Historische Kulturlandschaften in der Regionalplanung

Informationen zur Raumentwicklung Heft 5.2008 289 Historische Kulturlandschaften in der Regionalplanung Thomas Büttner Hans Leicht Ihre Erfassung ...
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Informationen zur Raumentwicklung Heft 5.2008

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Historische Kulturlandschaften in der Regionalplanung

Thomas Büttner Hans Leicht

Ihre Erfassung und Bewertung im Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-West

Bild links: Heckenlandschaft auf dem Muschelkalkzug bei Seibelsdorf im Landkreis Kronach Bild rechts: Blick auf die spätmittelalterliche Radialhufenflur des Dorfes Birnbaum im Landkreis Kronach

1 Einleitung Im Europäischen Raumentwicklungskonzept (EUREK) 1 von 1999 und der Europäischen Landschaftskonvention (European Landscape Convention) 2 von 2004 wird Kulturlandschaft bzw. Landschaft als ein wesentliches Leit- und Rahmenkonzept für die räumliche Planung hervorgehoben. Denn die Kulturlandschaften sind in ihrer vielfältigen Ausprägung ein unverkennbares Markenzeichen Europas. Vielfältige Kulturlandschaften sind auch ein Kennzeichen Bayerns. Als Schmelztiegel des reichhaltigen Natur- und Kulturerbes bilden sie die Basis für die regionale Identität in einem zusammenwachsenden Europa. Die Tradierung von in der Landschaft ablesbarer Geschichte 3 fordern auch das Bayerische Denkmalschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und das Raumordnungsgesetz, das mit dem Grundsatz „Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten“ (§  2  ROG) dieses gemeinsame gesetzliche Ziel auf der überörtlichen Planungsebene zusammenführt.4 Aus diesem Blickwinkel heraus wurde von 2002 bis 2003 das Modellvorhaben „Die historische Kulturlandschaft der Region OberfrankenWest“ 5 durchgeführt, und zwar als Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Landesämter für Umweltschutz (LfU, heute Landesamt für Umwelt) und für Denkmalpflege (LfD).

Es sollte den kulturhistorischen Bedeutungsgehalt dieser Region aufzeigen und in den regionalen Planungsprozess einbringen. Die über 3 675 km² große Planungsregion Oberfranken-West mit den Landkreisen Coburg, Kronach, Lichtenfels, Bamberg und Forchheim sowie mit den kreisfreien Städten Bamberg und Coburg bot sich dafür wegen ihres außerordentlichen Reichtums an kulturhistorischer Substanz an. Die Ziele im Einzelnen waren: • Behandlung der historischen Kulturlandschaft als Schutzgut im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) mit entsprechenden Zielen auf regionaler Ebene • Entwicklung einer Methodik für die Erfassung, Bewertung und Darstellung der historischen Kulturlandschaft auf der regionalen Planungsebene • Herleitung eines kulturhistorischen Orientierungsrahmens für örtliche Planungen (FNP, Ländliche Entwicklung, Eingriffsvorhaben) • Erstellung eines Grundstocks für ein Informationssystem historischer Kulturlandschaftselemente • Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. Die fachliche Betreuung des Modellvorhabens erfolgte durch eine projektbegleitende Arbeitsgruppe 6. Eine besondere Rolle nahm auch die Einbindung kompetenter Einzelpersonen aus Behörden, Wissenschaft und Heimatplfege ein.

Dr. Thomas Büttner Heimatkunde und Kulturlandschaftspflege Eichkopfweg 26 34326 Morschen E-Mail: [email protected] Hans Leicht Bayerisches Landesamt für Umwelt Ref. 52 Landschaftsentwicklung Bgm.-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg E-Mail: [email protected]

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Thomas Büttner, Hans Leicht: Historische Kulturlandschaften in der Regionalplanung

2 Vorgehensweise

Naturvorgabe und Kulturleistung in der Region Oberfranken-West

Im Folgenden wird auf die im Modellvorhaben angewandte methodische Vorgehensweise und Bewertungssystematik, die erzielten Ergebnisse und die Formen der Darstellung eingegangen. Die Erläuterungen folgen der gewählten Verfahrensweise, die sich unterteilen lässt in eine Rahmen-, Objekt-, Raum- und Planungsebene (s. Übersicht unten).

Oberfranken weist eine hohe Vielfalt an Naturräumen auf. Mit dem Nordwestlichen Frankenwald, der Nördlichen Frankenalb wie auch den Höhenlagen des Steigerwaldes und des Obermainischen Hügellandes sind Räume mit erschwerten Bedingungen für eine landwirtschaftliche Nutzung gegeben. Die Naturvorgabe setzte somit die Rahmenbedingungen für die kulturelle Erschließung. Diese sog. landwirtschaftlichen Grenzertragsgebiete liegen heute in der Mehrzahl in den Naturparken Frankenwald, Fränkische Schweiz und Veldensteiner Forst, Steigerwald und Haßberge. Weite Teile dieser Gebiete zeichnen sich heute durch eine ausgesprochene Vielfalt an Tierund Pflanzenarten aus, die sich aus der jahrhundertelangen Landnutzung begründen lassen.

Am Anfang stand die Ermittlung der naturräumlichen und kulturlandschaftsräumlichen Grundlagen im Untersuchungsgebiet. Der Schwerpunkt lag auf der Darstellung und zeitlichen Einordnung der landschaftsprägenden Wirkfaktoren. Die naturräumlichen Ausgangsbedingungen wurden daher im Hinblick auf ihre Bedeutung für die kulturlandschaftliche Erschließung der heutigen Region Oberfranken-West skizziert. Der Einblick in die Phasen der Siedlungsgeschichte, der Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie der politisch-territorialen Geschichte diente der Erklärung der maßgeblichen kulturellen Wirkfaktoren. Hierbei wurde auch auf die Entstehungszusammenhänge, die Wechselwirkungen und die Veränderungsprozesse der historischen Kulturlandschaftselemente eingegangen. Die aus der Naturvorgabe und der Kulturleistung abgeleiteten Basisinformationen bildeten damit insgesamt das „Suchfenster“ und Erklärungsmuster für die historischen Kulturlandschaftselemente in der Region Oberfranken-West.

Übersicht zur Verfahrensweise im Modellvorhaben „Die historische Kulturlandschaft der Region Oberfranken-West“ I. Rahmenebene: (Wegweiser)

Ermittlung der naturräumlichen und kulturlandschaftsräumlichen Grundlagen des Untersuchungsgebiets; Darstellung der Ergebnisse im Berichtstext

II. Objektebene: (Substanz)

Erfassung und Bewertung der historischen Kulturlandschaftselemente; Einbindung in eine Datenbank und in ein Geographisches Informationssystem (GIS); Darstellung in „Karte der historischen Kulturlandschaft“

III. Raumebene: (Gesamtschau)

Beschreibung, Abgenzung und Bewertung von Kulturlandschaftsräumen; Darstellung mit Kartenausschnitt, Text und Bildern in Raumsteckbriefen und in der „Karte der Kulturlandschaftsräume“

IV. Planungsebene: Formulierung von allgemeinen Zielen und Leitlinien, von Zielen für raumbezogende Zielkategorien und von Zielen für konkrete Teilräume

