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IHK INTERN Handelsregister Diese Informationen sind als kurze Hinweise für den interessierten Leser gedacht. Wir geben nicht den vollen Text der regi...
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IHK INTERN

Handelsregister Diese Informationen sind als kurze Hinweise für den interessierten Leser gedacht. Wir geben nicht den vollen Text der registeramtlichen Veröffentlichung wieder. Grundlage der Hinweise sind die der Kammer von den Registergerichten zur Verfügung gestellten Handelsregisterauszüge. Wenn Sie weitere Einzelheiten interessieren, wenden Sie sich bitte an die Registerabteilungen bei den Amtsgerichten. Unsere Veröffentlichungen sind ohne Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass Adressen von im Handelsregister eingetragenen Firmen in Listenund Diskettenform (sortiert nach Branchen etc.) bei der Kammer gegen Kostenerstattung schriftlich bestellt werden können.



Amtsgericht Registergericht Bamberg Neueintragungen

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OST

EB Immobilien und Maschinen GmbH & Co. KG, Industriestraße, Buttenheim (Die Vermietung und Verpachtung von Vermögensgegenständen und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehende Nebengeschäfte). Pers. haftende Gesellschafterin: Firma EB Härtetechnik Verwaltungs GmbH, Nürnberg. Einzelprokura: Jürgen Bach, Happurg; Frank-Peter Bach, Happurg. Gesamtprokura: Rainer Krenig, Rottendorf. Ein Kommanditist. (3.11.) Bergbauer Consulting Coaching & Training GmbH, Lettenfeld 6, Effeltrich (Die Beratung von Unternehmen jeglicher Art bei der Optimierung des Ressourceneinsatzes, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung zur Weltklasse. Coaching von Projekten zur Verbesserung von Prozessen und des Ertrages. Planung, Organisation und Durchführung von Trainingsmaßnahmen zur Unternehmensführung, Veränderungsmanagement, Prozessoptimierung, Kundenzufriedenheit, Mitarbeitermotivation etc.). Stammkapital: 25.000 EUR: Geschäftsführerin: Anneliese Bergbauer, Effeltrich. Einzelprokura: Axel Bergbauer, Effeltrich. (4.11.) Express Foto Verwaltungsgesellschaft mbH,

Engelhardsberg 43, Wiesenttal (Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften jeglicher Art, insbesondere die Übernahme der Stellung des pers. haftenden Gesellschafters bei der Express Foto GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wiesenttal, die ihrerseits zum Gegenstand Fotoentwicklung und -design und die Veranstaltung von Schulungen im Bereich Foto und Marketing hat). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführerin: Brigitte Arnason, Wiesenttal. (10.11.) HNC Händler Netz Consulting GmbH, Amselweg 8, Hirschaid (Erbringen von Dienstleistungen für den Automobilhandel unter enger Zusammenarbeit mit EDV-Anbietern und den Automobilherstellern und -importeuren). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Jürgen Berger, Bisingen. (10.11.) Feulner Holzverstromung Verwaltungs GmbH, Kötsch Nr. 4, Burgwindheim (Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Geschäftsführung bei der Kommanditgesellschaft in Firma Feulner Holzverstromung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Burgwindheim, die ein Heizkraftwerk mittels Biomasse betreibt). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Matthäus Feulner, Burgwindheim. (11.11.) IMVOBA GmbH, Hans-Böckler-Str. 4, Forchheim (Erbringung von Bauleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen, mit Ausnahme solcher Geschäfte, die nach § 34c GewO genehmigungspflichtig sind). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Markus Lengenfelder, Pommersfelden. (11.11.) Feulner Holzverstromung GmbH & Co. KG, Kötsch Nr. 4, Burgwindheim (Betrieb eines Heizkraftwerk mittels Biomasse). Pers. haftende Gesellschafterin: Firma Feulner Holzverstromung Verwaltungs GmbH, Burgwindheim. Drei Kommanditisten. (15.11.) eikju: AG, Sambach 100, Pommersfelden (Die Erstellung und das Layouten von Dokumenten, Webseiten und ähnlichem sowie die Erstellung von Mediendaten, die Übersetzung von Dokumentationen, Webseiten und ähnlichem, die Erstellung, der Vertrieb und die Installation von Software aller Art und die Erbringung von Dienstleistungen in der Informationstechnik). Grundkapital: 50.000 EUR. Vorstand: Christoph Eicker, Pommersfelden; Kerstin Geue, Pommersfelden. (16.11.) Integrated Health Services GmbH, Kronacher Str. 70, Bamberg (Der Aufbau einer ganzheitlichen Lösung mit dem Ziel der Einführung und des Betriebs der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie Marketing und Vertrieb von einzelnen Lösungskomponenten. Sie ist berechtigt, alle erlaubnisfreien Tätigkeiten auszuüben, die für die Verwirklichung des Geschäftszwecks förderlich und dienlich sind). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Dirk Albers, Köln; Dr. Matthias Eickhoff, Leichlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.8. hat die Verlegung des Sitzes unter gleichzeitiger Firmenänderung (bisher: Radom Dreiunddreißigste Beteiligungsgesellschaft mbH) von Frankfurt nach Bamberg beschlossen. (16.11.) Massak Logistik GmbH, Hollfelder Str. 23, Litzendorf (Der Verkauf und die Lieferung

von Lebensmitteln und Non-food-Artikeln aller Art). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Werner Massak, LitzendorfSchammelsdorf. (17.11.) Finanz-Service International Limited, Hainbrunnenstr. 8, Forchheim (Vermittlung von Finanzierungen, Immobilien, Versicherungen und Bausparverträgen sowie Verwaltungstätigkeiten; Zweigniederlassung der FinanzService International Limited mit dem Sitz in Birmingham). Stammkapital: 100 GBP. Geschäftsführerin: Britta Späth, Wiesenttal. (19.11.) Gramß e. K., Laubanger 10, Bamberg (Die Herstellung von und der Handel mit Backund Konditoreiwaren aller Art, artverwandten Artikeln, Kaffee, Tiefkühlkost und Sonderartikel, der Großhandel mit Backrohstoffen und Fertigprodukten sowie die Erbringung von Dienstleistungen). Inhaber: Reinhold Gramß, Bamberg. Entstanden durch Verschmelzung der Gramß Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Bamberg mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. (19.11.) Jonda Metallwarenfabrik GmbH, Industriering 25, Breitengüßbach (Der Betrieb einer Metallwarenfabrik). Stammkapital: 100.000 EUR. Geschäftsführer: Thomas Schablitzki, Bamberg; Jürgen Schablitzki, Bamberg. (19.11.) soni e. K., Marienstr. 2, Bamberg (Die Planung und der Verkauf von Medientechnik). Inhaber: Guido Kacher, Bamberg. (19.11.) Nebel Verlag GmbH, Juraquelle 26, Eggolsheim-Bammersdorf (Der Betrieb eines Verlages; der Erwerb und die Weiterübetragung von Urhebernutzungsrechten sowie der Handel mit Verlagserzeugnissen aller Art u. a., wie z. B. Videokassetten, Disc etc. einschließlich der Durchführung aller Hilfs- und

Nebengeschäfte über Zeitungsverlage, Buchhandel und andere Vertriebswege. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beteiligung an und die Übernahme von anderen Unternehmen gleich welcher Art, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung sowie Verwaltung von Unternehmen). Stammkapital: 52.000 EUR. Geschäftsführer: Wolfgang Dörfler, Forchheim; Pirmin Nebel, Utting. Die Gesellschafterver-

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Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004

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Handelsregister

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sammlung vom 17.9. hat die Verlegung des Sitzes von Erlangen nach Eggolsheim-Bammersdorf beschlossen. (22.11.) SOPHIA - Wohn- und Lebensqualität GmbH & Co. KG, Schillerplatz 16, Bamberg. Pers. haftende Gesellschafterin: Firma SOPHIA Soziale Personenbetreuung - Hilfen im Alter GmbH, Bamberg. Vier Kommanditisten. (22.11.) Teset-Int.-GmbH, Ulmenstr. 3, Breitengüßbach (Die Entwicklung und der Vertrieb von Lehrgeräten, Lehrsystemen und Fachraumeinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung in Naturwissenschaften und Technik, Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Projektierung, Schulung, Kundendienst und Reparatur sowie PC-Ausstattungen). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Gerd Lendzian, Breitengüßbach. Einzelprokura: Ilona Lehmann-Lendzian, Breitengüßbach. (22.11.) ITTrade Limited, Waldstr. 9, Aschbach, Schlüsselfeld (Zweigniederlassung der ITTrade Limited mit dem Sitz in Birmingham; SAP-Beratung, Softwareentwicklung, Softwarehandel, Lizenzrechthandel, Unternehmensberatung, Kapitalmarktberatung, Futuretrading). Stammkapital: 10,00 GBP. Geschäftsführer: Wilhelm Untch, Schlüsselfeld. (23.11.) SCALA Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft, Mittelstr. 36, Bamberg (Zweigniederlassung der SCALA Vermögensverwaltungs Aktiengesellschaft mit dem Sitz in

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Zwickau; Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien und Immobilienbeteiligungen ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen und einzelnen Geschäften anderer Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung). Grundkapital: 50.000 EUR. Vorstand: Joachim Raudszus, Eisingen. (23.11.) Villa Sorgenfrei Betriebs-GmbH, Alte Dorfstr. 3, Baunach (Der Betrieb von Hotels und Gaststätten, insbesondere der Villa Sorgenfrei in Radebeul). Stammkapital: 25.000 EUR: Geschäftsführer: Dr. Max Iann, Baunach; Dr. Birgit Iann, Baunach. (25.11.)

