Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Schullaufbahnberatung 8+9

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Schullaufbahnberatung 8+9 Beratungsverfahren zur Schullaufbahnentscheidung in Klasse 8 und 9 der G...
Author: Klara Brahms
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Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Schullaufbahnberatung 8+9

Beratungsverfahren zur Schullaufbahnentscheidung in Klasse 8 und 9 der Gemeinschaftsschulen • Begrüßung • Unterricht in den Abschlussjahren der JGS 9 + 10 • Grundlage des Beratungsverfahrens • Zeitlicher Ablauf des Beratungsverfahrens • Prüfungs- und Versetzungsordnung • Fragerunde

Grundlage des Beratungsverfahrens Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule §4(3): „Im Abschlussjahr wird der einzelne Schüler in allen Fächern und Fächerverbünden nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses unterrichtet. Die Schule berät die einzelnen Erziehungsberechtigten und Schüler am Ende des vorausgehenden Schuljahres, für die Erreichung welchen Bildungsabschlusses sie den einzelnen Schüler geeignet hält und gibt eine entsprechende Empfehlung ab; dabei legt sie die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnung, Versetzungsordnung oder der multilateralen Versetzungsordnung zugrunde. Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend.“

Unterricht in den Abschlussjahren • Alle Lernnachweise werden auf einem Niveau erbracht. • Die Leistungen werden benotet. • Der Unterricht (Input) findet in den Prüfungsrelevanten Fächern in Niveaugruppen statt. • Die Schüler haben ihren eigenen Arbeitsplatz im Lernatelier.

Zeitlicher Ablauf Klasse 8 •Beratungsgespräche mit Lehrer/Lernbegleiter, Erziehungsberechtigten und Schüler, welcher schulische Abschluss dem Leistungsvermögen und dem Begabungsprofil entspricht  Lerngruppenkonferenz wird über das Ergebnis informiert Bis 1. März •Lerngruppenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters spricht eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung über den anzustrebenden Bildungsabschluss aus (Formblatt) Bis 15. März •  Hauptschulabschluss in Klasse 9 oder Abschluss (gleich welcher) in Klasse 10

Ausblick Schuljahr 2015/2016Ausblick Schuljahr 2015/2016

•Erziehungsberechtigte teilen der Schule verbindlich mit, ob ihr Kind den Hauptschulabschluss in Klasse 9 anstrebt.

Bis 1. April

Bis 1. April

Bis 15. Juni

•Erziehungsberechtigte nehmen bei Bedarf eine Beratung einer qualifizierten Beratungslehrkraft in Anspruch. Wird bei der Schule beantragt!

•Mitteilung der Eltern an die Schule über die Entscheidung , wenn ein Beratungsangebot durch eine Beratungslehrkraft in Anspruch genommen wurde

Zeitlicher Ablauf Klasse 9 •Beratung der Lehrer/Lernbegleiter, Erziehungsberechtigten und Schüler, welcher schulische Abschluss dem Leistungsvermögen und dem Begabungsprofil entspricht (auch Studienorientierung wird berücksichtigt) Bis 1. März • Lerngruppenkonferenz wird über das Ergebnis informiert

Bis 15. März

•Lerngruppenkonferenz spricht eine schriftliche Empfehlung über den anzustrebenden Bildungsabschluss aus (Formblatt) •  Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder Realschulabschluss oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe (Klasse 10 Gymnasium)

Ausblick Schuljahr 2015/2016Ausblick Schuljahr 2015/2016 •Erziehungsberechtigte teilen der Schule verbindlich mit, welcher Abschluss nach Klasse 9 angestrebt wird oder ob eine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe in Frage kommt Bis 1. April

Bis 1. April

Bis 15. Juni

•Erziehungsberechtigte nehmen bei Bedarf eine Beratung einer qualifizierten Beratungslehrkraft in Anspruch. Wird bei der Schule beantragt!

•Mitteilung der Eltern an die Schule über die Entscheidung , wenn ein Beratungsangebot durch eine Beratungslehrkraft in Anspruch genommen wurde

Entscheidung im Beratungsverfahren Bis zum 1. April entscheiden die Erziehungsberechtigten abschließend  in Klasse 8, ob ihr Kind in Klasse 9 den Hauptschulabschluss ablegen soll.  in Klasse 9, ob ihr Kind in Klasse 10 den - Hauptschulabschluss oder den - Realschulabschluss ablegen soll  oder ob die Versetzung in die Eingangsklasse der gymnasialen Oberstufe angestrebt werden soll. (RNG Klasse 10) Die Entscheidung wird in Klasse 8 und 9 verbindlich durchgeführt. Ein Beratungsverfahren kann eingeleitet werden.

