Hintergrund: Kosovo junge Menschen ohne Arbeit und Perspektive

Pilotprojekt: Ausbildung von kosovarischen Absolventen einer berufsbildenden medizinischen Mittelschule zu Altenpflegefachkräften in Einrichtungen der...
Author: Babette Blau
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Pilotprojekt: Ausbildung von kosovarischen Absolventen einer berufsbildenden medizinischen Mittelschule zu Altenpflegefachkräften in Einrichtungen der Diakonie Stand: August 2016

Hintergrund: Kosovo – junge Menschen ohne Arbeit und Perspektive Kosovo ist ein junger Staat, selbständig seit 2007, mit einer Bevölkerung, deren durchschnittliches Lebensalter unter 25 Jahren liegt. Die Arbeitslosenrate von jungen Menschen hingegen liegt bei über 60 %. Viele junge Menschen machen Ausbildungen oder studieren an öffentlichen und privaten Universitäten. Aber auch mehrfache Studienabschlüsse führen nicht zu Arbeit und Beschäftigung in Kosovo. Durch die Visumspflicht und eine rigide Visumspraxis sind die Menschen und das Land isoliert. Die Folgen sind illegale Ausreisen, aussichtslose Asylanträgen und Schwarzarbeit im Ausland. Im Rahmen des langjährigen Diakonie-Beratungsprojekts: „Vorbereitet ankommen in der neuen Heimat“ haben die Mitarbeitenden der Diakonie den großen Ausreisedruck und die Ausreisebereitschaft insbesondere der jungen Menschen im Kosovo kennengelernt. Lange war Heirat und Familienzusammenführung die einzige legale Möglichkeit das Land zu verlassen. Auf Grund des in Deutschland wachsenden Bedarfs an Arbeitskräften sind neue Möglichkeiten der legalen Einwanderung für Fachkräfte und Auszubildende entstanden. Deshalb hat sich die Diakonie in Württemberg im März 2014 entschlossen, ein Projekt zur Ausbildung von Kosovaren zur Altenpflegefachkräften in der Diakonie in Baden-Württemberg durchzuführen.. Im Jahr 2015 begannen 27 junge Kosovarinnen und Kosovaren die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft in Einrichtungen der Diakonie in Baden-Württemberg. 2016 haben 55 junge Kosovarinnen und Kosovaren einen Ausbildungsvertrag erhalten. Damit werden die neuen Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland für Kosovaren eröffnet und Deutschland gewinnt gut ausgebildete Fachkräfte insbesondere in der Pflege.

Teilnehmende Organisationen Auf deutscher Seite BruderhausDiakonie, Diakonisches Institut für Soziale Berufe gGmbH, Evangelische Heimstiftung GmbH, Evang. Altenhilfe St. Georgen gGmbH, Evang. Diakonieschwesternschaft HerrenbergKorntal, Mariaberg e. V., Samariterstiftung e.V., Seniorenzentrum Paul-Gerhard Pforzheim, Diakonische Dienste Singen e.V.

Auf kosovarischer Seite APPK Kosovo (Übersetzt: Beschäftigungs-Förderungs-Agentur Kosovo)

Projektleitung Diakonisches Werk Württemberg, Johannes Flothow Kosovo-Ausbildungsprojekt

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Ziele des Projekts 1. Junge Erwachsene aus dem Kosovo, die in der Regel eine berufsbildende medizinische Mittelschule in Kosovo absolviert haben, machen eine 3-jährige Ausbildung zur Altenpflegefachkraft in Einrichtungen der Diakonie in Baden-Württemberg und arbeiten danach als Fachkräfte in Altenpflegeeinrichtungen. 2. Das Ausbildungsprojekt bietet Menschen aus dem Kosovo einen Weg der legalen Migration statt der irregulärer Migration. Durch die Ausbildung wird gewährleistet, dass die Arbeitsmigration zu einer qualifizierten Arbeit führt. 3. Personalgewinnung aus dem Ausland wird als gemeinsame Aufgabe angegangen. Das Projekt wird von einem Konsortium von Diakonischen Trägern und Einrichtungen durchgeführt. 4. Mit dem bilateralen Ausbildungsprojekt wird der Aufbau einer dauerhaften Struktur zur Gewinnung von Fachkräften aus einem Drittstaat entwickelt und erprobt. 5. Im Rahmen des Projekts werden weitere Möglichkeiten von gegenseitigen Gewinnen und Vorteilen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Kosovo und Deutschland und insbesondere bei der Verbesserung und beim Aufbau der Versorgungsstrukturen für pflegebedürftige Personen in Kosovo ausgelotet und entwickelt. Langfristig ist daran gedacht, Kosovo beim Aufbau von Einrichtungen und Strukturen in der Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Junge KosovarInnen erwerben im Ausland Kompetenzen, die im Fall ihrer Rückkehr nach Kosovo zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Kosovo dienen können.