Entwurf: Büttner 2008

Die Vielschichtigkeit der kulturellen Einflussfaktoren hat maßgeblich zur landschaftlichen Eigenart der Region Oberfranken-West beigetragen und ist bis heute in seinen wesentlichen Zügen ablesbar. Oberfranken-West war in wesentlichen Teilen seit der Altsteinzeit besiedelt. Die ausgesprochen reichen Bestände an archäologischen Fundstellen aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit konzentrieren sich auf die klimatisch begünstigten Lagen des Maintals und der Regnitzfurche sowie auf Teilbereiche der Jurahochfläche. Im 6. Jahrhundert gelangten das Main- und das Regnitztal in den Einfluss fränkischer Expansionspolitik. Im Zuge der frühmittelalterlichen Landnahme drangen die Franken entlang der Täler bis an den Rand des Frankenwaldes und in den Jura vor. Die thüringischen und slawischen Siedlungen gingen im Laufe der Zeit in den fränkischen Einflussbereich über. Insgesamt gesehen wurde ein landschaftlicher Grundriss in Form von Siedlungsstrukturen und Landnutzungen gelegt, der bis heute Bestand hat. Mit der Gründung des Bistums Bamberg im Jahr 1007 durch Kaiser Heinrich II. begann die kulturelle Eigenentwicklung der Region mit dem Bamberger Dom als Kristallisationspunkt. Eine besondere Rolle in der kulturlandschaftlichen Erschließung spielten auch die großen Adelsgeschlechter wie die

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Kirchweihflößen in Unterrodach, Landkreis Kronach

Andechs-Meranier und die Reichsritterschaften. Die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts reichende Schaffenskraft des Hochstifts Bamberg mit Banz als bedeutendem Zentrum klösterlichen Wirkens hat das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft in Oberfranken-West entscheidend geformt. Auch die klösterlichen Herrschaften um Langheim, Ebrach oder Weißenohe prägten in besonderer Weise die sie umgebende Landschaft. Das kulturlandschaftliche Wirken der Reichsritterschaften, die sich kranzförmig um die großen Herrschaftsgebiete herum entlangzogen, ist bis heute ablesbar. Eine weitere gestaltprägende Kraft war das ehemalige Herzogtum Sachsen-Coburg. Die Stadt Coburg mit der Veste, die vielen Schlossanlagen und Gutshöfe (Musterfarmen, Domänen) haben dem Coburger Land den Charakter einer Residenzlandschaft verliehen. Die bäuerliche Landnutzung hat die Region Oberfranken-West am tiefgreifendsten gestaltet und bestimmt auch heute noch ihren ländlichen Charakter. Die Flößerei war in den vergangenen Jahrhunderten ein ganz wesentlicher Wirtschaftszweig im Frankenwald. Sie formte die Flussläufe und Talböden, die Wälder in ihrer Holzartenzusammensetzung wie auch die Flößerorte (s. Foto). Objektebene Auf der Objektebene wurden die historischen Kulturlandschaftselemente erhoben und einer Bewertung unterzogen. Das auf der Rahmenebene erstellte „kulturhistorische Suchfenster“ diente zugleich als Filter für die regional bedeutsamen Elemente und Strukturen. Bei der Erfassung, wie auch bei der Bewertung der historischen Kulturlandschaft und ihrer Bestandteile waren in Bezug auf die Zielsetzungen des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) und der Regionalplanung die überörtlichen, also regionalen Aspekte in den Vordergrund zu stellen. Die planungsmethodischen Vorgaben wie auch der Darstellungsmaßstab von 1 : 100  000 erforderten daher eine Vereinfachung der einzelnen Verfahrensschritte. Entsprechend konnte die zeitlich-funktionale Vielschichtigkeit der historischen Kulturlandschaftselemente nur in generalisierter Form darge-

stellt werden. Sie wurden dann erfasst, wenn sie in der heutigen Zeit aus wirtschaftlichen, sozialen, politischen oder ästhetischen Gründen in der einstigen Form nicht mehr geschaffen und genutzt werden – somit als „historisch“ zu bezeichnen sind 7 – und ihre Größe und Ausdehnung eine sinnvolle kartographische Darstellung im Maßstab 1 : 100  000 ermöglichen. Eine Ausnahme bilden kleine punktuelle Elemente, deren Raumwirksamkeit über Sichtbeziehungen entsprechend hoch ist oder die eine für die Region Oberfranken-West unverzichtbare kulturhistorische Bedeutung aufweisen. Ein Beispiel hierfür sind die Hüllweiher auf der Frankenalb (Foto). Die Erhebung erfolgte, um insbesondere Elemente und Strukturen zu erfassen, die akut in ihrem Bestand gefährdet sind. Hierzu zählen beispielsweise die Felsenkeller bzw. Kellergassen oder Wässerwiesen. Auch wurden Objekte aus den Bereichen Landwirtschaft und Gewerbe angesprochen, die in die fachspezifischen Inventare des Naturschutzes und der Denkmalpflege bisher keinen oder nur im geringen Umfang Eingang gefunden haben. Insbesondere Altstraßen, Ackerterrassen oder historische Flurformen wurden so erfasst.

Hüllweiher bei Buckendorf im Landkreis Lichtenfels Diese künstlich angelegten Teiche dienten der Wasserversorgung der Juradörfer.

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Die erfassten Objekte wurden in einer Datenbank und einem geographischen Informationssystem dokumentiert und nach punkt-, linien- und flächenförmigen historischen Kulturlandschaftselementen unterschieden. Als Funktionsbereiche wurden unterschieden: Siedlung und Gemeinschaftsleben, Land-, Wald- und Teichwirtschaft, Verkehr, Handwerk und Gewerbe, Bergbau und Industrie, Erholung und assoziativer Aspekt. Die inhaltlich-methodischen Vorgaben wie auch der eng gefasste finanzielle Rahmen des Pilotprojekts 8 erlaubten lediglich die Erstellung eines listenartig aufbereiteten Schnellinventars historischer Kulturlandschaftselemente, weshalb auch noch nicht alle regional bedeutsamen Elemente in der Datenbank dokumentiert sind. Bewertung Im Hinblick auf eine vorausschauende Planung ist zu bewerten, welche historischen Kulturlandschaften bzw Kulturlandschaftselemente wertvoll bzw. von höherer Bedeutung sind als andere.9 Das in dem Modellvorhaben entwickelte Bewertungsverfahren wurde mit Blick auf das inhaltlich-methodische Grundgerüst des LEK ausgerichtet. Die Kriterienauswahl erfolgte in Bezugnahme auf die gesetzlichen Vorgaben mit Schwerpunkt auf dem geschichtlichen Aspekt. Es wurde in Anlehnung an Gunzelmann und Wagner ein objektorientiertes und nutzerunabhängiges Bewertungsverfahren gewählt, das die Wertigkeit des Einzelelements in den Vordergrund stellt und bei dem sich das Gesamterscheinungsbild der Landschaft aus der Summe der Einzelelemente zusammensetzt.10 Ein objektbezogenes Verfahren ist immer dann sinnvoll, wenn eine große Zahl von Objekten im gesamtlandschaftlichen Zusam-

