Herzlich Willkommen zur. Generalversammlung. vom 19. Mai 2016

Generalversammlung Herzlich Willkommen zur Generalversammlung vom 19. Mai 2016 Generalversammlung Traktandenliste 1. Begrüssung/Wahl der Stimmenz...
6 downloads 0 Views 1MB Size
Generalversammlung

Herzlich Willkommen zur Generalversammlung vom 19. Mai 2016

Generalversammlung

Traktandenliste 1.

Begrüssung/Wahl der Stimmenzähler

2.

Protokoll der 7. Generalversammlung vom 30. September 2015

3.

Jahresbericht

4.

Jahresrechnung

5.

Revisorenbericht / Entlastung Vorstand - Revisionsstelle

6.

Budget 2016

7.

Information Stand Bauprojekt

8.

Verschiedenes

9.

Umfrage

Traktandum 1

Begrüssung / Wahl der Stimmenzähler

Traktandum 2

Protokoll der 7. Generalversammlung vom 30. September 2015

Traktandum 3

Jahresbericht

Traktandum 3

Jahresbericht Jahresbericht 2015 Sehr geehrte Genossenschafterinnen und Genossenschafter Zu unserer grossen Erleichterung konnten wir ja bekanntlich den Gang an‘s Bundesgericht abwenden, und wir sind seit dem 16. Februar 2015 im Besitze einer gültigen Baubewilligung. Nun konnte auch die Baukommission mit voller Kraft wieder an die Arbeit gehen und die Vorgaben zur Ausarbeitung eines Kostenvoranschlages aufarbeiten. Obwohl wir versucht haben, an der ordentlichen Generalversammlung über das Traktandum zur Einholung des Baukredites befinden zu können, hat es leider doch nicht gereicht den Kostenvoranschlag seriös zu analysieren und vor allem die damit verbundenen Kalkulationen im Detail zu ermitteln. Auch konnten die verschiedenen Verträge und Vereinbarungen gemeinsam in Angriff genommen werden. Nach einer eingehenden Prüfung von beiden Parteien wurden alle Papiere auch einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Parallel wurde auch die Leistungsvereinbarung für den Pflegedienst zwischen der Politischen Gemeinde und dem Alterszentrum erstellt. Auch diese Leistungsvereinbarung wurde einer rechtlichen Prüfung unterzogen und zwischenzeitlich auch von der Gemeindebehörde verabschiedet. Am 30. September 2015 war es dann soweit, dass an einer ausserordentlichen Generalversammlung über den Baukredit als Kostendach von CHF 16 Mio befunden werden konnte. Nach einer umfangreichen Information wurde mit grossem Mehr dem Kostendach zugestimmt. Wir bedanken uns auch an dieser Stelle nochmals recht herzlich für Ihr Vertrauen. Erfreulicherweise durften wir im vergangenen Jahr immer wieder neue Mitglieder der Genossenschaft aufnehmen. Auch die Information über mögliche Darlehen aus Mitgliederkreisen war gut angelaufen, so, dass wir unser Soll an Darlehen um einiges übertroffen haben. Nach der Genehmigung des Baukredites kam nun doch Licht an den Horizont und die letzte Hürde „Eigenkapital“ ist nun noch zu meistern. Aber wie das halt so ist, bis alles geregelt ist braucht es seine Zeit. Durch die neue Ausgangslage der Finanzierungsvorschriften durch die FINMA musste der Eigenkapitalanteil neu beurteilt werden. Die Verhandlungen mit den verschiedenen Finanzinstituten waren nicht ganz einfach, da die Bedingungen unterschiedlicher nicht sein konnten. Durch die einstimmige Annahme einer Eventualverpflichtung der Politischen Gemeinde am 2. Dezember 2015 zu Gunsten der Wohnbaugenossenschaft konnte eine erste grosse Hürde genommen werden. Auf Grund der besten Konditionen für die Genossenschaft konnte die Finanzierung mit der Raiffeisenbank Regio Altnau, fixiert werden. Nun galt es abschliessend die üblichen Vertragswerke und Grundbucheinträge zu erledigen, so, dass ab 1. März 2016 über das Konto verfügt werden kann. Auf Grund der nun bekannten finanziellen Konditionen ist es möglich ab 2016 die diversen Kalkulationen und Berechnungen nochmals zu prüfen und anzupassen damit einerseits die Miete fürs Alterszentrum andererseits aber auch die Miete der einzelnen Wohnungen festgelegt werden können. Parallel wurden ab anfangs Jahr die Submissionen durch die Spezialisten bereinigt und zur Definitiven Offerteingabe verschickt. Sofern die Offerten termingerecht eintreffen steht einem Baubeginn wie geplant Ende April nichts mehr im Wege. Wir werden Sie an der kommenden Generalversammlung nochmals detailliert informieren. Ich möchte mich an dieser Stelle bei meiner Vorstandskollegin und den Vorstandskollegen für die angenehme Zusammenarbeit recht herzlich bedanken und natürlich auch all jenen die etwas zum Wohle der Genossenschaft beigetragen haben. Urs Siegfried (Präsident)

Traktandum 4

Jahresrechnung

Traktandum 4

Jahresrechnung Bilanz per 31. Dezember 2015 Erläuterungen

31.12.2015

31.12.2014

2.1

258'757.64

240'553.39

76.00

67.15

AKTIVEN Umlaufsvermögen Flüssige Mittel Kurzfristige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzungen Total Umlaufvermögen