Zielgruppe in Kosovo Absolventen einer medizinischen Mittelschule in Kosovo vor allem im Alter zwischen 21 und 30 Jahren oder andere geeignete Bewerber, die einen Bildungsabschluss erworben haben, der mindestens einem Mittleren Schulabschluss in Deutschland entspricht. Allgemeine Voraussetzungen für eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft in Deutschland: a. Mittlerer Bildungsabschluss1 oder ein Hauptschulabschluss und das Bestehen des ersten Ausbildungsjahrs mit einer Note besser als 2,5. Da der kosovarische Schulabschluss als mittlerer Bildungsabschluss anerkannt wird, beginnen alle Bewerber die 3-jährige Ausbildung als Altenpflegefachkraft. b. Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 bei Ausbildungsbeginn c. Vorpraktikum bzw. Nachweis von Praxis

Die Schritte des Projekts 1. Information über das Projekt und Werbung von Ausbildungsplätzen bei Ausbildungseinrichtungen Das DWW informiert seine Mitglieder und Einrichtungen über das Projekt und wirbt teilnehmende Einrichtungen. Ziel ist es, Einrichtungen zu finden, die an dem Projekt im nächsten Jahr teilnehmen wollen und definitive Zusagen für mindestens 25 Ausbildungsplätze für den nächsten 3-jährigen Ausbildungsjahrgang abgeben.

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Anmerkung zum kosovarischen Schulabschluss: Nach Prüfung durch das Oberschulamts Stuttgart wird der Schulabschluss einer 9+4 Jahre dauernden medizinischen Mittelschule in Kosovo als Mittlerer Schulabschluss eingeschätzt. Auch bei der Konstellation 9+3 Jahre wird die Erlaubnis zur Ausbildung als Altenpflegefachkrat erteilt. Die Prüfung der ausländischen Bildungsnachweise sind immer individuelle Anerkennungsverfahren. Im Rahmen des Projekts betreiben die Kandidaten das Anerkennungsverfahren während der Zeit ihres Deutschkurses in Kosovo.

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2. Information und Werbung von Bewerbern im Kosovo APPK informiert in Kosovo junge Erwachsene, die einen Abschluss an einer medizinischen Mittelschule erworben haben, über das Projekt. APPK veröffentlicht dazu Anzeigen in entsprechenden kosovarischen Medien. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhalten die Interessenten aussagekräftige Informationen über den Beruf und die Perspektiven der Altenpflegefachkraft in Deutschland sowie über die Rahmenbedingungen des Projekts. Medien können sein: Filme2, Broschüren, Berichte, Präsentationen der Einrichtungen, Gehaltszettel usw. Außerdem wurde eine Powerpoint-Präsentation in Deutsch und Albanisch zur Information der Kandidaten erstellt: „Arbeiten in Altenhilfeeinrichtungen der Diakonie Württemberg“.

3. Vorauswahl der Projektteilnehmenden durch APPK APPK sichtet die Gesamtzahl der Bewerbungen. Durch geeignete Auswahlverfahren wie Beurteilung der Bewerbungsunterlagen, Vergleich der Zeugnisnoten, Tests und Gespräche reduziert APPK die Zahl der Kandidaten auf die doppelte Anzahl der zu besetzenden Ausbildungsplätze. APPK stellt aussagekräftige Bewerbungsunterlagen zusammen.

4. Auswahlverfahren durch Einrichtungsvertreter in Kosovo Vertreter der Ausbildungseinrichtungen aus Deutschland und von APPK wählen zusammen in den Räumen von APPK in Kosovo eine oder zwei Gruppe der Projektteilnehmenden aus, insgesamt mindestens 25 Personen.

