Haus der Ev.Kirche,Mannheim
22.01.2013
SEPA – Zahlungsverkehr im Wandel
Name.: Manfred Mildner Datum: 22. Januar 2013 Haus der Evangelischen Kirche, Mannheim
AGENDA
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SEPA-Zahlungsverkehr:
Allgemeiner Überblick, SEPA-Basis-Elemente
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SEPA-Zahlungsverkehr:
Überweisung
3
SEPA-Zahlungsverkehr:
Lastschriften (Basis u. Business) incl. Neuerungen ab 09.07.2012
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SEPA-Zahlungsverkehr:
Retouren, Umsatz, elektr.Auszug
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Ihre Fragen - Diskussion
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EKK-EBL > Zahlungsverkehr / SEPA < Jan. 2013
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22.01.2013
01 SEPA-Zahlungsverkehr: - Allgemeiner Überblick - SEPA-Basis-Elemente
27.03.2007 : SEPA-Einführung durch EU-Finanzminister beschlossen
Bitte beachten Sie:
Migrationsende
01. Februar 2014
PLVS
VT LRA
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EKK-EBL > Zahlungsverkehr / SEPA < Jan. 2013
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten
März 2000
Lissabon-Entscheidung „die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“
Januar 2002
EURO-Bargeld-Einführung
Jahr 2002
EU-Preisverordnung tritt in Kraft
Jahr 2002
Entscheidung, EU-Gebiet zum „Inlandszahlungsmarkt“ zu entwickeln
27.März 2007
Festlegung SEPA-Start ab 2008
28. Januar 2008
Erfolgreicher SEPA-Start mit der „SEPA-Überweisung (SCT)“
01.November 2009
Einsatz der beiden SEPA-Lastschriften „SEPA-Basis(SDD) und SEPAB2B“ möglich u n d „Neue AGB‘s und Sonderbedingungen“
16. Dezember 2010
Entwurf EU-Verordnung zur Festschreibung Ende-Datum des deutschen DTA-Verfahrens (Gut-/Lastschriften)
Dezember 2011
Insolvenzfestigkeit von Lastschriften Erneute Anpassung der Lastschriftbedingungen zum 09. Juli 2012 Ende-Datum für deutsches DTA-Verfahren am 01. Februar 2014
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten
01. Februar 2014
Endtermin für nationale Überweisungs-/Lastschriftverfahren ( 01.10.2016 für Nicht-Euroländer) § die nachfolgenden Umsetzungen sind im deutschen Begleitgesetz enthalten (verabschiedet am 08.11.2012)
Ø Nutzung ELV-Verfahren noch bis 01.02.2016 möglich (dt. Handel)
Ø Nutzung Konto-Nr. u. BLZ bis 01.02.2016 für nationale Zahlungen von Verbrauchern mit kostenloser Konvertierung in IBAN und BIC durch Bank
Ø IBAN only ab 01.02.2014 für nationale Zahlungen (Länderkennung= DE) - Verschiebung auf 01.02.2016 durch dt. Gesetzgeber möglich
Ø ab 01.02.2016 IBAN-only für alle Zahlungen
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten Die Grundlagen für diese Zahlungsarten sind im Regelwerk der EPC (European Payments Council) enthalten und festgeschrieben. SEPA-Überweisung ( Credit Transfer ) seit 28.01.2008 -angelehnt an den bekannten EU-Standardauftrag -Spendenformular ab 01.11.2010 einsetzbar SEPA-Lastschrift ( Direct Debit ) seit 02.11.2009 möglich !! - kein Formular für die Zahlungsausführung - Daten können nur elektronisch eingereicht werden - neue Mandatsverwaltung und Gläubiger-Identifikation - rechtliche Rahmen seit Mitte 2009 abgesichert - ab 01.11.2010 besteht die passive SEPA-Pflicht für alle Banken
??
