GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG

GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG 1. Zweck der Durchführungspolitik Das Ziel der Valarti...
Author: Curt Frank
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GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG 1.

Zweck der Durchführungspolitik

Das Ziel der Valartis Bank (Austria) AG ist die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen hinsichtlich Finanzinstrumenten. Zum Zwecke der Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung hat die Valartis Bank (Austria) AG Grundsätze der Auftragsausführung bzw. -weiterleitung, festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass bei angenommenen Kundenaufträgen gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis erreicht wird. Die vorliegende Durchführungspolitik beschreibt die getroffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsansprüche der Auftragsausführung durch die Valartis Bank (Austria) AG und dient zur Sicherstellung der Einhaltung anwendbarer Rechtsvorschriften.

2.

Anwendungsbereich der Durchführungspolitik

Die Ausführungsgrundsätze der Valartis Bank (Austria) AG gelten für folgende Kundenkategorien im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007: a. Privatkunden b. Professionelle Kunden Die Valartis Bank (Austria) AG berücksichtigt die Kundenmerkmale, den Kundenauftrag, das Finanzinstrument, den Ausführungsplatz und die Marktsituation, um die bestmögliche Ausführung sicherzustellen. Falls spezifische Kundenanweisungen bezüglich der Ausführungsdetails nicht vorhanden sind (siehe Kapitel 3.), bestimmt die Valartis Bank (Austria) AG die Relevanz aller Kriterien und Faktoren nach eigenem Ermessen, um die beste Ausführung für den Kunden zu erreichen. Die Gewichtung der Ausführungsaspekte ist davon abhängig, ob es sich beim Auftraggeber um einen Privatkunden oder einen professionellen Kunden handelt. Die festgelegten Grundsätze der Auftragsausführung gelten für die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Valartis Bank (Austria) AG zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten erteilt. Ausführung im Sinne der Durchführungspolitik bedeutet, dass die Valartis Bank (Austria) AG auf Grundlage des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem regulierten Markt oder außerhalb eines regulierten Markts ein entsprechendes Ausführungsgeschäft („Kommissionsgeschäft“) tätigt oder unmittelbar mit dem Kunden einen Kaufvertrag über Finanzinstrumente („Festpreisgeschäft“) abschließt. Die Grundsätze dieser Durchführungspolitik finden ebenfalls Anwendung, wenn es zur Ausführung von Wertpapiergeschäften im Rahmen einer etwaigen Portfolioverwaltung kommt. Die Ausführungsgrundsätze finden keine Anwendung für geeignete Gegenparteien im Sinne des § 60 WAG 2007.

3.

Vorrang von Kundenanweisungen

Anweisungen der Kunden geniessen Vorrang gegenüber den in der Durchführungspolitik geregelten Grundsätzen der Auftragsausführung. Bei Erteilung einer Anweisung durch den Kunden ist die Valartis Bank (Austria) AG von den Regelungen der Durchführungspolitik befreit. Die Valartis Bank (Austria) AG weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Kundenanweisung zu einer Abweichung von den Regelungen der Durchführungspolitik führen kann und somit unter Umständen nicht das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird.

3.1. Anweisung bezüglich des Ausführungsplatzes Die Valartis Bank (Austria) AG berücksichtigt die vom Kunden erteilten Anweisungen bezüglich des Ausführungsplatzes.

3.2. Anweisung bezüglich der Handelswährung Die Valartis Bank (Austria) AG berücksichtigt die vom Kunden erteilten Anweisungen betreffend die Handelswährung, sofern der Titel in der vorgegebenen Währung gehandelt werden kann.

3.3. Anweisungen bezüglich der Art des Auftrags (Orderzusätze) Anweisungen können auch auf die Art und Weise der Ausführung bezogen sein, ohne die Vorgabe eines konkreten Ausführungsplatzes durch den Kunden zu beinhalten. Dies betrifft insbesondere Handelszusätze bei Wertpapierorders (beispielsweise Kauf- bzw. Verkaufsorders mit Limit-Zusatz).

4.

