Hoppenbank e.v. Jahresberichte 2015

Hoppenbank e.V. 1 Jahresberichte 2015 Hoppenbank e.V. Jahresberichte 2015 Inhalt Inhaltsverzeichnis 2 Vorbemerkungen 3 Die Entwicklung des V...
Author: Adam Breiner
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Hoppenbank e.V.

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Jahresberichte 2015

Hoppenbank e.V.

Jahresberichte 2015

Inhalt Inhaltsverzeichnis

2

Vorbemerkungen

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Die Entwicklung des Vereins und der Projektarbeit im Überblick

4

Entlassungsvorbereitung - EVB-POOL Strafhaft und EFS geschlossener Frauenvollzug/ offener Frauenvollzug Suchtberatung in der Untersuchungshaft und im Jugendvollzug

10 35 43

Stationäres Wohnprojekt - HAUS FEDELHÖREN

61

Ambulant betreutes Wohnen - AHAB

74

Versorgung und tagesstrukturierende Angebote - TEESTUBE

89

Geldstrafentilgung und Arbeitsauflagen - BRÜCKE BREMEN

104

Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen - EFS-VERKÜRZUNG

132

Arbeitsberatung und -vermittlung - BERUFSHILFEBÜRO BHB „Berufshilfe“ für SGB II – Klienten (vom Jobcenter Bremen gefördert) „Berufshilfe“ für Klienten ohne SGB II Bezug (ESF gefördert) Bericht Projekt „Berufshilfe“ für Klienten die ihre Geldstrafe abarbeiteten und beraten wurden (ESF gefördert) Berufshilfe im Jugendvollzug Bremen

143 147 151 155

Beschäftigung und Qualifizierung

172

Lernwerkstatt Arbeit

175

Wiedereingliederung von Straffälligen als Netzwerkaufgabe – »WieNeT«

189

Vernetzung im Übergangsmanagement - KOMPETENZ CENTRUM

198

Arbeits/Ergotherapie in der JVA - STEP BY STEP

207

Werkraum Sonne 3

225

Sozialer Trainingskurs (STK)

239

EU-Projekte: Chance V "Ich lese für Dich" Gute Nachtgeschichten aus dem Gefängnis Alkoholsuchtberatung und Prävention

243 244 248

Qualitätsmanagement

251

Beirat

255

Adressen

256

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Jahresberichte 2015

Vorbemerkungen

Die Kernarbeitsbereiche des Vereins konnten im Jahre 2015 weiter erfolgreich durchgeführt werden. Die beantragten Projekte über die Förderung der Europäischen Union (ESF) – „Berufshilfe“, „Ich lese für Dich“, „Alkoholsuchtberatung & Prävention“ wurden alle bewilligt und in 2015 erfolgreich durchgeführt (für 2016 wurden ebenfalls Bewilligungen erteilt). Das Nachfolge EU-Projekt „Igel“ (Nachfolge des Projekts „Knastgewächse“ in der alten JVA Blockland) wurde ebenfalls vom Förderwerk für das Jahr 2015 und 2016 beantragt und bewilligt. Das Angebot besteht für 15 Arbeitsförderungsplätze für Straffällige. Ab Juli 2015 wurde die Durchführung von sozialen Trainingskursen für Erwachsene gemäß § 153a StPO und § 59a StGB bewilligt und für 4 Klienten, die zugewiesen wurden, angeboten. Das EU-Programm zur Integration statt Ausgrenzung – „Aufbau eines Wiedereingliederungsnetzwerkes für Ex-Strafgefangene“ – wurde ab Herbst 2015 begonnen und soll bis 2019 laufen. Im November 2015 wurde eine Fachtagung in Kooperation mit dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung unter dem Titel „Mitbestraft – Beratung und Unterstützung für Angehörige von Inhaftierten in Bremen“ durchgeführt. Weitere Kooperationen und Projektentwicklungen sind für 2016 geplant mit dem Ziel, das Angebot für Angehörige von Inhaftierten auszubauen. Das neue Projekt „Lernwerkstatt Arbeit“ (Ergotherapie für erwachsene inhaftierte Männer in der JVA), gefördert über Mittel der EU, ist seit August 2015 am Start und in der Durchführung mit der Laufzeit bis Juli 2016. Im Verwaltungsbereich des Vereins ist der Aufwand für Projektbeantragungen, Durchführungen von Projekten, Nachweise, Controlling, Abrechnungen, Finanz- und Personalbuchhaltung, nochmals weiter gestiegen – diese Entwicklung hält seit über 10 Jahren mit steigender Arbeitsbelastung für die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung an. Hinzu kommen im Jahre 2016 altersbedingte personelle Veränderungen (2 Mitarbeiterinnen werden in den Ruhestand gehen) – die Suche nach geeignetem Personal mit der entsprechenden Einarbeitung wird den Verein für große Aufgaben stellen.

Bremen, im Juni 2016

A. Welchner

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Jahresberichte 2015

Die Entwicklung des Vereins und der Projektarbeit im Überblick ►

1971 Gründung und erstes Haus in der Straße Hoppenbank



1979 Einweihung Haus Fedelhören



1979 Entlassungsvorbereitung



1982 Brücke Bremen



1984 Projekt Nachbetreuung, in 2003 Übergang in das Projekt AHAB



1986 Teestube



1986 Projekt Untersuchungshaftvermeidung



1990 Projekt Drogen/Methadon, in 2003 Übergang in das Projekt AHAB



1990 Projekt Betreutes Wohnen, in 2003 Übergang in das Projekt AHAB



1993 Berufshilfebüro / Berufshilfe in der Arbeit mit Straffälligen



1995 Projekt Freie Integrations- und Resozialisierungshilfen

► 1995 Förderung)

Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen, (eingestellt 2003 wegen Auslauf der



1995 Berufshilfebüro / Soziale und berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Strafentlassenen ►

1995 Aktionsprogramm der EU LEONARDO DA VINCI / Entwicklung von Lernmodulen, (eingestellt 2000 wegen Auslauf der Förderung) ►

1996 Projekt CLEAN CITY (eingestellt 2002 wegen mangelhafter Finanzierung)

► 1997 Arbeits- und Berufsförderung schwerstvermittelbarer Strafgefangener eine Maßnahme nach § 242s AFG zur Weiterbeschäftigung ehemaliger Mitarbeiter des Bremer Vulkan (MyPegasus), (eingestellt 2000 wegen Auslauf der Förderung) ►

1997 Start Projekt TELiS (Telelernen im Strafvollzug) in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Landes Brandenburg und der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) Niedersachsen, unterstützt durch die Europäische Union im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung – INTEGRA (Eingestellt 2000 wegen Auslauf der Förderung) ►

1998 Projekt CLEAN CITY III (eingestellt 2002 wegen mangelhafter Finanzierung)

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► 1999 Global Bangemann wegen Auslauf der Förderung)

Jahresberichte 2015

Challenge und Connect – Programm, (eingestellt 2000



2000 Berufshilfebüro in der JVA – Bremen und bei den sozialen Diensten der Justiz im Rahmen eines Landesprogramms



2001/2002 Einrichtung EVB- Pool für die Justizvollzugsanstalt Bremen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe SOJUS, der Justizvollzugsanstalt Bremen, dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung und dem Verein Kommunale Drogenpolitik für akzeptierende Drogenarbeit e.V. ►

2002 Zusammenführung der Projekte Nachbetreuung / Betreutes Wohnen und Drogen / Methadon in das neue Projekt AHAB - Ambulante Hilfen - Ambulante Betreuung ►

2002 Mitarbeit an der Entwicklungspartnerschaft e-Lis (e-learning im Strafvollzug), gefördert über die Europäische Union im Rahmen der GI Equal. Teilprojekt 29 - “Lerninsel Teestube” in Verbindung mit der Allgemeinen Berufsschule, Laufzeit bis 2006



2002 Start des Projekts Ehrenamtliche Hilfen für Straffällige



2002 Sozialberatungszentrum für Straffällige Bremen – Nord, eine Kooperation zwischen den Sozialen Diensten der Justiz, Hoppenbank e.V. (Brücke Bremen, Berufshilfebüro und Ehrenamt) und dem Verein Bremische Straffälligenbetreuung (Schuldnerberatung)

► 2003 Start des Projekts Berufshilfe für ausländische Straffällige im Rahmen des EU - Programms XENOS, Arbeit und Leben in Vielfalt. Laufzeit 2003 bis 2005 ►

2003 Fortsetzung des Projekts EEPPI - European Educational Project for Penitentiary Institutions ►

2003 Beantragung des Projekts “The Whereabout of Exprisoners” – Verbleibsund Rückfallforschung für Inhaftierte der JVA Bremen ►

2004 Einrichtung eines Beirats



2005 Das EU-Projekt „Xenos“ – Berufshilfe für ausländische Straffällige – wurde beendet ►

2005 Start des EU-Projekts Equal/BABE mit dem Schwerpunkt Rehabilitation – Kunsttherapie, Ergotherapie und Arbeitserprobung, durchgeführt in der JVA Bremen

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2005 Betreuung und Koordination von InJobs (Beschäftigungsmöglichkeiten für Strafentlassene und Langzeitarbeitslose mit 1,-- € Mehraufwandsentschädigung) ►

2005 Neubelebung des Projektes – Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen im Strafvollzug

► 2006 Fortsetzung des Projektes Berufshilfe über das Landesprogramm CHANCE II/Europäischer Sozialfonds (ESF) ► 2006 Kooperation mit dem Beschäftigungsträger Förderwerk mit dem Projekt Clean City ► 2006 Ausbau des KompetenzCentrums in Zusammenarbeit mit dem Förderwerk ► 2007 Erfolgreiche Beendigung des EU-Projektes Equal/BABE im Erwachsenenvollzug ►

2007 Einzug in die Büroräume des KompetenzCentrums



2007 Start des EU-Projekts Xenos „Step by Step“



2007 Neue Internetpräsenz von Hoppenbank unter www.hoppenbank.info

► 2007 Beendigung des Projekts Clean City, das in Kooperation mit dem Beschäftigungsträger Förderwerk durchgeführt wurde ►

2008 Fortsetzung des Projekts Berufshilfe über das Landesprogramm Chance III des Europäischen Sozialfonds und der Förderung durch die BAGIS ►

2008 Beendigung des EU-Projekts Xenos „Step by Step“ im Jugendvollzug



2008 Zertifizierung des Vereins Hoppenbank nach DIN EN ISO 9001:2000 über das eingeführte Qualitätsmanagement durch bag cert ► 2008 Beginn der kleinen EU-Projekte LOS – Ehrenamtliche Straffälligenhilfe und HIGELO (Hier geht´s los) ► 2008 Brücke Bremen eröffnet 2. Beratungsstelle bei den Sozialen Diensten der Justiz ► 2008 Ausweitung der Betreuung von Integrationsjobs in Kooperation mit Förderwerk GmbH im KompetenzCentrum ► 2009 Erfolgreiche Durchführung der EU geförderten Projekte über Lokales Kapital für soziale Zwecke (LOS) – „HIGELO“ und. „Ehrenamts-Koordination“.

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Die weitere Förderung ist für 2010 vereinbart ► 2009 Neues Projekt über EU-LOS - "Ich lese für Dich" - Gutenachtgeschichten für Kinder von Inhaftierten ► 2009 Das Qualitätsmanagementsystem wurde erfolgreich weiter zertifiziert über DIN EN ISO 9001:2008 ► 2009 Brücke Bremen Beratungsstelle Mitte und Berufshilfe Mitte sind in die Sögestr. 62-64 (altes Oberlandesgericht) umgezogen ► 2009 Projekt "step by step" im Jugendvollzug soll 2010 vom Justizsenator über finanzielle Mittel des Programms "stopp der Jugendgewalt" wieder gefördert werden ►

2010 Abschluss des Projekts Berufshilfe Chance III und Weiterbewilligung über Chance IV (01.01.2011 bis 30.06.2013) über den Europäischen Sozialfonds und gefördert vom Jobcenter Bremen bis 31.12.2011 ►

2010 Abschluss der Jahresprojekte über das EU-Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" - "Ich lese für Dich", "Koordination der ehrenamtlichen Straffälligenhilfe" und "HIGELO"(Hier gehts´s los). Die Projekte wurden wieder für 2011 bewilligt und werden fortgeführt. Daneben soll ein neues Projekt "Alkoholsuchtberatung und Prävention" in 2011 beginnen. ►

2010 Das Projekt "step by step" wurde im Frühjahr 2010 begonnen und ist bis Okt. 2011 bewilligt über die Mittel "Stopp der Jugendgewalt" ►

2010 Das Qualitätsmanagementsystem wurde im November 2010 erneut zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 ►

2011 Weiterförderung des Projekts Berufshilfe Chance IV über das Jobcenter bis 31.12 2012 ► 2011 Das Qualitätsmanagementsystem wurde im Dezember 2011 erneut zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 ► 2011 "Ich lese für Dich" wurde bis Mai 2011 über EU-LOS und danach bis Mai 2012 über die Stiftung Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe gefördert ►

2011 Das EU-LOS-Projekt "Alkoholsuchtberatung und Prävention" wurde innerhalb der JVA Bremen und außerhalb der Anstalt gefördert und wird 2012 fortgesetzt werden



2011 Arbeits- und Ergotherapie "step by step" im Jugendvollzug wurde bis Ende des Jahres erfolgreich durchgeführt und ist bis Ende 2012 bewilligt

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► 2011 EU-LOS-Projekte - "HIGELO" und EHRENAMT wurden auch für 2012 wieder bewilligt nach erfolgreicher Durchführung ►

2011 Ein neuer Projektantrag für das EU-Programm "XENOS" für die berufliche und soziale Eingliederung von Straffälligen wurde leider nicht bewilligt ►

2011 Ein Kooperationsprojekt mit dem Beschäftigungsträger Förderwerk GmbH über das EU-Programm "BIWAQ" wurde genehmigt - Beschäftigung und Qualifizierung von 20 Straffälligen in einem Garten- und Landschaftsprojekt in der alten JVA-Blockland. Das Projekt soll in 2012 starten ►

2012 Erneute Auditierung und Zertifizierung des QM-Systems nach DIN EN ISO 9001:2008 für 2012



2012 Erneute Förderung des Projekts "Ich lese für Dich" über das EUProgramm Lokales Kapital für soziale Zwecke bis Mitte 2013 ►

2012 Fortsetzung des Projekts "Alkoholsuchtberatung und Prävention" bis Frühjahr 2013 nach erneuter Bewilligung über EU-LOS-Mittel ►

2012 Mitte des Jahres begann das Projekt "Knastgewächse" über das EUProgramm BIWAQ in Kooperation mit Förderwerk GmbH in der alten JVA Blockland



2012 Umzug der Beratungsstellen Brücke und Berufshilfe in Bremen-Nord in Kooperation mit den Sozialen Diensten der Justiz in die Strasse Am Sedanplatz 7



2012 Nach Aufgabe der Tätigkeiten des Drogenhilfeträgers comeback GmbH zum Ende 2012 in der Entlassungsvorbereitung und der Haftvermeidung für Geldstrafentilger prüft der Verein die Arbeitsbereiche 2013 weiter zu führen. ►

2013 Übernahme der Entlassungsvorbereitung im Frauenvollzug mit Drogenberatung in der U-Haft und im Jugendvollzug ►

2013 Beginn des Modellprojekts "Werkraum Sonne3" - Abarbeitung von Geldstrafen in einem arbeitstherapeutischem Projekt



2013 Beendigung der EU-LOS-Projekte HIGELO und Ehrenamt zum Ende des Jahres 2013 ►

2013 Fortführung des Projekts "step by step" Ergotherapie im Jugendvollzug



2013 weitere Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems mit AZAV (Akkreditierung und Zulassung von Arbeitsförderung) ► 2014 Beendigung des EU-Los-Projekts „Alkoholsuchtberatung und Prävention“ zum 31.03.2014 – eine Neuauflage wurde für 2015 beantragt

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2014 Beendigung des Projekts“ Ich lese für Dich“ zum 31.05.14 über EU-Mittel und zum 31.08.14 in Bremerhaven über Präventionsmittel – eine Neuauflage wurde für 2015 beantragt. ►

2014 Beendigung des Projekts „Knastgewächse“ über EU-Mittel zum 31.01.14 – eine Neuauflage wurde von Förderwerk GmbH für 2015 beantragt ►

2014 Beendigung des Projekts „Chance IV“ – Berufshilfe – eine Neuauflage wurde für 2015 beantragt



2014 Umzug der Projekte „Brücke Bremen“ (Mitte) und“ Berufshilfe“ von der Sögestr. in den Ostertorswall 31 ►

2014/2015 Weitere Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystem und der AZAV bis 2018/2020 Weiterförderung des Projekts „Berufshilfe“ über die Fördermittelgeber – Jobcenter/ Arbeitsagentur und EU-Mittel Umzug der Projekte „Brücke Bremen“ und „Berufshilfe Mitte“ von der Sögestr. in den Ostertorswall 31 Neuauflage der Projekte „Ich lese für Dich“ und „Alkoholsuchtberatung und Prävention“ ab Ende 2015 – für ein Jahr von der EU über ESF-Mittel gefördert Weitere Zertifizierungen des Qualitätsmanagementsystems und der AZAV Beginn des Projekts „Lernwerkstatt Arbeit“ ab August 2015 (Ergotherapie für erwachsene Inhaftierte Männer in der JVA) – gefördert über EU-Mittel Mitte 2015 wurde mit dem Senator für Justiz und Verfassung die Durchführung von „Sozialen Trainingskursen“ gemäß § 153a StPO und § 59a StGB vereinbart Ab September 2015 wurde unter der Federführung des Senators für Justiz und Verfassung das Projekt „WieNeT“ (Wiedereingliederungsnetzwerk für Straffällige) begonnen – gefördert über Mittel des Europäischen Sozialfonds Beendigung des Beschäftigungsförderprojekts für Straffällige „Knastgewächse“ zum 31.10.2014 auf dem Gelände der alten JVA-Blockland – die Fortsetzung des Projekts wurde Mitte 2015 vom Träger Förderwerk GmbH mit EU-Mittel unter dem Titel „Igel“ weiter betrieben

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EVB-Pool Jahresbericht 2015(Strafhaft und EFS) 1. Der Entlassungsvorbereitungs-Pool (EVB-Pool) Seit über 30 Jahren gestalten die freien Träger der Straffälligenhilfe in Bremen die Entlassungsvorbereitung und sind an dem Prozess der Weiterentwicklung der Entlassungsvorbereitung von Gefangenen der JVA Bremen beteiligt. Die Erfahrungen aus dieser langen Zusammenarbeit flossen in die Fachdiskussion der Arbeitsgruppe SOJUS1 (Behördenvertreter aus den Ressorts Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und Senator für Justiz und Verfassung) mit der Leitungsebene der Justizvollzugsanstalt Bremen und den freien Trägern Hoppenbank e.V. und Verein Bremische Straffälligenbetreuung (bis 31.12.2012 auch comeback GmbH) ein und führte im Ergebnis zu einem gemeinsamen Konzept, der Initiierung des EVB- Pools. Seit dem Jahr 2003 unterstützt dieser Trägerverbund mit dem EVB-Pool den bremischen Strafvollzug in der Entlassungsvorbereitung erwachsener Inhaftierter mit besonderem Hilfebedarf nach der Haftentlassung. Die Freie Hansestadt Bremen war von Beginn an bemüht, ambulante Nachsorgesysteme aufzubauen und mit der Entlassungsvorbereitung zu verknüpfen. Die Nachsorge im Land Bremen wird in drei getrennten Systemen von Trägern 2 der freien Straffälligenhilfe, der freien Drogenhilfe und der Wohnungslosenhilfe organisiert. Bei SGB II (Job-Center) und SGB XII-Beziehern (Amt für Soziale Dienste) werden die Anschlussmaßnahmen eng mit den Leistungsträgern und den Nachsorgeeinrichtungen abgestimmt. Hierdurch werden volkswirtschaftlich betrachtet Folgekosten (in Form von Haftkosten, längere Bezugszeiten nach dem SGB etc.) durch erneute Rückfälligkeit vermieden bzw. reduziert. Dies kommt insbesondere den Ressorts Justiz sowie Arbeit und Soziales zugute. Kriminalpolitische Prävention wird auch zugunsten des Opferschutzes einzelfallorientiert umgesetzt. Diese Besonderheiten sind in der Implementierung und fortlaufenden Umsetzung des Wiedereingliederungskonzepts berücksichtigt worden und werden nach den Grundsätzen von Effizienz und Qualitätsmanagement stetig weiterentwickelt. Die sozialpolitisch entstandene Trennung der Hilfesysteme erweist sich in der Resozialisierungspraxis teilweise als Hindernis. Hier bestehen hinsichtlich der Schnittstellenklientel weiterhin Abstimmungserfordernisse.

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SOJUS = Arbeitsgruppe Soziales und Justiz Es handelt sich bei den Trägern um Organisationen in freier Trägerschaft, also um NGOs (Non-Governmental-Organisation „Nicht-Regierungs-Organisationen“)

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Kernprobleme Inhaftierter sind in der Regel geringes Bildungs- und Ausbildungsniveau, wiederholte Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, unsicherer Leistungsbezug, erhebliche Schulden, Wohnungslosigkeit, langjährige, nicht bewältigte Suchterkrankung, Ängste vor Überforderung in der Alltagsbewältigung und nicht verarbeitete traumatische Erlebnisse in der Kindheit oder Jugend. Zudem bestehen häufig Erschwernisse, sich aus dem alten belasteten Milieu herauszulösen, bestehende Überschuldung angehen zu können und eigenständig, eine gesellschaftliche Eingliederung zu erreichen. Themen wie fehlende Ausweispapiere, ungeklärter Aufenthaltsstatus oder eingelegte Rechtsmittel bei bestehenden Ausweisungsverfügungen stellen im Übergangsmanagement zusätzliche Integrationshindernisse dar. Das Konzept des EVB-Pools ist eine Reaktion auf die erkannten Problemlagen in der Entlassungsvorbereitung. So stellt der EVB-Pool eine gemeinsame Arbeitsplattform bzw. ein Verbundsystem dar, an der beteiligt sind: -

BehördenvertreterInnen / Arbeitsgruppe SOJUS Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Senator für Justiz und Verfassung

-

die Justizvollzugsanstalt Bremen (JVA Bremen) Vertreten durch die Anstaltsleitung sowie die 8 Vollzugsabteilungsleitungen (verteilt auf 7 Vollzugsabteilungen (mit den Standorten Am Fuchsberg und Bremerhaven)

-

und VertreterInnen freier Träger des Trägerverbundes EVB-Pool Träger der freien Straffälligenhilfe: • Hoppenbank e.V. und • Verein Bremische Straffälligenbetreuung

-

Soziale Dienste der Justiz Bewährungshilfe Führungsaufsicht

Auftrag des EVB-Pools ist, die Entlassungsvorbereitung erwachsener weiblicher und männlicher Inhaftierter durchzuführen, die einen besonderen Hilfebedarf 3 aufweisen und eine damit verbundene kostenpflichtige Maßnahme im Anschluss an die Haftverbüßung benötigen. Das Übergangsmanagement wird durch Kooperationsvereinbarungen mit Schnittstellenpartnern der Entlassungsvorbereitung vervollständigt. Heute erfolgt fallbezogen die Beteiligung der internen Fachdienste der JVA, Soziale Dienste der Justiz, Drogenberatung und Psychologischer Fachdienst, im Zuge der Arbeit des EVB-Pools. Es besteht ein einheitliches Verständnis über bestehende Arbeitsschwerpunkte. Die Zuständigkeiten des EVB-Pools erstrecken sich bis auf den Jugendvollzug auf alle Vollzugsabteilungen der JVA Bremen, d.h.: • • • • •

Untersuchungshaft (Bremen) Ersatzfreiheitsstrafen (Bremen) Strafhaft mit vier Vollzugsabteilungen (Bremen) Kurzstrafenvollzug (Bremerhaven) Offenen Vollzug und Frauenvollzug (Bremen)

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Besonderer Hilfebedarf wird definiert als notwendige Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer und integrativer Schwierigkeiten oder aufgrund bestehender seelischer oder körperlicher Beeinträchtigungen.

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Die Entlassungsvorbereitung / EVB- Pool beruht im Wesentlichen auf den rechtlichen Grundlagen des Bremischen StVollzG, der Sozialgesetzbücher II und XII (SGB II, XII) sowie dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG): •

Bremisches StVollzG ( verkündet am 03.12.2014): § 42 Vorbereitung der Eingliederung

„(1) Die Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung sind auf den Zeitpunkt der Entlassung in die Freiheit abzustellen. Die Gefangenen sind bei der Ordnung ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen. Dies umfasst die Vermittlung in nachsorgende Maßnahmen. (2) Die Anstalt arbeitet frühzeitig mit Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzugs zusammen, insbesondere, um zu erreichen, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung über eine geeignete Unterkunft und eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügen. Bewährungshilfe und Führungsaufsicht beteiligen sich frühzeitig an der sozialen und beruflichen Eingliederung der Gefangenen. (3) Haben sich die Gefangenen mindestens sechs Monate im Vollzug befunden, kann ihnen auch ein zusammenhängender Langzeitausgang bis zu sechs Monaten gewährt werden, wenn dies zur Vorbereitung der Eingliederung erforderlich ist. § 38 Absatz 2 und 4 sowie § 40 gelten entsprechend. (4) In einem Zeitraum von sechs Monaten vor der voraussichtlichen Entlassung sind den Gefangenen die zur Vorbereitung der Eingliederung erforderlichen Lockerungen zu gewähren, sofern nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Gefangenen sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die Lockerungen zu Straftaten missbrauchen werden.“



§ 68 Abs.3 SGB XII und § 16 Abs.2 SGB II sowie § 53 SGB XII und §§ 58 ff SGB XII: Auch die Träger der Sozialhilfe sollen mit Vereinigungen gleicher Zielsetzung und den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und auf eine gegenseitige Ergänzung hinwirken.



§ 35 BtMG Zurückstellung der Strafvollstreckung betäubungsmittelabhängiger Straftäter



Anstaltsverfügung 4453/1( vom 10.04.2015) „Feststellung der Hilfebedarfe zur Vorbereitung der Entlassung gem. § 42 BremStVollzG in der Justizvollzugsanstalt Bremen“

Die Entlassungsvorbereitungen von Inhaftierten mit einem besonderen Hilfebedarf, der eine kostenpflichtige Anschlussmaßnahme erfordert, werden durch den Trägerverbund EVB-Pool in enger Kooperation mit der JVA Bremen durchgeführt. Der Trägerverbund EVB-Pool besteht auf der operationellen Ebene in Form von drei CasemanagerInnen und wird durch die Koordination JVA 4 gesteuert. Zudem werden flankierende Maßnahmen eingeleitet, die da wären: o EFS (Ersatzfreiheitsstrafen Reduzierung) o Berufliche Integrationsberatung über die Berufshilfe o Schuldenregulierung mit Hilfe der Schuldnerberatung o Zentrale Fachstelle Wohnen o Sozialberatung Verein Bremische Straffälligenbetreuung o Suchtbearbeitungsangebote wie Alkoholsuchtberatung und Prävention, POLA-Gruppe, NA-Gruppe, Anonyme Alkoholiker, ASHB pp. 4

Bis zum 30.06.2013 trägerübergreifend durch die Koordination (Hoppenbank e.V.) gesteuert. Ab dem 01.07.2013 übernahm die Koordinationsstelle die JVA Bremen.

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o o o o

Jahresberichte 2015

Weitere Angebote wie Einschaltung der AIDS-Hilfe, Drogenberatungsstellen, Gesundheitsamt, Substitutionsarzt etc. Abklärung der möglichen Kostenträger und Einleitung der Hilfen durch Beantragung der Leistungen Absprache der erforderlichen Regelungen zur Überleitung mit den nachsorgenden Diensten Möglichst frühe Einbindung der Sozialen Dienste der Justiz (Bewährungshilfe, Führungsaufsicht)

Die Fallarbeit wird von den MitarbeiterInnen des EVB-Pools durchgeführt: Träger Hoppenbank e.V. - Casemanagerin (Sozialarbeiterin B.A.) Frau Clawson

vom 01.01.2015 -31.12.2015

33 WoStd.

- Casemanagerin (Sozialarbeiterin B.A.) Frau Nowara

vom 01.01.2015 - 30.06.2015 vom 01.07.2015 – 31.12.2015

11 WoStd. 9 Wo Std.

Träger Verein Bremische Straffälligenbetreuung - Casemanager (Sozialarbeiter B.A.) Herr Beleke

vom 01.01.2015 -31.12.2015

31,5 WoStd.

Die Koordination EVB-Pool wurde bis zum 30.06.2013 vom Verein Hoppenbank e.V. übernommen. Seit dem 01.07.2013 obliegt die Koordinationsverantwortung der JVA Bremen. Die qualitative Arbeit des EVB-Pools wurde durch Detailregelungen zum Vorteil aller Beteiligten verbessert. So wurden beispielsweise die Schnittstellen JVA, Soziale Dienste der Justiz und EVB-Pool in der Entlassungsvorbereitung geregelt. Feinjustierungen konnten u.a. durch die sehr kooperative Zusammenarbeit vorgenommen werden. Der Austausch aller MitarbeiterInnen mit den verantwortlichen Vollzugsabteilungen und internen Fachdiensten zu gemeinsamen Übergangsplanungen erfordert nach wie vor ein hohes Maß an Kommunikationsarbeit. Dieser Mehraufwand findet in den rein quantitativen Fallzahlen keine angemessene Berücksichtigung. Nur durch diese integrative Arbeit ist auch eine Weiterentwicklung im Sinne des bundesweit diskutierten Übergangsmanagements möglich gewesen. In Bremen hat dies mit zum Aufbau des KompetenzCentrums geführt, dass für viele Inhaftierte nach der Haft den notwendigen tagestrukturierenden Rahmen bietet.

2. Verfahren zur EVB-Pool Arbeit intern (geschlossener Männervollzug, Ersatzfreiheitsstrafen) Seit dem 01.07.2013 obliegt die Zuständigkeit der Koordination der JVA Bremen. Zuvor wurden in Arbeitskreisen (Koordination, EVB-Pool und JVA Bremen) Vereinbarungen beschlossen, die im Jahr 2015 weiter differenziert wurden. Die Anstaltsverfügung „EVB-Pool“ wurde nach der Verkündung des neuen bremischen StVollzG aktualisiert. Sämtliche Formulare des EVB-Pools wurden im QM Verfahren durch die Mitarbeiterinnen überarbeitet. Das Zuweisungsverfahren zwischen EVB Pool und Koordination und die veränderten Abläufe haben sich auch im Jahr 2015 in der Arbeit für alle Beteiligten bewährt.

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Jahresberichte 2015

LEISTUNGEN

ZUGANG

Seit dem 01.07.2013 sieht der Ablauf im Männervollzug folgendermaßen aus: STRAFHAFT Männervollzug

EFS Männer

Koordination JVA erhält Meldungen der JVA-Abteilungen von Insassen, die 6 Monate vor dem frühestmöglichen Entlassungstermin stehen. Dieser führt ein Sondierungsgespräch mit den gemeldeten Insassen (Klärung ob besonderer Hilfebedarf vorhanden ist). In der 5 Zuweisungskonferenz wird dann der Insasse einvernehmlich zugewiesen (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt).

Antrag durch den Insassen, Meldung durch JVA, Meldung durch EFS Projekt

Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten

Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten

Klärung des Bedarfs an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, psychisch kranke Menschen, Behinderte Menschen)

Klärung des Bedarfs an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, psychisch kranke Menschen, Behinderte Menschen)

Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum

Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum

Ambulante Betreuung im Projekthaus

Ambulante Betreuung im Projekthaus

Stationäre Betreuung im Projekthaus

Stationäre Betreuung im Projekthaus

Klärung des Bedarfs an Therapie

Klärung des Bedarfs an Therapie

Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen)

Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen)

Stationäre Therapie

Stationäre Therapie

Wohnbedarfsermittlung Wohnen

Wohnbedarfsermittlung Wohnen

Einleitung flankierender Maßnahmen

Einleitung flankierender Maßnahmen

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Die Zuweisungskonferenz findet monatlich statt. Beteiligte Akteure sind die Koordination JVA, Casemanagerinnen des EVB-Pools sowie Soziale Dienste der Justiz.

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Im Frauenvollzug werden alle Fälle in Absprache mit dem zuständigen VAL und dem Sozialdienst bearbeitet. Hierfür steht wöchentlich eine Hauskonferenz im Frauenvollzug an.

Aufnahme in die Beratung

Seit dem 01.04.2013 sieht der Ablauf folgendermaßen aus: Frauenvollzug

Offener Frauenvollzug

Sozialdienst JVA erhält Meldungen der JVA, die 6 Monate vor dem frühestmöglichen Entlassungstermin stehen.

Antrag durch den Insassen Meldung durch JVA

Einvernehmliche Überweisung an den Casemanager (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt). Eigener Antrag durch die Insassin.

Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten

Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten

Klärung des Bedarfs an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, psychisch kranke Menschen, Behinderte Menschen)

Klärung des Bedarfs an Betreutem Wohnen (in den Systemen: Straffälligenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Drogenhilfesystem, junge Menschen, psychisch kranke Menschen, Behinderte Menschen)

Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum Ambulante Betreuung im Projekthaus Ambulante Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Stationäre Betreuung im Projekthaus Klärung des Bedarfs an Therapie

Leistungen

Klärung des Bedarfs an Therapie Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen

Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Stationäre Therapie Wohnbedarfsermittlung Wohnen

Einleitung flankierender Maßnahmen Einleitung flankierender Maßnahmen

Eine Zuweisung zum EVB- Pool entfällt, wenn -

die erforderliche Datenschutzverzichtserklärung nicht unterzeichnet wird

-

kein besonderer Hilfebedarf besteht

-

die besonderen Hilfebedarfe über vorhandene interne Fachdienste oder externe Beratungsangebote innerhalb der JVA abgedeckt werden können

-

externe Stellen bereits involviert sind

-

ausreichend und ohne besonderen Vorbereitungsaufwand die vorhandenen Beratungsangebote innerhalb Bremens genutzt werden können

-

der Aufenthaltsstatus nachhaltig ungeklärt ist

-

eine Abschiebung bevorsteht

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Bei fehlenden Ausweispapieren und / oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus, verbleibt der gemeldete Inhaftierte zunächst im „Sondierungs-„Status. Sollten die für die Kostenübernahme notwendigen Nachweise in der verbleibenden Haftzeit zu erwarten sein, erfolgt bei Vorliegen der weiteren Aufnahmevoraussetzungen die Zuweisungen in den Pool 3. Verfahren zur EVB-Pool Arbeit extern Straffälligenhilfe Im Straffälligenhilfesystem werden mögliche Aufnahmen im Rahmen einer Aufnahmekonferenz (vgl. dazu Handbuch Haus Fedelhören) geprüft. Beteiligt sind die Nachsorgeprojekte „sozialtherapeutisches Wohnen im Haus Fedelhören“ und „Projekt AHAB“ sowie die „Maßnahme IBEWO“. Die Mitarbeiter des EVB-Pools nehmen an der monatlich stattfinden Konferenz teil. Zielrichtung ist, Maßnahmeentscheidungen auf diesem Wege qualifizierter, transparenter und nachvollziehbarer zu treffen und den bisherigen Mangel an Dokumentation auszugleichen. In dieser Konferenz werden die notwendigen Anpassungen eines nahtlosen Überganges erörtert und vereinbart, z. B. Inhaftierte, die insbesondere keine Ausgänge erhalten, sollen durch die MA in der JVA aufgesucht und bei Notwendigkeit auch von der JVA abgeholt werden. Inhaftierte können im Rahmen eines Hafturlaubs ein Urlaubszimmer im Haus Fedelhören kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen. Für den Bereich der in Untersuchungshaft befindlichen männlichen Personen wurde das Projekt U-Haftreduzierung durch die Maßnahmen sozialtherapeutisches Wohnheim Haus Fedelhören und AHAB/Ambulante Hilfen/ambulante Betreuung des Vereins Hoppenbank e. V. installiert. Hier bestehen einerseits klare Abgrenzungen zum EVB-Pool, andererseits mit der JVA abgestimmte Kooperationsregelungen (vgl. dazu Handbücher Haus Fedelhören, AHAB) Suchthilfe Bei der Primärindikation Sucht ist auf Maßnahmen im Suchthilfesystem zurück zu greifen. Neben Entgiftungs- und Suchttherapieeinrichtungen bestehen Angebote spezieller bedarfsorientierter Betreuungs- und Wohnprojekte in diesem Bereich. Die Zuständigkeit von der Drogenberatung oder dem EVB-Pool hinsichtlich der Beratung und Betreuung von Suchtkranken sind geregelt. Soweit es sich um die Einleitung einer Alkohol- und / oder Spielsuchttherapie handelt, fällt die Beantragung und Einleitung dieser Maßnahme in den alleinigen Aufgabenbereich der EVB. Voraussetzung für eine stoffgebundene Suchttherapie ist zunächst eine Entzugsbehandlung (Entgiftung), die in geeigneten Krankenhäusern durchgeführt wird. Vertragsärzte, Krankenhäuser, stellen die medizinische Notwendigkeit fest und stellen eine „ärztliche Krankenhauseinweisung“ aus. Kostenträger dieser Maßnahme ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nachrangig der Sozialhilfeträger (§ 39 SGB i. V. m. Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom 04. 05. 2001, § 48 SGB XII). Eine, in den meisten Fällen sich sofort anschließende, notwendige Entwöhnungsbehandlung (Suchttherapie), wird vom Kostenträger bewilligt, soweit persönliche/medizinische Voraussetzungen (Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit u. –prognose) vorliegen und vorab ausreichende Beratung und Motivierung erfolgten. In vom Kostenträger anerkannten Therapieeinrichtungen werden diese Maßnahmen durchgeführt. Kostenträger sind in erster Linie die Rentenversicherung, dann in Rangfolge die gesetzliche Krankenversicherung, der

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Sozialhilfeträger (§ 15 SGB VI i. V. m. Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom 04. 05. 2001, § 48 SGB XII). Die Therapiemaßnahme ist über die Antragsunterlagen der Deutschen Rentenversicherung (Quelle. www.deutsche-rentenversicherung-bund.de ) zu beantragen. Neben fachärztlicher und suchttherapeutischer Behandlung gibt es verschiedene Projekte im Suchthilfesystem mit unterschiedlicher Ziel- und Schwerpunktsetzung der Betreuung und Wohnmöglichkeiten. In einigen Projekten ist Aufnahmevoraussetzung oder zumindest Ziel der Maßnahme die Suchtabstinenz. In anderen Projekten wird Suchtmittelkonsum toleriert und akzeptiert. Daneben gibt es Einrichtungen für Substituierte. Kostenträger entsprechender Maßnahmen ist der Sozialhilfeträger (§§ 67 ff. / SGB XII). Das Antragsverfahren zur Kostenübernahme wird von den Einrichtungen durchgeführt. Institutionen im Bereich der Suchterkrankung Neben anerkannten Entgiftungs- und Suchttherapieeinrichtungen auch mit differenzierter Diagnosebenennung gibt es Wohn- und Betreuungseinrichtungen im Bereich Alkohol- und im Bereich Drogensucht, sowie entsprechende Notunterkünfte. Für den Personenkreis der Substituierten gibt es Wohn- und Betreuungseinrichtungen. Eingliederungshilfe Personen, die durch eine Behinderung in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, die die Betreuung, ambulant oder stationär, durch qualifizierte Einrichtungen umfasst. Die Träger der Sozialhilfe, der behinderte Mensch, sonst im Einzelfall Beteiligte, insbesondere Ärzte, Gesundheitsamt, Landarzt, Jugendamt, zuständige Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind bei der Gesamtplanentwicklung zu beteiligen (§§ 53, 58 SGB XII). Vereinbarungen mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe für den Bremer Bereich Für Bremen ist die Aufgabe der Beurteilung, der gutachterlichen Stellungnahme, zu Notwendigkeit und Umfang der Eingliederungshilfe den Behandlungs-Zentren des Stadtteils, in dem der Betreffende zuletzt gemeldet war, übertragen. Sie werden nach Vorgesprächen mit der gewählten Einrichtung (z. B. Initiative zur sozialen Rehabilitation) von dieser beauftragt.

4. Ablaufverfahren Kooperationen EVB • Sojus • Aufnahmekonferenz (Freie Träger) • Zuweisungskonferenz (JVA Koordination, Soziale Dienste der Justiz, EVB) • Hauskonferenz (Frauenvollzug) • Direktzuweisungskonferenz (EFS, EVB Pool, Haus Fedelhören; HF) • Hausrunde im KompetenzCentrum (KC) • Netzwerkarbeit (Wohneinrichtungen, Therapieeinrichtungen) Controlling EVB • Bestandsliste monatlich an Geschäftsführung (GF) • Controllingbogen (Excel) alle 3 Monate an GF / wird weitergeleitet an Justiz • Jahresstatistik / Ende des Jahres mit GF • Jahresbericht und Auswertung der Arbeit mit GF

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Konkretisierungen des Aufgabenbereiches Klientenarbeit - Verantwortung als Fallführender Dienst - Durchsicht der vorhandenen Aktenlage - Begleitung des Klienten von der Fallaufnahme bis zur Entlassung - Rückgabe des Falls bei nicht mehr zutreffenden Zuweisungskriterien - Einzelgespräche mit dem Klienten, psychosoziale Anamnese Informationsaustausch mit zuständigen: • Vollzugsbeamten • Vollzugsabteilung • Vollzugsgruppenleitungen Informationsaustausch mit intern involvierten Diensten: • Drogenberatung • Psychologischer Dienst • medizinischer Dienst • Berufshilfe • Ergo- oder Kunsttherapie -

Einbeziehung der zuletzt zuständigen Betreuungsmaßnahme Einbeziehung des Fachdienstes zur EFS-Reduzierung

Fallbezogene Zusammenarbeit und Austausch mit • Soziale Dienste der Justiz • Richter • Rechtspfleger • Rechtsanwalt • Amt für Soziale Dienste • Job-Center -

Vorstellung von Klienten in der Aufnahmekonferenz des Straffälligenhilfesystems Organisation der Kontaktaufnahme zwischen Klient und vorgesehener Anschlussmaßnahme

Organisation und Vermittlung notwendiger flankierender Maßnahmen mit erforderlicher Zuarbeitung z.B.: • EFS • Substitutionsarzt • Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW) • Schuldnerberatung • Selbsthilfegruppe • Teestube -

kollegiale Beratung im EVB-Pool

Dokumentation: - Fallakte mit nachvollziehbarer Dokumentation (z.B. Zielvereinbarungen) psychosozialer Anamnesen in Kooperation (JVA, Klient, etc. …) - Erstellung Gesamtplan gem. §§ 67 ff. SGB XII; §16 (2) SGB II , § 58 SGB XII ff. - Antragstellung für Suchttherapien (Klärung des zuständigen Kostenträgers) - Anträge zur Kostenübernahme der örtlichen Zuständigkeit gem. § 98 SGB XII - Erstellung von Abschlussberichten - Erstellung des Klienten- Erhebungsbogens zur Jahresstatistik - Erstellung von Bestandslisten - Erstellung von Kurzvorstellungen für die o. g. Aufnahmekonferenz

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-

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schriftliche Vorbereitung von Fallbesprechungen in der kollegialen Beratung Erstellung von monatlichen Controllingbögen Sachstandmeldungen per Mail oder Mündlich an die JVA

5. Auswertung des aktuellen Berichtjahres 2015 : Strafhaft Männer & EFS Die Wochenstunden wurden für das Jahr 2015 wurden von 35 Std. (2014) auf 33 Std. bei gleich bleibendem Arbeitsaufwand gekürzt. Eine weitere Kürzung um 0,5 Std. ist für das Jahr 2016 erfolgt. Der Personenkreis mit besonderem Hilfebedarf birgt multiple Problemlagen, die eine intensive und langfristige Entlassungsvorbereitung (6 Monate) erfordert. Häufig sind Begleitausgänge und Vorstellungen in externen Einrichtungen notwendig, um eine bedarfsgerechte Übermittlung in eine kostenpflichtige Anschlussmaßnahme zu ermöglichen. Diese zeitaufwendige Betreuung soll dem Anspruch der Risikoverminderung von erneuter Inhaftierung gerecht werden.

5.1. Allgemeine statistische Erhebung aller Fälle (Aufnahme- sowie Sondierungsfälle) Es wurden folgenden Zielzahlen für das Jahr 2015 vorgegeben: -

erwartet wird die Bearbeitung von 65 Fallzugängen / Jahr durch den Casemanager bei 33 Wochenstunden von den Fallzugängen sollen mindestens 33 Klienten in die intensive Fallbetreuung übernommen werden. von den intensiv betreuten Fällen sollen bei den Männern mindestens 24 Klienten in besondere Hilfen vermittelt werden

Soll „bearbeitete Fälle“: Ist : Abweichung:

65 68 + 4,4 %

Von den 68 Fällen waren 30 reine Sondierungsfälle. Durch die vorherige Sondierung durch die EVB Pool Koordination werden in der Strafhaft nur in Ausnahmefällen (bei unklarem Bedarf) erneute Sondierungsgespräche geführt. Im EFS Bereich hingegen ist der EVB Pool alleinig für die Sondierung zuständig.

Soll: „vermittelte Fälle“ Ist: Abweichung

24 27 + 12,5%

Im Jahr 2015 sind 38 (4 Fälle übernommen aus 2014) durch den Pool "intensiv betreut " worden. Davon wurden 27 Klienten in besondere Hilfen vermittelt. Somit ist die Vermittlungsquote im Vergleich zum Vorjahr (25 Vermittlungen) weiter angestiegen.

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21 24 29 16 Mai

2 Juni

1 Juli

0

August September

0 7 0 1 0 18 161

Summe

April

Sonstige*

März

Selbsthilfegruppe

Februar

Teestube (Hoppenbank e.V.

3

AIDS-Hilfe

4

Ambulante Suchthilfe Bremen(ASHB)

5

Geldverwaltung (Verein Bremische Straffälligenbetreuung)

8

versch. Drogenhilfeangebote (comeback gmbh)

14

POLA- Gruppe (Verein Bremische Straffälligenbetreuung) Alkoholsucht & Prävention (A & P) ** (Hoppenbank e.V.)

42

Schuldnerberatung (Verein Bremische Straffälligenbetreuung)

Januar

Sozialberatung (Verein Bremische Straffälligenbetreuung)

6

Zentrale Fachstelle Wohnen (ZFW)

EFS-Reduzierung (Hoppenbank e.V.)

Berufshilfe (BHB) (Hoppenbank e.V.)

Hoppenbank e.V. Jahresberichte 2015

Zugänge nach Monat: Zugänge nach Monat

12 13

12

10

7 6 7

5

3 4 3

2

0 0

Oktober November Dezember

Eingeleitete flankierende Maßnahmen

Bei den 68 Fällen wurden im Jahr 2015 insgesamt 161 Flankierende Maßnahmen eingeleitet:

* Sonstige: u.a. Kontakt zur Bewährungshilfe, Gericht, Rechtsanwälte oder Substitutionsärzten. ** Das Projekt A+P ist zum 01.12.15 erneut gestartet.

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5.2 Statistische Erhebungen der Aufnahmefälle Auswertung der 38 Klienten die nach vorheriger Sondierung in die intensive Fallbetreuung übernommen wurden. Haftformen: 68 % der Fälle die in die EVB Pool Betreuung aufgenommen wurden sind in der Strafhaft inhaftiert gewesen (39% reine Strafhaft und 29% mit anhängiger EFS). 29% sind durch den EVB Pool in der EFS sondiert und anschließend in den EVB Pool aufgenommen worden. Ein Fall (3%) wurde aus der U-Haft vermittelt.

Stra fha ft u. EFS, 11, 29%

Haftform N=38

U-Ha ft, 1, 3%

EFS, 11, 29% Stra fha ft, 15, 39%

EFS

Stra fha ft

Stra fha ft u. EFS

U-Ha ft

Hauptdelikte: Der überwiegende Anteil (60%), der Personen mit besonderem Hilfebedarf ist aufgrund von Eigentumsdelikten inhaftiert gewesen. Darunter sind alle Formen des „Diebstahls“; einfacher Diebstahl, Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl zusammengefasst worden. Der Hauptanteil der Eigentumsdelikte ist im Kontext einer Suchtmittelerkrankung, als „Beschaffungskriminalität“, zu interpretieren. Dazu gehört auch das zweithäufigste Delikt „Raub“, mit einem Anteil von 13%. Den drittgrößten Anteil der erfassten Personen macht mit 8% das Delikt „Erschleichen von Leistungen“ bzw. „Schwarzfahren“ aus. Diese Klientel ist aufgrund von nicht-regulierten Geldstrafen in der Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert worden. „Körperverletzung“ und „Sachbeschädigung“ sind als Hauptdelikt mit je 5 % vertreten. „Verstoß gg. BtMG“, „Nötigung“ und „Trunkenheit im Verkehr“ waren bei je einer Person (3%) das Hauptdelikt.

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Hauptdelikt N = 38

Körperverl etzung; 2; 5%

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Nöti gung; 1; 3% Ra ub; 5; 13% Sa chbes chä di gung; 2; 5% Trunkenhei t i m Verkehr; 1; 3% Verg. BtmG; 1; 3%

Di ebs ta hl ; 23; 60%

Beförderungs er -s chl ei chung; 3; 8%

Beförderungs ers chl ei chung Nöti gung Trunkenhei t i m Verkehr

Di ebs ta hl Ra ub Verg. BtmG

Körperverl etzung Sa chbes chä di gung

Erstinhaftierung Ausgewertet wurde der prozentuale Anteil der 38 Inhaftierten, die erstmalig in einer Justizvollzugsanstalt sind. Als „nicht“- Erstinhaftierte wurden auch die Fälle gezählt, die zuvor nur aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen inhaftiert wurden. 87 % (33) der Inhaftierten war in der Vergangenheit zumindest wg. einer EFS inhaftiert. Nur 13% (5) gaben an erstmalig inhaftiert zu sein. Beginn der Straffälligkeit: Der überwiegende Anteil (60%) der Inhaftierten sind zwischen dem 14. - 17. Lebensjahr erstmals straffällig in Erscheinung getreten. 16% sind zwischen dem 18. – 21. Lebensjahr auffällig geworden. Mit steigendem Alter nimmt die Zahl ab.

Beginn der Straffälligkeit N=38 1

über 35 Ja hre

5

26-34 Ja hre 3

22-25 Ja hre

6

18-21 Ja hre 14-17 Ja hre

23 0

5

10

15

20

25

Altersstruktur: Unter 25J. war ein Klient bzw. 2,6%. Mit jeweils 29% war die Gruppe der 25-30J. und der 4150J. vertreten. Den größten Anteil (34,2%) macht die Gruppe der 31-40 J. aus. 5,2% waren über 50J. alt.

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Altersstruktur N=38 13

14 11

12

11

10 8 6 4 2

2

1

0 Unter 25J.

25 -30J.

31-40J.

41-50J.

51-55J.

Staatsangehörigkeit: 95 % der Klienten hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Jeweils 2,5 % (eine Person) hatte die griechische und polnische Staatsangehörigkeit.

Migrationshintergrund: 74% (28) der Klienten hat keinen Migrationshintergrund. 26% (10) gaben einen Migrationshintergrund an. Familienstand: 84 % (32) der betreuten Klienten gaben an ledig zu sein. Eine geschiedene Ehe gaben 16 % (6) an. Wohnsituation vor der Inhaftierung Der größte Anteil (31%) hat in einer Wohnung ohne eigenen Mietvertrag gelebt. Dieser Personenkreis ist bei Freunden oder Familienangehörigen untergekommen. Weitere 24 % haben vor der Inhaftierung in eigenem Wohnraum gelebt. 16 % befanden sich in einer Anschlussvollstreckung einer Restfreiheitsstrafe nach Vollzug einer Maßregel (gem. § 64 StGB). 16% waren vor der Haft ohne festen Wohnsitz. 5% haben vor der Inhaftierung in einer Notunterkunft (u.a. Jakobushaus, Sleep-Inn oder La Campagne) genächtigt. Drei Person (8 %) sind aus dem Betreuten Wohnen erneut inhaftiert worden.

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Wohnsituation vor der Haft N=38 § 64 StGB, 6, 16%

Wg mi t ei g. Mv, 9, 24%

a us betr. Wohnen , 3, 8% Notunterkunft, 2, 5%

ofW, 6, 16%

ohne ei g. Mv, 12, 31% § 64 StGB

a us betr. Wohnen

Notunterkunft

ofW

Wg mi t ei g. Mv

ohne ei g. Mv

Schulden: 97,4 % (37) des ausgewerteten Personenkreises gab an verschuldet zu sein. Insgesamt schätzen 15,8% ihre Schulden auf unter 2500€ und 28,9% auf über 2500€. 52,6 % gaben an, zwar Schulden zu haben aber keinen Überblick zu haben in welcher Höhe. Lediglich eine Person (2,6 %) gab an nicht verschuldet zu sein.

Schulden N=38 Ja , Höhe unbeka nnt

20

Über 2.500 €

11 6

Unter 2.500 € Kei ne

1 0

5

10

15

20

25

Einkommenssituation vor der Haft: 79 % der ausgewerteten Inhaftierten lebten vor dem Haftantritt von ALGII Leistungen. 13% waren vor der Inhaftierung ohne jegliche Leistungsbezüge. 3 % lebten von Rente bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. 5 % haben vor der Haft ALG I bezogen. Keiner hat vor der Haft von Arbeitsentgelt gelebt.

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Einkommen vor der Haft N=38 EU-Rente; 1; 3% Ohne Lei s tungs bezug; 5; 13%

ALG II; 30; 79%

ALG I; 2; 5%

ALG I

ALG II

EU-Rente

Ohne Lei s tungs gebzug

Sucht: 97% der Klienten gaben eine Suchtmittelabhängigkeit an. 79% der Klienten haben eine Mehrfachabhängigkeit (Polytoxikomanie) angegeben. Als Hauptdroge wurde vorwiegend Heroin benannt. 13 % seien Alkoholabhängig. Weitere 5 % gaben eine psychische Abhängigkeit von THC an. Nur 3% bzw. ein Klient gab an keine Suchtmittelabhängigkeit zu haben.

Suchtmittelabhängikeit N= 38

THC; 2; 5%

Al kohol ; 5; 13%

Kei ne; 1; 3%

Pol i toxi koma n; 30; 79%

Al kohol

Kei ne

Pol i toxi koma n

THC

Schulbildung: Der Anteil der Personen mit einem Hauptschulabschluss betrug 66%. Keinen Schulabschluss hatten 26%. 2 Klienten bzw. 5% hatten einen Realschulabschluss und 1 Klient (3%) hatte einen Sonderschulabschluss.

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Schulabschluß N=38 Ohne; 10; 26%

Rea l s chul e; 2; 5% Sonders chul e; 1; 3%

Ha upts chul e; 25; 66%

Ha upts chul e

Ohne

Rea l s chul e

Sonders chul e

Berufsausbildung: 61 % des ausgewerteten Personenkreises haben keine Berufsausbildung. 32 % haben eine Ausbildung begonnen aber abgebrochen und 29% haben überhaupt keine Ausbildung. 39 % der Personen hat eine abgeschlossene Berufsausbildung angegeben.

Berufsausbildung N=38 ohne ; 11; 29% a bges chl os s en; 15; 39% a bgebrochen; 12; 32%

a bgebrochen

a bges chl os s en

ohne

Vermittlung in besondere Hilfemaßnahmen: Der Pool ist beauftragt, die Gruppe der Inhaftierten mit besonderem Hilfebedarf zu unterstützen. Der Pool leitet aus den erfassten besonderen Problemlagen und Bedürfnissen konkrete Hilfemaßnahmen ab, die erforderlich sind, um perspektivisch die gesellschaftliche und persönliche Integration des Einzelnen zu fördern und damit verbunden die Gefahr des

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Rückfalles in die Straffälligkeit zu reduzieren. Der Schwerpunkt liegt in der Kooperation mit allen Beteiligten. Der EVB Pool vermittelt in ambulantes oder stationär Betreutes Wohnen. Grundlage ist immer die Erstellung eines Gesamtplans gem. §§ 67 ff. SGB XII; §16 (2) SGB II oder § 58 SGB XI. Ebenso übernimmt der EVB Pool die Antragstellung für Suchttherapien (zur § 57 StGB Entlassung oder zur Endstrafe). Allerdings wurde im Berichtsjahr keine Leistung zur medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke ( GKV / DRV) eingeleitet. Von den 38 intensiv betreuten Klienten wurden 71% in kostenpflichtige Anschlussmaßnahmen „ Betreutes Wohnen“ vermittelt: In ein ambulant betreutes Wohnprojekt (gem. §§ 67 ff. SGB XII; oder gem. §16 (2) SGB II) wurden insgesamt 42% vermittelt. Zu den Einrichtungen gehören: AHAB- Hoppenbank e.V., IBEWO - Verein Bremische Straffälligenbetreuung; WP Walle- Hohehorst gGmbH. Bei weiteren 5 % wurde eine ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum eingerichtet. 16 % wurden als Anschlussmaßnahmen nach der Inhaftierung in stationär betreutes Wohnen (gem. §§ 67 ff. SGB XII) vermittelt. Dazu gehören die Einrichtungen: sozialtherapeutisches Wohnheim - Haus Fedelhören, Hoppenbank e.V. , Wohnheim Straffälligenhilfe Lüneburg, Wilhelm Wendebourg Haus Bremerhaven. In eine Einrichtung der Wiedereingliederungshilfe (gem. §§ 53, 58 SGB XII). wurden 8 % vermittelt. Dazu gehören die Einrichtungen: Haus Rockwinkel- Ameos Eingliederung Bremen, Schloss Gestorf- STEP-Hannover, Haus Hasselberg, Brücke SWH.) 21 % der Fälle konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht vermittelt werden bzw. wurden „abgebrochen“. 8 % sind als „offener Fall“ vermerkt. Eine Überleitung in eine Hilfemaßnahme ist für diese Fälle 2016 anvisiert.

Vermittlung in besondere Hilfen N=38 ohnhei m Stra ffä l l i genhi l fe Lüneburg Wi l hel m Wendebourg Ha us Schl os s Ges torf Ha us Rockwi nkel Ha s s el berg Brücke SH WP Wa l l e a mb. Betreuung i n ei g. Wohnra um offen Ha us Fedel hören IBEWO AHAB ni cht vermi ttel t 0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Betreuungsabbrüche Von den 8 Personen kam es während der Betreuungszeit bei 3 (37%) zum „Motivationsverlust“. Zwei Personen haben nach der Haft eine Wohnung gefunden bzw.

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konnten bei Bekannten unterkommen und äußerten keinen weiteren Hilfebedarf. Eine Person (11%) ist während der Betreuung auf Flucht gegangen, eine weitere Person (11%) wurde nicht vorzeitig Entlassen und eine Person (11%) wurde kurzfristig entlassen.

Gründe Betreuungsabbruch N=8 Entl a s s ung/

Verl egung; 1; 13%

Wohnung gefunden; 2; 24%

Fl ucht; 1; 13%

kei ne Entl a s s ung; 1; 13%

Moti va ti ons verl us t; 3; 37%

Entl a s s ung/Verl egung

Entwei chung/Fl ucht

Moti va ti ons verl us t

Wohnung gefunden

kei ne Entl a s s ung

Entlassungszeitpunkt: Der Hauptanteil (34 %) wurde zum Ende der Freiheitsstrafe regulär entlassen. 29% wurden zum Ende einer Ersatzfreiheitsstrafe entlassen. 18% wurden vorzeitig entlassen, davon 13% zum 2/3 Termin und 5 % zur Reststrafe. 3% wurden im Rahmen der Haftprüfung aus der U-Haft in das Haus Fedelhören entlassen. 16 % sind aktuell noch inhaftiert.

Entlassung zu: N =38 noch i n Ha ft; 6; 16%

§ 57 2/3 StGB; 5; 13% § 57 Res ts tra fe; 2; 5%

Ha ftprüfung; 1; 3%

Ends tra fe SH; 13; 34%

§ 57 2/3 StGB

§ 57 Res ts tra fe

[Ende EFS, ,11 29%,

Ende EFS

Ends tra fe SH

Ha ftprüfung

noch i n Ha ft

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5.3 Statistische Erhebungen der reinen Sondierungsfälle Auswertung der 30 Fälle, bei denen nach einer Sondierung kein besonderer Hilfebedarf festgestellt wurde bzw. die Klienten das Angebot ablehnten. Haftformen: 73% der reinen Sondierungsfälle waren aufgrund einer EFS inhaftiert. Diese Zahl ergibt sich vor dem Hintergrund, dass im Geldstrafenvollzug eine vorherige Sondierung durch die EVB Koordination nicht stattfindet. Demzufolge waren auch nur 27% der Sondierungsfälle, bei denen eine erweiterte Sondierung notwendig war, in der Strafhaft.

Haftform N=30 Stra fha ft; 6; 20%

EFS; 22; 73%

Stra fha ft u. EFS; 2; 7%

EFS

Stra fha ft

Stra fha ft u. EFS

Hauptdelikt: Der größte Anteil (38 %), der reinen Sondierungsfälle, ist aufgrund von Eigentumsdelikten inhaftiert gewesen. Darunter sind alle Formen des „Diebstahls“; einfacher Diebstahl, Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl zusammengefasst worden. Allerdings ist hier eher von „ einfachem Diebstahl“ auszugehen, da der überwiegende Anteil der Sondierungsfälle sich in einer Ersatzfreiheitsstrafe befand. Das zweithäufigste Delikt mit 13% war Körperverletzung. Der Anteil der aufgrund von Beförderungserschleichung inhaftiert war, betrug im Jahr 2015 7 %. Im Jahr zuvor 31%; somit ist die Anzahl stark zurückgegangen. Ebenso waren 7% wegen „Verstoß gg. BtMG“ inhaftiert. In der Auswertung wurde nicht zwischen Handeltreiben, Besitz und Anbau von BTM unterschieden. Weitere 7% waren wg. „Betrug“ verurteilt worden.

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Bi l dung kri mi nel l er Verei ni gungen; 1; 3%

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Hauptdelikt N=30

Ra ub; 1; 3% Vers toß GWG; 1; 3% Beförderungs ers chl ei chu ng; 2; 7%

Bel ei di gung; 1; 3%

Betrug; 2; 7% Bedrohung; 1; 3% Verg. BtmG; 2; 7%

Di ebs ta hl ; 11; 38%

kei ne Anga be; 4; 13%

Körperverl etzung; 4; 13%

Bedrohung

Bel ei di gung

Bi l dung kri mi nel l er Verei ni gungen

Ra ub

Vers toß GWG

Beförderungs ers chl ei chung

Betrug

Verg. BtmG

kei ne Anga be

Körperverl etzung

Di ebs ta hl

Altersstruktur: Den größten Anteil machte die Altersgruppe der. 41-50 mit 33% aus. Jeweils 20% waren in den Altersstufen unter 25J. , 25-30J. und der. 31-40 J. vertreten. 7 % waren über 50 J. alt.

Altersstrukur N=30

12

10

10 8 6

6

6

6

4 2

1

1

51-55J.

56-65J.

0 Unter 25J.

25 -30J.

31-40J.

41-50J.

Staatsangehörigkeit: 71 % der Klienten hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. 10 % haben keine Angabe gemacht. 7% waren mazedonischer Nationalität und jeweils 3% polnische, ukrainische, türkische, rumänischer Staatsangehörige.

30

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Staatsangehörigkeit N=30 kei ne Anga be; 3; 10%

Ma zedoni s ch; 2; 7% Pol ni s ch; 1; 3% Rumä ni s ch; 1; 3%

Deuts ch; 21; 71%

Türki s ch; 1; 3% Ukra i ni s ch; 1; 3%

Deuts ch

kei ne Anga be

Ma zedoni s ch

Rumä ni s ch

Türki s ch

Ukra i ni s ch

Pol ni s ch

Migrationshintergrund: 33,3% (18) der Klienten hat einen Migrationshintergrund. 60 % (18) gaben an keinen Migrationshintergrund zu haben. 6,7 % (2) haben „keine Angaben“ gemacht, die zur Auswertung nötig gewesen wären. Familienstand: 47 % (14) der Klienten gaben an ledig zu sein. 10 (3) % gaben an verheiratet zu sein. 43 % (13) haben „keine Angaben“ gemacht, die zur Auswertung nötig gewesen wären. Wohnsituation vor der Inhaftierung 33 % haben vor der Inhaftierung in eigenem Wohnraum gelebt. Bei den reinen Sondierungsfällen blieb der Wohnraum meistens erhalten. Daraus ergibt sich u.a. der geringere Hilfebedarf. Weitere 40 % haben in einer Wohnung ohne eigenen Mietvertrag gelebt. Dieser Personenkreis ist bei Freunden oder Familienangehörigen untergekommen. Ohne festen Wohnsitz waren vor der Haft 10%. Jeweils 7% waren vor der Haft in einer Notunterkunft untergebracht oder sind in einer Therapieeinrichtung gewesen. 3 % befanden sich in einer Anschlussvollstreckung einer Restfreiheitsstrafe nach Vollzug einer Maßregel (gem. § 64 StGB).

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Wohnsituation vor der Inhaftierung N=30 ohne ei g. Mv; 12; 40%

ofW; 3; 10% Notunterkunft; 2; 7%

a us Thera pi e; 2; 7%

Wg mi t ei g. Mv; 10; 33%

§ 64 StGB; 1; 3%

§ 64 StGB

a us Thera pi e

Notunterkunft

ofW

ohne ei g. Mv

Wg mi t ei g. Mv

Schulden: 70 % des ausgewerteten Personenkreises gab an verschuldet zu sein. 30 % schätzen ihr Schulden auf über 2500€ und 7 % auf unter 2500 €. 33% gaben an zwar Schulden zu haben, aber keinen Überblick zu haben in welcher Höhe. 10 % haben „keine Angaben“ gemacht, die zur Auswertung nötig gewesen wären. 20 % gaben an schuldenfrei zu sein.

Schulden N=30 Unter 2.500 € kei ne Anga be Kei ne Schul den Über 2.500 € Ja , Höhe unbeka nnt 0

2

4

6

8

10

12

Einkommenssituation vor der Haft: 63 % der Inhaftierten lebten vor dem Haftantritt von ALGII Leistungen. 17% ging einer regelmäßigen Arbeit nach und lebte dementsprechend vom Arbeitsentgelt. 7 % lebten von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Weitere 7% standen im ALGI Bezug. Jeweils 3 % waren vor der Haft ohne jegliche Bezüge oder machten keine Angabe.

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Einkommen vor der Haft N=30

kei ne Anga be; 1; 3%

Lohn; 5; 17% ALG II; 19; 63%

Ohne; 1; 3% SGB XII; 2; 7% ALG I; 2; 7%

ALG I

ALG II

kei ne Anga be

Lohn

Ohne

SGB XII

Sucht: 47% der Klienten haben eine Mehrfachabhängigkeit ( Polytoxikomanie) angegeben. Als Hauptdroge wurde vorwiegend Heroin benannt. 37% gaben „keine Suchtmittelabhängigkeit“ an 10 % gaben eine psychische Abhängigkeit von THC an. 3 % gaben eine Heroinabhängigkeit ohne weiteren Substanzkonsum an. 3 % haben „keine Angaben“ gemacht, die zur Auswertung nötig gewesen wären.

