Haushaltsplan 2016

Haushaltsplan 2016

Impressum: Stadt Radolfzell Zentrale Dienste Finanzen und Steuern Marktplatz 2 78315 Radolfzell Telefon 07732/81-202 Telefax 07732/81-403 [email protected] www.radolfzell.de

Große Kreisstadt

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016

2

INHALTSÜBERSICHT Seite

HAUSHALTSSATZUNG UND HAUSHALTSPLAN 2016 Haushaltssatzung

4-5

Organisationsplan der Stadtverwaltung (Grafik)

6

Entwicklung der Einwohnerzahlen (Grafik)

7

Statistische Angaben

8

Vorbericht

9-35

Budget- und Deckungsvermerke

36-40

Übertragungsvermerke

41

GESAMTPLAN 2016 Gesamtergebnishaushalt

44

Gesamtfinanzhaushalt

45

Haushaltsquerschnitt

46-50

Sachkontenübersicht

51-56

Produktgruppenübersicht

57

Teilhaushalte: Innere Verwaltung

59-106

Sicherheit und Ordnung

107-134

Schulen, Kinder, Soziales, Sport

135-188

Kultur

189-218

Bauen, Natur, Wirtschaft

219-306

Allgemeine Finanzwirtschaft

307-313

ANLAGEN Stellenplan

315-324

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen

325

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen

326

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Bürgschaftsübernahmen der Stadt Radolfzell

327-328 329

Finanzplan für die Jahre 2015-2018

330-332

Investitionsprogramm für die Jahre 2015-2018

333-340

Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität

341

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

342

Berechnung der Finanzzuweisungen

343-345

Übersicht über die Verwaltungskostenbeiträge der wirtschaftl. Unternehmen

346

Übersicht über die Service- und Steuerungsunterstützungsleistungen

347

Zusammenstellung der indirekten Zuschüsse an Vereine

348

Zuschüsse an Vereine

349-350

3

Baugebiet Hübschäcker Steuer-, Beitrags- und Gebühren-/Entgeltsätze

351 352-355

ABSCHLÜSSE UND WIRTSCHAFTSPLÄNE DER SONDERVERMÖGEN UND EIGENEN UNTERNEHMEN Medizinische Rehabilitationseinrichtungen der Stadt Radolfzell am Bodensee

359-389

Strandcafé Mettnau GmbH

391-404

startUp Center GmbH

405-412

Tourismus- und Stadtmarketing GmbH

413-424

Stadtwerke Radolfzell GmbH

425-442

4

Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Radolfzell für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.12.2015 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

79.719.302 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

79.358.345 €

1.3 Ordentliches Ergebnis 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

360.957 € 0€ 360.957 €

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0€

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0€

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis

0€

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis

360.957 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

77.593.152 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

72.800.292 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

15.153.400 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

4.792.860 € 3.239.200 €

-11.914.200 € -7.121.340 € 0€ 430.000 € - 430.000 € - 7.551.340 €

5

§2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0€

§3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

14.300.000 €

§4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

4.000.000 €

§5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v. H. 365 v. H.

2. für die Gewerbesteuer auf

370 v. H.

der Steuermessbeträge.

§6 Stellenplan Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

Radolfzell, den 15.12.2015

Martin Staab Oberbürgermeister

Strategische Steuerungsunterstützung • Strategisches Management, Controlling und Beteiligungsmanagement

• Pressestelle & Öffentlichkeitsarbeit • Stadtentwicklung, Bürgerbeteiligung, Demografie • Klima- & Umweltschutz • Wirtschaftsförderung • Organisation • Datenschutzbeauftragte, Rechtsberatung in Grundsatzfragen • Geschäftsstelle GR • Verwaltungsrat Sparkasse Hegau-Bodensee

01.01.2016

• Vorzimmer

6

Oberbürgermeister

Umwelt, Planen, Bauen

Dezernat III

Kultur, Bildung, Soziales, Sicherheit

Fachbereich Stadtplanung und Baurecht

Dezernat II

Zentrale Dienste

Fachbereich Kultur

Stadtplanung

Dezernat I

Bauinvestitionscontrolling Kulturbüro Stadtbibliothek VHS Musikschule Stadtgeschichte Milchwerk Fachbereich Bildung, Jugend, Sport

OVs

Dezernat IV

Eigenbetrieb Mettnau

Verwaltung

Bau und Technik

Hauswirtschaft

Sport und Physio

Küche

Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement

Medizin I

Landschaft und Gewässer

Techn. Gebäudemanagement

Strandcafé Mettnau GmbH

Pflege

Medizin II

Fachbereich Tiefbau und Kläranlage

Betriebsw. Gebäudemanagement

Schulen und Sport

Friedhofswesen

Bau

Grün

Service und Stadtreinigung

Betriebsverwaltung

Fachbereich Technische Betriebe

Kläranlage

Tiefbau

Fachbereich Bürgerdienste

Kindertagesbetreuung

Kinder und Jugend

Bildungsmanagerin

Baurecht

Rechnungsprüfung Liegenschaften IUK Personal und Organisation Finanzen und Steuern Stadtkasse SWR GmbH TSR GmbH start-up-center Radolfzell GmbH i. L. HBK GmbH

Flüchtlingskoordinatorin Bürgerbüro Sicherheit und Ordnung Integration, Soziales, BE, Senioren

Grundbuch Ortschaftsverwaltungen Fachbereich Feuerwehr & Bevölkerungsschutz Spitalstiftung mit Altenpflegeheim

7

Die Einwohner der Stadt Radolfzell Aufteilung nach Stadtteilen

Liggeringen 3% Güttingen 4%

Möggingen 3% Markelfingen 7%

Stahringen 4%

Böhringen 14%

Radolfzell 65%

Entwicklung der Einwohnerzahlen 32.000 31.000 30.000 29.000 28.000 27.000 26.000 25.000 24.000 23.000 22.000 1980

* Zensus

1985

1990

1995

2000

2005

2010

2011*

2012

2013

2014

8

STATISTISCHE ANGABEN

EINWOHNERZAHL / GEMARKUNGSFLÄCHE Wohnbevölkerung der Stadt nach der Volkszählung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Volkszählung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am Fortschreibung am

27.06.1970 30.06.1975 30.06.1980 30.06.1985 30.06.1990 30.06.1995 30.06.2000 30.06.2005 30.06.2010 30.06.2011 09.05.2011 30.06.2012 30.06.2013 30.06.2014 30.06.2015

Gemarkungsfläche

5.857 ha

15.692 23.440 23.676 24.264 26.191 27.951 28.689 30.187 30.666 30.797 29.571 30.033 30.107 30.392 liegt noch nicht vor

FINANZAUSGLEICH

Steuerkraftmesszahl Bedarfsmesszahl Schlüsselzahl Steuerkraftsumme - insgesamt - je Einwohner nach der fortgeschriebenen Wohnbevölkerung auf 30.06.2014

im Planjahr Euro

im Vorjahr Euro

28.684.543 43.284.286 14.599.743

27.698.967 42.643.039 14.944.072

38.698.514

38.008.839

1.273,31

1.242,24

9

VORBERICHT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016 ALLGEMEINES Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes sind die Vorschriften -

der Gemeindeordnung (GemO) der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) des Haushaltserlasses 2016 vom 03.08.2015

Im Haushaltserlass 2016 wird zur Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinden Bezug auf die Steuerschätzung vom Mai 2015 genommen: Ergebnisse der Steuerschätzung vom 05.-07. Mai 2015 (geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2015 – 2019) Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Für das laufende Jahr 2015 wird ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 1,8 % erwartet. Im Schätzzeitraum 2015 bis 2019 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,8 % für 2015, 3,3 % für 2016 und 3,2 % jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 erwartet. Laut aktuellem Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (Stand: Oktober 2015) bleibt Deutschland wirtschaftlich im Aufschwung. Die Bundesregierung geht in ihrer am 14. Oktober veröffentlichten Herbstprojektion zur wirtschaftlichen Entwicklung von einem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von + 1,7 % in diesem und + 1,8 % im Jahr 2016 aus. Dank neuer Beschäftigungsrekorde mit mehr als 43 Millionen Erwerbstätigen und unverändert niedrigen Energiepreisen steigt insbesondere der private Konsum und somit die Inlandsnachfrage insgesamt. Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer steigen spürbar. Wirtschaftliche Schwierigkeiten in einer Reihe von Schwellenländern haben zuletzt Wachstum und Handel der Weltwirtschaft gebremst, wie auch der Internationale Währungsfonds (IWF) auf seiner Herbsttagung am 9. bis 11. Oktober 2015 in Lima im Kreis der 20 wirtschaftlich führenden Nationen (G20) festgestellt hat. Für das kommende Jahr wird allgemein eine Erholung der Weltkonjunktur erwartet, die auch der Wachstums- und Investitionsdynamik der deutschen Wirtschaft zugutekommen wird. In der Region Konstanz spiegelt sich diese Entwicklung insbesondere in einem anhaltenden Rückgang der Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig ist erfreulicherweise ein Anstieg des Gewerbesteueraufkommens bei zahlreichen kleineren Unternehmen in Radolfzell zu verzeichnen. Der im Haushaltserlass 2015 prognostizierte Grundkopfbetrag für 2016 wurde zwischenzeitlich jedoch abgesenkt. Dies resultiert laut dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft u.a. auf einem Einwohnerzuwachs (einschl. Flüchtlinge) sowie auf einer voraussichtlich höheren Vorwegentnahme für die Sachkostenbeiträge. Welche finanzielle Belastung auf die Kommunen durch die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge zukommt, ist bislang noch nicht zu beziffern. Auswirkungen globaler Konjunkturabschwünge und weltweiter Krisen sind nicht abzuschätzen. Zahlreiche europäische Staaten, allen voran Griechenland, stecken noch mitten in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Experten sind sich uneinig: Einige sehen die Gefahr einer neuen globalen Finanzkrise, andere verweisen auf die Erholung der Wirtschaft in der Eurozone. Die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung 2015 ergeben für das Jahr 2016 geringfügige Verbesserungen gegenüber der Mai-Steuerschätzung. Diese Änderungen wurden im vorliegenden Haushaltsplan berücksichtigt.

10

DAS NEUE KOMMUNALE HAUSHALTS- UND RECHNUNGSWESEN (NKHR) Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) haben die Gemeinden ihre Buchhaltung in Form einer auf die kommunalen Besonderheiten angepassten doppelten Buchführung (Kommunale Doppik) darzustellen. Die Stadt Radolfzell ist zum 01.01.2013 auf das NKHR umgestiegen. Durch das NKHR soll die Transparenz des Haushalts verbessert und die Steuerungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Künftig können steuerungsrelevante Informationen anders abgerufen werden als im alten Rechnungswesen – der Kameralistik. Das NKHR greift vor allem die betriebswirtschaftlichen Elemente der kaufmännischen Buchführung auf und gibt den Kommunen neben dem neuen doppischen Rechnungsstil auch neue Instrumente an die Hand, mit denen die politischen Ziele effektiver und effizienter umgesetzt werden können. Im NKHR basiert die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung sowie die Rechnungslegung auf einer integrierten 3 Komponenten-Verbundrechnung. Kommunale Doppik Doppik

Finanzhaushalt

Freiwillige Planbilanz

Ergebnishaushalt

Finanzrechnung

Vermögensrechnung (Bilanz)

Ergebnisrechnung

Einzahlungen ./. Auszahlungen

Liquide Mittel

Aktiva 1. Sachvermögen … 2. Finanzvermögen … ● Liquide Mittel 3. Abgrenzungsposten

Passiva 1. Kapitalposition (Eigenkapital) Jahresergebnis (+/-) 2. 3. 4. 5.

Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Abgrenzungsposten

Angabe Vorbelastungen künftiger Jahre; z.B. Bürgschaften, Gewährverträge, VE

Erträge ./. Aufwendungen

Jahresergebnis (+/-)

Kosten- und Leistungsrechnung

Der Ergebnishaushalt ersetzt den Verwaltungshaushalt und enthält alle im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen. Die Beträge werden nicht mehr nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip veranschlagt, sondern völlig unabhängig von den Auswirkungen auf die Liquidität nach den einer Periode voraussichtlich zuzurechnenden Ressourcenveränderungen. Zu den Erträgen und Aufwendungen gehört auch der in der Periode nicht zahlungswirksame Ressourcenverbrauch, z.B. Abschreibungen und die Bildung von Rückstellungen sowie nicht zahlungswirksame Erträge, z.B. Auflösungen von Ertragszuschüssen und Rückstellungen. Die Ergebnisrechnung ist mit einer handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Der Finanzhaushalt bildet alle kassenwirksamen Zahlungsströme aus den laufenden Geschäftsvorfällen ab, sowie alle Einzahlungen und Auszahlungen für den investiven Bereich. Nichtzahlungswirksame Vorgänge werden im Finanzhaushalt nicht abgebildet. Die Finanzrechnung gibt unterjährig und beim Jahresabschluss Auskunft über die Liquiditätslage. Sie zeigt die Änderungen des Bestands an liquiden Mitteln. Im Unterschied zur handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung wird sie ganzjährig geführt und nicht nachträglich abgeleitet. Die Finanzrechnung übernimmt mit der Investitions- und Finanzierungstätigkeit Elemente des kameralen Vermögenshaushalts und des kameralen Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge. Der Finanzhaushalt ist nicht Bestandteil des Haushaltsausgleichs. Für die Veranschlagung im Finanzhaushalt gilt das Kassenwirksamkeitsprinzip. In der Vermögensrechnung oder Bilanz als dritte Komponente werden die Vermögensgegenstände und dessen Finanzierung zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres gegenübergestellt.

11

AUFBAU UND GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANES Der städtische Haushaltsplan gliedert sich in den Gesamthaushalt, 6 Teilhaushalte sowie den Stellenplan und verschiedene Anlagen. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt eine weitere Untergliederung nach Produktbereichen und Produktgruppen. Zudem sind verschiedene Anlagen zum Haushaltsplan gesetzlich vorgeschrieben. Die Gliederung innerhalb der Teilhaushalte basiert auf dem Baden-Württembergischen Produktplan. Die Produktgruppe wurde als unterste Ebene zur Darstellung im Haushaltsplan gewählt.

THH Innere Verwaltung

THH Sicherheit & Ordnung

THH Schulen, Kinder, Soziales, Sport

PB 11 Innere Verwaltung

PB 12 Sicherheit & Ordnung

PB 21 Schulträgeraufgaben

11.10 Steuerung 11.11 Organisation u. Geschäftsführung kommunaler Gremien 11.12 Steuerungsunterstützung 11.13 Rechnungsprüfung 11.14 Zentrale Funktionen 11.20 Organisation und EDV 11.21 Personalwesen 11.22 Finanzverwaltung und Kasse 11.24 Gebäudemanagement, tech. Immobilienmanagement 11.25 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 11.26 Zentrale Dienstleistungen 11.30 Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit 11.32 Abgabenwesen 11.33 Grundstücksverkehr, Grundstücksverwaltung

12.10 Wahlen

21.10 Bereitstellung und Betrieb allgemeinb. Schulen

12.20 12.21 12.22 12.23 12.24 12.25 12.60

Ordnungswesen Verkehrswesen Einwohnerwesen Personenstandswesen Kommunales Grundbuchwesen Rentenangelegenheiten Brandschutz

21.20 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 21.40 Schülerbezogene Leistungen

PB 31 Soziale Hilfen 31.40 Soziale Einrichtungen 31.60 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 31.80 Sonstige soz. Hilfen u. Leistungen

PB 36 Kinder-Jugend-u. Familienhilfe 36.20 Förderung junger Menschen 36.50 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. Tagespflege

PB 42 Sport 42.10 Förderung des Sports 42.40 Bäder 42.41 Sportstätten

THH Kultur

THH Bauen, Natur, Wirtschaft

THH Allg. Finanzwirtschaft

PB 25 Museum, Archiv

PB 51 räuml. Planung u. Entwicklung

PB 61 Allg. Finanzwirtschaft

25.20 Stadtmuseum 25.21 Archiv

51.10 Stadtentwicklung, städtebauliche Planung

61.10 Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen

PB 26 Konzerte, Musikschule

51.11 Flächen- u. grundstücksbezogene Daten

61.20 sonstige allg. Finanzwirtschaft 61.30 Abwicklung Vorjahre

26.20 Förderung der Musikpflege 26.30 Musikschule

PB 52 Bauen und Wohnen

PB 27 VHS, Bibliotheken, kulturpäd. Einrichtungen

52.10 Bauordnung 52.20 Wohnungsbauförderung u. Wohnungsversorgung

27.10 Volkshochschule 27.20 Bibliotheken

PB 53 Ver- und Entsorgung

PB 28 sonstige Kulturpflege 28.10 Kulturpflege 29.10 Förderung von Kirchengemeinden u. sonstigen Religionsgemeinschaften

53.50 kombinierte Versorgung 53.70 Abfallwirtschaft 53.80 Abwasserbeseitigung

PB 54 Verkehrsflächen und Anlagen 54.10 Gemeindestraßen 54.60 Parkplätze

PB 55 Natur- u. Landschaftspflege, Friedhofswesen 55.10 55.20 55.30 55.40

Öffentl. Grünflächen/ Landschaftsbau Öffentliche Gewässer Friedhofs u. Bestattungswesen Natur- und Umweltschutz, Landschaftspflege 55.50 Forstwirtschaft

PB 57 Wirtschaft u. Tourismus 57.10 Wirtschaftsförderung 57.30 Märkte u. Wirtschaftsbetriebe 57.50 Tourismus

12

Auf die Abbildung aller Einzelprodukte (jeweils mit Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt) wird im Haushaltsplan verzichtet. Einzelne Produkte, die eine finanzielle oder örtliche Besonderheit haben bzw. für die Kommune von Bedeutung sind, können als Schlüsselprodukte dargestellt werden. Der Gemeinderat hat folgende Schlüsselprodukte festgelegt: Milchwerk 5750036001 Durchführung von Eigenveranstaltungen 5750056001 Vermietung großer Saal 5750056002 Vermietung von Tagungsräumen Stadtmuseum 2520016001 Museumsgut sichern, bewahren, sammeln, erforschen und erschließen 2520996001 Präsentation von Dauer- und Sonderausstellungen Budgetierung bedeutet, dass im Haushaltsplan für einen abgegrenzten Aufgabenbereich Personalund Sachmittel veranschlagt werden, die dem zuständigen Bereich zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zugewiesen werden. Gemäß § 4 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung muss jeder Teilhaushalt mindestens ein Budget (eine Bewirtschaftungseinheit) bilden, das als finanzwirtschaftliche Einheit gestaltet und bewirtschaftet wird. Bei der Budgetstruktur der Stadt Radolfzell orientieren sich die Budgets an den Abteilungen (siehe Budget- und Deckungsvermerke). Gemäß § 14 Gemeindehaushaltsverordnung sollen die Kommunen für alle Aufgabenbereiche eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) führen, die als „Grundlage für die Verwaltungssteuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung“ dienen soll. Hauptzweck der kommunalen Kostenrechnung ist, die Kosten verursachungsgerecht auf die Produkte zu verteilen. Dies erfolgt mittels einer Vollkostenrechnung. Dabei werden sämtliche Kosten und Leistungen entweder direkt auf die Produkte gebucht (Einzelkosten) oder mit einem so genannten Verrechnungsmodell (vergleichbar mit einem Betriebsabrechnungsbogen) mittelbar auf die Kostenstellen gebucht und anschließend auf die Produkte verteilt (Gemeinkosten). Auch im doppischen Haushalt ist der Stellenplan Bestandteil des Haushaltsplanes. Die Aufteilung der Stellen erfolgt nach den Teilhaushalten und Produktgruppen. Der Stellenplan gibt über die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer der Stadt Auskunft. Die mittelfristige Finanzplanung ist in den Haushaltsplan integriert. Die in der Spalte „Finanzplanung“ in den Jahren 2017 – 2019 ausgewiesenen Werte sind wie bisher Prognosen. Ansprüche und Verbindlichkeiten können hieraus nicht abgeleitet werden, weder vom Gemeinderat, noch von der Verwaltungsführung oder von Dritten.

JAHRESABSCHLUSS Die Stadt Radolfzell muss im NKHR auch einen neuen Jahresabschluss anfertigen. Dieser lehnt sich stark an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches an. Er ist ähnlich aufgebaut wie der aus der Privatwirtschaft bekannte kaufmännische Jahresabschluss (Vermögensrechnung ~ Bilanz, Ergebnisrechnung ~ GuV). Der erste doppische Jahresabschluss (Haushaltsjahr 2013) ist noch nicht vollständig abgeschlossen, es fehlen noch die Abschlussbuchungen. Der Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz steht noch aus. Eventuell müssen noch mögliche Korrekturen eingearbeitet werden. Die Änderungen dürften sich in erster Linie auf die Bereiche der Vermögensbewertungen, die Abschreibungen und die internen Leistungsverrechnungen beschränken. Geplant ist die Fertigstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses im Frühjahr 2016.

13

HAUSHALTSAUSGLEICH Die gesetzlichen Grundlagen für den kommunalen Haushaltsausgleich sind in § 80 Abs. 2 und 3 Gemeindeordnung und in den §§ 24, 25 Gemeindehaushaltsverordnung festgelegt. Ein Ziel des NKHR ist die Sicherstellung der „intergenerativen Gerechtigkeit“, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen „erwirtschaften“ soll, so dass nachfolgende Generationen nicht belastet werden. Der kommunale Haushalt ist ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis (Ergebnishaushalt) mindestens eine „schwarze Null“ beträgt. Dabei werden auch nicht-zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen und Bildung von Rückstellungen berücksichtigt. Sofern die Abschreibungen im Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden, stehen diese Mittel wiederum für Investitionen zur Verfügung (= Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes). Kann der Haushaltsausgleich in einem Jahr nicht erreicht werden, gilt folgendes mehrstufiges Ausgleichsverfahren:

Aufgrund einer (vom Landesgesetzgeber nochmals verlängerten) Übergangsfrist kann bis zum Jahr 2020 der kommunale Haushalt noch nach der bisherigen kameralen Logik ausgeglichen werden. Demnach müssen zumindest die ordentlichen Tilgungen im Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden. Der Finanzhaushalt muss nicht ausgeglichen sein. Allerdings muss die Stadt eine rechtzeitige Verfügbarkeit ihrer liquiden Mittel sicherstellen. Der Rechtsaufsichtsbehörde muss bei einem negativen Finanzierungssaldo nachgewiesen werden, dass die Kommune über eine ausreichende Liquidität (z.B. aus Zahlungsmittelüberschüssen aus Vorjahren) verfügt.