Veränderungen GLS-Gesellschaft für soziale Lebensformen mbH, Eggolsheim. Holger Hofmann ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (2.11.) MAXX Systems Gesellschaft für Spielsysteme mbH, Bamberg. Clarissa Witzlinger ist als Geschäftsführerin ausgeschieden. Walter Manfred Günther, Bamberg, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestelle. (2.11.) TeleSys Kommunikationstechnik GmbH, Breitengüßbach. Die Gesellschafterversammlung vom 17.6. hat die Umstellung des Stammkapitals von DM auf Euro und die Erhöhung beschlossen. Stammkapital: 200.000 EUR. (2.11.) John Consulting GmbH, Hallstadt. Petra

Gesellschaft für Sicherheitsdienste Bayreuth mbH Gesellschaft für Geld- und Werttransporte Bayreuth mbH

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Spiller ist als Geschäftsführerin ausgeschieden. (4.11.) Lestag Backwaren-Vertriebs GmbH, Bamberg. Ralph Breuling ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Gerhard Gramß, Bamberg, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (8.11.) AGEWO Anlagengesellschaft mbH, Neunkirchen. Walter Polster ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Robert Fackler, Fürth, ist zum Geschäftsführer bestellt. (9.11.) Z.E.S. Elektrohandel & Service GmbH, Bischberg. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10. hat die Verlegung des Sitzes nach Oberhaid, Im Maintal 5, beschlossen. (9.11.) Brose International GmbH, Bamberg. Die Prokura Georgios Papadopoulos ist erloschen. (15.11.) Special Sound M & R GmbH, Hallstadt. Ralf Münchist als Geschäftsführer ausgeschieden. (15.11.) Geiger Fertigungstechnik GmbH, Pretzfeld. Gerhard Löffelmann ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (16.11.) Seven Books Buchhandel Beteiligungs GmbH, Weißenohe. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Udo Faber, Weißenohe. (17.11.) EMCC Dr. Rasek GmbH, Ebermannstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.9. hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in: EMCComp Dr. Rasek GmbH. (19.11.) Sound-Express Gastronomische Betreiber GmbH, Wiesenttal. Sigmund Martin ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Waldemar Olbersch, Regensburg, ist zum Geschäftsführer bestellt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 25.10. (4 IN 474/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (19.11.) Heinz Walz GmbH, Effeltrich. Die Gesellschafterversammlung vom 4.11. hat die Umstellung des Stammkapitals von DM auf Euro und die Erhöhung beschlossen. Stammkapital: 125.000 EUR. (19.11.) WSG Wohn-Service-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Forchheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Thomas Eberlein, Forchheim. (23.11.)

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BLANK Immobilien Vermietungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Forchheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (19.11.) Gramß Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bamberg. Dr. Udo Lipke ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10. sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Reinhold Gramß verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Gramß e. K. mit dem Sitz in Bamberg geführt. (19.11.)



Amtsgericht Registergericht Bayreuth

Löschungen

Neueintragungen

KENVELO Sportswear GmbH, Bamberg. Der Sitz ist nach Norderstedt, Oststr. 7c, verlegt. (29.10.) SOLAR-FIT GmbH Engineering und Marketing für energietechnologische Systeme, Strullendorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (29.10.) D & L Persoanaleasing GmbH, Frensdorf. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (4.11.) EVERSHINE Warenhandels GmbH, Bamberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (4.11.) Dipl.-Ing. Bruno Richter GmbH & Co MessSysteme KG, Stegaurach-Debring. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (8.11.) Ciphers GmbH, Forchheim. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (16.11.)

Agrarhandel GmbH Josef Weiß, Stechendorf 17, Hollfeld (Handel mit Agrarprodukten aller Art, sowie mit Düngemitteln und Futtermitteln). Stammkapital: 26.000 EUR. Geschäftsführer: Josef Weiß, Hollfeld. Sitzverlegung von Tegau nach Hollfeld. (11.11.) DIPL.ING. FRANZ KG, Klosteracker 16, Himmelkron, Pers. haftender Gesellschafter: Adolf Franz, Himmelkron. Ein Kommanditist. (11.11.) Xcise Sports Group KG, Kurt-SchumacherStr. 36, Kulmbach (Erstellung und Vertrieb von Sportgeräten und ergänzenden Produkten aller Art). Pers. haftende Gesellschafter: Radoslav Havlik, Nürnberg; Uwe Wagner; Schnaittach; Hans-Peter Fischer, Wendelstein. Ein Kommanditist. (11.11.)

Oberfränkische WIRTSCHAFT, 12/2004

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Handelsregister INNOVATIV MARKETING Personal & Management Consulting GmbH, Am Berg 9, Bayreuth (Betriebswirtschaftlich-organisatorische und marketingpolitische Beratung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Personalentwicklung, des Personalmanagements und der Personalakquise, Akquise und Vermittlung von Führungskräften, insbesondere in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Susanne Dietrich-Thimm, Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10. hat die Verlegung des Sitzes von München nach Bayreuth beschlossen. (17.11.) Tobisch Gesellschaft mbH, Gärtnerstr. 7, Neuenmarkt (Kauf und Verkauf sowie die Montage von Regalen, der Kauf und Verkauf von Organisationsmitteln, Büro- und Betriebsausstattungen sowie die Beratung in allen Fragen der Büro- und Betriebsorganisation für alle Branchen). Stammkapital: 25.600 EUR. Geschäftsführer: Roland Tobisch, Fürth. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10. hat die Verlegung des Sitzes von Fürth nach Neuenmarkt beschlossen. (17.11.) B & M Stübinger GmbH, Am Eulenhof 10a, Kulmbach (Erwerb und Verpachtung von unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Michael Stübinger, Kulmbach; Bernd Stübinger, Kulmbach. (22.11.) Heinlein Solar GmbH & Co. KG, Lichtenfelser Str. 63-65, Kulmbach (Der Betrieb von Photovoltaikanlagen). Pers. haftende Gesellschafterin: Firma Heinlein Solar Verwaltungs-GmbH, Kulmbach. Ein Kommanditist. (22.11.) IBAS Vermögens- und Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Nibelungenstr. 35, Bayreuth (Gewinnbringende Vermögensund Immobilienverwaltung). Pers. haftende Gesellschafterin: Firma IBAS VerwaltungsGmbH, Bayreuth. Zwei Kommanditisten. (22.11.) IBAS Verwaltungs-GmbH, Nibelungenstr. 35, Bayreuth (Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen, insbesondere die Übernahme der Stellung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin bei der Kommanditgesellschaft in Firma IBAS Vermögensund Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bayreuth, deren Gegenstand wiederum die gewinnbringende Vermögens- und Immobilienverwaltung ist).

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Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Werner Rüger, Eckersdorf; Michael Hofmann, Goldkronach. (22.11.) bid benecke interior design GmbH, Luitpoldplatz 10, Bayreuth (Design, Consulting und Trading für Wohn- und Business- und Freizeitprojekte). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Joachim Benecke, Bayreuth. (23.11.)

Veränderungen Tisco Brillenglas und Optikerbedarf GmbH, Eckersdorf. Barbara Werner ist als Geschäftsführerin ausgeschieden. (28.10.) Jung Haustechnik, Bayreuth. Helmut Jung ist als Inhaber ausgeschieden. Oliver Himmer, Bayreuth, ist als Inhaber eingetreten. Die Firma ist geändert in: Jung Haustechnik Inh. Oliver Himmer e. K. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen oder Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Oliver Himmer ausgeschlossen. (2.11.) Künzel Maschinenbau GmbH, Mainleus. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Franz-Josef Miroll, Oberstenfeld. (2.11.) MG Werbeagentur Zweigneiderlassung der HelfRecht Unternehmerische Planungsmethoden AG, Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Jürgen Friedrich, Kupferberg. (2.11.) Nova-Wohnbau GmbH, Ködnitz. Wolfgang Döring ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (2.11.) Georg Schröder Bau und Beton GmbH, Kulmbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 1.11. (IN 412/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.) DanStyle Bayreuth GmbH, Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 2.11. (IN 449/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (3.11.) TOPOS Vermögensverwaltungs GmbH, Kulmbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 26.2.1999 (IN 11/99) das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 19.10. nach Schlussverteilung aufgehoben worden. (3.11.) Helsa-Werke Helmut Sandler GmbH & Co. KG, Gefrees. Die Prokura Annemarie WeißZiegler ist erloschen. (4.11.) Paul Heyder OHG, Inh. Ludwig und Berthold Hoffmann Goldschmiedemeister, Bayreuth. Ludwig Hofmann ist als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden. Helga Hoffman, Bayreuth, ist als persönlich haftende Gesellschafterin eingetreten. Die Firma ist geändert in: Juwelier Paul Heyer oHG: (4.11.) P&S Immobilien-Partner GmbH, Bayreuth. Die Prokuren Edmund Busch, Holger Zimmermann und Wilhelm Rebmann sind erloschen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 1.11.(IN 342/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft

ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (4.11.) ASK Projekt Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmen für Ingenieurleistungen, Kulmbach. Die Prokura Herbert Bötig ist erloschen. (5.11.) A + I Asphalt- und Isolierbau GmbH, Bayreuth. Richard Günther ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Hans-Günther Neuß, Gefrees, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (5.11.) Dresdener Pensionskasse VvaG, Kulmbach. Peter Benndorf, Schweinfurt, ist zum Vorstand bestellt. (5.11.) COMMERZBANK Aktiengesellschaft Filiale Bayreuth, Bayreuth. Das Grundkapital ist auf 1.556.326.015,40 Euro erhöht. Dr. Eric

