Generalversammlung
Herzlich Willkommen zur Generalversammlung vom 19. Mai 2016
Generalversammlung
Traktandenliste 1.
Begrüssung/Wahl der Stimmenzähler
2.
Protokoll der 7. Generalversammlung vom 30. September 2015
3.
Jahresbericht
4.
Jahresrechnung
5.
Revisorenbericht / Entlastung Vorstand - Revisionsstelle
6.
Budget 2016
7.
Information Stand Bauprojekt
8.
Verschiedenes
9.
Umfrage
Traktandum 1
Begrüssung / Wahl der Stimmenzähler
Traktandum 2
Protokoll der 7. Generalversammlung vom 30. September 2015
Traktandum 3
Jahresbericht
Traktandum 3
Jahresbericht Jahresbericht 2015 Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter Zu unserer grossen Erleichterung konnten wir ja bekanntlich den Gang an‘s Bundesgericht abwenden, und wir sind seit dem 16. Februar 2015 im Besitze einer gültigen Baubewilligung. Nun konnte auch die Baukommission mit voller Kraft wieder an die Arbeit gehen und die Vorgaben zur Ausarbeitung eines Kostenvoranschlages aufarbeiten. Obwohl wir versucht haben, an der ordentlichen Generalversammlung über das Traktandum zur Einholung des Baukredites befinden zu können, hat es leider doch nicht gereicht den Kostenvoranschlag seriös zu analysieren und vor allem die damit verbundenen Kalkulationen im Detail zu ermitteln. Auch konnten die verschiedenen Verträge und Vereinbarungen gemeinsam in Angriff genommen werden. Nach einer eingehenden Prüfung von beiden Parteien wurden alle Papiere auch einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Parallel wurde auch die Leistungsvereinbarung für den Pflegedienst zwischen der Politischen Gemeinde und dem Alterszentrum erstellt. Auch diese Leistungsvereinbarung wurde einer rechtlichen Prüfung unterzogen und zwischenzeitlich auch von der Gemeindebehörde verabschiedet. Am 30. September 2015 war es dann soweit, dass an einer ausserordentlichen Generalversammlung über den Baukredit als Kostendach von CHF 16 Mio befunden werden konnte. Nach einer umfangreichen Information wurde mit grossem Mehr dem Kostendach zugestimmt. Wir bedanken uns auch an dieser Stelle nochmals recht herzlich für Ihr Vertrauen. Erfreulicherweise durften wir im vergangenen Jahr immer wieder neue Mitglieder der Genossenschaft aufnehmen. Auch die Information über mögliche Darlehen aus Mitgliederkreisen war gut angelaufen, so, dass wir unser Soll an Darlehen um einiges übertroffen haben. Nach der Genehmigung des Baukredites kam nun doch Licht an den Horizont und die letzte Hürde „Eigenkapital“ ist nun noch zu meistern. Aber wie das halt so ist, bis alles geregelt ist braucht es seine Zeit. Durch die neue Ausgangslage der Finanzierungsvorschriften durch die FINMA musste der Eigenkapitalanteil neu beurteilt werden. Die Verhandlungen mit den verschiedenen Finanzinstituten waren nicht ganz einfach, da die Bedingungen unterschiedlicher nicht sein konnten. Durch die einstimmige Annahme einer Eventualverpflichtung der Politischen Gemeinde am 2. Dezember 2015 zu Gunsten der Wohnbaugenossenschaft konnte eine erste grosse Hürde genommen werden. Auf Grund der besten Konditionen für die Genossenschaft konnte die Finanzierung mit der Raiffeisenbank Regio Altnau, fixiert werden. Nun galt es abschliessend die üblichen Vertragswerke und Grundbucheinträge zu erledigen, so, dass ab 1. März 2016 über das Konto verfügt werden kann. Auf Grund der nun bekannten finanziellen Konditionen ist es möglich ab 2016 die diversen Kalkulationen und Berechnungen nochmals zu prüfen und anzupassen damit einerseits die Miete fürs Alterszentrum andererseits aber auch die Miete der einzelnen Wohnungen festgelegt werden können. Parallel wurden ab anfangs Jahr die Submissionen durch die Spezialisten bereinigt und zur Definitiven Offerteingabe verschickt. Sofern die Offerten termingerecht eintreffen steht einem Baubeginn wie geplant Ende April nichts mehr im Wege. Wir werden Sie an der kommenden Generalversammlung nochmals detailliert informieren. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meiner Vorstandskollegin und den Vorstandskollegen für die angenehme Zusammenarbeit recht herzlich bedanken und natürlich auch all jenen die etwas zum Wohle der Genossenschaft beigetragen haben. Urs Siegfried (Präsident)
Traktandum 4
Jahresrechnung
Traktandum 4
Jahresrechnung Bilanz per 31. Dezember 2015 Erläuterungen
31.12.2015
31.12.2014
2.1
258'757.64
240'553.39
76.00
67.15
AKTIVEN Umlaufsvermögen Flüssige Mittel Kurzfristige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzungen Total Umlaufvermögen
15.50
0.00
258'849.14
240'620.54
