P I E W A K & PARTNER GmbH I N G E N I E U R B Ü R O FÜR H Y D R O G E O L O G I E UND UMW ELTSCHUTZ

Piewak & Partner GmbH • Jean-Paul-Straße 30 • 95444 Bayreuth

Jean - Paul - Straße 30 95444 Bayreuth Telefon (0921) 50 70 36 - 0 Telefax (0921) 50 70 36 - 10 E-Mail: [email protected] http://www.piewak.de Geschäftsführer Dipl.-Geologe Manfred Piewak Dipl.-Geologe Ralf Wiegand HRB Bayreuth 1792 Sachverständige und Untersuchungsstelle gem. § 18 BBodSchG

Hauptbetriebsplan für die Bohrung Bad Füssing Therme 1a

der Thermalbad Füssing GmbH, Bad Füssing

Erkundung • Beratung • Planung • Gutachten Grundwassererschließung • Trinkwassersanierung • Bohrungen • Tiefbrunnen • Grundwassermessstellen • Grundwassermodellierung Wasserschutzgebiete • Altlasten • Deponiestandorte • Schadenanalysen • Schadensfallmanagement • Baugrund- und Bodenuntersuchung Bodenmechanik • Gründungsberatung • Lagerstättenerschließung • Rohstoffsicherung • Geothermie • Strahlenschutz

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Angaben zum Antragsteller/Betreiber und Entwurfsverfasser

Antragsteller/Betreiber: Name:

Thermalbad Füssing GmbH

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Kurallee 1 94702 Bad Füssing

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08531/980405

zur Bearbeitung von Rückfragen:

Herr Stefan Haßfurter

Vertreten durch Name:

h.d.steichele Rechtsanwälte

Postanschrift:

Schubertstraße 1 80336 München

Telefon:

089/8906780

zur Bearbeitung von Rückfragen:

Herr Dr. H. Dieter Steichele

Entwurfsverfasser: Name:

Piewak & Partner GmbH Ingenieurbüro für Hydrogeologie und Umweltschutz

Postanschrift:

Jean-Paul-Str. 30 95444 Bayreuth

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Herr Manfred Piewak, Diplom-Geologe Sachverständiger nach § 18 BBodSchG Herr Christian Etschel, Diplom-Ingenieur Herr Dr. Klaus Helmkampf, Beratender Geowissenschaftler BDG

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Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.5.4 2.5.5 2.5.6 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.1.2.1 3.1.2.2 3.1.2.3 3.1.2.4 3.1.2.5 3.1.3 3.1.4 3.1.4.1 3.1.4.2 3.1.4.3 3.1.5 3.1.6 3.1.6.1 3.1.6.2 3.1.6.3 3.1.7 3.1.8 3.1.9 3.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3

Projektbeschreibung der Bohrung Füssing Therme 1a...................................... 1 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung ............................................................ 1 Berechtsamsverhältnisse und rechtliche Grundlagen ............................................... 1 Standortsituation ................................................................................................. 2 Administrative Zuordnung...................................................................................... 2 Geographische Situation ........................................................................................ 2 Geologische Situation ............................................................................................ 3 Hydrogeologische Situation ................................................................................... 4 Grundwasserverhältnisse ........................................................................................ 4 Zu erwartende Druckverhältnisse ........................................................................... 4 Zu erwartende Temperatur-Verhältnisse................................................................. 4 Hydrochemische Verhältnisse ................................................................................. 4 Schutzgebiete und sonstige Einschränkungen ......................................................... 5 Trinkwasserschutzgebiete ...................................................................................... 5 Benachbarte Thermalwasserbohrungen................................................................... 5 Natur- und Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Biotope ................................. 6 Kultur- und sonstige Sachgüter .............................................................................. 6 Altlastensituation ................................................................................................... 6 Bohrplatzfläche ...................................................................................................... 6 Technische Konzeption für die Bohrung ............................................................ 7 Bohrprogramm ...................................................................................................... 7 Örtliche Lage der Bohrung ..................................................................................... 7 Bohrarbeiten .......................................................................................................... 7 Allgemeines ........................................................................................................... 7 Standrohrbohrung .................................................................................................. 7 Ankerrohrsektion ................................................................................................... 8 Technische Rohrtour/Linersektion.......................................................................... 8 Bohrsektion Open Hole.......................................................................................... 9 Bohrtechnische Messungen .................................................................................... 9 Bohranlage .......................................................................................................... 10 Bohrgerät und Zubehör ........................................................................................ 10 Preventeranlage ................................................................................................... 11 Gasspürgerät ........................................................................................................ 11 Spülung und Spülungszusätze .............................................................................. 11 Verrohrung, Zementation und Wellhead ............................................................... 12 Ankerrohr und Technische Rohrtour/Liner ........................................................... 12 Ausbauvarianten produktiver Bereich ................................................................... 13 Wellhead .............................................................................................................. 15 Entwicklung der Bohrung .................................................................................... 15 Pump- und Überlaufversuche ............................................................................... 16 Wasser- und Energieversorgung ........................................................................... 17 Bohrloch-Geophysik (Logging) ............................................................................ 17 Inanspruchnahme und Gestaltung von Flächen, Zufahrtswegen, Versorgungseinrichtungen.................................................................................... 17 Eigentumsverhältnisse .......................................................................................... 18 Zufahrt................................................................................................................. 18 Bohrplatz und Vorschacht .................................................................................... 18

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3.3.4 3.4 3.4.3 4 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.3 4.3.1 4.3.2 4.4 4.5 4.6 4.6.1 4.6.2 4.6.3 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 6

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Bohrkeller ............................................................................................................ 19 Vorgehen bei Nichtfündigkeit oder bei nicht ausreichender Fündigkeit ................. 19 Verfüllung der Bohrung ....................................................................................... 20 Beschreibung und Bewertung der möglichen Einwirkungen auf die Umwelt und Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Verminderung ......................... 21 Luftverunreinigungen ........................................................................................... 21 Geräusche ............................................................................................................ 21 Bohrarbeiten ........................................................................................................ 22 Geophysikalische Untersuchungen ....................................................................... 22 Hydraulische und wasserwirtschaftliche Versuche ................................................ 22 Schallschutzmaßnahmen....................................................................................... 22 Abfälle ................................................................................................................. 22 Entsorgung von Bohrspülung und Bohrklein ........................................................ 23 Sonstige Abfälle ................................................................................................... 23 Abwasser ............................................................................................................. 24 Wassergefährdende Stoffe .................................................................................... 24 Erschütterungen ................................................................................................... 25 Erschütterungen durch Bohrarbeiten .................................................................... 25 Erschütterungen durch geophysikalische Messungen ............................................ 25 Sonstige erhebliche Einwirkungen ........................................................................ 25 Bergbau- und öffentliche Sicherheit ................................................................. 26 Arbeitssicherheit .................................................................................................. 26 Gesundheitsschutz/Erste Hilfe .............................................................................. 26 Brand-, Explosions- und Gasschutz ...................................................................... 26 Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ................................. 27 Verhalten bei besonderen Betriebsereignissen und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb ................................................................................................................. 28 Arbeitszeiten ........................................................................................................ 28 Rückbau von Zufahrt, Bohrplatz und Bohrkeller, Wiedernutzbarmachung der Oberfläche .......................................................................................................... 29

7 7.1 7.2 8

Verantwortlichkeiten ......................................................................................... 29 Angabe der Verantwortlichen Personen................................................................ 29 Einsatz von Fremdfirmen ..................................................................................... 29 Ausführungszeit ................................................................................................. 30

9

Verzeichnis der Bearbeitungsgrundlagen (Quellen) ......................................... 30

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Anlagenverzeichnis Anlage 1

Lagepläne

Anlage 1.1

Übersichtskarte, Maßstab 1 : 25.000

Anlage 1.2

Thermalbohrungen und Verbundleitung in Bad Füssing, Maßstab 1 : 5.000

Anlage 2

Bohrprofil und Ausbau

Anlage 2.1

Vorprofil der Bohrung, Ausbauvariante 1

Anlage 2.2

Ausbauvariante 2

Anlage 3

Katasterplan mit genutzten Grundstücken und Zufahrten

Anlage 4

Baustellenplan (Muster Aufstellungsplan B 4)

Anlage 5

Plan des Bohrkellers

Anlage 6

Rechtliche Verhältnisse

Anlage 6.1

Liste der Eigentümer / Pächter der genutzten Grundstücke

Anlage 6.2

Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer (wird nachgereicht)

Anlage 7

Bohranlage

Anlage 7.1

Datenblatt Bohrgerät B4

Anlage 7.2

Maßblatt Bohrgerät B4

Anlage 7.3

Technische Daten Kühltürme

Anlage 8

Sicherheits-Datenblätter Zement

Anlage 8.1

Dyckerhoff

Anlage 8.2

Heidelberger

Anlage 9

Sicherheits-Datenblätter Bohrspülung

Anlage 9.1

Bentonit

Anlage 9.2

Wolff cellulosics

Anlage 10

Kontaktdaten

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Projektbeschreibung der Bohrung Füssing Therme 1a

1.1

Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die Bohrung Bad Füssing Therme 1a soll als Ersatz für die Bohrung Füssing 1 abgeteuft werden. Füssing 1 wurde vom 5. November 1937 bis zum 11. Juni 1938 im Auftrag der Bayerischen Mineral-Industrie für die Erdöl/Erdgasexploration gebohrt. In einer Tiefe von 915 m wurde ein Thermalwasserzufluss registriert. Am 28. Juni 1950 wurde die Füssing Therme 1 als „öffentlich benutzte Heilquelle“ anerkannt und versorgt bis heute die Therme I in Bad Füssing mit thermalem Heilwasser. Eine Sanierung der bestehenden Thermalbohrung erscheint aus Gründen der baulichen Gegebenheiten und der Risiken, die durch eine Unterbrechung oder sogar einen möglichen Ausfall der Bohrung bestehen, unvorteilhaft. Die Bohrung Bad Füssing Therme 1a ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik als balneologisch genutzte Bohrung in Hinblick auf eine möglichst langfristige Nutzungsdauer zur Sicherung der Thermalwasserversorgung der Therme 1 in Bad Füssing geplant. Der vorliegende Betriebsplan wurde mit Datum vom 15.11.2013 bereits erstmalig vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Grundstücksverhandlungen bezüglich des vorgesehenen Bohrplatzes noch nicht abgeschlossen. Sie zogen sich unerwartet hin und kamen erst gegen Ende des Jahres 2015 zu einem befriedigenden Ergebnis und Abschluss. Der Zeitabstand machte einige Änderungen an Text und Anlagen des eingereichten Hauptbetriebsplans notwendig. Mit den entsprechenden Aktualisierungen wird er hier erneut vorgelegt.

