HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN

Landkreis Heidenheim HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr 2014 Der Wirtschaftsplan des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs ist in ei...
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Landkreis Heidenheim

HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN

für das Haushaltsjahr 2014

Der Wirtschaftsplan des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs ist in einem gesonderten Werk dargestellt.

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Landkreis Heidenheim

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Landkreis Heidenheim

Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung

5

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

7

Vorbericht

17

Budgetierungsregeln

71

Allgemeine Hinweise

72

Gesamtplan

73

Gesamtergebnisplan

74

Gesamtfinanzplan

75

Haushaltsquerschnitt

77

THH1

Steuerung und Finanzen

81

THH2

Ordnung

153

THH3

Bildung

197

THH4

Soziales

229

THH5

Jugend

281

THH6

Infrastruktur und Umwelt

305

Schlüsselprodukte 31.10.01 Hilfe zur Pflege

237

31.10.02 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

240

31.20.01 Leistungen für Unterkunft und Heizung

249

36.30.03 Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

291

Anlagen

367

1

Stellenplan mit Erläuterungen

2

Übersicht Personal- und Versorgungsaufwendungen mit Erläuterungen

3

Finanzplan 2013-2017 mit Investitionsprogramm und Erläuterungen

4

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

5

Übersicht über die Rücklagen

6

Übersicht über die Rückstellungen

7

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden

8

Übersicht über Bürgschaften und Gewährträgerschaften

9

Übersicht über den Erwerb beweglicher Sachen

10

Steuerkraftsummen und Kreisumlage der Städte und Gemeinden

11

Berechnung Finanzausgleich

12

Übersicht über Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine

13

Übersicht über Umlagen an Verbände und Vereine

14

Übersicht über Zuschüsse an Verbände und Vereine

3

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4

15

Sachkontenübersicht - Ertrags- und Aufwandskonten

16

Sachkontenübersicht - Investitions- und Finanzierungstätigkeit

17

Kalkulatorisches Ergebnis

18

Gliederung des Haushaltsplans 2014

19

Zuordnung der Produktgruppen zu den Ausschüssen

20

Organigramm

21

Aufgabenverteilungsplan

22

Glossar zum neuen kommunalen Haushaltsrecht

23

Lagebericht Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH

Landkreis Heidenheim

Haushaltssatzung des Landkreises Heidenheim für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der §§ 19, 34, 48 und 49 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 79 ff. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts hat der Kreistag am 16. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

§1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1.

im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

125.500.798 €

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

121.703.976 €

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

1.4

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren

1.5

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4)

3.796.822 € 0€ 3.796.822 €

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0€

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0€

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8)

2.

0€ 3.796.822 €

im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

124.790.377 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

119.067.509 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

5.722.868 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

389.175 € 5.557.100 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-5.167.925 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

554.943 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.985.265 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.051.265 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-1.066.000 € -511.057 €

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§2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

3.985.265 EUR.

§3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

300.000 EUR.

§4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

25.000.000 EUR.

§5

Der Hebesatz der Kreisumlage wird auf 35,50% der für 2014 festgestellten Steuerkraftsummen der Kreisgemeinden festgesetzt.

Heidenheim an der Brenz, den 16. Dezember 2013

gez. Reinhardt Landrat

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Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Allgemeines Mit dem Haushalt 2014 legt die Verwaltung den zweiten doppischen Haushalt vor. Im Gegensatz zum Vorjahr wird es keinen kameralen Vergleichshaushalt geben, sondern es werden doppische Vorjahreszahlen gegenübergestellt. Erstmals mit dem Haushaltsplan 2015 wird der Haushaltsansatz des Haushaltsjahres und des Vorjahres sowie das Rechnungsergebnis des Vorvorjahres im doppischen Haushaltsplan dargestellt werden.

Rechtliche Grundlagen Im März 2011 wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) erlassen. Damit wurde die bisherige Verwaltungsvorschrift Gliederung und Gruppierung durch den verbindlich vorgegebenen Produkt- und Kontenrahmen ersetzt und die verbindlichen Muster für den doppischen Haushaltsplan und Jahresabschluss vorgegeben. Daneben liegt seit Anfang 2011 der Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des NKHR vor. Der Leitfaden beinhaltet Festlegungen, Hinweise und Empfehlungen für die Bewertung des Vermögens und der Schulden. Bereits am 22.04.2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Im Zuge dieser Reform wurden die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und die Gemeindekassenverordnung (GemKVO) neu gefasst und traten zum 01.01.2010 in Kraft. Das Landeskabinett hat am 10.07.2011 beschlossen, dass das im Koalitionsvertrag vorgesehene Wahlrecht Doppik/Kameralistik nicht umgesetzt wird. Die Übergangsfrist zur Umstellung auf das NKHR wird um vier Jahre bis Ende 2019 verlängert. Ab dem Jahr 2020 wird es dann ein einheitliches Haushaltsrecht in Baden-Württemberg geben. Durch diesen Beschluss erhalten die Städte, Gemeinden und Landkreise nun Klarheit und Planungssicherheit. Die formale Umsetzung dieses Beschlusses ist mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlrechts am 11.04.2013 erfolgt. Die Evaluierung mit materiell-rechtlichen Änderungen erfolgt derzeit. Von den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg haben bis zum Jahr 2013 bereits 28 Landkreise (80%) auf das NKHR umgestellt.

Die Doppik als neuer Rechnungsstil Dem NKHR liegt die Systematik der kaufmännischen Buchführung zugrunde, in dem der Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen in Form von Aufwendungen und Erträgen sowie der vollständige Vermögens- und Schuldenbestand zum Stichtag in einer Bilanz dargestellt werden. 7

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Daraus ergeben sich folgende Veränderungen: •

Vollständige Darstellung von Ressourcenverbrauch und Ressourcenaufkommen eines Haushaltsjahres durch Erfassung von Aufwendungen und Erträgen anstatt Ausgaben und Einnahmen.



Vollständige Einbeziehung des Anlagevermögens in die Rechnungslegung (Vollvermögensrechnung).



Haushaltsplan mit Budgetstruktur und Produktorientierung.

Leitidee des sogenannten Ressourcenverbrauchskonzeptes des NKHR ist es, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen wieder erwirtschaftet. Deshalb muss gewährleistet sein, dass die anfallenden Aufwendungen durch entsprechende Erträge finanziert werden können. Für jedes Haushaltsjahr ist also ein Ausgleich von Ressourcenaufkommen (Ertrag) und Ressourcenverbrauch (Aufwand) erforderlich. Dabei wird der Werteverzehr von Vermögen in Form von Abschreibungen und in der laufenden Periode verursachte aber erst künftig zu erbringende Verpflichtungen in Form von Rückstellungen berücksichtigt.

Das Drei-Komponenten-System Das NKHR in Baden-Württemberg basiert auf einer Drei-Komponenten-Verbundrechnung.



Die Ergebnisrechnung beinhaltet die ergebniswirksamen Vorgänge der Verwaltungstätigkeit. Sie ist mit einer handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Sie enthält also alle Aufwendungen und Erträge und zeigt damit die Quellen des Ressourcenaufkommens und die Ursachen des Ressourcenverbrauchs. Das Jahresergebnis stellt eine Vermögensmehrung (Überschuss) oder -minderung (Fehlbetrag) dar. Die Ergebnisrechnung übernimmt im Wesentlichen die Funktion des Verwaltungshaushalts.

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Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- und Auszahlungen einer Rechnungsperiode. Die Finanzrechnung gibt unterjährig und beim Jahresabschluss Auskunft über die Liquiditätslage. Die Finanzrechnung ist eine Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung, die Einblick in die Finanzlage durch die Darstellung der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit (Darlehensaufnahmen und Tilgungen) gibt. Im Unterschied zur handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung wird sie ganzjährig geführt und nicht nachträglich abgeleitet. Die Finanzrechnung übernimmt mit der Investitions- und Finanzierungsabrechnung Elemente des Vermögenshaushalts und des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge.



Die Vermögensrechnung (Bilanz) dient der Darstellung der Vermögens- und Finanzsituation der Kommune zum Bilanzstichtag. Auf der Aktivseite werden Höhe und Zusammensetzung des Vermögens dargestellt. Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert ist und wie sich das Eigenkapital verändert. Daher hat die Bilanz die Funktion eines Wertespeichers.

Umstellungsprozess im Landkreis Heidenheim Der Kreistag hat am 23. Januar 2012 den Umstieg des Landkreises Heidenheim auf das NKHR zum 01.01.2013 beschlossen. Die Umsetzung im Landratsamt erfolgte im Rahmen eines Projektes. Zur Projektsteuerung wurden ein Lenkungsausschuss sowie eine verwaltungsinterne Lenkungsgruppe gebildet. Der Lenkungsausschuss setzt sich aus dem Landrat, Vertretern des Kreistags und der Gemeinden sowie Vertretern der internen Lenkungsgruppe zusammen. Als ordentliche Vertreter des Kreistags und der Gemeinden sind benannt: CDU

KR Dieter Zeeb

SPD

KR Clemens Stahl

FREIE WÄHLER

KR Gottfried Braun

GRÜNE und Unabhängige KR’in Margit Stumpp Städte und Gemeinden

BM Bernauer BM Mailänder BM Bereska

Der Lenkungsausschuss hat sich im Jahr 2012 mit folgenden Themen beschäftigt: 23.04.2012:

Festlegung der Haushaltsgliederung und Bildung der Teilhaushalte

18.06.2012:

Festlegung von Schlüsselprodukten für den Haushaltsplan 2013

17.09.2012:

Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Bilanzierungswahlrechten

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Im Jahr 2013 fand eine weitere Sitzung zur Vorbereitung des zweiten doppischen Haushalts mit folgenden Empfehlungen statt: 1. Der Gesamthaushalt gliedert sich weiterhin in sechs Teilhaushalte. 2. Beibehaltung der produktbereichsorientierten Gliederung des Haushalts. 3. Umfang und Ausgestaltung des Vorberichts analog dem Vorjahr. 4. Im Finanzhaushalt werden wie bislang die Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und alle Investitionen dargestellt. 5. Die vier Schlüsselprodukte 2013 bleiben unverändert für das Jahr 2014 bestehen. 6. Neue Übersicht pro Teilhaushalt mit Ertrags- und Aufwandsarten aller Produktgruppen. 7. Erläuterungen bei den Teilergebnishaushalten, sofern KT-Beschlüsse, Gesetzesänderungen, etc. Aufgabenänderungen Ansätze für Erträge und Aufwendungen > 250 TEuro Abweichungen bei Ansätzen für Erträge und Aufwendungen zwischen 20 TEuro und 250 TEuro > 20% gegenüber Vorjahr. 8. Weitere Anlagen (Organigramm, Aufgabenverteilungsplan, Zuordnung der Produktgruppen zu den Ausschüssen, Glossar zum neuen Haushaltsrecht).

Haushaltsaufbau

Haushaltsplan

Gesamthaushalt

ErgebnisHH

6 Teilhaushalte

Stellenplan

16 Produktbereiche

Aufteilung der Stellen auf die Teilhaushalte

FinanzHH

- Vorbericht - Finanzplanung - Übersicht VE - Übersicht Schulden Rückstellungen Rücklagen

HHQuerschnitt 65 Produktgruppen

TeilErgebnisHH

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Anlagen

TeilFinanzHH

- Wirtschaftspläne - usw.

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Übersicht Teilhaushalte Der Gesamthaushalt teilt sich in einen Gesamtergebnis- und einen Gesamtfinanzhaushalt auf. Er ist in folgende Teilhaushalte gegliedert:

Teilhaushalt (THH)

Bezeichnung

verantwortliches Dezernat

THH 1

Steuerung und Finanzen

Dezernat 1

THH 2

Ordnung

Dezernat 4

THH 3

Bildung

Dezernat 1

THH 4

Soziales

Dezernat 2

THH 5

Jugend

Dezernat 2

THH 6

Infrastruktur und Umwelt

Dezernat 1

Nummernsystematik Produktbereich ist die Zusammenfassung von inhaltlich zusammengehörenden Produktgruppen innerhalb der Produkthierarchie. Der kommunale Produktplan weist 21 Produktbereiche aus. Sie bestehen aus einer 2-stelligen Nummer entsprechend den Vorgaben des Produktplans Baden-Württemberg. Im Landkreishaushalt werden folgende 16 Produktbereiche abgebildet. Anzahl

Produktbereich

1

11 Innere Verwaltung

2

12 Sicherheit und Ordnung

3

21 Schulträgeraufgaben

4

25 Kreisarchiv

5

26 Musikpflege

6

31 Soziale Hilfen

7

36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

8

37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht

9

41 Gesundheitsdienste

10

51 Räumliche Planung und Entwicklung

11

52 Bauen und Wohnen

12

54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

13

55 Natur- und Landschaftspflege

14

56 Umweltschutz

15

57 Wirtschaft und Tourismus

16

61 Allgemeine Finanzwirtschaft

11

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Produktgruppe ist die Zusammenfassung von inhaltlich zusammengehörenden Produkten innerhalb der Produkthierarchie. Der kommunale Produktplan bildet 100 Produktgruppen ab. 65 Produktgruppen werden im Landkreishaushalt dargestellt. Produktgruppen bestehen aus einer 4-stelligen Nummer. Beispiel: Produktbereich:

31

Soziale Hilfen

Produktgruppe:

31.10

Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII

Produkte sind letztendlich von den Kommunen auf Basis des Produktplans BadenWürttemberg selbst zu definieren und im örtlichen Produktplan darzustellen. Die Produktnummern sind 6-stellig. Beispiel: Produktbereich:

31

Soziale Hilfen

Produktgruppe:

31.10

Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII

Produkt:

31.10.01

Hilfe zur Pflege

Darüber hinaus wurden die Produkte weiter untergliedert, wenn dies aufgrund des Informationsbedarfs oder aus statistischen Gründen erforderlich war.

Gliederung Haushaltsplan 2014 (Anlage 18) Der Haushaltsplan 2014 des Landkreises Heidenheim gliedert sich wie folgt: Gesamtplan Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Haushaltsquerschnitt Teilhaushalte Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt ggfs. Teilinvestitionsplan Beschreibung Produktgruppe Teilergebnishaushalt Produktgruppe Teilfinanzhaushalt Produktgruppe ggfs. Teilinvestitionsplan

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Schlüsselprodukte Im Haushaltsplan 2014 bleiben aufgrund der Empfehlung des Lenkungsausschusses NKHR die vier Schlüsselprodukte 2013 unverändert bestehen: THH 4

Soziales

31.10.01

Hilfe zur Pflege

31.10.02

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

31.20.01

Leistungen für Unterkunft und Heizung

THH 5

Jugend

36.30.03

Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschließlich Kriseninterventionen

Die Darstellung der Schlüsselprodukte erfolgt bei der entsprechenden Produktgruppe durch eine Beschreibung des Schlüsselprodukts mit Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen und den finanziellen Auswirkungen im Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt.

Kontenplan Die eingerichteten Konten sind aus dem Kontenplan ersichtlich (35 Abs. 4 GemHVO). Grundlage bildet die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen) vom 11.03.2011. Der Kontenrahmen wird nach § 145 Abs. 1 Nr. 5 GemO verbindlich vorgegeben (Anlage 27.2 VwV Produkt- und Kontenrahmen). Nach Nr. 5 der VwV Produkt- und Kontenrahmen ist für die Buchung von Sozialleistungen ergänzend der vom Landkreistag und Städtetag Baden-Württemberg herausgegebene „Buchungsplan für den Sozialhaushalt“ verbindlich.

Die Kontenklassen sind sowohl für die Haushaltsplanung als auch für die Jahresrechnung von Relevanz. Sie ersetzen die bisherige Gruppierung kommunaler Haushalte. Vermögensrechnung (Bilanz) Kontenklassen: 0 – Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen 1 – Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) 2 – Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive RAP

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Ergebnisrechnung Kontenklassen: 3 – Ordentliche Erträge 4 – Ordentliche Aufwendungen 5 – Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Finanzrechnung Kontenklassen: 6 – Einzahlungen 7 – Auszahlungen Abschluss Kontenklasse: 8 – Abschlusskonten Kosten- und Leistungsrechnung Kontenklasse: 9 – Kosten- und Leistungsrechnung Die Sachkonten der Kontenklasse 3 und 4 des Landkreises Heidenheim sind inkl. der Planansätze für 2014 und 2013 als Anlage 15 beigefügt. Darüber hinaus werden in der Anlage 16 die Sachkonten aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt.

Haushaltsausgleich Unabhängig vom Buchungsstil ist Dreh- und Angelpunkt der Haushaltsplanung nach wie vor der ordnungsgemäße Haushaltsausgleich. Der gesamte Ressourcenverbrauch eines Haushaltsjahres muss durch das Ressourcenaufkommen desselben Jahres ausgeglichen werden. Für den Haushaltsausgleich wird der Gesamtergebnishaushalt betrachtet. Maßgebliche Größe ist das „ordentliche Ergebnis“ als Saldo aus den „ordentlichen Erträgen“ (Ressourcenaufkommen) und „ordentlichen Aufwendungen“ (Ressourcenverbrauch). Somit sind auch die nicht zahlungswirksamen Abschreibungen und Rückstellungen in den Haushaltsausgleich mit einzubeziehen. Dafür entfällt im doppischen Haushalt die früher im Verwaltungshaushalt zu veranschlagende sogenannte „Mindestzuführung“ in Höhe der ordentlichen Tilgung von Krediten. Der Ausweis des Ressourcenverbrauchs in Form von Abschreibungen wird im Landkreishaushalt in Teilbereichen seit 2001 praktiziert. Neu ist jedoch, dass diese Abschreibungen im doppischen Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden müssen und keine Gegenbuchung stattfindet.

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Die Abschreibungen sind im vorliegenden Haushalt „brutto“ ausgewiesen, d. h. Abschreibungen (Sachkonten 47130000 und 47170000) werden auf der Aufwandsseite in voller Höhe ausgewiesen. Beiträge für die Auflösung erhaltener Investitionszuschüsse (Sachkonto 31610000) werden als Ertrag behandelt und dadurch aufwandsmindernd berücksichtigt. Neben den Aufwendungen für Abschreibungen fließen auch die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen ins ordentliche Ergebnis mit ein. § 41 Abs. 1 GemHVO sieht einen Katalog von „Muss-Rückstellungen“ vor. Daneben können nach § 41 Abs. 2 GemHVO weitere Rückstellungen gebildet werden.

Muss-Rückstellungen nach § 41 Abs. 1 GemHVO •

Lohn- und Gehaltszahlungen für Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen



Verpflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen



Sanierung von Altlasten



Drohende Verpflichtung aus Bürgschaften, Gewährleistungen, Beteiligungen und anhängigen Gerichtsverfahren

Rückstellungen für Pensionen der Beamten sind nicht zu bilden. Diese werden beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg als tatsächlichem Träger der Pensionslasten gebildet. Die Ansammlung entsprechender Rückstellungsbeträge erfolgt über eine schrittweise Erhöhung der von den Kommunen zu erbringende Versorgungsumlage. Die Höhe der Rückstellungen wird für den Landkreis Heidenheim im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 ermittelt. In der Anlage 6 zum Haushaltsplan 2014 finden Sie deshalb noch keine Werte.

Haushaltsausgleichsverfahren Die nachfolgende Übersicht stellt das Haushaltsausgleichsverfahren im NKHR dar: Stufe 1:

Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen der Vorjahre. Hierzu sind alle Sparmöglichkeiten auszunutzen und alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen (§ 80 Abs. 2 GemO).

Stufe 2:

Ist kein Ausgleich nach Stufe 1 möglich, sollen Mittel der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum Haushaltsausgleich verwendet werden (§§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1 GemHVO).

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Stufe 3:

Ist ein Ausgleich nach den Stufen 1 und 2 nicht erreichbar, sollen Überschüsse des Sonderergebnisses (d.h. insbesondere erzielt aus außerordentlichen Erträgen) und Mittel der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zum Haushaltsausgleich verwendet werden (§ 24 Abs. 2 GemHVO).

Stufe 4:

Soweit kein Ausgleich nach den Stufen 1 bis 3 möglich ist, kann ein verbleibender Fehlbetrag im Ergebnishaushalt veranschlagt und zur Deckung in den drei folgenden Haushaltsjahren (Finanzplanungszeitraum) vorgesehen werden (§ 24 Abs. 3 GemHVO).

Stufe 5:

Als letzte Stufe des Haushaltsausgleichsverfahrens ist nach drei Jahren eine Verrechnung von Fehlbeträgen mit dem Basiskapital vorgeschrieben, wenn eine haushaltsmäßige Deckung früher nicht möglich ist. Das Basiskapital darf hierbei nicht negativ werden (§ 25 Abs. 3 GemHVO).

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Landkreis Heidenheim Vorbericht zum Haushaltsplan 2014 1.

Strukturdaten Zahl der kreisangehörigen Gemeinden Größe des Kreisgebiets

11 627 qkm

Einwohnerzahl Volkszählung am 17.05.1939

62.281 Einwohner

Volkszählung am 19.09.1950

91.847 Einwohner

Volkszählung am 06.06.1961

113.453 Einwohner

Volkszählung am 25.05.1987

125.377 Einwohner

Fortschreibung vom 30.06.2000

137.010 Einwohner

Fortschreibung vom 30.06.2005

135.479 Einwohner

Fortschreibung vom 30.06.2010

131.668 Einwohner

Fortschreibung vom 30.06.2011

130.959 Einwohner

Fortschreibung vom 30.06.2012

130.702 Einwohner

Zensus 09.05.2011

127.816 Einwohner

Fortschreibung Zensus vom 30.06.2012

127.693 Einwohner

Einwohnerzahl FAG 2014

129.203 Einwohner

Steuerkraftsummen

der Gemeinden

des Landkreises

2006

746 €/Einwohner

820 €/Einwohner

2007

759 €/Einwohner

847 €/Einwohner

2008

876 €/Einwohner

985 €/Einwohner

2009

950 €/Einwohner

1.080 €/Einwohner

2010

1.050 €/Einwohner

1.209 €/Einwohner

2011

1.010 €/Einwohner

1.138 €/Einwohner

2012

988 €/Einwohner

1.104 €/Einwohner

2013

1.061 €/Einwohner

1.178 €/Einwohner

2014

1.010 €/Einwohner

1.150 €/Einwohner

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Landkreis Heidenheim

2.

Rückblick auf die Haushaltsjahre 2012 und 2013

2.1.

Rechnungsabschluss 2012 (kameral)

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2012 wurden vom Kreistag am 23.01.2012 beschlossen und vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 02.02.2012 genehmigt.

Gesamtvolumen laut Haushaltssatzung

136.485.850 €

davon entfielen

129.667.702 €

auf den Verwaltungshaushalt auf den Vermögenshaushalt

6.818.148 €

Kreditermächtigung

3.502.176 €

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung

8.800.000 €

Höchstbetrag der vorgesehenen Kassenkredite

25.000.000 €

Kreisumlagehebesatz

36,50%

Nach der am 15. Juli 2013 festgestellten Jahresrechnung ergeben sich folgende Abschlusszahlen: Verwaltungshaushalt 2012

Jahresrechnung

Haushaltsplan

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

76.880.564,66 €

75.990.347 €

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

30.088.888,24 €

29.895.989 €

5.577.088,89 €

5.111.000 €

16.396.483,98 €

16.453.545 €

2.127.537,18 €

2.216.821 €

131.070.562,95 €

129.667.702 €

25.001.188,47 €

25.185.800 €

26.201.027,85 €

27.653.650 €

49.465.392,38 €

50.444.853 €

1.105.409,26 €

1.139.398 €

16.396.483,98 €

16.453.545 €

Kalkulatorische Ausgaben

2.127.537,18 €

2.216.821 €

Finanzausgleichsumlage

3.339.993,80 €

3.339.994 €

Umlage KVJS

451.638,51 €

450.664 €

Regionalverbandsumlage

158.012,00 €

144.000 €

6.823.879,52 €

2.941.578 €

0,00 €

-302.601 €

131.070.562,95 €

129.667.702 €

Sonstige Finanzeinnahmen, Ersatz soziale Leistungen Innere Verrechnungen Kalkulatorische Einnahmen Einnahmen gesamt Personalausgaben Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Zuweisungen und Zuschüsse, soziale Leistungen Zinsen für Kredite Innere Verrechnungen

Zuführung zum Vermögenshaushalt Globale Minderausgabe Ausgaben gesamt

18

Landkreis Heidenheim

Jahresrechnung

Haushaltsplan

6.823.879,52 €

2.941.578 €

Veräußerungserlöse Anlagevermögen

12.886,97 €

20.500 €

Zuschüsse Bund/Land für Investitionen

372.427,22 €

353.894 €

Kreditaufnahmen (einschließlich Haushaltseinnahmerest)

2.500.000,00 €

3.502.176 €

Einnahmen gesamt

9.709.193,71 €

6.818.148 €

5.910,73 €

12.000 €

938.514,58 €

1.080.500 €

3.745.665,65 €

3.775.500 €

15.549,00 €

29.870 €

Kredittilgungen

1.759.355,80 €

1.766.527 €

Zuführung allgemeine Rücklage Ausgaben gesamt

3.244.197,95 € 9.709.193,71 €

153.751 € 6.818.148 €

Vermögenshaushalt 2012 Zuführung vom Verwaltungshaushalt

Erwerb von Grundstücken Erwerb Anlagevermögen Baumaßnahmen Investitionsförderungsmaßnahmen

Die Verwaltung hat im Laufe des Jahres in mehreren Sitzungen den Verwaltungsausschuss bzw. den Kreistag über den Verlauf der Haushaltsentwicklung informiert. Die negativen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklung der Steuerkraftsummen trafen den Landkreis schon 2011 und als einen von sieben Landkreisen auch 2012. Insoweit unterlag auch der Haushalt 2012 strengen Sparvorgaben. Durch die Haushaltssatzung wurde die Kreisumlage mit einem Hebesatz von 36,50%-Punkte festgesetzt (Vorjahr 35,00%-Punkte).

Aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes wurde nach der Oktober-Steuerschätzung 2012 der Kopfbetrag für die Schlüsselzuweisungen je EW um 7 Euro erhöht. Damit flossen bei den Schlüsselzuweisungen rd. 0,7 Mio. Euro mehr in die Kreiskasse. Einsparungen beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand durch die Sparvorgagen mit rd. 0,7 Mio. Euro und deutlichen Verbesserungen beim Zuschussbedarf im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe mit rd. 2,5 Mio. Euro führen 2012 zu einem Überschuss des Gesamthaushalts von rd. 3,88 Mio. Euro. Der Überschuss wurde wie folgt verwendet: Verzicht Kreditermächtigung

+ 0,80 Mio. Euro

geringere Tilgungsausgaben

- 0,01 Mio. Euro

geplante Rücklagenzuführung

- 0,15 Mio. Euro

tatsächliche Rücklagenzuführung

+ 3,24 Mio. Euro

Überschuss 2012

+ 3,88 Mio. Euro

19

Landkreis Heidenheim

Nachfolgend sind die wesentlichen Abweichungen dargestellt: ( - = Verschlechterung) Verwaltungshaushalt - Einnahmen •

Schlüsselzuweisungen

+ 663.940 Euro



Gebühren

+ 419.456 Euro



Grunderwerbsteuer

- 113.536 Euro



Bußgelder

- 102.345 Euro

Verwaltungshaushalt - Ausgaben •

Personalausgaben (brutto)

+ 184.612 Euro



Sächliche Ausgaben Verwaltung

+ 732.486 Euro



Globale Minderausgabe

- 302.601 Euro



Soziale Leistungen

+ 1.155.378 Euro



Jugendhilfeleistungen

+ 1.381.757 Euro

Die Schulden- und Rücklagenentwicklung sieht wie folgt aus: Schuldenentwicklung

Rücklagenentwicklung

01.01.2012

27.605.285,39 Euro

3.210.970,14 Euro

31.12.2012

28.345.929,59 Euro

6.455.168,09 Euro

Der Landkreis Heidenheim liegt mit der Verschuldung von 217 Euro/EW deutlich über dem Landesdurchschnitt von 162 Euro/EW. Eine Reduzierung der Verschuldung ist künftig von besonderer Bedeutung. Das Regierungspräsidium rät als Aufsichtsbehörde, deshalb den Kurs der strikten Sparsamkeit konsequent beizubehalten.

Schulden Kernhaushalt der Landkreise je Einwohner zum 31.12.2012 357 360 310

265

260 194

210 154

160 110

124

131

HN

LB

162

199

201

217

228

BB

HDH

SHA

169

93

60 WN

20

AA

Land TBB BW

Rgb. KÜN Stgt.

GP

ES

Landkreis Heidenheim

2.2.

Haushaltsjahr 2013 (doppisch)

Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2013 ist die vom Kreistag am 17.12.2012 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, deren Gesetzmäßigkeit das Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 06.02.2013 bestätigte und die genehmigungspflichtigen Teile bewilligte. Der Hebesatz für die Kreisumlage wurde auf 35,5%-Punkte festgesetzt und konnte gegenüber 2012 um 1,0%-Punkte reduziert werden. Das Aufkommen liegt bei 49,24 Mio. Euro. Der Landkreis Heidenheim hat zum 01.01.2013 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) eingeführt und damit sein Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt. Nach der Neufassung des § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Kreistag unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele in den Teilhaushalten und im Gesamthaushalt) zu unterrichten. In der Sitzung am 22.04.2013 wurde der Verwaltungsausschuss mündlich über die finanzielle Entwicklung im 1. Quartal 2013 informiert. Mit DS 058/2013 erhielten der Verwaltungsausschuss und der Kreistag im Juli 2013 den ersten doppischen Zwischenbericht. Nach derzeitigen Hochrechnungen entwickelt sich der Ergebnishaushalt wie folgt: Erträge •

Ausgleichsleistung Land (Hartz IV)

+ 392.000 Euro



Gebühren UVB und Verwaltungsgebühren

+ 650.000 Euro



Soziallastenausgleich nach § 21 und § 22 FAG

+ 211.000 Euro



Leistungsbeteiligung Bund für Grundsicherung (SGB II)

- 243.000 Euro



Sonstige Transfererträge

+ 820.000 Euro



Kostenerstattung Asylbewerber

+ 620.000 Euro



Sonstige Erträge Gesamt

+ 55.000 Euro + 2.505.000 Euro

Aufwendungen •

Sach- und Dienstleistungen

+ 602.000 Euro



Hilfe zur Gesundheit

+ 132.000 Euro



Hilfe für Asylbewerber

+ 584.500 Euro



Jugendhilfe

- 142.000 Euro



Grundsicherung (SGB II)

- 100.000 Euro

Gesamt

+ 1.076.500 Euro 21

Landkreis Heidenheim

Ergebnishaushalt Steuern und ähnliche Abgaben

Ansatz 2013

Prognose 2013

721.167 €

1.113.578 €

Differenz Bemerkungen 392.411 €

Ausgleichsleistung Land (Hartz IV)

Schlüsselzuweisungen, FAG-Zuweisungen, Gebühren UVB, Soziallastenausgleich, 390.795 € Grunderwerbsteuer, Kreisumlage, Leistungsbeteiligung Bund für Grundsicherung (SGB II)

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

99.961.697 €

100.352.492 €

Sonstige Transfererträge

4.892.300 €

5.712.300 €

820.000 € Sondereffekt BAföG

Öffentlich-rechtliche Entgelte

1.447.800 €

1.697.800 €

250.000 € Verwaltungsgebühren

347.400 €

347.400 €

0€

12.080.230 €

12.700.230 €

620.000 €

Zinsen und ähnliche Erträge

89.500 €

89.500 €

0€

Sonstige ordentliche Erträge

884.100 €

915.933 €

120.424.194 €

122.929.233 €

2.505.039 €

19.292.100 €

19.292.100 €

0€

Versorgungsaufwendungen

6.791.300 €

6.791.300 €

0€

Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen

9.776.205 €

10.378.205 €

602.000 €

Planmäßige Abschreibungen

2.405.279 €

2.405.279 €

0€

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

1.164.683 €

1.164.683 €

0€

Transferaufwendungen

55.998.410 €

56.572.910 €

Hilfe zur Gesundheit, 574.500 € Hilfe für Asylbewerber, Jugendhilfe

Sonstige ordentliche Aufwendungen

22.166.747 €

22.066.747 €

-100.000 € Grundsicherung SGB II

117.594.724 €

118.671.224 €

1.076.500 €

2.829.470 €

4.258.009 €

1.428.539 €

Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Ordentliche Erträge Personalaufwendungen

Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis

Kostenerstattung Asylbewerber

31.833 € Bürgschaften Klinikum

Strom, Gas, Winterdienst, Gemeinschaftsunterkünfte

Die ordentlichen Erträge steigen gegenüber dem Ansatz 2013 um rd. 2,8 Mio. Euro. Durch Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro.

22

Landkreis Heidenheim

Steuern und ähnliche Abgaben Ausgleichsleistungen Land (Hartz IV) Das Land gibt die Nettoentlastung des Landeshaushalts durch den Wegfall des Wohngelds für Arbeitslosengeld II-Empfänger an die Stadt- und Landkreise weiter. Berechnungsgrundlage sind die Anteile der Kreise an den Gesamtausgaben für Unterkunft und Heizung. Die Höhe der Entlastungsbeträge wird nachträglich für das vorangegangene Jahr berechnet und festgesetzt. Bis zur endgültigen Festsetzung erhalten die Stadt- und Landkreise Abschlagszahlungen. Die Abrechnung für 2012 ergab eine Nachzahlung an den Landkreis Heidenheim von rd. 377.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Abschlagszahlung für das laufende Jahr erhöht sich der Erstattungsbetrag des Landes gegenüber der Planung um 392.411 Euro. Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen Schlüsselzuweisungen / FAG-Zuweisungen / Soziallastenausgleich Aus der Mai-Steuerschätzung 2013 ergeben sich keine Änderungen. Die Zuweisungen entsprechen den Beträgen des Haushaltserlasses für das Jahr 2013. Insbesondere der Kopfbetrag nach § 10 Abs. 2 FAG beträgt im laufenden Jahr unverändert 556 Euro. Beim Soziallastenausgleich nach § 21 FAG (Laufende Zuweisungen an die Stadt- und Landkreise zu den örtlichen Sozialhilfelasten) und § 22 FAG (Ausgleich für die Übernahme von Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände) ergeben sich Verbesserungen gegenüber der Planung in Höhe von rd. 211.000 Euro. Gebühren der unteren Verwaltungsbehörde (Gebühren UVB) Die Gebühreneinnahmen entwickeln sich positiv. Mehrerträge ergeben sich im Bereich Vermessungswesen und bei den Baugenehmigungsgebühren. Insgesamt ist mit Verbesserungen in Höhe von rd. 400.000 Euro zu rechnen. Grunderwerbsteuer Aufgrund der überdurchschnittlichen Erträge im Zeitraum Januar 2013 bis April 2013 kann nach der aktuellen Entwicklung davon ausgegangen werden, dass der Planansatz 2013 insgesamt eingehalten werden kann. Leistungsbeteiligung Bund für Grundsicherung (SGB II) Das durch die Bundesregierung eingeleitete Revisionsverfahren zur KdU-Bundesbeteiligung für das Bildungs- und Teilhabepaket (§ 46 Abs. 7 SGB II) ist mittlerweile abgeschlossen. Der Anteil für das Bildungs- und Teilhabepaket beträgt nun 3,7% (Plan 2013: 5,4%). Die Gesamtbeteiligung beläuft sich nun auf 38,1% (Plan 2013: 39,8%). Dadurch ergibt sich eine Verschlechterung für den Haushalt 2013 in Höhe von rd. 243.000 Euro. 23

Landkreis Heidenheim

Sonstige Transfererträge Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bereits in den Jahren 2011 und 2012 erhielt der Landkreis Heidenheim Nachzahlungen aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2009 aus BAföG-Ansprüchen behinderter Schüler bei Internatsunterbringung. Die Abrechnung der tatsächlichen Aufwendungen im Einzelfall führt zu Nachzahlungen für den Landkreis Heidenheim im Jahr 2013 in Höhe von rd. 1,12 Mio. Euro. Jugendhilfe Bei der Produktgruppe 36.30 - allgemeine Förderung junger Menschen und ihrer Familien werden durch rückläufige Kostenbeiträge und sonstige Erstattungen Mindererträge von rd. 250.000 Euro prognostiziert. Bei der Produktgruppe 36.50 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege verschlechtern sich die eingeplanten Transfererträge durch geringere Kosten- bzw. Teilnahmebeiträge um rd. 50.000 Euro. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Bei den Verwaltungsgebühren ergibt sich eine Verbesserung von rd. 250.000 Euro, welche auf Mehrerträge bei der Zulassung und Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen zurückzuführen ist. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Der Landkreis Heidenheim erhält für Flüchtlinge eine pauschale Erstattung des Landes für die Aufwendungen der Unterbringung. Diese belief sich im Jahr 2012 auf jährlich 11.120 Euro und wurde für das Jahr 2013 auf jährlich 12.270 Euro angehoben. Durch die zusätzlich stark gestiegene Anzahl an zugewiesenen Asylbewerbern 2013 errechnet sich gegenüber dem Planansatz eine Erhöhung von rd. 620.000 Euro. Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Planansatz in Höhe von 26,08 Mio. Euro eingehalten werden kann. Zum Jahresabschluss 2013 müssen erstmals auch Lohn- und Gehaltsrückstellungen gebildet werden, die bei der Haushaltsplanung noch nicht eingeplant wurden. Hieraus können sich Änderungen ergeben. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Gegenüber dem Planansatz ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 603.000 Euro, die zum Einen auf einen erhöhten Verbrauch für Strom und Gas sowie höhere Aufwendungen für den Winterdienst und zum Anderen auf die Aufwendungen für die Unterhaltung und 24

Landkreis Heidenheim

Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkünfte zurückzuführen sind. Neben der WaltherWolf-Straße 1 und 3 in Heidenheim werden seit Juni 2013 auch die Forststraße 29 und 31 in Gerstetten und seit September 2013 die Wedelstraße 8 in Herbrechtingen-Bolheim angemietet. Die Aufwendungen für die Neuanmietungen sowie deren Unterhaltung und Bewirtschaftung sind im Planansatz 2013 nicht enthalten. Transferaufwendungen Hilfe zur Gesundheit Bei der Erstattung an Krankenkassen nach § 264 SGB V für die Durchführung der Krankenbehandlung von nicht gesetzlich Versicherten gegen Kostenersatz sind bei der Abrechnung der AOK für das IV. Quartal 2012 außergewöhnlich hohe Kosten mit rd. 217.000 Euro angefallen. Diese werden durch die verspätete bzw. verzögerte Arzneimittelabrechnung aus dem II. und III. Quartal 2012 begründet. Unter Einbeziehung der noch ausstehenden Abrechnung für das III. Quartal 2013 wird eine Überschreitung des Planansatzes von 132.000 Euro prognostiziert. Hilfe für Flüchtlinge und Aussiedler Vom bundesweiten Anstieg der Asylzugänge ist auch der Landkreis Heidenheim betroffen. Es ist davon auszugehen, dass bis Ende des Jahres monatlich zwischen 15 und 20 weitere Personen untergebracht werden müssen. Aufgrund der stark ansteigenden Fallzahlen wird von Mehraufwendungen in Höhe von 584.500 Euro (ohne Unterbringung) ausgegangen. Im Jahr 2012 wurden zum Vergleich durchschnittlich 7,8 Personen pro Monat untergebracht. Jugendhilfe Nach aktueller Hochrechnung erhöhen sich die Aufwendungen der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit Kindern gemäß § 19 SGB VIII und der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen gemäß § 20 SGB VIII um rd. 116.000 Euro. Auch bei den Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder zeichnen sich Mehraufwendungen mit rd. 172.000 Euro ab. Dagegen stehen Verbesserungen bei den Hilfen zur Erziehung mit voraussichtlich rd. 390.000 Euro (gesamt: rd. 142.000 Euro). Sonstige ordentliche Aufwendungen Bei den laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) werden Minderaufwendungen von 120.000 Euro und bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe von 62.000 Euro erwartet. Dagegen werden bei den einmaligen Leistungen für Unterkunft, Heizung, Wohnungsausstattung und Bekleidung Mehraufwendungen von rd. 82.000 Euro prognostiziert, so dass sich eine Verbesserung von rd. 100.000 Euro ergibt.

25

Landkreis Heidenheim

Schlüsselprodukte Bereits mit dem ersten Haushalt hat der Landkreis Heidenheim Schlüsselprodukte mit Zielen, Maßnahmen und Kennzahlen festgelegt. Die Kennzahlen haben sich wie folgt entwickelt:

31.10.01

Hilfe zur Pflege

Einheit

K01.01 K02.01

Prüfquote Beratungsquote

Prozent Prozent

31.10.02

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Erreichung der kurzfristigen Hilfeziele Verselbständigungsquote

K01.01 K02.01 31.20.01

K01.01 K01.02

36.30.03

K01.01 K02.01 K03.01

Ansatz Quartal Quartal 2013 2/2013 1/2013 90,00% 60,00% 63,30% 3,00% 1,59% 1,30%

Quartal 4/2012 84,50% 2,70%

Einheit

Ansatz 2013

Quartal 2/2013

Quartal 1/2013

Quartal 4/2012

Prozent

62,00%

56,82%

56,27%

60,75%

0,514

0,459

0,423

0,427

Leistungen für Unterkunft Einheit und Heizung Anteil Bedarfsgemeinschaften mit Überschreitung der angemessenen Prozent Miete (inkl. Ermessen) Durchschnittliche Abweichung Euro von der angemessenen Miete

Ansatz 2013

Quartal 2/2013

Quartal 1/2013

28,80%

28,53%

29,31%

30,50%

64,80 €

65,69 €

66,78 €

70,59 €

Individuelle Hilfen für junge Menschen durchschnittliche Laufzeit pro Fall Tagesgruppenkoeffizient Vollzeitpflegequote

Ansatz Quartal Quartal Ergebnis 2013 2/2013 1/2013 2012 21,00 17,57 19,75 19,73 2,70 4,17 4,03 4,28 65,00% 61,21% 61,82% 58,94%

Einheit

Monate Prozent

Quartal 4/2012

Die Erläuterung zur Entwicklung erfolgt mit den Vorberichten zu den Haushaltsplanberatungen 2014 in den Ausschüssen. Finanzrechnung Die geplanten Investitionen in Höhe von rd. 6,0 Mio. Euro werden voraussichtlich planmäßig ablaufen. Auszahlungen wurden bislang in Höhe von rd. 3,5 Mio. Euro angewiesen. Kurzfristige Liquiditätsengpässe werden über Kassenkredite abgedeckt. Die im Haushaltsplan 2013 veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro soll im 4. Quartal 2013 erfolgen.

Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (Liquidität) in Höhe von - 1.323.804 Euro beträgt zum Ende des Kalenderjahres durch die Verbesserung im Ergebnishaushalt nach derzeitigen Hochrechnungen 113.750 Euro.

26

Landkreis Heidenheim

3.

Haushaltsjahr 2014

3.1.

Allgemeines

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft haben im Benehmen mit dem Kultusministerium auf der Grundlage der Mai-Steuerschätzung am 17. Juni 2013 die Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2014 (Haushaltserlass 2014) mitgeteilt.

3.2.

Ausgangslage

Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, die wiederum die Ergebnisse der 142. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 06. bis 08. Mai 2013 berücksichtigen. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt sich nicht zuletzt die gute Verfassung des Arbeitsmarktes mit einem historischen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen wider. Insgesamt können die Landkreise in BadenWürttemberg mit Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft in einer Größenordnung von rund 1 Mrd. Euro rechnen. Beim Landkreis Heidenheim ergibt sich bei einem Kopfbetrag von 587 Euro (2012: 556 Euro) eine Verbesserung von 4,7 Mio. Euro. Bei den Einwohnerzahlen wurden die Zahlen des Zensus 2011 entsprechend der Regelung in § 39 Abs. 36 FAG berücksichtigt. Danach wird im Jahr 2014 die vom Statistischen Landesamt auf der Grundlage der Volkszählung 1987 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2012 zu 50% und die auf der Grundlage des Zensus 2011 weitergeführte Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni 2013 zu 50 Prozent berücksichtigt. Die vorläufigen Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden aller Landkreise in Baden-Württemberg erhöhen sich um 6% auf 10.149 Mio. Euro bzw. 1.156 Euro je Einwohner. Nach einer Steigerung im Jahr 2012 um 3,7% und einer Erhöhung in 2013 um 10,1% haben sich die Steuereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2012 als Basis für das Jahr 2014 erneut erhöht. 30 Landkreise können mit einer Verbesserung rechnen, bei 5 Landkreisen ist eine Verminderung zu verzeichnen. Zu den „Verlierern“ gehören neben dem Bodenseekreis und dem Landkreis Böblingen auch der Alb-Donau-Kreis (- 5%), der Ostalbkreis (- 3%) und der Landkreis Heidenheim (- 5%).

27

Landkreis Heidenheim

Steuerkraftsummen 14

150 143% Gemeinden BW

140 136%

133%

Gemeinden Landkreis HDH

12 Mrd. Euro

143% 137%

130

11

120

10

110

Mio. Euro

13

100% 9

100

8

90

7

80 2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Heidenheim hat sich wie aus der Grafik ersichtlich ist, nicht entsprechend dem Landestrend entwickelt. Nach Rückgängen in den Jahren 2011 (- 4,33%) und 2012 (- 2,70%) konnte der Landkreis Heidenheim zwar im Jahr 2013 vom wirtschaftlichen Aufschwung in 2011 profitieren, muss jedoch im Jahr 2014 einen Rückgang in Höhe von 5% hinnehmen. Bei gleich bleibendem Hebesatz von 35,5%-Punke würde dies Mindereinnahmen in Höhe von rd. 2,4 Mio. Euro (1,8%Punkte Kreisumlage) bedeuten.

Die finanzielle Lage des Landkreises Heidenheim hat sich für das Jahr 2014 durch die hohen Schlüsselzuweisungen zwar etwas stabilisiert, von einer Entspannung kann mit Blick in die Zukunft noch nicht ausgegangen werden. Durch die weit über dem Landesdurchschnitt liegende Verschuldung ist die Frage der Liquidität für den Landkreis Heidenheim von größter Wichtigkeit. Angestrebtes Ziel für den Haushalt 2014 ist deshalb zur Verbesserung eine Reduzierung der Schulden. Nach § 89 Abs. 1 GemO hat der Landkreis stets auf eine ausreichende Liquidität zu achten. Liquidität ist die Fähigkeit einer Kommune, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die Liquidität stellt ab auf das Verhältnis von Einzahlungen und Auszahlungen. Im NHKR wird die Liquiditätslage im Finanzhaushalt/-rechnung dargestellt. Die Liquidität verringert sich im Planungszeitraum 2014 um 0,5 Mio. Euro (bei 35,5%Punkten Kreisumlage). Nur durch den bisher positiven Jahresverlauf 2013 (Sondereffekt: BAföG-Nachzahlung) verbessert sich das Ergebnis der Finanzrechnung auf derzeit 113.500 Euro. Im Sinne einer soliden Finanzsteuerung sollte eine Mindestliquidität aufrecht erhalten werden, um die Zahlungsfähigkeit des Landkreises zu gewährleisten. Die Liquidität zum 31.12.2014 beträgt voraussichtlich nur knapp 1,2 Mio. Euro und liegt damit weit unter der früheren kameralen Mindestrücklage (rd. 2,1 Mio. Euro). 28

Landkreis Heidenheim

3.3.

Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität

Finanzhaushalt 2013 2014 Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR 1

1

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn

2

+

Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn

3

-

Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn

4

=

verfügbare liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn

5

-

Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre

6

Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen + Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr

7

= voraussichtliche Liquidität am Jahresanfang

8 9

+/-

veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 22 GemHVO)

= voraussichtliche Liquidität zum Jahresende

EUR 2

4.152.911

4.152.911

-2.556.374

1.710.287

113.750

-511.057

1.710.287 1.199.230

29

Landkreis Heidenheim

3.4.

Eckdaten des Haushalts 2014

Der Haushalt 2014 wird von folgenden Eckpunkten geprägt: •

Die Schlüsselzuweisungen steigen aufgrund der höheren Steuereinnahmen und der Erhöhung des Kopfbetrages von 556 Euro im Jahr 2013 auf 587 Euro im Jahr 2014 um 4.704.039 Euro auf 20.251.502 Euro.



Mehrerträge in Höhe von 1.636.144 Euro ergeben sich durch die hohen Sozialaufwendungen im Soziallastenausgleich nach § 21 und § 22 FAG.



