Holen Sie Ihr Geld zurück! AK-Steuerspartage 2017

Pressegespräch, Donnerstag, 23. Februar 2017 „Holen Sie Ihr Geld zurück!“ – AK-Steuerspartage 2017 TEILNEHMER: Günther Goach, Präsident Dr. Winfried...
Author: Karola Schwarz
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Pressegespräch, Donnerstag, 23. Februar 2017

„Holen Sie Ihr Geld zurück!“ – AK-Steuerspartage 2017

TEILNEHMER: Günther Goach, Präsident Dr. Winfried Haider, Direktor Dr. Bernhard Sapetschnig, Leiter Finanzen und Förderungen Joachim Rinösl, Referatsleiter Steuerrecht

Pressegespräch: „Holen Sie Ihr Geld zurück!“

Klagenfurt, 23. Februar 2017

AK-Steuerexperten holen 5,6 Millionen Euro vom Finanzamt für Kärntner Arbeitnehmer zurück (AK) – Die Arbeitnehmerveranlagung bringt’s – und zwar mehr als 5,6 Millionen Euro für Kärntner Arbeitnehmer. Die Marke von 20.000 Beratungen wurde im Jahr 2016 überschritten – Tendenz steigend. AK-Präsident Goach: „Unsere Steuerexperten arbeiten auf Hochtouren und beraten täglich rund 80 Kärntner bei der Arbeitnehmerveranlagung“. Die Beratungszahl von 2015 wurde 2016 wieder übertroffen. 20.343 Beratungen haben die Steuerexperten der Arbeiterkammer Kärnten im vorigen Jahr durchgeführt. Die Kärntner ließen sich 9.754 Mal telefonisch beraten. Die persönliche Beratung wurde 9.171 Mal durchgeführt, gefolgt von der schriftlichen (E-Mail, Briefe, etc.) mit 1.418. „Was die Beratungen zu Steuerthemen betrifft, so bevorzugen die Kärntner zwar noch immer den direkten Kontakt mit unseren Experten, trotzdem gewinnt die digitale Kommunikation immer mehr an Fahrt“, sagt der Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen, Bernhard Sapetschnig, und bezieht sich damit auf die Steigerung von zehn Prozent bei den schriftlichen Anfragen. Die Experten der Arbeiterkammer haben in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 92.041 Beratungen durchgeführt. Die Beratungsleistung der Fachabteilung hat sich in diesem Zeitraum nahezu verdoppelt.

„Kostenloser Steuerberater“ „Wir sind der kostenlose Steuerberater für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagt AKPräsident Günther Goach und betont: „Ein Steuerausgleich zahlt sich auf jeden Fall aus, im Durchschnitt sind für jeden 250 bis 300 Euro Steuergutschrift drin“. Insgesamt wurde eine Rekordsumme von 5,6 Millionen Euro für die Arbeitnehmer zurückgeholt. „Wir helfen den Beschäftigten bei der Arbeitnehmerveranlagung, denn Abschreibposten hat fast jeder!“, so Goach. Beim Fiskus liegen noch 30 Millionen Euro, die den Arbeitnehmern gehören. „Dennoch haben knapp 120.000 Kärntner noch keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht“, sagt AK-Steuerexperte Joachim Rinösl.

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Kein Geld verschenken Ein Steuerausgleich zahlt sich aus, das zeigen folgende Beispiele aus der AK-Beratung: Angestellter, 2 Kinder (15 und 20 Jahre), Ehefrau ohne Einkünfte: Geltend gemacht wurden der Alleinverdienerabsetzbetrag, die Kinderfreibeträge, da ein Kind auswärtig studiert und die Sonderausgaben (Personenversicherungen, Kirchenbeitrag). Die Ehefrau leidet an einer schweren Nierenerkrankung und besitzt damit einen Behindertenpass. Der Freibetrag wegen Behinderung und für notwendige Diätverpflegung sowie Kosten der Heilbehandlung (Fahrtkosten zur Dialysetherapie, Medikamente und Wahlarztkosten) wurden geltend gemacht. Die Arbeitnehmerveranlagung ergab eine Gutschrift von 2.752 Euro. Lehrling: Nach Ende der Lehrzeit war ein junger Mann als Arbeiter mit unterschiedlich hohen Einkünften beschäftigt. Geltend gemacht wurden die Kurskosten und Fahrtkosten zum Vorbereitungskurs für den Lehrabschluss. Gutschrift: 583 Euro Alleinerziehende Mutter seit 2014: Im Jahr 2015 hat einen alleinerziehende Mutter ganzjährig ausschließlich vom Kinderbetreuungsgeld gelebt. Geltend gemacht wurden der Alleinerzieherabsetzbetrag und die Negativsteuer, obwohl die Mutter kein Dienstverhältnis hatte und keine steuerpflichtigen Einkünfte. Gutschrift: 494 Euro Ferialpraktikantin (2 Monate gearbeitet): Auf Grund ihres sehr geringen Einkommens konnte die Negativsteuer geltend gemacht werden. Gutschrift: 61 Euro Familie mit behindertem Kind erhält nachträglich erhöhte Familienbeihilfe: Wiederaufnahme des Steuerverfahrens für fünf Jahre. Der pauschalierte Freibetrag für Behinderung des Kindes wurde geltend gemacht. Gutschrift für fünf Jahre: 6.793 Euro Ehepaar, Katastrophenschaden: Nach dem Abzug von Ersätzen vom Katastrophenfonds und diversen Spenden musste noch immer ein Eigenaufwand von 19.000 Euro geleistet werden. Das Einkommen der Frau beträgt 17.500 Euro und das des Partners 40.000 Euro. Gutschrift bei Geltendmachung nur bei der Frau: 1.529 Euro. Gutschrift bei Verteilung auf beide Eheleute: 5.183. Gutschrift bei Geltendmachung nur beim Mann: 5.866 Euro Die Kosten wurden aufgrund der höheren Steuerersparnis beim Gatten geltend gemacht. Angestellter: Mit dem Kind aus einer geschiedener Ehe konnte der Unterhaltsabsetzbetrag sowie der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden. Als Journalist wurden die Werbungskostenpauschale der Berufsgruppe und auch Spenden an begünstigte Organisationen geltend gemacht. Gutschrift: 1.949 Euro