Auswahlkriterien

Die Valartis Bank (Austria) AG hat den Ausführungsplatz bzw. Zwischenkommissionär so auszuwählen, dass der dem Kunden berechnete Gesamtpreis unter Berücksichtigung der indirekten und direkten Kosten der Ausführung, insbesondere von Fremdspesen, Gebühren und Kommissionen, bei Käufen minimal bzw. bei Verkäufen maximal ausfällt. Bei der Auftragsausführung für Privatkunden, wird das bestmögliche Ergebnis hinsichtlich des Gesamtentgelts bestimmt. Dieses umfasst den Preis des Finanzinstrumentes und die mit der Ausführung verbundenen Kosten. Weitere Aspekte werden berücksichtigt, sofern sie Einfluss auf das Gesamtentgelt haben. Darüber hinausgehend trifft die Valartis Bank (Austria) AG ihre Auswahlentscheidung nach Maßgabe der folgenden Kriterien, wobei die einzelnen Kriterien unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Auftrages und der betroffenen Finanzinstrumente gewichtet werden: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Preis, Kosten, Geschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungswahrscheinlichkeit, Auftragsumfang, sowie Art des Auftrages.

4.1. Preis Der Preis ist bei jeder Ausführung ein wichtiger Faktor. Es ist daher der Grundsatz der Valartis Bank (Austria) AG, dass zur Sicherstellung fairer Marktkurse, Aufträge nur in großen geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen (MTF) mit akzeptabler Marktliquidität platziert werden.

4.2. Kosten Die Kosten sind bei jeder Ausführung von ebenso großer Bedeutung. Führt die Valartis Bank (Austria) AG Aufträge als Kommissionär aus, setzen sich die Kosten aus folgenden Einzelpositionen zusammen: Gebühren und Provisionen der Valartis Bank (Austria) AG, Spesen Dritter (z.B. Kommissäre), sonstige Gebühren von an der Ausführung beteiligten Dritten (z.B. Steuern, Clearing- und Abwicklungsspesen), sofern diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Bei Festpreisgeschäften sind im vereinbarten Kauf- oder Verkaufspreis alle Spesen sowie Gebühren enthalten oder werden dem Kunden getrennt ausgewiesen.

4.3. Ausführungsgeschwindigkeit Die Valartis Bank (Austria) AG führt Kundenaufträge grundsätzlich nur über Zwischenkommissionäre mit Zugang zu liquiden Märkten aus. Durch die Auswahl liquider Märkte wird die Zeit zwischen Entgegennahme des Kundenauftrages und Ausführung des Kundenauftrages verkürzt.

4.4. Ausführungswahrscheinlichkeit

Die Ausführungswahrscheinlichkeit ist stark vom gehandelten Finanzinstrument abhängig. Durch die Berücksichtigung der Ausführungswahrscheinlichkeit reduziert sich im Regelfall die Zeitspanne bis zur vollständigen Ausführung einer Kundenorder. Durch eine Optimierung der Ausführungswahrscheinlichkeit wird das Risiko von Teilausführungen minimiert, da sich dieses direkt oder indirekt auf den Ausführungspreis niederschlagen kann.

4.5. Abwicklungswahrscheinlichkeit Durch eine gezielte Auswahl an Zwischenkommissionären wird eine hohe Abwicklungswahrscheinlichkeit sichergestellt. Die Ausführung wie auch die Abwicklung werden laufend überwacht.

4.6. Auftragsumfang Die Valartis Bank (Austria) AG bedient sich grundsätzlich liquider Ausführungsplätze, trotzdem kann es aufgrund externer Bedienungen, z.B. schwankendes Preisband, dazu kommen, dass eine Order hinsichtlich ihres Auftragsumfangs gesondert durch Mitarbeiter der Valartis Bank (Austria) AG geprüft und berücksichtigt wird.

4.7. Art des Auftrags Die Art des erteilten Auftrags (z.B. Bestens-, Limit-) kann eine wichtige Rolle in der Ausführung spielen. Ob der vom Kunden gewünschte Auftragszusatz für einen spezifischen Auftrag möglich ist, erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Kundenbetreuer. Werden durch den Kunden keine expliziten Angaben zur Auftragsausführung gemacht, so gilt der erteilte Auftrag als tagesgültige Bestens-Order und der gesamte Auftrag wird so schnell wie möglich zum bestmöglichen Preis ausgeführt.

5.

Gewichtung der Auswahlkriterien

Generell sind die Hauptkriterien für die Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen, Preis und Kosten in Kombination mit ausreichender Liquidität des Ausführungsplatzes (z.B. faire Marktkurse, Ausführungsgeschwindigkeit). Unter Umständen wir die Valartis Bank (Austria) AG auch weitere Kriterien, sofern sie eine mögliche Auswirkung auf die Ausführung eines Kundenauftrags haben können, berücksichtigen.