200.00
0.00
Anlagevermögen Finanzanlagen Sachanlagen
386'776.65
136'081.95
Total Anlagevermögen
386'976.65
136'081.95
TOTAL AKTIVEN
645'825.79
376'702.49
0.00
297.00
2.2
PASSIVEN Kurzfristiges Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten
2.3
212'352.90
0.00
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
2.4
114'607.95
68'780.25
Total kurzfristiges Fremdkapital
326'960.85
69'077.25
Total Fremdkapital
326'960.85
69'077.25
350'000.00
331'000.00
Eigenkapital Genossenschaftskapital Vortrag vom Vorjahr Jahresverlust
-23'374.76 -7'760.30
-18'673.25 -4'701.51
Total Eigenkapital
318'864.94
307'625.24
TOTAL PASSIVEN
645'825.79
376'702.49
Traktandum 4
Jahresrechnung Erfolgsrechnung vom 1.01.2015 bis 31.12.2015 Erläuterungen
2015
2014
ERTRAG Betriebsertrag
0.00
0.00
-7'798.10
-4'910.81
-6'750.00
-4'000.00
Revisionsaufwand
-702.00
-540.00
Büro- und Verwaltungsaufwand
-346.10
-370.81
Total Betriebsaufwand
-7'798.10
-4'910.81
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA)
-7'798.10
-4'910.81
0.00
0.00
-7'798.10
-4'910.81
37.80
209.30
-7'760.30
-4'701.51
AUFWAND Betrieblicher Aufwand Sitzungsgelder (inkl. Baukommission)
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzertrag
JAHRESVERLUST
Traktandum 4 Anhang
Jahresrechnung 1
Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze Die vorliegende Jahresrechnung der Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Erstmals wurden dabei die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft befindlichen Vorschriften zur Rechnungslegung angewandt. Die Vorjahreszahlen sind ebenfalls gemäss den neuen Vorschriften dargestellt.
2
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Erfolgsrechnung
2.1 Flüssige Mittel
31.12.2015
31.12.2014
Postfinance AG (Geschäfts- und Sparkonto)
10'360.45
10'353.70
Raiffeisenbank Regio Altnau (Kontokorrent)
248'397.19
230'199.69
258'757.64
240'553.39
386'776.65
136'081.95
212'352.90
0.00
114'607.95
68'780.25
0
0
2.2 Sachanlagen Aufgelaufene Projektierungs- und Planungskosten 2.3 Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Raiffeisenbank Regio Altnau (Baukonto) 2.4 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Gemeinde Bottighofen (Kontokorrent) 3
Anzahl Mitarbeitende Die Genossenschaft beschäftigt keine Mitarbeitenden
4
Restbetrag der Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Leasing- und kaufvertragsähnlichen Geschäften Die Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen hat mit der Politischen Gemeinde Bottighofen am 22. Juni 2015 einen Baurechtsvertrag für die Dauer von 99 Jahren abgeschlossen. Die Baurechtszinspflicht beginnt im Zeitpunkt des Bezuges der ersten Wohnung.
5
Verpfändete Aktiven zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten
31.12.2015
31.12.2014
Selbständiges und dauerndes Baurecht (Grundstück Nr. D8294, Bottighofen) Besicherte Verbindlichkeiten: Baurechtszins z.G. Politische Gemeinde Bottighofen Nominalbetrag der bestehenden Pfandrechte Grundpfandverschreibung im 1. Rang vom 22. Juni 2015
180'000.00
0.00
zur Sicherung eigener Verpflichtungen
180'000.00
0.00
Traktandum 5
Revisorenbericht / Entlastung Vorstand
Traktandum 5
Revisorenbericht
Traktandum 6
Budget 2016
Traktandum 6
Budget Erläuterungen
2016
2015
ERTRAG Mitgliederdarlehen
500'000.00
500'000.00
10'000.00
110'000.00
510'000.00
610'000.00
-21'700.00
-17'200.00
-11'000.00
-8'000.00
Revisionsaufwand
-1'000.00
-500.00
Büro- und Verwaltungsaufwand
-9'700.00
-8'700.00
-21'700.00
-17'200.00
488'300.00
592'800.00
0.00
0.00
488'300.00
592'800.00
500.00
500.00
488'800.00
593'300.00
Spenden/Diverser Ertrag Betriebsertrag
AUFWAND Betrieblicher Aufwand Sitzungsgelder (inkl. Baukommission)
Total Betriebsaufwand
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA)
Abschreibungen
Betriebsergebnis (EBIT)
Finanzertrag
JAHRESGEWINN
Traktandum 7
Information Bauprojekt
• Ausgangslage • Verträge / Vereinbarungen • Finanzen • Arbeitsvergaben • Bauphase
Traktandum 7
Ausgangslage
• Baukredit mit Kostendach von 16 Mio am 30.09.2015 • Abgleichung der eingereichten Offerten zur Finanzierung • Definition Eigenkapital • Verträge / Vereinbarungen abschliessend festlegen • Terminplan / Submissionen vorbereiten
Traktandum 4
Verträge / Vereinbarungen
Vermieter
Mieter
Vertragsgemeinde
Traktandum 7
Verträge / Vereinbarungen
Reglement Unterhaltskommission (mit Tätigkeits- / Terminvorgaben)
Mietvertrag
Vertrag (Vertragsgemeinde)
Vereinbarung mit Anhang
Leistungsvereinbarung (Pflege)
Traktandum 7
Vereinbarung
Vereinbarung
2.
