Grundlagen des Arbeitnehmer-Steuerrechts Modul IV

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Author: Harald Grosse
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Grundlagen des Arbeitnehmer-Steuerrechts Modul IV 2017

Teil 1

Kinder Seite ▪ 1

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Förderungen für Kinder Überblick

Familien werden vielfältig gefördert, dabei kommt dem Kindergeld bzw. den Freibeträgen für Kinder gem. § 32 Abs. 6 EStG eine zentrale Funktion zu. » Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, § 32 Abs.6 EStG » der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 
 gem. § 24 b EStG ab 2004 » die Höhe der zumutbaren Belastung bei den 
 agB allgemeiner Art » der Ausbildungsfreibetrag gem. § 33 a Abs.2 EStG.

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Förderungen für Kinder Überblick

» der Behinderten-Pauschbetrag § 33 b EStG » die Kinderbetreuungskosten gem. §10 Abr. 1 Nr. 5 EStG » das Schulgeld § 10 Abs.1 Nr. 9 EStG » Kinderzulage für die Altersvorsorge gem. § 85 EStG » Minderung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags.

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Überblick über den Familienleistungsausgleich Leistungsausgleich

Das Kindergeld wird immer nur an eine Person ausbezahlt. Bei nicht verheirateten/ geschiedenen Eltern kann das halbe Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet werden. Der Kinderfreibetrag beträgt 2.358 Euro. Bei Zusammenveranlagung der Eltern verdoppelt er sich auf 4.716 Euro.


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Überblick über den Familienleistungsausgleich Leistungsausgleich

Während des Jahres wird Kindergeld ausbezahlt, im Steuerbescheid wird im Rahmen der Günstigerprüfung die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag/ Betreuungsfreibetrag dem Kindergeld gegenübergestellt. Die Freibeträge für Kinder auf der Lohnsteuerkarte verringern während des Jahres die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Die Voraussetzungen für das Kindergeld und den Kinderfreibetrag sind die Gleichen. Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gibt es nur für die Monate in den die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Überblick über den Familienleistungsausgleich Leistungsausgleich

Es muss ein Kindschaftsverhältnis vorliegen. Kinder bis zu 18 Jahren müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Kinder über 18 Jahren werden bis zum 21. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie arbeitslos sind, » bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt, wenn sie für einen Beruf ausgebildet etc. werden, » ohne zeitliche Begrenzung berücksichtigt, wenn sie behindert sind » Zivildienstzeiten/Zeiten des Grundwehrdiensts verlängern den Berücksichtigungszeitraum.

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Überblick über den Familienleistungsausgleich Leistungsausgleich

Volljährige Kinder wurden bis einschließlich 2011 nur berücksichtigt, wenn ihre eigenen Einkünfte und Bezüge 8.004 Euro nicht überstiegen.
 
 Ab 2012 entfällt die Einkommensgrenze für die Erstausbildung. Eltern dürfen Kinderbetreuungskosten geltend machen. Für ein volljähriges Kind, das auswärts wohnt, gibt es einen Ausbildungsfreibetrag.

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Voraussetzungen für das Kindergeld Kindschaftsverhältnis §32 Abs.1 EStG

Als Kinder werden berücksichtigt (§ 32 Abs.1 EStG): » Kinder, die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind » Pflegekinder » im Haushalt aufgenommene Stiefkinder oder Enkelkinder.

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Kindschaftsverhältnis

| Hinweis Steht einem Elternteil nur ein halber Kinderfreibetrag zu, kann auch dieser übertragen werden. Die andere Hälfte kann zum Beispiel beim Vater bleiben. Ist der Vater verstorben, amtlich nicht feststellbar oder lebt er im Ausland, so erhält die Mutter den vollen Kinderfreibetrag, der auch voll übertragbar ist. Leistet der Vater keinen Unterhalt, kann die Mutter beantragen, dass der halbe Kinderfreibetrag des Vaters zunächst auf Sie und dann auf die Großeltern übertragen wird.

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Kindschaftsverhältnis Übertragung Großeltern

Die Übertragung von Kinderfreibeträgen auf Großeltern lohnt sich in folgenden Fällen: Die Eltern verfügen über ein sehr geringes Einkommen. Die Großeltern haben ein sehr hohes Einkommen. Durch die Übertragung entsteht ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der alleinstehenden Großmutter, der sonst bei der verheirateten Mutter nicht bestehen würde.