1.2

Berechtsamsverhältnisse und rechtliche Grundlagen Der Bohrbetrieb einschließlich der Vorbereitungs- und der Abschlussarbeiten wird nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980, der Allgemeinen Bundesbergverordnung (ABBergV) vom 23. Oktober 1995, der Bayerischen Bergverordnung (BayBergV) vom 06. März 2006 und dem Lagerstättengesetz vom 4. Dezember 1934 nebst Verordnung zum Lagerstättengesetz vom 14. Dezember 1934 (alle in der derzeit gültigen Fassung) durchgeführt. Für die Therme 1 besteht eine wasserrechtliche Bewilligung. Bezüglich der Gewässernutzung im Rahmen der Leistungstests (Wasserwirtschaftliche Versuche) in der > 1000 m tiefen Bohrung Füssing Therme 1a entscheidet die Bergbehörde über die Erteilung einer Erlaubnis (WHG § 19,2). Entspreche Anträge auf Erteilung einer Beschränkten Wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 und § 10 WHG in Verbindung mit Art. 15 Bay WG a) zum

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Zutagefördern und b) zur Ableitung von Grundwasser werden als Ergänzung zum Betriebsplan vorgelegt. Weiterhin ist die „Vereinbarung zur Bereinigung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Situation der Thermen I, II und III in Bad Füssing“ vom 18.11.1986 zu beachten. 2

Standortsituation Die Bohrung befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Bayern, Landkreis Passau, Gemeinde Bad Füssing. Die neue Bohrung soll in unmittelbarer Nähe der bestehenden Therme erfolgen, etwa 120 m östlich davon entfernt. Die Bohrung liegt auf dem Grundstück Nr. 1679 der Gemarkung Safferstetten, dem Nachbargrundstück der Therme 1 (Nr. 1678).

2.1

Administrative Zuordnung Ortsbehörde ist die Gemeinde Bad Füssing Rathausstraße 6-8 94072 Bad Füssing Die Bohrung liegt im Landkreis Passau. Für die wasserrechtlichen Belange ist das Landratsamt zuständig: Landratsamt Passau Domplatz 11 94032 Passau Fachbehörde ist das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Für bergrechtliche Belange ist das Bergamt Südbayern zuständig. Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern - Sachgebiet 26 Maximilianstraße 39 80538 München

2.2

Geographische Situation Bad Füssing liegt im unteren Inntal in der vorwiegend landwirtschaftlich genutzten Pockinger Heide, 324 m ü. NN. In der Umgebung befinden sich Misch- und Auwälder.

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2.3

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Geologische Situation Das Untersuchungsgebiet liegt im östlichen Teil des bayerischen Molasse-Beckens. Über dem von Nordnordosten her abtauchenden Grundgebirge liegen Schichten des Jura, der Oberkreide, der tertiären Oberen Meeresmolasse, Brackwassermolasse und Oberen Süßwassermolasse. Zuoberst liegen quartäre Schotter und Lehm. Tektonisch gliedert sich die Region in herzynisch, d.h. Südost-Nordwest streichende, Hoch- und Tief-Schollen. Bad Füssing liegt im Bereich der Pockinger Staffelbrüche an denen das „Aidenbach-Griesbacher Hoch“ im Nordosten gegen den „Braunauer Trog“ im Südwesten abbricht. In der Bohrung „Füssing Therme 1“ wurde folgendes Profil erbohrt: Teufe

Zeitalter

Abschnitt

Lithologie

-8,4 m -152 m -561 m

Quartär Tertiär

Quartär Miocän Oligocän

-805 m -915 m -1086 m -1095 -1142 m

Ob.Kreide

Coniac/Santon Turon Malm Dogger Grundgebirge

Schotter Mergel, Phosphoritsand Mergelton,Mergelkalk,Fischschiefer, unten Grobsand/Geröll Mergel, Glaukonitsandstein Mergel, Sandstein Kalk, Dolomit Zeitlarner Schichten (Crinoidenkalk ?) Granit

Jura Paläozoik.

Tabelle 1: Geologisches Profil, Bohrung „Füssing Therme 1“

In der Neubohrung wird prinzipiell dasselbe Profil erwartet. Wegen der Lage im Bereich der Pockinger Staffelbrüche ist zwar eine tektonische Verschiebung der Teufen nicht auszuschließen. Größere Unterschiede sind jedoch unwahrscheinlich, da die Neubohrung ± im Streichen der bestehenden Therme liegt.

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2.4

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Hydrogeologische Situation

2.4.1 Grundwasserverhältnisse Der Bohrung wird - ebenso wie den Nachbarbohrungen - beim Antreffen entsprechender Klüfte Thermalwasser unter Druck zuströmen. Haupt-Grundwasserleiter in den Bad Füssinger Thermalbrunnen ist der verkarstete Malmkalk. Das Einzugsgebiet ist in den bei Vilshofen-Ortenburg-Fürstenzell auf 350 m ü. NN bis 400 m ü. NN an der Oberfläche ausstreichenden Juraschichten zu suchen. Diese beziehen nach NATHAN (1949) ihr Wasser wiederum aus dem Grundgebirge des Bayerischen Waldes. 2.4.2 Zu erwartende Druckverhältnisse Alle Bad Füssinger Thermen zeichnen sich durch einen artesischen Überdruck aus. In der bestehenden Therme 1 wurde dieser in der Anfangsphase (1938-1949) je nach Durchfluss etc. mit 1,75 bis 5,0 bar angegeben. Im Durchschnitt des Jahres 2011 wurde ein Schließdruck von 2,2 bar und im laufenden Betrieb ein Betriebsdruck von 1,2 bar registriert. Im Durchschnitt der Jahre 2014/2015 stieg der durchschnittliche Schließdruck in der Therme I auf 3,06 bar und der Betriebsdruck auf 2,0 bar. Als Folge von Aktivitäten auf der Österreichischen Seite (Dublette Mehrnbach) stieg der Schließdruck in der Therme I weiter auf 3,5 bar an, worauf die Messungen im April 2015 vorerst eingestellt wurden. Bei Fortsetzung dieser Aktivitäten ist mit einem Druckanstieg auf 4,5 bis 5 bar zu rechnen. Die geplante Neubohrung ist darauf einzustellen. 2.4.3 Zu erwartende Temperatur-Verhältnisse In der bestehenden Therme wird eine durchschnittliche Temperatur des geförderten Wassers von 59,3°C gemessen. Bei Förderung aus demselben Horizont wird in der Neubohrung eine ähnliche Temperatur des Thermalwassers erwartet. 2.4.4 Hydrochemische Verhältnisse Die bestehende Therme (Bad Füssing Therme 1) wird nach den „Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverbandes e.V.“ als „schwefelhaltige fluoridhaltige Natrium-Hydrogencarbonat-Chlorid Therme“ eingestuft.

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Da auch die beiden anderen Füssinger Thermalbrunnen ein prinzipiell identisches Wasser fördern, wird erwartet, dass dies auch auf die Neubohrung zutrifft. Ein Antreffen von Kohlenwasserstoffen ist nach den Erfahrungen der Nachbarbohrungen unwahrscheinlich. 2.5

Schutzgebiete und sonstige Einschränkungen

2.5.1 Trinkwasserschutzgebiete Ein Heilquellenschutzgebiet ist für die Thermen von Bad Füssing nicht ausgewiesen. Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Der Abstand zur Äußeren Schutzzone des westlich gelegenen Gewinnungsgebietes Osterholzen beträgt ca. 2,4 km. Die geplante Thermalbohrung liegt im Abstrom. Der Abstand zu Äußeren Schutzzone des südlich gelegenen Gewinnungsgebietes Safferstetten beträgt 1,7 km. Dessen Einzugsgebiet liegt westlich und wird nicht berührt. Beide Trinkwassergewinnungsgebiete entnehmen Grundwasser aus dem Tertiär und Quartär. 2.5.2 Benachbarte Thermalwasserbohrungen In Bad Füssing werden drei Thermalwasserbohrungen mit Bädereinrichtung betrieben (Anl. 1.2): Bohrung Füssing 1:

Therme Eins, 120 m westlich von Therme 1a gelegen

Bohrung Füssing 2:

Europa Therme (Zweckverband Bad Füssing), 350 m südöstlich von 1a gelegen, gebohrt 1963/64 im Auftrag des Freistaates Bayern

Bohrung Füssing 3:

Johannesbad, 1300 m ostsüdöstlich von 1a gelegen, gebohrt 1964 im Auftrag der Drs. Zwick

Bad Füssing liegt im Herz des bayerischen „Bäderdreiecks“, zu dem das 18 km entfernte Bad Griesbach und das 24 km entfernte Bad Birnbach gehören, beide Orte liegen in nordwestlicher Richtung von Thermalbohrung 1a. Im Einzugsgebiet des Füssinger Aquifers liegen in noch weiterer Entfernung weitere Thermal- und Geothermiebohrungen im bayerischen und österreichischen Raum. Eine direkte Beeinflussung der Bohrungen Füssing 2 und 3 und insbesondere Füssing 1 ist möglich bzw. wahrscheinlich. Bei Testarbeiten bezüglich der Leistungsfähigkeit des Aquifers ist eine großräumige Beweissicherung und Beobachtung der hydraulischen Verhältnisse erforderlich.

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2.5.3 Natur- und Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Biotope Die geplante Thermalbohrung liegt laut Flächennutzungsplan im Bereich eines „Sondergebiets Erholung“. Im Umkreis von 2 km um die geplante Thermalbohrung liegen keine Naturschutz- oder FFH-Gebiete. Das FFH-Gebiet „Salzach und Unterer Inn“ ist etwa 2,5 km entfernt in südöstlicher Richtung. Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet liegt in nordöstlicher Richtung etwa 1,1 km entfernt (Thaler Wald). In dessen Umkreis sind auch einige kleinere Biotope ausgewiesen. Weitere kleinere Biotope sind im Abstand von etwa 1,5 km nördlich und westlich ausgewiesen. Geschützte Landschaftsteile oder Bodendenkmäler sind im unmittelbaren Umkreis nicht bekannt. 2.5.4 Kultur- und sonstige Sachgüter Es ist sehr unwahrscheinlich, aber dennoch nicht auszuschließen, dass im Zuge der Tiefbauarbeiten des Bohrplatzes Bodenfunde angetroffen werden. Bodenfunde i. S. des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) sind nach Art. 8 (1) DSchG unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz bzw. der örtlich zuständigen Außenstelle anzuzeigen. Auf das Veränderungsverbot nach Art. 8 (2) DSchG wird verwiesen. Weiterhin sind derartige Bodenfunde auch bergamtlich anzuzeigen. 2.5.5 Altlastensituation Es ist sehr unwahrscheinlich, aber dennoch nicht auszuschließen, dass im Zuge der Tiefbauarbeiten des Bohrplatzes Altlasten angetroffen werden. In diesem Falle wäre das LRA zu verständigen und es sind die in weiterer Abstimmung mit der Behörde und dem Fachplaner notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. 2.5.6 Bohrplatzfläche Die Bohrung soll in der Nähe des hexagonalen Bauwerks der Therme niedergebracht werden. Dort befindet sich momentan der Betriebshof. Die bestehende offene Halle muss zu diesem Zweck abgebrochen werden. Weiterhin muss ein Geländeausgleich zur Unterbringung der Baustelleinrichtung erfolgen (s. Kapitel 3.3).

