IN DIE ZUKUNFT WIRKEN

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Author: Helge Mann
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IN DIE ZUKUNFT WIRKEN

testamente – vermächtnisse für kinder in not

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In die Zukunft Wirken

„Alles Gute auf der Welt geschieht nur, wenn einer mehr tut, als er tun muss. Das Gute, das ich nicht tue, kann niemand für mich tun“. Diese Worte von Hermann Gemeiner, dem Gründer der SOSKinderdörfer, motivieren mich immer wieder von neuem für meinen Einsatz für verlassene Kinder. Zudem versuche ich, viele Menschen für unsere Vision, dass jedes Kind in einem liebevollen Zuhause aufzuwachsen soll, zu begeistern. Wir alle können in irgendeiner Form dazu beitragen, vielen Not leidenden Kindern und ihren Familien bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen. Mit einer testamentarischen Zuwendung können Sie die Zukunft über Ihr Leben hinaus mitgestalten und Bleibendes hinterlassen. Es ist eine wunderbare Gelegenheit, aus Dankbarkeit für ein gutes Leben etwas zurückzugeben.

Werden Sie aktiv und packen Sie es an. Ein erster Schritt kann diese Broschüre sein. Sie gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und über die steuerlichen Konsequenzen und hilft Ihnen bei der Erstellung der letztwilligen Verfügung. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Mit Freude zeigen wir Ihnen auf, wie Sie helfen können und damit vielen Kindern eine bessere Zukunft ermöglichen.

Mit einer testamentarischen Zuwendung schaffen Sie Bleibendes.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Interesse und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rita Fischer Hofstetter Präsidentin Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz

Die rechtzeitige Regelung des Nachlasses ist für viele Menschen ein wichtiges Ziel und steht oft weit oben auf der Pendenzenliste. Warum ist für viele von uns die Erstellung des Testaments trotzdem nicht einfach? Es macht uns die Endlichkeit unseres eigenen Lebens bewusst, und wir müssen entscheiden, wen wir über den Tod hinaus begünstigen wollen. Ein Anliegen ist uns allen gemeinsam. Unser Vermögen soll in gute Hände kommen und möglichst viel bewirken. Ein Legat zugunsten von SOS-Kinderdorf ist eine Möglichkeit, einen Teil Ihres Vermögens positiv wirken zu lassen und das Leben von benachteiligten Kindern zu verbessern.

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Dem Sterben ruhiger entgegenblicken

Ein Testament zu verfassen, hilft Menschen, dem Sterben ruhiger entgegenzublicken und sicherzugehen, dass ihr letzter Wille in ihrem Sinne umgesetzt wird.

berücksichtigen wollen und darüber hinaus keine persönlichen Wünsche haben. Sobald Sie verbindlich bestimmen wollen, wer wie begünstigt werden soll, wird ein Testament zwingend nötig.

Sie wollen Ihre Angelegenheiten regeln und gleichzeitig sichergehen, dass Ihre Liebsten nach Ihrem Tod finanziell möglichst gut abgesichert sind? Ein Testament schafft Klarheit, und Sie beugen damit Missverständnissen oder gar Erbstreitigkeiten vor.

Zudem können Sie zur Verwaltung und zur Teilung der Erbschaft einen Willensvollstrecker Ihres Vertrauens einsetzen und die frei verfügbare Quote (Erbschaft abzüglich Pflichtteile) beliebig vermachen.

Sie möchten über Ihren Tod hinaus Ihre Wünsche und Vorstellungen verwirklichen? Ein Testament ermöglicht Ihnen, auch Menschen oder Organisationen zu bedenken, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind.

Die Erteilung einer Bankvollmacht über den Tod hinaus gilt nicht als letztwillige Verfügung und ersetzt das Testament auf keinen Fall.

Mit einem Testament beugen Sie Missverständnissen oder gar Erbstreitigkeiten vor.

Die gesetzlichen Regelungen genügen nur dann, wenn Sie ausschliesslich die gesetzlichen Erben

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So können Sie SOS-Kinderdorf in Ihrem Testament berücksichtigen

Sie können sich vorstellen, SOS-Kinderdorf testamentarisch zu berücksichtigen. Hier informieren wir Sie darüber, welche Möglichkeiten Ihnen dabei offenstehen.

