Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung der Seminararbeit

Prof. Dr. Christoph Teichmann Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung der Seminararbeit A. Ziel wissenschaftlicher Arbeiten Ziel einer wiss...
Author: Calvin Kurzmann
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Prof. Dr. Christoph Teichmann

Hinweise zur formalen und inhaltlichen Gestaltung der Seminararbeit A. Ziel wissenschaftlicher Arbeiten Ziel einer wissenschaftlichen Arbeit muss es sein, das zu untersuchende Themengebiet möglichst umfassend und eigenständig zu bearbeiten. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass nicht nur einzelne Quellen wiedergegeben werden, sondern dass der Bearbeiter auch selbst Stellung bezieht und eigene Ansichten und Denkansätze in die Arbeit einfließen lässt. Hierfür ist es unerlässlich, fremde Meinungen und Erkenntnisse zu kennzeichnen und sie so von den eigenen Schlussfolgerungen abzugrenzen. Ferner sollte beachtet werden, dass das Thema klar dargestellt und die Arbeit systematisch aufgebaut wird. Besonders wichtig ist hierbei eine saubere und für den Leser nachvollziehbare Argumentation. Es ist somit unerlässlich, Erkenntnisse nicht einfach in den Raum zu stellen, sondern den Weg aufzuzeigen, über den diese gewonnen wurden. Als Faustformel kann festgehalten werden, dass die These immer erst als Ergebnis der Argumentation an deren Ende steht. Sie sollten folglich darauf verzichten, die These in den Raum zu stellen und erst danach zu begründen, wie sie auf diese Schlussfolgerung gekommen sind. Darüber hinaus muss der Anspruch einer wissenschaftlichen Arbeit stets darin bestehen, nach Möglichkeit den aktuellen Meinungsstand wiederzugeben. Zudem ist darauf zu achten, bei der Quellenauswahl nur auf Primärquellen zurückzugreifen. B. Erste Schritte – Recherche Bevor mit dem Schreiben angefangen wird, ist es unerlässlich, sich im ersten Schritt mit der Literatur in dem entsprechenden Themengebiet vertraut zu machen. Eine Hilfestellung kann hierbei der onlineKatalog der Bibliothek bieten, welcher den genauen Standort der Bücher in der Bibliothek angibt. Zu finden ist dieser unter http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de => Recherche => Katalog/Fernleihe/Benutzerkonto. Über den Katalog können auch Bücher oder Aufsätze via Fernleihe bestellt werden, falls diese nicht in der Bibliothek zu finden sind. Ferner besteht die Möglichkeit, bestimmte Bücher (keine Kommentare oder Zeitschriftenbände!) aus dem Festbestand auszuleihen. Erforderlich ist hierfür ein Abholschein, welcher im Geschäftszimmer der TB Recht (Zimmernummer 126) abzuholen und am Lehrstuhl (Zimmernummer 223 A) zu unterzeichnen ist. Zudem besteht die Möglichkeit, über juristische Datenbanken Zugriff auf online-Ausgaben von bestimmten Zeitschriften, Kommentaren oder Monographien zu erhalten (insbesondere Beck-online und Juris OVS-Vertragsmodule). Zu finden sind diese Datenbanken unter http://www.bibliothek.uniwuerzburg.de => Recherche => DBIS – Datenbanken. Der Vorteil dieser Datenbanken liegt darin, dass sie jederzeit verfügbar und vor allem auf dem aktuellen Stand sind. Folglich kann über diese auch auf einige Zeitschriften zugegriffen werden, die in der Bibliothek noch nicht verfügbar sind. Eine weitere Möglichkeit der Online-Recherche bietet die Datenbank der Europäischen Union EUR-lex, welche unter http://www.eur-lex.europa.eu abrufbar ist. Hierüber können unter anderem Verordnungen, Richtlinien sowie Entscheidungen der europäischen Gerichte (insbesondere des EuGH) abgerufen werden.

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Formelle Hinweise Seminararbeit C. Verfassen der Seminararbeit1 I.

Aufbau der Seminararbeit

Beim Verfassen der Seminararbeit ist folgender Grundaufbau zwingend zu beachten: 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Deckblatt Gliederung/Inhaltsverzeichnis Schriftliche Ausarbeitung Literaturverzeichnis Erklärung zur eigenständigen Bearbeitung Der ausgedruckten Version ist eine Kopie des Studierendenausweises beizufügen

Die schriftliche Ausarbeitung muss folgenden Anforderungen entsprechen: 

     

Umfang: Die Ausarbeitung darf 25 (fünfundzwanzig) Seiten nicht überschreiten. Deckblatt, Gliederung, Literaturverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis (was nicht erforderlich ist) werden nicht mitgezählt. Über 25 Seiten hinausgehender Text wird nur in Ausnahmefällen in die Bewertung einbezogen, führt jedenfalls aber zu Punktabzug. Schriftart Text: Times New Roman, Schriftgröße 12. Keine Skalierungen unter 100% und keine schmalen Laufweiten. Schriftart Fußnoten: Times New Roman, Schriftgröße 10 Seitenränder: links 2 cm, rechts 5 cm Korrekturrand. Oben und unten: je 2,5 cm Zeilenabstand Text: 1,5 Zeilenabstand Fußnoten: 1,0 Silbentrennung darf verwendet werden.