Der Planansatz 2014 für das Grunderwerbsteueraufkommen wurde nach der aktuellen Entwicklung um 300.000 Euro auf 3.600.000 Euro reduziert.



Der Personalaufwand erhöht sich um 792.150 Euro auf 26.875.550 Euro.



Die Nettotransferaufwendungen im Produktbereich 31 - Soziale Hilfen belaufen sich auf 36.431.240 Euro (+ 1.820.660 Euro).



Die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) beträgt 100% bzw. 6.614.000 Euro.



Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II ergibt sich hauptursächlich durch die niedrigere Beteiligung des Bundes ein Mehraufwand in Höhe von 562.000 Euro.



Die Nettotransferaufwendungen im Produktbereich 36 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe belaufen sich auf 11.625.980 Euro (+ 896.807 Euro).



Der Haushaltsplan 2014 beinhaltet einen Kreisumlagehebesatz von 35,50%-Punkten. Die Städte und Gemeinden des Landkreises werden dadurch um 2.367.115 Euro entlastet.



30

Der Schuldenstand entwickelt sich wie folgt: 01.01.2014

28.410.470,55 Euro

31.12.2014

27.344.470,51 Euro

Landkreis Heidenheim Plan 2014

Plan 2013 Veränderung

Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge

125.500.798 € 120.424.194 €

5.076.604 €

Ordentliche Aufwendungen

121.703.976 € 117.594.724 €

4.109.252 €

Ordentliches Ergebnis

3.796.822 €

2.829.470 €

967.352 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

389.175 €

69.100 €

320.075 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.557.100 €

5.968.600 €

-411.500 €

Kreditermächtigung

3.985.265 €

2.477.296 €

1.507.969 €

Tilgung von Krediten (inkl. Umschuldung)

5.051.265 €

2.504.505 €

2.546.760 €

-511.057 €

-1.323.804 €

812.747 €

837.346 €

721.167 €

116.179 €

20.251.502 €

15.547.463 €

4.704.039 €

968.050 €

961.300 €

6.750 €

Sachkostenbeiträge § 17 FAG

3.177.356 €

3.173.759 €

3.597 €

Zuweisung Bund für Grundsicherung (SGB XII)

6.614.000 €

4.863.000 €

1.751.000 €

100,00%

75,00%

25,00%

4.185.000 €

4.704.000 €

-519.000 €

35,30%

39,80%

-4,50%

Pauschale Land für Asylbewerber

1.766.880 €

780.000 €

986.880 €

Soziallastenausgleich § 21 FAG

1.478.526 €

857.663 €

620.863 €

Soziallastenausgleich § 22 FAG

3.329.708 €

2.314.427 €

1.015.281 €

Grunderwerbsteuer

3.600.000 €

3.900.000 €

-300.000 €

46.874.489 €

49.241.606 €

-2.367.117 €

35,50%

35,50%

0,00%

26.875.550 €

26.083.400 €

792.150 €

1.059.500 €

996.600 €

62.900 €

Nettotransferaufwand Soziale Hilfen

36.431.240 €

34.610.580 €

1.820.660 €

Leistungen Grundsicherung (SGB II)

12.682.000 €

12.639.000 €

43.000 €

Nettotransferaufwand Jugendhilfe

11.625.980 €

10.729.173 €

896.807 €

4.037.946 €

3.373.666 €

664.280 €

499.848 €

486.391 €

13.457 €

28.410.471 €

28.345.930 €

64.541 €

Finanzhaushalt

Veränderung Liquidität Ausgleichsleistungen Land (Hartz IV) Schlüsselzuweisungen Gebühren der unteren Verwaltungsbehörde

Anteil an den Nettoausgaben Beteiligung Bund für Grundsicherung (SGB II) Anteil

Kreisumlageaufkommen Kreisumlagehebesatz Personalaufwand Budgets der Schulen

Finanzausgleichsumlage Umlage KVJS Schuldenstand zum 01.01. des Jahres

31

Landkreis Heidenheim

Haushaltsplan 2014 Ergebnishaushalt Erträge insgesamt 125,50 Mio. Euro

Schlüsselzuweisungen vom Land 16,14%

sonstige Zuweisungen, Umlagen und Auflösungen 27,81%

32

Grunderwerbsteuer 2,87%

Steuern und sonstige Erträge 2,87%

Transfererträge und Kostenerstattungen 12,96%

Kreisumlage 37,35%

Landkreis Heidenheim

Haushaltsplan 2014 Ergebnishaushalt Erträge insgesamt 125,50 Mio. Euro

THH 2 Ordnung 2,06%

THH 3 Bildung 7,14%

THH 4 Soziales 16,10%

THH 5 Jugend 1,95%

THH 6 Infrastruktur und Umwelt 6,42%

THH 1 Steuerung und Finanzen 66,33%

33

Landkreis Heidenheim

Haushaltsplan 2014 Ergebnishaushalt Aufwendungen insgesamt 121,70 Mio. Euro

Personal- und Versorgungsaufwendungen 22,08%

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6,99%

Planmäßige Abschreibungen 2,10%

Transferaufwendungen 49,21%

34

Zinsen und sonstige Aufwendungen 19,62%

Landkreis Heidenheim

Haushaltsplan 2014 Ergebnishaushalt Aufwendungen insgesamt 121,70 Mio. Euro

THH 5 Jugend 13,76%

THH 6 Infrastruktur und Umwelt 12,34%

THH 1 Steuerung und Finanzen 16,15% THH 2 Ordnung 3,58%

THH 3 Bildung 6,27% THH 4 Soziales 47,90%

35

Landkreis Heidenheim

4.

Erläuterungen zu den Teilhaushalten

4.1.

Steuerung und Finanzen (THH 1)

Der Teilhaushalt 1 umfasst Erträge und Aufwendungen derjenigen Bereiche, die Steuerungsund Serviceleistungen für die gesamte Verwaltung erbringen. Darüber hinaus werden die Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen, Grunderwerbsteuer, Umlagen für die Eingliederung der unteren Verwaltungsbehörden und der Sonderbehörden, FAG-Umlage, Status-quo-Ausgleich), die Umlage an den Kommunalverband Jugend und Soziales in Baden-Württemberg (KVJS) und die Kreisumlage gebucht. Auf die Anlage 11 zum Haushaltsplan wird verwiesen. Zudem werden in diesem Teilhaushalt die Zinserträge und -aufwendungen veranschlagt.

4.2.

Ordnung (THH 2)

Der Teilhaushalt umfasst den Aufgabenbereich des Dezernats 4 - Ordnung und Gesundheit. In der Produktgruppe 4110 werden die Finanzbeziehungen zu den Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH veranschlagt.

4.3.

Bildung (THH 3)

Im Teilhaushalt 3 werden die Aufgaben des Landkreises als Schulträger dargestellt. Es sind somit alle Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb der Sonderschulen und der beruflichen Schulen anfallen veranschlagt. Außerdem befinden sich in diesem Bereich auch die Aufwendungen für die Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen wozu die Schülerbeförderung zählt. Unter die sonstigen schulischen Aufgaben und Einrichtungen zählen u. a. das Kreismedienzentrum und die Bildungsregion. Darüber hinaus werden in diesem Teilhaushalt die Erträge und Aufwendungen des Kreisarchivs und der Zuschuss an den Jungen Kammerchor Ostwürttemberg veranschlagt.

4.4.

Soziales (THH 4)

Der Teilhaushalt 4 umfasst die Sozialen Hilfen sowie das Schwerbehindertenrecht und das soziale Entschädigungsrecht. Enthalten sind neben den Transferaufwendungen auch die Personal- und Sachaufwendungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf die Ausführungen zu den Sozialen Hilfen (Nr. 7.2) wird verwiesen.

4.5.

Jugend (THH 5)

Im Teilhaushalt 5 werden die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachaufwendungen des Produktbereichs 36 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe dargestellt (siehe auch Ausführungen zu Nr. 7.3). 36

Landkreis Heidenheim

4.6.

Infrastruktur und Umwelt (THH 6)

Im Teilhaushalt 6 sind überwiegend die Erträge und Aufwendungen der Fachbereiche des Dezernats 1 dargestellt. Es werden somit die finanziellen Auswirkungen der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und des ÖPNV sowie die Bereiche des Vermessungswesens, der Landwirtschaft, des Baurechts und der Forstwirtschaft dargestellt. Hinzu kommt der Produktbereich Wirtschaft und Tourismus, dessen Aufgaben im Stabsbereich 01 wahrgenommen werden.

5.

Erläuterungen zu den Aufwandskonten

5.1.

Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anlage 2)

Für 2014 ergibt sich ein Brutto-Personalaufwand in Höhe von 26.875.550 Euro. Die Mehraufwendungen im Personaletat 2014 in Höhe von 792.150 Euro (992.150 Euro abzüglich einer pauschalen Einsparung in Höhe von 200.000 Euro) entstehen im Wesentlichen durch Tarifsteigerungen im Beschäftigtenbereich und der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Beamtenbereich, strukturelle Veränderungen und durch den erforderlichen Personalmehrbedarf. 28,000

Personalaufwand (brutto) in Mio. Euro

26,876 26,083

26,000

24,906

24,000

23,511

23,680

2009

2010

24,159

21,586

22,000 20,237

20,685

21,005

20,000 18,000 16,000 2005

2006

2007

2008

2011

2012

Plan 2013 Plan 2014

Im Beschäftigtenbereich läuft der aktuelle Tarifvertrag am 28. Februar 2014 aus. Eingeplant ist für 2014 eine lineare Erhöhung von 2,0%. Der Landtag hat am 10. Juli 2013 das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2013/2014 beschlossen. Demnach wird der Tarifabschluss TV-L 2013/2014 zeitverzögert auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen. Die Verzögerung beträgt für die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 sechs Monate, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 neun Monate und für die restlichen Besoldungsgruppen ab A 12 zwölf Monate. 37

Landkreis Heidenheim

Daraus ergaben und ergeben sich folgende Besoldungsanpassungen: Besoldungsgruppen A 5 bis A 9: Besoldungsanpassung zum 01.07.2013 um 2,45% und zum 01.07.2014 um 2,75%. Besoldungsgruppen A 10 und A 11: Besoldungsanpassung zum 01.10.2013 um 2,45% und zum 01.10.2014 um 2,75%. Besoldungsgruppen ab A 12: Besoldungsanpassung zum 01.01.2014 um 2,45% und zum 01.01.2015 um 2,75%. Auf die Erläuterungen zu den Personal- und Versorgungsaufwendungen (Anlage 2) wird verwiesen. Dem Haushaltplan ist ein aktueller Stellenplan als Anlage 1 beigefügt. Es sind die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellen mit Ausnahme von Beförderungen und Höhergruppierungen, die sich aus der Fortschreibung der Stellenbewertungen ergeben, enthalten. Im Stellenplan 2014 sind insgesamt 495,92 Stellen für das Landratsamt ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 1,67 Stellen mehr. Nach dem aktuellen Stand der Personalbedarfsplanung können mittelfristig aufgrund altersbedingter Fluktuation Planstellen gestrichen werden (hauptsächlich in den eingegliederten staatlichen Aufgabenbereichen), wobei Stellenneuschaffungen für neue Aufgaben und steigende Fallzahlen gegen gerechnet werden müssen. Auf die Erläuterungen zum Stellenplan wird verwiesen.

5.2.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen reduzieren sich von rd. 9,78 Mio. Euro auf rd. 8,51 Mio. Euro. Bereinigt um das Sachkonto „Verrechnung Gemeinschaftsaufwand“ (geänderte Verbuchung 2014) ergeben sich folgende Planansätze:

Summe lt. Anlage 15

Plan 2014

Plan 2013

8.507.605 €

9.776.205 €

abzgl. Verrechnung Gemeinschaftsaufwand Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (korrigiert)

-2.051.000 € 8.507.605 €

7.725.205 €

Die Aufwendungen steigen demnach um 782.400 Euro bzw. 10%.

Nachfolgend werden die Konten Bewirtschaftung sowie Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Software und Aufwendungen Fremdunternehmen näher erläutert:

38

Landkreis Heidenheim

Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Sachkonto Bezeichnung

Plan 2014

Plan 2013

Differenz

42410100

Strom

513.950 €

482.000 €

31.950 €

42410200

Gas

630.100 €

517.500 €

112.600 €

42420000

Wasser/Abwasser

156.000 €

99.500 €

56.500 €

42440000

Aufwand für Abfallbeseitigung

67.800 €

60.000 €

7.800 €

42450100

Fremdreinigung

468.200 €

413.000 €

55.200 €

42490000

Sonstige Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

191.825 €

205.425 €

-13.600 €

2.027.875 €

1.777.425 €

250.450 €

Summe

Die Mehraufwendungen ergeben sich aus folgenden Gründen: Neuanmietung der Gemeinschaftsunterkünfte in Gerstetten, Bolheim, Sontheim/Brenz Weitere Fremdvergaben (Reinigung Erweiterungsbau, Berufsschulzentrum, EB HDH) Betriebskosten Erweiterungsbau ab 2. Halbjahr 2014 Betriebskosten Brenzstraße für das ganze Jahr 2014

Sachkonto Bezeichnung

42110000

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Plan 2014

Plan 2013

Differenz

1.012.250 €

879.000 €

133.250 €

Neben den jährlichen Unterhaltungskosten und kleineren Instandsetzungsmaßnahmen sind folgende Projekte mit Kosten > 10.000 Euro geplant: Straßenstützpunkt in Gussenstadt: Dachsanierung Asbest

32.000 Euro

Schulkindergarten: Erneuerung Kinderküche

10.000 Euro

Sonderschule für Sprachbehinderte: Erneuerung Linoleumböden

10.000 Euro

Gebäude Technische Schule: Renovierung Werkstattgebäude

50.000 Euro

Waldstraße 7: Brandschutzmaßnahmen (Restfinanzierung)

15.000 Euro

Landkreissporthalle:

abgehängte Decken und Beleuchtung

15.000 Euro

Sanierung Träger Haupteingang

20.000 Euro

Sanierung Dachvorsprung Holzkonstruktion

25.000 Euro

Austausch defekte Glaselemente

50.000 Euro

Austausch schadhafte Bodenbeläge

20.000 Euro

Berufsschulzentrum: Verwaltungsgebäude:

Umbau Haus B - UG mit Funktionsräumen

350.000 Euro

Verlegung Gasleitung

10.000 Euro

Sanierung Kfz-Zulassungsstelle

40.000 Euro

Teppichboden Haus C

10.000 Euro

39

Landkreis Heidenheim

Sachkonto Bezeichnung

42210000

Unterhaltung des beweglichen Vermögens

Plan 2014

Plan 2013

Differenz

510.870 €

358.500 €

152.370 €

Unter diesem Sachkonto werden sämtliche Wartungsverträge und Nutzungskosten veranschlagt. Mehraufwendungen ergeben sich vor allem im Bereich der Informationstechnik (zahlreiche neue Verfahren und Programme). Allein durch die Einführung und Pflege eines Geoinformationssystems entstehen Kosten in Höhe von rd. 22.000 Euro. Darüber hinaus wurden bei den Schulen Wartungsverträge (68.000 Euro) bislang beim Sachkonto „Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern“ veranschlagt und gebucht. Eine Korrektur findet in der Rechnung bereits 2013 und bei den Planzahlen 2014 statt. Die Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter verringern sich entsprechend.

Sachkonto Bezeichnung

Plan 2014

Plan 2013

Differenz

42720100

393.700 €

262.500 €

131.200 €

Software

Die Mehraufwendungen sind v. a. auf folgende Maßnahmen zurückzuführen: Weiterentwicklung DVV-Personal

15.000 Euro

(Einführung weiterer Module: Organisationsmanagement, Personalkostenplanung sowie digitale Personalakte) Releasewechsel SAP

35.000 Euro

Weiterentwicklung ProFIS (Controlling Jugend und Soziales)

15.000 Euro

SoJuHKR

15.000 Euro

Schulen

84.200 Euro

Auch hier ergeben sich Verschiebungen bei den Schulen. Die Softwarekosten wurden bislang nicht auf ein separates Konto gebucht. Eine Korrektur findet in der Rechnung bereits 2013 und bei den Planzahlen 2014 statt. Die Aufwendungen für Lernmittel reduzieren sich entsprechend um rd. 60.000 Euro.

Sachkonto Bezeichnung

Plan 2014

Plan 2013

Differenz

42910100

180.000 €

140.000 €

40.000 €

Aufwendungen Fremdunternehmen

Bei diesem Konto werden nach wie vor nur die Aufwendungen für Fremdunternehmen im Bereich Unterhaltung der Straßen (Winterdienst) veranschlagt. Diese belaufen sich im Jahr 2014 auf 180.000 Euro (Vorjahr: 140.000 Euro). Für die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch Dritte waren Kosten in Höhe von 160.000 Euro vorgesehen, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gestrichen wurden. 40

Landkreis Heidenheim

5.3.

Planmäßige Abschreibungen und Auflösungen

Vermögensgegenstände, die eine längere Nutzungsdauer als ein Jahr haben, werden abgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die geplante Nutzungsdauer verteilt und als Aufwand pro Jahr in der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Diese planmäßigen Abschreibungen zählen zum ordentlichen Ergebnis und sind damit für den Haushaltsausgleich relevant. Im Jahr 2014 wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt 2.556.467 Euro veranschlagt.

Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden in der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen und entlasten durch ihre Auflösung (entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände) das ordentliche Ergebnis. Veranschlagt wurden 630.421 Euro.

Somit betragen die Nettoabschreibungen im Haushaltsplanentwurf 2014 1.926.046 Euro (Vorjahr: 1.773.435 Euro). Die Mindestzuführung in der kameralen Form beliefe sich auf rd. 2,5 Mio. Euro, so dass sich daraus eine Entlastung für den Ergebnishaushalt - jedoch nicht für den Finanzhaushalt - ergibt. Im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz werden die für die Haushaltsplanung herangezogenen Bilanzwerte überarbeitet und durch den Kreistag festgelegt.

5.4.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Siehe Erläuterungen zum Produktgruppe 6120.

5.5.

Transferaufwendungen

Sonstige Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV (Sachkonto 43100002) Mehraufwendungen in Höhe von 41.000 Euro ergeben sich aufgrund der beschlossenen Verbesserung des Bedienungsangebots im ÖPNV zwischen Niederstotzingen und dem Teilort Stetten. Tarifverbund (Sachkonto 43100003) Das Defizit 2013 wird wegen der Fahrgastrückgänge deutlich höher sein als geplant. Auf Beschluss des Kreistags ist neben den Kostensteigerungen nur ein Teil der Mindereinnahmen durch Fahrgastrückgänge auf die Fahrpreise umgelegt worden. Für den Haushaltsplan 2014 wurden deshalb höhere Aufwendungen eingeplant, um die Differenz aus 2013 und die voraussichtlichen Fahrgastrückgänge 2014 auszugleichen. Eine Reduzierung dieses Ansatzes hätte zur Folge, dass die Tarife erneut über die reine Kostensteigerung hinaus angehoben werden müssten. Dadurch steigt das Risiko, noch mehr Fahrgäste zu verlieren. 41

Landkreis Heidenheim

Zuschüsse an private Unternehmen (Sachkonto 43170000) Darin enthalten sind die Kosten für das Landesarbeitsprogramm „Gute und sichere Arbeit“ in Höhe von 72.000 Euro und 80.000 Euro für die Umsetzung der Bürgerarbeit beim Jobcenter Heidenheim. Zuschüsse an Verbände und Vereine (Sachkonto 43180000, Anlage 14) Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich beim Nettoaufwand eine Erhöhung von rd. 36.000 Euro. Ursächlich hierfür ist der Zuschuss an den Verein für Jugendhilfe für die Schulsozialarbeit. Eine Neukonzeption wurde im Jugendhilfeausschuss sowie im Kreistag im Frühjahr 2013 verabschiedet. Dadurch wird es ermöglicht, dass Angebot der „Schulsozialarbeit“ für alle öffentlichen Schulformen und -arten - außer den Sonder- und Förderschulen - ab 01.09.2014 zu öffnen und durch ein differenziertes Förderungsverfahren die finanzielle Unterstützung besonders den Kommunen zu gute kommen zu lassen, an denen sich die Schülerzahlen konzentrieren. Bis zum 30.09.2013 sind aus den Kommunen des Landkreises bislang zusätzliche Anträge im Umfang von insgesamt 5,65 Personalstellen für „Schulsozialarbeit“ eingegangen. Ferner beabsichtigt auch der Landkreis selbst 2 Vollzeitkräfte für Schulsozialarbeit an der Technischen Schule und dem Berufsschulzentrum einzusetzen. Unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Kreisgremien dem Förderungsbedarf für die personelle Erweiterung zustimmen, wird sich die Anzahl der Stellen für Schulsozialarbeit von bislang 9,35 Stellen auf 17,00 Stellen ab September 2014 erhöhen. Der finanzielle Mittelbedarf wurde bereits im Haushalt 2014 berücksichtigt. Der Zuschuss an den Landschaftserhaltungsverband wurde erneut mit 60.000 Euro veranschlagt. Die Beteiligung an Einzelprojekten im Tourismusbereich beläuft sich wie im Jahr 2013 auf 25.000 Euro. Auf die Anlage 14 wird verwiesen. Der vom Kreistag für zehn Jahre beschlossene Betriebskostenzuschuss für den Archäopark Vogelherd in Höhe von 10.000 Euro wird beim Sachkonto 43120000 - Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände veranschlagt. Er gehört damit zu den Transferaufwendungen, wird aber nicht in der Anlage 14 ausgewiesen. Für die Sachkonten 4331* - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen und 4332* - Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen wird auf die Erläuterungen zu den Produktbereichen 31 und 36 verwiesen. Die Finanzausgleichsumlage (43710000) und die KVJS-Umlage (43720000) werden bei der Produktgruppe 6110 näher beschrieben.

42

Landkreis Heidenheim

5.6.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine (Anlage 12) Die Gesamtsumme erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 17.207 Euro. Ursächlich hierfür sind die Erhöhungen im Bereich des Tourismus. Der Landkreis Heidenheim ist seit vielen Jahren Mitglied im Tourismusverband Schwäbische Alb (SAT). Im Jahr 2009 wurde im Entwicklungskonzept für Freizeit und Tourismus im Landkreis Heidenheim das klare Bekenntnis zur Reisedestination Schwäbische Alb bekräftigt. Seit dem Wechsel in der Geschäftsführung im April 2011 wird konsequent an der Umsetzung eines neuen Strategiekonzeptes zur Verbesserung der Marktposition gearbeitet. Dies erfordert die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel für das Marketing (Produktentwicklung und Kommunikation). Aus diesem Grund wurde in der Mitgliederversammlung des SAT am 05.12.2012 die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge der Landkreise beschlossen. Für den Landkreis Heidenheim bedeutet dies eine Beitragserhöhung auf 32.200 Euro. Die Aufwendungen für den GeoPark erhöhen sich um 5.000 Euro auf 14.000 Euro. Neu veranschlagt wurde im Bereich Wirtschaftsförderung der Mitgliedsbeitrag für das Landesnetzwerk Logistik in Höhe von 1.000 Euro. Geschäftsausgaben (Sachkonto 44310500) Die Mehraufwendungen in Höhe von 347.714 Euro ergeben sich wie folgt: Organisationsuntersuchung

+ 40.000 Euro

Umzüge im Jahr 2014

+ 70.000 Euro

Umsetzung Projekte im Bereich Tourismus

+ 223.000 Euro

Erstattungen an Städte und Gemeinden (Sachkonto 44520000) Die Mehraufwendungen in Höhe von 552.500 Euro teilen sich wie folgt auf: Hilfe zur Erziehung (Plan 2013 beim Sachkonto 44521000)

+ 280.000 Euro

Umsetzung Projekte im Bereich Tourismus

+ 280.000 Euro

Den Mehraufwendungen im Bereich Tourismus bei den Geschäftsausgaben und bei den Erstattungen an Städte und Gemeinden stehen Mehrerträge bei den Kostenerstattungen gegenüber. Der Nettoaufwand der einzelnen Projekte stellt sich wie folgt dar: Projekte Tourismus

Erträge Aufwendungen

Nettoaufwand

Wanderwegekonzeption

100.000 €

225.000 €

125.000 €

Projekt Lebendige Brenz

300.000 €

300.000 €

0€

10.000 €

15.000 €

5.000 €

410.000 €

540.000 €

130.000 €

Leitprodukt Rad Summe

43

Landkreis Heidenheim

6.

Erläuterungen zu den Ertragskonten

6.1.