Die Erbfolge gemäss Zivilgesetzbuch Wer urteilsfähig ist und das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, kann als Erblasser über sein Vermögen nach dem Tod frei verfügen, allerdings unter Berücksichtigung gewisser gesetzlicher Bestimmungen. Macht der Erblasser davon keinen Gebrauch, regelt das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) die Erbfolge: Je die Hälfte der Erbschaft geht an die Nachkommen und den überlebenden Ehegatten. Gibt es weder einen überlebenden Ehepartner noch direkte Nachkommen, so erben die Eltern des Erblassers je zur Hälfte. Sind auch diese vorverstorben, treten deren direkte Nachkommen an ihre Stelle. Hinterlässt ein Erblasser keine Erben, so fällt sein gesamter Nachlass an das Gemeinwesen. Die Nachkommen, der überlebende Ehegatte und die Eltern des Erblassers geniessen einen Pflichtteilsschutz. Die Pflichtteile dürfen nicht angetastet werden. Frei verfügen können Sie also nur über diejenige Quote, die nicht durch Pflichtteile gebunden ist. Bei komplizierten Konstellationen empfiehlt es sich, einen Notar oder einen Rechtsanwalt beizuziehen.

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Das eigenhändige Testament Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, Ihre Wünsche verbindlich festzuhalten. Die eigenhändige letztwillige Verfügung ist vom Erblasser von Anfang bis Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen. Ausserdem müssen seine Identität und sein Wille zweifelsfrei verständlich sein. Alle Erben und begünstigten Personen oder Institutionen sollen dabei möglichst vollständig mit Namen und Adresse angegeben werden.

Das öffentliche Testament Das öffentliche Testament muss von einer Urkundsperson – meistens einem Notar – in der Gegenwart von zwei handlungsfähigen Zeugen beurkundet werden. Weder Zeugen noch Beamte dürfen enge Verwandte des Erblassers sein oder im Testament berücksichtigt werden.

Aufbewahrung und Änderung bzw. Widerruf Lassen Sie das eigenhändige oder öffentliche Testament am besten bei Ihrer Wohnsitzgemeinde kostenlos deponieren. Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Formen kann es später jederzeit geändert, widerrufen oder vernichtet werden.

Beispiel für ein handgeschriebenes Testament ohne pflichtteilsgeschützte Personen.

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Keine Steuern, Keine Umwege – Ihr Erbe kommt an

SOS-Kinderdorf ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Erbe in vollem Umfang Kindern in Not zugutekommt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass in vollem Umfang Kindern in Not zugute kommt.

Erbschaften und Vermächtnisse an gemeinnützige Institutionen wie SOS-Kinderdorf sind von der Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer befreit. Ihr Nachlass kommt somit in vollem Umfang Kindern in Not zugute. Die Stiftung SOS-Kinderdorf trägt das ZEWO-Gütesiegel, das für nachhaltigen Einsatz von Spendengeldern steht. So können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe über viele Jahre seine Wirkung entfalten kann. Sie können SOS-Kinderdorf auf verschiedene Arten in Ihr Testament aufnehmen.

Vermächtnis (Legat) Sie können SOS-Kinderdorf genau bezeichnete Vermögenswerte vermachen, zum Beispiel einen fixen Betrag oder bestimmte Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Rechte. Der Vermächtnisnehmer kann sich im Gegensatz zu den Erben nicht in den Erbgang einmischen und das Vermächtnis lediglich annehmen oder ablehnen. Beispiel: «Ich vermache der Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Schwarztorstrasse 56, 3000 Bern 14, CHF 30 000.–.»

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SOS-Kinderdorf als Miterbe Sie wollen SOS-Kinderdorf einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens vermachen. In diesem Fall wird SOS-Kinderdorf ein Mitglied der Erbengemeinschaft und hat gleiche Rechte und Pflichten wie der gesetzliche Erbe. Beispiel: «Ich setze für die Hälfte meines Nachlasses die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz in Bern ein. Für die andere Hälfte setze ich meine gute Freundin Anna Muster als Erbin ein.»

SOS-Kinderdorf als Alleinerbe Wenn keine pflichtteilgeschützten Erben existieren, können Sie frei über Ihre Erbschaft verfügen. Beispiel: «Ich setze die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz in Bern als Universalerbin meines gesamten Vermögens ein.»

Oder im Falle von Pflichtteilsansprüchen Beispiel: «Ich setze die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Schwarztorstrasse 56, 3000 Bern 14, als Erbin für die gesamte frei verfügbare Quote ein.»

wir haben uns für SOs-Kinderdorf entschieden

Ida grossglauser, bern

Luise und erich sahli, zürich

Bei meiner Arbeit als Dolmetscherin für die Alliierten habe ich die schlimme Situation der vielen Waisenkinder nach dem Zweiten Weltkrieg mit eigenen Augen gesehen. Hermann Gmeiner hat uns mit seiner Vision viel Kraft gegeben und uns einen Weg aufgezeigt, wie wir Kindern in Not ein liebevolles Zuhause geben können. SOS-Kinderdorf hat seither einen festen Platz in meinem Herzen. Mein Engagement wird weitergehen, auch wenn ich einmal nicht mehr da bin.