Prüfungs- und Versetzungsordnung Den Hauptschulabschluss erhalten alle, die • Hauptschulabschlussprüfung am Ende von Klasse 9 oder Klasse 10 nach der gültigen Prüfungsordnung  Noten in Klasse 9 • in Klasse 9 durchgängig auf dem Mittlerem oder Erweiterten Niveau Lernnachweise erbracht haben und versetzt werden.  Noten in Klasse 9

Prüfungs- und Versetzungsordnung Den Realschulabschluss erhalten alle, die • Realschulabschlussprüfung in Klasse 10  Noten in Klasse 9/10 • Schüler, die in Klasse 10 durchgängig auf dem Erweiterten Niveau Lernnachweise erbracht haben und versetzt werden ( nur bei Weiterbeschulung im Gymnasium)  Noten in Klasse 9/10

Übergangsvoraussetzungen nach Klasse 10 auf: Niveau

die Sek. II eines allgemein bildenden Gymnasiums G8 in Kl. 10 z.B: RNG Wangen Es besteht Rechtsanspruch!

die Sek II eines beruflichen Gymnasiums z.B.: WG oder TG in Wangen

E

Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht. Versetzungsordnung der Gymn. U.a.: Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer muss 4,0 oder besser sein; Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer muss mindestens 4,0 sein; keine Leistungen in den Kernfächern mit 6,0 Französisch muss aus GMS mitgebracht werden

Leistungen wurden durchgängig auf E-Niveau erbracht. Es gilt die Aufnahmeverordnung berufl. Gymnasien Versetzungszeugnis in Klasse 10 oder Jahrgangstufe 11 eines Gymn. (G8) oder Übergangsmöglichkeit in Klasse 10 (G8) nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der VO Gymn.

R

Realschulabschlussprüfung –MVO Zwei der Fächer D, M und E mindestens die Note befriedigend in allen maßgebenden Fächern mindestens Durchschnitt 3,0 Französisch muss aus GMS mitgebracht werden

Realschulabschlussprüfung Schnitt in D, M und fortgeführte Pflichtfremdsprache (E oder F) Mindestens 3,0 und in keinem dieser Fächer schlechter als 4,0

Konzeption der Abschlussprüfung RS Deutsch

Jahresleistung (50 %)

Englisch

Jahresleistung (50%)

Mathematik

NWA

F / MUM / Technik

Jahresleistung (50%)

Jahresleistung (2-fach)

Jahresleistung (2-fach)

Fachinterne Überprüfung (1-fach)

Fachinterne Überprüfung (1-fach)

EuroKom (25%) Schriftliche Prüfung (50%)

Schriftliche Prüfung (25%)

Schriftliche Prüfung (50%)

Auf Wunsch: Mündliche Prüfung (D/M: 25%; E: 12,5%)

Nebenfächer Jahresleistung in: Religion Ethik Geschichte EWG Musik BK Sport Achtung: Korrektur durch mündliche Prüfung nicht mehr möglich!

Konzeption der Abschlussprüfung HS Deutsch

Englisch

Jahresleistung (50 %)

Jahresleistung (50%)

Mathematik

Jahresleistung (50%)

Projektprüfung Themenorientierte Projektprüfung

Schriftliche Prüfung (50%)

Dezentrale mündliche Prüfung (25%) Schriftliche Prüfung (25%)

Schriftliche Prüfung (50%)

Auf Wunsch: Mündliche Prüfung

Nebenfächer Jahresleistung in: Allen Nebenfächern

Abschlüsse und Anschlüsse SCHULISCHE ODER BETRIEBLICHE AUSBILDUNG

HOCHSCHULSTUDIUM / DUALE STUDIENGÄNGE

2-JÄHRIGE / FOS BERUFLICHES Ausblick SchuljahrBERUFSKOLLEG 2015/2016Ausblick Schuljahr 2015/2016 (FACHHOCHSCHULREIFE) BERUFSFACHSCHULE GYMNASIUM / G9 (MITTLERE REIFE) GYMNASIUM (ABITUR)

HAUPTSCHULABSCHLUSS (9 BZW. 10)

REALSCHULABSCHLUSS (10)

ÜBERGANG IN DIE GYMNASIALE OBERSTUFE

GEMEINSCHAFTSSCHULE KLASSE 5 BIS 10

Herzlichen Dank für Ihr Interesse

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