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Kindschaftsverhältnis

9 Beispiel Der 60jährige Herr Schlau ist Witwer. Er hat ein zu versteuerndes Einkommen mit einem Steuersatz von 30%. In einer zweiten Wohnung in seinem Haus wohnt die 24-jährige Tochter Anita mit ihrem unehelichen Kind Stefan, dem ein Behinderten-Pauschbetrag von 1.230 Euro zusteht. Der Vater des Kindes lebt im Ausland, deshalb bekommt Anita die vollen Freibeträge für Stefan. Anita studiert noch, sie hat kein eigenes Einkommen.

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Kindschaftsverhältnis

9 Beispiel Fortsetzung Sämtliche Steuervergünstigungen für den Sohn wirken sich deshalb nicht aus. Sie bestimmt bei der Familienkasse den Großvater des Kindes zum Kindergeldberechtigten. Außerdem macht Herr Schlau die Übertragung des Kinderfreibetrages für sein Enkelkind von seiner Tochter auf sich geltend. Er kann nun auch den Behinderten-Pauschbetrag des Enkels bei sich geltend machen. Als Alleinstehender steht ihm zusätzlich der Freibetrag für Alleinerziehende zu.

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Kindschaftsverhältnis

9 Beispiel Fortsetzung Der Vorteil dieser Gestaltung stellt sich ab 2017 wie folgt dar: Das zu versteuernde Einkommen verringert sich um den vollen Kinderfreibetrag

4.716 Euro

den vollen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf den Behinderten-Pauschbetrag für Stefan

2.640 Euro

den Freibetrag für Alleinerziehende

1.908 Euro


Zuschlag zum Freibetrag wegen eines weiteren Kindes Summe der Freibeträge

1.230 Euro 240 Euro 10.734 Euro

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Kindschaftsverhältnis

9 Beispiel Fortsetzung Steuerersparnis bei 30% von 10.734 Euro

3.220 Euro

Steuerersparnis bei Kirchensteuer 8% von 3.220 Euro

257 Euro

Steuerersparnis bei Soli 5,5% von 3.220 Euro 


177 Euro

Summe der Vergünstigungen abzüglich erhaltenes Kindergeld (12x192) Endgültiger Vorteil aus der Übertragung des Kinderfreibetrags

3.654 Euro ./. 2.304 Euro 1.350 Euro

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Kinder unter 18 Jahren Anspruch Kindergeld

Solange die Voraussetzungen nach § 32 Abs.1 EStG gegeben sind, besteht Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Weitere Bedingungen gibt es nicht. Es ist also unerheblich, ob das Kind verheiratet ist, eigene Einkünfte hat oder in Berufsausbildung ist.

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Kinder zwischen 18 und 25 Jahren Anspruch Kindergeld

Das Kindergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt.

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Kinder zwischen 18 und 25 Jahren

| Hinweis Solange für das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld/die Freibeträge für Kinder besteht, obwohl es finanziell noch von den Eltern abhängig ist, kommt der Abzug von Unterstützungsleistungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag infrage.

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Kinder zwischen 18 und 25 Jahren Anspruch Kindergeld

Ist das Kind über 18 Jahre alt, sind weitere Voraussetzungen erforderlich: Bis zum 21. Lebensjahr gibt es bei Arbeitslosigkeit des Kindes das Kindergeld/ den Kinderfreibetrag. Bis zum 25. Lebensjahr werden Kinder berücksichtigt, die
 » sich in Berufsausbildung befinden » sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen befinden » auf einen Studienplatz oder Ausbildungsplatz warten » ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

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Kinder zwischen 21 und 25 Jahren

| Hinweis Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wird ein Kind in den Fällen (21 bis 25 Jahre alt) nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. 
 
 Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.

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Arbeitslose Kinder zwischen 18 und 21 Jahren Anspruch Kindergeld

Für ein volljähriges arbeitsloses Kind gibt es bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer inländischen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist. Geringfügige Beschäftigungen im Sinne von § 8 SGB IV und Maßnahmen nach §16d SGB II, bei denen kein übliches Arbeitsentgelt, sondern neben der Hilfe zum Lebensunterhalt eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen des Hilfeempfängers gewährt wird, stehen der Berücksichtigung nicht entgegen.

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Arbeitslose Kinder zwischen 18 und 21 Jahren

9 Beispiel A (19 Jahre) ist ab 1. Februar beim Arbeitsamt als arbeitsuchend für eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden gemeldet. Das Arbeitslosengeld beträgt monatlich 310 Euro. Ab 1. April nimmt sie eine Beschäftigung mit 8 Std./Woche für monatlich 370 Euro auf. Die Arbeitslosigkeit endet am 31. Juli. In den Monaten Februar bis Juli ist sie als beschäftigungsloses Kind zu berücksichtigen. Die geringfügige Beschäftigung ist unerheblich.