Suchtmittelabhängigkeit N=30 Heroi n; 1; 3% Kei ne Anga be; 1; 3% Pol i toxi koma n; 14; 47%

THC; 3; 10%

Kei ne; 11; 37%

Heroi n

Kei ne Anga be

THC

Kei ne

Pol i toxi koma n

Schulbildung: 43% der Klienten hatte einen Hauptschulabschluss. 27 % hatten keinen Schulabschluss. 20 % verließen die Realschule mit einem Abschluss. 7% hatte einen gymnasialen Abschluss. 3% haben „keine Angaben“ gemacht, die zur Auswertung nötig gewesen wären.

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Schulabschluß N=30 kei ne Anga be 3%

Ha upts chul e 43%

Ohne 27%

Gymna s i um 7%

Gymna s i um

Rea l s chul e 20%

Ha upts chul e

kei ne Anga be

Ohne

Rea l s chul e

Berufsausbildung: 23 % haben eine Ausbildung begonnen aber abgebrochen und 33% hat überhaupt keine Ausbildung. D.h., dass 56 % des ausgewerteten Personenkreises keine Berufsausbildung hat. 41 % der Personen hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.3% haben „keine Angaben“ gemacht, die zur Auswertung nötig gewesen wären.

Berufsausbildung N=30 a bgebrochen; 7; 23% Ohne; 10; 33% Kei ne Anga be; 1; 3%

a bges chl os s ene; 12; 41%

a bgebrochen

Kei ne Anga be

a bges chl os s ene

Ohne

Gründe für die Nichteinleitung besonderer Hilfen Bei 59 % wurde während der Sondierung „kein besonderer Hilfebedarf“ festgestellt bzw. die Klienten vertraten diese Selbsteinschätzung. 10 % hatten aufgrund erneuter Verurteilungen keine Entlassungsperspektive innerhalb der nächsten 6 Monate. Weitere 7% hatten keine Perspektive auf eine vorzeitige Entlassung. Bei 10% waren andere externe Dienste zuständig (z.B bei psychiatrischen Diagnosen) 7 % wurden sehr kurzfristig entlassen oder in eine andere JVA verlegt.

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Bei 7% war eine Vermittlung aufgrund ausländischer Papiere und fehlender Leistungsansprüche in Deutschland nicht möglich

Gründe für Nichteinleitung besonderer Hilfen N=30 kei ne Entl a s s ung, neue Stra fen; 3; 10%

kei ne KÜ durch Lei s tungs trä ger; 2; 7%

kei n bes . Hi l febeda rf; 18; 59%

kei ne vorzei ti ge Entl a s s ung; 2; 7% a nderer externer Di ens t zus tä ndi g; 3; 10% Entl a s s ung/ Verl egung; 2; 7%

a nderer externer Di ens t zus tä ndi g

Entl a s s ung/Verl egung

kei n bes . Hi l febeda rf

kei ne Entl a s s ung, neue Stra fen

kei ne KÜ durch Lei s tungs trä ger

kei ne vorzei ti ge Entl a s s ung

C. Clawson

6. EVB-Pool Jahresbericht 2015 (geschlossener Frauenvollzug/ offener Frauenvollzug) Der EVB-Pool im Frauenvollzug hat seinen Sitz im geschlossenen Frauenvollzug und ist mit einem / einer FallmanagerIn besetzt. Beraten werden inhaftierte Frauen, die sich im offenen und geschlossenen Frauenvollzug befinden. Hier werden inhaftierte Frauen, die einen besonderen Hilfebedarf aufweisen, in kostenpflichtige Maßnahmen vermittelt. Laut Leistungsbescheid sind 13 Wochenstunden für den EVB-Pool Frauenvollzug vorgesehen.

6.1 Statistische Erhebungen Die Fallmanagerin hat vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 15 Fälle bearbeitet (Sondierungsund Aufnahmefälle im EVB-Pool Frauenvollzug). Hier werden zwischen Aufnahmen- und Sondierungsfällen unterschieden. Während der Sondierungsphase wird von der/ dem FallmanagerIn geprüft, ob die Zuständigkeit des EVB-Pools gegeben ist und ein kostenpflichtiger Hilfebedarf besteht. Sofern eine inhaftierte Frau einen Hilfebedarf aufweist, wird sie in die intensive Fallbetreuung aufgenommen. In der Phase der intensiven Fallbetreuung werden Ziele und weitere Schritte vereinbart. Zudem wird der Kontakt zu den entsprechenden Hilfeeinrichtungen aufgenommen und ein Aufnahmetermin anvisiert. Sofern eine Klientin während der intensiven Fallbetreuung die Beratung abbricht, gilt dies als abgebrochener Fall. Es wurden ausschließlich Frauen aus dem geschlossenen Frauenvollzug beraten. Jede aufgeführte Klientin befand sich nicht länger als 6 Monate in der Betreuung.

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Vermittelt wurde im Jahr 2015 in stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke, in intensiv betreutes Wohnen im eigenen Wohnraum und in Eingliederungsmaßnahmen. Die Belegung der inhaftierten Frauen innerhalb des Frauenvollzuges wird ursprünglich auf 2 Pavillons verteilt. Ende des Jahres 2014 wurde einer der 2 Pavillons geschlossen und für minderjährige Flüchtlinge frei gehalten. Dies reduzierte die mögliche Aufnahme von 35 inhaftierten Frauen auf ca. 19 Aufnahmen. Zudem ist im Laufe des Jahres ein Gefangenenrücklauf zu erkennen. Mitte des Jahres wurden kurzweilig 9 Frauen im Frauenvollzug verzeichnet. Aufgrund der bereits am Anfang des Jahres verzeichneten niedrigen Gefangenenzahlen im Frauenvollzug wurde die Wochenstundenzahl des EVB-Pool Frauenvollzug von 13 Wochenstunden auf 11 reduziert. Im Juli 2015 wurde eine deutliche Abweichung der Zielzahlen deutlich und als Maßnahme wurde eine weitere Stundenreduzierung des EVBPools im Frauenvollzug initiiert. Seit Juli 2015 wird der EVB-Pool nur noch mit 9 Stunden wöchentlich besetzt.

Beschreibung

SOLL

IST

Abweichung

Aufnahmen und Sondierungen

25

15

-10

Aufnahmen in die intensive Fallbetreuung

20

8

-12

Vermittlung in kostenpflichtige Maßnahmen

14

5

-9

Abb.1 Im Jahr 2015 wurden insgesamt 15 Frauen in den EVB-Pool Frauenvollzug aufgenommen und beraten. Gem. Abb. 1 sind 8 Frauen in die intensive Fallbetreuung übergegangen und 5 Frauen wurden in kostenpflichtige Maßnahmen vermittelt. Weitere 3 Frauen sind als unabgeschlossener Fall in das Jahr 2016 übergegangen.

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Abb.2

Abb. 3 Von den 15 Fallzugängen wurden 5 Frauen in kostenpflichtige Maßnahmen im Anschluss der Haft vermittelt. 6 Frauen haben den Kontakt zum EVB-Pool Frauenvollzug aufgenommen und wiesen nach gründlicher Prüfung einen besonderen Hilfebedarf auf. 1 Frau hat die Beratung aufgrund ihrer Verlegung in den offenen Frauenvollzug beendet, da sie für sich neue Ziele geschaffen habe. 3 Frauen wurden als Wiedervorlage in das Jahr 2016 aufgenommen.

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Abb.4 Der überwiegende Teil der Fallzugänge waren deutscher Nationalität. Darüber hinaus hatte ebenfalls keiner der Fallzugänge mit deutscher Nationalität einen Migrationshintergrund. Die Fallzugänge mit israelischer und türkischer Staatsangehörigkeit besaßen eine Duldung. Eine weitere Klientin mit russischer Nationalität besaß eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

Abb.5

In Abb. 5 werden die Haftformen der jeweiligen inahftierten Frauen erhoben. Die Erhebung fand während der ersten Beratungseinheiten statt, was bedeutet, dass sich die Haftform im Laufe der Beratungen ändern kann, zum Beispiel von der Untersuchungshaft in die Strafhaft verlegt. 4 Frauen des EVB-Pools Frauenvollzug verbüßten eine Ersatzfreiheitsstrafe. Eine Erstzfreiheitsstrafe ist eine „Freiheitsstrafe, die bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit im Urteil ausgesprochen wird (§ 43 StGB)“. [http://www.enzyklo.de/Begriff/Ersatzfreiheitsstrafe, 25.02.2016, 15.21 Uhr] 1 Frau befand sich während der Aufnahme in die Beratung in Untersuchungshaft. Eine Vermittlung in eine kostenpflichtige Maßnahme während der Untersuchungshaft kann sich positiv auf das Urteil in der bevorstehenden Verhandlung auswirken. 8 Frauen befanden sich bereits in der Strafhaft der JVA Bremen Frauenvollzug und planten eine kostenpflichtige Maßnahme zum Haftende oder zur Haftunterbrechung. 2 Frauen verbüßten eine Freiheitsstrafe und anschließend eine Ersatzfreiheitsstrafe.

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Abb.6 Der überwiegende Teil der inhaftierten Frauen im EVB-Pool verbüßen eine Freiheitsstrafe aufgrund eines direkten BTM Deliktes (BTM= Betäubungsmittel). 6 Frauen verbüßen eine Freiheitsstrafe aufgrund eines Diebstahlsdelikt. In vielen Fällen wurde ein Diebstahldelikt aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen und wird der Beschaffungskriminalität zugeordnet. Ob es der Beschaffungskriminalität zugeordnet werden kann entscheidet der Richter in der Verhandlung und legt die Erkenntnis im Urteil fest. „Die Beförderungserschleichung (umgangssprachlich auch Schwarzfahren genannt) ist in Deutschland ein vertypter Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB.“ [http://www.juraforum.de/lexikon/befoerderungserschleichung, 25.02.2016, 15:58 Uhr]

Abb.7

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80 % der aufgenommen weiblichen Klienten waren polytoxikomanie suchtmittelabhängig, d.h. die Klientinnen haben vor der direkten Inhaftierung mehr als 2 illegale Suchtmittel (mit inbegriffen ist der Alkohol) gleichzeitig und regelmäßig, bzw. täglich konsumiert. THC= Tetrahydrocannabinol. Eine THC Abhängigkeit beschreibt den regelmäßigen, bzw. täglichen Konsum von Cannabis oder Marihuana. Lediglich war 1 Klientin nicht suchtmittelabhängig.

Abb. 8 Von 15 weiblichen Klienten haben 12 Frauen vor der Inhaftierung in Bremen gelebt, 2 hatten ihren Lebensmittelpunkt in Bremerhaven und 1 Klientin hat diesbezüglich keine Angaben gemacht.

Abb.9

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Der überwiegende Teil der weiblichen Zugänge im EVB-Pool befand sich im Alter zwischen 31 und 41 Jahren. Diese 40 % waren zu 100 % vorbestraft, bereits vorinhaftiert und suchtmittelabhängig.

Abb.10 Der überwiegende Teil der weiblichen Klienten ist ledig, wobei diese vor der Inhaftierung oft und auch über die Haft hinaus in festen Partnerschaften lebten.

Abb.11 Darüber hinaus hatten 13 von den 15 Fallzugängen keine abgeschlossene Berufsausbildung. 1 Fallzugang hat diesbezüglich keine Angaben gemacht und 1 weitere Klientin war im Besitz einer abgeschlossenen Ausbildung.

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Der überwiegende Anteil (13 von den 15 Fallzugängen) lebte vor der Haft von ALG II Leistungen (Arbeitslosengeld II nach dem SGB II). Eine weitere Klientin hat diesbezüglich keine Angaben gemacht und eine weitere Klientin bezog Leistungen nach dem SGB XII.

Abb. 12

Abb.13 Gem. Abbildung 3 wurden von den 15 weiblichen Fallzugängen 5 Frauen in kostenpflichtige Maßnahmen im Anschluss der Haftstrafe vermittelt. Es erfolgte 1 Vermittlung in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. §§ 58, 53, 54 SGB II in den CMA Hof Loxstedt Düringen. Der Antrag wurde beim Amt für Soziale Dienste in Bremen gestellt und die Übernahme der Kosten wurde bewilligt. Eine CMA Einrichtung ist eine Einrichtung für „chronisch mehrfach abhängige“ Suchtmittelkonsumenten.

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Bei 2 weiteren weiblichen Klienten erfolgte eine Vermittlung in stationäre Suchttherapien. Hierfür wurde ein Antrag bei dem zuständigen Kostenträger gestellt (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse oder Amt für Soziale Dienste). Die Kostenübernahme bei den jeweiligen Klientinnen erfolgte über die zuständigen Krankenkassen. Darüber hinaus wurde bei 1 Klientin ein Antrag auf intensiv betreutes Wohnen im eigenen Wohnraum beim Amt für Soziale Dienste Bremen gestellt. Die betroffene Klientin hat nach der Haft wieder ihren ursprünglichen Wohnraum bezogen und hat eine Betreuung über die Bremische Straffälligenbetreuung in Anspruch genommen. Die Vermittlung in sonstige Institutionen beschreibt die Vermittlung 1 Klientin in ein Übergangswohnheim nach der Haft für Frauen.

Abb.14 C. Nowara

Suchtberatung in der Untersuchungshaft & im Jugendvollzug Jahresbericht 2015 1. Suchtberatung Seit dem 01.04.2013 gestaltet der Verein Hoppenbank e.V. die Suchtberatung in der Bremer Untersuchungshaft (U-Haft) und dem Jugendvollzug. Zum Jahreswechsel 2013/ 2014 wurde das Fallmanagement neu besetzt. Kernprobleme Inhaftierter sind in der Regel geringes Bildungs- und Ausbildungsniveau, wiederholte Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, unsicherer Leistungsbezug, erhebliche Schulden, Wohnungslosigkeit, langjährige, nicht bewältigte Suchterkrankung, Ängste vor Überforderung in der Alltagsbewältigung und nicht verarbeitete traumatische Erlebnisse in der Kindheit oder Jugend. Zudem bestehen häufig Erschwernisse, sich aus dem alten belasteten Milieu herauszulösen, bestehende Überschuldung angehen zu können und eigenständig, eine gesellschaftliche Eingliederung zu erreichen.

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Das Angebot der Suchtberatung ist eine Reaktion auf die genannten Problemlagen. Das Angebot der Suchtberatung stellt eine gemeinsame Arbeitsplattform dar, an der beteiligt sind: -

die Justizvollzugsanstalt Bremen (JVA Bremen) Vertreten durch die Anstaltsleitung sowie die 2 Vollzugsabteilungsleitungen (Untersuchungshaft und Jugendvollzug)

- und eine Vertreterin des freien Träger Hoppenbank e.V. Auftrag der Suchtberatung ist die Beratung von drogenabhängigen Inhaftierten in der Untersuchungshaft und im Jugendvollzug der JVA Bremen. Hierzu zählt auch die Vermittlung in eine ambulante/stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Abhängigkeitskranke sowie die Vermittlung in ambulante/stationäre Betreuungsmaßnahmen für suchtkranke Menschen.

Zudem werden ggf. folgende flankierende Maßnahmen eingeleitet. • • • • • •

EFS (Ersatzfreiheitsstrafen Reduzierung) Berufliche Integrationsberatung über die Berufshilfe Schuldenregulierung mit Hilfe der Schuldnerberatung Zentrale Fachstelle Wohnen Sozialberatung Verein Bremische Straffälligenbetreuung Weitere Angebote wie Einschaltung der AIDS-Hilfe, Suchtberatungsstellen, Gesundheitsamt, Substitutionsarzt etc.

Die Fallarbeit wird von einer Mitarbeiterin der Hoppenbank e.V. gestaltet. Besetzt wird die Stelle von einer Sozialpädagogin/-arbeiterin B.A. mit staatlicher Anerkennung. In der Untersuchungshaft der JVA Bremen stehen der Fallmanagerin seit dem 01.01.2015 19 Wochenstunden, sowie 7 Wochenstunden im Jugendvollzug zur Verfügung.

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2. Verfahren Suchtberatung intern (Untersuchungshaft Männer, Jugendvollzug)

Aufnahme in die Beratung

Untersuchungshaft Meldung Inhaftierter durch den Sozialdienst der JVA an die Suchtberatung. (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt) Andernfalls Selbstantrag des Insassen an die Suchtberatung Suchtberatung führt Sondierungsgespräch mit Inhaftierten und entscheidet über Aufnahme

Leistungen

Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten

Jugendvollzug Meldung Inhaftierter durch den Sozialdienst der JVA Jugendvollzug an die Suchtberatung (notwendige Unterlagen werden ausgehändigt) Suchtberatung führt Sondierungsgespräch mit Inhaftierten und entscheidet über die Aufnahme

Akte anlegen Anamnese Bedarfserhebung Abgleich mit Hilfsangeboten

Klärung des Bedarfs an einer Klärung des Bedarfs an Therapieform- und Therapieform- und Einrichtung Einrichtung Vermittlung in stationärer Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke im Zuge der Hauptverhandlung oder der Haftprüfung

Einleitung flankierender Maßnahmen

Ambulante Therapie (ggfs. In Verbindung mit betreutem Wohnen) Vermittlung in ambulante oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke Einleitung flankierender Maßnahmen

Eine Aufnahme zur Suchtberatung entfällt, wenn - die erforderliche Datenschutzverzichtserklärung nicht unterzeichnet wird - kein besonderer Hilfebedarf besteht Bei fehlenden Ausweispapieren und / oder ungeklärtem Aufenthaltsstatus, verbleibt der gemeldete Inhaftierte zunächst im „Sondierungs-„Status. Sollten die für die Kostenübernahme notwendigen Nachweise in der verbleibenden Haftzeit zu erwarten sein, erfolgt bei Vorliegen der weiteren Aufnahmevoraussetzungen die Zuweisungen in die Suchtberatung.

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3. Verfahren zum Angebot der Suchtberatung extern Siehe Jahresbericht EVB – Pool 2015

4. Konkretisierungen zum Ablaufverfahren Untersuchungshaft / Jugendvollzug Veränderungen Die Stelle des Fallmanagements der Suchtberatung für die Untersuchungshaft und den Jugendvollzug wurde zum 13.01.2014 neu besetzt. Für die Fallbearbeitung in der Untersuchungshaft stehen seit dem 01.01.2015 19 Wochenstunden, sowie 7 Wochenstunden für den Jugendvollzug zur Verfügung. Seit Juli 2015 wurde um jeweils 1 Stunde in der Suchtberatung Untersuchungshaft und im Jugendvollzug aufgestockt.

Wird ein Inhaftierter der Untersuchungshaft im Zuge der Therapievermittlung in Strafhaft verlegt, so wird der Fall dem zuständigen Sozialdienst der Abteilung der Strafhaft übergeben und der Fall gilt für die Suchtberatung Untersuchungshaft als abgeschlossen. Untersuchungshaft: In der Bremer Untersuchungshaft melden sich Inhaftierte selbstständig durch schriftlichen Antrag bei der Suchtberatung oder werden über die Vollzugsabteilung oder dem Sozialdienst der Suchtberatung gemeldet. Zielgruppe sind Inhaftierte, die eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme für Abhängigkeitskranke im Zuge der Hauptverhandlung oder einer Haftprüfung benötigen. In der ersten Phase der Beratung wird die Datenschutzerklärung des Klienten eingeholt. Darüber hinaus bekommt der Klient einen Selbstauskunftsbogen zum Ausfüllen ausgehändigt und ein Folgetermin wird vereinbart. Sofern die Suchtberatung die genannten Unterlagen eingeholt hat, beginnt die Sondierungsphase in der, der tatsächliche Hilfebedarf ermittelt wird. Sollte die Aussicht eines Untersuchungshaftgefangenen auf eine Entlassung zu Gunsten einer Therapie nicht gegeben sein, wird dieser als Sondierungsfall abgeschlossen. Die erforderlichen Prognosen werden beispielsweise durch den Anwalt oder die Einschätzung des Richters eingeholt. Dies ist die Aufgabe der/s FallmangerIn. Sofern eine Aussicht auf eine Entlassung zu Gunsten der Therapie besteht, werden zwischen dem Klienten und der/m FallmangerIn weitere Termin, Ziele und Absprachen vereinbart. Ausschlusskriterien für die Aufnahme in die Suchtberatung sind u.a. die Strafform oder das kein Bedarf an einer Vermittlung in eine Therapieform besteht. Sofern sich ein Klient in der Strafhaft befindet, wird dieser nicht von der zuständigen Fallmanagerin über das Erstgespräch hinaus beraten. Die Fallmanagerin der Suchtberatung ist mit 19 Wochenstunden (seit Juli 2015 mit 20 Wochenstunden) in der Untersuchungshaft eingesetzt. Sie koordiniert und plant eigenständig die Sprechzeiten in der Untersuchungshaft. In der Regel fanden diese donnerstags in der Zeit zwischen 14:30 Uhr und 18:30 Uhr statt. In Absprache mit den Klienten wurden auch darüber hinaus Gesprächstermine vereinbart. Nach Absprache mit der Abteilungsleitung der Untersuchungshaft führt die Suchtberatung in regelmäßigen Abständen eine Auflistung der gestellten Anträge der Klienten und in im welchen Status sich die Beratung befindet. Diese Liste wird der Vollzugsabteilung regelmäßig zugesandt. Dies soll der besseren Kooperation zwischen der JVA Bremen und der Hoppenbank e.V. Suchtberatung Untersuchungshaft dienen. Dieses Verfahren wurde nach einer Testphase für gut befunden und weiter praktiziert.

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Es finden wöchentliche Kooperationsgespräche zwischen dem Sozialdienst und der Suchtberatung statt. Zusätzlich bietet die Therapiehilfe e.V. ein allgemeines Informationsangebot (ohne die weitere individuelle Suchtberatung oder Kostenbeantragung) an. Um eine enge Zusammenarbeit zwischen der Suchtberatung und der Therapiehilfe e.V. zu bewerkstelligen finden jeden dritten Donnerstag im Monat Kooperationsgespräche vor Ort in der JVA Bremen statt. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen der Suchtberatung und der Therapiehilfe e.V. So kann eine optimierte Überleitung aus der Untersuchungshaft in die Einrichtungen der Therapiehilfe geplant werden. Eine Therapievermittlung aus der Untersuchungshaft heraus ist besonders zeitintensiv. Die Koordination der unterschiedlichen Stellen wie z.B. der JVA, der Therapieeinrichtung, der STA, des Kostenträgers, der Anwälte und des Richters, zögern häufig eine Vermittlung über mehrere Monate hinaus. Besonders die Kostenträger sind nicht immer gewillt eine Zusage zu geben, wenn der Klient in der Untersuchungshaft inhaftiert ist. Liegen eine Platz- und Kostenzusage vor, so ist der Fall für die Suchtberatung abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann sich eine Vermittlung über die Form der Untersuchungshaft hinaus zögern. Wird ein Inhaftierter im Zuge der Therapievermittlung in Strafhaft verlegt, so wird der Fall dem zuständigen Sozialdienst übergeben und der Fall gilt als abgeschlossen. Jugendvollzug: Die Fallmanagerin der Suchtberatung ist mit 7 Wochenstunden (ab Juli 2015 mit 8 Wochenstunden) im Jugendvollzug eingesetzt. Sie koordiniert und plant eigenständig die Sprechzeiten im Jugendvollzug. In der Regel finden diese dienstags in der Zeit zwischen 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr statt. In Absprache mit den Klienten wurden auch darüber hinaus Gesprächstermine vereinbart. Die Inhaftierten werden ausschließlich über den Sozialdienst der Suchtberatung zugeteilt. Da die Gefangenenzahlen im Jugendvollzug deutlich gesunken sind, wurden weniger Klienten der Suchtberatung gemeldet. Zu verzeichnen ist ebenfalls ein Anstieg der minderjährigen Flüchtlinge im Jugendvollzug in Bremen. Der Sozialdienst der JVA Bremen Jugendvollzug und die Suchtberatung stehen in ständiger Kooperation zu einander. Darüber hinaus besteht eine fortwährende Kooperation zwischen der Suchtberatung und u.a. diversen Rehabilitationseinrichtungen, Anwälten und Jugendgerichtshilfen.

Junge inhaftierte Menschen haben häufig einen hohen Gesprächsbedarf. Sie kennen sich wenig im Drogenhilfesystem aus und haben viele Fragen zum Thema Konsum, Auswirkungen sowie dessen Begleiterkrankungen. Nur wenige Jugendliche haben bereits eine Therapie absolviert und wissen was auf sie zukommen wird.

5. Statistische Erhebungen Untersuchungshaft Die Erhebungen beruhen lediglich auf den Aussagen der Klienten und konnten nur zum Teil überprüft werden. Alle Klienten, die in der Statistik aufgeführt werden befanden sich lediglich in der Untersuchungshaft und waren männlichen Geschlechts. Statistiken bezüglich der Delikte können nicht erhoben werden, da hier nur der Tatvorwurf besteht. Alle die hier aufgeführten Klienten haben eigenständig durch ein JVA internes Antragsformular den Kontakt zur Suchtberatung aufgenommen.

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Abb.1 Im Jahr 2015 wurden insgesamt 26 Fälle in der Suchtberatung bearbeitet. 18 Fälle wurden in die Beratung aufgenommen. 8 Fälle wurden nach kurzer Beratungsphase sondiert. 5 weitere Fallzugänge wurden in das Jahr 2016 wieder aufgenommen, da eine Vermittlung im Jahr 2015 nicht statt finden konnte.

Abb.2

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Abb.3 Der gewöhnliche Aufenthalt beschreibt den tatsächlichen Aufenthaltsort der Klienten direkt vor der Inhaftierung. 100 % der Klienten waren an den jeweiligen Orten auch gemeldet. 16 der aufgeführten Klienten lebten direkt vor der Inhaftierung in Bremen. 9 Klienten hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremerhaven und 1 Klient kam aus Hannover.

Abb.4 Die Wohnsituation beschreibt die tatsächlichen Rahmenbedingungen für die jeweiligen Unterkünfte der Klienten. 49

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Aus einer betreuten Wohnform heraus, beschreibt die Unterbringen aus einer betreuten Wohnform, wie zum Beispiel ambulant betreutes Wohnen „AHAB“ der Hoppenbank e.V. Ohne festen Wohnsitz beschreibt, dass Klienten „auf der Straße“ gelebt haben und nur gelegentlich Schlafmöglichkeiten genutzt haben. Eine Wohnung ohne eigenen Mietvertrag beschreibt, den Aufenthalt eines Klienten bei seiner/einer Freundin/ Freund, Eltern oder dergleichen. Der Klient ist dort gemeldet, jedoch nicht im Mietvertrag aufgeführt. Eine Wohnung mit eigenem Mietvertrag beschreibt ein bestehendes festes Wohnverhältnis des Klienten mit eigenem unterschriebenen Mietvertrag.

Abb.5 10 der aufgeführten Klienten befanden sich im Alter zwischen 21 und 31 Jahren. 8 Klienten waren während des Zeitpunktes der ersten Beratung zwischen 31 und 41 Jahre alt. 7 der Klienten befanden sich im Alter zwischen 41 und 51 Jahren. 1 Klient war älter als 51 Jahre.

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Abb.6 23 der aufgeführten Klienten waren im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit, 4 Klienten davon hatten einen Migrationshintergrund. 1 Klient war im Besitz einer russischen Staatsangehörigkeit. 1 Klient beschrieb sich als staatenlos und wurde in Deutschland geduldet. 1 weiterer Klient war im Besitz einer türkischen Staatsangehörigkeit.

Abb. 7 21 der benannten Klienten waren ledig zum Beratungszeitpunkt, 1 Klient lebte in Scheidung und 4 haben diesbezüglich keine Angaben gemacht.

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Abb. 8 21 der Klienten waren zum Zeitpunkt der Beratung polytoxikoman suchtmittelabhängig, d.h. diese haben mehr als 2 illegale Suchtstoffe (wobei der Alkohol ebenfalls dazu zählt) täglich konsumiert. 4 Klienten haben zum Beratungszeitpunkt täglich THC (Konsum von Cannabis oder Marihuana) konsumiert. 1 Klient litt an Spielsucht. Dies beschreibt den Drang regelmäßg Geld bei Glücksspielen zu setzen, somit über seinen Verhältnissen zu leben und keine Kontrolle über die Regelmäßgkeiten seiner Glücksspieleinsätze zu haben.

Abb.9 52

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14 der Klienten waren im Besitz eines Hauptschulabschlusses, 6 besaßen keinen Abschluss in irgendeiner Form, 4 waren im Besitz eines Realschulabschlusses, 1 hatte einen Sonderschulabschluss und 1 weiterer Klient hatte einen Schulabschluss in seinem Heimatland absolviert, welcher in Deutschland jedoch nicht anerkannt war.

Abb.10 22 Klienten waren im Besitz einer abgeschlossenen Berufsausbildung, 4 Klienten hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Abb.11 Das Einkommen vor der Inhaftierung beschreibt, aus welchen Bezügen die Klienten ihr monatliches Einkommen bestritten haben. 53

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17 Klienten bezogen Arbeitslosengeld II gem. dem SGB II. 2 Klienten bezogen ihr monatliches Einkommen aus ihrem Arbeitslosengeld I, d.h. dass diese vor dem Arbeitslosengeld I einer rgelmäßigen Beschäftigung nachgegangen sind. 1 Klient hat direkt vor der Inhaftierung keine Gelder bezogen und sich von seinen Straftaten finanziert. 4 Klienten bezogen ein monatliches Einkommen gem. SGB XII. 1 Klient hat diesbezüglich keine Angaben gemacht und 1 Klient kam aus einer direkten regelmäßigen Beschäftigung.

Abb.12 8 der 26 Klienten hatten Schulden in unbekannter Höhe, ebenfalls 8 Klienten hatten Schulden bis 2500 Euro. 6 Klienten hatten Schulden über 2500 Euro und 4 Klienten hatten nach eigenen Angaben keine Schulden

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Abb.13 Gem. Abb.1 wurden 18 Klienten in die Fallbetreuung aufgenommen. Von den 18 aufgenommen Fällen wurden 10 Fälle im Jahr 2015 in medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke vermittelt. 3 Klienten haben die Beratung abgebrochen. Grund hierfür waren u.a. Motivationsverlust und keine Möglichkeit auf Aussetzung der anstehenden Haftstrafe. 5 Klienten konnten nicht im Jahr 2015 endgültig vermittelt werden, diese wurden im Jahr 2016 wieder erneut aufgenommen.

1 Klient wurde in eine Eingliederungsmaßnahme zum Sonnenhof Völksen in Springe vermittelt. 1 Klient wurde in die Fachklinik St. Marienstift Dammer Berge GmbH in Dammer Berge vermittelt. 1 Klient wurde in die Fachklinik am Kronsberg in Hannover vermittelt. 7 Klienten wurden in das Rehacentrum Alt- Osterholz in Bremen vermittelt.

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Jugendvollzug Die Erhebungen beruhen lediglich auf den Aussagen der Klienten und konnten nur zum Teil überprüft werden. Alle Klienten, die in der Statistik aufgeführt wurden, befanden sich entweder im Strafvollzug oder der Untersuchungshaft und waren männlichen Geschlechts. Die Straftaten der hier aufgeführten Klienten lassen sich ausnahmslos im Zuge der Suchtproblematik in Verbindung setzen. Alle aufgeführten Klienten waren zu 100 % ledig. Keiner von den aufgeführten Klienten verfügte über eine Berufsausbildung. Die Klienten befanden sich im Alter zwischen 17 und 21 Jahren zum Zeitpunkt der Beratung. Die Klienten werden ausnahmslos vom Sozialdienst der JVA Bremen Jugendvollzug der Hoppenbank e.V. Suchtberatung Jugendvollzug zugewiesen. Jeder Klient wurde in die Beratung aufgenommen und es wurden Ziele, weitere Termine und Absprachen vereinbart. Die Betreuungsdauer belief sich immer unter 6 Monaten. Es wurden insgesamt 7 Klienten in die Beratung aufgenommen. Die vermittelten Klienten wurden in stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke vermittelt. Die Kostenübernahme hierfür wurde bei den jeweiligen Krankenkassen beantragt.

Abb.14 Im Jahr 2015 wurden 7 Fälle in die Beratung der Suchtberatung des Jugendvollzuges aufgenommen. 3 Fälle wurden in medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Abhängigkeitskranke vermittelt. 3 Klienten haben die Beratung abgebrochen. 1 Klient hatte keine Aussicht auf eine Kostenübernahme aufgrund seines Aufenthaltsstatus, 1 Klient wurde vorzeitig entlassen und 1 Klient habe keine Motivation für eine stationäre Therapie aufweisen können.

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Abb.15 5 Klienten haben bis zur ihrer Inhaftierung bei ihren Eltern gelebt. 2 Klienten haben in einer eigenen Wohnung gelebt.

Abb. 16 5 Klienten hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor der Inhaftierung in Bremen und waren auch vor Ort gemeldet. 2 Klienten haben bis zur Inhaftierung in Bremerhaven gelebt.

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Abb.17 4 Klienten waren deutsche Staatbürger, 1 davon mit Migrationshintergrund. 1 Klient wollte diesbezüglich keine Angaben machen, 1 Klient war in Besitz der kosovarischen Staatsangehörigkeit und 1 Klient besaß die syrische Staatsangehörigkeit.

Abb. 18 3 der Klienten besaßen einen Hauptschulabschluss, 4 der Klienten wiesen keinen Schulabschluss vor. Keiner der aufgeführten Klienten war nicht im Besitz einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

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Abb.19 2 Klienten bestritten ihr monatliches Einkommen von Arbeitslosengeld II, 2 Klienten bezogen Gelder gem. SGB XII und 3 Klienten waren ohne jegliches Einkommen und haben sich ausschließlich über deren Eltern und Straftaten finanziert.

Abb.20 2 Klienten benannten keine Schulden zu haben. Weitere 2 Klienten hatten zum Beratungszeitpunkt Schulden über 2500 Euro und 2 Klienten benannten Schulden im Wert von unter 2500 Euro gehabt zu haben. 1 weiterer Klient benannte Schulden, war sich jedoch bezüglich der Summe nicht im Klaren.

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Abb.21 1 Klient wurde in die Dietrich- Bonhöffer Klinik vermittelt. Diese liegt in Niedersachsen und ist eine Suchthilfeeinrichtung für Jugendliche. 1 Klient wurde in das RehaCentrum alt- Osterholz vermittelt. Die Klinik besteht seit dem Jahr 2014 und liegt in Bremen. 1 Klient wurde in die Fachklinik Peers Hopp in Lindewitt vermittelt.

Abb. 22 5 Klienten konsumierten vor der Inhaftierung täglich THC (Rauschgift in Form von Cannabis und Marihuana). 1 Klient ist polytoxikoman suchtmittelabhängig, d.h. er konsumierte mehr als 2 illegale Suchtmittel täglich und 1 Klient hat täglich THC und regelmäßig Kokain konsumiert. C. Nowara

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Haus Fedelhören Jahresbericht 2015

Einleitung und Grundsätze der sozialtherapeutischen Arbeit Das Angebot im Haus Fedelhören richtet sich an erwachsene, aus Justizvollzugsanstalten entlassene, männliche Personen und an von Haft bedrohte Männer. Die Angebote umfassen alle Maßnahmen die notwendig sind, um soziale Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (vergl. §§ 67-69 SGB XII). Wir bieten intensive Betreuungsangebote in Bezug auf praktische Hilfen bei Alltagsbewältigung, psychosoziale Problemaufarbeitung, Abhängigkeitserkrankungen, Gesundheitsfürsorge, Behördengängen, rechtlichen Fragen, Geldeinteilung, Wohnen, Beschäftigung, Freizeit etc. an. Das Wohnen in unserer stationären Einrichtung soll dem Klienten als soziales Trainingsfeld in einem geschützten Rahmen dienen. Die Bewohner können bis zu 24 Monate betreut werden. Das Jahr 2015 war leider durch einen höheren Krankenstand und damit einem höheren Aufwand an Betreuungsleistungen der verbliebenen MitarbeiterInnen geprägt. Die kooperative Zusammenarbeit mit den Kollegen anderer Träger ist eine wichtige unterstützende Komponente für den optimalen Übergang von Inhaftierung bis zur Eingliederung in ein straffreies Leben. In 2015 fanden Treffen mit einzelnen Mitarbeitern der Sozialen Dienste der Justiz, dem Sozialdienst der JVA Oslebshausen, mit dem Mitarbeiter des gutachterlichen Dienstes, mit den Mitarbeitern des EVB Pools und den Mitarbeitern des Intensiv Betreuten Wohnens der Bremischen Straffälligenbetreuung statt. Auch die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Zentralen Fachstelle Wohnen, comeback und dem Drogenhilfezentrum Mitte war weiterhin intensiv. Die enge Vernetzung und der fachliche Austausch mit den Mitarbeitern innerhalb des eigenen Vereins hat die Angebote für unser Klientel erweitert. Zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Unterbringung nach §67/68 sind auch aus den auswärtigen JVAs, hauptsächlich aus Niedersachsen, gestellt worden. Es gab mehrere Treffen mit den Sozialdiensten im Haus Fedelhören und auch begleitete Ausgänge bzw. Ausführungen mit den Einzugsbewerbern. Langwierig und schwierig war die Zusammenarbeit mit einigen Mitarbeitern bei den zentralen wirtschaftlichen Hilfen und dem Jobcenter. Es gab zeitraubende Verfahren der Einholung von Kostenübernahmen und Mietzahlungen. Wie auch in den vergangenen Jahren hat der Anteil der suchtmittelabhängigen Bewohner von 83 % im Jahr 2015 die Inhalte unserer Arbeit stark bestimmt. Die Altersstruktur in 2015 hat sich im Vergleich zum Vorjahr zwar erhöht, die Belastung aber durch das jüngere, oft nicht sozialisierte Klientel stellt hohe Anforderungen an uns Mitarbeiter. Diese Bewohner sind mit sehr unrealistischen Zielvorstellungen und Selbsteinschätzungen behaftet und häufig nicht in der Lage ihre Termine einzuhalten. Deshalb müssen Nachreifungsprozesse initiiert werden, die in diesem Rahmen nur schwer möglich sind. Aufgrund der Suchterkrankung und zusätzlich noch psychischen Auffälligkeiten bzw. Erkrankungen ist es fast nicht möglich die geforderten Ziele einzuhalten.

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Deshalb kooperieren wir auch mit Langzeiteinrichtungen, wie fördern und wohnen in Sachsenwaldau, Loxstedt, Haus Rockwinkel etc. und vermitteln sehr problematische Klienten dorthin. Dort sind die Zeitvorgaben nicht so eng und die Klienten haben Zeit für sich eine Perspektive zu schaffen. . Im Verein Hoppenbank wird die QM-Systematik angewandt und vom Projekt Haus Fedelhören eingehalten. Die dazu gehörigen Sicherheits- und Datenüberprüfungen wurden ebenso wie die Kundenbefragungen mit gutem Verlauf durchgeführt. Im Jahr 2015 fanden ein externes und internes Audit im Haus Fedelhören statt. Das Beschwerdemanagement innerhalb des Hauses lief gut. Wir möchten uns bedanken bei unseren Kooperationspartnern, Kollegen, InJobbern, Praktikanten, den Ehrenamtlichen und den Mitarbeitern der Teestube für die durchweg engagierte und gute Zusammenarbeit.

1. Allgemeine Angaben Bewohnerstatistik 2015 Nachfolgend Zahlen und Fakten über die Bewohner des Hauses Fedelhören für das Jahr 2015: (die Vergleichszahlen aus 2014 sind in Klammer eingefügt)

Von den 52 Bewohnern waren 43 Bewohner ledig, 7 Bewohner waren geschieden, 1 Bewohner war getrennt lebend und 1 Bewohner war verwitwet. 24 Bewohner hatten zwischen 1 und 6 Kinder. Der Kontakt zu den Kindern war in den meisten Fällen abgebrochen oder schwierig. 8 Bewohner hatten einen Migrationshintergrund. 1 Bewohner kam aus Russland, 4 Bewohner aus Kasachstan, 1 Bewohner aus der Türkei, 1 Bewohner aus Spanien und 1 Bewohner aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Die auf 20,5 Bewohner festgelegte Durchschnittsbelegung wurde im Jahr 2015 mit 18,5 (18,99) Bewohnern weiter unterschritten. Das lag hauptsächlich an der erheblichen Unterbelegung im 1. und 4. Jahresviertel. Die Zahl der Einzüge in 2015 erhöhte sich zwar im Vergleich zum Jahr 2014, aber die Anzahl der Auszüge erhöhte sich ebenso. Die Pflegesatztage beliefen sich auf 6450 (6638) und die Platzgeldtage auf 336 (330).

Ein-/Auszüge Bewohner Einzüge in das Haus Fedelhören Übergangsbewohner aus 2012/13/14 Auszüge Durchschnittsbelegung 2015

2015 33 19 32 18,5

2015 lebten insgesamt 52 (47) Bewohner im Haus Fedelhören. Das ist im Vergleich zum Jahr 2014 erhöht. Die Wohndauer lag bei den ausgezogenen Bewohnern zwischen 12 (5) Tagen und 779 (759) Tagen.

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Seit 2012 wohnten insgesamt noch 1 Bewohner im Haus, seit 2013 noch 1 Bewohner und aus 2014 noch 17 Bewohner im Haus. Die Zahl der Einzüge erhöhte sich im Vergleich zum Jahr davor auf 33 (28). Die Zahl der Auszüge war in Relation zur Bewohneranzahl mit 32 (29) ausgezogenen Bewohnern hoch.

2. Vermittlung der Bewohner aus Justizvollzugsanstalten Liste der Einzüge aus den Justizvollzugsanstalten, aus denen die 33 Neuaufnahmen 2015 entlassen wurden:

Einzüge

2015

Einzüge 2015

33

JVA Oslebshausen Strafhaft

8

JVA Oslebshausen Ersatzfreiheitsstrafen

5

JVA Oslebshausen U-Haft

5

Ambulante Aufnahme

6

Auswärtige JVAs

9

Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des EVB Pools der JVA Oslebshausen war weiter positiv. Es konnten mehr Insassen 8 (5) aus der Strafhaft vermittelt werden. Der fachliche Austausch auf der Aufnahmekonferenz, welche in 2015 neunmal stattfinden konnte, soll dazu dienen, für die vorgestellten Insassen die bestmögliche Betreuungseinrichtung zu finden. Für die Mitarbeiter des Pools ist es häufig schwierig die Klienten zu motivieren, sich auf eine enge Betreuung einzulassen. Durch den Ersatzfreiheitsstrafen Vollzug in der JVA Oslebshausen kamen 5 (4) Klienten zu uns, die ihre Ersatzfreiheitsstrafen außerhalb der JVA abarbeiten oder abzahlen konnten. Der Anteil an Vermittlungen aus der U-Haft ist mit 5 (2) Entlassungen wieder höher. Die Insassen konnten nach erfolgreichem Haftprüfungstermin bzw. Hauptverhandlung bei uns einziehen. Durch die gute Zusammenarbeit mit auswärtigen Anstalten konnten 9 (13) Bewohner bei uns aufgenommen werden. Es handelte sich teilweise um Bremer Gefangene, die ihre Strafen in Niedersachsen verbüßen mussten. 6 (4) Bewohner wurden ambulant aufgenommen. Zwei der ambulanten Aufnahmen waren uns aus einer früheren Wohndauer bekannt. Leider ist der Zeitrahmen bei ambulanten Aufnahmen von der Beantragung der Kostenübernahmen bis zur Aufnahme ins Haus für viele Klienten zu lang und einige schaffen es nicht die erforderlichen Termine einzuhalten. Die durchschnittliche Wohndauer aller 2015 ausgezogenen Bewohner betrug 228 (263) Tage und ist im Vergleich zum Vorjahr erheblich niedriger. Die kürzeste Wohndauer lag bei 1 Bewohner bei nur 12 (5) Tagen. Er kam mit den Bedingungen im Haus nicht zurecht. Die längste Wohndauer lag bei 779 (759) Tagen

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Auszüge von Bewohnern 2015 zogen 32 (29) Bewohner aus dem Haus Fedelhören aus. Die Anzahl der Auszüge ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. 9 Bewohner konnten in eigenen Wohnraum ziehen. Die Suche nach geeignetem Wohnraum war für die wohnungssuchenden Bewohner langwierig und enttäuschend, da sie immer wieder abgewiesen wurden. Es benötigt immer wieder viel Unterstützung, Motivationsarbeit und einen erheblichen Zeitaufwand durch die Betreuungspersonen mit diesem Klientel auf Wohnungssuche zu gehen. Für unsere schwer belasteten Bewohner gibt es bei Weitem nicht genügend Wohnraum. Besonders die öffentlich geförderten Wohnungsbaugesellschaften sind auch weiterhin nicht bereit an dieses Klientel zu vermieten.

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Auflistung der Auszüge 2015 im Überblick: Eigene Wohnung Therapie/Wiedereingliederung Familie/Freunde AHAB Andere Institutionen Verstoß Haft verstorben Auszüge insgesamt

9 5 4 1 6 2 3 2 32

5 Bewohner wurden in Therapie (2) bzw. Wiedereingliederungsmaßnahmen (3), wie Haus Rockwinkel und Sachsenwaldau vermittelt, da sie sich noch nicht in der Lage sahen, alleine zu leben und eine langjährige Perspektive für sich suchten. 4 Bewohner zogen zu Familienmitgliedern bzw. zu Freunden. 1 Bewohner wurde an die aufsuchenden Hilfen (AHAB) vermittelt, da er keine geeignete Wohnung finden konnte und weiter Betreuung benötigte. 6 Bewohner wurden an andere Institutionen vermittelt, wo ihre spezifischen Probleme weiter bearbeitet werden konnten. Bei 2 Bewohnern wurde die Wohndauer von uns beendet, da sie sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen und die Hausordnung gehalten haben bzw. Mitbewohner und Mitarbeiter bedroht haben. 3 Bewohner wurden erneut inhaftiert. 2 Bewohner sind verstorben. Insgesamt sind 26 Bewohner (84 %) geordnet ausgezogen und bei 5 Bewohnern (16%) kam es zu einem ungeordneten Auszug.

4. Die Altersstruktur der Klienten im Haus Fedelhören 2015 Das Durchschnittsalter aller Bewohner lag 2015 bei 35,6 (34,1) Jahren und war damit im Vergleich zum Altersniveau des letzten Jahres erhöht. Der jüngste Bewohner war 22 Jahre jung und der älteste Bewohner war 60 Jahre alt. 37% (47%) der Bewohner waren zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die Probleme in der sozialpädagogischen Arbeit mit den Bewohnern des Hauses Fedelhören beinhalten zum großen Teil die Initiierung von Nachreifungsprozessen: Einüben von gesellschaftskonformen Verhaltensweisen, Klärung der Beschäftigungssituation, Bearbeitung der Abhängigkeitserkrankung. Die häufig von frühester Jugend an gemachten Gewalt- oder Missbrauchs Erfahrungen wirken bei den betroffenen Menschen ihr Leben lang nach und sind häufig auch die Ursache für Abhängigkeitserkrankungen. Der niedrige Bildungsstand lässt häufig eine therapeutische Aufarbeitung nicht zu. Viele Therapieeinrichtungen lehnen das mehrfach belastete Klientel ab. Im Gegensatz dazu haben wir gute Erfahrungen mit der Vermittlung in Wiedereingliederungsmaßnahmen gemacht.

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5. Hafterfahrung der Klienten Insgesamt verfügten die 52 Bewohner des Hauses Fedelhören über 329 (261) Jahre Hafterfahrung. 4 Bewohner hatten Haftzeiten bis zu 1 Jahr, wobei 1 Bewohner noch nie inhaftiert war, sondern akut von Haft bedroht ist. 18 Bewohner waren zwischen 1 und 5 Jahren inhaftiert. 20 Bewohner hatten 5 bis 10 Jahre Hafterfahrung. Über 10 Jahre inhaftiert waren 10 Bewohner, wobei die längste Haftzeit bei 27 Jahren lag. Auch hier bleibt festzustellen, dass die jungen Klienten schon sehr früh in den Kreislauf von Sucht, Kriminalität und zwangsläufig in die Inhaftierung geraten sind.

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6. Ausbildungs- und Beschäftigungssituation Durch die schwierigen Sozialisationsbedingungen in der Kindheit ist auch die schulische Bildung bei 15 Bewohnern auf der Strecke geblieben. Sie haben keinen Hauptschulabschluss erlangen können bzw. waren auf der Sonderschule und 5 dieser Schüler mussten diese vor Ablauf der Regelzeit verlassen. Dies betrifft wiederum hauptsächlich den Bewohnerkreis zwischen 20 und 30 Jahren. Immerhin hatten 37 Bewohner den Hauptschulabschluss oder sogar einen höheren Bildungsstand.

Obwohl 71% der Bewohner die Hauptschule abgeschlossen oder einen höheren Schulabschluss gemacht haben, konnten nur 29 % eine Berufsausbildung abschließen. Da die schulische Bildung bei 29% der Bewohner mehr als mangelhaft ist, haben sie auch selten an berufsbildenden Maßnahmen teilnehmen können. Es betrifft hier besonders die Altersgruppe zwischen 20 Jahren und 30 Jahren. Diese Altersgruppe hat bisher keine oder nur geringe berufliche Qualifikation erreichen können. Das schlägt sich häufig in der Nichtvermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nieder. 1 Bewohner bekam eine Festanstellung bei einer Firma auf dem 1. Arbeitsmarkt 6 Bewohner arbeiteten über Zeitarbeitsfirmen 3 Bewohner arbeiteten in InJobs. 3 Bewohner arbeiteten zeitweise in einem Minijob. 4 Bewohner arbeiteten ihre Geldstrafen bzw. Arbeitsauflagen ab. 2 Bewohner nahmen an Maßnahmen des Jobcenters teil. Damit waren immerhin 37% der Bewohner zumindest zeitweise in einer geregelten Tagesstruktur durch Beschäftigung und Arbeit. Durch die Beratung durch das Berufshilfebüro wurden 41 Bewohner auf eine Bewerbungssituation vorbereitet. Immerhin 15 Bewohner (29 %) verfügten über eine abgeschlossene Berufsausbildung. 21 Bewohner (40%) hatten eine Ausbildung begonnen oder wurden in verschiedenen Berufsfeldern angelernt. 16 Bewohner (31 %) hatten keine spezifizierten Kenntnisse oder eine Ausbildung. Die Bewohner zwischen 20 Jahren und 30 Jahren waren zu 95% ohne Ausbildung.

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Die Bewohner, die mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können, erhalten in der Regel nach der Haftentlassung die Grundsicherung vom Jobcenter. Insgesamt bekamen 2015 noch 1 Bewohner ALG I aufstockend zur Rente. 7 Bewohner erhielten ALG II und lebten dann von ihren Einkünften aus der Arbeit. 6 Bewohner hatten sich Ansprüche nach ALG I erarbeitet. Nach der Erhöhung des Eigenanteils am Pflegesatz seit November 2015 auf € 391,29 mussten 2 Bewohner zusätzlich ALG II beantragen. 6 Bewohner lebten von ALG II und hatten aufstockend noch Einkommen über InJob und Minijob. 31 Bewohner lebten von ALG II. 1 Bewohner lebte von Sozialhilfe.

7. Sucht/Krankheit

Abhängigkeiten 2015

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Der Anteil, der aus Haft entlassenen Männer, die mit einer starken Suchtproblematik in das Haus Fedelhören einzogen, bleibt weiterhin hoch. Von 52 Bewohnern hatten 43 Bewohner eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung. 34 Bewohner waren polytoxikoman und konsumierten mehrere Suchtmittel, wie Heroin, Alkohol, Medikamente, Kokain, THC, Amphetamine etc. 8 Bewohner konsumierten ausschließlich Heroin. 1 Bewohner war alkoholabhängig und 2 Bewohner konsumierten ausschließlich THC. 6 Bewohner konsumierten gelegentlich ohne sichtbare Abhängigkeitsproblematik. 1 Bewohner nahm keinerlei Substanzen ein. 77 % der polytoxikomanen oder von Heroin abhängigen Bewohner konnten in Substitutionsplätze vermittelt werden. Die enge Zusammenarbeit mit den Ärzten unterstützte die Arbeit mit den Bewohnern positiv. Bei den 43 Bewohnern, die eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung hatten, wurde es bei 42% der Bewohner notwendig, sie während der Wohndauer in eine Entgiftung zu vermitteln, da andere Drogen, Medikamente oder Alkohol beikonsumiert wurden und der gesundheitliche Zustand schlecht war. Der Anteil der Bewohner, die eine diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung vorweisen, ist mit 83 % weiterhin sehr hoch. 9 (17%) Bewohner litten nicht an einer diagnostizierten Abhängigkeitserkrankung. Nur 1 Bewohner war clean. Im folgenden Diagramm ist für alle Bewohner die Dauer ihrer Abhängigkeit aufgeführt.

Erschreckend lange Abhängigkeitszeiten werden sichtbar. Wenn man den hohen Anteil junger Erwachsener in Relation setzt, wird deutlich, dass diese Altersgruppe schon sehr früh mit dem Konsum von Drogen und Alkohol begonnen haben muss. Der jahrelange Suchtmittelmissbrauch führt zwangsläufig zu einem desolaten körperlichen und geistigen Gesundheitszustand. Die Folgen der Schädigungen sind oft irreparabel.

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7 Bewohner sind bis zu 8 Jahren abhängig und 9 Bewohner (17%) sind bis zu 12,5 Jahren abhängig. 13 Bewohner (25%) sind bis zu 17 Jahren abhängig. Der längste Zeitraum der Abhängigkeit liegt bei 34 Jahren. Der kürzeste Zeitraum beträgt 12 Monate. Gesundheitliche Einschränkungen und Erkrankungen, zumeist bedingt durch den jahrelangen Drogen- und Alkoholmissbrauch, waren bei 28 Bewohnern gegeben. Eine verstärkte gesundheitliche Einschränkung bzw. Erkrankung ist in folgendem Diagramm aufgeschlüsselt:

Einige Bewohner führten mehrere Krankheitsbilder an. So hatten die 2 Bewohner, die an HIV erkrankt waren auch eine Hepatitis C. Wir haben uns bei der Auswertung auf 1 Erkrankung beschränkt. Im Jahr 2015 litten 20 Bewohner an einer Hepatitis B/C. Bei 1 Bewohner war die Erkrankung schon soweit fortgeschritten, dass er eine Leberzirrhose hatte. 1 Bewohner hatte eine diagnostizierte psychische Erkrankung mit teils schweren Einschränkungen seiner Lebensqualität. 1 Bewohner war psychisch stark auffällig. 10 Bewohner litten an anderen Erkrankungen, wie orthopädischen und neurologischen oder schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen, wie starker Thrombose, Blasenkatheder, Herzerkrankungen, Multiple Sklerose etc. Ein Anteil von immerhin 18 Bewohnern gab an keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben. Ein Grund hierfür ist sicher auch der große Anteil junger Bewohner, bei denen sich Krankheiten noch nicht manifestiert haben.

8. Kriminalität/Delinquenz Der Drogen- und Alkoholmissbrauch ist häufig der Einstieg in kriminelle Karrieren. 38 Klienten also 73% der Bewohner, wurden bereits im Alter bis 19 Jahre straffällig. 25 % davon sind bereits im Alter bis zu 14 Jahren straffällig geworden.

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Oft sind auch die jungen Erwachsenen schon als Intensivtäter verurteilt worden. Dazu kommt eine zusätzliche lange Abhängigkeitserkrankung. Die Chance für den Einzelnen eine so frühzeitige Abhängigkeitserkrankung und Delinquenz zu überwinden ist gering. Der notwendige Betreuungsaufwand für diese Klienten steigt überproportional an.

Alle Bewohner unserer Einrichtung waren vorbestraft. 39 Klienten standen unter Bewährungs- bzw. Führungsaufsicht. Davon hatten 2 Bewohner wegen der Kürze der Freiheitsstrafen keinen Bewährungshelfer zugeordnet bekommen. Die Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Justiz ist durch eine gemeinsam entwickelte Kooperationsvereinbarung geregelt. Die Zusammenarbeit verlief bisher partnerschaftlich und positiv.

8.1. Ersatzfreiheitsstrafen/Tilgung 16 Bewohner hatten im Jahr 2015 Ersatzfreiheitsstrafen zwischen 20 Tagen und 330 Tagen zu tilgen. Durch die gemeinnützige Arbeit in externen und internen Arbeitsstellen und durch niedrige Ratenzahlungen konnten im Jahr 2015 von unseren Bewohnern insgesamt 286 Tage Geldstrafe getilgt werden.

9. Schuldensituation Die Schulden der Bewohner setzen sich aus strafbedingten Schulden, wie Gerichtskosten, Geldstrafen, Schadensersatzforderungen etc. und darüber hinaus aus Forderungen von Versandhäusern, Mietschulden, Unterhaltszahlungen, Handyverträgen, Überzahlungen aus Grundsicherung etc. zusammen. Die materielle Situation der Bewohner entwickelt sich weiter negativ. Sie stehen am Rande der Gesellschaft und haben kaum Hoffnung, dass sich daran etwas ändert. Perspektiven können kaum entwickelt werden, Resignation und Mutlosigkeit blockieren häufig den Betreuungsprozess. Drückende Schuldenlast beeinträchtigt den Stabilisierungsprozess in negativer Weise. Eine Schuldenregulierung ist mit einem Einkommen an der Armutsgrenze kaum möglich. Perspektivisch erschwert die Verschuldung die Anmietung einer eigenen Wohnung durch den negativen Schufa-Eintrag. Die Aufnahme einer Arbeit erscheint unattraktiv, wenn die Lohnpfändungen drohen.

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1 Bewohner gab an, keine Schulden zu haben. Bei 17 Bewohnern bewegte sich die Höhe Ihrer Zahlungsverpflichtungen zwischen € 1.000,- und € 5.000,--. 9 Bewohner hatten Verpflichtungen zwischen € 5.000,-- bis € 10.000,--. 20 Bewohner gaben ihre Schuldenhöhe zwischen € 10.001,-- und € 50.000,-- an. 1 Bewohner hatten über € 50.000,-- Schulden. 4 Bewohner waren in der Privatinsolvenz. Für alle ALG II Bezieher wurde schon beim Einzug eine Kostenübernahme bei dem Jobcenter für die Schuldensondierung beantragt. Teilweise wurde die Erteilung einer Kostenübernahme abgelehnt, da eine Erwerbstätigkeit zu dem Zeitpunkt nicht in Frage kam bzw. die Schuldenhöhe so gering war, dass sie einer Erwerbstätigkeit nicht im Wege stand. Für diese Bewohner haben wir Stundungsanträge gestellt oder niedrigste Ratenvereinbarungen beantragt. 13 Bewohner konnten an Schuldnerberater vermittelt werden.

10. Ausblick Für das Jahr 2016 haben wir uns weiter vorgenommen die Lebenssituation für unsere Bewohner weiter zu verbessern. Wir wollen weitere Angebote, wie themenzentrierte Gesprächsrunden, Kochkurse, unterschiedliche Freizeitaktivitäten, wie Ausflüge an die Nordsee, Besuch des Klimahauses/Auswandererhauses, Besuch im Weserstadion, Bowling, Minigolf etc. für die Bewohner bereitstellen. Wir danken dem Beirat Mitte für die hierfür bewilligten finanziellen Mittel 2015 und haben auch für 2016 wieder Gelder für diesen Zweck beantragt. Besondere Freude macht es uns, Praktikantinnen und Praktikanten einen Einblick in unsere Arbeit zu geben. Auch hier haben wir wieder Anfragen für das Jahr 2016. Eine Führungskraft von Immobilien Bremen hat im Februar 2015 über das Projekt SeitenWechsel im Haus Fedelhören einen Einblick in unsere Arbeit mit haftentlassenen Männern vermittelt bekommen. Wir konnten sie in einer einwöchigen Fortbildung für die vielschichtigen Problemlagen und den großen Schwierigkeiten unserer Bewohner einen Platz in der Gesellschaft zu finden, sensibilisieren. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist für unsere Bewohner weiterhin katastrophal. Die Forderung an die Wohnungsbaugesellschaften und die Politik, auch für sozial benachteiligte Menschen guten und finanzierbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, behält auch

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weiterhin Gültigkeit. Die Möglichkeit für unsere Klientel geeigneten Wohnraum in einer angemessenen Zeit zu finden geht faktisch gegen Null. Außerdem bereitet es uns weiterhin Schwierigkeiten, dass das Bremer Hilfesystem in starre Kategorien eingeteilt wird und Mehrfachproblematiken ignoriert werden bzw. eine Hauptproblematik herausgesucht wird. Eine größere Flexibilität wäre sinnvoll und wünschenswert. Die Weiterentwicklung unserer Hauskonzeption wird uns auch in 2016 beschäftigen und zu anregenden Diskussionen führen. Wir werden uns weiter mit ähnlichen Einrichtungen austauschen. 11. Standort – Mitarbeiter – Anwesenheitszeiten Haus Fedelhören Fedelhören 33 – 34 28203 Bremen Tel: 0421-3394333 Mieke Fröhlich Petra Mangel Holger Nehles Beate Petsche Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Wochenende + Feiertage 9:30 Uhr bis 14:00 Uhr Außerhalb der Dienstzeiten Rufbereitschaft

Die Mitarbeiter des Hauses Fedelhören im Februar 2016

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Aufsuchende Hilfen Ambulante Betreuung BERICHT 2015

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I.

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Einleitung

Das Projekt „aufsuchende Hilfen – ambulante Betreuung – (AHAB) versteht sich als umfassendes ambulantes Hilfeangebot des Betreuten Wohnens im Straffälligenhilfesystem Bremens. Das Angebot richtet sich an erwachsene, straffällige, männliche Personen nach Haftentlassung aus Justizvollzugsanstalten und an von Haft bedrohte Männer, die in besonderen sozialen Schwierigkeiten leben. Die Aufnahme kann im Regelfall ab dem 21. Lebensjahr erfolgen. Das Angebot umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um soziale Schwierigkeiten in besonderen Lebenslagen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (vgl. §§ 67-69 SGB XII und § 16a, Ziffer 3, SGB II). Die Unterbringung der Klienten erfolgt in dezentralen Wohneinheiten. Die Regelverweildauer in der Betreuung beträgt bis zu 18 Monate, in besonders begründeten Ausnahmefällen auch länger. Die Arbeit in der Betreuungsmaßnahme findet in Kooperation mit anderen Diensten freier und/oder kommunaler Träger statt. Den Klienten werden Hilfestellungen zu folgenden Themenbereichen angeboten: Finanzen: • Materielle Grundsicherung • Schuldenklärung Gesundheit: • Stabilisierung des Gesundheitszustandes, Unterstützung zur Einleitung geeigneter Maßnahmen • Bei vorhandener Suchterkrankung: Verringerung des Konsums und der damit verbundenen Risiken, gegebenenfalls Begleitung bei der Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme Wohnen: • Wohnen und Alltagsbewältigung • Wohnungserhalt und Wohnungssuche Arbeit: • Klärung von beruflichen Perspektiven, gegebenenfalls in Abstimmung mit den Kooperationspartnern. Unterstützung bei der Einleitung von Fortbildungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen, gegebenenfalls bei der Arbeitsaufnahme Justiz: • Geldstrafentilgung • Begleitung bei offenen Strafverfahren • Kooperation mit den Sozialen Diensten, Unterstützung bei der Einhaltung von Bewährungsauflagen Psychosoziale Begleitung: • Biografische Arbeit • Unterstützung bei Beziehungskonflikten • Entwicklung von tragfähigen Alltagsstrukturen • Vermittlung von Konfliktlösungsstrategien • Unterstützung bei psychischen Problemen, gegebenenfalls Überleitung zu geeigneten Fachdiensten 75

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2.

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Ziele

Im Projekt werden sowohl quantitative als auch qualitative Ziele erfasst und monatlich bzw. halbjährlich ausgewertet. Als Quantitatives Ziel ist die Auslastung von 8760 Belegtagen im Jahr festgelegt. Als qualitative Zielzahl erfassen wir die geordneten Ablösungen aus dem Projekt, die nach folgenden Kriterien definiert werden: • Vermittlung in eigenen Wohnraum • Überleitung ins Haus Fedelhören • Vermittlung zur Therapie • Vermittlung in eine andere Betreuungseinrichtung Als nicht erfolgreiche Vermittlung bezeichnen wir: • Die erneute Inhaftierung • Die Unterbringung in einer Notunterkunft Als qualitatives Ziel ist 70 % geordnete Ablösungen aus dem Projekt festgelegt.

Kernziele

Anzahl der Bewohner

Überprüfung/ Kontrolle

8760 Belegtage im Jahr Geordnete Auszüge

24 Bewohner Pflegesatzabrechnung im Monat Jahresstatistik 70% Jahresstatistik /

Zeitpunkt der Überprüfung Monatlich Formular halbjährlich

Die Ziele haben wir 2015 wie folgt erreicht: Kernziel Belegtage im Jahr geordnete Auszüge 70 %

Belegtage 8.760 Auszüge gesamt 22

3.

Erreichte Tage 8.937 Geordnete Auszüge 16

Prozentsatz 102% Prozentsatz 72,2%

Verlauf Das Projekt verfügte im Jahr 2015 über 3 pädagogische Teilzeitkräfte, die gemäß der Belegung und Auslastung des Projekts mit insgesamt 1,97 Vollzeitstellen anteilig beschäftigt waren. Der Verein Hoppenbank e.V. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Im Projekt wird nach Qualitätsstandards gearbeitet. Jährlich werden sowohl Mitarbeiterbefragungen als auch Kundenbefragungen durchgeführt. Die Standards zur Kundenbefragung haben sich im Verein verändert. Eine Auswertung der in 2015 befragten Kunden des 76

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Projekt AHAB ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. 2015 fand ein externes Audit im statt. Die Problematik für Gefangene mit Migrationshintergrund, die nicht über gültige Ausweispapiere verfügen an Ausweispapiere zu gelangen, ist weiterhin nicht geklärt. Während der Haftzeit kann der Ausweis nicht beantragt, beziehungsweise abgeholt werden, da die Betroffenen den Ausweis bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat persönlich beantragen und abholen müssen. Beim Betreten des Botschafts- oder Konsulatsgeländes verlassen sie das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, damit besteht für die Justizvollzugsanstalt Fluchtgefahr und keine Möglichkeit entsprechende Ausgänge zu organisieren. Das Jobcenter gewährt jedoch im Regelfall nur Zugang zu Leistungen, wenn ein gültiger Ausweis vorgelegt wird. Für Klienten mit Migrationshintergrund ist die Beschaffung von gültigen Ausweisproblemen generell schwierig. In allen uns bekannten Fällen musste der Betroffene die Papiere bei dem zuständigen Konsulat persönlich beantragen und später persönlich abholen. Darlehen, die beim Jobcenter beantragt wurden zur Deckung der Reisekosten und der erheblich teureren Ausweispapiere, sind mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Kosten für die Beschaffung von Dokumenten im Regelsatz abgedeckt sind. Die Kosten belaufen sich jedoch schon durch die Reisekosten oft auf mehr als 1/3 der monatlich zur Verfügung stehenden Leistungen.

4.

Auswertung und grafische Darstellung

Insgesamt wurden 44 Klienten im Jahr 2015 betreut. 22 Klienten wurden im Jahr 2015 neu aufgenommen

Aufnahmen

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Haftentlassungen Im Jahr 2015 wurden 11 Klienten nach der Verbüßung einer Haftstrafe im Projekt aufgenommen, 5 davon kamen nach Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe, 6 Klienten kamen aus der Strafhaft, alle Klienten wurden zur Endstrafe entlassen. Ein Klient, der aus Strafhaft entlassen wurde, ist mit einer offenen Geldstrafe entlassen worden, die er tilgt.