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Technische Konzeption für die Bohrung

3.1

Bohrprogramm

3.1.1 Örtliche Lage der Bohrung Die Bohrung Füssing Therme 1a liegt etwa 120 m östlich von der seit 1938 bestehenden Bohrung Füssing 1, welche wiederum wie folgt eingemessen ist: Gemarkung Safferstetten Topographische Karte, Maßstab 1 : 25.000, Blatt 7645/7754 Rottalmünster Rechtswert: 45 97 430 - Hochwert: 53 58 310 - Ansatzpunkt: 324,5 m ü. NN Übersichtskarten sind in Anlage 1 beigefügt. Der endgültige Ansatzpunkt der neuen Bohrung wird im Zuge der Arbeiten nach Lage und Höhe durch ein spezialisiertes Vermessungsbüro eingemessen. 3.1.2 Bohrarbeiten 3.1.2.1 Allgemeines Ein Vorprofil der Bohrung einschließlich der geplanten Sektionen, Teufen und Durchmesser zeigt Anlage 2.1 und 2.2. Die Bohrung erfordert eine flexible Bohrtechnik, es werden unterschiedliche Bohrverfahren zum Einsatz kommen. Generell erfolgen dokumentierende Aufzeichnungen bereits während der Bohrarbeiten. Besondere Ereignisse, insbesondere Unfälle und Havarien, sowie technische und geologische Besonderheiten, wie Spülungsverluste, Fremdwasserzutritte, Gaszutritte, Kickübungen und Preventereinsatz u. ä. werden festgehalten. Die Bohrtagesberichte müssen der BayBergV (§ 19; Anlage 1, 13.) entsprechen. 3.1.2.2 Standrohrbohrung Die Standrohrbohrung erfolgt als verrohrte Trockenbohrung mittels Greifer oder Schnecken- bzw. Spiralbohrer. Das Standrohr wird durch das gesamte Quartär bis mindestens ins Tertiär, dort möglichst in einen tonigen Bereich geführt. Der Bohrrohrdurchmesser für das Standrohr muss eine lichte Weite von mindestens 610 mm haben. Für das Standrohr selbst ist ein spiralgeschweißtes Stahlrohr mit einem Durchmesser von 508 mm vorgesehen. Der Ringraum zwischen Standrohr und Gebirge wird zementiert.

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3.1.2.3 Ankerrohrsektion Nach Aushärtung der Standrohrzementation und Umbau oder Einrichtung der Tiefbohranlage (s. Kapitel 3.1.4) erfolgt die Bohrung der Ankerrohrsektion. Die Ankerrohrsektion wird im Lufthebebohrverfahren gebohrt. Die Bohrung der Ankerrohrsektion wird bis ca. 250 m in das Tertiär abgeteuft und vorzugsweise in einer tonigen Schicht des Aquitan beendet. Der Durchmesser der Bohrung beträgt 17 ½“ (445 mm). Hinweise zur Spülung und den weiteren Arbeitsschritten Geophysik, Rohreinbau 13 3/8“ und Zementation finden sich in den entsprechenden Abschnitten der Detailbeschreibung. 3.1.2.4 Technische Rohrtour/Linersektion Nach dem Abbinden der Zementation des Ankerrohrs wird die Preventeranlage (s. Kapitel 3.1.4.2) montiert. Die Fortsetzung der Bohrung erfolgt wahlweise im Lufthebe- oder im Direktspülbohrverfahren. Die Bohrung der Linersektion wird bis ca. 900 m durch das Tertiär und die Oberkreide möglichst nahe an die Oberkante des Malms abgeteuft. Beim Abteufen der Bohrung Füssing 1 wurde an der Schichtgrenze von Oberkreide und Malm ein artesischer Zufluss angebohrt. Sollte dieser Zufluss beim gegenständlichen Projekt wieder angetroffen werden, muss durch eine geeignete Bohrspülung und eine aufbohrbare kurze Rückverfüllungsstrecke im Basisbereich dieser Sektion dafür gesorgt werden, dass es nicht zu Schäden an der Bohrung oder Verlusten bei der anschließenden Rohr-Zementation kommt. Die Oberkante des Malms müsste in der Bohrung Füssing Therme 1 a in ca. 930 m Bohrteufe angetroffen werden. Der Durchmesser der Bohrung beträgt 12 ¼“ (311 mm). Hinweise zur Spülung und den weiteren Arbeitsschritten Geophysik, Rohreinbau 9 ⅝“ und Zementation finden sich in den entsprechenden Abschnitten der Detailbeschreibung.

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3.1.2.5 Bohrsektion Open Hole Nach dem Abbinden der Zementation der technischen Rohrtour / des Liners 9 ⅝“ wird die Preventeranlage (s. Kapitel 3.1.4.2) an den ggf. neuen Kopf angepasst. Die Fortsetzung der Bohrung erfolgt im Direktspülbohrverfahren. Die Bohrung der Open Hole Sektion wird durch den kompletten Malm und Dogger bis ca. 50 m in das Grundgebirge (Granit) hinein abgeteuft. Insbesondere im Malm ist mit weiteren artesischen Zuflüssen bzw. dem Auftreten von Klüften mit der Gefahr von Spülverlusten zu rechnen. Daher muss durch eine geeignete Bohrspülung dafür gesorgt werden, dass es nicht zu Schäden an der Bohrung kommt. Der Durchmesser der Bohrung beträgt 8 ½“ (216 mm). Die vorgesehene Endtiefe der Bohrung 1a ist an die Tiefe der Bohrung 1 angepasst gewählt. Der Hauptzufluss ist zwar voraussichtlich im Malm zu erwarten, um jedoch einerseits eine gleichartige Wasserqualität aus möglichen tieferen Zuflüssen und andererseits einen Reserveraum für eingetragenes Gebirgsmaterial zu schaffen wird die Bohrung genau wie Füssing 1 bis ca. 60 m unter die UK Malm, d.h. bis ca. 1145 m Gesamtteufe geführt. Hinweise zur Spülung und den weiteren Arbeitsschritten Geophysik, Ausbauvarianten mit Liner- und ggf. Verlängerungsrohren und Packervarianten sowie den hydraulischen Tests finden sich in den entsprechenden Abschnitten der Detailbeschreibung. 3.1.3 Bohrtechnische Messungen Durch den Bohrunternehmer erfolgen Single-Shot-Messungen (Neigung und Richtung) alle 30 m. Diese Messungen werden nachfolgend abschnittsweise durch eine auf geophysikalische Messungen spezialisierte Servicefirma mittels einer exakten Neigungs-/Richtungsmessung kontrolliert. Weiterhin erfolgen zur Überprüfung des Bohrlochzustandes vor Zementationen Bohrlochkaliber-messungen (CAL-4) sowie nach Zementationen - sofern die Zementation nachweislich bis zu Tage ausgeführt werden konnte - im Zuge der Messungen des nächsten Abschnittes eine Zement-Bond-Messung (CBL). Sollte die Zementation nicht bis zu Tage gelingen, ist eine Zementkopfbestimmung und eine CBL-Messung noch vor dem Weiterbohren erforderlich. Das weitere, eher dem geologischen und hydrogeologischem Erkenntnisgewinn dienende geophysikalische Messprogramm ist im Abschnitt 3.2 beschrieben.

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3.1.4 Bohranlage Die Bohranlage besteht aus dem Bohrgerät mit Zubehör wie z. B. Bohrgestänge, Bohrwerkzeug, Spülungstank- und -reinigungsanlage mit Labor (Solids control equipment), Spülungspumpen/Kompressoren, Sicherheitseinrichtungen (insbesondere Preventer), sowie Werkzeugen und Kauen. Die Bohranlage muss dem in Abschnitt 5.3 beschriebenen Brandund Ex-Schutz entsprechen. 3.1.4.1 Bohrgerät und Zubehör Als Bohrgerät ist ein mobiles Universalbohrgerät (für unterschiedliche Bohrverfahren geeignet) erforderlich. Die Hakenlast muss mindestens 50 t betragen. Die Bohranlage muss durch einen Sachverständigen geprüft sein gemäß BayBergV § 39. Gemäß den Regeln der Technik sind Bohrungen so anzusetzen, dass ihr Abstand von Gebäuden, öffentlichen Verkehrsanlagen und ähnlichen zu schützenden Objekten mindestens das 1,1-fache der Bohrgerüsthöhe beträgt. Gefährdungspotentiale für eine Umsturzgefährdung ergeben sich bei dem gegenständlichen Projekt einerseits aus Starkwinden/Stürmen und andererseits aus denkbaren BohrlochKontrollproblemen. Um diese wirksam einzugrenzen, sind zusätzliche Sicherheiten einzubauen Dann ist ein Umsturz des Turmes auch nicht zu besorgen und die Anlage, die eine Masthöhe von 17,8 m besitzt, kann am vorgegebenen Punkt, der ca. 14 m von der Außenkante des nächstgelegenen Gebäudes entfernt ist, aufgestellt werden. Zusätzliche Sicherheiten sind zum einen Vorrichtungen zur Bohrlochkontrolle (s. 3.1.4.2 und 3.1.4.3) und zum anderen eine zusätzliche Verankerung des Turmes durch Abspannungen von Seilen am Mast. Die Spülpumpen werden nach den Regeln der Tiefbohrtechnik dimensioniert (min. 0,5 m/s bis 0,7 m/s rechnerische Aufstiegsgeschwindigkeit im Ringraum). Die Spülungstankanlage umfasst mindestens 50 cbm, die Reinigungsanlage besteht aus Vorsieb und Desilter. Die Kraftstofftanks werden in einem speziell hierfür hergerichteten Container untergebracht, in dem auch Gefahrstoffe wie z. B. Öle gelagert werden. Detaillierte Angaben zu Bohrgerät und Zubehör finden sich in Anlage 7.

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3.1.4.2 Preventeranlage Nachdem das Auftreten von Kohlenwasserstoffen nicht ausgeschlossen werden kann, ist für das Bohrvorhaben eine Preventeranlage vorgesehen. Sie wird auf die 13 3/8“ Ankerrohrtour auf einen API Bodenflansch 13 ⅝“ aufgebaut. Die Preventeranlage besteht aus zwei voneinander unabhängigen Systemen, einem Doppelbacken BOP und einem Annular BOP, die Druckstufe beträgt 3000 PSI. Weiterhin gehören die passende Schließanlage, Choke Manifold und die Chicksan Leitungen zur Preventeranlage. Es sind nur Preventer mit Prüfzeugnis zugelassen. Die Bedienung der Preventer erfolgt durch Personal mit IWCF-Schein (Driller) bzw. IWCF-Schein (Supervisor). Nach Aufbau des Preventers wird auf jeder Schicht mindestens ein Mitarbeiter mit IWCF-Schein anwesend sein. Das Kill-Sheet wird von diesem Mitarbeiter jeweils aktualisiert. Es werden regelmäßig Kick-Übungen mit der komplett anwesenden Schicht durchgeführt. 3.1.4.3 Gasspürgerät Zur Kontrolle des Arbeitsbereichs wird ein fest installiertes Gasspürgerät vorgehalten. Es werden die Parameter H2S, CO2 und CH4 kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet. Zusätzlich zur Überwachung mit einer ortsfesten Messeinrichtung werden regelmäßig Messungen des H2S-, CO2- und des CH4-Gehaltes mit tragbaren Gasmessgeräten am Bohrlochkopf und im Umkreis der Bohrung durchgeführt und dokumentiert. 3.1.5 Spülung und Spülungszusätze Es wird bei Bedarf eine viskoplastische Bohrspülung eingesetzt. Die Zusammensetzung entspricht den Vorgaben der WEG-Richtlinien für eine „konditionierte wasserbasische Bohrspülung“. Grundbestandteile sind hierbei Wasser, ein montmorrilonitischer Spezialton, der auch im Wasserbau Verwendung findet, sowie ein Zellulosederivat, das u. a. auch als Lebensmittelzusatzstoff eingesetzt wird. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sind in Anlage 8.2 beigefügt. Vor Beginn der Bohrung wird ein Spülungsprogramm erstellt. Dieses enthält die für den jeweiligen Abschnitt vorgesehene Kurzcharakterisierung und -beschreibung der Spülung, die Rezeptur, die zu bestimmenden Parameter und deren Zielgröße. Vom Spülungsprogramm kann nur in Abstimmung mit der Projektleitung abgewichen werden. Alle eingesetzten Spülungsmaterialien müssen auf Umweltverträglichkeit geprüft sein. Die Sicherheitsdatenblätter werden auf der Baustelle vorgehalten. P:\00Projekte\12197\4Gutachten\Endfassungen Text\Hauptbetriebsplan_ Füssing_Neufassung 2016 .doc