14

RÜCKBLICK AUF 2014 Der Haushaltsplan 2014 wurde vom Gemeinderat am 18.02.2014 verabschiedet. Das Regierungspräsidium Freiburg als Aufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 08.04.2014 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt und die Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 liegen noch nicht vor. U. a. fehlen noch die Buchungen für die Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten etc., welche das ordentliche Ergebnis nochmals verändern. Die Jahresrechnung 2013 wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 fertiggestellt sein, danach kann die Jahresrechnung 2014 erstellt werden. Der endgültige Abschluss 2014 kann aber erst nach der Prüfung der Jahresrechnung 2013 des städtischen Rechnungsprüfungsamtes sowie der Gemeindeprüfungsanstalt gemacht werden. Da aus den genannten Gründen bislang noch nicht alle Aufwendungen und Erträge im Ergebnishaushalt feststehen, konnte die Kosten-Leistungsrechnung noch nicht abgeschlossen werden, so dass ein Vergleich des Nettoressourcenbedarf/-überschuss bei den einzelnen Produkten für 2014 nicht möglich ist (interne Leistungsverrechnung). Außerdem sind bei den vorläufigen Rechnungsergebnissen 2014 bei den jeweiligen Produktgruppen die Abschreibungen und Auflösungen von Zuschüssen nicht enthalten, da diese im System noch nicht gebucht sind. Vorläufige Ergebnisrechnung Vorläufiges Ergebnis Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Veranschlagtes Sonderergebnis Veranschlagtes Gesamtergebnis

73.471.621€ 72.617.532 € 854.089 € - 60.852 € 793.237 €

Ansatz 71.469.902 € 74.425.898 € -2.955.996 € 0€ -2.955.996 €

Bei den Erträgen wurden Mehreinnahmen von 2 Mio. € erzielt. Bei der Gewerbesteuer gingen 0,2 Mio. € mehr als gegenüber dem Planansatz von 12,75 Mio. € ein. Die Schlüsselzuweisungen vom Land waren um 0,5 Mio. € höher als der Planansatz. Weitere Mehreinnahmen gab es bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten mit 0,5 Mio. € (insbes. durch höhere Kieseinnahmen). Die Aufwendungen lagen um 1,81 Mio. € niedriger als veranschlagt. Insbesondere konnten Wenigerausgaben erzielt werden bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1,15 Mio. € und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 0,6 Mio. €. Vorläufige Finanzrechnung

Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Veranschl. Finanzierungsmittel-überschuss/bedarf Einzahlung aus Kreditaufnahmen Auszahlung für Tilgung von Krediten Änderung des Finanzierungsmittelbestandes (Ende HHJ) * Umschuldung 2.200.371 €

Ergebnis

Ansatz

4.780.305 € 4.999.263 € -11.086.807 € -1.307.240 € *2.200.371 € *-2.617.899 € -1.724.767 €

1.117.642 € 7.465.500 € - 10.756.882 € - 2.173.740 € 1.000.000 € - 500.000 € - 1.673.740 €

15

Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung (entspricht der kameralen Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt) beträgt voraussichtlich 4,7 Mio. € und ist somit um 3,6 Mio. € höher als der Planansatz. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit waren Grundstückverkäufe veranschlagt, die in 2014 nicht mehr realisiert werden konnten. Diese Einnahmen werden dann voraussichtlich in 2015 bzw. 2016 erfolgen. Bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist zu berücksichtigen, dass hier auch noch die Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2013 in Höhe von rd. 9,3 Mio. € verfügbar waren. Zu berücksichtigen ist weiter, dass überplanmäßige Ausgaben von 1,0 Mio. € bewilligt worden sind. Insgesamt standen somit 21,1 Mio. € zur Verfügung. Davon sind in 2014 11,1 Mio. € verausgabt worden. Die Ermächtigungsübertragungen nach 2015 betragen 8,2 Mio. €. In 2014 wurde kein Kredit aufgenommen, es wurde lediglich ein Kredit mit besseren Zinskonditionen umgeschuldet. Der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2014 beträgt 11.145.170,67 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 367 €/EW. Der Endbestand an Zahlungsmittel/Kassenbestand zum 31.12.2014 beläuft sich auf rd. 22,9 Mio. €. Die Stadt Radolfzell hat im Jahr 2014 keine Kassenkredite in Anspruch genommen.

ÜBERBLICK ÜBER DIE FINANZWIRTSCHAFT 2015 Der vom Gemeinderat am 09.12.2014 verabschiedete Haushaltsplan sieht wie folgt aus: Haushalt 2015 Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis

76.944.959 € - 79.087.567 € - 2.142.608 €

Finanzhaushalt Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf Einzahlungen Aufnahme von Krediten Auszahlung für Tilgung von Krediten Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HHJ

2.465.676 € 1.773.600 € - 11.647.132 € - 7.407.856 € 1.000.000 € -600.000 € - 7.007.856 €

Mit Verfügung vom 29.01.2015 hat das Regierungspräsidium Freiburg die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen für die Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen erteilt. Der Haushaltsverlauf in 2015 im Ergebnishaushalt hat sich aufgrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Lage positiv entwickelt. Es sind voraussichtlich Mehrerträge bei der Gewerbesteuer von 898.100 €, beim Umsatzsteueranteil von 157.300 € und bei den Schlüsselzuweisungen vom Land von 238.675 € zu verzeichnen. Mehrerträge wird es bei den öff.-rechtlichen Entgelten (insbes. Baurechtsgebühren) sowie bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten (insbes. Kieseinnahmen) geben. Bei den Sachkostenbeiträgen für die Schulen sowie für die Kindergartenförderung/Kleinkindbetreuung werden höhere Zuweisungen in Höhe von 409.460 € erzielt.

16

Bei den Aufwendungen gibt es voraussichtlich Einsparungen bei den Personalkosten in Höhe von 554.400 € und bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 200.000 €. Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung wird im Ergebnishaushalt eine Veränderung beim ordentlichen Ergebnis von geplanten -2,14 Mio. € auf rd. + 1,24 Mio. € und somit eine Verbesserung von voraussichtlich 3,4 Mio. € erwartet. Im Finanzhaushalt zeichnet sich ab, dass veranschlagte Investitionsausgaben in erheblichem Umfang nicht vollzogen werden. Es wird sich um eine Größenordnung von ca. 5,2 Mio. € handeln. Diese Mittel wurden in 2015 gesperrt. Der größte Teil dieser Haushaltsmittel ist im Haushaltsplan 2016 neu veranschlagt. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gab es Mehreinnahmen bei den Grundstücksverkäufen (u.a. Josef-Bosch-Areal) sowie bei den Investitionszuwendungen. Die vorgesehene Kreditaufnahme von 1,0 Mio. € wird nicht vorgenommen.

DER HAUSHALT 2016 Im Ergebnishaushalt wird ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 360.957 € ausgewiesen, d.h. die Abschreibungen in Höhe von 6,5 Mio. € minus die Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen in Höhe von 2,1 Mio. € = 4,4 Mio. € können erwirtschaftet werden. Es wurde mit einer weiteren Steigerung bei den Erträgen geplant, insbesondere bei den Steuern und ähnlichen Abgaben. Bei den Aufwendungen ist eine globale Minderausgabe von 792.300 € veranschlagt.

Ergebnishaushalt Die kumulierten Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt:

Nr.

Ergebnishaushalt

Planung 2016

Planung 2015

vorl. RE 2014

EUR

EUR

EUR

3

2

1

Ertrags- und Aufwandsarten

1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 4 + Öffentl-rechtl. Entgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Zinsen und ähnliche Erträge 8 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandver. 9 + Sonstige ordentliche Erträge 10 = Summe der ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 9) 11 Personalaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14

-

Planmäßige Abschreibungen

15

-

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

16

-

Transferaufwendungen

17

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

18 = 19 =

Summe der ordentlichen Aufwendungen (Summe aus Nummern 11 bis 17) Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 10 und 18)

40.433.600

38.340.000

35.739.180

20.550.385

19.668.315

19.089.084

10.080.528

10.038.795

10.341.739

4.191.839

3.679.356

3.633.509

1.160.331

1.920.793

1.427.854

451.100

490.550

487.058

307.500

224.000

246.262

2.544.020

2.583.150

2.506.935

79.719.302

76.944.959

73.471.621

24.672.500

23.469.773

21.135.983

14.964.178

15.651.170

14.053.223

6.557.453

6.760.026

6.488.395

370.600

440.700

461.758

30.320.722

29.560.076

27.628.303

2.472.892

3.205.822

2.849.870

79.358.345

79.087.567

72.617.532

360.957

-2.142.608

854.089

17

18

Erläuterungen zu den einzelnen Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt

Grundsteuer Radolfzell erhebt für den in ihrem Gebiet gelegenen Grundbesitz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Grundsteuer A und für die sonstigen Grundstücke die Grundsteuer B. Besteuerungsgrundlage ist der Einheitswert des Betriebs oder Grundstücks. Das Grundsteueraufkommen ist im Vergleich zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und zum Gewerbesteueraufkommen von untergeordneter Bedeutung. Die Grundsteuereinnahmen machen ca. 11,4 % der Gesamtsteuereinnahmen aus. Zum 01.01.2015 beschloss der Gemeinderat eine Hebesatzerhöhung der Grundsteuern A und B von 330 v.H. auf 365 v.H.. Bei unverändertem Hebesatz ist mit leicht steigenden Einnahmen bei der Grundsteuer zu rechnen. Der Planansatz von 4.577.200 € trägt diesen Erwartungen Rechnung. Der Landesdurchschnitt bei den Städten vergleichbarer Größenklasse betrug in 2014 bei den Grundsteuerhebesätzen A 334 v. H. und bei den Grundsteuerhebesätzen B 375 v.H..

Grundsteuer A Grundsteuer B Summe

Planung 2016 2015 € €                 67.200                        66.400            4.510.000                  4.463.000            4.577.200                  4.529.400 

Rechnung 2014 2013 € €               60.859                  60.392          4.044.338            4.017.608          4.105.197            4.078.000 

Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist aus Sicht der Stadt Radolfzell die größte und bedeutendste Einzelsteuer. Ihr Aufkommen ist u.a. abhängig vom Gewerbeertrag der Unternehmen. Letzterer wird wesentlich beeinflusst von der Ertrags- und Wirtschaftskraft aber auch von den steuerlichen Rahmenbedigungen. Zum 01.01.2015 beschloss der Gemeinderat eine Hebesatzerhöhung der Gewerbesteuer von 350 v.H. auf 370 v.H.. Im Jahr 2015 betrug der Ansatz für das Gewerbesteueraufkommen 13.654.900 €. Auf Basis der zu erwartendenden Einnahmen im Haushaltsjahr 2015 wurde der Planansatz für das Haushaltsjahr 2016 auf 14.750.000 € erhöht. Die Hebesätze für die Gewerbesteuer 2014 lagen im Landesdurchschnitt in den Städten vergleichbarer Größenklasse bei 355 v.H..

Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage Gewerbesteuer (netto)

Planung 2016 2015 € €        14.750.000                13.654.900            2.750.800                  2.546.500         11.999.200                11.108.400 

Rechnung 2014 2013 € €          12.953.114         13.321.928             2.604.332            2.919.294           10.348.782         10.402.634 

19

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist eine im Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinden an einer Gemeinschaftssteuer. Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer erfolgt seit 2012 nach den Schlüsselzahlen, die auf der Grundlage der Lohn- und Einkommensteuerstatistik drei Jahre zuvor mit Höchstbeträgen von 35.000 € für ledige Steuerpflichtige und 70.000 € für Verheiratete ermittelt wurden. Die Schlüsselzahl für die Stadt Radolfzell beträgt ab 2015 0,0029910, sie gilt für die nächsten drei Jahre. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Landesanteils von 5,7 Mrd. € ergibt sich für die Stadt Radolfzell ein Ansatz von 17.048.700 €. Planung

Gemeindenanteil an der Einkommensteuer Schlüsselzahl Anteil Stadt Radolfzell

Rechnung

2016 €

2015 €

2014 €

2013 €

 5.700.000.000  0,002991        17.048.700 

        5.500.000.000  0,002991               16.450.500 

   5.232.831.977  0,0029001          15.175.736 

 5.020.503.188  0,0029001        14.559.961 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Kommunen erhalten seit 1998 als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer 2,2 % am Umsatzsteueraufkommen des Bundes. Wie auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erfolgt die Ausschüttung des Umsatzsteueranteils nach einem Verteilungsschlüssel, der sich insbesondere aus dem Gewerbekapitalsteuer- und gewichteten Gewerbesteueraufkommen der Vorjahre, der gewichteten Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sowie deren Entgelte bemisst. Ab dem Jahr 2015 wird diese Schlüsselzahl auf 0,0024577 neu festgesetzt, was bei einem zu verteilenden Aufkommen in 2016 von 673 Mio. € einem städtischen Anteil von 1,6 Mio. € entspricht. Für die Jahre 2015 – 2017 erhöht das Land Baden-Württemberg aufgrund der Entlastung für die Eingliederungshilfe durch den Bund die Umsatzsteueranteile pro Jahr um 69 Mio. €. Dieser Betrag ist in den 673 Mio. € enthalten. Planung

Gemeindenanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzahl Anteil Stadt Radolfzell

Rechnung

2016 €

2015 €

2014 €

2013 €

    673.000.000  0,0024577           1.654.000 

          644.000.000  0,0024577                 1.582.759 

     549.000.000  0,0024519            1.346.093 

     534.000.000  0,0024519           1.309.315 

Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen Zu den übrigen Steuern zählt u.a. die Hundesteuer. Die Hundesteuer ist eine Pflichtsteuer, deren Höhe sowie Ermäßigungen und Befreiungen in der Hundesteuersatzung geregelt sind. Der Gemeinderat beschloss die Hundesteuer zum 01.01.2015 auf 108 € zu erhöhen.