Steuern und ähnliche Abgaben

Einziger Posten bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind die Ausgleichsleistungen Land (Hartz IV). Das Land gibt die Nettoentlastung des Landeshaushalts durch den Wegfall des Wohngelds für Arbeitslosengeld II-Empfänger an die Stadt- und Landkreise weiter. Basis sind jeweils die Be- und Entlastungsbeträge für das vorangegangene Jahr. Der Planansatz 2014 beläuft sich auf 837.346 Euro (+ 116.179 Euro).

6.2.

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

Gebühren der unteren Verwaltungsbehörde (Sachkonto 31310300) Bei den Gebühren der unteren Verwaltungsbehörden ergeben sich folgende Änderungen:

44

THH

Produkt- Bezeichnung gruppe Produkt

Plan 2014

Plan 2013

Kommunalaufsicht Bearbeitung von Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen

500 € 35.000 €

500 € 36.600 €

Vergleich 0€ -1.600 €

THH 1 THH 2

1131 1220

THH 2

1220

Bearbeitung von Gaststättenerlaubnissen Sonstige gewerbliche Erlaubnisse und Überwachungen Heimaufsicht Personen-/Güterbeförderung Bearbeitung von Staatsangehörigkeitswesen Ausländerwesen Behördliche Namensänderungen Betriebskontrollen Probenahmen Überwachung der Fleischhygiene Tiergesundheit und Tierkörperentsorgung Tierarzneimittelüberwachung Tierschutz Schwerbehindertenrecht Soziales Entschädigungsrecht Maßnahmen der Gesundheitspflege Flächen- und grundstücksbezogene Daten und Grundlagen Bauordnung Schornsteinfegerwesen Kreisstraßen Gewässerschutz

10.000 €

16.700 €

-6.700 €

THH 2

1220

5.000 €

16.700 €

-11.700 €

THH 2 THH 2 THH 2

1220 1221 1222

1.500 € 2.000 € 50.000 €

1.500 € 6.000 € 72.500 €

0€ -4.000 € -22.500 €

THH 2 THH 2 THH 2 THH 2 THH 2 THH 2

1222 1223 1226 1226 1226 1226

14.000 € 1.500 € 6.000 € 1.000 € 200.000 € 9.500 €

25.000 € 2.500 € 5.000 € 1.000 € 202.000 € 9.500 €

-11.000 € -1.000 € 1.000 € 0€ -2.000 € 0€

THH 2 THH 2 THH 4 THH 4 THH 4

1226 1226 3710 3720 4140

100 € 500 € 0€ 0€ 48.000 €

100 € 400 € 250 € 50 € 50.000 €

0€ 100 € -250 € -50 € -2.000 €

THH 6

5111

90.000 €

110.000 €

-20.000 €

THH 6 THH 6 THH 6 THH 6

5210 5210 5420 5520

270.000 € 4.000 € 100 € 50.000 €

300.100 € 4.000 € 100 € 55.000 €

-30.100 € 0€ 0€ -5.000 €

Landkreis Heidenheim THH

THH 6 THH 6 THH 6 THH 6

Produktgruppe 5550 5551 5610 5610

THH 6 THH 6

5620 5620

Bezeichnung Produkt Forstbetriebliche Dienstleistungen Landwirtschaft Bodenschutz Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen Technischer Arbeitsschutz Sozialer/Organisatorischer Arbeitsschutz

Summe

Plan 2014 900 € 450 € 0€ 160.700 €

Plan 2013 850 € 450 € 10.000 € 27.200 €

Vergleich 50 € 0€ -10.000 € 133.500 €

1.800 € 4.500 €

1.800 € 4.500 €

0€ 0€

968.050 €

961.300 €

6.750 €

Die Gebühren für Gaststättenerlaubnisse dürfen nach EU-Recht nur noch kostendeckend, d.h. ohne wirtschaftliches Interesse erhoben werden. Es wurden deshalb 6.700 Euro weniger veranschlagt. Bei den Gebühren für sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse und Überwachungen ist eine Teilzuständigkeit an die IHK übergegangen, was einen Rückgang in Höhe von 11.700 Euro bedeutet. Im Bereich Vermessungswesen sinken die Erträge aufgrund der Teilprivatisierung der Vermessungsleistungen erneut um 20.000 Euro. Seit 01.07.2011 dürfen lt. Vermessungsgesetz keine Flurstückszerlegungen im Auftrag der Privatkunden durchgeführt werden. Geringere Erträge ergeben sich voraussichtlich auch im Bereich der Baugenehmigungsgebühren. Hingegen sind Mehrerträge bei den Gebühren für Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen in Höhe von 133.500 Euro zu erwarten. Es wurden Gebühren für 11 Windkraftanlagen mit je 2,5 MW Anlagenleistung einkalkuliert. Insgesamt ergibt sich eine leichte Verbesserung in Höhe von 6.750 Euro.

Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund (Sachkonto 31400000) Die Zuweisung vom Bund für die Unterhaltung und den Betrieb der Bundesstraßen wurde im Plan 2013 beim Sachkonto 34800000 - Erstattungen vom Bund - berücksichtigt. 2014 werden die Zuweisungen bei diesem Sachkonto veranschlagt. Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land (Sachkonto 31410000) Das Land erstattet dem Landkreis Heidenheim für eine Natura 2000-Fachkraft die Personalkosten (Besoldungsgruppe A 9) und Sachkosten in Höhe von jährlich 8.400 Euro. Beim Sachkonto wurde für die Fachkraft ein Betrag in Höhe von 54.100 Euro berücksichtigt. Sachkostenbeiträge (Sachkonto 31410100) Die kommunalen Schulträger erhalten aus dem kommunalen Finanzausgleich einen Ausgleich ihrer laufenden sächlichen Schulkosten. Gemäß den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung 2014 werden entsprechend dem Entwurf der Schullastenverordnung für jeden Schüler oder für jedes Kind folgende Sachkostenbeiträge gewährt:

45

Landkreis Heidenheim

Plan 2014

Plan 2013



Berufliche Teilzeitschulen

403 Euro

422 Euro



Berufliche Vollzeitschulen

987 Euro

1.032 Euro



Schulen für Geistigbehinderte

5.137 Euro

5.022 Euro



Schule für Körperbehinderte

4.630 Euro

4.525 Euro



Schule für Sprachbehinderte

1.553 Euro

1.518 Euro



Schulkindergarten

1.553 Euro

1.518 Euro



Schule für Kranke

491 Euro

482 Euro

Die Schule für Kranke wurde am Klinikum Heidenheim als Außenstelle der Arthur-HartmannSchule zum 01.12.2011 eingerichtet. Erträge wurden erstmals 2013 veranschlagt. Die Sachkostenbeiträge für das Jahr 2014 reduzieren sich im Bereich der Berufsschulen in Teilzeit von 422 Euro um 19 Euro auf 403 Euro. Für den Vollzeitbereich sind 987 Euro vorgesehen (Vorjahr: 1.032 Euro; - 45 Euro). Diese Reduzierungen in einer Größenordnung von 4,3% bis 4,5% sind auf Minderausgaben des Bemessungsjahres 2011 zurückzuführen. Eine Änderung der Systematik in der Berechnung der Sachkostenbeiträge liegt nicht vor. Im Bereich der Sonderschulen sind dagegen leichte Erhöhungen zu verzeichnen. Nach den Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik vom 16. Oktober 2013 betragen die Sachkostenbeiträge 3.177.356 Euro bei insgesamt 3.489 Schülern (Vorjahr 3.419 Schüler). Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine geringfügige Verbesserung von 3.597 Euro.

3,60

Sachkostenbeiträge in Mio. Euro 3,13

3,20 2,91 2,80

2,76

2,74

2006

2007

2,90

2,92

2,93

2,90

2008

2009

2010

2011

3,17

3,18

2,40

2,00 2005

2012

Plan 2013 Plan 2014

Die Sachkonten zum kommunalen Finanzausgleich werden unter Nr. 8.5 (Produktgruppe 6110) erläutert. Ausführungen zum Sachkonto 31610000 - Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen - werden unter Nr. 5.3 dargestellt. 46

Landkreis Heidenheim

6.3.

Sonstige Transfererträge

Siehe Erläuterungen zu den Produktbereichen 31 und 36

6.4.

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Verwaltungsgebühren (Sachkonto 33110000) THH

Produkt- Bezeichnung gruppe Produkt

THH 1

1126

THH 2 THH 2 THH 2 THH 2 THH 2 THH 3 THH 4 THH 4 THH 5 Summe

Zentrale Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten 1221 Straßenverkehr 1221 Zulassung/Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen 1221 Überwachungsmaßnahmen 1221 Fahrerlaubnisbehörde 1221 Personen-/Güterbeförderung 2130 Gewerbliche, Kaufmännische, Hauswirtschaftliche Schule allgemein Soziales 3170 Betreuungsbehörde allgemein Jugend

Plan 2014

Plan 2013

4.000 €

4.000 €

Vergleich 0€

20.000 € 1.020.000 €

30.000 € -10.000 € 983.000 € 37.000 €

70.000 € 200.000 € 8.000 € 1.300 €

117.000 € -47.000 € 190.000 € 10.000 € 10.000 € -2.000 € 1.300 € 0€

150 € 150 € 0€ 100 € 100 € 0€ 0€ 150 € -150 € 1.323.550 € 1.335.700 € -12.150 €

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Die Zuschüsse an die Hortgruppen Christopherusschule und Jakob-Herbrandt-Schule wurden 2013 netto veranschlagt. 2014 werden die Hortgruppen brutto veranschlagt mit der Folge, dass die Benutzungsgebühren für diesen Bereich um 62.000 Euro angestiegen sind.

6.5.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Es ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.

6.6.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Die Erträge für Kostenerstattungen und Kostenumlagen reduzieren sich von rd. 12,08 Mio. Euro auf rd. 11,34 Mio. Euro. Bereinigt man diese Summen um die Sachkonten „Verrechnung Gemeinschaftsaufwand“ (geänderte Verbuchung 2014) so ergeben sich folgende Planansätze:

Summe lt. Anlage 15 abzgl. Verrechnung Gemeinschaftsaufwand Bund abzgl. Verrechnung Gemeinschaftsaufwand Land abzgl. Verrechnung Gemeinschaftsaufwand Kreis Kostenerstattungen und Kostenumlagen (korrigiert)

Plan 2014 Plan 2013 11.340.718 € 12.080.230 € -790.000 € -410.000 € -851.000 € 11.340.718 € 10.029.230 €

Die Erträge steigen demnach um 1.311.488 Euro bzw. 13%. 47

Landkreis Heidenheim

Sachkonto Bezeichnung

34800000

Erstattungen vom Bund

Plan 2014

Plan 2013

Differenz

1.026.100 €

1.468.000 €

-441.900 €

Die Zuweisung vom Bund für die Unterhaltung und den Betrieb der Bundesstraßen wurde im Plan 2013 bei diesem Sachkonto berücksichtigt. Mit der Planaufstellung 2014 fand eine Korrektur statt. Die Zuweisungen in Höhe von 452.000 Euro werden nun beim Sachkonto Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund veranschlagt.

Sachkonto Bezeichnung

34810000

Erstattungen vom Land

Plan 2014

Plan 2013

Differenz

3.932.926 €

2.624.700 €

1.308.226 €

Die Mehrerträge entfallen auf folgende Bereiche: Landesarbeitsprogramm „Gute und sichere Arbeit“

+ 108.000 Euro

Pauschale für Asylbewerber

+ 964.000 Euro

Umsetzung Projekte im Bereich Tourismus

+ 325.000 Euro

6.7.

Zinsen und ähnliche Erträge

Es ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.

6.8.

Sonstige ordentliche Erträge

Verwarnungs- und Bußgelder (Sachkonto 35610000) Die Erträge aus Verwarnungs- und Bußgeldern werden beim Sachkonto 35610000 veranschlagt und betragen für das Jahr 2014 voraussichtlich 764.500 Euro (- 23.500 Euro). Die im Planentwurf bei der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ursprünglich eingeplanten Erträge von 730.000 Euro (+ 210.000 Euro) wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen gestrichen. THH

Produkt- Bezeichnung gruppe Produkt

THH 1

1126

THH 2

1221

THH 4 THH 6 THH 6 THH 6

3710 5550 5551 5620

Summe

48

Zentrale Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung Schwerbehindertenrecht Forstwirtschaft Landwirtschaft Sozialer/Organisatorischer Arbeitsschutz

Plan 2014

Plan 2013

220.000 €

220.000 €

Vergleich 0€

520.000 €

520.000 €

0€

8.000 € 1.000 € 500 € 15.000 €

16.000 € 1.500 € 500 € 30.000 €

-8.000 € -500 € 0€ -15.000 €

764.500 €

788.000 €

-23.500 €

Landkreis Heidenheim

Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften (Sachkonto 35630000) Der Landkreis Heidenheim hat gegenüber den Kliniken gGmbH zahlreiche Bürgschaften übernommen (siehe Anlage 8). Aufgrund von EU-Vorschriften war es notwendig hierfür einen Avalzins zu vereinbaren. Der Landkreis Heidenheim hat für die Darlehensbürgschaften von den Kliniken gGmbH 2013 einen Betrag in Höhe von rd. 81.000 Euro erhalten. Eingeplant war 2013 ein Betrag in Höhe von 49.000 Euro. Die Verwaltung beabsichtigt noch in diesem Jahr einen Sicherstellungsauftrag (Betrauungsakt) mit den Kliniken gGmbH abzuschließen. Dadurch sollen weitere Beihilfen europarechtlich möglich sein. Der Planansatz 2014 berücksichtigt noch einen Ausgleich in Höhe von 2.850 Euro für die Bürgschaft aufgrund Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen.

7.

Erläuterungen zu einzelnen Produktbereichen

7.1.

Schulträgeraufgaben (Produktbereich 21)

Im Ergebnishaushalt wurden beim Produktbereich 21 die Mittelanmeldungen der Schulen und des Kreismedienzentrums in Höhe von 1.059.500 Euro berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Erhöhung um 62.900 Euro oder 6,3%.

PG

Bezeichnung

Plan 2014

Differenz

Plan 2013

2120

Schule für Geistig- und Körperbehinderte

75.300 €

-5.900 €

81.200 €

2120

Schulkindergarten Sprachbehinderte

12.250 €

1.550 €

10.700 €

2120

Schule für Sprachbehinderte

61.200 €

-20.600 €

81.800 €

2120

Schule für Kranke

3.000 €

0€

3.000 €

2130

Gewerbliche Schule

433.150 €

64.250 €

368.900 €

2130

Kaufmännische Schule

218.400 €

12.100 €

206.300 €

2130

Hauswirtschaftliche Schule

162.450 €

2.200 €

160.250 €

2150

Kreismedienzentrum

81.000 €

7.000 €

74.000 €

2150

Bibliothek im BSZ

12.750 €

2.300 €

10.450 €

1.059.500 €

62.900 €

996.600 €

Summe

Die Erhöhung ergibt sich vor allem bei der Gewerblichen Schule, die für den Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 60.000 Euro mehr im Ergebnishaushalt veranschlagt hat (entsprechende Verringerung im Finanzhaushalt).

49

Landkreis Heidenheim

7.2.

Soziale Hilfen (Produktbereich 31)

Der Soziallastenausgleich nach § 21 FAG wird im Produktbereich 31 veranschlagt. Der Status-quo-Ausgleich dagegen findet sich im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft wieder. Auf die Ausführungen unter Ziffer 8.5 wird verwiesen. Grundlage für die Berechnung des Soziallastenausgleichs nach § 21 FAG sind die Sozialhilfenettoausgaben 2012. Nach den Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft belaufen sich die Sozialhilfenettoausgaben im Landkreis auf 156 Euro/EW und liegen damit um rd. 22% (Vorjahr 15%) über dem Landesdurchschnitt. Daraus errechnet sich ein gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mio. Euro höherer Erstattungsbetrag von rd. 1,5 Mio. Euro. Die Erträge wurden wie folgt berücksichtigt: Produkt

Bezeichnung

Betrag

31.10.01

Hilfe zur Pflege

172.304 €

31.10.02

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

632.070 €

31.10.05

Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

254.720 €

31.20.01

Leistungen für Unterkunft und Heizung

419.432 €

Summe

Soziallastenausgleich nach § 21 FAG

1.478.526 €

Für das Haushaltsjahr 2014 sieht der Produktbereich 31 - Soziale Hilfen Nettotransferaufwendungen in Höhe von insgesamt 36.431.240 Euro vor. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2013 mit Nettotransferaufwendungen von 34.610.580 Euro bedeutet dies eine Verschlechterung um 5,26% (- 1.820.660 Euro). Kosten treibend sind vor allem die Aufwendungen bei der Produktgruppe 3110 - Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII mit einer Verschlechterung von 900.000 Euro und bei der Produktgruppe 3130 - Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler mit Mehraufwendungen in Höhe von 721.500 Euro. Im Gegenzug übernimmt der Bund ab 2014 bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII 100% der entstehenden Nettoaufwendungen des laufenden Jahres (Vorjahr 75%). Die Erträge steigen damit von bisher 4.863.000 Euro im Haushaltsjahr 2013 auf nunmehr 6.614.000 Euro (+ 1.751.000 Euro). Ebenfalls auf der Ertragsseite ist bei der Produktgruppe 3130 - Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler durch steigende Asylbewerberzahlen bei der pauschalen Erstattung des Landes ein Plus zu verzeichnen. Die Erträge erhöhen sich von 780.000 Euro im Jahr 2013 auf 1.166.141 Euro im Jahr 2014. Für den Haushalt 2014 ergibt sich eine Entlastung in Höhe von 316.481 Euro. 50

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Landkreis Heidenheim

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Landkreis Heidenheim

Landkreis Heidenheim

Die wichtigsten Veränderungen und Entwicklungen gegenüber den Planansätzen des Vorjahres werden nachfolgend erläutert: Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII (Produktgruppe 3110) In der Produktgruppe 3110 sind die klassischen Sozialhilfeleistungen nach SGB XII mit den kostenintensiven Leistungen überwiegend der Eingliederungshilfe, aber auch der Hilfe zur Pflege und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammengefasst. Gegenüber dem Vorjahr 2013 wird eine Verschlechterung der Nettotransferaufwendungen um 900.000 Euro bzw. 2,71% prognostiziert. Der Nettoaufwand von bisher 33.241.000 Euro im Jahr 2013 steigt voraussichtlich auf 34.141.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr 2014. Bei den einzelnen Produkten stellt sich die Situation wie folgt dar: Hilfe zur Pflege (Produkt 31.10.01) Auch im laufenden Haushaltsjahr 2013 kann aufgrund der demografischen Entwicklung ein weiterer Fallzahlenanstieg beobachtet werden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wurde bei der häuslichen Pflege eine Fallzunahme mit rd. 3% - vor allem bei Pflegebedürftigen mit geringem Hilfebedarf - unterstellt. Bei der stationären Hilfe zur Pflege wurden dagegen relativ konstante Fallzahlen angenommen. Dennoch verursachen geringere Einkünfte (Renten) der Pflegebedürftigen sowie steigende Pflegesätze höhere Fallkosten. Unter Einbeziehung einer moderaten Pflegesatzsteigerung 2014 mit nur 1,5% erhöhen sich die Nettotransferaufwendungen um voraussichtlich 198.000 Euro. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Produkt 31.10.02) Seit Jahren steigen die Kosten der Eingliederungshilfe kontinuierlich an. Auf den Sondereffekt durch erhebliche Erträge aufgrund Nachzahlungen von BAföG-Leistungen für behinderte Internatsschüler durch ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil in den vergangenen Haushaltsjahren 2011, 2012 und auch im laufenden Haushaltsjahr 2013 kann nicht mehr zurückgegriffen werden. Die letzten Erstattungszahlungen erfolgten nach einem Wegfall der vereinbarten Erstattungsobergrenze überplanmäßig im Haushaltsjahr 2013 mit rd. 1,12 Mio. Euro und sind nun abschließend abgewickelt. Die Nettotransferaufwendungen der Eingliederungshilfe sind im Haushaltsplan 2014 mit 19.984.000 Euro (Vorjahr 19.350.000 Euro) veranschlagt. Die demografische Entwicklung hat auch auf die Leistungen der Eingliederungshilfe gravierende Auswirkungen. Das historisch bedingte niedrige Durchschnittsalter von Menschen mit Behinderung passt sich durch den medizinischen Fortschritt dem Durchschnittsalter der gesamten Bevölkerung

53

Landkreis Heidenheim

an. Dies bedeutet einerseits zunehmende Fallzahlen bei der Tagesbetreuung von Senioren, andererseits aber auch steigende Fallkosten durch höhere Hilfebedarfe infolge Alters und medizinischem Fortschritt (höhere Fallkosten im Förder- und Betreuungsbereich für schwerst mehrfachbehinderte Menschen). Vermehrte ambulante Unterstützungsleistungen zur Integration von behinderten Kindern in Kindergärten und Schulen sowie die einkalkulierte Entgelterhöhung von voraussichtlich 1,5% bedingen die Verschlechterung von 634.000 Euro. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (Produkt 31.10.05.02) Auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde bei Festlegung der Planansätze 2014 ein weiterer moderater Fallzahlenanstieg mit 3,7% unterstellt. Zusammen mit der einkalkulierten Regelsatzerhöhung 2014 (Eckregelsatz + mtl. 8 Euro) ergeben sich Nettotransferaufwendungen von 6.614.000 Euro (Vorjahr 6.484.000 Euro) und damit eine Verschlechterung von 130.000 Euro.

Durch die Erhöhung der Bundeserstattung für die Grundsicherung nach SGB XII auf 100% (Vorjahr 75%) nivellieren die Erträge der Kontengruppe Zuweisungen und Zuwendungen in Höhe von 6.614.000 Euro (Vorjahr 4.863.000 Euro) 2014 die Aufwendungen vollständig. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Produktgruppe 3120) Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen des Landkreises für die Grundsicherung nach SGB II resultieren im Wesentlichen aus den laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Jobcenter Heidenheim erwartet für 2014 einen Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 1%. Die Kosten der Unterkunft werden mit insgesamt 11,82 Mio. Euro prognostiziert (Vorjahr rd. 11,8 Mio. Euro). Die Zunahme hilfebedürftiger Auszubildender und die vermehrte Entstehung von Mietschulden durch Überschreitung der Mietobergrenzen verursachen Mehrkosten von rd. 53.000 Euro. Einmalige Leistungen zur Wohnungserstausstattung schlagen mit 35.000 Euro zu Buche. Zurückgehende Erträge verursachen eine Verschlechterung von weiteren 20.000 Euro. Dagegen stehen geringere Aufwendungen für Bildung und Teilhabe mit voraussichtlich 65.000 Euro. Insgesamt wurde ein Mehraufwand von 63.000 Euro kalkuliert. Die Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung betrug 2013 39,8% bzw. 4.704.000 Euro. 2014 erstattet der Bund nur noch 35,3% bzw. 4.185.000 Euro der Aufwendungen. Dies sind bei den Zuweisungen und Zuwendungen 519.000 Euro weniger.

54

Landkreis Heidenheim

Gemäß § 46 Abs. 5 SGB II reduziert sich der Grundbetrag der zweckgebundenen Beteilung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung auf nur noch 31,6% für BadenWürttemberg (Vorjahr 34,4%). Die im Gesamtprozentsatz enthaltene und der Revision unterliegende Beteiligung an den Gesamtausgaben für Bildung und Teilhabe wurde durch Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 vom 21.08.2013 von 5,4% für 2013 auf 3,7% für das Jahr 2014 neu festgelegt. Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler (Produktgruppe 3130) Vom fortwährenden bundesweiten Anstieg der Asylbewerberzahlen ist auch der Landkreis Heidenheim betroffen. Von 2012 bis zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung sind die Fallzahlen um rd. 60 Fälle angestiegen. Auch für 2014 wird von mindestens 40 zusätzlichen Fällen ausgegangen. Die Nettotransferaufwendungen belaufen sich auf 1.520.0000 Euro. Das sind 721.500 Euro mehr als im Vorjahr und damit fast eine Verdoppelung des Planansatzes.