Vor einigen Jahren haben wir uns gemeinsam entschlossen, SOS-Kinderdorf ein Vermächtnis zu hinterlassen. Unsere Kinder sind finanziell bereits abgesichert und nicht auf unsere Unterstützung angewiesen. Gemeinsam mit ihnen haben wir uns die Sache gut überlegt. Wir wissen, dass unsere Ersparnisse bei SOS-Kinderdorf in guten Händen sind. Auf diese Weise haben wir das Gefühl, noch etwas beizutragen, auch über unseren Tod hinaus. Und dies ist ein wunderbares Gefühl.

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Über 60 Jahre für die Kinder dieser Welt

Seit der Gründung im Jahre 1949 haben tausende Kinder in den SOS-Kinderdörfern ein neues Zuhause gefunden. Was nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem ersten SOS-Kinderdorf begann, ist heute zum grössten privaten Kinderhilfswerk der Welt gewachsen.

liebevolle Beziehung aufbauen, Geschwister, mit denen sie gemeinsam aufwachsen, ein Zuhause als Lebensmittelpunkt und die Beziehung zu einer Dorfgemeinschaft. Dieser Ansatz machte die SOSKinderdörfer zu Pionieren der ausserfamiliären Kinderbetreuung.

In den Trümmern nach dem Zweiten Weltkrieg erkannte der Österreicher Hermann Gmeiner, dass für Kinder, welche im Krieg ihre Eltern verloren hatten, nur unzureichend gesorgt wurde. Er war der Meinung, dass Kinder mehr brauchen als ein Dach über dem Kopf, wie es dies in den staatlichen Waisenheimen der Fall war.

Nach der Gründung des ersten Dorfes 1949 in Imst in Österreich verbreitete sich Hermann Gmeiners Idee auf der ganzen Welt. Heute gibt es über 500 SOS-Kinderdörfer und zahlreiche weitere Programme wie Schulen, medizinische Zentren oder Sozialzentren in 133 Ländern.

Gmeiner plädierte für ein liebevolles Zuhause, welches auf vier Prinzipien beruhte: Kinder brauchen eine Mutter, zu der sie eine langjährige und

«Alle Kinder dieser Welt sind unsere Kinder.» Hermann Gmeiner.

Die Geschichte von SOS-Kinderdorf wird weitergehen. Denn noch immer gibt es Millionen Kinder, die alleine aufwachsen müssen und auf unsere Hilfe angewiesen sind.

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Jedem Kind ein liebevolles Zuhause

Jedes Kind braucht ein liebevolles Zuhause, um sich gesund entwickeln zu können. Unser Ziel ist es, weltweit Familien dabei zu unterstützen, Kindern ein solches Zuhause zu geben. SOS-Kinderdorf schafft ein familiäres Umfeld und bietet langfristig Unterstützung an, damit Kinder und Jugendliche beständige Beziehungen aufbauen und die künftigen Herausforderungen des Lebens meistern können.

BETREUUNG Seit über sechs Jahrzehnten unterstützt SOS-Kinderdorf Kinder mit bestmöglichen Methoden und Konzepten. Das oberste Ziel unseres Engagements ist unverändert geblieben: Kindern ermöglichen, in einem liebevollen familiären Umfeld aufzuwachsen.

PRÄVENTION Der ganzheitliche Ansatz von SOS-Kinderdorf beinhaltet eine ausgesprochen präventive Wirkungskomponente. Mit Familienstärkungsprogrammen wird sichergestellt, dass Familien trotz schwierigen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Situationen nicht auseinanderbrechen.

BILDUNG Wir arbeiten mit Gemeinden und staatlichen Behörden zusammen, um lokale Bildungsangebote auszubauen und zu verbessern. Wo keine adäquate Infrastruktur existiert, betreibt SOS-Kinderdorf auch Kindergärten, Schulen oder Berufsbildungszentren.

GESUNDHEIT Wir arbeiten mit den Gemeinden zusammen, um Gesundheitssysteme zu verbessern. In strukturschwachen Regionen betreiben wir medizinische Zentren, die vor allem auf die Versorgung von Frauen und Kindern spezialisiert sind.