Ausgangslage und Zweck
2.1 Ausgangslage Die WBG erstellt einen Neubau mit insgesamt 18 Pflegezimmern, 20 Wohnungen und einem Mehrzweckbereich.
zwischen der
2.2 Zweck Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der ganzen Liegenschaft.
Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen Schulstrasse 4, 8598 Bottighofen
3.
vertreten durch Urs Siegfried Präsident
Angebot und Leistungen
3.1 Auftrag Das AZK übernimmt während der Laufzeit dieser Vereinbarung den Auftrag zur Vermietung
und Peter Stäheli Aktuar (nachstehend WBG genannt)
der ganzen Liegenschaft.
In diesem Gebäude wird Wohnen mit Service und Pflege für die
Mieter und Mieterinnen, Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt.
und
Für das Vermieten
der Wohnungen bestehen Richtlinien.
Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, 8280 Kreuzlingen
3.2 Allgemeine Richtlinien Das AZK führt die Liegenschaft in betriebswirtschaftlicher Eigenverantwortung und auf
vertreten durch Carl Ruch Präsident und
eigene Rechnung. Mit Ausnahme der Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist das AZK frei
Anna Jäger, Geschäftsführerin
in ihren unternehmerischen Entscheiden. Die Leistungserbringung erfolgt in hoher Qualität.
(nachstehend AZK genannt)
Das AZK kann die Leistungserbringung nicht einem Dritten übertragen. Grundleistungen sind im Dienstleistungsangebot durch verschiedene Servicepakete ersichtlich.
betreffend
3.3 Ausstattung Die Grundausstattung für eine betriebsbereite Liegenschaft wird durch die WBG zur Verfügung gestellt und auf einer Inventarliste festgehalten. Für Ersatz der Grundausstattung ist das AZK zuständig.
Vereinbarung für die Nutzung 4.
Leistungscontrolling und Zusammenarbeit
1 Präambel Die WBG vermietet dem AZK die ganze Liegenschaft auf der Parz. 877 gemäss Mietvertrag
4.1 Unterhaltskommission / Mitsprache Je ein Vertreter der Gemeinde, des AZK und der WBG bilden die Unterhaltskommission. Die
zum
Aufgaben, Zuständigkeiten, Rhythmen sind in einem Reglement festgehalten.
selbständigen
Betrieb.
Das
AZK
übernimmt
die
Betriebsführung
und
die
Weitervermietung der ganzen Liegenschaft. Damit kann die Bewirtschaftung von „ZukunftsWohnen Bottighofen“ aus einer Hand sichergestellt werden. Die Infrastruktur ist
5.
darauf ausgerichtet, dass Pflege/Betreuung und andere umfassende Dienstleistungen für
5.1 Dauer Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann, nach Ablauf
das Wohnen mit Service sowohl im Pflegebereich als auch in den Wohnungen möglich ist. Der Mehrzweckbereich steht den Bewohnern, den Mietern und der übrigen Bevölkerung zur Verfügung.
Vereinbarung
einer Mindestlaufzeit von 25 (fünfundzwanzig) Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 (fünf) Jahren auf das Ende jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden,
Traktandum 7
Vereinbarung
analog der Dauer der Leistungsvereinbarung zwischen WBG und AZK. Beim Ende der
für Wirtschaftsmediation beizulegen. Bis zur Beendigung der Mediation wird auf das Einleiten
Vereinbarung sind gegenseitig keine Entschädigungen geschuldet.
ordentlicher Klagen verzichtet.
5.2 Vorzeitige Auflösung Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung vorzeitig aufzulösen, wenn: -
das AZK in grober Weise ihre Rechte überschreitet oder vertragliche Verpflichtungen
anwendbar.
verletzt -
aus
dem
6.4 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bottighofen. Auf diese Vereinbarung ist ausschliesslich Schweizer Recht
Verschulden
einer
Vertragspartei
Umstände
auftreten,
welche
die
ordnungsgemässe Sicherstellung des Vertragszweckes nicht oder nicht mehr
7.
Schlussbestimmungen
gewährleisten -
Betreuungsstandard und die Pflegequalität, trotz schriftlicher Mahnung wiederholt
7.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn sie vom Vorstand der WBG sowie vom Vorstand des
nicht erfüllt werden.