Mandat
SEPA-Debitkarten / bereits aktiv - keine gravierenden Veränderungen gg.ec-cash-Verfahren - Händlerterminals müssen den Karten-Chip akzeptieren - Terminal - und Kartenumstellung auf Chip-Verfahren - Kartenchip auf allen ec-Karten erforderlich
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SEPA-Element: I B A N IBAN ( International Bank Account Number ) -- eindeutige Internationale Kontonummer für Kontoinhaber und Begünstigten / Zahler -- feste Länge je Teilnehmerland und kann bis zu 34 Stellen lang sein -- eine deutsche IBAN hat grundsätzlich eine Länge von 22 Stellen Aufbau der deutschen IBAN (nur beispielhaft)
D E 1
Stelle Stelle Stelle Stelle
2
9 9 3
01-02 03-04 05-12 13-22
4
= = = =
5 5
2 0 6
7
6 0 8
9
4
1 0
0 1
10
11
13
12
14
2 3 15
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4 17
5 18
6 7 8 19
20
21
9 22
Länderkennung z.B. DE für Deutschland Prüfziffer erm ittelt nach Modulo 97 (wird durch System vergeben bzw. erm ittelt) 8 -stellige dt.Bankleitzahl 10-stellige dt.Kontonum m er (hier nur beispielhaft dargestellt)
>> Ihre IBAN bei der Ev.Kreditgen. (EKK) entnehmen Sie bitte dem / Ihrem Kontoauszug bzw. der Rückeite ihrer EKK-Bankcard
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SEPA-Element: B I C BIC ( Bank Identifier Code ): -- Internationale Bankenkennung für Bank des Kontoinhabers und Begünstigten / Zahler -- Der BIC hat eine feste Länge von 8 oder 11Stellen
Aufbau einer deutschen BIC: GENODEF1EK1
= Ev.Kreditgenossensch. (EKK)
>> Ihren BIC bei der Ev.Kreditgen. (EKK) entnehmen Sie bitte dem / Ihrem Kontoauszug bzw. der Rückseite Ihrer EKK-Bankcard
Gültige und aktuelle BIC-Informationen können Sie über die Internetseite www.swift.com abrufen.
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SEPA-Element: Creditor Identifier (Gläubiger-Identifikationsnummer)
§ zur Einreichung von SEPA-Lastschriften hat der Zahlungsempfänger eine Verfahrenszulassung bei der Deutschen Bundesbank via Internet zu beantragen § die vergebene Nummer ist in jeden SEPA-Lastschriftsatz einzustellen § eine Kopie der Zulassungs-Mitteilung ist der jeweiligen Inkassobank zu übermitteln § Struktur und Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer (beispielhaft):
D E 1
2
S te lle S te lle S te lle S te lle
9 9
Z
3
5
0 1-0 2 0 3-0 4 0 5-0 7 0 8-1 8
4
Z Z 6
7
0 1 8
9
2 3 10
11
4 12
5 13
6 7 8 14
15
16
9 17
0 18
= L än d erke n nu ng z.B . D E fü r D e uts ch lan d = P rüfz iffe r = "B us in es s A rea C od e "l = 1 1-s tellige s n atio na les Ide ntifika tion sm e rk m al
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SEPA-Element: zulässiger Zeichencode SEPA DTA Zugelassener Zeichencode ü ü ü
ü ü
ü ü ü ü ü ü
ü ü ü ü ü ü ü ü ü ü
ü ü ü ü ü ü ü ü ü
Nummerische Zeichen Großbuchstaben Kleinbuchstaben Sonderzeichen: Leerzeichen Punkt Komma Trennstrich/Minus Schrägstrich Pluszeichen Kaufmännisches „und“ Stern Dollar Prozentzeichen Apostroph Doppelpunkt Fragezeichen Linke Klammer Rechte Klammer Umlaute und „ß“:
Zeichen
Hexcode
0 bis 9 A bis Z a bis z
X’30’ bis X’39’ X’41’ bis X’5A’ X’61’ bis X’7A’
„„ „.„ „,„ „ -„ „/„ „ +„ „ &„ „ *„ „ $„ „ %„ „ “„ „:„ „ ?„ „ („ „ )„
X’20’ X’2E’ X’2C’ X’2D’ X’2F’ X’2B’ X’26’ X’2A’ X’24’ X’25’ X’27’ X’3A’ X’3F’ X’28’ X’29’
„Ä“ „Ö“ „Ü“ „ß“
X’5B’ X’5C’ X’5D’ X’7E’
Achtung: Zur Zeit wird für die BIC-Prüfung die jeweils gültige SWIFT-BIC-Datei herangezogen !!! Techn.Anmerkung bei DTA: Codierung gemäß DIN 66003 (Ausgabe Juni 1974), Code Tabelle 2, Deutsche Referenz Version Techn.Anmerkung bei SEPA: Die hier zugelassenen Zeichen sind vollständig im Wertebereich 0 bis 127 (X'00' bis X'7F' hexadezimal) angesiedelt. Die Zeichen im Wertebereich 0 bis 127 sind bei den Zeichentabellen ISO 646 (7-Bit-Codierung / US-ASCII), ISO 8859 und UTF-8 prinzipiell identisch. Sowohl ISO 8859 Zeichen als auch Unicode-Zeichen (UTF-8) mit den Werten aus dem Bereich von 0 bis 127 werden in der Kodierung als ein Byte mit dem gleichen Wert wiedergegeben. In der Oktettkodierung bei ISO 8859 und bei UTF-8 wird den sieben Bits der Kodierung ISO 646 der Bitwert 0 vorangestellt. Bei den zugelassenen Zeichen ergibt sich im Übrigen auch kein Unterschied zur deutschen Codepage ISO 646 DE / DIN 66003 (Ausgabe Juni 1974), Code Tabelle 2, Deutsche Referenz-Version Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Verwendung von Zeichen außerhalb dieses Zeichenvorrats die unzulässigen Zeichen z.B. durch Leerzeichen oder durch bedeutungsähnliche Zeichen aus dem definierten Zeichensatz zu ersetzen oder gegebenfalls auch die gesamte Datei zurückzuweisen. EKK-Zusatzservice: Fehlerfreie Sätze werden ausgeführt, fehlerhafte Sätze auf das Einreicherkonto zurückgebucht !!
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SEPA-Element: Purpose Code ( verschlüsselter Zweck) Der S€PA-Zahlungsverkehr kennt keine „Textschlüssel“ sondern der Zweck/die Bestimmung der Zahlung ist durch die Vergabe eines Schlüsselwertes im Feld „Purpose“ zu klassifizieren. Die Zweck-Angabe ist insbesondere bei Lohn-/Gehalts-/Rentenzahlungen sehr wichtig, da im deutschen Bankwesen die Berechnung von möglichen Kontoführungsgebühren an den Zahlungseingang / die Gutschrift von Lohn-/Gehalt-/Rente gekoppelt ist. Beispiel: PURPOSE-Wert = BONU , PENS oder SALA PURPOSE-Wert = GOVT , SSBE oder BENE
---daraus wird---à Lohn-/Gehalts-/Rentengutschrift gem. dt.Textschlüssel „53“ ---daraus wird---à Überweisung Öffentlicher Kassen gem. dt.Textschlüssel „56“
Weitere Schlüsselwerte können dem zentralen Verzeichnis entnommen werden. Eine Auflistung der „Externen Codes“ finden Sie unter http://www.iso20022.org/external_code_list.page >> Download External Code List spreadsheet >> in Excel-Tabelle Lasche „4- CategoryPurpose“ wählen
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SEPA-Element: Verwendungszweck ( Textangabe ) Verwendungszweck im noch gültigen DTA (Datenträgeraustauschverfahren)