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Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden Überblick

Zur Berufsausbildung gehören die: » Schulausbildung, » Fach- und Hochschulausbildung, » praktische Berufsausbildung, » weitere Ausbildung, z.B. Umschulung » Zur Berufsausbildung gehören auch die Unterbrechungszeiten wegen Erkrankung oder Mutterschaft.

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Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden Abschluss

Ende der Berufsausbildung:   » Mit dem Abschluss der Berufsausbildung endet die Berücksichtigungsmöglichkeit als Kind in Berufsausbildung » Das Kind ist noch für den Kalendermonat zu berücksichtigen, in dem es sich mindestens einen Tag in Berufsausbildung befand » Die Berufsausbildung ist dann abgeschlossen, wenn das Kind einen Ausbildungsstand erreicht hat, der es befähigt, den Beruf auszuüben » Die Hochschulausbildung endet mit dem offiziellen Semesterende.

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Kinder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Übergangszeiten

Als Übergangszeit gelten nicht zu vermeidende Unterbrechungen, z.B. zwischen dem
 » Ende der Schulausbildung und dem Beginn eines Studiums » Abschluss der Erstausbildung und dem Beginn einer Zweitausbildung, » Zeitpunkt des Verlustes des Ausbildungsplatzes und dem Beginn der neuen Ausbildung, » Zeitpunkt des Abbruchs der Ausbildung und dem Beginn der neuen Ausbildung.

Achtung: Vollzeittätigkeiten unterbrechen die 4-Monatsfrist.

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Kinder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

| Hinweis Überschreitet die Ausbildungslücke den Vier-Monats-Zeitraum, so entfällt das Kindergeld mit Beginn der Lücke. Prüfen Sie, ob in dieser Lücke Anspruch auf Kindergeld wegen anderer Gründe, z.B. Warten auf den Ausbildungsplatz besteht.

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Kinder ohne Ausbildungsplatz Kein Ausbildungsplatz

Als Ausbildungsplatz zählen neben einem beruflichen Ausbildungsplatz auch weiterbildende Schulen, wie z.B. Hochschulen. Entscheidend ist hier die Ausbildungswilligkeit des Kindes, die anhand von Bewerbungsunterlagen nachgewiesen werden muss.

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Kinder ohne Ausbildungsplatz Kein Ausbildungsplatz

Als Nachweis kommen insbesondere folgende Unterlagen in Betracht: » schriftliche Bewerbungen unmittelbar an Ausbildungsstellen sowie deren Zwischennachricht oder Ablehnung, » die schriftliche Bewerbung bei der zentralen Vergabestelle von Studienplätzen, » die schriftliche Zusage einer Ausbildungsstelle zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn, » die Registrierung als Bewerber für einen Ausbildungsplatz bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, » die Registrierung für eine berufsvorbereitende Ausbildungsmaßnahme zum nächstmöglichen Beginn.

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Kinder ohne Ausbildungsplatz

| Hinweis Sprechen Sie die Mitglieder auf dieses Erfordernis an. Es ist notwendig, die Bewerbungen und die evtl. Ablehnungen zu sammeln. Fehlt der Nachweis, so wird das Kindergeld gestrichen. Der Verlust des Kindesgeldes beläuft sich schnell auf mehrere Hundert Euro.

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Freiwillige soziale oder ökologische Dienste Überblick

Kinder, die einen freiwilligen unentgeltlichen Dienst leisten, werden für das Kindergeld nur berücksichtigt, wenn es sich dabei um einen im Gesetz § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG, bezeichneten Freiwilligendienst handelt.
 Hierbei sind folgende Dienste begünstigt: » ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr   » ein europäischer Freiwilligendienst » ein ziviler Friedensdienst im Ausland

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Freiwillige soziale oder ökologische Dienste Überblick

Der Nachweis erfolgt durch: » den Zulassungsbescheid des Trägers, soweit erforderlich » den Zeitraum der Verpflichtung bzw. Teilnahme des Kindes und » eine Erklärung des Trägers, dass die Bestimmungen des SozDiG/FÖJFG beachtet worden sind

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Besonderheiten bei Wehr-oder Zivildienst Wehr- oder Zivildienst

Gem. § 32 Abs.5 EStG gilt für ein sich in Ausbildung befindendes Kind über das 21. bzw. 25. Lebensjahr hinaus eine Sonderregelung. Ein Kind wird berücksichtigt, das » den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, oder » sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat, oder » eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Abs.1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ausgeübt hat.