AZK genehmigt und unterzeichnet worden ist. Die vorherigen Verträge werden damit
wenn wesentliche Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, insbesondere der
ersatzlos gestrichen. 6
Vereinbarungs-Änderungen und Rechtsweg
6.1 Grundsatz Diese Vereinbarung ist mit der LVB für Pflege und Betreuung zwischen der Gemeinde und dem AZK verknüpft. Beide Vertragsparteien anerkennen, dass diese Vereinbarung wegen ihrer langen Laufzeit einem zeitlichen Wandel unterworfen ist. Bei Vertragsbeginn können nicht alle Eventualitäten
Wohnbaugenossenschaft Bottighofen Präsident
Aktuar
__________________________
__________________________
Urs Siegfried
Peter Stäheli
vorausgesehen und vertraglich geregelt werden. Sollten sich während der Laufzeit dieser Vereinbarung die tatsächlichen oder die rechtlichen
Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen
Rahmenbedingungen, welche den wesentlichen Charakter oder die Idee der Vereinbarung
Präsident
Geschäftsführerin
_____________________
__________________________
Carl Ruch
Anna Jäger
betreffen, ändern, werden die Vertragsparteien einvernehmlich auf eine entsprechende Änderung der Vereinbarung hinwirken, um den wesentlichen Charakter und die Idee des Vertrages wieder herzustellen . Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung
berechtigen das AZK nicht zur Einstellung ihrer
Leistungen. 6.2 Salvatorische Klausel Wenn diese Vereinbarung eine Lücke enthält, oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. An Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtmässige Bestimmung, welche der fehlenden oder der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommen.
6.3 Mediationsklausel Alle aus dem oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung sich ergebenden Differenzen sind durch Mediation nach den Mediationsregeln der Schweizerischen Kammer
Traktandum 7
Vereinbarung Anhang A Richtlinien für die Vermietung der Wohnungen Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen, um eine Wohnung mieten zu können: -
Genossenschaftsmitglied WBG
-
Steuer- und Wohnsitz in Bottighofen
-
Mindestalter 55
Im Falle einer Warteliste wird nach Eingangsdatum der Anmeldung entschieden. Der Genossenschaftsanteil ist vor Abschluss des Mietvertrages geschuldet. Mietpreis (durch die WBG freigegeben) Eine Veränderung des Mietpreises darf nur im Einverständnis mit der Genossenschaft (WBG) nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Als Nebenkosten sind mit eingeschlossen: Allgemeine Kosten (wie Reinigung und Strom von allgemeinen Flächen), individueller Strom der Wohnung, Wasser, Abwasser, Heizkosten, Entsorgung, Hauswartung, Liftgebühren, Gebäudeunterhalt und Administration. Dienstleistungspauschale (durch den Betreiber festgelegt) Die Dienstleistungspauschale für Sicherheit und soziale Einbindung beinhaltet: regelmässiger persönlicher Kontakt (mind. monatlich), Notruf (24h), Kulturelle Veranstaltungen, Unterhaltungsangebote. Die Verpflegung ist nicht Bestandteil dieser Pauschale. Übertritt in den Pflegestatus Bei einem Übertritt in den Pflegestatus hat der Mieter die Option, den Mietvertrag fristlos in einen Pensionsvertrag umzuwandeln. Sollte der Verbleib in der Wohnung nicht gewünscht werden und wechselt der Mieter in die Pflegeabteilung des Alterszentrums Kreuzlingen Bottighofen entfällt die Kündigungsfrist ebenfalls. Bei einem Übertritt in den Pflegestatus und dem Verbleib in der Wohnung werden Taxen gem. gültiger Taxordnung erhoben. Allgemeines -
Parkplätze können nur in der Tiefgarage gemietet werden. Parkplätze können auch von Dritten und ohne Mitgliedschaft einer Genossenschaft gemietet werden. Für das Halten von Haustieren muss eine spezielle Einwilligung bei der Geschäftsführung eingeholt werden. Für eine Untermiete muss eine spezielle Einwilligung vorliegen. Für die tägliche pflegerische Betreuung ist bei Bedarf die SPITEX zuständig. Mietverträge entsprechen dem HEV Standard und werden mit den üblichen Unterlagen abgegeben. (Hausordnung, Preislisten, Veranstaltungskalender etc.)
Traktandum 7 Mietvertrag
Mietvertrag
Mietvertrag
Vertragsparteien Vermieter:
Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen c/o Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 4, 8598 Bottighofen
vertreten durch:
Urs Siegfried (Präsident), Peter Stäheli (Aktuar)
Mieter:
Alterszentrum Kreuzlingen (AZK), Kirchstrasse 17, 8280 Kreuzlingen
vertreten durch:
Carl Ruch (Präsident), Anna Jäger (Geschäftsführerin)
Sicherheitsleistung ⃝
Der Mieter hat eine Sicherheit zu leisten in der Höhe von
⃝
Der Mieter hat keine Sicherheit zu Leisten
Die Sicherheitsleistung ist bis spätestens zum Mietantritt zu erbringen, ansonsten die Übergabe der Mietsache verweigert werde kann. Die Konto-/Depotführungskosten inkl. Errichtungs- und Aufhebungskosten der Bank für das Kautionskonto/Depot trägt der Mieter.
Mietsache Liegenschaft:
Begründung Da bei einem Neubau die genauen Kosten erst nach einem zwei bis dreijährigen Betrieb genau ermittelt werden können, wird vereinbart, dass spätestens nach drei Jahren die Mieten seitens Vermieter und Mieter überprüft werden müssen. _________________________________________________________________________________
8598 Bottighofen, Mittlere Dorfstrasse, Parz. 877
Objekt:
Haus Süd, Wohn- und Pflegebereich Haus Nord, Wohn- / Mehrzweckbereich und Tiefgarage Parz. 877 Umgebung _________________________________________________________________________________ Verwendungszweck: Nebenräume: Nebenflächen: PP-Flächen zur Nutzung: Inventar/Zubehör: Nebenkosten:
Pflegebereich mit 25 bewilligten Pflegebetten (Ausgestattet) Mehrzweckbereich (Küche, Caféteria ausgestattet) Waschküche, Keller, Gartenanlage Besucher Parkplätze an der Mittleren Dorfstrasse gemäss separater Inventarliste (Anhang) Direkt zu Lasten des Mieters
⃝
Der Mieter hat ab Mietbeginn eine Mieterhaftpflichtversicherung abzuschliessen und während der ganzen Mietdauer aufrecht zu erhalten.
