ICD-10-GM

Differenzliste zur ICD-10-GM Version 2016 Diese Differenzliste enthält die Änderungen, die sich in der Endfassung der ICD-10-GM Version 2016 gegenüber der Vorabfassung der ICD-10-GM Version 2016 ergeben haben. Einfügungen sind rot und unterstrichen, Löschungen blau und durchgestrichen. Das DIMDI übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit dieser Aktualisierungsliste. Verbindliche Referenzfassung ist die vollständige amtliche Endfassung der ICD-10-GM Version 2016 als PDF.

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Im Geschäftsbereich des

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Differenzliste ICD-10-GM Version 2016

Kapitel I Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99) Sonstige Viruskrankheiten (B25-B34) B34.-

Viruskrankheit nicht näher bezeichneter Lokalisation Exkl.:

Infektion durch Herpes-Virus [Herpes simplex] o.n.A. (B00.9) Infektion durch Retroviren o.n.A. (B33.3) Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind (B97.- !) Zytomegalie o.n.A. (B25.9)

Kapitel II Neubildungen (C00-D48) Bösartige Neubildungen (C00-C97) Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes, als primär festgestellt oder vermutet (C81-C96) C91.-

Lymphatische Leukämie Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (C95.8!), um das Vorliegen einer Leukämie anzugeben, die auf Standard-Induktionstherapie refraktär ist.

C92.-

Myeloische Leukämie Inkl.:

Leukämie: granulozytär myelogen

Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (C95.8!), um das Vorliegen einer Leukämie anzugeben, die auf Standard-Induktionstherapie refraktär ist.

C93.-

Monozytenleukämie Inkl.:

Monozytoide Leukämie

Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (C95.8!), um das Vorliegen einer Leukämie anzugeben, die auf Standard-Induktionstherapie refraktär ist.

C94.-

Sonstige Leukämien näher bezeichneten Zelltyps Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (C95.8!), um das Vorliegen einer Leukämie anzugeben, die auf Standard-Induktionstherapie refraktär ist. Exkl.:

Leukämische Retikuloendotheliose (C91.4-) Plasmazellenleukämie (C90.1-)

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C95.-

Leukämie nicht näher bezeichneten Zelltyps Hinw.:

Die folgenden Schlüsselnummern (C95.0- bis C95.7- und C95.9-) sind nur zu verwenden, falls eine Linienzuordnung nicht erfolgt oder nicht möglich ist.

Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (C95.8!), um das Vorliegen einer Leukämie anzugeben, die auf Standard-Induktionstherapie refraktär ist.

Kapitel III Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems (D50-D90) Koagulopathien, Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen (D65-D69) D65.-

Disseminierte intravasale Gerinnung [Defibrinationssyndrom]

D65.0

Erworbene Afibrinogenämie Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

D65.1

Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC] Verbrauchskoagulopathie Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

D65.2

Erworbene Fibrinolyseblutung Purpura fibrinolytica Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

D68.-

Sonstige Koagulopathien

D68.0-

Willebrand-Jürgens-Syndrom

D68.01

Erworbenes Willebrand-Jürgens-Syndrom Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

D68.09

Willebrand-Jürgens-Syndrom, nicht näher bezeichnet Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

D68.3-

Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper

D68.38

Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete Antikörper Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

D68.4

Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren Gerinnungsfaktormangel durch:

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Leberkrankheit Vitamin-K-Mangel Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen. Exkl.:

Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (Z92.1) Erworbenes Willebrand-Jürgens-Syndrom (D68.01) Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper (D68.3-) Vitamin-K-Mangel beim Neugeborenen (P53)

D68.8

Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

D69.-

Purpura und sonstige hämorrhagische Diathesen

D69.1

Qualitative Thrombozytendefekte Bernard-Soulier-Syndrom [Riesenthrombozyten-Syndrom] Glanzmann- (Naegeli-) Syndrom Grey-platelet-Syndrom [Syndrom der grauen Thrombozyten] Thrombasthenie (hämorrhagisch) (hereditär) Thrombozytopathie Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen. Exkl.:

Willebrand-Jürgens-Syndrom (D68.0-)

D69.8-

Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische Diathesen

D69.88

Sonstige näher bezeichnete hämorrhagische Diathesen Kapillarbrüchigkeit (hereditär) Vaskuläre Pseudohämophilie Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99) Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20-F29) F22.-