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Strutz, Frankfurt a. M., ist zum Vorstand bestellt. (5.11.) Heinlein & Linn KG, Kulmbach. Die Firma Heinlein & Linn Verwaltungs-GmbH, Kulmbach, ist als pers. haftende Gesellschafterin ausgeschieden. (5.11.) Dyna-Bau GmbH, Bindlach. Richard Bendl ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Josef Neumaier, Goldkronach, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (9.11.) Garten- und Landschaftsforum Gesellschaft für Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs-GmbH, Stadtsteinach. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (9.11.) KSB Aktiengesellschaft Werk Pegnitz, Pegnitz. Die Prokura Manfred Rothenberger ist erloschen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Kurt Gerhard Motz, Möglingen. (9.11.) Xcise Sports Group GmbH, Kulmbach. Die

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Gesellschafterversammlung vom 29.10. hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in: Xcise Sports Group Verwaltungs GmbH. (9.11.) Garten- und Landschaftsforum Gesellschaft für Garten- und Landschaftsbau mbH & Co. KG, Stadtsteinach. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (10.11.) GDS Gebäudereinigungs-, Dienstleistungsund Service GmbH, Bayreuth. Günther Westhöfer ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Alexander Leibold, Mistelgau, ist zum Geschäftsführer bestellt. (10.11.) Heinlein & Linn Verwaltungs-GmbH, Kulmbach. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10. hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in: Heinlein Solar Verwaltungs-GmbH. Der Unternehmensgegenstand ist geändert in: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Heinlein Solar GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kulmbach. (10.11.) iPMedia business services GmbH, Pegnitz. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (10.11.) Dr. Saffer Qualitätsfutter GmbH, Kulmbach. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10. hat die Erhöhung des Stammkapitals auf 82.000 EUR beschlossen. (11.11.) WEBATEX Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth GmbH, Bayreuth. Gerhard Löffelmann ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (11.11.) Blaha, Arzberger & Co. Wäscherei und chemische Reinigung, Bayreuth. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Berta Arzberg ist als pers. haftende Gesellschafterin ausgeschieden. Nun Einzelfirma. Inhaberin: Elfriede

Hofmann, Bayreuth. Die Firma ist geändert in: Blaha, Arzberger & Co. Wäscherei und chemische Reinigung e. K. Inh. Elfriede Hofmann. (15.11.) VSP Security GmbH, Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 9.11. (IN 347/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (15.11.) Bauer - Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Berneck. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (16.11.) Bayreuther Gehwegreinigung Heinz Witschel GmbH, Bayreuth. Günther Westhöfer ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Alexander Leibold, Mistelgau, ist zum Geschäftsführer bestellt. (16.11.) Hydewa GmbH, Weidenberg. Jörg Helbig, Bayreuth und Harald Gradwohl, Bischofsgrün sind zu Geschäftsführern bestellt. (16.11.) IBC Gewerbebau GmbH, Bindlach. Die Prokuren Jürgen Konrad und Sven Pöhlmann sind erloschen. (18.11.) WB Wohnbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 12.11. aufgelöst. Liquidator: Thomas Antersbergr, Bayreuth. Die Prokura Jürgen Konrad ist erloschen. (18.11.) Fenestra Fenster GmbH Vertrieb und Montage, Neudrossenfeld. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 22.11. (IN 491/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (23.11.) Gutmann GmbH, Harsdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11. hat die Verlegung des Sitzes nach Bayreuth, Lindenweg 18 a, beschlossen. (23.11.) Riegg & Partner Werbeagentur GmbH, Neudrossenfeld. Einzelprokura: Siegfried Korn, Mistelbach. (23.11.) VVS Holding Vertriebs-, Verwaltungs- und Service GmbH, Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 31.8. hat die Umstellung des Stammkapitals von DM auf Euro und die Erhöhung beschlossen. Stammkapital: 5.000.000 EUR. (23.11.) Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth Aktiengesellschaft, Bayreuth. Gerhard Löffelmann und Hans-Jürgen Hyrenbach sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Uwe Stahmer, Bad Zwischenahn, ist zum Vorstand bestellt. (24.11.)

Löschungen Göbel GmbH Baggerbetrieb, Grafengehaig. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (3.11.) EPOX EEP Computer GmbH, Pegnitz. Der Sitz ist nach Dortmund, Wandweg 1-3, verlegt. (4.11.) Wutschka Bauunternehmung GmbH, Weidenberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (9.11.) S. J. Höcht Betriebsberatungs GmbH, Bayreuth. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (9.11.) K + L Wohn- und Gewerbebau GmbH, Neuenmarkt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (15.11.) FM.TEAM GmbH, HRB 3579. Der Sitz ist nach Böhmfeld, Lehenäcker 14, verlegt. (16.11.) G.J. Muhs Gewerbe- und Industrieansiedlungs GmbH, Bayreuth. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (16.11.) Peter Meyer GmbH & Co KG, Bayreuth. Die Firma Beyeler GmbH, Pforzheim ist als pers. haftende Gesellschafterin ausgeschieden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. (17.11.) Metzgerei Rattler GmbH, Kupferberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (18.11.) Storchenmühle Kinderausstattungen GmbH & Co Textil- und Hartwaren Kommanditgesellschaft, Marktschorgast. Der Sitz ist nach Aichelberg, Alte Stiege Nr. 2, verlegt. (23.11.)



Amtsgericht Registergericht Coburg Neueintragungen Fahrschule Jagla GmbH, Obere Mühlenstr. 11, Michelau (Der Betrieb einer Fahrschule, das ist die Aus- und Weiterbildung im gesamten Verkehrswesen, insbesondere die Ausbildung zur Erlangung von Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen und Personenbeförderung sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen. Gegenstand es Unternehmens ist weiter die Parküberwachung). Stammkapi-

tal: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Nina Jagla, Michelau; Wolfgang Jagla, Michelau. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10. hat die Verlegung des Sitzes von Hirschaid nach Michelau beschlossen. (29.10.) Deckelmann Wellness Holding GmbH, Obere Hut 9, Lichtenfels (Das Errichten, das Halten, die Koordination und Überwachung der bestehenden und zukünftigen ausländischen Gesellschaften der Deckelmann Wellness Firmengruppe). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Norbert Deckelmann, Bad Staffelstein. (3.11.) Holiday Park Invest Projektentwicklungsund Beteiligungs KG, Uhlandstr. 9, Michelau (Projektentwicklung und Gründung von geschlossenen Immobilienfonds). Pers. haftende Gesellschafterin: Ilse-Maria Roller, Schwabach. Einzelprokura: Michael Roller, Schwabach. Der Sitz der Gesellschaft wurde von Nürnberg nach Michelau verlegt. Acht Kommanditisten. (4.11.) Cramer-Klett Forst- und Landschaftsdienst GmbH, Unteres Schloß 2, Michelau (Die Erbringung von forstlichen Dienstleistungen, Holzhandel, Baum- und Gartenpflege, die Verkehrssicherung von Bäumen, Erstellung von Baumgutachten und Dienstleistungen ähnlicher Art). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Christian Holoch, Mitwitz. (8.11.) Oester Kunststofftechnik GmbH, Kirchplatz 3a, Altenkunstadt (Die Be- und Verarbeitung und der Handel mit Kunststoffteilen). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Bernd Oester, Burgkunstadt. Einzelprokura: Ute Oester, Burgkunstadt. (8.11.) Georg Müller OHG; Schwedenstr. 9, Kronach. Pers. haftende Gesellschafter: Reinhard Reitberger, Kronach; Ulrike Reitberger, Kronach. Offene Handelsgesellschaft. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Georg Müller GmbH mit dem Sitz in Kronach. (17.11.)

Veränderungen HL Bauprojektmanagement GmbH, Lichtenfels. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (29.10.) IDEALBAU F.W.M.H. GmbH, Burgkunstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 1.9. (2 IN 198/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (29.10.) MEGA Bau GmbH, Michelau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 1.9. (2 IN 111/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (29.10.) KLS Kronacher LKW Service GmbH, Kronach. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 5.7. nach Schlussverteilung aufgehoben worden. (2.11.) Albert Kotschenreuther GmbH, Steinwiesen. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 3.8.

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IHK INTERN

Handelsregister nach Schlussverteilung aufgehoben worden. (2.11.) Alois Metschnabl OHG; Weismain. Alois Metschnabl ist als pers. haftender Gesellschafter ausgeschieden. Irmgard Metschnabl, Weismain, ist als pers. haftende Gesellschafterin eingetreten. (2.11.) Paul Lieder e. K., Redwitz. Die Prokura Andrea Lieder ist erloschen. (5.11.) Kaufhaus Ring GmbH, Kronach. Werner Krüger ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (8.11.) Porzellanfabrik Horst Eversberg GmbH, Stockheim. Horst Eversberg ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Wolfgang Purucker, Stockheim, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (8.11.) Gebrüder Eckert Verwaltungs-GmbH, Kronach. Rudolf Ecker ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (9.11.) rotra Technoboards GmbH, Kronach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10. hat die Umstellung des Stammkapitals von DM auf Euro und die Erhöhung beschlossen. Stammkapital: 256.000 EUR. Sabine Segschneider, Marktzeuln, ist zur Geschäftsführerin bestellt. Die Prokura Sabine Segschneider ist erloschen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Franz Wiesmann, Stockheim. (9.11.) Heider Leder Vertriebs-GmbH, Weismain. Die Gesellschafterversammlung vom 4.11. hat die Erhöhung des Stammkapitals auf 210.000 EUR beschlossen. (15.11.) Reiner Kanzewitsch, Weißenbrunn. Der Sitz ist nach Kronach, Am Flügelbahnhof 20, verlegt. (16.11.) Druck & Media GmbH Kronach, Kronach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 5.11. (IN 458/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (18.11.) HB Bau GmbH Bauunternehmen, Weismain. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (18.11.) Gremer Fleisch GmbH, Kronach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 17.11. (5 IN 382/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (23.11.) Pelzmoden Herbert Lieder Inh. Uwe Lieder, Lichtenfels. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 10.11: (4 IN 351/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. (23.11.)

