GUT BERATEN. Familienversicherung

GUT BERATEN Familienversicherung Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Familien müssen sich gerade in der heutigen Zeit vielfältige...
Author: Emma Becke
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GUT BERATEN

Familienversicherung

Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Familien müssen sich gerade in der heutigen Zeit vielfältigen Herausforderungen stellen. Die BKK VDN hat es sich zur Aufgabe gemacht, sie gerade auf dem wichtigen Gebiet der Gesundheit bestmöglich zu unterstützen. Schutz und Sicherheit für die ganze Familie sind deshalb ein besonderes Anliegen. Die BKK VDN ist ein starker und stets verlässlicher Partner im Bereich der Gesundheitsvorsorge sowie bei der Versorgung im Krankheitsfall. „Vertrauen Durch Nähe“ ist für uns nicht nur ein passender Slogan, sondern eine für Sie erlebbare Grundlage unseres Engagements. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kostet dieser Versicherungsschutz für die ganze Familie keinen Cent extra, sondern ist im Beitrag des Mitglieds enthalten. Weitere ausführliche Informationen zu diesem Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie lesen Sie auf den folgenden Seiten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Sie können uns anrufen oder auch per E-Mail kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihre BKK VDN

BKK VDN Stand 11/2016 Im Test: 85 gesetzliche Krankenkassen

Testnote

1,5

Sehr Gut

Für Schwangere & junge Eltern

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Beitragsfrei familienversichert sind Personen, auf die eine der folgenden Beschreibungen zutrifft: Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner nach dem Le benspartnerschaftsgesetz (LPartG) Kinder (auch Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder, Adoptivkin der) Außerdem müssen sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Bei Stiefkindern und Enkeln ist erforderlich, dass sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden (ausgenommen sind Kinder von familienversicherten Kindern), bei Pflegekindern und Adoptionspflegekindern eine dauerhafte häusliche Gemeinschaft.

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Kinder Für Kinder gelten bestimmte Altersgrenzen und Sonderfallregelungen: Grundsätzlich sind alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mitversichert Sind die Kinder nicht erwerbstätig, ist eine Verlängerung bis zum 23. Lebensjahr möglich. Befinden sich Kinder noch in der Schul- oder Berufsausbil dung oder leisten sie ein freiwilliges soziales bzw. ökologi sches Jahr, liegt die Altersgrenze beim 25. Lebensjahr. Darüber hinaus verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum, um den die Schul- oder Berufsausbildung wegen einer gesetzlichen Dienstpflicht (bzw. des Freiwilligendienstes) unterbrochen oder verzögert wurde. Für Kinder, die nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können, gibt es keine Altersgrenze. Hierbei handelt es sich um Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, wobei die Behinderung bereits zu einem Zeit punkt während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten sein muss.

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Geringer Aufwand - schnelle und verlässliche Leistung Bei der BKK VDN erwartet Sie kein Berg von Anträgen oder Formularen, durch die Sie sich erst durcharbeiten müssen. Auf einem übersichtlichen Fragebogen tragen Sie die Daten Ihrer Angehörigen ein – das ist alles! Bei relevanten Änderungen zum Beispiel bzgl. der Ausbildung eines Kindes, Ehescheidung, Einkommen der Angehörigen usw., lassen Sie uns bitte kurzfristig eine entsprechende Information zukommen. Für Kinder ab dem 23. Lebensjahr benötigen wir Nachweise, wie z. B. eine Schul- oder lmmatrikulationsbescheinigung.

BKK VDN - die Krankenkasse für die ganze Familie Sie und Ihr Ehegatte sind bei verschiedenen Krankenkassen versichert? Dann entscheiden Sie, bei welcher Krankenkasse die Kinder mitversichert werden sollen. Wir empfehlen Ihnen die Familienversicherung bei der BKK VDN, denn dann erhalten Sie das komplette Leistungspaket und den umfassenden persönlichen Service aus einer Hand. Übrigens: Auch der Ehepartner kann sich grundsätzlich bei uns versichern.

Mitglieder w€rben Mitglieder Sie sind bei uns als beitragszahlendes Mitglied versichert und möchten, dass auch Ihre Freunde, Verwandten und Bekannten von unserem guten Service profitieren? Dann werben Sie für uns! Als kleines Dankeschön erhalten Sie für jedes von Ihnen geworbene Neumitglied 25 Euro! Ihre Prämie überweisen wir nach Beginn der Mitgliedschaft des geworbenen Neumitglieds. Mitmachen kann jeder Versicherte ab 16 Jahren. Geworben werden können grundsätzlich alle, die in Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Sachsen wohnen oder arbeiten.

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Bitte beachten: Ausnahmen Eine kostenfreie Familienversicherung besteht u. a. nicht bei einer eigenen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Nimmt der Ehegatte/Lebenspartner oder Ihr Kind eine versicherungspflichtige Beschäftigung (Ar beits- oder Ausbildungsverhältnis) auf. kann die Versiche rung selbstverständlich bei der BKK VDN realisiert wer den. Ein unterbrechungsfreier Versicherungsschutz ist so garantiert. bei Ausübung einer hauptberuflich selbständigen Erwerbs tätigkeit. nach Rechtskraft des Scheidungsurteils für den mitversi cherten Ehegatten. bei Versicherungsfreiheit (z. B. Beamtenverhältnis) oder Be freiung von der Versicherungspflicht. bei eigenen Einkünften des Angehörigen, die regelmäßig monatlich 415 Euro übersteigen. Hierzu zählen u. a. Miet-, Pacht- und Zinseinnahmen; bei Ausübung einer geringfügi gen Beschäftigung darf das Einkommen 450 Euro monatlich nicht überschreiten.

bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern für die Zeit der Mutterschutzfristen (grundsätzlich sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) und der anschließenden Elternzeit, wenn sie vor diesem Zeitraum nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Kinder sind außerdem nicht mitversichert. wenn Ihr Ehegatte bzw. Labanspartner mehr als 4.800,00 Euro (bzw. mehr als 4.350,00 Euro für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat versichert waren) monatlich und mehr als Sie verdient und nicht gesetzlich krankenversichert ist (z. B. privat versi chert) und mit den Kindern verwandt ist (leibliche(r) Mutter/Vater).

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BKK VDN Tipp: Freiwillig versichern! Endet die Familienversicherung zum Beispiel wegen Erreichen der Altersgrenze für Kinder? rechtskräftiger Ehescheidung? Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit? Überschreiten der Einkommensgrenzen? Dann ist im direkten Anschluss die Fortführung der Versicherung bei der BKK VDN als freiwilliges Mitglied möglich. Über die Fortsetzung der Versicherung und die Höhe des Beitrags informieren wir Sie gerne. Die Versicherung schließt sich lückenlos an das Ende der Familienversicherung an, ohne Wartezeit, ohne Leistungsausschluss.

Soziale Pflegeversicherung Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Pflegeversicherung. Mitglieder und Familienversicherte der BKKVDN sind automatisch pflegeversichert.

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