Anhaltende wahnhafte Störungen

F22.0

Wahnhafte Störung Eine Störung charakterisiert durch die Entwicklung eines einzelnen Wahns oder mehrerer aufeinander bezogener Wahninhalte, die im aAllgemeinen lange, manchmal lebenslang, andauern. Der Inhalt des Wahns oder des Wahnsystems ist sehr unterschiedlich. Eindeutige und anhaltende akustische Halluzinationen (Stimmen), schizophrene Symptome wie Kontrollwahn oder Affektverflachung und eine eindeutige Gehirnerkrankung sind nicht mit der Diagnose vereinbar. Gelegentliche oder vorübergehende akustische Halluzinationen schließen besonders bei älteren Patienten die Diagnose jedoch nicht aus, solange diese Symptome nicht typisch schizophren erscheinen und nur einen kleinen Teil des klinischen Bildes ausmachen.

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Paranoia Paranoid: Psychose Zustand Sensitiver Beziehungswahn Späte Paraphrenie Exkl.:

Paranoid: Persönlichkeitsstörung (F60.0) psychogene Psychose (F23.3) Reaktion (F23.3) Schizophrenie (F20.0)

Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-F48) F43.-

Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen

F43.2

Anpassungsstörungen Hierbei handelt es sich um Zustände von subjektiver Bedrängnis und emotionaler Beeinträchtigung, die im aA llgemeinen soziale Funktionen und Leistungen behindern und während des Anpassungsprozesses nach einer entscheidenden Lebensveränderung oder nach belastenden Lebensereignissen auftreten. Die Belastung kann das soziale Netz des Betroffenen beschädigt haben (wie bei einem Trauerfall oder Trennungserlebnissen) oder das weitere Umfeld sozialer Unterstützung oder soziale Werte (wie bei Emigration oder nach Flucht). Sie kann auch in einem größeren Entwicklungsschritt oder einer Krise bestehen (wie Schulbesuch, Elternschaft, Misserfolg, Erreichen eines ersehnten Zieles und Ruhestand). Die individuelle Prädisposition oder Vulnerabilität spielt bei dem möglichen Auftreten und bei der Form der Anpassungsstörung eine bedeutsame Rolle; es ist aber dennoch davon auszugehen, dass das Krankheitsbild ohne die Belastung nicht entstanden wäre. Die Anzeichen sind unterschiedlich und umfassen depressive Stimmung, Angst oder Sorge (oder eine Mischung von diesen). Außerdem kann ein Gefühl bestehen, mit den alltäglichen Gegebenheiten nicht zurechtzukommen, diese nicht vorausplanen oder fortsetzen zu können. Störungen des Sozialverhaltens können insbesondere bei Jugendlichen ein zusätzliches Symptom sein. Hervorstechendes Merkmal kann eine kurze oder längere depressive Reaktion oder eine Störung anderer Gefühle und des Sozialverhaltens sein. Hospitalismus bei Kindern Kulturschock Trauerreaktion Exkl.:

Trennungsangst in der Kindheit (F93.0)

Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-F98) F98.-

Andere Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

F98.2

Fütterstörung im frühen Kindesalter Eine Fütterstörung mit unterschiedlicher Symptomatik, die gewöhnlich für das Kleinkindalter und frühe Kindesalter spezifisch ist. Im aAllgemeinen umfasst die Nahrungsverweigerung extrem wählerisches Essverhalten bei angemessenem Nahrungsangebot und einer einigermaßen kompetenten Betreuungsperson in Abwesenheit einer organischen Krankheit. Begleitend kann Rumination - d.h. wiederholtes Heraufwürgen von Nahrung ohne Übelkeit oder eine gastrointestinale Krankheit - vorhanden sein. Rumination im Kleinkindalter Exkl.:

Anorexia nervosa und andere Essstörungen (F50.-) Fütterprobleme bei Neugeborenen (P92.-) Fütterschwierigkeiten und Betreuungsfehler (R63.3) Pica im Kleinkind- oder Kindesalter (F98.3)

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Kapitel VI Krankheiten des Nervensystems (G00-G99) Systematrophien, die vorwiegend das Zentralnervensystem betreffen (G10-G14) G13.-*