Aufenthaltsdauer im Projekt Von den 44 Klienten, die in 2015 betreut wurden, wurden 22 Klienten über den 31.12.2015 hinaus betreut. 22 Klienten wurden aus den Betreuungsbezügen abgelöst. 11 Klienten wurden im eigenen Wohnraum betreut, teilweise nach der Überleitung aus den vereinseigenen Häusern, teilweise seit Beginn der Betreuung.

Aufenthaltsdauer der abgelösten Klienten 14 14 12 10

4

3

8 6 4 1 2

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Ablösungen Von den 22 Klienten, die in 2015 aus den Betreuungsbezügen abgelöst wurden, sind 13 in eigenen Wohnraum vermittelt worden, bzw. konnten den bei Beginn der Betreuung vorhandenen Wohnraum erhalten. Aufgrund der hohen Schuldenbelastungen unserer Klienten und den daraus häufig resultierenden Schufaeinträgen ist die Vermittlung von eigenem Wohnraum weiterhin sehr schwierig. Der Mangel an Wohnraum für finanziell schwache Einkommensschichten in Bremen macht sich besonders für unsere Klienten bemerkbar. Die Suche nach Wohnraum zieht sich häufig die gesamte Betreuungszeit durch. Umso erfreulicher ist die hohe Zahl der gelungenen Vermittlungen in eigenen Wohnraum.

Ablösungen aus dem Projekt 14

13

12 10 8

5

eigener Wohnraum

6

Notunterkunft

3 4 2

1

Therapie oder Langzeiteinrichtung Inhaftierung

0

Haftzeiten Die durchschnittliche Dauer der Straffälligkeit und die durchschnittliche Hafterfahrung haben wir in Monaten dargestellt, die aktuelle durchschnittliche Haftzeit in Tagen. Die höchste aktuelle Haftzeit vor Aufnahme ins Projekt betrug 2052 Tage, die geringste lag bei 0 Tagen. 15 Klienten standen unter Bewährung, 7 unter Führungsaufsicht.

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Geldstrafen 28 Klienten hatten eine oder mehrere offene Geldstrafen. 1 Klient tilgte in keiner Form. 1 Klient tilgte über die Sozialen Dienste der Justiz in Form von Abarbeitung seine Geldstrafe. 1 Klient tilgte sowohl in Form von Abarbeitung über die Brücke Bremen eine Geldstrafe als auch zwei weitere in Form von Ratenzahlung über den Verein Bremische Straffälligenbetreuung. Insgesamt tilgten 8 Klienten ihre Geldstrafe über die Brücke Bremen in Form von Abarbeitung. Davon wurden 2 abgebrochen, die dann über das Projekt AHAB zur regelmäßigen Ratenzahlung über eine Abtretung der ALG II Zahlung beim Jobcenter vermittelt wurden. Insgesamt wurden 3 Klienten zur regelmäßigen Ratenzahlung über eine Abtretung beim Jobcenter durch das Projekt vermittelt, 2 zahlten bei Aufnahme der Betreuung schon durch eine Abtretungserklärung beim Jobcenter. Ein Klient tilgte über das Projekt eine Geldstrafe in Form von Abarbeitung eine spätere Geldstrafe dann in Form von Ratenzahlung. Insgesamt zahlten14 Klienten über das Projekt auf ihre Geldstrafe in Raten an die Staatsanwaltschaft. Insgesamt 2 Klienten tilgten in Begleitung durch das Projekt in Form von gemeinnütziger Arbeit ihre Geldstrafen. Über das Projekt AHAB und die Vermittlung in die Abtretung beim Jobcenter wurden in 2015 526 Tage getilgt.

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Schulbildung Schulbildung 20 20 18 16

Sonderschule ohne Abschluss

14 Sonderschule

12

10

10

Hauptschule ohne Abschluss

8 6

6

4 2 0

Hauptschule mit Abschluss

3 2 1

2

Hauptschule mit erweitertem Abschluss Realschule Fachoberschule/Gymnasium

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Berufsausbildung Der Anteil der Klienten, die ohne Berufsabschluss zu uns kamen, liegt im Jahr 2015 bei 63%. Dies ist eine deutliche Veränderung zu 2014, wo der Anteil ohne Berufsabschluss bei 80 % lag. Geeignete Arbeitsmöglichkeiten zu finden ist für unsere Klienten aufgrund ihrer multiplen Problemlagen (Schlechte Ausbildungssituation, körperliche/seelische schwerwiegende Erkrankungen, Straffälligkeit, Schulden) schwierig. Trotzdem ist es einem Klienten gelungen eine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden. 9 Klienten hatten eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung über das Jobcenter, davon mussten 6 diese aber aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig beenden. Ein Klient war über das SGB XII in einer Bürgerarbeitsstelle tätig.

Berufsausbildung

16

16

16 12 14 12 10 8 6 4 2 0

Alter Das Durchschnittsalter lag 2015 bei 36 Jahren. Der Altersschwerpunkt lag im Bereich über 30 Jahren.

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Altersstruktur

7%

5%

7% 14%

14%

20 - 25 Jahre 26 - 30 Jahre 31 - 35 Jahre 36 - 40 Jahre 41 - 45 Jahre

24%

29%

46 - 50 Jahre über 50 Jahre

Familienstand

Einkommen Die Einkommenssituation stellt die Situation bei Beginn des Jahres 2015 dar, im Verlaufe des Jahres hat sich die Einkommenssituation einzelner Klienten durchaus verändert, so wechselte z.B. 1 Klient aus dem ALG II Bezug in den Lohnbezug, andere wechselten aus dem ALG I in den ALG II Bezug.

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Suchtproblematik – Substitution Wie auch in den Vorjahren ist die Anzahl der Klienten, die an einer Suchterkrankung leiden sehr hoch. Nur 2 Klienten gaben an, keine Suchterkrankung zu haben. 35 hatten eine Abhängigkeitserkrankung von illegalen Drogen. 7 Klienten hatten eine Alkoholabhängigkeit.16 Klienten waren bei Aufnahme ins Projekt substituiert. 2 Klienten gaben bei Beginn der Betreuung an, clean zu sein. Bei vielen Klienten war ein Mischkonsum festzustellen - Alkohol + Spiel oder Alkohol + illegale Drogen. Nur wenigen Klienten gelingt es unter Substitution völlig ohne Beigebrauch zu leben. Gerade zu Beginn einer Substitutionsbehandlung oder in aktuellen Lebenskrisen kommt es immer wieder zu gelegentlichem Konsumverhalten. Bei einigen Klienten ist eine Verlagerung der Sucht unter Substitution in den Alkohol zu beobachten. Die meisten unserer Klienten haben schon im Jugendalter massiv mit dem Konsum von Alkohol oder illegalen Drogen begonnen.

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In dem nächsten Diagramm stellen wir den Suchtstatus der 20 Klienten dar, die aus den Betreuungsbezügen abgelöst wurden und an einer Suchterkrankung erkrankt waren. 2 Klienten, die wir abgelöst haben, hatten keine Suchterkrankung.

Suchstatus zum Ende der Betreuung

5 9 subs Ther clean aktue

1

5

Gesundheitszustand Bei 12 Klienten bestand eine diagnostizierte psychische Erkrankung, 6 davon wiesen auch schwere körperliche Erkrankungen auf. 18 Klienten litten unter schweren körperlichen Erkrankungen - in der Hauptsache unter Leber-, Herz-, Lungen- und Gefäßerkrankungen, unter schweren Erkrankungen des Skeletts, Nervenerkrankungen, sowie unter HIV/AIDS. Der Anteil der an schweren Erkrankungen leidenden Klienten liegt somit bei 68 %. In der Betreuungsarbeit

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musste intensiv auf den Gesundheitszustand eingegangen und gegebenenfalls mit behandelnden Ärzten/Kliniken zusammen gearbeitet werden.

Migrationshintergrund In 2015 hatten 13 Klienten einen Migrationshintergrund. 9 Klienten waren selber im Ausland (Tadschikistan, Kasachstan, Polen, Russland, Marokko, Türkei und Italien) geboren worden. Bei 4 weiteren Klienten waren die Eltern vor ihrer Geburt immigriert. Der Anteil von Klienten mit Migrationshintergrund an dem Anteil unserer Klienten stellt sich somit wie folgt dar:

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Herkunftsländer

Schuldensituation 43 von 44 Klienten hatten Schulden. Die durchschnittliche Schuldenhöhe betrug 24.400,00 €. 11 Klienten leisteten über das Projekt Kleinstratenzahlungen zu Schulden z.B. bei der BSAG oder der Krankenkasse. 5 Klienten wurden während der Betreuungszeit in die Schuldnerberatung vermittelt oder in dem schon in der JVA begonnenen Kontakt zur Schuldnerberatungsstelle unterstützt. 2 Klienten waren während der Betreuungszeit im Insolvenzverfahren. Ein Schuldenregulierungsverfahren erfordert ein hohes Maß an Verbindlichkeit, über das nicht alle unsere Klienten zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügten, da für sie andere Problemlagen wie z.B. psychische Erkrankungen, akute Suchterkrankungen und schwere körperliche Erkrankungen im Vordergrund standen. Ein wichtiger Anteil in der Betreuungsarbeit ist die Existenzsicherung der Klienten. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass wir die Klienten bei entsprechenden Schreiben an Gläubiger und bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos zu unterstützen, ggf. durch Begleitung zu den verschiedenen Geldinstituten. Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Betreuung war die Vermeidung weiterer Schulden – z.B. durch die Aufklärung über Internetschuldenfallen, Einrichtung eines Sozialtickets und Klärung der Zuzahlungsgrenzen in der Krankenversicherung.

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5.

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Ausblick

Wie auch in den Vorjahren bleibt es ein großes Problem für unsere Klienten, die sich zum Teil auch durch Äußerlichkeiten und Auffälligkeiten im Sozialverhalten aus der Masse der Wohnraumsuchenden hervorheben, bezahlbaren angemessenen Wohnraum zu finden. Häufig begleitet uns die Suche nach adäquatem Wohnraum die gesamte Betreuungszeit. Klienten, die bei Aufnahme der Betreuung über eigenen Wohnraum verfügten, wohnten zum Teil in desolaten Mietverhältnissen - unzureichende Heizmöglichkeiten, Bäder, Toiletten und Küchen, die mit anderen Mietern geteilt werden mussten. Langfristig wird nur mit der Schaffung von ausreichend bezahlbaren Wohnungen in Bremen dem entgegen gewirkt werden können. 6.

Kontakt Büro der aufsuchenden Hilfen Kornstraße 112 28201 Bremen Tel.: 5578642 Fax: 5578686 Büroöffnungszeiten Montag – Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung. Mitarbeiter: Angelika Bartl [email protected] Uta Grünhagen-Jüttner [email protected] Jens Jakobaufderstroth [email protected] Bremen, im Januar 2016, Uta Grünhagen-Jüttner

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Teestube

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Ambulante Straffälligenhilfe in der Teestube Blitzlichter 2015

Konzept Die Teestube fungiert als tagesstrukturierendes Versorgungs- und Beratungszentrum in der ambulanten Betreuung von Haftentlassenen in Bremen. Das Angebot der Teestube richtet sich an Haftentlassene, stationär aufgenommene Bewohner des angegliederten „Haus Fedelhören“, (ehemalige) Bewohner der anderen betreuten Wohnprojekte des Vereins Hoppenbank e.V., deren soziales Umfeld sowie an weitere delinquenzgefährdete Personen. Der Betrieb der Teestube ist eine einkommensunabhängige Leistung gemäß der Rechtsgrundlage: SGB XII § 67 / 68. Aufgabenschwerpunkte der Teestube sind 1. ein tägliches, preiswertes und nahrhaftes Mahlzeitenangebot an jedem Tag im Jahr; 2. die Weitervermittlungsberatung und Betreuung der Besucher; und 3. das Angebot verschiedener Freizeitaktivitäten. Weiterhin fungiert die Teestube als Arbeitsplatz für langzeitarbeitslose Personen. Zu den genannten Punkten wird im Folgenden ausführlicher Stellung genommen. Vorweg nur noch dies: Die Teestube als Versorgungszentrum ist ein Angebot unter vielen in Bremen. Die unterschiedlichen Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, sodass Haftentlassene, Drogenabhängige, Obdachlose und psychisch Kranke ihre spezifische Anlaufstelle haben. Absprachen und enge Zusammenarbeit sind hierbei grundlegend und funktionieren in der Regel gut. Die Teestube ist ein Angebot unter vielen des Vereins Hoppenbank. Die Zusammenarbeit mit den anderen Angeboten wie Berufshilfe, Brücke Bremen, betreutem Wohnen, u.v.m. ist in der Weitervermittlungsberatung elementar und für die Besucher sehr effizient. Die Teestube berät und betreut ihre Besucher in allen Lebenslagen. Deshalb ist der Kontakt zu vielen Betreuungs- und Beratungseinrichtungen zwingend notwendig. Eine langjährig bestehende Zusammenarbeit mit kompetenten Ansprechpartnern bei Ämtern, Verbänden und freien Träger verhilft hier zu tragfähigen Ergebnissen. Die Teestube fungiert als Arbeitsplatz für Langzeitarbeitslose, Haftentlassenen und anderen schwer vermittelbaren Personen. Wir arbeiten deshalb mit bewährten Partnern: der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, dem Amt für Soziale Dienste, der Werkstatt Bremen, dem Integrationsfachdienst, den Sozialen Diensten der Justiz sowie mit dem Netzwerk Mitte - aucoop im Injobbereich zusammen.

Die Teestube ist eine Anlaufstelle in einer Wohnstrasse mitten im Zentrum Bremens. Eine stadtteilorientierte Ausrichtung der Arbeit ist deshalb ebenfalls sehr wichtig. Die Förderung des sozialen Friedens im Wohnumfeld hat sich die Teestube auf die Fahne geschrieben. Mit vielen Nachbarn wird ein guter Kontakt gepflegt.

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Entstehende Probleme werden frühzeitig durch ein Ansprechpartnersystem gelöst. Mit den Kontaktbereichsbeamten der Polizei wird vertrauensvoll zusammengearbeitet. Durch den Einsatz von Personen, die eine gemeinnützige Strafe in der Teestube ableisten, wird im näheren Wohnumfeld der weggeworfene Müll aufgesammelt und somit für ein sauberes Straßenbild gesorgt.

Standort, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten Die Anschrift der Teestube des Vereins Hoppenbank e.V. lautet: Fedelhören 33, 28203 Bremen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Teestube mit der Linie 1, 4, 5, 10 Haltestelle „Am Dobben“ und der Linie 25 Haltestelle „Dobbenweg“ gut erreichbar. Zu Fuß sind es nur wenige Minuten vom Hauptbahnhof zur Teestube. Weitere Kontaktdaten: Tel.: 0421-3394340 Büro des Projektleiters Tel.: 0421-3394341 Büro der hauswirtschaftlichen Betriebsleitung Tel.: 0421-3394316 Teestube-Empfang Fax: 0421-3394317 Mail: [email protected] und [email protected] Im Internet findet man aktuelle Jahresberichte und Flyer der Teestube unter: www.hoppenbank.info In den werktäglichen Bürozeiten von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr – außer donnerstags von 10:30 Uhr- 12:00 Uhr – ist die Projektleitung erreichbar. Die Öffnungszeiten der Teestube sind Montag-Donnerstag: 09:00 - 10:30 und 12:15 - 19:00 Uhr; Freitag: 09:00 - 10:30 und 12:15 - 14:15 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 10:00 - 14:15 Uhr.

Teestube und Qualitätsmanagement Auch im Jahr 2015 hat der Verein Hoppenbank an weiteren qualitativen Verbesserungen nach der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 im Jahr 2010 gearbeitet. Regelmäßig wird in internen Audits das QM- Handbuch mit den entsprechenden Nachweisen und Protokollen geprüft. Im Projekt Teestube erfolgte im Februar 2015 das externe Audit. Hier wurde vor allem auf die Überprüfbarkeit und den Nachweis der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, der Kundenzufriedenheit über die angebotenen Mahlzeiten, der Besucherzahlen und dem Beschwerdemanagement Wert gelegt.

Außerdem wurde das HACCP -Konzept in der Küche konsequent den realen Gegebenheiten angepasst und umgesetzt. Die Mittelgeber (Senator für Soziales) erwarten eine tägliche Öffnungszeit der Teestube und eine adäquate Besucherzahl, die ihre Leistungen rechtfertigen. Die Vorgabe der Geschäftsführung besagt deshalb, dass durchschnittlich 75 Besucher täglich die Angebote der Teestube nutzen sollen. Wir gewährleisten den Nachweis durch eine tägliche Zählung der Besucher. Im Jahr 2015 haben durchschnittlich 120 (im Vorjahr waren es 111) Besucher die Angebote der Teestube täglich genutzt. Das Mahlzeitenangebot ist ein wichtiger Teil der Teestubenarbeit, deshalb befragen wir unsere Besucher einmal im Monat, ob sie mit dem Essen zufrieden sind. Ca. 97% der Befragten waren mit den Mahlzeiten zufrieden. Dies ist ein Ansporn für uns, weiterhin ein gutes Mahlzeitenangebot vorzuhalten. Unsere 2014 neu bearbeitete und positiv formulierte Hausordnung unter dem Motto: „Unser Miteinander ist geprägt von Toleranz, Wertschätzung und Offenheit“ wurde von unseren Besuchern sehr gut aufgenommen. Selten mussten wir auf Verstöße reagieren.

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Teestube als Versorgungszentrum Die warmen Mahlzeiten sind weiterhin sehr beliebt. Das Küchenpersonal (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, sog. 1 € - Kräfte; in Bremen In(tegrations)-Jobber genannt und Abarbeiter) erstellten im Zweischicht-Modell durchschnittlich 90-100 Mittagessen und ca. 25-40 Abendessen.

Die Besucher nutzen intensiv das „Essen auf Kredit“. In Notzeiten (in diesen befinden sich viele der Besucher) und bes. in der zweiten Hälfte des Monats wird dieser Kredit in Höhe von 6,- € (dafür bekommt man bis zu drei Mahlzeiten) gerne in Anspruch genommen. Trotz der schwierigen finanziellen Situation der Gäste wird dieser Kredit zu Anfang des Monats häufig zurückgezahlt, bzw. wird selbst ein Guthaben eingezahlt.

Im Jahr 2015 wurden 651 (2014: 597) Einzahlungen mit Beträgen von 1,- bis 100,- € entgegengenommen. 8 Personen erhielten eine Kostenübernahme zur Essensteilnahme von ihrem (rechtlichen) Betreuer, vom Amt für Soziale Dienste oder sie erhielten Geld von ihrer Familie, um an den Mahlzeiten teilzunehmen. In ihrer Funktion als tagesstrukturierender Treffpunkt und Anlaufstelle ist die Teestube für viele Besucher ein "zweites Wohnzimmer" geworden. Sie kommen, um sich mit Freunden und Bekannten zu treffen, einen Kaffee zu trinken, die Zeitung zu lesen (2 Tageszeitungen: die Bremer Nachrichten und die TAZ erhalten wir als Spende) oder einfach zu klönen. Kommt ein Gast zu seinem Geburtstag in die Teestube, wird ihm ein Ständchen gesungen und ein Geburtstagstörtchen darf dann natürlich auch nicht fehlen. Und gerade weil man sich hier wohl und aufgehoben fühlt, ist man auch bereit mit den Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen und um Rat, Hilfe und ein offenes Ohr zu bitten. Aber auch in traurigen Situationen helfen wir. Einige unserer Stammgäste sind in diesem Jahr plötzlich verstorben. Viele Besucher fühlten sich betroffen, wurden auch Ihrer eigenen Krankheit bewusst und sehr nachdenklich. Gleichzeitig ging es auch um Anteilnahme und Abschiednehmen. Wir boten deshalb die Möglichkeit in gemeinsamer Runde bei Kaffee und Kuchen der Verstorbenen zu gedenken. Eine sehr intensive Erfahrung für die Besucher wie auch für die Mitarbeiter. Weitere intensive Gespräche gibt es mit den Besuchern, wenn Sie über schwere Erkrankungen und den Tod naher Familienangehörigen berichten. Die Besucher wissen, wir hören ihnen zu. Täglich geöffnet, täglich eine warme Mahlzeit:

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Die Köche und Küchenhelfer erstellten täglich unter Anleitung der kompetenten hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin eine ausgewogene und leckere Mahlzeit. Über das Projekt „Knastgewächse“ auf dem Gelände der alten JVA Blockland – dort bauen straffällige Personen Gemüse nach Demeter-Grundsätzen an - erhielten wir frische Salate und Gemüse zur Verwendung in unserer Küche. Besondere „Highlights“ sind immer die Tage, an denen es Grünkohl gibt. An Feiertagen werden regionstypische Spezialitäten angeboten. Und natürlich wird im Sommer auch draußen im Garten gegrillt. Gastköche kredenzten uns u. a. bayerische Spezialitäten in unserer bayerischen Woche. Ein türkischer Gastkoch verwöhnte uns regelmäßig mit seinem in ganz Bremen bekannten Köfte. Besonders für die Gäste, die gerne vegetarisch essen, boten wir in der Regel eine schmackhafte Alternative, die gerne auch mal von Nichtvegetariern angenommen wurde. Seit November 2013 haben wir einen Transfair-Kaffee in Bioqualität im Verkauf, der sehr gerne getrunken wird. Mehr Bio- und Transfair-Produkte würden bei den Gästen Anklang finden, dies ist aber aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar. Ein besonderer Service der Teestube besteht darin, den zweiwöchentlich erscheinenden Speiseplan als Newsletter an Besucher zu versenden. Darin gibt es dann auch Hinweise auf besondere Veranstaltungen im Freizeitbereich. Zurzeit gibt es 85 Bezieher, die sich jedes Mal wieder auf die neuen Mahlzeitenangebote freuen.

Beratung, Vermittlung u. Betreuung 1a. Sozialrechtsberatung Die Sozialrechtsberatung in der Teestube wurde im Jahr 2015 in Form einer „offenen Sprechstunde“, d.h. ohne vorherige Terminvereinbarung von einer qualifizierten Juristin ehrenamtlich einmal monatlich für jeweils 2 Stunden angeboten.

Rahmenbedingung Die Beratung fand in der Teestube bzw. im Büro der Teestube statt. Der Erstkontakt erfolgte entweder durch direkte Vorsprache oder wurde von einem Sozialarbeiter der Teestube aber auch von anderen Projekten des Vereins vermittelt. Die Klienten wurden sowohl mündlich beraten als auch im Schriftverkehr mit Behörden unterstützt. Die Juristin ging auf individuelle Probleme der Klienten ein und gab Hilfe zur Selbsthilfe. Problematisch ist, dass die Klienten den Sachverhalt, der ihr Problem ausgelöst hat, oftmals nicht klar strukturiert formulieren können, bzw. dass sie nicht alle Unterlagen beisammen haben Bei Bedarf wurden Folgetermine vereinbart, die fast immer auch wahrgenommen wurden.

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Schwerpunkte Hauptsächlich wurde in den Bereichen SGB II und XII beraten. Es ging um alle Arten von Sozialleistungen wie ALG II, Grundsicherung, Mietkosten, Mehrbedarf etc. 1b. Strafrechtsberatung Seit September 2015 wird einmal monatlich ebenfalls in Form einer „offenen Sprechstunde“ eine Beratung im Strafrecht durch eine Anwältin ehrenamtlich angeboten.

Sozial- und Strafrechtsberatung als Teil sozialer Arbeit

Durch die Beratung über die Rechtslage konnte zur Klärung einer Lebenssituation beigetragen, Lösungswege aufgezeigt und zumindest ein erster Schritt unternommen werden. Die Möglichkeit, sich von einer Juristin beraten zu lassen, hat auch das Selbstbewusstsein des Klienten gestärkt.

2. Vermittlung: Weitervermittlungsberatung findet zu vielen Lebensbereichen der Besucher statt. Die pädagogischen Mitarbeiter und Sozialbetreuer vermitteln bei Fragen zur Arbeit und zum Wohnen aber auch bei einer Suchtproblematik, bei psychischen Problemen, bei einer Schuldenproblematik, bei Obdachlosigkeit etc..

Langjährige Kontakte mit vielen Einrichtungen erleichtern bei der Weitervermittlungsberatung kurzfristige Beratungstermine und schnelle Hilfe. Ein großes Problem für viele Klienten aber auch für unsere Injobber ist auch für diesen Berichtszeitraum das Finden einer adäquaten neuen Wohnung. Der Wohnungsmarkt ist gerade für unsere Klientel ausgereizt. Ständige Ablehnungen von Vermietern, Maklern und Wohnungsbaugesellschaften (negative Schufa- Auskunft; keine Hartz IV Empfänger; keine Wohnung frei) wirken demotivierend. Ständige Ermunterungen weiterzusuchen und am Ball zu bleiben sind erforderlich, die Vermittlung in Notunterkünfte und Pensionen bleibt zwangsläufig nicht aus. Desolate Wohnumstände wirken aber einer sozialen Verbesserung und Stabilisierung unserer Besucher entgegen.

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3. Betreuung: Unter Betreuung verstehen wir, stets ein offenes Ohr haben für die alltäglichen Sorgen und Probleme der Gäste der Teestube bis hin zur Krisenintervention. Der Peergroup-Mediator Als besonderes Angebot in der Betreuung und Beratung wurde das Modell “Peergroup-Mediator“ entwickelt. Der Peergroup-Mediator ist ein ehemals straffälliger Klient, der sich jetzt in einer stabilen Lebenssituation befindet und als Vermittler zwischen Klient und Problembeteiligten fungieren soll. Er leistet eine Form der Kontakt- und Beratungsarbeit und begleitet z.B. Klienten zu Ämtern und Behörden, hilft bei der Wohnungssuche, bei allgemein lebensweltlichen Problemen und besonders bei dem Versuch auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Klienten berichten häufig über für sie unerwartete Erfolge und freuen sich darüber sehr.

Freizeitaktivitäten Innerhalb und außerhalb der Teestube werden Freizeitaktivitäten durchgeführt. Größter Beliebtheit erfreuen sich Aktionen, bei denen auch der Bauch zu seinem Recht kommt, wie z.B. das Sommerfest, ein Grillfest:

mit Livemusik oder auch die Feiertage mit einem Festtagsmenü, die Adventsfrühstücke und die vielen bunt gefüllten Teller mit Süßwaren und Gebäck. Gerade im Monat Dezember bietet die Teestube viele Aktionen an, um den Besuchern in der Vorweihnachtszeit Positives erleben zu lassen. Wir merken, dass es unseren Besuchern schwer fällt, mit Weihnachten etwas Gutes zu verbinden. Sie sind dann „schlecht drauf“! Sie denken an ein zerrüttetes Verhältnis zur Familie, im besten Fall sporadische Kontakte zu Eltern oder Kindern und natürlich auch keine finanziellen Möglichkeiten einer nahen Person etwas zu schenken. Deshalb gabt es zwei große gemeinsame Adventsfrühstücke:

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bunte Teller an den Adventssonntagen, einen Adventskalender, ein Weihnachtstüte am Heiligabend (130 Personen haben eine Tüte erhalten) ein Weihnachtsbaum,

viele gute Worte und vor allem zwei offene Ohren. Gerade unsere Angebote zu Weihnachten sind nur durch Spenden von der Sparkasse Bremen, der Anneliese-Loose-Hardtke-Stiftung und der Bremer Tafel in diesem besonderen Maße möglich.

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Bei kulturellen und anderen Veranstaltungen außerhalb der Teestube, bleibt es schwierig, die Gäste zu einer Teilnahme zu motivieren. Ein langjähriger Kontakt und die persönliche Ansprache sind hier hilfreich. Innerhalb der Teestube sind Spielnachmittage beliebt. Jeden Dienstag wird ein Spielnachmittag angeboten. Dieser Nachmittag hat sich als feste Einrichtung etabliert und wird gerne – vor allem in den kalten Monaten - angenommen. Brett- und Kartenspiele, begleitet von Kaffee und Kuchen, sind ganz nach dem Geschmack der Besucher. Auf Initiative der Gäste wurden Skat- und Pokerturniere veranstaltet. Wichtig ist bei vielen Freizeitangeboten die Unterstützung durch Ehrenamtliche. Das Wort des Jahres 2015: „Schach“. Im Frühjahr begannen wir damit ein Schachturnier zu veranstalten. Wir hofften auf 8-10 Teilnehmer. Es kam aber alles ganz anders. Plötzlich waren 30-40 Besucher aktiv beim Turnier dabei. Es mussten Turnierpläne erstellt werden, neugierig gewordenen Besuchern die Regeln erklärt werden und Punktestände notiert werden. Die Teilnehmer waren sehr verbissen dabei, lernten sich an Absprachen und Termine zu halten und mit anderen gemeinsam zu agieren. Höhepunkt des Turniers war ein gemeinsames Fest in der Teestube mit Pokalüberreichung. Jeder Teilnehmer erhielt als Auszeichnung eine Medaille.

Nach dem Ende des Turniers wurde der Wunsch laut, weiter Schach zu spielen. Deshalb wird jetzt seit Herbst 2015 eine Schachliga mit ebenfalls 30-40 Teilnehmern angeboten. Und die Teilnehmerzahl steigt. Hervorzuheben sind noch der Besuch des Sechs-Tage-Rennens, des Zirkus Roncalli, eines Werder Bremen Bundesligaspiels, des Circus FlicFlac, eine Hamburger Hafenrundfahrt, Bowling und mehrerer Kinobesuche. Die von unseren Gästen schon ungeduldig erwarteten

„Sonne, Strand und Mee(h)r“-Touren nach Cuxhaven fanden ihren krönenden Abschluss mit einem Tagesausflug auf die Insel Norderney. Ein logistisches und kulinarisches Großprojekt war unser Besuch auf einem Bauernhof mit dem Thema „Landpartie ins Oldenburger Land“, welches wir in diesem Jahr zum 2. Mal anboten. Mit Besichtigung, Führung, Trecker-Rundfahrt, Livemusik und Gaumenschmaus waren alle 25 Teilnehmer rundum begeistert.

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Nach dem Essen ein kleines Verdauungsnickerchen

Highlight des Jahres war unser Sommerfest mit 230 Besuchern. Die Teestube hatte sich in diesem Jahr etwas Besonderes überlegt. Wir wollten zu unserm Fest Flüchtlinge, die in unserem Stadtteil untergebracht waren, einladen und sie willkommen heißen. Dieses Vorhaben wurde von der Sparkasse Bremen in ihrer Stadtteilinitiative „gemeinsam gut!“ ausgezeichnet und mit € 1000,00 unterstützt. Wir machten uns an die Arbeit, planten musikalische Darbietungen, Spiele und natürlich die Einkäufe für Salate, Grillgut, Kuchen und Getränke.

Das war eine organisatorische Höchstleistung, an der alle Mitarbeiter mit vollem Einsatz beteiligt waren.

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Am Tag selbst schien die Sonne und alle Besucher und Mitarbeiter fanden das Fest rundum gelungen.

Froh sind wir über die bereitwillige Vergabe von Freikarten für Museen, Theater und Großveranstaltungen in der Stadthalle. Deshalb konnten wir unseren Gästen den Besuch des SechsTage-Rennens, des Zirkus Roncalli und des Circus FlicFlac ermöglichen. Angebote, bei denen von den Gästen mehr Bewegung (Joggen, Badminton, Schwimmen) gefordert wird, werden leider kaum angenommen. Dennoch wurde wöchentlich Jogging und Badminton angeboten, an den ein paar Personen teilnahmen. Ein Angebot speziell für unsere Besucherinnen regelmäßig schwimmen zu gehen, wurde leider nicht angenommen. Für das Jahr 2016 planen wir auf Wunsch unserer Gäste ein Tanzangebot. Insgesamt wurden 178 Freizeitaktivitäten durchgeführt, an denen insgesamt 2973 Personen teilnahmen. Die Erfahrung zeigt, dass die Gäste noch tagelang von den Aktionen schwärmen, wenn sie sich dann einmal durchgerungen haben, daran teilzunehmen.

Teestube als Arbeitsplatz: Beschäftigung, Qualifizierung, Stabilisierung, Abarbeit und Praktika, Ehrenamt Im Jahr 2015 waren außer der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin (HBL) und des Leiters der Teestube 24 Stellen in den Beschäftigungsformen: Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung = Injob/1 €-Job, „ehrenamtliche Beschäftigung“ = ähnlich wie Injob, Förderung von Arbeitsverhältnissen kurz „FAV“ und geringfügige Beschäftigung in der Teestube besetzt. Davon im gewerblichen Bereich 15 Stellen: 11 Küchenhelfer, zwei Köche, ein Beikoch und ein Assistent der HBL. Anzumerken ist hier, dass davon 2 Stellen nicht das ganze Jahr über besetzt waren, da die Förderung auslief.

Die Aufgabe des Projektleiters und der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin liegen in der sozialen Stabilisierung und Hilfe zur beruflichen (Neu-)Orientierung. Einfachste Grundqualifikationen wie Pünktlichkeit, Verantwortlichkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Ausdauer, Mobilität, Auffassungsbereitschaft und Teamfähigkeit müssen von den Mitarbeitern erlernt werden. Für einige Mitarbeiter wird bei bestehender Alkohol- oder Drogenproblematik durch viele intensive Gespräche und Begleitungen therapievorbereitend gewirkt. Fünf Küchenhilfen, ein Beikoch und der Hausmeisterhelfer – die neben einer Langzeitarbeitslosigkeit,

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bereits straffällig geworden sind und meist auch gesundheitliche Probleme haben - werden über das Hoppenbank-Projekt: AGH-MAE intensiv sozialintegrativ betreut. Im pädagogischen, technischen und Verwaltungsbereich arbeiteten ein Sozialarbeiter (der gleichzeitig als Projektleiter fungiert), eine weitere Sozialarbeiterin, die diesem Jahr für die Betreuung und Beratung der Klienten 8 Stunden wöchentlich einsetzbar war, sowie folgende In-Jobber: ein sozialer Betreuer, zwei Peergroup-Mediatoren und eine Verwaltungs- und eine Reinigungskraft. Der schon genannte Hausmeistergehilfe unterstützte bei Verschönerungsarbeiten innerhalb und außerhalb der Teestube.

Insgesamt 10 Personen wurden durch das Netzwerk Mitte-aucoop betreut. Die bei diesem Netzwerk angegliederten Stellen endeten zum 31.12.2015. Das neue Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eröffnete einigen Teilnehmern, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllten, die Möglichkeit einer dreijährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sechs Plätze hat der Verein Hoppenbank beantragt, davon wurden vier im Berichtszeitraum schon besetzt.

Im Rahmen der „Aktivierenden Hilfen“ nach §11(3) SGB XII wurden in der Teestube Beschäftigungsangebote vorgehalten. Drei Personen haben sich auf diesem Wege etwas dazuverdient und erhielten dadurch Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Ebenfalls erhielten 26 Personen in diesem Jahr die Möglichkeit, ihre Ersatzfreiheitsstrafe abzuarbeiten. Durch intensive Betreuung wurden von 37 verhängten Ersatzfreiheitsstrafen 31 vollständig abgearbeitet bzw. in 2016 fortgeführt. Die Abarbeiter werden in der Küche, im Garten oder im Bereich Wohnumfeldverbesserung eingesetzt:

Insgesamt wurden 5683 Stunden an gemeinnütziger Arbeit abgeleistet. Das entspricht 1593 eingesparten Hafttagen. Auffällig ist die hohe Stundenzahl, die die Abarbeiter ableisten mussten. Einige brachen ihre Abarbeit aus gesundheitlichen Gründen (Therapie) ab, wurden inhaftiert oder entschieden sich zu einer Ratenzahlung. 50% der Abarbeiter hatte einen Migrationshintergrund. Die Integration von straffälligen Personen ist Aufgabe und Ziel gerade in unserem Verein und wird daran deutlich, dass von den 26 genannten Abarbeitern insgesamt 8 weiterhin intensiv begleitet und betreut wurden, sei es durch eine angebotene In-JobMaßnahme zur Wiedereingliederung in den beruflichen und sozialen Kontext oder durch eine Einbindung in eine sinnvolle Beschäftigung als Ehrenamtlicher in der Teestube. Im Rahmen eines durch ESF-Mittel geförderten Projektes werden einige Abarbeiter zusätzlich betreut.

6 Personen absolvierten im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum.

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Die Finanzierung des vereinseigenen Projekts „Ehrenamt“ endete bereits 2013 und wurde seitdem zusätzlich durch den Projektleiter der Teestube mit großem Aufwand fortgeführt. Im Jahr 2015 waren insgesamt 20 Personen freiwillig im Verein Hoppenbank engagiert. 14 Personen unterstützen die Teestube u.a. bei der Gestaltung von Spielnachmittagen, bei der Beschaffung von Sachspenden (Süßigkeiten), bei der Sozial- und Strafrechtsberatung, bei der Betreuung der Besucher vor allem an Wochenenden, bei der Begleitung von Klienten, durch Mitarbeit in der Küche und vieles mehr. Hervorzuheben ist die großartige Unterstützung vieler Ehrenamtlicher in der Küche, ohne sie wäre die Küche häufig kalt geblieben. Die hohe Besucherzahl auch an den Wochenenden machte es erforderlich, zusätzlich ehrenamtliche Betreuungskräfte zur Unterstützung der Mitarbeiter zu akquirieren.

Insgesamt waren der Projektleiter und die hauswirtschaftliche Betriebsleiterin über den Berichtszeitraum für 66 Mitarbeitende als Ansprechpartner zuständig.

Ein gutes Betriebsklima sorgt trotz der Problematik der immer nur befristeten Stellen (und das sind dann auch nur noch Injobmaßnahmen) sowie der wie oben erwähnten unterschiedlichsten Beschäftigungsarten auch in diesem Jahr wieder für eine kontinuierliche Arbeit in der Teestube. Personelle Engpässe gab es regelmäßig dann, wenn Bewilligungszeiträume von Injob-Maßnahmen enden, Maßnahmen für Mitarbeiter nicht verlängert wurden und das Jobcenter nur zaghaft Bewerber auf neu bewilligte oder freigewordenen Stellen zuwies. Glücklicherweise arbeiteten die Mitarbeiter dann teilweise ehrenamtlich weiter, sodass wir das Angebot der Teestube aufrechterhalten konnten.

2015: Gartenträume werden wahr! In diesem Jahr haben wir den Garten der Teestube für die Besucher neugestaltet, Sitzplätze geschaffen,

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Blumen gepflanzt und Beete angelegt. Unser Hausmeisterhelfer war bei der Verschönerung des Gartens voll in seinem Element. Die Gäste bewunderten das Ergebnis unseres Mitarbeiters und waren des Lobes voll.

Spenden u.ä. Wie bereits berichtet erhält die Teestube Sachspenden in Form von Freikarten oder von der Bremer Tafel Lebensmittel, die wir an die Besucher weitergeben. Eine besondere Spende in Form eines Haarschnitts durch einen angesehenen Friseursalon kam 24 unserer Besucher zu Gute. Beim Ortsamt Mitte erhält die Teestube jährlich Mittel zur Ausstattung der Teestube.

Die Sparkasse Bremen, die Gewoba und auch die Gemeinde der Liebfrauenkirche unterstützten die Arbeit der Teestube. Darüber freuten wir uns sehr. Weitere Unterstützer spendeten kleine zweckgebundene Geldbeträge, wohlwollende Firmen und Privatpersonen unterstützten uns mit Sachleistungen. Alle Spenden unterstützten die Arbeit der Teestube sehr und kamen den Besuchern direkt zu gute.

Ausblick Zum Schluss dies: 43628 Gäste besuchten in diesem Jahr die Teestube. An allen in diesem Bericht genannten Zahlen wird deutlich, dass das Angebot der Teestube angenommen wird. Als langjährige Mitarbeiter erfahren wir täglich die Notwendigkeit, als Anlaufstelle und Versorgungszentrum zu fungieren. Den größten Wunsch unserer Besucher: die Öffnung an jedem Tag in der Woche, konnten wir mit einer Ausnahme in diesem Jahr erfüllen. Mit großem Einsatz und Freude an der Arbeit ist es den In-Jobbern aber auch den Abarbeitern und Ehrenamtlichen zu verdanken, dass die Teestube im Jahr 2015 an 364 Tagen geöffnet hatte. Eine tolle Leistung des ganzen Teams.

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Die Sozialpolitik der Bundesregierung bestimmt auch die Arbeit der Teestube bzw. das Arbeiten in der Teestube. Die Probleme unserer Besucher wachsen und damit der Beratungs- und Betreuungsaufwand von unserer Seite. Die in der Teestube Beschäftigten arbeiten – wie beschrieben - zum größten Teil als In-Jobber oder als sogenannte „ehrenamtlich Beschäftigte“ gefördert durch den Europäischen Sozialfond. Die Mitarbeiter der Teestube sehen auch die positiven Möglichkeiten, die ein In-Job beinhaltet. Stabilisierung und zumindest auch kleine Chancen zu einer weiteren tragfähigen Lebensplanung. Bei vielen Beschäftigten ist großes Engagement und auch Freude an der Arbeit festzustellen. Dies schlägt sich auf die Arbeit untereinander und mit unseren Kunden nieder. Die Dankbarkeit der Besucher für jede noch so kleine Geste ist uns gewiss!

Mitarbeiter der Teestube auf dem Betriebsausflug

H. Smidt

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Geschäftsstelle: Hoppenbank e. V. Buntentorsteinweg 501 28201 Bremen www.hoppenbank.info

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Inhaltsverzeichnis

1. Aufgabenbereiche 2. Quantitative Zielzahlen 2.1 Abgeschlossene Fälle 2.2 Getilgte Hafttage/ Einsparvolumen (EFS) 2.3 Getilgte Tage zur Einstellung von Strafverfahren 3. Qualitative Zielzahlen 3.1 Getilgte Tage durch Arbeit/ getilgte Tage durch Zahlung 4. Bilanz der Zielzahlen und Schlussfolgerungen 5. Parameter der Betreuungsarbeit 5.1 Anteil Problemfälle 5.2 Anerkannte Härtefälle gem. Tilgunsverordnung 5.3 Soll zu tilgender Tagessätze 6. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuung 7. Beschäftigungsgeber 7.1 Bilanz, Veränderungen, Maßnahmen 7.2 Arbeitsprojekt Werkraum Sonne 3 8. Weitere Kooperationspartner und Bilanz der Zusammenarbeit 8.1 Staatsanwaltschaft Bremen 8.2 Amtsgericht Bremen 8.3 Soziale Dienste der Justiz im Lande Bremen 8.4 Runder Tisch zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen 8.5 Andere Kooperationspartner 9. Resümée 9.1 Verbesserungsvorschläge und kriminalpolitische Anregungen 10. Öffentlichkeitsarbeit 11. Fortbildung 12. Ausstattung 12.1 Personal 12.2 Sachmittel 13. Zuständigkeiten

Anhang:

Controllingblatt Statistische Auswertung der Sozialdaten Informationsblätter

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Jahresbericht 2015 1. Aufgabenbereiche Die Brücke Bremen des Vereins Hoppenbank e.V. ist seit 1982 die vom Land Bremen autorisierte und durch den Senator für Justiz finanzierte Fach- und Vermittlungsstelle für Gemeinnützige Arbeit für Frauen und Männer in Bremen. Ihre Aufgaben bestehen in der Beratung, Vermittlung und Betreuung bei: • der Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit gemäß Art. 293 EGStGB. • staatsanwaltschaftlich bzw. richterlich angeordneten Arbeitsauflagen zur Einstellung von Strafverfahren gemäß § 153 a StPO • Arbeitsauflagen zur Vermeidung des Bewährungswiderrufs (§ 56 f StGB 6) Allen Aufgabenbereichen liegt die kriminalpolitische Zielsetzung zugrunde, durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit Inhaftierung und Verurteilung bzw. Strafe abzuwenden und die damit verbundenen Kosten für Strafverfahren und vollstreckung zu reduzieren. Darüber hinaus fühlen wir uns im Rahmen unserer zweckbestimmten Tätigkeit dem Leitbild des Verein Hoppenbank e.V. verbunden, „ Betroffenen zu helfen, ein straffreies Leben in Freiheit zu führen“. Im Konfliktfall der gegensätzlichen Ziele und Erwartungen des Angebots der Brücke Bremen - Haftvermeidung einerseits und Strafvollstreckung andererseits - wird dem Prinzip „Hilfe hat Vorrang vor Sanktion“ Rechnung getragen. Die Brücke Bremen unterliegt dem Zertifizierungs- und Auditierungsverfahren von bag cert GmbH gemäß DIN EN ISO 9001:2008, das jährlich durch interne und externe Audits überwacht wird. Außerdem unterliegt die Brücke Bremen den Kriterien der Gender-Budgetierung 7, so dass bei der Auswertung der Ergebnisse von 2015 geschlechtsspezifische Unterschiede und Besonderheiten dargestellt werden.

2. Quantitative Zielzahlen

8

Für 2015 wurde das Niveau der durch den Senator für Justiz vorgegebenen quantitativen Zielzahlen trotz gleichzeitig reduzierter Stellenbesetzung 9 gegenüber dem Vorjahr bei 1: 338 Fällen pro Vollzeitstelle aufrecht erhalten. Die Zielvorgaben lauteten: • •

6

730 Fallabschlüsse im Jahr Einsparung von 14.000 Hafttagen 11

(erreicht: 620 Fälle) 10 (erreicht: 13.240 Tage)

Arbeitsauflagen im Rahmen der Strafaussetzung auf Bewährung fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Im Text werden dennoch zur leichteren Lesbarkeit nur männliche Formen verwendet. 8 Die Zieldefinition orientiert sich einerseits an den Vorgaben des Senators für Justiz (jährlicher Zuwendungsbescheid), andererseits an den im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001:2008 festgelegten Qualitätszielen. Als Basisdaten zur Erreichung der Zielzahlen waren 2010 mit dem Auftraggeber folgende Parameter vereinbart worden: pro Fall i.D. ein Soll von 50 Tagessätzen; Anteil von Problemfällen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen: 50 %. (vgl. hierzu: Pkt. 4.1) 9 In 2015 war die Brücke Bremen im Vergleich zum Vorjahr wiederum mit reduzierter Wochenstundenzahl ausgestattet. Es standen 2,11 Stellen zur Verfügung. (2014: 2,16 Stellen) 10 Vgl. Anhang: Controllingblatt; im Controllingblatt konnten 2 Fälle (Männer EFS) nicht erfasst werden, werden aber im Anhang 2 (Sozialdaten) ausgewiesen und in den hiesigen Auswertungen einbezogen. Diese Fälle wurden nach Abschluss des Quartals in die Datenbank mit dem Abschlussdatum des bereits abgerechneten Quartals eingepflegt und konnten somit nicht mehr im Controllingbogen ausgewiesen werden. In Zukunft wird auf diese Fehlerquelle geachtet. 11 Der Anrechnungsmaßstab pro Hafttag beträgt im Regelfall 4 Stunden gemeinnützige Arbeit; dieser gilt auch bei Arbeitsauflagen. 7

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2.1 Bilanz: Abgeschlossene Fälle Die Bilanz der abgeschlossenen Fälle im Vergleich zum Vorjahr, differenziert nach Aufgabenbereichen, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Fallabschlüsse nach Rechtsgrundlagen (in Klammern Frauen) Jahr

Ersatzfreiheitsstrafen

§ 153 a StPO

Bewährungsauflagen gem. § 56 f StGB

Gesamt

2014

684

14

./.

698

2015

604

16

./.

620

Der Anteil der Frauen betrug 18 % (114 Fälle). Im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen wurden 64 Fälle durch auswärtige Staatsanwaltschaften zugewiesen, im Bereich Arbeitsauflagen waren es 3 Fälle. Zusätzlich wurden 202 Beratungsfälle (2014:156) verzeichnet, die ohne bzw. vor weiterem Betreuungskontakt überwiegend telefonisch zu Fragen der Verfahrensabwicklung und Tilgungsmöglichkeiten beraten wurden. Dabei handelte es sich bei einem Anteil von 30 % um Frauen. Die Zielvorgabe des Senators für Justiz von 730 abgeschlossenen Betreuungsfällen wurde um 110 Fälle (15 %) unterschritten. 2.2 Getilgte Hafttage/ Einsparvolumen (EFS) Im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen wurden im Vergleich zum Vorjahr folgende Hafttage eingespart: Einsparung Hafttage Jahr

durch gemeinnützige Arbeit

durch betreute Zahlungen

Gesamt

2014

14.169

1.382

15.551

2015

11.102

1.412

12.514

Die Frauen tilgten hiervon 1635 Hafttage (13 %). Weitere 627 Tage (2014: 781) wurden durch eine Aussetzung der Vollstreckung wegen unbilliger Härte gem. § 459 f StPO eingespart, insgesamt demnach 13.141 Tage (2014: 16.332 Tage). Die Gesamtzahl der getilgten Tage entspricht gesamt 36 Haftplätzen. Im Bereich Ersatzfreiheitsstrafen konnten somit ca. 1,7 Mio. € Haftkosten eingespart werden, wenn man pro Hafttag die Kosten aus 2014 in Höhe von 128,65 € zugrunde legt. 12 Hiervon sind die Aufwendungen des Senators für Justiz und ein Eigenanteil des Vereins Hoppenbank e. V. in Höhe von gesamt 164.166,00 € in Abzug zu bringen. Durch kurzzeitig betreute Ratenzahlungen wurden zusätzliche Geldeinnahmen in Höhe von fast 16.000,00 € für die Staatskasse erzielt bei einem durchschnittlichen Tagessatz aller Fälle in Höhe von 11,00 €..

12

Der Haftkostensatz 2015 lag bei Berichtsverfassung noch nicht vor.

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Weitere Einsparungen und Einnahmen ergaben sich mittelbar durch die Anbahnung von dann nicht weiter betreuten Ratenzahlungen. 2.3 Getilgte Tage zur Einstellung von Strafverfahren Im Bereich „Arbeitsauflagen“ zur Einstellung von Verfahren wurden ges. 16 Fälle, davon 2 Frauen, abgeschlossen. (2014: 14 Fälle) Insgesamt wurden 89 Tage durch gemeinnützige Arbeit und 10 Tage durch Zahlungen erledigt. Für die Betreuung von Arbeitsauflagen zwecks Vermeidung des Bewährungswiderrufs wurden wir nicht eingeschaltet. In beiden Aufgabenbereichen wurden gesamt 13240 (Haft-)Tage durch die Betreuungsarbeit der Brücke Bremen getilgt. Die Zielvorgabe der einzusparenden (Haft-)Tage (14.000 Tage) wurde trotz der Unterschreitung der Zielzahl der abgeschlossenen Fälle nur leicht um 760 Tage (5,4 %) unterschritten.

3. Qualitative Zielzahlen 13 Der Schwerpunkt unserer Betreuungsleistungen liegt auf der Vermittlung und sozialpädagogischen Begleitung von gemeinnütziger Arbeit. Die Aufnahme in die Betreuung erfolgt i. d. R. nach Feststellung der Uneinbringlichkeit mit der Ladung zum Strafantritt zu einer Ersatzfreiheitsstrafe bzw. nach Zuweisung durch das Amtsgericht/ Staatsanwaltschaft. Konzeptionell bedingt werden somit Ratenzahlungen nur in geeigneten Fällen erst nach Betreuungsaufnahme und ggf. nach teilweiser Tilgung durch gemeinnützige Arbeit angebahnt und i. d. R. max. bis zu 2 Monate begleitet. Daraus ergibt sich für die Zusammensetzung unserer Klientel, dass ein gewisser Anteil an Klienten durchaus in Ratenzahlungen vermittelt wird. Für die Bereiche Ersatzfreiheitsstrafen und Arbeitsauflagen wurden in 2013 aus dem Durchschnitt der Ergebnisse der vorhergehenden drei Jahre folgende qualitative Zielzahlen ermittelt, die den Anteil gemeinnütziger Arbeit und betreuter Zahlungen im Verhältnis zur Gesamtzahl getilgter Tage messen:

Anteil getilgte Tage durch gemeinnützige Arbeit: 90 % Anteil getilgte Tage durch Zahlungen: 10 % . 3.1 Getilgte Tage durch Arbeit/ getilgte Tage durch Zahlung Der Anteil der durch Arbeit getilgten Tage lag bei 89 % und der der betreuten Zahlungen bei 11 % (EFS und Arbeitsauflagen). Von den Frauen wurde aufgrund der besonderen Problemlagen im Bereich EFS ein leicht abweichender Anteil von 85 % durch Arbeit getilgt. Die Tilgungsform der gemeinnützigen Arbeit war, wie in den vorangegangenen Jahren, in den allermeisten Fällen die Maßnahme, die vorwiegend nachgefragt wurde, um Inhaftierung zu vermeiden.

4. Bilanz der Zielzahlen und Schlussfolgerungen Die Neuaufteilung der Arbeitsaufgaben zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen im stadtbremischen Bereich durch den Senator für Justiz und damit die institutionelle Ausgliederung von zum Strafantritt geladenen potentiellen Ratenzahlern an den Verein Bremische Straffälligenbetreuung e. V. führte seit Mitte 2013 einerseits zu rückgängigen Fallzugängen, andererseits jedoch zu einer Konzentration von Klienten, die aufgrund ihrer Verarmung und schwierigen Lebenslage hauptsächlich auf gemeinnützige Arbeit angewiesen sind. Die Bilanz der Ergebnisse bewerten wir insgesamt positiv. Nur durch weniger Fallabschlüsse (-78 Fälle) konnte angesichts der Problemstruktur unserer Klientel die Sollzahl an einzusparenden Hafttagen immerhin annähernd erreicht werden. Wir wurden damit in der Überzeugung bestärkt, dass die seit 2014 begonnene und in 2015 fortgesetzte

13

Zur Management-Bewertung im Rahmen der Qualitätssicherung wurden die qualitativen Zielzahlen festgelegt.

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Umsetzung der verfeinerten und intensivierten Betreuungsmaßnahmen 14 die richtige Antwort auf die veränderten Voraussetzungen und Parameter unserer Betreuungsarbeit waren. Da die Anzahl der Neuzugänge (624) die Zahl der Fallabschlüsse nur leicht überstieg (2014: 614), entstanden kaum Wartezeiten für die Aufnahme in die Betreuung. 5. Parameter der Betreuungsarbeit Im Folgenden wird auf die Entwicklung der Bedingungen, die unsere Betreuungsarbeit im Wesentlichen bestimmten, im Vergleich zum Vorjahr eingegangen.

5.1 Anteil Problemfälle Der Anteil an Klienten, die mindestens ein die Arbeitsfähigkeit und Vermittlungstätigkeit erheblich einschränkendes Problemmerkmal 15 aufwiesen, betrug mit ges. 438 Fällen, davon 435 Fällen im EFS-Bereich, 71 % aller Fälle, 72 % im EFS-Bereich, und lag damit wie im vergangenen Jahr deutlich über der mit Justiz in 2010 definierten Richtzahl von 50 % aller Fälle 16. Im Einzelnen die Fallzahlen nach Problemmerkmalen für den Bereich EFS 17 (der Bereich Arbeitsauflagen ist zu vernachlässigen): •

Eine Suchtmittelabhängigkeit wurde wieder bei über der Hälfte aller Fälle (344), hiervon 51 Frauen, registriert, überwiegend von illegalen Drogen, z.T. mit Medikamentensubstitution 18.



Ohne festen Wohnsitz waren 41 Fälle, weitere 8 waren obdachlos. 6 Fälle von insgesamt 49 Fällen mit instabilen Wohnverhältnissen betrafen Frauen.



Psychiatrische Auffälligkeiten, z.T. in schwerer Ausprägung, wurden in 59 Fällen, (10 % aller EFS-Fälle), davon bei 20 Frauen (34 %), registriert 19. Das entspricht einer Steigerung um 3 % gegenüber dem Vorjahr.



Gesundheitliche Einschränkungen waren in 67 Fällen (10 Frauen) festzustellen.



In 27 Fällen waren Klienten allein für die Erziehung mindestens eines Kindes bis zu 18 Jahren zuständig, davon waren 20 weiblich.



In 138 Fällen (16 Frauen) konnte aufgrund von Vorstrafen keine Vermittlung in einen sensiblen Bereich (Kontakt mit Kindern und Jugendlichen) stattfinden. 20



In 17 Fällen lagen schlechte bis keine Deutschkenntnisse vor.

14

Vgl. Pkt.6 Folgende Problemmerkmale werden statistisch erfasst: Suchtprobleme, gesundheitliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen und Auffälligkeiten, instabile Wohnverhältnisse und Obdachlosigkeit, Alleinzuständigkeit für die Kindererziehung bis 18 Jahren, Ausschluss der Vermittlung in sensible Bereiche, Vollzeitberufstätigkeit parallel zr gemeinnütziger Arbeit und schlechte bis keine Sprachkenntnisse. 16 Vgl. Fußnote 3 17 Vgl. dazu Anhang: Sozialdaten 18 Ersatzmedikation bei Drogenabhängigen unter ärztlicher Aufsicht; zur Verteilung nach Art der Suchtmittelabhängigkeit s. Anhang, Tabelle 9.1 19 Dieses Merkmal wird statistisch erfasst, wenn Klienten in psychiatrischer Behandlung sind bzw. vor kürzerer Zeit waren oder angeben, an psychischen Störungen zu leiden die die Arbeitsfähigkeit einschränken. Die Krankheitsbilder reichen von Depressionen, paranoider Schizophrenie, Borderline-Störungen bis zur Traumatisierung infolge sexuellen Missbrauchs. 20 Klienten, welche während der letzten 10 Jahre wegen eines Delikts aus den Bereichen „sexueller Missbrauch“, „Verstößen gegen Jugendschutzgesetze“, Verstößen gegen das BtmG“ oder zu einer mindestens zweijährigen Freiheitsstrafe wegen eines Gewaltdelikts verurteilt wurden, dürfen nicht an Einsatzstellen vermittelt werden, welche einem „sensiblen Bereich“ angehören, wie Kindergärten, Jugendfreizeitheime, Schulen, Sportanlagen. Dies sind immerhin ca. 50 % der Einsatzstellen. 15

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5.2 Anerkannte Härtefälle gem. Tilgungsverordnung Seit 2014 trat eine Änderung der Bremer Tilgungsverordnung 21 (TilVO) in Kraft, welche in besonders begründeten Härtefällen 22 auf Antrag des Verurteilten eine Herabsetzung des Anrechnungsmaßstabs pro Tagessatz einer Geldstrafe von 4 auf 3 Stunden vorsieht.

Von den oben statistisch ausgewerteten 435 Problemfällen (EFS-Bereich) wurden 130 Fälle gem. der TVO als Härtefälle anerkannt, davon 27 (21%) Frauen. Im Vergleich zum Vorjahr gab es bei gesunkenen Fallzahlen 32 anerkannte Härtefälle mehr, das entspricht 22 % am Gesamt der EFS-Fälle. (Vorjahr: 14 %) Die Herabsetzung des Anrechnungsmaßstabs auf 3 Stunden gemeinnütziger Arbeit pro Tagessatz (N=129, da bei einem Fall der Grund nicht erfasst wurde) erfolgte auf Grundlage •

der Abhängigkeit von illegalen Drogen (93 Fälle), psychischen und sonstigen Erkrankungen: 109 Fälle, davon 15 Frauen,



von Vollzeitbeschäftigung/ Ausbildung: 13 Fälle, davon 5 Frauen,



der alleinigen Betreuung von Kindern bis 12 Jahren: 7 Frauen

Zusätzlich konnte in 11 Fällen, davon 3 Frauen, die Aussetzung der Vollstreckung der Geldstrafe/ EFS wegen unbilliger Härte gemäß § 459 f StPO erwirkt werden. In 1 Fall wurde eine Aussetzung empfohlen, in 2 Fällen wurde die Antragstellung durch die Staatsanwaltschaft nicht an das Amtsgericht weitergeleitet und die Person inhaftiert. Bei den Arbeitsauflagen waren keine Härtefälle zu verzeichnen. Die quantitative Differenz der oben genannten „Problemfälle“ zu den „anerkannten Härtefällen“ ergibt sich u. a. daraus, dass bei den Problemfällen mit gesundheitlichen und psychischen Einschränkungen die Kriterien bzw. Anforderungen der Tilgungsverordnung nicht erfüllt werden konnten, weil kein Attest vom Arzt nachgewiesen wurde, keine Krankheitseinsicht bestand oder es sich um nicht attestierungsfähige Einschränkungen handelte. Insbesondere Personen, die akut alkoholabhängig sind, Konsumenten illegaler Drogen, die nicht substituiert werden und ein Teil der Personen mit psychischen Problemen befinden sich zumeist nicht in ärztlicher Behandlung. Ein anderer Anteil von Problemfällen fiel nicht unter die Kriterien der Härtefallklausel der TVO (z.B. Obdachlose). Die Umsetzung der TVO für Härtefälle war für uns und die Staatsanwaltschaft mit hohem Aufwand verbunden. Von Klienten mussten die Unterlagen z. T. durch mehrmalige Erinnerungsanschreiben eingeholt werden, der Antrag wurde von uns dann bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, die Entscheidung/ Gestattung seitens der Staatsanwaltschaft musste abgewartet und z. T. eingeholt werden, und die Beschäftigungsgeber wurden zeitnah über die veränderte Zahl der abzuleistenden Stunden informiert. Nicht immer fand ein reibungsloser Ablauf in der Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen statt. 23

21 Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit v. 12.12.2013, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 22 Begründete Fälle sind: schwerbehinderte Personen; gesundheitlich eingeschränkte Personen, die nachweislich, d.h. nach begründetem ärztlichen Attest auf nicht absehbare Zeit zu nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind; durch Erwerbstätigkeit, Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen im Umfang von 30 Wochenstunden gebundene Personen und einem Einkommen, das den Regelsatz von Hartz IV nicht übersteigt: allein erziehende Elternteile von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (TilVo, § 5 (2) ).

23

Vgl. dazu Pkt. 8.1

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Fazit: Insgesamt wurden im EFS-Bereich 701 mal (2014: 668 mal) besondere Vermittlungshemmnisse erfasst, welche sich aufgrund von Überschneidungen auf 435 Problemfälle verteilten; statistisch lagen demnach bei über der Hälfte dieser Fälle multiple Problemlagen vor. Besonders gravierend hinsichtlich der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit wirkte sich dabei der hohe Anteil an Klienten mit Suchterkrankungen, davon 237 Fälle abhängig von illegalen Drogen mit unterschiedlichem Abhängigkeitsgrad, und die Zunahme von Klienten mit erheblichen psychischen Störungen mit einem davon signifikant hohen Anteil an Frauen aus. Der Anteil der Frauen mit mindestens einem Problemmerkmal (112 Fälle) sank auf 71% vom Gesamt Frauen (2014: 77 %). Sie waren überproportional besonders bei psychischen Einschränkungen und den Alleinerziehenden vertreten. Bei den Männern zeichneten sich 72 % durch mindestens ein Problemmerkmal aus. In Ergänzung zu den oben erfassten Problem-Klienten mit schlechten bis keinen Sprachkenntnissen werden wir zukünftig die Entwicklung der Klienten mit Migrationshintergrund im Fokus behalten. In 2015 war in 146 Fällen Deutschland nicht das Geburtsland; in weiteren 34 Fällen handelte es sich um Migranten der 2. Generation (Eltern nicht in Deutschland geboren). Das entspricht insgesamt einem Anteil von 29 %. Unter den Bedingungen der zum Teil schwierigen sprachlichen Kommunikation, auch bei mittleren Sprachkenntnissen, musste im Erstgespräch zum Teil viel Zeit darauf verwandt werden, das Sanktionssystem der Geldstrafe mit seiner Alternative der gemeinnützigen Arbeit zu erklären, da das Verständnis und vor allem die Einsicht in die Notwendigkeit der unentgeltlichen Arbeit nicht immer gegeben war. Dieses Phänomen – insbesondere die subjektive Empfindung, umsonst arbeiten zu müssen beobachteten wir nicht nur bei Migranten. Auch bei deutschen Klienten, insbesondere der jüngeren Altersgruppe zwischen 21-35 Jahren (50 %), stießen wir immer wieder auf Unverständnis bezogen auf die Unverhältnismäßigkeit zwischen der Tagessatzhöhe von i. R. 8,00 € und dem fiktiven Stundenlohn von 2,00 € bei 4 Stunden Arbeit pro Tagessatz. 5.3 Soll zu tilgender Tagessätze Auf Basis der veränderten Zusammensetzung unserer Klientel und des damit verbundenen Betreuungsaufwands hat das Soll zu tilgender Tagessätze pro Fall für die Betreuungsarbeit ein anderes Gewicht als vor der Umstrukturierung der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in Bremen bekommen, da die Betreuungsintensität und -extensität bei der Begleitung eines kontinuierlichen Abarbeitungsprozesses erheblich höher ist als bei reinen Ratenzahlern, die max. 1 - 2 Monate betreut wurden. Im Durchschnitt betrug das Soll pro Fall 56 Tage (EFS), wiederum 1 Tag mehr als im Vorjahr und lag damit wieder deutlich über der mit Justiz in 2010 festgelegten Richtzahl von 50 Tagessätzen pro Fall, die sich darüber hinaus an einer Durchmischung unserer Klientel aus „Abarbeitern“ und Ratenzahlern orientiert hatte. In 215 Fällen mussten 51 bis 140 Tagessätze pro Geldstrafe, in 31 Fällen 141 bis 240 Tagessätze getilgt, d. h. vornehmlich abgearbeitet werden. Das entspricht 41 % aller EFS-Fälle (2013: 39 %). Vor dem Hintergrund, dass die Verrichtung gemeinnütziger Arbeit als ungleich härtere Strafe gegenüber der Bezahlung der Geldstrafe empfunden wird 24, steht diese Entwicklung letztlich einer erfolgreichen Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen entgegen. Die praktische Betreuungsarbeit hat gezeigt, dass die Gefahr von Motivationseinbrüchen und Abbrüchen umso größer ist, je mehr Tagessätze abgearbeitet werden müssen, zumal in 2015 i. D. 1,2 Geldstrafen pro Person zu tilgen waren.

24

In der Fachliteratur wird die „höhere Eingriffsintensität der Sanktion gemeinnützige Arbeit“ erwähnt (vgl. dazu auch F. Wilde, Armut und Strafe, Zur strafverschärfenden Wirkung von Armut im deutschen Strafrecht, Kapitel 6, Springer 2016)

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Die Möglichkeit der Herabsetzung des Anrechnungsmaßstabs gem. TVO in anerkannten Härtefällen auf 3 Stunden pro Tagessatz ist sicherlich für einen Teil der Klienten (22% der EFS-Fälle) eine Erleichterung. Jedoch unter Einbeziehung der Fälle auswärtiger Staatsanwaltschaften - in den meisten Bundesländern gilt ein Anrechnungsmaßstab von 6 Stunden pro Tagessatz (57 Fälle), in den übrigen Fällen 3 bis 5 Stunden - mussten nach wie vor der Veränderung der TVO im Durchschnitt aller Fälle pro Tagessatz 4 Stunden getilgt werden.

6. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuung Die Zunahme des prozentualen Anteils an Problemfällen war in der Betreuungsarbeit deutlich spürbar. Wie im vorangegangenen Jahr nahm die beratende und betreuende Mitwirkung bei der Beseitigung von Arbeits- und Motivationshemmnissen zwangsläufig einen hohen Stellenwert ein: •

Die Fortsetzung der Tilgung hing dabei nicht mehr nur von wiederholten Motivationsgesprächen als vielmehr auch von praktischer Hilfestellung in Form der „Sortierung“ drängender Probleme und Aufzeigen von Lösungswegen, auch unter Verweis und Herstellung des Kontakts zu Hilfestellen, ab.