Vertragsbestandteile Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Bedingungen zum Thurgauer Mietvertrag (Ausgabe 2013) sowie die folgenden, mit dem Mietvertrag ausgehändigten Beilagen: - Vereinbarung zwischen WBG und AZK mit Anhang - Leistungsvereinbarung zwischen AZK und Gemeinde - Reglement Unterhaltskommission
Mietzins Mietzins pro Monat
CHF
63‘350
Zahlbar vierteljährlich je zum Voraus
Die Parteien bestätigen mit Ihren Unterschriften, die vorerwähnten Unterlagen erhalten zu haben und diese als Vertragsbestandteil anzuerkennen. Sie erklären sich mit dem Inhalt vollumfänglich einverstanden.
Rechtsgültigkeit und Vertragsänderungen Mietzeit und Kündigung Mietbeginn: Mietdauer:
unbestimmt
Kündigungsfrist:
5 Jahre auf Ende Kalenderjahr, erstmals per 31.12.2037 möglich
Kündigungstermine:
Erster möglicher Kündigungstermin 31.12.2026
Dieser Vertrag und allfällige Zusatzblätter enthalten alle getroffenen Abmachungen. Jede Änderung oder Ergänzung derselben bedarf zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Parteien. Der Vertrag erlangt erst Gültigkeit, wenn er von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden ist. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag gilt der Ort der Mietsache.
Mietzinsreserve
Ort/Datum: __________________________
Ort/Datum: _________________________
Der Vermieter hat die Möglichkeit sich spätere Mietzinsanpassungen aus Gründen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestehen und im Anfangsmietzins nicht eingerechnet sind, durch einen begründeten Vorbehalt offen zu halten.
Vermieter:
Mieter:
___________________________________
__________________________________
Traktandum 7
Reglement Unterhalt Ausbesserungspflicht besteht unabhängig davon, ob sie durch ihn/sie verursacht wurden oder aus altersbedingter Abnützung entstanden sind.
Reglement Unterhaltskommission (nachstehend Kommission genannt)
Folgende Kosten sind direkt durch die MieterInnen zu übernehmen:
Zweck
-
Ersatz gesprungener und defekter Scheiben (ausgenommen Spannrisse)
Die WBG setzt für den Unterhalt der Liegenschaft Parz. 877 eine Kommission ein.
-
Reparaturen an Tür- und Schrankschlössern
-
Ersatz von Dichtungen der Gas- und Wasserhähne
-
Reinigen der Ablaufrohre bis zur Hauptleitung.
-
Ersatz von Schaltern, Steckdosen, Glühbirnen und Sicherungen
Organisation Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, davon ein Mitglied des Vorstandes der WBG, ein Mitglied der Gemeindebehörde und ein Mitglied des Mieters (AKZ). Sämtliche Mitglieder sind vom Vorstand der WBG zu wählen. Es können jederzeit Fachpersonen oder andere Personen - mit beratender Stimme - hinzugezogen werden
- Ersatz von Gurten und Kurbeln an Rolladen und Storen - Ersatz von Brauseschläuchen und WC-Brillen
Konstituierung
- Ersatz von Kochplatten und Keramikkochfeldern sowie Fettfiltern in Küchenabzügen
Die Kommission konstituiert sich selbst. Als Präsident amtet in der Regel das Vorstandsmitglied der WBG. Sie wählt einen Präsidenten und dessen Stellvertreter.
Als kleine Ausbesserungen im obenerwähnten Sinne gelten zudem alle Reparaturen, für die im Einzelfall nicht mehr als CHF 200.00 aufgewendet werden müssen.
Die Kommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit anwesend ist. Bei Abstimmungen bleiben die Bestimmungen über den Ausstand vorbehalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Zutritt zur Liegenschaft und Anlagen
Entschädigung
Die Kommission und die von ihr bezeichneten Personen haben das Recht, nach vorheriger Ankündigung die Liegenschaften sowie die Anlagen zu betreten, soweit dies zur Feststellung und Behebung von Schäden notwendig ist.
Die Kommissionsmitglieder werden für ihre Tätigkeit gemäss Organisationsreglement der WBG entschädigt.
Rechnungs-Stellung
Aufgaben
Die Aufwendungen für den Unterhalt der Liegenschaft und für Anschaffungen werden vom AZK der WBG in Rechnung gestellt. Die Abgrenzung der Verrechnung ist im Tool des Technischen Gebäudemanagement enthalten.