Systematrophien, vorwiegend das Zentralnervensystem betreffend, bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

G13.0*

Paraneoplastische Neuromyopathie und Neuropathie Karzinomatöse Neuromyopathie (C00-C976†) Sensorische paraneoplastische Neuropathie, Typ Denny-Brown (C00-D48†)

Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome (G80-G83) G82.-

Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie Hinw.:

Diese Kategorie dient zur Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen oder Hirnerkrankungen, wenn andere Schlüsselnummern nicht zur Verfügung stehen. Diese Kategorie dient auch zur multiplen Verschlüsselung, um diese durch eine beliebige Ursache hervorgerufenen Krankheitszustände zu kennzeichnen. Für den Gebrauch dieser Kategorie in der stationären Versorgung sind die Deutschen Kodierrichtlinien heranzuziehen. Soll die funktionale Höhe einer Schädigung des Rückenmarkes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus G82.6-! zu verwenden. Besteht eine langzeitige Beatmungspflicht, so ist Z99.1 als zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen.

Inkl.:

Paraplegie Quadriplegie chronisch Tetraplegie

Exkl.:

Akute traumatische Querschnittlähmung (S14.-, S24.-, S34.-) Angeborene und infantile Zerebralparese (G80.-)

Kapitel X Krankheiten des Atmungssystems (J00-J99) Grippe und Pneumonie (J09-J18) J10.-

Grippe durch saisonale nachgewiesene Influenzaviren Inkl.:

Grippe durch nachgewiesene Influenzaviren B und C

Exkl.:

Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren (J09) Infektion o.n.A. (A49.2) Meningitis (G00.0) durch Haemophilus influenzae [H. influenzae] Pneumonie (J14)

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J10.0

Grippe mit Pneumonie, saisonale Influenzaviren nachgewiesen Grippe(broncho)pneumonie, sonstigesaisonale Influenzaviren nachgewiesen Benutze für Zwecke der externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.00!), um das Vorliegen einer im Krankenhaus erworbenen und vollstationär behandelten Pneumonie bei erwachsenen Patienten (18 Jahre und älter) anzugeben.

Kapitel XII Krankheiten der Haut und der Unterhaut (L00-L99) Krankheiten der Hautanhangsgebilde (L60-L75) L70.-

Akne

L70.5

Acneé excoriée Acneé excoriée des jeunes filles

Sonstige Krankheiten der Haut und der Unterhaut (L80-L99) L98.-

Sonstige Krankheiten der Haut und der Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert

L98.7

Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut Schlaffe oder hängende Haut: nach Gewichtsverlust (bariatrische Chirurgie) (Diät) o.n.A. Exkl.:

Hautveränderungen durch chronische Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung (L57.-) Überschüssige oder erschlaffte Haut des Augenlids: erworben (H02.3)angeboren (Q10.3) angeboren (Q10.3)erworben (H02.3)

Kapitel XV Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett (O00-O99) Schwangerschaft mit abortivem Ausgang (O00-O08) Hinw.:

Soll das Vorliegen einer Blutgerinnungsstörung angegeben werden, ist bei Zuständen, die mit O00-O07 und O08.1 verschlüsselt werden, eine zusätzliche Schlüsselnummer (D65-D69) zu benutzen.

Exkl.:

Fortbestehen der Schwangerschaft bei Mehrlingsschwangerschaft nach Fehlgeburt eines oder mehrerer Feten (O31.1)

Betreuung der Mutter im Hinblick auf den Fetus und die Amnionhöhle sowie mögliche Entbindungskomplikationen (O30-O48) O45.-

Vorzeitige Plazentalösung [Abruptio placentae]

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O45.0

Vorzeitige Plazentalösung bei Gerinnungsstörung Abruptio [Ablatio] placentae mit (verstärkter) Blutung im Zusammenhang mit: Afibrinogenämie disseminierter intravasaler Gerinnung Hyperfibrinolyse Hypofibrinogenämie Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (D65-D69) , um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.

O46.-

Präpartale Blutung, anderenorts nicht klassifiziert

O46.0

Präpartale Blutung bei Gerinnungsstörung Präpartale Blutung (verstärkt) im Zusammenhang mit: Afibrinogenämie disseminierter intravasaler Gerinnung Hyperfibrinolyse Hypofibrinogenämie Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (D65-D69) , um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.