Altstraßenkreuz bei Weiden auf der Weismainalb (Landkreis Lichtenfels)

menhang einzustufen und gegeneinander abzuwägen ist. Das Bewertungsverfahren gliedert sich in ein Objektbewertungs- und ein Raumbewertungsverfahren. Die Bewertung der Einzelelemente erfolgt auf der Basis von Expertenwissen (Schätzverfahren) nach den Kriterien historischer Zeugniswert, Erhaltungszustand, Seltenheit und charakteristische Eigenart.11 Die addierten Erfüllungsgrade der Kriterien ergeben die kulturhistorische Bedeutung des Einzelobjekts in den Wertstufen geringe bis mittlere, hohe und sehr hohe kulturhistorische Bedeutung. Der historische Zeugniswert wurde als zentrales Kriterium doppelt gewichtet. Als Entscheidungshilfe wurde ein Bewertungsrahmen erstellt. Erfasste historische Kulturlandschaftselemente der Region Oberfranken-West Die Region Oberfranken-West kennzeichnet ein außerordentlicher Reichtum an historischen Kulturlandschaftselementen. Das Spektrum reicht von denkmalgeschützten Ensembles, historisch bedeutenden Orten, Klöstern, Kirchen, Kapellen, Friedhöfen, Kreuzwegen über Festungen, Burgen, Schloss- und Parkanlagen bis hin zu Aussichtspavillons, Kellergassen und Sommerkellern. Als historische Landnutzungsformen treten insbesondere die Mittelwälder, Ackerterrassen mit Hecken- und Obstzeilen, Hecken- und Lesesteingebiete, historisch bedeutende Wiesen und Weiden, Wiesenbewässerungssysteme, Hüllweiher und Teichketten hervor. Die Flößerorte, Wehranlagen, Flößbäche und -teiche, Mühlenketten, historisch bedeutenden Steinbrüche und nicht zuletzt die Relikte des historischen Verkehrswegesystems wie z. B. Altstraßen, Hochwasserstege oder Chausseen stellen neben vielen anderen Objekten eindrucksvolle Zeugnisse des Wirkens der Menschen in der Landschaft dar. Historische Flurformen sind ein besonderer Reichtum der Region Oberfranken-West. Sie lassen bis heute das kulturlandschaftliche Wirken des Hochstiftes Bamberg und der Klöster wie auch der Reichsritterschaften ablesen. Die Mehrzahl der historischen Flurformen erstrecken sich im Frankenwald 12 und auf der Frankenalb im Einzugsbereich von Weismain, Pretzfeld und Gößweinstein sowie auch im näheren Umfeld von Bamberg.13

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Besonders hervorzuheben sind auch die Räume städtebaulicher Prägung, wie das Weltkulturerbe Bamberg mit der Bergstadt, Inselstadt und Gärtnerstadt, dem Bamberger Dom sowie der Altenburg (außerhalb des Weltkulturerbes liegend), oder die Residenzstadt Coburg mit der Veste, Kronach mit der Rosenbergfestung, Lichtenfels oder Forchheim. Neben den historischen Kulturlandschaftselementen wurden auch Bestands- und Erwartungsräume für Bodendenkmäler sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung ermittelt. Mit dem bisherigen Wissensstand konnten insgesamt über 1 500 regional bedeutsame historische Kulturlandschaftselemente im Schnellinventar erhoben und bewertet werden.

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Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Teichwirtschaft historische Flurformen historisch bedeutende Landeskulturen historisch bedeutende Ackerterrassen mit Streuobst, Hecken

Abbildung 1 Legendenausschnitt aus der Schutzkarte „Die historische Kulturlandschaft in der Region Oberfranken-West“

historisch bedeutende Ackerterrassen mit Streuobst, Hecken historisch bedeutende Obstgärten, Streuobstwiesen historisch bedeutende Obstgärten, Streuobstwiesen Baumfelder rezente Weinbergslagen, historisch bedeutende Weinbergslagen, mit/ohne Folgenutzung Streuobst historisch bedeutende Weinbergslagen, mit/ohne Folgenutzung Streuobst historisch bedeutende Heckenbestände, mit/ohne Streuobst und Magerrasen historisch bedeutende Heckenbestände, mit/ohne Streuobst und Magerrasen Lesesteinwälle, -haufen, -mauern mit/ohne Heckenbestände historisch bedeutende Weiden (Anger, Hutweide) historisch bedeutende Weiden (Anger, Hutweide) historisch bedeutende Wiesen historisch bedeutende Wiesen Wiesenbewässerungssysteme

Schutzgutkarte „Historische Kulturlandschaft“ In der Schutzgutkarte „Historische Kulturlandschaft“ erfolgte in Anlehnung an die Datenbank die farbliche und nach Funktionsbereichen differenzierte Darstellung der regional bedeutsamen historischen Kulturlandschaftselemente und Elementkomplexe (Abb.  1). In dieser Karte wurden auch die Erwartungs- und Bestandsgebiete für Bodendenkmale sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung abgebildet. Die Legende der Schutzgutkarte verdeutlicht, dass sowohl regionsspezifische historische Kulturlandschaftselemente wie z. B. Hüllweiher als auch vereinfachte Elementtypen dargestellt worden sind. Es wurden aber auch Komplexe von Elementtypen dokumentiert, die als Elementbündel identifiziert werden konnten. Ein Beispiel hierfür ist die Elementkategorie „Ackerterrassen mit Streuobst und Heckenbeständen“. Die dargestellten historischen Flurformen als Basis zahlreicher historischer Kulturlandschaftselemente tragen im engeren Sinne schon den Charakter von Teilräumen. Diese Zusammenfassung und Generalisierung war erforderlich, um eine sinnvolle Darstellung auf der regionalen Planungsebene zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde bei der Elementkombination und -darstellung das Ziel verfolgt, soweit wie möglich die historisch vermittelte Individualität und Eigenart des Einzelobjekts wie auch der Region Oberfranken-West als Ganzes erkennen zu lassen. Aufgrund der kompakten

Wiesenbewässerungssysteme historisch bedeutende Waldnutzungsformen (Mittelwald, Niederwald), Naturwaldreservate historisch bedeutende Teichketten

Darstellung und der Informationsfülle – es sind 80 Elementtypen dargestellt – wird ein Stück weit die Lesbarkeit erschwert, jedoch die Möglichkeit einer Interpretation der individuellen Kulturlandschaftsraumgeschichte anhand der dargestellten Elemente gegeben. Das bedeutet gleichzeitig, dass für andere Regionen die Elementdarstellung in Teilbereichen modifiziert werden muss, insbesondere was die Ansprache von Elementbündeln betrifft.

3 Raumebene Im weitesten Sinne lassen sich zwei Herangehensweisen bei der Erfassung, Abgrenzung, Bewertung und Darstellung von Kulturlandschaftsräumen unterscheiden. Die eine versucht in Anlehnung an das Top-down-Prinzip im überregionalen Maßstab und flächendeckend Kulturlandschaften im Sinne einer Typisierung abzugrenzen.14 Bei diesen Kulturlandschaften treten i. d. R. mehrere Merkmale prägend hervor. Diese Methode wird in vielen Fällen deswegen favorisiert, weil bisher keine flächendeckenden Kulturlandschaftskataster gegeben sind. Die andere Herangehensweise, die hier im Modellvorhaben angewandt wurde, verfolgt das Bottom-up-Prinzip: Die Landschaft wird auf ihre jeweiligen hi-

Quelle: LfU/LfD 2004

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storischen Strukturen und Elemente hin untersucht. Über die Aggregation der Einzelbestandteile und der funktionalen Betrachtung im Rahmen der Gesamtschau erfolgt die Abgrenzung der Kulturlandschaftsräume. Bei der Gesamtschau war es entscheidend, den Entstehungszusammenhang und das Zusammenspiel der einzelnen Landschaftsbausteine aufzuzeigen. In diesem Sinne stellt ein abgegrenzter Kulturlandschaftsraum ein Verdichtungsgebiet historischer Kulturlandschaftselemente und Strukturen (Landnutzungen, Wegeführungen) dar. Das Verfahren der Raumabgrenzung soll am Beispiel des Kulturlandschaftsraums „Weismainalb, Stadt Weismain, Kleinziegenfeldertal, Krassachtal“ (Abb.  2) erläutert werden: Die Andechs-Meranier etablierten sich im Hochmittelalter am Obermain und trieben, u. a. ausgehend von der Stadt Weismain, die Erschließung der Jurahochfläche voran. Die kulturlandschaftliche Erschließung der