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Besonderheiten bei Wehr- oder Zivildienst Wehr- oder Zivildienst

Für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes werden Kinder über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt.

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Besonderheiten bei Wehr- oder Zivildienst

9 Beispiel Der Sohn eines Berechtigten vollendet im Januar 2011 sein 25. Lebensjahr. Sein Studium der Rechtswissenschaften endet mit dem ersten Staatsexamen im Februar 2011. Ab Mai 2011 kann er seine Berufsausbildung mit dem Referendariat fortsetzen. Der geleistete Zivildienst dauerte 9 Monate. Der Sohn des Berechtigten kann über den Monat der Vollendung seines 25. Lebensjahres hinaus höchstens für die Dauer seines Zivildienstes einen Kindergeldanspruch auslösen. Der Zeitlauf beginnt mit dem Monat, der dem Monat der Vollendung des 25. Lebensjahres folgt - hier Februar 2011.

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Besonderheiten bei Wehr- oder Zivildienst

9 Beispiel Monat der Vollendung des 25. Lebensjahres

Januar 2011

+ Dauer des Zivildienstes

+ 9 Monate

= letzter Monat des Verlängerungszeitraums 
 Berücksichtigung bis einschließlich Oktober 2011 Februar 2011- Berufsausbildung März-April 2011 Übergangszeitraum Mai-Oktober 2011

= Oktober 2011

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Besonderheiten bei Wehr- oder Zivildienst

9 Beispiel Der Sohn des Berechtigten kann das Referendariat erst im November 2011 beginnen. Das Ende des Verlängerungszeitraumes berechnet sich wie in der Ursprungsvariante Oktober 2011. Von März bis Oktober 2011 besteht kein Anspruch.

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Besonderheiten bei Wehr- oder Zivildienst Verlängerung

Falls ein Teil des Verlängerungstatbestandes bereits nach Vollendung des 21. Lebensjahres wegen Vorliegen eines Tatbestandes nach § 32 Abs.4 Satz1 Nr.1 EStG berücksichtigt wurde, kann nach dem 25. Lebensjahr nur noch die Differenz zum inländisch gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst als Verlängerungstatbestand angesetzt werden.

Berücksichtigung Arbeitslos 
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Berufsausbildung 25

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Durch Freibeträge steuerbegünstigte Einnahmen

| Hinweis Die Altersgrenze schiebt sich nicht hinaus, wenn das Kind während seines Grundwehr- oder Zivildienstes in Berufsausbildung war. 
 Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind » während eines freiwilligen Wehrdienstes zum Offizier bzw. Unteroffizier oder in einem anderen Beruf ausgebildet wurde oder » wenn es seinen Zivildienst bei seiner Ausbildung in einem Pflegeberuf anerkannt bekommen hat » das Kind als anerkannter Kriegsdienstverweigerer anstelle des Zivildienstes ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistete.

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Behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung Nachweispflicht

Nachweis der Behinderung » Durch den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid in dem das Merkmal H eingetragen ist, oder dass » der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt und besondere Umstände hinzutreten, die eine Erwerbstätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt ausschließen.

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Behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung Keine Das Kind kann sich nicht selbst unterhalten. Selbstunterhaltung

Die Finanzverwaltung stellt den Kindergeldanspruch nicht in Frage, wenn » sich ein Kind mit 25 Jahren noch in Berufsausbildung befindet und einen GdB von mindestens 50% hat, » das Kind in einem Heim lebt und neben der Eingliederungshilfe inkl. Taschengeld keine weiteren Einkünfte und Bezüge noch Vermögen hat, » das Kind zeitweise betreut wird und neben der Eingliederungshilfe inkl. Taschengeld und seinem Arbeitsentgelt kein weiteres Vermögen hat.

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Behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung Mittelherkunft

Gesamte finanzielle Mittel: Einkünfte und alle Bezüge. Zu den Bezügen zählen auch die Leistungen Dritter zur Deckung des behindertenbedingten Mehrbedarfs. Gesamter Lebensbedarf: Der allgemeine Lebensbedarf - das Existenzminimum – 8.820 Euro - und der behinderungsbedingte Mehrbedarf. Dieser bemisst sich bei Kindern, die » nicht in einem Heim leben, nach dem maßgeblichen Behinderten-Pauschbetrag, » in einem Heim untergebracht sind, nach den Kosten der Heimunterbringung.