Hundesteuer

Planung 2016 2015 € €              115.000                      109.400 

Rechnung 2014 2013 € €               99.064                  95.938 

20

Neben der Hundesteuer wird gegenwärtig noch die Vergnügungssteuer erhoben. Mit ihrer Erhebung soll einer expansiven Entwicklung der Spielhallen und Spielgeräte entgegengewirkt werden. Der Steuersatz für die Bereitstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beträgt je Gerät für jeden angefangenen Kalendermonat 21 v.H. des Einspielergebnisses. Auf Grund der Rechnungsergebnisse erscheint ein Ansatz von 716.300 € für das Jahr 2016 realistisch.

Vergnügungssteuer

Planung 2016 2015 € €              716.300                      716.300 

Rechnung 2014 2013 € €             610.873               528.025 

Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) Die Schlüsselzuweisung nach der mangelnden Steuerkraft ist die größte Einnahme aus dem Finanzausgleich. Die Zuweisung soll als Ersatz für fehlende eigene Steuereinnahmen dienen. Die Mittel werden nach einem pauschalen Maßstab verteilt, der sich am Finanzbedarf in Abhängigkeit der eigenen Steuerkraft ergibt. Wie auch bei anderen FAG-Zuweisungen ist die zwei- bzw. vierjährige Verzögerung bei der Bemessung der Zuweisung zu beachten. Das hohe Steueraufkommen 2014 führt im Jahr 2016 zu einem reduzierten Finanzbedarf und damit zu geringeren Erträgen aus der Schlüsselzuweisung nach mangelnder Steuerkraft.

Kopfbetrag für Radolfzell Schlüsselzuweisung nach mangelnder Steuerkraft

Planung 2016 2015 € €                   1.424                          1.393 

Rechnung 2014 2013 € €                     1.362                    1.224 

       10.219.800 

           9.999.121 

              10.236.200 

       10.302.233 

Die Investitionspauschale bemisst sich nach der Steuerkraft und Einwohnerzahl der Stadt Radolfzell sowie einer vom Land festgelegten Pauschale, die lt. Haushaltserlass im Jahr 2016 auf 75 € pro Einwohner erhöht wird (2015: 65 €).

Kom. Investitionspauschle je gew. Einw.

Planung 2016 2015 € €                   75,00                          65,00            2.393.370                  1.974.812 

Rechnung 2014 2013 € €                     62,77                    50,22             2.012.655            1.647.406 

Für die Aufgaben, die die Stadt Radolfzell als untere Verwaltungsbehörde übernimmt, erhält sie „Zuweisungen an große Kreisstädte“. Die Pauschale orientiert sich an den Kosten der Kommune und beträgt im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr unverändert 8,59 € je Einwohner. Die detaillierten Berechnungen der Finanzzuweisungen 2016 sind dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.

21

Die Leistungen nach dem FAG im Vergleich mit den Jahren 2013 bis 2015: Planung

Rechnung

2016 €

2015 €

2014 €

2013 €

Zuweisungen Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft Investitionspauschale Familienleistungsausgleich Zuweisung an die Großen Kreisstädte Verkehrslastenausgleich Fremdenverkehrslastenausgleich Einkommensteueranteil Umsatzsteueranteil Summe (brutto) Umlagen Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Gewerbesteuerumlage Summe (brutto)

       10.219.800            2.393.370            1.372.900               261.100                  83.700                  84.400         17.048.700            1.654.000         33.117.970 

              10.236.200                  1.974.812                  1.325.000                      261.000                        85.100                        84.400                16.450.500                  1.425.500                31.842.512 

           9.999.121             2.012.655             1.233.111                 263.361                   84.493                   84.419           15.175.736             1.370.883           30.223.779 

       10.302.233            1.647.406            1.208.505               268.120                  85.196                  87.507         14.663.226            1.338.753         29.600.946 

          8.691.700         12.120.400            2.750.800         23.562.900 

                8.514.000                12.352.900                  2.546.500                23.413.400 

           8.121.184           11.782.968             2.604.332           22.508.484 

          6.899.713         10.430.523            2.919.294         20.249.530 

Netto‐Zuweisungen

          9.555.070 

                8.429.112 

           7.715.295 

          9.351.416 

Die Netto-Zuweisungen erhöhen sich in 2016 gegenüber 2015 um 1.125.958 € und gegenüber 2014 um 1.839.775 €, gegenüber 2013 sind sie leicht höher.

Zuweisungen für laufende Zwecke Die Landeszuweisungen gliedern sich in nachfolgend aufgeführte Positionen: Sachkostenbeiträge (§ 17 FAG) Zur Finanzierung der laufend sächlichen Schulkosten erhalten die Städte und Gemeinden für jeden Schüler (auch die Auswärtigen), ausgenommen Grundschüler, einen Sachkostenbeitrag. Für das Jahr 2016 liegen noch keine aktuellen Sachkostenbeiträge vor. Im Haushaltserlass wurde empfohlen, für die Haushaltsplanung die Sachkostenbeiträge 2015 zu Grunde zu legen. Der Sachkostenbeitrag ist nach Schulart bzw. Schultyp differenziert und beläuft sich in Radolfzell wie folgt:

Werkrealschule/ Hauptschule Realschule Gymnasium Grundschulförderklassen Förderschule Gemeinschaftsschule

2016 €             1.312,00                  651,00                  680,00                  375,00              1.795,00              1.312,00 

2015 €                   1.176,00                        582,00                        592,00                        375,00                    1.660,00                               ‐  

2014 €               1.176,00                   582,00                   592,00                   375,00                1.660,00                          ‐  

2013 €             1.119,00                  568,00                  599,00                  375,00              1.625,00                        ‐  

Kindergarten- und Kleinkindförderung (§ 29 b, c FAG) Zum 01.01.2004 trat das neue Kindergartengesetz in Kraft. Zentrale Neuregelung ist die vollständige Übertragung der Finanzierungszuständigkeiten auf die Kommunen. Die Träger der Einrichtungen haben einen Förderanspruch gegenüber der Stadt Radolfzell. Als Ersatz erhält die Stadt Radolfzell hierfür eine pauschale Zuweisung des Landes aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes. Seit 2009 erhalten die Gemeinden auch gesonderte Zuweisungen für die Kleinkinderbetreuung (U3). Die Verteilung erfolgt anhand der tatsächlich betreuten Kinder gewichtet nach den Betreuungszeiten.

22

Auflösung von Sonderposten In den Zuweisungen und Zuschüssen enthalten sind auch die Auflösungsbeträge von Zuwendungen Dritter für Investitionen (Sonderposten), die flächendeckend ergebniswirksam verbucht werden. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer des jeweils geförderten Anlagenguts aufgelöst und sind das Gegenstück zur Abschreibung. Die Auflösungen der erhaltenen Zuschüsse für Investitionen und Beiträge betragen 2.125.450 €.

Öffentlich-rechtliche Entgelte Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung wird einer möglichst kostendeckenden Festsetzung von Gebühren und Entgelten die Priorität vor der Erhebung von Steuern eingeräumt. Dies bedeutet, dass jedes Jahr der Deckungsgrad bei den kostenrechnenden Einrichtungen geprüft und wo möglich, die Gebühren und Entgelte angepasst werden. Die Erträge belaufen sich im Jahr 2016 voraussichtlich auf 10.080.528 €.

Privatrechtliche Leistungsentgelte Zu den privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Mieten und Pachten sowie Verkaufserlöse. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich im Jahr 2016 auf 4.191.839 €. Die größte Position bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten sind die Kieseinnahmen mit 2,35 Mio. € (Vorjahr 1,88 Mio. €).

Kostenerstattungen und Kostenumlagen Als Ersatz für Leistungen an anderer Stelle erhält die Stadt Radolfzell Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Ihnen liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Vertragsverhältnis zu Grunde. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 1.160.331 € veranschlagt.

Zinsen und ähnliche Erträge Hierzu zählen unter anderem Erträge aus Beteiligungen, Gewinnanteile sowie Zinsen. Der Ansatz 2016 wurde mit 451.100 € veranschlagt. Der Geweinnanteil der SWR beträgt hiervon 400.000 €.

Aktivierte Eigenleistungen Bei aktivierten Eigenleistungen handelt es sich insbesondere um Planungsleistungen, die von der Stadtverwaltung selbst erbracht werden (z.B. Hochbau). Sie werden in der Bilanz aktiviert und im Ergebnishaushalt vereinnahmt.

Sonstige ordentliche Erträge Die sonstigen ordentliche Erträge (Ansatz 2016: 2.544.020 €) beinhalten neben der Konzessionsabgabe der Stadtwerke Radolfzell GmbH (Ansatz 2016: 1.445.000 €) insbesondere die besonderen Erträge wie Bußgelder (Ansatz 2016: 950.800 €), Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie die Nachzahlungszinsen bei Gewerbesteuerveranlagungen.

23

Interne Leistungsverrechnungen Nach § 16 Abs. 5 GemHVO sind interne Leistungen in den Teilhaushalten zu verrechnen. Die Verrechnungen zwischen den Teilhaushalten erfolgen im kalkulatorischen Ergebnis getrennt vom ordentlichen Ergebnis. Sie sind nicht Bestandteil des Gesamtergebnishaushalts und erhöhen das Haushaltsvolumen somit nicht. Unter den Leistungsbeziehungen werden die innere Verrechnung Vereine, innere Verrechnung Schulsport, Straßenentwässerung und die Verrechnung der Handygebühren dargestellt. Unter den internen Leistungsverrechnungen werden die Abrechnung der Technischen Betriebe, der Hausdruckerei, Kostenmiete, Mietnebenkosten, Serviceleistungen (z.B. Bezügeabrechnung, EDV) und Steuerungsunterstützungsleistungen (z.B. Personalrat) verrechnet (bisher Verwaltungskostenbeiträge). Außerdem werden die Umlagen aus der Kosten- und Leistungsrechnung verrechnet. Hier werden die Gemeinkosten anhand von Verteilungsschlüsseln (z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Stundenaufschriebe etc.) auf die entsprechenden Produkte umgelegt. Hier ein Beispiel (PG 1112) für interne Leistungsverrechnungen bzw. interne Leistungen lfd.

Teilergebnishaushalt

Ansatz

Ansatz

Nr.