Die Kommission verwaltet die Bauten der WBG. Grundsätzlich ist die Instandhaltung, die Unterhalt- und Wartungsplanung im technischen Gebäudemanagement des AZK definiert. Die Werte orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben, an den Vorgaben der Bauverbände, Hersteller und anderen Erfahrungswerten des Facility-Managements. Zu den Aufgaben der Kommission gehören insbesondere: - Die Überwachung der Unterhalt-, Liegenschaften und Anlagen
Wartungs-
und
Instandhaltungsarbeiten
der
Aufsicht Die Aufsicht über die Anwendung dieses Reglements obliegt dem Vorstand der WBG. Einsprachen gegen Entscheide der Kommission seitens der Mieter sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen dem Vorstand der WBG einzureichen.
- Sicherstellung und Überwachung des Budgetprozesses bezüglich Immobilien
Schlussbestimmungen
- Erstellen von Konzepten für Sanierungen und Renovationen - Ein Antragsrecht zu Handen des Vorstandes der WBG für den Abschluss von notwendigen Versicherungen
Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil zur Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bottighofen und dem Alterszentrum Kreuzlingen sowie der Vereinbarung für die Nutzung zwischen der Genossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen und der Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen.
- Die Kommission unterbreitet dem Vorstand der WBG jeweils rechtzeitig ihre Anträge für Reparaturen, Neuinvestitionen, Unterhalt und das jährliche Budget sowie den Finanzplan.
Inkrafttreten
- Antragstellung an den Vorstand der WBG betreffend Richtlinien über die Vermietung von Wohnungen. - Kontakt mit Mietern, Nachbarn, Handwerkern und Lieferanten.
Das vorliegende Reglement tritt auf den xx.xx.xxxx in Kraft. Vom Vorstand der Wohnbaugenossenschaft beschlossen am: xx.xx.xxxx Für die Wohnbaugenossenschaft
MieterInnen-Unterhalt für die Mietwohnungen Im Rahmen des MieterInnen-Unterhalt gehen alle kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch des Mietobjektes erforderlichen Ausbesserungen zu Lasten des Mieters/der Mieterin. Diese
________________________
__________________________
Urs Siegfried
Peter Stäheli
Traktandum 7 Reinigung des Heizraumes und der Anlagen
Anhang B / B1 monatlich
CHECKLISTE Unterhalt ‐ Erneuerung Dach
Waschküche, Trockenraum Überwachung des störungsfreien Betriebs, Automatenpflege, Raumsauberhaltung
Dachrinnen, Ablaufrohre Balkone prüfen/reinigen
Instand‐ haltung 1 5 10
Instandsetzung/Erneuerung 15
Flachdach: Zementplattenbelag
laufend
20
25
35
40
I/E
Flachdach: Kiesklebedach
Überwachung der Service-/Reparaturarbeiten
30
I/E
I/E
nach Bedarf
Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art im Sinne der selbstständigen Behebung von Betriebsstörungen. Im Bedarfsfall Meldung zur Auftragserteilung nach Bedarf an die gemäss Betriebsvorschriften zuständige Stelle Reinigungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des störungsfreien Betriebs, monatlich insbesondere Siphons und Ableitungen
Fassade
IH
Kitt Fugen
I/E
Balkon‐Geländer: Holz, Metall, Blech
laufend
Fenster Wetterseite streichen
Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Installationen, Anlagen und Geräten
laufend
Beschichtung: mit Öl‐, Kunstharz‐ o. Acrylharz‐Anstriche bei Fenstern, Fensterbänken DV‐Fenster, Doppelverglasung in Holz
Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art. Im Bedarfsfall Meldung zur nach Bedarf Auftragserteilung an die gemäss Betriebsvorschrift zuständige Stelle
laufend
Verdunkelung
Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Installationen, Anlagen und Geräten laufend wie Beleuchtung, Toranlagen, Lüftungen, usw. Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art. Im Bedarfsfall Meldung zur nach Bedarf Auftragserteilung an die gemäss Betriebsvorschrift zuständige Stelle Reinigungsarbeiten von Nebenräumen sowie Aufrechterhaltung der Ordnung Nassreinigung der Tiefgarage
IH I/E I/E I/E I/E
Fensterläden streichen
IH
Lamellenstoren: Kunststoff, Aluminium und Kurbeln
I/E
Rollläden: Kunststoff
wöchentlich jährlich
I/E
Lamellenstoren: Metall
I/E
Rollläden: Holz
I/E
Rollläden: Metall, Aluminium Innenräume
Umgebung
IH
IV ‐Fenster: Kunststoff, Holz, Holz‐Metal, Wärme‐/Schallschutzfenster IV‐Fenster: Metall, Wärme‐ /Schallschutzfenster
monatlich
Einstellhallen, Parkplätze Überwachung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit
I/E I/E
Fenster‐Wetterschenkel streichen