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Erwerbstätigkeit

9 Beispiel Ein Kind schließt nach dem Abitur eine Lehre ab und studiert ab Oktober 2015. Neben dem Studium
 Ab 01.04.2016 ‚Arbeitszeit als Bürokraft mit 20 Stunden.
 Ab 01.08.2016 Vollzeit
 Ab 30.09.2016 gekündigt
 ab 01.11.2016 Arbeitszeit als Verkaufshilfe 15 Stunden

Kind ist aufgrund des Studiums für das ganze Jahr zu berücksichtigen. 
 Die Erwerbstätigkeit ist unschädlich, da unter 20 Stunden gearbeitet hat und Erwerbstätigkeit nur kurzfristig ist (weniger wie 2 Monate), hier nur 8 Wochen (01.08.-30.09.)

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Erwerbstätigkeit

9 Beispiel Ein Kind schließt nach dem Abitur zunächst eine Berufsausbildung an und studiert ab dem Jahr 2016. Ab 20.07.2016 Teilzeitbeschäftigung 30 Stunde pro Woche.
 
 Aufgrund des Studium ist das Kind zu berücksichtigen. Das Studium wird nach der Berufsausbildung durchgeführt, sodass die Erwerbstätigkeit ab 20.07.2016 schädlich ist (>20 Stunden). Das Kind hier von 1-7/2016 berücksichtigt. Ab 8/2016 kann das Kind nicht mehr berücksichtigt werden.



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Geschiedene, getrennt lebende Eltern Grundregel

Aus Vereinfachungsgründen wird das Kindergeld ganz an die betreuende Person (Mutter) ausbezahlt. Das Kindergeld wird jedem Elternteil zur Hälfte zugerechnet und in der Anlage K in die Zeile ausgezahltes Kindergeld eingetragen, obwohl ein Elternteil (Vater) meist keine Zahlungen erhalten hat.

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Geschiedene, getrennt lebende Eltern Ausgleichsanspruch

Auf Grund des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs in Höhe des halben Kindergeldes, hat auch der barunterhaltspflichtige Elternteil (Vater) indirekt das halbe Kindergeld erhalten. Der Ausgleichsanspruch wirkt sich » auf die Höhe des zu zahlenden Unterhalts, » die Angaben hinsichtlich des Kindergeldes in der Einkommensteuererklärung und » in der Günstigerprüfung im Steuerbescheid aus

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Geschiedene, getrennt lebende Eltern Ausgleichsanspruch

Der Vater kann seit dem 1.1.2001 seinen Ausgleichsanspruch jedoch nur noch dann durchsetzen, wenn seine Unterhaltszahlungen nach Abzug des halben Kindergeldes noch 135 % des Regelsatzes nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt. Auf der Lohnsteuerkarte wird jedem Elternteil der Kinderfreibetrag mit 0,5 eingetragen. Diese Eintragung umfasst: » den hälftigen Kinderfreibetrag und » den halben Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

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Geschiedene, getrennt lebende Eltern Übertragung

Die Günstigerprüfung wird für jeden Ehegatten getrennt vorgenommen. Stellt die Mutter einen Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrags, da der Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, so muss bei der Mutter das volle Kindergeld bei der Günstigerprüfung in die Vergleichsrechnung einbezogen werden. Die Günstigerprüfung erfolgt auf Grundlage des Anspruchs auf Kindergeld.

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Übertragung der Freibeträge Kinderfreibetrag

Voraussetzung für die Übertragung ist, dass » die Übertragung des Freibetrags beantragt und » die Mutter nicht jedoch der Vater » seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt

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Übertragung der Freibeträge Kinderfreibetrag

Neu ab 2012 » der Vater mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist » die Übertragung ist für die Zeiträume, in denen die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden, nicht möglich

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Übertragung der Freibeträge Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Dieser Freibetrag kann getrennt vom Kinderfreibetrag auf Antrag von einem Elternteil (Vater) auf den anderen (Mutter) nur übertragen werden, wenn » das minderjährige Kind bei dem einen Elternteil (Vater) an keinem einzigen Tag im Kalenderjahr gemeldet war, » das Kind zumindest zeitweise bei dem anderen Elternteil (Mutter) gemeldet ist

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Übertragung der Freibeträge Freibetrag für Ab 2012 Betreuungs-, » eine Übertragung scheidet jedoch aus, wenn der Erziehungs- oder Übertragung widersprochen wird, weil der Elternteil, bei Ausbildungsbedarf dem das Kind nicht gemeldet ist, Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut

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Übertragung der Freibeträge

| Hinweis Achtung: Probleme bei der Übertragung des Erziehungsfreibetrags bei getrennt lebenden Eltern Bei getrennt lebenden Eltern darf die betreuende Mutter ohne Zustimmung des Vaters den halben Erziehungsfreibetrag des Vaters auf sich übertragen. Diesen Vorteilen stehen jedoch Nachteile gegenüber, wenn das Einkommen der Mutter niedriger ist als das des Vaters. Der Vater erhält nun einen geänderten Steuerbescheid, in dem das Finanzamt wegen des Wegfalls des halben Erziehungsfreibetrags eine Steuernachzahlung fordert.

