HS Personalwesen HS Personalabrechnung

HS Personalwesen HS Personalabrechnung Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Im Folgenden erfahren Sie, was die Version 2.80, Masterstan...
Author: Manuela Amsel
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HS Personalwesen HS Personalabrechnung Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Im Folgenden erfahren Sie, was die Version 2.80, Masterstand 01/00 an Neuerungen zu bieten hat. Im Teil A finden Sie alle neuen Funktionen. Im Teil B werden weitere kleinere Änderungen und Verbesserungen tabellarisch aufgelistet. In den folgenden Kapiteln

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Teil A: Neue Funktionen

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Teil B: Weitere Änderungen, Verbesserungen und Hinweise

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Sie wünschen mehr Informationen zu einer Funktion? Dann hilft Ihnen der Verweis auf das zugehörige Hilfethema oder Handbuchkapitel weiter. Im Fall eines Handbuchverweises können Sie sich die Informationen sogar direkt über diese Funktionsübersicht anzeigen lassen: Dazu klicken Sie einfach auf den grünen Verweis (Link) und gelangen zu der angegebenen Textstelle im Handbuch – vorausgesetzt, Sie nutzen wie empfohlen den Adobe Reader als Leseprogramm. TIPP zum Arbeiten mit dem Adobe Reader: Nach einem Klick auf einen Verweis wird die Funktionsübersicht standardmäßig geschlossen und das Handbuch wird geöffnet. Falls Sie nicht über den Befehl Vorherige Ansicht (ALT + PFEIL-LINKS) zurück in die Funktionsübersicht gelangen, ändern Sie einfach die Voreinstellung im Adobe Reader, so dass die Übersicht geöffnet bleibt: Bearbeiten / Voreinstellungen / Dokumente: DEAKTIVIEREN Sie das Kontrollkästchen Verknüpfungen mit anderen Dokumenten im selben Fenster öffnen.

© HS - Hamburger Software GmbH & Co. KG. Stand: 03.01.2017. Änderungen vorbehalten Genannte Marken und eingetragene Warenzeichen anderer Hersteller/Unternehmen werden anerkannt.

Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Teil A: Neue Funktionen 1. Neue Funktionen im Grundmodul der Anwendung Personengruppe 190

Ab 2017 können Sie die Personengruppe '190' angeben. Diese Personengruppe ist anzugeben für Beschäftigte, die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung der Versicherungspflicht unterliegen (keine Versicherungspflicht bei KV, RV, AV und PV). Falls die Krankenkasse Ihnen mitteilt oder Sie selbst der Auffassung sind, dass ein Mitarbeiter mit Personengruppe '190' zu schlüsseln ist, können Sie jetzt entsprechend verfahren. Bislang konnten Sie Beschäftigte der Personengruppe '190' über die Personengruppe '900' abrechnen – dies ist auch weiterhin möglich! Es ist also nicht erforderlich, dass Sie unfallversicherungspflichtige Beschäftigte der Personengruppe '900' umschlüsseln und Ihnen die Personengruppe '190' zuordnen.

Personengruppe 120

Das neue Flexirentengesetz macht Anpassungen im Meldeverfahren erforderlich. Daher wurde (von den Sozialversicherungsträgern) die Beschreibung der Personengruppe '119' für versicherungsfreie Altersvollrentner angepasst und die neue Personengruppe '120' für versicherungspflichtige Altersvollrentner eingeführt. Falls Sie Altersvollrentner abrechnen, sollten Sie sich zwecks richtiger Angabe der Personengruppe am besten mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. In der Lohnanwendung wird die Personengruppe '120' ab 01.2017 zur Verfügung gestellt. Da sie jedoch noch nicht gemeldet werden kann (sie wird vom Empfänger bis 06.2017 nicht angenommen), sollten Sie die Personengruppe '120' ab 07.2017 für Mitarbeiter erfassen. Falls Sie die Personengruppe '120' schon früher (ab 01.2017) verwenden müssen/wollen, dann sollten Sie als Ersatz für die Personengruppe '120' in dieser Zeit die Personengruppe '101' verwenden. Sie müssen dann jedoch ab 07.2017 rückwirkend für Zeiträume ab 01.2017 die Personengruppe '120' erfassen und somit die Personengruppe '101' korrigieren.

Verdienstabrechnung berechnen

Bislang konnten Sie Verdienstabrechnungen berechnen, wenn keine weiteren Verdienstabrechnungen (z.B. an anderen Rechnern) berechnet wurden. Jetzt können Sie Verdienstabrechnungen nur dann berechnen, wenn außerdem das MeldeCenter nicht geöffnet ist. Grund: Wenn früher die Berechnung der Verdienstabrechnung bei offenem MeldeCenter gestartet wurde, dann wurden keine Meldungen erzeugt bzw. angezeigt. Das heißt: Sie mussten ggf. vor dem Versenden der Meldungen die Verdienstabrechnungen erneut berechnen.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Fortschrittsanzeige der Verdienstabrechnung

Aktuelles Bankleitzahlenverzeichnis im Internet

Wenn Sie die Berechnung der Verdienstabrechnung starten, wird eine Fortschrittsanzeige eingeblendet. Diese Fortschrittsanzeige wurde wesentlich verbessert. Angezeigt wird jetzt zusätzlich: –

der abgerechnete Lohnkontomonat des jeweiligen Mitarbeiters



der wievielte Mitarbeiter der Gesamtanzahl gerade abgerechnet wird



und bei einer längeren Laufzeit die durchschnittliche Berechnungszeit für einen Mitarbeiter in Sekunden.

Es wurde ein neues Bankleitzahlenverzeichnis herausgegeben. Dies finden Sie im Internet auf der HS Support-Site im Dokument 'Aktuelles Bankleitzahlenverzeichnis herunterladen' unter der Dok.-Nr. 11756. Damit Ihnen die aktuellen Bankdaten in der Anwendung zur Verfügung stehen, müssen Sie die aktuelle BLZ-Datei aus dem Internet herunterladen und importieren. ?