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Löschungen Möbelwelt Zettlitz GmbH, Marktzeuln. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.) OMNIA Stahlhandel GmbH, Lichtenfels. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.) WELSCH Projektmanagement GmbH, Wilhelmsthal. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.) Georg Müller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kronach. Die Gesellschafterversammlung vom 18.8. hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete Georg Müller OHG mit Sitz in Kronach beschlossen. (17.11.) Finanzkaufmann Uwe Müller Konzeptionsund Finanzplanung e. Kfm., Lichtenfels. Die Niederlassung ist unter gleichzeitiger Firmenänderung (jetzt: Moneymentor Uwe Müller e. K.) nach Coburg, Friedrich-RückertStr. 79, verlegt. (19.11.) Blue Ocean GmbH, Burgkunstadt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (22.11.) CM Metallform GmbH, Bad Staffelstein. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (22.11.) G + H Computergrafik und Design GmbH, Küps. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (22.11.) Löbling GmbH, Altenkunstadt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (22.11.) Richard Schrepfer GmbH Maler- und Verputzgeschäft, Küps. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (22.11.) Dr. Fuchs GmbH, Weismain. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (24.11.)

zialtherapeutische Einrichtung, Humboldtstr. 27, Naila (Der Betrieb einer sozialtherapeutischen Pflegeeinrichtung). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Louis Ferdinand Freiherr von Feilitzsch, Feilitzsch; Klaus Ellmauer, Feilitzsch. (3.11.) kipan GmbH, Stebener Weg 2, Naila (Die Beratung in der Material-, Produkt- u. Verfahrensentwicklung im Bereich der Kunststofftechnik und bei Werkstoffverbundsystemen; die Übernahme von Projektleitung und -betreuung; Prototypenerstellung, Produktion; Material-, Produkt- u. Bauteilprüfungen; Beratung bei Aufgabenstellungen in der anwendungsorientierten und der Grundlagenforschung; die Organisation und Durchführung von Seminaren, Weiterbildungen, Schulungen in den o. g. Bereichen sowie alle weiteren Tätigkeiten, die geeignet sind, den Unternehmenszweck zu fördern). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr. Christian Kipfelsberger, Naila. (4.11.) Volz & Bernreuther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oberer Torplatz 1, Hof

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(Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen). Stammkapital: 30.000 EUR. Geschäftsführer: Markus Bernreuther, Grünwald; Prof. Dr. Werner Volz, Konradsreuth; Edith Bernreuther, Grünwald. Einzelprokura: Doris Bouche, Aarau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Ute Schlegel-Volz, Konstanz; Roswitha Hör-



Amtsgericht Registergericht Hof Neueintragungen Rainer Knarr Handelsvertretung e. K., Am Langacker 20, Helmbrechts. Inhaber: Rainer Knarr, Helmbrechts. (29.10.) Rainer Knarr Werkzeugfertigung e. K., Am Langacker 20, Helmbrechts. Inhaber: Rainer Knarr, Helmbrechts. (29.10.9 Schäfer Document Center GmbH, Jahnstr. 42-44, Hof (Der Betrieb eines Ducoments mit Druck- und Kopierservice, Printmanagement und Archivierung sowie betriebswirtschaftliche und organisatorische Unternehmensberatung). Stammkapital: 500.000 DM: Geschäftsführer: Bernhard Morgenstern, Reutlingen; Robin Morgenstern, Reutlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 4.10. hat die Verlegung des Sitzes unter gleichzeitiger Firmenänderung (bisher: Morgenstern + Partner GmbH Bürodesign) von Reutlingen nach Hof beschlossen. (2.11.) König David GmbH Pflegeheim und so-

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IHK INTERN

Handelsregister

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WEST

tig, Hof; Jörg Walter, Unterföhring. (8.11.) Matthes Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG, Bayreuther Str. 2, Marktredwitz. Pers. haftende Gesellschafterin: Firma Autohaus Mattes GmbH, Marktredwitz. Ein Kommanditist. (10.11.) Bestattungsinstitut Schinner GmbH, Waldershofer Str. 11, Marktredwitz (Handel und Dienstleistungen im Bestattungsgewerbe). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Martin Schinner, Waldershof. (15.11.) HAMIKO e. K., Schmiedstr. 18, Helmbrechts (Der Betrieb eines Onlineshops (Groß- und Einzelhandel) für Elektronik- und Telekommunikationsartikel, Restposten, Weihnachts-, Oster- und Geschenkartikel). Inhaberin: Hildegard Kolb, Helmbrechts. (15.11.) OTYK Bau GmbH, Schleizer Str. 1 (c/o Marta Stengl), Rehau (Die Entwicklung und Umsetzung von technischen und wirtschaftlichen Grundstücksbebauungskonzepten, die Betreuung und Errichtung von Bauvorhaben im Privat- und Industriebereich, die Ausführung von Bauarbeiten im Hochbau nebst Maurer-, Fliesen- und Fußbodenbelagarbeiten sowie der Vertrieb von Bauelementen und Fertighäusern und deren Montage). Stammkapital: 100.000 DM. Geschäftsführer: Peter Styk, Kelsterbach. Die Gesellschafterversammlung vom 20.9. hat die Verlegung des Sitzes von Kelsterbach nach Rehau beschlossen. (18.11.) ISHIGAKI Europe GmbH, Gebrüder-NetzschStr. 19, Selb (An- und Verkauf von Filterpressen, Filterpressanlagen und Ersatzteilen sowie das gesamte Zubehör von Filterpressen). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Robert William Hughes, Selb; Takashi Okamura, Sakruashi, Chibakeu. (22.11.) F.L. Entertainment GmbH Zweigniederlassung Hof, Altstadt 6, Hof (Zweigniederlassung der F.L. Entertainment GmbH mit dem sitz in Glücksburg; Der Betrieb von Restaurations-Gastronomie- und Hotelbetrieben oder anderer Dienstleistungsbetriebe jeglicher Art und Größe. Der Betrieb der Unternehmens erfolgt als Besitzer, Pächter, Mieter oder im Mandatsauftrag; Konzept- und Produktionsentwicklung für Restaurations-Gastronomieund Hotelbetriebe, Verkauf dieser Konzepte und Produkte, respektive der Anleitung und Rezepturen oder Patente für die Produkte und Konzepte; Handel mit Handelswaren und selbst hergestellten oder weiter entwickelten Produkten jeglicher Art, sofern der Gesetzgeber diesen Handel nicht einschränkt oder verbietet; Betriebsberatungen, Betriebseinrichtungen, Unternehmensberatungen jeglicher Art im Mandat). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Robert Fabig, Kiel; Ahmet Bicik, Hof. (23.11.) Gesell GmbH, Bgm.-Pöhlmann-Str. 13, Weißenstadt (Projektentwicklung, Baumanagement und Betriebsberatung). Stammkapital: 25.000 EUR. Geschäftsführer: Stefan Gesell, Weißenstadt. (23.11.) Stauber Holz Inhaber Helmut Stauber e. K., Brunnenstr. 5, Arzberg (Handel mit Holz und Holzerzeugnissen). Inhaber: Helmut Stauber, Arzberg. (23.11.)

HV Technologies GmbH, Schleizer Str. 100, Hof (Fachplanung, Projektierung, Lieferung, Montage und Projektleitung sowie Beratung und gutachterliche Tätigkeit für die Umweltsimulation sowie deren ingenieurtechnischen Integration in die technische Gebäudeausstattung und in den allgemeinen Hochbau. Die Gesellschaft kann auch als Generalunternehmer tätig werden). Stammkapital: 50.000 EUR. Geschäftsführer; Milan Radojkovic, Hamburg. (24.11.) zeitstmedia e. K., Karlstr. 9, Marktredwitz (Internet-Service-Provider samt Agentur). Inhaber: Marco Zeitler, Marktredwitz. (24.11.)

Veränderungen HUNGARO-BAUDEINSTLEISTUNGS GmbH, Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 4.8. hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in: Heun Service GmbH. Laszlo Szijj und Karoly Varga sind als Geschäftsführer ausgeschieden. Peter Heun, Hof, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (29.10.) Kreisl REPRO + SATZ GmbH, Hof. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 29.10. (IN 273/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.) Pöhland Container Logistic GmbH, Döhlau. Ingo Röttger, Wansdorf, ist zum Geschäftsführer bestellt. Die Prokura Dietmar Krusch ist erloschen. (2.11.) GFS FrankenGmbH Forstservice, Weißenstadt. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 25.10. (2 IN 517/04) nach Schlussverteilung aufgehoben. (3.11.) RLS GmbH, Naila. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10. hat die Erhöhung des Stammkapitals auf 50.000 EUR beschlossen. (3.11.) ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH, Marktredwitz. Bruno Bleicher, Kirchheim, ist zum Geschäftsführer bestellt. (5.11.) DL - Mode GmbH, Berg. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgericht München vom 25.10. nach Schlussverteilung aufgehoben. (5.11.) HR Beteiligungs GmbH, Bad Alexandersbad. Marco Sandner ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (8.11.) MB Stahltechnik GmbH, Hof. Gerhard Baumann ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Matthias Bach, Marktredwitz, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (8.11.) Metzgerei Peter Höra, Rehau. Die Firma ist geändert in: Metzgerei Peter Höra e. K. (8.11.) Decker Gardinen GmbH, Regnitzlosau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 8.11. das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (9.11.) Konfektionsbetrieb Frieda Benker GmbH, Kirchenlamitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 8.11. das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (9.11.) Malergeschäfte Werner Rieß e. K., Hof. Das

Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 7.1. nach Schlussverteilung aufgehoben worden. (9.11.) Fickert & Winterling Maschinenbau GmbH, Marktredwitz. Karl Landgraf ist als Geschäftsführer ausgeschieden. (10.11.) HELIX Verwaltungs-GmbH, Selbitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgericht Hof vom 11.11. die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (11.11.) HELIX Schuhfabrik GmbH & Co., Selbitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 11.11. die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (11.11.) WELSCH Projektmanagement GmbH, Wilhelmsthal. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (2.11.) elektra küchenstudio & einrichtungs-GmbH, Hof. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 11.11. das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (12.11.) SvPO Servicepartner Oberfranken GmbH, Stammbach. Hermann Witzgall ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Dr. Karlheinz Witzgall, Stammbach, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (12.11.) Baby-Held Fabrikation modischer Taufbekleidung K.G., Hof. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist geändert in: Baby-Held Taufkleidmanufaktur e. K. Inhaberin: Christl Held-Reuther, Hof. (15.11.) Iprotex Verwaltungs GmbH, Münchberg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.10. hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Der Sitz ist nach Sparneck, Joseph-Müller-Str. 3, verlegt. Heinz Bußkamp, Hans-Albert Graefe und Georg Saint-Denis sind als Geschäftsführer ausgeschieden. (15.11.) PAN Media-Service Thomas Haupeltshofer, Marktredwitz. Die Niederlassung ist nach Arzberg, Luisenhain 3, verlegt. (15.11.) cca24 - dialog center GmbH Niederlassung Hof, Hof. Achim Plate, Glückstadt, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (16.11.) dennree Versorgungsgesellschaft mbH Lebensmittelgroßhandel, Töpen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.11. hat die teilweise Änderung der Satzung beschlossen. Die Firma ist geändert in: dennree GmbH. (16.11.) Diakonieberatung in Oberfranken GmbH, Hof. Dr. Friedrich Sticht ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Karlo von Zimmermann, Hof, ist zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. (16.11.) ForentAG-Hydrogen Technologies, Hof. Uz Baumgart ist aus dem Vorstand ausgeschieden. (16.11.) Autohaus Völkel oHG, Oberkotzau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 17.11. (IN 381/04) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. (17.11.) North Air Nordbayerische Aero Dienst GmbH, Hof. James Kubsch ist als Liquidator ausgeschieden. (17.11.) Privat Consult GmbH, Hof. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10. hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Geschäftsführer: Dagmar Klein, Oberkotzau; Christian Hopfer, Kelkheim. (17.11.)

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Top Stick GmbH, Naila. Annette Pätz, Naila, ist zur einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin bestellt. (22.11.) Schuh- und Sporthaus Christian Schnabel Inh. Hans Schnabel, Naila. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 22.11. (IN 349/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. (23.11.) Textilgruppe Hof Immobilien GmbH, Hof. Die Prokura Werner Schramm ist erloschen. (23.11.) DS DENTAL SYSTEMS GMBH, Schauenstein. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 23.11. (IN 308/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (24.11.) Primaform GmbH, Konradsreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11. hat die Verlegung des Sitzes nach Hof, Schlossplatz 5, beschlossen. (24.11.) Pronto Transport GmbH, Konradsreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 23.11. (IN 243/04) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. (24.11.) Leder Ziehr Inh. Rüdiger Ziehr, Selb. Die Niederlassung ist nach Naila, Hauptstr. 9, verlegt. (25.11.)

Löschungen lambdasave GmbH, Hof. Der Sitz ist nach Emden, Am Duckeldamm, verlegt. (29.10.) Express-LINE Weiß e.K., Hof. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gem. § 31 Abs. 2 HGB. (3.11.) OSZ Finanz-, Unternehmens- und Vermögensberatungs-GmbH, Marktleuthen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (3.11.) SITecs Ingenieurgesellschaft für Systeme und Informationstechnologie mbH, Weißdorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen. (5.11.) Streit & Co. Internationale Spedition GmbH & Co. Zweigniederlassung Schirnding, Schirnding. Die Zweigniederlassung ist aufgehoben. (10.11.) Edeltuchausrüstung Sparneck GmbH, Sparneck. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (15.11.) Rackwitz Heizungsbau GmbH, Geroldsgrün. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gem. § 141a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. (15.11.) Adolf Wunderlich Textilhandel Inhaber Elfriede Schneider, Schwarzenbach a. d. S. Die Firma ist erloschen. (18.11.) Privat Consult GmbH, Hof. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 9.11. sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Resba GmbH mit dem Sitz in Hof verschmolzen. (22.11.) ThyssenKrupp Bauteile Hof GmbH, Hof. Der Sitz ist unter gleichzeitiger Firmenänderung (jetzt: ems Isoliersysteme GmbH) nach Pansdorf, Süderstr. 12-14, verlegt. (23.11.) Waldhotel Heimatliebe Inh. Gustav Heckel, Sparneck. Die Firma ist erloschen. (23.11.)

IHK INTERN

Bekanntmachungen Bekanntmachung Sachverständige Die öffentliche Bestellung des Sachverständigen Dr. Jamshid Hosseinpour, c/o ÖKOMETRIC GmbH, Bernecker Str. 17 - 21, 95448 Bayreuth, ist aufgrund Wohnsitzwechsels (§ 22 Ziff. 1 b) der Sachverständigenordnung) erloschen. Herr Dr. Hosseinpour war für das Sachgebiet „Polyhalogenierte Dioxine und Furane in Umweltproben, Nahrungsmitteln, Chemikalien und Industrieprodukten“ öffentlich bestellt und vereidigt.

Haushaltssatzung der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth für das Geschäftsjahr 2005. Die Vollversammlung der IHK Oberfranken Bayreuth hat in ihrer Sitzung am 22. 11. 2004 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHKs (IHKG) vom 18. 12. 1956 (BGBl. I S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Art. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2934), der Beitragsordnung vom 1. 1. 2004 und der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums vom 28. 10. 04 zur Pilotierung des kaufmännischen Rechnungswesens folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 (1. 1. 2005 bis 31. 12. 2005) beschlossen: I. Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird 1. in der Plan-GuV mit der Summe der Erträge in Höhe von 11 053 136,01 Euro mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von 10 953 636,01 Euro mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 100 000,00 Euro 2. im Finanzplan mit der Summe der Investitionseinnahmen in Höhe von 306 000,00 Euro mit der Summe der Investitionsausgaben in Höhe von 505 000,00 Euro mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von 9 922 523,89 Euro mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von 9 621 023,89 Euro festgestellt. II. Beitrag 1. IHK-Zugehörige, die nicht im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragenen sind und deren Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb Euro 5.200 nicht übersteigt, sind vom Beitrag freigestellt. 2. Nicht im Handels- oder im Genossenschaftsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. 12. 2003 angezeigt haben, sind im Haushaltsjahr der Betriebseröffnung und für das darauf folgende Jahr von Grundbeitrag und Umlage, für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb Euro 25 000,00 nicht übersteigt, soweit sie in den letzten fünf Wirtschaftsjahren weder Einkünfte aus

Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren. III. Als Grundbeiträge sind zu erheben von 1. IHK-Zugehörigen, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis Euro 50 000,00 soweit nicht eine Befreiung nach Ziffer II eingreift Euro 46,00 b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, ab Euro 50 001,00 Euro 90,00 2. IHK-Zugehörigen, die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, a) mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis Euro 50 000,00 soweit nicht eine Befreiung nach Ziffer II eingreift Euro 180,00 b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, von Euro 50 001,00 bis Euro 255 000,00 Euro 250,00 c) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, ab Euro 255 001,00 Euro 510,00 3. IHK-Zugehörigen, die zwei der drei nachfolgenden Kriterien erfüllen: a) – mehr als Euro 3 438 000,00 Bilanzsumme – mehr als Euro 6 875.000,00 Umsatz – mehr als 50 Arbeitnehmer Euro 1500,00 Sofern die Beitragsumlage mindestens Euro 990,00 beträgt wird der Grundbeitrag auf Euro 510,00 reduziert. b) – mehr als Euro 13 750 000,00 Bilanzsumme – mehr als Euro 27 500 000,00 Umsatz – mehr als 250 Arbeitnehmer Euro 2550,00 Sofern die Beitragsumlage mindestens Euro 2040,00 beträgt wird der Grundbeitrag auf Euro 510,00 reduziert. 4. Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer III, 2 zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der Kammer zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 50 % ermäßigt. IV. Als Umlagen sind zu erheben 0,29 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von Euro 15.340,00 für das Unternehmen zu kürzen. V. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2005. VI. Sofern der Gewerbebetrieb oder der Zerlegungsanteil für das Bemessungsjahr noch

nicht bekannt ist, kann der Kammerzugehörige aufgrund des letzten vorliegenden Gewerbeertrages oder - soweit ein solcher nicht bekannt ist – aufgrund einer Schätzung in entsprechender Anwendung des § 162 AO vorläufig veranlagt werden. Soweit ein Kammerzugehöriger, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und dessen Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, die Anfrage der Kammer nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird die Bemessungsgrundlage entsprechend § 162 AO geschätzt. Bayreuth, den 22. 11. 2004 Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Dr. Wolfgang Wagner Präsident

Joachim Hunger Hauptgeschäftsführer

Finanzstatut IHK für Oberfranken Bayreuth Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth hat in der Sitzung am 28. 6. 2004 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBl I, S. 920), zuletzt geändert durch Art. 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2934) in Verbindung mit Art. 3 AGIHKG in der Fassung vom 25. 3. 1958 das nachfolgende Finanzstatut beschlossen und in der Sitzung am 22. 11. 2004 geändert: Teil I: Anwendungsbereich § 1 Anwendungsbereich (1) Das Finanzstatut (FS) regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK. (2) Ausführungsbestimmungen zum Finanzstatut (AFS) legen der Präsident und Hauptgeschäftsführer der IHK fest. Teil II: Allgemeine Vorschriften zum Wirtschaftsplan § 2 Feststellung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans, Geschäftsjahr (1) Die Vollversammlung stellt den Wirtschaftsplan durch die Haushaltssatzung fest. Die Haushaltssatzung bestimmt über die Beiträge und darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) eingegangen werden dürfen. Der Hauptgeschäftsführer und der Präsident legen den Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans so rechtzeitig der Vollversammlung vor, dass diese darüber