Ertrags- und Aufwandsarten

2016

2015

EUR

EUR

Vorläufiges Ergebnis 2014 EUR

21

=

Veranschlagter Aufwands-/Ertragsüberschuss

272.353-

114.153-

28.530-

23

+

Erträge aus internen Leistungsverrechnungen

287.210

119.722

0

92110000 ILV Steuerungsunterstützungsleistungen

287.210

119.722

0

24

=

Erträge aus internen Leistungen

287.210

119.722

0

25

-

Aufwand für Leistungsbeziehungen

0

0

1.164-

48110010 Kostenerstattung EDV

0

0

1.164-

Aufwand für interne Leistungsverrechnungen

14.856-

5.569-

181-

92112005 ILV Telekommunikationsanlage

203-

0

0

92112099 ILV EDV

3.152-

2.402-

0

92112102 ILV Personalbetreuung

134-

97-

0

92112105 ILV Bezügeabrechnung

136-

132-

0

92112107 ILV Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

30-

37-

0

92112292 ILV Zahlungsverkehr

30-

14-

181-

92112691 ILV Versicherungen

15-

14-

0

92925050 Sachkosten Controlling

279-

782-

0

92926050 Gebäudekosten Controlling

1.658-

0

0

92964011 Personalkosten Leitung SU

7.653-

1.550-

0

92965011 Sachkosten Leitung SU

833-

143-

0

92966011 Gebäudekosten Leitung SU

733-

186-

0

92968011 kalkulat.Kosten Leitung SU

0

12-

0

93112670 CO-Auftrag Abrechnung Hausdruckerei

0

200-

0

26

-

27

=

Aufwendungen für interne Leistungen

14.856-

5.569-

1.346-

29

=

Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis

272.353

114.153

1.346-

30

=

Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss

0

0

29.876-

24

Die Kosten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) wurden bis 2014 über die Kostenerstattung EDV anhand der Anzahl der PC-Arbeitsplätze intern weiterverrechnet (48110010). Seit 2015 werden die Kosten der IuK über die Serviceleistungen verrechnet (Aufwand für interne Leistungsverrechnung: 92112099 ILV EDV). Durch die Innere Verrechnung Vereine soll dargestellt werden, welche indirekten Zuschüsse die Vereine dadurch erhalten, dass sie städtische Einrichtungen (Hallen, Sportplätze, etc.) und Räumlichkeiten für Proben, Training und Wettkämpfe vergünstigt nutzen. Seit 2013 findet zusätzlich eine Verrechnung für den Schulsport statt, da die Hallen neben den Vereinen auch von den Schulen genutzt werden (sh. Übersicht innere Verrechnung Vereine). Das Gebäudemanagement ist „Eigentümerin“ fast aller von der Stadt genutzten Gebäude und vermietet diese an Externe und an die nutzenden Abteilungen. Sämtliche gebäudebezogenen Kosten werden zentral beim Gebäudemanagement veranschlagt und neben der Berechnung an Externe auch an die intern nutzenden Abteilungen (Mieter-/Vermietermodell) verrechnet. Die verrechneten Kosten sind über die Kostenmiete und Mietnebenkosten ersichtlich. Des Weiteren werden die internen Service- und Steuerungsunterstützungsleistungen (bisherige Verwaltungskostenbeiträge) seit 2013 auf alle Produkte verrechnet. Bisher wurden sie lediglich bei den kostenrechnenden Einrichtungen ausgewiesen (sh. Übersicht interne Verrechnung v. Service- und Steuerungsunterstützungsleistungen). Bei den Technischen Betrieben und der Hausdruckerei werden die Leistungen anhand von kalkulierten Tarifen über die Auftragsabrechnung an die internen Leistungsempfänger verrechnet.

Personalaufwendungen Der Personalaufwand für die Dienstbezüge der Beamten und die Entgelte für die nach dem TVöD beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beläuft sich im Haushaltsjahr 2016 voraussichtlich auf 24.672.500 €. Er wurde anhand der voraussichtlich besetzten Stellen lt. Stellenplan 2016 ermittelt und liegt damit um rd. 1.202.727 € höher als im Jahr 2015. In den ausgewiesenen Personalkosten sind die tariflich vorgeschriebenen Leistungsentgelte berücksichtigt. In den Personalaufwendungen sind Auszahlungen an Bedienstete in Altersteilzeit in der Freistellungsphase in Höhe von 36.400 € enthalten. Im Haushaltsplan 2016 ist eine globale Minderausgabe bei den Personalaufwendungen von 1 % (aufgerundet 250.000 €) enthalten (Produktgruppe 6120).

Planung 2016 €  24.672.500 

Personalaufwendungen Anteil am Gesamtaufwand im Ergebnishaushalt 31,45% Veränderung gegenüber dem Vorjahr     1.202.727 

Rechnung

2015 €  23.469.773 

2014 €       21.135.983 

2013 €  19.766.478 

29,68%     2.333.790 

29,11%          1.369.505 

29,27%        480.445 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen den Unterhaltungsaufwand des unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögens, Mieten und Pachten sowie die gesamten Betriebskosten für alle Einrichtungen und Betriebe. Des Weiteren fallen auch Anschaffungen bis zu einem Wert von 1.000 € darunter.

25

Insgesamt betragen die Aufwendungen 14.964.178 € (Vorjahr: 15,6 Mio. €). Sie teilen sich im Wesentlichen wie folgt auf: Anlagen- und Gebäudeunterhaltung Unterhaltung der Straßen Unterhaltung der Kanäle Unterhaltung der Brücken Aufwand für EDV Aufwendungen für Energie Aufwand für Fremdreinigung Deponiegebühren Veranstaltungsaufwand Mieten und Pachten

1.766.990 € 600.700 € 476.000 € 350.000 € 760.404 € 1.392.213 € 899.576 € 1.127.240 € 555.305 € 436.290 €

Bei den Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung ist zu berücksichtigen, dass im Investitionshaushalt 2016 und im Investitionsprogramm für die folgenden Jahre noch beachtliche Haushaltsmittel für größere Sanierungsmaßnahmen zur Vermögenssubstanzerhaltung (Bsp. Mehrzweckhalle Böhringen, Sonnenrainturnhalle) eingeplant sind. Die weiterhin größeren Ansätze gegenüber früherer Haushaltsjahre bei den Unterhaltungsaufwendungen sollen den Instandhaltungsrückstau des städtischen Vermögens (insbesondere der Straßen und Gebäude) nicht vergrößern, da ansonsten durch später entstehende Folgeschäden höhere Kosten anfallen werden. Durch eine Investition fallen zwangsläufig Folgelasten an, die mittel- und langfristig nicht geschoben werden können. Bei einer Betrachtung der so genannten Gebäudelebenszykluskosten (= sämtliche gebäudebedingte Ausgaben während der Nutzung eines Gebäudes) entfallen bei allen öffentlichen Gebäuden mindestens 80 % dieser Gebäudelebenszykluskosten als Folgekosten an. Diese Folgelasten sind daher bei sämtlichen Investitionsentscheidungen verstärkt zu berücksichtigen. Radolfzell hat hier bereits reagiert – der Gemeinderat hat am 07.07.2015 einstimmig die Leitlinie wirtschaftliches Bauen und Sanieren beschlossen.

Planmäßige Abschreibungen Im neuen Haushaltsrecht wird der Ressourcenverbrauch, der insbesondere durch die Wertminderung des Anlagevermögens entsteht, flächendeckend durch Abschreibungen dargestellt. Die Abschreibungen auf Sachvermögen belaufen sich im Jahr 2016 auf 6.549.953 €. In den Abschreibungen auf Finanzvermögen sind insbesondere Wertberichtigungen aufgrund von uneinbringlichen Forderungen (Niederschlagungen) enthalten. Diese Position kann nicht verlässlich geplant werden.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen sind Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital. Ihr Ansatz bemisst sich nach der Höhe des rückzahlungspflichtigen Kapitals und den mit den Banken vereinbarten Kreditkonditionen. Die gesamte Zinsbelastung für 2016 beläuft sich auf 330.000 €. .

26

Transferaufwendungen Transferaufwendungen sind Leistungen der Stadt Radolfzell an private Haushalte und Unternehmen sowie an öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Land, Landkreis, Städte und Gemeinden). Der Gesamtaufwand beträgt 30.320.722 € (Vorjahr: 29.560.076 €). In den Transferaufwendungen sind Zuweisungen und Zuschüsse an übrigen Bereich mit 5.273.722 € (Vorjahr: 4,8 Mio. €) veranschlagt. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende: Zuschuss an Tourismus- u. Stadtmarketing GmbH Zuschuss an soziale Vereine und Verbände Zuschüsse an Kindergärten freier Träger Zuschuss an Tagesmüttermodell Zuschüsse an Musikvereine Zuschüsse an kulturelle Vereine Zuschüsse an Sportvereine Zuschuss an Aktionsgemeinschaft Radolfzell e.V. Zuschuss an Spitalfonds (kapitalstärkende Maßn.)

2016 760.000 € 216.040 € 4.481.500 € 250.000 € 14.336 € 46.206 € 77.000 € 25.000 € 158.000 €

2015 725.000 € 250.344 € 4.068.000 € 250.000 € 12.500 € 38.509 € 80.333 € 25.000 €

Die Gewerbesteuerumlage ist ein wichtiges Ausgleichsinstrument im Geflecht der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Gemeinden. Sie wurde mit der Gemeindefinanzreform 1970 eingeführt. Über die Gewerbesteuerumlage sind Bund und Land am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden einen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer. Der Vervielfältiger des Gewerbesteuerumlagesatzes beträgt im Haushaltsjahr 2016 69 % der Bemessungsgrundlage. Er setzt sich zusammen aus einem Bundes- und Landesvervielfältiger. Über die Gewerbesteuerumlage wird u.a. die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Lasten der deutschen Einheit geregelt. Bei einer veranschlagten Gewerbesteuer von 14.750.000 € in 2016 errechnet sich bei einem Hebesatz von 370 v.H. die an das Land abzuführende Umlage auf insgesamt 2.750.800 €.

Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage

Planung 2016 2015 € €        14.750.000                13.654.900            2.750.800                  2.546.500 

Rechnung 2014 2013 € €          12.953.114         13.321.928             2.604.332            2.919.294 

Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage und die Finanzausgleichsumlage ist u.a. die Steuerkraftsumme der Stadt Radolfzell. Basis für die Ermittlung der Steuerkraftsumme ist die Steuerkraftmesszahl. Diese beinhaltet die wesentlichen Steuereinnahmen des zweitvorangegangen Haushaltsjahres (2014). Die Steuerkraftsumme der Stadt Radolfzell hat sich für das Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Kreisumlagehebesatz wird mit der Verabschiedung des Kreishaushalts 2016 am 01.02.2016 festgesetzt. Wir sind im Haushaltsplan 2016 von einem Hebesatz von 31,32 % ausgegangen. Die Frage ist, wie sich die Aufwendungen des Landkreises für die Flüchtlinge auf die Kreisumlage auswirken.

27

Planung 2016 € 31,32  12.120.400 

Umlagesatz Kreisumlage

2015 € 32,50 *  12.352.900 

Rechnung 2014 € 32,50       11.782.968 

2013 € 33,50  10.430.523 

* Beschluss Kreistag am 26.01.2015: 32,17 %

Bei der Finanzausgleichsumlage ergibt sich gegenüber dem Land unter Berücksichtigung des Umlagesatzes eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von rd. 8.691.700 €.

Umlagesatz Finanzausgleichsumlage

Planung 2016 2015 € € 22,46 22,34     8.691.700      8.491.200 

Rechnung 2014 2013 € € 22,40 22,16          8.121.184      6.899.713 

Sonstige ordentliche Aufwendungen Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind die Büro- und Geschäftsaufwendungen, die ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen, die Versicherungskosten sowie die Sachverständigenund Gerichtskosten aufgeführt. Der Planansatz beträgt 2.472.892 € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) und teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf: 2016 2015 Aufwand für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit* 209.850 € 338.500 € Bürobedarf 205.700 € 197.510 € Kopier- und Druckkosten 162.980 € 158.500 € Sachverständigen-, Gerichts- u.ä. Kosten 522.200 € 517.300 € Versicherungen 475.592 € 455.509 € Deckungsreserve 250.000 € 500.000 € Portoausgaben 120.588 € 129.693 € Werkverträge der Honorarkräfte 264.000 € 260.000 € *OB-Stellvertreter und Ortsvorsteher laufen ab 2016 unter den Personalaufwendungen Es ist ein globaler Minderaufwand von 792.300 € veranschlagt (Vorjahr 250.000 €). Der globale Minderaufwand stellt eine Ausnahme von der Bruttoveranschlagung dar, weil die zunächst veranschlagten Aufwendungen durch einen Minusbetrag wieder gekürzt werden. Der globale Minderaufwand soll bei den Personalaufwendungen in Höhe von 250.000 € und bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 542.300 € erzielt werden. Diese müssen durch Umsetzungen von Maßnahmen aus den Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung erreicht werden.

Bewertung des Ergebnishaushaltes 2016 Die ordentlichen Erträge belaufen sich im Haushaltsjahr 2016 auf 79.719.302 € und die ordentlichen Aufwendungen auf 79.358.345 €. Das Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt beträgt daher 360.957 €, es liegt ein positives Ergebnis vor. Die veranschlagten Abschreibungen können somit vollumfänglich erwirtschaftet werden. Es kann damit auch ein positiver Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden.

