Herzlich Willkommen zur Online-Pressekonferenz

Herzlich Willkommen zur Online-Pressekonferenz Wirtschaftlichkeitsgutachten zur Energieeffizienz von Immobilien – Vorstellung erster Ergebnisse und Er...
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Herzlich Willkommen zur Online-Pressekonferenz Wirtschaftlichkeitsgutachten zur Energieeffizienz von Immobilien – Vorstellung erster Ergebnisse und Erläuterung eigener Branchenmaßnahmen zur Verbesserung der Ökobilanz

Dienstag, 20. September 2016, 11.00 Uhr

Online-Pressekonferenz

Referenten Univ. Prof. Dr.-Ing. M. Norbert Fisch Direktor der EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik Leiter des Steinbeis-Transferzentrum Energie-, Gebäude- und Solartechnik Direktor des Instituts für Gebäude- und Solartechnik, TU Braunschweig Thomas Zinnöcker Vorsitzender ZIA Task Force Energie Vorsitzender ZIA Nachhaltigkeitsausschuss CEO ista International

EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH

Energieeffizienz in der Immobilienwirtschaft

Verschärfung der EnEV und Kodifikation EnEV/EEWärmeG für Wirtschaftsimmobilien Online-Pressekonferenz am 20. September 2016 Univ. Prof. Dr.-Ing. M. Norbert Fisch Steinbeis-Transferzentrum Energie-, Gebäude- und Solartechnik

© STZ . www.stz-egs.de . Energieeffizienz in der Immobilienwirtschaft 20.09.2016

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© STZ . www.stz-egs.de . Energieeffizienz in der Immobilienwirtschaft 20.09.2016

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© STZ . www.stz-egs.de . Energieeffizienz in der Immobilienwirtschaft 20.09.2016

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Klimaschutzpolitischer Hintergrund und Arbeit des ZIA Thomas Zinnöcker Vorsitzender ZIA Task Force Energie Vorsitzender ZIA Nachhaltigkeitsausschuss CEO ista International

Thomas Zinnöcker

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Klimaschutzpolitischer Rahmen der Bundesregierung

Novellierung des Energieeinsparrechts • • •

Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Gesetzliche Grundlage der EnEV Energieeinsparverordnung (EnEV): Regelt den baulichen Wärmeschutz im Neubau Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Politisches Ziel bestand in der Solarthermie

Klimaschutzplan 2050 (Fünf Handlungsfelder) • • • • • •

Energiewirtschaft Industrie & Gewerbe/Handel/Dienstleistungen Gebäude Verkehr Landwirtschaft/Landnutzung und handlungsfeldübergreifende Maßnahmen Breit angelegter Beteiligungsprozess

Thomas Zinnöcker

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Task Force Energie des ZIA

Gründung der Task Force Energie beim ZIA zur Erarbeitung von wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen. Gutachten in Auftrag gegeben, das technisch und wirtschaftlich machbare Möglichkeiten untersucht. Beteiligung von mehreren Unternehmen aus der Branche. Klimaschutzpolitische Ziele erreichen ohne unverhältnismäßige Bewirtschaftung und des Neubaus von Immobilien.

Verteuerung

der

Stadtentwicklung bezahlbar halten, um aktuelle Herausforderungen zu bestehen.

Thomas Zinnöcker

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Ergebnisse der Energie-Klausurtagung

Beibehaltung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes iSv § 5 Abs. 1 EnEG Technologieoffenheit gewährleisten Entwicklungen neuer Ansätze im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden Langfristig ggf. eine Umstellung auf eine (neue/zusätzliche) Kenngröße CO2 Vertiefte Entwicklungen und Kooperationen im Quartier Verstärkter Einsatz von EE bei Wärme/Kälte und Strom Neue Geschäftsbeziehungen/Neue Geschäftsmodelle der Immobilienunternehmen (z.B. als EVU) EVUs werden (auch) Teil der Immobilienwirtschaft sein

Thomas Zinnöcker

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Novellierung des Energieeinsparrechts – ZIA-Positionierung

a) Bei der Novellierung der EnEV und deren Zusammenführung mit dem EEWärmeG gilt das Motto: „So viel Ordnungsrecht wie nötig, so viel Markt wie möglich.“ b) Die Erfüllung der Ziele kann erreicht werden durch die Steigerung der Energieeffizienz (Reduktion des Nutzenergiebedarfs in der Gebäudehülle – Maximum ist mit EnEV 2016 bereits erreicht! – oder Anlagentechnik), die Nutzung regenerativer Energieträger, den Einsatz von Smart Building Technologien, Quartiersoptimierung, die Erfüllung der CO2-Ziele über Pool-/Fondmodelle.

Thomas Zinnöcker

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Novellierung des Energieeinsparrechts – ZIA-Positionierung

c) Grundsatz aller ordnungsrechtlichen Anforderungen muss die Beibehaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 5 Abs. 1 EnEG sein. Es gilt als oberste Maxime und muss zwingend beibehalten werden. Zudem gilt es, die Wirtschaftlichkeit aus dem Blickwinkel der Neubau und/oder Sanierungen vornehmenden Unternehmen sowie der Betriebswirtschaft zu betrachten und zu berücksichtigen.

Thomas Zinnöcker

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Online-Pressekonferenz

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