Informationsveranstaltung zur Berufskraftfahrer-Qualifikation 13. August 2008
Informationsveranstaltung „Berufskraftfahrer-Qualifikation“ Jan Tornow
Standortpolitik / Verkehr
Herzlich willkommen zur SIHK-
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Jan Tornow
Standortpolitik / Verkehr
Begrüßung
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Obligatorische Zusatzqualifikation für Omnibus- und LKW-Fahrer Jan Tornow
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Das System der BerufskraftfahrerQualifikation
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Informationsveranstaltung zur Logistikstandort Hagen Berufskraftfahrer-Qualifikation 13. August 2008
• EU-Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge... • Gesetz vom 14. August 2006 (BKrFQG) zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr... (BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetz) • Verordnung vom 22. August 2006 (BKrFQV) zur Durchführung des BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetzes Jan Tornow
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Rechtsgrundlagen - EU / Bund
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• Anwendung der Vorschriften - ab 10.09.2008 für Personenverkehr und - ab 10.09.2009 für Güterverkehr • Betroffen sind: - Fahrer von Fahrzeugen > 8 Fahrgastplätze (D1, D1E, D, DE) - Fahrer von Fahrzeugen > 3,5 t zGG (C1, C1E, C, CE) soweit Fahrzeuge gewerblich eingesetzt werden
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Die Zusatzqualifikation zum EUBerufskraftfahrer wurde eingeführt „…zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse...“ (§1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz)
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• Zuständigkeiten der IHKs - Regelung des Prüfungsverfahrens durch Satzung (§ 8 Abs. 2), gemeinsame Richtlinien und Gebührentarife der IHKs - Prüfung zur Grundqualifikation (§ 4 Abs. 1 Nr. 1) - Prüfung zur beschleunigte Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2) • Qualifizierungsmöglichkeiten • Weiterbildung • Besitzstandsschutz für alle, die - bis 10.09.2008 einen Führerschein der D-Klassen und - bis 10.09.2009 der C-Klassen erworben haben
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• • • •
SIHK-Satzung Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit: Wohnortsprinzip Prüfungsarten Grundsätze zur Organisation und zur Durchführung der Prüfungen
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Gemeinsame Richtlinien der IHKs • Ergänzen die Satzung für die praktische Prüfung und sind als Verwaltungsvorschrift erlassen • Detailbeschreibung der praktischen Prüfung und Bewertung der Prüfungsleistung • Orientierung für Prüflinge, Ausbilder und Prüfer
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Ab dem 10. 9. 2008 / 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Ersterwerber für Klasse C und/oder D eine Qualifikation nachweisen. Dies erfolgt alternativ durch: Jan Tornow
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Qualifizierungsmöglichkeiten
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1. Ausbildung • Berufskraftfahrer/in • Fachkraft im Fahrbetrieb • weitere staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
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2. Grundqualifikation Prüfung vor der IHK nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis (Lehrgang nicht erforderlich) Theoretische Prüfung: 240 Min. Prüfungsdauer Sie besteht aus: Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort und einer Erörterung zu Praxissituationen zu jeweils gleichen Teilen
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• Fahrprüfung • praktische Prüfung • Bewältigung kritischer Fahrsituationen Jan Tornow
120 Min. 30 Min 60 Min
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Dreigeteilte praktische Prüfung: Prüfungsdauer 210 Min.
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3. beschleunigte Grundqualifikation Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Unterrichtsstunden á 60 Min. inklusive 10 Fahrstunden in einer Ausbildungsstätte / Fahrschule (Fahrerlaubnis nicht erforderlich) Nur theoretische Prüfung:Prüfungsdauer 90 Min.
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• „Umsteiger“ (von Personen- auf Güterverkehr und umgekehrt) • „Quereinsteiger“ (Absolventen der Fachkundeprüfungen im Personen- und Güterkraftverkehr) Jan Tornow
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Verkürzte Prüfungen gibt es sowohl bei der Grundqualifikation als auch bei der beschleunigten Grundqualifikation für
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Prüfungsinhalte (Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln (Optimierung des Kraftstoffverbrauches, richtiger Einsatz der verschiedenen Bremssysteme, Ladungssicherung, Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste etc.)
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(Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften, Kenntnis der Vorschriften im Güter- bzw. im Personenverkehr)
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2. Anwendung der Vorschriften
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3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik (Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und der Arbeitsunfälle, Gesundheitsschäden vorbeugen, Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer vorbeugen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress richtig einschätzen, richtige Einschätzung der Lage bei Notfällen, positives Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit vermitteln etc.)
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Grundqualifikation: Der Prüfling muss im Besitz einer zur Prüfung passenden Fahrerlaubnis sein
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Zulassungsvoraussetzungen für die verschiedenen Prüfungsarten
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Die bereits erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation muss nachgewiesen werden
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Umsteiger:
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Ein entsprechender Fachkundenachweis muss vorgelegt werden
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Quereinsteiger:
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Die Schulungsnachweise der Ausbildungsstätte müssen im Original vorgelegt werden
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Beschleunigte Grundqualifikation:
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• Die Prüfungssprache ist deutsch • Die Prüfung ist nicht öffentlich • Zu Beginn der Prüfung erfolgt eine Identitätskontrolle und eine Belehrung • Über die Prüfung wird eine Niederschrift angefertigt Jan Tornow
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Grundsätze zur Prüfung
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Praktische Hinweise zur Prüfung • Theoretische und praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden • Alle Prüfungsteile können beliebig oft wiederholt werden • Für die schriftliche Prüfung werden die einheitlichen Prüfungsbögen der IHKs verwandt (Musterbögen sind durch die IHK erhältlich)
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• Für die praktische Prüfung muss der Prüfling ein für seine Prüfung passendes Fahrschulfahrzeug und einen Fahrlehrer stellen • Falls der Prüfling keine Möglichkeit hat, Fahrzeug und Fahrlehrer zu stellen, vermittelt die Industrie- und Handelskammer
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Prüfungsgebühren Beschleunigte Grundqualifikation: Theoretische Prüfung 140 € Grundqualifikation: Gesamtprüfung 1420 € Praktischer Teil 1150 € Theoretischer Teil 270 €
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Weiterbildung Nach dem 10.09.2008 / 2009 müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer D1, D1E, D, DE bzw. C1, C1E, C, CE, (auch „Alt-Besitzer“) alle fünf Jahre eine Fortbildungsschulung mit insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten besuchen
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• die einzelnen Blöcke müssen mindestens 7 Stunden umfassen • die Weiterbildung kann bei verschiedenen Ausbildungsstellen absolviert werden
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Die Ausbildungsstellen müssen: • durch das Gesetz institutionalisiert (Fahrschulen, BKF-Ausbildungsbetriebe u. a.) oder • auf Landesebene anerkannt sein
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Abweichend von der Fünfjahresfrist kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit
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• die Frist nach einer Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre ist • bei einer Weiterbildung für „D-FahrerlaubnisAltbesitzer“ der Zeitpunkt vor dem 10.09.2015 liegt • bei einer Weiterbildung für „C-FahrerlaubnisAltbesitzer“ der Zeitpunkt vor dem 10.09.2016 liegt
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Die Zusatzqualifikation wird im Kartenführerschein in der Spalte 12 durch die Ziffer „95“ gekennzeichnet. Die Angabe einer Frist schränkt die Gültigkeit zeitlich ein.
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1.
2. 3.
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Vielen Dank!
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