28

Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt gibt Aufschluss über die Gesamtsumme der Einzahlungen und Auszahlungen und deren sachliche Verteilung. Es wird aufgezeigt, wie sich der Bestand an Zahlungsmitteln entwickelt. Dargestellt werden die Mittelherkunft (ergebniswirksame Einzahlungen, Einzahlungen aus Investitionsund Finanzierungstätigkeit) und die Mittelverwendung (ergebniswirksame Auszahlungen, Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) sowie die strukturelle Zusammensetzung aller Zahlungsvorgänge. Die folgende Übersicht zeigt dies im Einzelnen auf:

Finanzhaushalt Nr.

Finanzhaushalt

Planung 2016

Planung 2015

vorl. RE 2014

EUR

EUR

EUR

3

2

1

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

1 + Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

(ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung)

2 - Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2)

4 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 5 + Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit

6 7 8 9

+ Einzahlungen a.d. Veräuß. v. Sachvermögen + Einzahlungen a.d. Veräuß. v. Finanzvermögen + Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit = Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8)

77.593.152 72.800.292

74.792.667 72.326.991

71.448.499 66.668.194

4.792.860 755.000

2.465.676 1.105.200

4.780.305 2.489.093

314.200 2.160.000 0 10.000

8.400 640.000 0 20.000

344.053 1.954.903 2.500 208.715

3.239.200

1.773.600

4.999.263

3.212.000 9.417.100

504.000 8.504.300

85.441 10.188.158

765.600 400 1.758.300 0

751.800 300 1.886.732 0

659.554 1.494 152.160 0

15.153.400

11.647.132

11.086.807

-11.914.200

-9.873.532

-6.087.544

-7.121.340

-7.407.856

-1.307.239

0

1.000.000

2.200.371

430.000

600.000

2.617.899

-430.000

400.000

-417.528

-7.551.340

-7.007.856

-1.724.767

10 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

11 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 12 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen

13 14 15 16

-

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen

-

Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen

-

Auszahlungen für sonstige Investitionen

= Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15)

17 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16)

18 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17)

19 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen

20 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirt-

schaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen

21 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 19 und 20) 22 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 18 und 21)

29

30

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auf die nochmalige Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit wird verzichtet. Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt den Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt, der ein wichtiger Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt ist. Der Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt dient vorrangig zur Finanzierung der ordentlichen Kredittilgung. Ist der Zahlungsmittelüberschuss höher als die ordentliche Tilgung, stehen die zusätzlichen Mittel zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung und erhöhen den freien Finanzierungsmittelbestand. Im Haushaltsjahr 2016 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss 4.792.860 €.

Investitionstätigkeit Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf insgesamt 3.239.200 €.    

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Veräußerung Sachvermögen Einzahlungen aus sonstige Investitionstätigkeit

755.000 € 314.200 € 2.160.000 € 10.000 €

Bei den Einzahlungen aus Veräußerung von Sachvermögen handelt es sich im Wesentlichen um Einzahlungen aus Grundstückserlösen. Investitionen sind Teil kommunaler Aufgabenerfüllung und erstrecken sich in der Regel über mehrere Jahre. In den im Finanzhaushalt 2016 bis 2019 ausgewiesenen Planansätzen sind die seitens der Stadt beabsichtigten Investitionsprojekte und deren finanzielle Größenordnung für die nächsten Jahre dargestellt. Eine Aufstellung aller Investitionsmaßnahmen findet sich im Investitionsprogramm.

31

Das Investitionsvolumen beläuft sich im Haushaltsjahr 2016 auf 15.153.400 €. Die Ausgabenblöcke des Finanzhaushalts sind:     

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen

3.212.000 € 9.417.100 € 765.600 € 400 € 1.758.300 €

In 2015 konnten zahlreiche Maßnahmen aus unterschiedlichsten Gründen nicht im geplanten Zeitraum umgesetzt werden mit der Folge, dass hohe Ermächtigungsübertragungen erforderlich gewesen wären. Aufgrund dieser Problematik hat sich die Verwaltung dazu entschieden, alle nicht benötigten Mittel in 2015 zu sperren und im Haushalt 2016 neu zu veranschlagen. Dadurch werden sich die Ermächtigungsübertragungen von 2015 nach 2016 deutlich reduzieren und führt zu mehr Transparenz bei der Liquiditätsübersicht.

Schulden Die im Finanzhaushalt darzustellende Finanzierungstätigkeit umfasst lediglich die Aufnahme und die Tilgung von Krediten für Investitionen. Zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist im Haushaltsjahr 2016 keine Kreditaufnahme erforderlich, die Schulden werden daher in Höhe der Tilgung von 430.000 € abgebaut.

EURO Stand 31.12.2014 + Kreditaufnahmen 2015 ./. Tilgungen 2015 vorauss. Stand 31.12.2015 + Kreditaufnahmen HHPl. 2016 ./. Tilgungen 2016 vorauss. Stand 31.12.2016

pro Kopf

(EW: 30.392 ) 11.145.171 €

367 €

0€ 417.000 € (EW: 30.392 ) 10.728.171 €

353 €

0€ 430.000 € 10.298.171 €

339 €

Der Pro-Kopf-Verschuldung wurde die amtliche Einwohnerzahl zum 30.06.2014 mit 30.392 Einwohnern zu Grunde gelegt. Die aktuelle Zahl vom 30.06.2015 war beim Statistischen Landesamt zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht veröffentlicht. Ein Vergleich der Pro-KopfVerschuldung mit anderen Städten wird immer noch weniger aussagekräftig, da die Städte und Gemeinden einen Großteil ihrer Darlehen in Eigenbetrieben und -gesellschaften ausgegliedert haben. Auf einen Vergleich haben wir deshalb verzichtet.

Finanzierungsmittelbedarf Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands ergibt einen negativen Cash-Flow (geldmäßiger Abgang = Zahlungsmittelabfluss) in 2016 von 7,55 Mio. € (Vorjahr: 7,0 Mio. €).

32

Bewertung des Finanzhaushalts Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit hat sich gegenüber 2015 verbessert. Dadurch stehen mehr Mittel für Investitionen zur Verfügung. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit muss langfristig den Saldo aus der Investitionstätigkeit abdecken. Der negative Cash-Flow (Abfluss liquider Mittel) in Höhe von 7,55 Mio. € muss deshalb aus Mitteln der Liquiditätsreserve (bisherige Rücklage) ausgeglichen werden. Die liquiden Mittel betragen voraussichtlich zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 19,4 Mio. €. Somit ist der Finanzierungsmittelbedarf im Finanzhaushalt bezogen auf das Haushaltsjahr 2016 kein Problem.

Verpflichtungsermächtigungen Zur Fortführung der in 2016 veranschlagten Investitionen in den Folgejahren müssen für das laufende Haushaltsjahr Verpflichtungsermächtigungen mit einem Gesamtbetrag von 14,3 Mio. € veranschlagt werden. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 11,5 Mio. €. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf insofern der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, in der diese Ermächtigungen in den künftigen Jahren zu Kreditaufnahmen führen. Da nach der Finanzplanung für die Jahre 2018 und 2019 aus heutiger Sicht mit Kreditaufnahmen in Höhe von 2,0 Mio. € zu rechnen ist, bedarf es demnach einer Genehmigung für die Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahmen, die in 2018 und 2019 zu Auszahlungen führen werden. Dies sind die Errichtung der Gemeinschaftsschule sowie die Erweiterung der Realschule.

Mittelfristige Finanzplanung Die Stabilität der kommunalen Finanzwirtschaft soll durch die Einbeziehung der Finanzplanung in den Haushaltsplan gefördert werden. Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr, die Planansätze für die Folgejahre besitzen keine Verbindlichkeit. Die Finanzplanung basiert im Bereich der FAG-Zuweisungen und Umlagen sowie dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer auf den Orientierungswerten zur Entwicklung der Steuerkraftsummen aus dem Haushaltserlass 2016. Bei den Erträgen aus den Gemeindesteuern wurden die örtlichen Besonderheiten und die aktuelle Entwicklung beachtet. Noch unklar ist, wie sich die geplante Neuordnung des Finanzausgleichs und die Reform der Grundsteuer auf die kommunalen Haushalte auswirkt. Die sonstigen Einnahme- und Ausgabeansätze im Ergebnishaushalt wurden auf Basis der Vorjahresergebnisse, der aktuellen Planansätze und unter Berücksichtigung von vorhersehbaren Besonderheiten (Stadtjubiläum, Kinderbetreuung etc.) fortgeschrieben.

33

Finanzplan Ergebnishaushalt 2015 bis 2019: Finanzplan Nr.

Finanzplan Ergebnishaushalt

RE 2014

Ansatz 2015

Ansatz 2016

Planung 2017

Planung 2018

Planung 2019

EUR 1

EUR 2

EUR 3

EUR 4

EUR 5

EUR 6

Ertrags- und Aufwandsarten

1

+ 3011+3012 3013 3021 3022 3031-3041 3051

Steuern und ähnliche Abgaben Grundsteuer A und B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben Leistungen nach dem Familienleist.ausgleich Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge Schlüsselzuweisungen vom Land Investitionspauschale Sonst. Allg. Zuweisungen vom Land Zuweisungen für lfd. Zwecke Auflösung Sopo

35.739.179,50 4.105.196,24 12.953.114,13 15.175.736,01 1.370.883,34 901.138,78 1.233.111,00

38.340.000 4.529.400 13.654.900 16.450.500 1.425.500 954.700 1.325.000

40.433.600 4.577.200 14.750.000 17.048.700 1.654.000 1.030.800 1.372.900

40.760.069 4.587.200 14.000.000 17.730.648 2.037.604 999.800 1.404.817

41.047.401 4.597.200 14.000.000 18.412.596 1.578.432 999.800 1.459.373

41.829.592 4.607.200 14.000.000 19.094.544 1.627.758 999.800 1.500.290

19.089.084,30 9.999.120,80 2.012.655,40 263.360,80 4.731.784,30 2.082.163,00

19.668.315 10.236.200 1.974.812 261.000 5.044.811 2.151.492

20.550.385 10.219.800 2.393.370 261.100 5.550.665 2.125.450

19.074.287 8.985.348 2.188.224 261.100 5.514.165 2.125.450

18.990.662 8.625.312 2.297.635 261.100 5.681.165 2.125.450

18.392.029 7.999.979 2.297.635 261.100 5.707.865 2.125.450

2

+

3

311100 311101 3131 3140-3148 3161 +

4

+

Öffentl-rechtl. Entgelte

5

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

3.633.508,50

3.679.356

4.191.839

4.313.500

3.576.500

3.559.500

6

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.427.853,56

1.920.793

1.160.330

1.162.223

1.162.223

1.162.223

7

+

490.550

451.100

446.100

447.100

453.200

+

9

+

Zinsen und ähnliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen und Bestandver. Sonstige ordentliche Erträge

487.057,84

8

246.262,49 2.506.935,08

224.000 2.583.150

307.500 2.544.020

249.300 2.546.460

154.900 2.546.460

180.000 2.546.460

10

=

Summe der ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 9)

73.471.620,06

76.944.959

79.719.302

78.915.039

78.331.346

78.604.104

11

-

Personalaufwendungen

21.135.982,71

23.469.773

24.672.500

24.902.995

25.476.539

25.922.688

12

-

0,00

0

0

0

0

0

13

-

Versorgungsaufwendungen g Dienstleistungen

14.053.223,31

15.651.170

14.964.178

14.794.278

14.340.013

14.357.275

14

-

Planmäßige Abschreibungen

6.488.395,57

6.760.026

6.557.453

6.557.500

6.557.500

6.557.500

15

-

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

461.757,85

440.700

370.600

335.600

320.600

305.600

16

-

Transferaufwendungen

27.628.302,77

29.560.076

30.320.722

31.406.972

31.607.211

31.945.473

17

4311-4373 (ohne 4341/71/72) 4341 4371 4372 -

5.119.818,43 2.604.332,39 8.121.184,00 11.782.967,95 2.849.869,92

6.146.676 2.546.500 8.514.000 12.352.900 3.205.822

6.757.822 2.750.800 8.691.700 12.120.400 2.472.892

7.043.472 2.610.811 9.195.271 12.557.418 1.473.173

7.223.472 2.610.811 9.217.854 12.555.074 1.484.475

7.583.472 2.572.973 9.252.653 12.536.375 1.496.003

18

=

72.617.532,13

79.087.567

79.358.345

79.470.517

79.786.338

80.584.538

19

=

Transferaufwendungen Gewerbesteuerumlage FAG Umlage Kreisumlage Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen (Summe aus Nummern 11 bis 17) Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 10 und 18)