5. Deutschkurs in Kosovo bis zu einem Niveau B1 Die ausgewählten Kandidaten erlernen bei APPK in Kosovo in etwa 7 Monaten die deutsche Sprache bis zum Niveau B1. Alle Kandidaten nehmen anfangs an einem Einstufungstest teil. Kandidaten, die schon ausreichend Deutsch über dem Niveau B1 sprechen, müssen nicht an den Deutschkursen teilnehmen. Bei geringeren Deutschkenntnisse nehmen die Kandidaten entsprechend ihrer Sprachkenntnisse am gemeinsamen Sprachkurs teil. Die Deutschkurse (Kosten je Stufe 400 - 450 €) werden von den Kandidaten selber bezahlt. Sie erhalten jedoch nach Erreichen des B1-Niveaus bei Antritt der Ausbildung von den Einrichtungen einen Anteil an den Sprachkurskosten in Höhe von 300 € wieder erstattet.

6. Vorbereitungstreffen und Teambuilding Regelmäßig finden Informations- und Vorbereitungstreffen der gesamten Kandidatengruppe statt. Bei den Treffen werden Informationen zur Zeugnisanerkennung, zum Visumsverfahren oder zur Hospitation in Deutschland gegeben. Insbesondere werden die Kandidaten in der Gruppe integriert, die nicht an den Deutschkursen teilnehmen. Die Gruppe ist für die Bewältigung der Ausbildung und des Lebens im Ausland und beim Umgang mit Heimweh eine wichtige Ressource.

7. Bewertungsverfahren der kosovarischen Schulabschlüsse beim RP Stuttgart Um eine Ausbildung zur Altenhilfefachkraft in Deutschland beginnen zu können, muss ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Zulassung zur Ausbildung zur Altenpflegefachkraft vorliegen. Dazu wird ein gemeinsames Verfahren zur Bewertung der Schulabschlüsse bei dem in Baden-Württemberg zuständigen RP Stuttgart durchgeführt.

8. Visumsverfahren für die Hospitation in Deutschland Alle Bewerber absolvieren eine Hospitation in den voraussichtlich zukünftigen Ausbildungseinrichtungen. APPK organisiert dazu mit allen Bewerbern das notwendige 2

http://www.ausbildung.bewerberbibel.de/ausbildung/ausbildung_gesundheitswesen/altenpflegerin/videosfilme.html (letztes Video) http://www.berufe.tv/ausbildungsberufe/gesundheit/pflege-und-therapie/altenpfleger-in/ http://www.youtube.com/watch?v=-oKx2mQmQiU http://www.berufskunde.com/de/ausbildungsberufe-a-bis-z/altenpfleger

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Visumsverfahren. Spätestens bei diesem Visumsantrag stellt sich heraus, ob bei einzelnen Kandidaten eventuell Einreisesperren durch einen früheren Aufenthalt in Deutschland vorliegen.

9. Hospitation in Deutschland und Abschluss von Ausbildungsverträgen zwischen Projektteilnehmenden und teilnehmenden Einrichtungen der Altenpflege in Baden-Württemberg Alle Kandidaten hospitieren bis zu 8 Arbeitstage in einer Altenpflegeeinrichtung in BW. Es werden so viele Kandidaten nach Deutschland eingeladen wie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Vor der Hospitation findet eine vorläufige Verteilung der Kandidaten auf die Einrichtungen statt. Jede Einrichtungen sollte jeweils mindestens 2 Kandidaten aufnehmen und später auch ausbilden. Am Ende der Hospitation erhalten die Kandidaten, wenn weiterhin das gegenseitige Interesse besteht, einen Ausbildungsvertrag für eine 3-jährige Ausbildung zur Altenpflegerin/Altenpfleger bei einer diakonischen Altenpflegeeinrichtung angeboten. Außerdem benötigen alle einen Vertrag mit einer Fachschule für Altenpflege. Kommt es zu keinem Ausbildungsvertrag mit der entsprechenden Einrichtung, bemühen wir uns um eine „zweite Chance“, diese könnte in einem Einrichtungswechsel oder einem FSJ zur beruflichen Orientierung in Deutschland bestehen.