Alle Formvorgaben sind genau einzuhalten. Die DIN A-4 Blätter sind einseitig zu bedrucken und mit fortlaufenden Seitenzahlen zu versehen. Das Deckblatt erhält keine Seitenzahl, das Inhaltsverzeichnis, das Literaturverzeichnis sowie die abschließende Erklärung werden fortlaufend mit römischen Seitenzahlen versehen, die Ausarbeitung fortlaufend mit arabischen Zahlen, beginnend mit Seite 1 für die erste Seite der Ausarbeitung. Alle Blätter müssen fest miteinander verbunden sein. II. Deckblatt Das Deckblatt ist mit Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Immatrikulationsnummer und Semesterzahl des Bearbeiters, Seminaroberthema, Name des Dozenten und dem konkreten Seminarthema zu versehen. III. Gliederung/Inhaltsverzeichnis Der Seminararbeit ist eine Gliederung voranzustellen. Sie soll den Aufbau der Arbeit erkennen lassen und so übersichtlich strukturiert sämtliche Gliederungspunkte enthalten. Zu jedem Gliederungspunkt ist die entsprechende Seitenzahl in Ihrer Ausarbeitung anzugeben. In der der Arbeit vorangestellten Gliederung sind die Unterpunkte der Übersichtlichkeit halber in Ihrer Gliederung einzurücken, alle Ebenen sind jedoch in einfacher Schriftart zu halten, auch wenn die entsprechende Überschrift im Text fett oder kursiv formatiert ist. Alle Gliederungspunkte müssen auch in Ihrer schriftlichen Ausarbeitung als volle Überschrift erscheinen und sind dort nicht einzurücken. Weiter ist zu beachten, dass auf einer Gliederungsebene nie nur eine Überschrift stehen darf. Eröffnen Sie beispielsweise einen Gliederungspunkt I. muss zwingend der Punkt II. folgen! Achten Sie auch auf das Gesamtbild Ihrer Gliederung. Sie soll dem Leser einen schnellen Überblick über die Ordnung Ihrer Arbeit geben. Wenn sich auf einer Gliederungsebene zu viele Überschriften versammeln, kann es sich anbieten, mit übergeordneten Stichworten höhere Teilebenen einzubauen. 1 Beispiele für gelungene und mit “gut“ oder „sehr gut“ bewertete Seminararbeiten finden Sie unter: https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/solrsearch/index/search/searchtype/series/id/9 (hierunter befinden sich auch Arbeiten, die bei Prof. Teichmann geschrieben wurden).

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Formelle Hinweise Seminararbeit IV.

Schriftliche Ausarbeitung

1. Aufbau der schriftlichen Ausarbeitung/Formalien Die schriftliche Ausarbeitung besteht aus Einleitung, Hauptteil und Schluss. Die Einleitung sollte verglichen mit dem Hauptteil eher knapp ausfallen. In ihr führt der Bearbeiter auf das Thema der Seminararbeit hin und erläutert kurz die aufgeworfene Fragestellung. Eine streng einzuhaltende Vorgabe, wie eine solche Einleitung auszusehen hat, gibt es nicht. Hier können je nach Belieben und Thema beispielsweise aktuelle Bezüge aus Gesellschaft und/oder Wirtschaft eingebaut werden, auf ein aktuelles Ereignis Bezug genommen werden oder einfach nur das Themengebiet abgegrenzt werden. Am Ende kann ein kurzer Überblick über den Verlauf Ihrer Arbeit im Hauptteil gegeben werden, indem Sie die wichtigsten Überpunkte kurz nennen. Der Hauptteil ist der mit Abstand wichtigste Teil Ihrer Seminararbeit und sollte dementsprechend im Vergleich zu Einleitung und Schluss gewichtet werden. Vermeiden Sie es daher, sich zu Beginn Ihrer Seminararbeit zu sehr in allgemeinen Ausführungen zu verlieren. Der Aufbau des Hauptteils hängt stark vom jeweiligen Thema und der entsprechenden Herangehensweise des Bearbeiters ab. Daher ist dieser Teil für die Bewertung der Seminararbeit von herausragender Bedeutung. Hier wird das Thema vertieft, verschiedene Meinungen dargestellt und eigene Stellungnahmen abgegeben. Bei all dem sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass im Hauptteil eine ansprechende Schwerpunktsetzung unentbehrlich ist (mehr hierzu unter 2.). Abzuschließen ist die schriftliche Ausarbeitung mit einem Schluss. Dieser kann unter anderem bereits in der Einleitung angesprochene Punkte wieder aufgreifen, einen Ausblick in die Zukunft geben oder aber die Thesen des Bearbeiters abschließend zusammenfassen. Wichtig dabei ist, dass der Schluss die Seminararbeit abschließt. Es sollten daher im Rahmen des Schlusses nach Möglichkeit keine neuen Aspekte oder gar eine eigene Stellungnahme eingebracht werden. Diese sind Bestandteil des Hauptteils und auch in diesem zu behandeln. Im Schluss werden diese allenfalls noch einmal zusammengefasst. 2.