Abbildung 2 Ausschnitt aus der Schutzgutkarte „Die historische Kulturlandschaft in der Region Oberfranken-West“ mit dem Kulturlandschaftsraum Weismainalb

Weismainalb ist noch auf herausragende Weise an den Haufendörfern mit hochmittelalterlichen Blockgemengefluren sowie an den weilerartigen Siedlungen mit spätmittelalterlichen Breitstreifenfluren (und Zurodungen in Gemengelage) ablesbar. Besonders hervorzuheben ist das historische Wegesystem mit den auf die Dörfer radial zulaufenden Ortsverbindungswegen und nicht zuletzt den Altstraßenresten. Die landschaftswirksam eingestellten Kirchen, Kapellen und Martern mit Begleitbäumen treten als weitere prägende Merkmale dieses Kulturlandschaftsraums hervor. Die Hüllweiher und Brunnenerdfälle, die Schichtquellenbrunnen, Brunnensteige, Pumphäuschen verdeutlichen die Formen der historischen Wasserversorgung der wasserarmen Jurahochfläche. Gemeinsam mit der Mühlenkette im Kleinziegenfelder Tal, den historischen Weiden wie den Wacholderheiden an den Hängen der Karsttäler oder dem Görauer Anger am Rand des Albtraufs, den Lesesteinhaufen und Lesesteinwällen in Verbindung mit den Steinknocks und Kalkscherbenäckern auf der Hochfläche sind zahlreiche historische Kulturlandschaftselemente vorhanden. In ihrer Gesamtheit lassen sie die individuelle Nutzungsgeschichte der Landschaft ablesen, die in dem betrachteten Gebiet in einem sehr engen Wechselspiel mit den naturräumlichen Gegebenheiten stand und eine unverwechselbare Eigenart hervorgebracht hat. Bei dem vorgestellten Kulturlandschaftsraum wird deutlich, dass gerade die eingestreuten punktuellen und linearen Kulturlandschaftselemente maßgeblich zum Charakter dieser Landschaft beitragen. Da die Abgrenzung der Kulturlandschaftsräume im Hinblick auf ihre spätere Integration in die Raumplanung vorgenommen wurde, sind Generalisierungen erforderlich. In den abgegrenzten Kulturlandschaftsräumen sind daher in manchen Fällen Gewerbegebiete oder Strassen enthalten, die aus kulturhistorischer Sicht weniger wertvoll sind. Andererseits können stark überformte historische Kulturlandschaftselemente oder Teilbereiche im Zusammenspiel mit anderen historischen Bestandteilen – gemäß dem Ensembleprinzip – eine hohe kulturhistorische Bedeutung entfalten.

Quelle: LfU/LfD 2004

Die Abgrenzung zu anderen Kulturlandschaftsräumen wird immer eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Unschärfe und

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eine gewisse Subjektivität beinhalten, zumal Kulturlandschaften sich in keine festen Grenzen zwängen lassen – Grenzen haben sich immer wieder verschoben. Die Gliederung in Kulturlandschaftsräume ist damit nicht das eigentliche Ziel, sondern nur ein Schritt in die Bearbeitung weiterführender spezifischer Problemstellungen, wie z. B. die Pflege und Weiterentwicklung der historischen Kulturlandschaft.15 Bei der Raumabgrenzung wurde darauf geachtet, dass die Kulturlandschaftsräume nicht zu stark auf die Elementebene heruntergebrochen werden, um eine zu separierende Raumcharakterisierung zu vermeiden. So gehören beispielsweise zu der Wiesenbewässerungsanlage zwischen Baunach und Daschendorf nicht nur der bewässerte Talraum, sondern auch die „Drei-Flüsse-Stadt Baunach“ und das Dorf Daschendorf, in denen die Menschen lebten, die die Wässerwiesen bewirtschafteten. Hinzu gehören auch die Kraiberghänge mit den historischen Wein- und Hopfenbergen, die Terrassenackersysteme mit den Streuobstbeständen, die Hohlwege, Kellergassen u. v. m., die zusammen den Kulturlandschaftsraum „Unterer Itzgrund, Baunachgrund, Stadt Baunach“ ergeben. Damit sollten der historisch abgeleitete Entstehungszusammenhang und die Lebenswelt des darzustellenden Kulturlandschaftsraums als Spiegelbild menschlichen Daseins, Wirtschaftens und Fortbewegens ablesbar sein und die Bündelungen unterschiedlicher Funktionen und Nutzungen wiedergegeben werden. Eine Ausnahme bildeten sehr großflächige Waldbestände, die separat erfasst wurden. Insgesamt gesehen stand somit nicht die Typisierung von Landschaften im Vordergrund, sondern die Herausarbeitung der historisch „gewachsenen“ Individualität der Kulturlandschafträume. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Entwicklung und Darstellung der Kulturlandschaftsräume eine entsprechende inhaltliche und geistige Durchdringung der Region erfordert, die, auch im Hinblick auf die unterschiedliche Quellenlage und die zeitlichen Rahmenbedingungen, nicht für alle Kulturlandschaftsräume in gleicher Qualität gegeben werden konnte. Ein weites Problemfeld mit vielen Befindlichkeiten ist die Namensgebung. Ist z. B. die Bezeichnung „Teuschnitzer Eigen und Windhagen“ heute noch zeitgemäß und

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kann man sich als moderne Gemeinde mit einem solchen Namen schmücken? Leichter fällt dies bei positiv besetzten und in der Vorstellungswelt weiter Teile der Bevölkerung noch verankerten Begriffen wie „Klosterlandschaft“, möglicherweise auch bei der Bezeichnung „Ritterschaftslandschaft“. Allerweltsbezeichnungen wie Weinbaulandschaft, Agrarlandschaft oder Heckenlandschaft lassen vielfach die Individualität einer Kulturlandschaft vermissen. Nach Möglichkeit wurde daher auf lokale Raumnamen zurückgegriffen oder wurden gängige naturräumliche Bezeichnungen oder die Namen von Städten und Dörfern zur geographischen Verortung des Raums verwendet. Bewertung Bei der Bewertung der Kulturlandschaftsräume wurde analog zum Objektbewertungsverfahren ein auf Expertenwissen basierendes Schätzverfahren (nutzerunabhängige, verbal-argumentative Bewertung) angewandt, um auftretende Individualitäten aufgrund des subjektiven Spielraums angemessener berücksichtigen zu können. Die Kulturlandschaftsräume wurden in ihrer kulturhistorischen Bedeutung über die Kriterien „geschichtliche Zeugniskraft“ und „charakteristische Eigenart“ (Erscheinungsbild und Verdichtung), die jeweils doppelt gewichtet werden, sowie funktional über ihre Nutzung und das Zusammenwirken der historischen Kulturlandschaftselemente bewertet. Damit erfolgte eine Abschätzung der Anzahl bzw. räumlichen Verteilung (Dichte) der historischen Kulturlandschaftselemente, ihres Erhaltungszustands und ihrer kulturgeschichtlichen Qualität.16 Die Erfüllungsgrade der Kriterien ergeben addiert einen kulturhistorischen Zeigerwert in den Wertigkeiten geringe bis mittlere, hohe und sehr hohe kulturhistorische Bedeutung. Auch hier wurde für die Entscheidungshilfe ein Bewertungsrahmen erstellt. Wertigkeit der Kulturlandschaftsräume in der Region Oberfranken-West Der Karte der Kulturlandschaftsräume können die Abgrenzung der Kulturlandschaftsräume und die zugewiesenen Wertstufen entnommen werden. Von insgesamt 112 Kulturlandschaftsräumen sind 26 von sehr hoher, 58 von hoher und 28 von geringer bis mittlerer kulturhistorischer Bedeutung.