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten | 9021 Klagenfurt am Wörthersee | Bahnhofplatz 3 Tel. 050 477-2402 | ö[email protected] | kaernten.arbeiterkammer.at

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Pressegespräch: „Holen Sie Ihr Geld zurück!“

Klagenfurt, 23. Februar 2017

AK-Goach zu Steuerreform: „Erste Effekte sind sichtbar – weitere Steuersenkung ist gefordert“ (AK) – Neuerliches Rekordergebnis bei Beratungen im AK-Lohnsteuerservice. Die Lohnsteuerreform zeigt Wirkung, dennoch: „Der erste Schritt ist getan, aber wir brauchen eine weitere kräftige Steuersenkung“, sagt AK-Präsident Günther Goach. AK-Forderung erfüllt: Startschuss für ‚automatische‘ Arbeitnehmerveranlagung Kalte Progression wird entschärft. Auch 2016 brach der Zustrom der Hilfesuchenden bei der Arbeitnehmerveranlagung nicht ab. Über 20.000 Beratungen in Kärnten führten die Experten der Arbeiterkammer Kärnten durch. „5,6 Millionen Euro wurden für die Beschäftigten Kärntens zurückgeholt. Ein Rekordergebnis“, sagt AK-Präsident Goach und betont: „Die Anfragen zur Steuerberatung sind gestiegen, die Menschen nutzen die Möglichkeit des kostenlosen Steuerberaters.“

Steuerreform wirkt Die von AK und ÖGB erreichte Steuerreform 2016 zur Senkung der Lohnsteuer trägt zu einer jährlichen finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer von über 5,2 Milliarden bei. Die Nettolohnsteigerung beträgt zusätzlich zu den von Gewerkschaften erkämpften Kollektivvertragserhöhungen zwischen drei und fünf Prozent. „Die Effekte der Lohnsteuerreform sind bereits sichtbar. Der private Konsum hat zugenommen, dennoch müssen wir eine weitere Steuerreform schaffen“, betont Goach. „Die Steuer- und Abgabenlast ist in Österreich im internationalen Vergleich am zweithöchsten. Allein die Lohnsteuer brachte dem Finanzminister über 24 Milliarden Euro“.

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Steuerfreiheit für Mindestlohn von 1.500 Euro brutto Frühestens mit Anfang 2019 beginnt die Automatik, dass die untersten zwei Einkommensstufen (bis 11.000 bzw. 18.000 Euro im Jahr) nicht mehr der kalten Progression zum Opfer fallen und an die Inflation (ab fünf Prozent) angepasst werden, zu greifen. Nach Ansicht des AK-Präsidenten zu spät: „Die Maßnahmen müssen bereits heuer in Kraft treten, nicht erst, wie von der Regierung beschlossen, 2019.“ „Maßnahmen zur kalten Progression sind zwar vorhanden, dennoch brauchen wir eine weitere, gut durchdachte Steuerreform. Mir geht es darum, dass wir die Wenigverdiener entlasten“, so Goach, der als zentrale Forderung formuliert: „Wir brauchen einen Mindestlohn von 1.500 Euro brutto, der steuerfrei sein muss.“

Vermögensbezogene Steuern „Reiche und Vermögende tragen im Gegensatz zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenig zum Gemeinwohl bei – mir geht es hier um Steuergerechtigkeit“, sagt der AKPräsident.