Zum Ausgleich erhält der Landkreis Heidenheim vom Land im Jahr der Zuweisung einmalig eine pauschale Erstattung von derzeit 12.220 Euro für Leistungsausgaben, Verwaltung, Betreuung, Anschlussunterbringung und Liegenschaften. Bei der Produktgruppe 3130 werden in der Kontengruppe Kostenerstattungen und Kostenumlagen die prozentualen Erstattungen für Leistungsausgaben/Krankenausgaben, Verwaltung und Anschlussunterbringung berücksichtigt. Diese belaufen sich für das Jahr 2014 auf 1.166.141 Euro (Vorjahr 780.000 Euro). Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 3130 für den Landkreis eine Verbesserung in Höhe von 386.141 Euro.

Die in der Landespauschale ebenfalls enthaltenen prozentualen Anteile für Liegenschaften und Betreuung betragen rd. 600.739 Euro und werden bei der Produktgruppe 3140 - Verwaltung und Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber berücksichtigt. Insgesamt betrachtet ergeben sich für den Landkreis Mehrerträge in Höhe von 986.880 Euro. PG

Bezeichnung

Sachkonto

Plan 2014

3130 Hilfen für Flüchtlinge

34810000

362.741 €

3130 Hilfen für Flüchtlinge

34811000

803.400 €

3140

Verwaltung Unterkünfte (GUK Asylbewerber)

34810000

145.944 €

3140

Betreuung Unterkünfte (GUK Asylbewerber)

34810000

454.795 € 1.766.880 €

Plan 2013 %-Anteil Erläuterungen

780.000 €

20,53%

Verwaltung/Anschlussunterbringung

45,47%

Leistungs- und Krankenausgaben

8,26% Betreuung 25,74% Liegenschaften 780.000 € 100,00%

55

56

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Landkreis Heidenheim

Landkreis Heidenheim

7.3.

Kinder- , Jugend- und Familienhilfe (Produktbereich 36)

Im THH 5 wurden Nettotransferaufwendungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Höhe von insgesamt 11.625.980 Euro eingeplant. Gegenüber dem Vorjahr mit Nettotransferaufwendungen in Höhe von 10.729.173 Euro ergibt sich eine Verschlechterung in Höhe von 896.807 Euro bzw. 8,36%. Hauptursächlich für diese Kostensteigerung sind die individuellen Leistungen der Jugendhilfe im Einzelfall der Produktgruppe 3630 (- 496.000 Euro) sowie steigende Aufwendungen bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege der Produktgruppe 3650 (- 347.021 Euro).

Hilfen für junge Menschen und ihre Familien (Produktgruppe 3630) Die Produktgruppe 3630 beinhaltet die Hilfen zur Erziehung, die Hilfen für junge Volljährige, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie die Hilfen zur Förderung der Erziehung in der Familie mit den Einzelleistungen des Betreuten Umgangs, der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit ihren Kindern und der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen. Sowohl bei den Hilfen für junge Volljährige als auch bei der Eingliederungshilfe sind nicht nur steigende Fallzahlen, sondern auch kostenintensivere Maßnahmen im Einzelfall infolge immer problematischer Verhaltensstörungen zu verzeichnen. Gleichzeitig hat sich die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen verdoppelt. Bei den sehr teuren Maßnahmen der gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit ihren Kindern ist sogar von einer Verdreifachung der Fallzahlen und damit der bisherigen Leistungen auszugehen. Dies und die für 2014 unterstellte Erhöhung der Entgelte (stationär und teilstationär) mit durchschnittlich 1,5% sind ausschlaggebend für die Steigerung des Nettotransferaufwands in Höhe von 496.000 Euro.

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Produktgruppe 3650) Die Nettotransferaufwendungen der Produktgruppe 3650 beinhalten neben den laufenden Leistungen für die Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege im Einzelfall auch die freiwilligen Zuschüsse des Landkreises Heidenheim zur Abmangelfinanzierung der Horte an der Christophorus- und an der Jakob-Herbrandt-Schule sowie den Zuschuss an den Tagesmütterverein. Im Vergleich zum Planansatz 2013 erhöht sich der Nettotransferaufwand um 347.021 Euro.

57

Landkreis Heidenheim

Maßgeblich für die Steigerung sind in erster Linie steigende Fallzahlen sowohl bei der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen als auch bei der Förderung in Kindertagespflege. Durch die Schaffung weiterer und differenzierterer Betreuungsangebote - vor allem für Kinder unter 3 Jahren - steigt auch die Inanspruchnahme. Der Mehraufwand wird mit rd. 150.000 Euro beziffert.

Die restliche Kostensteigerung von rd. 197.000 Euro ist der geänderten Buchung in der Doppik geschuldet. Die Ausgaben des Landkreises Heidenheim zur Finanzierung der Horte sind in den Planansätzen 2014 bei den Transferaufwendungen mit rd. 400.000 Euro enthalten. Die Erträge mit rd. 203.000 Euro werden dagegen nicht bei den Transfererträgen, sondern bei den Kontengruppen Zuweisungen und Zuwendungen (Landeszuschüsse) Benutzungsgebühren und Entgelte (Teilnahmebeiträge) sowie Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Kostenerstattung Stadt Heidenheim für die 4. Hortgruppe des Horts an der Christophorusschule) gebucht. Im Vorjahr 2013 enthielten die Planansätze zur Finanzierung der Horte bei den Transferaufwendungen den reinen Nettoaufwand.

8.

Erläuterungen zu einzelnen Produktgruppen

8.1.

Schülerbezogene Leistungen (Produktgruppe 2140)

Die im Jahr 2012 erfolgte Erhöhung der Landeszuweisungen sowie die Verlagerung von Kosten auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben zu einer Reduzierung des Defizits bei der Schülerbeförderungskostenerstattung geführt. Die Erhöhung der Landeszuweisungen ist jedoch nur einmalig erfolgt, d. h. es erfolgt leider auch weiterhin keine jährliche Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung. Eine Beibehaltung des seitherigen Sparkurses ist deshalb unumgänglich.

Nettoressourcenbedarf Schülerbezogene Leistungen 600.000 480.404 383.382

400.000

451.591

341.781 264.799

200.000

120.599

87.672 -154.213 -73.870

-41.505

0 2005 -200.000

58

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Plan 2013 Plan 2014

Landkreis Heidenheim

8.2.

Kreisstraßen (Produktgruppe 5420)

Die Produktgruppe 5420 beinhaltet die bei Unterhaltung und Erhaltung des Kreisstraßennetzes anfallenden Erträge und Aufwendungen.

In den vergangenen Jahren wurden sämtliche Erhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen im Vermögenshaushalt veranschlagt und somit langfristig über Kredite finanziert. Im NKHR werden nur der Aus- und Umbau von Kreisstraßen über den Finanzhaushalt abgewickelt. Reine Erhaltungsmaßnahmen - ohne einen Vermögenszuwachs - sind dagegen im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Aus dem vom Kreistag am 22.07.2009 beschlossenen Kreisstraßenbauprogramm sollen im Jahr 2014 folgende reine Erhaltungsmaßnahmen realisiert werden: a) Belagserneuerung im Zuge der K 3016 zwischen Heuchstetten und der L 1164 mit Aufwendungen in Höhe von 310.000 Euro. b) Belagserneuerung in der Ortsdurchfahrt Sontheim/Brenz im Zuge der K 3023 (1. Bauabschnitt) mit Aufwendungen in Höhe von 130.000 Euro. c) Sanierung der Brenzbrücke im Zuge der K 3024 in Bergenweiler mit Aufwendungen von 270.000 Euro. Die einzelnen Maßnahmen wurden bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bei den folgenden Sachkonten veranschlagt: 42120040 Belagsarbeiten 42120030 Brückensanierung

K 3016

310.000 Euro

K 3023

130.000 Euro

K 3024

270.000 Euro

Nach dem Haushaltserlass 2014 erhält der Landkreis für die Kreisstraßen nach § 25 FAG folgende Kilometerbeträge: •

für jeden ersten Kilometer

7.600 Euro



für jeden zweiten Kilometer sowie für Ortsdurchfahrten

9.500 Euro



für abgestufte Landesstraßen

12.900 Euro

Diese zweckgebundenen Zuweisungen zur teilweisen Finanzierung entsprechender Maßnahmen belaufen sich damit auf eine Summe von 1.175.390 Euro. Im Finanzhaushalt wird davon ein Teil von 19.100 Euro für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Anteil Bund und Land) veranschlagt, der Rest im Ergebnishaushalt.

59

Landkreis Heidenheim

8.3.

Landes- und Bundesstraßen (Produktgruppe 5430 und 5440)

Hier werden die Zuweisungen und Aufwendungen für die Unterhaltung der Landes- und Bundesstraßen erfasst. Bei Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

8.4.

Verkehrsbetriebe / ÖPNV (Produktgruppe 5470)

Die Erträge und Aufwendungen dieser Produktgruppe sind zu einem Großteil dem Heidenheimer Tarifverbund (htv) sowie der Kostenbeteiligung des Landkreises an Maßnahmen zur Verbesserung des Bedienungsangebotes zuzuordnen.

Mehraufwendungen in Höhe von 41.000 Euro ergeben sich aufgrund der beschlossenen Verbesserung des Bedienungsangebots im ÖPNV zwischen Niederstotzingen und dem Teilort Stetten. Darüber hinaus steigen die Kosten für den Tarifverbund, um die Differenz aus 2013 und die voraussichtlichen Fahrgastrückgänge 2014 auszugleichen. Auf Beschluss des Kreistags ist neben den Kostensteigerungen nur ein Teil der Mindereinnahmen durch Fahrgastrückgänge auf die Fahrpreise umgelegt worden. Eine Reduzierung dieses Ansatzes hätte zur Folge, dass die Tarife erneut über die reine Kostensteigerung hinaus angehoben werden müssten. Dadurch steigt das Risiko, noch mehr Fahrgäste zu verlieren.

Nettoressourcenbedarf Verkehrsbetriebe / ÖPNV in Euro 500.000 376.454

400.000 318.825

407.590

341.945

300.000 231.092 183.191

200.000

201.760 165.297

100.000 45.178

48.799 0 2005

60

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Plan 2013

Plan 2014

Landkreis Heidenheim

8.5.

Allgemeine Finanzwirtschaft (Produktgruppe 6110)

Schlüsselzuweisungen vom Land (Sachkonto 31110000) Die Berechnung der Schlüsselzuweisungen vom Land ist der Anlage 11 zu entnehmen. Die Höhe ist abhängig vom Kopfbetrag nach § 8 FAG, der Steuerkraftsummen der Städte und Gemeinden sowie des Landkreises. Kopfbetrag

Steuerkraftsumme der

Steuerkraftsumme des

§ 8 FAG

kreisangehörigen Gemeinden

Landkreises

2011

443 € / EW

132.987.992 €

149.876.196 €

2012

510 € / EW

129.401.162 €

144.514.256 €

2013

556 € / EW

138.708.750 €

153.974.209 €

2014

587 € / EW

132.040.815 €

150.312.065 €

Schlüsselzuweisungen vom Land in Mio. Euro 24,00 20,25 20,00 14,47

16,00 12,96 10,39

12,00

13,54

15,55

13,71 11,65

11,31

2010

2011

8,74 8,00 4,00 0,00 2005

2006

2007

2008

2009

2012

Plan 2013

Plan 2014

Gegenüber dem Haushaltserlass 2013, bei dem der Kopfbetrag noch mit 556 Euro je Einwohner festgelegt wurde, ergibt sich demnach eine Erhöhung um 31 Euro je Einwohner. Diese Erhöhung ist die Folge der gestiegenen Steuereinnahmen des Landes. Zuweisung nach § 11 Abs. 4 FAG (Sachkonto 31310400) Die pauschalen Zuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG an die Stadt- und Landkreise betragen voraussichtlich 114,5 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt- und Landkreise nach den in § 11 Abs. 4 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt. Die Quote des Landkreises Heidenheim beträgt 1,35%. Mit einer Zuweisung in Höhe von rd. 1,55 Mio. Euro ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung von 29.700 Euro. Die Zuweisung nach § 11 Abs. 4 FAG wird doppisch zentral bei der Produktgruppe 6110 - Allgemeine Finanzwirtschaft verbucht.

61

Landkreis Heidenheim

Zuweisung nach § 11 Abs. 5 FAG (Sachkonto 31310500) Das Land Baden-Württemberg hat durch das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG) Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden im Jahr 2005 auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Zum 01.01.2009 wurde das Gesetz angepasst. Als wesentliche Änderung ist die Herauslösung der Schulaufsicht aus dem Aufgabenbereich des Landratsamtes zu nennen. Basis der Zuwendung bildet der für das Jahr 2004 berechnete und im Gesetz festgelegte Betrag in Höhe von 327,3 Mio. Euro. Dieser Betrag wurde von 2005 bis 2011 um insgesamt 20% (Effizienzrendite) vermindert und auf der anderen Seite entsprechend der Entwicklung der Besoldung der Beamten (A 10) und der Vergütung der Landesbeschäftigten (Entgeltgruppe 9) dynamisiert. Die pauschalen Zuweisungen nach § 11 Abs. 5 FAG an die Stadt- und Landkreise betragen voraussichtlich 295 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt- und Landkreise nach den in § 11 Abs. 5 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt. Durch den erhöhten Ausgleich für neue Stellen im Lebensmittelkontrolleurbereich sowie einer neuen Verteilung zur Abgeltung des Abmangels der Vermessungsgebühren hat sich die Verteilung auf die Kreise geändert. Die Quote des Landkreises Heidenheim beträgt für das Jahr 2014 1,564% (Vorjahr 1,570%), die Zuweisung rd. 4,6 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von 76.500 Euro. Die Verbuchung erfolgt analog der Zuweisung nach § 11 Abs. 4 FAG zentral bei der Produktgruppe 6110 - Allgemeine Finanzwirtschaft. Grunderwerbsteuer (Sachkonto 31510000) Bei der Grunderwerbsteuer geht die Verwaltung nach der aktuellen Hochrechnung für das Jahr 2013 von einem Erreichen des Planansatzes aus. Da die Entwicklung der letzten Monate aber hinter den durchschnittlichen Monatsplanansätzen zurückblieb, entspricht der Planansatz 2014 dem Durchschnitt der Ergebnisse der Jahre 2009 bis 2012. Er wurde um 0,3 Mio. Euro auf 3,6 Mio. Euro reduziert.

Grunderwerbsteueraufkommen in Mio. Euro 9,00 7,44

6,00 4,29

4,33

4,19

3,09

3,16

3,13

2009

2010

3,79

3,90

3,60

3,00

0,00 2005

62

2006

2007

2008

2011

2012

Plan 2013 Plan 2014

Landkreis Heidenheim

Soziallastenausgleich nach § 22 FAG (Sachkonto 31829000) Der Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG (Ausgleich für die Übernahme von Aufgaben der Landeswohlfahrtsverbände) erfolgt auf der Basis der Zweckausgaben unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen durch die Netto-Schlüsselzuweisungen sowie der Entlastung durch den Wegfall der Landeswohlfahrtsumlage. Die Zuweisung an den Landkreis Heidenheim beläuft sich voraussichtlich auf rd. 3,3 Mio. Euro, das sind rd. 1,0 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Kreisumlage (Sachkonto 31820000) Der Haushaltsplanentwurf 2014 sah eine Anpassung des Kreisumlagehebesatzes um 0,50%-Punkte auf 36,00% vor. •

Die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden gingen nicht nur im Jahr 2011 (- 4%) sondern auch im Jahr 2012 (- 3%) und nun auch im Jahr 2014 (- 5%) entgegen der landesweiten Entwicklung zurück. Steuerkraftsummen in Mio. Euro 170 160 160

150 144

130

145

139 133

132

120

126

110

114

111

100 90

154

150

140

107 97

101

150

139 132

129

117

102

80 2005

2006

2007

2008

2009

2010

Gemeinden Landkreis HDH



2011

2012

2013

2014

Landkreis Heidenheim

Aus mehreren „Krisenjahren“ erwächst dem Landkreis eine über dem Landesdurchschnitt liegende Verschuldung: zum 31.12.2012 mit 217 Euro/EW bei einem Landesdurchschnitt von nur 162 Euro/EW. 2012 und 2013 konnte in vielen Landkreisen durch die Konjunkturentwicklung und einem höheren Kreisumlageaufkommen die Verschuldung weiter abgebaut werden. Der Landkreis Heidenheim musste jedoch 2011 und 2012 Tilgungsaussetzungen vornehmen und Ersatzdeckungsmittel zur Kredittilgung einsetzen.



Die geplante Hebesatzerhöhung von 0,50%-Punkte führt dennoch zu einer Entlastung der Kommunen in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro.



Tatsächlich wurde vom Kreistag am 16.12.2013 der Hebesatz der Kreisumlage auf 35,50% der für 2014 festgestellten Steuerkraftsummen der Kreisgemeinden festgesetzt. 63

Landkreis Heidenheim

Finanzausgleichsumlage (Sachkonto 43710000) Der Hebesatz der Finanzausgleichsumlage bleibt mit 22,10% auf Vorjahresniveau. Die Umlage steigt gegenüber dem Vorjahr aufgrund der höheren Schlüsselzuweisungen 2012 um 664.280 Euro. Die Berechnung der Umlage kann der Anlage 11 entnommen werden.

Finanzausgleichsumlage in Mio. Euro 5,00

4,57

3,34

3,24 3,00 2,29

2,20

2005

2006

4,04

3,73

3,86

4,00

3,37

2,62

2,00 1,00 0,00 2007

2008

2009

2010

2011

2012

Plan 2013 Plan 2014

KVJS-Umlage (Sachkonto 43720000) Die Umlage des Kommunalverbands für Jugend und Soziales wird zur Hälfte nach der Steuerkraftsumme und zur Hälfte nach der Einwohnerzahl berechnet. Auf die Anlage 11 wird verwiesen. Die voraussichtliche Umlage 2014 beläuft sich auf 499.848 Euro und beträgt somit nur 13.457 Euro mehr als im Vorjahr.

8.6.

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (Produktgruppe 6120)

In dieser Produktgruppe sind die Zinsaufwendungen für Darlehen und Kassenkredite sowie die Gewinnausschüttungen aus Eigengesellschaften und Beteiligungen dargestellt. Zinsaufwendungen (Sachkonten 45170000 und 45170100) Da der Schuldenstand zu Beginn und Ende des Jahres stark voneinander abweicht (Reduzierung Schuldenstand um rd. 1,5 Mio. Euro), sinkt der Zinsaufwand für Kredite gegenüber dem Vorjahr um rd. 118.000 Euro. Die Zinsaufwendungen je Kredit können der Anlage 7 entnommen werden. Kurzfristige Liquiditätsengpässe werden nach wie vor über Kassenkredite finanziert. Der Zinsaufwand für Kassenkredite wurde auf das niedrige Zinsniveau - auch im kurzfristigen Bereich - angepasst und um 30.000 Euro reduziert.

In der Haushaltssatzung wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite analog dem Vorjahr auf 25 Mio. Euro festgesetzt. 64

Landkreis Heidenheim

9.

Einzelne Erläuterungen zum Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt enthält die Summen der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit werden im Gesamthaushalt und in den Teilhaushalten dargestellt. Die Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit hingegen nur im Gesamtfinanzhaushalt. In den Teilfinanzhaushalten werden sowohl die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie der anteilige Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit dargestellt. Das in § 4 Abs. 4 GemHVO eingeräumte Wahlrecht findet keine Anwendung. In Bezug auf die Darstellung der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sieht § 4 Abs. 4 GemHVO vor, dass Investitionen oberhalb einer örtlich festzulegenden Wertgrenze einzeln unter Angabe der Investitionssumme des Planjahres, der bereit gestellten Finanzierungsmittel, der Gesamtkosten der Maßnahme und der Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre darzustellen sind. Für den Haushaltsplan 2014 wurde keine örtliche Wertgrenze festgesetzt. Somit werden im Investitionsplan alle Maßnahmen einzeln ausgewiesen.

9.1.

Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Ausgehend vom Ergebnishaushalt ergeben sich Im Finanzhaushalt folgende Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:

THH

Bezeichnung

1

Steuerung und Finanzen

2

ordentliche Erträge

Auflösungen

Verrechnung

ordentliche Einzahlungen

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

83.260.552

358.218

82.902.334

Ordnung

2.580.696

43.796

2.536.900

3

Bildung

8.956.406

8.956.406

4

Soziales

20.206.986

20.206.986

5

Jugend

2.441.957

2.441.957

6

Infrastruktur und Umwelt

8.054.201

228.407

80.000

7.745.794

125.500.798

630.421

80.000

124.790.377

Summe

Verrechnungen des Erhaltungsaufwands bei den Straßen ordentliche Einzahlungen = Spalte 1 abzgl. Summe Spalten 2 + 3

65

Landkreis Heidenheim ordentliche AfA Aufwendungen Gebäude

THH

Bezeichnung

1

Steuerung und Finanzen

2

Ordnung

3

AfA BGA

Verrechnung

ordentliche Auszahlungen

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

52.468

18.206.313

4.354.896

45.047 120.186

4.189.663

Bildung

7.636.394

461.961

7.174.433

4

Soziales

58.300.363

3.388

58.296.974

5

Jugend

16.744.606

1.186

16.743.420

6

Infrastruktur und Umwelt

15.023.107

314.444 171.957

80.000

14.456.706

121.703.976 1.745.321 811.146

80.000

119.067.509

Summe

19.644.611 1.385.830

Verrechnungen des Erhaltungsaufwands bei den Straßen BGA = Betriebs- und Geschäftssausstattung ordentliche Auszahlungen = Spalte 1 abzgl. Summe Spalten 2 bis 4

9.2.

Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Die Investitionen belaufen sich im Jahr 2013 auf rd. 5,56 Mio. Euro (- 6,89%).

10,00

Investitionen in Mio. Euro

7,98 8,00

7,06 5,98

6,00

4,46 3,47

4,00

5,56

Plan 2013

Plan 2014

4,71

4,45

2,00

5,97

1,33

0,00 2005

66

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Landkreis Heidenheim

Investitionen

2014

2013

Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Verwaltung Brandschutz Kreisstraßen Schulen

1.550.100 € 150.500 € 480.000 € 160.000 € 759.600 €

798.600 € 104.000 € 105.000 € 160.000 € 429.600 €

Baumaßnahmen Erweiterungsbau Landratsamt inkl. EDV-Technik Notstromversorgung (EDV und Katastrophenschutz) Rückfallebene Feuerwehralarmierung Regionalleitstelle Ostwürttemberg

4.007.000 € 3.987.000 € 0€ 20.000 € 0€

5.170.000 € 4.900.000 € 140.000 € 30.000 € 100.000 €

Gesamt

5.557.100 €

5.968.600 €

Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Der Haushaltsplan 2014 sieht für den Erwerb beweglicher Sachen (Anlage 9) Anschaffungen in Höhe von 1.550.100 Euro (Vorjahr: 798.600 Euro) vor. Unter Berücksichtigung der Zuweisungen von Bund und Land ergibt sich ein Nettoaufwand von 1.190.925 Euro (Vorjahr: 749.500 Euro). Im Verwaltungsbereich soll das Besprechungszimmer A 104 neu ausgestattet, ein Flachbildschirm für die Infothek, 2 E-Bikes, 2 Pkws sowie Ersatzmobiliar für Büros beschafft werden. In der Produktgruppe Brandschutz ist ein Rüstwagen (460.000 Euro) und Geräte (20.000 Euro) vorgesehen. Das Land beteiligt sich an diesem Fahrzeug mit einem Betrag von 160.000 Euro, die Stadt Giengen mit 150.000 Euro, so dass sich ein Nettoaufwand für den Landkreis Heidenheim in Höhe von 150.000 Euro ergibt (= Anteil Stadt Giengen).

Die Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Bereich der Kreisstraßen in Höhe von 160.000 Euro beinhalten die Ersatzbeschaffung von zwei Streuautomaten, zwei Schneepflügen und zwei Balkenmähern. Diese werden auch für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen eingesetzt. Die anteiligen Kosten für Bund und Land werden über den sogenannten Gemeinschaftsaufwand umgelegt bzw. über Zuweisungen nach dem FAG finanziert. Bei den Anschaffungen der Schulen handelt es sich um Mobiliar und EDV-Ausstattung. Darüber hinaus wurden für die Gewerbliche Schule ein 5-Achse Bearbeitungszentrum in Höhe von 300.000 Euro und Werkbankinseln mit 60.000 Euro eingeplant.

