Highlights aus dem Stadtrat

(http://www.csu.de/verbaende/ov/garching/) Ortsverband Garching Meldung Artikel vom 28.07.2016 CSU Stadtratsfraktion Newsletter Highlights aus dem...
Author: Annika Schwarz
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(http://www.csu.de/verbaende/ov/garching/)

Ortsverband Garching

Meldung Artikel vom 28.07.2016 CSU Stadtratsfraktion

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat Newsletter aus der 27. Stadtratssitzung vom 28. Juli 2016 Top 1: Bürgersprechst unde: keine Fragen

Top 2: Vorst ellung der neu eingericht et en Höranlagen im Rat haus und im Rat ssaal Um Schwerhörenden eine barrierefreie Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates und dessen Ausschüssen zu ermöglichen, wurde der Große Sitzungssaal im Ratstrakt mit einer funkgesteuerten Hörunterstützung ausgestattet. Um diese nutzen zu können, benötigt man lediglich einen kleinen Funkempfänger, der vor Sitzungsbeginn zusammen mit Kopfhörern ausgeliehen werden kann. Zuhörerinnen und Zuhörer mit einem Hörsystem erhalten zu dem Funkempfänger eine Induktions-Halsringschleife. Sobald die Telefonspule im Hörsystem aktiviert wurde, kann man der Sitzung ohne störende Nebengeräusche folgen. Da die induktive Höranlage nicht ortsgebunden ist, kann sie auch mobil, z. B. bei der Stadtradltour oder anderen Veranstaltung der Stadtverwaltung, eingesetzt werden. In besuchsstarken Bereichen (Einwohnermeldeamt, Standes- und Friedhofsamt, Kasse, Senioren und Soziales) wurden ebenfalls Höranlagen in Form von induktiven Schalterschleifen verbaut. Bürgerinnen und Bürger können ihre Hörgeräte entsprechend einstellen, ohne einen Funkempfänger ausleihen zu müssen. Die Räume (Ratssaal, Büro Nr. 0.19, 0.13, 1.23 und 2.27 ), in denen barrierefreies Hören möglich ist, wurden mit einem entsprechenden Hinweisschild versehen. Frau Regine Zille vom Behindertenbeirat der Stadt Garching b. München stellte den Mitgliedern des Stadtrates sowie den Zuhörerinnen und Zuhörern die neuen Höranlagen kurz vor. BESCHLUSS: Der Stadtrat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Top 3: Sit uat ionsbericht der zust ändigen Asylsozialbet reuung für die zent rale Unt erkunft sowie dezent ralen Unt erkünft e der AsylbewerberInnen in Garching Aktuelle Zahlen (Stand: 11.07.2016): Insgesamt sind derzeit 233 AsylbewerberInnen in Garching wohnhaft. Auf die beiden (blauen) Container entfallen dabei 69 Personen. Das Modulhotel beherbergt 137 Personen. Zudem sind in drei verschiedenen Wohnungen (Rathausplatz, Weidachstraße, Heidenheimerstraße) in Garching insgesamt 27 Personen untergebracht. Noch frei sind nach aktuellem Stand ca. 27 Plätze. Die Anzahl der Personen im Alter von 18 Jahren oder älter beträgt 153, jünger als 18 Jahre sind 80 Personen. In den Garchinger Grundschulen sind momentan etwa 17 Kinder. Die Mittelschule besuchen ca. 16 Kinder, dazu kommen noch Schüler aus der Unterkunft der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (Trägerschaft Innere Mission Feldkirchen). Zusätzlich wird die Mittelschule von 23 Schülern aus der Asylbewerberunterkunft in Ismaning besucht. In den Garchinger Kindergärten werden derzeit 12 Kinder betreut. Die größte Anzahl der BewohnerInnen stammt derzeit aus Syrien und Nigeria. Häufig vertreten sind außerdem die Herkunftsländer Afghanistan und Irak. Vereinzelt kommen AsylbewerberInnen auch aus Iran, Somalia, Pakistan, Eritrea, Senegal, DR Kongo, Uganda, Sierra Leone, Jordanien, Serbien, Myanmar und Russland. Die aktuelle Anzahl der