6.

Annahmezeiten für Aufträge

Kundenaufträge werden an Geschäftstagen bis zum Annahmeschluss um 17:00 Uhr MEZ entgegengenommen und taggleich bearbeitet. Für Kundenaufträge, die nach Annahmeschluss bzw. nach Handelsschluss des jeweiligen Ausführungsplatzes an die Valartis Bank (Austria) AG übermittelt werden, wird eine taggleiche Bearbeitung dieser Kundenaufträge nicht gewährleistet. Tagesgültige Aufträge erlöschen mit Ende des Geschäftstages. Kundenaufträge, die an Geschäftstagen vor Eröffnung des jeweiligen Ausführungsplatzes an die Valartis Bank (Austria) AG übermittelt werden, werden erfasst, die Ausführung dieser Kundenaufträge erfolgt nach Eröffnung des jeweiligen Ausführungsplatzes.

7.

Abweichende Ausführungen

Die Valartis Bank (Austria) AG kann grundsätzlich von den Bestimmungen der Durchführungspolitik abweichen, wenn dies im Interesse des Kunden ist. Eine abweichende Ausführungsart kann beispielsweise aufgrund vorherrschender Marktbedingungen, mangelnder Liquidität oder eines Ausfalls eines Handelsplatzes gewählt werden.

8.

Zusammenlegung von Aufträgen

Die Valartis Bank (Austria) AG behält sich vor, einzelne Kundenaufträge mit Aufträgen anderer Kunden zusammenzulegen. Eine Zusammenlegung erfolgt allenfalls nur dann, wenn eine Zusammenlegung für einen Kunden nicht potentiell nachteilig ist. Mit dem Ziel der Minimierung der Ausführungskosten können beispielsweise Aufträge zum Erwerb bzw. Verkauf von in- oder ausländischen Investmentfondsanteilen vorgenommen werden. Eine Zusammenlegung von Kundenaufträgen kann auch im Zusammenhang mit einem etwaigen Vermögensverwaltungsvertrag, im Rahmen einer Investmententscheidung, erfolgen.

9.

Ausführung von Kundenaufträgen

Die Valartis Bank (Austria) AG wird Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten entweder als Kommissionärin (für Rechnung des Kunden, im eigenen Namen) oder im Namen des Kunden ausführen oder mit dem Kunden Festpreisgeschäfte tätigen.

Grundsätze der Ausführung von Aufträgen (Durchführungspolitik) der Valartis Bank (Austria) AG, Dezember 2013

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9.1. Ausführung des Festpreisgeschäftes Vereinbart die Valartis Bank (Austria) AG und ein Kunde für ein einzelnes Geschäft einen festen Preis (Festpreisgeschäft), gelten die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze nicht. Bei einem Festpreisgeschäft kommt ein Kaufvertrag zwischen der Valartis Bank (Austria) AG und dem Kunden zustande; dementsprechend übernimmt die Valartis Bank (Austria) AG vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Valartis Bank (Austria) AG berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis und stellt sicher, dass dieser der Marktlage entspricht. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, für Kaufoder Verkaufsaufträge auch andere Ausführungsplätze zu wählen. Diese Einschränkung gilt entsprechend, wenn die Valartis Bank (Austria) AG im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Finanzinstrumente zur Zeichnung anbietet oder wenn Verträge über Finanzinstrumente (z.B. Optionsgeschäfte), die nicht an der Börse handelbar sind, von der Bank mit Kunden oder von Kunden untereinander abgeschlossen werden.

9.2. Ausführung des Kommissionsauftrages a) Ausführungsgeschäft/Beauftragung eines Zwischenkommissionärs Die Valartis Bank (Austria) AG führt Aufträge ihrer Kunden zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im Inund Ausland grundsätzlich als Kommissionärin aus. Hierzu beauftragt die Valartis Bank (Austria) AG einen weiteren Zwischenkommissionär, ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) für die Rechnung des Kunden abzuschließen.

b) Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/Auslagen Die Valartis Bank (Austria) AG rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Die Valartis Bank (Austria) AG ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Mit der Abrechnung erhält der Kunde eine Aufstellung über den Ausführungspreis und den sonstigen mit der Ausführung in Zusammenhang stehenden Kosten. Für Kunden wird auf der Grundlage der Summe von Preis und Kosten für das Finanzinstrument der jeweils günstigste Ausführungsort ausgewählt.

10.