Mit Summenspeichern Werte ermitteln

Handbuch: Kapitel 27.2.2 "Bankleitzahlen importieren"

Wenn Sie in Lohnarten mit Werten aus Summenspeichern arbeiten (Arbeitsgebiet Lohnart, z.B. Registerkarte Beträge, z.B. 'Durchschnittsbetrag aus Summenspeicher'), dann können Sie einen Zeitraum angeben. Über den Zeitraum ermitteln Sie letztendlich Summen (z.B. Beträge, die in den Summenspeicher eingespeist wurden) oder Durchschnittswerte (z.B. durchschnittliche Beträge der letzten 3 Monate). Für das Feld Zeitraum gibt es jetzt zwei weitere Kennzeichen: –

'Gleitender Zeitraum inkl. laufender Monat': Eine bestimmte Anzahl von Vormonaten des Abrechnungsmonats inklusive des laufenden Monats wird beispielsweise für die Durchschnittsberechnung berücksichtigt. Sie legen die Anzahl der Monate fest. Die Anzahl umfasst auch den laufenden Monat. BEISPIEL: Sie geben 'gleitender Zeitraum inkl. laufender Monat' an und legen als Anzahl '3' fest. Wenn der laufende Monat Oktober ist, dann wird z.B. der Durchschnitt aus den Monaten August, September und Oktober gebildet.



'Fester Zeitraum inkl. laufender Monat': Es wird ein fester Zeitraum von Monaten berücksichtigt (von - bis). Der laufende Monat ist auch enthalten. Es wird jetzt das jüngste Jahr genommen (ggf. das aktuelle), in dem Werte für jeden Monat des festen Zeitraums vorliegen. BEISPIEL: Sie geben 'fester Zeitraum inkl. laufender Monat' an und geben danach von Monat '1' bis Monat '6' an. Wenn der laufende Monat '6' (Juni) ist, dann werden die Monate von Januar bis Juni aus dem aktuellen Jahr herangezogen. Wäre jetzt der laufende Monat '5', dann könnten die Werte von Januar bis Juni nicht genommen werden, da sie nicht alle vorhanden sind (Werte aus Juni fehlen). Daher würden die Werte aus dem letzten Jahr genommen (falls grundsätzlich vorhanden).

Mehr Informationen können Sie der Hilfe entnehmen, in dem Sie an entsprechender Stelle der Lohnanwendung die Funktionstaste F1 drücken.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Angaben zum Versorgungsfreibetrag

Unter Personal - Versorgungsbezüge erfassen Sie Angaben zur Berechnung des Versorgungsfreibetrages. Dieser Bereich im Personalstamm wurde jetzt anwendungsfreundlicher gestaltet: –

Wenn ein Mitarbeiter einen neuen Versorgungsbezug erhält, dann fügen Sie über die entsprechende Symbolschaltfläche einen Versorgungsbezug hinzu.



Sie können jetzt im Fenster Versorgungsbezug (siehe Abb. unten) einen Abrechnungsbeginn angeben. Dieser legt fest, ab wann der Versorgungsfreibetrag berücksichtigt wird.



Falls der Mitarbeiter nur einen Versorgungsbezug erhält, erfassen Sie im Fenster Versorgungsbezug die allgemeinen Daten und die Bemessungsgrundlagen zum Versorgungsbezug (siehe Abb. unten; Angaben über der Linie), nicht jedoch Betragsänderungen des Versorgungsbezuges (dies führen Sie unter der Linie über die Aktivierung des Kontrollkästchens Bezugsanpassungen durch; siehe Abb. unten).



Falls der Mitarbeiter mindestens zwei Versorgungsbezüge erhält, müssen Sie grundsätzlich auch die Betragsänderungen bzw. -umwandlungen (z.B. Erhöhung eines laufenden Versorgungsbezuges oder Teilkapitalisierung des Versorgungsbezuges) erfassen. Für den zuerst erhaltenen Versorgungsbezug müssen Sie die Bezugsanpassungen nicht nachträglich erfassen. Hier reicht es aus, ab dem Bezug des zweiten Versorgungsbezuges (z.B. 01.2016) für den ersten Versorgungsbezug einen Zeitraum (z.B. 01.2016) mit den dann gültigen Beträgen anzugeben.

Falls Sie Betragsänderungen des Versorgungsbezugs erfassen müssen (siehe Text oben), müssen Sie das Kontrollkästchen Bezugsanpassungen aktivieren und die entsprechenden Angaben erfassen.

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Handbuch: Kapitel 12.3.3 "Versorgungsbezug – Abrechnung mit der Lohnanwendung"

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Versorgungsbezugsempfänger (privat)

Für privat versicherte Versorgungsbezugsempfänger (Personengruppe '903') können Sie jetzt Angaben zum Vorsorgeaufwand für die Kranken- und Pflegeversicherung hinterlegen. Diese werden dann bei der Abrechnung steuerlich berücksichtigt. Die Angaben zum Vorsorgeaufwand für Kranken- und Pflegeversicherung erfassen Sie unter Personal - SV-Angaben auf der Registerkarte Freiw./ priv. Versicherung. Für die private Krankenversicherung müssen Sie den Beitrag und den Vorsorgeaufwand erfassen. Für die private Pflegeversicherung erfassen Sie nur den Beitrag – dieser müsste dem Vorsorgeaufwand entsprechen. Ab dem Gültigkeitszeitraum, ab dem die Angaben zum Vorsorgeaufwand gelten, werden die Werte steuerlich berücksichtigt. Falls Sie hier keine Werte erfassen, wird nach wie vor die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt.

Abrechnung eines Verpflegungszuschusses

Für die Abrechnung von steuerfreien Verpflegungszuschüssen stehen Ihnen die folgenden internen Lohnarten zur Verfügung: VPZT, VPZM und VPZU (siehe Handbuch Abschnitt "Steuerfreier Verpflegungszuschuss" auf Seite 10-47). Falls Ihnen diese nicht ausreichen, haben Sie jetzt die Möglichkeit, eigene Lohnarten für die Abrechnung von Verpflegungszuschüssen anzulegen. Hierzu legen Sie eine Lohnart neu an, schlüsseln diese als Nettobezugslohnart und ordnen dann dieser unter Zeitabhängige Daten auf der Registerkarte Vorgaben im Feld Entgelttyp das Kennzeichen 'Verpflegungszuschuss' zu. Dies führt dazu, dass die entsprechenden Beträge im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. TIPP: Sie können eine solche Lohnart jetzt als Folgelohnart hinter einem Tageskennzeichen verwenden.