15.50

0.00

258'849.14

240'620.54

200.00

0.00

Anlagevermögen Finanzanlagen Sachanlagen

386'776.65

136'081.95

Total Anlagevermögen

386'976.65

136'081.95

TOTAL AKTIVEN

645'825.79

376'702.49

0.00

297.00

2.2

PASSIVEN Kurzfristiges Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten

2.3

212'352.90

0.00

Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

2.4

114'607.95

68'780.25

Total kurzfristiges Fremdkapital

326'960.85

69'077.25

Total Fremdkapital

326'960.85

69'077.25

350'000.00

331'000.00

Eigenkapital Genossenschaftskapital Vortrag vom Vorjahr Jahresverlust

-23'374.76 -7'760.30

-18'673.25 -4'701.51

Total Eigenkapital

318'864.94

307'625.24

TOTAL PASSIVEN

645'825.79

376'702.49

Traktandum 4

Jahresrechnung Erfolgsrechnung vom 1.01.2015 bis 31.12.2015 Erläuterungen

2015

2014

ERTRAG Betriebsertrag

0.00

0.00

-7'798.10

-4'910.81

-6'750.00

-4'000.00

Revisionsaufwand

-702.00

-540.00

Büro- und Verwaltungsaufwand

-346.10

-370.81

Total Betriebsaufwand

-7'798.10

-4'910.81

Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA)

-7'798.10

-4'910.81

0.00

0.00

-7'798.10

-4'910.81

37.80

209.30

-7'760.30

-4'701.51

AUFWAND Betrieblicher Aufwand Sitzungsgelder (inkl. Baukommission)

Abschreibungen

Betriebsergebnis (EBIT)

Finanzertrag

JAHRESVERLUST

Traktandum 4 Anhang

Jahresrechnung 1

Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze Die vorliegende Jahresrechnung der Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Erstmals wurden dabei die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft befindlichen Vorschriften zur Rechnungslegung angewandt. Die Vorjahreszahlen sind ebenfalls gemäss den neuen Vorschriften dargestellt.

2

Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Erfolgsrechnung

2.1 Flüssige Mittel

31.12.2015

31.12.2014

Postfinance AG (Geschäfts- und Sparkonto)

10'360.45

10'353.70

Raiffeisenbank Regio Altnau (Kontokorrent)

248'397.19

230'199.69

258'757.64

240'553.39

386'776.65

136'081.95

212'352.90

0.00

114'607.95

68'780.25

0

0

2.2 Sachanlagen Aufgelaufene Projektierungs- und Planungskosten 2.3 Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten Raiffeisenbank Regio Altnau (Baukonto) 2.4 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Gemeinde Bottighofen (Kontokorrent) 3

Anzahl Mitarbeitende Die Genossenschaft beschäftigt keine Mitarbeitenden

4

Restbetrag der Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Leasing- und kaufvertragsähnlichen Geschäften Die Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen hat mit der Politischen Gemeinde Bottighofen am 22. Juni 2015 einen Baurechtsvertrag für die Dauer von 99 Jahren abgeschlossen. Die Baurechtszinspflicht beginnt im Zeitpunkt des Bezuges der ersten Wohnung.

5

Verpfändete Aktiven zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten

31.12.2015

31.12.2014

Selbständiges und dauerndes Baurecht (Grundstück Nr. D8294, Bottighofen) Besicherte Verbindlichkeiten: Baurechtszins z.G. Politische Gemeinde Bottighofen Nominalbetrag der bestehenden Pfandrechte Grundpfandverschreibung im 1. Rang vom 22. Juni 2015

180'000.00

0.00

zur Sicherung eigener Verpflichtungen

180'000.00

0.00

Traktandum 5

Revisorenbericht / Entlastung Vorstand

Traktandum 5

Revisorenbericht

Traktandum 6

Budget 2016

Traktandum 6

Budget Erläuterungen

2016

2015

ERTRAG Mitgliederdarlehen

500'000.00

500'000.00

10'000.00

110'000.00

510'000.00

610'000.00

-21'700.00

-17'200.00

-11'000.00

-8'000.00

Revisionsaufwand

-1'000.00

-500.00

Büro- und Verwaltungsaufwand

-9'700.00

-8'700.00

-21'700.00

-17'200.00

488'300.00

592'800.00

0.00

0.00

488'300.00

592'800.00

500.00

500.00

488'800.00

593'300.00

Spenden/Diverser Ertrag Betriebsertrag

AUFWAND Betrieblicher Aufwand Sitzungsgelder (inkl. Baukommission)

Total Betriebsaufwand

Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA)

Abschreibungen

Betriebsergebnis (EBIT)

Finanzertrag

JAHRESGEWINN

Traktandum 7

Information Bauprojekt

• Ausgangslage • Verträge / Vereinbarungen • Finanzen • Arbeitsvergaben • Bauphase

Traktandum 7

Ausgangslage

• Baukredit mit Kostendach von 16 Mio am 30.09.2015 • Abgleichung der eingereichten Offerten zur Finanzierung • Definition Eigenkapital • Verträge / Vereinbarungen abschliessend festlegen • Terminplan / Submissionen vorbereiten

Traktandum 4

Verträge / Vereinbarungen

Vermieter

Mieter

Vertragsgemeinde

Traktandum 7

Verträge / Vereinbarungen

Reglement Unterhaltskommission (mit Tätigkeits- / Terminvorgaben)

Mietvertrag

Vertrag (Vertragsgemeinde)

Vereinbarung mit Anhang

Leistungsvereinbarung (Pflege)

Traktandum 7

Vereinbarung

Vereinbarung

2.