Bei den Männern wie bei den Frauen, wobei bei den letzteren ein relativ hoher Anteil attestiert psychisch erkrankt oder psychiatrisch auffällig war, erfolgte eine engmaschige Kontakthaltung, auch zu den betreuenden Stellen. Ein Standort der Brücke Bremen erprobte Hausbesuche bei Frauen 25, die den Kontakt zur uns oder der Einsatzstelle abgebrochen hatten. In allen 4 Fällen konnte auf diese Weise der Kontakt wiederhergestellt werden und in 3 Fällen durch die Wiederaufnahme der Tilgung eine drohenden Inhaftierung vermieden werden. Eine Frau brach später den Kontakt ab. Diese Maßnahme soll weiter verfolgt und hinsichtlich der Konsequenzen des damit verbundenen Zeitaufwands ausgewertet werden.



Auch die Anbahnung und Sicherstellung von Ratenzahlungen, welche für unsere Klienten oft der letzte Ausweg nach erfolglosen Arbeitsversuchen sind und unter dem Druck der drohenden Inhaftierung ohne gesicherte finanzielle Grundlage versprochen werden, erforderte zumeist mehrere Interventionen und Unterstützung der Klienten darin, Abtretungserklärungen beim Jobcenter gesichert auf den Weg zu bringen.



Die Zahl der Meldungen wegen unentschuldigter Fehlzeiten und der Nichteinhaltung der vereinbarten Arbeitszeiten seitens der Beschäftigungsstellen war unvermindert hoch; damit verbunden waren häufig vorübergehende Unterbrechungen des Kontakts zu den Einsatzstellen und zur Brücke Bremen. Um dem im Vorfeld entgegenzuwirken, wurde das beim Erstgespräch ausgehändigte „Hinweisblatt“ überarbeitet und umbenannt in „Vereinbarung zur Regelung der Geldstrafe“, die der Klient mit der Einverständniserklärung unterschreibt. Ziel dieser Maßnahme war es, die Zügigkeit und Verbindlichkeit der Tilgung zu verdeutlichen und dabei auf den Angebotscharakter bzgl. unterstützender Hilfeleistungen der Brücke Bremen hinzuweisen.



Aufgrund von instabilen Wohnverhältnissen, Rückfälligkeit hinsichtlich des Drogen- oder Alkoholmissbrauchs, z.T. mehrerer stationärer (Entwöhnungs-)Aufenthalte, Therapie-

25 Anlass für die Intensivierung der Betreuung war die Anweisung der Geschäftsführung im Februar 2015, den Fokus auf Haftvermeidung bei Frauen zu legen, da der Senator für Justiz plante, Haftkapazitäten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in einem Pavillon frei zu halten.

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Anbahnungen oder stationärer Therapien sowie der vorübergehenden Aufnahme gewerblicher Arbeit verzögerte sich die Tilgung z.T. erheblich. Die Erhöhung Verbindlichkeit für den Nachweis der Gründe für Unterbrechungen und Ausfallzeiten letztlich die Kontrolle, insbesondere bei Suchtmittelabhängigen 26, waren notwendig zielführend.

von der und und



Auch Engpässe bei den wenigen betreuenden und toleranten Beschäftigungsstellen verzögerten die Aufnahme der gemeinnützigen Arbeit. Unter dem Druck der relativ hohen Anzahl an betreuungsbedürftigen Klienten wurde der Werkraum Sonne 3 vermehrt auch für Klienten aus den entfernter gelegenen Stadtteilen in Anspruch genommen. 27



Bei Abbrüchen des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. bei nachvollziehbaren Gründen für Unzufriedenheit auf Seiten des Klienten mit der Tätigkeit oder wegen Konflikten am Arbeitsplatz, bemühten wir uns immer wieder auch um Vermittlungen an andere Beschäftigungsgeber. Bei 30 Personen erfolgten Mehrfachvermittlungen (65).

7. Beschäftigungsgeber 7.1 Bilanz, Veränderungen und Maßnahmen Das Angebot an kooperationswilligen Beschäftigungsgebern im Bremer Stadtgebiet ist seit Jahren relativ konstant 28: Zu den etwa 280 Anbietern mit 400 Einsatzplätzen konnten in 2015 8 Einsatzstellen neu akquiriert werden, dagegen kündigten 4 die Zusammenarbeit endgültig. In anderen Fällen kommt es immer wieder vorübergehend zu Unterbrechungen der Beschäftigung, weil entweder keine Kapazitäten für die Betreuung unserer Klientel mehr zur Verfügung standen oder nach schlechten Erfahrungen eine „Auszeit“ erbeten wurde. Größere Beschäftigungsträger stellten als Sammeleinsatzstellen mit z.T. sozialpädagogischer Begleitung wichtige Säulen der Beschäftigung dar. In den beiden vergangenen Jahren wurden u. a. wegen Streichungen von Injob-Stellen bzw. deren Nichtbesetzung Beschäftigungsträger zum einen reduziert bzw. geschlossen. Zum anderen können dorthin nur noch Personen vermittelt werden, die bereit sind, sich gleichzeitig im Rahmen eines Injobs vom Jobcenter zuweisen zu lassen. Klienten, die bereits 2 Jahre in einem Injob gearbeitet hatten, stand dieses Angebot nicht zur Verfügung. Auch bei kleineren Trägern und kirchlichen Einrichtungen führten Stellenkürzungen immer wieder zur Reduzierung oder vollständigen Streichung von Begleitungskapazitäten für Klienten der Brücke Bremen. 29 Engpässe an Arbeitsplätzen bei der Vermittlung von Problemklienten, für die schon im letzten Jahr nur etwa 115 – 140 Plätze zur Verfügung gestanden hatten, bestanden nach wie vor. Zudem fällt etwa die Hälfte aller Beschäftigungsgeber in einen „sensiblen Bereich“ 30, so dass eine 26

Bei Suchtmittelabhängigen: Einholung der Bestätigungen des Wartens auf einen Entgiftungsplatz und des Aufnahmetermins in Therapie, der Bescheinigung über die tatsächliche Aufnahme der Therapie, des Aufenthalts in der Therapie alle 4-6 Wochen und der Endbescheinigung; bei Erwerbstätigen: Einholung der Arbeitsverträge, Verdienstbescheinigungen, Einzahlungsbelege, 27 28

vgl. auch Pkt. 7.2

Eine ausführliche Darstellung des Einsatzstellenangebots im Verhältnis zum Vermittlungsbedarf findet sich in unserem JB 2013 (unter: www.hoppenbank.info) 29

Vgl. dazu Jahresbericht 2014, S. 11

30

Vgl. Fußnote 14

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Vermittlung von Klienten mit bestimmten Verurteilungen und Vorstrafen ausgeschlossen ist (2015 in 138 Fällen). Durch den Ausschluss von Klienten mit Diebstahls- und Betrugsdelikten (164 Fälle) 31 fallen weitere Stellen (Altenheime, Küchen, Kleiderkammern) heraus, die vor allem in den Wintermonaten begehrt sind. Einrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche machen seit 2013 ein erweitertes Führungszeugnis zur Bedingung einer Beschäftigung. Seit 2015 liegt die erbetene offizielle Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vor, aus der hervorgeht, dass die Kriterien des erweiterten Führungszeugnisses bei der Prüfung der Unbedenklichkeit des Einsatzes im „sensiblen Bereich“ zugrunde gelegt werden. Unserer Angewiesenheit auf die Kooperationsbereitschaft von Einsatzstellen versuchten wir dadurch Rechnung zu tragen, dass wir uns wieder zum Ziel setzten, einen Einsatzstellenbesuch pro Mitarbeiterin im Monat durchzuführen. Im Unterschied zu den Vorjahren konnten wir die Besuchsfrequenz auf 8 Besuche pro Mitarbeiterin steigern. (2014: 3/ Mitarbeiterin) Die Einsatzstellenpflege konnte somit intensiviert werden und hat sich in dem Erhalt des Umfangs an zur Verfügung stehenden Beschäftigungsstellen ausgezahlt. 7.2 Arbeitsprojekt Werkraum Sonne 3 Das unter unserer konzeptionellen Beteiligung und Begleitung entwickelte Werkstattprojekt unseres Vereins Hoppenbank e. V. bietet seit dem 01.07.2013 niedrigschwellige, arbeitstherapeutische Beschäftigungsmöglichkeiten für Klienten mit erheblichen Arbeitshemmnissen an. Zum überwiegenden Teil werden Klienten mit akuten Suchtproblemen, sowohl bezüglich Alkohol als auch illegalen Drogen, dorthin vermittelt. In 2015 wurden insgesamt 45 durch die Brücke zugewiesene Fälle, davon 9 Frauen, in Kooperation mit dem Werkraum „Sonne 3“ abgeschlossen (2014: 64 Fälle), das entspricht 7 % vom Gesamt aller Fälle (2014: 9 %) 32. Von diesen wurden 1324 Tage getilgt (2014: 1383 Tage), davon 330 von Frauen (2014: 372). Das entspricht 10 % vom Gesamt der getilgten Tage. (2015: 9 %) Die leichte relative Steigerung der getilgten Hafttage beim Werkraum Sonne 3 ist darauf zurückzuführen, dass 29 Tage pro Fall durch intensive und langmütige Betreuung abgearbeitet wurden. (2014: 22 Tage) In Anbetracht der Konzentration von mehrfach problembelasteten Klienten beim Werkraum Sonne 3, die in „normalen“ Beschäftigungsstellen hoffnungslos überfordert wären, ist der Erfolg auch im Vergleich zum übrigen Durchschnitt der getilgten Tage pro Fall beachtlich (21 Tage pro Fall). 33 Im Laufe der sehr guten und engen Kooperation mit den beiden Mitarbeitern des Projekts wurden Standards hinsichtlich der Abläufe sowie der jeweiligen Zuständigkeiten beider Stellen weiter entwickelt. Dabei hat sich eine Arbeitsteilung bewährt, bei der die beiden Mitarbeiter des Werkraumprojekts vorrangig die Rolle der Anleiter und Helfer vor Ort wahrnehmen, die Brücke 31 Diese Angabe bezieht sich nur auf die Delikte der betreuten Geldstrafen, ohne Berücksichtigung der Vorstrafen; zur Deliktverteilung vgl. Anhang 32 Die in Kooperation mit dem Werkraum Sonne 3 betreuten und in 2015 abgeschlossenen Fälle sowie die dort getilgten Tage werden im Controllingblatt gesondert ausgewiesen (vgl. Anlage). 33 Hierbei spielt einerseits die umfassende Betreuung und Angemessenheit der Arbeitsbedingungen für diese mehrfach problembelastete Klientengruppe eine große Rolle, andererseits stehen gerade diesen Klienten keine anderen Tilgungsalternativen offen. Diese durch ein hohes Maß an Dissozialität geprägten Klienten würden ohne das Angebot des Werkraums Sonne 3 einen zusätzlichen Anteil an EFS-Gefangenen ausmachen.

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hingegen einerseits den Standpunkt der Zügigkeit der Vollstreckung vertritt und hierfür bei wiederholten Unterbrechungen der Arbeit eingeschaltet wird, Tilgungsalternativen klärt und anbahnt, sowie ggf. entscheidet, die Maßnahme zu beenden. Nach Beendigung der Betreuung durch den Werkraum Sonne 3 vor vollständiger Tilgung wurde in einigen Fällen die Betreuung durch uns noch weiter geführt, indem in geeigneten Fällen eine andere Beschäftigungsstelle vermittelt oder eine Ratenzahlung angebahnt wurde. Erleichtert wurde die Zuweisung von Klienten an den Werkraum Sonne 3 durch die Ausgabe von Fahrkarten an Personen aus entfernteren Stadtteilen seit dem 1.4.2014. Für Klienten aus nahe gelegenen Stadtteilen konnten in der projekteigenen Werkstatt reparierte Fahrräder bereitgestellt werden. Im Oktober 2015 wurde die Finanzierung von Fahrkarten seitens des Senators für Justiz und Verfassung leider ersatzlos gestrichen. Für Klienten aus weiter entfernten Stadtteilen - aus den Teilen der Region Nord und aus den Regionen Süd und Ost – stellte dadurch nicht nur der Anfahrtsweg mit einer z. T. über einstündigen Fahrtzeit eine Hürde für die Wahrnehmung des Angebots dar, sondern auch die Fahrtkosten schränkten die Teilnahme für diese Klienten erheblich ein. 34 Darüber hinaus mangelte es dem Projekt seit Ende letzten Jahres an Fahrrädern, so dass immer mehr Klienten auf Fahrkarten angewiesen waren. Zum Stichtag 31.12.2015 befanden sich 40 Fälle (16 % von 253 laufenden Fällen) beim Werkraum Sonne 3 in Betreuung.

8. Weitere Kooperationspartner/ Bilanz der Zusammenarbeit 8.1 Staatsanwaltschaft Bremen Die direkte Kooperation zwischen der Brücke und der Staatsanwaltschaft Bremen wird von beiden Seiten als sehr zufriedenstellend beurteilt. Zeitnahe Kommunikationsprobleme aufgrund von krankheitsbedingten Personalengpässen bei den Rechtspflegern traten durch eine entsprechende Vertretungsplanung bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr auf. Zum jährlichen Arbeitstreffen luden wir im vergangenen Jahr die Rechtspfleger, die GISBU Bremerhaven und das vereinseigene Projekt „Verkürzung von EFS“ nicht ein, weil der „Runde Tisch zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“ für die Thematisierung von Veränderungswünschen und Problemen genutzt werden konnte. Folgende Abweichungen von der bisher eingeschliffenen Praxis, Probleme und Lösungen seien im Folgenden erwähnt: Terminversäumnisse für das Erstgespräch bei der Brücke müssen seitens des Klienten den Rechtspflegern gemeldet werden, weil diese sich die Entscheidung für die Gestattung eines späteren Termins vorbehalten wollen. Die Mitteilung eines neuen Termins bei der Geschäftsstelle reicht nicht mehr aus. Zur Verdeutlichung der Verbindlichkeit der Tilgungsalternative gemeinnütziger Arbeit gegenüber den Klienten ist dieses Vorgehen nachvollziehbar, führt aber zu Mehraufwand. Nach Ablauf der einjährigen Aussetzung der Vollstreckung der Geldstrafe gem. § 459 StPO wurden Klienten gemäß des Ermessensspielraums innerhalb der gesetzlichen Vorgaben von „neuen“ Kollegen der Brücke Bremen erneut zur Überprüfung der Voraussetzungen, die die Aussetzung seinerzeit gerechtfertigt hatten, zugewiesen. Zu den betreffenden

34

Die Rücknahme der finanziellen Zuwendungen für Fahrkarten seitens Justiz ist vor dem Hintergrund, dass , dass in 156 Fällen (25 %) vom Gesamt an Fällen, Geldstrafen wegen „Schwarzfahrens“ ausgeurteilt wurden. besonders bedenklich.

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Klienten wurde in diesen Fällen der Kontakt wieder hergestellt, um den Antrag mit den eingeholten aktualisierten Unterlagen erneut zu stellen. Die Gestattung von Anträgen auf Stundenreduzierung wurde uns bei einem Teil der Fälle erst auf Nachfrage in Durchschrift zur Kenntnis gegeben. Am „Runden Tisch“ wurde von uns verdeutlicht, dass wir prinzipiell die Entscheidung in allen von uns weiter geleiteten Anträgen der Klienten in Kopie erhalten müssen, da wir die Schaltstelle zwischen allen am Tilgungsprozess Beteiligten sind. Unser Anliegen traf auf Verständnis. Ratenzahlungen wurden in den meisten Fällen (nochmals) gewährt, wenn wir die Glaubwürdigkeit der Zahlungen z. B. durch den Nachweis von Zahlungen, Daueraufträgen und Abtretungserklärungen gegenüber dem Jobcenter geprüft bzw. hergestellt hatten. Die immer wieder von uns geforderte Durchlässigkeit der Betreuungsübernahme zwischen dem Projekt „Geldverwaltung“ (VBS) und der Brücke Bremen wird von der Staatsanwaltschaft leider immer noch prinzipiell abgelehnt. 35 Im Sinne der Haftvermeidung sollte es jedoch möglich sein, die Selbstüberschätzung der Klienten bezogen auf ihre Zahlungsfähigkeit einer und zumeist mehrerer Geldstrafen zu korrigieren und einen Wechsel zur gemeinnützigen Arbeit zu ermöglichen. Die Entscheidung zur Zahlung wird unserer Erfahrung nach nicht selten auch auf der Grundlage von (Versagens-) Ängsten und Unkenntnis über die Art und den Ort der gemeinnützigen Tätigkeit getroffen. 36 Sollten die Klienten in der gemeinnützigen Arbeit tatsächlich versagen, müsste eine erneute Ratenzahlung – bei mehreren Geldstrafen nacheinander – ausgelotet werden. Die Brücke bat die Vertreter der Staatsanwaltschaft außerdem um möglichst differenzierte Auskünfte zu Vorstrafen, welche einen Einsatz im sensiblen Bereich ausschließen, um Beschäftigungsmöglichkeiten nicht unnötig noch weiter einzuschränken 37, sowie Auskünfte zu weiteren Vorstrafen, wenn von Beschäftigungsgebern gewünscht 38. Letzterem Anliegen wurde entsprochen. Für differenzierte Auskünfte zum sensiblen Bereich behalten sich die Rechtspfleger dagegen eine individuelle Handhabung weiterhin vor. Die Auskünfte auf unsere „Unbedenklichkeitsanfragen“ erfolgten sehr zeitnah. Unserer Anregung, die Mitteilungen über eine Gestattung der gemeinnützigen Arbeit nach Antragstellung formal leicht zu verändern, kamen die Rechtspfleger leider nicht nach – es erfolgt weiterhin eine Ladung zum Strafantritt, bei der der Hinweis auf die gemeinnützige Arbeit von vielen Klienten auf der Rückseite übersehen wird, was unnötige Ängste auslöst. Der gewünschte Hinweis auf die Gestattung direkt unter dem Betreff „Ladung zum Strafantritt“ „würde die erforderliche Klarheit dieser Vollstreckungsanordnung beseitigen“. Eine Verbesserung dieser Praxis wird von uns weiterhin angestrebt. 8.2 Amtsgericht/ Landgericht Bremen Im Vergleich zum Vorjahr nutzten die Gerichte unser Angebot, auch Arbeitsauflagen im Zusammenhang mit der Einstellung von Verfahren gem. § 153 a StPO zu betreuen, wiederum in leicht reduziertem Umfang. In 2015 machten wir Richter und Staatsanwälte in einem Anschreiben mit der Versendung unseres Jahresberichts auf unser Angebot aufmerksam. Wir halten es in Anbetracht des Widerspruchs, Geldstrafen bei absehbarer Uneinbringlichkeit zu verhängen, für umso wichtiger, die Möglichkeit der Vermeidung von Verurteilung verstärkt in die Urteilungspraxis einzubeziehen. Durch kurze Wartezeiten konnte eine fristgemäße Erledigung der Auflagen gewährleistet werden. Der Rückgang der Zuweisungen war möglicherweise damit verbunden, dass die SDdJ auch in diesen Fällen dazu übergegangen sind, die Vermittlung und Betreuung der gemeinnützigen Arbeit zu übernehmen.

35

In wenigen Fällen wurden Klienten parallel bei beiden Projekten betreut, wenn die Staatsanwaltschaft bei mehreren Geldstrafen auf Abarbeitung einer später ausgeurteilten Geldstrafe bestand, weil diese dann als uneinbringlich angesehen wurde. 36 Schon bei der Anmeldung wird uns oftmals die bange Frage gestellt: „Was muss ich denn da machen?“ oder „Wo muss ich denn da hin?“. 37 Viele Beschäftigungsgeber im sensiblen Bereich unterscheiden schließen nur einen Teil der Bedenklichkeitskriterien aus. 38 Z.B. werden von Altenheimen und Küchen Diebstahls- und Betrugsdelikte ausgeschlossen.

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8.3 Soziale Dienste der Justiz im Lande Bremen Die fallbezogene Kooperation mit den Mitarbeitern der Sozialen Dienste der Justiz (SDdJ) bei Klienten, die unter Bewährung stehen, war wie in dem Jahr zuvor sehr gut. Durch wechselseitigen Informationsaustausch (mit Einverständnis des Klienten) und die Koordination von Tilgungs- und Resozialisierungsmaßnahmen konnte die Tilgung dem individuellen Anforderungsprofil besser angepasst und Kontaktabbrüche durch Klienten vermieden werden. Bei Betreuungsabschluss wird insbesondere bei Kontaktabbrüchen die Einschaltung der SDdJ durch die Staatsanwaltschaft empfohlen, um ggf. von Amts wegen noch Maßnahmen zur Abwendung der Inhaftierung (Zahlungserleichterungen, Aussetzung gem. § 459 f) prüfen zu lassen. Zwischen Brücke Bremen und SDdJ besteht eine Kooperationsvereinbarung 39, wonach diese die Abarbeitung von Geldstrafen nur dann betreuen, wenn während der Fallaufnahme noch eine Bewährungsauflage durch Arbeit zu erfüllen ist. Im Rahmen von Gerichtshilfeaufträgen werden sie von der Staatsanwaltschaft vor Feststellung der Uneinbringlichkeit in die Vollstreckung der Geldstrafe einbezogen, um die Zahlungsfähigkeit zu klären und Zahlungen ggf. (wieder) anzubahnen oder sie durch entsprechende Empfehlung an die Vollstreckungsbehörde dem Projekt „Geldverwaltung“ des VBS oder der Brücke Bremen zuzuführen. Teilweise wurden Geldstrafenschuldner nach eigenem Ermessen und in Abweichung von den oben genannten Regelungen in gemeinnützige Arbeit vermittelt. Institutionalisierte und funktionierende Kooperationsbezüge zu den Notunterkünften in Bremen wurden von den Sozialen Diensten der Justiz übernommen. Die klare und effektive Organisation der gemeinnützigen Arbeit in Bremen, die gerade für unsere mehrfach problembelasteten Klienten eine Erleichterung im Zugang zu dem Angebot der gemeinnützigen Arbeit darstellen sollte, wurde in Bremen aufgehoben. Diese müssen nun z. T. zu einer weiteren Institution/ Behörde Kontakt aufnehmen, ehe sie das Beratungsangebot unserer Fachstelle wahrnehmen können. Die Zuständigkeit für die Abarbeitung von Geldstrafen und Betreuung von Arbeitsauflagen sollte bei der Brücke verbleiben und nur in Ausnahmefällen im Sinne der Kooperationsvereinbarung zur Vermeidung einer Doppelbetreuung von anderen Trägern übernommen werden. 8.4 Runder Tisch zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen 40 Die Vertreter der beteiligten Dienste kamen zweimal im Berichtsjahr zusammen, um über Entwicklungen in ihren Projekten und Vollstreckungen im EFS-Bereich zu berichten. Darüber hinaus wurden Erfahrungen im Umgang mit der Härtefallregelung der reformierten Tilgungsverordnung ausgetauscht und diskutiert. Wir brachten, wie im letzten Jahr, als vordringliches Anliegen ein, dass die Härtefallregelung von einem Teil der Klienten nicht genutzt werden kann, weil dieser der geforderten ärztlichen Nachweispflicht nicht nachkommen kann. Die oben erwähnte Dringlichkeit der Durchlässigkeit der Projekte „Geldverwaltung“ des VBS und der Brücke Bremen im Sinne der Haftvermeidung wurde von uns immer wieder angesprochen. Als „Anwalt“ der Betroffenen machten wir den Vorrang von der Realität der Klienten gerecht werdender Haftvermeidung vor der Zügigkeit der Vollstreckung geltend. Das Problem der Fahrtkostenübernahme wurde auch wieder Anfang des Jahres 2016 auf die Tagesordnung gesetzt. Vorschläge werden zurzeit in der Praxis geprüft. Wir nutzten den „Runden Tisch“, um mit den Rechtspflegern Vorschläge für Verbesserungen in der Kooperation auszutauschen.

39

Kooperationsvereinbarung vom 15.1.2001 Seit 2012 tagt unter der geschäftsführenden Leitung der Sozialen Dienste der Justiz zweimal jährlich der Runde Tisch zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Das Ziel der Beteiligten (Vertreter der Justizbehörde, der JVA, der Staatsanwaltschaft Bremen, der Sozialen Dienste der Justiz und der Freien Straffälligenbetreuung des Landes Bremen) besteht darin, den Austausch und die Kooperation zwischen den Beteiligten zu institutionalisieren, auf Veränderungen gemeinsam flexibel zu reagieren und Verfahrensweisen der Zusammenarbeit abzustimmen. 40

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8.5 Andere Kooperationspartner Die Zusammenarbeit mit dem Bremer JobCenter bezüglich der Abstimmung seiner Anforderungen und der gemeinnützigen Arbeit zur Geldstrafentilgung war insgesamt wieder gut. Für einen Teil der in einem Integrationsjob beschäftigten 43 Klienten wurde unter Einbeziehung der Einsatzstellen in einer leicht gestiegenen Zahl von 27 Fällen (2014: 22 Fällen) ein Splitting (täglich 3-4 Stunden Injob und 1-2 Stunden Geldstrafentilgung) geregelt. Mitte des Jahres 2014 hatte die Geschäftsbereichsleitung des Jobcenters einer von uns angeregten einheitlichen Regelung zugestimmt, bei entsprechend begründeten Anträgen von ALG II-Beziehern auf Abtretung von Ratenzahlungen die Ausführung zu übernehmen. Durch diese Absicherung wurde die Gewährung von Ratenzahlungen durch die Staatsanwaltschaft erleichtert und die Gefahr von Zahlungsausfällen reduziert. Die Zusammenarbeit mit anderen sozialen Hilfestellen, u. a. soziale Institutionen und auch Rechtsbetreuern und Familienhelfern, nahm gerade bei den Klienten mit erheblichen Vermittlungshemmnissen sehr viel Raum ein, war aber für einen ganzheitlich organisierten Betreuungs- und Tilgungsprozess – auch unter Einbeziehung der Einsatzstellen – sinnvoll und effektiv.

9. Resümee

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei der gemeinnützigen Arbeit zur Vermeidung von Inhaftierung um eine relativ „anspruchsvolle Sanktion“ handelt, bei der es mehrerer Voraussetzungen bedarf, damit sie als Angebot zur Vermeidung von Inhaftierung sinnvoll genutzt werden kann: zum einen der erfolgreichen Interaktion zwischen unterschiedlichen Institutionen und Personen wie der Staatsanwaltschaft, der Fachvermittlungsstelle, den Sozialen Diensten der Justiz, den Beschäftigungsgebern und dort vor allem der Leitung, Anleitern und Kollegen sowie den sozialen und medizinischen Hilfestellen. Weiterhin muss eine annähernd intakte psychische und physische Arbeitsfähigkeit vorliegen. Es müssen Arbeitsangebote vorhanden sein, die der individuellen Leistungsfähigkeit angemessen sind und bei denen die Bereitschaft seitens der Kollegen besteht, Straffällige akzeptierend und geduldig zu beschäftigen. Und es muss die Möglichkeit bestehen, die unentgeltliche, annähernd täglich geforderte Arbeit, die in der Regel mehrere Monate andauert, in die sonstigen Anforderungen des Lebensalltags zu integrieren. 41 Wie in den beiden Vorjahren bereits festgestellt, setzte sich bei der Brücke Bremen die Tendenz einer Konzentration der mehrfach problemlasteten Geldstrafenschuldner fort, welche vor dem Hintergrund ihrer Armut alternativlos zur Tilgung der Geldstrafe auf gemeinnützige Arbeit verwiesen waren, aber in der Mehrzahl nicht immer in ausreichendem Maß über die dafür notwendigen materiellen, körperlichen, kognitiv-psychischen und z. T. sprachlichen Ressourcen verfügten. Ratenzahlungen wurden oft nur noch in den Fällen dringlich angeraten, in denen absehbar war, dass die (weitere)Tilgung durch gemeinnützige Arbeit zur Vermeidung von Inhaftierung nicht zielführend sein würde. Eine vertretbare sozialverträgliche Lösung konnten wir nicht immer darin sehen. 42 Vor dem Hintergrund, dass die gemeinnützige Arbeit ursprünglich dazu dienen sollte, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zurückzudrängen, ist bundesweit festzustellen, dass seit Jahren ein nach wie vor gleichbleibender Anteil von Geldstrafenschuldnern inhaftiert wird. Auch in Bremen scheint sich die Entwicklung abzuzeichnen, dass trotz 41

Vgl. dazu auch F. Wilde, Armut und Strafe, , Springer 2016

42

Auch wenn die gemeinnützige Arbeit im Vergleich zu Ratenzahlungen als strafverschärfender und eingriffsintensiver gilt und erlebt wird, so kann man die überdurchschnittliche Härte von Geldstrafen bei von Armut Betroffenen nicht leugnen, die diese Geldstrafe von der Grundsicherung und von Leistungen gem. SGB II (ALG II) in Form von Ratenzahlungen leisten müssen, die z. T. über Jahre ihre grundlegende Existenz beschneiden.

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einer seit 2012 gesunkenen Anzahl von Vollstreckungsverfahren 43 die Zahl der Vollstreckungen von Ersatzfreiheitsstrafen annähernd gleichbleibend ist. 44 Die gemeinnützige Arbeit scheint nicht mehr nur der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen zu dienen, sondern sie wird in Relation zur Anzahl der Verurteilungen für einen zunehmenden Anteil von Klienten, der von Armut und den damit verbundenen Folgewirkungen betroffen ist, zu einer ergänzenden alternativen Tilgungsform von Geldstrafen. Diese „neue“ Zielgruppe der gemeinnützigen Arbeit zeichnet sich durch prekäre Lebensverhältnisse aus. Sie umfasst langjährige Arbeitslose, die von Transferleistungen, z. T. unterhalb des Existenzminimums wegen Sanktionen und zu tilgender Darlehen leben, Personen, die im Niedriglohnsektor mit und ohne ergänzende Transferleistungen arbeiten, Rentner, die unter die Altersarmut fallen, junge Erwachsene, die in Hartz IV-Familien sozialisiert wurden und Migranten, die von Transferleistungen gem. Asylbewerberleistungsgesetz auskommen müssen, die unterhalb des Hartz-IV-Satzes liegen. 45 Auf Basis des bestehenden und praktizierten Geldstrafensystems erfährt die gemeinnützige Arbeit unseres Erachtens eine eigenständige kriminalpolitische Bedeutung, der wir uns, und letztlich auch die Justizpolitik, nicht verschließen können.

9.1. Verbesserungsvorschläge und kriminalpolitische Anregungen zur Effektivierung der Tilgungsalternative Gemeinnützige Arbeit Damit Inhaftierung durch gemeinnützige Arbeit vermieden wird und letztere ergänzend dazu als Alternative zur Bezahlung der Geldstrafe fungieren kann, bedarf es dringender konzeptioneller Neuregelungen, die die gesellschaftliche Realität der Verarmung berücksichtigen und die strafverschärfende Wirkung von Geldstrafenverurteilung und gemeinnütziger Arbeit für die einkommenslosen Schichten unserer Gesellschaft abmildern helfen: •

Für die Reduzierung des Anrechnungsmaßstabs gem. TVO (Härtefallregelung) sollten zur Erfüllung der Nachweispflicht für Einschränkungen auch Stellungnahmen oder Gutachten durch Fachdienste, die in kontinuierlichem Kontakt zu den Klienten und ihren Einsatzstellen stehen, anerkannt werden, um die Statuten der Verordnung auf die gesamte nach den dort genannten Härtefallkriterien in Frage kommende Klientel anwenden zu können. Längerfristig wäre eine Erweiterung dieser Kriterien sinnvoll. 46 In 2015 beschränkten wir uns auf den Versuch, auch für akut alkoholkranke und psychisch auffällige Klienten, die nicht mehr in ärztlicher Behandlung sind, Nachweise aus früheren Behandlungen einzuholen. Hierbei waren wir allerdings erfolglos.



Die Finanzierung von Fahrtkosten für Klienten aus entfernteren Stadtteilen des Werkraums Sonne 3 ist unabdingbar.



Die Anrechnung von Fahrtzeiten zum Werkraum Sonne 3 und ggf. zu anderen betreuenden Einsatzstellen, die mehr als 45 Minuten für einen Arbeitsweg betragen, sollte erfolgen, um die wenigen Beschäftigungsgeber für Problemklienten besser nutzen zu können.



Die von Justiz vorgegebene Zielzahl der Fallabschlüsse müsste angepasst werden. In 2015 konnten auf Grundlage der oben ausgeführten veränderten Voraussetzungen für die Vermittlung und Betreuung gemeinnütziger Arbeit knapp 300 Fälle pro Vollzeitstelle abgeschlossen werden.

43

Runder Tisch, Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, Protokoll v. 11.02.2015, Bericht vom Gruppenleiter der Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft, Herrn Lohmann: 2014: 6.479 Fälle, 2013: 7.086 Fälle, 2012 .7589 Fälle; gem. Telefonat am 01.03.2016 mit Herrn Lohmann erfolgte in 2015 nochmals eine leichte Senkung auf 6.370 neu eingeleitete Geldstrafenvollstreckungen. 44 Runder Tisch, Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen, Protokolle v. 10.02.2016, 11.02.2015, 26.02.2014, Bericht von Herrn Ruef der JVA Bremen: es erfolgten jeweils zu den Stichtagen 10.02.2016 34, 11.02.2015: 34, 26.02.2014 38 45 Laut einer Studie des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe v. 04.11.2014 wurden In der Stadt Bremen von Juli 2013 bis Juni 2014 9.875 Sanktionen vom Jobcenter verhängt, das entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 22 %. 46 z.B. die Einbeziehung von Rentnern, Klienten, welche Angehörige pflegen, s. unsere Vorschläge hierzu im JB 2013, S. 16

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Der Erlass der Restgeldstrafe nach Zweidrittel-Tilgung durch gemeinnützige Arbeit sollte in Erwägung gezogen werden. Diese Anregung beruht auf den veränderten Gegebenheiten seit Einführung des Angebots der gemeinnützigen Arbeit in Bremen 1982. Zu Beginn bewegte sich die durchschnittliche Anzahl der abzuarbeitenden Tagessätze bei ca. 30 Tagessätzen. Heute ist sie auf fast die doppelte Anzahl gestiegen. In Anbetracht der hohen Eingriffsintensität der gemeinnützigen Arbeit in den Lebensalltag der Klienten, im Unterschied zur Bezahlung der Geldstrafe war, die Maßnahme der Stundenreduzierung in anerkannten Härtefällen ein Anfang für die Abmilderung der Härte dieser Sanktion, aber nicht ausreichend.



Es sollte die Möglichkeit eröffnet werden, zwischen den Tilgungsformen zu wählen und diese auszuprobieren. Bei Fehleinschätzungen bzw. Selbstüberschätzung sollte der Wechsel der Tilgungsart ermöglicht werden.



Die Zentralisierung der gemeinnützigen Arbeit in der Stadt Bremen (Vereinsmodell) war effektiv. Eine klare Organisation der gemeinnützigen Arbeit und die zentrale Steuerung der Vermittlungen durch eine Fachvermittlungsstelle ist in dem „kleinen“ stadtbremischen Bereich sinnvoll. Das „Vereinsmodell“ mit seinem niedrigschwelligen Zugang zu unserem Angebot hatte sich gerade bei den im Umgang mit Behörden „traumatisierten“ und z. T. resignierten problembelasteten Klienten bewährt.

10. Öffentlichkeitsarbeit Zur Erleichterung des Zugangs zu unserem Angebot wurden der Flyer und die Homepage überarbeitet. Am der „Tag der offenen Tür“ des Landgerichts waren wir mit einem Informationsstand vertreten.

11. Fortbildung Alle drei Mitarbeiterinnen nahmen an einem Fortbildungsangebot für Suchtmittelabhängige von illegalen Drogen teil. Eine Mitarbeiterin besuchte den Fachtag „Mitbestraft“ des VBS/ Hoppenbank e. V in Bremen, zwei Mitarbeiterinnen frischten ihre Kenntnisse in der Ersten Hilfe auf und eine Mitarbeiterin nahm an einem Fachtag „Prävention“ teil.

12. Ausstattung 12.1 Personal Der Verein Hoppenbank e.V. erhielt für die Brücke Bremen Zuwendungen in Höhe von 159.397,00 € vom Senator für Justiz und Verfassung. Zusätzlich stellte der Verein aus Bußgeldzuweisungen und Eigenmitteln 4.769,00 € zur Verfügung, da die bewilligten Zuwendungen nicht ausreichten, um die Finanzierung der in 2015 zu bewältigenden Aufgaben zu gewährleisten. Insgesamt wurden neben den Sachkosten davon Personalkosten im Umfang von 2,11 Vollzeitstellen (-0,05 Stellen) finanziert, die sich auf drei sozialpädagogische Fachkräfte verteilten. 12.2 Sachmittel Drei Mitarbeiterinnen der Brücke standen jeweils eigene Büroräume zur Verfügung. In der Region Bremen-Nord wird ein Büroraum der Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen genutzt.

13. Zuständigkeiten Die Brücke Bremen ist in zwei Beratungsstellen aufgeteilt mit den Standorten Kornstr. 112 (Beratungsstelle Neustadt) und Ostertorswallstr. 31 (Beratungsstelle Mitte). Die jeweiligen Beratungsstellen sind gemäß ihrem Stellenschlüssel für unterschiedliche Stadtteile Bremens zuständig. Die Beratungsstelle Mitte ist für die Regionen Bremen-Mitte, -West und Stadtteile von Bremen-Ost zuständig. Die Beratungsstelle Neustadt versorgt die Regionen Bremen-Süd, -Nord und alle

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Jahresberichte 2015

übrigen Stadtteile von Bremen-Ost. Sie führt i.d.R. 14tägig Sprechstunden in Bremen-Nord durch. Die Stadtteilaufteilung nach Postleitzahlen ist dem Informationsblatt, das mit der Ladung zum Strafantritt versendet wird, zu entnehmen. 47

Verantwortlich für diesen Bericht:

Bernarde Korte, Christl Meißner, Angela Schumann

Bremen, den 02.03.2016

Adressen: Brücke Bremen Beratungsstelle Mitte Hoppenbank e.V. Ostertorswallstr. 31 28195 Bremen Tel. 333 13 76 Fax 333 13 72 (B. Korte) Telefonzeiten: Mo 14:00-17:00 Uhr Di, Do 9:30-12:30 Uhr Mi, Frei 9:30-11:30 Uhr Persönl. Beratung n. tel. Vereinbarung: Di 13:30-15:30 Uhr/ Mi 11:30-12:30 Uhr E-Mail: [email protected]

Brücke Bremen Beratungsstelle Neustadt Hoppenbank e.V. Kornstr. 112 28201 Bremen Tel. 55 78 640 Fax 53 29 54 (C. Meißner, A. Schumann) Telefonzeiten: Mo, Di, Do 10:00-12:30 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Mi, Frei 10:00-11:30 Uhr Persönl. Beratung n. tel. Vereinbarung auch in Bremen-Nord E-Mail: [email protected]

e-mail: [email protected] www. hoppenbank.info

47

Vgl. Anhang

121

Hoppenbank e.V.

Jahresberichte 2015

Controllingblatt: Geldstrafentilgung und Arbeitsauflagen gem. § 153 a StPO Berichtszeitraum: I. - IV. Quartal 2015 Vermittlungsstelle: Brücke Bremen I. Quartal

II. Quartal

III. Quartal

IV. Quartal

m

m

2015

Kennzahl (Geldstrafentilgung) m eingesparte Hafttage (v. abgeschlossnenen Fällen)**

w

m

w

w

w

m

w

insg.

2833

274

3020

254

2179

292

2847

815

10879

1635

12514

2211

252

2866

221

2043

219

2588

702

9708

1394

11102

622

22

154

33

136

73

259

113

1171

241

1412

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

... durch gemeinnützige Arbeit i.%

78%

92%

95%

87%

94%

75%

91%

86%

89%

85%

89%

... durch geleistete Zahlungen i. %

22%

8%

5%

13%

6%

25%

9%

14%

11%

15%

11%

Eingänge insgesamt

148

43

115

27

112

37

111

31

486

138

624

… mit Ladung der Staatsanwaltschaft Bremen

120

34

78

21

76

29

82

22

356

106

462

… mit Ladung auswärtiger Staatsanwaltschaft

10

3

17

1

18

4

6

5

51

13

64

… Selbstmelder o. Ladung der Staatsanwaltschaft

18

6

20

5

18

4

23

4

79

19

98

Gesamt abgeschlossene Fälle***

133

19

129

24

107

29

121

40

490

112

602

...abgeschlossene Beratungsfälle insgesamt

126

15

124

24

96

28

120

39

466

106

572

… vollständig getilgt

52

8

36

3

33

8

43

14

164

33

197

... teilgetilgt

39

5

44

12

35

7

45

11

163

35

198

… § 459 f.

4

0

3

0

0

2

0

1

7

3

10

... durch gemeinnützige Arbeit** ... durch geleistete Zahlungen eingesparte Hafttage insgesamt i. %

122

Hoppenbank e.V.

Jahresberichte 2015

31

2

41

9

28

11

32

13

132

35

167

7

4

5

0

11

1

1

1

24

6

30

204

53

190

56

195

64

185

55

194

57

251

… Abbruch aus sonstigem Grund (ohne Teiltilgung) ...abgeschlossene sonstige Fälle (kein Kont.) …davon Beantragungen "Day by day" Anzahl der laufenden Fälle (i. D.)

i. D. 2,1 Wo

Warteliste (i. Wochen am Quartalsende)

1,5 Wo

Warteliste (Pers. i.D.)*

17

1

10

2

27

4

22

2

19

2

21

141

36

110

27

119

34

98

23

468

120

588

37

12

33

12

56

13

30

9

156

46

202

240

9

129

99

302

45

323

177

994

330

1324

7

1

7

2

9

2

13

4

36

9

45

Anmeldungen ges.* Beratungen ges. *

1,5 Wo

3,3 Wo

2,0 Wo

Bemerkungen (in Stichwörtern) * incl. Arbeitsauflagen gem. § 153a StPO ** davon im Werkraum Sonne 3 getilgte Tage gemeinnütziger Arbeit durch bei Brücke Bremen abgeschlossene Fälle *** davon bei Brücke Bremen abgeschlossene Fälle, die z.T. in KOOP mit WR Sonne 3 die ausgewiesenen Tage gemeinnütziger Arbeit geleistet haben

I. Quartal

II. Quartal

III. Quartal

IV. Quartal

m

m

2015

Kennzahl (Arbeitsauflagen) m erledigte Tage insgesamt (v. abgeschlossenen Fällen)**

w 30

m 0

w 24

0

w 15

0

w 30

m 0

w 99

insg. 0

99

123

Hoppenbank e.V.

Jahresberichte 2015

... durch gemeinnützige Arbeit

20

0

24

0

15

0

30

0

89

0

89

... durch geleistete Zahlungen

10

0

0

0

0

0

0

0

10

0

10

100%

0%

100%

0%

100%

0%

100%

0%

100%

0%

100%

erledigte Tage insgesamt i. %

... durch gemeinnützige Arbeit i.%

67%

100%

100%

100%

90%

90%

... durch geleistete Zahlungen i. %

33%

0%

0%

0%

10%

10%

Eingänge insgesamt

5

0

2

1

4

1

2

0

13

2

15

Gesamt abgeschlossene Fälle***

5

0

5

1

2

1

2

0

14

2

16

… abgeschlossene Beratungsfälle insgesamt

3

0

4

1

1

0

1

0

9

1

10

… vollständig erledigt

2

0

2

0

1

0

1

0

6

0

6

... teilweise erledigt

0

0

1

0

0

0

0

0

1

0

1

…Umwandlung/ Erlass der Arbeitsauflage

0

0

0

1

0

0

0

0

0

1

1

… Abbruch aus sonstigem Grund (o. Teilerfüllung)

1

0

1

0

0

0

0

0

2

0

2

...abgeschlossene sonstige Fälle (kein Kont.)

2

0

1

0

1

1

1

0

5

1

6

Anzahl der laufenden Fälle (Quartalsende)

3

0

0

0

3

0

3

0

2

0

2

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Bemerkungen (in Stichwörtern)

** davon im Werkraum Sonne 3 getilgte Tage gemeinnützige Arbeit durch bei Brücke Bremen abgeschlossene Fälle

*** davon bei Brücke Bremen abgeschlossene Fälle, die z.T. in KOOP mit WR Sonne 3 die ausgewiesenen Tage gemeinnütziger Arbeit geleistet haben

124

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Jahresberichte 2015

Anhang: 2

Sozialdaten Geldstrafentilgung (N = 604 48) 1. Altersgruppen

07 Klienten Altersgruppen Jahr Altersgruppe Anzahl 2015 6 2015 18-20 Jahre 2015 21-25 Jahre 2015 26-30 Jahre 2015 31-35 Jahre 2015 36-40 Jahre 2015 41-50 Jahre 2015 51-60 Jahre 2015 üb.60 Jahre

4 78 116 108 101 114 61 16

2. Familienstand

06 Klienten Familienstand

Jahr Familienstand Anzahl 2015 geschieden 79 2015 getrenntlebend 35 2015 ledig 415 2015 unbekannt 37 2015 verheiratet 31 2015 verwitwet 7

48

Die Abweichung vom Controllingblatt (EFS:602) ergibt sich aus nachträglichen Dateneingaben, die nach Quartalsabschluss im Controllingblatt nicht mehr korrigiert werden konnten.

125

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Jahresberichte 2015

3. Wohn- und Lebenssituation

Jahr

08 Klienten Wohnsituation Wohnsituation Anzahl

2015 bei Eltern/Verwandten 2015 betreutes Wohnen 2015 eigene Wohnung

39 26

323

2015 obdachlos

8

2015 ohne festen Wohnsitz

41

2015 private Wohngemeinschaft

15

2015 unbekannt

26

2015 Wohnung m Kind(ern)

23

2015 Wohnung m PartnerIn

51

2015 Wohnung m PartnerIn u Kind(ern)

37

2015 Wohnung mit PartnerIn

15

4. Ausbildungsstand

09 Klienten Ausbidlungsstand Jahr Ausbildung Anzahl

2015 Berufsausbildung abgebrochen

29

2015 Berufsausbildung abgeschlossen

228

2015 in Schul- Berufsausbildung 2015 ohne Berufsausbildung 2015 unbekannt

7 312 28

5. Einkommenart

Jahr

2015 Alg1

11 Klienten Einkommen Einkommen

2015 Alg2

Anzahl 7

402

2015 Alg2 + In-Job

27

2015 Alg2 + Nebenjob

22

2015 Asylgeld

3

2015 Ausbildungsvergütung

4

2015 Erwerbstätigkeit + Alg2

1

2015 Erwerbstätigkeit/Selbstständigkeit

39

2015 Grundsicherung

21

2015 Rente

13

2015 Rente + Alg

1

2015 Rente + Alg/ Grundsicherung

10

2015 sonstige Einkünfte

27

2015 unbekannt

19

2015 Unterhalt

8

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6. Beschäftigungsverhältnisse

10 Klienten Arbeitssituation

Jahr Arbeitssituation Anzahl 2015 befristetes Arbeitsverhältnis 1 2015 geringfügig Beschäfigt 22 2015 in Ausbildung 10 2015 In-Job 8 2015 In-Job + g.A. (S) 19 2015 ohne Beschäftigung 462 2015 RentnerIn 21 2015 Sonstiges 1 2015 unbefristetes Arbeitsverhältnis 39 2015 unbekannt 21 7. Verschuldung 7.1 Überschuldung

12 Klienten Überschuldung Jahr Überschuldung Anzahl 2015 4 2015 ja 2015 nein 2015 unbekannt

282 254 64

7.2 Schuldenregulierung

13 Klienten Schuldenberatung Jahr Schuldenberatung Anzahl 2015 5 2015 ja 2015 nein 2015 unbekannt

136 398 65

8. Staatsangehörigkeit/ Deutschkenntnisse 8.1 Staatsangehörigkeit

16 Klienten Nationalität

Jahr Nationalität Anzahl 2015 deutsch 477 2015 nicht deutsch 111 2015 unbekannt 16

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8.2 Deutschkenntnisse

17 Klienten Deutschkenntnisse Jahr Deutschkenntnisse Anzahl 2015 deutsch 19 2015 gut 536 2015 keine 7 2015 mittel 14 2015 schlecht 14 2015 unbekannt 14 9.

Suchtmittelabhängigkeit

9.1 Art der Suchtabhängigkeit

Jahr 2015

Sucht

14 Klienten Sucht

Anzahl männlich weiblich m % w % 3 2 1 66,67 33,33

2015 Alkohol 2015 andere (Medikamente, Spiel, etc.) 2015 illegale Drogen 2015 keine 2015 unbekannt

98 9 237 231 26

86 9 198 177 20

12 87,76 12,24 0 100 0 39 83,54 16,46 54 76,62 23,38 6 76,92 23,08

9.2 Abhängigkeitsgrad

15 Klienten Abhängigkeitsgrad Jahr Abhängigkeitsgrad Anzahl 2015 3 2015 akut abhängig 2015 clean 2015 entfällt 2015 gefährdet 2015 substituiert 2015 Therapie 2015 trocken 2015 unbekannt

101 41 231 46 139 2 11 30

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10. Delikte (Geldstrafen und Arbeitsauflagen; N=620)

20 Delikte

Jahr Delikt Anzahl 2015 Beförderungserschleichung 156 2015 Diebstahl 103 2015 BTM 69 2015 Betrug 57 2015 KV 44 2015 unbekannt 35 2015 FoF 24 2015 Beleidigung 20 2015 Sachbesch. 17 2015 TriV 14 2015 Wid. 12 2015 Bedrohung 6 2015 Urkundenfälschung 5 2015 Unterschlagung 4 2015 Sonstige 51 2015 n. e.

3

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Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen Hoppenbank e. V.

Jahresbericht 2015

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1. Vorbemerkung Der vorliegende Jahresbericht gibt einen Überblick zum Arbeits- und Tätigkeitsbereich des Jahres 2015 im Projekt „Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen“ (EFS-Projekt). Im ersten Abschnitt wird die Zielsetzung und Aufgabe des Projektes dargestellt und erläutert, unter Punkt 3 werden Personaleinsatz und Zielvorgaben aufgezeigt. Die zentralen Punkte bilden die Beschreibung der Projektarbeit innerhalb (Punkt 4) sowie außerhalb des Vollzuges (Punkt 5). Im 6. Abschnitt geben Zahlen einen Überblick über die erreichten Ziele und in Punkt 7 wird auf die Mitarbeit des Projektes „Stadtticket- extra“ eingegangen. Während das Qualitätsmanagement des Vereines in Punkt 8 Erwähnung findet, endet der Bericht mit einer kurzen Schlussbemerkung. Allen Tätigkeiten lag und liegt der Leitsatz des Vereins Hoppenbank e. V. zugrunde, „Betroffenen zu helfen, ein straffreies Leben in Freiheit zu führen“.

2. Aufgabe des Projektes Das Projekt richtet sich an erwachsene Inhaftierte, die in der JVA Bremen eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) verbüßen. Zusätzlich auch an Inhaftierte, die im Anschluss an eine Strafhaft eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen (Haft+ EFS). Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann angeordnet werden, wenn die Beitreibung der Geldstrafe erfolglos war oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Geldstrafen werden in Tagessätzen mal Tagessatzhöhe bemessen, wobei die Anzahl der Tagessätze nach der Schwere der Schuld bemessen und die Höhe des einzelnen Tagessatzes als 30. Teil des monatlichen Nettoeinkommens eines Angeklagten festgesetzt wird. Einem vollen Tagessatz der Geldstrafe entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kann immer durch Zahlung (auch in Raten) oder durch Ableisten freier Arbeit nach näherer Weisung der Strafvollstreckungsbehörde abgewendet werden. Im Falle freier Arbeit wird in der Regel durch sechs Stunden (in Bremen vier Stunden) Arbeit ein Tagessatz der verhängten Geldstrafe getilgt. Seit dem 12.12.2013 ist eine neue „Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit“ in Kraft getreten. Wie in anderen Bundesländern werden hier so genannte „Härtefälle“ geregelt. Klienten, die unter diese Regelung fallen, tilgen durch drei Stunden freier Arbeit einen Tagessatz der verhängten Strafe. Das Verfahren der Ersatzfreiheitsstrafen führt dazu, dass ein gewisser Anteil der zu einer Geldstrafe Verurteilten in Justizvollzugsanstalten einsitzt, obwohl der zuständige Richter von der Verhängung einer Freiheitsstrafe abgesehen hatte. Dieser Anteil ist in Deutschland mit 6,8 % im europäischen Vergleich relativ hoch; in England/Wales ebenso wie in Spanien beträgt er 0,2 %, in Frankreich 0,01 %, in Dänemark und Schweden hat man ganz auf die Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen verzichtet. Vgl. Frieder Dünkel: Ersatzfreiheitsstrafen und ihre Vermeidung. Aktuelle statistische Entwicklung, gute Praxismodelle und rechtspolitische Überlegungen. In: Forum Strafvollzug, Heft 3, 60. Jg., Mai 2011, S. 144. Ziel des EFS-Projektes ist die Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremen. Dies erfolgt durch eine gezielte Beratung und Betreuung der Betroffenen. Eine vorzeitige Entlassung von zu einer Geldstrafe Verurteilte, soll wenn möglich folgendermaßen erreicht werden: • • •

Auslösung (Bezahlung der Geldstrafe) veranlassen; Erneute Tilgungsvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft treffen (Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit); Genehmigung für eine Abarbeitung innerhalb der JVA einholen („Day by day“).

Nach einer Entlassung wird der Klient bezüglich einer Ratenzahlung und / oder Abarbeitung weiterhin durch den Projektmitarbeiter betreut.

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Jahresberichte 2015

3. Personaleinsatz und Zielvorgaben Finanziert durch Zuwendungen des Senators für Justiz und Verfassung für einen befristeten Zeitraum konnte in 2015 eine Stelle mit 40 Wochenstunden vorgehalten werden. Ab November erfolgte eine Stundenreduzierung auf 35 Wochenstunden, die auch für das Jahr 2016 gilt. Das Projekt wird durchgehend von Fachpersonal (Dipl. Soz. Päd./ B.A.) geführt. Für das Jahr 2015 wurden folgende Zielzahlen durch den Mittelgeber vorgegeben: 1. Abgeschlossene Beratungsfälle außerhalb des Vollzuges: Soll 70/ Ist 57, minus 18,6% 2. Eingesparte Hafttage: Soll 3.100/ Ist 3170,5, plus 2% Im Januar 2012 wurde nach Anweisung des Senators für Justiz und Verfassung eine neue Verfahrensweise zur statistischen Erfassung von Kennzahlen eingeführt. Ein Nachweis über die erbrachten Leistungen wird monatlich verfasst und vierteljährlich dem Senator für Justiz und Verfassung zugesandt.

4. Projektarbeit innerhalb des Vollzuges 4.1 Zugang zum Projekt und Erstgespräch Innerhalb der JVA Bremen bietet das Projekt regelmäßige Sprechzeiten an. Jeweils montags und mittwochs in der Zeit von 15.30 – 18.30 Uhr werden Gefangene in Straf- und U-Haft sowie im Frauenvollzug aufgesucht. Das allgemeine Zugangsverfahren gestaltete sich in den verschiedenen Vollzugsabteilungen der JVA Bremen unterschiedlich. Der für die EFS- Gefangenen zuständige Zugangsbeamte führt mit jedem neuen Inhaftierten ein Zugangsgespräch, in dem personenbezogene Daten und Haftdaten erhoben werden. In diesem Gespräch wird der Inhaftierte über das ESF-Projekt informiert und gefragt, ob er Unterstützung und Beratung durch das Projekt wünscht. Mit Unterzeichnung der Datenschutzerklärung erklären sich die Inhaftierten bereit, dass der Projektmitarbeiter informiert und Kontakt aufgenommen werden kann. Des Weiteren hat jeder Inhaftierte die Möglichkeit, in Form eines Antrages seinen Kontaktwunsch zum EFS-Projekt zu melden. Diese Anträge werden im stationseigenen Fach des Mitarbeiters zur weiteren Veranlassung hinterlegt. Durch die gute Kooperation zwischen den Mitarbeitern der EFS – Station und dem Projektmitarbeiter ist es weiterhin möglich, einen Großteil der EFS - Gefangenen auch kurzfristig in einem Einzelgespräch zu erreichen. Gefangene, die eine Geldstrafe im Anschluss an ihre Freiheitsstrafe verbüßen, werden ebenfalls im Rahmen dieses Projektes beraten. Durch Gesprächsanträge der Gefangenen oder Zuweisungen der zuständigen Beamten, sowie der internen und externen Fachkräfte wird auch hier ein zeitnaher Gesprächskontakt zu den Gefangenen gewährleistet. Im Frauenvollzug haben die Inhaftierten die Möglichkeit, sich in einer aushängenden Terminliste einzutragen. Bei Bedarf nimmt der Mitarbeiter Kontakt zu den Frauen auf und führt ein Erstgespräch durch. Im Erstgespräch mit dem Klienten werden im Rahmen der Anamnese Sozialdaten erhoben (Wohnung, Einkommen, Suchtproblematik, Schulden) und im Erhebungsbogen erfasst. Als Grundlage der Verhandlung mit den Strafvollstreckungsbehörden dienen die Gründe der Klienten, warum sie sich vor der Inhaftierung nicht ausreichend um ihre Geldstrafe gekümmert haben bzw. nicht kümmern konnten. Jeder Inhaftierte hat im Vorfeld die Möglichkeit auf Ratenzahlung oder durch gemeinnützige Arbeit die Geldstrafe abzuarbeiten erhalten.

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Die Gespräche zeigen, dass sich die meisten Klienten in schwierigen, desolaten Lebensbedingungen, gekennzeichnet durch Sucht, mangelnde familiäre Bindungen und Armut befinden. Auch in 2015 wurde eine Statistik zu den Sozialdaten erhoben. Die Zahlen dazu werden unter Punkt 6 dargestellt. Ziel des Erstgespräches war es also zu prüfen, ob eine Reduzierung der Haftzeit als möglich, sinnvoll und erfolgsversprechend erschien. Vor dem Hintergrund der jeweiligen persönlichen Situation des Inhaftierten werden individuelle Tilgungskonzepte entwickelt. Diese können beinhalten: Auslösung (Zahlung der Gesamtstrafe), Teilzahlung, Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit oder eine Kombination daraus. Die Zusammenarbeit mit den Rechtspflegern der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen verlief auch im Berichtszeitraum 2015 kooperativ und vertrauensvoll. Auch wenn das Projekt bei auswärtigen Staatsanwaltschaften nicht immer bekannt ist, hat es sich als sinnvoll erwiesen, diese immer zu kontaktieren. Im Einzelfall waren Rechtspfleger bereit, einer vorzeitigen Entlassung und anschließenden Tilgung in Freiheit durch gemeinnützige Arbeit oder Ratenzahlung in der weiterführenden Betreuung durch dieses Projekt zuzustimmen. Des Weiteren birgt die Inhaftierung gleichzeitig die Chance, bezüglich der sozialen und beruflichen Integration des Einzelnen zu intervenieren. Bei Bedarf vermittelte der Mitarbeiter direkt an die entsprechenden externen oder internen Fachdienste der JVA (Psychologen, Sozialarbeiter, Vorbereitung der Haftentlassung durch den EVB-Pool, Berufshilfe, etc.), um eine bestmögliche Perspektiventwicklung erreichen zu können. Besonders die Kooperation mit dem EVB-Pool kam hierbei häufig erfolgreich zum Tragen. 4.2 Möglichkeiten der EFS- Reduzierung In einigen Fällen ist es dem Mitarbeiter möglich, eine Auslösung des Inhaftierten zu erreichen. Hierbei nahm er zum einen Kontakt zu Freunden und Verwandten auf, um zu klären, ob eine Zahlung von dieser Seite möglich wäre. In solchen Fällen stand der Mitarbeiter diesen als Ansprechperson unterstützend zur Seite, um eine reibungslose Zahlung zu gewährleisten. Häufig waren mehrere Telefonate oft auch über viele Wochen mit vielen Personen nötig, um das nötige Geld zur Auslösung zusammen zu bekommen. Diese Arbeit wurde in 2015 weiter forciert. Zum anderen gab es einige Klienten, die z.B. aufgrund von laufenden Rentenzahlungen oder anderen regelmäßigen Geldeingängen theoretisch eine Zahlung hätten tätigen können. Durch eine unterschriebene Vollmacht und Aushändigung der EC-Kontokarte hob der Mitarbeiter Geld von der Bank ab und zahlte dies direkt bei der Zahlstelle der JVA ein. Hierdurch ist eine Entlassung aus der Haft gleichfalls möglich. Durch diese Zahlungen noch während der Inhaftierung konnten € 11.936,- eingenommen und an die Gerichtskasse weitergeleitet werden. Dadurch wurden 1322 Hafttage eingespart. Auffallend ist hierbei, dass beide Zahlen im Vergleich zu 2014 stark angestiegen sind (€ 7199,- und 827,75 eingesparte Hafttage) und das obwohl seit 2015 für Insassen die Möglichkeit besteht, ihr Überbrückungsgeld zur Auslösung einzusetzen. Durch Intensivierung der Kontaktaufnahme zu Familie, Freunde oder auch Arbeitgeber konnten mehr vorzeitige Entlassungen erwirkt werden. Als „day by day Tilgung“ wird die Möglichkeit für EFS -Gefangene bezeichnet, durch freie unentgeltliche Arbeit innerhalb der JVA die Haftzeit zu verkürzen. Wenn ein EFS -Gefangener hierbei in Haft vier Stunden (bei auswärtigen Staatsanwaltschaften sechs Stunden) unentgeltlich arbeitet, hat er zusätzlich zu seinem Hafttag einen weiteren Tag seiner Geldstrafe getilgt. Innerhalb der JVA werden Arbeitsplätze für „day by day“ Tilger vorgehalten. Ein Großteil der EFS -Gefangenen - ca. 77 % (2014 waren es ca. 78 %)- verbüßte im Berichtszeitraum 2015 eine Geldstrafe der STA Bremen. Hier war die Zustimmung für die Arbeit innerhalb des Vollzuges fast immer gegeben. Maßgeblich war hier das Aufnahmeersuchen, welches der JVA zu jeder Einzelstrafe vorlag. Trägt es keinen gesonderten Vermerk, gilt das Abarbeiten im Vollzug („day by day Tilgung“) als genehmigt, so das Abkommen zwischen der JVA

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und der STA Bremen aus dem Jahr 2011. (vgl. hierzu „Arbeitsabläufe in der Zusammenarbeit zur Haftvermeidung zwischen freien Trägern und den Rechtspflegern“ vom 16.11.2011) Gefangene, die eine Geldstrafe im Anschluss an ihre Haftstrafe verbüßen, arbeiten nach Ablauf ihrer Freiheitsstrafe üblicherweise unentgeltlich in der JVA in ihren bestehenden Arbeitsverhältnissen weiter, dann aber nach der „day by day“ Abrechnung (siehe oben). Bei auswärtigen Staatsanwaltschaften ist grundsätzlich eine Genehmigung für die „day by day“ Tilgung einzuholen. Wenn die Verhandlungen über die vorzeitige Entlassung mit den zuständigen Rechtspflegern negativ verliefen, kann durch dieses Modell die Haftzeit dennoch reduziert werden. Wie in den Vorjahren so ist auch im Berichtszeitraum 2015 zu beobachten, dass erst nach Haftverbüßung weitere Ersatzfreiheitsstrafen notiert werden. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, versucht der Projektmitarbeiter, kurzfristige Anfragen nach weiteren, sich in der Vollstreckung befindenden Geldstrafen an die zuständigen Staatsanwaltschaften zu stellen, um schon im Vorfeld eine Überhaftnotierung zu vermeiden und Tilgungskonzepte vorzuschlagen. Im Jahre 2015 verbüßten die Insassen der VA 21 (Ersatzfreiheitsstrafen) durchschnittlich ca. 1,7 Geldstrafen. In Einzelfällen waren Inhaftierte von bis zu vier Geldstrafen von verschiedenen Staatsanwaltschaften und einer Gesamtersatzfreiheitsstrafe von über 300 Tagen betroffen. Die Entwicklung, dass jeder Gefangene mehrere Ersatzfreiheitsstrafen zu tilgen bzw. zu verbüßen hat, führt zu einem zeitlichen Mehraufwand pro Klient, da die Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden nicht einmal, sondern zum Teil 5mal erfolgen muss. Die klassische vorzeitige Entlassung aus einer aktuellen Inhaftierung mit lediglich einer Geldstrafe ist eher der Einzelfall. Ein Großteil der EFS - Inhaftierten bezog Leistungen nach dem SGB II, zuständig sind dann die JobCenter. Mit Inhaftierung stellt das JobCenter in der Regel jegliche Zahlungen (auch die Mietzahlungen) ein, nur bei einer Strafzeit unter einem halben Jahr können auf Antrag die Mietkosten übernommen werden. In diesen Fällen werden entsprechende Formblätter durch den Zugangsbeamten der Vollzugsabteilung 21 dem Inhaftierten ausgehändigt. Hier kam es immer wieder zu Problemen, da den Inhaftierten notwendige Unterlagen in der Haft fehlten und dann Ablehnungen des Amtes für Soziale Dienste folgten. Mitunter war die Bearbeitungszeit sehr groß und somit drohte nicht selten der Wohnungsverlust. Bei Inhaftierten ohne festen Wohnsitz fehlt die Grundlage für eine vorzeitige Entlassung. In diesen Fällen vermittelt der Projektmitarbeiter an den EVB-Pool, der den Sachverhalt prüft und entscheidet, ob eine weitergehende Unterstützung (Betreuung, Wohnen, Schuldenregulierung, Gesundheitsvorsorge (Sucht)) notwendig ist. Durch die gute Kooperation mit dem EVB-Pool war es dann in einigen Fällen möglich, eine vorzeitige Entlassung zu erwirken. Im Falle einer Suchtmittelabhängigkeit und dem Wunsch nach einer stationären Therapie, vermittelte der Mitarbeiter ebenfalls an den EVB-Pool. Auf dieser Grundlage war es auch hier oftmals möglich, eine vorzeitige Entlassung in Verbindung mit der Aufnahme einer gemeinnützige Arbeit oder Ratenzahlung zu erwirken.

5. Projektarbeit außerhalb des Vollzuges Nach einer vorzeitigen Entlassung mit Auflage der Ratenzahlung oder Abarbeitung ist der Projektmitarbeiter Ansprechperson für die Klienten, die jeweiligen Staatsanwaltschaften, die Einsatzstellen und ggf. weiteren Kooperationspartnern. Aufgabe dieser Betreuung ist es, die auf Ratenzahlung oder gemeinnütziger Arbeit vorzeitig entlassenen Klienten bei der Tilgung ihrer Geldstrafe zu unterstützen. Bestenfalls sollte eine komplette Tilgung in Freiheit erreicht und eine erneute Inhaftierung vermieden werden. Wichtig hierbei ist der kontinuierliche, mindestens monatliche Kontakt zum Klienten.