Fehlbeleger liegt momentan bei 33 Personen. Dabei handelt es sich um Männer und Frauen, die eine temporäre Duldung in Deutschland besitzen, bzw. anerkannte Flüchtlinge sind. Organisation und Verwaltung der Asylsozialbetreuung in Garching: Sprechzeiten der Asylsozialbetreuung (2 Sozialpädagoginnen, 1 Sozialpädagoge) für die AsylbewerberInnen (ehrenamtliche Helfer sowie interessierte BürgerInnen können die SozialarbeiterInnen während der Sprechzeiten im Landratsamt kontaktieren): Dienstag 13:00-16:00 Uhr, Mittwoch 13:00-16:00 Uhr, Donnerstag 13:00-16:00 Uhr Zusätzliches Angebot: Wöchentliche Sprechstunde einer Kinderkrankenschwester für schwangere Frauen und Mütter: Donnerstag 10:0015:00 Uhr. Weitere Infos unter folgendem Link (https://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Stadtrat+_+Aussch%C3%BCsse/Sit zungen/Bekanntgabe+Sitzungen.html) Die Frage der CSU, wieviel Flüchtlinge nicht anerkannt bzw. abgeschoben wurden, konnte nicht beantwortet werden. BESCHLUSS: Der Stadtrat nahm den Bericht der Asylsozialbetreuung zur Situation der Garchinger AsylbewerberInnen zur Kenntnis.

Top 4 : Projekt vorst ellung Pat rona Bavariae Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 12.11.2015 beschlossen, dem Förderverein St. Severin Garching e.V. die Aufstellung einer Patrona BavariaeSäule im Bereich der Grünfläche am Römerhofweg gegenüber des zukünftigen Biergartens zu gestatten. Zu dem Vorhaben wurden über den Förderverein mehrere Künstler mit der Vorgabe eingeladen, die Skulptur einer Mutter mit Kind, dargestellt in zeitgenössischer Kunst, zu erstellen. Dabei sollte der religiöse Charakter gewürdigt und die Gestaltung des Platzes im Sinne eines Gesamtkunstwerkes mit einbezogen werden. Am 30.05.2016 befasste sich eine Jury mit den eingereichten Arbeiten. Über die Entscheidung der Jury informiert in der heutigen Sitzung der Förderverein. Die Künstlerin, Frau Lioba Leibl, welche den Zuschlag erhalten hat, präsentierte ihre Arbeit. Die abschließende Planung ist dem Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt zur Entscheidung vorzulegen. BESCHLUSS: Der Stadtrat nahm den Sachvortrag und die Projektvorstellung zur Kenntnis.

Top 5: Änderung der Verordnung der St adt Garching b. München über die Sonnt agsöffnung von Verkaufsst ellen im Ort szent rum zu besonderen Anlässen In der Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 wurde die Verordnung der Stadt Garching b. München über die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen im Ortszentrum zu besonderen Anlässen – vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes München – einstimmig beschlossen. Das Landratsamt München hat mit Stellungnahme vom 28.06.2016 keine Bedenken zur Öffnung der Ladengeschäfte in der Garchinger Innenstadt am Sonntag, den 10.06.2016 geäußert, jedoch um Korrektur des Verordnungsentwurfes gebeten: Verweis auf Rechtsgrundlagen (Zitiergebot) Hinweis auf die Notwendigkeit der Beachtung der Vorschrift des § 17 LadSchlG, der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes Hinweis auf die Ordnungswidrigkeitstatbestände des § 24 LadSchlG Die Änderungen wurden entsprechend eingearbeitet. Aufgrund der Dringlichkeit konnte jedoch die geänderte Verordnung dem Stadtrat zur Abstimmung nicht mehr vorgelegt werden und wurde somit vom Ersten Bürgermeister, Dr. Dietmar Gruchmann, gem. Art. 37 Abs. 3 GO ausgefertigt. BESCHLUSS: Der Stadtrat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und ist geschäftsordnungsmäßig informiert.

Top 6: Infrast rukt urgebäude Sommerst ockbahn, Vergabevorschlag für einen öffent lichen Teilnahmewet t bewerb nach beschränkt er Ausschreibung nach VOB/A, Ergebnis der beschränkt en Ausschreibung Hier gab es eine Tischvorlage, das Projekt kam ganz frisch rein. Es müssen jedoch im Haushalt 50.000 Euro für den Bereich Sportstätten mehr mit veranschlagt werden, allerdings kommen aus anderen Bereichen Gelder retour, somit müsste es ohne Aufstockung gehen. Der Stadtrat beschloss, den Auftrag für die schlüsselfertige Erstellung des Vereinsheim der Sommerstockschützen an die Fa. C3 Modulbauart GmbH aus 66386 St. Ingbert, mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 256.564 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.