Lohnsteuerbescheinigung: Großbuchstabe 'M'

Wird dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, ist auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe 'M' zu bescheinigen. In der Lohnanwendung haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten, dass der Großbuchstabe 'M' auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wird: –

Sie aktivieren beim Mitarbeiter unter Personal - Lohnsteuerangaben auf der Registerkarte Merkmale das Kontrollkästchen Vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung wurde dem Mitarbeiter von einem Dritten Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (dies gab es bereits) oder (neu, ab dieser Version)



Sie rechnen eine Bruttolohnart ab, bei der auf der Registerkarte Vorgaben das Kontrollkästchen Bezahlte Mahlzeiten aktiviert ist. HINWEIS: Das Kontrollkästchen Bezahlte Mahlzeiten steht Ihnen erst für Zeiträume ab 01.2017 zur Verfügung, d.h. Sie müssen im Feld Gültig von (befindet sich über den Registerkarten) mindestens 01.2017 eingeben.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Lohnsteuerbescheinigung: Großbuchstabe 'FR'

Wenn Sie in einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Saarland einen französischen Grenzgänger beschäftigen, dann ist dieser ab 01.2017 unter Personal - Lohnsteuerangaben auf der Registerkarte Allgemein im Feld Steuerpflicht mit dem Kennzeichen 'Grenzgänger Frankreich' zu schlüsseln. Bei einem solchen Mitarbeiter wird auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe 'FR' ausgewiesen und das Bundesland, in welchem die Betriebsstätte ihren Sitz hat (1 - BadenWürttemberg, 2 - Rheinland-Pfalz, 3 - Saarland).

Lohnsteuerbescheinigungen

Eine Lohnsteuerbescheinigung muss nur dann nicht erstellt werden, wenn die Lohnsteuer ausschließlich nach den §§ 40 bis 40b EStG pauschal erhoben wird. In allen anderen Fällen (also auch wenn das Steuerbrutto 0 Euro beträgt) wird eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt.

Duales Studium: Ohne Arbeitsentgelt

Sie können jetzt mit der Lohnanwendung Teilnehmer von dualen Studiengängen abrechnen, die kein Arbeitsentgelt bekommen. Hierzu schlüsseln Sie den Mitarbeiter in den SV-Angaben wie folgt: –

Personengruppe: 102



Beitragsgruppe: 0 / 1 / 1 / 0 (KV / RV / AV / PV)

Ergebnis: Wenn der Mitarbeiter kein Entgelt bekommt und wie oben angegeben geschlüsselt ist, werden automatisch die RV- und AV-Beiträge berechnet (Beitragsbemessungsgrundlage ist 1 % der monatlichen Bezugsgröße). Die Beiträge hat der Arbeitgeber abzuführen. Steuernummer des Arbeitgebers ändert sich

Bislang wurden in der Lohnanwendung (bei einer Änderung der AG-Steuernummer) nur dann automatisch ELStAM-Abmeldungen und -Anmeldungen erstellt, wenn gleichzeitig die Firma ihre Steuern an ein Finanzamt in einem anderen Bundesland abführen musste. Jetzt werden in der Lohnanwendung bei einer Änderung der AG-Steuernummer immer automatisch ELStAM-Abmeldungen und -Anmeldungen erstellt. Dies gilt ab 01.01.2017. ?

Fiktivbezug 'SV-Brutto des Vormonats'

Handbuch: Was Sie zu tun haben, wenn sich die Steuernummer des Arbeitgebers ändert, erfahren Sie im Kapitel 4.6 "Steuernummer des Arbeitgebers ändert sich" ab Seite 4-16.

Unter Personal, im Bereich Fiktivbezug können Sie für Mitarbeiter als Fiktivbezug die Einstellung 'SV-Brutto des Vormonats' auswählen. Wenn bei dieser Einstellung jetzt kein SV-Brutto des Vormonats ermittelt werden kann, dann wird das SV-Brutto des nächsten davorliegenden Monats genommen. Es wird solange rückwärts gesucht, bis ein SV-Brutto gefunden wird.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

MeldeCenter: Meldehistorie

DEÜV-Meldungen: Insolvenz

In der Meldehistorie können Sie die Suche nach Meldungen über das Feld Suche nach... eingrenzen. Hierzu gibt es jetzt in den Firmendatenbanken (nicht in der zentralen Datenbank) folgende Verbesserungen: –

Bei vielen mitarbeiterspezifischen Meldungen können Sie die Meldungen über die SV-Nummer (z.B. bei DEÜV-Meldungen) oder die Identifikationsnummer (z.B. bei ELStAM-Meldungen) suchen.



Bei den Meldungen zu den Versorgungsbezügen können Sie problemlos über die Personalnummer, den Familiennamen und die SV-Nummer suchen.



Bei vielen mitarbeiterübergreifenden Meldungen zu den Betriebsstätten können Sie entweder über die Steuernummer, Betriebsnummer oder die Identnummer suchen.

Im Falle einer Insolvenz sind bestimmte DEÜV-Meldungen zu erstellen. Wenn Sie in der Firma bzw. beim Mitarbeiter die entsprechenden Angaben erfassen, werden mit der neuen Version die erforderlichen DEÜV-Meldungen im MeldeCenter automatisch erstellt. Im Falle einer Insolvenz lässt die HS Personalabrechnung bzw. das HS Personalwesen Sie nicht im Stich: Sie können auch dann mit der Lohnanwendung von HS weiter abrechnen. ?

Firmenzugehörigkeit in Jahren

Handbuch: Kapitel 4.4.2 "Firma beantragt Insolvenz"

Wenn Sie das HS Personalwesen oder das HS Personalmanagement nutzen, dann können Sie sich über die Abfragen (in Listen oder in Tabellen) die Firmenzugehörigkeit der Mitarbeiter in Jahren ausgeben lassen. Sie finden das Feld in der Liste der verfügbaren Felder unter Personalstammdaten / Zur Person. Es hat den Namen 'Jahre Firmenzugeh.'. Voraussetzung ist, dass Sie im ersten Schritt der Abfrage als Datenherkunft 'Personalstammdaten' angegeben haben. HINWEIS: Die Abfrage erfolgt über die Angabe im Feld Firmenzugehörigkeit seit. Dieses Feld befindet sich im Personalstamm im Bereich Zur Person - Ein- und Austritte. Bei der Neuanlage eines Mitarbeiters wird das Datum im Feld Firmenzugehörigkeit seit mit dem Datum des ersten Eintritts vorbesetzt. Sie können das Datum der Firmenzugehörigkeit jedoch ändern (Schaltfläche Weitere Funktionen, Befehl Firmenzugehörigkeit ändern). Dies kann beispielsweise dann Sinn machen, wenn ein Mitarbeiter zwischendurch ausgetreten und wieder eingetreten ist.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Gruppierung in Listen

Viele Listen können Sie jetzt durch Gruppierungen klarer und übersichtlicher gestalten.