Weg mit den Steueroasen Mehr Steuergerechtigkeit fordert die AK gemeinsam mit europäischen Bündnispartnern. Derzeit läuft eine EU-Kampagne gegen Konzerne, die keine Steuer zahlen – „No to Tax Havens“. Laut EU-Kommission entgehen allein den EU-Staaten Steuereinnahmen in Höhe von 1.000 Milliarden Euro pro Jahr. „Diese angewandten Steuertricks der Reichen und Konzerne schaden allen“, so Goach. Weitere Informationen zur EU-Kampagne unter: www.nototaxhavens.eu/de

Geld wird ‚automatisch‘ ausbezahlt Besonders erfreut zeigt sich Goach bei der durchgesetzten Forderung zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung: „Liegt kein Pflichtveranlagungsgrund vor und die Einkünfte kommen aus nichtselbstständiger Arbeit, dann wird die Gutschrift ‚automatisch‘ ausbezahlt“. Die Voraussetzung dafür ist, dass bis 30. Juni 2017 kein Antrag abgegeben wird und die Bankdaten dem Finanzamt bekannt sind. „Dann bekommen auch die 120.000 Kärntnerinnen und Kärntner, die keinen Steuerausgleich gemacht haben, etwas vom Finanzamt zurück“, so Goach.

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Pressegespräch: „Holen Sie Ihr Geld zurück!“

Klagenfurt, 23. Februar 2017

AK-Steuerspartage: Sichern Sie sich Ihren Termin! (AK) – Die AK Kärnten veranstaltet ab 1. März wieder die Steuerspartage, die mit einem Team aus Steuerexperten die Kärntner bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen. In Kärnten sind noch 30 Millionen Euro zu holen. Es liegt also noch eine beträchtliche Lohnsteuersumme beim Fiskus. Terminvereinbarungen ab sofort! Auch heuer gibt es wieder die Steuerspartage der Arbeiterkammer Kärnten unter dem Motto: „Holen Sie Ihr Geld zurück!“. In allen Bezirksstellen der AK können persönliche Beratungstermine vereinbart werden. Steuerunterlagen und die Zugangskennungen für FinanzOnline mitbringen – die AK-Steuerexperten machen die Eingabe im FinanzOnline. Pendler sollten auf den Ausdruck des Pendlerrechners nicht vergessen.

Die Termine der Steuerspartage 2017: 1. und 2. März | AK Klagenfurt, Bahnhofplatz 3. | Tel. 050 477-3000 6. und 7. März | AK Villach, Kaiser-Josef-Platz 1 | Tel. 050 477-5115 8. März | AK Wolfsberg, Am Weiher 7/2. | Tel. 050 477-5215 9. März | AK Völkermarkt, Herzog-Bernhard-Platz 1. | Tel. 050 477-5515 13. März | AK Feldkirchen, Max-Blaha-Straße 1. | Tel. 050 477-5615 14. März | AK St. Veit/Glan, Friesacher Straße 3. | Tel. 050 477-5415 15. März | AK Spittal: Lutherstraße. | Tel. 050 477-5315 16. März | AK Hermagor, Wulfeniaplatz 3. | Tel. 050 477-5132 Telefonische Beratung: 050 477-3000, (Mo-Fr: 7.30 bis 16.30 Uhr und Fr: 7.30 bis 12 Uhr)

Hilfe zur Selbsthilfe Der Service der AK bietet auch Hilfe zur Selbsthilfe mit Kurzvideos, Online-Rechner, Formularen und Musterbriefen, sowie Steuertipps zum Nachlesen! Kurz-Videos: • „Hol dir dein Geld zurück“ • „Ausfüllhilfe: So geht’s“ – Was wo eingetragen werden muss, erklären Filme. Brutto-Netto-Rechner: Zur Kontrolle der Abzüge auf dem Lohn- oder Gehaltszettel. Steuerspar-Broschüren zum Bestellen: Telefon 050 477-2823 • „Steuer sparen 2017“, „Steuertipps für Eltern“ und „Steuerrecht kompakt“ Weitere Infos: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer 1/2

Stichwort Lohnsteuerausgleich Mit der Arbeitnehmerveranlagung bekommt man in Kärnten im Durchschnitt zwischen 250 und 300 Euro vom Finanzamt zurück. Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab sofort bis zu fünf Jahre rückwirkend gemacht werden.

Wichtige Abschreibposten • • • • • •

Kosten der Kinderbetreuung Krankheitskosten Personenversicherungen Selbst bezahlte Sozialversicherungsbeiträge Aus- und Weiterbildung, Umschulung, Kosten für Bewerbungen Kirchenbeitrag, Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage, Spenden

Trifft auch nur einer dieser Punkte zu, ist eine Arbeitnehmerveranlagung fast immer sinnvoll: 1. Sie waren nicht das ganze Jahr berufstätig. 2. Ihre monatlichen Bezüge waren unterschiedlich hoch. 3. Sie haben gesetzlichen Unterhalt für Kinder geleistet. 4. Sie haben so wenig verdient, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlt haben. 5. Laut Pendlerrechner haben Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale. 6. Sie arbeiten neben dem Studium oder haben sich in Ihrem Beruf weitergebildet. 7. Sie waren Alleinerzieher oder Alleinverdiener. 8. Ihr Kind (bis zehn Jahre) besucht eine kostenpflichtige Kinderbetreuungseinrichtung. 9. Sie haben einen Computer oder andere Arbeitsmittel für berufliche Zwecke angeschafft. 10. Sie haben für eine begünstigte Hilfsorganisation gespendet.

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Arbeiterkammer Kärnten | 9021 Klagenfurt am Wörthersee | Bahnhofplatz 3 Tel. 050 477-2402 | ö[email protected] | kaernten.arbeiterkammer.at

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