Top 7: Kommunikat ionszone, Abschluss einer Honorarvereinbarung für die Leist ungsbilder St ädt ebaulicher Ent wurf, Bebauungsplan, Grünordnung mit den Wet t bewerbssiegern Keller-Damm-Roser und Böhm-Glaab-Sandler Die Gespräche mit den Eigentümern der Kommunikationszone konnten im Frühjahr zum größten Teil positiv mit Unterzeichnung der Grundzustimmungserklärung abgeschlossen werden. Der Freistaat hat inzwischen auch die nötigen Beschlüsse gefasst und die Grundzustimmung unterzeichnet. Die Verwaltung hat mit den Siegern des vorangegangenen Wettbewerbs über die abzuschließenden Honorarvereinbarungen gesprochen und entsprechende Angebote angefordert. Die Überarbeitungen des Wettbewerbsentwurfes wurden bisher, da die Gespräche mit den Eigentümern sehr stockend verliefen, als Einzelaufträge beauftragt. Nach der HOAI 2013 sind dies folgende Honorare: Honorar städtebaulicher Entwurf, § 17 Abs. 2 HOAI Honorar Bebauungsplan, § 21 HOAI Honorar Grünordnungsplan, § 29 HOAI Näheres unter folgendem Link (https://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Stadtrat+_+Aussch%C3%BCsse/Sit zungen/Bekanntgabe+Sitzungen.html) BESCHLUSS: Der Stadtrat beschloss für die weitere Planung der Kommunikationszone folgende Beauftragungen: Das Büro Keller-Damm-Roser für das Leistungsbild städtebaulicher Entwurf gem. vorgelegten Honorarangebot i.H.v. 145.487,35 € brutto. Das Büro Keller-Damm-Roser für das Leistungsbild Grünordnungen gem. vorgelegten Honorarangebot i.H.v. 53.457,20 €. Das Büro Böhm- Glaab-Sandler für das Leistungsbild Bebauungsplan gem. vorgelegten Honorarangebot i.H.v. 158.297,40 €.

Top 8: Gemeinde Ismaning, Bebauungsplan Nr. 156 "Gewerbegebiet nördlich der Ost erfeldst raße, öst lich der Robert -Bürkle-St raße"; Bet eiligung der St adt Garching gem. § 4 Abs. 2 BauGB Die Gemeinde Ismaning legt zum Bebauungsplan Nr. 156 „Gewerbegebiet nördlich Osterfeldstraße, östlich der Robert-Bürkle-Straße“ die Verfahrensbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vor. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 5 ha, befindet sich an der B47 1 im östlichen Teil und beinhaltet u.a. die Standorte der beiden bestehenden Aldi- und Lidl-Einkaufsmärkte. Anlass und Ziel der Änderungsplanung ist, dass die bestehende Bebauung und Nutzung nicht mehr den Regelungen der Bauleitpläne Nr. 34 (aus 197 5) und Nr. 103 (aus 1996) entspricht. Die beiden Bebauungspläne sollen nun aktualisiert, verträgliche Nachverdichtungen zugelassen, und die Art der Nutzung zum Teil neu geregelt werden. Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit jeweils max. 1.050 m2 Verkaufsfläche geschaffen werden. Die Flächen mit Einzelhandelsnutzung sind als Sondergebiete SO1 und SO2 dargestellt. Die übrigen Gebiete sind als sog. „eingeschränkte Gewerbegebiete = GEe“ dargestellt, wobei Lagerhäuser und plätze, Tankstellen und belästigende Betriebe nach 4. BImSchV nicht zulässig sind. Das Maß der Nutzung wird von GRZ 0,5 – 0,6 auf durchgängig 0,6 angehoben, die GFZ von 1,0 auf max. 1,2 (im GEe3) – in den übrigen Bereichen gilt nachwievor 1,0. Es sind Wandhöhen von 11 m – 12,50 m zulässig. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beeinträchtigung von Belangen der Stadt Garching nicht zu

erkennen. BESCHLUSS: Der Stadtrat beschloss, die Beteiligung im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 156 „Gewerbegebiet nördlich Osterfeldstraße, östlich der Robert-Bürkle-Straße“ zur Kenntnis zu nehmen. Es wird keine Stellungnahme abgegeben.