854.088

-2.142.608

360.957

-555.478

-1.454.992

-1.980.434

-

+ + + =

Sonstige Transfererträge

0,00

0

0

0

0

0

10.341.738,79

10.038.795

10.080.528

10.363.100

10.406.100

10.481.100

davon nicht Zahlungswirksame Erträge: Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen Ausbuchung von Kleinbeträgen Entnahme Rücklagen Stiftungen davon nicht Zahlungswirksame Aufwendungen Abschreibungen Ausbuchung von Kleinbeträgen Zuführung zu Rücklagen Stiftungen

2.151.492 100 700

2.125.450 50 650

2.125.450 50 650

2.125.450 50 650

2.125.450 50 650

6.760.026 400 150

6.557.453 400 200

6.557.500 400 200

6.557.500 400 200

6.557.500 400 200

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

2.465.676

4.792.860

3.876.472

2.976.958

2.451.516

34

Entwicklung der ordentlichen Ergebnisse: 2015 2016 2017 2018 2019

- 2.142.608 € 360.957 € - 555.478 € - 1.454.992 € - 1.980.434 €

Die ordentlichen Ergebnisse sind mit Ausnahme von 2016 im gesamten Finanzplanungszeitraum negativ. Damit wird das Ziel des NKHR, immer den gesamten Ressourcenverbrauch einer Rechnungsperiode zu erwirtschaften, nicht erreicht. Im investiven Bereich Investitionsprogramms.

orientiert

sich

die

Finanzplanung

an

den

Werten

des

aktuellen

Finanzplan Finanzhaushalt 2015 – 2019: Nr.

Finanzplan Finanzhaushalt

Ansatz 2015

Ansatz 2016

Planung 2017

Planung 2018

Planung 2019

EUR 1

EUR 2

EUR 3

EUR 4

EUR 5

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

1 + Summe der Einzahlungen aus lfd. Verw altungstätigkeit (ohne außerordentliche zahlungsw irksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2 - Summe der Auszahlungen aus lfd. Verw altungstätigkeit

74.792.667 72.326.991

77.593.152 72.800.292

76.788.889 72.912.417

76.205.196 73.228.238

76.477.954 74.026.438

2.465.676 1.105.200

4.792.860 755.000

3.876.472 2.813.000

2.976.958 3.511.000

2.451.516 2.001.000

8.400 640.000 0 20.000

314.200 2.160.000 0 10.000

245.000 950.000 0 97.000

1.409.000 8.850.000 0 301.000

1.409.000 5.880.000 0 213.000

1.773.600

3.239.200

4.105.000

14.071.000

9.503.000

504.000 8.504.300

3.212.000 9.417.100

600.000 14.013.000

500.000 14.300.000

500.000 11.223.000

751.800 300 1.886.732 0

765.600 400 1.758.300 0

1.140.000 1.300 1.013.000 0

840.000 1.300 1.031.000 0

847.000 1.300 813.000 0

11.647.132

15.153.400

16.767.300

16.672.300

13.384.300

-9.873.532

-11.914.200

-12.662.300

-2.601.300

-3.881.300

-7.407.856

-7.121.340

-8.785.828

375.658

-1.429.784

1.000.000

0

0

0

1.377.000

600.000

430.000

450.000

450.000

450.000

400.000

-430.000

-450.000

-450.000

927.000

-7.007.856

-7.551.340

-9.235.828

-74.342

-502.784

3 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus Nummern 1 und 2)

4 + Einzahlungen aus Investitionszuw endungen 5 + Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen 6 7 8 9

Entgelten für Investitionstätigkeit + Einzahlungen a.d. Veräuß. v. Sachvermögen + Einzahlungen a.d. Veräuß. v. Finanzvermögen + Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit

= Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 4 bis 8) 10 - Auszahlungen für den Erw erb von Grundstücken und Gebäuden 11 - Auszahlungen für Baumaßnahmen

12 - Auszahlungen für den Erw erb von bew eglichem 13 14 15 16

Sachvermögen - Auszahlungen für den Erw erb von Finanzvermögen - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen - Auszahlungen für sonstige Investitionen = Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15)

17 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 9 und 16)

18 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 3 und 17)

19 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und w irtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen

20 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und w irtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen

21 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 19 und

22 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 18 und 21)

35

Bewertung der mittelfristigen Finanzplanung Die begonnenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen müssen weiter vorangetrieben werden. Es gilt, den Ergebnishaushalt zu entlasten, um dauerhaft Handlungsspielräume für künftige Investitionen zu haben. Das vorliegende Investitionsprogramm ist aufgrund der hohen Rücklagen und guten Liquidität zwar grundsätzlich im Jahr 2016 finanzierbar. Die vorhandene Liquiditätsreserve wird aus heutiger Sicht aber komplett aufgebraucht werden und in 2019 wird nach derzeitiger Planung eine Neuverschuldung von 1,37 Mio. € notwendig sein. Es muss jedoch an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen werden, dass diese Investitionen zwangsläufig zu künftigen Belastungen des Ergebnishaushalts führen werden. Dies muss zukünftig bei Investitionsentscheidungen verstärkt berücksichtigt werden. Radolfzell, im Dezember 2015

36

BUDGET- UND DECKUNGSVERMERKE HAUSHALTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Nach § 4 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Die Teilhaushalte enthalten einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt. Jeder Teilhaushalt bildet mindestens eine Bewirtschaftungseinheit (Budget). Als Budget gelten im Haushaltsplan für einen abgegrenzten Aufgabenbereich veranschlagte Personalund Sachmittel (Ermächtigungen) und Haushaltsübertragungen, die dem zuständigen Verantwortungsbereich zur Bewirtschaftung im Rahmen vorgegebener Leistungsziele zugewiesen sind (§ 61 Nr. 9 GemHVO).

BUDGETSTRUKTUR STADT RADOLFZELL Die neue Gliederung des Haushaltes in produktorientierte Teilhaushalte ändert nichts an der Organisation und an den Zuständigkeiten der Fachbereiche und Abteilungen. Grundsätzlich orientieren sich die Budgets an den Abteilungen. Jeder Teilhaushalt enthält mehrere Teilbudgets. Die einzelnen Budgets können auch in verschiedene Teilhaushalte übergreifen. FOLGENDE BUDGETEINHEITEN (BE) SIND ANGELEGT: Ableitung von Abwasser OV Güttingen Archiv OV Liggeringen Ausländerwesen OV Markelfingen Baurecht OV Möggingen Bürgerbüro OV Stahringen Bibliothek Personal und Organisation Brandschutz Personalrat Brennerei Präventionsrat OB/BM/CO/Presse Rechnungsprüfung Schülerbeförderung Sicherheit und Ordnung Finanzen Sportstätten Forstbetrieb Städtepartnerschaften Friedhöfe Stadtjubiläum Gebäudemanagement Kinder und Jugend Grundbuchamt Stadtkasse Geschäftsstelle GR Stadtplanung Hochbau/Vermessung Steuern Hort Villa Finckh Technische Betriebe Integration und Soziales Tiefbau Informations- u. Kommunikationstechnik (IUK) Tourismus Jugendgemeinderat Umweltfonds Kläranlage Verlässliche Grundschule Kulturbüro Villa Bosch Landschaft und Gewässer Volkshochschule Liegenschaften Wirtschaftsförderung Milchwerk Zentrale Beschaffung Museum Musikschule Öffentliche Grünflächen OV Böhringen

Schulverwaltungsbudget Kindergartenverwaltungsbudget Klimaschutz und Stadtentwicklung Kindergartenbudgets: Kiga Böhringen (KB) Kiga Güttingen (KB) Kiga Liggeringen (KB) Kiga Markelfingen (KB) Kiga Möggingen (KB) Kiga Stahringen (KB) Kinderkrippe Nord (KB) Kita Mezgerwaidring (KB) Werner-Messmer-Kiga (KB) Schulbudgets: Friedrich-Hecker-Gymnasium (SB) Gerhard-Thielcke-Realschule (SB) GHS Böhringen (SB) GHS Ratoldusschule (SB) Grundschulförderklassen (SB) Hausherrenschule (SB) GHS Teggingerschule (SB) Grundschule Güttingen (SB) Grundschule Liggeringen (SB) Grundschule Markelfingen (SB) Grundschule Stahringen (SB) Grundschule Sonnenrain (SB) Gemeinschaftsschule (SB)

37

BUDGET- UND DECKUNGSVERMERKE DECKUNGSFÄHIGKEITEN Aufwendungen und übertragene Ermächtigungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind nach § 20 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt wird. Grundsätzlich bilden alle Aufwendungen und Erträge der Kostenstellen einer Budgeteinheit ein Budget. Das Sachkonto 44310400 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten ist einseitig deckungsfähig. KEINER BUDGETEINHEIT ZUGEORDNET SIND FOLGENDE KOSTENSTELLEN: 1122036001 1122036002 1125995003 2620046001 2810016001 2910996001 3160016001 3650016010 3650016011 4210016001 5350996001 6110996001 6120996001

Carl-Müller-Mettnau-Stiftung Friedrich-v.-Engelberg-Stiftung Bereitschaftsdienst Förderung der Musik Kulturförderung Förderung von Kirchengemeinschaften und sonst. Religionsgemeinschaften Förderung der Wohlfahrtspflege Kindergärten anderer Träger Tagesmüttermodell sonstige Förderung des Sports kombinierte Versorgung Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlage sonstige allg. Finanzwirtschaft

SACHKONTEN: 43* Transferaufwendungen (Zuschüsse und Zuweisungen) 92* innere Leistungsverrechnungen (außer Kostenmiete und Mietnebenkosten) 98* kalkulatorische Verzinsung

ABWEICHUNGEN UND BESONDERHEITEN Bei den Personalaufwendungen im jeweiligen Budget gelten folgende Einschränkungen: Einsparungen bei den Personalaufwendungen können für Mehraufwendungen bei anderen Aufwandskonten im Budget verwendet werden, dagegen dürfen Einsparungen bei anderen Aufwandskonten im Budget nicht für Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen verwendet werden, sofern diese durch Personalvermehrung entstehen. BE ORTSVERWALTUNGEN Das Aufwandskonto 44296100 Ortsteilbudget ist nicht im Budget enthalten. BE OB/BM/CO/PRESSE Das Aufwandskonto 44296000 Verfügungsmittel ist nicht im Budget enthalten. BE PERSONAL UND ORGANISATION Das Aufwandskonto 42690100 Personalentwicklung gehört nicht zum Budget. BE LIEGENSCHAFTEN Das Ertragskonto 34110200 Kieseinnahmen ist nicht dem Budget zugeordnet. BE INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK (IUK) Das Ertragskonto 34210000 Erträge aus Verkauf gehört nicht zum Budget. Die Aufwandskonten 44310501 bis 44310539 zentrale Beschaffung Büromaterial sind nicht im Budget enthalten und bilden eine eigene Budgeteinheit. Die Aufwandskonten 44310201 zentrale Anweisung Portoausgaben, 44310301 zentrale Anweisung Fernmeldegebühren, 44310311 zentrale Anweisung Handygebühren und 44310107 zentrale Anweisung Kopier- und Druckkosten, gehören nicht zum Budget.