67

Landkreis Heidenheim

PG

Bezeichnung

Plan 2014

Differenz

Plan 2013

2120

Schule für Geistig- und Körperbehinderte

58.100 €

46.700 €

11.400 €

2120

Schulkindergarten Sprachbehinderte

0€

-4.500 €

4.500 €

2120

Schule für Sprachbehinderte

9.000 €

-200 €

9.200 €

2120

Schule für Kranke

1.500 €

0€

1.500 €

2130

Gewerbliche Schule

538.000 €

300.000 €

238.000 €

2130

Kaufmännische Schule

65.000 €

-12.000 €

77.000 €

2130

Hauswirtschaftliche Schule

62.000 €

0€

62.000 €

2150

Kreismedienzentrum

26.000 €

0€

26.000 €

759.600 €

330.000 €

429.600 €

Summe

Auf die Anlage 9 wird verwiesen.

Baumaßnahmen Erweiterungsbau Landratsamt Der Kreistag hat am 23. Januar 2012 (DS 108/2011) der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung mit Gesamtkosten von 11,9 Mio. Euro zugestimmt und einen entsprechenden Baubeschluss gefasst. Mit den Bauarbeiten wurde im Sommer 2012 begonnen, der Spatenstich fand am 10. September 2012 und das Richtfest im Juni 2013 statt. Im Frühsommer 2014 sind der Umzug und die Einweihung geplant. Im Mai 2014 ist der Startschuss für den Umbau des neuen Haupteingangs im Haus A. Bis Ende 2014 sollen dann alle Baumaßnahmen einschließlich der neu gestalteten Außenanlagen fertig gestellt sein. Für die Umsetzung der Immobilienkonzeption wurden in den Jahren 2008 - 2013 insgesamt 7,875 Mio. Euro bereitgestellt. Weitere Mittel in Höhe von 3,9 Mio. Euro werden im Finanzhaushalt 2014 eingeplant. Die restliche Finanzierung des Projekts in Höhe von 0,3 Mio. Euro erfolgt 2015. Erweiterungsbau EDV-Technik Das weiter entwickelte Konzept für die Verkabelung im Erweiterungsbau sieht im Erdgeschoss für die sog. "Multifunktionsräume" die Verwendung von WLAN vor. Nur so ist nach den jeweiligen Erfordernissen und i. V. m. Notebooks unkompliziert ein schneller Auf- und Abbau von IT-Arbeitsplätzen möglich. Wegen der Gefahr, dass fremde Geräte einen Zugang zum ansonsten geschlossenen Netzwerk erhalten könnten, gelten für WLAN entsprechend

68

Landkreis Heidenheim

den Bestimmungen des Datenschutzes deutlich erhöhte Sicherheitsanforderungen. Aus diesem Grund ist nur die Verwendung eines WLAN-Routers mit sehr hohem Sicherheitslevel zulässig. Für den WLAN-Router und die genannte Anpassung des Stockwerksverteilers im Erdgeschoss, sowie für Konfiguration und Inbetriebnahme entstehen Kosten in Höhe von 15.000 Euro.

Entsprechend Notfall- und Sicherheitskonzept für das Landratsamt soll im Erweiterungsbau ein zweiter IT-Maschinenraum entstehen. Bei Störungen oder Ausfällen im bisherigen Raum sollen dadurch elementare Funktionen und IT-Dienste in vertretbarer Zeit wieder zur Verfügung gestellt werden können. Notwendig dazu ist der Aufbau einer geeigneten Systemumgebung (ausreichende Rechen- und Speicherkapazitäten). Insbesondere aber muss netzwerkseitig eine vom Durchsatz her ausreichende Koppelung beider Serverräume gegeben sein. Hierfür wird ein passender zweiter Hauptverteiler benötigt, der in der Lage ist, im Notfall automatisch auch die Hauptrolle zu übernehmen, während er im Normalbetrieb lediglich den zweiten Serverraum an den ersten koppelt. Dafür sind Kosten in Höhe von 72.000 Euro vorgesehen. Brandschutz Im Jahr 2014 werden 20.000 Euro für die Planungen eines neuen Alarmierungsfunknetzes im Landkreis Heidenheim eingestellt. Die bisher favorisierte Alarmierung im neuen Digitalfunknetz wird in Baden-Württemberg technisch nicht möglich sein. Es ist deshalb erforderlich, ein zusätzliches Netz für die kommenden Jahre aufzubauen. Die Aufgabe obliegt dem Landkreis. Der Rettungsdienst wird sich aber voraussichtlich an den im Jahr 2015 vorgesehenen Umsetzungskosten beteiligen. Damit kann das Projekt sehr wirtschaftlich umgesetzt werden.

9.3.

Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Die Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit werden lediglich im Gesamtfinanzhaushalt dargestellt. Es handelt sich dabei um die Aufnahme und Tilgung von Krediten für Investitionen.

Die Kreditermächtigung 2013 wurde zum heutigen Zeitpunkt noch nicht in Anspruch genommen. Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr die volle Ermächtigung auszuschöpfen. Der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2013 wird sich deshalb voraussichtlich auf 28.410.471 Euro belaufen. Im Jahr 2014 ist vorgesehen, den Kredit beim KfW-Sonderprogramm „Wachstumsimpulse“, dessen Zinsfestschreibung zum 15.02.2014 ausläuft vollständig umzuschulden. Allein dafür ist eine Kreditermächtigung 2014 in Höhe von 2,52 Mio.

69

Landkreis Heidenheim

Euro notwendig. Die Investitionen können nicht nur aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Plan sieht eine Kreditermächtigung in Höhe von 1,0 Mio. Euro vor. Damit werden rd. 18% der Investitionen fremdfinanziert. Bei einer Gesamtermächtigung in Höhe von 3,52 Mio. Euro und einer Tilgung (inkl. Umschuldung) in Höhe von 5,05 Mio. Euro ergibt sich eine Rückführung der Verschuldung in Höhe von rd. 1,5 Mio. Euro.

9.4.

Schuldenentwicklung

Stand: 01.01.2013

28.345.930 Euro

Kreditaufnahme 2013

2.477.296 Euro

abzgl. Kredittilgungen 2013

2.412.755 Euro

Stand: 31.12.2013

28.410.471 Euro

Kreditermächtigung aus 2014

3.985.265 Euro

abzgl. Kredittilgungen 2014

5.051.265 Euro

Stand: 31.12.2014

27.344.471 Euro Schuldenstand zum 01.01. des Jahres in Mio. Euro

30,00 28,35

27,84

28,41

27,61

27,30

27,34

26,25 26,00 24,44

24,41

2010

2011

22,00

18,00 2007

10.

2008

2009

2012

2013

2014

2015

Gesamtbetrachtung

Die veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres beläuft sich auf - 511.057 Euro (Vorjahr: - 1.323.804 Euro). Der Gesamtfinanzhaushalt muss gesetzlich nicht ausgeglichen werden, jedoch sind liquide Mittel nach wie vor rechtzeitig für ihren Zweck zur Verfügung zu stellen. Deshalb sind die Themen Liquidität und Verschuldung gerade im NKHR wichtige Zukunftsthemen für den Landkreis Heidenheim. 70

Landkreis Heidenheim

Budgetierungsregeln

1.

Bildung von Teilhaushalten (§ 4 GemHVO)

Der Gesamthaushalt ist in folgende Teilhaushalte gegliedert: THH 1 - Steuerung und Finanzen THH 2 - Ordnung THH 3 - Bildung THH 4 - Soziales THH 5 - Jugend THH 6 - Infrastruktur und Umwelt Jeder Teilhaushalt bildet eine Bewirtschaftungseinheit (Budget).

2.

Deckungsfähigkeit (§ 20 GemHVO)

2.1

Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen innerhalb der jeweiligen 6 Teilhaushalte sind mit folgenden Ausnahmen gegenseitig deckungsfähig: Verfügungsmittel Landrat (Sachkonto 44296000) Personal- und Versorgungsaufwendungen.

2.2

Mehrerträge können für Mehraufwendungen innerhalb einer Produktgruppe verwendet werden.

2.3

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -auszahlungen werden budgetübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die Bewirtschaftung erfolgt zentral über den Fachbereich Personal.

3.

Übertragbarkeit von Haushaltsansätzen (§ 21 GemHVO)

Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen werden für übertragbar erklärt.

71

Landkreis Heidenheim

Allgemeine Hinweise

1.

Kein Druck von Planansätzen mit Null-Werten

Es werden lediglich die Zeilen der gesetzlichen Struktur angedruckt, die einen Planwert enthalten.

2.

Währung

Sämtliche Planansätze in diesem Haushaltsplan sind in der Währung Euro ausgewiesen.

3.

Gliederung des Haushalts

Der Haushalt wurde im Sinne des § 4 Abs. 1 GemHVO schwerpunktmäßig nach den vorgegebenen Produktbereichen (produktbereichsorientiert) gegliedert.

4.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert in Höhe von 1.000 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wird die Vereinfachungsregelung des § 38 Abs. 4 GemHVO in Anspruch genommen.

72

Landkreis Heidenheim

Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2014

- Ergebnis- und Finanzhaushalt Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen

73

Gesamtergebnishaushalt

Nr.

Ertrags- und Aufwandsarten

Landkreis Heidenheim

Ansatz 2014

Ergebnis 2012

1

+ Steuern und ähnliche Abgaben

2

+ Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

3

+ Sonstige Transfererträge

4.919.300

4.892.300

0,00

4

+ Öffentlich-rechtliche Entgelte

1.498.950

1.447.800

0,00

5

+ Privatrechtliche Leistungsentgelte

354.800

347.400

0,00

6

+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen

11.340.718 12.080.230

0,00

7

+ Zinsen und ähnliche Erträge

106.500

89.500

0,00

9

+ Sonstige ordentliche Erträge

814.288

884.100

0,00

125.500.798 120.424.194

0,00

26.134.150 19.292.100

0,00

10 = Ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen

837.346

Ansatz 2013 721.167

0,00

105.628.896 99.961.697

0,00

741.400

6.791.300

0,00

13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

8.507.605

9.776.205

0,00

14 - Planmäßige Abschreibungen

2.556.467

2.405.279

0,00

15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen

1.016.281

1.164.683

0,00

16 - Transferaufwendungen

59.879.025 55.998.410

0,00

17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen

22.869.048 22.166.747

0,00

121.703.976 117.594.724

0,00

18 = Ordentliche Aufwendungen 19 = Ordentliches Ergebnis

3.796.822

2.829.470

0,00

22 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

770.000

370.000

0,00

23 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

770.000

370.000

0,00

3.796.822

2.829.470

0,00

25 = Veranschlagtes Gesamtergebnis

74

Gesamtfinanzhaushalt

Nr.

Ein- und Auszahlungsarten

Landkreis Heidenheim

Ansatz 2014

VE 2014

Ansatz 2013

Ergebnis 2012

1

+ Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

124.790.377

0 117.661.350

0,00

2

- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

119.067.509

0 113.058.445

0,00

3

= Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.722.868

0

4.602.905

0,00

4

+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

359.175

0

49.100

0,00

5

+ Beiträge u. ä. Entgelte

20.000

0

20.000

0,00

8

+ Sonstige Investitionseinzahlungen

10.000

0

0

0,00

9

= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

389.175

0

69.100

0,00

11 - Baumaßnahmen

4.007.000

300.000

5.170.000

0,00

12 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

1.550.100

0

798.600

0,00

16 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.557.100

300.000

5.968.600

0,00

-5.167.925

-300.000

-5.899.500

0,00

554.943

-300.000

-1.296.595

0,00

19 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

3.985.265

0

2.477.296

0,00

20 - Auszahlungen für Tilgung von Krediten für Investitionen

5.051.265

0

2.504.505

0,00

21 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Finanzierungstätigkeit

-1.066.000

0

-27.209

0,00

-511.057

-300.000

-1.323.804

0,00

17 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Investitionstätigkeit 18 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuß/-fehlbetrag

22 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres

75

Landkreis Heidenheim

76

Landkreis Heidenheim

Gesamtplan für das Haushaltsjahr 2014

- Haushaltsquerschnitt -

77

Landkreis Heidenheim

Übersicht über die Erträge und Aufwendungen der Teilhaushalte Haushaltsquerschnitt Haushaltsjahr 2014

Ergebnishaushalt Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushalts

THH Bezeichnung

anteilige ordentliche Erträge

anteilige ordentliche Aufwendungen

anteilige Fehlbetragsdeckung aus Vorjahren

Erträge aus internen Leistungen

Aufwendungen für interne Leistungen

kalkulatorische Kosten

Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (∑ Spalte 1-6)

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

6

7

1

Steuerung und Finanzen

83.260.552

19.644.611

10.914.051

2.076.529

1.133.581

71.319.882

2

Ordnung

2.580.696

4.354.896

1.738.290

3.520.824

33.164

-3.589.899

3

Bildung

8.956.406

7.636.394

464.270

2.141.379

73.542

-430.640

4

Soziales

20.206.986

58.300.362

848.918

2.547.984

964

-39.793.406

5

Jugend

2.441.957

16.744.606

1.272.784

2.874.869

417

-15.905.151

6

Infrastruktur und Umwelt

8.054.201

15.023.107

2.938.659

5.015.386

174.732

-9.220.365

125.500.798

121.703.976

18.176.972

18.176.971

1.416.400

2.380.421

Summe

0

Finanzhaushalt Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushalts

THH Bezeichnung

anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (∑ Spalte 1-5)

Verpflichtungsermächtigungen

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

6

7

4.081.000

3.985.265

5.051.265

1

Steuerung und Finanzen

64.696.021

2

Ordnung

-1.652.763

3

Bildung

4

Soziales

-38.089.988

-38.089.988

5

Jugend

-14.301.463

-14.301.463

6

Infrastruktur und Umwelt

Summe

78

320.000

1.781.973

511.500

69.175

205.000

5.722.868

389.175

5.557.100

300.000

-1.844.263

759.600

-6.710.912

59.549.021

1.022.373

-6.846.737 3.985.265

5.051.265

-511.057

300.000

Landkreis Heidenheim

Ergebnis- und Finanzhaushalt 2014

79

Landkreis Heidenheim

80

Landkreis Heidenheim

Teilhaushalt 1 Steuerung und Finanzen

Produktbereich 11

Innere Verwaltung

Produktbereich 61

Allgemeine Finanzwirtschaft

81

Landkreis Heidenheim

THH1

Steuerung und Finanzen

Teilergebnishaushalt Nr.

Ertrags- und Aufwandsarten

2

+ Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

4

+ Öffentlich-rechtliche Entgelte

5

Ansatz 2014

Ansatz 2013

82.034.356 78.922.785

Ergebnis 2012 0,00

45.700

42.000

0,00

+ Privatrechtliche Leistungsentgelte

248.150

226.800

0,00

6

+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen

614.058

623.256

0,00

7

+ Zinsen und ähnliche Erträge

51.500

31.500

0,00

9

+ Sonstige ordentliche Erträge

266.788

313.100

0,00

83.260.552 80.159.441

0,00

10 = Anteilige ordentliche Erträge 11 - Personalaufwendungen

6.151.505

4.600.679

0,00

741.400

2.169.101

0,00

13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

4.318.484

3.838.300

0,00

14 - Planmäßige Abschreibungen

1.438.298

1.436.000

0,00

15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen

1.016.281

1.164.683

0,00

16 - Transferaufwendungen

4.564.994

3.887.057

0,00

17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.413.650

1.343.253

0,00

18 = Anteilige ordentliche Aufwendungen

19.644.611 18.439.074

0,00

19 = Anteiliges ordentliches Ergebnis

63.615.941 61.720.367

0,00

22 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

10.914.051 10.695.174

0,00

12 - Versorgungsaufwendungen

23 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

2.076.529

2.282.832

0,00

24 - Kalkulatorische Kosten

1.133.581

1.246.195

0,00

25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis

7.703.941

7.166.147

0,00

71.319.882 68.886.515

0,00

26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss

82

Landkreis Heidenheim

THH1

Steuerung und Finanzen

Teilfinanzhaushalt Nr.

Ein- und Auszahlungsarten

Ansatz 2014

VE 2014

Ansatz 2013

Ergebnis 2012

1

+ Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

82.902.334

0 79.788.267

0,00

2

- Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

18.206.313

0 17.003.074

0,00

3

= Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

64.696.021

0 62.785.193

0,00

11 - Baumaßnahmen

3.987.000

300.000

4.970.000

0,00

94.000

0

84.000

0,00

4.081.000

300.000

5.054.000

0,00

17 = Anteiliger Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag aus Investitionstätigkeit

-4.081.000

-300.000

-5.054.000

0,00

18 = Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuß/-fehlbetrag

60.615.021

-300.000 57.731.193

0,00

12 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 16 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

83

Landkreis Heidenheim

THH1

Steuerung und Finanzen

Teilinvestitionsplan Investitionsmaßnahmen

Ansatz 2014

VE 2014

Ansatz 2013

RE 2012

Gesamtausgabebedarf

bisher bereitg.

I11140600100 Repräsentation Erwerb AV 07210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung

30.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

30.000

0

0

0

0

0

Saldo I11140600100

-30.000

0

0

0

0

0

I11200500100 Infothek Erwerb AV 07210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung

5.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.000

0

0

0

0

0

Saldo I11200500100

-5.000

0

0

0

0

0

I11200800040 EDV Notstromversorgung 78730000 Auszahlung für sonst. Baumaßnahmen

0

0

70.000

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

70.000

0

0

0

Saldo I11200800040

0

0

-70.000

0

0

0

78310000 Erwerb bewegl. Sachen des AV

0

0

80.000

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

80.000

0

0

0

Saldo I11220600100

0

0

-80.000

0

0

0

I11220600100 Kreiskasse Erwerb AV

84

Landkreis Heidenheim

THH1

Steuerung und Finanzen

Investitionsmaßnahmen

Ansatz 2014

VE 2014

Ansatz 2013

RE 2012

Gesamtausgabebedarf

bisher bereitg.

I11240101020 Erweiterungsbau Gebäude 09611000 Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen

1.500.000

0

0

0

0

0

0

0

2.700.000

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.500.000

0

2.700.000

0

0

0

Saldo I11240101020

-1.500.000

0

-2.700.000

0

0

0

78710000 Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

I11240101040 Erweiterungsbau Technische Anlagen 09611000 Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen

550.000

0

0

0

0

0

0

0

1.400.000

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

550.000

0

1.400.000

0

0

0

Saldo I11240101040

-550.000

0

-1.400.000

0

0

0

78730000 Auszahlung für sonst. Baumaßnahmen

I11240101045 Erweiterungsbau EDV-Technik 09611000 Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen

87.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

87.000

0

0

0

0

0

Saldo I11240101045

-87.000

0

0

0

0

0

I11240101060 Erweiterungsbau Baunebenausgaben 78710000 Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

0

0

800.000

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

800.000

0

0

0

Saldo I11240101060

0

0

-800.000

0

0

0

85

Landkreis Heidenheim

THH1

Steuerung und Finanzen

Investitionsmaßnahmen

Ansatz 2014

VE 2014

Ansatz 2013

RE 2012

Gesamtausgabebedarf

bisher bereitg.

I11240101070 Erweiterungsbau Außenanlagen 09611000 Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen

1.200.000

300.000

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.200.000

300.000

0

0

0

0

Saldo I11240101070

-1.200.000

-300.000

0

0

0

0

I11240101080 Erweiterungsbau Erstausstattung 09611000 Anlagen im Bau Hochbaumaßnahmen

650.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

650.000

0

0

0

0

0

Saldo I11240101080

-650.000

0

0

0

0

0

I11241800100 Gebäude Geistigbehinderte Erwerb AV 78310000 Erwerb bewegl. Sachen des AV

0

0

1.334

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

1.334

0

0

0

Saldo I11241800100

0

0

-1.334

0

0

0

I11242200100 Gebäude Körperbehinderte Erwerb AV 06110000 Fahrzeuge

3.000

0

0

0

0

0

0

0

2.666

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.000

0

2.666

0

0

0

Saldo I11242200100

-3.000

0

-2.666

0

0

0

78310000 Erwerb bewegl. Sachen des AV

86

Landkreis Heidenheim

THH1

Steuerung und Finanzen

Investitionsmaßnahmen

Ansatz 2014

VE 2014

Ansatz 2013

RE 2012

Gesamtausgabebedarf

bisher bereitg.

I11242503100 Sporthalle beim Berufsschulzentrum 07110000 Betriebsvorrichtungen

5.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.000

0

0

0

0

0

Saldo I11242503100

-5.000

0

0

0

0

0

I11243000100 Verwaltungsgebäude Felsenstraße Erwerb AV 07110000 Betriebsvorrichtungen

15.000

0

0

0

0

0

07210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung

20.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

35.000

0

0

0

0

0

Saldo I11243000100

-35.000

0

0

0

0

0

I11250500100 Allgemeiner Fuhrpark Erwerb AV 06110000 Fahrzeuge

6.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

6.000

0

0

0

0

0

Saldo I11250500100

-6.000

0

0

0

0

0

I11260100100 Zentraler Einkauf Erwerb AV 07210000 Betriebs- und Geschäftsausstattung

10.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

10.000

0

0

0

0

0

Saldo I11260100100

-10.000

0

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87

88

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Anlage 22 AB CaADEalFD lan 2014

Gl ss

z m neuen kommunalen Haushaltsrecht

Abschreibung

Absch eibungen erfassen den Werteverzehr für materielle und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens. Mit ihrer Hilfe werden die für diese Güter anfallenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgswirksam auf mehrere Rechnungsperioden (Haushaltsjahre) aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt nach unterschiedlichen Abschreibungsmethoden, es gibt die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Letztere kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht (Unfall-, Feuerschaden usw.). Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich in gleichen Jahresraten über die Nutzungsdauer.

Aktiva

Der Begriff Aktiva bezeichnet die Gesamtheit des Anlage- und Umlaufvermögens, Rechnungsabgrenzungsund Korrekturposten sowie Bilanzierungshilfen. Aktiva werden bei der in Kontoform aufgestellten Bilanz auf der linken Bilanzseite aufgeführt. Diese Seite gibt Auskunft über die Mittelverwendung. Gegensatz: Passiva.

Aktivierung

Aktivierung bezeichnet das buchhalterische Verfahren zur Erfassung von Vermögensgegenständen als Aktiva.

Aktivierungspflicht

In der Bilanz sind grundsätzlich alle Vermögensgegenstände im wirtschaftlichen Eigentum des Landkreises, aber auch Rechnungsabgrenzungsposten und Bilanzierungshilfen am Bilanzstichtag auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen. Eine entsprechende Passivierungspflicht gilt für Passiva.

Aktivkonto

Aktivkonten sind die einzelnen Posten auf der linken Seite der Bilanz; vgl. auch Aktiva.

Anlagenbuchhaltung

In der Anlagenbuchhaltung wird das Anlagevermögen erfasst und bewertet. Sie dient dem Zweck, die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Art und Menge aufzuzeichnen sowie die Werte des Anlagenbestandes fortzuschreiben. Darüber hinaus ermöglicht die Anlagenbuchhaltung, die gebrauchsbedingte Abnutzung der Vermögensgegenstände wertmäßig in Form von Abschreibungen zu erfassen.

Anlagevermögen

Zum Anlagenvermögen gehören alle Gegenstände, die dem Landkreis langfristig zu dienen bestimmt sind (Gegensatz: Umlaufvermögen). Das Anlagevermögen setzt sich zusammen aus dem Immateriellen Vermögen (z.B. Konzessionen), Sachanlagen (z.B. Grundstücke und Gebäude) und Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen).

nsch ff ngskosten

Zu den Anschaffungskosten zählen alle Aufwendungen, die geleitstet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Aufwand bzw. Aufwendungen

Aufwand stellt den wertmäßigen, zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (Ressourcenverbrauch) eines Haushaltsjahres dar.

Aufwandskonto

Bezeichnung sämtlicher Konten, die zur Erfassung und Verrechnung von Aufwand dienen.

Ausgabe

Ausgaben bezeichnen sämtliche Abgänge im Geldvermögensbestand (Zahlungsmittelbestand + Bestand an Forderungen – Bestand an Verbindlichkeiten). Hierzu gehören u. a. die Verminderung des Kassenbestandes, die Verminderung des Forderungsbestandes und die Erhöhung des Verbindlichkeitenbestandes.

Außerordentliche Abschreibung

Wertkorrektur aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes, die nicht im Abschreibungsplan (planmäßige Abschreibung) berücksichtigt worden ist. Beispiele: Blitzschlag zerstört EDV-Anlage, technische Veralterung von Anlagegütern aufgrund technischer Weiterentwicklungen.

Außerordentliche Aufwendungen

Hierunter sind solche Aufwendungen zu verstehen, die – im Gegensatz zu den ordentlichen Aufwendungen – außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und unregelmäßig (selten) anfallen.