Überwachung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit in den Räumen
Reinigungsarbeiten zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit
I/E
Fassadenisolation erneuern Fenster
Allgemeine und technische Räume
Blech‐ und Metallarbeiten streichen
Überwachung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit auf Wegen und laufend Parkplätzen inkl. Kehrichtplätzen (normgerechte Kehrichtverpackung) Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Installationen und Geräten wie laufend Wasseranschlüssen, Containern usw. Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art an den Installationen und Geräten. nach Bedarf Im Bedarfsfall Meldung zur Auftragserteilung an die zuständige Stelle Unterhaltsarbeiten im Gelände wie Rasenflächen mähen und wässern, Pflanzenrabatten jäten und wässern, Abfallkörbe leeren, Schneeräumung und nach Bedarf Salzen von Wegen, Plätzen und Treppen, Entleeren von Wasserleitungen und Laubentfernung im Herbst
I/E
Parkett Oberflächenbehandlung
IH
Teppich Beläge erneuern
I/E
Plattenböden: Tonplatten, Naturstein weich
I/E
Plattenböden: Naturstein hart
I/E
Wände Streichen
IH
Tapeten ersetzen je nach Qualität
I/E
I/E
Küchen Modernisierung
I/E
Badezimmereinrichtung Modernisierung
I/E I/E
Türen: innen und aussen, Massivholz
I/E
Reinigung von Wegen, Plätzen und Treppen inkl. Garage Rinnen und Schächten nach Bedarf Elektroinstall./ Geräte
Brandausbruch, Explosion, Überschwemmung Vorsorge/Überwachung der Funktionstüchtigkeit Feuerlöschern usw. gemäss Betriebsvorschrift Feuerlöschposten Wasserschlauch spülen
von
Rauchgasmeldern,
jährlich
I/E I/E
Waschautomaten & Tumbler ersetzen
Alle möglichen Sofortmassnahmen zur Schadeneindämmung/-begrenzung Schadenfall ergreifen Vor dem Wiederöffnen abgestellter Hauptleitungen Kontrolle bezüglich Schadenfall Schliessung der Wasserhähne in den Wohnungen
Sichere Verwahrung der zur Ausübung notwendigen Schlüssel laufend Schliessen der Haustüren, Fenster und Zugänge sowie periodisches Lüften der gemeinsam benützten Räume. Falls die Verantwortung dafür aufgrund der nach Bedarf Hausordnung bei den Mietern liegt, diesbezügliche Kontrolle
I/E
Automatische Türöffner‐Anlage, Gegensprechanlage, Türöffner Leuchten: Decken‐ und Wandleuchten in Küche, Bad, WC
laufend
Schliessung/Lüftung
Schalter, Steckdosen und Fassungen
I/E
Starkstromanlagen & Leitungen
Haustechnik
Aufzüge (Service)
I/E
IH
Aufzüge revidieren
IH
Aufzüge ersetzen Boiler entkalken
I/E IH
50
Traktandum 7
Finanzen
Ergebnis Offertvergleiche Finanzierungsmöglichkeiten Zuschlag an Raiffeisenbank Regio Altnau - Beste Konditionen für WBG - Beste Variante betr. Eigenkapital - Zusätzliche Zeichnung von Genossenschaftsanteilen (100’000)
Kreditkonditionen für Festhypothek: Zins: 1.3550 % fest für die ganze Laufzeit Laufzeit: 10 Jahre (04.03.2026) Amortisation 400’000 p.a. (bis max. 500’000) Geldbezug Direkt als Hypothek
Traktandum 7
Finanzen
Eigenkapitalnachweis • Genossenschaftskapital
450’000
• Solidaritätsdarlehen
640’000
• Fonds de Roulemont
570’000
• Eigenfinanzierung
731’875
• AGE Stiftung (in Bearbeitung)
400’000
• Total
2’791’875
Eventualverpflichtung der Politischen Gemeinde Bottighofen zu Gunsten der WBG
2 Mio
Traktandum 7
Finanzen
Wohnungsmieten • 2.5 Zimmer (63 – 66 m2)
1’550 – 1’650
• 3.5 Zimmer (84 – 99 m2)
2’000 – 2’450
• 4.5 Zimmer (122 m2) • Dienstleistungspauschale • Tiefgaragenplatz
3’000 100 - 150 120
Pflegetaxen • Pensionstaxe
140
Alle Preise sind inkl. Nebenkosten und persönlichem Stromverbrauch
Traktandum 7
Kalkulation AZK ERTRAG Pensionstaxen
950'095
Pflegetaxen
853'564
Med. Nebenleistungen
66'574
Dienstleistungen für Bewohner
20'278
Miet- und Kapitalzinsen Diverser Ertrag Erlösminderungen Betriebsertrag
524'856 39'113 -10'000 2'444'480
AUFWAND Personalaufwand
-1'353'871
Sachaufwand
-310'535
Miete
-760'000
Total Betriebsaufwand
-2'424'406
Betriebsergebnis I (EBITDA)
20'074
Abschreibungen
-18'000
Jahresergebnis
2'074
Traktandum 7 Jahr 1
Businessplan / Erfolg Jahr 2
Jahr 3
Jahr 4
Jahr 5
Jahr 6
Jahr 7
Jahr 8
Jahr 9
Jahr 10
Ertrag Mieteinnahmen
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
Betriebsergebnis I
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
760'000
113'000
113'000
113'000
113'000
113'000
113'000
113'000
113'000
113'000
113'000
Verwaltung/Risiko
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
Hypothekarzinsen
168'210
162'790
157'370