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Das Betreuungsverhältnis endet mit der vollständigen Tilgung der Geldstrafe oder durch den Betreuungsabbruch aufgrund fehlender Mitwirkung des Klienten. Im Schnitt wurden monatlich ca. 45 Fälle außerhalb des Vollzuges in Ratenzahlungen und Abarbeitungen laufend betreut. 5.1 Betreuung der Ratenzahlung Es hat sich als zwingend notwendig erwiesen, Klienten nach vorzeitiger Haftentlassung ebenfalls in ihren Ratenzahlungen zu begleiten und zu unterstützen. Erfahrungen haben gezeigt, dass Klienten ohne weitere Betreuung die Ratenzahlungen häufig vergessen und bei einer folgenden Mahnung aufgrund von Überforderungen resignieren und somit von einer erneuten Inhaftierung bedroht wären. Bei vereinbarter Ratenzahlung werden die Einzahlungen monatlich kontrolliert. Hierfür reichen die Klienten ihre Zahlungsbelege im Büro des Projektmitarbeiters ein. Besonders problematisch gestaltete sich die Ratenzahlung bei Klienten, die über kein eigenes Konto verfügen. Für dieses Klientel fallen weitere Kosten für Überweisungen an oder aber Fahrtkosten, um bei der Gerichtskasse eine kostenlose Einzahlung tätigen zu können. Durch das verstärkt genutzte Angebot des monatlichen Ratenzahlertermins im Büro des EFS - Projektes, ist es den Klienten möglich, ihre Rate bar und kostenlos einzuzahlen. Im Vorfeld werden in Frage kommende Klienten über den Zahltermin informiert. 5.2 Betreuung der gemeinnützigen Arbeit Bei Abarbeitung der genehmigten gemeinnützigen Arbeit wird mit dem Klienten direkt nach Haftentlassung ein Termin vereinbart, um im Rahmen der weiterführenden Betreuung gemeinsam nach geeigneten Einsatzstellen zu suchen und Vorstellungstermine zu vereinbaren. Nach Start der gemeinnützigen Arbeit erfolgen regelmäßige Kontakte (mindestens monatlich) zur Einsatzstelle, um die planmäßige Abarbeitung zu überprüfen. Ggf. erfolgten weitere Kontakte zum Klienten, um auftretende Probleme zu erörtern und Lösungen zu erarbeiten. Dadurch können die von der Staatsanwaltschaft in regelmäßigen Abständen gestellten Sachstandsanfragen jederzeit beantwortet werden. Bezüglich der potentiellen Einsatzstellen kooperiert der Projektmitarbeiter mit den Kolleginnen der Brücke Bremen. In Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft waren während der laufenden Betreuung wiederholt Tilgungswechsel erforderlich, bei Veränderung der Lebensverhältnisse z.B. bei Antritt einer Arbeitsstelle oder aber bei Verlust der Arbeitsstelle und fehlender Zahlungsfähigkeit. Hier zeigt sich verstärkt die große Bedeutung des Projektes: Durch Beratungsgespräche und die Erarbeitung neuer Tilgungskonzepte kann eine lückenlose Tilgung der Geldstrafen erreicht werden. Viele Klienten setzten sich nur ungern mit Ämtern und Behörden auseinander, oft aus Überforderung vor den bürokratischen Anforderungen. Ohne die Hilfestellung aus dem Projekt heraus hätte ohne diese Unterstützung schnell eine erneute Inhaftierung gedroht. Eine möglichst erfolgreiche Tilgung der Geldstrafe ist bei dem Klientel nur durch eine intensive Betreuung während des gesamten Maßnahmeverlaufes zu gewährleisten. Die Klienten selbst schätzen die kontinuierliche, verlässliche Betreuung im Rahmen dieses Projektes und suchten auch bei Fragen den Kontakt. Hält ein Klient seine Vereinbarungen nicht ein, erfolgen Mahnbriefe, Telefonate (gegebenenfalls auch über Angehörige oder andere Kontaktpersonen) und/oder persönliche Gespräche im Büro der Karl-Bröger-Straße. Ebenfalls in 2015 wurden bei Nichteinhalten der Vereinbarungen vereinzelt Hausbesuche durchgeführt. Es hat sich gezeigt, dass manche Klienten ihre Post gar nicht öffnen und auf persönlichen Kontakt eher reagieren. Lässt sich trotz aller Bemühungen seitens des Projektmitarbeiters kein Kontakt mehr zum Klienten herstellen, wird das Betreuungsverhältnis abgebrochen und die Staatsanwaltschaft informiert. Dies hat dann in der Regel eine erneute Inhaftierung zur Folge.

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Viele Klienten, die durch dieses Projekt betreut werden, haben oft mehrere Geldstrafen zu tilgen und erhalten auch während der laufenden Betreuung immer neue Geldstrafen. Erneute und zusätzliche Tilgungen müssen somit erarbeitet, mit der STA ausgehandelt und dann entsprechend überwacht werden. Teilweise gestaltet sich dann die Arbeit in Form eines „Fass ohne Boden“.

6. Zahlen im Überblick Die Zielvorgabe, 3.100 Hafttage einzusparen wurde mit 3.170,5 eingesparten Hafttagen um 2 % überschritten und das obwohl die Zahl der Neufälle im Vergleich zum Vorjahr rückläufig ist (221 gegenüber 255 neue Fälle). Das liegt zum einen daran, dass seit 2015 für EFS- Gefangene die Möglichkeit besteht, ihr ÜGeld zur Auslösung einzusetzen. Zum anderen war aber auch der Frauenvollzug dermaßen unterbelegt, dass einer von zwei Pavillons zeitweise geschlossen wurde. Hier zeigt sich wieder einmal, dass eine Intensivierung der Betreuung sehr oft zum Erfolg und einer vorzeitigen Entlassung führt. Von den 3170,5 eingesparten Hafttagen wurden 2470,5 durch geleistete Geldzahlungen (77,9%) und 700 durch gemeinnützige Arbeit (22,1%) erbracht.

Abbildung 1: eingesparte Hafttage (N = 3.170,5) 2015 nach Tilgung und Abarbeitung

Durch geleistete Zahlungen haben Männer 2252 Hafttage und Frauen 218,5 Hafttage eingespart.

Abbildung 2: eingesparte Hafttage (N = 2470,5) 2015 durch Geldzahlung nach Geschlecht

Im Berichtszeitraum nutzten Frauen im Vergleich zum Vorjahr vermehrt die Möglichkeit, ihre Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit (377 eingesparte Hafttage) zu tilgen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 229 Beratungsfälle abgeschlossen, 172 Fälle in der JVA und 57 (Soll: 70) in der Karl- Bröger- Straße. Die neue Zielzahl von 70 abgeschlossenen Beratungsfällen außerhalb des Vollzuges wurde somit um 18,6 % unterschritten. Aufgeteilt nach dem Geschlecht: männlich N = 47, weiblich N = 10. Die Gründe wurden bereits oben genannt.. Von den abgeschlossenen Beratungsfällen in der KBS wurden 32 vollständig getilgt (24 Männer und 8 Frauen), 2014 waren es noch 26 Beratungsfälle. 13 Fälle wurden teilgetilgt (12 Männer und 1 Frauen) und 12 Fälle mussten abgebrochen werden (11 Männer und 1 Frau).

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Abbildung 3: Ausgelöste Fälle aus der Haft durch Tilgung (N = 57)

Im Jahr 2015 wurden 123 neue Klienten in der JVA Bremen betreut. Durch die Arbeit des Projektes konnten 52 dieser Klienten vorzeitig aus der Haft entlassen werden (42 %). 26 Klienten wünschten lediglich ein Beratungsgespräch und 45 Menschen konnte leider nicht geholfen werden (wie im Vorjahr: 37%). Sie blieben Inhaftierte der JVA.

Abbildung 4: Betreuung der Klienten in der JVA, 2015 (N = 123)

Im Jahr 2015 gab es insgesamt 221 Neufälle, davon entfielen 188 auf Männer (85%) und lediglich 33 auf Frauen (15%). Der Frauenvollzug war im Berichtszeitraum unterbelegt, so dass ein von zwei Pavillonszeitweise sogar komplett geschlossen wurde. 186 dieser Fälle kamen von der Staatsanwaltschaft Bremen (84%), 35 von auswärtigen Staatsanwaltschaften (16%).

Abbildung 5: Neufälle (N = 221) im Jahre 2015 nach Staatsanwaltschaften

Neben den Neufällen wurden auch weiterhin die so genannten Altfälle aus den Vorjahren betreut, die sich noch in der Ratenzahlungsphase oder gemeinnütziger Arbeit befinden. Die Zahlen im Überblick: Kennzahl Eingesparte Hafttage Neufälle 2015 insgesamt Abgeschlossene Beratungsfälle Abgeschlossene Beratungsfälle in der JVA davon „day by day“- Beantragungen

männlich

weiblich

Insgesamt

2575

595,5

3170,5

188

33

221

47

10

57

145

27

172

2

0

2

Tabelle 1: Kennzahlen 2015 ESF-Projekt

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Im Jahr 2015 wurde erneut eine Statistik zur Erfassung der Sozialdaten erhoben. Die hierbei erhobenen Zahlen beziehen sich nicht wie sonst auf die einzelnen Fälle, sondern auf den einzelnen Klienten. Demnach betrugen das Durchschnittsalter der inhaftierten Männer 36 (2014: 34 Jahre) und das der Frauen 39 (2014: 37 Jahre) Jahre. Die meisten der in 2015 neu aufgenommenen Klienten waren alleinstehend: 97 ledig, 24 geschieden und 2 verheiratet.

Abbildung 6: Familienstand (N = 123)

50 von den 123 betreuten Menschen hatte keinen Wohnsitz und 114 keine Arbeit. In 2014 waren es noch 65 ohne festen Wohnsitz und 132 ohne Arbeit. Dazu kommt, dass bei 100 dieser Klienten eine Verschuldung existiert. 61 der Inhaftierten gaben an, dass bei ihnen eine Suchtproblematik vorliegt. 2014 waren dies noch 92. Die meisten sind zum wiederholten Male in der JVA. 86 von 123 Klienten sind sogenannte Wiederkehrer. Die häufigsten Delikte sind Erschleichen von Leistungen (38), Diebstahl (28) und Betrug (10).

7. „Stadtticket- extra“ Stichtagserhebungen in der JVA Bremen aus 2011 haben ergeben, dass monatlich in der Regel 15 bis 20 Insassen eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen Erschleichen von Leistungen („Schwarzfahren“) verbüßen. Hierbei handelt es sich meist um Menschen in desolaten sozialen Verhältnissen mit großer Sucht/- und Gesundheitsproblematik. Ein erheblicher Teil dieser Personen ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Um dieser Problematik entgegen zu wirken, vereinbarten der Senator für Justiz und Verfassung und die BSAG die Einrichtung eines Monatstickets für maximal 20 am Projekt teilnehmende Personen. Es mussten Ersatzfreiheitsstrafen in der JVA Bremen wegen Beförderungserschleichung mehrfach und nachhaltig verbüßt worden sein. Außerdem wird die Zielgruppe auf sogenannte Härtefälle begrenzt. Kooperationspartner dieses Projektes sind die BSAG, das Amt für soziale Dienste, das Jobcenter, die sozialen Dienste der Justiz und die JVA Bremen. Seit Mai 2014 ist auch der Mitarbeiter des Projektes „Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen“ an der Kooperation beteiligt. Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf dem Führen der Erstgespräche in der JVA nach Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der JVA und der Nachbetreuung bei Nichtabholung des Tickets nach der Entlassung. Dazu zählen vor allem Hausbesuche. Im Berichtszeitraum wurden drei männliche Klienten betreut. Meist mussten diese Personen mehrfach, aber meist erfolgreich durch Hausbesuche auf das Abholen ihrer Monatstickets angesprochen werden.

8. Qualitätsmanagement Der Verein hat im Jahre 2008 ein Qualitätsmanagementsystem nach der DIN EN ISO 9001:2008 für alle Arbeitsbereiche eingeführt. Seitdem wird die Zertifizierung gemäß dem Auditierungs- und Zertifizierungsverfahren von bag cert gmbh jährlich überwacht.

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Im Zuge dessen wird auch eine Kundenbefragung bezüglich der Arbeit des Hoppenbank e.V. und im Besonderen des hier beschriebenen Projektes durchgeführt. Die Inhaftierten waren dankbar, dass ihnen geholfen wurde und gaben durchweg positive Rückmeldungen, selbst wenn der Kontakt keine vorzeitige Entlassung zur Folge hatte.

9. Schlussbemerkung Die Arbeit im vergangenen Jahr hat mehr als deutlich gezeigt, dass viele Klienten eine noch intensivere Betreuung und Begleitung benötigt hätten. Sie waren nicht in der Lage ihr Leben eigenständig zu strukturieren und zu führen. Die individuellen Problemlagen sind hinreichend bekannt und an anderer Stelle skizziert. Nur allzu deutlich zeigt sich hier der circulus vitiosus, ihn zu durchbrechen ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der ausgesprochen gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der JVA Bremen, den Rechtspflegern, den Kolleginnen der Brücke Bremen und des EVB - Pools, sowie den Mitarbeitern der Einsatzstellen und den übrigen Projekten des Vereins Hoppenbank sei an dieser Stelle gedankt. Bremen, 26. Februar 2016 Helmut Dimmel

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Berichte zum Projekt „Berufshilfe“ 2015

1.

„Berufshilfe“ für SGB II – Klienten (vom Jobcenter Bremen gefördert)

2.

„Berufshilfe“ für Klienten ohne SGB II Bezug (ESF gefördert)

3.

„Berufshilfe“ für Klienten die ihre Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit getilgt haben und beraten/betreut wurden (ESF gefördert)

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1. Bericht Projekt „Berufshilfe“ für SGB II Klienten (vom Jobcenter Bremen gefördert) Zielgruppe und Maßnahmeziel Die Berufshilfe unterstützt eine besondere Zielgruppe bei (Wieder) Eingliederung in das Bildungsund/oder Berufsleben. Zu unseren Klienten gehörten straffällige, von Haft bedrohte und inhaftierte Personen. Neben dem Faktum Straffälligkeit als Vermittlungseinschränkung wies die Klientel der Berufshilfe eine Vielzahl von vermittlungshemmenden Problemlagen auf, die eine individuelle, auf die Gesamtsituation des Klienten bezogene Beratung erforderte. Zu den vielschichtigen Vermittlungshemmnissen, denen sich unsere Klientel stellen muss, zählen u. a.: Suchtproblematiken, gesundheitliche Einschränkungen, langjährige Straffälligkeit (Inhaftierungen), Wohnungsprobleme, fehlende schulische und berufliche Abschlüsse, Schulden (Privatinsolvenzen), Beziehungskonflikte, ungeklärter und problematische Aufenthaltsstatus, Aufenthalt in stationären Einrichtungen, Langzeitarbeitslosigkeit, ökonomische Abhängigkeit von Sozialleistungssystemen und fehlende soziale und berufliche Kompetenzen. Die vorrangige Zielsetzung der Berufshilfe war die berufliche und soziale (Re) Integration straffälliger erwerbsfähiger Personen (Leistungsbezieher im SGB II) durch Beratung und Unterstützung. Die individuelle Förderung stand dabei immer im Mittelpunkt. Orientiert an den Bedürfnissen der Klienten versuchten die Mitarbeiter der Berufshilfe diese Vermittlungshemmnisse weitestgehend abzubauen und somit die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Dabei wurden Bewerbungsunterlagen erstellt (Lebensläufe, Bildungspässe und Bewerbungsanschreiben angefertigt, Zeugnisse wiederbeschafft), Stellenakquise betrieben, Weiterbildungsund Fördermaßnahmen gesucht und auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Alles geschah in Zusammenarbeit mit den Klienten, um die Eigeninitiative zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, Gesprächsinhalte, Aufgabenstellungen, Vereinbarungen und deren Nachhaltung wurden im teilnehmerbezogenen Bericht dokumentiert. Die hilfesuchenden Personen wurden bei ihrem Weg (zurück) ins Arbeitsleben unterstützt und ihre Problemlagen sollten durch individuelle Beratung, Begleitung und Förderangebote minimiert werden. Die Situation und Lage des Arbeitsmarktes wurde hierbei stets im Auge behalten. Unsere Arbeit sollte neben einer effektiven Wiedereingliederung in Beschäftigung auch eine nachhaltige Wirkung haben. Zur Stärkung und Reaktivierung von beruflichen Kompetenzen, sowie zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung konnten vereinsinterne und externe Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Beschäftigungsangebote stellten im Sinne der Zielerreichung ein wichtiges Instrument zur Herstellung der Tagestrukturierung zum Aufbau sozialer Kontakte und zur Erprobung der eigenen Fertigkeiten und Fähigkeiten dar. Standorte in der Berufshilfe a) Gerichts- und Bewährungshilfe, Bremen-Mitte, Ostertorswallstraße 31, 28195 Bremen b) Gerichts- und Bewährungshilfe, Bremen-Nord, Am Sedanplatz 7, 28759 Bremen c) Justizvollzugsanstalt und KompetenzCentrum Bremen, Sonnemannstraße 6, 28239 Bremen d) Geschäftsstelle Hoppenbank e.V., Buntentorsteinweg 501, 28201 Bremen

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Nach dem Bewilligungsbescheid waren folgende Zielzahlen benannt. Aufnahmen: 168 Leistungsbezieher SGB II (monatlich 14 Aufnahmen) – Jobcenter Bremen

Wir konnten im Berichtszeitraum folgende Aufnahmen verzeichnen: 138 Leistungsbezieher SGB II / Jobcenter Maßnahme Monat

Jobcenter Bremen

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

15 5 17 13 9 16 11 13 9 15 10 5

Gesamt:

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Zusätzlich wurden ca. 35 Personen aus dem Jahr 2014 weiter beraten, die nicht als Aufnahmen gelistet wurden. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Berufshilfe“ (Jobcenter und ESF) wurden insgesamt 263 Klienten beraten und betreut, davon 46 potentielle SGB II Leistungsbezieher in der JVA. Trotzdem liegen wir mit dem Ergebnis hinter den Erwartungen und Zielvorgaben zurück. Die Übermittlung der Klienten erfolgte in der Regel über das vorhandene Netzwerk der beteiligten Akteure. Der Teilnehmer konnte aber auch selbständig ohne zuweisende Stelle Kontakt zum Projektmitarbeiter aufnehmen. Klassisch fanden die meisten Personen einen Zugang zum Berufshilfeprojekt über unseren Kooperationspartner Soziale Dienste der Justiz. Über das Jobcenter Bremen wurden auch in 2015 nur 2 Personen zugewiesen. Die vermehrte Zuweisung von Teilnehmern durch die Mitarbeiter des Jobcenters ist somit nicht erfolgt. Die geringe Anzahl der Zuweisungen wurden mit dem Jobcenter kommuniziert. Durch Anfragen von Vermittler/Fallmanager ist der Eindruck entstanden, dass die zurückhaltende Zuweisung durch das Jobcenter möglicherweise in Fehlinformationen der Mitarbeiter zum Berufshilfeprojekt begründet sein könnte. In solchen Fällen haben wir telefonische Aufklärung geleistet und Flyer der Berufshilfe an Mitarbeiter des Jobcenters verschickt. Klientenstruktur Die Herkunft und Sozialsituation unserer Klientel spielte keine Rolle beim Zugang zum Berufshilfeprojekt, das Angebot stand allen Personen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder Religion zur Verfügung. Ob Flüchtlinge, (Spät-) Aussiedler, migrierte Erwachsene, Arbeitsmigranten, Asylsuchende, Auswanderer oder deren Kinder und Enkel, im Berufshilfeprojekt

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fand zu keiner Zeit eine Ausgrenzung statt. Wir teilen den Leitgedanken des Diversity Management und pflegten ständig einen offenen und wertschätzenden Umgang mit unserer Klientel. Von Januar bis Dezember 2015 hatten 54 unserer Klienten einen Migrationshintergrund. Die Geschlechterrolle spielte in der Beratung der Berufshilfe zu keinem Zeitpunkt eine Rolle, da sich das Angebot der Berufshilfe an männliche und weibliche Personen gleichermaßen richtete. Traditionell war der Anteil der Frauen in unserem Projekt allerdings immer erheblich geringer als der Anteil der teilnehmenden Männer. Dieser Umstand ist auf den Anteil straffälliger Frauen an der Gesamtpopulation straffälliger Menschen zurück zu führen und orientierte sich am Anteil der Frauen in der JVA Bremen (ca. 5 %) und den betreuten Frauen bei den Sozialen Diensten der Justiz (ca. 10 %). Dem entsprechend konnten wir auch in diesem Berichtzeitraum 16 Frauen beraten. Unser Beratungsprotokoll berücksichtigte die besondere Lebenslage von Frauen mit Kindern oder Frauen als Opfer von männlicher Gewalt. Sprechzeiten waren flexibel möglich, die Räume so ausgestattet, dass Kinder mitgebracht werden konnten und durch die paritätische Personalbesetzung war auf Wunsch eine Beratung nur durch weibliche Mitarbeiterinnen möglich. Bezüglich der Altersstruktur teilte sich unser Klientel wie folgt auf: 12 Personen waren unter 25 Jahre alt; der Altersgruppe 25-49 Jahren waren 116 Personen zugehörig; 10 unserer Klienten waren über 50 Jahre alt. Migration Gesamt Jobcenter Aufnahmen

138

100 %

54 84

39 % 61 %

Gesamt Jobcenter Aufnahmen

138

100 %

Männer Frauen

122 16

88 % 12 %

Migration Deutsch

Geschlechter

Austausch / Kontakt mit dem Jobcenter Bremen Es fand ein regelmäßiger Austausch zwischen der Berufshilfe und dem Jobcenter statt. So wurden monatlich die neu aufgenommenen Klienten in Listenform an die Querschnittsbeauftragte geschickt. Individueller Austausch fand im Rahmen der Klientenberatungsprozesse mit den zuständigen Arbeitsvermittlern/Fallmanagern statt, meisten telefonisch oder per E-Mail. AZAV und Qualitätsmanagement Der Verein Hoppenbank e.V. ist seit 2008 im Rahmen eines umfangreichen Qualitätsmanagementverfahrens zertifiziert (DIN EN ISO 9001:2008), diese Zertifizierung wird regelmäßig überprüft und erneuert (zuletzt 2015) Der Verein hat zusätzlich eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung der Arbeitsförderung (AZAV). Diese Zertifizierung verfolgt das Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Danach können nur solche

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Träger zur Einbringung von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen zugelassen werden, die ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden. Dieser Nachweis erfolgte beim Verein Hoppenbank im Jahr 2013, gültig bis 2018 (wird jährlich rezertifiziert). Im Rahmen der Qualitätssicherung wurden Wirksamkeitserhebungen durchgeführt. Bei allen Maßnahmen wurde die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft. Dies erfolgte über Zielvereinbarungen mit dem Teilnehmer, Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte in einer „to do Liste“, Überwachung der Arbeitsschritte in Bezug auf festgelegte Termine, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten waren geregelt. Befragungen zur „Kundenzufriedenheit“ wurden durchgeführt, ein Beschwerdemanagement war installiert. In der laufenden Kunden Befragung liegen die Ergebnisse bei den Befragten der Berufshilfe stets bei gut bis sehr gut. Vermittlungsergebnisse Im Berichtszeitraum wurden folgende Vermittlungen erreicht: Gesamt Jobcenter Aufnahmen AGH-MAE (InJob) Erster Arbeitsmarkt Weiterbildungsmaßnahmen

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100 %

7 14 10

5% 10 % 7%

Bewertung des Projektverlaufs Wir sind mit dem Projektverlauf weitgehend zufrieden. Das Berufshilfeprojekt wurde nach wie vor von den Klienten gut angenommen und von den kooperierenden Stellen geschätzt und gerne weiterempfohlen. Wie oben bereits beschrieben, hoffen wir jedoch sehr auf eine vermehrte Zuweisung durch das Jobcenter! Wir möchten mit unserem Angebot noch mehr Klienten erreichen und durch gute Beratung, Unterstützung und Vermittlung der Klienten auch dem Jobcenter eine Hilfe sein.

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2. Bericht Projekt „Berufshilfe“ für Klienten ohne SGB II Bezug (ESF gefördert) Das Projekt „Berufliche Hilfen für Straffällige und Strafentlassene“ führte Beratungen mit der entsprechenden Zielgruppe (Straffällige und von Haft bedrohte Personen gemäß Konzept durch), die nicht im SGB II Leistungsbezug stehen. Die berufliche und soziale Integration wurde durch Beratung und Unterstützung geleistet. Folgende Zielsetzung war hierbei maßgebend: -

Bearbeitung und Beseitigung von Hemmnissen Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (Bewerben, Stellensuche) Ermittlung von Stärken und Schwächen zur Anschlussperspektive Hilfen zur Erlangung von Leistungsbezügen Hilfe zur Erlangung von Dokumenten und Zeugnissen Vermittlung in Anschlussperspektiven (Arbeitsmarkt, Weiterbildung, Maßnahmen)

A. Zielgruppe In dem Projekt wurden Straffällige und von haftbedrohte Personen beraten, die nicht im SGB II Leistungsbezug stehen. Dabei wurden Teilnehmende sowohl in der JVA Bremen als auch außerhalb der JVA Bremen beraten. Die Teilnehmenden wiesen weitreichende Problemlagen auf. B. Ablauf Das Beratungsprojekt setzte auf eine prozessorientierte Beratung. In den Beratungsprozessen wurden sowohl „Stärken und Schwächen“ der Teilnehmenden ermittelt und als auch weiterführende Maßnahmen zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen bearbeitet. Des Weiteren wurden Anschlussperspektiven und Methoden zur Erlangung dieser mit den Teilnehmenden erarbeitet. Hierzu zählte das Erstellen von Bewerbungsunterlagen bzw. das Coaching zur Stellensuche und Bewerbung. Auch wurden verlorene Unterlagen mit den Teilnehmenden wiederbeschafft. Die Beratungsgespräche fanden regelmäßig statt und wurden stetig protokolliert. Unter der Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen ergab sich hieraus mit den Teilnehmenden folgender individueller exemplarischer Maßnahmeverlauf: 1. Meldung des Teilnehmenden durch JVA, Bewährungshilfe, vereinsinterne Projekte etc. 2. Erstberatung Bei der Erstberatung fand ein Einführungsgespräch statt. Hierbei erfolgten die Hinweise zur EU Förderung, die Abstimmung und Genehmigung des Datenschutzes, die Hinweise auf Ziel und Zielerreichung und die Terminierung weiterführender Gespräche. Außerdem wurden Leistungsbezug und Zielgruppenzugehörigkeit festgestellt und die nötigen Nachweise eingeholt. Die Rahmendaten (Kundenummer, Aktenzeichen, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Migrationszugehörigkeit) wurden aufgenommen und die Eingabe der Daten in VERA – Online erfolgte. 3. Beratung / Hemmnisse allgemein Zu vorhandenen Vermittlungshemmnissen, wie Schulden, Sucht, Gesundheit, Wohnungslosigkeit etc., wurde beraten und ggf. eine Abstimmung weiterer Schritte bzw. Kontaktaufnahme zu

weiterführenden Hilfeeinrichtungen und Ausgabe entsprechender Adressen und Terminierung für den Teilnehmenden eingeleitet.

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4. Beratung / Bewerbung Zu vorhanden bzw. nicht vorhanden Lebensläufen, Bewerbungsunterlagen erfolgte ein Coaching zur Erstellung von Lebensläufen und Bewerbungen. Wobei je nach Wissensstand des Teilnehmenden dies im Laufe der Maßnahmen immer wieder fortgeführt wurde. Lebensläufe und Bewerbungen wurden erstellt. 4a. Beratung / Dokumente Beratung hinsichtlich vorhandener bzw. nicht vorhandener Dokumente (Zeugnisse, Gesellenbriefe etc.). Mit den Teilnehmenden wurden die bestehenden Unterlagen gesichtet und ggf. Kontakt zu ehemaligen Arbeitgebern bzw. Schulen oder Weiterbildungsstellen aufgenommen, um die entsprechenden Unterlagen anzufordern. 5. Beratung / Profiling und Perspektiven Zusammen mit den Teilnehmenden wurden deren Stärken und Schwächen analysiert. Es fand ein Profiling statt, welches als Grundlage für Vermittlungsaktivitäten diente. Danach wurde mit den Teilnehmenden umfassend nach Stellenangeboten oder Weiterbildungsangeboten gesucht. 6. Beratung / Sonstiges Es fanden Beratungen zum Leistungsbezug bzw. Lebensunterhalt statt. Hierbei wurde durch Coaching die Hilfestellung zur Erlangung von Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz etc. gegeben. C. Ergebnisse der Maßnahme Nach dem Ende der Maßnahme 2015 stellten wir fest, dass die meisten Teilnehmenden aufgrund der vorhandenen Problematiken, wie fehlende Unterlagen, Hemmnisse, mangelnde Handlungskompetenz, nicht in der Lage wären eine Tätigkeit auf dem normalen Arbeitsmarkt zu finden. Des Weiteren haben wir festgestellt, dass sowohl die Straffälligkeit als auch häufig ein unsicherer Sozialstatus ungünstig für die Vermittlung des Personenkreises sind. Somit wurden wie bereits erwähnt unter anderem Bewerbungsunterlagen erstellt (Lebensläufe, Bewerbungsanschreiben angefertigt, Zeugnisse wiederbeschafft), Stellenakquise betrieben, Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen gesucht und auf den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Beschäftigungsmaßnahme vermittelt. Die Teilnehmenden wurden stets in jeden Arbeitsschritt miteinbezogen, um die Eigeninitiative zu stärken. Langfristig sollen diese in der Lage sein, selbständig mit den u. a. fertiggestellten Bewerbungsunterlagen auf Stellensuche zu gehen. Das Angebot hat neben einer effektiven Wiedereingliederung in Beschäftigung auch eine nachhaltige Wirkung. Der Abbau von Vermittlungsbarrieren/Hemmnissen konnte durch die Bereitstellung angemessener Förderangebote und Hilfestellungen erreicht werden. Gemessen an den Fähigkeiten der Teilnehmenden wurden nach dem „Prinzip der keinen Schritte“ Lösungswege gesucht und beschritten. Hierzu diente das Instrumentes „Profiling“. Was durch die „Beruflichen Hilfen“ erreicht wurde Es wurden stetig Beratungsprozesse umgesetzt. Und es wurden mehr Menschen durch die Maßnahme erreicht als dies vorab geplant war.

Es wurden Lebensläufe mit den Teilnehmenden erstellt bzw. Bewerbungsunterlagen zusammengestellt. Häufig auch verlorene Zeugnisse / Dokumente wiederbeschafft.

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Zum anderen sind viele Teilnehmende an andere flankierende Hilfeeinrichtungen weitergeleitet worden. Insbesondere Schuldnerberatung, Solidarische Hilfe, Zentrale Fachstelle für Wohnen etc.. Es gelang mit jedem Teilnehmenden eine weiterführende Zielvereinbarung zu schließen. Diese beinhaltete nicht nur die berufliche Zukunft, sondern immer auch Maßnahmen zur sozialen Stabilisierung. Mit vielen Teilnehmenden wurden die Wege zu der „grundsichernden Hilfe“ zum Lebensunterhalt erarbeitet. Dies bezieht sich auf ca. 10 % der Teilnehmenden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfangen und auf ca. 6 % der Teilnehmenden, die bei ihrem Eintritt in die Maßnahme über gar kein Einkommen verfügten. Bei den beratenen Teilnehmenden in der JVA Bremen konnten im Rahmen der Beratungen zahlreiche Synergien mit der Entlassungsvorbereitung erreicht werden. Unter anderem das Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Hilfen und Beratung zum Leistungsbezug. Zusammen mit der JVA Bremen und dem Jobcenter Bremen wurden die ersten Schritte zu einer Veranstaltungsreihe „Vorbereitung Jobcenter“ ins Leben gerufen. Insgesamt wurden ca. 14 % der Teilnehmenden in eine weiterführende Beschäftigung vermittelt. Unser statistischer Teilnehmender (nach Erhebung der Durchschnittsdaten ergibt sich folgender Muster-Teilnehmender): -

41 Jahre alt, ledig, keine Kinder Männlich ohne Schulabschluss ohne Berufsausbildung letzte Beschäftigung liegt über 24 Monate zurück Probleme – Sucht, Schulden

Die Projekte des Vereins Hoppenbank e.V. und die Kooperationspartner arbeiteten gern mit der Berufshilfe zusammen und wiesen Teilnehmende zu. Auch im vergangenen Förderzeitraum wurde eine Befragung mit den Teilnehmenden der Berufshilfe durchgeführt. Insgesamt konnten 20 % der gesamten Teilnehmenden des BHB befragt werden. Besonders gut haben die Freundlichkeit und die Fachkompetenz der Mitarbeitenden bei der Befragung abgeschnitten. Das Projekt wurde auch von den Inhaftierten gut akzeptiert. Bei einer Befragung von 20 Teilnehmenden am Berufshilfeprojekt in der JVA Bremen im Jahr 2015 wurde eine positive Einschätzung von 85 % erreicht. Die Nachweise der Zielgruppenzugehörigkeit stellten im Projektverlauf Probleme dar, da hier Daten von Kooperationspartnern verwendet werden mussten. Das Erlangen dieser Daten war mit Hürden verbunden, so dass eine Dokumentation der Zielgruppenzugehörigkeit durch die Teilnehmenden selber einfacher umzusetzen wäre. Zielerreichung Soll: 370 Beratungen 72 Teilnehmende 40 % Migrationshintergrund entspräche 28,8 Teilnehmenden 5 % Frauenanteil entspräche 3,6 Teilnehmenden 15 % Vermittlung in Beschäftigung, Arbeit, Weiterbildung Ist:

405 Beratungs-Prozesse + 12-Einmal-Beratungen 103 Teilnehmende 47 % Migrationshintergrund entspricht 48 Teilnehmenden 11 % Frauenanteil entspricht 11 Teilnehmende 14 % Vermittlung in Beschäftigung, Arbeit und Weiterbildung

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Hier aufgelistet: Vera-No 005 002 001 018 024 028 033 035 080 075 087 013 019 020 036 044

Name K H S B S H A B S B L S M A B J

Lagerhelfer bei Office People Ausbildung Ricon als Helfer Lagerhelfer ZAF Arena TN in Arbeit ZAF Piening als Lagerhelfer Helfer bei Timing Zeitarbeitsfirma Firma Stone/ Straßenbauer Lagerhelferin BLG FAA Bildungsgesellschaft / Schulabschluss Praktikum mit anschließender Ausbildung Staplerschein bei der DEKRA LKW Fahrer / ab Juni SGB II Sprachkenntnisse bei VHS

Die Gegenüberstellung der Plan- und Zielzahlen im Bereich der Quoten erbringt das folgende Ergebnis:

TN gesamt Davon Frauen

Plan 72 5%

Ist 103 11 %

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3.

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Bericht Projekt „Berufshilfe“ für Klienten die ihre Geldstrafe abarbeiteten und beraten wurden (ESF gefördert)

Die Aufgaben des Projektes waren zum einen die Unterstützung bei der Abarbeitung einer Strafe und zum anderen die Beratung der Teilnehmenden. Hierbei setzte die Berufshilfe auf zielgruppenorientierte und individualisierte Beratung zur beruflichen und sozialen Integration. Im Projekt „Beschäftigung und flankierende Unterstützung für EFS Ableistende“ gelang es den Teilnehmenden neben der Abarbeitung der Strafe auch arbeitsmarktrelevantes Wissen zu vermitteln. Hierbei fanden mindestens drei Beratungen pro Teilnehmenden statt. Die Teilnehmenden wurden stets in jeden Arbeitsschritt mit einbezogen, um die Eigeninitiative zu stärken. Langfristig sollten diese in der Lage sein, selbständig mit dem vermittelten Wissen eine Beschäftigung bzw. Arbeit zu finden. A. Zielgruppe In dem Projekt wurden Personen beraten und betreut, die eine Ersatzfreiheitsstrafe ableisteten. Diese Personen wiesen häufig schwere Vermittlungshemmnisse in Form von Sucht- / Drogenproblemen, Schulden, gesundheitliche Einschränkungen, Wohnungslosigkeit, langjährige Straffälligkeit auf. Diese Problemlagen gingen mit langjähriger Arbeitslosigkeit einher. B. Ablauf Mit dem entsprechenden Personenkreis haben regelmäßige Beratungen und Betreuungsgespräche stattgefunden, welche stetig protokolliert wurden. Unter der Berücksichtigung der entsprechenden Zielsetzung ergab sich hieraus mit den Teilnehmenden folgender individueller exemplarischer Maßnahmeablauf:

1. Meldung des Teilnehmenden durch die Jeweils zuweisenden Stellen (Bewährungshilfe, Staatsanwaltschaft, Brücke Bremen) 2. Terminierung eines Vorstellungsgespräches zur Maßnahmen- und Einsatzplanung 3. Vorstellungsgespräche Ermittlung eines möglichen Arbeitseinsatzes und der beabsichtigten Abarbeitungsstunden, Terminierung des Arbeitsbeginns, Hinweise zur Erbringung der Nachweise (Leistungsbescheid und Zielgruppenzugehörigkeit) 4. Einführungsgespräch Zum Arbeitsbeginn erfolgte ein Einführungsgespräch. Hierbei wurde auf die EU Förderung hingewiesen, der Maßnahmevertrag erläutert, Datenschutz abgestimmt und genehmigt, Ziele und Zielerreichung definiert und Termine für weiterführende Gespräche gemacht. Zusätzlich erfolgte eine Einführung in Arbeitssicherheit. Die Notwendigkeiten von Arbeitskleidungen wurden ermittelt. Es wurde der Status der Beschäftigungsfähigkeit festgesellt. Es erfolgte die Vorstellung der Anleiter und Kollegen. Daraufhin erfolgte die Feststellung und Einholung der Nachweise (Leistungsbescheid und Zielgruppenzugehörigkeit), Aufnahme der Rahmendaten (Kundennummer, Aktenzeichen,

Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Migrationszugehörigkeit) und die Eingabe der Daten in VERA – Online.

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5. Beratung / Hemmnisse allgemein Beratungsgespräche zu den vorhandenen Vermittlungshemmnissen, wie Schulden, Sucht, Gesundheit, Wohnungslosigkeit wurden geführt. Ggf. erfolgte die Einleitung weiterer Schritte bzw. Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfeeinrichtungen oder Ausgabe entsprechender Adressen und Terminierung für den Teilnehmenden. 6. Beratung / Bewerbung Beratungsgespräche zu vorhandenen bzw. nicht vorhandenen Lebensläufen und Bewerbungsunterlagen wurden geführt. Hier erfolgte ein Coaching zur Erstellung von Lebensläufen und Bewerbungen. Wobei je nach Wissensstand des Teilnehmenden dies im Laufe der Maßnahme immer wieder fortgeführt wurde. 7. Beratung / Sucht Zum Thema Sucht am Arbeitsplatz und der daraus resultierenden Problemsituation wurden Übungen und Methoden zur Bewältigung besprochen. In der Beratung wurden Fallbeispiele und Rollenspiele mit den Teilnehmenden eingebracht. Für die Teilnehmenden mit akuter Suchtproblematik wurden entsprechende Hilfeeinrichtungen gesucht und gefunden. Es wurden Anmeldungen für Entgiftungsmaßnahmen durchgeführt. 8. Beratung / Dokumente Mit den Teilnehmenden wurden die bestehenden / vorhandenen Unterlagen (Zeugnisse, Gesellenbriefe etc.) gesichtet ggf. Kontakt zu ehemaligen Arbeitgebern bzw. Schulen oder Weiterbildungsstellen aufgenommen, um nicht vorhandene Dokumente (Zeugnisse, Gesellenbriefe etc.) wiederzubeschaffen. 9. Beratung / Profiling Nach den Arbeitsergebnissen in der Abarbeitung der Strafe wurde mit allen Teilnehmenden regelmäßig ihre Arbeitsleitung als auch ihre Arbeitstugenden zusammen mit dem Anleiter reflektiert. Anhand dieser Ergebnisse wurde mit den Teilnehmenden zusammen ein Profiling erstellt. 10. Beratung / Straffälligkeit Mit den Teilnehmenden wurde regelmäßig ihr Status hinsichtlich ihrer noch zu leistenden Abarbeitung ermittelt. Anhand der Ergebnisse, unter Berücksichtigung von Fehlzeiten oder Unpünktlichkeit, wurde diese mit den Teilnehmenden reflektiert. Die Ergebnisse der Abarbeitung wurden mit den entsprechenden Zuweisungsstellen kommuniziert. Die daraus resultierenden Handlungsschritte wurden dann verabredet und ggf. mit den Teilnehmenden weiter verfolgt. 11. Beratung / Sonstiges Bei erfolgreicher Abarbeitung der Strafe wurden mit den Teilnehmenden eine Abschlussberatung zur Strafe und eine entsprechende Perspektive erarbeitet. Da diese meist schon während des Profilingprozesses erstellt wurde, wurde diese weiter verfolgt.

C. Ergebnisse der Maßnahme Nach dem Maßnahmezeitraum stellten wir fest, dass die meisten Teilnehmenden aufgrund der vorherrschenden Problematiken (Sucht, Schulden etc.) nicht in der Lage wären, eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt durchzuhalten. Die Maßnahme gab den Teilnehmenden oftmals nach einer langen Zeit in der Erwerbs- und Beschäftigungslosigkeit die Möglichkeit eine geregelte Tagesstruktur zu erfahren.

Die hierbei auftretenden Probleme (Fehlzeiten, suchtbedingte Ausfälle) konnten durch stetige Kontaktaufnahme und entsprechende Beratung durch das Fachpersonal teilweise kompensiert werden.

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Es gibt eine Abweichung hinsichtlich der erreichten Teilnehmerstunden. Geplant waren hier 5.400 Stunden, es sind aber nur 4.022 Stunden erreicht worden. Dies erklärt sich zum einen damit, dass die Teilnehmenden die Maßnahme zum Teil früher verlassen haben (weil z. B. die Strafe abgearbeitet war), zum anderen, dass im Vorfeld die Einsatzfähigkeit der Teilnehmenden mit Suchtproblematiken zu hoch eingeschätzt worden ist. Eine weitere Abweichung ergab sich bezüglich der Verweildauer der Teilnehmenden. Hier wurde eine Verweildauer von fünf Monaten zu Grunde gelegt. Tatsächlich fielen viele Ersatzfreiheitsstrafen im Stundenvolumen geringer aus als dies vorab geplant war, so dass hieraus eine geringere Verweildauer resultierte. Das Projekt wurde durch die Teilnehmenden gut akzeptiert. Bisher fand die Abarbeitung von Strafen ohne intensive Beratung und Betreuung statt. Da die Teilnehmenden multiple Problemlagen aufwiesen (Sucht, Drogen, Schulden, soziale Problemlagen) sind diese sehr dankbar für die erbrachte Unterstützung durch die Berufshelfer. Durch eine laufende Befragung beim Träger wird regelmäßig die Teilnehmerzufriedenheit abgefragt. Die Ergebnisse werden beim Förderwerk bzw. bei der Hoppenbank im zentralen Element des QM Systems dokumentiert und nachhaltig bearbeitet. Zielerreichung Zielvorgaben: Geplant: 5.400 Teilnehmerstunden Geplant: Schnitt 9 Teilnehmende Geplant: 20 % volle Abarbeitung Geplant: 5 Monate Verweildauer

Ist: Ist: Ist: Ist:

4.022 Teilnehmerstunden Schnitt 9 Teilnehmende 36,4 % Schnitt 4,5 Monate

Die genannten Zielvorgaben wurden erreicht. Hierzu folgende Rahmendaten: 2 Frauen 11 Migranten 8 Teilnehmende haben ihre Strafe vollständig abgearbeitet 21 Teilnehmer kamen aus dem SBG II Leistungsbezug 1 Teilnehmer ist Asylbewerber Die Abweichung hinsichtlich der erreichten Teilnehmerstunden erklärt sich dadurch, dass ein Teil der Teilnehmenden die Maßnahme früher verlassen haben, da die Einsatzfähigkeit durch Suchtproblematiken eingeschränkt war. Die Abweichung bezüglich der Verweildauer der Teilnehmenden ergibt sich durch ein geringeres Stundenvolumen der Ersatzfreiheitsstrafen als zunächst angenommen. Daraus resultierte eine geringere Verweildauer der Teilnehmenden. Wir haben diese Abweichungen bereits im obigen Teil des Berichtes erörtert. Die Zahl der Teilnehmenden, die eine Ersatzfreiheitsstrafe vollständig tilgen konnten, liegt über den geplanten 20 %. Dies entspricht für den Maßnahmezeitraum eine Zahl von 8 Teilnehmenden, die ihre Strafe vollständig abgearbeitet haben. Die Gegenüberstellung der Plan- und Zielzahlen im Bereich der Quoten erbringt das folgende Ergebnis:

TN gesamt davon Frauen davon mit Migrationshintergrund

Plan 22 5% 40 %

Ist 22 9% 50 %

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Projektbewertung Das Projekt wurde gut angenommen, die Unterstützung im Rahmen der Abarbeitung fand bei den Teilnehmenden guten Anklang. Es gelang durch ständige Beratung und Betreuung die Teilnehmenden hinsichtlich zukünftiger Perspektiven zu motivieren. Dies zeigt sich nicht nur dadurch, dass über 20 % der Teilnehmenden ihre Strafen vollständig abgearbeitet haben, sondern auch durch den Antritt von mehreren Entgiftungsmaßnahmen. Außerdem stellte das Instrument der Abarbeitung einen wichtigen Wert für den Teilnehmenden dar, indem eine Tagesstruktur geschaffen wurde. Dadurch wird die Möglichkeit in alte Verhaltensmuster zu fallen verringert. Ebenfalls werden durch die Abarbeitung Haftkosten gespart. Das Projekt ist als nachhaltig zu bewerten, da die Teilnehmer für das spätere Leben Schlüsselkompetenzen erworben haben. In der Betreuung, Beratung und im Austausch mit den Anleitern wurden Kompetenzen vermittelt, die später genutzt werden können. Hier möchten wir insbesondere auf die Erstellung von Bewerbungsunterlagen und die Schulung der Klienten hinweisen. Wirtschaftlich nachhaltig ist die Vermittlung von Straffälligen, da die Integration eine Möglichkeit ist, Kosten für die Rückfälligkeit einzusparen. Unsere Aktivitäten zur Sicherung der Nachhaltigkeit unterstellen wir einem stetigen Prozess zur Verbesserung der Maßnahmestruktur. Die unterzeichnenden hatten Wochenstunden zur Verfügung.

in

der

Berufshilfe

ein

Arbeitsstundenkontingent

von

71

Frau Freitag/Frau Caspar Frau Weers Herr Hoyer

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Berufshilfe Hoppenbank e.V.

Jugendvollzug Bremen

Sachbericht 2015

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Bremen 18.2.16

Inhaltsverzeichnis

1.

Kurzdarstellung des Projektes

1.1.

Berufshilfe im Jugendvollzug

1.2.

Förderplan

1.3.

Schultest

1.4.

Vermittlung in Beschäftigung JVA

1.5.

Vermittlung in externe Übergangsmanagement

1.6.

Eignungsgespräche Erwachsenvollzug

2.

Ziele / soll-ist

3.

Verlauf des Projektes

3.1.

Förderpläne Jugendvollzug

3.2.

Schultest Jugendvollzug

3.3.

Beschäftigungssituation und Vermittlung in interne Maßnahmen

3.4.

Vermittlung in externe Maßnahmen

3.5.

Erwachsenenvollzug

3.6.

Kooperationen

3.7.

Standort

4.

Ausblicke und Handlungsbedarf

Maßnahmen

im

Rahmen

der

EVB/

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1.

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Kurzdarstellung des Projektes

Die Arbeitsaufgaben der Berufshilfe im Jugendvollzug wurden, wie in 1.1. bis 1.6 beschrieben, unverändert auch 2015 durchgeführt.

1.1. Berufshilfe im Jugendvollzug Bremen Das Projekt „Berufshilfe“ im Jugendvollzug Bremen ist ein integrations- und Vermittlungsunterstützendes Angebot für jugendliche und heranwachsende Strafgefangene im Jugendvollzug Bremen. Für den gesamten Justizvollzug gilt nach § 140, 2 StVollzG „Frauen sind getrennt von Männern in besonderen Frauenanstalten unterzubringen.“ In Bremen gibt es nur einen Jugendvollzug für männliche Jugendliche, daher arbeitet die Berufshilfe im Jugendvollzug ausschließlich mit männlichen Gefangenen. Ziel ist die Beratung und Vermittlung von jugendlichen Insassen in Schule, Ausbildung und Beschäftigung. Sowohl während der Haftzeit als auch nach der Entlassung. Arbeitsaufgaben • Dokumentation der Schul- und Ausbildungsbiografie • Erstellung eines Förderplanes während der Haft • Schultest • Vermittlung in Schul- und Beschäftigungsmaßnahmen in der JVA • Vermittlung in externe Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen Die Berufshilfe begleitet den jugendlichen Insassen vom Tag der Inhaftierung bis zu seiner Entlassung. Dabei geht die Berufshilfe von der Annahme aus, dass die Förderung während der Haftzeit möglichst für die Zeit nach der Haft nutzbar sein sollte. D. h. die Vermittlung von externen Maßnahmen sollte die Verwertung dessen darstellen, was zuvor an Maßnahmen im Vollzug begonnen oder abgeschlossen wurde.

1.2.Förderplan/ Biographie

Dokumentation

der

schulischen

und

beruflichen

Bremisches Jugendstrafvollzugsgesetz (BremJStVollzG): §10 Feststellung des Erziehungs- und Förderbedarfes: „Nach der Aufnahme wird den Gefangenen das Ziel ihres Aufenthalts in der Anstalt verdeutlicht sowie das Angebot an Unterricht, Aus- und Fortbildung, Arbeit, therapeutischer Behandlung und Freizeit erläutert“. Während der Zugangsphase wird mit jedem Insassen (U-Haft und Strafhaft) ein Gespräch geführt, in dem der schulische- und berufliche Werdegang erhoben und dokumentiert wird. Schwerpunkt liegt auf der schulischen Entwicklung des Insassen.

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Neben der Dokumentation der schulischen und beruflichen Biographie, dient dies Gespräch der Erläuterung der Arbeits- und Schulangebote in der JVA und der Motivation des Insassen, an diesen teilzunehmen. Die Dokumentation der Anamnese wird in die Gefangenenpersonalakte gegeben.

1.3. Schultest Auf die Anamnese erfolgt eine Überprüfung der Kulturtechniken anhand eines Schultestes. Der Schultest wird bei Insassen durchgeführt, die keinen Schulabschluss haben und bei Untersuchungsgefangenen, die bei der Haftprüfung nicht entlassen werden. Der Schultest umfasst die Kenntnisse der deutschen Sprache, der Grundrechenarten, der angewandten Mathematik, der technischen Begabung, der Wahrnehmungs- und der Konzentrationsfähigkeit. Neben den Kulturtechniken werden durch Beobachtung weitere Verhaltensweisen (Konzentrationsfähigkeit, Sozialverhalten etc.) beurteilt. Der Schultest gibt Aufschluss über den aktuellen Bildungsstand des Insassen und ermöglicht eine möglichst passgenaue Zuweisung in die von der JVA angebotenen Schulmaßnahmen.

1.4. Vermittlung in Schul- oder Beschäftigungsmaßnahmen JVA Für Strafgefangene Jugendliche besteht eine Arbeitspflicht. § 37 Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeit (BremJStVollzG): (1) Ausbildung, Weiterbildung, arbeitstherapeutische Beschäftigung und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen. (2) Die Gefangenen sind vorrangig zur Teilnahme an schulischen und beruflichen Orientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder speziellen Maßnahmen zur Förderung ihrer schulischen, beruflichen oder persönlichen Entwicklung verpflichtet. Im Übrigen sind die Gefangenen zu Arbeit, arbeitstherapeutischer oder sonstiger Beschäftigung verpflichtet, wenn und soweit sie dazu in der Lage sind. Für jugendliche in der Untersuchungshaft besteht keine Arbeitspflicht BremUVollzG § 24.1 „Die Untersuchungsgefangenen sind nicht zur Arbeit verpflichtet“ Aus dem Ergebnis der Anamnese und des Schultestes, unter Berücksichtigung der Haftzeit, erfolgt eine unter den Rahmenbedingungen möglichst optimale Zuweisung in Schul- oder Beschäftigungsmaßnahmen während der Haftzeit. Ziel ist Bildungsdefizite während der Haft aufzuarbeiten, um somit die schulischen und beruflichen Chancen nach der Haft zu erhöhen.

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1.5. Vermittlung in externe Schul-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Rahmen der Entlassungsvorbereitung ( Übergangsmanagement) (4) „Den Gefangenen soll gestattet werden, einer Berufsausbildung, beruflichen Weiterbildung, Umschulung oder Arbeit auf der Grundlage eines freien Beschäftigungsverhältnisses außerhalb der Anstalt nachzugehen oder sich innerhalb oder außerhalb des Vollzugs selbst zu beschäftigen, wenn sie hierfür geeignet sind. § 13 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und § 17 gelten entsprechend. … „(BremJStVollzG) Während der Entlassungsvorbereitung vermittelt die Berufshilfe in externe Schul – und Ausbildungsmaßnahmen, die entweder schon während der Haft über den Freigang begonnen werden können oder nach der Entlassung. Die Umsetzung, der für die Entlassung notwendigen schulischen/beruflichen Maßnahmen wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden, Trägern, JVA usw. begleitet, unterstützt und organisiert. Darüber hinaus bietet die Berufshilfe Unterstützung beim Schreiben von Lebensläufen und Bewerbungen an.

1.6. Eignungsgespräche Erwachsenenvollzug Im Eignungsgespräch wird eine Anamnese der schulischen und beruflichen Biographie erstellt mit dem Ziel eine möglichst passende Beschäftigung oder Qualifizierung für den Insassen zu finden. Bei Insassen ohne Schulabschluss wird im Anschluss ein Eignungstest, der dem Schultest des pädagogischen Dienstes entspricht, durchgeführt. Insassen, die nicht in Deutschland geboren sind und Defizite in der deutschen Sprache aufweisen, werden einem Deutschtest unterzogen mit dem Ziel an einem DeutschIntegrationskurs des Päd. Dienstes teilzunehmen. Die Zielsetzung entspricht dem Vorgehen in der Jugendanstalt mit dem Unterschied, dass im Erwachsenenvollzug die Arbeitszuweisung nicht durch die Berufshilfe erfolgt. Sowohl Eignungsgespräche, wie Eignungstest werden dokumentiert und mit einer Empfehlung bezüglich des Arbeitseinsatzes an den Vollzugsabteilungsleiter und der zuständigen Vollzugsgruppe weitergegeben. Für die Vermittlung von erwachsenen Strafgefangenen nach der Haft ist die „Berufshilfe im Übergangsmanagement“ für die Erwachsenen zuständig. Auch im Erwachsenenvollzug gilt der § 140 StVollzG. Eignungsgespräche und -tests werden von der Berufshilfe nur im Zugang des Straffvollzuges für Männer durchgeführt. Im Erwachsenenvollzug erfolgt die Arbeitszuweisung nicht durch die Berufshilfe. Die Eignungsgespräche werden dokumentiert und in elektronischer Form im Net-Server der JVA abgelegt. Das Original geht in die Gefangenpersonalakte (GPA).

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2. Ziele Die mit dem Senator für Justiz vereinbarten Zielzahlen konnten 2015 wie folgt erreicht werden. Förderplane Jugendvollzug 2015 wurden 80 Förderpläne im Jugendvollzug erstellt Schultest Jugendvollzug 2015 wurden 17 Schultests im Jugendvollzug durchgeführt Vermittlung in interne Beschäftigung Jugendvollzug 2015 wurden 97 Vermittlungen in interne Beschäftigung vorgenommen. Externe Vermittlungen Jugendvollzug 2015 wurden 14 Jugendliche in externe Schul-Beschäftigungs- und Arbeitsmaßnahmen vermittelt. Eignungsgespräche Erwachsenenvollzug 2015 wurden 102 Einigungsgespräche geführt Schultest Erwachsenenvollzug 2015 wurden 57 Schul- und Deutschtests im Erwachsenenvollzug durchgeführt Übersicht Aufgabenbereich

Zielzahlen 2015 170

Erreichte Zahlen 2015 182

Schultest Jugendliche u. Erwachsene

48

57

Vermittlung Beschäftigung intern Jugendvollzug

100

97

Vermittlung extern junge Erwachsene

24

14

Förderpläne Jugendliche und Eignungsgespräch Erwachsene

Wie schon 2014 konnten die Zielzahlen für die Vermittlung in interne- sowie externe Beschäftigung auch 2015 nicht erreicht werden. Dies lag an der geringen Belegung im Jugendvollzug 2015.

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3. Verlauf des Projektes

3.1 Förderpläne Jugendvollzug 2015 wurden insgesamt 80 Schul- und Berufsanamnesen erstellt, woraus sich der Förderbedarf während der Haftzeit ergab.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung hatte kein Jugendlicher.

3.2 Schultest Jugendvollzug 51 Insassen verfügten über keinen Schulabschluss. Auf Grund des hohen Anteils von unbegleiteten minderjährigen Ausländern und Flüchtlingen waren 37 Jugendliche nicht in der Lage einen Schultest durchzuführen, da die Deutschkenntnisse zu gering waren. Die Förderung dieser Jugendlichen lag in der Teilnahme an einem Deutschkurs. Bei Jugendlichen, die in Untersuchungshaft waren, wurde bei denjenigen ein Schultest durchgeführt, die auf Grund des Tatvorwurfes mit Wahrscheinlichkeit in Strafhaft übergehen würden. Mit U-Gefangen, die nur für einen sehr kurzen Zeitraum in der Untersuchungshaft waren, wurde kein Test durchgeführt. 14 Insassen durchliefen einen Test mit folgendem Ergebnis: • 10 waren für den Elementarkurs geeignet • 4 für die erweiterte Bildungsreife Diese Insassen wurden dem Päd. Dienst gemeldet und für eine entsprechende Schulmaßnahme vorgemerkt. 161

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3.3. Beschäftigungsituation im Jugendvollzug Bremen Die Beschäftigungssituation war 2015 unverändert zu 2014. Allerdings wurde 2015 zeitweise ein Kurs Deutsch f. Ausländer eingerichtet, auf Grund der hohen Anzahl von minderjährigen Flüchtlingen. Der Unterricht wurde nicht Vollzeit erteilt und die Teilnehmer hatten zum Teil einen zweiten Arbeitsplatz. Im Rahmen des ergotherapeutische/arbeitstherapeutische Projekts „Step by Step“ werden Insassen mit erheblichen Defiziten in den Kulturtechniken und im Sozialverhalten sowie Schulverweigerern die Möglichkeit eines niederschwelligen Schultrainings im Bereich Schreiben, Lesen und Rechnen geboten. Daneben werden einfache praktische Inhalte, wie z.B. Holzarbeiten, Malen, Speckstein und weiteres kreatives Handwerken angeboten. Es stehen hier bis zu 8 Plätze zur Verfügung. Ein großer Teil der Jugendlichen hat vor der Haft weder die Schule besucht (Schulvermeider), noch sind sie irgendeiner Beschäftigung nachgegangen. Folgen sind, Konzentrationsschwächen, dissoziales Verhalten, Verweigerungshaltung, geringe Belastbarkeit, Gewaltbereitschaft und mangelnde schulische- und berufliche Qualifikation. Das Projekt setzt mit niedrigschwelligen Inhalten bei diesen Defiziten an und trainiert die Beschäftigungsfähigkeit. Ziel ist eine Überleitung der Jugendlichen in weiterführende Maßnahmen, wie Schule oder Arbeitsbetriebe. Der pädagogische Dienst der JVA bietet für Insassen, die eine Förderung in den elementaren Kulturtechniken und im Sozialverhalten benötigen, die Möglichkeit der Teilnahme an der sog. Elementarklasse an. Das Niveau entspricht der Hauptschule, 5 bis 8 Klasse. Die Laufzeit beträgt drei Monate. 162

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Weiterhin besteht für Insassen, die hinreichende intellektuelle Voraussetzungen mit sich bringen, die Möglichkeit, die H-10 Klasse zu besuchen, die die Erlangung des einfachen oder des erweiterten Hauptschulabschlusses ermöglicht. Die Laufzeit beträgt ca. 8 Monate. Der Abschluss kann zweimal im Jahr erlangt werden. Die Hauptschulkurse beginnen zwei Mal im Jahr, jeweils im Januar und im August. Quereinstiege sind je nach Leistungsniveau im Einzelfall möglich. Seit geraumer Zeit werden Jugendliche und Erwachsene zusammen unterrichtet. Bei der geringen Belegung im Jugendvollzug war eine Auslastung der Kurse nur für Jugendliche nicht mehr effektiv. Entsprechend der Anzahl von geeigneten Jugendlichen werden Plätze in den Schulmaßnahmen freigehalten. Die Erfahrung zeigt, dass der gemeinsame Unterricht von Jugendlichen und Erwachsenen sich auf die Jugendlichen positiv auswirkt. Den Jugendlichen in ihrem pubertären Verhalten werden von den Erwachsenen Grenzen aufgezeigt. Für Jugendliche, die noch der Schulpflicht unterliegen wird vom Päd. Dienst in Einzelfällen ein gesondertes Angebot vorgehalten. Schulpflichtige Jugendliche werden auch in das Step by Step Projekt integriert, da dort ebenfalls Schulunterricht stattfindet. Gerade diese sehr jungen Inhaftierten sind oftmals nicht in der Lage konzentriert über einen längeren Zeitraum an einem durchstrukturierten Unterricht teilzunehmen. In der „TIP“-Maßnahme (Testen, Informieren, Probieren) erhalten Jugendliche unter fachkundlicher Anleitung die Möglichkeit, gezielt handwerkliche Fertigkeiten im Bereich der Holz- und Metallverarbeitung sowie den Bereichen Wand und Farbe, Glas sowie der Fahrradreparatur und –Instandsetzung zu entwickeln. Die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung dient vor allem der Motivation für Ausbildung und Beruf. Seit dem Umzug des Jugendvollzuges ins Haus III wurden die Plätze von 8 auf 4 Plätze reduziert, weil die Werkstatt nicht mehr zu Verfügung steht. Dies hat auch zur Folge, dass ausschließlich alte Fahrräder demontiert werden und daraus neue zusammen gebaut werden. Für 8 Insassen besteht die Möglichkeit der Beschäftigung in der Bildhauerwerkstatt. Für Hausarbeiter, Hausmaler und Copycenter stehen 4 Arbeitsplätze zur Verfügung. Im Bereich Tier und Gartenpflege stehen 2 Arbeitsplätze (reduziert während des Umbauest von 4 auf 2) zur Verfügung. Da die Belegung im Jugendvollzug im Jahr 2015 durchschnittlich bei 30 Insassen lag, war für jeden Jugendlichen ein Arbeitsplatz vorhanden. In der Gesamtzahl der Vermittlungen in der JVA ist zu berücksichtigen, dass es bei jedem Insassen zu Mehrfachvermittlungen kommt. Dies bedingt sich durch die begrenzte Laufzeit von Maßnahmen (z.B. Elementarklasse 3 Monate) und somit Wechsel in andere Maßnahmen, sowie Ablösungen aus Betrieben und Umsetzungen aus vollzugsplanerischen Gründen. Ohne Beschäftigung sind diejenigen Insassen, die sich in der Zugangsphase befinden oder aus disziplinarischen Gründen aus einem Betrieb abgelöst wurden. 163

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Vermittlungen in interne Beschäftigung 2015 Elementarklasse Erweiterter Hauptschulabschluss TIP Bildhauer Tier- und Hofkolonne Hausarbeiter/ Hausmaler/ Copycenter Arbeitstherapie „Step by Step“ gesamt

6 8 20 21 1 2 39 97

Von der Berufshilfe wird täglich eine Statistik über den Beschäftigungsstand im Jugendvollzug geführt, die jeweils am Ende des Monates erhoben wird.

Beschäftigungstand 2015 bei Jugendlichen in Jugendstrafe Monat Jan. 015 Febr. 015 März 015 April 015 Mai 015 Juni 015 Juli 015 Aug.015 Sept. 015 Okt.015 Nov. 015 Dez. 015

Insassen gesamt 20 17 20 17 21 20 17 15 14 13 13 14

In Beschäftigung 18 16 17 17 20 18 16 14 13 10 12 13

Ohne Beschäftigung 2 1 3 0 1 2 1 1 1 3 1 1

Beschäftigt in Prozent 90 % 94,1 % 85 % 100 % 95,2 % 90,0 % 94,1 % 93,3 % 92,9 % 76,9 % 92,3 % 92,9 %

Beschäftigungstand 2015 bei Jugendlichen in Untersuchungshaft Monat Jan. 015 Febr. 015 März 015 April 015 Mai 015 Juni 015 Juli 015 Aug.015 Sept. 015 Okt.015 Nov. 015 Dez. 015

Insassen gesamt 16 16 15 12 15 15 17 17 18 23 16 15

In Beschäftigung 9 14 13 8 10 9 13 14 14 11 14 11

Ohne Beschäftigung 7 2 2 4 5 6 4 3 4 12 2 4

Beschäftigt in Prozent 56,3 % 87,5 % 86,7 % 66,7 % 66,7 % 60.0 % 76,5 % 82,4 % 77,8 % 47,8 % 87,5 % 73,3 % 164

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3.4. Vermittlung in externe Maßnahmen 2015 wurden 23 Jugendliche aus der Jugendstrafe entlassen. Davon konnten 14 von der Berufshilfe in externe Schul-, Beschäftigung- oder Arbeitsmaßnahmen vermittelt werden.

Externe Vermittlungen 2015 2 berufsvorbereitende Maßnahmen der A.f.A. 5 Realschulabschluss Erwachsenenschule 2 sozialversicherungspflichtige Arbeit ( Zeitarbeit) 2 Praktikum Gesamt 11 Konkret konnten von 14 Vermittlungen nur 11 konkret umgesetzt werden. Bei 3 Insassen führten Verfehlungen der Insassen im Vollzug dazu, dass kurzfristig kein Freigang oder eine Entlassung zu Beginn der Maßnahme bewilligt wurde. Auffällig war 2015 die hohe Quote an Vermittlungen an die Erwachsenenschule für einen Realschulabschluss ( mittlere Bildungsreife). Vier von den 5 Bewerbern hatten die erweiterte Bildungsreife in der JVA nachgeholt. In dem Erwerb der erweiterten Bildungsreife wird kein Wert gesehen, der eine Ausbildung ermöglicht in der „man viel Geld verdienen“ kann. Eine handwerkliche Ausbildung fordert Anstrengung und Leistung, wie soziale Kompetenzen, Pünktlichkeit, Verlässlichkeit , regelmäßiger Besuch der Berufsschule und diverse Prüfungen, für die gelernt werden muss. Über diese Kompetenzen verfügen die Insassen nicht und wollen sich dem auch nicht aussetzen. Weiter die Schule zu besuchen verspricht ein angenehmeres Leben. 165

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Das eine abgeschlossenen Ausbildung dem Realschulabschluss gleichgestellt ist, stellt keine Motivation dar. Alternative zur Schule ist der Wunsch zu arbeiten. Diese Tendenz hat sich, wie schon 2014 dargestellt, auch 2015 fortgesetzt. „Grund ist, möglichst schnell Geld zu verdienen. Der entbehrungsreiche Weg der Ausbildung ( wenig Geld), die hohen Anforderungen in der Berufsschule schrecken ab. In der Regel stand den Jugendlichen vor der Haft ( bedingt durch ihre Delinquenz ) relativ viel Geld zur Verfügung. Darauf zu verzichten fällt schwer. Sozialversicherungspflichtige Arbeit heißt in der Regel während des Haftaufenthaltes Zeitarbeit. Festanstellungen sind ohne Ausbildung und/oder Berufserfahrung kaum zu finden. Dass diese prekären Arbeitsverhältnisse langfristig keine zukunftsorientierte Perspektive darstellt, kann den Jugendlichen nur schwer vermittelt werden.“ Die Agentur für Arbeit fördert nach wie vor Ausbildlungen in einem handwerklichen Beruf, wenn eine erweiterte Bildungsreife vorliegt. In den meisten Fällen wird aber von der Agentur für Arbeit eine Berufsvorbereitung vorgeschaltet. Zum einen weil die Entlassung nicht zu Beginn der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt ( Beginn von Ausbildungen jeweils im Sept. jeden Jahres), zum anderen weil der Berufswunsch unklar ist. Auch möchte die Agentur für Arbeit zunächst feststellen, ob soziale Kompetenzen, Motivation und Leistungsbereitschaft vorliegt, da eine Überbetriebliche Ausbildung teuer ist und die Abbruchquote hoch. 2 Jugendliche konnten in eine Berufsvorbereitende Maßnahme vermittelt werden. 2 in ein Praktikum. Nach wie vor besteht das Problem des passenden Zeitpunktes von Entlassungstermin und Beginn der entsprechenden Maßnahme. Dies bedarf einer Kooperation mit allen Beteiligten und scheitert nicht selten an strukturellen Vorgaben. Dadurch werden Lockerungen verzögert und EVB Ausgänge gestrichen. Ein Freigang ist oft gar nicht möglich. In diesen Fällen kann eine zielorientierte Perspektive nur schwer erarbeitet werden.