Ausgangslage und Zweck

2.1 Ausgangslage Die WBG erstellt einen Neubau mit insgesamt 18 Pflegezimmern, 20 Wohnungen und einem Mehrzweckbereich.

zwischen der

2.2 Zweck Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der ganzen Liegenschaft.

Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen Schulstrasse 4, 8598 Bottighofen

3.

vertreten durch Urs Siegfried Präsident

Angebot und Leistungen

3.1 Auftrag Das AZK übernimmt während der Laufzeit dieser Vereinbarung den Auftrag zur Vermietung

und Peter Stäheli Aktuar (nachstehend WBG genannt)

der ganzen Liegenschaft.

In diesem Gebäude wird Wohnen mit Service und Pflege für die

Mieter und Mieterinnen, Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt.

und

Für das Vermieten

der Wohnungen bestehen Richtlinien.

Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen, Kirchstrasse 17, 8280 Kreuzlingen

3.2 Allgemeine Richtlinien Das AZK führt die Liegenschaft in betriebswirtschaftlicher Eigenverantwortung und auf

vertreten durch Carl Ruch Präsident und

eigene Rechnung. Mit Ausnahme der Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist das AZK frei

Anna Jäger, Geschäftsführerin

in ihren unternehmerischen Entscheiden. Die Leistungserbringung erfolgt in hoher Qualität.

(nachstehend AZK genannt)

Das AZK kann die Leistungserbringung nicht einem Dritten übertragen. Grundleistungen sind im Dienstleistungsangebot durch verschiedene Servicepakete ersichtlich.

betreffend

3.3 Ausstattung Die Grundausstattung für eine betriebsbereite Liegenschaft wird durch die WBG zur Verfügung gestellt und auf einer Inventarliste festgehalten. Für Ersatz der Grundausstattung ist das AZK zuständig.

Vereinbarung für die Nutzung 4.

Leistungscontrolling und Zusammenarbeit

1 Präambel Die WBG vermietet dem AZK die ganze Liegenschaft auf der Parz. 877 gemäss Mietvertrag

4.1 Unterhaltskommission / Mitsprache Je ein Vertreter der Gemeinde, des AZK und der WBG bilden die Unterhaltskommission. Die

zum

Aufgaben, Zuständigkeiten, Rhythmen sind in einem Reglement festgehalten.

selbständigen

Betrieb.

Das

AZK

übernimmt

die

Betriebsführung

und

die

Weitervermietung der ganzen Liegenschaft. Damit kann die Bewirtschaftung von „ZukunftsWohnen Bottighofen“ aus einer Hand sichergestellt werden. Die Infrastruktur ist

5.

darauf ausgerichtet, dass Pflege/Betreuung und andere umfassende Dienstleistungen für

5.1 Dauer Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann, nach Ablauf

das Wohnen mit Service sowohl im Pflegebereich als auch in den Wohnungen möglich ist. Der Mehrzweckbereich steht den Bewohnern, den Mietern und der übrigen Bevölkerung zur Verfügung.

Vereinbarung

einer Mindestlaufzeit von 25 (fünfundzwanzig) Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 (fünf) Jahren auf das Ende jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden,

Traktandum 7

Vereinbarung

analog der Dauer der Leistungsvereinbarung zwischen WBG und AZK. Beim Ende der

für Wirtschaftsmediation beizulegen. Bis zur Beendigung der Mediation wird auf das Einleiten

Vereinbarung sind gegenseitig keine Entschädigungen geschuldet.

ordentlicher Klagen verzichtet.

5.2 Vorzeitige Auflösung Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung vorzeitig aufzulösen, wenn: -

das AZK in grober Weise ihre Rechte überschreitet oder vertragliche Verpflichtungen

anwendbar.

verletzt -

aus

dem

6.4 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bottighofen. Auf diese Vereinbarung ist ausschliesslich Schweizer Recht

Verschulden

einer

Vertragspartei

Umstände

auftreten,

welche

die

ordnungsgemässe Sicherstellung des Vertragszweckes nicht oder nicht mehr

7.

Schlussbestimmungen

gewährleisten -

Betreuungsstandard und die Pflegequalität, trotz schriftlicher Mahnung wiederholt

7.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn sie vom Vorstand der WBG sowie vom Vorstand des

nicht erfüllt werden.