Außerordentlicher Ertrag

Hierunter sind solche Erträge zu verstehen, die – im Gegensatz zu ordentlichen Erträgen – außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und unregelmäßig (selten) anfallen.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Aufwendungen und Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Ermächtigungen veranschlagt und keine aus den Vorjahren übertragenen Ansätzen verfügbar sind.

Auszahlung

Unter Auszahlung versteht man alle reinen Zahlungsvorgänge, die zu einer Verminderung des Zahlungsmittelbestandes durch den Abfluss liquider Mittel (z.B. Barauszahlung oder Überweisung) führen.

Basiskapital

Das Basiskapital stellt in der Vermögensrechnung (Bilanz) das Reinvermögen der Kommune dar. Es ist die sich ergebene Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite der Bilanz.

Bestandskonten

Die Konten, auf die Zu- und Abgänge im Bestand von Vermögensgegenständen, Schulden und Eigenkapital aufgezeichnet werden, bezeichnet man als Bestandskonten. Bestandskonten werden mit ihrem Anfangsbestand aus der Eröffnungsbilanz abgeleitet, der Schlussbestand geht in die Schlussbilanz ein. Man unterscheidet aktive und passive Bestandskonten. Bestandskonten auf der Aktivseite der Bilanz zeigen das Vermögen (z.B. Anlagevermögen, Umlaufvermögen), während Bestandskonten auf der Passivseite Auskunft über die Finanzierung des Vermögens (z.B. durch Eigen- oder Fremdkapital) geben.

Beteiligungen Beteiligungsbericht

Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital des Unternehmens von mehr als 20 v. H. (§ 271 Abs. 1 HGB). Wird diese Vermutung nicht widerlegt, so ist die Beteiligung unter dieser Bezeichnung im Finanzanlagenvermögen zu bilanzieren. Innerhalb eines doppischen Rechnungswesens werden die Beteiligungen im Hinblick auf ihre Unternehmenswerte, auch in Bezug auf die wirtschaftlichen Beziehungen untereinander (Konzernrechnungslegung, Konsolidierung) erfasst.

Betrieb gewerblicher Art

Steuerrechtlicher Begriff für Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Betriebe der öffentlichen Hand), die nachhaltig wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erzielung von Einnahmen dienen („am Markt tätig sein“).

Betriebskostenzuschuss

Betriebskostenzuschüsse sind eine besondere Form der Zuwendungen des Landkreises an den unternehmerischen Bereich. Geleistete Betriebskostenzuschüsse stellen für den Landkreis Aufwand dar, eine Aktivierung findet nicht statt.

Bewertung

Bewertung nennt sich der Vorgang, bei dem der Wert der einzelnen unter den Bilanzpositionen (Aktiva, Passiva) zu findenden Vermögensgegenständen ermittelt wird.

Bewertungsvereinfachungsverfahren

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen. Ist dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, sind Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen. So ist es bei Sachanlagevermögen und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen möglich, diese u. U. mit einem Festwert oder Pauschalwert anzusetzen. Gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens und andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können gruppenweise und mit dem gewogenen Durchschnitt bewertet werden.

Bewirtschaftung

Bewirtschaftung ist die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen einschließlich der Verpflichtungsermächtigung und deren Überwachung.

Bilanz / Vermögensrechnung

Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses. In ihr werden das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) einander wertmäßig zu einem bestimmten Stichtag (31.12.) in Kontenform gegenübergestellt. Die linke Seite der Bilanz gibt Auskunft über die Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, d.h. über die Zusammensetzung des Vermögens. Die rechte Bilanzseite gibt durch den Ausweis des Fremdkapitals (Ansprüche der Gläubiger, z.B. Banken gegenüber einem Kreditnehmer) und des Reinvermögens (als Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital) Auskunft über die Mittelherkunft. Es besteht somit Bilanzgleichheit, d.h. die Bilanz ist immer ausgeglichen (Aktiva = Passiva).

Buchwert

Buchwert ist der in der Bilanz nach den Bewertungsregeln ausgewiesene Wert eines einzelnen Aktiv- oder Passivpostens. Er ergibt sich z.B. bei abschreibbaren Vermögensgegenständen aus der Differenz zwischen Anschaffungswert und kumulierten Abschreibungen. Er gibt damit Auskunft über den Restwert und den Gebrauchszustand einer Anlage.

Budget

Als Budget bezeichnet man die im Haushaltsplan für einen abgegrenzten Aufgabenbereich veranschlagten Personal- und Sachmittel (Ermächtigungen), die dem zuständigen Verantwortungsbereich zur Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Leistungsziele zugewiesen sind.

Budgetierung

Budgetierung stellt eine Möglichkeit dar, Verantwortung zu dezentralisieren. Dies kann geschehen, indem eine Organisationseinheit die Verantwortung für ihren Mitteleinsatz innerhalb eines Finanzrahmens bei festgelegtem Leistungsumfang selbst bestimmen kann.

Cashflow / Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

Der Cashflow stellt einen Wert dar, der Aufschluss über die Finanzlage gibt. In der Finanzrechnung werden der Cashflow aus Investitionstätigkeit sowie der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt die Fähigkeit einer Kommune, finanzielle Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit heraus zu erwirtschaften. Er steht für Investitionen und Schuldentilgung zur Verfügung.

Controlling

Controlling ist nicht Kontrolle, sondern Steuerung als eine Form der Führungsunterstützung. Durch die Bereitstellung von Informationen und Methoden für die verschiedenen Ebenen des politisch-administrativen Führungssystems wird die ziel- bzw. ergebnisorientierte Steuerung der Effektivität, der Effizienz und des Finanzmittelbedarf ermöglicht.

Deckungsfähigkeit

Unter Deckungsfähigkeit versteht man die Ermächtigung, Ausgaben über den Haushaltsansatz hinaus zu leisten, wenn bei einem anderen Haushaltsansatz noch Mittel verfügbar sind. Unterschieden werden die echte Deckungsfähigkeit, die sich ausschließlich auf die Aufwands- / Auszahlungsseite bezieht und die unechte Deckungsfähigkeit, bei der Mehrerträge / höhere Einzahlungen zur Leistung höherer Aufwendungen/Auszahlungen verwendet werden dürfen.

Degressive Abschreibung

Degressive Abschreibung bedeutet, dass die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen. Daher spricht man auch von einer Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen. Es handelt sich um eine planmäßige Abschreibung.

Doppelte Buchführung „Doppik“

Als Buchführung wird die planmäßige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle einer Organisationseinheit bezeichnet, wobei das Ziel verfolgt wird, dem Betrachter jederzeit einen Überblick über die Lage und Entwicklung des Vermögens zu ermöglichen. Bei der doppischen Buchführung erfolgt die Buchung auf mindestens zwei Konten. Sie bedient sich dabei der so genannten Bestandskonten (für die Erstellung einer Bilanz) und der Erfolgskonten (für die Erstellung einer Gewinnund Verlustrechnung / Erfolgsrechnung und zur Ermittlung des Erfolges). Für den Begriff der doppelten Buchführung hat sich aus das Kunstwort „Doppik“ = Doppelte Buchführung in Konten) etabliert.

Drei-Komponenten-Modell

Das Drei-Komponenten-Modell wurde erstmal von Prof. Lüder im Rahmen des Speyerer Verfahrens für die Doppik im öffentlichen Bereich vorgeschlagen. Das DreiKomponenten-Modell ergänzt die in der Privatwirtschaft üblichen Jahresabschlusssteile Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung um die Finanzrechnung als dritte Komponente. Hiermit soll das Budgetrecht des Gemeinderats gewahrt werden, auf deren Basis die neue Haushaltsplanung erfolgt.

Durchlaufende Gelder

Zahlungen, die für einen Dritten lediglich eingenommen und ausgegeben werden.

Eigenkapital

Eigenkapital ist eine rechnerische Größe. In der Doppik wird darunter die Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) einer Organisation und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) sowie den Sonderposten verstanden. Jahresüberschüsse erhöhen und Jahresfehlbeträge mindern das Eigenkapital. Ergibt sich aus der Differenz ein negatives Eigenkapital, wird dies durch einen Ausgleichsposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf der Aktivseite ausgewiesen.

Einnahmen

Als Einnahmen werden alle Zugänge im Geldmittel- und Forderungsbestand bezeichnet.

Einzahlungen

Einzahlungen sind Barzahlungen und bargeldlose Zahlungen, die die Liquidität erhöhen (Kassenbestand, Bankguthaben).

Erfolgskonten

Die Konten, auf denen Aufwendungen und Erträge verrechnet werden, bezeichnet man als Erfolgskonten. Auf Aufwandskonten werden Aufwendungen, z.B. Mietaufwendungen, Personalaufwendungen, Energieaufwendungen etc. erfasst. Auf Ertragskonten werden die Erträge gebucht, z.B. Gebühren, Einnahmen aus Drittmittelgeschäften. Mit dem Abschluss der Aufwands- und Ertragskonten in der Ergebnisrechnung wird das Jahresergebnis in dem abzuschließenden Geschäftsjahr festgestellt.

Einzelkosten

Einzelkosten sind Kosten, die sich direkt und verursachungsgerecht einem bestimmten Produkt zuordnen lassen.

Ergebnis

Als Ergebnis bzw. als Erfolg wird der Saldo von Ertrag und Aufwand bezeichnet. Das Ergebnis kann im Rahmen der Ergebnisrechnung untergliedert werden in das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis.

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans. im Ergebnishaushalt werden die geplanten Erträge und Aufwendungen nach Arten getrennt ausgewiesen.

Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung weist durch Gegenüberstellung der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres das Jahresergebnis aus. Übersteigen die Erträge die Aufwendungen entsteht als Saldo ein Jahresüberschuss; andernfalls wird eine Jahresunterdeckung / -fehlbetrag ausgewiesen. Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung.

Eröffnungsbilanz

Der Landkreis hat im ersten Haushaltsjahr, in dem die Bestimmungen des neuen kommunalen Haushaltsrechts anzuwenden sind, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Für diese Bilanz gelten besondere Regeln. So fehlen z.B. Bilanzwerte eines Vorjahres, so dass z.B. die Bewertung von Vermögen in der Eröffnungsbilanz anders geregelt ist, als bei später aufzustellenden Bilanzen. Daneben gibt es Bewertungsvereinfachungen bzw. – erleichterungen.

Erträge

Erträge stellen zahlungswirksamen und nicht zahlungswirksamen Wertzuwachs (Ressourcenaufkommen) eines Haushaltsjahres dar.

Fehlbetrag

Unterschiedsbetrag, um den die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder im Jahresabschluss der Ergebnisrechnung höher sind als die ordentlichen und außerordentlichen Erträge.

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Finanzhaushalt

Die Finanzmittel umfassen den Bestand an Bargeld und die Guthaben bzw. Kontokorrentverbindlichkeiten auf Girokonten. Synonym werden auch die Begriffe „finanzielle Mittel“ und „Zahlungsmittel“ verwendet. Der Finanzhaushalt ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans. Im Finanzhaushalt werden die geplanten Ein- und Auszahlungen getrennt nach Zahlungsarten (z.B. Personalzahlungen, Transferzahlungen) ausgewiesen.

Finanzplanung

Der Landkreis hat seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen und des zu veranschlagenden ordentlichen Ergebnisses des Ergebnishaushalts und einer Übersicht über die Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushalts. Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Gliederung nach Aufgabenbereichen vorzunehmen. Der Landkreis hat die mittelfristige Finanzplanung in seinem Haushaltsplan (durch Erweiterung der Spalten) integriert. Bei der Finanzplanung handelt es sich um ein Arbeitsprogramm, das unverbindlich ist und nur formal vom Kreistag zu beschließen.

Finanzrechnung

Die Finanzrechnung ist Teil des so genannten DreiKomponenten-Modells. Sie beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen. In der Finanzrechnung werden auch nicht ergebniswirksame Ein- und Auszahlungen erfasst. Dies betrifft in erster Linie die investiven Zahlungen; aber auch Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sowie die haushaltswirksamen Zahlungsvorgänge.

Forderungen

Werden Waren oder Dienstleistungen gegen spätere Zahlung geliefert bzw. erbracht („auch Ziel“), so hat der Verkäufer eine Forderung (Anspruch auf Erfüllung) gegenüber dem Käufer in Höhe des Rechnungsbetrages zum Fälligkeitsdatum.

Fremdkapital

Fremdkapital wird auf der Passivseite der Bilanz geführt. Es bezeichnet gegenwärtige und zukünftige Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter) gegenüber Dritten, die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. Fremdkapital stellt eine der Quellen der Mittelherkunft dar und gibt in Relation zum Eigenkapital den Anteil der Fremdfinanzierung des Vermögens an.

Gebühren

Gebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine konkrete Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) erhoben werden

Gemeinkosten

Kosten, die im Gegensatz zu den Einzelkosten keinem Kostenträger oder Kostenstelle direkt bzw. unmittelbar zurechenbar sind oder aus wirtschaftlichen Gründen eine Zurechnung nicht sinnvoll ist. Sie werden auch als indirekte Kosten oder Kostenträgergemeinkosten bezeichnet. Im Rahmen der Kostenstellenrechnung werden sie durch Verrechnungssätze oder Schlüsselgrößen Endkostenstellen bzw. Kostenträgern anteilig zugeordnet.

Generationsgerechtigkeit

Generationsgerechtigkeit (intergenerative Gerechtigkeit) ist die Forderung nach einer Ethik, die u. a. auch die Rechte nachrückender Generationen berücksichtigt. Die Doppik stellt einen Schritt zu mehr Generationsgerechtigkeit dar, da sie den Ressourcenverbrauch periodengerecht erfasst und für Steuerungsmaßnahmen aufbereitet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

„GWG“ ist im Allgemeinen die Bezeichnung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungsund Herstellungskosten so niedrig liegen, dass ihre Anschaffung wie Kosten behandelt werden. Sie können also im Rahmen der Bewertung des Anlagevermögens zum Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand angesetzt werden (vgl. Abschreibung).

Gewinn- und Verlustrechnung

Im kaufmännischen Rechnungswesen wird die der Ergebnisrechnung entsprechenden Rechnung als Gewinnund Verlustrechnung bezeichnet. Während die Bilanz einen stichtagsbezogenen Überblick auf die Lage des Vermögens gewährleistet, stellt die GuV Aufwendungen und Erträge innerhalb einer Rechnungslegungsperiode, also zeitraumbezogen, dar.

Haushaltsvermerke

Haushaltsvermerke sind einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushaltsplans (z.B. Vermerke über Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke).

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltsatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Landkreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen, eingehenden ergebniswirksamen und vermögenswirksamen Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er ist für die Führung der Haushaltswirtschaft verbindlich; Ansprüche und Verbindlichkeiten werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Haushaltsquerschnitt

Der Haushaltsquerschnitt zeigt die Zusammenfassung des Haushaltsplans nach Kostenarten und Produktgruppen.

Inf strukturvermögen

In der Bilanz wird das Infrastrukturvermögen in separaten Bilanzpositionen ausgewiesen. Hierzu gehören z.B. Straßen, Wege, Plätze, Hafenanlagen sowie Parks und Grünanlagen.

Inventar

Das Inventar ist das Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände des Landkreises. Es wird auf Grundlage einer Inventur erstellt und dient als Grundlage für das Erstellen der Bilanz.

Inventur

Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme des Vermögens, auch der Schulden, des Landkreises zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ist handelsrechtlich für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres vorgeschrieben. Diese Bestandsaufnahme erfolgt vom Grundsatz her körperlich (durch Messen, Zählen, Wiegen) sowie durch verfahren der Buchinventur. Bestimmte Vermögensgüter, wie z.B. Forderungen, brauchen nur wertmäßig bestimmt werden. Die Ergebnisse der Inventur werden in einem Verzeichnis, dem Inventar, festgehalten.

Investition

Eine Investition ist die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (Auszahlungen für die Veränderung des Anlagevermögens).

Investitionsförderungsmaßnahmen

Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionsmaßnahmen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung (z.B. Eigenbetrieb).

Jahresabschluss

Ein Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie dem Anhang. Hinzu kommt ein Lagebericht. Die Einführung der Doppik ergänzt den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung des kameralen Systems der Rechnungslegung.

Jahresergebnis

Das Jahresergebnis ist die Differenz aller Erträge und Aufwendungen.

Jahresfehlbetrag

Ein Jahresfehlbetrag (Verlust) entsteht, wenn die Aufwendungen eines Haushaltsjahres die Erträge dieses Haushaltsjahres übersteigen. Gegensatz: Jahresüberschüsse (Gewinn).

Jahresüberschuss

Ein Jahresüberschuss (Gewinn) entsteht, wenn die Erträge die Aufwendungen des Haushaltsjahres übersteigen.

Kalkulatorische Kosten

Kosten, die nicht oder in anderer Höhe im Aufwand enthalten sind, werden zur exakten Ermittlung des Wertes einer Leistung rechnerisch hinzugefügt, z.B. kalkulatorische Zinsen.

K lkulatorische Zinsen

Die kalkulatorischen Zinsen stellen das kostenmäßige Äquivalent für das in einer Einrichtung gebundene Kapital dar. Die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Budgetmittel für andere öffentliche Zwecke verwendet werden könnten. Die stellen so genannte Opportunitätskosten (Kosten der entgangenen Gelegenheit) dar.

Kassenkredit

Kurzfristiger Kredit zur Überbrückung des verzögerten oder späteren Eingangs von Deckungsmitteln, soweit keine anderen liquiden Mittel eingesetzt werden können.

Kennzahlen

Zahlen, die in komprimierter Form über (betriebswirtschaftliche) Sachverhalte informieren. Sie können als Zielgrößen (Soll-Werte, operationale Ziele) definiert werden und ermöglichen es, durch einen Vergleich zwischen Soll- und Ist-Werten die Zielerreichung zu messen.

Konsolidierung

Der Begriff Konsolidierung ist in der Betriebswirtschaftslehre doppelt belegt. Zum einen wird damit ein Passivtausch bezeichnet, z.B. wenn Verbindlichkeiten in Eigenkapital oder kurzfristige in langfristige Verbindlichkeiten transformiert werden. Diese Begriffsbelegung benutzt auch die Finanzwirtschaft, wenn sie von „Haushaltskonsolidierung“ spricht. Zum anderen wird als Konsolidierung die Aufrechnung konzerninterner Vorgänge im Konzernabschluss (konsolidierter Jahresabschluss) bezeichnet. Es existieren verschiedene Konsolidierungsverfahren. Bei der Vollkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge aus den „Tochterunternehmen“ voll in den Konzernabschluss einbezogen. Ein weiteres Konsolidierungsverfahren ist die Equity-Methode. Hierbei wird der Beteiligungsbuchwert in der Konzernbilanz laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, angepasst.

Kontenplan

Als Kontenplan bezeichnet man die auf der Grundlage des Kontenrahmens aufgestellte örtliche Gliederung der Buchungskonten.

Kosten

Kosten sind ein Begriff der Kostenrechnung. Kosten sind der in Geld ausgedrückte Werteeinsatz zur Leistungserstellung, in Form von verbrauchten Gütern und in Anspruch genommenen Diensten, soweit sie zur Leistungserstellung notwendig und dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind.

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

Die KLR ist ein betriebswirtschaftliches Instrument, das die Kosten, die bei der Leistungserstellung entstehen, erfasst und verursachergerecht zuordnet und so dazu beiträgt, die Kosten- und Leistungstransparenz zu verbessern.

Kostenträger

Bezeichnung für die Produkte und Dienstleistungen, denen Kosten zugerechnet werden können.

K edite

Kommunalwirtschaftlich versteht man unter dem Begriff Kredite das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung (z.B. Eigenbetrieb) aufgenommenes Kapital mit Ausnahme der Kassenkredite.

Lagebericht

Kapitalgesellschaften sind handelsrechtlich verpflichtet, neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht anzufertigen. In diesem sind Interpretationen des Ergebnisses, Branchenvergleich und andere Aussagen zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Organisation enthalten.

Leasing

Spezielle Form der Vermietung von Vermögensgegenstände bzw. – anlagen. Im Gegensatz zum klassischen Mietverhältnis sind beim Leasing zwischen dem Leasinggeber und dem Verwender, d.h. Leasingnehmer, umfangreiche Service- und weitere Leistungen vereinbart.

Leistung

Bewertbares Arbeitsergebnis einer Verwaltungseinheit, das zur Aufgabenerfüllung im Haushaltsjahr erzeugt wird.

Leistungsziel

Angestrebter Stand an Leistungen am Ende eines bestimmten Zeitraumes, der durch quantitative und qualitative Größen beschrieben wird.

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung führt zu einer gleichmäßigen Verteilung des Anschaffungswertes auf die Nutzungsdauer. Es wird pro Jahr ein gleichmäßig hoher Anteil des Anschaffungswertes abgeschrieben.

Liquidität

Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit, alle notwendigen Zahlungen in der vorgesehenen Frist zu leisten. Die Liquidität ist gewahrt, wenn genügend flüssige Mittel (liquide Mittel) für den laufenden Zahlungsverkehr vorhanden sind und zur Erfüllung zukünftiger Zahlungsverpflichtungen ausreichende, fristgerecht realisierbare Vermögenswerte bereitstehen.

Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer gibt den Zeitraum an, in dem ein Anlagegegenstand üblicherweise eingesetzt werden kann.

Output

Die von einer Verwaltungseinheit (Fachbereich, Produktgruppe) in einer Zeiteinheit hergestellte Menge an Gütern und Dienstleistungen.

O tputsteuerung

Outputsteuerung ist die Steuerung auf der Grundlage von Zielvorgaben und der Definition und Beschreibung von Produkten und somit den Ergebnissen des Verwaltungshandelns. Hierdurch soll die Mitarbeiter-, Kundenund Bedarfsorientierung und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessert werden. Wichtige Voraussetzung für eine Umsetzung der Outputsteuerung ist eine konsequente Delegation von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung.

Passivseite / Passiva

Bei der in Kurzform aufgestellten Bilanz wird die rechte Seite als Passivseite bezeichnet. Die dort aufgeführten Passiva umfassen einerseits das Eigenkapital, zu dem das Nettoeigenkapital, die Kapital- und Gewinnrücklagen, ein Gewinnvortrag, sowie der Jahresüberschuss gehören. Andererseits gibt das Fremdkapital an, wie hoch die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sind. Daneben gehören auch Rückstellungen und Sonderposten mit zu den Passiva. Insgesamt stellt die Passivseite die Herkunft des Kapitals der Organisation dar.

Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung dient der Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos bei Forderungen. Diesem nicht vorhersehbaren allgemeinen Ausfall- bzw. Kreditrisiko wird durch eine Pauschalabschreibung (z.B. 1-2% des Forderungsbestandes zum Bilanzstichtag) Rechnung getragen.

Pensionsrückstellungen

Durch Pensionsrückstellungen werden künftige Altersversorgungsleistungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilanziell ausgewiesen und die Kosten der Beschäftigung vollständig berücksichtigt. Die Rückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

Periodengerechtigkeit

Periodengerechtigkeit bedeutet, dass nicht der Zeitpunkt der Zahlung für die Zuordnung zu einem Geschäftsjahr entscheidend ist, sondern die Periode, in der der Verbrauch tatsächlich anfällt. Gleiches gilt für Investitionen. Der Verbrauch wird über die Ermittlung von Abschreibungsbeträgen periodengerecht über mehrere Geschäftsjahre verteilt.

Produkt

Ein Produkt ist eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, die für Stellen außerhalb der betrachteten Organisationseinheit (innerhalb oder außerhalb der Verwaltung) erstellt werden. Das Erstellen von Produkten führt zu Ressourcenverbrauch.

Produktbereich

Produktgruppen werden thematisch (u. a. nach Zielgruppen, Objekten) zu Produktbereichen zusammengefasst.

Produktbeschreibung

Die Produktbeschreibung dient der Konkretisierung und Definition einzelner Produkte.

Produktgruppen

Produkte werden thematisch (u. a. nach Zielgruppen, Objekten) zu Produktgruppen zusammengefasst.