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Seite 33

Übertragung der Freibeträge

| Hinweis Bevor Sie den Antrag auf Übertragung des Erziehungsfreibetrags für die Mutter stellen, sollten Sie prüfen, ob der Vater entweder Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. In diesen Fällen kann der Vater erfolgreich der Übertragung widersprechen.

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Übertragung der Freibeträge Steuerersparnis Da während des Jahres Kindergeld ausbezahlt wird, kommt es durch Übertragung erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu der Überprüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag + Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf günstiger sind. Bei der Berechnung wird dann das volle Kindergeld den vollen Freibeträgen für Kinder gegenübergestellt. Durch die Übertragung kommt es nur bei dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer zu einer Steuerersparnis.

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Übertragung der Freibeträge

| Hinweis Weisen Sie die Steuerpflichtigen darauf hin, dass die Übertragung sich meist nur bei dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer auswirkt. Eine Übertragung ist nur dann wichtig, wenn dadurch auch der ganze Ausbildungsfreibetrag bzw. Behinderten-Pauschbetrag angesetzt werden kann.

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Kindergeld Anspruch

Grundsätzlich gibt es Kindergeld. Das Kindergeld wird gewährt, wenn » ein Kindschaftsverhältnis vorliegt, » sich ein über 18-jähriges Kind in Berufsausbildung befindet, » bei Kindern über 18 Jahren bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden » Der Wohnsitz des Kinds muss sich im Inland befinden » Die Eltern müssen ebenfalls ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

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Seite 37

Kindergeld Antragsstellung und Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist die zuständige Besoldungsstelle der zentrale Ansprechpartner für die Auszahlung Antragstellung und Auszahlung. Bei allen übrigen Personen ist der Antrag bei der Familienkasse zu stellen. Diese zahlt das Geld auch aus.

1. Kinder

Seite 37

Höhe des Kindergeldes Jahr

1. Kind

2. Kind

3. Kind

4. Kind

2002-2008

154 Euro

154 Euro

154 Euro

179 Euro

2009

164 Euro

164 Euro

170 Euro

195 Euro

2010-2014

184 Euro

184 Euro

190 Euro

215 Euro

ab 01.01.2015

188 Euro

188 Euro

194 Euro

219 Euro

ab 01.01.2016

190 Euro

190 Euro

196 Euro

221 Euro

ab 01.01.2017

192 Euro

192 Euro

198 Euro

223 Euro

ab 01.01.2018

194 Euro

194 Euro

200 Euro

225 Euro

1. Kinder

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Höhe des Kindergeldes Besonderheiten
 Auszahlung

Grundsätzlich wird es immer nur ein eine Person ausbezahlt, 
 § 62 Abs.1 EStG: Leben die Eltern des Kindes in einem gemeinsamen Haushalt, so können diese untereinander bestimmen, an wen das Kindergeld ausgezahlt werden soll. Leben die Eltern des Kindes getrennt, so wird das Kindergeld an denjenigen gezahlt, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil und dessen neuen Ehegatten, so können die Ehegatten bestimmen, an wen das Kindergeld ausbezahlt werden soll.

1. Kinder

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Höhe des Kindergeldes Kinderzuschlag

Verbesserungen beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern mit minderjährigen Kindern ab 1.1.2017 auf 170 Euro. Nach Hartz IV sind gering verdienende Eltern begünstigt, die zwar für ihren eigenen aber nicht für den Kindesunterhalt sorgen können. Auf Antrag wird ein Zuschlag von max. 160 Euro (ab dem 1.1.2017 170 Euro) pro minderjährigem Kind und für max. für 
 36 Monate bezahlt.

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Zählkind –Höheres Kindergeld ? Überblick

Dies ist der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte: » ab 2009 mehr als drei Kinder bzw. vier Kinder hat, » bis 2008 mehr als vier Kinder hatte und wenn » ein sogenanntes Zählkind die Reihenfolge beeinflusst » Das Zählkind ist ein Kind, für das dem Elternteil zwar grundsätzlich Kindergeld zusteht, für das er aber keines erhält, da dem anderen Elternteil das Kindergeld zusteht

1. Kinder

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Zählkind –Höheres Kindergeld ?