Inhalt der schriftlichen Ausarbeitung und Darstellung von Meinungsstreitigkeiten

In einer Seminararbeit sollen Sie den vorgegebenen Themenbereich systematisch ordnen, streitige Fragen erörtern und einer eigenen Stellungnahme zuführen (siehe hierzu A.). Dazu müssen Sie die vorhandene Rechtsprechung und Literatur auswerten und deren Aussagen in Ihren eigenen Gedankengang einbauen. Jede Aussage, die nicht von Ihnen selbst stammt, ist durch Fußnote zu belegen. Die Angabe der Quelle in der Fußnote ist keine Schande (niemand erwartet von Ihnen, dass Sie in einer Seminararbeit „das Rad neu erfinden“), sondern ganz im Gegenteil ein Ausweis wissenschaftlich sorgfältigen Arbeitens. Für die Recherche seien (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) einige wichtige Zeitschriften mit gesellschaftsrechtlichen Themen genannt: AG, BB, DB, GmbHR, NZG, WM, ZGR, ZHR, ZIP. In den allgemein, zivilrechtlich oder auch international ausgerichteten Zeitschriften finden sich auch einschlägige Beiträge (z.B. AcP, DStR, EWS, EuZW, JZ, NJW, RabelsZ, RIW, ZEuP, ZVglRWiss). Speziell zum EUGesellschaftsrecht sind auch die englischsprachigen Zeitschriften EBOR und ECFR zu beachten. Ihre Seminararbeit sollte alle wesentlichen Fragen des Themas beinhalten. In der Gestaltung des Inhalts und des Aufbaus sind Sie frei und können eigenständig bestimmen, wo Ihrer Ansicht nach die Schwerpunkte der Seminararbeit zu setzen sind. Herr Professor Teichmann bietet Ihnen während der Bearbeitungszeit an, ein Gespräch über den geplanten Inhalt zu führen. Dies soll Ihnen ermöglichen, Ihre eigene Schwerpunktsetzung gemeinsam mit dem Betreuer zu besprechen. Die Darstellung von Meinungsstreitigkeiten ist die besondere Herausforderung bei einer Seminararbeit und wirkt sich häufig maßgeblich auf deren Qualität aus. Denn nicht selten liegt schon in der Aufbereitung und sinnvollen Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen eine erhebliche geistige Leistung. So etwa wenn es zu einer Thematik mehrere Autoren mit vier bis sieben Ansichten gibt, die sich nicht ohne weiteres vergleichen lassen, weil sie von unterschiedlichen Prämissen ausgehen. Hier wird die eigentliche Kunst der Verfasserin oder des Verfassers erkennbar. Es ist besonderer Wert auf verständliche und systematische Darstellung zu legen. Sie müssen komplizierte Konstruktionen so wiedergeben, dass der nor-