Rechnungsabgrenzungsposten Deren Aufgabe besteht in der Rechnungsabgrenzung, um periodengerecht den Erfolg einer Periode von dem der jeweiligen Folgeperiode abzugrenzen. Dabei werden die so genannten aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden. Auf der Aktivseite sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, wenn sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Auf der Passivseite werden Einnahmen ausgewiesen, wenn sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Ressourcenverbrauch

Der Ressourcenverbrauch entspricht dem Werteverzehr. In der kaufmännischen und kommunalen Rechnungslegung wird der Ressourcenverbrauch mit Aufwand gleichgesetzt. Beispiele für Ressourcenverbrauch sind daher Personalaufwendungen, Transferaufwendungen und bilanzielle Abschreibungen.

Restbuchwert

Der Restbuchwert einer Anlage ist der innerhalb der Anlagerechnung für das Ende de Abrechnungsperiode ausgewiesene Wert, der sich nach Abzug der in den zurückliegenden Perioden vorgenommenen Abschreibungen von der Abschreibungssumme zum jeweiligen Zeitpunkt ergibt.

Restnutzungsdauer

Die zu einem bestimmten Bilanzstichtag noch verbleibende Nutzungsdauer eines Anlagegutes.

Rücklagen

Rücklagen sind ein Teil des Eigenkapitals einer Organisation. Die bestehen aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, Bewertungsrücklagen für Überschüsse des Bewertungsergebnisses, zweckgebundene Rücklagen und sonstige Rücklagen.

Rückstellungen

Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für gewisse Verbindlichkeiten gebildet werden müssen. Rückstellungen sind zu bilden für Aufwendungen, die zum Bilanzstichtag zwar dem Grunde nach feststehen, nicht jedoch bezüglich ihrer Höhe oder ihrer Fälligkeit. Beispiele sind Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleich u. a.

Sachanlagen

Körperliche Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Verwaltungsbetrieb dauerhaft zu dienen. Hierzu zählen z.B. Gebäude, technische Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattungen, im Gegensatz zu Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen.

Schlussbilanz

Bilanz am Ende einer Rechnungsperiode.

Sonderposten

Der Bilanzabschnitt „Sonderposten“ umfasst Bilanzpositionen auf der Passivseite. Sonderposten sind vor allem für erhaltene Investitionszuwendungen, Beiträge und Gebührenausgleich zu bilden.

T nsfererträge und –aufwendungen

Erträge und Aufwendungen ohne unmittelbar damit zusammenhängende Gegenleistung.

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Aufwendungen oder Auszahlungen, die die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge und die aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen übersteigen.

Überschuss

Unterschiedsbetrag, um den die ordentlichen und außerordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt oder im Jahresabschluss der Ergebnisrechnung die ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen übersteigen.

Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen besteht aus dem Vermögensgegenständen einer Organisation, die nicht zur dauernden Nutzung im Betrieb bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Bestände an Rohstoffen, Halb- und Fertigfabrikaten, Guthaben auf Konten und Bargeld.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist – wirtschaftlich betrachtet – eine allgemeine Verbrauchssteuer. Der Staat erhebt die Umsatzsteuer auf Lieferungen und Leistungen, die im Inland gegen Entgelt von einem Unternehmen erbracht werden. Der Umsatzsteueranteil einer Rechnung gegenüber einem Kunden wird auf einem gesonderten Konto gebucht und beinhaltet eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. S. auch Vor- und Mehrwertsteuer.

Umschuldung

Ablösung von Krediten durch andere Kredite.

Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeit stellt eine Verpflichtung zur Leistung dar. Diese Verpflichtung kann aus einer Vereinbarung (Vertrag) oder auf anderer rechtlichen Grundlage beruhen. Aufgrund einer solchen Verpflichtung kann ein Gläubiger gegenüber dem Schuldner die Leistung rechtlich durchsetzen.

Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Mutterunternehmen bzw. eine Körperschaft einen beherrschenden Einfluss hat oder eine einheitliche Leistung ausübt.

Verfügungsmittel

Beträge, die dem Landrat für dienstliche Zwecke, für die keine Ausgaben veranschlagt sind, zur Verfügung stehen.

Verlust

Als Verlust / Jahresfehlbetrag wird die negative Differenz aus Ertrag und Aufwand bezeichnet.

V steuer

Vorsteuer wird diejenige Umsatzsteuer genannt, die ein Unternehmen beim Bezug von Vorleistungen an den Lieferanten zahlt. Die auf der Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf einem gesonderten (Vorsteuer-) Konto gebucht und beinhaltet eine Forderung gegenüber dem Finanzamt, wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Ein Landkreis erbringt in der Regel keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen und kann von daher keine Vorsteuerbeträge geltend machen. Der Rechnungsbetrag für bezogene Leistungen wird in diesem Fall inklusive des Umsatzsteueranteils gebucht (Bruttobuchungsmethode).

Zahlungsmittelüberschuss / Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

Siehe Cashflow.

Ziele

Ziele stellen Aussagen über erwünschte Zustände dar, die als Ergebnis von Entscheidungen eintreten sollen. Jedes Ziel ist durch den Zielinhalt, den Zeitbezug, den sachlichen Geltungsbereich und das Zielausmaß gekennzeichnet.

Anlage 23 ABC DaBEFal E lan 2 1

Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung 1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen eEaC wirtschaftliche Entwicklung Mittlerweile sind es 20 Jahre, in denen die so genannte Veränderungsrate (VÄR) oder die Grundlohnrate den Rahmen für die Krankenhausbudgets in Deutschland bestimmt haben. Die beiden Raten bewegten sich in diesen Jahren real, das heißt bereinigt um zusätzliche, meist finanzpolitisch bedingte Veränderungen, immer unter der tatsächlichen Kostenentwicklung in den deutschen Krankenhäusern. 1993 konnte so die bislang höchste VÄR mit + 4,0 % und 2004 musste die bislang niedrigste VÄR mit – 0,98 % verzeichnet werden. In der Folge hat sich in den deutschen Krankenhäusern der Spardruck von Jahr zu Jahr permanent erhöht. Spätestens seit 2010 sind die Belastungen in den deutschen Krankenhäusern nunmehr aber unerträglich geworden und sie sind seither dazu in der Lage, das bestehende dichte Netz sowie die bestehenden guten Strukturen in der stationären Akutversorgung in Deutschland nach und nach zu zerstören. Um diesem Druck bisher überhaupt standhalten zu können, mussten seit 1993 am Klinikum Heidenheim Wirtschaftlichkeitspotentiale in einer Größenordnung von mittlerweile über 15 Mio. € oder gut 30 % des Ausgangsbudgets von 1992 mobilisiert werden und das bei ständig steigenden Qualitäts- und Leistungsansprüchen aller Beteiligten. Dies hat dann 2011 in der eigentlich logischen Konsequenz zum ersten negativen Jahresabschluss des Heidenheimer Klinikums seit mehr als zwei Jahrzehnten geführt. Die bereits mit dem Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG) 2009 nach der größten Protestkundgebung deutscher Krankenhausbeschäftigter in der Nachkriegsgeschichte Ende 2008 in Berlin von der Bundespolitik angekündigte so genannte Entwicklungsrate (EWR) ist erst mit Verspätung für 2013 in Kraft gesetzt worden, jedoch nicht so, wie es zur Finanzierung der Krankenhäuser notwendig wäre. Ganz im Gegenteil, wird nun vom Statistischen Bundesamt ein Orientierungswert (ORW) anhand der Preisentwicklung eines krankenhausspezifischen Warenkorbes ermittelt und mit der jeweiligen vom BMG nach wie vor ermittelten VÄR verglichen werden. Ist der ORW höher als die VÄR, ist die EWR um ein Drittel der Differenz höher als die VÄR. Ist der ORW niedriger als die VÄR, ist die EWR gleich dem ORW. Im Klartext heißt das, dass die zwangsweise entstehenden Mehrkosten im Krankenhaus nach 20 Jahren Spardeckel wieder nur maximal zu einem Drittel ausgeglichen werden sollen, eine Entwicklung die keinesfalls von den Krankenhäusern und deren Gesellschaftern bzw. Trägern so akzeptiert werden kann. Die vom Ministerium bekannt gegebene VÄR für 2013 beträgt 2,03 %. Diese Rate ist angesichts der sehr guten Entwicklung der Tariflöhne, der Erhöhung des Beitragssatzes in der GKV in 2011 sowie der sehr positiven Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im zweiten Halbjahr 2011 und im ersten Halbjahr 2012 unverständlich niedrig. Weiterhin hat das Statistische Bundesamt den ORW bekannt gegeben. Der ORW liegt mit 2,0 % sogar noch unterhalb der VÄR. Auch dieser Wert ist angesichts der realen Kostenentwicklung in den deutschen Krankenhäusern zu hinterfragen.

Nettobudgetentwicklung seit Einführung der Budgetierung Jahr

VÄR

1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

4,00 % 2,40 % 0,70 % 0,28 % 1,30 % 1,00 % 1,66 % 1,43 % 1,63 % 1,84 % 0,00 % 0,02 % 0,38 % 0,83 % 0,28 % 0,64 % 1,41 % 1,54 % 1,15 % 1,98 % 2,00%

gesetzliche Abzüge

1 % Fehlbelegungsabzug

1 % Abzug Integrierte Versorgung (IV)

0,5 % Abzug Sanierungsbeitrag (SB) Wegfall SB und IV insgesamt 1,5 % Sparreform 2010, Kürzung 0,25 % Sparreform 2010, Kürzung 0,50 %

Nettorate (1992 = 100 %)

104,0 % 106,4 % 107,1 % 107,4 % 108,7 % 108,7 % 110,4 % 111,8 % 113,4 % 115,2 % 115,2 % 114,2 % 114,6 % 115,4 % 115,2 % 115,9 % 118,8 % 120,3 % 121,2 % 122,7 % 124,7 %

S ruktur der Gesellschaft Die Gesellschaft entstand im Jahr 2006 aus der Umwandlung des Eigenbetriebs „Klinken des Landkreises Heidenheim“ in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Heidenheim. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Kliniken und Einrichtungen für Krankenhausleistungen, der Betrieb von Kliniken und Einrichtungen für Rehabilitation und der Betrieb zugehöriger Einrichtungen und Nebenbetriebe, wie z. B. Ausbildungsstätten und Personalwohnheime. Die Gesellschaft hat einen fakultativen Aufsichtsrat, der aktuell mit Mitgliedern des Kreistages, dem Betriebsratsvorsitzenden, einem zusätzlichen Vertreter aus dem Landratsamt sowie einem weiteren Mitglied des Betriebsrates mit beratender Stimme besetzt ist. Der 2009 beschlossene zusätzliche Sitz eines Externen ist immer noch vakant, soll aber im Laufe des Jahres 2013 besetzt werden. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Landrat des Landkreises Heidenheim, bis 31.01.2012 Herr Hermann Mader und ab 01.02.2012 Herr Thomas Reinhardt. Der seit 1999 amtierende Krankenhausdirektor des Eigenbetriebs, Herr Reiner Genz, wurde 2006 zum Allein-Geschäftsführer bestellt. Die Klinik-Gesellschaft firmiert unter dem Namen „Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH“ und ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband. Unter der neuen Firma sind das Klinikum Heidenheim und die Geriatrische Rehabilitationsklinik Giengen zusammengeschlossen. Zum Geschäftsbereich gehörten am 01. Juli 2013: Hauptabteilungen Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie Chefarzt Prof. Dr. Imdahl

Bettenzahl 56

Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Chefarzt Privatdozent Dr. Schmelz

56

Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chefärztin Dr. Paschold

32

Medizinische Klinik I (inkl. 5 Palliativbetten und 12 Strahlentherapiebetten) Chefarzt Privatdozent Dr. Grünewald

98

Medizinische Klinik II Chefarzt Privatdozent Dr. Schmidt

56

Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Chefarzt Dr. Schneider

24

Klinik für Neurologie Chefarzt Dr. Kaendler

46

Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Chefarzt Dr. Zinkler

79

Klinik für Urologie Chefarzt Dr. Wenderoth

21

Zentrum für Intensivmedizin Chefarzt Prof. Dr. Brinkmann und Chefarzt Privatdozent Dr. Schmidt

32

Zentrale Notaufnahme Leitender Arzt Herr Pfeufer

12

Institut für Anästhesie und spezielle Schmerztherapie Chefarzt Prof. Dr. Brinkmann Institut für Radiologie und Nuklearmedizin Chefarzt Dr. Schenkengel Institut für Radioonkologie und Strahlentherapie Chefärztin Dr. Ghilescu Belegkliniken Augenheilkunde Belegarzt Dr. Schön

2

Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Belegärzte Herr Specht, Frau Roon, Dr. Reißnecker, Dr. Wenig

4

Homöotherapie Belegarzt Dr. Laubersheimer Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie Belegärzte Dr. Fröschl, Dr. Steckeler Summe vollstationäre Betten

18 1 537

Tageskliniken Psy Fia rische Tagesklinik, Chefarzt Dr. Zinkler

Plätze

Internistische Tagesklinik, Chefarzt Privatdozent Dr. Schmidt

14 17

Betten/Plätze Heidenheim

568

Rehabilitationseinrichtungen Geriatrische Rehabilitationsklinik Giengen, Chefarzt Herr Nicklaus

Betten

30

Weitere Einrichtungen Onkologischer Schwerpunkt Ost-Württemberg, Koordinierender Oberarzt Dr. Müller Zentrum für Palliativmedizin Chefarzt Privatdozent Dr. Grünewald Brückenpflege Pflegedirektor Herr Rettenberger Gefäßzentrum in der Klinik für Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie Sektionsleiter Oberarzt Dr. Traßl Lungenzentrum Chefarzt Prof. Dr. Imdahl, Chefarzt Privatdozent Dr. Grünewald, Chefarzt Privatdozent Dr. Schmidt Brustzentrum Chefärztin Dr. Paschold Darmzentrum Chefarzt Prof. Dr. Imdahl, Chefarzt Privatdozent Dr. Grünewald Krankenhausapotheke und Regionales Arzneimittelinformationszentrum Chefapotheker Dr. Grieb Zentrallabor Chefarzt Privatdozent Dr. Grünewald, Leitende MTA Frau Stetter Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Schulleiterin Frau Rubin Psychiatrische Institutsambulanz Chefarzt Dr. Zinkler Geriatrischer Schwerpunkt Chefarzt Herr Nicklaus Regionaler Schlaganfallschwerpunkt Chefarzt Dr. Kaendler Regionaler Schmerzschwerpunkt Chefarzt Prof. Dr. Brinkmann

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Die Umsatzerlöse der Klinik-Gesellschaft für 2012 stellen sich wie folgt dar:

Erlöse aus Krankenhausleistungen Klinikum Heidenheim Geriatrie Giengen Erlöse aus Wahlleistungen Erlöse aus ambulanten Leistungen Nutzungsentgelte der Ärzte

TEUR 2012

TEUR 2011

74.754.742,81 1.556.575,66 2.195.323,82 1.700.910,86 3.508.171,94

72.462.632,05 1.506.789,51 2.377.080,28 1.550.061,80 2.904.110,78

83.715.725.,09

80.800.674,42

Die in Heidenheim am Klinikum vorgehaltenen Betten und tagesklinischen Plätze waren im Berichtsjahr durchschnittlich zu 80,89 % belegt. Insgesamt wurden 21.263 Fälle (davon 215 Überlieger) vollstationär, 6.998 Fälle vorstationär, 1.403 Fälle nachstationär und 463 Fälle teilstationär sowie 32.412 Fälle ambulant behandelt. Die mittlere Verweildauer lag im vollstationären Bereich bei 7,7 Tagen. Die Geriatrische Reha-Klinik war 2012 mit 426 Patienten und einer Verweildauer von 22,53 Tagen zu 87,3 % ausgelastet. In der Geriatrischen Reha-Klinik in Giengen ist die Belegung 2012 gegenüber dem Vorjahr auf gutem Niveau nahezu gleich geblieben. Die Auslastung hat sich von 84,63 % in 2011 auf 87,3 % weiter verbessert. Trotzdem musste man wegen der nach wie vor noch ausstehenden Lösung für einen leistungsgerechten Pflegesatz in der baden-württembergischen geriatrischen Rehabilitation auch 2012 für Giengen einen deutlichen Verlust in Höhe von rund 286.000 Euro verzeichnen. Die Hoffnung, hier in absehbarer Zeit einen wirtschaftlich tragbaren Pflegesatz zu erhalten, ist nach wie vor aber so berechtigt wie selten zuvor. Insgesamt ist es nicht gelungen, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Das Geschäftsjahr musste mit einem Verlust von 1,07 Mio. Euro (Vorjahr 1,38 Mio. Euro) abgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung bestehender Verlustvorträge ergibt sich ein Verlustvortrag in das Geschäftsjahr 2013 von 2,45 Mio. Euro. Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) ist von 130 TEUR im Vorjahr auf -17 TEUR zurückgegangen. Vermögenslage Das Anlagevermögen hat im Vergleich zu 2011 um 5,9 Mio. Euro oder 7,8 % zugelegt. Hauptursache für diese Entwicklung sind die stark gestiegenen Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung des ersten Bauabschnitts des umfassenden Bau- und Sanierungskonzepts. Der Bilanzansatz für Anlagen im Bau ist 2012 um 28,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Inbetriebnahme von Haus C gesunken. Korrespondierend zu dieser Entwicklung ging das Umlaufvermögen von 26,0 Mio. Euro auf 20,6 Mio. Euro zurück. Hintergründe hierfür sind die gesunkenen Guthaben bei Kreditinstituten aufgrund der zunehmenden Eigenfinanzierung der Investitionen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 12 % erhöht, was wieder einmal hauptsächlich auf die schlechtere Zahlungsmoral der Krankenkassen zurückzuführen ist.

ABf der Passivseite der Bilanz veränderten sich aufgrund der geförderten Bauaktivitäten im Rahmen des ersten Bauabschnitts die Sdnderpdsten aus Fördermitteln nach KHG (6,3 Mio. Euro) und die Verbindlichkeiten nach dem KHG (-7,8 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich auf Grund der zu Ende gehenden Bauaktivitäten des Bettenhauses C um 0,9 Mio. Euro reduziert. Die um den Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung bereinigte Eigenkapitalquote betrug im Berichtsjahr 44,4 %. Finanzlage Die Gesellschaft hat im Jahr 2012 einen Cashflow im engeren Sinne (Jahresergebnis zuzüglich eigenfinanzierter Abschreibungen) in Höhe von 150 TEUR erwirtschaftet. Die Liquidität der Klinik-Gesellschaft war auch 2012 fortlaufend gesichert. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei den Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag von 7,0 Mio. Euro in 2011 auf 0,1 Mio. Euro in 2012 gesunken. Hintergrund war erneut die Eigenfinanzierung des ersten Bauabschnitts. Zur Finanzierung der Neubaumaßnahmen wurden langfristige Bankdarlehen in Höhe von 5,5 Mio. EUR aufgenommen.

3. Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikoeinschätzung Budget- und Leistungsbereich Die Risiken für den Krankenhausbereich sind zum aktuellen Zeitpunkt erneut sehr schwer zu konkretisieren. Zwar haben in der Vergangenheit die Konvergenzgewinne in Verbindung mit der positiven Leistungsentwicklung die finanzielle Basis der Klinik-Gesellschaft stärken können, mit der Gesundheitsreform 2011 wurde diese Basis aber schon wieder deutlich destabilisiert und mit den neuesten Beschlüssen aus Berlin dem Zusammenbruch näher gebracht. Die beiden Tarifsteigerungen im Geltungsbereich von Ver.di mit 2 x 1,3 % und im Geltungsbereich des Marburger Bundes mit 2,6 %, die wieder einmal über der vorgegebenen Veränderungsrate liegen wird, werden ohne Änderung der Krankenhausfinanzierung in 2013 die wirtschaftliche Not der deutschen Krankenhäuser weiter vergrößern. Allein die Tarifsteigerungen in 2012 haben unsere Personalkosten um rund 1,2 Mio. Euro ansteigen lassen. Durch die nach vielen Diskussionen beschlossene Tarifveränderungsrate erhalten wir davon gerademal 0,4 Mio. € finanziert. Eine ähnliche Entwicklung deutet sich ohne Veränderung in der Denkweise der Berliner Politiker auch für 2013 an. Bei hohen Leistungsansprüchen aller Beteiligten und einem zunehmenden Fachkräftemangel ist dies ein nicht zu unterschätzendes Risiko für die Organisation. Personalbereich Aufgrund der seit Jahren schon ausgeprägten Mitarbeiterorientierung in der Unternehmenspolitik sowie aufgrund eines breiten und sehr interessanten Ausbildungsspektrums in der Medizin und einer eigenen Schule für Gesundheits- und Krankenpflege hat sich der allgemeine Fachkräftemangel in Medizin und Pflege am Klinikum Heidenheim und in der geriatrischen Reha-Klinik Giengen immer noch insgesamt relativ in Grenzen gehalten, wenngleich einzelne Bereiche auch stärker davon betroffen waren. Die Fluktuation in Höhe von 7,8 % im Pflegedienst bzw. 16,0 % im Ärztlichen Dienst ist in beiden Berufsgruppen unterdurchschnittlich und die Zahl der 2012 nicht besetzbaren Stellen im Ärztlichen Dienst (0,13 Vollkräfte) und im pflegerischen Bereich (6,20 Vollkräfte) hält sich sehr in Grenzen. Aufgrund der neuen PJ-Zahlen und der neuen Schülerzahlen in der Krankenpflegeschule gehen wir davon

aBE daEE Ei F an der vergleichsweise günstigen Situation auch in 2013 nicht viel verändert. 2013 steht in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe zum 1. Mai ein Wechsel des Chefarztes an. Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen und es konnte eine sehr gute Bewerberin verpflichtet werden. Infrastruktur 2013 werden vor allem Arbeiten zur Verbesserung des Brandschutzes im Rahmen des Brandschutzkonzeptes für die beiden Bettenhäuser A und B wegen der Interimsnutzungen erfolgen. Vor allem der laufende Betrieb, aber auch das laufende Baukonzept und die Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen setzen hierbei aber nach wie vor Grenzen. Finanzierung und Liquidität Die Zinserträge werden durch den Eigenmitteleinsatz im Rahmen des 1. Bauabschnitts gegenüber den Vorjahresniveaus weiter absinken. Diese Entwicklung wird auch durch die Zinsentwicklung in 2013 nicht verhindert werden können. Zur Schlussfinanzierung des 1. Bauabschnitts sowie zur Zwischenfinanzierung des noch nicht ausbezahlten Fördermittelanteils und zur Vorfinanzierung der Interimsmaßnahmen sowie der Planungskosten für den 2. Bauabschnitt werden weitere Darlehen aufgenommen werden müssen. Reha-Klinik Giengen Nach vielen Aktivitäten hat sich die jahresdurchschnittliche Belegungssituation der geriatrischen Reha-Klinik in Giengen seit 2012 wieder deutlich stabilisiert. Dennoch war aufgrund des nach wie vor nicht kostendeckenden Pflegesatzes auch für 2012 ein erneuter Verlust für Giengen nicht zu verhindern. Nachdem die Reha-Schiedsstelle seit Oktober 2012 zwar „betriebsfähig“ ist, aber leider entgegen der gesetzgeberischen Intention einen sehr restriktiven Kurs gegenüber den Kliniken eingeschlagen hat, konnte man in Nachverhandlungen mit den größten Kostenträgern immerhin vorerst eine Steigerung der Pflegesätze um rund 12 % erreichen. Die neuen Sätze werden die Verluste in Giengen in etwa halbieren. 2014 soll dann, nachdem sich die Besetzung der Schiedsstelle geändert hat, ein neuer Anlauf für endgültig kostendeckende Pflegesätze erfolgen. Unternehmensbereich Der Unternehmensbereich wird auch zukünftig nicht mehr zur Deckung eines Defizits im „Kerngeschäft“ in Heidenheim und vor allem 2013 auch noch zur Deckung eines Defizits der Reha-Klinik in Giengen herangezogen werden müssen. Leider wird aber auch der Unternehmensbereich seit 2011 unter anderem durch die Belastungen im Finanzergebnis durch den Wegfall der Zinserträge und die steigenden Zinsaufwendungen aufgrund der Finanzierung des Baukonzeptes sehr stark belastet. Ausblick 2013 erwarten wir auf dieser Basis für die Klinik-Gesellschaft insgesamt ein etwas schlechteres Jahresergebnis wie 2012. Die weitere wirtschaftliche Stabilität der Klinik-Gesellschaft wird mehr denn je entscheidend davon abhängen, wie sich die Leistungen am Klinikum Heidenheim entwickeln lassen. Heidenheim, im Oktober 2013 Reiner Genz Dipl.-Betriebswirt (FH) Geschäftsführer