9 Beispiel Das Ehepaar Frau A und Herr B haben zwei eigene Kinder. Tochter E, 2 Jahre, und Sohn F, 6 Jahre. Aus erster Ehe hat Herr B noch zwei weitere Kinder, die ebenfalls in seinem Haushalt wohnen, Sohn C, 10 Jahre und Sohn D, 12 Jahre. Bisher haben Frau A und Herr B jeweils für zwei Kinder einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Ihnen standen daher für jedes Kind nur 192 Euro zu.

1. Kinder

Zählkind –Höheres Kindergeld ?

9 Beispiel Jetzt stellt Herr A den Kindergeldantrag für vier Kinder C, D, E und F. Für die ersten beiden Kinder C und D erhält er jeweils 192 Euro. Für sein drittes Kind E erhält er nun 6 Euro mehr - 72 Euro. Für sein viertes Kind F erhält er nun 31 Euro mehr - 372 Euro. Monatlich erhält er nun 37 Euro mehr Kindergeld. Dies ergibt im Jahr einen Mehrbetrag von 444 Euro.

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1. Kinder

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Zählkind –Höheres Kindergeld ?

9 Beispiel Das Ehepaar Frau A und Herr B haben ein eigenes Kind. Tochter F, 2 Jahre. 
 Aus erster Ehe hat Herr B noch drei weitere Kinder, die bei seiner Ex-Frau wohnen. Tochter B, 7 Jahre, Sohn C, 10 Jahre und Sohn D, 12 Jahre. Alle vier Kinder stehen in einem Kindschaftsverhältnis zu Herrn B. Bisher hat Frau A für ein Kind einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Ihr stand daher für Kind F 184 Euro zu. Das Kindergeld für Kind C, D und E erhielt die leibliche Mutter der Kinder.

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Zählkind –Höheres Kindergeld ?

9 Beispiel Jetzt stellt Herr A den Kindergeldantrag für vier Kinder- C, D, E und F. Für die ersten drei Kinder C, D und E erhält er kein Kindergeld. Für sein drittes Kind F erhält er nun 31 Euro - 223 Euro mehr. Dies ergibt im Jahr einen Mehrbetrag von 372 Euro.

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1. Kinder

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Die Günstigerprüfung Gegenüberstellung Dem Anspruch auf Kindergeld werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf gegenübergestellt. Die Kinderbetreuungskosten bzw. der Ausbildungsfreibetrag werden nicht in die Günstigerprüfung mit einbezogen.

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Die Günstigerprüfung Höhe der Freibeträge

Ab 2016 beträgt der Kinderfreibetrag » bei Alleinstehenden 2.304 Euro, » bei zusammenveranlagten Eltern verdoppelt er sich auf 4.608 Euro

der Freibetrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung » bei Alleinstehenden 1.320 Euro, » bei zusammenveranlagten Eltern verdoppelt er sich auf 2.640 Euro

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Einbezug in Günstigerprüfung Überblick

Die Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs wird auf Grundlage des Anspruchs auf Kindergeld vorgenommen. Hat der Steuerpflichtige in der Vergangenheit keinen Antrag auf Kindergeld gestellt, konnte ihm das Kindergeld durch eine höhere Steuererstattung im Rahmen des § 31 EStG indirekt ausgezahlt werden. Dies ist ab 2004 nicht mehr möglich, da auch in diesem Fall der Kindergeldanspruch gegen gerechnet wird.

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Einbezug in Günstigerprüfung

| Hinweis Prüfen Sie bei „Besserverdienenden“ (Grenzsteuersatz über 33%) immer, ob ein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde. Häufig haben diese Steuerpflichtigen auf einen Antrag verzichtet, da Sie auf Grund der Günstigerprüfung in der Steuererklärung immer eine Erstattung in Höhe des Kinderfreibetrags erhielten. Diese betrifft u.a. die Arbeitnehmer, die in einem der EU-Staaten oder in der Schweiz arbeiten. Sie erhalten dort meist ein wesentlich niedrigeres Kindergeld als in Deutschland. Sie müssen daher in Deutschland einen Antrag auf Auszahlung eines Teilkindergeldes stellen.

1. Kinder

Einbezug in Günstigerprüfung

| Hinweis Angaben über die Höhe des Kindergeldanspruchs müssen in der Steuererklärung künftig nur noch in Sonderfällen erfolgen, z. B. von Leistungen für Kinder nach ausländischem Recht.