AZK genehmigt und unterzeichnet worden ist. Die vorherigen Verträge werden damit

wenn wesentliche Bestimmungen dieser Leistungsvereinbarung, insbesondere der

ersatzlos gestrichen. 6

Vereinbarungs-Änderungen und Rechtsweg

6.1 Grundsatz Diese Vereinbarung ist mit der LVB für Pflege und Betreuung zwischen der Gemeinde und dem AZK verknüpft. Beide Vertragsparteien anerkennen, dass diese Vereinbarung wegen ihrer langen Laufzeit einem zeitlichen Wandel unterworfen ist. Bei Vertragsbeginn können nicht alle Eventualitäten

Wohnbaugenossenschaft Bottighofen Präsident

Aktuar

__________________________

__________________________

Urs Siegfried

Peter Stäheli

vorausgesehen und vertraglich geregelt werden. Sollten sich während der Laufzeit dieser Vereinbarung die tatsächlichen oder die rechtlichen

Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen

Rahmenbedingungen, welche den wesentlichen Charakter oder die Idee der Vereinbarung

Präsident

Geschäftsführerin

_____________________

__________________________

Carl Ruch

Anna Jäger

betreffen, ändern, werden die Vertragsparteien einvernehmlich auf eine entsprechende Änderung der Vereinbarung hinwirken, um den wesentlichen Charakter und die Idee des Vertrages wieder herzustellen . Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung

berechtigen das AZK nicht zur Einstellung ihrer

Leistungen. 6.2 Salvatorische Klausel Wenn diese Vereinbarung eine Lücke enthält, oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. An Stelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtmässige Bestimmung, welche der fehlenden oder der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommen.

6.3 Mediationsklausel Alle aus dem oder in Verbindung mit der vorliegenden Vereinbarung sich ergebenden Differenzen sind durch Mediation nach den Mediationsregeln der Schweizerischen Kammer

Traktandum 7

Vereinbarung Anhang A Richtlinien für die Vermietung der Wohnungen Grundsätzlich gelten folgende Voraussetzungen, um eine Wohnung mieten zu können: -

Genossenschaftsmitglied WBG

-

Steuer- und Wohnsitz in Bottighofen

-

Mindestalter 55

Im Falle einer Warteliste wird nach Eingangsdatum der Anmeldung entschieden. Der Genossenschaftsanteil ist vor Abschluss des Mietvertrages geschuldet. Mietpreis (durch die WBG freigegeben) Eine Veränderung des Mietpreises darf nur im Einverständnis mit der Genossenschaft (WBG) nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Als Nebenkosten sind mit eingeschlossen: Allgemeine Kosten (wie Reinigung und Strom von allgemeinen Flächen), individueller Strom der Wohnung, Wasser, Abwasser, Heizkosten, Entsorgung, Hauswartung, Liftgebühren, Gebäudeunterhalt und Administration. Dienstleistungspauschale (durch den Betreiber festgelegt) Die Dienstleistungspauschale für Sicherheit und soziale Einbindung beinhaltet: regelmässiger persönlicher Kontakt (mind. monatlich), Notruf (24h), Kulturelle Veranstaltungen, Unterhaltungsangebote. Die Verpflegung ist nicht Bestandteil dieser Pauschale. Übertritt in den Pflegestatus Bei einem Übertritt in den Pflegestatus hat der Mieter die Option, den Mietvertrag fristlos in einen Pensionsvertrag umzuwandeln. Sollte der Verbleib in der Wohnung nicht gewünscht werden und wechselt der Mieter in die Pflegeabteilung des Alterszentrums Kreuzlingen Bottighofen entfällt die Kündigungsfrist ebenfalls. Bei einem Übertritt in den Pflegestatus und dem Verbleib in der Wohnung werden Taxen gem. gültiger Taxordnung erhoben. Allgemeines -

Parkplätze können nur in der Tiefgarage gemietet werden. Parkplätze können auch von Dritten und ohne Mitgliedschaft einer Genossenschaft gemietet werden. Für das Halten von Haustieren muss eine spezielle Einwilligung bei der Geschäftsführung eingeholt werden. Für eine Untermiete muss eine spezielle Einwilligung vorliegen. Für die tägliche pflegerische Betreuung ist bei Bedarf die SPITEX zuständig. Mietverträge entsprechen dem HEV Standard und werden mit den üblichen Unterlagen abgegeben. (Hausordnung, Preislisten, Veranstaltungskalender etc.)

Traktandum 7 Mietvertrag

Mietvertrag

Mietvertrag

Vertragsparteien Vermieter:

Wohnbaugenossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen c/o Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 4, 8598 Bottighofen

vertreten durch:

Urs Siegfried (Präsident), Peter Stäheli (Aktuar)

Mieter:

Alterszentrum Kreuzlingen (AZK), Kirchstrasse 17, 8280 Kreuzlingen

vertreten durch:

Carl Ruch (Präsident), Anna Jäger (Geschäftsführerin)

Sicherheitsleistung ⃝

Der Mieter hat eine Sicherheit zu leisten in der Höhe von



Der Mieter hat keine Sicherheit zu Leisten

Die Sicherheitsleistung ist bis spätestens zum Mietantritt zu erbringen, ansonsten die Übergabe der Mietsache verweigert werde kann. Die Konto-/Depotführungskosten inkl. Errichtungs- und Aufhebungskosten der Bank für das Kautionskonto/Depot trägt der Mieter.

