Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung VO 2.0, SS07. DDr. Lorenz VOCK

185.271 Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung VO 2.0, SS07 DDr. Lorenz VOCK http://www.logic.at/lvas/185271 Teil 1 Grundlagen und P...
Author: Eduard Scholz
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Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung VO 2.0, SS07

DDr. Lorenz VOCK

http://www.logic.at/lvas/185271

Teil 1

Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Inhalt 1. Begriffsbestimmung und Stoffabgrenzung 2. Einige Zahlen und Fakten 3. Rechtliche Grundlagen – –

Verfassungsrechtliche Grundlagen Struktur der Gesetzgebung und Vollziehung

4. Gesetzgebung und Vollziehung im Gesundheitswesen

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I. Was ist Krankheit, was Gesundheit • Inhalt des Begriffs „Krankheit" oder „Gesundheit“ von sozialen und kulturellen Zusammenhängen bestimmt • Welcher Zusammenhang für Medizininformatik?

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Semantisch • „ich bin „krank“ kann verschiedenes heißen – bloß verkühlt, – chronische somatische Krankheit – psychische Erkrankung – altersbedingte „Erkrankungen“ i.e. Degenerationserscheinungen – Oder was ganz anderes „Du bist ja krank!“

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Kulturell • Der Kranke hat eine soziale Rolle, – muss sich angemessen verhalten, zumeist versuchen wieder gesund zu werden

• Dafür soziale Zuwendung, – während der Krankheit besonders behandelt, sowie von seinen Verpflichtungen zumeist entbunden

• in verschiedenen Epochen, Kulturkreisen und Religionen durchaus unterschiedlich (Mittelalter, Indien, China..). – z.B. Leprakranke Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Schulmedizin • westliche Schulmedizin entwickelte sich auf den Grundlagen der griechischen und römischen Heilkunde und Philosophie. – Hippokrates von Kos (460-370 v.Chr.), Galen (2. Jhdt. n. Chr., römischer Arzt), Paracelsus (16. Jhdt.), Virchow (19. Jhdt. Zellularpathologie). – Heute: Evidence based medicine -> Effektivität und Effizienz in randomisierten klinischen Studien bewiesen – NATURWISSENSCHAFTLICHE METHODEN Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Andere Kulturkreise • weniger kausale Erkenntnisse mehr ganzheitliche oder religiöse Ansätze. – Historisch: Schädelöffnungen in frühen Hochkulturen (Maya, Ägypten) – Chinesische, Tibetische Medizin, Ayurveda

• oft keine wissenschaftlichen Nachweise iS einer evidenced based medicine •  oft keine Bezahlung durch die Kasse Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Komplementärmedizin • Der Begriff Komplementärmedizin wird in Medizinerkreisen bevorzugt (ergänzende Behandlungen), während der Begriff „Alternativmedizin“ nicht gebraucht werden sollte. (Es handelt sich zumeist nicht um Medizin “zumindest iS anerkannter Heilmethoden“) Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Definition der WHO - World Health Organization • WHO-Definition von Gesundheit (1946): Gesundheit ist ein Zustand vollständigen, physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechlichkeit. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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WHO da capo • Der Genuss des höchsten erreichbaren Niveaus von Gesundheit ist eines der fundamentalen Rechte eines jeden Menschen, ohne Unterscheidung von Rasse, Religion, politischer Überzeugung, ökonomischer und sozialer Stellung.

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Was hat die Definition der WHO konkret zu bedeuten • Nette Programmatik • Zwei konkrete Punkte sind wichtiger in unserer Betrachtung – Ökonomische Fragen und deren – Lösung im Recht eines Landes

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Ökonomische Zusammenhänge • Abseits von politischen Willenserklärungen, humanistischen Überlegungen (z.B. WHO), stehen den Staaten bzw. einzelnen Personen nur begrenzte Mittel und Ressourcen zur Förderung und Erhaltung Ihrer Gesundheit zur Verfügung. • Auch das hat Einfluss auf unser Verständnis von Krankheit bzw. Gesundheit. – das beeinflusst z.B. was als Krankheit gilt, – oder welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit man Leistungen der Krankenversicherung erhält Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Finanzierung in Österreich • In Österreich: – Steuereinnahmen und/oder – Sozialversicherungsbeiträge – Eigene Leistungen, Private Versicherungen, Vorsorge