In der Datenauswahlliste zum Arbeitsgebiet 'Personal' sind die Mitarbeiter nach Kostenstellen gruppiert: 5 Mitarbeiter sind unter der Stammkostenstelle '100' und 12 Mitarbeiter unter der Stammkostenstelle '400' aufgeführt.

Was ist eine Gruppierung? Bei einer Gruppierung stehen Listeneinträge untereinander, die in einer bestimmten Spalte den gleichen Wert haben. In der Abbildung oben stehen alle Mitarbeiter unter der Überschrift 'Akt. Stammkostenstelle: 100', die in der Spalte Kostenstelle den Wert '100' aufweisen – die also der Kostenstelle '100' zugeordnet sind. Was nutzt Ihnen eine Gruppierung? Gruppierungen machen Listen übersichtlicher und klarer. In der Abbildung oben sieht man auf einen Blick, wie viele und welche Mitarbeiter einer bestimmten Kostenstelle zugeordnet sind. Wie erstellen Sie eine Gruppierung? Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Liste und wählen Sie den Befehl 'Einstellungen zur Liste'. Im eingeblendeten Fenster können Sie auf der Registerkarte Spalten für jede aufgeführte Spalte eine Gruppierung einstellen, indem Sie auf das entsprechende Kontrollkästchen klicken. Sind Sie neugierig geworden und wollen Sie mehr über Gruppierungen wissen? Dann lesen Sie im Handbuch: ?

Handbuch: Kapitel 2.4.1.3 "Gruppierung festlegen" ab Seite 2-25 und Kapitel 2.8.3 "Einstellungen für Listen anpassen" ab Seite 2-58.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

2. Neue Funktionen und Änderungen in den Erweiterungsmodulen DATEVDateischnittstelle

Sie können für die Übergabe der Buchungsdatei an eine Finanzbuchhaltung, die ein DATEV-konformes Format benötigt, neben dem bisher gebräuchlichen DATEV-Format Postversand (SELF) jetzt auch das neue DATEVTransferformat (DTVF) verwenden. Die mit dem neuen Format erstellten Dateien (Erweiterung *.csv) können auch in Microsoft Excel angezeigt werden. –

Digitale Personalakte, HS Archivlösung

Im Arbeitsgebiet Extras / Einstellungen legen Sie in Absprache mit Ihrem Berater unter Datenaustausch - Buchungsübergabe das Format für die zu übergebende Buchungsdatei fest.

Export von Dokumenten: Beim Export von Dokumenten aus einem Ordner des HS Dokumentenmanagementsystems (z.B. Auswertungen / Dokumente, Auswahl eines Ordners aus der Dokumentenablage) konnten Sie bislang nur Dokumente ohne Layout exportieren. Jetzt werden die jeweiligen Dokumente immer mit dem dazugehörigen Layout exportiert. Wenn Sie also Lohnsteuerbescheinigungen exportieren, dann erhalten Sie nicht nur die Werte auf Blankopapier sondern die Werte im entsprechenden Vordruck als PDF-Datei. Dokumentenanzeige: In der Lohnanwendung (z.B. unter Auswertungen / Dokumente und anschließender Auswahl des entsprechenden Dokuments in der Dokumentenablage) konnten Sie bislang zu jedem archivierten Dokument über die Schaltfläche: Notizen erfassen. Neu ist jetzt, dass Sie sich die Notizen direkt anzeigen lassen können. Dazu wählen Sie das gewünschte Dokument und klicken rechts neben der Liste auf die Schaltfläche . Die Schaltfläche ist nur vorhanden, wenn bereits eine Notiz erfasst wurde.

Elektronisches Bescheinigungswesen

Kinderkrankenbetreuung: Um bei Kinderkrankenbetreuung das ausgefallene Entgelt in die Bescheinigung einzusteuern, ist es bei Lohnempfängern immer und bei Gehaltsempfängern manchmal erforderlich, dass Sie das ausgefallene Entgelt über die interne Lohnart 'KKAU' abrechnen. Jetzt bietet HS zusätzlich weitere Abrechnungsmöglichkeiten: Sie müssen zukünftig nicht mehr unbedingt die Lohnart 'KKAU' verwenden, sondern Sie können sich zu diesem Zweck eine neue Lohnart anlegen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie eine Erfassungslohnart verwenden, die im Feld Art der Vergütung mit 'Ausfallentgelt Kinderbetreuung' geschlüsselt ist. HS empfiehlt die Einstellung der internen Lohnart 'KKAU' grundsätzlich als Vorlage zu nehmen. TIPP: Sie können die neue Lohnart auch als Folgelohnart (nur HS Personalwesen) anlegen und sie dann beim Tageskennzeichen 'KK' hinterlegen (siehe Abschnitt "Beispiele für die Verwendung von Folgelohnarten hinter einem Tageskennzeichen" auf Seite 10-16). Anfrage zu Vorerkrankungen: Es wurde Folgendes verbessert: –

Sie können jetzt im Arbeitsgebiet Einstellungen, Bereich Meldungseinstellungen - Entgeltersatzleistungen angeben, ob Anfragen zu Vorerkrankungen 'manuell erstellt', 'automatisch erstellt' oder 'automatisch zum Versand bereitgestellt' werden sollen. Im letzten Fall werden in der

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Anfrage als Grund für die Anforderung 'Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit' angegeben. Falls dies nicht stimmt und der Grund für die Anforderung 'Teilnahme an einer Leistung zur medizinischen Vorsorge/Rehabilitation' ist, dann müssen Sie dies in der Anfrage unter Personal, Bereich Meldungen ändern und dort die Meldung für den Versand freigeben. –

Die automatische Erstellung der Anfrage wurde verbessert. Anfragen werden jetzt nur dann erstellt, wenn dies zur Klärung der Situation erforderlich ist.