Mietsache Liegenschaft:

Begründung Da bei einem Neubau die genauen Kosten erst nach einem zwei bis dreijährigen Betrieb genau ermittelt werden können, wird vereinbart, dass spätestens nach drei Jahren die Mieten seitens Vermieter und Mieter überprüft werden müssen. _________________________________________________________________________________

8598 Bottighofen, Mittlere Dorfstrasse, Parz. 877

Objekt:

Haus Süd, Wohn- und Pflegebereich Haus Nord, Wohn- / Mehrzweckbereich und Tiefgarage Parz. 877 Umgebung _________________________________________________________________________________ Verwendungszweck: Nebenräume: Nebenflächen: PP-Flächen zur Nutzung: Inventar/Zubehör: Nebenkosten:

Pflegebereich mit 25 bewilligten Pflegebetten (Ausgestattet) Mehrzweckbereich (Küche, Caféteria ausgestattet) Waschküche, Keller, Gartenanlage Besucher Parkplätze an der Mittleren Dorfstrasse gemäss separater Inventarliste (Anhang) Direkt zu Lasten des Mieters



Der Mieter hat ab Mietbeginn eine Mieterhaftpflichtversicherung abzuschliessen und während der ganzen Mietdauer aufrecht zu erhalten.

Vertragsbestandteile Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Bedingungen zum Thurgauer Mietvertrag (Ausgabe 2013) sowie die folgenden, mit dem Mietvertrag ausgehändigten Beilagen: - Vereinbarung zwischen WBG und AZK mit Anhang - Leistungsvereinbarung zwischen AZK und Gemeinde - Reglement Unterhaltskommission

Mietzins Mietzins pro Monat

CHF

63‘350

Zahlbar vierteljährlich je zum Voraus

Die Parteien bestätigen mit Ihren Unterschriften, die vorerwähnten Unterlagen erhalten zu haben und diese als Vertragsbestandteil anzuerkennen. Sie erklären sich mit dem Inhalt vollumfänglich einverstanden.

Rechtsgültigkeit und Vertragsänderungen Mietzeit und Kündigung Mietbeginn: Mietdauer:

unbestimmt

Kündigungsfrist:

5 Jahre auf Ende Kalenderjahr, erstmals per 31.12.2037 möglich

Kündigungstermine:

Erster möglicher Kündigungstermin 31.12.2026

Dieser Vertrag und allfällige Zusatzblätter enthalten alle getroffenen Abmachungen. Jede Änderung oder Ergänzung derselben bedarf zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform und Unterzeichnung durch beide Parteien. Der Vertrag erlangt erst Gültigkeit, wenn er von beiden Vertragsparteien unterzeichnet worden ist. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag gilt der Ort der Mietsache.

Mietzinsreserve

Ort/Datum: __________________________

Ort/Datum: _________________________

Der Vermieter hat die Möglichkeit sich spätere Mietzinsanpassungen aus Gründen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bestehen und im Anfangsmietzins nicht eingerechnet sind, durch einen begründeten Vorbehalt offen zu halten.

Vermieter:

Mieter:

___________________________________

__________________________________

Traktandum 7

Reglement Unterhalt Ausbesserungspflicht besteht unabhängig davon, ob sie durch ihn/sie verursacht wurden oder aus altersbedingter Abnützung entstanden sind.

Reglement Unterhaltskommission (nachstehend Kommission genannt)

Folgende Kosten sind direkt durch die MieterInnen zu übernehmen:

Zweck

-

Ersatz gesprungener und defekter Scheiben (ausgenommen Spannrisse)

Die WBG setzt für den Unterhalt der Liegenschaft Parz. 877 eine Kommission ein.

-

Reparaturen an Tür- und Schrankschlössern

-

Ersatz von Dichtungen der Gas- und Wasserhähne

-

Reinigen der Ablaufrohre bis zur Hauptleitung.

-

Ersatz von Schaltern, Steckdosen, Glühbirnen und Sicherungen

Organisation Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, davon ein Mitglied des Vorstandes der WBG, ein Mitglied der Gemeindebehörde und ein Mitglied des Mieters (AKZ). Sämtliche Mitglieder sind vom Vorstand der WBG zu wählen. Es können jederzeit Fachpersonen oder andere Personen - mit beratender Stimme - hinzugezogen werden

- Ersatz von Gurten und Kurbeln an Rolladen und Storen - Ersatz von Brauseschläuchen und WC-Brillen

Konstituierung

- Ersatz von Kochplatten und Keramikkochfeldern sowie Fettfiltern in Küchenabzügen

Die Kommission konstituiert sich selbst. Als Präsident amtet in der Regel das Vorstandsmitglied der WBG. Sie wählt einen Präsidenten und dessen Stellvertreter.

Als kleine Ausbesserungen im obenerwähnten Sinne gelten zudem alle Reparaturen, für die im Einzelfall nicht mehr als CHF 200.00 aufgewendet werden müssen.

Die Kommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit anwesend ist. Bei Abstimmungen bleiben die Bestimmungen über den Ausstand vorbehalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

Zutritt zur Liegenschaft und Anlagen

Entschädigung

Die Kommission und die von ihr bezeichneten Personen haben das Recht, nach vorheriger Ankündigung die Liegenschaften sowie die Anlagen zu betreten, soweit dies zur Feststellung und Behebung von Schäden notwendig ist.

Die Kommissionsmitglieder werden für ihre Tätigkeit gemäss Organisationsreglement der WBG entschädigt.

Rechnungs-Stellung

Aufgaben

Die Aufwendungen für den Unterhalt der Liegenschaft und für Anschaffungen werden vom AZK der WBG in Rechnung gestellt. Die Abgrenzung der Verrechnung ist im Tool des Technischen Gebäudemanagement enthalten.