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Thomas Büttner, Hans Leicht: Historische Kulturlandschaften in der Regionalplanung

Für jeden Kulturlandschaftsraum wurde ein Steckbrief angelegt, der eine kartographische Darstellung des Raums, Angaben zu seiner Abgrenzung, eine verbal-argumentative Beschreibung und Bewertung und Quellenangaben enthält (Abb.  3). Darüber hinaus können diese Steckbriefe auch Hinweise zur Erhaltung, Instandsetzung und behutsamen Weiterentwicklung der historischen Kulturlandschaft und ihrer Einzelelemente umfassen. Kulturlandschaftsräume von sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung sind Räume, die in weiten Teilen mit einem prägenden Inventar an historischen Kulturlandschaftselementen versehen sind. Damit werden vor allem Siedlungs- und Flurformen sowie Landnutzungsformen (z. B. Landwirtschaft, Flößerei) angesprochen, die insbesondere ein noch weitgehend intaktes oder zumindest noch ablesbares funktionales Gefüge

Abbildung 3 Steckbriefausschnitt „Unterer Itzgrund, Baunachgrund, Stadt Baunach“

Quelle: LfU/LfD 2004

bilden und die sich gegen einen umgebenden Raum abgrenzen, der diese Objekttypen nur vereinzelt oder nicht enthält. Weitere Merkmale sind die Verschmelzung von baulicher Anlage und landschaftlicher Umgebung sowie das Vorkommen „landschaftstypischer“ Materialien und Farbgebung. Ein Beispiel hierfür ist der Kulturlandschaftsraum „Teuschnitzer Eigen und Windhagen“ mit seinen Angerdörfern, mit Schiefer verkleideten Häusern und den Breitstreifenfluren. Die Kulturlandschaftsräume von hoher kulturhistorischer Bedeutung überwiegen und untermauern damit die Kulturträchtigkeit dieser Region. Obwohl diese Räume bereits durch Flurneuordnungen weitgehend umstrukturiert worden sind und daher – mit Ausnahme der historischen Domänen- oder Gutslandschaften – auch keine historischen Flurformen mehr aufweisen, besitzen sie

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immer noch eine hohe Dichte historischer Kulturlandschaftselemente mit wertvoller Substanz. Räume dieser Qualität sind z. B. die Streusiedlungslandschaften westlich von Kronach und nördlich von Mitwitz oder aber weite Teile des Coburger Landes, z. B. der Raum nordwestlich der Stadt Coburg bis zu den Langen Bergen, der durch Landeskulturmaßnahmen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt wird. Ebenfalls dazu gehören viele Kulturlandschaftsräume der Fränkischen Alb, wie der Raum um den Kordigast, um Königsfeld, die Lange Meile, oder der Raum zwischen Ebermannstadt und Muggendorf als Keimzelle der Fränkischen Schweiz. Die Kulturlandschaftsräume von geringer bis mittlerer kulturhistorischer Bedeutung repräsentieren Räume mit verinselten historischen Kulturlandschaftselementen. In Oberfranken-West sind es in vielen Fällen die am frühsten erschlossenen Kulturlandschaftsräume, insbesondere im Maintal, Regnitztal und Albvorland, mit Ausnahme des Bereichs südwestlich Forchheims. Da sich in diesen Gebieten die wirtschaftlichen Entwicklungsachsen befinden, sind sie einem besonders hohen Veränderungsdruck ausgesetzt, weshalb hier historische Kulturlandschaften mittlerweile gravierend überformt sind. Industrie, Gewerbe, Rohstoffgewinnung und Verkehrsachsen sowie die Flurneuordnungen der 1960er und 70er Jahre haben diese Kulturlandschaftsräume geprägt. Dennoch besitzen sie historische Kulturlandschaftselemente von herausragender Bedeutung und sind in vielen Fällen auch Erwartungs- und Bestandsgebiete für Bodendenkmäler von hoher kulturhistorischer Relevanz.

4 Planungsebene Noch ist die systematische Berücksichtigung des Kulturlandschaftsschutzes in den Plänen der Landschaftsrahmenplanung und der Regionalplanung nicht gängige Praxis. Dennoch zeigen einige Projekte, wie die Belange historischer Kulturlandschaften und ihrer Elemente besser in die regionale Planungsebene eingebunden werden können 17, so z. B. das Kulturlandschaftsprojekt Ostthüringen 18 oder das Projekt Kulturdenkmale in der Region Franken-Heilbronn.19

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In den meisten Regionalplänen werden die Belange historischer Kulturlandschaften bisher nicht als eigenes Schutzgut behandelt. Im Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) für die Region Oberfranken-West sollten diese Belange daher eine konsequentere Berücksichtigung finden.20 In Bayern hat das LEK zwei Aufgabenschwerpunkte: Es ist zum einen das überörtliche Fachkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zum anderen stellt es den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Regionalplanung dar. Bisher liegen für folgende Regionen in Bayern LEKs vor: Ingolstadt, Landshut, Main-Rhön, Oberfranken-Ost, Oberfranken-West und München-Nord. Als überörtlichem Fachkonzept des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden im LEK auf regionaler Ebene alle wichtigen Grundlagen des Naturschutzes aufbereitet, bewertet und zu einem ganzheitlich integrierenden, planungsbezogenen Konzept des Naturschutzes zusammengeführt.21 Dem LEK kommt somit eine wichtige Integrations- und Vermittlungsfunktion zu. Insbesondere dient es den Naturschutzbehörden als Arbeitsgrundlage und Bewertungshilfe in Bezug auf Förderprogramme, Folgeplanungen, Eingriffsregelungen und Schutzgebietsausweisungen. Als Fachkonzept erlangt es allerdings keine Rechtsverbindlichkeit. Nur die Aussagen des LEK, die nach Abwägung mit Belangen anderer Fachplanungen in den Regionalplan übernommen und dort als raumordnungsrechtlich verbindliche Festlegungen ausgewiesen werden, sind für öffentliche Stellen verbindlich. Um die Integration des LEK in den Regionalplan zu unterstützen, wurden seine textlichen Planungsaussagen als Ziele mit Begründung formuliert. Behandlung des Schutzguts Historische Kulturlandschaft im LEK Oberfranken West Alle bisherigen LEKs Bayerns sprechen die Belange der historischen Kulturlandschaft auf überörtlicher Ebene an. Zunächst fand dieser Aspekt unter der Thematik „Landschaftsbild und Landschaftserleben“ Berücksichtigung. In der Region Main-Rhön sollte der kulturhistorische Belang bereits wesentlich umfangreicher behandelt werden, und im LEK Oberfranken-Ost wurde die historische Kulturlandschaft erstmals als eigenständiges Schutzgut dargestellt.22

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Thomas Büttner, Hans Leicht: Historische Kulturlandschaften in der Regionalplanung

Blick auf Schloss Callenberg im Landkreis Coburg

Scheunenviertel Gräfenberg, Landkreis Forchheim

Noch einen Schritt weiter ging man im LEK für die Region Oberfranken-West, wo erstmalig die kulturhistorischen Schutzaspekte gleichwertig neben den biotischen, abiotischen, ästhetischen Schutzaspekten behandelt wurden. Im Ziel- und Maßnahmenteil wurden überörtliche Zielkonzepte für alle Schutzgüter, unter anderem auch für das Schutzgut Historische Kulturlandschaft entwickelt. Die Ziele wurden textlich formuliert und in einer Karte zeichnerisch dargestellt. Entsprechend der Methodik der LEKs wurden sie unterteilt in

Zu b)