Anfrage zum Ende der Entgeltersatzleistung: Wenn Sie nicht wissen, ob ein Mitarbeiter noch Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld bekommt, dann können Sie zukünftig eine Anfrage zum Ende der Entgeltersatzleistung stellen. Mitgeteilt bekommen Sie von der Krankenkasse, das Ende der Entgeltersatzleistung (falls diese ausgelaufen ist) und einen Grund für das Ende des Bezugs. Aufgrund dieser Angaben bekommen Sie erste Hinweise, wie weiter zu verfahren ist (Schlüsselung der Arbeits- und Fehlzeiten, zeitliche Begrenzung von Bezügen etc.). Die Anfrage erstellen Sie – wie alle anderen Bescheinigungen – im MeldeCenter unter Meldungen anlegen/ergänzen. Sie müssen die Meldung selbst erstellen. Als Datenart wählen Sie 'Anforderung Ende Entgeltersatzleistung'. Die Anfrage kann nur erstellt werden, wenn entsprechende Fehlzeiten mit den Tageskennzeichen 'KG', 'VG' oder 'UG' vorhanden sind. Bescheinigung wegen Freistellung von der Arbeit bei Schwersterkrankung des Kindes: Sie können jetzt mit der Anwendung eine Bescheinigung zur Gewährung von Krankengeld bei Schwersterkrankung des Kindes erstellen und versenden. Wenn Sie einen Arbeitnehmer freistellen, der sein schwerstkrankes Kind betreuen muss, ist Folgendes zu tun, um die entsprechende Bescheinigung zu erstellen: –

Im Arbeits- und Fehlzeitenkalender geben Sie für die entsprechende Zeit das neue Tageskennzeichen 'PS (Pflege eines schwerstkranken Kindes)' an.



Die erforderliche Bescheinigung wird im MeldeCenter unter Meldungen anlegen/ergänzen automatisch erstellt. Sie doppelklicken auf die Meldung: Als Datenart ist 'Krankengeld / Verletztengeld / Versorgungsgeld / Pflege eines schwerstkranken Kindes' und als Abgabegrund 'Krankengeld / Schwersterkrankung Kind' zu wählen. Ansonsten verfahren Sie wie gewohnt (siehe Leitfaden für Erweiterungsmodule, Kapitel "Elektronisches Bescheinigungswesen", Seite 27).

Bescheinigungen für den Druck: Wenn der Mitarbeiter noch nicht abgerechnet wurde, bzw. noch Korrekturen vorliegen oder der Mitarbeiter bislang nur über eine Fiktivabrechnung abgerechnet wurde, dann werden für die jeweilige Bescheinigung die Abrechnungsdaten aus dem Vormonat vorbe-

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

setzt. Damit Sie wissen, welche Daten bescheinigt werden, wird nach Auswahl der Personalnummer rechts oben der Abrechnungsstand eingeblendet. Kurzarbeitergeld

Unter Stammdaten / Kurzarbeit können Sie jetzt unter einer Kug-Stammnummer weitere 'Fälle' von Kurzarbeit erfassen, für die jeweils ein gesonderter Kug-Antrag (unter der gleichen Kug-Stammnummer) gestellt werden muss. BEISPIEL: Sie haben für mehrere Abteilungen Ihrer Firma Kurzarbeit beantragt. Daraufhin erhalten Sie von der Agentur für Arbeit ein Antwortschreiben, in denen Ihnen eine Kug-Stammnummer und für jede Abteilung eine Ableitungsnummer mitgeteilt wird. Sie können jetzt für jede Abteilung einen Kug-Antrag unter der gleichen Stammnummer, aber mit unterschiedlichen Ableitungsnummern erstellen. Um diese Kug-Anträge zu erstellen, müssen Sie unter Stammdaten / Kurzarbeit einen Datensatz mit der entsprechenden Kug-Stammnummer erstellen. In diesem Datensatz fügen Sie in der Liste die Fälle von Kurzarbeit hinzu, für die ein Antrag auf Kurzarbeit unter der gleichen Kug-Stammnummer erstellt werden soll. Dies können z.B. Anträge für verschiedene Abteilungen sein (siehe Abb. unten).

Sie können unter einer Kug-Stammnummer verschiedene Listeneinträge erfassen. Für jeden Listeneintrag (hier für verschiedene Abteilungen) können Sie später gesondert einen Kug-Antrag erstellen.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Unter Abrechnung / Bewegungsdaten / Eingabe Kurzarbeit fügen Sie in der oberen Liste einen neuen Antrag hinzu. Im darauf eingeblendeten Fenster Kug-Antrag hinzufügen geben Sie u.a. die Kug-Stammnummer und im Feld Kug-Antrag für den entsprechenden Listeneintrag (z.B. die Abteilung) der ausgewählten Kug-Stammnummer an. Monats-DEÜV

Die folgenden neuen Meldungen werden im MeldeCenter nach Erfassen der entsprechenden Angaben automatisch erstellt: –

Meldungen an die Unfallversicherung Lesen Sie unbedingt das Dokument Nachbereitungen, Kapitel "Teil A: Nachbereitungen zum neuen UV-Meldeverfahren", Seite 2. Beschrieben werden die Meldungen im Handbuch, Kapitel 16.4.8 "Meldungen an die Unfallversicherung" auf Seite 16-55.



Versichertennummernabfrage (Abfrage der SV-Nummer) Falls Sie die SV-Nummer eines neuen Mitarbeiters oder eines Versorgungsbezugsempfängers nicht kennen, können Sie diese von der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) elektronisch abfragen. Die DSRV teilt Ihnen dann entweder die SV-Nummer mit oder informiert Sie darüber, dass keine eindeutige vorliegt. Alle erforderlichen Informationen erhalten Sie im Handbuch Kapitel 16.4.9 "Abfragen der SV-Nummer" auf Seite 16-57.



DEÜV-Meldungen aufgrund von Insolvenz (siehe Handbuch, Abschnitt "Firma beantragt Insolvenz" auf Seite 4-11)

Bei folgenden Meldungen gibt es Änderungen: Meldungen zu Versorgungsbezügen: Ab 2017 stellen die Krankenkassen den Wert für den VBmax des Mitarbeiters nur noch dann (auf den Server) für den Abruf zur Verfügung, wenn dieser relevant für die Berechnung der SV-Beiträge ist. Falls der VBmax relevant ist, dann ist unter Personal - SVAngaben auf der Registerkarte Versorgungsbezüge das Kontrollkästchen Hat Begrenzung des Bezuges aktiviert und im Feld Max beitragspflichtig der entsprechende VBmax des Mitarbeiters angegeben. Falls der VBmax nicht relevant ist, ist das Kontrollkästchen Hat Begrenzung des Bezuges nicht aktiviert und es wird kein VBmax angezeigt. Personalentwicklung

Es gibt folgende Verbesserungen: –

Das Menü wurde übersichtlicher gestaltet: Die bislang unter Stammdaten / Personalmanagement zu findenden Arbeitsgebiete wurden gruppiert. So findet man jetzt beispielsweise das Arbeitsgebiet Gesprächsleitfaden unter Stammdaten / Personalmanagement / Mitarbeitergespräche / Gesprächsleitfaden.