Verwendungszweck im künftigen SEPA-Zahlungsverkehr
gem. EPC-Regelwerk
27 Stellen Hauptverwendungszweck zzgl. 351 Stellen Erweiterung è 378 mögliche Stellen (!!!)
è 140 mögliche Stellen
Es sind möglichst kurze Angaben zu machen. Die Angaben haben sich
Es wird empfohlen, den unstrukturierten Verwendungszweck
ausschließlich auf den jeweiligen Zahlungsverkehrsvorgang zu
zu verwenden. In bilateraler Abstimmung zwischen
beziehen. Am Anfang dieses Feldes sind linksbündig solche Angaben
Zahlungsempfänger und Zahler (Auftraggeber) kann der
unterzubringen, auf die der Begünstigte einer Überweisung
Unstrukturierte Verwendungszweck strukturierte Informationen
bzw. Zahlungspflichtige einer Lastschrift möglicherweise maschinell
enthalten.
zuzugreifen beabsichtigt oder die der Zahlungsempfänger bei Lastschriften benötigt, falls die Zahlung als unbezahlt bzw. unanbringlich an ihn zurückgeleitet wird
Empfehlung: Die Verwendung / Nutzung von Referenz-Nummern (z.B. Mitglieds-/Spenden-Nr., OP-Nummer,……) bringt Vorteile !!! Der Vorteil zeigt sich spätestens bei der Nutzung des elektron.Kontoauszugs MT940 bzw. camt.053 unter SEPA.
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SEPA-Element: abweichende Endbeteiligte Die Angaben zu den Endbeteiligten wurden um die Felder „ Abweichende Endbeteiligte àUltimate Debtor / Creditor „ erweitert. Somit können z.B. Dienstleister über Ihr eigenes Bankkonto Zahlungen für einen Dritten abwickeln (Basis = Dienstleistungsvertrag mit Drittem)
Beispiel: - vom Konto des Angehörigen (=Debtor) wird die Heimgebühr abgebucht - Leistungen werden für einen Heimbewohner erbracht (=Ultimate Debtor) diese besondere Zahlweise ist via S€PA-Mandat zu regeln.
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SEPA-Element: „pain“-Datensatz Grundlage für die Datenformate zur Einreichung von beleglosen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften durch den Kunden im XML-Format ist der ISO Standard 20022. Für den Überweisungsbereich sind die nachfolgenden Formate festgelegt: § „pain.001.001.02“ = gültig seit 28.01.2008 § „pain.001.002.02“ = gültig ab 01.11.2009 § „pain.001.002.03“ = gültig ab 01.11.2010 Für den Lastschriftbereich sind die nachfolgenden Formate festgelegt: § „pain.008.002.01“ = gültig ab 01.11.2009 § „pain.008.002.02“ = gültig ab 01.11.2010 Detaillierte fachliche und technische Beschreibungen ergeben sich aus der „Schnittstellenspezifikation für die Datenübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gem. DFÜ-Abkommen“ Diese Beschreibung ist einsehbar/abrufbar über
www.ebics.de
(Spezifikation anklicken u, DFÜ-Abkommen Anlage 3 wählen)
Für die S€PA-Service-Rechenzentrums-Verarbeitung (SRZ) gelten Zusatzbedingungen, die ebenfalls über vorstehende Internet-Adresse abgerufen werden können.
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02 SEPA-Zahlungsverkehr: - Überweisungen – (SCT)
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten Hauptvordruck: Überweisung
§ Es gibt Überweisungs-Untervordrucke: Ø SEPA-Zahlschein (Spende) ab 01.11.2010 Ø SEPA-Zahlschein (Referenz) ab 01.11.2010 Ø SEPA-Zahlschein (neutral) ab 01.11.2010
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten Untervordruck: Spenden-Zahlschein
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten Untervordruck: Neutraler-Zahlschein
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten S€PA-Überweisungserfassung via EKK-Online-Banking (Internet ) Nach der Anmeldung im EKK-Internet-Banking und Der Auswahl „SEPA Überweisung“ wird die BasisErfassungsmaske eingeblendet und die IBAN-Nummer des Auftraggeberkontos bereits eingesetzt. Wie bisher sind jetzt noch die Empfängerangaben incl. Verwendungszweck einzugeben. SEPA-Terminüberweisungen und SEPA-Vorlagen sind ebenfalls erfassbar. In Planung befindet sich die Funktion SEPA-Dauerauftrag.