3.5. Eignungsgespräche im Erwachsenenvollzug Mit dem Zugangsbeamten besteht weiterhin die Regelung, dass die Berufshilfe eine Leseberechtigung für die sogenannte Zugangsliste hat ( in der Liste werden alle Zugänge der Strafhaft aufgeführt mit entsprechenden Vermerken bezüglich der Vollstreckungslage). Die Erwachsenen werden auf den Vollzugsgruppen aufgesucht, um die Eignungsgespräche zu führen. Wie bereits beschrieben vermerkt die Berufshilfe anhand der schulischen- u beruflichen Daten eine Empfehlung über einen möglichen Arbeitseinsätze. Ist kein Schulabschluss vorhanden und ausreichend Haftzeit vorhanden, wird im Rahmen des Eignungsgespräches ein Schultest durchgeführt, der an den Päd. Dienst weitergegeben wird. Seit 2015 wird die Leistungsanamnese im Formblatt „ Diagnoseverfahren gem. § 7 BremStVollzG“ dokumentiert und sowohl in schriftlicher Form zur GPA gegeben als auch 166

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ins Intranet gestellt. Somit steht das Diagnoseverfahren den Vollzugsplanern zur Verfügung. Inwieweit die Empfehlungen umgesetzt werden, wird von der Berufshilfe nicht kontrolliert. 2015 wurden 102 Eignungsgespräche durchgeführt

Statistiken Erwachsenenvollzug 2015

Insgesamt wurden 43 Schultests im Erwachsenenvollzug durchgeführt. • 10 • 24 • 9 •

waren für die erweiterte Bildungsreife geeignet benötigten einen Elementarkurs wurden für einen Deutsch-Integrationskurs empfohlen

167

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Nationalität 2015

3.6. Kooperationsstrukturen Bestehende Kooperationsstrukturen hatten auch 2015 weiter Bestand und konnten fortgeführt werden. Der verlässlichste Kooperationspartner war auch 2015 die Berufsberatung der „Agentur für Arbeit“. Bei Bedarf kommt der Berufsberater in die Anstalt und berät und vermittelt die Jugendlichen in von der Agentur geförderte Maßnahmen, wie Berufsvorbereitung und überbetriebliche Ausbildung. Weitere Kontakte bestehen zur allgemeinen Berufsschule Steffensweg Bremen (ABS), zur Erwachsenenschule Bremen, den öffentlichen Schulen und den Bildungsträgern. Die Zusammenarbeit mit der JVA, den Mitarbeitern der Fachdienste und dem allgemeine Vollzugsdienst gestaltet sich kooperativ und auf kollegialer Basis.

3.7.Standort 2015 befand sich der Jugendvollzug im Haus III ( ehemaliges Hafthaus der Untersuchungshaft erwachsene Männer). Die Stelle war auch 2015 mit Frau Christa Vogt besetzt. Die Wochenstunden betragen 36.5 Für die Mitarbeiterin ist im Jugendvollzug von der JVA ein Büro zur Verfügung gestellt. Die Eignungsgespräche im Erwachsenenvollzug finden in der Regel am Dienstagvormittag und am Donnerstag auf den Vollzugsabteilungen statt. Schultests werden in Abspräche mit dem Päd. Dienst in den Räumen der Schule durchgeführt. Hier variiert der Wochentag, je nach Bedarf und Meldung. 169

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Neben der Arbeit mit den Insassen ist die Stelleninhaberin in diverse Konferenzen wie Hauskonferenz JVA, Vollzugsplanungen JVA, Pädagogischer Dienst JVA, Team Berufshilfe etc. eingebunden. Darüber hinaus beteiligt sich die Berufshilfe an konzeptionellen und organisatorischen Überlegungen und Umsetzungen bezüglich der Erweiterung des Beschäftigungsangebotes im Jugendvollzug.

4. Ausblicke und Handlungsbedarf 2015 war wesentlich bestimmt durch die Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern und Flüchtlingen. Auffällig die hohe Anzahl von unbegleiteten Minderjährigen aus Nordafrika ( Insgesamt 29). Fast alle sprechen nur sehr wenig bis gar kein Deutsch. Mit dieser Gruppe ist nur eine eingeschränkte Kommunikation möglich. Hilfreich war die Einstellung von zwei arabisch sprechenden Dolmetschern, so konnten Gespräche mit den Dolmetschern geführt werden. Diese Zielgruppe verfügt in der Regel über eine geringe Schulbildung. Durchschnittlich haben die nordafrikanischen Jugendlichen 3 bis 6 Jahre in ihrem Heimatland die Schule besucht. Einige haben nie eine Schule besucht. Für diese Jugendlichen wird ein Deutschkurs benötigt. Z.Z. wird ein Lehrer über den Päd. Dienst gesucht, der diese Aufgabe übernehmen kann. Grundsätzlich möchten die Jugendlichen Deutsch lernen. Einige wenige, die in bestehenden Kurs des Päd. Dienstes eingesetzt werden konnten, machen erstaunlich schnell Fortschritte. Grundsätzlich wird versucht alle nordafrikanischen Jugendlichen in die bestehenden Beschäftigungsmöglichkeiten zu integrieren. Alle Beschäftigungsmaßnahmen kooperierten im hohen Maße. Ein hoher Anteil ( 39 ) konnte 2015 in der Maßnahme „Step by Step“ beschäftigt werden. Diese Maßnahme bietet den Vorteil, dass dort ein Schultraining angeboten wird. Dieses Schultraining wurde von den Mitarbeiterinnen genutzt, um Grundlagen der deutschen Sprache zu vermitteln. Bis auf wenige Ausnahmen freuen sich die Jugendlichen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen können und passen sich dem Regelwerk in den Betrieben an. Fast alle der unbegleiteten Flüchtlinge waren 2015 in Untersuchungshaft und wurden auch aus der Untersuchungshaft in Betreuungseinrichtungen entlassen. Drei gingen in eine Jugendstrafe über. Absehbar ist, dass 2016 mehr Flüchtlinge zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Die Entlassungsvorbereitung gestaltet sich hier schwierig. Minderjährige müssen an die den Senator für Bildung gemeldet werden und bekommen einen Schulplatz zugewiesen. Die Agentur für Arbeit plant für 2016 berufliche Maßnahmen für diese Zielgruppe. Voraussetzung ist : Asylbewerber, die bereits 3 Monate eine Duldung besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und eine Beschäftigung gestattet bekommen. Ebenso sollten sie über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zu folgen. Ob die unbegleiteten Flüchtlinge diesen Anforderungen genügen bleibt abzuwarten. 170

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Entscheidend ist hier, ob die nordafrikanischen Länder als herkunftssicher eingestuft werden und wie sich die Gesetzeslage insgesamt im Ausländerrecht 2016 entwickelt. 2016 soll der Umzug des Jugendvollzuges in das sanierte Haus IV stattfinden. Wie schon 2014 beschrieben, wäre es wünschenswert, wenn die TIP Maßnahme wieder ein breiter gefächertes Angebot in den Gewerken anbieten würde. Wie bereits vor dem Umzug sollten Grundfertigkeiten in den Bereichen Holz- und Metallverarbeitung, Farbe und Fahrradreparatur angeboten werden. Denkbar ist auch die Tier- und Gartenpflege in die Maßnahme zu integrieren. Für leistungsstärkere Jugendliche fehlen Arbeitsplätze, die einer Berufsvorbereitung gleichkommen. Die abgeschlossene Bildungsreife fordert als nächsten Schritt eine Ausbildung oder Berufsorientierung. Hier könnte TIP annährend eine Berufsorientierung im Handwerk bieten. Sinnvoll wäre darüber hinaus auch die Erteilung von Berufsschulunterricht.

Vogt 26.2.2016

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Projekte „Arbeitsförderung“ Sachbericht 2015

1. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung Hoppenbank e.V. – 11 Plätze (ab 01.07.2015 - 12 Plätze)

AGH-MAE

über

Verein

Kurzdarstellung der in der Maßnahme durchgeführten Arbeiten Im Fokus der Maßnahme stehen langzeitarbeitslose, straffällige Personen. Für diese lässt sich aufzeigen, dass unterschiedliche Problemlagen in diversen Konstellationen vorkommen: Drogen, Schulden, auffälliges soziales Verhalten, Gewaltbereitschaft gekoppelt mit mangelnder Impulskontrolle und wenigen Strategien zu einer angemessenen Selbstkontrolle, keine ausreichenden sozialen Kompetenzen und berufliche Schlüsselqualifikationen. Hinzu kommen mangelnde schulische und berufliche Qualifikation, Langzeitarbeitslosigkeit, desolate Familienverhältnisse, Obdachlosigkeit, lange Sozialhilfekarrieren, mangelnde soziale Kompetenzen, traumatische Erfahrungen u.v.m. Oftmals fehlen realistische Vermittlungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, viele sind arbeitsentwöhnt oder ohne nennenswerte Arbeitserfahrungen. Sie müssen erst (wieder) langsam an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Der Abbau von Vermittlungshemmnissen ist für diese Gruppe Grundvoraussetzung, um sie überhaupt in irgendeiner Weise in Ausbildung, Beschäftigung oder Arbeit zu bekommen, das Projekt dient so gesehen der Herstellung erster Integrationsschritte einer besonders marginalisierten und ausgegrenzten Gruppe mit konkretem Arbeitsmarktbezug. Bei der Anleitung und arbeitspädagogischer Anleitung und Betreuung ist besonders die fachliche Anleitung (Handwerk und Küchenbereich) durch qualifiziertes Personal durchgeführt worden, da die meisten Klienten/Teilnehmer keine oder ungenügende Fachkenntnisse aufweisen. Darüber hinaus ist eine arbeitspädagogische Anleitung und Betreuung durch Sozialpädagogen erfolgt, die die Teilnehmer in den Problembereichen -

Pünktlichkeit / Zuverlässigkeit Konfliktfähigkeit am Arbeitsplatz Gruppenverhalten in der Beschäftigung Frustration am Arbeitsplatz Gesundheitsvorsorge und Einhalten von Sicherheitsbestimmungen etc.

betreuten.

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Vermittelte Kenntnisse: die TN im handwerklichen Bereich lernten den Umgang mit Materialien wie Holz, Farbe, Metall im Rahmen von Verschönerungs- und unplanmäßigen Reparaturarbeiten. Sie lernten, planvoll zu handeln und erlebten, wie Arbeitsaufgaben organisiert werden müssen, um zu einem befriedigenden Abschluss/Ergebnis zu kommen. Hierbei wurden sie stets ermuntert, eigene Ideen und Fähigkeiten einzubringen. Die TN im Küchenbereich der Teestube haben den Umgang mit Lebensmitteln und die Zubereitung von Speisen erprobt. Sie erfuhren wie Arbeitsabläufe in der Küche mit Servicebereich geplant und umgesetzt werden und erleben angesichts von Schicht- und Wochenenddiensten, wie wichtig Teamarbeit ist und dass man sich auf die anderen verlassen können muss. Helfer/-in in der Küche Durch die eingerichteten AGH-MAE-Küchenhilfen war es möglich, das Angebot im Frühstücks- und Abendbereich sowie an Wochenenden und Feiertagen für Straffällige und sozial Benachteiligte aufrecht zu erhalten. Die ausgeführten Arbeiten der Küchenhelfer umfassten folgende Arbeiten: Mitarbeit unter Anweisung und Anleitung des Kochs und der Hauswirtschaftsleiterin bei der Essensvorbereitung, der Essenszubereitung, der Essensausgabe unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften (HACCP-Konzept), der Geschirrreinigung und bei der Reinigung und Sauberhaltung des Küchenbereiches einschließlich Wartung und Pflege der Arbeitskleidung der Maßnahmeteilnehmer (waschen und bügeln). Hilfshandwerker in der Straffälligenbetreuung Ausgeführte Arbeiten sind: Die Hilfshandwerker in der Straffälligenbetreuung haben die Bewohner, die in Wohneinheiten des Vereins Hoppenbank e.V. bzw. eigenen Wohnungen wohnen und in der Gesamtheit aus dem Straffälligenbereich kommen, bei der Erhaltung der Wohnung und des Wohnumfeldes unterstützt, notwendige Standards in Mieträumen einzuhalten und zu praktizieren. Dazu gehören - Anleitung, Hilfestellung und Kontrolle bei der Sauberkeit und Pflege der Mieträume, Mobiliar und Wäsche - Anleitung der Klienten bei Hygiene und Mülltrennung / Müllbeseitigung / Recycling - Anleitung und Hilfestellung bei kleineren Reparaturen in gemieteten Räumen und Mobiliar - Anleitung und Hilfestellung bei Verschönerungsarbeiten in den Wohnungen der Klienten - Hilfe bei Einrichtungs- und Beschaffungsarbeiten im Möbelbereich Hauswarthelfer Der Hauswarthelfer in der Versorgungseinrichtung Teestube / Fedelhören hat zusätzliche Verschönerungsarbeiten im Innen- und Außenbereich der Teestube durchgeführt. Anleitung und arbeitspädagogische Begleitung Die Teilnehmer der Maßnahme sind durch eine Vielzahl von Problemen belastet, so z. B. durch Suchterkrankungen, Tilgung von Geldstrafen / offene Strafverfahren, Analphabetismus und Schulden. In der pädagogischen Begleitung haben wir verstärkt in diesen Bereichen mit den Teilnehmern zusammen gearbeitet. Drei Teilnehmer tilgten zusätzlich zur AGH/MAE eine Geldstrafe in Form von Abarbeitung bzw. Ratenzahlung. Zwei Teilnehmer konnten in dieser Zeit ihre Geldstrafen komplett tilgen. Ein Teilnehmer tilgt in der Zwischenzeit ausschließlich seine Geldstrafe. Bei einem Teilnehmer stand weiterhin die Hauptverhandlung aus, er benötigte intensive Begleitung, um durch die erhebliche Belastung nicht erneut in seiner Sucht rückfällig zu werden. Zwei Teilnehmer wurden während der Zeit zur Aufnahme einer Schuldnerberatung

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motiviert, um langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Mehrere Teilnehmer leiden unter schweren körperlichen Erkrankungen (Coronale Herzkranzgefäßerkrankungen, rheumatische Erkrankungen, Hüftgelenkprothesen, desolater Zahnstatus, mehrfachen Bandscheibenvorfällen etc.). Hier ist eine psychische Stabilisierung in der Arbeit besonders notwendig, verbunden mit der Hilfestellung, die durch die Erkrankung bedingten Einschränkungen in der Arbeit zu akzeptieren und eine Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit zu erhalten. Zur Unterstützung der gesundheitlichen Stabilisierung werden im Einzelfall auch Ernährungsberatungen durchgeführt. Ein anderer Teilnehmer hat Hilfestellungen erhalten, um an einem Alphabetisierungskurs teilzunehmen. Ein Teilnehmer hat nach Beendigung der Maßnahme eine Umschulung im kfm. Bereich aufgenommen. Ein weiterer Teilnehmer hat im Anschluss an die AGH/MAE eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Ein ehemaliger Teilnehmer befindet sich zurzeit nach Einschätzung des psychologischen Dienstes des Arbeitsamtes in der Vermittlung in eine Reha-Tätigkeit. Vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 haben 21 Personen an der Maßnahme teilgenommen: - bei 5 Personen endete die Maßnahme fristgemäß - 3 Teilnehmer haben aus gesundheitlichen Gründen die Maßnahme beendet, 1 TN aus sonst. Gründen Die Maßnahme wurde in 2016 mit 12 Teilnehmern weitergeführt. 2. Über die Träger Aucoop und Huchtinger Arbeitslosen Initiative waren 2015 10 weitere Teilnehmer in ehrenamtlicher Beschäftigung in den Arbeitsbereichen bei Hoppenbank beschäftigt:

-

Teestube Küchenhilfen / Koch soziale Betreuung Bürohelfer Peergroup Mediator

sowie im EDV-Bereich (für Klienten EDV)

3. Über §11 SGB XII (Mehraufwandsbeschäftigung für Sozialhilfeempfänger) waren Personen als Bote bzw. Helfer beim Verein beschäftigt.

Herr Smidt, Frau Grünhagen-Jüttner

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Projektzwischenbericht 2015 der Maßnahme „Lernwerkstatt Arbeit“ (LWA) im Erwachsenenvollzug

Andrea Rodefeld

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Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung und Kurzdarstellung 2. Rahmenbedingungen 2.1 Personal 2.2 Räumlichkeiten 3. Projektziele 4. Methodischer Ansatz 5. Soll/Ist-Vergleich 5.1 Teilnehmer 5.2 Verbleib der Teilnehmer 6. Verlauf des Projektes 6.1 Arbeit mit den Teilnehmern 6.2 Regeln im Projekt 6.3 Probleme 6.4 Kooperationspartner 7. Statistik 8. Praktische Durchführung der Maßnahme 8.1 Handwerkstechniken 9. Sozialtraining 10. Schultraining 11. Resümee

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1. Einleitung und Kurzdarstellung Das Projekt „Lernwerkstatt Arbeit“ basiert auf handwerklicher Arbeit unter arbeitstherapeutischer Anleitung für erwachsene Teilnehmer der JVA-Bremen, die aufgrund Verhaltensauffälligkeiten bzw. nicht einschätzbarem Arbeitsverhalten dem Projekt zugewiesen werden. Die Förderung von Arbeitsfähigkeit, Arbeitstugenden und sozialer Kompetenz sowie ihre Festigung sollen für ein reales Beschäftigungsverhältnis vorbereiten und damit eine soziale Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen. Die Maßnahme dient dem Ziel durch individuell abgestimmte, praktische Tätigkeiten, Sozialtraining sowie schulische Grundbildung sowie die vorhandenen Fähigkeiten einzuschätzen und gegebenenfalls zu verbessern. Aufgrund der schwierigen psychosozialen Lebenssituation der beteiligten Insassen ist hier eine besondere Betreuung und Anleitung notwendig. Innerhalb eines halben Jahres werden die Fähigkeiten, die Motivation, die Leistungsbereitschaft und die kognitiven Möglichkeiten sowie das Gruppenverhalten eines Teilnehmers beobachtet und analysiert. Die Auswertungen der Beobachtungen sollen Erkenntnisse für zukünftige Beschäftigungsmöglichkeiten liefern bzw.eine Einschätzung, in welche Richtung realistische berufliche Perspektiven entwickelt werden können. Die Arbeitsphase soll den Insassen darüber hinaus befähigen an weiterführenden Maßnahmen teilzunehmen.

2.

Rahmenbedingungen

2.1 Personal Das eingesetzte Personal umfasst eine Ergotherapeutin mit der Funktion der Projektleitung, die auch die Durchführung der Maßnahme, Beratung, Anleitung und Unterstützung der Teilnehmer, Aufnahme der Kooperation mit der JVA sowie das Teilnehmermanagement und die Datenerhebung übernimmt. Die zweite Person ist ein Mitarbeiter der Justiz. In seiner Funktion nimmt er die Umsetzung des Sicherheitsaspektes und aller anschließenden Aufgaben wahr. Dazu gehören Erprobung und Erlernen von ergotherapeutischen Arbeitseinsätzen im Kontext des Straffvollzuges, aber auch die Einbindung in die JVA. Beide bilden ein Team und arbeiten 40 Stunden die Woche in diesem Projekt. Diese Konstellation ist modellhaft und in der Erprobung.

2.2 Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten, die die JVA-Bremen zur Verfügung gestellt hat, umfassen 222 m². Diese Räumlichkeiten beherbergten früher die Anstaltsküche. Diese 222m² verteilen sich auf einen großen Werkraum ca. 150 m², einen Toilettenraum (20m²), einen Schulungsraum mit ca. 20m², einen Lagerraum für Material, einen Pausenraum und ein Büro. Büro, Pausenraum und Werkraum sind durch große Glasfronten miteinander verbunden. Im größten Raum, dem Werkraum, befinden sich 4 Werkbänke und 8 Arbeitstische mit eigenem Schraubstock. An den Wänden diese Arbeitstische sind jeweils 7 Werkzeuge befestigt (Hammer, 3 Sägen, Zollstock, Winkel und Schleifklotz). Jeder Arbeitsplatz hat einen eigenen Mülleimer und einen Arbeitshocker. Der Raum ist lichtdurchflutete durch 4 große Fenster. Es gibt noch einen durch eine Wand abgetrennten hinteren Arbeitsbereich der für Schleif- und Lackierarbeiten genutzt werden kann. Hier stehen zwei weitere Arbeitstische und Metallkisten mit Material, zumeist Holz. Ein abschließbarer Schrank beherbergt weitere Werkzeuge und Ersatzmaterialien.

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Es gibt ein Schuhregal und eine Garderobe für die Insassen. Im Vorraum steht der Metalldetektor, dort befinden sich ebenso die betriebseigenen Mülltonnen. Das Büro ist eingerichtet mit zwei Schreibtischen und den dazugehörenden Bürostühlen, einem PC, einem Telefon und einem Drucker sowie weiteren Schreibtischunterschränken für Akten und Büroutensilien.

3.

Projektziele

Durch die sechs Monate dauernde Maßnahme sollen folgende Ziele verfolgt werden:



Verbesserung der Grundarbeitsfähigkeiten, Gewöhnung an Tages- und Zeitstrukturen, Ausdauer, Konzentration, körperliche Belastbarkeit und Motivation



Verbesserung der Grundbildung durch Förderung der Schreibfähigkeiten, mathematischer Fähigkeiten, Lesefähigkeit und Textverständnis



Verbesserung der sozialen Fähigkeiten, wie Kontakt-, Durchsetzungs- und Anpassungsfähigkeit sowie Fähigkeit zur Teamarbeit.



Verbesserung der affektiven Leistungen wie Selbstvertrauen, Frustrationstoleranz , Entscheidungsfähigkeit und Übernahme von Verantwortung



Verbesserung der motorischen Fertigkeiten wie Feinmotorik und Geschicklichkeit, Wiedergewinnung von berufs - und arbeitsplatzspezifischen Fähigkeiten



Verbesserung der benötigten strukturellen Vorgehensweisen, wie Rechnen, Vermessen, Organisieren des Arbeitsbereiches, planvolles Vorgehen und Erfassen von Arbeitsvorschriften und – sicherheit.



Verbesserung von Alltagskompetenzen wie Hygiene, Sauberkeit und Zeitplanung und ökonomische Werkstoffbehandlung



Nach Bewertung des Teilnehmers: Abklärung weiterer Vermittelbarkeit in Ausbildung, Beschäftigung und/oder Therapieangebot



Ein weiteres Ziel der Maßnahme ist die Verbindung von Beschäftigung und Therapie und die Überprüfung dieses Konzeptes.

4.

Methodische Ansatz

Die Maßnahme befasst sich mit erwachsene Inhaftierten, die einen starken therapeutischen Betreuungsaufwand benötigen. Diese Insassen haben mehrere Jahre Gefängnissaufenthalt hinter sich, eine lange Drogenkarriere, wenig bis keine Erfahrungen mit der Arbeitswelt und keine Chance sich in den anderen Betrieben der JVA den geforderten Leistungsansprüchen anzupassen. Hier greift die arbeitstherapeutische/ergotherapeutische Anleitung der Insassen in die vorhandenen Voraussetzungen ein, damit geprüft wird, ob Vermittlungshemmnisse beseitigt und wirtschaftlich ergiebige Arbeit wieder aufgenommen werden kann und damit eine Wiedereingliederung möglich wird. Am Anfang der Maßnahme wird die Statusfeststellung erarbeitet. Durch individuelle Abstimmung der Tätigkeiten werden Fähigkeiten geprüft. Dabei ist der Teilnehmer mit seiner Entwicklung im Fokus. Zum Abschluss werden die erreichten Verbesserungen im Arbeitsalltag festgestellt und sollen die Wiedereingliederung erleichtern.

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Die Anleitung wird von den Mitarbeitern koordiniert, um zu einem hohen rehabilitativen Wirkungsgrad zu gelangen und bleibt immer flexibel, da die individuelle Ausgangssituation eines Teilnehmers sehr unterschiedlich sein kann, ebenso wie die psychophysische Belastbarkeit. Die Maßnahme umfasst therapeutische und konditionierende Elemente für eine Wiedereingliederung des Teilnehmers, wobei es zu einer Verschiebung des Schwerpunktes im Laufe der Maßnahme kommt, da zu Beginn beschäftigungstherapeutische Aspekte überwiegen, während in der Schlussphase die konditionierende Absicht im Vordergrund steht. Im Laufe der sechs Monate ist es für jeden Teilnehmer möglich, eine Arbeitserprobung durchzuführen und in anderen Betrieben der JVA den Arbeitsalltag kennen zu lernen. Die Rückmeldungen der Betriebe werden für eine bessere Einschätzung der Insassen aufgenommen und mit in das Wiedereingliederungsziel eingearbeitet. Durch Krankheitsbefunde, Allergien oder medizinische Gutachten kann es auch dazu kommen, dass das anfangs angestrebte Ziel modifiziert werden muss. Ob sich die beruflichen Ziele des Teilnehmers als realistisch erweisen, hängt von seiner Restleistungsfähigkeit und seinen Fortschritten ab und wird sich vollständig erst später herausstellen.

5.

Soll /Ist – Vergleich

Die Maßnahme Lernwerkstatt Arbeit beschäftigt 12 Insassen aus dem Erwachsenenvollzug im Alter von 24 Jahren bis Mitte Fünfzig. Von August 2015 bis Januar 2016 waren insgesamt 22 Teilnehmer der Maßnahme zugewiesen. (Soll: 24 Teilnehmer pro Jahr) Die im Antrag anvisierte Aufenthaltsdauer jedes Teilnehmers von 6 Monaten wurde bis heute von 4 Teilnehmern erreicht, Tendenz steigend. 2 Teilnehmer wechselten nach sechs Wochen in einen anderen Arbeitsbereich der JVA. 3 Teilnehmer waren für 3 Monate in der Maßnahme und 2 weitere Teilnehmer wechselten kurz vor Beendigung den Arbeitsbereich. Ein Insasse wurde vor der Beendigung der Maßnahme entlassen . 5.1. Teilnehmer 22 Teilnehmer waren vom August 2015 bis Januar 2016 der Lernwerkstatt Arbeit zugewiesen. Es stehen auf der Warteliste mehrere Kandidaten die auf einen frei werdenden Platz warten. Die Teilnehmer kommen überwiegend aus den Stationen 22 und 24, die Gefangene mit Drogenproblematik und psychischen Auffälligkeiten beherbergen. Außerdem sind noch zwei Insassen, von Anfangs vier, aus der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA in der Maßnahme. Die Biographien der Teilnehmer sind unterschiedlich wie das Leben selbst. Vom Selbststeller und Erstinhaftierten bis zum Dauergast der JVA ist die Bandbreite der Klienten in der JVA groß. Bei allen Teilnehmern werden vor der Zuweisung in die Maßnahme die vorhandenen Einschränkungen und damit der Begründung für die Zuweisung geprüft. Liegen Defizite in der Grundarbeitsfähigkeit, der Sozialkompetenz oder der Grundbildung vor, ist dies der Indikator für eine Zuweisung. Diese Defizite werden in den folgenden Monaten bearbeitet. Können die Fähigkeiten des Teilnehmers verbessert, die Motivation gesteigert sowie ein Ziel für die Resozialisierung formuliert werden, ist die weitere Entwicklung des Insassen vielversprechender als vorher.

5.2 Verbleib der Teilnehmer •

Zwei Teilnehmer wechselten in die Anstaltsschule um den Hauptschulabschluss zu erreichen.

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Ein Teilnehmer wechselte in den Arbeitsbereich der Bildhauer



Ein Teilnehmer wechselte in den Arbeitsbereich der Garten- und Landschaftspflege.



Ein Teilnehmer in die Tischlerei

• Ein weiterer Teilnehmer wechselte in das Bistro der JVA-Bremen • Zwei Insassen wurden aus disziplinarischen Gründen aus der Maßnahme abgelöst. • Ein Teilnehmer wurde als Hausarbeiter weiter beschäftigt. • Ein Teilnehmer wurde aus der JVA entlassen 6.

Verlauf des Projektes

6.1

Die Arbeit mit den Teilnehmern

Vor Eintritt in die Maßnahme wird der Teilnehmer in der Vollzugsabteilung zum Erstgespräch gebeten. In diesem Gespräch werden die Eckdaten seines Antrags auf diesen Arbeitsplatz abgeklärt und der Ablauf in der Maßnahme besprochen. Es wird die Aufenthaltsdauer des Insassen, die Arbeitszeit, die Entgeldstufe und die Besonderheit des Angebotes durch Sozial- und Schultraining geklärt. Erfahrungen und Fähigkeiten in der Arbeitswelt des Insassen werden abgefragt. Kommt es zu einer endgültigen Zusage für den Teilnehmer, wird ein Datum für den ersten Arbeitstag ausgesprochen. Die Stationsbeamten des Insassen übernehmen die Einkleidung für den Arbeitsbereich. Morgens um 7:10 Uhr werden die Insassen durch den Arbeitsumschluss der JVA in die Betriebe geschickt. Empfangen werden sie vor der Tür des Betriebes und in die Anwesenheitsliste eingetragen. Danach gehen alle Insassen durch den Metalldetektor und begeben sich in den Pausenraum, um dort den Arbeitsbeginn um 7:30 abzuwarten. Arbeitsschuhwechsel, Kaffee trinken, ein Gespräch mit Teilnehmern und die Unterschrift auf der Anwesenheitsliste sollten bis dahin erledigt werden können. Jeder Insasse bekommt einen Arbeitsauftrag und einen fest zugeteilten Arbeitsplatz. Die Werkzeuge, die benötigt werden, werden ausgegeben und der Arbeitstag kann beginnen. Um 9:00 Uhr ist die erste Pause und damit auch für alle die erste Raucherpause. Sie wird begleitet und vor den Räumen im Freien abgehalten. Erfahrungsgemäß sind 2 Stunden ohne Rauchen das Limit der Belastbarkeit. Dies stellte sich , als Alarm in der Anstalt war und eine Pause außerhalb des Gebäudes nicht möglich war. Die Stimmung wurde immer gereizter. Um 9:15 Uhr geht es mit der Arbeit weiter und um 10:30 Uhr ist die nächste Pause, um zu rauchen, Kaffee oder Tee zu trinken oder ein mitgebrachtes Frühstück zu sich zu nehmen. Um 11:40 Uhr findet der Arbeitsumschluss zur Mittagspause statt, aus der die Insassen um 12:30 Uhr zurückkehren. Wieder werden die Teilnehmer in der Anwesenheitsliste eingetragen. Der Nachmittag wird von 12:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr mit einer Pause um 13:30 Uhr gestaltet. Am Dienstag- und Donnerstagnachmittag ist kein Handwerksbetrieb in der Maßnahme und die Teilnehmer können in privater Kleidung kommen. Dann findet das Sozial- und Schultraining in Gruppen aus 6 Teilnehmern statt.

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Das Schultraining wird individuell gesteigert, alle Teilnehmer werden in der ersten Phase des Trainings durch einen Test der Grundrechenarten geprüft. Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division werden getestet. In Deutsch die Artikel, Verben, Adjektive und deren Steigerungsformen und kleine Textverständnisfragen. Oft mangelt es nicht nur an Wissen, sondern auch an Geduld und Motivation in diesen Bereichen. Teilnehmer, die dieses Training nicht brauchen, werden weiter im Handwerk begleitet.

Das Sozialtraining wird in Form des modellunterstützten Rollentrainings geführt. Wichtig sind hierbei ReizBelohnungsverfahren, Verstärker setzen und Feedback geben. Das Lernen von Kompromissbereitschaft, Schwächenund Stärkenakzeptanz, Hemmnisüberwindung wird begleitet, wie zum Beispiel die Verhaltensweisen gegenüber Autoritätspersonen, Vorgesetzten, Behörden, in der Arbeitswelt, bei Gleichaltrigen oder nicht gleichaltrigen Menschen in der eigenen Umgebung und im Freizeitbereich. Selbstkontrolle, Kommunikation, Ruhe bewahren und immer wieder das Üben dieser Situationen sollen eine bessere Selbstsicherheit, Selbstbehauptung und Eigenverantwortlichkeit für den Teilnehmer wiederspiegeln. In den letzten Wochen der Teilnahme wird Verantwortung in Teamarbeit angeleitet und geprüft: Welcher Teilnehmer kann aus seinen eigenen Erfahrungen einen anderen unterstützen und im Rollenspiel bestehen, zum Beispiel bei der Entschuldigung einer Tat, der Hilfestellung bei der Wohnungssuche oder Selbstkontrolle der Suchtproblematik. Ebenso bei der Wichtigkeit der ernstgemeinten Bereitschaft zu Therapieangeboten, da es eine hohe Abbruchsquote gibt. Nach anstrengenden Rollenspielen, der Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und Einschränkungen und guter Konzentration wird auch bei den erwachsenen Teilnehmern gern die Möglichkeit des Spielens als Belohnung und Entspannungsphase akzeptiert. Schach, Dame, Mensch-ärgere-Dich-nicht und Uno sind die angenommenen Spiele. Auch Zeitungslesen in entspannter Atmosphäre wirkt ausgleichend nach emotional anspruchsvollen Lernsituationen.

6.2 Regeln für den Arbeitsalltag Es gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie auf den Hafthäusern. Wer diese Regeln nicht akzeptiert wird erstens verwarnt, dann für eine bestimmte Zeit auf den Haftraum geschickt, je nach Vergehen und in Absprache mit den jeweiligen Kollegen auf der Station, um zu überlegen inwiefern er sein Verhalten ändern kann. Wer mehrfach die Regeln nicht einhält, riskiert einen Verweis oder die Ablösung aus der Maßnahme.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.

Respektvoller Umgang Pausenzeiten einhalten Nicht in den Räumlichkeiten rauchen Keine mutwilligen Beschädigungen Pünktlichkeit Anweisungen folgeleisten Keine illegalen Drogen konsumieren, weitergeben oder ähnliches Büro oder Lager nur mit Aufforderung betreten Wertschätzung anderer Arbeiten, keine Beschädigung anderen Eigentums Kein Austausch von Besitztümern Der Arbeitsplatz ist eigenverantwortlich zu säubern Von Körperkontakt ist abzusehen

6.3 Begleitung von schwer psychisch erkrankten Teilnehmern Bei Insassen mit einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung ist eine besondere Aufsichtspflicht zu beachten. Das Begleiten und Beobachten des Verhaltens während der Arbeitszeit und den eventuell benötigten Pausen muss, mehr als bei nicht erkrankten Teilnehmern, beachtet werden. Ab- oder Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst, den Sozialarbeitern, den Stationsbeamten der JVA und den eingesetzten Betreuern ist für die fachliche und qualifizierte Anleitung wichtig. Elektrische Maschinen oder laute, belastende und langanhaltende

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Geräuschkulissen sind zu vermeiden. Ein angebotener Ruheraum zum Rückzug und zur Beruhigung ist sehr hilfreich. Die Unterschiedlichkeit der einzelnen Teilnehmer muss kommuniziert werden. Durch ein Radio im Werkraum kann sich die Stimmung positiv verändern und die Teilnehmer sind wieder konzentrierter bei der Arbeit. Auffällig erscheint, dass sich bei den Teilnehmern mit speziellen Erkrankungen der Tabakkonsum noch elementarer auswirkt.

6.4 Probleme Die Maßnahme startete am 1. August 2015. Es gab eine Einarbeitungsphase für die Mitarbeiter, darauf folgte die Urlaubszeit eines Mitarbeiters. Anschließend bestanden Abstimmungsschwierigkeiten bezüglich der Vertretungssituationen und der Zuordnung innerhalb der Justiz, nämlich ob der Betrieb der sozialtherapeutischen Abteilung zugeordnet wird oder nicht. Da nicht genügend Teilnehmer aus dieser Abteilung zugeordnet werden konnten wurde dies verändert. Es gab Abstimmungsschwierigkeiten unter den Anleitern, bis hin zum Konflikt, der durch mehrere Klärungsgespräche nicht ausgeräumt werden konnte. Es kam zu großer Unruhe bei den Teilnehmern, die das Konfliktpotential ihrer Anleiter mitbekamen. Ende November 2015 kam es zur Beendigung dieser Konfliktsituation und der Mitarbeiter der Justiz wurde in einen anderen Arbeitsbereich versetzt. Die Teilnehmergruppe wurde von diesem Zeitpunkt bis Ende Januar 2016 allein von der Mitarbeiterin der Hoppenbank geleitet. Nach anfänglichen Unsicherheiten der Teilnehmer durch die veränderte Situation in der Maßnahme kam es zur Beruhigung, auch durch die Zuweisung neuer nicht belasteter Teilnehmer. Seit Januar 2016 ist die Gruppe stabil und ohne Fehlzeiten täglich bei der Arbeit. Die Vertretungssituation in Krankheit- und Urlaubszeiten ist noch nicht befriedigend gelöst. Die Zuweisung in die Werkbetriebe erweist sich noch als verbesserungswürdig.

6.5 Veränderungen Seit 1. Februar 2016 ist ein neuer Mitarbeiter der JVA der Maßnahme zugeteilt. Nach einer kurzen Einarbeitungsphase wird das Konzept der Maßnahme weiter verfolgt und mit frischen Ideen sowie gemeinsamen klaren Regeln angeleitet. Die Arbeitszuweisung in die Maßnahme von Seiten der Justiz wird durch einen neuen Mitarbeiter besetzt werden müssen oder kommissarisch übernommen werden, bis ein Ersatz bestimmt werden kann.

6.6 Veranstaltungen Die Beteiligung der LWA am Sommerbasar im Juni 2016 von Seiten der Justiz ist geplant. Erstellte Werkstücke werden dort ausgestellt und die Maßnahme der Öffentlichkeit präsentiert.

6.7 Kooperationspartner Kooperationspartner sind der Senator für Justiz und Verfassung sowie die JVA- Bremen.

7.     

Statistik Leistungsniveau: 10 ohne Hauptschulabschluss 5 mit einfachem Hauptschulabschluss 1 mit Realschulabschluss 5 mit Berufsausbildung/ Berufshelferausbildung 1 mit abgebrochener Berufsausbildung

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Nationalität:

 

12 Deutsch 10 andere Nationalitäten

Dies bedeutet 45% Menschen mit Migrationshintergrund.

8.

Praktische Durchführung der Maßnahme

Durch das Erstgespräch mit dem Teilnehmer ist die Biographie unter der Fragestellung der Arbeits- und Krankheitserfahrung abgeklärt worden. Um gewinnbringende Ergebnisse zu erzielen, wird dem Teilnehmer als erstes die freie Wahl seiner handwerklichen oder gestalterischen Werktechnik ermöglicht. Gibt es keine eigenen Ideen, wobei der Handwerksraum viele Modelle vorzuweisen hat, werden Bücher als Unterstützung herangezogen sowie die Möglichkeiten der Internetrecherche hinzugezogen. Wenn der Handlungsspielraum für den Teilnehmer im praktischen Handwerk individuellen Vorstellungen Platz bietet und ein Selbständigkeitsraum gewährleistet ist, wird dadurch das Zusammentreffen von Arbeitsbelastung, -anforderung, veränderten sozialem Kontakt sowie Kontrollmechanismen gemildert. Etwas selbst entscheiden zu können ist für die meisten Teilnehmer ein sehr wichtiger Punkt in ihrem zurzeit sehr eingeschränkten Lebensumstand. Aktiv etwas gestalten oder entscheiden zu können ist für manchen Teilnehmer eine neue Erfahrung. Die Rahmenbedingungen sind festgesetzt wie unter Punkt 6.1 schon beschrieben. Arbeitsanfang, Pausen und Arbeitsende sind strukturierende Richtlinien und werden in den Bewertungsbögen festgehalten. Ist die Eingewöhnungsphase abgeschlossen, die bei jedem Teilnehmer unterschiedlich ausfallen kann, werden die Aufgaben vielfältiger und zielorientierter. Wiederholende Schritte, um eine Verbesserung zu erreichen oder Korrekturen nicht erwünschten Verhaltens begleiten den Arbeitsalltag. Pausen und Rückzugsmöglichkeiten schützen vor Überbelastung, Unterbelastungen müssen kompensiert werden z. B. mit Arbeitserprobungen in anderen Werkbetrieben. Die Teilnehmer sind als Gruppe zu einer gegenseitigen Akzeptanz und einer humanen Umgangsweise untereinander durch Vorbildfunktion zu ermuntern, was auch in den Pausen und beim gemeinsamen Spiel sowie dem Großputz am Ende der Woche eingeübt werden kann. Die Arbeit in der LWA soll die erwachsenen Teilnehmer in einen Bereich hineinführen, in dem von ihnen Tätigkeiten erwartet und gefordert werden, die nicht nur beschäftigungsartige, sondern auch berufsvorbereitenden Charakter besitzen. Alle Interventionen dienen im Wesentlichen der Festigung der Persönlichkeit und der Vermittlung berufsspezifischer Fertigkeiten. Reflexion von Gruppengeschehen dient als optimale Realitätsanpassung, wie im Sozialtraining angewandt. Das Schultraining soll die Fähigkeiten des Teilnehmers verbessern oder erhalten und damit die Qualifizierung auf eine Ausbildung oder einen Wiedereinstieg abrunden.

8.1

Die Handwerkstechniken

Die Handwerkstechniken sind oft das motivierendste Medium, um Alltagsprobleme, Depressionen, Erkrankungen, Selbstwertverluste und andere Einschränkungen durch sicht - und vorzeigbare Erfolge zu mildern. Ziel der Handwerkstechniken ist die Verbesserung von:

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         

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Aufmerksamkeit und Konzentration Kraftdosierung und Beweglichkeit Koordination Dissoziation Sensibilität und Zielgenauigkeit Lernen und wiederholen Frustrationstoleranz und Problemlösungswege entwickeln Strukturiertes Handeln Antrieb und Motivationssteigerung Selbständigkeits- und Kreativitätssteigerung

Im letzten Drittel der Aufenthaltsdauer der Teilnehmer werden Projekte in Gruppen angestrebt und damit die Teamfähigkeit geschult. Arbeiten mit:

1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9)

Pappmaché Papier und Pappe Kreatives Gestalten (malen, zeichnen auf Leinwand) Mosaiktechnik Y-Tong-Bearbeitung (Porenbetonsteine) Holz Brandmalerei Peddigrohr Näharbeiten, Stricken und Häkeln

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9.

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Sozialtraining

Das Sozialtraining wird in Kleingruppen à 3-6 Teilnehmer durchgeführt. Es findet wöchentlich für ca. 1 ½ Stunden statt. Die Gruppenzusammenstellung kann wechseln und wird je nach der Aufenthaltsdauer eines Teilnehmers oder den Bedürfnissen angepasst, z. B. kurz vor Entlassung eines Teilnehmers verstärkt, damit dieser Sicherheit gewinnt. Unter Einbeziehung der Teilnehmer selbst werden Rollenspiele entworfen, durchgeführt und bei Auftreten von Komplikationen modifiziert. Sehr unterschiedliche Grundvoraussetzungen verlangen den Teilnehmer Geduld, Akzeptanz und darstellerischen Mut ab. Es werden Situationen geübt , die sich beziehen auf das Verhalten in der Arbeitswelt, Verhalten gegenüber Gleichaltrigen, Verhalten in der Freizeit, gegenüber Autoritäten und Behörden, Verhalten im Strafvollzug und in der Öffentlichkeit. Die Situationen, die durchgespielt werden, sind beispielsweise Vorstellungsgespräche, alte Kumpel wiedertreffen, Bekanntwerden der Inhaftierung, Verdächtigungen, Verwechselungen, Gespräche beim Bewährungshelfer und Therapieantritte. Lernziele sind das Erreichen von Selbstsicherheit und Selbstbehauptung, Eigenverantwortlichkeit für das Leben, Selbstkontrolle und Argumentationstechniken beherrschen sowie Angstabbau und Nein-Sagen-können. Am Ende jeder Woche wird zum Gruppengespräch gebeten und es wird besprochen, wie die Woche für jeden Einzelnen gelaufen ist und was sich verbessern lässt oder auch was aufgrund der persönlichen Begrenztheit des Einzelnen akzeptiert werden muss. Zum Beispiel eine bestimmte Gruppengröße, weniger Lautstärke, individuelle Ticks, Rauchverbot und klare Pausen sowie Arbeitszeiten.

10.

Schultraining

Die Förderung der schulischen Grundbildung steht allen Teilnehmern der Maßnahme offen. Gerade bei den Insassen, die einer Förderung bedürfen ist oft auch eine starke Ablehnung dagegen zu verzeichnen. Die Kleingruppen mit 3-5 Teilnehmern ermöglichen eine individuelle Betreuung, ebenso die Zeit von 1 ½ Stunden pro Woche. In den Testverfahren werden die vorhandenen Fähigkeiten in Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division geprüft. Mathematik ist meist bei den erwachsenen Männer noch beliebter als Deutsch. In der Grammatik und Rechtschreibprüfung geht es um Grundfähigkeiten, wie Artikel, Adjektive, Nomen und Verben. Ist die Anfangsangst genommen und haben sich fast vergessene Fähigkeiten wieder in die Erinnerung bringen lassen, wird es leichter diesen Bereich als wichtigen Teil der Ausbildung zu begreifen und damit als wichtige Voraussetzung für den selbstgenannten Berufswunsch oder die Arbeitsplatzsuche zu verstehen. Unterrichtsmaterialien aus bestimmten Berufsbereichen, Zeitungsartikellesen und eine Inhaltsangabe darüber verfassen, Referate vortragen oder Buchstabierwettbewerbe sind mögliche didaktische Mittel, damit es zur positiven Bewertung von Bildung kommen kann. Den Abschluss in der JVA zu absolvieren ist anfangs für manchen Teilnehmer nicht denkbar, dennoch ist es ein angestrebtes Ziel dieser Maßnahme einen besseren Bildungsstand zu erreichen. Es hat sich herausgestellt, dass es sich positiv auswirkt, wenn Insassen ihre Arbeitsanweisungen am Computer selbst erstellen. Sie verstehen besser, was sie zu tun haben und bauen Vorbehalte gegenüber dem Lesen und Schreiben ab. Die Methode hat sich als erfolgreich erwiesen.

11. Resümee aus Sicht der Ergotherapeuten Die Maßnahme startete nach langer Planungszeit am 1. August 2015 und ist eine Kooperation von drei beteiligten Partnern. Dem Senator für Justiz und Verfassung, der JVA-Bremen und dem Verein Hoppenbank e.V. Dies bedeutet, dass eine qualitative Durchführung von der Abklärung der Zuständigkeiten, der Verlässlichkeit, der Überprüfung, der Zielsetzung und der guten Kommunikation aller Beteiligten bedarf. Dies war am Anfang der Maßnahme noch sehr unwegsam. Für die weitere Laufzeit des Projektes ist eine Verbesserung anzustreben. Die Turbulenzen der Anfangszeit waren für alle Beteiligten nicht leicht zu handhaben. Die Zusammenführung von therapeutischen Herangehensweisen und den Bedingungen der JVA wurden mit aufmerksamen Augen und Ohren

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begutachtet. Die Teilnehmer der Maßnahme mussten sich in eine neue Herangehensweise einfinden, die dennoch einen hohen Anspruch an diese Maßnahme und ihre Durchführung beinhaltet. Zwei Monate wurde die Maßnahme durch eine Mitarbeiterin der Hoppenbank aufrecht gehalten, bis ein neuer Kollege dazu kam. Alle Vollzugsabteilungen, aus denen die Teilnehmer kommen und die dort arbeitenden Kollegen der Justiz, die Werksleiter anderer Betriebe und andere Kollegen der Institution JVA haben dies möglich gemacht. Es sind nicht alle Insassen ein halbes Jahr in der Maßnahme geblieben, manche wollten nicht und es mangelte an Motivation. Andere haben einen anderen besser, dotierten Arbeitsplatz über die Maßnahme bekommen, einen, der ihren Fähigkeiten besser entsprach. Wieder andere haben zur Schule gewechselt. Einige wenige haben noch keinen neuen Arbeitsplatz in der JVA gefunden. Die Einbindung der Maßnahme Lernwerkstatt Arbeit im System der JVA Bremen ist anspruchsvoll und ebenso wertvoll, da sie sich für das Ziel der sozialen und beruflichen Eingliederung sowie der Vermeidung von Rückfällen einsetzt. Dies ist kein leichter Weg und an jedem Tag neu zu gestalten, dennoch sind die jetzigen Teilnehmer bereit, dabei zu bleiben und es ist eine Warteliste von Bewerbern vorhanden, die diese Maßnahme für sich in Anspruch nehmen wollen.

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„WieNet“ - Wiedereingliederung von Straffälligen als Netzwerkaufgabe (01.09.2015 – 31.08.2019)

ESF-Bundesprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Integration statt Ausgrenzung“

Der Senator für Justiz und Verfassung ist für den Straffälligenbereich zuständig und damit an einer Erfolg versprechenden Wiedereingliederung interessiert. In den letzten Jahren ist hier ein Ansatz des Übergangsmanagement entwickelt worden, dass deutlich auf den ambulanten Bereich, auf eine umfangreiche Vernetzung von Institutionen und Einrichtungen und auf eine berufliche Wiedereingliederung fokussiert. In diesem Sinne ist das beantragte Projekt konzipiert. Das Projekt dient dazu, die Kooperationsvereinbarung zwischen Justiz, JVA, Sozialen Dienste der Justiz, Agentur für Arbeit und Jobcenter in Bremen (vom 01.05.2012) weiter umzusetzen und auszubauen. Zu entwickeln sind praktikable und effektive Organisationsformen der Kooperation. Eine gemeinsame geteilte Wiedereingliederungspolitik ist umzusetzen. Erst eine systematische, vernetzte und einzelfallorientierte Betreuung verspricht den Wiedereingliederungsansatz effektiv umzusetzen und soll hier installiert werden. Die Zuständigkeit der Sozialen Dienste für Justiz/ des Senator für Justiz und Verfassung für unter Bewährung stehende Personen und weitere Personen aus dem Straffälligenbereich bezieht sich auf das Land Bremen (Stadt Bremen und Bremerhaven). Hier sind die Straffälligen ansässig und müssen betreut und wiedereingegliedert werden. Insbesondere in Schwerpunktgebieten (z.B. Bremer Westen als soziales Problemgebiet) ist eine hohe Anforderung an die Arbeit des Projektes gestellt. Es wird hier schwerpunktmäßig vertreten sein. In den weiteren Stadtteilen, insbesondere in BremenNord und in Bremerhaven, wird es durch regelmäßige Sprechzeiten und Termine zur Umsetzung der Projektinhalte kommen. Zielsetzung Ein Wiedereingliederungsnetzwerk für Straffällige unter Beteiligung diverser Institutionen (Soziale Dienste der Justiz, Jobcenter, Freie Straffälligenhilfe, die JVA; Amt für Soziale Dienste) ist aufzubauen. Durch die Organisation eines Büros WieNeT sollen die TeilnehmerInnen zum einen durch eine Intensivbetreuung (durchgehende Betreuung task force zur Behebung von Krisen und akuten Vermittlungshemmnissen), zum anderen durch Trainingsmöglichkeiten notwendiger Kompetenzen (Aufbau eines LernCenters; Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit) strukturiert einer sozialen und beruflichen Wiedereingliederung zugeführt werden.

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Notwendig ist ein angemessenes Assessment zur Entwicklung teilnahmespezifischer Interventionen. Betreuung und Vermittlung ist zu leisten. Eine gute Verlaufsdokumentation ist aufzubauen. Auf eine organisatorische Ebene ist das Netzwerk durch Freiwillige und durch weitere Institutionen auszubauen (weitere Behörden; Arbeitsmarktakteure, Zeitarbeitsfirmen, Unternehmen). Ausgangslage des Projektes Beteiligungsanalyse Die Aufgabe der zentralen Akteure Soziale Dienste der Justiz (Bewährungshilfe), des Jobcenters sowie des Freien Trägers der Straffälligenhilfe ist es, straffällige Personen sozial und insbesondere beruflich zu betreuen und zu integrieren. Die vereinzelte Arbeit der Akteure hat sich als nicht derart effektiv erwiesen, so dass nun eine systematische Zusammenarbeit als Lösung angestrebt wird. Für die Akteure ist es so gesehen ein Versuch der Optimierung ihrer Arbeit. Da diese die Grenzen der eigenen Zuständigkeiten überschreitet, ist ein kooperativer Ansatz zu entwickeln und umzusetzen. Die Wiedereingliederungsarbeit erfordert zugleich immer auch die Bearbeitung weiterer Problemlagen der Klientel. Hierzu ist der Ausbau und die Entwicklung eines umfassenden Wiedereingliederungs-Netzwerkes vonnöten. Es gilt praktikable organisatorische Formen der praktischen Umsetzung (Intensivbetreuung, Beratungen vor Ort, stärkeres Monitoring) zu entwickeln. Angestrebt wird eine Verbesserung / Effektivierung der Organisation der Kooperation zwischen JVA, SDdJ, Jobcenter und Freien Trägern, Bildungs- und Beschäftigungsträgern. Der Einbezug der Freiwilligenarbeit (Mentoring, peer groups) ist zu fördern. Erste Schritte in Richtung eines Unternehmer-Netzwerkes sind zu leisten. Problem- und Zielgruppenanalyse Zielgruppe sind langzeitarbeitslose, junge Personen im Alter von 18-35 mit einem Straffälligenhintergrund (Haftentlassene, unter Bewährung stehende, im Straffälligenhilfesystem sich befindende Personen). Die Gruppe zeichnet sich durch multiple Problemlagen (hoher Anteil an Drogenkonsumenten (über 40%), schlechte schulische Qualifikationen, geringe Arbeitserfahrungen, Langzeitarbeitslosigkeit, auffälliges Sozialverhalten) aus. Über Zweidrittel der Personen sind SGB II anhängig. Gemäß der Einschätzung des Jobcenters liegt eine arbeitsmarktferne Profillage vor. Zugleich finden sich deutliche Tendenzen der sozialen Ausgrenzung (‘Vorbestraft‘). Der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund beträgt ca. 30%. Der Anteil der Frauen im Straffälligenbereich ist eher gering (in Haft ca. 5%, im Klientel der SDdJ ca. 7%). (Quelle: Daten der Sozialen Dienste der Justiz Bremen; aus Projekten der Freien Straffälligenhilfe). Die Klienten unterliegen sowohl den Anforderungen des Jobcenters als auch denen der SDdJ (gerichtliche Auflagen). Der Zugang zur Zielgruppe erfolgt über die bestehenden Wege: − − −

Gruppe der Haftentlassene – diese werden der SDdJ im Rahmen der Entlassungskonferenzen in der JVA bereits vorgestellt. Bestand der Sozialen Dienste der Justiz (Strafrestaussetzung zur Bewährung; Bewährung, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe) aus den bestehenden Maßnahmen im Feld der Straffälligenhilfe (Ersatzstrafenvermeidung, betreutes Wohnen u.a.).

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Die Personen sind im Straffälligensystem bekannt. Bei den SDdJ sind anhängig wegen Bewährungsauflagen, ggf. Führungsauflage in der Altersgruppe 18-35 Jahre in Bremen und Bremerhaven: 1288 Personen; davon 91 Frauen (7%); nach JGG 290 (22,5%). (Daten SDdJ (Stand 31.12.2013)) Seitens des Projektes Berufshilfe werden ca. 300 Personen erfasst, in Einrichtungen der Straffälligenhilfe weitere 300 Personen. Das Projekt sollte schätzungsweise 100 Personen pro Jahr erreichen. Handlungsbedarf Die bisherigen Integrationsquoten von ehemals Straffälligen sind als eher gering zu bezeichnen, der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit ist überdurchschnittlich hoch. Bisherige –vereinzelte- Maßnahmen haben sich als nicht derart erfolgreich erwiesen, ein vernetztes Vorgehen ist stärker Erfolg versprechend. Als Handlungsbedarf erweist sich als notwendig: − −

− − − −

Durchgehende Betreuung (ständiger Kontakt, Monitoring, Motivation usw.) Einzelfallbezogene Arbeit (notwendig angesichts der Heterogenität der Klientel; Assessment, Interventionsplanung in Zusammenarbeit mit dem Klienten; zugleich ein abgestimmtes und gemeinsam getragenes Vorgehen; eine einheitliche Interventionsplanung) Teilnehmerspezifische Interventionen (Betreuung, Vermittlung, Lerncenter) Vermittlung in weitere Angebote (bei Monitoring der Entwicklung) Nachbetreuung (wenn in Arbeit; Hilfestellung für Arbeitgeber) Gute Falldokumentation / Verlaufsdokumentation.

Das einzelfallorientierte Vorgehen erlaubt es, geschlechtsspezifische Differenzierungen umzusetzen ebenso wie auf spezifische Belange für Personen mit Migrationshintergrund einzugehen. Konzeptioneller Ansatz des Projekts Die Überlegungen basieren auf den Arbeiten zum Übergangsmanagement im Straffälligenbereich und den Arbeiten zum evidenz-basierten Vorgehen in diesem Bereich. Die Konzeptionen einer durchgehenden Betreuung, des vernetzten Arbeitens der unterschiedlichen beteiligten Institutionen, ein Ressort-übergreifender Ansatz ein deutlicher Fokus auf Beschäftigung haben sich als Erfolg versprechend für eine Integration erwiesen (vgl. die Meta-Evaluationen in diesem Bereich). Die Ausstiegsforschung aus Straffälligkeit zeigt deutlich den Effekt sozialer Einbindung auf die berufliche Integration. Zugleich ist der Vorgang als langfristiger Prozess zu deuten (je nach Ausgangslage der Klienten, Art und Dauer der bisherigen Karriere) und langsam und stufenweise aufzubauen. Durchgehende Betreuung und Motivationsarbeit sind deutlich gefordert. Geplante Aktivitäten / Maßnahmen Die Umsetzung erfolgt durch eine Intensivbetreuung, eine durchgehende Betreuung (Monitoring) ist zu leisten. Dies erfolgt in einem vernetzten Vorgehen. Notwendige Interventionen sind zu organisieren, abhängig vom individuellen Bedarf. Da die Gruppe der Straffälligen ausgeprägt heterogen ist, ist ein umfangreiches Repertoire zu entwickeln und umzusetzen. Es gilt, passgenaue, teilnehmerbezogene Maßnahmen / Interventionen zu finden und umzusetzen. Dies kann bedeuten: Die Bearbeitung einer konkreten Arbeitsaufnahme im Wege stehenden Problemlage (Abbau von Vermittlungshemmnissen, die Bearbeitung einer akuten Krise, Betreuung und Vermittlung bis hin zur Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit sowie Vermittlung in Schule, Ausbildung und / oder Beschäftigung).

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Umzusetzen sind: −

− −

Einzelinterventionen (z.B. Vorbereitung auf psychologischen Test zur Wiedererlangung des Führerscheins, Vorbereitung zur Anmeldung (Test) für schulische Weiterbildung (Aufnahmeprüfung der Erwachsenenschule, Scheine für Voraussetzungen zur Einstellung bei Sicherheitsdiensten, Führerschein; Gabelstaplerschein) u.v.m. Gruppeninterventionen: Sprache, soft kills, praktische Arbeiten / Arbeitstugenden, Drogenberatung Praktische Erprobungen (Vermittlungen innerhalb des Straffälligennetzwerkes, z.B. in Projekte/Maßnahmen der Partner im Straffälligenhilfenetzwerk) und Nachsorge.

Die Bearbeitung erfolgt über die Möglichkeiten des Netzes, durch Vermittlung in die entsprechenden Einrichtungen und Kurse, die Abklärung der Finanzierung. Ggf. muss das Projekt hier subsidiär einspringen. Die Abstimmungen der Interventionen gilt es mit dem Jobcenter durchzuführen. Erst eine gemeinsame Wiedereingliederungsstrategie von Jobcenter und SDdJ ist Erfolg versprechend. Was zeichnet das Projekt aus? −



− − −

Umsetzung eines Ansatzes der umfassenden/systematischen/durchgehenden Betreuung. Erst ein institutionen- und behördenübergreifender Ansatz, dem es gelingt, eine übergreifende Eingliederungsperspektive zu entwickeln (die in der Regel über die Zuständigkeit einzelner Institutionen hinausgeht), ist eine Erfolg versprechende Arbeit möglich. Ausbau auf Basis bereits bestehender erster Ansätze der Kooperation, damit Einbindung in die bestehenden Strukturen. Die Kooperationsstrukturen müssen langsam aufgebaut werden, die Belange der einzelnen beteiligten Institutionen beachtet und eine gemeinsame Perspektive und gemeinsam getragene Organisationsformen entwickelt werden. Einzelorientierung – den spezifischen Bedarfen und Möglichkeiten der Teilnehmerinnen muss Rechnung getragen werden Perspektive eines evidenz-basierten Vorgehens, hier auch: Sicherstellung der Dokumentation, Verlaufsdokumentation Herstellung eines umfassenden Wiedereingliederungs-Netzwerkes

Abgrenzung des Projektes Arbeiten zum Übergangsmanagement fokussieren bisher vor allem auf den Bereich der Entlassungsvorbereitung (in den Justizvollzugsanstalten) sowie auf punktuelle Betreuungsarbeiten im Nachhaftbereich. Bisher wurden in diesem Bereich meist Projekte in der Haft gefördert. Hier gilt es systematischere Formen der Kooperationen im Nachhaftbereich umzusetzen. Die in Bremen bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen Justiz, Arbeit und Jobcenter gilt es deutlich umzusetzen in praktische Arbeitsformen. Das Projekt ist besonders innovativ: Die systematische Einbindung der Sozialen Dienste der Justiz ist bisher nicht erfolgt. Der umfassende Vernetzungsansatz im Nachhaftbereich ist bisher vereinzelt in einigen Bundesländern angestrebt (Brandenburg, NRW), er beschränkt sich hier meist auf Beratungs- und Vermittlungsangebote, weniger auf umfassende Betreuung und Anleitung/Motivierung. Hier versucht das Bremer Projekt neue Wege zu gehen. Die konsequente Einzelfallorientierung, die durchgehende Betreuung (Intensivbetreuung, Motivation, Vermittlung, Interventionen, Nachsorge) erfolgt aus einer Hand.

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Der Ausbau einer Trainingsstruktur (Schulungen u.a.) zwecks Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit spezifisch ausgerichtet auf diese Klientel ist ebenso ein neuer Ansatz. Einbindung in konzeptionelle Planung / Umsetzung Mit den Sozialen Diensten der Justiz ist eine Landesbehörde tragender Akteur im Projekt. In der praktischen Arbeit erfolgt für die Bewährungshilfe immer schon ein enger Kontakt zum Jobcenter. Die bisherige Zusammenarbeit wird deutlich als verbesserungsfähig angesehen. Zugleich wird der beruflichen Wiedereingliederung im Bereich der Bewährungshilfe in letzter Zeit ein deutlich höherer Stellenwert zugewiesen. Das Jobcenter ist ein notwendiger und einbezogener Partner. Die Straffälligen sind für dieses aufgrund ihrer arbeitsmarktfernen Profillage sowie durch die oftmals vorkommenden schwierigen Umgangsformen der Klienten eine Problemgruppe. Mit dem Projekt kann die Erfahrung der SDdJ im Umgang mit der Klientel genutzt werden. Durch die Betreuung und Unterstützung durch das Projekt wird die Gruppe dergestalt besser erreichbar. Für den Querschnittsbeauftragten für die Gruppe der Straffälligen beim Jobcenter wird ein direkter Ansprechpartner durch das Projekt hergestellt. Angedacht ist es ebenso, dass das Projekt Beratungen vor Ort (im Jobcenter) durchführen wird. Zwecks Bearbeitung der multiplen Problemlagen kann weiter auf bestehende Vernetzungsarbeit angeknüpft und aufgebaut werden. So bestehen gute Kooperationen zum Senator für Soziales/ Zentralstellen Wohnen, die gerade bei der Sicherung der Grundversorgung (Wohnen, Finanzen, Schulden, Hilfebedarf) zentraler Ansprechpartner im Netzwerk sind und im Wiedereingliederungs-Netzwerk eine entsprechende wichtige Rolle einnehmen. Zwecks Tagesstrukturierung, ersten Arbeitserfahrungen in Projekten gemeinnütziger Arbeit und ersten Schulungen ist die Kooperation mit Bildungs- und Beschäftigungsträgern notwendig. Hier bestehen gute Kooperationsformen. Die Vermittlung in Beschäftigung wird im Projekt Berufshilfe des Freien Trägers für Personen der Zielgruppe angestrebt. Hier bestehen gute Kooperationen insbesondere zu Zeitarbeitsfirmen. Die Kooperationen zu Unternehmen gilt es hier weiter auszubauen. Kooperationen Das Projekt soll den Aufbau eines Straffälligenhilfenetzes in Bremen fördern. Auf Basis der bestehenden ersten Kooperationsformen vereinzelter Behörden und Institutionen gilt es, dieses Zusammenarbeiten auszubauen und zu einem Netzwerk zu gestalten. Die bisherigen vereinzelten Partner wie Amt für Soziale Dienste, Zentralstelle für Wohnen, Einrichtungen der Drogenhilfe; Verein Bremische Straffälligenhilfe mit Projekten der Beratung im Bereich der Grundversorgung, für Familienangehörige, für betreutes Wohnen; die weiteren Träger (Gisbu; Hans-Wendt-Stiftung) sind für spezifische Aufgaben bereits im Feld der Straffälligenhilfe tätig. Die Einbindung in ein Netz ist hier zu verbessern. Ebenso sind im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit mit Bildungs- und Beschäftigungsträger deren Kompetenzen und Kontakte, hier vor allem gerade zu Kammern und Innungen, zu Unternehmen einzubeziehen. In der bisherigen Arbeit sind Kontakte zu seriösen Zeitarbeitsfirmen und Kontakten oftmals aufgrund des Engagements von Mitarbeiterinnen vorhanden. Diese gilt es zu systematisieren, auszubauen und in das Netzwerk einzubeziehen. Die weiteren Angebote der Arbeitsmarktförderung (z.B. das Förderzentrum Bremer Westen) ist zu nutzen. Der Kontakt zu weiteren Behörden, hier insbesondere zu Gesundheit, ist angesichts der weit verbreiteten Drogenproblematik ebenfalls notwendig. In Kooperation mit dem Senator für Soziales ist ein Angebot für SGB XII Kunden aufzubauen und in das Netzwerk einzubeziehen. Die vielfältigen Beziehungen zu lokalen Vereinen, Einrichtungen u.a. sind auszubauen.