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Stopfmittel für Verlustpillen und Schwerspat zur Bekämpfung von überraschend auftretendem außergewöhnlichem Überdruck werden auf der Baustelle vorgehalten. Generell ist besonderer Wert auf das Spülungsgewicht zu legen. Ein zu hohes Spülungsgewicht soll unbedingt zu vermieden werden, damit es nicht zu Verlusten kommt, die benachbarte Bohrungen beeinträchtigen könnten. Im unteren Bereich der Oberkreide sowie im Malm (d.h. gegen Ende der Linersektion und in der kompletten Bohrsektion „Open hole“) muss daher das Spülungsgewicht den natürlichen Verhältnissen des Aquifers angepasst werden. Die zu erwartende Größenordnung des Spülungsgewichts im Aquiferbereich nach Erreichen des Malms liegt unter den genannten Vorgaben bei 1,01 – 1,02 kg/l. Eine besondere Beschwerung der Spülung ist im Normalfall nicht erforderlich. Bei Bedarf wird der Bohrbetriebsplatz in den Nachtzeiten und an den Wochenenden durch eine vor Ort anwesende Person überwacht. Bestandteil der notwendigen Überwachung ist auch die fortlaufende Kontrolle des Standes des Spülungsspiegels im Bohrloch. Nach Beendigung der Bohrarbeiten wird die Spülung vollständig aus der Bohrung entfernt (Airlift, s.w.u.). Dies wird durch kontinuierliche Bestimmung der Leitfähigkeit nachgewiesen und im Betriebsbuch dokumentiert. 3.1.6 Verrohrung, Zementation und Wellhead Unterhalb der Standrohrbohrung (s. Kapitel 3.1.2.2) werden grundsätzlich API-Rohre verwendet. 3.1.6.1 Ankerrohr und Technische Rohrtour/Liner Vor Einbau der Ankerrohrtour wird eine Kontrollfahrt mit Meißel 17 ½“ durchgeführt. Die Ankerrohrtour ist zu wählen gemäß API Standard mit Zeugnis. Dimension

13 3/8“

Material (Grade)

J/K 55

Wandstärke/Gewicht

54,5 ppf (vorzugsweise) oder 61 ppf

Verbinder

API STC, LTC oder BTC

Die Rohre werden mit Rohrventilschuh (Float Shoe), zwei Zwischenrohren und Zwischenventilstück (Float Collar) mit Stab-In-Vorrichtung für eine Stingerzementation eingebaut. Die Zementation der Ankerrohrtour erfolgt als Stingerzementation über ein Gestänge mit Stab-In-Adapter. Es wird spülend eingestingert. Vor der Zementation wird der Umlauf kontrolliert. P:\00Projekte\12197\4Gutachten\Endfassungen Text\Hauptbetriebsplan_ Füssing_Neufassung 2016 .doc

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Als Zement wird ein API-Zement Class G (Dichte ca. 1,85 kg/l) verwendet. Sicherheitsdatenblätter für die zu verwendenden Zementtypen sind in Anlage 8.1 beigefügt. Während der Zementation werden Druck, Dichte, Rate (ca. 500 l/min) und Volumen kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet. Es wird ein entsprechendes Protokoll angefertigt. Die Dichte der austretenden Spülung wird kontrolliert, insbesondere wenn die Mischzone zutage tritt. Es wird bis zum Austreten von Zement übertage zementiert. Es ist eine Zementerhärtungszeit von mindestens 48 h einzuhalten. Anschließend wird die Bohrung mit Durchmesser 12 ¼“ fortgesetzt. Falls im anschließenden Bohrabschnitt Verlustzementationen notwendig sind, werden diese mit Zement CEM I 42,5 R-HS (Dichte ca. 1,7 kg/l) durchgeführt (s. Anlage 8.1). Vor Einbau der Rohrtour 9 ⅝“ wird eine Kontrollfahrt mit Meißel 12 ¼“ durchgeführt. Die technische Rohrtour bzw. der Liner ist zu wählen gemäß API Standard mit Zeugnis. Dimension

9 ⅝“

Material (Grade)

J/K 55

Wandstärke/Gewicht

36 ppf oder 40 ppf (vorzugsweise)

Verbinder

API STC, LTC oder BTC

Die Rohre werden mit Rohrventilschuh (Float Shoe), zwei Zwischenrohren und Zwischenventilstück (Float Collar) mit Stab-In-Vorrichtung für eine Stingerzementation eingebaut. Die Zementation der technischen Rohrtour / des Liners erfolgt als Stingerzementation über ein Gestänge mit Stab-In-Adapter. Es wird spülend eingestingert. Vor der Zementation wird der Umlauf kontrolliert. Als Zement wird ein API-Zement Class G (Dichte ca. 1,85 kg/l) verwendet. Während der Zementation werden Druck, Dichte, Rate (ca. 500 l/min) und Volumen kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet. Es wird ein entsprechendes Protokoll angefertigt. Die Dichte der austretenden Spülung wird kontrolliert, insbesondere wenn die Mischzone zutage tritt. Es wird bis zum Austreten von Zement übertage zementiert. Bei der Ausbauvariante mit Schutzrohrtour (s. Kapitel 3.1.6.2) wird diese Rohrtour mit einem Linerhanger Packer in einer Tiefe von 200 m abgesetzt und nach der Linerzementation gegen die Ankerrohre abgedichtet. Es ist eine Zementerhärtungszeit von mindestens 48 h einzuhalten. Anschließend wird die Bohrung mit Durchmesser 8 ½“ fortgesetzt. 3.1.6.2 Ausbauvarianten produktiver Bereich Die Bohrung erfolgt bis Endtiefe mit Durchmesser 8 ½“. Die Bohrung Füssing 1 wurde P:\00Projekte\12197\4Gutachten\Endfassungen Text\Hauptbetriebsplan_ Füssing_Neufassung 2016 .doc

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gemäß den vorliegenden Plänen nicht ausgebaut, die anderen beiden Bohrungen in Bad Füssing sind jedoch bis zum Aquifer verrohrt. Durch geophysikalische Messungen und durch Beobachtungen bei der Entwicklung und während der Pumpversuche in der Bohrung kann festgestellt werden, ob die Installation einer Ausbauverrohrung im produktiven Bereich aus Standfestigkeitsgründen notwendig ist. Für den Ausbau sind zwei Varianten möglich: 1) Einbau eines Schlitzliners. Der Schlitzliner besteht aus hinreichend geschlitzten APIRohren (s. Anlage 2.1). Die Schlitzliner-Rohrtour ist zu wählen gemäß API Standard mit Zeugnis. Dimension

7“

Material (Grade)

J/K 55

Wandstärke/Gewicht

23 ppf oder 26 ppf (vorzugsweise)

Verbinder

API STC, LTC oder BTC

2) Wenn auf eine besondere Langlebigkeit der Bohrung Wert gelegt wird, empfiehlt sich der Einbau einer korrosionsfreien Verrohrung aus glasfaserverstärktem Kunststoff, GFK und Edelstahl (s.Anlage 2.2). Dieser Ausbau ist wiederum in zwei Abschnitte einzuteilen: Der erste Abschnitt wird im Fassungsbereich als Filterrohrtour gesetzt. Die Rohre werden an einem Liner Hanger Packer aus Edelstahl in die technische Rohrtour 9 ⅝“ (Internal Casing Packer ICP) gesetzt und nach dem Aufkiesen durch den Packer an diese Rohre abgedichtet. Als Stützkies wird bei Bedarf Filterkies der Körnung 2 - 3,15 mm durch einen Gravel-Pack eingespült und durch Druckbeobachtung bis zum Sand-Out eingebaut. Die Filter-Rohrtour ist aus Edelstahl zu wählen. Dimension

4 ½“

Material

Edelstahl 1.4301

Wandstärke/Gewicht

ca. 5 mm

Verbinder

API

Der Packer besitzt eine Rückverlängerungsmöglichkeit mit abdichtender Verbindung (tie back stem). Dies ist die Verbindung zum zweiten Abschnitt der Ausbauverrohrung, der GFK-Schutzrohrtour. Die Rückverlängerung besteht aus einem Schutzrohr, von 0 bis 180 m. Dimension

9 ⅝“ / 10 ¾“

Material

GFK, nach Kreuzwickelverfahren hergestellt

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Wandstärke/Gewicht

ca. 15 mm

Verbinder

API T&C / IJ

Unterhalb eines Überganges wird die Schutzrohrtour bis zum Tie Back Stem wie folgt weitergeführt: Dimension

6 ⅝“ / 7“

Material

GFK, nach Kreuzwickelverfahren hergestellt

Wandstärke/Gewicht

ca. 11 mm

Verbinder

API T&C / IJ

Bei dieser Lösung ist es möglich, eine Tauchkreiselpumpe bis etwa 150 m Teufe einzubauen. 3.1.6.3 Wellhead Der Wellhead wird als Arteserkopf ausgeführt, mit der Option auf die Einbaubarkeit einer Pumpe. Aus Sicherheitsgründen sind zwei Vollabschlussschieber DN 250 vorzusehen. Basis des Wellheads ist der Bodenflansch 13 3/8“, an den eine Kill-Leitung angeschlossen werden kann. Die Zugänglichkeit zum Wellhead muss, auch für ein Lkw-Bohrgerät, gewährleistet sein. Die Zufahrt von der Thermalbadstraße über das Betriebsgelände der Therme I ist entsprechend herzurichten, insbesondere die Unterführung des Verbindungsganges zwischen Therme und Hotel in der Thermalbadstraße 5. 3.1.7 Entwicklung der Bohrung Die Entwicklung der Bohrung erfolgt nach Erreichen der Endtiefe und der danach durchgeführten geophysikalischen Messungen. Es ist ein Airlift über ca. 48 h mit der Bohranlage vorgesehen. Das Förderwasser wird über Absetztanks vorgeklärt und die Temperatur durch Kühltürme auf die zulässige Einleittemperatur abgesenkt. Es wird anschließend in die Abwasserleitung (s. Kap. 4.4) abgeführt. Die Kühltürme werden so ausgelegt, dass eine Abkühlung von ca. 60°C auf ca. 30°C möglich ist. Die dafür erforderlichen Aggregate haben eine hydraulische Leistungsfähigkeit von ca. 38 l/s, daher werden, um die Entwicklung der Bohrung und den anschließenden Pumpversuch

weitgehend

redundant

zu

fahren,

zwei

Kühltürme

zum

Einsatz

gebracht. Temperatur und Durchfluss der Kühltürme werden ständig überwacht. Ein technisches Datenblatt zu den Kühltürmen findet sich in Anlage 7.3. Während der Dauer der Entwicklung wird durchgängig die Leitfähigkeit gemessen, um den P:\00Projekte\12197\4Gutachten\Endfassungen Text\Hauptbetriebsplan_ Füssing_Neufassung 2016 .doc

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Austrag der Spülung und von Spülungsresten feststellen zu können. Nach dem Ausbau der Bohrung wird diese ein weiteres Mal entwickelt. 3.1.8 Pump- und Überlaufversuche Für die geplanten Leistungstests wird parallel zum vorliegenden Betriebsplan eine Wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Thermalwasser beantragt. Details zu den wasserwirtschaftlichen Versuchen finden sich im dortigen Erläuterungsbericht. Die folgenden organisatorischen und Sicherheits-Aspekte werden beim Leistungstest beachtet: •

Festlegung der verantwortlichen Personen.

• Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Bei besonderer Gefährdung (insbesondere aufgrund der Temperatur des Thermalwassers) werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. • Festlegung der durch die Versuchsleitung bzw. die Versuchsaufsicht zu benachrichtigenden und zu beteiligenden Institutionen. • Einmessung von allen Messpunkten (z. B. Brunnen, Brunnenkopf, Peilrohr, Grundwassermessstellen) und deren Bezugspunkten nach Lage und Höhe. •

Die Zielfördermenge wird auf 40 l/s festgelegt, um ggf. die Gesamtversorgung des Kurortes technisch gewährleisten zu können.



Für den Pumpversuch wird eine Tauchkreiselpumpe eingesetzt, die für leicht mineralisiertes Thermalwasser bis 80 °C geeignet ist.



Die weiteren technischen Daten der Versuche lauten: Förderhöhe (man.) 100 m Leistung

ca. 90 HP

Einbautiefe

150 m

Steigleitung

DN 150

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3.1.9 Wasser- und Energieversorgung Die Betriebswasserversorgung erfolgt über einen in der Waldstraße liegenden Hydranten aus dem öffentlichen Wassernetz. In Abstimmung mit dem örtlichen Versorger wird dazu ein ca. 100 m langer Anschluss auf das Bohrgrundstück verlegt. Die Energieversorgung der Bohrbetriebsstelle einschl. des Bohrgerätes erfolgt verbrennungsmotorisch bzw. über Notstrom- und Hydraulikaggregate. Der Druckluftkompressor wird ebenfalls mit einem Dieselmotor betrieben. 3.2

Bohrloch-Geophysik (Logging) Überwiegend aus Bohr- und bautechnischen Gründen sind folgende Messungen vorgesehen (s. Kapitel 3.1.3): BA

(Neigung/Richtung)

CAL-4

(4-Arm Kaliber)

CBL

(Cement Bond Log)

Das überwiegend geowissenschaftliche und hydrogeologische Messprogramm umfasst folgende Messungen: GAMMA

natürliche Gammastrahlung (Lithologie des Gebirges)

FEL

Fokussiertes Elektriklog (Lithologie des Gebirges)

ABF

Acoustic-Log (Klüftigkeits-Scanner, nur im produktiven Abschnitt)

FWS

Full Wave Sonic Log (Porosität, optional im produktiven Abschnitt)

FLW

Flowmeter- oder Tracer Fluid Log (Zuflussmessung)

SAL/TEMP

Salinität und Temperatur der Bohrlochflüssigkeit

OPT

Kamerabefahrung

TEL

Televiewer

Welche der Messverfahren in den einzelnen Bohrabschnitten vor den jeweiligen Verrohrungsarbeiten eingesetzt werden, ist im Detail von der Projektleitung noch festzulegen. 3.3

Inanspruchnahme und Gestaltung von Flächen, Zufahrtswegen, Versorgungseinrichtungen Eine Übersicht der durch die Bohrstelle direkt betroffenen Grundstücke und Eigentümer befindet sich in Anlage 6.1. Der Zugang zum Bohrplatz wird mit einem Bauschild gekennzeichnet, auf dem die Bohrmaßnahme sowie Namen und Anschriften der Bohrfirma, des Unternehmers sowie der beteiligten Ingenieurbüros bezeichnet sind.

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3.3.1 Eigentumsverhältnisse Der Bohrlochansatzpunkt für die Bohrung Füssing Therme 1 a befindet sich auf dem Flurstück 1679 Safferstetten. Dessen Eigentümer ist Frau Helga Herndl geb. Ortner, Bad Füssing. Das Flurstück 1683 Safferstetten, das für die Hauptzufahrt und einen Teil der Bohrplatzfläche benötigt wird, gehört Herrn Franz-Xaver Ortner, Bad Füssing. Die Wegeparzelle 1625 Safferstetten ist Eigentum der Gemeinde Bad Füssing. 3.3.2 Zufahrt Die Zufahrt von der öffentlichen Straße (Waldstraße) zur Bohrbetriebsstelle wird im Zuge der Erstellung des Bohrplatzes gebaut. Die Waldstraße wird nicht als Warte- und Aufstellraum für Lkw genutzt, da nur ein geringfügiger Lkw-Verkehr für Materialtransporte (ca. 1 Lkw pro Tag) auftreten wird. Lediglich zur Baustelleneinrichtung ist mit 3-5 Lkw pro Tag zu rechnen, die jedoch zeitlich über den Tag verteilt eintreffen. Eine weitere Zufahrt für Pkw ist über das Grundstück 1625 zur Kurallee möglich, diese soll jedoch nur in Ausnahmefällen genutzt werden, z.B. für die Leitungsverlegung beim Pumpversuch. Es ist noch festzulegen, ob diese Zufahrt (evtl. auch für später) für Lkw ausgebaut wird. Ein Plan der Zufahrten findet sich in Anlage 3. 3.3.3 Bohrplatz und Vorschacht Die Planung des Bohrplatzes wird in Zusammenarbeit mit einem vom Auftraggeber beauftragten Baufachtechniker noch im Detail erstellt. Die Tragfähigkeit des Bohrplatz-Untergrundes wird zuvor durch ein Baugrundgutachten geprüft bez. nachgewiesen. Die Herstellung des Bohrplatzes erfordert umfangreiche Bauarbeiten (Abriss der vorhandenen Halle im Bereich des Bohrplatzes), Erdarbeiten (Geländeausgleich, Befestigung und Asphaltarbeiten) und den Bau einer Stützmauer. Die Standfestigkeit dieser Stützmauer ist statisch zu berechnen und nachzuweisen. Die Betriebsfläche des Bohrplatzes wird einschließlich Zufahrt maximal 2.300 m² umfassen. Davon entfallen auf den Zufahrtsbereich 300 m² (Zufahrt 1) und 500 m² (Zufahrt 2) sowie auf den Bohrplatz maximal 1.500 m². Die Außenmaße der Brutto-Bohrplatzfläche betragen rund 50 m x 30 m. Der abzutragende Oberboden wird seitlich am Bohrplatzrand in einer Miete gelagert.

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Der Bohrplatz wird für Lkw-Befahrung befestigt (geschottert) und im Kernbereich der Bohranlage asphaltiert mit einer angeschlossenen Ölabscheidung für das Oberflächenwasser. Die Entwässerung des inneren Bereichs erfolgt über Ölabscheider, bevor das Wasser an das Kanalnetz abgeleitet wird. Für die vorgesehene Bohranlage werden gesonderte Fundamente notwendig, die gemäß dem Fundamentplan errichtet werden. Der komplette Bohrplatz wird durch eine Umzäunung gegen unbefugtes Betreten gesichert. Optional ist die Gestellung einer Lärmschutzwand an der westlichen Bohrplatzbegrenzung angedacht. 3.3.4 Bohrkeller Die Planung des Bohrkellers erfolgt laut Anlage 5. Details für die speziellen Geländeverhältnisse sind noch zu erarbeiten. 3.4

Vorgehen bei Nichtfündigkeit oder bei nicht ausreichender Fündigkeit Sollte die Bohrung nach Durchführung der Entwicklung und der Tests keine ausreichenden Fündigkeit besitzen, kommen Maßnahmen zur Stimulation, ein veränderter Bohrlochverlauf, oder eine Verfüllung der Bohrung in Betracht.

3.4.1

Stimulationsmöglichkeiten Sollte die förderbare Leistung als nicht ausreichend erachtet werden, so ist eine Stimulierung der Förderfähigkeit durch Druckstimulation geplant. Hierbei wird Trinkwasser mit Druck in den unverrohrten Bereich der Bohrung eingepresst um Risse zu erzeugen und Klüfte aufzuweiten. Dieses Verfahren wurde beispielsweise in der Thermalwasserbohrung Bad Endorf angewandt. In der Forschungsbohrung Lindau (nördlich Bayreuth) wurde dieses Verfahren von der Bundesanstalt für Bergbau und Rohstoffe (BGR) erprobt und ausführlich dokumentiert (TIRSCHNER & RÖCKEL, 2002). Hierauf wird verwiesen.

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3.4.2 Rückzementation und Ablenkung der Bohrung Die Bohrung ist grundsätzlich als Vertikalbohrung geplant. Im Falle nicht ausreichender Fündigkeit kann jedoch davon abgewichen werden. Um Kluftbereiche anzubohren, die mit der Vertikalbohrung nicht erreicht wurden, wird die Bohrung rückzementiert und abgelenkt in einem neuen Ast weitergebohrt. Die Rückzementation erfolgt gemäß BayBergV und der WEG-Richtlinien bis zum KickOff-Punkt, an dem ein Whipstock (Keil) orientiert einzusetzen ist. Die genaue Teufenlage des Kick-Off-Punktes innerhalb des Bereichs der 9 5/8“-Verrohrung. die Orientierung der Ablenkung und der neue Zielpunkt sind nach den Erkenntnissen der Messungen in der rückzementierten Bohrung und der Bestandsbohrung festzulegen. Am Kick-Off-Punkt erfolgt anschließend die Fräsung eines Fensters in die 9 5/8“Verrohrung. Nach diesem Vorgang wird mittels einer Bohrturbine mit Durchmesser 8 ½“ in der gewünschten Neigung und Richtung zum neuen Zielpunkt gebohrt. Die Bohrung der Linersektion wird bis ca. 900 m TVD durch das Tertiär und die Oberkreide möglichst nahe an die Oberkante des Malms im Spülbohrverfahren abgeteuft. Die Maßnahmen in der Nähe dieses Übergangsbereiches sind analog der Beschreibung in 3.1.2.4. durchzuführen. Anschließend wird eine Linerrohrtour 7“, Material (Grade) J/K 55, Gewicht 23 ppf oder 26 ppf (vorzugsweise), Verbinder API STC, LTC oder BTC analog der in 3.1.6.1. beschriebenen Vorgehensweise eingebaut und zementiert. Der Malm wird im neuen Ast mit Durchmesser 6 ¼“ im Spülbohrverfahren - gegebenenfalls mittels Bohrturbine - bis zur Endtiefe erbohrt und im Anschluss getestet. Die begleitenden geophysikalischen Messungen erfolgen analog 3.2., wobei besonderer Wert auf die Kontrolle des Bohrlochverlaufs zu legen ist. Die weiteren Ausbaumaßnahmen werden an den verkleinerten Durchmesser angepasst. 3.4.3 Verfüllung der Bohrung Bei endgültiger Feststellung der Nichtfündigkeit der Bohrung wird sie gemäß den Vorgaben der BayBergV und der WEG-Richtlinien verschlossen.