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SEPA-Entwicklung / -Zahlungsarten S€PA-Überweisungserfassung via EKK-Online-Banking (ProfiCash) Im Programm ProfiCash ist die Erfassung einerSEPA-Überweisung möglich. Neben den Überweisungs-Grunddaten kann auch ein „verschlüsselter Verwendungszweck“ ausgewählt und angegeben werden. Hierfür ist das Feld „Verwendungsschlüssel“ anzuklicken und der zutreffende SchlüsselWert auszuwählen. siehe auch: SEPA-Element „Purpose-Code“
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03 SEPA-Zahlungsverkehr: - Lastschriften / Lastschriftart (Basis – SDD und Business – B2B )
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SEPA-Lastschriften Das „SEPA-Lastschriftmandat“ wird durch das EPC-Regelwerk (European Payments Council) bestimmt und hat Gültigkeit für die beiden Lastschriftarten Ø S€PA-Basislastschrift (SDD) Ø S€PA-Firmen-/Business-Lastschrift (B2B)
Pflichtelemente / Datenattribute sind: §
juristisch relevanter Text
§
Name, Adresse und Gläubiger-Identifikation des Zahlungsempfängers
§
Mandats-Turnus (einmalig,wiederkehrend)
§
Name (u. ggf. Adresse), Kontoverbindung des Zahlers
§
individuell vergebene Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger
§
Unterschrift des Kontoinhabers mit Ort-/Datumsangabe
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SEPA-Lastschriften Wesentliche Lastschrift-Neuerungen sind: Ø das Mandat: es ermächtigt den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen (Debtor-Bank) zum Einzug der Lastschrift. Ø das Fälligkeitsdatum: Mit „D“ wird das Fälligkeits-/ Abbuchungs-/ Belastungsdatum für eine Lastschrift präzise festgelegt. Ø die Vorlage-/Einreichungsfrist: 5 (6) Tage vor „D“ bei Erst-/Einmal-Lastschriften=Lastschriftart SDD 2 (3) Tage vor „D“ bei Folge-Lastschriften =Lastschriftart SDD 1 (2) Tage vor „D“ bei Business-Lastschriften=Lastschriftart B2B Ø die Vorabinformation: sofern nichts anderes vereinbart, hat der Zahlungsempfänger 14 Tage vor Fälligkeit den Zahlungspflichtigen über den Einzug zu informieren. Ø Der Zahlungsempfänger benötigt eine eindeutige Identifizierung (Gläubiger-Identifizierung), die der Lastschrift mitgegeben werden muss (Antrag stellen bei Deutscher Bundesbank). Ø Erst-, Einmal- bzw. Folge-Lastschriften dürfen der Zahlstelle maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit zugeleitet werden.
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) –MandatstextDer juristisch relevante Text für das SEPA-Basis-Lastschriftmandat lautet wie folgt: Ø „Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“
Quelle: ZKA (Stand 24.08.2009)
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) –Mandatsformular-
Quelle: SEPA-Arbeitsgruppe 3
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) –MandatsformularDie Deutsche Kreditwirtschaft bietet auf der folgenden Internet-Seite unterschiedliche Mandats-Muster und Mandats-Migrations-Schreiben an.