Komplikationen bei Wehentätigkeit und Entbindung (O60-O75) O67.-

Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch intrapartale Blutung, anderenorts nicht klassifiziert

O67.0

Intrapartale Blutung bei Gerinnungsstörung Intrapartale Blutung (verstärkt) im Zusammenhang mit: Afibrinogenämie disseminierter intravasaler Gerinnung Hyperfibrinolyse Hypofibrinogenämie Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (D65-D69) , um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.

O72.-

Postpartale Blutung

O72.3

Postpartale Gerinnungsstörungen Postpartal: Afibrinogenämie Fibrinolyse Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer (D65-D69) , um die Art der Blutgerinnungsstörung anzugeben.

Kapitel XVI Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben (P00-P96) Hämorrhagische und hämatologische Krankheiten beim Fetus und Neugeborenen (P50-P61) P53

Hämorrhagische Krankheit beim Fetus und Neugeborenen Inkl.:

Vitamin-K-Mangel beim Neugeborenen

Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

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Differenzliste ICD-10-GM Version 2016

P60

Disseminierte intravasale Gerinnung beim Fetus und Neugeborenen Inkl.:

Defibrinationssyndrom beim Fetus oder Neugeborenen

Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte ZE20156-97 bzw. ZE20156-98, entsprechend Anlage 7 zur FPV 20156, eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

Kapitel XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99) Symptome, die das Erkennungs- und Wahrnehmungsvermögen, die Stimmung und das Verhalten betreffen (R40-R46) R40.-

Somnolenz, Sopor und Koma Exkl.:

Koma: beim Neugeborenen (P91.5) bei Verletzungen des Kopfes, die in Kap. XIX klassifiziert sind (S06.7- !) diabetisch (E10-E14, vierte Stelle .0) hepatisch (K72.-) hypoglykämisch (nichtdiabetisch) (E15) urämisch (N19)

Kapitel XIX Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98) Verletzungen des Kopfes (S00-S09) S02.-

Fraktur des Schädels und der Gesichtsschädelknochen Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus S01.84-S01.89 zusammen mit S02, um den Schweregrad des Weichteilschadens bei einer Fraktur zu verschlüsseln. Dies gilt nicht, wenn die Fraktur mit einer intrakraniellen Verletzung einhergeht. In diesem Fall ist S01.83! zu verwenden. Ein Bewusstseinsverlust bei einer Schädelfraktur ist mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer aus S06.7 -! zu verschlüsseln.

S06.-

Intrakranielle Verletzung Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer S01.83! (Offene Wunde mit Verbindung zu einer intrakraniellen Verletzung) zusammen mit S06, um eine offene intrakranielle Verletzung zu verschlüsseln. Bei den Subkategorien S06.0-S06.9 ist ein Bewusstseinsverlust mit einer zusätzlichen Schlüsselnummer aus S06.7-! zu verschlüsseln.

Verletzungen des Halses (S10-S19) S14.-

Verletzung der Nerven und des Rückenmarkes in Halshöhe

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Differenzliste ICD-10-GM Version 2016

S14.1-

Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des zervikalen Rückenmarkes Verschlüssele auch die funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen Rückenmarks (S14.7- !).

Verletzungen des Thorax (S20-S29) S22.-

Fraktur der Rippe(n), des Sternums und der Brustwirbelsäule Inkl.:

Thorakal: Dornfortsatz Querfortsatz Wirbel Wirbelbogen

Benutze eine zusätzliche Schlüsselnummer aus S21.84-S21.89 zusammen mit S22.-, um den Schweregrad des Weichteilschadens bei einer Fraktur zu verschlüsseln. Eine Verletzung des thorakalen Rückenmarks ist zusätzlich mit S24.- zu verschlüsseln. Das Vorliegen einer Luxation bei einer Brustwirbelfraktur ist zusätzlich mit S23.- zu verschlüsseln. Ist die Zahl der zusammen mit der Luxation gebrochenen Brustwirbel nicht bekannt, so ist die Fraktur auf der höchsten Ebene zu verschlüsseln. Exkl.:

Fraktur: Klavikula (S42.0-) Skapula (S42.1-)

S24.-

Verletzung der Nerven und des Rückenmarkes in Thoraxhöhe

S24.1-

Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des thorakalen Rückenmarkes Verschlüssele auch die funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarks (S24.7- !).