38

BUDGET- UND DECKUNGSVERMERKE BE SCHULAMTSBUDGET/ BE KIGAAMTSBUDGET Mehrerträge bei 34880100 Erstattungen Verpflegungskosten können für Mehraufwendungen bei 42711000 Verpflegungskosten verwendet werden (unechte Deckung) und gehören nicht zum Budget. BE SICHERHEIT UND ORDNUNG Das Ertragskonto 35610000 Bußgelder gehört nicht zum Budget. Das Konto 33110010 Sondernutzung Straße ist nicht Bestandteil der Budgeteinheit. BE KLÄRANLAGE/ ABLEITUNG VON ABWASSER Die Ertragskonten 33210100 Schmutzwassergebühren, 33210110 Niederschlagswassergebühren, 38110030 Straßenentwässerungskostenanteil gehören nicht zum Budget der BE Kläranlage und der BE Ableitung von Abwasser. BE TIEFBAU Das Ertragskonto 33610000 Zweckgebundene Abgaben (Stellplatzablöse) gehört nicht zur Budgeteinheit. BE STEUERN/ABFALLWIRTSCHAFT Das Ertragskonto 33210200 Müllgebühren gehört nicht zum Budget der BE Steuern- u. Abfallwirtschaft. BE INTEGRATION UND SOZIALES Mehrerträge bei 31480100 Spenden für soziale Zwecke können für Mehraufwendungen bei 43180300 Ausgaben für soziale Zwecke verwendet werden (unechte Deckung). Mehrerträge bei 31480110 Spenden für Stiftung behindertes Kind können für Mehraufwendungen bei 43180310 Ausgaben für Stiftung behindertes Kind verwendet werden (unechte Deckung). Diese genannten Sachkonten gehören nicht zum Budget. Die Ertragskonten 34110100 Grundgebühr Obdachlosenunterbringung und 34610120 Betriebskostengebühr Obdachlosenunterbringung gehören nicht zum Budget der BE Integration Soziales. BE FRIEDHÖFE Die Ertragskonten 33210300 Beerdigungsgebühren und 33210310 Grabplatzgebühren gehören nicht zur BE Friedhöfe. BE ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN Das Sachkonto 42410200 Sicherheitsdienste gehört nicht zum Budget. KOSTENSTELLE 1122036002 FRIEDRICH VON ENGELBERG STIFTUNG KOSTENSTELLE 1122036001 CARL MÜLLER METTNAU STIFTUNG Mehrerträge bei den Sachkonten 31480000 Zuweisungen für laufende Zwecke und 36170000 Zinserträge können für Mehraufwendungen bei 44970000 Zuführung zur Rücklage verwendet werden. KOSTENSTELLE 3650016010 KINDERGÄRTEN ANDERER TRÄGER Mehrerträge bei dem Sachkonto 34820000 Erstattungen von Gemeinden und GV können für Mehraufwendungen bei 44520000 Erstattungen an Gemeinden und GV verwendet werden. KOSTENSTELLE 6120996001 SONSTIGE ALLG. FINANZWIRTSCHAFT Die Sachkonten 45100000 bis 45900000 Zinsaufwendungen und 45910000 Kreditbeschaffungskosten sind gegenseitig deckungsfähig. KOSTENSTELLE 6110996001 STEUERN, ALLG. ZUWEISUNGEN UND ALLG. UMLAGEN Mehrerträge beim Sachkonto 35620200 Nachzahlungszinsen/ Verspätungszuschläge decken Mehraufwendungen bei 45990000 sonstige Finanzaufwendungen (u.a. Erstattungszinsen). Mehrerträge beim Sachkonto 30130000 Gewerbesteuer decken Mehraufwendungen bei 43410000 Gewerbesteuerumlage.

39

BUDGET- UND DECKUNGSVERMERKE KALKULATORISCHE KOSTEN Veränderungen bei den kalkulatorischen Zinsen für Sonderposten (971*) bei den einzelnen Kostenstellen werden durch die Gegenbuchung bei 6120996001 sonstige allg. Finanzwirtschaft gedeckt. Mehraufwendungen bei den kalkulatorischen Zinsen (981*) bei den einzelnen Kostenstellen sind gedeckt durch Mehrerträge bei 6120996001 sonstige allg. Finanzwirtschaft.

SCHULBUDGETS (SB) Für die einzelnen Schulen sind folgende Sachkonten zum Schulbudget zusammengefasst: 31420000 31470000 31480000 34210000 34610400 34870000 34880300 35910000 68170000 68180000 42120100 42210100 42220100 42310000 42720200 42740000 42750000 42910300 44310100 44310106 44310300 44310310 44320000 93112510 93112670 78310000

Zuweisungen lfd. Zwecke v. Gemeinden u. GV Zuweisungen lfd. Zwecke v. priv. Unternehmen Zuweisungen lfd. Zwecke übr. Bereich Erträge aus Verkauf Sponsoring Erstattungen v. privaten Unternehmen Erstatt. Lehr- und Lernmittel andere sonstige ordentliche Erträge Investitionszuschüsse von privaten Unternehmen Investitionszuschüsse vom übrigen Bereichen Unterhaltung Telefonanlage Unterhaltung des beweglichen Vermögens (SB) Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (SB) Mieten und Pachten Aufwendungen für EDV (SB) Lehr- und Unterrichtsmaterial Lernmittel Aufwendungen sonst. Sach- und Dienstleistungen (SB) Bürobedarf Kopier- und Druckkosten Telefongebühren Handygebühren Budgetübertrag Aufträge TBR (SB/KB) Aufträge Hausdruckerei Erwerb v. beweglichen Sachen des Anlagevermögens

Bei der Teggingerschule 2110036001 sind zusätzlich die Sachkonten 34880400 und 42711100 für die Ganztagesbetreuung im Budget. Bei der Hausherrenschule 2120026001 sind zusätzliche Mittel bei dem Sachkonto 42750000 für die Lernmittel Frühförderstelle eingestellt und im Budget enthalten. Bei der Hausherrenschule und der Sonnenrainschule sind die Sachkonten 31470100 Zuschüsse Essensgeld und 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche unecht deckungsfähig und gehören weder zum Schulbudget noch zum Amtsbudget. Bei der Ratoldusschule 2110036002 sind die Sachkonten 34880500 und 42760100 Geschäftsführung Hector Kinderakademie und die Sachkonten 34880600 Erträge Ganztagesbetrieb und 42760200 Aufwendungen Ganztagesbetrieb unecht deckungsfähig und gehören nicht zum Budget.

40

BUDGET- UND DECKUNGSVERMERKE KINDERGARTENBUDGETS (KB) Für die einzelnen zusammengefasst: 31470000 31480000 34210000 35910000 42120100 42210200 42220200 42740100 42910400 44310100 44310106 44310310 44320000 93112510 93112670

Kindergärten

sind

folgende

Sachkonten

zum

Kindergartenbudget

Zuweisungen lfd. Zwecke v. priv. Unternehmen Zuweisungen lfd. Zwecke übr. Bereich Erträge aus Verkauf andere sonstige ordentliche Erträge Unterhaltung Telefonanlage Unterhaltung des beweglichen Vermögens (KB) Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (KB) Spielgeld (KB) Aufwendungen sonst. Sach- und Dienstleistungen (KB) Bürobedarf Kopier- und Druckkosten Handygebühren Budgetübertrag Aufträge TBR (SB/KB) Aufträge Hausdruckerei

Die Sachkonten 31470100 Zuschüsse Essensgeld und 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche sind unecht deckungsfähig und gehören nicht zum Budget der Kindertagesstätte.

ZWECKBINDUNG VON EINNAHMEN Nach § 19 Abs. 1 GemHVO dürfen zweckgebundene Mehrerträge für entsprechende Mehr aufwendungen verwendet werden.

MEHRERTRÄGE IM BUDGET Im Ergebnishaushalt wird innerhalb eines Budgets generell die unechte Deckungsfähigkeit (= Mehrerträge zur Verwendung für Mehraufwendungen) zugelassen (§ 19 Abs. 2 GemHVO).

DECKUNGSFÄHIGKEIT FINANZHAUSHALT Die Auszahlungen im Finanzhaushalt werden innerhalb eines Investitionsauftrages und eines Bauprojektes (PSP) für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehreinzahlungen aus Rückzahlungen überzahlter Bauausgaben aus Vorjahren dürfen für Mehrauszahlungen innerhalb des Bauprojektes verwendet werden. Die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten (792*) sind gegenseitig deckungsfähig. Die Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen bei den Investitionsaufträgen I53800100015 Hausanschlüsse Kernstadt und I53800100025 Hausanschlüsse Ortsteile sind gegenseitig deckungsfähig. Die Einzahlungen aus Kostenersätzen für Hausanschlüsse Kernstadt (I53800100013) und Ortsteile (I53800100023) können zur Deckung von Mehrausgaben herangezogen werden. Der Investitionsauftrag I54100200016 Neuanlage Straßenbeleuchtung und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung (Kostenstelle 5410026001, Sachkonto 42120000) im Ergebnishaushalt sind gegenseitig deckungsfähig. Kanalbaumaßnahmen und -sanierungen an derselben Straße sind bzgl. der Kanalart (RK, SK, MK) gegenseitig deckungsfähig. Die Investitionsaufträge Allgemeiner Grundstückserwerb I113304+0018 der Kernstadt sowie der Ortsteile sind gegenseitig deckungsfähig.

41

ÜBERTRAGBARKEIT ÜBERTRAGBARKEIT § 21 GEMHVO ERGEBNISHAUSHALT Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätte (Schulbudgets, Kindergartenbudgets): Die Einsparungen im jeweiligen Budget können in das Folgejahr übertragen werden. Die Ausgabenansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Ortsverwaltungen: Die Einsparungen bei den Ortsteilbudgets (44296100) können in das Folgejahr übertragen werden. Für alle übrigen Budgets gilt: Die eingesparten Mittel in den Budgets können ins folgende Jahr übertragen werden, wenn diese Einsparung auf „Managementleistungen“ zurückzuführen sind. Die Ausgabenansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. FINANZHAUSHALT Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.

SPERRVERMERKE

PG 5410

Parkplätze Gustav-Troll-Straße

66.000 €

42

 

43

Haushaltsplan 2016

44

Gesamtergebnishaushalt 2016

Stadt Radolfzell

Gesamtergebnishaushalt

lfd. Nr.

Gesamtergebnishaushalt

Ansatz 2016

Ansatz 2015

EUR

EUR

1

2

Vorläufiges Ergebnis 2014

Ertrags- und Aufwandsarten

EUR 3

1

+

Steuern und ähnliche Abgaben

40.433.600

38.340.000

35.739.180

2

+

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

20.550.385

19.668.315

19.089.084

4

+

Öffentlich-rechtliche Entgelte

10.080.528

10.038.795

10.341.739

5

+

Privatrechtliche Leistungsentgelte

4.191.839

3.679.356

3.633.509

6

+

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.160.331

1.920.793

1.427.854

7

+

Zinsen und ähnliche Erträge

451.100

490.550

487.058

8

+

Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

307.500

224.000

246.262

9

+

Sonstige ordentliche Erträge

2.544.020

2.583.150

2.506.935

10

=

Ordentliche Erträge

79.719.302

76.944.959

73.471.621

11

-

Personalaufwendungen

24.672.500-

23.469.773-

21.135.983-

13

-

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

14.964.178-

15.651.170-

14.053.223-

14

-

Planmäßige Abschreibungen

6.557.453-

6.760.026-

6.488.395-

15

-

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

16

-

Transferaufwendungen

17

-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

18

=

Ordentliche Aufwendungen

19

=

Ordentliches Ergebnis

21

=

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

22

+

Außerordentliche Erträge

0

0

0

23

-

Außerordentliche Aufwendungen

0

0

60.852-

24

=

Veranschlagtes Sonderergebnis

0

0

60.852-

25

=

Veranschlagtes Gesamtergebnis

360.957

2.142.608-

* 793.237

370.600-

440.700-

461.758-

30.320.722-

29.560.076-

27.628.303-

2.472.892-

3.205.822-

2.849.870-

79.358.345-

79.087.567-

72.617.532-

360.957

2.142.608-

854.089

360.957

2.142.608-

854.089

* Das Ergebnis 2014 ist vorläufig. Die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 sind noch nicht erstellt. Daten wie z.B. Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten etc. sind noch nicht ermittelt und somit nicht im vorläufigen Ergebnis 2014 berücksichtigt.

45

  

 

    

  

    





$ 



#

  '

"

"

"

"





       





&&2 -  '