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Öffentlichkeitsarbeit Verbreitung innerhalb des Straffälligennetzes durch Informationsveranstaltungen für die relevanten Partner (Jobcenter, JVA (Bereich Entlassungsvorbereitung), Arbeitsmarktakteure, Unternehmen sowie weiteren Teilnehmern im Straffälligen-Hilfenetz). Erstellung von Flyern und anderen Informationsmaterial und deren Verbreitung über das Straffälligennetz, über die einbezogenen Partner im Lerncenter sowie die weiteren beteiligten Bildungs- und Beschäftigungsträger. Anwesenheit / Präsentation vor Ort (Jobcenter) Weiterbildung / Fortbildungsangebote für Personal Darstellung der Konzepte, Strategien, Erfahrungen und Ergebnisse gegenüber Fachpublikum auf Tagungen und in Veröffentlichungen (Fachzeitschriften) Verbreitung der Arbeit des Straffälligennetzwerkes durch Informationsveranstaltungen (regional, für spezifische Ansprechpartner) Weiterbildungen / Fortbildungsangebote für Personal (regionales Fachpublikum) Teilnahme am ‘nationales Netzwerk Straffälligenarbeit‘ (Nachfolge Xenos) Verbreitung im Verbund der norddeutschen Bundesländer zur Wiedereinstellung von ExStrafgefangenen (ResoNord-Verbund) Verbreitung auf Tagungen der Netzwerke der Europäischen Partner Darstellung der Konzepte, Strategien gegenüber Fachpublikum auf Tagungen und in Veröffentlichungen (Fachzeitschriften) Maßnahmen zur Verstetigung von Projektergebnissen Der Ausbau des Wiedereingliederungs-Netzwerkes wird Kooperationsstrukturen erstellen, die langfristig Bestand haben werden. Organisatorische Verfahren mit dem Jobcenter, der Einbezug der Bildungs- und Beschäftigungsträger, die Durchsetzung der Perspektive der beruflichen Wiedereingliederung können auch jenseits der Projektaktivitäten sich erhalten. Durch eine erfolgreiche Arbeit werden langfristig Schnittstellenproblematiken reduziert, Verfahrensabläufe und Kooperationsformen optimiert (Vermeidung von Doppel-Arbeiten) und eine konsistente Wiedereingliederungsstrategie umgesetzt. Dies findet in den Konzeptionen und den Organisationsformen der Institutionen ihren Ausdruck und führt dergestalt zur Verfestigung der Entwicklung. Mit dem Aufbau eines Freiwilligenbereichs wird eine weitere nachhaltige Struktur geschaffen. Für die Sozialen Dienste der Justiz werden entsprechende Handlungsprofile und organisatorische Procedere geschaffen, die in die Organisationsstruktur aufgenommen werden. Der Aufbau eines Wiedereingliederungs-Netzwerkes ist Teil des Aufbaues eines Straffälligenhilfeplans in Bremen. Es ist Ausdruck der Bremischen Politik einer Ressortübergreifenden Arbeit, an der der Senator für Justiz und Verfassung Bremen weiter interessiert ist und der handlungsleitend für die Kriminalpolitik in Bremen geworden ist. Dieser Prozess führt wiederum zur Verstetigung der im Projekt geschaffenen Erfahrungen, Strukturen und Kooperationsvereinbarungen. Genderspezifische Ausrichtung des Vorhabens Das Konzept des Gender Mainstreaming ist Bestandteil des Projektansatzes. Die Strategie geht davon aus, dass es immer um beide Geschlechter und insbesondere um das Verhältnis zwischen ihnen geht, und dass die Verhältnisse zwischen den Geschlechtern grundsätzlich als veränderbar anzusehen sind und auf keinem Fall eine Legitimation gesellschaftlicher Unterschiede rechtfertigt. Das Genderkonzept soll Anleitung zu einem auf Gleichstellung ausgerichtetem Denken und Handeln sein. Der Auftrag ist, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern in der Struktur, in der Gestaltung von Prozessen und Abläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und in der Steuerung von 194

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vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können. Gerade die im Bereich Straffälligenhilfe häufig vorzufindenden patriarchalischen Strukturen gilt es aufzubrechen. Angesichts des geringen Anteils von Frauen im Bereich der Straffälligkeit ist die Beachtung der Gender-Perspektive von besonderer Bedeutung, sei es im Abbau überzogener Männlichkeitskonstruktionen, sei es, gerade die spezifischen Belange der Frauen zu erfassen und zu beachten. Angesichts der Einzelfall-Orientierung in der Projektarbeit kommen die genderspezifischen Bedarfe und Interessen deutlich zur Geltung, die Bedarfe und Interessen können angemessen beachtet und in spezifische Interventionen umgesetzt werden, und werden in der Interventionsplanung entsprechend berücksichtigt. Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Gerade im Bereich der Straffälligkeit unterliegen die Personen oftmals vielfältigen Diskriminierungen: Langzeitarbeitslosigkeit, Stigma vorbestraft, Drogenkonsument. Für Personen mit Migrationshintergrund gelten diese Ausgrenzungen oftmals verstärkt. Hier gilt es seitens des Projektes deutlich derartige Vorurteile, Stereotypen, Diskriminierungen und Ausgrenzungsformen zurückzuweisen und zu bearbeiten. Seitens des Personals ist eine kultursensible, tolerante und vorurteilsfreie Ausführung umzusetzen. In den Maßnahmen und in der Projektarbeit wird ein Umgang geprägt durch Respekt und Anerkennung hergestellt und konsequent eingehalten. Es gilt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das von einem Klima von Akzeptanz und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Gleichzeitig gilt es, kultur- und migrationssensible Verfahren zu entwickeln, damit die spezifische Lebensrealitäten erfasst und angemessen auf diese reagiert werden kann (bei Integrationsplanung, Einschätzungs- und Beurteilungsinstrumenten). Durch entsprechende Informationen und Veranstaltungen wird es darum gehen, die Vorbehalte gegenüber dieser Gruppe abzubauen. Gerade bei der Integration in den Arbeitsmarkt sind heute noch derartige Vorurteile sehr starke Hindernisse bei einer Bewerbung / Einstellung. Durch Gespräche mit Unternehmen u.a. wird hier eine entsprechende Sensibilisierung herzustellen sein, damit die Stereotype abgebaut werden. Aufgabe ist es gerade, die soziale Ausgrenzung und Marginalisierung der Gruppe abzubauen, weitere negative Entwicklungen zu verhindern und dargestellt erst die Chancengleichheit der Personen herzustellen. Projekt „WieNeT“ Ansprechpartner/-in

Koordinator: Herr Dr. Matt beim Senator f. Justiz u. Verfassung

Frau Weers Telefon 0421 – 69 62 85 61 [email protected] Herr König Telefon 0421 – 69 62 85 62 [email protected] Fax 0421 – 69 62 85 63 [email protected] Anschrift: Sonnemannstr. 3, D – 28239 Bremen

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Projektergebnisse „WieNeT“ 2015 Aufbau des Projektes Das Projektbüro konnte eingerichtet werden, die Verfahrensabläufe geklärt, eine entsprechende Verlaufsdokumentation entwickelt und umgesetzt werden. Einstellung der ProjektmitarbeiterIn Ein Träger war erst bereit, eine Mitarbeiterin zu stellen bei Vorliegen des Zuwendungsbescheides. Hier kam es zu einer verzögerten Einstellung um einen Monat.

Akquise von Teilnehmern Die Etablierung eines arbeitsfähigen Projektgeschehens dauerte doch etwas länger als kalkuliert. Die Herstellung der Kontakte zu den Institutionen verlief langsamer als erwartet. Der Anteil der angesprochenen Klienten (in einem ersten Sondierungsgespräch), die dann nicht in der Folge eine Aufnahme in das Projekt anstrebten, erwies sich leider als deutlich höher als erwartet. Aufbau Lerncenter Angesichts der noch geringen Fallzahlen waren hier für TeilnehmerInnen noch nicht Maßnahmen organisierbar. Eine Fortbildung zum Thema Case Management erfolgte (Soziale Dienste der Justiz; ProjektmitarbeiterIn). Vernetzungstätigkeiten Terminfindungen machten eine intensive Vernetzungsarbeit noch nicht möglich. Erste Kontakte und Absprachen erfolgten mit den zentralen Partnern Jobcenter und JVA, diverse Darstellungen erfolgten bei anderen Trägern (Freie Straffälligenhilfe u.a.). Innerhalb der Sozialen Dienste wurde das Procedere verbreitet und etabliert. An diversen Veranstaltungen im Stadtteil und auf Tagungen wurde teilgenommen und (informell) über das Projekt informiert. Das bundesweite Netzwerk der Straffälligenprojekte nahm seine Arbeit im Oktober 2015 auf. Publizität Projektflyer und Projektplakate konnten zur Bekanntmachung des Projektes erstellt und verbreitet werden.

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Teilnehmer

Anzahl Teilnehmende

Planung gesamt 400

Plan Projektjahr 25

Ist Projektjahr 15

davon Frauen

20

2

3

davon Männer

380

23

12

davon Alter unter 27

130

23

4

davon Anzahl der Migrantinnen und Migranten

160

15

9

davon Anzahl der Langzeitarbeitslosen

280

20

3

Die Etablierung des Projektes erfolgte etwas schwerfällig, von daher wurden die TNZahlen nicht erreicht. Als besonderes Problem stellt sich hierbei das zahlenmäßige Missverhältnis von (ersten) Sondierungsgesprächen und faktischen Projektaufnahmen. Der Betreuungsbedarf wurde zwar von den Klienten durchaus gesehen, sie waren aber nicht bereit, in das Projekt aufgenommen zu werden. Von daher ist die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Erreichbarkeit spezifischer Teil-Gruppen (unter 27; Langzeitarbeitslose) ist auffällig. Bei der Frage der Langzeitarbeitslosigkeit wird noch einmal die Erfassung (Definition und Anwendung der Definition) zu klären sein (z.B. werden Beschäftigungsmaßnahmen als Unterbrechung von Langzeitarbeitslosigkeit gedeutet?). Überproportional scheint der Anteil der Frauen und der Personen mit Migrationshintergrund sich zu entwickeln. Durch regelmäßigen Datenabgleich wird die Entwicklung verfolgt, eingeschätzt und ggf. durch spezifische Akquise Strategien auszugleichen versucht werden.

Netzwerkarbeit Der Ausbau des Netzwerkes erfolgt bisher noch recht langsam: -

Jobcenter: Absprache über Vorgehen, Bestimmen von AnsprechpartnerInnen beim Jobcenter für das Projekt, ein regelmäßiger Austausch wurde vereinbart JVA – Vorstellung des Projektes, Procedere zwecks Akquise, organisatorische Einbindung der Sozialen Dienste der Justiz (Projektpartner) in die Konferenzen zur Entlassungsvorbereitung

-

Sporadische Kontakte zu Unternehmen; Kontakterstellung bei Zeitarbeitsfirmen

-

Allgemeines Netzwerk: Durch Teilnahme an stadtteilbezogenen Veranstaltungen (z.B. Präventionsrat) oder spezifischen Veranstaltungen der Straffälligenhilfe (z.B. zu Familienarbeit) konnten weitere Kontakte geknüpft werden. 197

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Das KompetenzCentrum auf dem Gelände der JVA Bremen Angebote für SGB II-Kunden - Ein Überblick –

CHANCE IV Systematische Betreuung von Straffälligen

1

mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

Schnittstellen

Education Training Employment

CHANCE IV Systematische Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

2

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CHANCE IV Systematische Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

3

Callbeispiel: taul •







• •

tersönliche Daten: – – –

34 Wahre, männlich 2 Kinder mit verschiedenen Crauen Unverheiratet

– – –

Seit 2 Wahren inhaftiert, Gesamtstrafe 3 Wahre Delikte: Diebstahl mit Waffen, Vergehen gegen das BtaG gesamte Iafterfahrung: 6 Wahre (mehrfachinhaftiert)

– – –

Arbeitsfähig IIV/ Iepatitis C Substituiert mit 4 ml aethadon

– –

Erweiterter Iauptschulabschluss (im Vollzug) Berufliche aaßnahmen WVA: DtA, EDV-Kurs und im Anschluss 1-jährige Tätigkeit in der Tischlerei der WVA als Tischlerhelfer

Iaftdaten:

Gesundheit:

Berufliche Daten

Schulden – –

Über 25.000,- € (Schuldnerberatung läuft) Unterhaltspflichten sind beim Wugendamt auf Null gestellt



hhne festen Wohnsitz (Wohnungsverlust bei Inhaftierung)

Wohnen

CHANCE IV Systematische Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

4

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Jahresberichte 2015

Soziale und berufliche Integrationsanfordernisse

Wohnung / Bildung, Arbeit & Beschäftigung Unterkunft Biographie/soziales Umfeld

Creizeitverhalten

Sucht

Cinanzen Gesundheit

CHANCE IV Systematische Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

5

Iistorie •

2001 tlanungen Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen tastorenhauses



Ab 2004: Konkretisierung des Sanierungsvorhabens



Ab 2005/2006: Umbau und Sanierung des Gebäudes



Aufbau eines strukturierten Beschäftigungsangebotes für Straffällige mit multiplen Vermittlungshemmnissen



Ab 2006: Schaffung und Ausbau des „KompetenzCentrums“

CHANCE IV Systematische Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

6

200

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Übergangsmanagement Straffällige Chance IV

Koordination

KompetenzCentrum

JVA Bremen Diagnose, Profiling, Assessment (DPA)

EDV Kurs

Einstieg in das (Müll-)Recycling* EU-Projekt BigJudges Bis 30.06.2011

bfw Berufliche Qualifizierung

• Bremerhaven

• Praxis • Theorie • Coaching

Mauern öffnen e.V.

Stadtteilarbeit

Bildhaueraußenwerkstatt Higelo-Kurse

Mauern Öffnen e.V. Bildhauerwerkstatt (Justiz finanziert)

Weitere Partner: SDdJ (BewHi, FA); Agentur für Arbeit;Jobcenter -Kooperationsvereinbarung-

Tagesstrukturierende Angebote

(ESF finanziert)

Berufshilfe

Berufshilfe

(SGB II + ESF finanziert)

Schule/(Werk-)Betriebe

Sozial-Integratives Modul

Förderwerk

Hoppenbank e.V.

Beschäftigungsträger

Straffälligenhilfeträger

EVB-Pool

EVB-Pool: Trägerverbund comeback gmbh, Hoppenbank e.V., Verein Bremische Straffälligenbetreuung, JVA

XENOS Projeck: BLiS

Technische Universität Berlin

Chance IV (ESF Projekt)

• Lern Software • „Train the Trainer“

E-learning im Vollzug

JVA /Justiz-Maßnahmen Justiz-/Soziales-Maßnahme

RESO-Nordverbund

Lern--Platform

Bildungs- und Beschäftigungsträger:: Bfw – Berufsfortbildungswerk Förderwerk

ExOCoP

Transnationales Lernnetzwerk (Justiz / Arbeit)

Lernnetzwerk ESC-.ehörden, Wustiz, Arbeit

CHANCE IV

tartnerländer: .elgien, Driechenland, Ungarn Systematische Betreuung von Straffälligen Ltalien , biederlande, tolen, tortugal, wumänien, mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft Slowenien, Spanien, UK England, UK borthern Lrland Dermany

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Arbeitsmarktorientierte Schnittstellen Anforderungen an die Berufliche Bildung und vualifizierung •Niederschwellige Angebote • • •

Leichter Zugang Informationen zum Arbeitsmarkt Unterstützende Wirkung

•Vernetzung mit vorhandenen Angeboten • •

Verlinkung Einbinden in vorhandene Netzwerke

•Begleit-trozess: • • •

beginnend im Vollzug, begleitend im Übergang und stützend und festigend nach der Entlassung

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Überblick zu den Angeboten im KompetenzCentrum

trojekt

Träger

Art

„IGEL“

Cörderwerk gmbh /

Niederschwellige Beschäftigung und sozialintegrative Begleitung

Sozialintegratives aodul

Cörderwerk GmbI /

Niederschwellige Beschäftigung und sozialintegrative Begleitung

Bildhaueraußenwerkstatt

aauern mffnen e.V.

Kunst als Arbeit

Berufshilfe

Ioppenbank e.V.

Beratung und Vermittlung

Alkoholsucht & trävention

Ioppenbank e.V.

Arbeitsmarktintegrative Suchtprävention

Entlassungsvorbereitungspool (EVB-tool)

Ioppenbank e.V., Verein Bremische Straffälligenbetreuung, WVA Bremen)

tsychosoziale Integration und Suchtbearbeitung im Callmanagement

„Ich lese für Dich“

Ioppenbank e.V.

Stärkung der Lesekompetenz und Camilienbande

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„Knastgewächse“

• Träger: –

Förderwerk GmbH (Beschäftigung)

• Tb-tlätze: 25 • Zielgruppe: ehem. Strafentlassene und an aktuelle Strafgefangene mit Freigängerstatus (3 TN)

• aaßnahmekurzbeschreibung –

Ziel: arbeitsmarktorientierte soziale Integration von Straffälligen • • •

Schaffung niedrigschwelliger Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte (Abnehmer JVA u.a.) Berufsfelder: – –



Gärtner der Fachrichtung Gemüsebau Helfer im Bereich der Landwirtschaft

aethodik: Beschäftigung i.V.m. psychosozialer Begleitung

• Cörderlinie: BIWAQ II

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Sozialintegratives aodul



Träger: –

Platzhalter für Bilder

Förderwerk gmbh (Beschäftigung)



Tb-tlätze: 25



Zielgruppe: straffällige o. v. Straffälligkeit bedrohte SGB II-Kunden mit Vermittlungshemmnissen



aaßnahmekurzbeschreibung:

– Ziel: arbeitsmarktorientierte Integration – aethodik: Beschäftigung und Stabilisierung verbunden mit sozialintegrativer Beratung



Cörderlinie: SG. II + ESC

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Außenwerkstatt der Bildhauerei

Platzhalter für Bilder



Träger: aauern mffnen e.V.



TN-tlätze: 5-7



Zielgruppe: straffällige + vB Straffälligkeit



aaßnahmekurzbeschreibung

Nedrohte Männer und Frauen, sowie LangzeitarNeitslose

– Ziel: Softskills im Handwerk + Erfahrung der eigenen Kreativität

– aethodik: ArNeit am ONjekt



Cörderlinie: SGB LL + ESC + weitere Drittmittel

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Berufshilfe

CIAbCE IV

Systematische Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft



Träger: Ioppenbank e.V.



Beratungen pro Wahr: 280



Zielgruppe: straffällig gewordene und von Straffälligkeit bedrohte Männer + Frauen



aaßnahmekurzbeschreibung

– Ziel: (Wieder-)Eingliederung in Arbeit und Beschäftigung

– aethodik: Beratung und individuelle Unterstützung



Cörderlinie: SGB II + ESC

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Alkoholsucht & trävention

• •

Träger: Ioppenbank e.V. TN: Straffällige Männer und Frauen (innerhalN der

Haft)



Zielgruppe: Personen mit Nestehender AlkoholsuchtproNlematik oder Suchtgefährdung



aaßnahmekurzbeschreibung

– Ziel: niederschwellige BearNeitung der

Platzhalter für Bilder

Nestehenden oder drohenden SuchtproNlematik

– aethodik: Einzel- und Gruppengespräche



Cörderlinie: ESC

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Entlassungsvorbereitungs-tool

Trägerverbund Ioppenbank e.V., Verein Bremische Straffälligenbetreuung & WVA Bremen)

Platzhalter für Bilder



Träger: Verbund freier Straffälligenhilfeträger + staatlicher Träger



TN: inhaftierte Männer und Frauen



Zielgruppe: Personen mit einem „Nesonderen HilfeNedarf“ (Betreutes Wohnen mit KostenüNernahme nach § 16 SGB II / §§ 58 ffB, 67 ffB SGB XII , sowie Therapie)



aaßnahmekurzbeschreibung

– Ziel: StaNilisierung der LeNenssituation und Verringerung der „NehinderungsNedingten“ Beeinträchtigungen, TeilhaNe ermöglichen

– aethodik: motivierende Einzelgespräche, enge ANstimmung im Netzwerk, Fallmanagement uBaB EinNindung der Berufshilfe zur arNeitsmarktorientierten Integration



Cörderlinie: 5rittmittelfinanzierung Wustiz und Soziales

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„Ich lese für Dich“



Träger: Ioppenbank e.V.



TN: Straffällige aänner und Crauen



Zielgruppe:

Iaft)

(in der

Personen mit MaßnahmekurzNeschreiNung

– Ziel: niederschwellige Iese- und

Platzhalter für Bilder

Vorlesekompetenzentwicklung

– aethodik: ÜNungen unter Anleitung einer Iogopädin, CD-Aufnahme für die eigenen Kinder



Cörderlinie: ESC

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Clankierende, weitere Angebote im Netzwerk (exemplarisch) • • • •

Sozialberatung (Verein Bremische Straffälligenbetreuung) thLA-Gruppe für suchtkranke Straffällige (Verein Bremische Straffälligenbetreuung) Schuldnerberatung (Verein Bremische Straffälligenbetreuung) Zielgruppe Geldstrafenschuldner (haftvermeidend / haftreduzierend): – – –

• •

Zentrale Cachstelle Wohnen (ZfW) tsychozoziale Betreuungsangebote im Straffälligenhilfesystem: – – –



Geldverwaltung (Verein Bremische Straffälligenbetreuung) Brücke Bremen (Ioppenbank e.V.) ECS-Reduzierung (Ioppenbank e.V.)

AIAB (Ioppenbank e.V.) – ambulant betreutes Wohnen IBEWh (Verein Bremische Straffälligenbetreuung) – intensiv betreutes Wohnen Iaus Cedelhören (Ioppenbank e.V.)

Weitere kooperierende Angebote im Drogenhilfesystem – –

Drogenberatung / Therapie Betreutes Wohnen

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Projekt Step by Step Jugendvollzug Am Fuchsberg 3 28239 Bremen Telefon: 0421- 361 17 34 2 Internet: www.hoppenbank.info Vr.-Nr.3049

Projektbericht 2015 der Maßnahme Step by Step ( Ergotherapie )

im Jugendvollzug vom 1.01. bis 31.12.2015 Katrin Schiller

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Kurzdarstellung des Projektes 2. Rahmenbedingungen 2.1 Personal 2.2 Räumlichkeiten 3. Räumlichkeiten 4. Methodischer Ansatz 5. Soll-/ Ist- Vergleich 5.1 Teilnehmer 5.2 Verbleib der Teilnehmer 6. Verlauf des Projektes 6.1 Die Arbeit mit den Insassen 6.2 Regeln für den Arbeitsalltag 6.3 Beispiele der Einarbeitungsphase von extrem verhaltensauffälligen Insassen 6.4 Probleme 6.5 Veränderungen 6.6 Veranstaltungen 6.7 Kooperationspartner 7. Tabellen und Graphiken 8. Praktische Durchführung der Maßnahme 8.1 Handwerkstechniken 8.2 Sozialtraining 8.3 Schultraining 9. Ausblicke und Handlungsbedarf für die Zukunft (Resümee)

1. Einleitung und Kurzdarstellung des Projektes Seit 2012 haben sich die Konzeption und die Organisation im Projekt „step by step“ nicht verändert. Es entstand eine stabile und langfristige Zusammenarbeit aller Beteiligten, mit guten Ergebnissen, die es im folgenden Text zu beschreiben gilt. Das Projekt Step by Step ist eine Trainingsmaßnahme für leistungsschwache und zum Teil verhaltensauffällige Jugendliche, die aus unterschiedlichen Lebensumständen stammen. Schwierige soziale Verhältnisse in der Familie und/ oder ein Migrationshintergrund können zu erheblichen Defiziten in den sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen) führen. Bei dieser Ausgangslage erreichen die Jugendlichen erfahrungsgemäß nur ein niedriges schulisches Niveau. Häufig haben sie Probleme überhaupt einen Schulabschluss zu machen. Die Suche nach einem qualifizierten Ausbildungsberuf gestaltet sich in der Folge sehr schwierig. Was bleibt, ist der Beginn einer kriminellen Karriere oder Arbeitslosigkeit, oftmals schon in frühen Jahren. Wenn dies vermieden werden soll ist eines klar: Diese Jugendlichen brauchen dringend Unterstützung - auch wenn sie sich ihrer misslichen Lage selten bewusst sind. Um die Jugendlichen überhaupt zu erreichen, müssen sie dort „abgeholt“ werden, wo sie „stehen“. An dieser Stelle setzt das Projekt „step by step“ an. Durch ein Trainingsprogramm sollen Sozialkompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit und die Verbesserung der interkulturellen Verständigung gefördert werden. Kurz: „step by step“ soll den Einstieg in das Arbeitsleben erleichtern, beziehungsweise überhaupt erst ermöglichen. Denn: Integration in Arbeit bedeutet auch soziale (Re)Integration- und damit Vermeidung von Rückfälligkeit.

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Die Maßnahme besteht aus einer Kombination von drei Modulen und ist für acht Teilnehmer ausgelegt. Zu den drei Modulen zählt die Ergotherapie bzw. Arbeitstherapie, Schultraining und das Sozialtraining. Ziel ist es auf diesem Wege arbeitsmarktrelevante Basiskompetenzen, wie mathematische und sprachliche Grundfähigkeiten, Sozialkompetenzen, Konzentrationsfähigkeit, Selbstdisziplin sowie die Toleranzentwicklung gegenüber anderen Kulturen, zu fördern. Das Trainingsangebot bewegt sich im niedrigschwelligen Bereich. Im Mittelpunkt steht die individuelle Förderung unter Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos. Die Jugendlichen werden gefördert, aber nicht überfordert und erzielen so schrittweise Lernerfolge. Noten werden nicht vergeben. Allerdings gibt es monatliche Gesamtbeurteilung. Innerhalb der einzelnen Module sind zusätzlich Aufgaben vorgesehen, die in „Leerlaufzeiten“ erledigt werden können. Diese Zeiten werden im Folgenden als „Motivationshäppchen“ bezeichnet. Sie kommen zum Einsatz, wenn jemand schneller fertig ist als der Rest der Gruppe oder die gesamte Gruppe bzw. einzelne Teilnehmer einen „Schlechten“ Tag haben und sich nicht motivieren lassen an der aktuellen Aufgabe weiter zu arbeiten.

2. Rahmenbedingungen 2.1 Personal In diesem Jahr gab es mehrere personelle Veränderungen. Frau Rodefeld begleitet seit dem 1.08.2015 die Maßnahme "Lernwerkstatt Arbeit" in der JVA. Die neu eingestellte Ergotherapeutin konnte die Maßnahme "step by step" nur bis zum Oktober mit begleiten, sodass die Maßnahme bis zum Ende des Jahres nur von einer Ergotherapeutin begleitet wurde. Dies hatte zur Folge, dass die Anzahl der Teilnehmer reduziert werden musste oder es zu einer Aufteilung der Gruppe kam, die dann im Wechsel stattfand. Dies bedeutete zudem, dass die Teilnehmer somit auch weniger Geld verdienen konnten. Jede Ergotherapeutin arbeitet 33 Stunden die Woche.

2.2

Räumlichkeiten

An den Räumlichkeiten hat sich 2015 nichts geändert. Die Räumlichkeiten, die während der Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt wurden, befinden sich in der alten U-Haft (Erwachsene) Haus 3 im Keller. Hier befinden sich 4 Räume. Alle Räume, außer Lagerraum, gehen vom Flur ab. Letzterer dient den Insassen als Aufenthaltsraum, wird aber ebenso für handwerkliche Tätigkeiten oder für Gruppenarbeiten genutzt (siehe Anhang Grundriss). Das Büro hat eine große Fensterfront, wodurch man den kompletten Flur und den Pausenbereich überblicken kann. Dieses ist mit zwei Schreibtischen und einem Computer ausgestattet. Zudem sind ein Waschtisch, Schränke und Regale für die benötigten Materialien, wie z.B. Unterrichtsmaterialien sowie Werkzeug usw. dort untergebracht. Eine separate Toilette mit Dusche ist nur vom Büro aus zu erreichen. Der Werkraum fällt in den neuen Räumlichkeiten kleiner aus und ist mit Teppich ausgelegt. Er bietet Platz für drei Hobelbänke und zwei Arbeitstische. Vom Werkraum gelangt man ins Lager, hier sind weitere Arbeitsmaterialen und die Werkstücke der Insassen aufbewahrt. Der Zutritt ist den Insassen nur nach Aufforderung gestattet. Ein weiterer Raum ist der Schulungsraum, welcher ebenfalls mit Teppich ausgelegt ist. Hier findet das Schultraining und Sozialtraining statt. Dieser Raum dient den Insassen aber auch häufig als Rückzugsort. Der Raum ist mit acht Tischen und Stühlen ausgestattet. Er hat zwei Computer, an denen die Insassen z.B. ihren Lebenslauf oder eine Bewerbung schreiben können. Eine Stellwand mit Magneten vervollständigt den Raum. 209

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3. Projektziele Die Projektziele haben sich seit dem Beginn des Projektes 2010 nicht verändert. Es ist weiterhin das Ziel, jugendliche Straftäter ausgehend von ihrer persönlichen Problemlage, im Bereich der Basiskompetenzen zu fördern. Das heißt, einen strukturierten Arbeits- und Schulalltag zu ermöglichen, Sozial- und Teamfähigkeiten zu erproben und die Lernmotivation zu verbessern. Ziele der Maßnahme sind: • Vermittlung von handwerklichen Fertigkeiten • Vermittlung Material- und Werkzeugkunde • Förderung der Grundarbeitsfähigkeiten • Umgang mit Frustration, Wut • Bessere Konzentration und Genauigkeit • Sparsamer Umgang mit Material • Wertfreier Umgang mit Anderen • Schulung angemessener Verhaltensweisen • Training sozialer Kompetenzen • Konfliktbewältigung • Höflichkeit • schulische Grundfähigkeiten vermitteln

4. Methodischer Ansatz In der Maßnahme sind Jugendliche zugewiesen, die einen starken Förderbedarf haben. Sozial, psychisch und schulisch sind die Teilnehmer eingeschränkt bis stark verhaltensauffällig. Daher müssen die methodischen Behandlungsansätze individuell und gruppendynamische Prozesse differenziert werden. Jeder Insasse wird einzeln über die Regeln während der Maßnahme informiert (siehe 6.2) und in die vorhandene Gruppe integriert. Durch eine klar strukturierte Arbeitswoche, mit unterschiedlichen Inhalten (Handwerk, Sozialtraining und Schultraining), werden die Teilnehmer des Projektes „step by step“ in ihren Kompetenzen gefördert und begleitet. Bei einem Einsatz in der Maßnahme im Handwerk, an den Vormittagen, wird ein Werkstück der freien Auswahl ermöglicht. Dies stärkt die Eigenmotivation und eine bestmögliche Bearbeitung des Materials bzw. des Werkstückes. Zudem werden die Kompetenzen der Konzentration, Ausdauer und motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert. Die Vermittlung der Arbeitstechniken kann sowohl in Einzelarbeit, als auch in einer Gruppenarbeit stattfinden. Durch die Bereitstellung von unterschiedlichen Arbeitsmaterialien mit unterschiedlichen Anforderungen (Y-Tong, Speckstein, Holz und Papier) kann das Niveau individuell gesteigert oder herabgesetzt werden. Das Einhalten der Arbeitszeit, als auch das Umsetzen von Arbeitsschritten- und Arbeitsvorgaben ist ein vorrangiges Ziel, das handwerkliche Endergebnis ist nur zweitoder drittrangig. Im Schultraining, sowie im Sozialtraining (jeweils 2x wöchentlich im Wechsel an den Nachmittagen) werden Unterlagen erarbeitet, die sich kontinuierlich steigern lassen. Jeder Teilnehmer hat die Grundübungen, wie ruhiges Arbeiten, Zuhören und Wiedergabe der Aufgabenstellung zu erfüllen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Gruppenarbeiten möglich, sowie selbständiges Bearbeiten von ausgesuchten Themen möglich, wie zum Beispiel Fähigkeiten für ein straffreies Leben nach dem Vollzug, Stärken und Schwächen der eigenen Person und Hilfe suchen nach der Inhaftierung. Im Vergleich des Vorjahres haben sich die Anforderungen des Schul- und Sozialtraining aufgrund der steigenden Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, kurz 210

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UMF`s, geändert. Somit steht in diesen Modulen das Erlernen der deutschen Sprache im Vordergrund. Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit wurde bei den meisten Insassen möglich, nachdem sie sich eingelebt hatten und Ihre Abwehr gegen eine akzeptierende Offenheit tauschen konnten. Konsequenz mit Milde und Ruhe, bewährte sich als die beste Methode in der Arbeit mit den Jugendlichen. Nach der Akzeptanz der Persönlichkeit der Anleiterinnen, sowie der Insassen und der Annahme der Schwächen und Stärken bei Jedem, ergab sich auch die Möglichkeit mit Humor oder Konfrontation eine Weiterentwicklung zu begleiten. Die wertfreie Akzeptanz und verlässliche Betreuung der Insassen durch die Anleiterinnen ist sehr zum Vorteil gereift und ließ manches Vorurteil abklingen, welches die Insassen durch vorherige Erfahrungen und Rollenverständnisse mitbrachten.

5. Soll/Ist- Vergleich Die Maßnahme soll laut Antrag 8 bis maximal 10 Insassen beschäftigen. 2015 waren monatlich durchschnittlich 8 Teilnehmer der Maßnahme zugewiesen. Jan Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 7 8 9 4 5 8 10 9 12 7 7 6 Durchschnittlich waren die Teilnehmer 3 Monate in der Maßnahme. Das Durchschnittsalter der Teilnehmer lag bei 17 Jahren.

5.1

Teilnehmer 39 Insassen waren vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 dem Projekt zugewiesen. Weitere 2 Insassen waren bereits 2014 in der Maßnahme eingesetzt und nahmen auch 2015 weiter teil. • 35 Teilnehmer waren Untersuchungsgefangene, • 6 hatten eine Jugendstrafe.

Aus den Schulbiographien der Teilnehmer konnte entnommen werden, dass es sich bei fast allen, bis auf wenige Ausnahmen, um „Schulvermeider“ handelte. Dies hat zur Folge, dass diese Insassen zunächst einen Schulbesuch in der JVA verweigern. Schule ist für sie äußerst negativ besetzt. Gerade diese Insassen weisen erhebliche Defizite im elementaren Grundwissen auf. Häufig bewegt sich ihr Leistungsniveau in Deutsch und Mathematik auf der 4. bis 6. Klasse der Hauptschule. Darüber hinaus sind sie nicht in der Lage, sich über einen längeren Zeitraum zu konzentrieren und eine Leistungsmotivation zu entwickeln. Diese Defizite sollen in der Maßnahme bearbeitet werden, mit dem Ziel, die Insassen für eine Beschulung zu motivieren. Diese Gruppe der Insassen weist in der Regel aber auch eine hohe Unruhe auf. Sie können sich nicht selbst beschäftigen, leiden extrem unter dem „eingeschlossen sein“ und haben Probleme überhaupt anzukommen. Oft ist dies noch mit Entzugserscheinungen (fast alle kiffen draußen erheblich) gepaart. Die Maßnahme bietet diesen Insassen in gewisser Weise Schutz, weil die Anforderungen und der Leistungsdruck zunächst gering sind und je nach Fähigkeit und Fertigkeiten des Einzelnen langsam gesteigert werden. Der durchschnittliche Verbleib der Teilnehmer im Jahr 2015 lag bei 3 Monaten.

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5.2

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Verbleib der Teilnehmer

26 Teilnehmer verließen die Maßnahme, 15 Teilnehmer wechselten in andere Beschäftigungsmaßnahmen im Jugendvollzug entlassen aus U-Haft abgelöst aus disziplinarischen Gründen entlassen in stationäre Drogentherapie nahmen auch 2016 weiter an der Maßnahme teil

16 2 2 6

Übergang in andere Maßnahmen Elementarkurs

4

Bildhauer

3

TIP Hausarbeiter

4 3

Tier- und Hofkolonne gesamt

1 41

6. Verlauf des Projekts 6.1 Die Arbeit mit den Insassen Die Arbeit der Insassen beinhaltet Handwerkstechniken am Vormittag (3,5 Std.) und am Nachmittag Schultraining und Sozialtraining im Wechsel (jeweils 1,5 Std.). Jeden Morgen beginnt die Arbeit der Insassen mit einem Stuhlkreis. Hier hat jeder Insasse die Möglichkeit sein Befinden oder auch Termine (Anwaltstermin/ Arzttermine etc.) anzukündigen. Bei einem Neuzugang in der Maßnahme wird der Stuhlkreis mit einer Vorstellungsrunde erweitert. Hier stellt sich jeder Teilnehmer mit Name und Alter vor. Anschließend werden die Arbeiten vom Vortag abgefragt und schließlich mit der Arbeit begonnen. Die Abfrage der jeweiligen Werkstücke, als auch das Erinnern der Arbeit an den Vortag sind entscheidend um einen ruhigen Arbeitsanfang gewährleisten zu können. Das ruhige Zuhören und jeden Einzelnen aussprechen zu lassen, ist in einer größeren Gruppe schon die erste Leistung die erbracht wird. Danach nimmt jeder Insasse seinen Arbeitsplatz ein und fordert sein benötigtes Werkzeug an. Die Herausgabe findet nacheinander statt. Das Arbeiten an einem festen Arbeitsplatz und die Arbeit in Ruhe auszuführen, ist für die meisten Insassen eine Herausforderung. Häufig lässt die Konzentration sehr schnell nach und eine alternative Arbeit muss angeboten werden. Diese findet in einem separaten Raum statt. Als Alternative wird häufig ein Puzzle angeboten. Den Insassen macht puzzeln Spaß und fördert zudem die Konzentration. Der Vormittag im Handwerk ist durch mehrere Pausen unterbrochen, da die Leistungsfähigkeit am Anfang in der Gruppe bei ca. 20 Minuten liegt. Zum Ende des Jahres wurde der Stundenplan aufgrund gesteigerter Arbeitsmotivation und Ausdauer den Insassen angeglichen (s.u.). Ist der Vormittag ruhig und produktiv verlaufen, kann es vor dem Mittagessen, als Belohnung, noch zu einer Spielrunde kommen. Gern wird Uno gespielt. Die Mittagspause beträgt 90 Minuten. Die Insassen gehen zurück auf die Hafträume und bekommen ihr Essen und haben die Möglichkeit sich auszuruhen und sich auf den Nachmittag vorzubereiten. Im Wechsel sind Schul- und Sozialtraining am Nachmittag geplant. 212

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Das Schultraining wird auf den einzelnen Insassen mit seinen Fähigkeiten abgestimmt und findet in Einzelarbeit statt. Mathe ist meistens beliebt, Deutsch weniger (mit Ausnahmen) und Englisch sowie Erdkunde sind die schwächsten Fächer der Insassen. Im Schultraining wird an Einzeltischen gearbeitet und die Ergotherapeutinnen begleiten jeden Insassen individuell. Im Verlauf des Jahres hat sich das Schultraining insoweit geändert, dass dieses aufgrund der UMF´s und der damit resultierenden Sprachbarrieren in 2 Gruppen stattfand. Zum einen eine Gruppe, die bereits das grundlegende Wissen der deutschen Sprache besitzen und ihnen individuell Aufgaben für eine Einzelarbeit zur Bearbeitung gegeben werden konnten. Die zweite Gruppe bestand darin die deutsche Sprache zu vermitteln. Im Sozialtraining wird die Gruppenarbeit als Methode gewählt. Die Kleingruppen von zwei oder drei Personen bekommen die gleiche Aufgabe und sollen diese innerhalb einer bestimmten Zeit oder mit bestimmten Anforderungen bewältigen. Die Kleingruppen stellen ihre Ergebnisse vor, die von allen möglichst ohne eine negative Bewertung angenommen werden sollen. Aufgaben können z.B. sein, das Erstellen des Eifelturms, einer Seilbahn oder eines Wolkenkratzers nur aus Zeitungspapier und Kreppband. Ebenso ist das Erfinden einer Geschichte aus vorgegebenen 12 Worten und das Vortragen vor der Gruppe eine Anforderung, die nicht jedem leicht fällt. Auch das Bearbeiten von Normen und Werten ist in schriftlicher Form im Sozialtraining integriert, ist aber im Verlauf des Jahres aufgrund der Sprachbarrieren stark zurückgegangen. Hier wird vermehrt auf spielerscher Ebene das Erlernen der Sprache gefördert, z.B. mit MemoryKarten. Jeden Nachmittag werden dann für ca. eine halbe Stunde Spiele wie Rummykub, Kniffel, Phase 10 oder auch Jenga angeboten. Das Kartenspielen lässt sich nur in Gruppen durchführen, die ohne Spielsuchtproblematik sind, da sich die Stimmung sonst sehr aufheizt und Verlieren oder Gewinnen bei den Insassen nicht mehr spielerisch sondern sehr realistisch empfunden wird. Viele klare Regeln und Strukturen erleichtern den Arbeitstag und dennoch ist jeder Tag anders und das Durchsetzen der Regeln ist eine scheinbar nie endende Aufgabe. Leider gibt es auch den Fall der Ablösung vom Arbeitsplatz. Eine Ablösung vom Arbeitsplatz/Betrieb erfolgt, wenn durch den Insassen ein reibungsloser und sicherer Arbeitsablauf nicht gewährleistet werden kann. Wenn es körperliche Auseinandersetzungen zwischen Insassen gibt und wenn die Regel nach mehrmaliger Verwarnung des Insassen ( 3malig) nicht umgesetzt werden kann.

Stundenplan 8.00-8.50 8.50-9.00 9.00-10.00 10.00-10.15 10.15-11.30 11.30-13.00 13.00-13.45 13.45-13.50 13.50-14.30

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Handwerk Sport Handwerk Handwerk Pause Sport Pause Pause Handwerk Handwerk Handwerk Pause Pause Pause Pause Handwerk Handwerk Handwerk Handwerk Mittag Mittag Mittag Mittag Sozialtraining Schultraining Sozialtraining Schultraining Pause Pause Pause Pause Sozialtraining Schultraining Sozialtraining Schultraining

Freitag Handwerk Pause Putzen Pause Abschluss

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Aufgrund der gesteigerten Arbeitsmotivation und Ausdauer wurde der Stundenplan zum Ende des Jahres geändert. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00-10:00 Handwerk Sport Handwerk Handwerk Handwerk 10:00-10:30 Pause Handwerk Pause Pause Pause 10:30-11:30 Handwerk Handwerk Handwerk Handwerk Handwerk 11.30-13:00 Pause Pause Pause Pause 13:00-14:30 Sozialtraining Schultraining Sozialtraining Schultraining

6.2

Regeln für den Arbeitsalltag Diese Regeln werden mit jedem Insassen zu Beginn der Maßnahme besprochen. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert eine Abmahnung oder ein Disziplinarverfahren! Das Regelwerk bekommt jeder Insasse ausgehändigt und muss dieses unterschreiben. Für Teilnehmer mit Migrationshintergrund übersetzt ein Dolmetscher diese Regeln.

• • • •

• • • • • •

6.3

Arbeits- und Pausenzeiten müssen eingehalten werden. Das Rauchen ist in allen Räumen nicht gestattet! Unser Umgangston ist freundlich und respektvoll Den Anweisungen der Anleiter ist Folge zu leisten Allgemeine Verhaltensregeln sind einzuhalten, z.B. nicht aus dem Fenster rufen, keine Beleidigungen, keine Prügeleien, keine Drogen, nicht mit Gegenständen werfen, singen oder rappen etc. Das Lager und das Büro dürfen nur nach Aufforderung betreten werden. Der Putz-Plan muss eingehalten werden! Die Arbeiten aller Personen sind wertzuschätzen und dürfen nicht beschädigt werden. Der Arbeitsplatz ist nach Beendigung der Handwerkszeit sauber zu hinterlassen! Auf ein gepflegtes Äußeres ist zu achten, Kopfbedeckung ist nicht geduldet. Es hat kein Körperkontakt stattzufinden.

Beispiel der Einarbeitungsphase von extrem Verhaltensauffälligen Insassen Im Vergleich zum Vorjahr fand im Jahr 2015 in der Einarbeitungsphase keine 1:1Betreuung statt. Diese wird notfalls eingeleitet, wenn bereits im Tagesablauf auf den Stationen der Insasse negativ, z.B. durch aggressives Verhalten den Bediensteten oder auch den Mitinsassen gegenüber, aufgefallen ist. Diesen Insassen fällt es sehr schwer, sich in eine Gruppe einzufinden und sich an die vorgegebenen Regeln in der JVA zu halten. Gerade diese Insassen benötigen Tagesstruktur und Beschäftigung.

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Methodische Vorgehensweise in der Einzelbetreuung: • Vorgespräch: Zeigen der Räumlichkeiten, Regeln vorlesen und Kennen lernen • Klärung der Begleitung, Arbeitseinsatztage pro Woche, Stundenumfang, Arbeitsaufgabe • Einzelarbeitsplatz getrennt von der Gruppe, Pausenbegleitung • Absprechen bzw. Informationen über den Insassen einholen (Sozialarbeitern und AVD-lern) • Langsame Steigerung des Arbeitseinsatzes, teilweise gemeinsame kurze Spielrunden • Integration in die Kleingruppe im Werkraum, ca. 1, 5 Stunden • Steigerung des Arbeitseinsatzes in der Gruppe, gemeinsames Abschlussspiel mit allen Teilnehmern • Hausaufgaben zur Vorbereitung für das Schul- oder Sozialtraining • Ein Nachmittag pro Woche in der Maßnahme, meistens Schultraining mit Wissensvermittlung im Rechnen, Schreiben und Lesen • Steigerung der Nachmittagseinheiten, bis die ganze Woche möglich wird • Beschreibung der Fortschritte oder Hindernisse/Auffälligkeiten in der Entwicklung des Insassen • Langsame Integration des Insassen in die Gruppe, z.B. mit Hilfe eines Gesellschaftsspieles • Begleitung einer weiteren Entwicklung der Förderung oder eines möglichen Zieles in/außerhalb der JVA • Entlassung oder Freistellung für einen weiteren Arbeitsplatz, im besten Fall Schulplatz, wenn kein Abschluss vorhanden • Abschlussbericht/Vermerk für die Strafakte über den Entwicklungstand des Insassen

6.4

Probleme Bei Über- oder Unterbelastung, neuer Gruppenkonstellation oder physischer und psychischer Belastung der Insassen ist die Pausenzeit oft unruhiger und auch diese müssen von den Anleitern begleitet werden. Zudem müssen die Arbeitszeiten, in Absprache mit den Insassen, ggf. reduziert werden. Eine Erhöhung der Stunden wird ebenfalls mit den Insassen besprochen. Außerdem waren viele Insassen mit Migrationshintergrund in der Maßnahme. Häufig waren deren Deutschkenntnisse wenig bis gar nicht vorhanden. Dies führte häufig zu Missverständnissen und zu einer Unruhe innerhalb der Gruppe. Das Annähern der unterschiedlichen Kulturen musste langsam ertastet werden. Führte aber im Verlauf des Jahres zu einem empathischen Arbeitsklima. Diese Gruppe der Insassen hat ein hohes Begleitungspotential sowohl im Handwerk als auch im Schul- und Sozialtraining. Die Unterstützung der Dolmetscher hat einen hohen Wert.

6.5

Veränderungen Eine veränderte Situation ergibt sich im Arbeitsumfeld aus den UMF´s= unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

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Die Anzahl der UMF´s ist im Vergleich zum Vorjahr enorm gestiegen. Waren es im Vorjahr lediglich vier jugendliche Straftäter sind es im Jahr 2015 über 50% der Teilnehmer. Durchschnittlich blieben die Jugendlichen zwischen zwei und drei Monaten in der Maßnahme. Die im Jahr 2015 neu eingeführte Alphabetisierungsgruppe unterstützte die Jugendlichen an drei Vormittagen (Montag, Mittwoch und Freitag) zusätzlich beim Erlernen der deutschen Sprache. Die Teilnehmer hatten somit zwei Arbeitsplätze. Das Erwerben von handwerklichen Fähigkeiten wurde zweitrangig. Wie bei den deutschsprachigen Teilnehmern gibt es auch bei den UMF´s unterschiedliche Wissensstände. Somit wird jeder Einzelne individuell gefördert und unterstützt. Das Zusammenführen bzw. Annähern der einzelnen Kulturen stand im Vordergrund. Anfänglich wurde die Zusammensetzung der Gruppe so gewählt, dass UMF´s und deutschsprachige Teilnehmer zu je 50% zusammengefügt wurden, damit eine Integration untereinander stattfinden konnte. Dies war aber zum Ende des Jahres aufgrund der steigenden Anzahl an UMF´s nicht mehr möglich. Zum Ende des Jahres bestand die Maßnahme aus Teilnehmern mit Migrationshintergrund.

6.6

Veranstaltungen 2015 fand zum ersten Mal ein Osterbasar auf dem Außengelände der JVA statt. Die Betriebe stellten die von Insassen produzierten Werkstücke zum Verkauf aus. Für die Maßnahme „step by step“ ergab sich somit die Gelegenheit auch an die Öffentlichkeit heranzutreten.

6.7

Kooperationspartner Der wichtigste Kooperationspartner ist nach wie vor die JVA Bremen. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern im Jugendvollzug, der 2015 neu eingegliederten Alphabetisierungsgruppe und den Dolmetschern ist von Offenheit und Akzeptanz geprägt.

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7. Ergebnisse und Statistiken Leistungsniveau: • 36 ohne Schulabschluss • 4 einfacher Hauptschulabschluss • 1 erweiterter Hauptschulabschluss

Staatsangehörigkeit: • 14 Deutsch • 27 andere Nationalitäten

Staatsangehörigkeit Deutsch Marokkanisch Syrien Algerisch Ägyptisch Polnisch Giunea Libanesisch Türkisch

8. Praktische Durchführung der Maßnahme Den Handwerkstechniken geht eine Einweisung in Arbeitsschutz und Unfallverhütungsmaßnahmen voran. Diese werden von den Insassen gelesen und unterschrieben, damit die grundsätzliche Handhabung, wie z.B. kein Essen und Trinken am Arbeitsplatz oder die Werkzeughandhabung etc. ernst genommen werden und bei Nichtachtung dieser Regeln auch geahndet werden können.

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Die unterschiedlichen Handwerkstechniken können je nach fachlicher Kompetenz der Insassen in unterschiedliche Schweregrade eingeteilt werden. Somit ist es möglich auf jeden Insassen individuell die Anforderung an das Werkstück zu erhöhen oder ggf. auch herab zu setzen. Dies ist besonders wichtig, da die Insassen meist möglichst ein schnelles und erfolgreiches Ergebnis erzielen wollen. Auch ist es wichtig, den Insassen die verschiedenen Teilabschnitte zu erläutern. Hier können sie notfalls noch einmal abwägen, ob sie diese Technik in diesem Umfang durchführen können. Sollten die Fertigkeiten der Insassen nicht genügen oder ihre Selbsteinschätzung zu hoch sein, unterstützen wir sie oder geben ggf. Hilfestellung, damit das Produkt für den Insassen zufriedenstellend beendet werden kann. Dies erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, da sie oftmals Schwierigkeiten haben, Hilfe anzunehmen. In der ersten Handwerkseinheit werden den Insassen die verschiedenen Techniken, anhand von Modellen, gezeigt. Danach können sie entscheiden, mit welcher Technik sie beginnen wollen. Hier hat sich die Holztechnik im Bereich der Maßnahme „step by step“ etabliert. Da es den Insassen oft sehr schwer fällt sich für ein Werkstück aus Holz oder auch für eine andere Technik zu entscheiden, besitzen wir zudem Bastelbücher mit Vorlagen. Diese werden in der Maßnahme sehr gut angenommen.

8.1 Die Handwerkstechniken Die Ziele der Handwerkstechniken : Übung und Verbesserung von • Konzentration und Aufmerksamkeit • Lernen und Merken • Ausdauer und Selbstständigkeit • Verantwortung und Sorgfalt • Kontakt-, Kritik- und Teamfähigkeit • Frustrationstoleranz und Problemlösestrategien • Ordnungsbereitschaft ( Aufräumen, putzen/reinigen der Räume) • Motivation und Antrieb • Steigerung des Selbstwertgefühls, des Selbstbewusstseins und der Selbstsicherheit Diese Techniken können sowohl einzeln oder in einer Gruppe durchgeführt werden. Folgende Techniken wurden im letzten Jahr durchgeführt:

Holz Holz ist ein Werkstoff, den man in unterschiedlichen Härtegraden, Längen und Stärken bearbeiten kann. Durch die Bearbeitung von Holz kann man unterschiedliche Oberflächen von rau bis weich schaffen und somit die Sensibilität fördern. Zudem gibt der Werkstoff die Möglichkeit, es auf unterschiedlich er Art und Weise zu bearbeiten. Hier ist es möglich, zum einen mit unterschiedlichen Farben (Acryl, Beize, Lasuren), aber auch z.B. mit dem Brennpeter Konturen zu schaffen. Das Anforderungsniveau kann mit diesem Werkstoff von gering, z.B. Schichtholzobjekt, bis hin zum Regal gesteigert werden. Die Aufgabe ist es, die Insassen schrittweise an das

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gesteigerte Niveau heranzuführen. Dies beinhalten das Verständnis von Längen und Maßeinheiten, sowie der Umgang mit Hilfsmitteln, z.B. Lineal. Das Arbeiten mit Holz erfordert zudem, beim höheren Anforderungsniveau, mit komplexen Arbeitsabläufen, viel Genauigkeit und Sorgfalt über einen längeren Zeitraum der Konzentration. Aufgrund der erstmaligen Teilnahme am Weihnachtsbasar wurden neue Projekte bzw. Werkstücke (Herbstblätter und Sterne) geschaffen. Hier konnte die Herstellung von den Herbstblättern in unterschiedliche Teilabschnitte unterteilt werden, welche von den Insassen besetzt wurden und die auch untereinander getauscht werden konnten, damit eine monotone Arbeit vermieden wurde. Die Teilabschnitte hatten zudem unterschiedliche Anforderungsniveaus. So konnten die Insassen je nach Fertigkeiten und Fähigkeiten erstmalig die Position frei wählen. Im weiteren Verlauf wurden die Positionen der Insassen gewechselt. Die Produkte aus Holz, die entstanden waren vielfältig und in Haus und Garten gern gesehen. Im Bereich der Maßnahme wurde in einer Gruppenarbeit in diesem Jahr eine Bank restauriert. Über Tage wurde der alte Belag abgeschliffen und dann in Feinarbeit neu bemalt. Diese Bank soll nach Fertigstellung im Pausenbereich benutzt werden.

Pappmache Pappmache ist eine Technik, die nur wenige Hilfsmittel benötigt. Zum einen benötigt man Kleister, den man gut vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn anrühren und quellen lassen kann. Zum anderen Zeitungspapier, welchen man gut in der ansässigen JVA- Bibliothek besorgen kann. Je nach Motiv kann sich das Anforderungsniveau von einfach bis schwer einteilen. Zu den einfachen Motiven gehört, z.B. ein Sparschwein. Hier wird ein aufgeblasener Luftballon mit Zeitungsschnipseln ummantelt. Aus einer einfachen Luftballon-Form kann man mit Hilfe von Eierkartons Füße, und mit einer aufgerollten Zeitung einen Kringel-Schwanz formen. Die Ummantelung muss mehrmals durchgeführt werden, damit eine Festigkeit zustande kommt. Dies fordert den Insassen oftmals viel Geduld ab, da die einzelnen Schichten eine Trocknung benötigen. Nach dem Trocknen wird mit Hilfe eines Kutter-Messers ein Ritz für den Geld-Einwurf geschnitten. Danach kann das Schwein je nach Belieben mit Acryl-Farbe, Federn oder Ähnlichem verziert werden. Ein höheres Anforderungsniveau hat Pappmache, wenn mit Kaninchendraht die gewünschte Form hergestellt wird. Hier wird zusätzlichen Hilfsmitteln, wie Seitenschneider und Draht gearbeitet, um den Kaninchendraht zu trennen bzw. nach der Formung wieder zu verbinden. 219

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Speckstein Speckstein ist ein Stein bestehend aus Talk. Ihn gibt es je nach Herkunftsort in unterschiedlichen Härtegraden. Innerhalb der Maßnahme wird hier mit einem weichen Stein gearbeitet. Hier ist es möglich mit Säge, Raspel, Pfeile und Schleifpapier zu arbeiten und die genannten Werkzeuge bzw. Hilfsmittel kennen zu lernen. Ein weicher Stein gibt einen leichten größeren Widerstand beim Bearbeiten, als Holz (Eiche). Der Vorteil an Speckstein ist, dass der Stein keine Splitter produziert. Der Nachteil beim Bearbeiten ist die Staubentwicklung. Um diese einzugrenzen, wird der Stein auf einem feuchten Tuch bearbeitet. Um den Stein zu formen ist der Kreativität keine Grenze gesetzt, jedoch fiel es den Insassen oftmals schwer mit der Kreativität umzugehen. Hier halfen ihnen die Speckstein-Bücher, in denen die Objekte bildnerisch dargestellt sind. Die Bearbeitung dieses Materials erfordert zudem den Insassen teilweise ein hohes Ausmaß der visuellen Vorstellungsgabe. Die Umsetzung von einer bildnerischen Vorgabe zum eigentlichen Objekt. Zudem fordert es ihnen eine gewisse Frustrationstoleranz ab. Hier musste mit Geduld und Unterstützung ein Weg geschaffen werden, z.B. mit ihm zusammen ein Objekt wählen, welches er sich visuell nähern kann und was für ihn auch zu leisten ist. Die Fähigkeit zur Kompromissbereitschaft und Flexibilität wurden hierdurch gefördert.

Y-Tong (Porenbeton) Eine weitere Technik ist das Arbeiten mit Y-Tong. Hier wird ähnlich vorgegangen wie beim Speckstein. Allerdings bietet dieser Stein weniger Widerstand als Speckstein. Der Vorteil bei diesem Material ist, dass man ihn nach Schaffung der Form mit Acryl-Farbe anmalen kann.

Seidenmalerei Seidenstoffe gibt es in verschiedenen Varianten und sie werden in großer Vielfalt angeboten (Tücher, Schals etc.). Die Seidenmaltechnik bietet sich an, da sie strukturiert angewendet werden muss, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen. Die Vorgehensweise ist wie folgt: Das Seidentuch muss im ersten Arbeitsschritt mit klarem Wasser ausgespült werden. Durch das Spülen werden Knickfalten und die Stoffstärke entfernt (so kann der Stoff die Farbe besser aufnehmen). Anschließend wird das Tuch auf einen Rahmen gespannt. Diese Vorgehensweise wird angewandt, wenn mit einem Motiv als Vorlage gearbeitet wird, welches auf den Stoff erst mit Bleistift übertragen und anschließend mit Gutter (zähflüssige Farbe, die verhindert, dass die Farbe über die Linien hinaus treten kann) nachgezogen wird. Nach der Trocknung kann mit dem Auftrag der Farbe begonnen werden. Wenn dieser wiederum getrocknet ist, wird durch Bügeln die Farbe auf dem Stoff fixiert. Erst durch Ausdauer und Geduld lässt sich nach einigen Arbeitsschritten das Ergebnis erahnen. Nach zwei, drei Übungsschritten sind sehr gute Ergebnisse von den Insassen erarbeitet worden.

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Stencil Stencil ist eine Technik, die Genauigkeit und konzentriertes Arbeiten voraussetzt. Hierzu werden gewünschte Motive auf ein Kartonpapier übertragen und anschließend mit einem scharfen Messer ausgeschnitten. Die nun hergestellte Schablone wird auf den gewünschten Untergrund gelegt und mit einer Spraydose angesprüht. Das Motiv sollte für den Einstieg lediglich aus einer Farbe bestehen. Kann aber auch gesteigert werden, indem man mehrere Schablonen herstellt und diese nacheinander auf den Untergrund legt. Auch kann der Untergrund bereits farblich auf das Motiv abgestimmt werden.

String Art Bei dieser Technik werden von einem gewünschten Motiv (z.B. ein Blatt) lediglich die Umränder auf ein Holzstück übertragen. In diese Ränder werden nun Nägel im gleichen Abstand zueinander geschlagen. Anschließend wird ein Wollfaden, Häkelfaden oder Ähnliches benutzt um das Motiv auszufüllen. Hierzu wird der Faden um die Nägel gespannt. Der Kreativität ist es frei, ob lediglich die Umrandung gespannt wird oder das Motiv komplett mit dem Faden gefüllt wird. Auch kann durch ein Wechsel von Farben die unterschiedlichen Höhen und Tiefen des Motivs sichtbar gemacht werden.

Weitere Techniken sind: • Ton • Mosaiktechnik • Pappe und Papier • Bildnerisches Gestalten • Textiles Gestalten • Window- Color

9. Sozialtraining Das Sozialtraining findet sowohl in Einzelarbeit, als auch in Gruppenarbeit statt. Aufgrund von Sprachbarrieren wurde häufig die Gruppenarbeit angeboten, da somit eine Kommunikation und eine Förderung der Sprache gewehrleistet werden konnte. Mit unterschiedlichen Methoden konnten Sozialkompetenzen gefördert werden: • schriftliche Erarbeitung durch Lektüre: „Werte bilden“, pädagogische Erziehung nach Andreas Schick • Kommunikationsspiele- Wortschatzbildung • Gesellschaftsspiele • Rollenspiele

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Sportliche Aktivitäten ohne Wettkampfmentalität (Bowling, Bocce Ball, Minigolf, Tischtennis etc.) Gesprächsrunden über die eigene Zukunft und Ängste die diese beinhalten Parcours mit kognitiven und sportlichen Inhalten

Themen waren unter anderem: • sammeln von eigenen positiven Kompetenzen • wertfreier Austausch von Meinungen • gewaltfreie Worte und Körpersprache • Drogen und allgemein der Abhängigkeitsfaktor, mit den negativen Nebenwirkungen wie geringe Belastung, körperliche und geistige Verflachung der Belastbarkeit • falsche Freunde • finanzielle Belastung • die Integration/Resozialisierung als Vorbestrafter • das Rollenverständnis und die Prägung aus der Kindheit oder der eigenen Familie Durch die vermehrte Drogenabhängigkeit vieler Insassen und der nicht bestehende Familienrückhalt waren die Sozialstunden häufig negativ behaftet. Für sie ist es schwer, sich eine Zukunft ohne Drogen und ein geregeltes Leben ohne Kriminalität vorzustellen. Durch viele Gespräche und durch Aufzeigen von kleinen Zielen bzw. positiven Reflexionen konnte eine positive Entwicklung wahrgenommen werden. In manchen Fällen konnte über eine weiterführende Maßnahme (z.B. Schulbesuch oder Therapie) gesprochen und vorbereitet werden. In schwierigen Situationen wurden auch Einzelgespräche durchgeführt. Bei besonders jungen Insassen mussten sich die älteren Insassen in die Rolle eines Vorbildes einfinden und Geduld mit dem Jüngeren haben. Das Konkurrenzdenken untereinander musste extrem abgebaut werden und die Sichtweisen auf Schwächen und Stärken kam mehr in den Vordergrund. Nach mehreren Wochen wurde es allgemein im Sozialtraining ruhiger und die Akzeptanz der Individualität des Anderen spürbarer. Im Vergleich zum Vorjahr diente das Sozialtraining stärker dem Integrieren der UMF´s. Spielerische Methoden (Tischtennis, Eishockey oder Kollagenarbeit) ließen sprachliche Barriere und den damit verbundenen Druck, die deutsche Sprache zu erlernen, in den Hintergrund treten. Das Lernen durch spielen nimmt den Druck und führt zu einem entspannten Arbeitsklima.

10. Schultraining Das Schultraining beinhaltet das Erlernen der deutschen Sprache, Grundlagen der Mathematik, Geographie und in manchen Fällen auch Englisch. Jeder Teilnehmer bekommt seinem Leistungsniveau entsprechende Aufgaben. Diese werden so gewählt, dass der Teilnehmer weder überfordert noch unterfordert wird. Aufgrund der steigenden Teilnehmerzahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF´s) findet das Schultraining in zwei Gruppen statt, die räumlich voneinander getrennt begleitet werden. Diese Vorgehensweise kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn zwei Ergotherapeuten vor Ort sind. Im Vordergrund steht bei den UMF`s das Erlernen der deutschen Sprache. Durch Schwungübungen werden sie langsam an die Schreibweise herangeführt. Begriffe werden durch Bilder dargestellt. Auch das richtige Aussprechen der Wörter wird hier geübt und erlernt. Jedem Teilnehmer wird ein Vokabelheft ausgehändigt, dass er in der Gruppe 222

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anlegt und weiterführt. Dieses wird zudem auch im Handwerk benutzt, um weitere Vokabeln einzufügen. Diese Methode wird von den Teilnehmern sehr gut angenommen und hilft innerhalb der Gruppe für eine gute Integration. Weiter werden im Schultraining die grundlegenden Fähigkeiten wie Mathematik, Geographie, Deutsch usw. vermittelt. In manchen Fällen wurden auch selbst ausgearbeitete Referate von den Insassen vorgestellt. Aufgrund des großen Anteils mangelnder schulischer Ausbildung und einem hohen Anteil an Schulverweigerern war die Belastbarkeit sehr gering. Zudem war eine Verweigerungstendenz latent vorhanden. Damit ein Fortschritt erzielt werden kann, sind positive Erfahrungen nötig. Smileys und gute Noten (in kleineren Testsituationen) können dies bewirken. Im Laufe des Jahres konnte jedoch eine positive Entwicklung hinsichtlich der Motivation und Konzentrationsfähigkeit erkannt werden. Ein Grund dafür ist womöglich, dass das Schultraining in einem kleineren Rahmen bzw. in zwei Gruppen stattfindet und somit der Geräuschpegel herabgesetzt ist und eine Ablenkung durch Andere nicht mehr stattfinden kann. Zum Schultraining gehört zudem auch das Vermitteln von geographischen Kenntnissen. Zum Beispiel das Zuordnen der Bundesländer mit den dazugehörigen Hauptstädten oder in spielerischer Art mit „Stadt, Land, Fluss“. Auch hier besteht bei den Insassen ein hoher Förderungsbedarf. Das Schreiben von Anträgen, Bewerbungen oder Lebensläufen ist die höchste Kategorie die im Training begleitet wird. Hierbei soll jedoch das Niveau nicht verfälscht werden und dank der Computertechnik sind Fehler durch die Rechtschreib- und Grammatikprüfung selbst erklärend. Für die UMF`s hat sich das Buch „Mein erster Brockhaus“ bewährt. Unterstützend mit den Grundschul-Linien kann die deutsche Schreibweise verständlich gemacht werden.

