oder bei wiederholten Verstößen des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten (siehe § 25 dieser AGB). Der Anbieter informiert den Kunden schriftlich über die Dauer und den Grund der Sperrung. Beendet der umseitig benannte Anbieter seine Teilnahme an Ford Carsharing, werden die Kunden des ausscheidenden Ford Partners nach vorheriger schriftlicher Information auf den örtlich nächstgelegenen an Ford Carsharing teilnehmenden Ford Partner übertragen, sofern die Kunden der Übertragung nicht widersprechen. Sind zwischen Anbieter und Kunden abweichend oder ergänzend zu diesen AGB Sonderregelungen, z. B. über besondere Fahrzeuge oder die exklusive Nutzung von Fahrzeugen, getroffen und der übernehmende Ford

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Partner kann diese nicht erfüllen, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. § 23 Datenschutz Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der Angaben zur Registrierung als Kunde erfasst und gespeichert, um die Nutzung der Servicefunktionen und Anfragen bearbeiten zu können. Personenbezogene Daten (wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung oder Kreditkartennummer, Fahrerlaubnisdaten, Personalausweisdaten etc.) werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind. Die Speicherung erfolgt in Deutschland und nach den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf Servern der DB Rent GmbH bzw. ihres EDV-Dienstleisters, also außerhalb der Geschäftsräume des Ford Partners, der Ford-Werke und der FHD Ford Händler Dienstleistungsgesellschaft mbH. Die Daten des Kunden (Name, Anschrift, Bankverbindung oder Kreditkartennummer) werden an die DB Rent GmbH sowie die FHD Ford Händler Dienstleistungsgesellschaft mbH zum Zwecke der Abrechnung von Nutzungsentgelten und Gebühren weitergegeben. Die Kunden-ID wird von der DB Rent zwecks Abgleich der Kundenkonten an die Ford-Werke GmbH weitergegeben. Im Falle der Beendigung der Ford Carsharing-Teilnahme eines Ford Partners werden Daten des Kunden (Name, Anschrift) an die Ford-Werke GmbH weitergegeben, um die Weiterführung des Vertrages durch einen anderen, in der Regel den nächstgelegenen, Ford Partner zu ermöglichen. Der Ford Partner, die Ford-Werke GmbH, die FHD Ford Händler Dienstleistungs-gesellschaft mbH und die DB Rent GmbH verpflichten sich, die Daten des Kunden nicht an andere Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten im notwendigen Umfang (Name, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Wurde das Fahrzeug nicht vom Kunden gefahren, ist der Kunde verpflichtet, Name und Anschrift des Fahrers unverzüglich mitzuteilen. Bei Fahrzeugen, die mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, erfolgt bei Rückgabe der Fahrzeuge eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt während der ordnungsgemäßen Nutzung keine Ortung der Fahrzeuge. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 14) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist der jeweilige Fahrzeugeigentümer berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

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§ 24 SCHUFA-Klausel/Bonitätsprüfung Der Anbieter behält sich vor, den folgend genannten Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrags zu übermitteln und von diesen bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den Kunden zu erhalten: SCHUFA Holding AG, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.KG, avarto Infoscore GmbH, Creditreform e.V. Der Anbieter behält sich bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kundenvertrag einzugehen. Unabhängig davon wird der Anbieter insbesondere der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist. § 25 Vertragswidriges Verhalten Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Anbieter für den ihm zusätzlich entstehenden Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale bis in Höhe von € 250 erheben, soweit der Kunde dem Anbieter nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist: Fahrten ohne Buchung; unberechtigte Weitergabe der Kundenkarte und/oder der PIN; Überlassen des Fahrzeugs an Nichtberechtigte; um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe, missbräuchliche Benutzung von Tankkarten. § 26 Sonstige Bestimmungen Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Stand: November 2016

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Kontakt und Herausgeber Ford-Werke GmbH Henry-Ford-Straße 1 50735 Köln

Ford Carsharing-Kundenservice c/o DB Rent GmbH Scharrenstraße 10 06106 Halle (Saale) 24-h-Hotline: 0345/27 98 49 50

Bankverbindung: Postbank AG Berlin Konto-Nr. 153008106 BLZ 100 100 10

Änderungen vorbehalten. Einzelangaben ohne Gewähr.

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Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

Ihr Ford Carsharingpartner: Autohaus Mustermann GmbH Musterstraße 123 12345 Musterort ford-carsharing.de Kundenservice: 0049 (0) 345/27 98 49 50 E-Mail: [email protected]

Stand: Januar 2015

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