1 SEPA-Lastschriftmandat 1.1 SEPA-Lastschriftmandat als separates Formular 1.1.1 Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift 1.1.2 Einmallastschrift 1.1.3 Vom Kontoinhaber abweichender Schuldner 1.1.4 SEPA-Lastschriftmandat mit späterer Mitteilung der Mandatsreferenz 1.2 SEPA-Lastschriftmandat als Bestandteil eines Vertrags 1.2.1 Abonnementvertrag 1.2.2 Kombimandat als Bestandteil eines Vertrages 1.2.3 SEPA-Lastschriftmandat als Bestandteil eines Versicherungsantrags 2 Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 2.1 Voraussetzungen 2.2 Beispielschreiben zur Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Adresse: http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_DK_Beispiele_Muster_SEPA_Lastschriftmandat-SDD_Basis-Core_09072012.pdf 22. Januar, 2013, Haus der Ev.Kirche,Mannheim
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) – Einzugsermächtigung als Mandat
§ Bestehende Einzugsermächtigungs-Vereinbarungen/-Lastschriften können unter bestimmten Voraussetzungen als SEPA-Mandat/-Lastschrift genutzt werden. § Hierfür ist die „Insolvenzfestigkeit“ im Einzugsermächtigungsverfahren herzustellen. § Dies erfolgt durch Anpassung der „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“. § Alle Zahler wurden 2 Monate vor Inkrafttreten der erweiterten Bedingungen über die Inhalte informiert - die geänderten/erweiterten Bedingungen treten ab 09.Juli 2012 in Kraft. § Für die Lastschrifteinreicher werden zusätzlich die „Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug“ angepasst und das Vorgehen bei der Migration festgeschrieben. Auch diese erweiterten Sonderbedingungen sind zwischen Zahlungsempfänger und seiner Bank neu zu vereinbaren. § von besonderer Bedeutung für den Lastschrifteinreicher sind die Ausführungen ab Punkt 4.4.2 bis 4.7 der Sonderbedingungen für den Lastschrifteinzug § Achtung: Online-Spendenportale /-Lastschrifteinzüge sind unter SEPA nur noch bedingt einsetzbar 22. Januar, 2013, Haus der Ev.Kirche,Mannheim
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) – Einzugsermächtigung als Mandat
Insolvenzfestigkeit von Lastschriften –neu ab 09. Juli 2012-
Ø
Eine Mandatsmigration bestehender Einzugsermächtigungen in ein gültiges SEPA-Mandat ist derzeit nicht vorgesehen Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 02.07.2009 über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht folgendes vor:
Ø
„Er lehnt es ab, die Einführung der SEPA-Lastschrift durch eine gesetzliche Übergangsregelung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu unterstützen. „Die Einführung der SEPA-Lastschrift“, so heißt es in der Begründung des Rechtsausschusses, „[…] sollte primär dem […] marktgetriebenen Prozess folgen.“
Neue Regelung ab 09.Juli 2012: Ø
Insolvenzfestigkeit von Lastschriften und daraus resultierende Anpassung der Lastschriftkundenbedingungen und Lastschriftabkommen zum 09.Juli 2012
Ø
Achtung: ersten starten, wenn Ihre Einzugs-Programme für SEPA angepasst/erweitert sind !!! --- H a n d l u n g s b e d a r f ---
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) – Einzugsermächtigung als Mandat
Insolvenzfestigkeit von Lastschriften –neu ab 09. Juli 2012-
Ø
Insolvenzfestigkeit von Einzugsermächtigungslastschriften und daraus resultierende Anpassung der Lastschriftkundenbedingungen und Lastschriftabkommen zum 09.Juli 2012
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) – Einzugsermächtigung als Mandat
Insolvenzfestigkeit von Lastschriften –neu ab 09. Juli 2012-
Ø
Schritt-1: Herstellung der Insolvenzfestigkeit im Einzugsermächtigungsverfahren
Ø
Schritt-2: Nutzbarkeit des „Alt-Bestandes“ an Einzugsermächtigungen für SEPA
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) – Einzugsermächtigung als Mandat
Insolvenzfestigkeit von Lastschriften –neu ab 09. Juli 2012-
Ø
Auswirkungen auf Zahler und Zahlungsempfänger der jeweiligen Bank
4.4.2Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat (1)
Der Kunde kann eine Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: – Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. – Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass
(2)
+
der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen, und
+
diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann.
Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – Bezeichnung des Zahlers, – Kundenkennung nach Nummer 4.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Zahlers.
Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten. 22. Januar, 2013, Haus der Ev.Kirche,Mannheim
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) – Einzugsermächtigung als Mandat
Insolvenzfestigkeit von Lastschriften –neu ab 09. Juli 2012-
Ø
Auswirkungen auf Zahler und Zahlungsempfänger der jeweiligen Bank
(3) Vor dem ersten SEPA-Basis-Lastschrifteinzug hat der Kunde den Zahler über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basis-Lastschrift unter Angabe von GläubigerIdentifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten. Auf Nachfrage der Bank hat der Kunde die Unterrichtung des Zahlers nach Satz 1 in geeigneter Weise nachzuweisen.
(4) Die erste SEPA-Basis-Lastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, wird als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der eingereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift des Zahlers das Datum der Unterrichtung des Zahlers nach Absatz 3 anzugeben. Dieses muss zwischen dem 9. Juli 2012 und mindestens fünf Geschäftstage vor der Fälligkeit der ersten SEPA-Basis-Lastschrift liegen.
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SEPA-Basis-Lastschrift (SDD) – Einzugsermächtigung als Mandat !!! E n t w u r f
--- V o r s c h l a g !!!
> Dokument wird verteilt
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SEPA-Business-Lastschrift (B2B) –MandatstextDer juristisch relevante Text für das SEPA-Business-Lastschriftmandat lautet wie folgt: Ø „Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses Lastschriftverfahren dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin (Wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Quelle: ZKA (Stand 24.08.2009)
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SEPA-Business-Lastschrift (B2B) -Mandatsformular-
Quelle: SEPA-Arbeitsgruppe 3
EKK-EBL > Zahlungsverkehr / SEPA < Jan. 2013
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SEPA-Business-Lastschrift (B2B) –MandatsformularDie Deutsche Kreditwirtschaft bietet auf der folgenden Internet-Seite unterschiedliche Mandats-Muster und Mandats-Migrations-Schreiben an.
1 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat 2 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat als separates Formular 2.1 Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift 2.2 Einmallastschrift 2.3 Vom Kontoinhaber abweichender Schuldner 2.4 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat mit späterer Mitteilung der Mandatsreferenz 3 SEPA-Firmenlastschrift-Mandat als Bestandteil eines Vertrags
Adresse: www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/120720_DK_Beispiele_Muster_SEPA-Firmenlastschrift-Mandat-SDD_Firmen-B2B_09072012.pdf 22. Januar, 2013, Haus der Ev.Kirche,Mannheim
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SEPA-Lastschriften –InkassovereinbarungVor der Übermittlung der SEPA-Lastschriftdaten zur Gutschrift und Ausführung durch den Zahlungsdienstleister ist die „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften“ (Inkassovereinbarung) zu aktualisieren.