NOTHILFE

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In Kriegs- und Konfliktsituationen, während und nach Naturkatastrophen brauchen Kinder besonderen Schutz und intensive Betreuung. SOS-Kinderdorf ist in der Lage, Kindern und Familien in akuten Notlagen zu helfen.

Was eine echte Familie bewirken kann

Im ugandischen SOS-Kinderdorf Gulu hat die Waise Mouna eine neue Familie mit einer SOS-Kinderdorf-Mutter und Brüdern und Schwestern gefunden. Die Dreijährige, die zuvor mit ihrer alkoholkranken Mutter auf der Strasse lebte, hat sich bereits nach einem Jahr im SOS-Kinderdorf zu einem fröhlichen Kind entwickelt. Mouna hat eine Zukunft. Seit sie im SOS-Kinderdorf Gulu in Uganda eingetroffen ist, wird sie geliebt, kann unbeschwert spielen und besucht den Kindergarten. Bei ihrer SOS-Kinderdorf-Mutter Alice und ihren Geschwistern spürt sie Geborgenheit und wächst in einem behüteten Umfeld auf. Das war nicht immer so. Wie Millionen Waisenkinder weltweit war Mouna auf sich alleine gestellt. Schon als Baby lebte sie mit ihrer alkoholkranken Mutter auf der Strasse. Mouna verwahrloste und schlief im Freien. Ihre Mutter konnte sich irgendwann nicht mehr um sie kümmern und verschwand.

det mit ihnen, hilft ihnen bei den Schulaufgaben. «Ich bin ihre Mutter. Alles, was eine Mutter fühlt, fühle ich auch. Wir sind eine echte Familie», sagt Alice. Für sie ist ihr Beruf Berufung: «Ich will diesen Beruf mein ganzes Leben lang ausüben, damit Mouna und andere Kinder wie sie glückliche und unabhängige Erwachsene werden.»

Im SOS-Kinderdorf spüren Kinder Geborgenheit und wachsen in einem behüteten Umfeld auf.

Der Krieg im Norden von Uganda hat tiefe Spuren hinterlassen. Zwanzig Jahre dauerte der Konflikt zwischen der Regierung und der Rebellenbewegung, die schwerste Verbrechen an der Zivilbevölkerung beging und ein Heer von Kindersoldaten aufstellte. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder in ihrem Zuhause Sicherheit und Geborgenheit erfahren. Dafür setzt sich SOS-Kinderdorf mit seinen Programmen ein.

Starke Muttergefühle Trotz ihrer schweren Vergangenheit ist Mouna ein gesundes, aufgewecktes Kind, das Vertrauen hat in die Menschen um sie herum und sich völlig normal entwickelt. Bei ihrer SOS-Kinderdorf-Mutter fühlt sich Mouna besonders gut aufgehoben. Alice ist 44 Jahre alt und betreut zwölf Kinder. «Ich sorge für die Kinder, als wären es meine eigenen», sagt die SOS-Kinderdorf-Mutter. Sie spielt und re-

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Ihr Kontakt bei SOS-Kinderdorf

Sie wollen Ihren Nachlass regeln und möchten wissen, wie Sie Ihr Engagement für Kinder in Not über Ihren Tod hinaus fortsetzen können? Claudia Lehnherr hilft Ihnen, herauszufinden, wie SOSKinderdorf diesem Wunsch am besten entsprechen kann. Auch in allen weiteren Fragen zu Ihrem Testament berät Frau Lehnherr Sie in einem persönlichen Gespräch – kompetent und vertraulich – und gibt Ihnen eine Empfehlung, damit Sie eine Lösung finden, welche für Sie und Ihre Liebsten stimmig ist. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt ist.

Ihre Ansprechperson Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz Claudia Lehnherr Schwarztorstrasse 56 Postfach 610 3000 Bern 14 Tel. 031 979 60 55 (direkt) Fax 031 979 60 61 [email protected]

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JEDEM KIND EIN LIEBevolles zuhause

Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz Schwarztorstrasse 56 3000 Bern 14 Tel. 031 979 60 60 [email protected] www.sos-kinderdorf.ch PC 30-31935-2 Bildnachweis: Front, Seiten 2, 4, 9, 15: Fotolia. Seite 3: André Raul Surace Seiten 11, 12, 13: Joris Lugtigheid. Seite 10: Katja Snozzi. Seite 14: Tobias Schlegel. Um die Privatsphäre unserer Spenderinnen und Spendern zu schützen, wurden Symbolbilder und -namen gewählt.