• Der Staat muss dafür sorgen, dass – Bei der Beitragserhebung – Bei der Verteilung der Mittel – Die soziale Kohäsion und das Zusammenleben im Staat gewahrt bleibt. – Es sollen soziale Spannungen hintangehalten werden. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Die Realität • immer ein Kompromiss • Ausgleich der ökonomischen Interessen und der Interessen der Kranken • Im Parlament – spiegelt die Machtverhältnisse der verschiedenen darin repräsentierten Gruppen wieder – die gefundenen Kompromisse oder auch einfach Mehrheitsentscheidungen entsprechen nicht immer dem was sie selbst oder andere als angemessen empfinden

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Health Economics • Verteilungsfrage zwischen Bedürfnis und Kostentragung  eigene Wissenschaft – Health Economics • besonderer Zweig der Ökonomie, beschäftigt sich mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen. – Volkswirtschaftliche Kosten (nicht vom Erkrankten getragen) – Erträge (Ärzte etc, der Erkrankte = die wiedererlangte Gesundheit) – Externe Erträge (wiedererlangte Arbeitsfähigkeit des Erkrankten, dessen Steuern, Beiträge zur SV, Ausschaltung einer Infektionsquelle für Dritte. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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Rechtlicher Zusammenhang • Ein besonderer Aspekt des Begriffs der Krankheit in unserer Gesellschaft sind Rechte und Pflichten eines Kranken in – Gesetzen und – Verträgen

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a) Recht und Arbeitskraft • häufig Zusammenhang mit der „Arbeitskraft“ d.h. auch mit der ÖKONOMIE – Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung = Anspruch auf kostenlose (?) Heilbehandlung. – Arbeitsfähigkeit = „Gesundheit“ darf nicht vorsätzlich geschmälert werden – Sozialversicherungsbeiträge (die vom Lohn, Gehalt, Verdienst…abgezogen werden)

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b) Recht und gefährliche Krankheiten • Ein anderer Aspekt der Krankheit sind besondere Krankheiten für welche wegen deren Gefährlichkeit für Dritte besondere Eingriffe in die Persönliche Freiheit der Kranken rechtlich zwingend vorgesehen sind.

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Beispiele • Es sind dies etwa die Quarantäne (SARS) ("40 Tage", Absonderung von krankheitsverdächtigen Personen). • andere Erkrankungen -> Meldepflichten an die Gesundheitsbehörden – z.B. AIDS, bestimmte Geschlechtskrankheiten oder TBC – z.T. auch unangenehme Behandlungspflicht!

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ZU WAS BRAUCH` I` DES? Oder Wie spielt Recht und Ökonomie in die medizinische Informatik

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Recht, Informatik und Medizin (1) • Verwaltung von Gesundheitsdaten (e-card!)

• Expertensysteme, Datenbanken, • Diagnosegeräte wie MRT, CT • Gesundheitsverwaltung

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Recht, Informatik und Medizin (2) • Medizin ist ein hochsensibler persönlicher Bereich – Schutzgesetze für Patienten, z.B. Verschwiegenheitspflicht des Arztes

• Daten in elektronischer Form leicht und schnell zu missbrauchen – Datenschutz

• komplizierte Gesetze und Verwaltung –  Legalitätsprinzip (dazu unten)

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The END • Eine rudimentäre Kenntnis der – Gesundheitsverwaltung und der – gesetzlichen Grundlagen

in Österreich ist daher unerlässlich.

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Zusammenfassung • Gesundheit und Krankheit hat verschiedene Bedeutungen • Hier beschäftigen wir uns vor allem mit dem rechtlichen Aspekt von Gesundheit und Krankheit, d.h. gesetzlich definierten Entscheidungsabläufen und Strukturen • Das Recht entsteht nicht irgendwie, sondern als Resultat der Machtverhältnisse im Parlament – es soll soziale und ökonomische Konflikte regeln – sie dürfen und sollen es hinterfragen Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung SS07, Teil 1

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