WICHTIG: Mitarbeiterbeurteilungen können jetzt nur noch Führungskräfte (Benutzer mit dem Berechtigungsprofil 'PMS_BENUTZER_FK') eingeben und ändern! Alle anderen Benutzer (z.B. Benutzer mit dem Berechtigungsprofil 'ADMIN') – wie Sie Personalreferenten üblicherweise haben – können Mitarbeiterbeurteilungen nicht mehr ändern. Für sie ist nur die Einsicht möglich!

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

Wenn Sie die Funktion von Personalreferent und Führungskraft haben, z.B. weil Sie Geschäftsführer oder Personalreferent und zugleich Führungskraft sind, dann müssen Sie mit zwei verschiedenen Benutzerprofilen arbeiten: Mit einem Benutzerprofil für einen Personalreferenten und mit einem Benutzerprofil für eine Führungskraft. –

Im Arbeitsgebiet Benutzerverwaltung für Personalmanagement können Sie jetzt für jede Führungskraft festlegen, ob sie im Arbeitsgebiet Mitarbeiterbeurteilung das vereinbarte Entgelt einsehen darf. Falls eine Führungskraft das vereinbarte Entgelt nicht einsehen darf, doppelklicken Sie auf die entsprechende Zeile der Liste (Mitarbeiter) und deaktivieren im eingeblendeten Fenster das Kontrollkästchen Vereinbartes Entgelt in Mitarbeiterbeurteilungen.



In der Anwendung können Sie jetzt keine Niveauwerte von bereits benutzten Bewertungsschemen mehr ändern. Falls Sie eine Änderung der Niveauwerte wünschen, müssen Sie bei den jeweiligen Kompetenzen ein anderes Bewertungsschema (Kopieren des alten Bewertungsschema ist möglich) angeben. Dort, wo die Kompetenz angegeben ist (z.B. bei einem Kompetenzprofil), müssen Sie dann die Soll-Werte der Kompetenz neu angeben.



Wer füllt die Textfelder aus: Unter Stammdaten / Personalmanagement / Mitarbeitergespräche / Textfeld können Sie jetzt bei 'Eingabefeldern mit Überschrift' im Feld Auszufüllen durch angeben, wer das entsprechende Textfeld ausfüllen soll (Gesprächsverantwortlicher oder Mitarbeiter). Diese Information wird Ihnen im Arbeitsgebiet Gesprächsleitfaden auf den Seiten mit Textfeldern in der angezeigten Liste in einer neuen Spalte angezeigt. Des Weiteren wird diese Information im Arbeitsgebiet Mitarbeiterbeurteilung bei den entsprechenden Textfeldern in der Überschrift (in Klammern) angezeigt.



Gesprächsleitfaden - Seite mit Notizen: Eine Notiz-Seite kann zukünftig (im Arbeitsgebiet Mitarbeiterbeurteilung) nur von einem Benutzer mit dem Berechtigungsprofil 'PMS_BENUTZER_FK' eingesehen und genutzt werden.



Der Status von Mitarbeitergesprächen und Mitarbeiterbeurteilungen stellt sich jetzt wie folgt dar: –

Bei allen Mitarbeiterbeurteilungen kann nur die Führungskraft (Benutzerprofil: 'PMS_BENUTZER_FK') den Status ändern. Den Status zur Gesprächsrunde kann dagegen nur der Personalreferent festlegen.



Bei nicht relativen Mitarbeiterbeurteilungen (eine Mitarbeiterbeurteilung entspricht einem Datensatz) ändern Sie den Status jetzt über eine entsprechende Schaltfläche in der Symbolleiste des Arbeits-

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil A: Neue Funktionen

blatts. Angezeigt wird der Status wie gewohnt rechts oben im Arbeitsblatt. –

Stellenmanagement

Grundsätzlich müssen Sie den Status zu den Mitarbeiterbeurteilungen im Arbeitsgebiet Mitarbeiterbeurteilung angeben. Er wird dann entsprechend im Arbeitsgebiet Mitarbeitergespräch angezeigt.

Es gibt folgende Verbesserungen: –

Das Menü wurde übersichtlicher gestaltet: Die bislang unter Stammdaten / Personalmanagement zu findenden Arbeitsgebiete wurden gruppiert. So findet man jetzt beispielsweise das Arbeitsgebiet Tätigkeit unter Stammdaten / Personalmanagement / Organisation und Stellen / Tätigkeit.

3. Dienstprogramme AO-Schnittstelle

Sie erhalten einen neuen Stand des Dienstprogramms AO-Schnittstelle. Dieser beinhaltet lediglich programminterne Anpassungen.

Elektronische Meldungen

Sie erhalten einen neuen Stand des Dienstprogramms Elektronische Meldungen. Diesen benötigen Sie, um z.B. die Lohnsteuer-Anmeldungen für 2017 und UV-Meldungen zu versenden.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil B: Weitere Änderungen, Verbesserungen und Hinweise

Teil B: Weitere Änderungen, Verbesserungen und Hinweise Die folgende Übersicht enthält weitere Änderungen, Verbesserungen und Hinweise zum Grundmodul und zu den Erweiterungsmodulen: Änderungen / Verbesserungen im Grundmodul MeldeCenter: Rückmeldungen verarbeiten

Im MeldeCenter können Sie über die Schaltfläche Meldungen senden / empfangen im Schritt Rückmeldungen verarbeiten die entsprechenden Rückmeldungen abrufen und verarbeiten. Sinnvoll ist es hierbei immer, Rückmeldungen zu verarbeiten, d.h. dass Sie die Verarbeitung der Rückmeldung nicht abwählen. Auch wenn der Inhalt der Rückmeldung nicht zutreffend ist, müssen Sie also die Rückmeldung verarbeiten, dann mit dem Ersteller den Sachverhalt klären, so dass dann die 'korrekten' Rückmeldungen auf dem Server zur Verfügung gestellt werden und Sie diese abrufen können. Falls Sie eine Rückmeldung nicht verarbeitet haben und es danach zu 'Problemen' (z.B. keine korrekte Anzeige der ELStAM-Werte) in der Lohnanwendung kommt, können Sie die Rückmeldungen jetzt nachträglich verarbeiten. Hierzu rufen Sie im MeldeCenter die Meldehistorie auf, wählen die entsprechende Rückmeldung aus und wählen im Kontextmenü (rechter Mausklick auf die Meldung) den Befehl Rückmeldung verarbeiten.