Top 9: Verweisung der Jahresrechnung 2015 zur ört lichen Prüfung Wir verweisen auf den Link (https://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Stadtrat+_+Aussch%C3%BCsse/Sit zungen/Bekanntgabe+Sitzungen.html) BESCHLUSS: Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis, verweist sie an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung und nimmt die neuen Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 6.7 51.051,51 € und die neuen Haushaltseinnahmereste in Höhe von insgesamt 17 5.200,00 € zur Kenntnis. Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe gemäß Anlage.

Top 10: U-Bahn U6 Verbesserung des Verkehrsangebot es an Samst agen; Bekannt gabe einer Eilhandlung Auf der U6- Strecke Garching-Forschungszentrum-Fröttmaning wird derzeit an Samstagen ein 20-Minuten-Takt angeboten. Im übrigen Streckenverlauf der U6 (Streckenabschnitt Fröttmaning – Klinikum Großhadern) besteht in diesem Zeitfenster samstags ein 10-Minuten-Takt. Zudem werden auf dem zentralen Streckenabschnitt Münchner Freiheit – Harras auf der U6 zeitweise zusätzliche Fahrtmöglichkeiten angeboten, so dass dort in etwa ein 5-Minuten-Takt besteht. Im Rahmen der alljährlich stattfindenden Fahrplankonferenz zur U6 Garching im April 2016 wurde eine Taktverdichtung an Samstagen zum 10-Minuten-Takt auch auf dem im Bereich des Landkreises München liegenden Streckenabschnitt der U6 diskutiert. Die Gegenüberstellung der beiden Fahrgastzahlen 2012 und 2015 zeigt eine sichtbare Steigerung der Fahrgäste. Insbesondere auf dem Streckenabschnitt Garching – Garching-Forschungszentrum ergibt sich für das Jahr 2015 eine Steigerung der Fahrgäste an Samstagen von ca. 87 % gegenüber den Werten aus dem Jahr 2012. Zu der seitens von Landkreis und Stadt empfohlenen Taktverdichtung wurde der Freistaat Bayern als Finanzierungspartner der U6-Verlängerung im Rahmen der Fahrplankonferenz 2016 sowie im Nachgang mit Vorlage der Kostenkalkulationen um seine Stellungnahme gebeten. Er teilte mit, dass aus Sicht des Freistaats Bayern die von der Verwaltung favorisierte Taktverdichtung an Samstagen zum 10-MinutenTakt von ca. 7.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr und deren Mitfinanzierung durch den Freistaat in gewohnter Weise gut vorstellbar ist. Der Kreisausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat auf seiner Sitzung am 04.07.2016 der dargestellten Leistungsausweitung zugestimmt. In der dortigen Beschlussvorlage wird auch darauf hingewiesen, dass der Landkreis München gemäß Kreistagsbeschluss den Betriebskostenanteil der Stadt Garching laut Betriebsübernahmevertrag vollumfänglich trägt. Der Stadt Garching entstehen daher keine zusätzlichen Kosten. Die Stadt Garching muss aber als Finanzierungspartner laut Betriebsübernahmevertrag formell zustimmen. Damit die Taktverdichtung bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 umgesetzt werden kann, musste bis Ende Juli 2016 eine entsprechende Beauftragung der MVG durch die Finanzierungspartner mittels Nachtrag zum Betriebsübernahmevertrag der U6-Verlängerung nach Garching erfolgen. Daher war eine Eilhandlung des Ersten Bürgermeisters notwendig. BESCHLUSS: Der Stadtrat nahm die Eilhandlung zur Kenntnis.

Top 11: Ant rag auf Aufst ockung der "Jungen Int egrat ion" in Hochbrück Der Kreisjugendring München-Land beantragt in Abstimmung mit der Schulleitung der Grundschule Hochbrück eine Aufstockung der Jungen Integration in Garching-Hochbrück ab Januar 2017 von derzeit 39 Stunden/Woche auf 48,7 5 Stunden/Woche. Die Aufstockung ist notwendig, um den Kindern, die die Junge Integration an der Grundschule in Hochbrück in Anspruch nehmen, eine fachkundige individuelle Betreuung in der Hausaufgabenhilfe und Sprachförderung zu gewährleisten. Es ist für den Lernerfolg der Kinder wichtig,