10. Visumsantrag und Visumserteilung zum Zwecke einer Ausbildung3 Vor der Visumserteilung zum Zwecke der Ausbildung führt die ZAV eine Nachrangigkeitsprüfung durch. Dazu muss ein Ausbildungsvertrag vorliegen sowie Lebensunterhalt und Wohnraum gesichert sein. (vgl. § 2 III AufenthG.) Nach Auskunft der Visumsstelle der deutschen Botschaft in Kosovo müssen dafür mindestens 800 € Einkommen nachgewiesen werden. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in der Altenhilfe liegen über diesem Betrag.(Ausbildungsvergütungen für Altenpfleger im 1. Ausbildungsjahr ca. 900 €; im 2. Ausbildungsjahr 1000 € und im 3. Ausbildungsjahr 1100 €)

11. Ausbildung zur Altenpflegefachkraft in Deutschland Zum Ausbildungsbeginn reisen die Kandidaten nach Deutschland ein und absolvieren ganz regulär und verteilt auf mehrere Ausbildungseinrichtungen und Schulen eine 3-jährige Altenpflegeausbildung. Es gibt keine besondere Ausbildungsklasse für die Projektteilnehmenden. Wir gehen davon aus, dass sich die Projektteilnehmenden gut in die laufenden Fachschulklassen integrieren werden. Die Teilnehmenden der Altenpflegeklassen sind heute schon sehr vielfältig in Bezug auf Ethnie, Alter, Sprachvermögen, Bildungsabschlüsse und andere soziale Merkmale. Wir gehen davon aus, dass die hohe Lernmotivation und die medizinisch-schulische Vorbildung der Kandidaten die sprachlichen Nachteile schnell ausgleichen werden. Wenn es nötig ist, werden fehlende Deutschkenntnisse durch ausbildungsbegleitende Deutschkurse und Nachhilfeunterricht aufgefangen, möglicherweise finanziert als „ausbildungsbegleitende Maßnahmen“ der Arbeitsagentur). Allerdings sollten immer mindestens 2 Teilnehmende in einer Gruppe sein. Die Ausbildung beginnt sofort mit dem Ziel einer 3-jährige Ausbildung zur Altenpflegefachkraft. Entsprechend der tariflichen Regelung gibt es eine 3-monatige Probezeit.

12. Berufliche und soziale Integration in Deutschland Schon heute machen viele junge Menschen mit Migrationshintergrund eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft. Für die Teilnehmenden aus dem Kosovo soll im Grundsatz gelten: alles so normal und inklusiv wie möglich, keine Sonder- oder Besserstellungen gegenüber anderen Auszubildenden aus dem Inland. Für besondere Unterstützungsmaßnahmen gilt: so wenig wie möglich, aber soviel wie nötig.

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Anmerkungen zur Visumserteilung: Nach Auskunft der deutschen Visumsstelle in Prishtina/Kosovo ist die Erteilung eines Visum zum Zwecke einer Ausbildung als auch das Visums zum Zwecke der Hospitation unproblematisch. Es ist nur auf genügend Zeit (2 Monate) zu achten und darauf, ob bei den Kandidaten durch einen Voraufenthalt in Deutschland eventuell Einreisehindernisse auftauchen könnten. In der Regel können Hindernisse „geheilt“ werden.

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Wohnen: Den Teilnehmenden muss bei Beginn der Ausbildung Wohnraum angeboten werden (Bedingung im Visumsverfahren). Die Mietkosten sollten nicht mehr als 250 € betragen, so dass die Auszubildenden bei sparsamer Lebensführung mit ihrer Ausbildungsvergütung den Lebensunterhalt abdecken können. Bei gemeinsam genutztem Wohnraum ist in der Regel darauf zu achten, dass die Auszubildenden mit Personen des gleichen Geschlechts zusammen zu wohnen. Gemischte Wohngemeinschaften würden in der Regel im Widerspruch zu den Moralvorstellungen der Kandidaten oder deren Angehörigen stehen. Arbeit: Zur Integration gehört, dass jede Einrichtung ein Konzept für eine gute Begleitung und Integration der Auszubildenden besitzt hat, z.B. Hilfestellungen beim Ankommen, Willkommenskultur, Mentoren-Programm, Buddies etc. Sowohl für Einrichtungen als auch Auszubildenden werden im Laufe des Projekts Informationen und Laufzettel erstellt, um Erfahrungen aus dem Projekt festzuhalten und weiter zu geben.