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Formelle Hinweise Seminararbeit male Jurist, der sich nicht in der Spezialmaterie auskennt, der Gedankenführung ohne weiteres folgen kann. Oder umgekehrt gesagt: Wenn Sie nur der Spezialist oder derjenige, der bereits die Lösung bzw. die Thematik kennt, versteht, können Sie nicht mit voller Punktzahl rechnen. Außerdem ist bei Meinungsstreitigkeiten, bei denen Sie eine eigene Stellung beziehen, wichtig, klar abzugrenzen, ob Sie eine fremde Meinung wiedergeben und ob Sie selbst Stellung beziehen. Hierfür gilt folgende Grundregel: Wird lediglich eine fremde Ansicht wiedergegeben, hat dies im Konjunktiv I (also in indirekter Rede) zu erfolgen. Die eigene Stellungnahme erfolgt im Indikativ. Für die Darstellung der eigenen Meinung ist eine ausführliche Begründung erforderlich (vergleiche unter A.). Ein bloßer Verweis auf die herrschende Ansicht bzw. die Aussage, dass dieser zu folgen sei, genügen nicht. Ein wesentlicher Teil der Leistung besteht darin, dem Leser das mühelose Verständnis der Materie zu ermöglichen. In dieses Konzept gehört auch, dass „abgehobene“ Theorienstreite, die an Selbstzweck grenzen und womöglich in den meisten praktischen Fällen zu demselben Ergebnis gelangen, selbst in einer Seminararbeit nicht allzu breitgetreten werden sollten, erst Recht, wenn dies auf Kosten anderer, unbedingt zu erörternder Punkte geht. Die Fähigkeit zu einer überzeugenden Schwerpunktsetzung fließt ganz erheblich in die Benotung mit ein. 3. Fußnoten Mit einer Fußnote machen Sie kenntlich, dass ein Gedankengang oder eine Aussage nicht von Ihnen stammt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Passagen Ihrer Arbeit, die keine Fußnoten enthalten, Ihren eigenen Überlegungen entstammen. Geben Sie für eine übernommene Passage keine Fußnote an, handelt es sich hierbei um ein Plagiat. Für den Gesetzesinhalt oder Selbstverständlichkeiten sind jedoch keine Zitate aus der Literatur anzugeben. Wichtig ist, dass der Leser mithilfe der Fußnoten und des Literaturverzeichnisses (unter V.) die Quelle ausfindig machen kann. Die Fußnoten sind in ihrer Ausarbeitung fortlaufend zu nummerieren. Jede Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt. Mehrere Quellen in einer Fußnote sind durch ein Semikolon ( ; ) zu trennen. Für die Ordnung gilt in diesen Fällen grundsätzlich folgendes: Urteile stehen in der Fußnote grundsätzlich vor Literaturquellen und sind nach Gerichtsstand abwärts zu ordnen (also beginnend beim EuGH bzw. BVerfG bis hin zu den Gerichten der untersten Instanz). Die Literaturquellen sind alphabetisch zu ordnen. Die Namen der Autoren oder Bearbeiter (nicht Herausgeber oder Gerichte!) sind kursiv zu setzen, der Vorname ist nur bei sehr weit verbreiteten Nachnamen (z.B. Meier, Müller oder Schmidt) anzugeben. Achten Sie insbesondere bei der Darstellung von Meinungsstreitigkeiten darauf, dass Sie stets den tatsächlichen Vertreter der Ansicht zitieren und nicht ein Werk, welches den Meinungsstreit aufarbeitet. Wenn Sie sich im Text auf die „h.M.“ berufen, reicht ein Beleg nicht aus – auch zwei Belege sind eher knapp. Gleiches gilt, wenn Sie sich im Text auf eine ständige Rechtsprechung berufen. Wenn es eine Gegenauffassung gibt, sollte man diese auch erwähnen. Je nachdem, ob es sich im konkreten Thema um einen wichtigen Punkt handelt, kann das unterschiedlich ausführlich geschehen. Zu kurz wäre jedenfalls der bloße Hinweis in der Fußnote „a.A. Mustermann“. Zumindest sollte dann in einem Halbsatz oder wenigen Stichworten angegeben werden, in welchem Punkt der betreffende Autor anderer Ansicht ist. Erstrecken sich Zitate über mehrere Seiten bzw. mehrere Randnummern, ist dies in der Fußnote mit dem Kürzel „f.“ falls es zwei Seiten/Randnummern sind oder mit „ff.“ bei mehr als zwei Seiten/Randnummern kenntlich zu machen. Wörtliche Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen und wortgenau wiederzugeben. Sie sollten nur dann (sparsam) eingesetzt werden, wenn dies sinnvoll ist, etwa weil es sich um eine besonders gelungene Formulierung handelt. Indirekte Zitierungen (vom „Hörensagen“) sind nur in äußersten Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn die Originalfundstelle eine ausländische, in Deutschland nicht erhältliche, Schrift ist. In diesem Fall ist das indirekte Zitat offenzulegen durch die Angabe „zitiert nach Mustermann, S. 123“. Außerdem gilt: Zitieren Sie nichts, was Sie nicht selbst gelesen haben.

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Formelle Hinweise Seminararbeit a. Monographien Bei Monographien sind der Verfasser und die Seite/Randnummer, von der das Zitat stammt, anzugeben. Beispiel: Teichmann, S. 55. Wurden mehrere Monographien des Autors zitiert, ist zusätzlich ein Kurztitel anzugeben, damit es dem Leser möglich ist, beide Quellen zu unterscheiden. Beispiel: Teichmann, Binnenmarktkonformes Gesellschaftsrecht, S. 55. Teichmann, Die Gesellschaftsgruppe, S. 12. Bisweilen sind Monographien auch in Randnummern und/oder Paragraphen unterteilt. In diesem Fall ist statt der Seite die Randnummer und/oder der genaue Paragraphenverweis anzugeben. Beispiel: Habersack/Verse, § 8 Rn. 72. Beim Zitieren von Lehrbüchern ist besonders darauf zu achten, dass die Autoren wirklich eigene Gedankengänge darlegen und nicht nur den aktuellen Meinungsstand wiedergeben. So wird es im Regelfall nicht genügen, wenn Sie sich bei Meinungsstreitigkeiten allein auf Lehrbücher stützen. Bei fachspezifischem Allgemeinwissen kann jedoch auf Lehrbücher zurückgegriffen werden. b. Gerichtsentscheidungen Erwähnen Sie im Text eine Gerichtsentscheidung, gehört in die Fußnote die Fundstelle für diese Gerichtsentscheidung und nicht ein Sekundärzitat aus der Literatur! Diese Fußnote muss dann zum einen angeben, welches Gericht die Entscheidung getroffen hat (also z.B. „OLG Karlsruhe“ oder „BGH“) und zum anderen die konkrete Fundstelle der von ihnen übernommenen Aussage enthalten. Grundsätzlich sollten die amtlichen Entscheidungssammlungen der Gerichte (z.B. RGZ, BGHZ, BVerfGE) den sonstigen Fundstellen (z.B. NJW) vorgezogen werden. Grund: In diesen Entscheidungssammlungen werden nur solche Entscheidungen abgedruckt, die das Gericht selbst als wichtig erachtet. Dass eine Entscheidung z.B. im BGHZ abgedruckt ist, sagt somit bereits etwas über die Bedeutung ihrer Quelle aus. Anzugeben ist hierbei stets die Seite, auf der das Urteil beginnt, sowie die Randnummer der zitierten Passage. Beispiel: BGHZ 198, 354, Rn. 23. Oder: BGH, NZG 2014, 27, Rn. 23. Ist eine Entscheidung nicht mit Randnummern versehen, sind die Seite, auf der das Urteil beginnt, und die Seite auf der sich die zitierte Passage befindet, anzugeben. Beispiel: BGHZ 129, 136, 142. Oder: BGH, DStR 1995, 1232, 1233. Besonderheiten ergeben sich jedoch bei Entscheidungen des EuGH. Diese sind vorzugsweise aus der amtlichen Sammlung (Slg.) zu zitieren. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl das Aktenzeichen als auch die Namen der Parteien des Rechtsstreits (soweit bekannt) anzugeben sind. Beispiel: EuGH, Rs. C-196/04 (Cadbury Schweppes), Slg. 2006 I-8031, Rn. 41. Oder: EuGH, EuZW 2006, 633 Rn. 41.