dass für beide Gruppen an allen Wochentagen, einschließlich Freitag zur Lese-, Spiel- und Märchenstunde, eine feste pädagogische Fachkraft anwesend ist und die Beziehungsarbeit und Anleitung übernimmt sowie den Kontakt zu den Lehrkräften und Eltern hält. Die Grundschule Hochbrück hat im Durchschnitt einen 7 0% igen Anteil an Migrationskindern. Die nachschulische Betreuung ist bisher auf die Kindereinrichtung St. Franziska Romana (deren Kapazitäten ausgeschöpft sind) und die Junge Integration durch den Kreisjugendring München-Land beschränkt. Die pädagogischen Stellen in der Jungen Integration werden vom Landkreis München mit 50 % der Kosten bezuschusst. Für die Stadt Garching würde die zusätzliche 1⁄4 Stelle jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 6.000 € bedeuten. BESCHLUSS: Der Stadtrat beschloss die Erhöhung der Stundenzahl für die Jungen Integration in Garching-Hochbrück ab Januar 2017 von derzeit 39 Stunden/Woche auf 48,7 5 Stunden/Woche und erklärt die Kostenübernahme.

Top 12: Ant rag der Mit t elschule Garching auf Erweit erung der Jugendsozialarbeit Mit Schreiben vom 23.06.2016 stellt die Mittelschule Garching den Antrag auf Einstellung einer weiteren sozialpädagogischen Fachkraft für die Jugendsozialarbeit. Bisher hat die Stadt eine Stelle für die Jugendsozialarbeit bereitgestellt (HFA-Beschluss vom 20.06.2006). Im letzten Jahr hat sich die Situation an der Mittelschule deutlich verändert. Die Schülerzahl stieg von 115 auf 208 und es wurden 3 Übergangsklassen für Flüchtlinge eingerichtet. Ca. 85% der Schüler an der Mittelschule haben inzwischen einen Migrationshintergrund. Um die daraus resultierenden steigenden Aufgaben zu bewältigen, ist es notwendig, zumindest vorübergehend die Kapazitäten der Jugendsozialarbeit zu erhöhen. Daher schlägt die Verwaltung in Absprache mit dem Kreisjugendring vor, ab kommenden Schuljahr vorerst befristet auf 2 Jahre eine zusätzlich halbe Stelle für die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Garching zu finanzieren. Die Kosten in Höhe von ca. 26.000 € jährlich teilen sich das Landratsamt und die Stadt Garching. Die Gemeinde Ismaning, aus der mehrere Schüler die Übergangsklassen besuchen, hat sich bereiterklärt, sich an der Finanzierung zu beteiligen. BESCHLUSS: Der Stadtrat beschloss die Erweiterung der Jugendsozialarbeit ab 01.09.2016 um eine halbe Stelle im Zusammenhang mit den Übergangsklassen und leistet die erforderliche Kostenübernahmeerklärung. Die halbe Stelle wird vorerst auf 2 Jahre befristet. Die zusätzlichen Mittel sind in der Finanzplanung einzustellen.

Top 13: Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Ret t et den Helmut -Karl- Plat z" Nähere Infos siehe Link (https://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Stadtrat+_+Aussch%C3%BCsse/Sit zungen/Bekanntgabe+Sitzungen.html) Dr. Adolf meldete sich zu Wort und sagte, dass er schon das Recht habe, was zu sagen, obwohl der Bürgermeister ihn darauf hinwies, dass er hier nicht mitberaten darf, da er und die Grünen Initiator des Begehrens seien. Es wurde dann abgestimmt, ob Herr Dr. Adolf, Herr Kratzl und Herr Landmann, mitberaten dürfen. Dies wurde klar mehrheitlich abgelehnt. Der Bürgermeister trug dann die Rechtslage vor. Von Seiten der CSU wurde dann klar gestellt, dass in dem Bürgerbegehren durch die Grünen mit falschen und irreführenden Tatsachen gearbeitet wurde, um hier Unterschriften zu erschleichen. Dies ist aus unserer Sicht sogar moralisch verwerflich. BESCHLUSS: Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss: Der Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens „Rettet den Helmut-Karl-Platz“ ist unzulässig. Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Top 14 : Formlose Bauvoranfrage zur Aufst ockung eines Bürogebäudes in der Schleißheimer St r. 116, Fl.Nr. 1722, Gem. Garching Der Antragsteller stellt eine formlose Bauvoranfrage zur Aufstockung eines