13. Das Ziel: Leben und Arbeiten als qualifizierte Fachkraft in Deutschland Am Ende der Ausbildung werden hoffentlich alle Kandidaten die deutsche Fachausbildung erfolgreich bestehen (Ausbildungsbeginn des ersten Durchgangs 2015 mit Ausbildungsende Juli 2018; zweiter Durchgang Ausbildungsbeginn 2016 mit Ausbildungsende Juli 2019). Da die Kandidaten ihren Deutschkurs weitgehend selber finanzieren und ihre Ausbildung wie bei andern Azubis aus Deutschland finanziert wird, entstehen den Einrichtungen nur geringe finanzielle Mehrausgaben. Deshalb sehen wir auch keinen Anlass für Verpflichtungen, die über die Ausbildungszeit hinausgehen. Es bleibt die Verantwortung und Aufgabe der Einrichtungen, die Absolventen durch eine gute Betriebskultur, durch attraktive Arbeitsbedingungen und durch eine persönliche Begleitung als Mitarbeitende auf Dauer zu gewinnen. Mit der erfolgreich absolvierten 3-jährigen Ausbildung in Deutschland erhalten die Kandidaten in Deutschland das Recht eines dauerhaften Aufenthalt zum Zweck der Arbeit als Pflegefachkraft (§18 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit §6 Beschäftigungsverordnung).

14. Rückkehroption mit den in Deutschland erworbenen Qualifikationen Da es die Ausbildung zur Altenpflegefachkraft in Kosovo bisher nicht gibt, wird, nach aktuellem Stand, die in Deutschland erworbene berufliche Qualifikation in Kosovo formal wohl nicht anerkannt werden. Potentiellen Rückkehrern könnte es aber nützen, dass sie in Deutschland Zeugnisse erworbenen haben, weil deutsche Zertifikate in Kosovo sehr geschätzt werden. Eine Anstellung als Altenpflegefachkraft im „öffentliche Dienst in Kosovo“ dürfte schwer möglich sein, da es dieses Angebot zur Zeit in Kosovo kaum gibt. Bei einer Arbeitssuche bei NGOs oder bei dem Versuch sich selbständig zu machen, könnte die Qualifikation durchaus geschätzt werden. Für den Fall der Rückkehr ist es in unserem Modell ein Vorteil, dass alle Kandidaten in Kosovo schon eine anerkannte Berufsqualifikation an der medizinischen Mittelschule erworben haben, die auch im Falle einer Rückkehr „gilt“. Die meisten haben die Qualifikation einer allgemeinen Krankenschwester. Geplant ist, dass durch Praktika der Auszubildenden oder der fertigen Fachkräfte in stationären oder ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe in Kosovo, auch ein Wissenstransfer nach Kosovo stattfinden könnte. Auf lange Sicht könnten Praktika in Kosovo auch dazu dienen, die Möglichkeiten einer Rückkehr als Fachkraft zu recherchieren.

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Zeitschiene des Projektablaufs: am Beispiel des Ausbildungsjahrgangs 2016