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Beschreibung und Bewertung der möglichen Einwirkungen auf die Umwelt und Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Verminderung

4.1

Luftverunreinigungen Verunreinigungen der Luft ergeben sich aus den Abgasen der Transportfahrzeuge für die Bohrungen sowie aus dem Betrieb der Verbrennungsmotoren der Bohranlagen und Dieselaggregate. Die zu erwartenden Belastungen halten sich jedoch in Grenzen, die die Erstellung eines Immissionsschutzgutachtens nicht erfordern.

4.2

Geräusche Die Flächen im Umfeld des Projektstandortes werden als Kurgebiet von Bad Füssing genutzt. Nachbarschaftliche Wohn-, Klinik- und Hotelbebauung ist im näheren Umfeld des Projektstandortes (Radius 50 - 80 m) vorhanden. Die Therme 1 selbst liegt in direkter Nachbarschaft der Bohrung. Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV – Baulärm) beurteilt. Hinsichtlich der schalltechnischen Bewertung ist das Vorhaben insofern problematisch, als die Grenzwerte der AVV -Baulärm im Hinblick auf die in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden möglichen Immissionspunkte vermutlich ohne besondere Lärmschutzmaßnahmen nicht eingehalten werden. Im Vorfeld ist das Gespräch mit den durch die Lärmproblematik betroffenen Nachbarn zu suchen. Der Betrieb der Tiefbohranlage wird grundsätzlich aus Lärmschutzgründen auf die Zeit ausschließlich an Werktagen während der Tageszeit von 7 bis 20 Uhr zu begrenzen sein. Besondere Sicherungsmaßnahmen für den Bestand der Bohrung sind daher vorzusehen. Für Arbeiten, die aus technischen und geologischen Gründen oder aus Gründen der Arbeitssicherheit zur Gefahrenabwehr für den Bestand der Bohrung oder die Gesundheit von Beschäftigten im 24-h Dauerbetrieb (Tag-, Nachtbetrieb) werktags und sonntags erfolgen müssen, wird eine Ausnahmeregelung erforderlich.

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4.2.1 Bohrarbeiten Bei den Bohrarbeiten wird temporär mit Lärmbelästigungen durch An- und Abtransport von Maschinen und Material sowie durch den Bohrvorgang selbst zu rechnen sein. Es sind folgende Maßnahmen zur Verminderung dieser Einflüsse möglich: • Einsatz einer Lärmschutzeinrichtung (Schallwand), die nach Lage und Höhe im Rahmen eines Lärmschutzgutachtens noch zu bemessen wäre. • Verwendung lärmarmer Arbeitsmittel, z. B. schallgedämmter Notstromaggregate. • Verlegung lärmintensiver Arbeiten auf die Tageszeit (insbesondere Transportarbeiten). • Abschalten von Anlagenteilen zur Nachtzeit, soweit diese nicht benötigt werden. 4.2.2 Geophysikalische Untersuchungen Lärm verursachende seismische Messungen sind beim gegenwärtigen Projekt nicht vorgesehen. 4.2.3 Hydraulische und wasserwirtschaftliche Versuche Während hydraulischer Versuche sind z. B. beim Durchführen von Air-Lift-Tests Kompressoren im Einsatz, die lärmtechnisch gesondert zu betrachten sind. Die Lärmemissionen sind jedoch geringer als durch die komplette Bohranlage. Pumpversuche mit elektrischen Pumpen sind über das elektrische Netz (ohne Dieselaggregate) zu betreiben. Dann sind die Lärmimmissionen als unproblematisch zu betrachten. 4.2.4 Schallschutzmaßnahmen Die Planung des Lärmschutzes erfolgt entsprechend den Empfehlungen eines vor Bohrbeginn separat zu erstellenden Lärmschutzgutachtens mit Lärmprognose. Nach Bohrbeginn werden Kontrollmessungen durchgeführt, mit denen die Einhaltung der AVV Baulärm überprüft wird. 4.3

Abfälle Die Abfälle gliedern sich in bergbauliche Abfälle gemäß § 22a Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV), dies sind Bohrspülung und Bohrklein, sowie um Abfälle gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), hier als sonstige Abfälle (z. B. Baustellenmüll) bezeichnet.

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4.3.1 Entsorgung von Bohrspülung und Bohrklein Bei der vorgesehenen Bohrung fallen folgende bergbauliche Abfälle gemäß § 22a Abs. 1 ABBergV an: Bohrspülung, Bohrschlämme, Bohrklein. Die verbrauchte Bohrspülung (s. Kap. 3.5.1), die Bohrschlämme und das Bohrklein werden durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß verbracht und entsorgt. Verbraucht ist eine Bohrspülung, wenn sie durch die Anreicherung mit Bohrgut in ihren rheologischen Eigenschaften so nachteilig verändert ist, dass sie ihre bohrtechnischen Aufgaben nicht mehr zufriedenstellend erfüllen kann. Die Bohrspülung wird in Spülungstanks aus Stahl ständig für den Spülungsumlauf im Bohrloch aufbereitet. Abgesetzte Feststoffe (Bohrklein und Bohrschlämme) aus dem Spülungsumlauf werden in Transportcontainern gesammelt. Verbrauchte Spülung wird mit Tankwagen aus den Spülungstanks abgepumpt. Die Entsorgung der Bohrspülung, des Bohrkleins und der Bohrschlämme erfolgt durch ein Entsorgungsfachunternehmen gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG). Die Nachweise für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung werden im Betrieb vorgehalten. Den anfallenden bergbaulichen Abfällen sind hierbei gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis - Verordnung - AVV) vom 10. Dezember 2001 folgende Abfallschlüsselnummer zuzuordnen: AVV-Nr.

Abfallbezeichnung

01 05 04

Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen

Tabelle 2: Abfallschlüsselnummer zur Entsorgung der anfallenden bergbaulichen Abfälle

Die Bohrung dient zur Aufsuchung und Gewinnung von Thermalwasser. Da hierbei kein gefährlicher bergbaulicher Abfall anfällt, ist § 22a Abs. 6 Satz 2 ABBergV einschlägig. Danach ist für die Bohrung insbesondere kein gesondert aufzustellender Abfallbewirtschaftungsplan gemäß § 22a Abs. 2 ABBergV erforderlich. 4.3.2 Sonstige Abfälle Die Abfallentsorgung erfolgt gemäß der jeweils geltenden Fassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) mit den zugehörigen Rechtsverordnungen und den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Satzungen der zuständigen Gemeinde. Alle anfallenden Abfälle werden entsprechend der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) in der jeweils aktuellen P:\00Projekte\12197\4Gutachten\Endfassungen Text\Hauptbetriebsplan_ Füssing_Neufassung 2016 .doc

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Fassung eingesammelt und entsorgt. Die erforderlichen Nachweise werden im Betrieb zur Einsichtnahme vorgehalten. Es wird dafür Sorge getragen, dass die anfallenden Abfallmengen auf das nötige Mindestmaß beschränkt werden. • Flüssige Abfälle (Altöl, betriebliches Abwasser, etc.) werden vor ihrer ordnungsgemäßen Entsorgung in geeigneten Behältern gesammelt und gelagert. • Feste, betriebliche Abfälle (u. a. ölhaltige Betriebsmittel, Elektroschrott) werden fraktioniert in Abfallsonderbehältern gesammelt. • Häuslicher Abfall wird nach Papier, Verpackungsabfällen und sonstigen Abfällen getrennt. Die Entsorgung erfolgt durch Fachunternehmen bzw. im Rahmen der kommunalen Entsorgung der Gebietskörperschaft. Der Entsorger wird der Bergbehörde vor Bohrbeginn genannt. Eine Abfallerzeugernummer wird beantragt, sofern sie noch nicht vorhanden ist. 4.4

Abwasser Für die Ableitung des bei den wasserwirtschaftlichen Versuchen (Pump- und Überlaufversuch) anfallenden Thermalwassers wird parallel zum vorliegenden Betriebsplan eine Wasserrechtliche Erlaubnis zum Ableiten von Grundwasser beantragt. Details zur AbwasserBehandlung, Ab- und Einleitung finden sich im dortigen Erläuterungsbericht.

4.5

Wassergefährdende Stoffe Auf der Baustelle kommen in der Regel Hydraulik- und Motoröle zum Einsatz, die in festen, dafür geeigneten Behältern im Werkstattcontainer aufbewahrt werden. Es werden nur die für den Fortgang der täglichen Arbeiten notwendigen Mengen von Hydraulikflüssigkeiten und Schmierstoffen in kleinen Mengen auf der Bohrbetriebsstelle vorgehalten. Die Verbrauchsmengen werden von der Betriebsmannschaft vom Betriebshof der Bohrfirma zur Bohrbetriebsstelle mitgebracht. Eine Lagerung bzw. Bevorratung dieser Stoffe auf der Betriebsstelle erfolgt nicht. Zum Einsatz kommende Hydraulik- und Motoröle werden in festen, dafür geeigneten Behältern transportiert und aufbewahrt. Die Sicherheitsdatenblätter der Hydraulik- und Motoröle sowie für Dieselkraftstoff sind beigefügt und werden auf der Baustelle ausgelegt. Die Dieselversorgung erfolgt über Tanks, die außerhalb des Schlagkreises der Bohranlage in einem speziell dafür hergerichtetem Container auf asphaltierter Fläche stehen. Die Be-

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tankung erfolgt über eine mobile Tankanlage auf dem Bohrplatz. 4.6

Erschütterungen

4.6.1 Erschütterungen durch Bohrarbeiten Zur Bewertung der baulich vertretbaren Erschütterungen ist die Norm DIN 4150 heranzuziehen. Erschütterungen in der Größenordnung der Werte der oben genannten Norm sind nicht zu erwarten. Bezogen auf das menschliche Wahrnehmungsvermögen werden generell keine Erschütterungen des Untergrundes durch die Bohrtätigkeit in einem Umkreis >10 m feststellbar sein. Das Bohrkonzept sieht auch keine Arbeiten vor, die Erschütterungen im Bohrgebirge auslösen könnten. Generell sind Erschütterungen jederzeit an der Erdoberfläche durch geophysikalische Messverfahren detektierbar. Aufgrund der besonderen Sensibilität dieses Themas in der Öffentlichkeit werden begleitend zu den Bohr- Ausbau- und Testarbeiten im Rahmen der Beweissicherung begleitende Erschütterungsmessungen durchgeführt. 4.6.2 Erschütterungen durch geophysikalische Messungen Erschütterungen durch geophysikalische Messungen entstehen nur bei seismischen Messungen. Dies ist beim gegenwärtigen Projekt nicht vorgesehen. 4.6.3 Sonstige erhebliche Einwirkungen Bei sach- und fachgerechtem Umgang während der Ausführung der Arbeiten ist nicht mit sonstigen erheblichen Einwirkungen zu rechnen.