(a)  Allgemeine Ziele und Leitlinien für die gesamte Region, (b)  Ziele für raumbezogene Zielkategorien (dabei wird die Region in drei Gebietstypen eingeteilt) und (c)  Ziele für einzelne konkrete Teilräume. Zu a) Ein allgemeines Ziel für die Region Oberfranken-West ist die Erhaltung historisch bedeutsamer Kulturlandschaften mit ihrem Bestand an historischen Kulturlandschaftselementen (siehe auch Schutzgutkarte „Historische Kulturlandschaft“). Historische Kulturlandschaftselemente mit besonderer historischer Aussagekraft sollen in der Region so erhalten werden, dass ihr historischer Zeugniswert möglichst nicht beeinträchtigt wird. Ferner ist bei Planungen und Vorhaben darauf zu achten, dass historisch bedeutsame Sichtbezüge gewahrt oder wiederhergestellt werden. Auch soll darauf hingewirkt werden, dass wertvolle historische Flurformen in Verbindung mit Wegenetzen insbesondere bei Verfahren der Ländlichen Entwicklung oder bei anderweitig geplanten Zusammenlegungen in ihren wesentlichen Gestaltmerkmalen erhalten werden.

Bei den Zielen für raumbezogene Zielkategorien wird die Region Oberfranken-West entsprechend dem vorhandenen Potenzial (siehe Schutzgutkarte „Historische Kulturlandschaft Oberfranken-West“) kartographisch eingeteilt in – Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung der historischen Kulturlandschaft, – Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung der historischen Kulturlandschaft und – Gebiete mit allgemeiner Bedeutung für die Sicherung der historischen Kulturlandschaft (hier gelten die genannten allgemeinen Ziele und Leitlinien). Die so abgegrenzten Gebiete mit hervorragender kulturhistorischer Bedeutung sollen insgesamt in ihrer historischen Aussagekraft gesichert werden. Diese Gebiete repräsentieren die aus kulturhistorischer Sicht wertvollsten und erhaltenswertesten Teilräume der Region, denen nicht selten eine überregionale Bedeutung zukommt. Sie weisen nicht nur eine hohe Dichte bedeutender historischer Kulturlandschaftselemente auf, sondern zeichnen sich meist zusätzlich dadurch aus, dass funktionale Zusammenhänge der historischen Kulturlandschaft bis heute in besonderer Weise ablesbar sind. Bei Planungen und Maßnahmen ist daher darauf hinzuwirken, dass die historische Grundstruktur erhalten bleibt, die traditionellen Nutzungsformen möglichst beibehalten und bei Bedarf geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. In Gebieten mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung, zu denen weite Teile der Region Oberfranken-West zählen, soll die Kulturlandschaft in ihrer noch vorhandenen

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historischen Aussagekraft bewahrt werden. Ein Verlust oder eine Beeinträchtigung von Landschaftselementen, denen eine hohe kulturhistorische Bedeutung zukommt, ist grundsätzlich zu vermeiden. Zu c) In den Zielen für einzelne Teilräume werden für die Sicherung der historischen Kulturlandschaft gebietsspezifische Zielaussagen getroffen. Um diesen Belang in der Regionalplanung besser zur Geltung zu bringen, enthält der Ziel- und Maßnahmenteil des LEK Oberfranken-West des Weiteren textliche und kartographische Vorschläge für die Ausweisung von landschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, den klassischen Ordnungselementen der Raumordnung. Die Vorschläge für landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden dabei nach vordringlichen Sicherungszielen unterteilt: Für die historische Kulturlandschaft an erster Stelle zu nennen sind die Zielkategorien landschaftliches Vorbehaltsgebiet mit dem vordringlichen Sicherungsziel „Historische Kulturlandschaft“ 23 sowie landschaftliches Vorbehaltsgebiet mit dem vordringlichen Sicherungsziel „Landschaftsbild und naturbezogene Erholung“. Daneben werden mitunter auch bei den Vorschlägen für landschaftliche Vorbehaltsgebiete mit dem vordringlichen Sicherungsziel „Arten und Lebensräume“ Belange der Kulturlandschaft mit einbezogen. Landschaftliche Vorbehaltsgebiete mit dem vordringlichen Sicherungsziel „Historische Kulturlandschaft“ benennt das LEK im Naturraum Nördliche Frankenalb. In diesen Gebieten sollen zur Erhaltung ihrer historischen Aussagekraft insbesondere historische Dorfstrukturen und Flurformen (z. B. die Blockgemengefluren der Weismainalb), das historische Wegenetz und die zahlreichen historischen Kulturlandschaftselemente (z. B. heckenreiche Ackerterrassen) in ihrer Substanz gesichert, die traditionellen Nutzungsformen (z. B. Obstbau) möglichst beibehalten und bei Bedarf geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. Wertvolle Offenlandbiotope sind hier auf jeden Fall zu erhalten. Vor allem die landwirtschaftliche Nutzung, die Ländliche Entwicklung und die gemeindliche Bauleitplanung sollten diese Belange in hohem Maße berücksichtigen. Eine traditionelle Bewirtschaftung von Grenzertragslagen und die Erhaltung landschaftsprägender Sonderkulturen könnten

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sicher mittel- bis langfristig über künftige Förderprogramme erleichtert werden. Integration des Schutzguts „Historische Kulturlandschaft“ in den Regionalplan In der Region Oberfranken-West besteht nicht erst durch das hier vorgestellte Pilotprojekt der beiden Landesämter eine hohe Sensibilität für das Schutzgut „Historische Kulturlandschaft“. Allerdings gibt es beim Regionalen Planungsverband OberfrankenWest gegenwärtig noch keine konkreten Vorstellungen, wie dieser Belang in den Regionalplan integriert werden kann. Inwieweit und in welcher Form die dazu im LEK enthaltenen Vorschläge also Eingang in die Regionalplanung finden, bleibt der Diskussion in deren Gremien vorbehalten. Das Wissen um den Wert der historischen Kulturlandschaft drückt sich bereits als allgemeines Regionalziel im landschaftlichen Leitbild der am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Sechsten Änderung des Regionalplans im Kapitel  B  I Natur und Landschaft aus: „Die Naturräume der Region sollen in ihrer jeweiligen Eigenart und Funktion langfristig gesichert, gepflegt und entwickelt werden. Neben gewerblich-industriell geprägten Wirtschaftsräumen soll die Vielfalt bäuerlicher Kultur- und Siedlungslandschaften sowie der historischen Kulturlandschaft erhalten bleiben“.24 Auch wenn in Bayern auf absehbarer Zeit keine weiteren Landschaftsentwicklungskonzepte mehr erstellt werden, nimmt das in diesem Beitrag vorgestellte Modellvorhaben eine gewisse Vorreiterrolle für die regionale Planungsebene ein. Denn zum ersten Mal wurde die historische Kulturlandschaft als Schutzgut in alle Bearbeitungsebenen des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) der Region Oberfranken-West einbezogen und fand somit auch Eingang im Ziel- und Maßnahmenteil des LEKs. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit diesem Projekt hat sich zwischenzeitlich unter der Führung des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von nichtstaatlichen Organisationen und Verbänden gebildet. Deren Ziel ist es, Rahmenbedingungen für eine landesweite Erfassung des historischen Potenzials der bayerischen Kulturlandschaften zu formulieren.25

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Thomas Büttner, Hans Leicht: Historische Kulturlandschaften in der Regionalplanung