Fehlzeit 'KF'

Die Erfassung des Fehlzeitkennzeichens 'KF' ist in den ersten 28 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme unzulässig (es sei denn, das Tageskennzeichen 'KF' folgt unmittelbar einer Pflegezeit). Grund: Ein neu eingestellter Arbeitnehmer hat in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies wird zukünftig durch die Verdienstabrechnung sichergestellt, indem der Mitarbeiter dann nicht abgerechnet werden kann.

Neues Fehlzeitkennzeichen 'MH'

Für Mitarbeiterinnen, die außerhalb der Mutterschutzfrist stundenweise Beschäftigungsverbot bekommen, sollten Sie zukünftig das neue Fehlzeitkennzeichen 'MH' (Mutterschutz (stundenweises Beschäftigungsverbot) verwenden. Vorteil: Der über die Umlage zu erstattende Betrag der betrieblichen Altersvorsorge (der Vertrag muss unter Personal - Altersvorsorge erfasst sein) wird automatisch stundenweise berechnet und entsprechend im Erstattungsantrag bzw. in den AAG-Meldungen ausgewiesen.

Druck der Verdienstabrechnung

Wenn Sie Altersvorsorgeverträge, die im Personalstamm hinterlegt sind, oder Vermögenswirksame Leistungen abrechnen, dann werden jetzt beim Druck der Verdienstabrechnung im Nettobereich bei der Ausgabe der entsprechenden Lohnarten ( ZAVS, VWL0) die Vertragsnummern mit ausgegeben, z.B. 'Direktversicherung 123456'.

Lohnsteuer-Anmeldung

Ab 2017 können Sie in der Lohnsteuer-Anmeldung weitere oder abweichende Angaben über die bereits gemachten Angaben in der Steueranmeldung hinaus erfassen. Hierzu müssen Sie die Lohnsteuer-Anmeldung im MeldeCenter bearbeiten. Dies führen Sie durch, in dem Sie bei der Anzeige der offenen und neuen Meldungen auf die Schaltfläche In die Bearbeitung wechseln klicken. Jetzt können Sie das Kontrollkästchen Weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte sind zu berücksichtigen aktivieren und im eingeblendeten Textfeld die Begründung erfassen.

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Adresse, Feld 'Ort'

Bei der Angabe einer Adresse (z.B. von einem Mitarbeiter) können Sie jetzt im Feld Ort 50 Zeichen eingeben.

Personal - Ausgleichsabgabe: Neues Kennzeichen im Feld 'Dienststelle'

Im Arbeitsgebiet Personal - Ausgleichsabgabe können Sie jetzt im Feld Dienststelle das neue Kennzeichen 'Kreisverwaltung' auswählen. Des Weiteren werden jetzt alle Kennzeichen dieses Feldes in alphabetisch sortierter Reihenfolge zur Auswahl angeboten.

Stammdaten / Buchungsan- Arbeitsgebiet Sachkonto: Im Feld Bezeichnung können Sie jetzt bis zu 40 Zeichen gaben / Sachkonto angeben. Abfragen in Listen bzw. in Tabellen (nur Personalwesen)

Bei den Abfragen (in Listen oder in Tabellen) kann jetzt auch der AG-Beitrag zum ZBE (zusätzlicher RV-Beitrag bei Altersteilzeit) ausgewiesen werden. In der Liste der verfügbaren Felder ist das Feld 'ZBE AG-Beitrag' unter Lohnkonto / SV-Daten auswählbar (die Daten der Liste / Tabelle müssen aus dem Lohnkonto kommen).

Aufgaben automatisch erstellen

Wenn Sie Aufgaben automatisch erstellen, müssen Sie im Fenster Aufgaben automatisch generieren auf der Registerkarte Bezugsdatum angeben, wann die Aufgabe fällig wird. Wenn die Aufgabe nicht am Bezugsdatum fällig wird, dann geben Sie an, wann Sie in Relation zum Bezugsdatum (z.B. '1' 'Woche' 'vorher') fällig wird. Neu ist jetzt, dass Sie im Feld Anzahl eine Zahl größer als '365' angeben können, beispielsweise '480' 'Monate' 'später'. Das Feld Anzahl ist allerdings auf 4 Stellen beschränkt, somit können Sie höchstens '9999' eingeben.

Lohnarten: Notizen

Sie können jetzt bei allen Lohnarten, die grundsätzlich bearbeitet werden können, Notizen hinterlegen. Wenn Sie im Fenster Notizen das Kontrollkästchen Notiz bei Eingabe der Bezüge anzeigen aktivieren, dann ist es nach wie vor so, dass die Notiz nur bei Eingabe der variablen Bezüge angezeigt wird. Bei Eingabe der festen Bezüge (im Personalstamm) werden die Notizen nicht angezeigt.

Zusätzliche Auswertungen: Summenspeicherliste

Unter Auswertungen / Zusätzliche Auswertungen / Summenspeicherliste können Sie auf der Registerkarte Filter jetzt auch Summenspeicher als Filterkriterium angeben und somit bei der Ausgabe nach diesen filtern.

Abrechnung von Beiträgen an Zusatzversorgungskassen

Im Abrechnungsprotokoll wird eine Warnung ausgegeben, wenn prozentuale Beiträge zu einer Zusatzversorgungskasse ohne ZVK-Brutto und ohne Fehlzeit abgerechnet werden.

Änderungen / Verbesserungen im Erweiterungsmodul Bau Lohnjournal

Das Bau-Brutto, die Bau-Umlage (AG) und die Winterbeschäftigungs-Umlage (AGund AN-Anteil) wird zukünftig im Lohnjournal ausgewiesen.