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Bergbau- und öffentliche Sicherheit Aufgrund der im Folgenden dargestellten hohen Ansprüche im Bereich der Arbeitssicherheit wird ein Unternehmen mit einer entsprechenden Qualifizierung des ArbeitssicherheitsManagementsystems (z. B. nach SCC**) mit den Bohrarbeiten beauftragt.

5.1

Arbeitssicherheit Unterlagen des Arbeitsmedizinischen Dienstes werden vor Bohrbeginn für das tatsächlich zum Einsatz kommende Personal nachgereicht. Dazu werden die Mitarbeiteruntersuchungen nachgewiesen und dokumentiert. Der Baustelleneinrichtungs- und Notfallplan ist als Anlage 4 beigefügt. Auf der Baustelle werden ein Mannschaftscontainer, ein Werkzeugcontainer und ein Sanitärcontainer eingerichtet. Vor Arbeitsbeginn wird durch den Bohrkontraktor ein SGU-Projektplan gem. SCC:2011 aufgestellt.

5.2

Gesundheitsschutz/Erste Hilfe Die nötigen Einrichtungen zur Erstversorgung bei Unfällen werden auf der Bohrstelle bereitgehalten. Während der Arbeitszeit soll stets ein zum Ersthelfer ausgebildeter Mitarbeiter der Bohrfirma auf der Bohrbetriebsstelle anwesend sein.

5.3

Brand-, Explosions- und Gasschutz Der Brand- und Explosionsschutz ist gemäß ABBergV vom 23. Oktober 1995 und in den WEG-Richtlinien geregelt. Aus der Sicht der Bergbehörde in Bayern und auch des Auftraggebers haben die Anlagenund Betriebssicherheit sowie der Gesundheits- und Arbeitsschutz eine große Bedeutung. Eine verantwortliche Person für den Brand- und Explosionsschutz (Brand- und Explosionsschutzbeauftragter), die die über Tage geforderte Qualifikation besitzt, wird bestellt und dem Bergamt namhaft gemacht. Mit der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bad Füssing wird das Brandschutzkonzept abgestimmt und die Übernahme der Hilfeleistung im Bedarfsfall vereinbart sowie die Löschwasserversorgung, Evakuierung und Sicherung der Bohrstelle geklärt. Vor Beginn des Baustellenbetriebs wird eine Befahrung des Bohrplatzes durchgeführt und die erforderlichen Unterlagen übergeben. Über die brandschutztechnische Begehung der Betriebsstelle wird ein Protokoll angefertigt und der Bergbehörde zur Kenntnis gegeben.

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Es wird grundsätzlich Vorsorge getroffen, die Gefahren durch austretende Gase bei der Erstellung der Bohrung zu vermeiden, zu überwachen und ggf. durch Bewetterung zu bekämpfen. Der Brand- und Explosionsschutzplan regeln diesbezüglich die Ausrüstung der Bohrbetriebsstelle. Ein Ex-Bereich nach WEG-Richtlinien wird festgelegt, betreffend den Bereich des Bohrlochmundes und der Schüttelsiebe sowie ggf. weiterer ex-gefährdeter Bereiche (s. Anlage 4). Zum Schutz vor unkontrollierten Gasaustritten aus dem Bohrloch wird auf dem Bohrlochmund eine Preventereinrichtung installiert, die das Austreten von Gasgemischen bzw. das Eindringen von Luft verhindert. Es ist vorgesehen, Absperreinrichtung und Gasmessgeräte nach der Zementation der Ankerrohrtour, vor dem Bohren des nächsten Abschnittes zu installieren (s. Abschnitt 3.1.4.2 und 3.1.4.3). Die technische Beschreibung der Sicherheitseinrichtung zum Absperren des Bohrlochs beim Auftreten von Gasgemischen wird vor Bohrbeginn der zuständigen Behörde mitgeteilt. Das Personal wird in die Anlage eingewiesen und in einem Toolbox-Meeting durch ausgehängte Sicherheitsdatenblätter über die Gefahren informiert. Zusätzlich werden vorsorglich die Verhaltensweisen bei erhöhten Gaskonzentrationen im Rahmen des Plans für den Brand- und Explosionsschutz festgelegt. Bei Erreichen oder Überschreiten der Grenzwerte sind danach alle elektrischen Betriebsmittel und alle Verbrennungsmotoren außer Betrieb zu nehmen und alle Beschäftigten aus dem Bereich abzuziehen. Fluchtretter werden auf der Baustelle für das gesamte Personal vorgehalten. Im Bedarfsfall werden Arbeiten mit Schutzausrüstung durchgeführt. Einzelheiten regelt der Brand- und Explosionsschutzplan. 5.4

Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Sicherung des Bohrplatzes außerhalb der Arbeitszeiten erfolgt durch einen Baustellenzaun, mit dem das Betriebsgelände umlaufend abgesperrt wird (s. Anlage 4).

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5.5

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Verhalten bei besonderen Betriebsereignissen und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb Bei besonderen Betriebsereignissen etc. werden die folgenden Bestimmungen eingehalten: Unverzügliche bergamtliche Anzeigepflicht des Unternehmers bei Betriebsereignissen nach § 74 (3) BbergG. Bei Unfällen darf die Bohrstelle nur zur Rettung von Personen verändert werden. Danach ist die Bohrstelle abzusperren und bis zum Eintreffen von Vertretern des Bergamtes sonst unverändert vorzuhalten. Ein Alarmplan ist auf der Baustelle gut sichtbar auszuhängen und den Beschäftigten nachweislich zur Kenntnis zu geben.

5.6

Arbeitszeiten Der Betrieb der Tiefbohranlage erfolgt aus Lärmschutzgründen generell während der Tageszeit von 07.00 bis 20.00 Uhr. Die Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter ist dabei auf 10 Stunden zu begrenzen. Die technischen Abläufe des Bohrbetriebs, insbesondere die Stabilität des Bohrlochs in der Bohrphase, erfordern einen speziell auf die beschränkten Betriebszeiten abgestimmten Baustellen- und Bohrablauf. Die mit diesem Projekt betrauten Mitarbeiter erhalten entsprechende Ausgleichszeiten. Vom baustellenverantwortlichen Projektleiter der Bohrfirma ist nachzuweisen, dass die Arbeitszeiten gemäß Arbeitsschutzgesetz nicht überschritten werden. Die Genehmigung des mehr- bzw. einschichtigen Betriebs mit Arbeitszeiten von bis zu täglich zehn Stunden wird unter der Voraussetzung beantragt, dass innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (ArbZG § 3). Die Anzahl der von der Ausnahmebewilligung betroffenen Mitarbeiter beträgt im Maximum drei Personen je Schicht. Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird gewährleistet und der Nachweis durch das Führen von Arbeitszeitkonten (in Anlehnung an ArbZG § 3) erbracht. Diese werden auf der Baustelle vorgehalten. Sollte aus besonderen Gründen (seltene Ereignisse, s Kap. 4.2) vorübergehend im 24-h Dauerbetrieb (Tag-, Nachtbetrieb) werktags oder sonntags gearbeitet werden müssen, sind zwei 12-Stunden-Schichten zwischen 07.00 und 19.00 Uhr sowie zwischen 19.00 und 7.00 Uhr mit Arbeitszeiten von bis zu 10 Stunden unter Berücksichtigung der Pausenzeiten geplant.

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Rückbau von Zufahrt, Bohrplatz und Bohrkeller, Wiedernutzbarmachung der Oberfläche Nach Abschluss des Bohrprojektes werden die Bohreinrichtungen demontiert und der Bohrplatz in seinen ursprünglichen Zustand zurückgebaut. Dazu gehören die Wiederandeckung des Oberbodens und die Ansaat. Die genutzte Zufahrt 1 (zur Waldstraße) wird so hergerichtet, dass die Beanspruchung durch den Bohrstellenbetrieb nicht mehr erkennbar ist. Die Zufahrt von der Thermalbadstraße über das Betriebsgelände der Therme 1 wird als ständige Zufahrt zur Bohrung ausgebaut. Der Bohrkeller wird zum Vorschacht umgebaut.

7

Verantwortlichkeiten

7.1

Angabe der Verantwortlichen Personen Bauherr und Projektleitung: siehe Seite I. Bohrkontraktor: Die zu beauftragende bauausführende Firma muss für den Auftrag dem Bohrprojekt entsprechende angemessene Referenzen und die notwendige technische Ausrüstung nachweislich erbringen. Die Voraussetzungen und Bedingungen werden von der Projektleitung des Auftraggebers dahingehend formuliert. Die verantwortliche Person gem. § 58ff BBergG und der Projektleiter des Bohrkontraktors sowie die Befähigungsnachweise der Mitarbeiter der Bohrfirma für die Bestellung zu Aufsichtspersonen für den Bohrbetrieb gemäß § 58ff BBergG werden der zuständigen Behörde vor Bohrbeginn mitgeteilt.

7.2

Einsatz von Fremdfirmen Die Bohrarbeiten und die Durchführung der geophysikalischen Messungen werden getrennt vergeben. Inwieweit diese Firmen weitere Subunternehmer binden, kann derzeit nicht angegeben werden. Die Verantwortung für die Subunternehmer liegt beim jeweiligen Hauptauftragnehmer. Die Subunternehmer sind in den SGU-Projektplan einzubinden und durch Toolboxmeetings in die Verhältnisse auf der Baustelle einzuweisen. Die Subunternehmer wiederum weisen die Mitarbeiter der Bohrfirma in die Abläufe und Gefahren ihrer Arbeiten ein.

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Anlage 1 Lagepläne

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Anlage 1.1 Übersichtskarte, Maßstab 1 : 25.000

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32

Untersuchungsgebiet

Thermalbad Füssing GmbH, Ersatzbohrung Bad Füssing Therme 1 a

Anlage: 1.1

Projekt-Nr.: 12197 Tag

Maßstab 1 : 25.000

Übersichtslageplan

Piewak & Partner GmbH km

N

Name

11.03.2013 al gez. gepr. geänd.

Bayreuth, den 11.03.2013

Ingenieurbüro für Hydrogeologie und Umweltschutz 0.50

1

Top. Karte 1:25000 Bayern 2012, Maßstab 1:25000 © Copyright: siehe Hinweis auf dem verwendeten Datenträger Seite 1 von 1

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Anlage 1.2 Thermalbohrungen und Verbundleitung in Bad Füssing, Maßstab 1 : 5.000

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Bohrplatz Füssing Th 1a

Therme I

Therme II

Therme III

N Thermalbad Füssing GmbH, Ersatzbohrung Bad Füssing Therme 1 a

Anlage: 1.2

Projekt-Nr.: 12197 Tag

Maßstab

Detaillageplan Thermalbohrungen und Verbundleitung

1 : 5.000

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11.03.2013 al gez. gepr. geänd.