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Formelle Hinweise Seminararbeit c. Festschriften und sonstige Aufsatzsammlungen Bei Festschriften und sonstigen Aufsatzsammlungen sind stets der Verfasser, der Titel (Festschriften werden üblicherweise mit „FS“ abgekürzt) sowie bei Festschriften das Erscheinungsjahr anzugeben. Ferner wird die Seite genannt, auf welcher der Aufsatz beginnt, sowie die Seite auf welcher sich die zitierte Passage befindet. Wichtig ist, dass vor der ersten Angabe „S.“ stehen muss. Zudem sind Festschriften mit dem Erscheinungsjahr zu kennzeichnen. Bei sonstigen Aufsatzsammlungen ist/sind gegebenenfalls der/die Herausgeber zu nennen und mit der Abkürzung „Hrsg.“ zu kennzeichnen. Mehrere Herausgeber sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen. Beispiel: Teichmann, in: FS Hommelhoff, 2012, S. 1213, 1216. Teichmann, in: Müller-Graff/Teichmann (Hrsg.), Europäisches Gesellschaftsrecht auf neuen Wegen, S. 43, 56. d. Kommentare und Handbücher Bei Kommentaren und Handbüchern sind der Verfasser/Bearbeiter, die Herausgeber, gegebenenfalls der Band und die genaue Angabe der zitierten Stelle (im Regelfall Paragraf/Artikel und Randnummer) anzugeben. Bei Handbüchern sind die Herausgeber wie bei den sonstigen Aufsatzsammlungen zu kennzeichnen (vgl. unter c.). Außerdem sind bei Kommentaren, die mehrere Auflagen haben, die zitierte Auflage und deren Erscheinungsjahr zu nennen. Bei Online-Kommentaren, die in kürzeren Zeitabschnitten aktualisiert werden, ist das Datum des Bearbeitungsstandes anstelle der Auflage zu nennen. Ferner ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit immer die aktuellsten Auflagen verwendet werden, da Ihnen ansonsten wichtige Informationen entgehen könnten. Ältere Auflagen können zitiert werden, wenn eine dort verwendete Passage in den neueren Auflagen entfallen ist oder in der alten Auflage noch eine andere Ansicht vertreten wurde. Bei Kommentaren mit geläufigen Titel wie beispielsweise dem Münchener Kommentar oder dem Beck’schen Online-Kommentar genügt die geläufige Kurzzitierweise. In diesem Fall also MüKo bzw. BeckOK. Häufig wird auf den ersten Seiten des Kommentars ein Vorschlag für eine Kurzzitierweise unterbreitet. Es empfiehlt sich, diese zu übernehmen. Mehrere Herausgeber sind durch einen Schrägstrich voneinander zu trennen. Beispiel für Handbücher: Teichmann, in: Gebauer/Teichmann (Hrsg.), Enzyklopädie Europarecht, Band 6, § 6 Rn. 40. Teichmann, in: Leible/Reichert (Hrsg.), MünchHdB GesR, Band 6, § 51 Rn. 9. Beispiel für Kommentare: Teichmann, in: Gehrlein/Ekkenga/Simon, GmbHG, § 47 Rn. 4. Teichmann, in: Lutter/Hommelhoff/Teichmann, SE-Kommentar, Art. 43 SE-VO, Rn. 21 Teichmann, in: BeckOGK, § 675 Rn. 20. Heermann, in: MüKo/BGB, § 675 Rn. 24. e. Aufsätze Bei Aufsätzen sind der Verfasser, die Abkürzung und das Erscheinungsjahr der Zeitschrift, in der der Aufsatz zu finden ist, die Seite, auf der der Aufsatz beginnt, und die Seite, auf der die zitierte Textstelle steht, zu nennen. Im Gegensatz zu Festschriftenaufsätzen (vgl. hierzu unter c.) ist bei Zeitschriftenaufsätzen nicht die Abkürzung „S.“ zu verwenden. Wurde ein Aufsatz von mehreren Autoren verfasst, sind diese durch einen Schrägstrich zu trennen. Beispiel: Teichmann, NZG 2014, 401, 402. Hommelhoff/Teichmann, GmbHR 2010, 337, 349.