Weiterleitung von Kundenaufträgen

Die Valartis Bank (Austria) AG verfügt über keine direkten Börseanschlüsse und bedient sich zur Ausführung von Kundenaufträgen externer Zwischenkommissionäre. Folgende Ausführungsplätze bzw. Zwischenkommissionäre werden grundsätzlich in den jeweiligen Anlageklassen verwendet:

Ausführungsplätze Finanzinstrument Region/Notierung

Ausführungsplatz

Auftragsweiterleitung

Österreich

Wien

Zwischenkommissionär

andere Märkte

Heimatbörse

Zwischenkommissionär

Inland

außerbörslich

Zwischenkommissionär

Ausland

außerbörslich

Zwischenkommissionär

Inland

Valartis Fondsprodukt

Valartis Asset Management KAG

Inland

außerbörslich Fondsgesellschaft Zwischenkommissionär

Ausland

außerbörslich Fondsgesellschaft Zwischenkommissionär

börsenotiert

Heimatbörse

Zwischenkommissionär

nicht börsenotiert

Emittent

Direkt

Emittent

Direkt

Aktien/ETF

Verzinsliche Wertpapiere / Anleihen

Fonds

Derivate

Andere Finanzderivate nicht börsenotiert

Sonstige Wertpapiere (z.B. Genussscheine, Bezugsrechte) nicht börsenotiert

Emittent

Direkt

Die von der Valartis Bank (Austria) AG verwendeten Zwischenkommissionäre werden zur Ausführung von Kundenorders zum Kauf bzw. Verkauf von Finanzinstrumenten eingesetzt. Die Valartis Bank (Austria) AG überprüft ihre Zwischenkommissionäre regelmäßig. Geprüft wird insbesondere, ob alle Vorraussetzungen zur Einhaltung der Durchführungspolitik der Valartis Bank (Austria) AG weiterhin bestehen. Auf Anfrage werden die Zwischenkommissionäre, die zur Ausführung von Kundenaufträgen verwendet werden, offengelegt. Bei Aufträgen betreffend Anleihen, Anlagefonds, Hedgefonds oder anderen Instrumenten, die nicht börsennotiert sind, holt die Valartis Bank (Austria) AG die Zustimmung des Kunden ein, solche Aufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder multilateralen Handelssystems auszuführen. Die Einholung der Zustimmung erfolgt im Rahmen der Kontoeröffnung. Wird die Zustimmung vom Kunden verweigert, ist die Valartis Bank (Austria) AG nicht in der Lage, die betroffenen Kundenaufträge zum Kauf bzw. Verkauf in Finanzinstrumenten auszuführen.

11.

Vereinbarte Anwendung der Durchführungspolitik

Die Valartis Bank (Austria) AG vereinbart die Anwendung dieser Durchführungspolitik mit jedem Kunden. Stimmt ein Kunde der Durchführungspolitik gesamt oder in Teilen nicht zu, oder widerruft der Kunde die Zustimmung, so kann die Valartis Bank (Austria) AG Kundenaufträge zum Kauf bzw. Verkauf in Finanzinstrumenten nicht, oder im Einzelfall nur nach eigenem Ermessen, annehmen.

12.

Überprüfung der Durchführungspolitik

Die Durchführungspolitik bzw. deren Einhaltung wird laufend durch Valartis Bank (Austria) AG überwacht. Ergibt sich aus der laufenden Überwachung ein Änderungsbedarf, so wird die Durchführungspolitik angepasst. Zumindest jährlich findet eine Gesamtprüfung der Durchführungspolitik statt. Ergibt sich aus dieser Überprüfung ein Änderungsbedarf, so werden diese Änderungen vorgenommen. Anpassungen der Durchführungspolitik werden dem Kunden in geeigneter Form zu Kenntnis gebracht und zur Verfügung gestellt.

13.

Kontaktmöglichkeiten

Die Valartis Bank (Austria) AG ist stets um die Anliegen ihrer Kunden bemüht. Sollten sich Fragen zu diesen Durchführungsgrundsätzen oder anderen kundenbezogenen Themen ergeben, stehen Spezialisten zur Bearbeitung von Kundenanliegen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Postalisch:

Email:

Valartis Bank (Austria) AG Abteilung Compliance Rathausstraße 20 1010 Wien Österreich [email protected]

Grundsätze der Ausführung von Aufträgen (Durchführungspolitik) der Valartis Bank (Austria) AG, Dezember 2013

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