Bayreuth, den 11.03.2013

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Anlage 2 Bohrprofil und Ausbau

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Anlage 2.1 Vorprofil der Bohrung, Ausbauvariante 1

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Bohrprofil 0.00m 10.00m

Verrohrung 0.00m 15.00m

Quartär

OK Gelände Bohr-Ø 24" (610mm) Zementation Standrohr Ø 508 x 8mm

Bohr-Ø 17 1/2" (445mm)

Zementation

Ankerrohr API 13 3/8" (340mm) 250.00m

Tertiär

Bohr-Ø 12 1/4" (311mm)

561.00m

Zementation

Oberkreide

Technische Rohrtour API 9 5/8" (245mm)

850.00m

900.00m 915.00m Bohr-Ø 8 1/2" (216mm)

Malm Optional: Schlitzliner API Ø 7" (178mm)

1087.00m 1095.00m

Y Y

Y Y

Y

1145.00m Y

Dogger

Y Y

Y

Y Y

Granit 1145.00m

Y

.....................................

Endtiefe

(Unterschrift)

Datum :

11.11.2011

Gezeichnet.:

MR

Anlage :

Maßstab :

1: 20 / 3350

2.1 Piewak & Partner GmbH

Füssing TH 1a

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Ausbauvariante 1 Projektzeichnung DC

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Anlage 2.2 Vorprofil der Bohrung, Ausbauvariante 2

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Bohrprofil 0.00m 10.00m

Verrohrung +15.00m +0.00m 15.00m

Quartär

OK Gelände Bohr-Ø 24" (610mm) Zementation Standrohr Ø 508 x 8mm Bohr-Ø 17 1/2" (445mm) GFK Schutzrohr 9 5/8" (245mm) GFK Steigleitung

150.00m

U-Pumpe TKP (25 - 40l/s) 8" (203mm)

180.00m

Zementation

200.00m

Liner Hanger Packer 9 5/8 x 13 3/8" (245 x 340mm) Ankerrohr API 13 3/8" (340mm)

250.00m

Tertiär

Bohr-Ø 12 1/4" (311mm)

Zementation

561.00m

Liner Rohrtour API 9 5/8" (245mm)

GFK Schutzrohr 6 5/8" (168mm) Oberkreide

850.00m

ICP mit Tie Back Stem 9 5/8 x 4 1/2" (245 x 114mm) Edelstahl Vollrohr 4 1/2" ( 114mm)

900.00m 915.00m

Bohr-Ø 8 1/2" (216mm)

Malm

1087.00m 1095.00m

Y Y

Y Y

Y

1145.00m Y

Y

Edelstahl Wickeldraht-Filterrohr 4 1/2" (114 mm)

Dogger

Y Y

Gravel Pack

Y Y

Granit 1145.00m

Y

.....................................

Endtiefe

(Unterschrift)

Datum :

27.02.2013

Gezeichnet.:

MR

Anlage :

Maßstab :

1: 20 / 3425

2.2 Piewak & Partner GmbH

Füssing TH 1a

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Ausbauvariante 2 DC

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Anlage 3 Katasterplan mit genutzten Grundstücken und Zufahrten Maßstab 1 : 1.000

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37

Anlage 3:

Karte der geplanten Zufahrt(en) und der weiteren im Zuge der Bohrung genutzten Grundstücke

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Anlage 4 Baustellen-Plan (Muster-Aufstellungsplan B4)

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Zufahrt

Stellfläche PKW, 18m x 9m N

FELD

BAD

Tiefgarage

TOR

Weg

Hauptbetriebsplan Bohrung Bad Füssing Therme 1a

Anlage: 4.1

Projekt-Nr.: 12197 Tag Maßstab

Bohrplatz ohne Einrichtung

1:200

Projekt Bad Füssing Piewak & Partner GmbH

Name

gez. 27.08.2013 ML gepr. geänd.

Bayreuth, den 27.08.2013

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..................................... (Unterschrift)

Zufahrt

Stellfläche PKW, 18m x 9m

Spülungsüberw achung

N

W asserreserve 30 m³

SOZIAL 6 x 2,5

F

Frischwasser 1000l

Materiallager 10 x 5m

WC

F Sozialcontainer 6 x 2,5

Büro E+M

36 m³

HÄLTER

PÜLBE -ZONE S

r mit ehälte Spülb er d Desan 3

Weg

R OH R E-und ÄNG GEST

BOHRKELLER

UNG

F

ZON

EX-

7 Abstützträger HE B 300

Tiefgarage

SCHLIESSANLAGE 3 x 2,5

HR E BO

TOR

6.0 x 2.5 HYDRAULIK-ANTRIEB

Werkzeug 3 x 2,5 UH4

F

Werkzeug 3 x 2,5 UH4

3,0 x 1,9

2 x 4m HA 8 Hydr.-Aggregat

F

6 x 2,5m

6 x 2,5 mit 3000l-Tank DIESELCONTAINER

2 x 4m HA 10 Hydr.-Aggregat

GENERATOR RESERVE

Gebäude

F

SPÜLPUMPE/Kompressor

E

F INLAU

LAGER

ER EHÄLT SPÜLB

N GELA GESTÄ 6 6 x

GER

35m

ELKREIS PUMPE

6 x 2,5 MAGAZIN

r = 13,4 m

IZENTR FUGE al option

is Schlagkre inBohrkle r behälte

inBohrkle r e behält

r rbehälte Anrüh m³ 10

EX

SP-Reserve

FELD

Sicherheitszaun

Hauptbetriebsplan Bohrung Bad Füssing Therme 1a

Anlage: 4.2

Projekt-Nr.: 12197

BAD

Tag Maßstab 1:200

Baustelleneinrichtungsplan Brandschutzplan

Piewak & Partner GmbH

Name

gez. 27.08.2013 ML gepr. geänd.

Bayreuth, den 27.08.2013

Ingenieurbüro für Hydrogeologie und Umweltschutz Jean-Paul-Straße 30 - 95444 Bayreuth Tel.: 0921-5070360 Fax: 0921-50703610

..................................... (Unterschrift)

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Anlage 5 Plan des Bohrkellers

P:\00Projekte\12197\4Gutachten\Endfassungen Text\Hauptbetriebsplan_ Füssing_Neufassung 2016 .doc

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1:100

Anlage 5: Plan des Bohrkellers, beispielhaft

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Anlage 6 Rechtliche Verhältnisse

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Anlage 6.1 Liste der Eigentümer / Pächter der genutzten Grundstücke

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Projekt:

Hauptbetriebsplan für die Bohrung Füssing Thermal 1a

Anlage:

6.1

Rechtliche Verhältnisse Liste der Eigentümer / Pächter der genutzten Grundstücke

Gemarkung Safferstetten Flst. Nr. 1679 (Ansatzpunkt der Bohrung - Wesentliche Teile des Bohrplatzes) Eigentümer:

Helga Herndl, geb. Ortner, Dr.-Koch-Str. 2, 94072 Bad Füssing Franz-Xaver Ortner, Pockinger Str. 1, 94072 Bad Füssing

Pächter:

Therme Eins, Bad Füssing GF Josefine Kohlmeier Kurallee 1, 94072 Bad Füssing

Flst. Nr. 1625 (Wegeparzelle, Zufahrt 2 - Nebenzufahrt) Eigentümer: Gemeinde Bad Füssing Rathausstraße 6 – 8, 94072 Bad Füssing

Flst. Nr. 1683 (Teile des Bohrplatzes und Zufahrt 1 - Hauptzufahrt) Eigentümer: Franz-Xaver Ortner, Pockinger Str. 1, 94072 Bad Füssing

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Anlage 6.2 Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer (wird nachgereicht)

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Anlage 7 Bohranlage

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Anlage 7.1 Datenblatt Bohrgerät B4

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Anlage 7.2

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Anlage 7.2 Maßblatt Bohrgerät B4

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Anlage 7.3 Technische Daten Kühltürme

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Produktdatenblatt Kühlturm Typ ANGER 410

Leistungsdaten Kühlleistung Wasservolumenstrom Wassereintrittstemperatur Wasseraustrittstemperatur Feuchtkugeltemperatur Verdunstungswassermenge

6977,0 133,3 80,0 35,0 21,0 10,4

kW m³/h °C °C °C m³/h

1,0 17,2 310,0 1,0 22,0 1460,0 41,5

Stück kW min-1 Stück kW min-1 A

Technische Daten Ventilatoren - Anzahl Leisstungsbedarf Drehzahl Antriebsmotoren - Anzahl Nennleistung Nenndrehzahl Nennstrom Schutzart Betriebsspannung Toleranz

IP 55 400 V, 50 Hz +/- 5%

Schallangaben Schalldruckpegel 64,0 dB(A) (ohne Schalldämpfer im Freifeld in 15 m Entfernung)

Abmessungen und Gewichte Länge Breite Höhe Leergewicht Betriebsgewicht

6000,0 1900,0 2580,0 1630,0 3830,0

mm mm mm kg kg

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Anlage 8 Sicherheits-Datenblätter Zement

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Anlage 8.1 Dyckerhoff

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Anlage 8.2 Heidelberger

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Anlage 9 Sicherheits-Datenblätter Bohrspülung

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Anlage 9.1 Bentonit

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Anlage 9.2 Wolff cellulosics

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Anlage 10 Kontaktdaten

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Kontaktdaten Kommunalverwaltung Kurallee 1 94072 Bad Füssing Tel. 08531-975-450 E-Mail [email protected]

Gemeinde Bad Füssing

Bauamt M. Jurk Tel. 08531/975-463 E-Mail [email protected] Wasserwerk G. Kaiser Tel. 08531/975-468 E-Mail [email protected]

Thermen Bad Füssing, Therme 1

Inhaber:

Thermalbad Füssing GmbH Kurallee 1 94072 Bad Füssing Dr. Alfons Haßfurter Tel. 08531-980405 E-Mail [email protected]

Betreiber:

Gemeinde Bad Füssing Kurallee 1 94072 Bad Füssing Frau Josefine Kohlmeier Tel. 08531/9446-106 E-Mail [email protected]

Europa Therme Bad Füssing (Therme 2)

Europa Therme Bad Füssing, Zweckverband Kuralle 23 94072 Bad Füssing Werkleiter A. Stapfer Tel. 08531/9447-0 E-Mail [email protected]

Johannesbad Bad Füssing (Therme 3)

Johannesbad Holding AG & Co KG Johannesstr. 2 Vorst. Vors. Helmut Karg Tel. 08531/232102 E-Mail [email protected]

P:\00Projekte\12197\5Anlagen\Anlagen HB-Plan\Anlage 10 Kontaktdaten.doc

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Thermen Bad Griesbach (3 Thermalbrunnen)

Wohlfühl-Therme Bad Griesbach Thermalbadstr. 4 94086 Bad Griesbach-Therme Werkleiter Dieter Lustig Tel. 08532/96150 E-Mail [email protected]

Bad Birnbach (2 Thermalbrunnen)

Kurverwaltung Neuer Marktplatz 1 84364 Bad Birnbach Bgm. Josef Hasenberger Tel. 08536/9630-40 E-Mail [email protected]

Wasserversorger Zweckverband Wasserversorgung Ruhstorfer Gruppe (Tiefbrunnen Osterholzen)

Ruhstorfer Gruppe Gewerbering 8 94060 Pocking Werkleiter Armin Bauer Tel. 08531/3177-0 E-Mail [email protected]

Fischereirechte Fischereiverein Würding e. V.

P:\00Projekte\12197\5Anlagen\Anlagen HB-Plan\Anlage 10 Kontaktdaten.doc

Rennstattweg 6 94072 Bad Füssing 1. Vors. A. Gramüller Tel. 08531/978558

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