Finanzen Das Projekt finanziert sich durch die Beiträge der Ausbildungseinrichtungen, durch Eigenbeiträge der zukünftigen Auszubildenden und durch das normale System der Ausbildungsvergütungen für Auszubildende während der Ausbildungszeit. Im Projekt fallen Kosten für Werbung, Auswahl, Vorbereitung, Projektorganisation in Kosovo, Visumgebühren, Übersetzungskosten, Flugkosten und das Projektmanagement in Deutschland an. Außerdem entstehen Kosten im Rahmen der Hospitation für Flug, Unterkunft und Verpflegung. Deutschkurse: Mit der Teilnahme an dem Projekt verpflichten sich die Bewerberinnen und Bewerber, die Kosten für die Deutschkurse bis zum Niveau von B1 selber finanzieren. Sie erhalten aber bei Ausbildungsantritt in Deutschland einen pauschalen Anteil von 300 € erstattet. Kosten im Rahmen der Hospitation: Bei der Hospitation werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung direkt von den Einrichtungen bezahlt. Die Kosten der Flüge zur Hospitation, Visagebühren und Kosten für Begrüßung und Auswertung, werden vom Diakonischen Werk vorab ausgelegt und nach der Hospitation pro Hospitierenden an das DWW erstattet. Projektkosten in Kosovo und in Deutschland: Die im Projekt entstehenden Kosten für Organisation und Vorbereitung in Kosovo und in Deutschland, für einen zusätzlichen Sprachkurs Sprache in der Pflege bzw. B1 plus, für Visagebühren und für den Flug zum Ausbildungsantritt werden von den Einrichtungen nach Ausbildungsantritt der jungen Kosovarinnen und Kosovaren an das Diakonische Werk Württemberg erstattet. Mit der Teilnahme an dem Projekt stimmen die teilnehmenden Einrichtungen dem unten stehenden Finanzplan zu.

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Finanzplan (Stand: Mai 2016) Bezeichnung der Kosten

Einzelposten

Hospitation in Deutschland4 (Flug, Visum, Reisekrankenversicherung, Begrüßungsgeld.) Hospitation in Deutschland: Unterkunft und Verpflegung für 9 Tage werden von den Einrichtungen als Sachleistungen angeboten. Kosten, die nach der Hospitation an das DWW zu erstatten sind APPK: Kosten für Organisation und Begleitung, Werbung, Auswahl, zusätzlicher Unterricht Dokumente, Flug zum Ausbildungsbeginn und Kosten für Zeugnis-Gleichwertigkeitsfeststellung, Übersetzungen, Visum, Reisekrankenversicherung, Flug zum Ausbildungsbeginn.. Allgemeinen Kosten in Deutschland für Projektleitung und Organisation durch DWW, administrative Dienste, Bewerberauswahl im Kosovo, Kommunikation, diverse Treffen Kosten, die nach Ausbildungsantritt an das DWW zu erstatten sind Beteiligung an Deutschkursen im Kosovo5 Betrag, der bei Ausbildungsantritt an die Bewerber zu zahlen ist

Höhe der Kosten pro Bewerber 320 €

Etwa 500 €

500 €

320 € 600 € 400 €

400 €

1400 €

300 €

Gesamtkosten pro Auszubildenden

300 €

2520 €

Mittelfristige Perspektive: vom Projekt zum Programm Der oben gezeigte Zeitplan zeigt den Ablauf des zweiten Jahrgangs. Der dritte Jahrgang mit dem Ausbildungsbeginn im Herbst 2017 wird zur Zeit geplant und vorbereitet. Damit entwickelt sich das Projekt hin zu einem festen Programm der Diakonie Württemberg. Das Projekt gibt den teilnehmenden Einrichtungen eine Möglichkeit zusammen mit anderen Einrichtungen und Trägern Erfahrungen mit der Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden aus sog. Drittstaatlern zu erwerben. Vieles dürfte auf andere Länder übertragbar sein. Langfristig sollen die Ausbildungen und Erfahrungen von jungen Kosovarischen Fachkräften in der Altenhilfe auch der Verbesserung der Altenpflege in Kosovo dienen. Zur Zeit fehlen allerdings in Kosovo noch die geeigneten strukturellen und finanziellen Bedingungen und Möglichkeiten. Geplant sind: Kurse für pflegende Angehörige in Kosovo Aufbau einer „Bank“ für pflegeunterstützende Materialien wie Pflegebetten, Rollstühle Unterstützung bei der Gründung einer Sozialstation für ambulante Pflege Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote in der Altenpflege Schaffen von Praktikumsplätze für interessierte junge Menschen in Kosovo Stuttgart, August 2016 Johannes Flothow, [email protected] 4

Kosten der Hospitation (etwa 10 Tage): Die Kosten für Flug, Unterkunft und Verpflegung während der Hospitation übernimmt jede Einrichtung für „ihre“ Hospitanten direkt. 5 Die Kandidaten finanzieren die Deutschkursgebühren selber. Sie erhalten bei Antritt der Ausbildung in Deutschland 300 € von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung erstattet.

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