151'950
146'530
141'110
135'690
130'270
124'850
119'430
Darlehenszinsen
17'800
17'230
16'660
16'090
15'520
14'950
14'380
13'810
13'240
12'670
Baurechtszinsen
29'000
29'000
29'000
29'000
29'000
29'000
29'000
29'000
29'000
29'000
Betriebsergebnis II
401'990
407'980
413'970
419'960
425'950
431'940
437'930
443'920
449'910
455'900
Abschreibungen
354'500
354'500
354'500
354'500
354'500
318'500
418'500
418'500
418'500
418'500
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
9'490
15'480
21'470
27'460
33'450
75'440
-18'570
-12'580
-6'590
-600
Aufwand Unterhalt
Einlage Erneuerung
Betriebsgewinn/-verlust
Traktandum 7
Businessplan / Bilanz
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Jahr 4
Jahr 5
Jahr 6
Jahr 7
Jahr 8
Jahr 9
Jahr 10
Aktiven Flüssige Mittel
3'490
12'970
28'440
49'900
77'350
110'790
150'220
195'640
247'050
304'450
Maschinen
144'000
108'000
72'000
36'000
0
0
0
0
0
0
Mobilien
436'500
388'000
339'500
291'000
242'500
194'000
145'500
97'000
48'500
0
Einrichtungen
180'000
160'000
140'000
120'000
100'000
80'000
60'000
40'000
20'000
0
Immobilien
14'885'000 14'635'000 14'385'000 14'135'000 13'885'000 13'635'000 13'285'000 12'935'000 12'585'000 12'235'000
Total Aktiven
15'648'990 15'303'970 14'964'940 14'631'900 14'304'850 14'019'790 13'640'720 13'267'640 12'900'550 12'539'450
Passiven Darlehen Hypotheken Rückstellungen Genossenschaftsanteile Eigenkapital Gewinn-/Verlustvortrag Bilanzgewinn/-verlust
Total Passiven
1'181'500
1'153'000
1'124'500
1'096'000
1'067'500
1'039'000
1'010'500
982'000
953'500
925'000
12'014'000 11'614'000 11'214'000 10'814'000 10'414'000 10'014'000
9'614'000
9'214'000
8'814'000
8'414'000
68'000
136'000
204'000
272'000
340'000
408'000
476'000
544'000
612'000
680'000
450'000
450'000
450'000
450'000
450'000
450'000
450'000
450'000
450'000
450'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
1'926'000
0
9'490
24'970
46'440
73'900
107'350
182'790
164'220
151'640
145'050
9'490
15'480
21'470
27'460
33'450
75'440
-18'570
-12'580
-6'590
-600
15'648'990 15'303'970 14'964'940 14'631'900 14'304'850 14'019'790 13'640'720 13'267'640 12'900'550 12'539'450
Traktandum 7
Businessplan / Mittelfluss
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Jahr 4
Jahr 5
Jahr 6
Jahr 7
Jahr 8
Jahr 9
Jahr 10
Mittelfluss aus Geschäftstätigkeit Gewin/Verlust
9'490
15'480
21'470
27'460
33'450
75'440
-18'570
-12'580
-6'590
-600
354'500
354'500
354'500
354'500
354'500
318'500
418'500
418'500
418'500
418'500
Einlage Erneuerung
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
38'000
Einlage Risiko
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
30'000
431'990
437'980
443'970
449'960
455'950
461'940
467'930
473'920
479'910
485'900
Investitionen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Investitionen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Kapitalrückzahlungen
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
Finanzierungen
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
428'500
3'490
9'480
15'470
21'460
27'450
33'440
39'430
45'420
51'410
57'400
Abschreibungen
Cashflow
Mittelfluss aus Investitionen
Mittelfluss aus Finanzierung
Total Geld Zu- / Abnahme
Traktandum 7 • Arbeiten vergeben
Arbeitsvergaben
ca. 7 Mio
• Einsparungen aktuell ca. 0.8 Mio • Planer mehrheitlich aus dem Bezirk Kreuzlingen • Ausführende mehrheitlich aus dem Kanton Thurgau
Traktandum 7 • Spatenstich
Bauphase 2. Mai 2016
33
Traktandum 7
Bauphase
• Aushubarbeiten
Mai – Juni 2016
• Rohbau
Juli – Dezember 2016
• Installationen
Januar – März 2017
• Ausbau
März – Dezember 2017
• Umgebung
März 2018
• Eröffnung
spätestens April 2018
Traktandum 8
Verschiedenes
Mitgliederwerbung - Unterlagen für: - Antrag auf Mitgliedschaft - Kurzinfo für Mitgliedschaft - Allgemeine Info-Broschüre
Wir danken Ihnen für Ihre Aktive Unterstützung
Traktandum 8
Verschiedenes
Solidaritätsdarlehen - Minimalbetrag = CHF 20’000 - Konditionen +0.5% über dem Zinssatz für Kassenobligationen der TKB Laufzeiten 3 oder 5 Jahre Unterlagen / Formulare für: - Zeichnungsschein für Darlehen - Darlehensvertrag
Wir sind für jedes Darlehen, jede Schenkung, Spende, Legat etc. dankbar
Traktandum 8
Verschiedenes
Immer Aktuell - Steuerbefreiung der WBG = Abzugsfähige Spenden - Interesse an einer Wohnung? - Interessentenliste immer noch offen
Traktandum 9
Umfrage
Generalversammlung
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme …und uf Wiederluege…