S26.-

Verletzung des Herzens Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer S21.83! (Offene Wunde mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung) zusammen mit S26.-, um eine offene intrathorakale Verletzung zu verschlüsseln.

S27.-

Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter intrathorakaler Organe Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer S21.83! (Offene Wunde mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung) zusammen mit S27.-, um eine offene intrathorakale Verletzung zu verschlüsseln. Exkl.:

Verletzung: Ösophagus, Pars cervicalis (S10-S19) Trachea (Pars cervicalis) (S10-S19)

Verletzungen des Abdomens, der Lumbosakralgegend, der Lendenwirbelsäule und des Beckens (S30-S39) S36.-

Verletzung von intraabdominalen Organen Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer S31.83! (Offene Wunde mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung) zusammen mit S36.-, um eine offene intraabdominale Verletzung zu verschlüsseln.

S37.-

Verletzung der Harnorgane und der Beckenorgane Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer S31.83! (Offene Wunde mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung) zusammen mit S37.-, um eine offene intraabdominale Verletzung zu verschlüsseln. Exkl.:

Peritoneum (S36.81) Retroperitoneum (S36.83)

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Differenzliste ICD-10-GM Version 2016

Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen (T00-T07) T02.-

Frakturen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen

T02.1-

Frakturen mit Beteiligung von Thorax und Lumbosakralgegend oder von Thorax und Becken [5. Stelle: 0,1] Frakturen an Lokalisationen, die unter S22.-, S32.- und T08.- klassifizierbar sind Exkl.:

T02.2-

In Kombination mit Frakturen: der Extremität(en) (T02.7-) sonstiger Körperregionen (T02.8-)

Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen einer oberen Extremität [5. Stelle: 0,1] Frakturen an Lokalisationen einer oberen Extremität, die unter S42.-, S52.-, S62.- und T10 .- klassifizierbar sind Exkl.:

T02.3-

In Kombination mit Frakturen: der anderen oberen Extremität (T02.4-) der unteren Extremität(en) (T02.6-) des Thorax, der Lumbosakralgegend und des Beckens (T02.7-)

Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen einer unteren Extremität [5. Stelle: 0,1] Frakturen an Lokalisationen einer unteren Extremität, die unter S72.-, S82.-, S92.- und T12.- klassifizierbar sind Exkl.:

T02.4-

In Kombination mit Frakturen: der anderen unteren Extremität (T02.5-) der oberen Extremität(en) (T02.6-) des Thorax, der Lumbosakralgegend und des Beckens (T02.7-)

Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider oberer Extremitäten [5. Stelle: 0,1] Frakturen an Lokalisationen, die unter S42.-, S52.-, S62.- und T10.- klassifizierbar und als beidseitig bezeichnet sind Exkl.:

T02.5-

In Kombination mit Frakturen: der unteren Extremität(en) (T02.6-) des Thorax, der Lumbosakralgegend und des Beckens (T02.7-)

Frakturen mit Beteiligung mehrerer Regionen beider unterer Extremitäten [5. Stelle: 0,1] Frakturen an Lokalisationen, die unter S72.-, S82.-, S92.- und T12.- klassifizierbar und als beidseitig bezeichnet sind Exkl.:

In Kombination mit Frakturen: der oberen Extremität(en) (T02.6-) des Thorax, der Lumbosakralgegend und des Beckens (T02.7-)

Verbrennungen oder Verätzungen (T20-T32) Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer und nicht näher bezeichneter Körperregionen (T29-T32) 11/14

Differenzliste ICD-10-GM Version 2016

T31.-!

Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche Hinw.:

T32.-!

Diese Kategorie ist zur ergänzenden Verschlüsselung bei den Kategorien T20-T25 und T29 .- zu benutzen.

Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche Hinw.:

Diese Kategorie ist zur ergänzenden Verschlüsselung bei den Kategorien T20-T25 und T29 .- zu benutzen.

Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert (T80-T88) T86.-

Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben

T86.0-

Versagen eines Transplantates hämatopoetischer Stammzellen und Graft-versus-Host-Krankheit Benutze zusätzliche Schlüsselnummern bei den Subkategorien T86.01†, T86.02†, T86.05†, T86.06† und T86.07†, um jede einzelne Organbeteiligung bei Graft-versus-Host-Krankheit zu verschlüsseln. Die Einteilung der Stadien und Grade der akuten Graft-versus-Host-Krankheit erfolgt nach Meeting Report der Consensus Conference on Acute GVHD Grading (1994), Houston (USA) (Meeting Report, Consensus Conference on Acute GVHD Grading, Przepiorka D, Weisdorf D, Martin P, Klingemann HG, Beatty P, Hows J, Thomas ED, abgedruckt in: Bone Marrow Transplant. 1995 Jun;15(6):825-8). Die Einteilung der Grade der chronischen Graft-versus-Host-Krankheit erfolgt nach: National Institutes of Health consensus development project on criteria for clinical trials in chronic graft-versus-host disease: I. Diagnosis and staging working group report. Filipovich AH1, Weisdorf D, Pavletic S, Socie G, Wingard JR, Lee SJ, Martin P, Chien J, Przepiorka D, Couriel D, Cowen EW, Dinndorf P, Farrell A, Hartzman R, Henslee-Downey J, Jacobsohn D, McDonald G, Mittleman B, Rizzo JD, Robinson M, Schubert M, Schultz K, Shulman H, Turner M, Vogelsang G, Flowers ME, abgedruckt in: Biol Blood Marrow Transplant. 2005 Dec;11(12):945-56.

Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen (T90-T98) T91.-

Folgen von Verletzungen des Halses und des Rumpfes

T91.1

Folgen einer Fraktur der Wirbelsäule Folgen einer Verletzung, die unter S12.-, S22.0-, S22.1, S32.0-, S32.7 und T08.- klassifizierbar ist

T92.-

Folgen von Verletzungen der oberen Extremität

T92.1

Folgen einer Fraktur des Armes Folgen einer Verletzung, die unter S42.-, S52.- und T10.- klassifizierbar ist

T93.-

Folgen von Verletzungen der unteren Extremität

T93.2

Folgen sonstiger Frakturen der unteren Extremität Folgen einer Verletzung, die unter S82.-, S92.- und T12.- klassifizierbar ist

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Differenzliste ICD-10-GM Version 2016

Kapitel XXI Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (Z00-Z99) Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen (Z80-Z99) Z80.-

Bösartige Neubildung in der Familienanamnese

Z80.8

Bösartige Neubildung sonstiger Organe und Systeme in der Familienanamnese Zustände, klassifizierbar unter C00-C14, C40-C49, C69-C79, C97!

Z85.-

Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

Z85.8

Bösartige Neubildungen sonstiger Organe oder Systeme in der Eigenanamnese Zustände, klassifizierbar unter C00-C14, C40-C49, C69-C79, C97!

Kapitel XXII Schlüsselnummern für besondere Zwecke (U00-U99) Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke (U69-U69) U69.-!

Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke

U69.1-!

Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke

U69.11!

Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung Hinw.:

U69.12!

Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 20156 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE20156 -97 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.

Temporäre Blutgerinnungsstörung Hinw.:

Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus Tabelle 3 der Anlage 7 zur FPV 20156 verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt ZE20156 -98 über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.

Infektionserreger mit Resistenzen gegen bestimmte Antibiotika oder Chemotherapeutika (U80-U85) U80.-!

Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern

U80.6!

Pseudomonas aeruginosa und andere Nonfermenter mit Resistenz gegen Carbapeneme, Chinolone, Amikacin, Ceftazidim oder Piperacillin/Tazobactam Exkl.:

Burkholderia (U80.7!) Stenotrophomonas (U80.7!)

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Differenzliste ICD-10-GM Version 2016

U81!

Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika Hinw.:

Es ist nur noch eine Sensitivität gegen nicht mehr als zwei Antibiotika-Substanzgruppen nachweisbar.

Exkl.:

Mykobakterien (U82.-!)

U82.-!

Mykobakterien mit Resistenz gegen Antituberkulotika (Erstrangmedikamente)

U82.0!

Mycobacterium tuberculosis mit Resistenz gegen ein oder mehrere Erstrangmedikamente Exkl.:

Resistenz sowohl gegen Isoniazid als auch gegen Rifampicin sowie gegebenenfalls gegen weitere Erstrangmedikamente (U82.1!)

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