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Formelle Hinweise Seminararbeit f. Verordnungen und Richtlinien Beim Zitieren von Verordnungen und Richtlinien ist beim erstmaligen Zitieren der vollständige Titel der Verordnung oder Richtlinie anzugeben. Diese Angabe kann im Text erfolgen, aus Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt sich jedoch die Zitierung in einer Fußnote vorzunehmen. Hierbei sind die vollständige Bezeichnung der Richtlinie bzw. der Verordnung, das Datum, an welchem sie erlassen wurde, sowie die Fundstelle im Amtsblatt (mit Erscheinungsjahr, des entsprechenden Amtsblattes und der Seite, auf welcher die Verordnung oder Richtlinie dort zu finden ist) anzugeben. Beispiel: RL 2011/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften, ABl. 2011 L 110/1. Wird eine Richtlinie oder Vorordnung mehrmals zitiert, dann genügt es, wenn nach der ersten ausführlichen Zitierung im Folgenden auf eine Kurzschreibweise zurückgegriffen und auf die erste ausführliche Zitierung verwiesen wird. Beispiel einer möglichen Kurzschreibweise: Verschmelzungsrichtlinie RL 2011/35/EU (siehe Fn. 1). g. Internetquellen Internetquellen sind in wissenschaftlichen Arbeiten nur sehr sparsam zu verwenden. Üblicherweise entspricht die Aufarbeitung der Informationen im Internet nicht den wissenschaftlichen Standards, die man etwa bei einem Kommentar oder Fachaufsatz voraussetzen darf. Daher ist das Internet nur dann eine sinnvolle Quelle, wenn es um Informationen geht, die andernorts nicht zu finden sind. Eine weitere Gefahr bei Internetquellen besteht darin, dass sich der Inhalt der angegebenen Internetseite jederzeit ändern kann, so dass ein Leser zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Inhalt auf der angegebenen Seite vorfindet. Daher ist es unerlässlich, dass Sie angeben, zu welchem Zeitpunkt Sie die Internetseite abgerufen haben. Beispiel: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1340_de.htm [Stand: 24.11.2015]. V.

Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis ist das Gegenstück zu den Fußnoten und ermöglicht es dem Leser, die von Ihnen in den Fußnoten genannten Quellen zu finden. Daher ist ein sauber geführtes Literaturverzeichnis die Grundvoraussetzung für eine gelungene wissenschaftliche Arbeit. Alle in den Fußnoten zitierten Titel müssen im Literaturverzeichnis erscheinen und umgekehrt darf das Literaturverzeichnis keine Werke enthalten, die nicht in mindestens einer Fußnote zitiert werden. Nicht aufzunehmen sind allerdings Urteile, Gesetzestexte und Gesetzesbegründungen, Drucksachen des Bundestages sowie anderer Parlamente, Gesetzblätter (z.B. das Bundesgesetzblatt) und alle übrigen amtlichen Dokumente sowie Internetquellen (anders jedoch Aufsätze aus Online-Datenbanken wie beispielsweise beck-online, welche wie gedruckte Aufsätze behandelt werden und folglich im Literaturverzeichnis aufzulisten sind!). Die einzelnen Titel sind alphabetisch nach den Nachnamen der Autoren anzuordnen (ohne Unterteilung in Monographien, Lehrbücher und Aufsätze). Maßgeblich ist der Nachname des Autors. Der Vorname von Autoren ist im Literaturverzeichnis immer anzugeben. Akademische Titel (z.B. Prof., Dr. oder LLM) sind nicht zu nennen. Wird ein Werk anhand der Namen der Herausgeber eingeordnet, sind die Vornamen nicht zwingend erforderlich. Der Name ist stets kursiv zu setzen. Kommentar, die aufgrund ihres Titels bekannt sind (beispielsweise Palandt, Staudinger, Münchener Kommentar), sollten nach diesem Titel und nicht nach den Herausgebern alphabetisch eingeordnet werden. Die in den Fußnoten verwendeten Kurztitel und Kurzschreibweisen sind am Ende der Quellenangabe im Literaturverzeichnis anzugeben. Dies dient dazu, dass der Leser die in den Fußnoten von Ihnen verwendeten Kurzschreibweisen der jeweiligen Quelle zuordnen kann.