Bürogebäudes in der Schleißheimer Str. 116, Fl.Nr. 17 22, Gem. Garching. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 51 „Schleißheimer Str.“ Dieser setzt als Art der Nutzung ein Gewerbegebiet nach §8 BauNVO. Das Maß der Nutzung wird mit einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 1,6 festgelegt. Zudem setzt der BPlan maximal 3 Vollgeschosse und eine Wandhöhe von max. 16,5 m (GOK) fest. Geplant ist die die Aufstockung des Bürogebäudes als 3. Vollgeschoss. Die Wandhöhe würde dann 11,17 m (GOK) betragen. Berechnungen zur GRZ/GFZ liegen nicht vor. Die GRZ wird durch die Aufstockung jedoch nicht erhöht. Im neuen Vollgeschoss sollen eine Betriebsleiterwohnung, eine Hausmeisterwohnung, sowie 6-7 Arbeiterunterkünfte hergestellt werden. Das Dach ist als Flachdach mit Kies oder Dachbegrünung geplant. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Dach begrünt werden. Es wird eine Befreiung von der Art der Nutzung für die Herstellung von Arbeiterunterkünften und eine Ausnahme bzgl. der Errichtung einer Hausmeister- und einer Betriebsleiterwohnung benötigt. Im §8 BauNVO werden die zulässigen Nutzungen in einem Gewerbegebiet festgesetzt. Abs. 3 besagt, dass ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Sonstige Wohnnutzung ist in einem Gewerbegebiet im Umkehrschluss zum Abs. 2 unzulässig. Daher kann aus Sicht der Verwaltung der Befreiung bzgl. der Errichtung der Arbeiterunterkünfte nicht zugestimmt werden. Der Ausnahme zur Errichtung einer Hausmeister- und einer Betriebsleiterwohnung kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden, da diese dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. Ein Stellplatznachweis wurde nicht vorgelegt. Dieser ist mit einem möglichen Bauantrag einzureichen. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass ein 2. Rettungsweg in der Planung fehlt. Für die Aufstockung ist das Brandschutzkonzept zu aktualisieren bzw. ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben vorbehaltlich der fehlenden Unterlagen mit den genannten Einschränkungen zugestimmt werden. BESCHLUSS: Der Stadtrat beschloss, der Bauvoranfrage zur Aufstockung eines Bürogebäudes in der Schleißheimer Str. 116, Fl.Nr. 17 22, Gem. Garching vorbehaltlich der fehlenden Unterlagen zuzustimmen. Der Befreiung zur Herstellung von Arbeiterunterkünften wird nicht zugestimmt. Der Ausnahme bzgl. der Errichtung einer Hausmeister- und einer Betriebsleiterwohnung wird zugestimmt. Ein Stellplatznachweis und ein Brandschutzkonzept sowie die fehlenden Berechnungen sind im möglichen Bauantrag einzureichen. Das Flachdach ist zu begrünen.

Top 15: Bekannt gabe von nicht -öffent lichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhalt ung weggefallen sind - Breit bandausbau durch die St adt Garching Im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 31.05.2016 wurde der Stadtrat darüber informiert, dass die Telekom einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Breitbandnetzes in Garching bis Ende 2018 vorantreiben wird. Es verbleiben jedoch ca. 225 postalische Anschriften, die über eine Bandbreite unter 30 Mbit/s im Down und 2 Mbit/s im Upload verfügen und somit nach dem bayerischen Förderprogramm förderfähig sind. Zu diesen 225 postalischen Anschriften hat der Stadtrat in der nicht öffentlichen Sitzung am 31.05.2016 folgenden Beschluß gefaßt: 1. Der Stadtrat beschließt, die benannten postalischen Anschriften im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogramms durch die Stadt Garching selbst auszubauen. 2. Der Stadtrat beschließt, dass der Ausbau in der FttB-Variante erfolgen soll. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2017 einzustellen. 3. Desweiteren hat der Stadtrat für das Modul 4 der Breitbandförderrichtlinie Ausschreibungs—und Auswahlkriterien festgelegt, die auf der Website der Stadt Garching einsehbar sind. KENNTNISNAHME: Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

Top 16: Mit t eilungen aus der Verwalt ung

Top 17: Sonst iges, Ant räge und Anfragen CSU-Fraktion: erneute Emails von Vermüllung Wertstoffinsel Hochbrück nahe der Fa. Voith - Vorschlag der CSU Fraktion: Verlegung der Wertstoffinsel CSU-Fraktion: Kommunale Verkehrsüberwachung soll Bürgerplatz verstärkter überwachen Die Grünen-Fraktion thematisiert nochmals den Beschluss vom 10.10.2006 hinsichtlich Befahren des Bürgerplatzes