Die Kommission verwaltet die Bauten der WBG. Grundsätzlich ist die Instandhaltung, die Unterhalt- und Wartungsplanung im technischen Gebäudemanagement des AZK definiert. Die Werte orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben, an den Vorgaben der Bauverbände, Hersteller und anderen Erfahrungswerten des Facility-Managements. Zu den Aufgaben der Kommission gehören insbesondere: - Die Überwachung der Unterhalt-, Liegenschaften und Anlagen

Wartungs-

und

Instandhaltungsarbeiten

der

Aufsicht Die Aufsicht über die Anwendung dieses Reglements obliegt dem Vorstand der WBG. Einsprachen gegen Entscheide der Kommission seitens der Mieter sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen dem Vorstand der WBG einzureichen.

- Sicherstellung und Überwachung des Budgetprozesses bezüglich Immobilien

Schlussbestimmungen

- Erstellen von Konzepten für Sanierungen und Renovationen - Ein Antragsrecht zu Handen des Vorstandes der WBG für den Abschluss von notwendigen Versicherungen

Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil zur Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Bottighofen und dem Alterszentrum Kreuzlingen sowie der Vereinbarung für die Nutzung zwischen der Genossenschaft ZukunftsWohnen Bottighofen und der Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen.

- Die Kommission unterbreitet dem Vorstand der WBG jeweils rechtzeitig ihre Anträge für Reparaturen, Neuinvestitionen, Unterhalt und das jährliche Budget sowie den Finanzplan.

Inkrafttreten

- Antragstellung an den Vorstand der WBG betreffend Richtlinien über die Vermietung von Wohnungen. - Kontakt mit Mietern, Nachbarn, Handwerkern und Lieferanten.

Das vorliegende Reglement tritt auf den xx.xx.xxxx in Kraft. Vom Vorstand der Wohnbaugenossenschaft beschlossen am: xx.xx.xxxx Für die Wohnbaugenossenschaft

MieterInnen-Unterhalt für die Mietwohnungen Im Rahmen des MieterInnen-Unterhalt gehen alle kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch des Mietobjektes erforderlichen Ausbesserungen zu Lasten des Mieters/der Mieterin. Diese

________________________

__________________________

Urs Siegfried

Peter Stäheli

Traktandum 7 Reinigung des Heizraumes und der Anlagen

Anhang B / B1 monatlich

CHECKLISTE Unterhalt ‐ Erneuerung Dach

Waschküche, Trockenraum Überwachung des störungsfreien Betriebs, Automatenpflege, Raumsauberhaltung

Dachrinnen, Ablaufrohre Balkone prüfen/reinigen

Instand‐ haltung 1 5 10

Instandsetzung/Erneuerung 15

Flachdach: Zementplattenbelag

laufend

20

25

35

40

I/E

Flachdach: Kiesklebedach

Überwachung der Service-/Reparaturarbeiten

30

I/E

I/E

nach Bedarf

Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art im Sinne der selbstständigen Behebung von Betriebsstörungen. Im Bedarfsfall Meldung zur Auftragserteilung nach Bedarf an die gemäss Betriebsvorschriften zuständige Stelle Reinigungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des störungsfreien Betriebs, monatlich insbesondere Siphons und Ableitungen

Fassade

IH

Kitt Fugen

I/E

Balkon‐Geländer: Holz, Metall, Blech

laufend

Fenster Wetterseite streichen

Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Installationen, Anlagen und Geräten

laufend

Beschichtung: mit Öl‐, Kunstharz‐ o. Acrylharz‐Anstriche bei Fenstern, Fensterbänken DV‐Fenster, Doppelverglasung in Holz

Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art. Im Bedarfsfall Meldung zur nach Bedarf Auftragserteilung an die gemäss Betriebsvorschrift zuständige Stelle

laufend

Verdunkelung

Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Installationen, Anlagen und Geräten laufend wie Beleuchtung, Toranlagen, Lüftungen, usw. Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art. Im Bedarfsfall Meldung zur nach Bedarf Auftragserteilung an die gemäss Betriebsvorschrift zuständige Stelle Reinigungsarbeiten von Nebenräumen sowie Aufrechterhaltung der Ordnung Nassreinigung der Tiefgarage

IH I/E I/E I/E I/E

Fensterläden streichen

IH

Lamellenstoren: Kunststoff, Aluminium und Kurbeln

I/E

Rollläden: Kunststoff

wöchentlich jährlich

I/E

Lamellenstoren: Metall

I/E

Rollläden: Holz

I/E

Rollläden: Metall, Aluminium Innenräume

Umgebung

IH

IV ‐Fenster: Kunststoff, Holz, Holz‐Metal, Wärme‐/Schallschutzfenster IV‐Fenster: Metall, Wärme‐ /Schallschutzfenster

monatlich

Einstellhallen, Parkplätze Überwachung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit