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Formelle Hinweise Seminararbeit Wurde ausnahmsweise aus einer älteren Auflage zitiert (siehe hierzu unter IV. d.), ist diese Auflage im Literaturverzeichnis gesondert aufzuführen. Bei mehreren Bänden (z.B. beim Münchener Kommentar) ist auch immer der Band anzugeben, aus welchem zitiert wurde. Werden im Literaturverzeichnis mehrere Werke eines Autors genannt, kann, nachdem der Autor das erste Mal genannt wurde, der Name des Autors im Folgenden mit ders. bzw. dies. (auch hier jeweils kursiv) abgekürzt werden. Dies ist jedoch kein Muss. Wie bei den Fußnoten enden auch alle Quellenangaben im Literaturverzeichnis mit einem Punkt. 1. Monographien Bei Monographien sind der Name des Verfassers, der vollständige Titel des Werks, sowie gegebenenfalls der Band und die Auflage (falls es mehrere Auflagen gibt) zu nennen. Darüber hinaus sind der Erscheinungsort und das Erscheinungsjahr anzugeben (beide stehen i.d.R. auf der ersten Seite). Beispiel: Teichmann, Christoph: Binnenmarktkonformes Gesellschaftsrecht, Berlin 2006. (zitiert: Teichmann, Binnenmarktkonformes Gesellschaftsrecht) Teichmann, Christoph: Die Gesellschaftsgruppe im französischen Arbeitsrecht: rechtsvergleichende Untersuchung mit Hinweisen auf die Behandlung des Konzerns im deutschen Arbeitsrecht, Baden-Baden 1999. (zitiert: Teichmann: Die Gesellschaftsgruppe) 2. Festschriften und sonstige Aufsatzsammlungen Bei Festschriften sind der Verfasser, der vollständige Titel des zitierten Festschriftbeitrages, der Titel der Festschrift (Festschrift darf mit „FS“ abgekürzt werden), das Jahr, in dem die Festschrift erschienen ist, und die Seite, auf der der Beitrag beginnt, sowie die Seite, auf der der Beitrag endet, anzugeben. Beispiel: Teichmann, Christoph: Gesellschaften und natürliche Personen im Recht der europäischen Niederlassungsfreiheit, in: FS Hommelhoff, 2012, S. 1213 - 1236. (zitiert: Teichmann, in: FS Hommelhoff) Bei sonstigen Aufsatzsammlungen sind neben dem Verfasser, dem Titel des Aufsatzes und den Seitenangaben der/die Herausgeber zu nennen und genau wie in den Fußnoten mit „Hrsg.“ zu kennzeichnen. Beispiel: Teichmann, Christoph: Wettbewerb im Gesellschaftsrecht als neues Element der Binnenmarktintegration, in: Müller-Graff/Teichmann (Hrsg.), Europäisches Gesellschaftsrecht auf neuen Wegen, S. 43 - 56. (zitiert: Teichmann, in: Müller-Graff/Teichmann (Hrsg.), Europäisches Gesellschaftsrecht auf neuen Wegen) 3. Kommentare und Handbücher Bei Kommentaren und Handbüchern sind die Herausgeber zu nennen und mit dem Kürzel „Hrsg.“ als solche zu kennzeichnen. Wichtig ist hierbei, dass der Verfasser, anders als bei den Aufsatzsammlungen, nicht genannt wird. Zudem sind der ausführliche Titel, falls es mehrere Bände gibt der Band, gegebenenfalls die Auflage, sofern es mehrere gibt, sowie der Erscheinungsort und das Erscheinungsjahr anzugeben. Bei Loseblattsammlungen ist anstelle der Auflage der Stand der letzten Ergänzungslieferung bei OnlineKommentaren der aktuelle Bearbeitungsstand zu nennen. Beispiel: Gebauer, Martin/Teichmann, Christoph (Hrsg.): Enzyklopädie Europarecht, Band 6 - Europäisches Privat- und Unternehmensrecht, Baden-Baden 2015. (zitiert: Bearbeiter, in: Enzyklopädie Europarecht, Band 6) Leible, Stefan/Reichert, Jochem (Hrsg.): Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 6 - Internationales Gesellschaftsrecht Grenzüberschreitende Umwandlungen, 4. Auflage, München 2013. (zitiert: Bearbeiter, in: Leible/Reichert (Hrsg.), MünchHdB GesR, Band 6)

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Formelle Hinweise Seminararbeit Gehrlein, Markus/Ekkenga, Jens/Simon, Stefan (Hrsg.): GmbHG Gesetz betreffender Gesellschaften mit beschränkter Haftung Kommentar, 2. Auflage, Köln 2015. (zitiert: Bearbeiter, in: Gehrlein/Ekkenga/Simon, GmbHG) Lutter, Marcus/Hommelhoff, Peter/Teichmann, Christoph: SE-Kommentar, 2. Auflage, Köln 2015. Gsell, Beate/Krüger, Wolfgang/Lorenz, Stephan/ Mayer, Jörg (Hrsg.): beck-online.Großkommentar, München 2015. (zitiert: Bearbeiter, in: BeckOGK) Säcker, Franz Jürgen/Rixecker, Roland (Hrsg.): Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 4, 6. Auflage, München 2012. (zitiert: Bearbeiter, in: MüKo/BGB) 4. Aufsätze Bei Aufsätzen sind der Name des Verfassers, der vollständige Titel des Aufsatzes, der Name der Zeitschrift, das Jahr, in dem der Aufsatz in der Zeitschrift erschienen ist, sowie die Anfangs- und die Schlussseite des Aufsatzes anzugeben. Der Titel der Zeitschrift kann auch im Literaturverzeichnis mit der geläufigen, bereits in der Fußnote verwendeten Abkürzung abgekürzt werden. Bei Archivzeitschriften wie beispielsweise der RabelsZ, ZHR, AcP oder ZZP ist auch die Nummer des Zeitschriftenbandes zu nennen. Das Erscheinungsjahr wird hierbei hinter der Bandnummer in Klammern gesetzt. Beispiel: Teichmann, Christoph: Fragerecht und Aktionärsrechterichtlinie, NZG 2014, 401-407. Hommelhoff, Peter/Schmidt-Aßmann, Eberhard: Die Deutsche Bahn AG als Wirtschaftsunternehmen, ZHR 160 (1996), 521-559.