9. Resümee aus Sicht der Ergotherapie Im Allgemeinen ist im Vollzug zu vermerken, dass sich die Klientel verändert hat. Die Teilnehmerzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF´s) ist in der Maßnahme stark gestiegen. Konnten zu Beginn des Jahres eine Gruppenkonstellation zu je 50% gewährleistet werden, sind es zum Ende ca. 90% UMF´s. Das Annähern der verschiedenen Kulturen war ein großer Bestandteil in der Maßnahme. Aufgrund der Sprachbarrieren kam es oft zu Missverständnissen. Auch wurden Mimik und Gestik oft falsch verstanden, was des Öfteren zu Unruhen in der Gruppe führte. Die Tatsache, dass viele UMF´s in ihrem Heimatland auf der Straße lebten, machte für sie das Eingewöhnen in der Gruppe oft sehr schwer. Hier musste mit viel Geduld und Verständnis entgegengewirkt werden. Eine Unterstützung waren zum Ende des Jahres, die neu eingestellten Dolmetscher. Das Arbeiten hat sich insofern verändert, dass man aufgrund der Sprachbarrieren ruhiger, langsamer und mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel mit Bildern, an die Teilnehmer herantritt. Auch die Teilnehmer müssen sich in mehr in Geduld üben, da das Erklären einer Aufgabe mehr Zeit beansprucht. Jedem Teilnehmer sollte möglichst die gleiche Aufmerksamkeit zu teil werden. Im Bereich der handwerklichen Fähigkeiten benötigen diese Teilnehmer wenig Unterstützung. Der Hauptanteil stellt das Integrieren in der Gruppe dar. Das Akzeptieren der Regeln, respektvoller Umgang und das Verständnis, dass nicht alles sofort und gleich passieren kann muss mit viel Ruhe und mit Hilfe der Dolmetscher oft in der Gruppe dargestellt werden. Das Sozialtraining ist zurzeit in der ursprünglichen Ausführung nur zum Teil möglich. In der Gruppe können keine Themen schriftlich bearbeitet oder diskutiert werden. In diesem Fall wird bildlich, spielerisch oder durch Vorbildfunktion angeleitet. Die Fähigkeit eines 223

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Einzelnen sich in der Gruppe einzufinden, Regeln zu akzeptieren und andere Kulturen zu respektieren ist eine hohe Herausforderung. Die Zusammenarbeit mit jedem Bereich (AVD´s, Sozialarbeiter, Dolmetscher usw.) beansprucht mehr Zeit um für jeden Einzelnen ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen. Die Begleitung der Teilnehmer ist somit in diesem Jahr in diesem Bereich individueller und zeitaufwendiger aufgrund der Sprachbarrieren geworden. Dies bedeutet besonders Geduld, Ruhe, Belastbarkeit, Konsequenz und Verlässlichkeit vorzuweisen. Für die Teilnehmer ist dies ebenso ein Lernen am Vorbild. Die Maßnahme bietet den Insassen die Möglichkeit, sich in einem geschützten Raum, mit der neu erlangten Lebenssituation einzuleben. Hier können ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten erarbeitet bzw. erlernt und gefestigt werden.

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„Werkraum Sonne 3“ Hoppenbank e.V. Jahresbericht 2015 1. Einleitung Dies ist der Jahresbericht des Modellprojekts „Werkraum Sonne 3“ für den Berichtszeitraum 01.01.2015 bis zum 31.12.2015. Das Projekt startete zum 01.06.2013 und war zunächst für zwei Jahre bis zum 31.05.2015 befristet. Die zweijährige Modellphase verlief erfolgreich: hohe Akzeptanz bei der Zielgruppe, intensive Nutzung des Angebotes trotz zum Teil erheblicher Entfernungen vom Wohnsitz, positive Veränderungen bei einzelnen Klienten. Das Angebot wurde verlängert und ist jetzt bis zum 31.12. 2016 bewilligt. Wir berichten zunächst über die Grundlagen zum Projekt, die Zielgruppe, den Arbeitsauftrag, die rechtlichen Voraussetzungen, die Kooperationspartner sowie die Räumlichkeiten. In einem weiteren Abschnitt beschreiben wir den Projektverlauf 2015, die Arbeitsschwerpunkte der Ergotherapie und der begleitenden Sozialarbeit. Zum Schluss skizzieren wir das Projekt anhand von einigen ausgewählten Zahlen und Fotos. Der Bericht endet mit einem Resümee und Ausblick auf das Jahr 2016 2.

Grundlagen und Projektbeschreibung

Nachdem die Comeback GmbH ihr Abarbeitungsangebot im niedrigschwelligen Bereich der Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen zum Jahresende 2012 eingestellt hatte, wurde von den Sozialen Diensten der Justiz und dem Verein Hoppenbank auf Wunsch des Senators für Justiz und Verfassung gemeinsam ein Konzept für diesen Personenkreis neu entwickelt. Dieses Konzept sah vor, das durch eine Fachkraft (Ergotherapeut) die Zielgruppe zur Abarbeitung ihrer Ersatzfreiheitsstrafe angeleitet wird, dabei gleichzeitig das Grundarbeitsverhalten gefördert, das Sozialverhalten gebessert und anstehende soziale Problemlagen durch Unterstützung eines Sozialassistenten bearbeitet werden. Dabei war der Standort, unmittelbar auf dem Gelände der JVA Bremen und weit entfernt vom städtischen Wohnsitz zahlreicher Betroffenen, nicht unumstritten.

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Heute, nach über zwei Jahren Projekttätigkeit kann man sagen, dass die Zielgruppe den Weg nach Oslebshausen auf sich nimmt, das gleichzeitig tagestrukturierende Angebot gerne annimmt und täglich zwischen 12 und 20 Klienten ihre Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten. Das Projekt „Werkraum Sonne 3“ bietet eine niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeit zum Abarbeiten von Geldstrafen für schwer vermittelbare Personen an. Die angesprochene Zielgruppe, die von einer Ersatzfreiheitsstrafe betroffen ist, zeichnet sich vorrangig durch schwerwiegende soziale Lebensverhältnisse wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung und Armut, Suchtmittelabhängigkeit, Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie psychische Probleme aus. Innerhalb dieser Zielgruppe lässt sich eine weitere Gruppierung von nicht vermittlungsfähigen Personen identifizieren, die sich durch spezielle Merkmale abzeichnet: -

Schwere psychosoziale Störungen von längerer Dauer und starke gesundheitliche Einschränkungen mit teilweise chronischen Krankheitsverläufen.

-

Milieugebundene negative Beziehungsstrukturen und/oder soziale Isolation

-

Stark eingeschränkte Handlungs- und Bewältigungsstrategien

-

Ausgeprägtes Flucht- und Ausweichverhalten als Konfliktlösungsmuster

-

Geringe Belastbarkeit und situationsabhängige Entscheidungsfindung.

-

Bisherige Tilgungsversuche (Ratenzahlung bzw. Gemeinnützige Arbeit) sind gescheitert

-

Drohende unmittelbare Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe

Die oben skizierten Merkmale sind charakteristisch für die schwer vermittelbaren Personen, die seit Juni 2013 im „Werkraum Sonne 3“ gemeinnützige Arbeit ableisten können. Das Projekt war als Modellvorhaben für die Dauer von zwei Jahren angelegt und auf dem Außengelände der JVA Bremen in der Sonnemannstrasse 3 verortet. Das Projekt stellt 15 Einsatzplätze zur Verfügung. Betroffene Personen werden von der Brücke Bremen, dem Projekt Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen und den Sozialen Diensten der Justiz Bremen vermittelt. Die betroffenen Personen können von montags bis freitags dort ihre gemeinnützige Arbeit zur Tilgung von Geldstrafen und zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen ableisten. Mit Bezug zur Problemlage der Teilnehmer erfolgt die Tätigkeit mit arbeitstherapeutischer Unterstützung durch eine Fachkraft. Für 2015 sollten folgende Punkte erreicht werden: 1. Es sollten ca. 2.250 Abarbeitungstage erreicht werden 2. Es sollten ca. 90 Fälle im Jahr bearbeitet werden. 3. Planung und Umsetzung zur weiteren Verbesserung der Räumlichkeiten (Fußboden/Fenster /Sanitärbereich/Ausstattung). 4. Das Projekt sollte eine arbeits- und integrationsfördernde Wirkung auf die Zielgruppe haben.

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Die JVA Bremen hat Räumlichkeiten in dem ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Sonnemannstraße 3 zur Verfügung gestellt. Diese Räumlichkeiten wurden im Frühjahr 2013 mit Unterstützung des Trägers Förderwerk, Mitarbeitern der JVA Bremen und Mitarbeitern des Vereins Hoppenbank sowie Abarbeitern und ehrenamtlichen Tätigen hergerichtet. Die Erstausstattung erfolgte weitestgehend mit gebrauchten Möbeln, Werktischen und EDV-Geräten. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Modellvorhaben sind im Strafgesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung genannt. Strafgesetzbuch (StGB) § 43 Ersatzfreiheitsstrafe: „An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.“ Strafprozessordnung (StPO) § 459e:“ (1) Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf Anordnung der Vollstreckungsbehörde vollstreckt. (2) Die Anordnung setzt voraus, dass die Geldstrafe nicht eingebracht werden kann oder die Vollstreckung nach § 459c Abs. 2 unterbleibt. (3) Wegen eines Teilbetrages, der keinem vollen Tag Freiheitsstrafe entspricht, darf die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe nicht angeordnet werden. (4) die Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, soweit die Geldstrafe entrichtet oder beigetrieben wird oder die Vollstreckung nach § 459d unterbleibt. Absatz 3 gilt entsprechend.“ Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) Art 293 Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe und Erbringung von Arbeitsleistungen:“(1) Die Landesregierung werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen zu treffen, wonach die Vollstreckungsbehörde dem Verurteilten gestatten kann, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 des Strafgesetzbuches durch freie Arbeit abzuwenden, Soweit der Verurteilte die freie Arbeit geleistet hat, ist die Ersatzfreiheitsstrafe erledigt. Die Arbeit muss unentgeltlich sein; sie darf nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltung übertragen.“ Ab Beginn des Jahres 2014 trat die neue Regelung, die so genannte „Härtefallregelung“ in Kraft. Auszug aus § 5 Absatz 2 Tilgungsverordnung (TiVO) im Lande Bremen: „Durch Ableistung von vier Stunden gemeinnütziger Arbeit wird die Vollstreckung eines Tages der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet. In besonders begründeten Fällen wird die Vollstreckung eines Tages der Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableistung von drei Stunden gemeinnütziger Arbeit abgewendet. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn die Verurteilten Person nachweislich 1. Als schwerbehinderter Mensch anerkannt ist. 2. Nach begründetem ärztlichen Attest und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen durch Krankheit einschließlich des Missbrauchs von Alkohol oder Drogen – auf nicht absehbare Zeit nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig ist.“ Die Auswirkungen des neuen Gesetzes vom 12.12.2013 zur Ersatzfreiheitsstrafe (§5 Abs. 2 TiVO) im Lande Bremen und die darin enthaltene Möglichkeit die Abarbeitung von Härtefällen wurden im Berichtszeitraum berücksichtigt (vgl. Projektverlauf).

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Kooperationspartner: Das Projekt kooperiert mit der Brücke Bremen (Standorte Neustadt, Bremen-Nord und Stadtmitte), durch Zuweisung von Teilnehmern, ebenso weisen die Sozialen Diensten der Justiz Klienten dem Projekt zu. In Einzelfällen kommt es auch zur Zusammenarbeit mit dem Projekt „Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen“ des Vereins Hoppenbank in der Karl-Bröger-Straße. Das „Förderwerk“ ist ein weiterer Kooperationspartner wenn es um spezielle Werkzeuge geht, die dem Projekt Werkraum Sonne 3 nicht zur Verfügung stehen. Die Kooperation mit der JVA Bremen erfolgt auf mehreren Ebenen. - Sicherheitsüberprüfung der Teilnehmer - durch die Tischlerei erhält das Projekt unterschiedlichste Materialien. - durch den offenen Werkhof erhält das Projekt überschüssiges Mittagessen. Räumlichkeiten: Den Teilnehmern steht ein großer Arbeitsraum (ca. 60m²)mit Werktischen und Stühlen zur Verfügung, ebenso zwei angrenzende Räumlichkeiten mit je ca. 20m² Grundfläche ausgestattet mit Werkbänken und Materialschränken. In einem weiteren, kleineren Besprechungsraum steht außerdem ein Computer mit Internetzugang zur Verfügung, über das Internet können die Klienten auch Recherchen für die Arbeits- und Wohnungssuche durchführen. Im Frühjahr 2015 wurde der Sanitärbereich saniert und der Fußboden in den Werkräumen ausgetauscht. Personal: Frau Liedtke, seit dem 01.06.2013 als Ergotherapeutin im Projekt beschäftigt, schied zum 31.05.2015 aus. Die Stelle konnte durch Herrn Hendrik Hahn zum 01.06. 2015 wieder besetzt werden. Herr Hahn ist gleichfalls ausgebildeter Ergotherapeut. Den Aufgabenbereich des Sozialassistenten hatte auch im Berichtsjahr 2015 Herr Rieck übernommen. Von Juni 2015 bis Ende Dezember 2015 wurde das Projekt durch einen peergroupmediator (Injob) unterstützt. Standortdaten: Anschrift: Werkraum Sonne 3 Sonnemannstrasse 3 28239 Bremen Kontakt: Telefon: Telefax Email

69 64 27 20 – Henrik Hahn 69 64 27 21 – Thomas Rieck 69 64 27 22 [email protected] [email protected] 228

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Öffnungszeiten: montags – donnerstags freitags

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09.00 – 15.00 Uhr 09.00 – 14.00 Uhr

Projektverlauf 2015

Vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 wurden 71 Personen dem Projekt zugewiesen, davon vermittelte Brücke Bremen Sozialen Dienste der Justiz im Lande Bremen Projekt Ersatzfreiheitsstrafen-Reduzierung

59 TN = 83,1 % 10 TN = 14,1 % 02 TN = 2,8 % 71 TN = 100,0 %

Acht Personen sind nicht im Projekt angekommen, d.h. trotz angekündigter Vermittlung erschienen diese Personen nicht zur Arbeitsaufnahme. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt. Einer Person wurde nach Überprüfung durch den Sicherheitsdienst der JVA der Zugang zum JVA-Gelände und damit zum Projekt untersagt. Vom 01. Januar 2015 bis zum 31.Dezember 2015 wurden 8.830,0 Stunden gemeinnützige Arbeit im Projekt Werkraum Sonne 3 abgeleistet. Gegenüber dem Vorjahr wurden 1.388,5 Stunden mehr abgearbeitet, dies entspricht Steigerung von knapp 19%. Rechnerisch konnten in 2015 ca. 2.731 Hafttage eingespart werden, das sind 529 Tage mehr als im Jahr 2014. Von 62 Personen (diese Zahl ergibt sich aus den Neuanmeldungen 2015 minus den Nichterschienenen sowie seitens der von der JVA abgelehnten Person) befanden sich 41 (66,13%) in einer Substitutionsbehandlung und fielen somit unter die neue Härtefallregelung (Stundenreduzierung von 4 auf 3 Stunden). Durchschnittlich bedient jeder Teilnehmer 1,4 Aktenzeichen mit ca. 95 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe bzw. Arbeitsauflagen gemäß § 153 a StPO Die seit März 2014 dem Projekt zur Verfügung gestellten Einzelfahrscheine der Bremer Straßenbahn AG konnten noch bis Mitte Oktober 2015 ausgehändigt werden. Seit dem 23. Oktober 2015 ist das Kontingent ausgeschöpft. 45 Teilnehmer, die aufgrund ihrer äußerst bescheidenen finanziellen Verhältnisse kein Sozialticket kaufen konnten und zudem außerhalb des näheren Umfeldes der Einsatzstelle wohnten (ein Weg mehr als 6km), profitierten von dem Angebot. Wenn auch nicht belastbar, so hatten wir doch den Eindruck, dass die meisten Teilnehmer die Fahrt zur Abarbeitungsstelle völlig legal mit einem Fahrschein antraten. Im Berichtszeitraum 2015 wurden wöchentlich ca. 43 Einzelfahrscheine (total 1.833 Stück, verteilt auf 43 Arbeitswochen) an ausgewählte Klienten ausgegeben. 19 Klienten nutzten die Möglichkeit die Einsatzstelle mit dem Fahrrad zu erreichen. 229

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Diese Fahrräder wurden vorab durch die eigene Fahrradwerkstatt verkehrstauglich hergerichtet und den Teilnehmern leihweise zur Verfügung gestellt. Leider ist der Zugang zu alten Fahrrädern in 2015 durch verschiedene Gründe unterbrochen worden, sodass das Projekt dringend auf Ersatz angewiesen ist. Ergo/- Arbeitstherapie Ein ausgebildeter Ergotherapeut leitet jeden einzelnen Teilnehmer individuell bei der Arbeit an und unterstützt ihn bei Bedarf in den verschiedenen Handwerkstechniken und Arbeitsanweisungen. Regelmäßig kommen die Klienten morgens bei Arbeitsbeginn ins Büro und suchen den Kontakt zu den Mitarbeitern, das aktuelle Befinden wird besprochen und eine geeignete Arbeitsaufgabe für den Tag besprochen. Die zuzuweisende Arbeit ist oft von der „Tagesform“ des einzelnen Klienten abhängig. Jeder Teilnehmer arbeitet an einem seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechendem Werkstück, eine Unter- oder Überforderung wird hierdurch vermieden und die Motivation zum „Durchhalten“ erhöht. Um die Teilnehmer zu fördern und eine Weiterentwicklung zu initiieren, werden die Aufgaben ständig angepasst und das Niveau, wenn möglich gesteigert. Stimmungsschwankungen und eine sehr hohe Empfindsamkeit der Teilnehmer erfordern vom Anleiter ein hohes Maß an Empathie. Jedem Teilnehmer wird individuell und tagesformabhängig eine Arbeit zugewiesen, der Teilnehmer erhält eine detaillierte und umfassende Arbeitseinweisung und wird im Arbeitsprozess unterstützt, dies insbesondere durch Rückmeldungen in Form eines möglichst positiven „Feedbacks“ sowie durch Hilfestellungen, wenn Arbeitsschritte nicht vollständig verstanden wurden. Diese Arbeitsmethode ermöglicht den Teilnehmern an den Aufgaben „ zu wachsen“. Gearbeitet wird mit den verschiedensten Materialien (Holz, Peddigrohr, Seide, Speckstein und Farben) für die Herstellung von Werkstücken. Die fertigen Werkstücke werden gemeinnützigen Organisationen überlassen oder auf Wohltätigkeitsbasaren für gemeinnützige Zwecke verkauft. Zudem werden die gefertigten Produkte für die Gruppenräume der JVA genutzt. Seit Juli 2015 wurden für eine Kindertagesstätte alte Möbel restauriert und kindgerechter gemacht. Über diesen Arbeitsansatz werden Ausdauer, Erfolg, Misserfolg, Teamarbeit, Regelbewusstsein und Motivation gefördert. Diese Angebote und Erfahrungen in einem geordneten Setting wirken sich positiv auf den weiteren Entwicklungsprozess aus. Die Fahrradwerkstatt nimmt eine Sonderstellung innerhalb des Arbeitsangebotes ein, dort werden alte Fahrräder zerlegt, restauriert und verkehrstauglich instand gesetzt. Dank der Unterstützung der JVA wurden alte Fahrräder zur Verfügung gestellt. Teilweise wurden von Altmetallhändler noch weitere Fahrräder erworben. Dadurch bieten wird den Teilnehmern eine anspruchsvolle Aufgabenstellung. Die fertiggestellten Fahrräder werden wiederum an andere Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme verliehen.

Verbesserung des Grundarbeitsverhaltens Durch einen Beurteilungsbogen, der über verschiedene Items das Grundarbeitsverhalten und Sozialverhalten zu erfassen sucht, kann eine Einschätzung diesbezüglich erfolgen. Beim Beginn einer Abarbeitung wird durch Einschätzung der Mitarbeiter ein Bogen ausgefüllt und ein Punktwert errechnet. Dieser Wert gibt auf einer Skala von 1 bis 5 an, 230

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wie gut das Grundarbeitsverhalten des Teilnehmers nach Einschätzung des Mitarbeiters ist. Am Ende der Abarbeitung wird ein solcher Beurteilungsbogen erneut ausgefüllt und der dann ermittelte Punktwert zeigt an, ob sich das Arbeitsverhalten verändert hat. Nach bisherigem Einsatz dieses Fragebogens hat sich bei 60% der Teilnehmer eine Verbesserung des Arbeits-und Sozialverhalten gezeigt, bei 30% ist keine Veränderung aufgetreten. Bei 10% der Teilnehmer wurde aufgrund der zu kurzen Verweildauer keine Beurteilung vorgenommen. Fallbeispiel Herr T. ist 44 Jahre alt, am 13.07.2015 begann er in der Sonne 3 seine Geldstrafe abzuarbeiten. Der Teilnehmer hatte ein Aktenzeichen mit insgesamt 150 Std. Durch seine Heroinabhängigkeit wird er mit Polamidon (höhere Wirksamkeit als bei Methadon) substituiert, hat aber zusätzlich weiteren Suchtmittelgebrauch. Herr T. kam zunächst unregelmäßig, diese Unregelmäßigkeit nahm innerhalb der nächsten Wochen ab. In den weiteren Monaten kam Herr T. regelmäßig und war bei den Terminabsprachen zuverlässig. Sein Arbeitsverhalten hat sich kontinuierlich verbessert, seine Arbeitsmotivation steigerte sich. Zum Beginn der Teilnahme wurden die Interessenslagen und die Motivation von Herrn T. erfragt: „Er wolle gerne in der Fahrradwerkstatt arbeiten, da er hier schon Vorerfahrungen habe und die Arbeit ihm liegen würde“ Der Teilnehmer bekam erst leichte Aufgaben damit keine Überforderung entsteht, durch die kontrollierte und strukturierte Arbeitsbetreuung konnte Herr T. an seinen Aufgaben wachsen. Dies steigerte seine Motivation zur Arbeit. Als Herr T. die Tilgung der Geldstrafe beendet hatte waren seine Gefühle gemischt, er war stolz und glücklich über die erfolgreiche Abarbeitung seiner Geldstrafe und sein Durchhaltevermögen, zugleich auch betrübt das er nun keiner strukturierten Arbeit mehr nachgehen kann. Nach Abschluss der Abarbeitungsmaßnahme trat Herr T. eine von den Mitarbeitern empfohlene stationäre Entgiftung an. Zwecks weiterer Begleitung wurde der Klient an das bestehende Eingliederungsnetzwerk (Berufshilfe/Integrationscoaching WieNeT) vermittelt. Sozialarbeit: Die begleitende Sozialarbeit besteht zunächst darin, die Teilnehmer zu motivieren die angetretene Abarbeitung durchzuhalten, auch wenn Formtiefs und andere Unwägbarkeiten auf sie einwirken. Nur wenn die Teilnehmer auch regelmäßig erscheinen kann ein positiver Effekt aus diesem Angebot abgeleitet werden (tatsächliche Abarbeitung der Ersatzfreiheitsstrafe und positive Verhaltensänderungen) Deshalb erfolgt ein enges Monitoring der Teilnehmer, (Telefonate zur Motivation, wenn sich gehäuft Fehltage abzeichnen/ aber auch Nachfragen nach dem Befinden bei Erkrankungen). Daneben werden die Teilnehmer in Einzelfällen auch bei Behördengängen begleitet, ebenso erfolgt eine Begleitung bei Gerichtsverhandlungen, wenn dies von den Teilnehmern gewünscht wird. Die ständige Aufgabe ist die Bearbeitung der Suchtmittelabhängigkeit, diese wird immer wieder thematisiert und zur Entgiftung angeregt. Der körperliche und psychische Zustand 231

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ist oft so desolat, dass eine Entgiftung lebensnotwendig ist und diese zwingend eingeleitet werden muss. Aus der Entgiftung entsteht gelegentlich der Wunsch nach einer Langzeittherapie. Auch hier erfolgt eine Begleitung und Motivationsförderung um dieses Ziel zu erreichen. Im Jahr 2015 haben sich 12 Teilnehmer in die Entgiftung begeben, zwei Teilnehmer haben eine Langzeittherapie begonnen. Neben der Suchtproblematik finden sich Überschuldung und Wohnprobleme bei denen geholfen wird. Die Vermittlung an Schuldnerberatungsstellen ist gleichfalls Aufgabe der begleitenden Sozialarbeit. Kooperationspartner: Es findet ein ständiger Austausch mit den Kooperationspartnern statt. Wöchentlich ist eine Mitarbeiterin der Berufshilfe (Hoppenbank e.V.) vor Ort, um gemeinsam mit den Teilnehmern Lebensläufe und Bewerbungen zu erstellen. Ebenso findet eine Vermittlung in geeignete Maßnahmen statt. Seit Oktober 2015 besteht die Möglichkeit für die Teilnehmer, sich an das Wiedereingliederungs-Netzwerk (WieNeT) zu wenden, über dieses Projekt ist eine besonders zeitintensive Begleitung und Betreuung möglich. 2 x jährlich erfolgt die Teilnahme am „Runden Tisch“ initiiert durch die Sozialen Dienste der Justiz, ein Mitarbeitet des Projekts Werkraum Sonne 3 nimmt hier teil. Die Mitarbeiter nahmen 2015 an Fortbildungen im Bereich SGB I/II/XII und an einem Deeskalationstraining teil.

4. Der Projektverlauf in Zahlen und Fotos

Einige statistische Daten zum Projektverlauf, sowie die Beschreibung der Zielgruppe anhand ausgewählter Merkmale erfolgt im folgenden Punkt. Ergebnisse / Statistiken Gesamt abgeschlossen Fälle davon vollständig getilgt davon teilgetilgt davon nicht angetreten davon …§459 f.

73

gesamt

73

34 30 9 0

Männer Frauen 57 16 24 10 25 5 8 1 0 0 57

16

Total 73 34 30 9 0 73

Tabelle 1: Fallzahlen im Projekt Werkraum Sonne 3 für den Berichtszeitraum 1.1.2015 – 31.12.2015

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eingesparte Hafttage abgeschlossene und laufende Fälle Klienten Brücke

Männer Frauen

1.537

596

Total

2.133

Klienten Ersatzfreiheitsstrafenreduzierung 43 107 150 Klienten Soziale Dienste der Justiz 379 69 448 gesamt 1.959 772 2.731 Tabelle 2: eingesparte Hafttage im Berichtszeitraum 2015 im Projekt Werkraum Sonne 3 62 Teilnehmer wurden Statistisch erfasst. Diese Zahl ergibt aus den 71 zugewiesenen Personen, abzüglich der 9 Personen, die nicht im Projekt angekommen sind.

Soll Stunden

N = 62 TN Anzahl Fälle

Anteil in %

1 - 100

7

11,29%

101 - 200

17

27,42%

201 - 500

28

45,16%

über 500

10

16,13%

Gesamt 62 100,00% Tabelle 3: Übersicht Soll-Stunden (abzuarbeitende Arbeitsstunden) im Berichtsjahr 2015

N = 62 TN Anteil in %

Altersgruppen

Teilnehmer

20 - 25 Jahre

3

4,84%

26 - 30 Jahre

10

16,13%

31 - 35 Jahre

12

19,35%

36 - 40 Jahre

15

24,19%

41 - 50 Jahre

17

27,42%

51 - 60 Jahre

5

8,07%

Gesamt 62 100,00% Tabelle 4: Teilnehmer nach Altersklassen Berichtsjahr 2015 233

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N = 62 TN Ausbildungsstand

Teilnehmer

Ausbildung abgeschlossen Ausbildung abgebrochen ohne Ausbildung

Anteil in %

24

38,71%

30

48,39%

8

12,90%

Gesamt 62 100,00% Tabelle 5: Ausbildungsstand der Teilnehmer Berichtsjahr 2015

N = 62 TN Herkunft Staatsangehörigkeit

Teilnehmer

Anteil in %

Deutsch

47

75,81%

Migration

15

24,19%

Geamt 62 100,00% Tabelle 6: Migrationshintergrund der Teilnehmer Berichtsjahr 2015

Abhängigkeit Mehrfachnennung möglich

substituiert

41

aktuell abhängig gefährdet ohne

24 33 3

Tabelle 7: Abhängigkeit (Mehrfachnennungen möglich) 53 Teilnehmer (85,48%) haben eigenen Wohnraum 8 Teilnehmer (12,90%) leben in einer Betreuungseinrichtung 1 Teilnehmer lebt noch im Elternhaus (1,61%) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen 57 Teilnehmer (91,94) 5 Teilnehmer leben von der Grundsicherung bzw. Rente (8,06%) 234

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Fotos Holzarbeiten der Teilnehmer,

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5.

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Resümee und Ausblick 2016

Wie in den Vorjahren ist es angezeigt, dass die Anleitung zur gemeinnützigen Arbeit individuell und flexibel erfolgen muss, Überforderungen vermieden, Suchterkrankung und Sozialkompetenzen (Arbeitsverhalten in der Gruppe, Umgang mit Konflikten in der Gruppe, Frustrationstoleranz, Mitbringen von Problemen aus dem persönlichen Umfeld) berücksichtigt werden müssen. Die Arbeit erfordert Geduld, kleine Fortschritte wollen erkannt und rückgemeldet werden und ebenso müssen Rückschläge und Misserfolge von den Beteiligten verkraftet werden. Nach wie vor mangelt es vielen Teilnehmern an der nötigen Konzentration und Energie, sich länger mit einer selbst gewählten Aufgabe zu beschäftigen. Durch die intensive, individuelle Begleitung der Maßnahmeteilnehmer stellen sich Erfolge hinsichtlich der Tagesstrukturierung und des Freizeitverhaltens ein. Im Hinblick auf das Jahr 2016 wollen wir gemeinsam das Platzangebot von 10 – 15 Arbeitsplätzen möglichst voll auslasten. Im abgelaufenen Jahr 2015 wurde das Projekt „Werkraum Sonne 3 durchschnittlich von 12,87 Teilnehmern (2014 = 10,6 Teilnehmer) genutzt. Ein weiteres Ziel ist es, die gegenwärtigen und zukünftigen Teilnehmer in Folgemaßnahmen überzuleiten.

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Am Ende möchten wir uns bedanken bei allen Kooperationspartnern, insbesondere den zuweisenden Diensten (Soziale Dienste der Justiz im Lande Bremen, der Brücke Bremen und dem Projekt Ersatzfreiheitsstrafen-Reduzierung). Des Weiteren gilt unser Dank der JVA Bremen die uns mit vielen Materialien (Fahrräder, Holz) ausgeholfen haben. Ein besonderes Dankeschön gilt dem Offenen Werkhof, der uns mit Gartengeräten, seinem Fahrdienst und gelegentlichem Mittagessen unterstützt hat. Februar 2016 Henrik Hahn/ Thomas Rieck

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Sozialer Trainingskurs für Erwachsene (STK) gemäß § 153a StPO und § 59a STGB des Vereins Hoppenbank e.V.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Vorbemerkung Rechtliche Grundlagen Zielsetzung des STK Struktur des STK Ablauf des STK Kooperation Ressourceneinsatz

1.

Vorbemerkung

Nach längerer politischer Debatte ist das Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung am 01.03.2013 in Kraft getreten. Die §§ 153a StPO und 59a StGB (Einstellung bei Erfüllung von Auflagen und Weisungen; Verwarnung mit Strafvorbehalt) wurden entsprechend (punktuell) verändert, die Zielgruppe weiter gefasst und die Erfüllungsfrist der Auflagen und Weisungen in bestimmten Fällen (auf ein Jahr) ausgedehnt. Seither ist es der Staatsanwaltschaft möglich, mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, wenn der Beschuldigte an einem sozialen Trainingskurs teilnimmt. Der Verein Hoppenbank e.V. wurde von der Senatorischen Behörde für Justiz und Verfassung gebeten zu prüfen, ob in den o. g. Fällen Soziale Trainingskurse angeboten werden können. Nach Informationen der Sozialen Dienste der Justiz wird das Fallaufkommen pro Jahr bei ca. 30 Fällen gesehen. Nach breiter fachlicher Diskussion hat sich der Verein Hoppenbank e.V. entschieden, sich dieser Aufgabe anzunehmen und gezielt umzusetzen. Die am Täter und Delikt orientierte Einzel- und Gruppenarbeit soll das bisherige Angebot der Verein Hoppenbank e.V. im Lande erweitern und qualitativ ergänzen. 2. Rechtliche Grundlagen Gemäß § 153a StPO kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen und mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich Auflagen und Weisungen erteilen, die geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Im Rahmen einer

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Aufzählung kommen verschiedene Auflagen und Weisungen in Betracht, unter Punkt 6 die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs. Erfüllt der Beschuldigte die Auflagen und Weisungen, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden (§153a Abs. 1 StPO). Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 59 Abs. 1 StGB). Das Gericht bestimmt gemäß §59a StGB eine Bewährungszeit. Gemäß § 59a Abs. 2 StGB kann das Gericht den Verwarnten anweisen, an einem Sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Verwarnten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden; auch dürfen die Auflagen und Weisungen zur Bedeutung der vom Täter begangenen Tat nicht außer Verhältnis stehen. Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, dass es bei der Verwarnung sein Bewenden hat (§ 59b StGB).

3. Zielsetzung des STK Der STK stellt eine delikt- und täterbezogene psychosoziale Kurzintervention dar, die der Rückfallvermeidung und dem Opferschutz dient. Ziel ist es, gewalttätigen Straftätern aufzuerlegen, an einem Interventionsprojekt „Täterarbeit“ teilzunehmen. Durch die Wahrnehmung und die Bearbeitung der eigenen Gewalthandlungen werden durch den STK folgende Ziele angestrebt: a) b) c) d) e)

Sensibilisierung für eigene aggressive Verhaltensstrukturen. Verantwortungsübernahme für die hieraus resultierenden strafbaren Handlungen. Wahrnehmung der Folgen für das Opfer. Verbesserte Selbstkontrolle zur Rückfallvermeidung. Ggf. Inanspruchnahme weitergehender psychosozialer Hilfen.

4. Struktur des STK Die Rahmenbedingungen des STK sind wie folgt: • • • • • • • •

Die Maßnahme wird in der Regel von zwei MitarbeiterInnen durchgeführt. Die Gruppe der TeilnehmerInnen soll in der Regel fünf TeilnehmerInnen nicht überschreiten. Die Sozialen Trainingskurse werden vierteljährlich durchgeführt, wenn ausreichend TeilnehmerInnen vorhanden sind. In begründeten Fällen sind Einzelberatungen möglich. Die Gruppensitzungen erfolgen in der Regel wöchentlich. Eine Teilnahme ist verpflichtend. Die Gruppensitzungen sind so zu gestalten, dass auch berufstätige TeilnehmerInnen teilnehmen können. Jede Sitzung umfasst 90 Minuten. Der soziale Trainingskurs findet in den Räumen des Vereins Hoppenbank e.V. statt. Die Dauer der Maßnahme umfasst in der Regel ein Aufnahmegespräch für jede/n TeilnehmerIn und vier Gruppensitzungen. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht werden über die Aufnahme / Nichtaufnahme und den Abschluss / einen Abbruch informiert.

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• • •

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Es können nur TeilnehmerInnen am Sozialen Trainingskurs teilnehmen, die die vorgeworfene Tat nicht bestreiten oder den bisher erfassten Tathergang nicht grundsätzlich infrage stellen. Die Regeln des Sozialen Trainingskurses müssen akzeptiert und schriftlich bestätigt werden. Akut Suchtmittelabhängige können nicht aufgenommen werden. Auch andere besondere Gründe können einer Aufnahme entgegenstehen und bedürfen im Einzelfall einer besonderen Begründung gegenüber der zuweisenden Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht.

5. Ablauf des STK Die inhaltlichen und zeitlichen Abläufe stellen sich wie folgt dar: •

Das Aufnahmegespräch dient dem Kennenlernen der Gruppenmitglieder, den Informationen über den Ablauf der Maßnahme und die Erläuterung der Gruppenregeln. Am Ende unterzeichnen die TeilnehmerInnen eine schriftliche Erklärung über ihre Teilnahmebereitschaft und eine Datenschutzerklärung.



Die vier Gruppensitzungen sind methodisch inhaltlich strukturiert.



In den Sitzungen sollen sich die TeilnehmerInnen detailliert mit dem Tathergang auseinandersetzen.



In den ersten drei Sitzungen bearbeitet die Gruppe die Themen deliktisches Verhalten, Folgen für die Opfer und Verantwortungsübernahme.



Die letzte Gruppensitzung dient der Reflexion des bisherigen Verlaufs, den Informationen über weitergehende Hilfsangebote und der Auswertung der Maßnahme.



Ein Ausschluss erfolgt, wenn zwei Treffen versäumt werden, Gewalt angedroht oder angewandt wird sowie eine Mitarbeit verweigert wird. Über den Ausschluss entscheiden die zuständigen MitarbeiterInnen. Der Ausschluss wird umgehend der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht mitgeteilt.



Eine erneute Teilnahme am Sozialen Trainingskurs ist möglich und kann bei Bedarf erarbeitet werden.

6. Kooperation Die Teilnahme der Probanden am Sozialen Trainingskurs erfolgt aufgrund einer Auflage oder Weisung der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts. 7. Ressourceneinsatz und Beginn Der STK erfordert einen besonderen Ressourceneinsatz. Der zeitliche Aufwand lässt sich pro MitarbeiterIn wie folgt beschreiben: Aufnahmegespräch Gruppensitzungen (ggf. Einzelsitzungen) Vor- und Nachbereitungszeiten Aufwand pro MitarbeiterIn gesamt

5 x 45 Minuten 4 x 90 Minuten 4 x 90 Minuten

225 Minuten 360 Minuten (+255 Minuten) 360 Minuten 945 Minuten = 15,75 Std. = 20,00 Std.

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Bei zwei MitarbeiterInnen beträgt der Aufwand ca. 40 Stunden pro Kurs. Zugrunde gelegt wurden 6 Kurse p. a. mit 240 Stunden Arbeitszeit für 2 MitarbeiterInnen. Die Maßnahme hat am 01.07.2015 begonnen – es wurden 4 Klienten von den zuweisenden Stellen angemeldet.

Ansprechpartner/-in Frau Grünhagen-Jüttner Telefon 0421 – 557 86 96 [email protected] Herr Rieck Telefon 0421 – 69 64 27 21 [email protected]

Telefonzeiten Mo.-Do. 9:00 – 15:00 Uhr Fr. 9:00 - 12:00 Uhr Anschriften Kornstraße 112 D – 28201 Bremen Sonnemannstr. 3 D – 28239 Bremen

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Tilgung von Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit beim Verein Hoppenbank e.V. und im Landesprogramm „Chance V“

Im Landesprogramm „Chance V“ - 2015 wurden gemeinnützige Beschäftigungsplätze angeboten. Für die Tilgung von Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit wurden von der Förderwerk GmbH (und Teestube Hoppenbank) 9 Beschäftigungsplätze im KompetenzCentrum (Bau- und Gartenarbeiten) bereitgestellt, die TN/innen wurden durch die „Brücke Bremen“, dem Projekt „Ersatzfreiheitsstrafen-Reduzierung“ und den Sozialen Diensten der Justiz vermittelt. Arbeitskleidung für Abarbeiter/innen wurden über Projektmittel ESF abgerechnet. Es wurden in 2015 – 22 Personen beim Förderwerk und Teestube beschäftigt, die ihre Geldstrafe mit insgesamt 4.022 Stunden getilgt haben.

Darüber hinaus konnten 2015 - 31 Klienten direkt beim Verein ihre Geldstrafen mit 1.783 Tagen durch gemeinnützige Arbeit in der Teestube – Küchenbereich, dem Haushandwerkerbereich und Reinigungsdienst - abarbeiten und die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen vermieden werden. Bei 14 Klienten wurden Ratenzahlungen zur Tilgung der Geldstrafe geleistet und ca. 150 Tage Haft vermieden.

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Ich lese für Dich (Zwischenbericht 2015) Durchführungszeitraum:

15.10.2015 – 14.10.2016 gefördert über ESF – Mittel

„Ich lese für Dich“ - Inhaftierte Mütter und Väter lesen für ihre Kinder Inhaftierte Mütter und Väter lesen vor Mikrophon in 2 – 3 Einzel-Aufnahmesitzungen eine Geschichte für ihr Kind vor, sprechen nach Wunsch einen persönlichen Gruß an ihr/e Kind/Kinder auf, erzählen etwas, singen ein Lied und wählen passende (Kinder-) Musik aus. Die durch eine Tontechnikerin erstellten Aufnahmen werden durch die Projektleiterin bearbeitet, die CD zusammengestellt und gebrannt. Die fertige CD wird der/dem inhaftierten Mutter/Vater übergeben, die sie dem Kind zukommen lassen. Implementieren und Durchführen der Maßnahme in der JVA Bremen, zunächst im geschlossenen Männervollzug, danach im geschlossenen Frauenvollzug, dann folgt die Umsetzung in der Untersuchungshaft und bei Bedarf in der Jugendanstalt.

Umsetzungs- und Arbeitsschritte für den Zeitraum 15.10.2015 - 14.10.2016: 1.)

Ankündigung des Projektbeginns, der Projektziele und des Projektverlaufs in der Vollzugsleiterkonferenz.

2.)

Ankündigung des Projektbeginns, der Projektziele und des Projektverlaufs in der Sozialdienstkonferenz.

3.)

Ankündigung des Projekts in Form von Plakaten ca. 3 Wochen vor Beginn der Aufnahme in der betreffenden Abteilung (geschlossener Männervollzug).

4.)

Ankündigung des Projekts in Form von Plakaten 3 Wochen vor Beginn der Aufnahme im geschlossenen Frauenvollzug.

5.)

Ankündigung des Projekts in Form von Plakaten ca. 3 Wochen vor Beginn der Aufnahme in der Untersuchungshaft.

6.)

Ankündigung des Projekts in Form von Plakaten ca. 3 Wochen vor Beginn der Aufnahme in der Jugendanstalt.

7.)

Informationsveranstaltung vor Aufnahmebeginn für die in der betreffenden Abteilung interessierten Gefangenengruppen mit Bücherauswahl und Terminplanung der Aufnahmen.

8.)

14-tägig:

9.)

Schneiden der Tonaufnahmen, Vertonung und Brennen der CD.

Aufnahme

in

Einzelsitzungen

(2-3

Personen

in

2



2,5

Stunden).

10.) Übergabe der CD an Inhaftierte/n, durch sie Weitergabe an Sohn/Tochter.

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Eingesetztes Personal: Frau Renate Neumann-Herlyn Funktion: Projektleitung und Projektdurchführung Einsatzort: JVA Bremen, Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen Zeitlicher Umfang: ca. 130 Stunden Frau Mine Mütze Funktion: Einsatzort: Zeitlicher Umfang:

Tontechnikerin JVA Bremen, Am Fuchsberg 3, 28129 Bremen ca. 80 Stunden

Die Maßnahme wird in den Räumen der JVA Bremen durchgeführt, in der Regel werden die vorhandenen Besprechungsräume auf den jeweiligen Vollzugsabteilungen genutzt bzw. ein Raum in der Bibliothek. Tische und Stühle, die technischen Geräte für die Aufnahmen sind Leihgaben des Vereins Leonhardt und von Weser-Radio.TV und werden zum jeweiligen Termin in die JVA transportiert.

Kooperationspartner: Senator für Justiz und Verfassung (JVA Bremen), Radio-Weser.TV, Stadtbibliothek Bremen.

Zuweisung von Teilnehmern/Klienten, Aufnahmegeräte (z. B. Mikrofon und Ständer) als Leihgabe, Ausleihe von Kinderbüchern durch die Stadtbibliothek West an den Bibliotheksstandort in der JVA. Zielgruppen und Projektziele: Zielgruppe der flankierenden Maßnahme sind inhaftierte Väter/Mütter der JVA Bremen im geschlossenen Männervollzug, im geschlossenen Frauenvollzug, in der Untersuchungshaft und bei Bedarf in der Jugendanstalt. Allen Teilnehmern gemein ist, dass sie ein Kind außerhalb des Gefängnisses haben und bereit sind, über diesen Weg den Kontakt positiv mitzugestalten. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot bei dem es keine zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme gibt. In Einzelfällen können über das Angebot auch andere nahestehende Angehörige erreicht werden. Es handelt sich um eine momentan arbeitsmarktferne Zielgruppe, bei denen es zunächst primär um soziale Teilhabe geht. Die Zielgruppe ist überwiegend langzeitarbeitslos, hat in der Regel mehrfache Vermittlungshemmnisse, die einen Wettbewerbsnachteil bewirken. Durch diese flankierende Maßnahme wird eine weitere Zielgruppe erreicht, die Angehörigen der Inhaftierten, hier vor allem die Kinder. Das Projekt verfolgt drei Hauptziele: 1. Es fördert den familiären Zusammenhalt über Mauern hinweg. Die Kinder der inhaftierten Väter/Mütter erfahren durch die für sie hergestellte CD, dass sie ihren Eltern etwas wert sind und trotz Abwesenheit nicht vergessen werden. Dies stärkt ihr Selbstwertgefühl und lässt sie ihre belastende Situation besser aushalten. Der abwesende Elternteil wird ihnen nicht fremd, denn immer wenn sie Sehnsucht haben, können sie dessen Stimme hören. Den einsitzenden Vätern und Müttern ermöglicht das Projekt wiederum, mit ihren Familien in Kontakt zu bleiben bzw. auch den Kontakt wieder aufzunehmen und die Beziehung zu ihren Kindern zu pflegen.

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Erwiesenermaßen werden Inhaftierte, die den Familienbezug wahren, weniger rückfällig. Daneben ist es eine Bestandteil der Vorbereitung auf die Entlassung. 2. Es unterstützt die Sprachkompetenz der Kinder und weckt ihre Lesefreude. Bei den Kindern kann das Vorlesen guter Bücher Lesefreude wecken, ihre Phantasie anregen und ihre Sprachentwicklung fördern. Es macht sie mit der deutschen Hochsprache vertraut und – bei Kindern, die zweisprachig aufwachsen – sicherer im Deutschen. 3. Es fördert und unterstützt Bildungs- und Qualifizierungsprozesse bei den Inhaftierten. Viele Inhaftierte in der JVA Bremen verfügen über ein durchschnittliches bis geringes Bildungsniveau. Verbunden mit dem konkreten Ziel, der Produktion von einer CD, verbessern die inhaftierten Eltern beim Auswählen, Lesen und Vorlesen von Kinderbüchern ihre Lesefreudigkeit. Damit üben sie sich in einer Grundfertigkeit, die für ihr weiteres berufliches Leben unabdingbar ist. Als vorlesende und lesende Eltern können sie darüber hinaus ihren Kindern als Vorbild dienen. Durch die nachträgliche Bearbeitung der Aufnahme können auch Analphabeten oder nur ungenügend (vor-) lesende Personen an dem Projekt teilnehmen und für ihren deutschen Spracherwerb profitieren. Die Projektleiterin liest während der Aufnahme dem/der Inhaftierten Satz für Satz des ausgewählten Kinderbuches vor, diese/r spricht ihn nach, die Helferstimme wird nachträglich gelöscht.

Das Projekt war für 16 Teilnehmer geplant – bis Ende 2015 hatten schon 19 Teilnehmer teilgenommen und CD`s hergestellt. Im Sommer/Herbst 2015 führten Frau Neumann-Herlyn und Frau Mütze ein „Mauersegler“ – Projekt mit dem Titel „Aufnahme läuft“ durch – dessen Abschlussbericht lautet:

12. Oktober 2015 Abschlussbericht „Aufnahme läuft!“ Ein ‚Mauersegler-Projekt‘ in Kooperation mit Radio Weser.TV im Sommer-Herbst 2015 Die Projektidee entstand auf dem Hintergrund der Erfahrungen im Rahmen von „Ich lese für dich. Gute-NachtGeschichten aus dem Gefängnis“. Eine ganze Reihe von Inhaftierten, vor allem im Jugendstrafvollzug, aber auch im Frauenvollzug, hatten sich mit Raps und Liedern für ihre Kinder, manche auch für ein Elternteil oder Ehefraumann/Freundin-Freund eingebracht. „Aufnahme läuft!“ bot Inhaftierten an, unabhängig von einem Adressaten außerhalb der Mauern, einen Song/ein Musikstück/einen Rap einzuspielen, der dann im Rahmen einer Sendung von Radio Weser.TV ausgestrahlt werden soll. Die Absprachen mit Radio Weser.TV und mit den jeweiligen Ansprechpartnern in der JVA gestalteten sich positiv. Dabei konnte jeweils ein wenig benutzter Raum im Jugendstrafvollzug und ein Pausenraum im Frauenvollzug als provisorischer Aufnahmeraum benutzt werden. Das für die Aufnahme notwendigen Equipment wurde von der Projektgruppe mitgebracht – es sind neben einem vom Förderverein der JVA zur Verfügung gestellter Laptop mit Aufnahme-und Schnittprogramm weitere Aufnahmegeräte, die von Radio Weser.TV ausgeliehen werden konnten. Im Jugendstrafvollzug haben sich 6 Personen angemeldet, im Frauenvollzug zunächst 10. Tatsächlich haben dann 3 Jugendliche und 1 Frau insgesamt 4 Lieder eingespielt. Im Einzelnen: A) Jugendvollzug Die Leiterin des Jugendvollzugs, Frau G. Lürssen, informierte Herrn Hille, der eine Freizeitgruppe (Keybordunterricht) im Jugendvollzug leitet. Ein Plakat mit Projektbeschreibung und Trefftermin wurde ausgehängt. Bei dem Informationstreffen am 24. Juni 15 wurden allen 5 Beteiligten eine Auswahl von Grundbeats für Raps vorgespielt, für jeden wurde dann eine CD mit den ihn interessierenden Beats gebrannt, so dass jeder eine Grundlage für die Komposition eines Raps hatte. Zu unserem Erstaunen hatten die interessierten Jugendlichen keinerlei Erfahrung mit dem Rappen, wollten es aber unbedingt probieren. Zwei der Jugendlichen gab schon bald auf. Mit Unterstützung von

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Herrn Hille im Hintergrund ist es dreien gelungen, während drei Aufnahmesessions sendefähige Raps zu produzieren. Dabei haben sich zwei Jugendliche zusammengetan und einen Rap für ihre kleinen Töchter erfunden, einer davon hat außerdem einen Rap über sein bisheriges Leben verfasst und der dritte einen Piraten-Rap gemacht. B) Frauenvollzug Auch Frau Marahrens, unsere Kontaktperson und Sozialarbeiterin im Frauenvollzug, begrüßte das Projekt, denn sie hatte miterlebt, dass bei „Ich lese für dich“ einige Frauen Songs aufgenommen hatten. Bei der Informationsveranstaltung am 22. Juli fanden sich 10 Frauen ein. Dabei wurde klar, dass so gut wie keine von ihnen Erfahrungen mit dem Singen oder Rappen hatte. Drei haben Songs angegeben, die sie in Karaokeform singen wollten. Tatsächlich hat sich dann aber nur eine Frau vorbereitet und in Karaoke-Form einen Song von Helene Fischer eingespielt. Dazu war ein Aufnahmetermin nötig. Die vier Songs werden am Donnerstag, dem 8. Oktober im Rahmen der Sendung „Bremer Bands“ um 12 Uhr bei Radio Weser.TV ausgestrahlt (Wiederholung am Donnerstag, 15. Oktober 12 Uhr). In Absprache mit Radio Weser-TV wurde bewusst darauf verzichtet, darauf hinzuweisen, dass die Raps und der Song in der JVA Bremen produziert wurden. Allen Beteiligten wurde dieser Termin weitergegeben. Außerdem wurde auf Anregung der Projektleiterin ein Treffen zum Sendezeitpunkt am Donnerstag, dem 15.10. um 12 Uhr im Jugendvollzug veranstaltet, an dem auch Stephan Hänke von Radio Weser.TV teilnahm. Das Ziel: anlässlich der Ausstrahlung der Raps die einsitzenden Jugendlichen perspektivisch auf die Möglichkeiten hinzuweisen, die sich beim Bürgerfunk RadioWeser.TV für jeden bieten, der eine Musik- oder andere Sendung machen oder sich daran beteiligen möchte. Leider konnte der Jugendvollzug diese Gelegenheit wohl aus organisatorischen Gründen nicht wahrnehmen, es waren nur die beiden Jugendlichen anwesend, welche die Raps gemacht hatten (der dritte war schon entlassen). Diese hörten fast ungläubig zu, als ihre Raps aus dem Radio kamen. Es ergab sich ein angeregtes Gespräch der beiden Jugendlichen mit Herrn Hänke/Bürgerfunk. Die „Sängerin“ aus dem Frauenvollzug wurde informiert, ist jedoch zum Sendezeitpunkt im Offenen Vollzug. Resumée: Auf dem Hintergrund unserer Vorerfahrungen hatten wir mit einer größeren Resonanz auf das Projektangebot durch die Inhaftierten gerechnet. Eine realistische Prognose darüber ist allerdings auch schwer zu stellen, denn letztlich hängt es bei der relativ großen Fluktuation in der JVA vom Zufall ab, wie viele SängerInnen/MusikerInnen sich in dem Projektzeitraum gerade dort befinden. Das Resultat, die drei Raps und der Song, sind durchaus gelungen. Insbesondere für die inhaftierten Jugendlichen war es offensichtlich eine Ermunterung, sich etwas zuzutrauen. Durch die Ausstrahlung haben sie erfahren, dass sie in der Lage sind, mit ein bisschen Mühe und Durchhaltekraft, etwas Gutes und gut Hörbares herzustellen.

Renate Neumann-Herlyn und Mine Mütze

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Alkoholsuchtberatung und Prävention für Inhaftierte

Durch wöchentliche Beratungsangebote in Form von Gruppen- und Einzelfallarbeit sollen vorrangig Inhaftierte mit einer bestehenden Alkoholerkrankung oder einer drohenden Alkoholerkrankung in der JVA Bremen angesprochen werden, Zusätzlich können bei freien Platzkapazitäten auch Inhaftierte mit anderen stoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen teilnehmen. Eine bestehende oder drohende Suchterkrankung ist ein wesentliches Integrationshindernis in den Arbeitsmarkt. Mit dem Angebot soll die Haftzeit und die Zeit der Entlassungsvorbereitung zur Motivation weiterer Behandlungsschritte genutzt werden.

Das Projekt hat am 01.12.2015 begonnen und wird in der JVA bis 30.11.2016 durchgeführt, gefördert durch den ESF. Folgende Umsetzungs- und Arbeitsschritte sind vorgesehen: Beratung und Unterstützung von Inhaftierten mit bestehender oder drohender Suchtabhängigkeit, spezialisierter Beratungs- und Betreuungsangebote zur Stärkung der intrinsischen Motivation zur Weiterbehandlung und Förderung der Einsichtsfähigkeit über die Vermittlung von kognitiven Wissen. Umsetzungs- und Arbeitsschritte ab dem 01.12.2015. 1.) Teilnehmer werden durch ausgewählte Mitarbeiter der JVA Bremen auf das Angebot hingewiesen, die Teilnahme wird als Behandlungsangebot nahegelegt. Es können sich Inhaftierte zusätzlich auch aus Eigeninteresse bewerben. 2.) Erstellung eines Flyers für die Maßnahme, Angebotsaushang auf den verschiedenen Vollzugsabteilungen. 3.) Mit allen zugewiesenen Teilnehmern wird ein Vorgespräch durchgeführt. Das Vorgespräch dient einer ersten Suchtanamnese, der Vorbereitung auf die Gruppenarbeit und der Absprache einer ggf. zunächst notwendigen Einzelfallarbeit. 4.) ggf. Abschluss eines Vertrages über die vom Teilnehmer zu erbringenden Leistungen (Einhaltung von Gruppenregeln, Teilnahme, Redebeiträge, Verschwiegenheit, Respekt, Akzeptanz) in der Gruppenarbeit. 5.)

In spezialisierten Beratungsangeboten in Gruppen- und/oder Einzelsitzungen werden folgende Themenbereiche bearbeitet. Normales Trinken, die Geschichte des Alkoholismus, Alkohol und seine Wirkungen auf den Körper, körperliche Folgeschäden, Abhängigkeitsentwicklung, Medikamentenabhängigkeit, Therapieschritte, Wirkungstrinken, Abwehrmechanismen, Sexualität und Alkohol, Schmerzbewältigung, Rückfallprävention, Rauchen, Alkohol, Familie und Partnerschaft. Die Themenbereiche können durch weitere relevante Aspekte ergänzt werden.

6.)

Abschluss der Gruppen- und Einzelarbeit durch Reflexion über die bisher bearbeiteten Themenbereiche.

7.) Durchführung von 2 bis 3 Kursdurchgängen mit jeweils bis zu 10 Teilnehmern im Jahr. Die Beratungsangebote sollen in der JVA Bremen durchgeführt werden.

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Kooperationspartner Senator für Justiz und Verfassung / JVA Bremen durch Zuweisung von Teilnehmern/Klienten. Zielgruppe und Projektziele Zielgruppe der flankierenden niederschwelligen Maßnahme sind zunächst männliche Inhaftierte der JVA Bremen, bei denen eine Suchterkrankung besteht oder eine Suchterkrankung droht. Vorrangig zielt dieses Angebot auf Inhaftierte mit einer Alkoholproblematik ab, bei freien Platzkapazitäten können Inhaftierte mit anderen stoffgebundenen Suchterkrankungen an dem Angebot teilnehmen. Es handelt sich um ein niederschwelliges Angebot, bei dem es keine zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme gibt. Es handelt sich um eine momentan arbeitsmarktferne Zielgruppe, bei denen es zunächst primär um soziale Teilhabe und um die Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Gesundheit geht. Zielgruppenansprache: Nach Zugang in den Vollzug erfolgt in der Regel eine Suchtanamnese durch die Fachdienstmitarbeiter der JVA Bremen immer dann, wenn Hinweise auf eine Suchterkrankung durch Gerichtsurteil, Gutachten oder Selbstauskunft vorliegen. In Einzelfällen erfolgt zudem noch eine ausführliche Exploration durch das Verfahren MIVEA. Personen mit einer Alkoholsuchtproblematik werden über das Angebot aufgeklärt und bei Interesse an die flankierende Maßnahme gemeldet. Ebenso können sich Personen selbst melden. Im offenen Vollzug und im Frauenvollzug werden als bewährtes Verfahren Vormerklisten ausgehändigt, in der sich Interessierte eintragen können. Das Angebot wird per Aushang und Darstellung über die internen Vollzugsdienste und Abteilungen sowie durch Hoppenbank Projekte (Berufshilfe und Entlassungsvorbereitung) bekannt gemacht. Die Vollzugsabteilungsleitungen und der Trägerverband EVB-Pool, sowie die vollzugsinterne Therapievorbereitungsgruppe für illegale Drogen unterstützen aktiv die Teilnehmerauswahl. Die flankierende Maßnahme versucht mindestens 20 Teilnehmer über die Dauer von 12 Monaten zu erreichen und mit diesen Teilnehmern inhaltlich über die zugrundeliegende Suchtproblematik zu arbeiten. Das Vorhaben versucht zudem mehrere weitere Ziele zu erreichen: 1.) Förderung der Bereitschaft das eigene Suchtverhalten zu reflektieren und darüber in Gruppenoder Einzelsitzungen zu sprechen. 2.) Förderung der Einsichtfähigkeit in das eigene Trinkverhalten, erkennen, dass das eigene Verhalten wieder steuerbar werden kann, Verzicht auf Schuldzuweisungen. 3.)

Förderung der Übernahme von Selbstverantwortung.

4.) Vermittlung von Kenntnissen zum Thema Alkoholismus. 5.) Vermittlung von Suchthilfesystem.

Hilfeleistungen:

Was

tun

beim

Rückfall?

Hilfen

im

bremischen

6.) Abbau von Vermittlungshemmnissen: Die flankierende Maßnahme „Alkoholsuchtberatung und Prävention“ will die suchtbedingten Vermittlungshemmnisse der Teilnehmer auf den Arbeitsmarkt thematisieren und möglichst verringern. 7.) Förderung weiterer Integrationsschritte: Weiterführende Integrationsschritte wie die Weckung und Stärkung einer intrinsischen Motivation zwecks Erhöhung der Bereitschaft zu weiteren Behandlungsschritten sollen initiiert werden – die Hilfestellung ist ebenfalls eingebettet in die entlassungsvorbereitenden Maßnahmen.

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Es handelt sich um eine flankierende Maßnahme, die Teilnahme wird durch die JVA Bremen zur Kenntnis genommen und fließt möglicherweise in die weitere Behandlungsplanung ein, zudem kann die Teilnahme als Hinweis auf eine Behandlungsbereitschaft angesehen werden und stellt somit einen wichtigen Hinweis auf die Bereitschaft des Inhaftierten zur Mitarbeit am allgemeinen Vollzugsziel und als Vorbereitung auf die Entlassung.

Alkoholsuchtberatung und Prävention Ansprechpartner/in: Frau Clawson Telefon 0421- 69 64 45-20 [email protected] Herr Rieck Telefon 0421 69 64 27 21 [email protected] Fax: 0421- 69 64 45 55

Anschrift Sonnemannstr. 6 D – 28239 Bremen

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Im März 2016 wurde das Qualitätsmanagement in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsordnung Arbeitsförderung von bag cert auditiert und die ordnungsgemäße Anwendung bescheinigt.

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Beirat beim Verein Hoppenbank e.V. 2015

Der 2004 eingesetzte Beirat berät und begleitet den Verein in wichtigen Vereinsangelegenheiten und kriminalpolitischen Fragestellungen.

Er besteht aus mindestens vier Mitgliedern (lt. Satzung):

-

ein Mitglied des Senators für Justiz und Verfassung

-

ein Mitglied der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

-

ein Mitglied des Präsidenten des Landgerichts Bremen

-

ein Mitglied, welches für die Dauer von 2 Jahren gewählt wird und den wissenschaftlichen Bereich repräsentiert

-

und Vereinsmitgliedern

Daneben sind interessierte Personen aus den betreffenden Arbeitsbereichen eingeladen im Beirat anstehende Themen zu beraten und ggf. Stellung zu nehmen. Zu bestimmten Themen werden Fachleute eingeladen. Der Beirat trifft sich in regelmäßigen Abständen – im Jahr 2015 fanden vier Termine statt. Es wurde über

- Checkheft zur Entlassungsvorbereitung - Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Angehörige / Kinder von Inhaftierten – Konzepte und Ideen - Fachtagung „Arbeit mit Angehörigen von Inhaftierten“ - Geschlossene Unterbringung von Jugendlichen

beraten und entsprechende Lösungsansätze diskutiert. Wir danken den Beiratsmitgliedern und Gästen der Beiratssitzungen für ihre engagierte Arbeit.

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Adressen Haus Buntentorsteinweg Geschäftsstelle des Vereins und Wohnhaus für Strafentlassene Buntentorsteinweg 501, 28201 Bremen Zentrale Geschäftsstelle Tel.: 0421 - 871 81 71 Fax: 0421 - 87 07 18 email: [email protected] Homepage: www.hoppenbank.info Frau Becker: 0421 - 871 81 71 email: [email protected] Frau von der Borch: 0421 – 871 81 71 email: mailto:[email protected] Frau Pollak / Frau Siedentopf Tel.: 0421 – 871 81 71 Herr Welchner: 0421 - 87 07 25 email: [email protected]

Haus Fedelhören – Sozialtherapeutisches Wohnhaus für Strafentlassene Fedelhören 33/34, 28203 Bremen Haus Fedelhören Tel.: 0421 - 339 43 33 Fax: 0421 - 339 43 22 email: [email protected] Frau Fröhlich: 0421 - 339 43 21 email: [email protected] Frau Mangel: 0421 – 339 43 19 [email protected] Herr Nehles: 0421 - 339 43 20 email: [email protected] Frau Petsche: 0421 - 339 43 18 email: [email protected] Teestube - Versorgungszentrum Tel.: 0421 - 339 43 40 Fax: 0421 - 339 43 17 Herr Smidt: 0421 - 339 43 40 email: [email protected] Frau Ahrens: 0421 - 339 43 41 Teestube Empfang: 0421 - 339 43 16 email: [email protected] N.N: 0421 – 3394315 email:

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Geschäftsstelle Brücke Bremen Neustadt – Vermittlung in gemeinnützige Arbeit Kornstraße 112, 28201 Bremen (zuständig für HB-Nord, Süd und SüdOst (28203, 28205, 28207, 28307, 28309, 28325, 28327) Frau Meissner, Frau Schumann Tel.: 0421 / 557 86 40 Fax: 0421 /53 29 54 email: [email protected] Aufsuchende Hilfe – Ambulante Betreuung AHAB - Haus Kornstraße Wohnhaus für Strafentlassene Kornstraße 112, 28201 Bremen Tel.: 0421 / 557 86 42 Fax: 0421 / 557 86 86 Frau Bartl: 0421 / 557 86 42 email: [email protected] Frau Grünhagen-Jüttner: 0421 / 557 86 96 email: [email protected] Herr Jakobaufderstroth: 0421./.557 86 42 email: [email protected]

Haus Karl-Bröger-Straße – Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen und Wohnhaus für Strafentlassene Karl-Bröger-Str. 21, 28239 Bremen Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen Herr Dimmel: 0421 - 61 63 100 Fax: 0421 - 61 31 97 email: [email protected]

EDV Herr Berent: 0421 – 61 31 98 Fax: 0421 - 61 31 97 email: [email protected]

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KompetenzCentrum Sonnemannstr. 6, 28239 Bremen Fax: 0421- 69 64 45 55 BHB Berufshilfebüro Herr Hoyer: 0421 - 69 64 45 14 email: [email protected] EVB Pool Frau Clawson: 0421 - 69 64 45 20 email: [email protected] EVB Drogenberatung Frau Nowara: 0421 - 69 64 45 20 email: [email protected]

Justizvollzugsanstalt Bremen Am Fuchsberg 3, 28239 Bremen Berufshilfe in der Vollzugsabteilung 28 (Jugendvollzug) VA 28 Frau Vogt: 0421 – 361 153 63 email: [email protected]

step by step Ergo/Arbeitstherapie in der JVA Frau Meyer: 0421 – 361 173 42 email: Frau Schiller: 0421 – 361 173 42 email: [email protected] „Lernwerkstatt Arbeit“ Frau Rodefeld: 0421 – 361 96874 email: [email protected]

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Bei den Sozialen Diensten der Justiz Bremen-Mitte Ostertorswallstr. 31, 28195 Bremen Berufshilfebüro Bremen-Mitte Fax: 0421 - 333 13 72 Frau Caspar: 0421 – 333 13 70 email: [email protected] Frau Schleinitz: 0421 – 333 13 78 email: [email protected]

Geschäftsstelle Brücke Bremen Mitte Ostertorswallstr. 31, 28195 Bremen (zuständig für HB-West, Mitte, Ost) Frau Korte: 0421 – 333 13 76 email: [email protected]

Projekt “Werkraum Sonne 3” Sonnemannstr. 3, 28239 Bremen Herr Hahn: 0421 – 69 64 27 20 email: [email protected] Herr Rieck: 0421 – 69 64 27 21 email: [email protected]

Wiedereingliederungsnetzwerk „WieNet“ Email: [email protected] Frau Weers: 0421-69 62 85 61 Email: [email protected] Herr König: 0421-69 62 85 62 Email: [email protected]

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Bei den Sozialen Diensten der Justiz Bremen-Nord Am Sedanplatz 7, 28757 Bremen Sozialberatungszentrum für Straffällige Bremen-Nord, (4. Etage)

Berufshilfebüro Bremen-Nord Frau Caspar: (Mo., 12.15 – 18.00 Uhr) Tel: 0421 – 898 14 97 Fax: 0421 – 361 791 98 email: [email protected]

Brücke Bremen-Nord Frau Meißner, Frau Schumann (nach Vereinbarung) Tel: 0421 – 55 78 640 Fax: 0421 – 53 29 54 email: [email protected]

Vorstand 1. Vorsitzender Prof. Dr. Stephan Quensel 2. Vorsitzender Hans Ahlers 3. Vorstandsmitglied: Herr Huebel Herausgeber Hoppenbank e.V. Geschäftsleitung Buntentorsteinweg 501 28201 Bremen Danksagung Ganz besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, die an der Erstellung der Jahresberichte aus den Arbeitsbereichen des Vereins beteiligt waren. Bremen, im April 2015 Albrecht Welchner

CHANCE IV Systematische Betreuung von Straffälligen mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft

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