I/E I/E

Fenster‐Wetterschenkel streichen

Überwachung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit in den Räumen

Reinigungsarbeiten zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit

I/E

Fassadenisolation erneuern Fenster

Allgemeine und technische Räume

Blech‐ und Metallarbeiten streichen

Überwachung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit auf Wegen und laufend Parkplätzen inkl. Kehrichtplätzen (normgerechte Kehrichtverpackung) Überwachung der Funktionstüchtigkeit von Installationen und Geräten wie laufend Wasseranschlüssen, Containern usw. Unterhalts-/Reparaturarbeiten einfacher Art an den Installationen und Geräten. nach Bedarf Im Bedarfsfall Meldung zur Auftragserteilung an die zuständige Stelle Unterhaltsarbeiten im Gelände wie Rasenflächen mähen und wässern, Pflanzenrabatten jäten und wässern, Abfallkörbe leeren, Schneeräumung und nach Bedarf Salzen von Wegen, Plätzen und Treppen, Entleeren von Wasserleitungen und Laubentfernung im Herbst

I/E

Parkett Oberflächenbehandlung

IH

Teppich Beläge erneuern

I/E

Plattenböden: Tonplatten, Naturstein weich

I/E

Plattenböden: Naturstein hart

I/E

Wände Streichen

IH

Tapeten ersetzen je nach Qualität

I/E

I/E

Küchen Modernisierung

I/E

Badezimmereinrichtung Modernisierung

I/E I/E

Türen: innen und aussen, Massivholz

I/E

Reinigung von Wegen, Plätzen und Treppen inkl. Garage Rinnen und Schächten nach Bedarf Elektroinstall./ Geräte

Brandausbruch, Explosion, Überschwemmung Vorsorge/Überwachung der Funktionstüchtigkeit Feuerlöschern usw. gemäss Betriebsvorschrift Feuerlöschposten Wasserschlauch spülen

von

Rauchgasmeldern,

jährlich

I/E I/E

Waschautomaten & Tumbler ersetzen

Alle möglichen Sofortmassnahmen zur Schadeneindämmung/-begrenzung Schadenfall ergreifen Vor dem Wiederöffnen abgestellter Hauptleitungen Kontrolle bezüglich Schadenfall Schliessung der Wasserhähne in den Wohnungen

Sichere Verwahrung der zur Ausübung notwendigen Schlüssel laufend Schliessen der Haustüren, Fenster und Zugänge sowie periodisches Lüften der gemeinsam benützten Räume. Falls die Verantwortung dafür aufgrund der nach Bedarf Hausordnung bei den Mietern liegt, diesbezügliche Kontrolle

I/E

Automatische Türöffner‐Anlage, Gegensprechanlage, Türöffner Leuchten: Decken‐ und Wandleuchten in Küche, Bad, WC

laufend

Schliessung/Lüftung

Schalter, Steckdosen und Fassungen

I/E

Starkstromanlagen & Leitungen

Haustechnik

Aufzüge (Service)

I/E

IH

Aufzüge revidieren

IH

Aufzüge ersetzen Boiler entkalken

I/E IH

50

Traktandum 7

Finanzen

Ergebnis Offertvergleiche Finanzierungsmöglichkeiten Zuschlag an Raiffeisenbank Regio Altnau - Beste Konditionen für WBG - Beste Variante betr. Eigenkapital - Zusätzliche Zeichnung von Genossenschaftsanteilen (100’000)

Kreditkonditionen für Festhypothek: Zins: 1.3550 % fest für die ganze Laufzeit Laufzeit: 10 Jahre (04.03.2026) Amortisation 400’000 p.a. (bis max. 500’000) Geldbezug Direkt als Hypothek

Traktandum 7

Finanzen

Eigenkapitalnachweis • Genossenschaftskapital

450’000

• Solidaritätsdarlehen

640’000

• Fonds de Roulemont

570’000

• Eigenfinanzierung

731’875

• AGE Stiftung (in Bearbeitung)

400’000

• Total

2’791’875

Eventualverpflichtung der Politischen Gemeinde Bottighofen zu Gunsten der WBG

2 Mio

Traktandum 7

Finanzen

Wohnungsmieten • 2.5 Zimmer (63 – 66 m2)

1’550 – 1’650

• 3.5 Zimmer (84 – 99 m2)

2’000 – 2’450

• 4.5 Zimmer (122 m2) • Dienstleistungspauschale • Tiefgaragenplatz

3’000 100 - 150 120

Pflegetaxen • Pensionstaxe

140

Alle Preise sind inkl. Nebenkosten und persönlichem Stromverbrauch

Traktandum 7

Kalkulation AZK ERTRAG Pensionstaxen

950'095

Pflegetaxen

853'564

Med. Nebenleistungen

66'574

Dienstleistungen für Bewohner

20'278

Miet- und Kapitalzinsen Diverser Ertrag Erlösminderungen Betriebsertrag

524'856 39'113 -10'000 2'444'480

AUFWAND Personalaufwand

-1'353'871

Sachaufwand

-310'535

Miete

-760'000

Total Betriebsaufwand

-2'424'406

Betriebsergebnis I (EBITDA)