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SEPA-Lastschriften
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–Vorabinformation / Pre-Notification-
Gemäß den Rulebooks für die SEPA-Lastschriftverfahren hat der Zahlungsempfänger den Zahler über den Betrag und den Fälligkeitstag einer Lastschrift mittels einer Vorabinformation spätestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag der Lastschrift in Kenntnis zu setzen. § Die Vorabinformation muss kein eigenständiges Dokument sein, sondern kann auch in anderen Dokumenten der Geschäftsbeziehung (z.B. Rechnung, Mail, Datensatz, Aushang) enthalten sein. Die Form ist gem.SEPA-Rulebook nicht festgeschrieben. § Zudem kann die Vorabinformation eine Zahlungsübersicht für wiederkehrende Lastschriften für einen vereinbarten Zeitraum enthalten (z.B. Jahresrechnung Stadtwerke). § Außerdem können Zahler und Zahlungsempfänger bilateral eine andere Frist zum Versand der Vorabinformation durch den Zahlungsempfänger an den Zahler vereinbaren. Achtung: die Einreichungsfrist gem.Inkassovereinbarung ist zu beachten und darf nicht unterschritten werden § Art und Weise der Informationsübermittlung ist in der „Inkassoverbeinbarung“ zwischen Zahlungsempfänger und seiner Bank (Inkassobank) festzuhalten
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–Vorabinformation / Pre-Notification-
Muster / Beispiel für eine Gebührenübersicht - Leistungen pro Kind - fester Betrag (Betreuung) - variabler Betrag (Essen) Ø Tabelle als Bestandteil des Betreuungsvertrages Ø Tabelle in der KITA aushängen („Schwarzes Brett“) Ø Hinweis auch im „SEPA-Verwendungszweck“
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SEPA-Lastschriften – Mandatsverwaltung § Die gültigen/aktuellen Mandatsinformationen sind in dem SEPA-Lastschriftsatz zu hinterlegen (u.a. Mandatsreferenz, Unterschriftsdatum zum Mandat, Turnus,…) § bei migrierten Einzugsermächtigungen ist das Mandats-Ausstellungsdatum = dem Datum aus dem Migrationsschreiben zu setzen (möglich seit 09.07.2012) § Mandat ist gültig bis zum Widerruf bzw. erlischt bei Nichtnutzung innerhalb von 36 Monaten § Rückgabe nicht autoris.Lastschriften: bis zu 13 Monate ab Belastungs-/Fälligkeitsdatum § Rückgabe autorisierter Basis-Lastschriften: innerhalb von 8 Wochen ab Belastungs-/Fällgk.datum § Rückgabe autorisierter Business-Lastschriften: nach Einlösung keine Rückgabe möglich (!!) § Rückgabegrund steht in verschlüsselter Form im Retourensatz und kann ausgewertet werden § SEPA-Umsätze stehen als konvertierte Umsätze im elektron.Auszug MT940 zur Verfügung
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04 SEPA-Zahlungsverkehr: - Retouren - Umsatz - elektr.Auszug
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Lastschrift-Rückgaben – Retouren R-Produkt
Verfahren
Gründe
Reject
Rückgabe vor Settlement durch Bank des Creditors, im Rahmen des Clearing & Settlementmechanismus oder durch Debtor Bank
Lastschrift ist nicht verarbeitungsfähig, z.B. verspätete Einreichung, falsches Format, falsche Daten, Konto gelöscht, Kunde verstorben
Return
Rückgabe nach Interbanken-Settlement durch Bank des Debtors bis 5 Target-Tage nach Fälligkeit
Keine Belastung möglich, z.B. Konto geschlossen, keine Deckung, Kunde verstorben, Mandatsgültigkeit abgelaufen
Refund
Rückgabe durch die Debtor-Bank bis zu 8 Wochen nach Fälligkeit (später nur aufgrund fehlendem Mandats)
Widerspruch des Debtors
Refusal
Rückgabe vor Fälligkeit
Sperrung des Belastungskontos durch den Debtor für einzelne oder alle Lastschriften
Revocation
Rückruf der Lastschrift durch den Creditor/Bank des Creditors
Reversal
„Stornierung“ der Lastschrift durch den Creditor nach Settlement durch Beauftragung einer Gutschrift
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Lastschrift-Rückgaben – Retouren
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Form / Struktur SEPA-Umsatz
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Struktur und Aufbau des Umsatzformates Umsatz im noch gültigen DTA (Datenträgeraustauschverfahren)
Umsatz im künftigen SEPA-Zahlungsverkehr
„GK“- Dateistruktur f. Überweisungen
„pain.001“ f. Überweisungen
„LK“ - Dateistruktur f. Lastschriften
„pain.008“ f. Lastschriften
Beispiel-Datensatz – 1 Umsatz DTA
dieser Umsatz im SEPA-XML-Format
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Elektronische Kontoauszug incl. SEPA-Info
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05 Ihre ….. Fragen und Anregungen Diskussion
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