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vor Beginn des Geschäftsjahres Beschluss fassen kann. Die Haushaltssatzung wird gemäß § 16 der Satzung der IHK veröffentlicht. (2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §3 Bedeutung und Wirkungen des Wirtschaftsplans (1) Der Wirtschaftsplan dient der Planung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der IHK im folgenden Geschäftsjahr (Planungszeitraum) voraussichtlich notwendig ist. Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung der IHK. (2) Der Wirtschaftsplan ermächtigt die zuständigen Organe, Ressourcen aufzunehmen, anzuschaffen, einzusetzen und zu verbrauchen. Durch den Wirtschaftsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben. § 4 Bestandteile des Wirtschaftsplans (1) Der Wirtschaftsplan gliedert sich in eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (PlanGuV) und einen Finanzplan. (2) Dem Wirtschaftsplan ist als Anlage eine gesonderte Zusammenstellung der übernommenen Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Aufwendungen in künftigen Geschäftsjahren führen können, beizufügen. § 5 Vorläufige Wirtschaftsführung Ist der Wirtschaftsplan zu Beginn des Geschäftsjahres noch nicht festgestellt, dürfen Aufwendungen zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, im Übrigen nur im Rahmen der Ansätze des Wirtschaftsplans des Vorjahres geleistet werden. § 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Bei Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Teil III: Aufstellung des Wirtschaftsplans § 7 Inhalt, Gliederung und Erläuterung des Wirtschaftsplans (1) Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die IHK einen Wirtschaftsplan auf. Die Plan-GuV ist auszugleichen. (2) In der Plan-GuV und im Finanzplan sind alle Aufwendungen, Erträge und Rücklagenveränderungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen in voller Höhe und getrennt voneinander anzusetzen und auszuweisen. Zuwendungen Dritter sind besonders auszuweisen. Notwendige Verpflichtungsermächtigungen sind mit dem das Wirtschaftsjahr betreffenden Teilbetrag anzusetzen. (3) Die Plan-GuV ist nach dem in Anlage 5 AFS festgelegten Muster zu gliedern. (4) Der Finanzplan wird in Form einer Kapitalflussrechnung aufgestellt. Er ist nach dem in Anlage 10 AFS festgelegten Muster zu gliedern. Wenn Verpflichtungen zu Lasten zukünftiger Geschäftsjahre eingegangen werden sollen (Verpflichtungsermächtigung), sollen die Jahresbeträge im Finanzplan angegeben werden. (5) Die wesentlichen Posten der Plan-GuV sowie des Finanzplans sind, insbesondere soweit sie von den Vorjahreszahlen erheblich abweichen, zu erläutern. § 8 Größere Baumaßnahmen, gesonderte Bauwirtschaftspläne (1) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst

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Handelsregister angesetzt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtung sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind. (2) Sollen Neubauten errichtet oder vorhandene Gebäude geändert, erweitert oder instand gesetzt werden, so ist für jedes derartige Vorhaben ein Bauwirtschaftsplan aufzustellen, der sich mit einer PlanAufteilung in Geschäftsjahre über den gesamten Zeitraum bis zur Gebrauchsfähigkeit des neuen oder neugestalteten Bauwerks erstreckt. Er ist nach dem in Anlage 20 AFS festgelegten Muster zu gliedern. (3) Liegen die angesetzten Investitionsausgaben unter 100 000 Euro, so kann von einem Bauwirtschaftsplan abgesehen werden. § 9 Gesonderte Wirtschaftspläne für bestimmte Einrichtungen Für unselbstständige Einrichtungen der IHK, die sich zu einem erheblichen Teil aus eigenen Erträgen und/oder zweckgebundenen Leistungen Dritter finanzieren (Projekte), sind neben der Erfassung im Wirtschaftsplan der IHK gesonderte Wirtschaftspläne erforderlich, sofern die eingesetzten Eigenmittel insgesamt je Projekt 100 000 Euro übersteigen. Für diese Projektpläne sind die Vorschriften dieses Finanzstatuts anzuwenden. Die gesonderten Wirtschaftspläne sind dem Wirtschaftsplan der IHK beizufügen. § 10 Nachtragswirtschaftsplan (1) Der Wirtschaftsplan ist zu ändern, wenn sich GuV oder Finanzrechnung gegenüber dem Wirtschaftsplan erheblich verändern. Eine erhebliche Veränderung liegt dann vor, wenn vom Volumen der Plan-GuV oder des Finanzplans um mehr als 10 v. H. abgewichen wird. Die Vollversammlung kann weitergehende Anforderungen zur Notwendigkeit, den Wirtschaftsplan zu ändern, beschließen. (2) Die Regelungen des § 2 Absatz 1 gelten mit der Maßgabe entsprechend, dass die Vollversammlung eine geänderte Haushaltssatzung und einen Nachtragswirtschaftsplan bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beschließen kann. Teil IV: Ausführung des Wirtschaftsplans § 11 Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit (1) Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwendungen (Gesamtdeckungsprinzip). (2) Zweckgebundene Mehrerträge, insbesondere auch aus Projekten, sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen zu verwenden. (3) Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind insgesamt deckungsfähig. Aufwendungen für besondere Zwecke (§§ 8 und 9 FS) können von der Deckungsfähigkeit ausgenommen werden. Dies ist im Wirtschaftsplan zu vermerken. (4) Mehrausgaben für Einzelvorhaben, die eine im Wirtschaftsplan vermerkte Grenze überschreiten, bedürfen der Zustimmung der Vollversammlung. § 12 Vollständigkeit und Abweichungen vom Wirtschaftsplan, Übertragbarkeit

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(1) Erträge sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. (2) Der angesetzte Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen dürfen ohne besondere Bewilligung der Vollversammlung bis zu 10 v. H. der Planwerte überschritten werden, soweit Deckung vorhanden ist. Bei fehlender Deckung bedürfen auch Überschreitungen der Planwerte bis zu 10 % der nachträglichen formlosen Genehmigung der Vollversammlung. (3) Außerplanmäßige Aufwendungen dürfen nur soweit notwendig und wirtschaftlich sinnvoll geleistet werden, sofern die Vollversammlung sie bewilligt und Deckung vorhanden ist. (4) Planansätze für Investitionen sind in das Folgejahr übertragbar. Die Erklärung der Übertragbarkeit erfolgt durch Vermerk im Wirtschaftsplan. Teil V: Buchführung, Rechnungslegung und Controlling § 13 Buchführung, Inventar (1) Die IHK führt ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; soweit sich aus diesem Finanzstatut nichts anderes ergibt, gelten sinngemäß die Vorschriften des ersten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches in ihrer jeweils geltenden Fassung. Bei der Anwendung sind die Aufgabenstellung und die Organisation der IHK zu beachten. (2) Das Rechnungswesen bildet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IHK vollständig ab. Die Buchführung ist nach dem in Anlage 3 AFS festgelegten IHKKontenrahmen zu gliedern. § 14 Eröffnungsbilanz Für die beim Übergang auf die kaufmännische doppelte Buchführung aufzustellende Eröffnungsbilanz gelten das HGB sinngemäß und die Sondervorschriften, die in den Ausführungsbestimmungen zum Finanzstatut geregelt sind. Zum HGB abweichende Bilanzansätze aus der Anwendung des Sonderstatuts sind im Anhang zu erläutern. § 15 Jahresabschluss, Rücklagen, Anhang mit Plan-/Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans und Lagebericht (1) Die IHK stellt innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 238 bis 256 des Handelsgesetzbuches, einen Anhang zum Jahresabschluss und einen Lagebericht auf. (2) Der Jahresabschluss der IHK besteht aus der Bilanz, GuV sowie Finanzrechnung. Die Bilanz ist nach dem als Anlage 15 AFS, die GuV nach dem als Anlage 7 AFS und die Finanzrechnung nach dem als Anlage 12 AFS festgelegten Muster zu gliedern. (3) Das Jahresergebnis wird in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt, aus dieser entnommen oder auf neue Rechnung vorgetragen. Mindestens der Gegenwert der Haushaltsausgleichs- und Betriebsmittelrücklage ist in Geldanlagen entsprechend § 23 FS anzulegen. (4) Um Schwankungen im Beitragsaufkommen auszugleichen, ist eine Haushaltsausgleichsrücklage anzusam-

meln, die zwischen 30 v. H. und 50 v. H. der Betriebsaufwendungen beträgt. Daneben kann eine Beriebsmittelrücklage in Höhe von höchstens 50 v. H. der Summe der Betriebsaufwendungen gebildet werden, die der Aufrechterhaltung einer ordentlichen Kassenwirtschaft ohne Inanspruchnahme von Krediten dient. Die Bildung weiterer zweckgebundener Rücklagen ist zulässig. (5) Planreste und deren Verwendung sind im Plan-/Ist-Vergleich gemäß Absatz 6 zu erläutern. (6) Im Anhang ist ein Anlagenspiegel und ein Plan-/Ist-Vergleich der Pläne nach §§ 2 bzw. 10 sowie 8 und 9 aufzunehmen. Weitere Inhalte des Anhangs ergeben sich aus den Ausführungsbestimmungen zum Finanzstatut. (7) Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage der IHK im abgelaufenen Geschäftsjahr so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber hinaus ist im Lagebericht auf Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres und auf die erwartete Entwicklung der IHK einschließlich der Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. § 16 Controlling Die IHK richtet eine geeignete Kosten- und Leistungsrechnung ein, die eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie eine betriebsinterne Steuerung und Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der IHK erlaubt. Dazu sind der Struktur der IHK entsprechende Kostenstellen und ihren Leistungen entsprechende Kostenträger zu bilden. Die Kosten sind nachprüfbar aus der Buchführung herzuleiten und verursachungsgerecht den Kostenstellen und Kostenträgern zuzuordnen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Controllingsystems. Ihre Ergebnisse sind den Entscheidungsträgern in Form eines empfängerorientierten Berichtswesens in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu stellen. Teil VI: Abschlussprüfung und Entlastung § 17 Prüfung, Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresergebnisses sowie Entlastung (1) Die IHK hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Anhang und den Lagebericht sowie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, prüfen zu lassen. Bei der Prüfung sind die jeweiligen Länderrichtlinien sowie die §§ 317, 320, 321 und 322 des Handelsgesetzbuches und der § 53 Absatz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu beachten. (2) Die Prüfung gemäß Absatz 1 wird von der vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag errichteten unabhängigen Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern sowie von den aus der Mitte der Vollversammlung gewählten Rechnungsprüfern durchgeführt. Die Rechnungsprüfungsstelle legt zeitgleich den Prüfungsbericht der Rechtsaufsichtsbehörde und der IHK vor. (3) Die Vollversammlung stellt den Jahresabschluss fest. Das Ergebnis der Vermö-

