Ministerkm fQr Gesundheft•. Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin

....,.•..:::::~---­ MGEPA Nordrhein-Westfalen· 40190 DOsseidorf

An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf .

lA.NDTAG NORDRHEIN-WESTFAlEN 16. WAHLPERIODE

VORLAGE 16/.3566 !!IIe Abi}:

Bericht an den Landtag über die Evaluierung des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (KOG NRW) Erfüllung einer Berichtspflicht zum 31.12.2015

A ~ezember 2015

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, gemäß § 30 Absatz 3 KOG NRW übersende ich Ihnen in der Anlage den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Steffens Horionplatz 1 40213 DOsseldorf www.mgepa.nrw.de Telefon +49 211 8618-4300 Telefax +49 211 8618-4550 [email protected] Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle LandtaglKniebrOcke

"Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes über Kurorte im Land NordrheinWestfalen (Kurortegesetz - KOG NRW) vom 11. Dezember 2007

I.

Vorbemerkung

Das Kurortegesetz NRW (KOG NRW) stellt die gesetzliche Grundlage u. a. für die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten, die Voraussetzungen für die Artbezeichnungen und das Anerkennungsverfahren dar. Gemäß § 30 Absatz 3 KOG NRW muss die Landesregierung dem Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2015 und danach alle fünf Jahre über die Auswirkungen des Kurortegesetzes berichten. In dem Bericht soll explizit auch auf die Einführung neuer Artbezeichnungen eingegangen werden. Dieser Verpflichtung wird mit dem folgenden Bericht nachgekommen. Grundlagen für den Bericht sind: •

das Votum des nach § 27 KOG NRW einzurichtenden Landesfachbeirats für Kurorte und Heilquellen - mit den für eine Laufzeit von drei Jahren neu berufenen Mitgliedern - einschließlich einer schriftlichen Befragung,



eine Dienstbesprechung mit den Bezirksregierungen sowie



Gespräche mit dem Geschäftsführer und dem Vorsitzenden desnordrheinwestfälischen Heilbäderverbandes sowie Verantwortlichen des vom MGEPA und der EU geförderten EFRE:·Projektes "Netzwerk Zukunft: Kurorte neu profiliert" .

Im Regierungsbezirk Detmold sind darüber hinaus die Kur- und Erholungsorte selbst seitens der zuständigen Bezirksregierung anhand des gleichen Fragebogens befragt worden. Es erfolgte eine Rückmeldung' von fünf Kommunen. Ergänzend zur Eval~ation des Kurortegesetzes werden ebenfalls auf Basis der genannten