Anmerkungen (1) Europäische Kommission: EUREK – Europäisches Raumentwicklungskonzept. Auf dem Wege zu einer räumlich ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union. – Luxemburg 1999, S.  133  f. und 151  f. (http://ec.europa. eu/regional_policy/sources/docoffic/official/reports/som_de.htm; 24.02.2008) (2) Am 1. März 2004 trat die ELC mit der 10. Ratifikation in Kraft. Verbindlich im selbstverpflichtenden Sinne ist die ELC nur für die 29 Staaten, die sie bisher ratifiziert haben. Unterschieben haben die Konvention insgesamt 35 Staaten (Stand 24.2.2008). Das Landschaftsübereinkommen, das von Deutschland bisher noch nicht unterzeichnet wurde, ist das erste völkerrechtliche Übereinkommen, dass die Landschaft als Ganzes zum Ziel hat. Wesentliche Merkmale der Europäischen Landschaftskonvention sind ihre Subsidiarität, die Erarbeitung von Leitlinien für die Evaluierung von Landschaft, der Erfahrungsaustausch, Auszeichnungen (Europäischer Landschaftspreis) und der Schutz von Landschaften gesamteuropäischer Bedeutung. (http://conventions.coe.int/Treaty/ Commun/ChercheSig.asp?NT=176&CM=8&DF= 2/24/2008&CL=ENG; 24.02.2008) (3) Vgl.������������ Bockemühl, J.; ������������������������ Bosshard, A.; Kühl, J.; ���� Pe��� droli, B.; Seiberth, H.; Van Elsen, T.; Wirz, J.; Zehnter, H.-C.: Landschaft – es ist an der Zeit! Das Dornacher Landschafts-Manifest. – Die Kultur der europäischen Landschaft als Aufgabe. Natur u. Mensch 5 (2000), S. 56–59 (4) Vgl. §  2 Abs.  2 Nr.  13  ROG; §  2 Abs.  1 Nr. 14 BNatSchG; Art. 1 Abs. 1–4 BayDSchG. Die historische Kulturlandschaft als Schutzgut, da sie sowohl die Arbeitsfelder der Denkmalpflege, des Naturschutzes und Landschaftspflege wie auch der Raumordnung berührt, bewegt sich zwischen diesen Fachdisziplinen, ohne eine genaue Zuordnung zu erfahren. ������������������������������ Dem Belang historische Kulturlandschaft fehlt damit eine eindeutige kompetenzrechtliche Zuordnung, die sich folgerichtig in einer fehlenden rechtlichen Instrumentalisierung niederschlägt. ������������������������������� Der bisher ausgebliebene Grundkonsens in Bezug auf eine Definition der historischen Kulturlandschaft und ihrer Bestandteile liegt u. a. im selben Sachverhalt begründet. (5) Büttner, T.: Die historische Kulturlandschaft der Region Oberfranken-West. In: Historische Kulturlandschaft. Erhalt und Pflege. Hrsg.: Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. V. – München 2005. = Heimatpflege in Bayern, H.  1, S.  59–73. Die Ergebnisse des Pilotprojekts „Die historische Kulturlandschaft in der Region Oberfranken-West“ sind ebenfalls von T. Büttner auf einer BerichtsCD-ROM (zit.: LfU/LfD 2004) zusammengefasst, die beim Bayerischen Landesamt für Umwelt bezogen werden kann. Auf dessen Internetseite finden sich auch der Erläuterungsbericht zum Modellvorhaben sowie das Faltblatt „Historische Kulturlandschaft der Region Oberfranken-West“; siehe www.bayern.de/lfu/natur/landschaftsentwicklung/index.html.

(6) Teilnehmende der projektbegleitenden Arbeitsgruppe: vom LfU Gerhard Gabel und Hans Leicht; vom LfD Dr. Thomas Gunzelmann; von der Regierung von Oberfranken Susanne Dürer, Barbara Merkel, Georg Weinkamm; vom Planungsbüro Blum Peter Blum; vom Landschaftsbüro Pirkl, Riedel, Theurer Anton Pirkl, Berthold Riedel und Hansjörg Haslach. (7) Historische Kulturlandschaftselemente sind „gebaute” Elemente in der Landschaft, die aus „unbelebten“ Materialien hergestellt sein können, wie z. B. ein Lesesteinhaufen oder eine Trockenmauer. Hierzu zählen auch Bauwerke wie Kirchen, Scheunen und Pavillons. Historische Kulturlandschaftselemente können sich auch vorwiegend aus organischen Bestandteilen zusammensetzen. Alleen, Hecken oder Mittelwälder gehören in diese Kategorie. Weiterhin kann es sich mit Wiesenbewässerungsanlagen, Flößbächen und Weinbergterrassen um Elemente mit kombinierten Bauweisen aus belebten und anorganischen Materialien handeln. Die historischen Kulturlandschaftselemente entwickelten erst häufig mit den naturräumlichen Strukturen einer Landschaft ihren ganz unverwechselbaren Charakter. Die historische Kulturlandschaft ist ein Ausschnitt aus der aktuellen Kulturlandschaft, der sehr stark durch historische Kulturlandschaftselemente unterschiedlichster Zeitstellungen und Funktionsbereiche geprägt wird; vgl. Hönes, E.-R.: Die historische Kulturlandschaft in der Gesetzeslandschaft. Denkmalschutzinformationen 27 (2003) 3, S. 62–75. (8) Es wurde in erster Linie auf bestehende fachspezifische Erhebungen, auf das in der Region vorhandene Potenzial an Literatur und Fachwissen einzelner kompetenter Personen in Behörden, Wissenschaft und Heimatpflege sowie auf flächendeckend vorhandene Hilfsmittel wie Luftbilder und Karten zurückgegriffen. Eine schrittweise Vorgehensweise mit intensiver Geländeund Archivarbeit stand nicht im Vordergrund. Stichprobenartige Begehungen und Befahrungen begleiteten jedoch die Erfassungstätigkeit. Die Erstellung von historischen Landschaftszustands- und Landschaftswandelkarten wurde nicht durchgeführt. (9) Vgl. Fehn, K.: Aufgaben der Denkmalpflege in der Kulturlandschaftspflege. Überlegungen zur Standortbestimmung. Die Denkmalpflege 55 (1997), S.  36. Aus der Sicht der Denkmalpflege ist die Differenzierung von DenkmäIern in unterschiedliche Wertkategorien, die Einteilung der historischen Kulturlandschaftselemente in „sehr sensible und weniger sensible“ sehr problembehaftet. Die Veränderung oder das Ersetzen von historischen Kulturlandschaftselementen bedeutet aus der Sicht der Denkmalpflege einen unwiederbringlichen Verlust des historischen Wertes und der kulturlandschaftsgeschichtlichen Aussagefähigkeit; vgl. Eidloth, V.: Historische Kulturlandschaft und Denkmalpflege. Die Denkmalpflege 55 (1997), S. 28; Gunzelmann, T.; Schenk, W.: Kulturlandschaftspflege im Spannungsfeld von Denkmalpflege, Naturschutz und Raumordnung. Inform. z. Raumentwicklung (1999) H. 5/6, S. 347–360 (354)