Druck der Verdienstabrechnung

Die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialkasse, die ZVK-Beiträge sind, werden im Ausdruck der Verdienstabrechnung im Bereich 'Netto nach gesetzlichen Abzügen' ausgewiesen.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil B: Weitere Änderungen, Verbesserungen und Hinweise

Änderungen / Verbesserungen im Erweiterungsmodul Elektronisches Bescheinigungswesen Institutionskennzeichen der Berufsgenossenschaft

Die SV-Stammdatendatei enthält zukünftig auch die Institutionskennzeichen der Berufsgenossenschaften. Das Institutionskennzeichen geben Sie an, wenn Sie bestimmte Bescheinigungen zur Gewährung von Entgeltersatzleistungen, wie Verletztengeld oder Kinderpflegeverletztengeld, erstellen. Hier haben Sie jetzt die Möglichkeit, das geforderte Institutionskennzeichen mit Hilfe einer Lupe auszuwählen.

Bescheinigungen für den Nach dem Druck einer Bescheinigung wird jetzt das entsprechende Arbeitsgebiet Druck (z.B. Einkommensbe- nicht automatisch geschlossen, sondern Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine weischeinigung) tere Bescheinigung zu erstellen. Hierzu wählen Sie in der abschließenden Meldung 'Neue Bescheinigung erstellen'. Änderungen / Verbesserungen im Erweiterungsmodul Personalentwicklung Entgeltübersichten - Entgelt- Im Arbeitsgebiet Personal, Bereich Entgeltübersichten - Entgeltbestandteile bestandteile: Summenzeile gibt es jetzt im unteren Bereich der Liste eine Summenzeile, in der für fast jede Spalte die entsprechende Summe gebildet wird. Änderungen / Verbesserungen im Erweiterungsmodul Pfändung Ausländische Bank angeben Sie können jetzt beim Pfändungsbeschluss (Personal - Pfändung, Fenster Pfändungsbeschluss hinzufügen bzw. bearbeiten, Registerkarte Gläubiger) oder bei der Hinterlegung des Pfändungsbeschlusses bei Gericht (Personal - Pfändung, Registerkarte Hinterlegung) eine ausländische Bank angeben. Bis jetzt konnte man an dieser Stelle nur inländische Banken angeben. Behandlung von Abfindungen, die als einmalige Leistung bezahlt werden

Im Arbeitsgebiet Lohnart steht Ihnen bei den zeitabhängigen Daten auf der Registerkarte Vorgaben im Feld Pfändungsmöglichkeit das Kennzeichen 'Unbeschränkt pfändbar' zur Verfügung. Es ist anzuwenden für Abfindungen, die als einmalige nicht wiederkehrende Leistung gezahlt werden (z.B. für den Verlust des Arbeitsplatzes im Zuge einer Kündigungsschutzklage). Diese Abfindungen unterliegen nicht den Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO. Wenn eine Lohnart mit diesem Kennzeichen abgerechnet wird, dann werden zur Berechnung des Pfändungsbetrages nicht die Pfändungstabellen angewandt. Der komplette Nettobetrag kann ggf. gepfändet werden.

Tabellenpfändung oder Privatinsolvenz: Fester pfandfreier Betrag

Bei einer Tabellenpfändung oder Privatinsolvenz hat der Schuldner vor Gericht die Möglichkeit, einen erhöhten Pfändungsfreibetrag zu beantragen. Wenn dieser gewährt wird, können Sie den wie folgt abrechnen: Unter Personal - Pfändung wählen Sie beim jeweiligen Pfändungsbeschluss auf der Registerkarte Angaben unter der Überschrift Wie ist der pfändbare Betrag zu berechnen? die Option Fester pfandfreier Betrag. Nach Auswahl dieser Option können Sie den Pfandfreien Betrag eingeben. Die Anwendung macht jetzt Folgendes: Nach der Ermittlung des pfändbaren Nettoentgelts wird keine Tabellenpfändung durchgeführt, sondern der hier angegebene feste pfandfreie Betrag berücksichtigt. Das über diesen Betrag liegende Nettoentgelt kann gepfändet werden.

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Was ist neu in der Version 2.80, Masterstand 01/00? Teil B: Weitere Änderungen, Verbesserungen und Hinweise

Änderungen / Verbesserungen im Erweiterungsmodul Statistikmeldungen Ermittlung der bezahlten Ar- Ab 2017 können Sie beim Mitarbeiter im Arbeitsgebiet Personal, Bereich Organibeitszeit sation - Statistikmeldungen im Feld Stundenermittlung angeben, wie die bezahlte Arbeitszeit ermittelt werden soll. – Sie wählen in diesem Feld den Eintrag Wochenstunden aus Kalender, wenn die bezahlte Arbeitszeit über den Arbeits- und Fehlzeitenkalender ermittelt werden soll (z.B. bei Gehaltsempfängern, bei Lohnempfängern, bei denen die bezahlten Arbeitsstunden aus dem Arbeits- und Fehlzeitenkalender ermittelt werden). – Sie wählen in diesem Feld den Eintrag Abgerechnete Stunden, wenn Sie bei der Erfassung der variablen Bezüge die bezahlte Arbeitszeit eingeben. Änderungen / Verbesserungen im Erweiterungsmodul Tarif Abrechnung der Zusätzlichen Umlage an eine Zusatzversorgungskasse in einem Monat mit individuell erhöhter Bemessungsgrenze

Wenn Sie bislang eine Zusätzliche Umlage an eine Zusatzversorgungskasse in einem Monat mit individuell erhöhter Bemessungsgrenze abgerechnet haben, dann wurde die Untergrenze für die zusätzliche Umlage in diesem Monat automatisch verdoppelt. Dies findet jetzt für Monate mit individuell erhöhter Bemessungsgrenze nicht mehr statt: Die Untergrenze für die zusätzliche Umlage wird in diesem Monat nicht angepasst. Mehr Informationen erhalten Sie in der Hilfe zum Arbeitsgebiet Altersvorsorge, Bereich Zusatzversorgungskasse - Berechnungsgrundlagen, Registerkarte Beitragssätze, Feld Untergrenze für zusätzliche Umlage (Tipp: Rufen Sie in der Lohnanwendung die genannte Registerkarte auf, gehen Sie mit dem Cursor in das genannte Feld und drücken Sie die Funktionstaste ’F1’. In der eingeblendeten Hilfe klicken Sie auf Untergrenze für zusätzliche Umlage.

Jahresmeldung an die ZVK

Es werden jetzt auch Jahresmeldungen an die ZVK erstellt, wenn feste ZVK-Beiträge ohne ZVK-Brutto abgerechnet werden.

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