20'074

Abschreibungen

-18'000

Jahresergebnis

2'074

Traktandum 7 Jahr 1

Businessplan / Erfolg Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

Jahr 5

Jahr 6

Jahr 7

Jahr 8

Jahr 9

Jahr 10

Ertrag Mieteinnahmen

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

Betriebsergebnis I

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

760'000

113'000

113'000

113'000

113'000

113'000

113'000

113'000

113'000

113'000

113'000

Verwaltung/Risiko

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

Hypothekarzinsen

168'210

162'790

157'370

151'950

146'530

141'110

135'690

130'270

124'850

119'430

Darlehenszinsen

17'800

17'230

16'660

16'090

15'520

14'950

14'380

13'810

13'240

12'670

Baurechtszinsen

29'000

29'000

29'000

29'000

29'000

29'000

29'000

29'000

29'000

29'000

Betriebsergebnis II

401'990

407'980

413'970

419'960

425'950

431'940

437'930

443'920

449'910

455'900

Abschreibungen

354'500

354'500

354'500

354'500

354'500

318'500

418'500

418'500

418'500

418'500

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

9'490

15'480

21'470

27'460

33'450

75'440

-18'570

-12'580

-6'590

-600

Aufwand Unterhalt

Einlage Erneuerung

Betriebsgewinn/-verlust

Traktandum 7

Businessplan / Bilanz

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

Jahr 5

Jahr 6

Jahr 7

Jahr 8

Jahr 9

Jahr 10

Aktiven Flüssige Mittel

3'490

12'970

28'440

49'900

77'350

110'790

150'220

195'640

247'050

304'450

Maschinen

144'000

108'000

72'000

36'000

0

0

0

0

0

0

Mobilien

436'500

388'000

339'500

291'000

242'500

194'000

145'500

97'000

48'500

0

Einrichtungen

180'000

160'000

140'000

120'000

100'000

80'000

60'000

40'000

20'000

0

Immobilien

14'885'000 14'635'000 14'385'000 14'135'000 13'885'000 13'635'000 13'285'000 12'935'000 12'585'000 12'235'000

Total Aktiven

15'648'990 15'303'970 14'964'940 14'631'900 14'304'850 14'019'790 13'640'720 13'267'640 12'900'550 12'539'450

Passiven Darlehen Hypotheken Rückstellungen Genossenschaftsanteile Eigenkapital Gewinn-/Verlustvortrag Bilanzgewinn/-verlust

Total Passiven

1'181'500

1'153'000

1'124'500

1'096'000

1'067'500

1'039'000

1'010'500

982'000

953'500

925'000

12'014'000 11'614'000 11'214'000 10'814'000 10'414'000 10'014'000

9'614'000

9'214'000

8'814'000

8'414'000

68'000

136'000

204'000

272'000

340'000

408'000

476'000

544'000

612'000

680'000

450'000

450'000

450'000

450'000

450'000

450'000

450'000

450'000

450'000

450'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

1'926'000

0

9'490

24'970

46'440

73'900

107'350

182'790

164'220

151'640

145'050

9'490

15'480

21'470

27'460

33'450

75'440

-18'570

-12'580

-6'590

-600

15'648'990 15'303'970 14'964'940 14'631'900 14'304'850 14'019'790 13'640'720 13'267'640 12'900'550 12'539'450

Traktandum 7

Businessplan / Mittelfluss

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Jahr 4

Jahr 5

Jahr 6

Jahr 7

Jahr 8

Jahr 9

Jahr 10

Mittelfluss aus Geschäftstätigkeit Gewin/Verlust

9'490

15'480

21'470

27'460

33'450

75'440

-18'570

-12'580

-6'590

-600

354'500

354'500

354'500

354'500

354'500

318'500

418'500

418'500

418'500

418'500

Einlage Erneuerung

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

38'000

Einlage Risiko

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

30'000

431'990

437'980

443'970

449'960

455'950

461'940

467'930

473'920

479'910

485'900

Investitionen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Investitionen

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Kapitalrückzahlungen

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

Finanzierungen

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

428'500

3'490

9'480

15'470

21'460

27'450

33'440

39'430

45'420

51'410

57'400

Abschreibungen

Cashflow

Mittelfluss aus Investitionen

Mittelfluss aus Finanzierung

Total Geld Zu- / Abnahme

Traktandum 7 • Arbeiten vergeben

Arbeitsvergaben

ca. 7 Mio

• Einsparungen aktuell ca. 0.8 Mio • Planer mehrheitlich aus dem Bezirk Kreuzlingen • Ausführende mehrheitlich aus dem Kanton Thurgau

Traktandum 7 • Spatenstich

Bauphase 2. Mai 2016

33

Traktandum 7

Bauphase

• Aushubarbeiten

Mai – Juni 2016

• Rohbau

Juli – Dezember 2016

• Installationen

Januar – März 2017

• Ausbau

März – Dezember 2017

• Umgebung

März 2018

• Eröffnung

spätestens April 2018

Traktandum 8

Verschiedenes

Mitgliederwerbung - Unterlagen für: - Antrag auf Mitgliedschaft - Kurzinfo für Mitgliedschaft - Allgemeine Info-Broschüre

Wir danken Ihnen für Ihre Aktive Unterstützung

Traktandum 8

Verschiedenes

Solidaritätsdarlehen - Minimalbetrag = CHF 20’000 - Konditionen +0.5% über dem Zinssatz für Kassenobligationen der TKB Laufzeiten 3 oder 5 Jahre Unterlagen / Formulare für: - Zeichnungsschein für Darlehen - Darlehensvertrag

Wir sind für jedes Darlehen, jede Schenkung, Spende, Legat etc. dankbar

Traktandum 8

Verschiedenes

Immer Aktuell - Steuerbefreiung der WBG = Abzugsfähige Spenden - Interesse an einer Wohnung? - Interessentenliste immer noch offen

Traktandum 9

Umfrage

Generalversammlung

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme …und uf Wiederluege…