(10) Vgl. Gunzelmann, T.: Die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft. Angewandte Historische Geographie des ländlichen Raumes mit Beispielen aus Franken. – Bamberg 1987. = Bamberger Wirtschaftsgeographische Arbeiten, H. 4, S. 123 u. S. 130 f.; Wagner, J.M.: Schutz der Kulturlandschaft. Erfassung, Bewertung und Sicherung schutzwürdiger Gebiete und Objekte im Rahmen des Aufgabenbereichs von Naturschutz und Landschaftspflege. – Saarbrücken 1999. = Saarbrücker Geogr. Arbeiten, Bd. 47 (11) Die Kriterien leiten sich aus den gesetzlichen Aufträgen des Raumordnungsgesetzes, Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Denkmalschutzgesetzes Bayerns ab. Vgl. dazu Bayerisches Landesamt für Umweltschutz – LfU (Hrsg.): Entwurf einer Handreichung. Methodik für die Erhebung, Bewertung und Darstellung des Schutzgutes „historische Kulturlandschaft“ auf der regionalen Planungsebene. Unveröff. Gutachten, Augsburg 2003 (Bearb.: Thomas Büttner). (12) Die Rodungsfluren des Frankenwaldes wie z. B. von Birnbaum, Neuengrün oder Steinbach a.d.Haide (Radialhufenfluren) sind Zeugnisse der hoch- und spätmittelalterlichen Ausbauphase des 12. und 13. Jahrhunderts. Siedlungsträger waren das Bistum Bamberg und die Adelsgeschlechter, aus nördlicher Richtung drang das Kloster Saalfeld bis zum Rennsteig vor. (13) Die in ihrer Grundstruktur frühmittelalterliche Gewannflur Hallstadt-Kemmerns nördlich von Bamberg (mit sukzessiven Teilungen und Verdichtungen, die bis in das 19. Jahrhundert reichen) ist ein herausragendes Zeugnis der landwirtschaftlichen Nutzung über den Sonderkulturanbau, der bis heute die schmalen in Gewannen gefassten Streifenfluren hat fortbestehen lassen. (14) Burggraaff, P.; Kleefeld, K.-D. (Bearb.); Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Historische Kulturlandschaft und Kulturlandschaftselemente. – Bonn-Bad Godesberg 1998. = Angewandte Landschaftsökologie 20; Burggraaff, P.; Plöger, R.: Fachgutachten zur Kulturlandschaftspflege in Nordrhein-Westfalen. Erstellung im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit einem Beitrag zum GIS-Kulturlandschaftskataster von Rolf Plöger. Hrsg. von der Geographischen Kommission für Westfalen. – Münster 2000. = Siedlung und Landschaft in Westfalen, H.  27; Landschaftsverband Westfalen Lippe und Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Grundlagen und Empfehlungen für die Landesplanung. – Münster, Köln 2007 (15) Jeschke, H.-P.: Entwurf der Struktur eines Pflegewerkes für Cultural Heritage Landscapes (UNESCO-Schutzkategorie „fortbestehende Kulturlandschaft“) in förderalistisch organisierten Staaten in Europa. In: Denkmal-Ensemble-Kulturlandschaft am Beispiel Wachau. Beiträge des Internationalen Symposiums vom 12. bis 15.10.1998 in Dürnstein (Österreich), hrsg. vom Bundesdenkmalamt. – Wien 2000, S. 130

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(16) Vgl. Bayerisches Landesamt für Umweltschutz – LfU (Hrsg.): Entwurf einer Handreichung, a. a. O. (17) Vgl. Bayerisches Landesamt für Umweltschutz – LfU (Hrsg.): Kulturlandschaftsprojekte in Deutschland. Tabellarische Übersicht zu ausgewählten Projekten, die das Schutzgut „historische Kulturlandschaft“ zum Gegenstand haben. Unveröff. Gutachten, Augsburg/Berlin 2003 (Bearb.: Thomas Büttner) (18) FH Erfurt, FB Landschaftsarchitektur; Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen (Hrsg.): Kulturlandschaftsprojekt Ostthüringen. Historisch geprägte Kulturlandschaften und spezifische Landschaftsbilder in Ostthüringen (Kurzfassung mit Berichts-CD-ROM). – Erfurt 2005 (19) Von 2001 bis Ende 2003 wurden unter der Trägerschaft des Regionalverbandes FrankenHeilbronn und des Landesdenkmalamtes Baden Württemberg die regional bedeutsamen Kulturdenkmale in der Region Franken-Heilbronn im Hinblick auf eine Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplans erfasst. Das Projekt baute inhaltlich und methodisch auf die Erhebung von Kulturdenkmälern als Fachbeitrag zum Regionalplan Stuttgart von 1992 auf; vgl. Regionalverband Stuttgart (Hrsg.): Landschaftsrahmenplan. Erläuterungen zur Karte der Bau- und Bodendenkmale. – Stuttgart 1992. Eine Neuerung war, dass Kulturlandschaftsräume benannt und in der Karte beschriftet wurden. Eine Abgrenzung der Kulturlandschaftsräume wurde nicht vorgenommen; vgl. Regionalverband Franken-Heilbronn (Hrsg.): Regional bedeutsame Kulturdenkmale in der Region Heilbronn-Franken. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes. – Heilbronn 2003. Im Jahr 2004 wurde das Projekt „Regional bedeutsame Kulturdenkmale in Ostwürttemberg“ abgeschlossen; vgl. Regionalverband Ostwürttemberg: Regional bedeutsame Kulturdenkmale in Ostwürttemberg, erarbeitet durch das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (Text- und Kartenteil). – Schwäbisch Gmünd 2004

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(20) Regierung von Oberfranken (Hrsg.): Landschaftsentwicklungskonzept Region OberfrankenWest (LEK 4). Vollversion (CD-ROM). – Bayreuth 2005 (21) Bayerisches Landesamt für Umweltschutz – LfU (Hrsg.): Landschaftsentwicklungskonzept Region Ingolstadt. – München 1997. = Schriftenreihe, H. 140, S. 11 (22) Regierung von Oberfranken (Hrsg.): Landschaftsentwicklungskonzept Region Oberfranken-Ost (LEK 5). Vollversion (CD-ROM). – Bayreuth 2003 (23) Hierbei wurden nicht nur kulturhistorisch hervorragende Räume als Ganzes, sondern Teilbereiche, wie z. B. sehr wertvolle historische Flurformen, als Vorbehaltsgebiete mit dieser Zielsetzung vorgeschlagen. Die Hauptproblematik in Bezug auf die Darstellung von eigenständigen Vorbehaltsgebieten mit dem vordringlichen Sicherungsziel „Historische Kulturlandschaft“ liegt in der gesamtflächigen Vermittlung und planungsrechtlichen Belastbarkeit der abgeleiteten und in der Schutzgutkarte „Historische Kulturlandschaft“ dargestellten Kulturlandschaftsraumgrenzen. Die vorhandene Quellenlage, die zeitliche wie auch räumliche Vielschichtigkeit der Kulturlandschaftsräume (hier ist insbesondere auch ihre Verflechtung mit angrenzenden Gebieten zu berücksichtigen) erlauben keine inhaltlich unanfechtbare Grenzziehung. Darüber hinaus enthalten die Kulturlandschaftsräume mehr oder weniger stark ausgeprägte Bereiche in Gestalt von Gewerbegebieten, Industrieansiedlungen und Siedlungserweiterungen, die aus kulturhistorischer Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt als geringwertig einzustufen sind.

(24) Vgl. Regionalplan Region Oberfranken-West (4), Kapitel B I Natur und Landschaft, Punkt 1 Landschaftliches Leitbild und nachhaltige Nutzung der Naturgüter, Unterpunkt 1.1 landschaftliches Leitbild (Sechste Änderung, Kapitel B  I Natur und Landschaft, in Kraft getreten am 1. Mai 2004) (25) Vgl. Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e. V. (Hrsg.): Schönere Heimat – Erbe und Auftrag, 96. Jg. 2007, H.  1, S.  42–43; hier stellt Ursula Eberhard, Leiterin der Geschäftsstelle der Landesvereins, die Resolution „Ein Kulturlandschaftskataster für Bayern“ vor. Hinweis: Alle abgebildeten Fotos sind der Berichts-CD zum Modellvorhaben entnommen (s. Anmerkung 5).