5. Abkürzungen und Abkürzungsverzeichnis Ein Abkürzungsverzeichnis ist in Seminararbeiten meist nicht erforderlich, aber auch nicht verboten. Abkürzungen sind in der Ausarbeitung sehr sparsam und nur in der gebräuchlichen Form zu verwenden (z.B.: z.B., etc., OLG). Nicht zulässig wäre beispielsweise: SE für Schadensersatz, Gl. für Gläubiger. VI.

Erklärung zur eigenständigen Bearbeitung

Ihre Seminararbeit schließen Sie mit der Erklärung, dass sie Ihre Arbeit eigenständig und ohne fremde bzw. unzulässige Hilfsmittel erstellt haben. Hierfür kann folgender Wortlaut verwendet werden: „Hiermit versichere ich, dass ich die Arbeit ohne fremde Hilfe und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen angefertigt habe.“ Diese Erklärung ist von Ihnen eigenhändig zu unterschreiben. D. Abgabe der Seminararbeit I.

Abgabe für Studierende des Schwerpunktbereichs 2

Alle Studierenden aus dem Schwerpunktbereich 2 haben die Seminararbeit innerhalb der Bearbeitungsfrist in ausgedruckter Form beim juristischen Prüfungsamt abzugeben. Entweder persönlich beim Prüfungsamt unter der Adresse Oswald-Külpe-Weg 84/1, (linker Eingang), Zimmer 01.109 oder per Post an die Postanschrift Sanderring 2, 97070 Würzburg.

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Formelle Hinweise Seminararbeit Zusätzlich ist eine elektronische Fassung der Seminararbeit entweder per E-Mail an den Lehrstuhl zu versenden ([email protected]) oder Sie fügen Ihrer ausgedruckten Seminararbeit eine CD mit der elektronischen Fassung bei. II. Abgabe für alle übrigen Studierenden Studierende, die am Seminar im Rahmen des Begleitstudiums im Europäischen Recht, eines Nebenfachstudiums oder eines Masterstudiengangs (Aufbaustudiengang Europäisches Recht, LL.M. für im Ausland graduierte Juristen oder LL.M. Europäisches Recht/Wirtschaftsrecht) teilnehmen, geben ihre Seminararbeit im Sekretariat des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht (Zimmer 223A) ab. Die Abgabe der elektronischen Fassung erfolgt auf demselben Wege wie bei den Schwerpunktstudierenden (vgl. unter I.). E. Seminar und Präsentation Ihrer Seminararbeit Das mündliche Referat wird 20 bis maximal (!) 25 Minuten Redezeit beinhalten. Es soll nicht die gesamte Arbeit wiedergeben, vielmehr ist es dazu gedacht, einem juristischen, aber nicht spezialisierten Publikum, die Thematik zu erläutern und den anderen Seminarteilnehmern den Kern der rechtlichen Problematik nahezubringen. In der Gestaltung sind Sie weitgehend frei. Bei manchen Themen kann es sich anbieten, einen anschaulichen Fall aus der Rechtsprechung zum Ausgangspunkt zu nehmen; bei anderen liegt eher die Darstellung eines zentralen Theorienstreits nahe. Beides kann gut geeignet sein, um die Zuhörer in das Thema einzuführen und die Basis für eine rege Diskussion im Anschluss an Ihren Vortrag zu legen. Ob und welche Präsentationstechnik Sie verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Bei PowerpointPräsentationen gilt zumeist, dass weniger mehr ist. Wenn die Präsentation überfrachtet ist, hören die Teilnehmer nicht mehr zu, sondern versuchen zu lesen, während Sie reden. Selbiges gilt auch für ein mögliches Handout. Sinnvoll ist es in jedem Fall, ein solches für die Teilnehmer vorzubereiten, auf dem sich beispielsweise die Gliederung des Vortrags, die zentralen Thesen oder wichtige Gesetzestexte zum Nachlesen finden. Sie sollten Ihren Vortrag so anlegen, dass er in eine Diskussion überleiten kann. Tipps für die Diskussion am Ende des Vortrags: Fragen sollten weder zu offen und weit (erzeugt bei den Teilnehmern Unsicherheit, was genau „erwartet“ wird) noch zu eng (so dass mit einer einsilbigen Antwort geantwortet werden kann) gefasst sein. Das gilt sowohl für den Referenten, der die Diskussion führt, als auch für die Teilnehmer, die Fragen an den Referenten richten.

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