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gensrechnung ist auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen. (4) Die Vollersammlung erteilt die Entlastung für die Wirtschaftsführung auf Antrag und nach Stellungnahme der aus ihrer Mitte gewählten Rechnungsprüfer. Die Rechnungsprüfer haben bei ihrer Stellungnahme den Bericht der Rechnungsprüfungsstelle zu berücksichtigen. Teil VII: Ergänzende Vorschriften § 18 Beauftragter für die Wirtschaftsführung (1) Soweit der Hauptgeschäftsführer die Aufgabe nicht selbst wahrnimmt, ist bei der IHK ein Beauftragter für die Wirtschaftsführung zu bestellen. Der Beauftragte untersteht dem Hauptgeschäftsführer unmittelbar. (2) Dem Beauftragten obliegt die Erstellung des Entwurfs des Wirtschaftsplans (Voranschlag), die Bewirtschaftung der Mittel nach Maßgabe der Kammersatzung und der Vollversammlungsbeschlüsse, die Erstellung des Jahresabschlusses und die beim Übergang auf die kaufmännische Buchführung aufzustellende Eröffnungsbilanz. Im übrigen ist der Beauftragte bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung zu beteiligen. § 19 Personalausgaben, Nutzungen und Sachbezüge (1) Personalausgaben, die nicht auf Gesetz oder Arbeits-/Dienstvertrag beruhen, dürfen nur geleistet werden, wenn dafür im Wirtschaftsplan Mittel besonders zur Verfügung gestellt sind. (2) Nutzungen und Sachbezüge dürfen Beschäftigten der IHK nur gegen angemessenes Entgelt gewährt werden, soweit nicht durch Gesetz, Arbeits-/Dienstvertrag, für den öffentlichen Dienst allgemein geltende Vorschriften oder im Wirtschaftsplan etwas anderes bestimmt ist. § 20 Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Beteiligungen (1) Zum Erwerb, zur Veräußerung und zur dinglichen Belastung von Grundstücken ist die Einwilligung der Vollversammlung einzuholen, soweit der Gegenwert 20 000 Euro übersteigt und diese Rechtsgeschäfte nicht bereits nach dem Wirtschaftsplan vorgesehen sind. (2) Die Beteiligung der IHK an Unternehmen bedarf der Einwilligung der Vollversammlung. § 21 Änderung von Verträgen, Vergleiche Die IHK darf zu ihrem Nachteil Verträge nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aufheben oder ändern und Vergleiche nur abschließen, wenn dies für sie zweckmäßig und wirtschaftlich ist. § 22 Veränderung von Ansprüchen (1) Die IHK darf Ansprüche nur a) stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird; die Stundung soll gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden, b) niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einzie-

IHK INTERN

Handelsregister hung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen, c) erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Anspruchsgegner eine besondere Härte darstellen würde; das gleiche gilt für die Erstattung oder Anrechnung von geleisteten Beträgen und für die Freigabe von Sicherheiten. (2) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. § 23 Geldanlagen Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen.

DM 1 000 000 auf DM 8 000 000 Bayreuth, den 19. Juli 1999

§ 4 Lehrpläne

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzulegen. Die IHK prüft, ob diese den Anforderungen der von ihr als Verwaltungsvorschrift erlassenen Kurspläne entsprechen. Die IHK gibt den Erlass der Verwaltungsvorschriften in der Oberfränkischen Wirtschaft bekannt.

Dr. Wolfgang Wagner Dr. Hans F. Trunzer Präsident stv. Hauptgeschäftsführer

Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Teil VIII: Übergangs- und Schlussvorschriften § 24 In-Kraft-Treten/Geltungsdauer Das Finanzstatut tritt am 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Haushalts-Kassen- und Rechnungslegungsordnung (HKRO) vom 2. 4. 1976 außer Kraft. Hiervon abweichend gelten die Vorschriften der HKRO für die Haushaltsjahre 2004 und früher einschließlich der Rechnungsprüfung und Entlastung fort. Das Finanzstatut ist erstmals bei der Aufstellung und Feststellung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2005 anzuwenden. Bayreuth, 22. 11. 2004 Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Dr. Wolfgang Wagner Präsident Joachim Hunger Hauptgeschäftsführer

Nachtragshaushaltssatzung für den vorläufigen Bauhaushalt der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Umbau des Bildungszentrums Königshof in Bayreuth Die Vollversammlung hat in ihrer Sitzung vom 23. November 1998 die Haushaltssatzung mit Einnahmen und Ausgaben von je DM 7.000.000 für den Bauhaushalt Umbau des Bildungszentrums Königshof beschlossen: Die Aufstockung des Anbaus um ein III. Obergeschoss macht diesen Nachtrag notwendig. 1. Der Nachtrag zum Bauhaushaltsplan ist in den Einnahmen auf DM 1 000 000 in den Ausgaben auf DM 1 000 000 festgestellt worden. 2. Der von der Vollversammlung am 23. November 1998 genehmigte Bauhaushaltsplan erhöht sich durch diesen Nachtrag in den Einnahmen von DM 7 000 000 um DM 1 000 000 auf DM 8 000 000 in den Ausgaben von DM 7 000 000 um

rungen des ADR und den §§ 4 bis 9 dieser Satzung entsprechen.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth hat am 22. November 2004 aufgrund von – § 1 und § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 ( BGBl. I S. 2934, – § 6 Abs. 1 Nr. 11 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1913, zuletzt geändert durch 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen vom 24.03.2004 (BGBl. I S. 485) folgende Satzung beschlossen: I. Zuständigkeit § 1 Örtliche Zuständigkeit

§ 5 Zeitlicher Umfang (1) Der Veranstalter muss nachweisen, dass er seinen Schulungen mindestens folgende Zeitansätze zugrundelegt: a) bei Erstschulungen: – Basiskurs 18 Unterrichtseinheiten Theorie 1 Unterrichtseinheit praktische Übungen;

– Aufbaukurs Klasse 1 8 Unterrichtseinheiten;

(2) Die Schulungen sind grundsätzlich in deutscher Sprache durchzuführen. Abweichend vom Grundsatz deutschsprachiger Schulungen kann die IHK als Ausnahme zulassen, dass Schulungen in einer Fremdsprache durchgeführt werden. Die eingesetzten Lehrkräfte müssen sowohl die deutsche als auch die Fremdsprache beherrschen. Dolmetscher sind nicht zugelassen.

– Aufbaukurs Klasse 7 8 Unterrichtseinheiten; b) bei Fortbildungsschulungen: 8 Unterrichtseinheiten Theorie 4 Unterrichtseinheiten praktische Übungen. (2) Ein Unterrichtstag darf normalerweise nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen.

II. Schulungssystem § 2 Schulungssystem

1. die zur Vermittlung des Lehrstoffs in seinem Unterrichtsgebiet notwendigen besonderen Kenntnisse hat. Diese Anforderung wird in der Regel erfüllt von Personen, die – eine anerkannte Berufs- oder Hochschulausbildung auf einem das Unterrichtsgebiet einschließenden oder ihm fachverwandten Gebiet erfolgreich abgeschlossen haben, oder – eine mindestens dreijährige nicht untergeordnete Berufstätigkeit auf dem zu unterrichtenden Gebiet ausgeübt haben, oder – eine mindestens dreijährige nicht untergeordnete Berufstätigkeit auf einem dem Unterrichtsgebiet fachverwandten Gebiet ausgeübt und ein einschlägiges Fachausbilderseminar oder Praktikum absolviert haben, oder – eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit

(2) Fortbildungsschulungen („Auffrischungsschulungen“) bestehen aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer. III. Anerkennung der Schulungen § 3 Anerkennungsvoraussetzungen Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Veranstalters erteilt, wenn die von ihm vorgesehenen Schulungen den Anforde-

§ 7 Lehrmethoden (1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunterricht mit praktischen Lehrgangsteilen durchzuführen.

§ 6 Lehrkräfte

– Basiskurs – Aufbaukurs Tank – Aufbaukurs Klasse 1 – Aufbaukurs Klasse 7.

(3) Zur erwachsenengerechten Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse ist insbesondere befähigt, wer – eine pädagogische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder – ein Zeugnis über eine Lehrbefähigung nach §§ 5 und 6 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157) in der jeweils geltenden Fassung erworben hat, oder – eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung ausgeübt hat.

– Aufbaukurs Tank 12 Unterrichtseinheiten Theorie 1 Unterrichtseinheit praktische Übungen;

Die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth – im folgenden IHK genannt – ist zuständig für – die Anerkennung von Schulungen, die Veranstalter in Schulungsstätten im Bezirk der IHK durchführen, – die Durchführung von Prüfungen für Teilnehmer an von der IHK anerkannten Schulungen und – die Ausstellung und Verlängerung von ADR-Bescheinigungen für erfolgreiche Teilnehmer an von der IHK durchgeführten Prüfungen.

(1) Erstschulungen können aus folgenden Kursen bestehen:

auf dem Gebiet des Gefahrguttransports nachweisen können. und 2. über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge der Gefahrgutvorschriften verfügt. Dazu sind entsprechende Schulungsoder Tätigkeitsnachweise vorzulegen.

(1) Der Veranstalter hat der IHK durch Vorlage aussagefähiger Unterlagen nachzuweisen, dass die einzusetzenden Lehrkräfte fachlich geeignet und in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse erwachsenengerecht zu vermitteln. Die IHK kann die betreffenden Lehrkräfte zu einem Beurteilungsgespräch einladen. Sie kann Sachverständige zur Überprüfung heranziehen. (2) Fachlich geeignet ist, wer:

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(3) Neue technische Hilfsmittel (z. B. Fahrsimulatoren) und neue Medien (z. B. multimediale Lösungen) können als ergänzende bzw. teilweise ersetzende Schulungsbestandteile eingesetzt werden. Anträge für den Einsatz können von der IHK vor der Anerkennung dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag zur Begutachtung vorgelegt werden. § 8 Räumlichkeiten und Lehrmaterial (1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignete Räumlichkeiten (einschließlich erforderlicher Übungsplätze) verfügt. Diese müssen so beschaffen und gelegen sein, dass die Schulungen sachgerecht, ohne Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ohne Störung der Teilnehmer durchgeführt werden können. (2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass für jeden Teilnehmer ein ausreichender Arbeitsplatz vorhanden ist. (3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass geeignete visuelle Hilfsmittel (z. B. Tafel, Overhead-Projektor, Flipchart, Diaprojektor, Videogerät) vorhanden sind, die in den zu nutzenden Räumlichkeiten sachgerecht einsetzbar sind. (4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes, aktuelles Lehrmaterial verfügt. In dieser Hinsicht kommen insbesondere die einschlägigen Vorschriftenwerke sowie Fachbücher oder Skripten in Betracht.

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Handelsregister (5) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes technisches Ausbildungsmaterial (Fahrzeug, Ladungssicherungsmittel etc.) verfügt.

(7) Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.

§ 9 Teilnehmerzahl

(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach §§ 4 bis 9 und Pflichten nach § 11 der Satzung/des Statuts sicherzustellen, kann die IHK dem Veranstalter Auflagen erteilen, die mit der Anerkennung verbunden oder aufgrund eines in der Anerkennung enthaltenen Vorbehalts nachträglich angeordnet werden.

Die Anerkennung setzt voraus, dass eine Höchstzahl von 25 Teilnehmern je Schulung grundsätzlich nicht überschritten wird. Die IHK kann entsprechend der Beschaffenheit der für die Schulung genutzten Räumlichkeiten eine geringere Höchstzahl festsetzen. § 10 Rechtswirkungen der Anerkennung (1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigt den Veranstalter, die in ihr bezeichneten Kurse und deren Kombinationen im Rahmen von Schulungen durchzuführen. (2) Die Anerkennung wird bei Ersterteilung auf 3, sonst längstens auf 5 Jahre befristet. IV. Durchführung der Schulungen § 11 Ständige Pflichten des Veranstalters (1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Teilnehmer die vorgeschriebenen Kenntnisse erwerben können. Der Veranstalter hat dem gemäß bei jeder von ihm durchgeführten Schulung die Vorgaben des § 2 zum Schulungssystem und die Anforderungen der §§ 4 bis 9 der Satzung einzuhalten. (2) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass dem aktuellen Stand der Entwicklungen auf dem Gebiet des Straßengefahrguttransports Rechnung getragen wird. Der Veranstalter trägt die Verantwortung dafür, dass die Entwicklungen in den Schulungsbereichen von den eingesetzten Lehrkräften beobachtet und beherrscht werden. (3) Der Veranstalter hat der IHK die Schulungstermine und die Schulungsstätte rechtzeitig anzuzeigen. Er hat ihr vor dem jeweiligen Beginn den Unterrichtsplan mit den Namen der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahl der Teilnehmer zu übermitteln. (4) Der Veranstalter hat die Identität der Teilnehmer zu überprüfen. Diese ist grundsätzlich durch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) in lateinischer Schrift oder bei anderer Schrift durch eine amtliche Übersetzung in lateinische Schrift festzustellen. (5) Durch Führung von Anwesenheitslisten ist eine jeweils lückenlose Teilnahme zu belegen. (6) Will der Veranstalter nach Anerkennung einer Schulung Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vornehmen, die für die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er vorher die Zustimmung der IHK einzuholen; dies gilt insbesondere für die eingesetzten Lehrkräfte und die Schulungsstätten.

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§ 12 Befugnisse der IHK

(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstalter seine Schulungen nach Aufforderung entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften modifiziert. (3) Die IHK ist befugt, die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungen auch durch die Entsendung von Beauftragten zu überprüfen. (4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Bayern vom 23.12.1976 (GVBl. BayRS 2010-1-I) über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten entzogen werden, wenn der Veranstalter den in dieser Satzung festgelegten Anforderungen oder Pflichten oder den ihm erteilten Auflagen zuwiderhandelt. V. Prüfungen § 13 Art der Prüfung Prüfungen nach ADR sind Prüfungen für: – Basiskurs, – Aufbaukurs Tank, – Aufbaukurs Klasse 1, – Aufbaukurs Klasse 7, – Fortbildungsschulung.

der Teilnehmer festgestellt. Diese ist grundsätzlich durch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) in lateinischer Schrift oder bei anderer Schrift durch eine amtliche Übersetzung in lateinische Schrift festzustellen.

§ 20 Gültigkeitsdauer/-verlängerung (7) Die Teilnehmer werden über den Ablauf der Prüfung belehrt. (8) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die auf dem entsprechenden Fragebogen vermerkte Fehlerzahl nicht überschritten wurde. (9) Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer einen rechtsmittelfähigen Bescheid. (10) Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu erstellen.

§ 16 Zulassung zur Prüfung (1) Der Teilnehmer wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn er lückenlos an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen hat. (2) Zur Prüfung für den Aufbaukurs Klasse 1 oder 7 können auch solche Teilnehmer zugelassen werden, die gemäß Kapitel 8.5 S 1 oder S 11 ADR von der Schulung für den jeweiligen Aufbaukurs befreit sind. (3) Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. § 17 Wiederholungsprüfung

§ 14 Dauer der Prüfung Die Dauer der Prüfung beträgt – 45 Minuten beim Basiskurs, – 45 Minuten beim Aufbaukurs Tank, – 30 Minuten beim Aufbaukurs Klasse 1, – 30 Minuten beim Aufbaukurs Klasse 7, – 30 Minuten bei der Fortbildungsschulung.

wurde und – wenn er darüber hinaus die entsprechende Prüfung persönlich ohne fremde Hilfe abgelegt und dabei die zulässige Bearbeitungszeit und Fehlerzahl nicht überschritten hat.

Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu. § 18 Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung

(1) Für die Gültigkeitsdauer der ADR-Bescheinigung ist das Datum der Prüfung „Basiskurs“ maßgebend. (2) Hat der Fahrzeugführer innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-Bescheinigung oder nach Ablauf (aufgrund einer Ausnahmegenehmigung) eine von der IHK anerkannte Fortbildungsschulung besucht sowie die entsprechende Prüfung bestanden, ist die ADR-Bescheinigung ab Ablauf ihrer Gültigkeit zu verlängern. Ansonsten ist das Datum der Prüfung „Fortbildungsschulung“ maßgebend. VII. Schlussvorschriften § 21 Rückwirkende Anerkennung Haben die in dieser Satzung festgelegten Voraussetzungen für die Anerkennung der Schulungen bei einem Veranstalter bereits vor dem Inkrafttreten dieser Satzung vorgelegen und hatte die IHK Gelegenheit, diese Schulungen zu begutachten, so kann sie die Anerkennung auch rückwirkend aussprechen. § 22 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt mit Bekanntmachung im IHK-Mitteilungsblatt in Kraft. Am gleichen Tag tritt die Satzung betreffend die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 27. November 2000 (IHK-Mitteilungsblatt Nr. 12/00, S. 54/57) außer Kraft. Bayreuth, 22. November 2004 Dr. Wolfgang Wagner Präsident

Joachim Hunger Hauptgeschäftsführer

§ 15 Durchführung der Prüfungen (1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(1) Ein Rücktritt von der Prüfung ist nur bis zu deren Beginn zulässig. Tritt ein Teilnehmer im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

(2) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. (3) Für die Prüfung werden die gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern in der jeweils aktuellen Fassung verwendet. Hilfsmittel sind nicht zugelassen. (4) Die Prüfungssprache ist grundsätzlich deutsch. Werden Schulungen in einer Fremdsprache durchgeführt, dürfen bei der Prüfung nur die in die Fremdsprache übersetzten gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern in der jeweils aktuellen Fassung verwendet werden, die der Lehrgangssprache entsprechen. (5) Die Prüfung ist nicht öffentlich. (6) Bei Beginn der Prüfung wird die Identität

(2) Wer Täuschungshandlungen unternimmt oder den Prüfungsablauf erheblich stört, kann durch die IHK von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden. VI. Erteilung der ADR-Bescheinigung § 19 Bescheinigungsvoraussetzungen Die IHK erteilt bzw. erweitert eine ADR-Bescheinigung, wenn der Teilnehmer – den erforderlichen Kurs ohne Fehlzeiten besucht hat oder im Rahmen eines Aufbaukurses Klasse 1 und/oder Klasse 7 von der Schulung befreit

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