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1. Kinder

Seite 43

Änderung von Kindergeldbescheiden Änderungen

 § 70 Abs.2 EStG - Änderung persönlicher Verhältnisse   § 70 Abs. 2 EStG regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeldfestsetzungen, wenn sich die persönlichen Verhältnisse nachträglich zugunsten oder zuungunsten geändert haben.

§ 70 Abs. 2 EStG unterscheidet zwischen: » der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung, bei der die vorhergehende Festsetzung ersatzlos wegfällt, so als hätte sie für den betreffenden Anspruchszeitraum nie bestanden, » der Änderung der Kindergeldfestsetzung, bei der die vorhergehende Festsetzung durch eine andere Festsetzung (mit höherem oder niedrigerem Kindergeld) ersetzt wird

1. Kinder

Seite 48

Änderung von Kindergeldbescheiden Änderungen

§ 70 Abs.3 EStG - 
 Neufestsetzung auf Grund materieller Fehler   » § 70 Abs. 3 EStG stellt sicher, dass materielle Fehler, die in der Kindergeldfestsetzung enthalten sind, mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werden können. » Die Korrektur erfolgt sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Berechtigten

1. Kinder

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Exkurs-Tagesmütter Überblick

Es wird nun keine Unterscheidung mehr zwischen privaten Tagesmüttern und Tagesmüttern, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, gemacht. » Steuerpflichtig ist der Gewinn. Dieser wird als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. » Die Betriebsausgaben werden entweder als Pauschale oder mit einer Einzelauflistung ermittelt. » Die Betriebsausgabenpauschale wird ab 2009 bei vollzeitbetreutem Kind/ pro Monat von 246 Euro auf 300 Euro erhöht. » Die Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von acht Stunden und mehr pro Kind und Tag. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird die Pauschale anteilig gekürzt.

1. Kinder

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Exkurs-Tagesmütter Betreuungszeit Stunden/Tag

Tage pro Woche

Betriebsausgabenpauschale im Monat

7 Std.

5

262,00 Euro

6 Std.

5

255,00 Euro

5 Std.

5

187,50 Euro

4 Std.

5

150,00 Euro

3 Std.

5

120,00 Euro

1. Kinder

Seite 60

Exkurs-Tagesmütter Betriebskosten

Nachweis der tatsächlichen Betriebskosten: Zu den Ausgaben zählen z.B.: » Mobiliar, » Spiel- und Bastelmaterialien, » Nahrungsmittel, » Hygieneartikel, » Fachliteratur, » Weiterbildungskosten und » Kommunikationskosten, etwa Telefon und Internet » Miete und Betriebskosten für die zur Kinderbetreuung genutzten Räumlichkeiten

1. Kinder

Seite 60

Exkurs-Tagesmütter Betriebskosten

» Wenn die tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale sind, so lohnt sich der Einzelnachweis der entstandenen Kosten » Kosten für die Freizeitgestaltung mit den Kindern sowie Fahrtkosten können ebenfalls berücksichtigt werden

Teil 2

Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (§24b EStG) Seite ▪ 1

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2. Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (§24b EStG)

Seite 62

Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (§ 24b EStG) Überblick

Alleinlebende Elternteilen erhalten den AlleinerziehendenEntlastungsbetrag, wenn ihnen das Kindergeld/die Freibeträge für Kinder zustehen. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass für den Alleinerziehenden der Grundtarif gilt. Verheiratete Eltern bekommen diese Steuerentlastung also nicht! Hier ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

2. Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (§24b EStG)

Seite 63

Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (§ 24b EStG) Unverheiratete Eltern

Lebt ein Elternteil unverheiratet mit dem anderen Elternteil des Kindes oder einem neuen Partner zusammen, entfällt Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Leider deckt der Vorläufigkeitsvermerk diesen Fall nicht ab.

Teil 3

Außergewöhnliche Belastungen Seite ▪ 1

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 64

Außergewöhnliche Belastungen Überblick

Bei außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um private Ausgaben, welche in der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt werden. Allerdings möchte der Gesetzgeber Personen mit außergewöhnlichen Lebenssituationen steuerlich entlasten.

Es ist zu unterscheiden zwischen » außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art und » außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 64

Außergewöhnliche Belastungen Unterschiede bei den außergewöhnlichen Belastungen Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

besonderer Art Geregelt in § 33a - § 33c EStG

allgemeiner Art Geregelt in § 33 EStG

Die Lebenssituationen sind gesetzlich genau bestimmt: » Behinderung » Unterstützung bedürftiger Personen » Ausbildung des Kindes » Beschäftigung einer Haushaltshilfe in bestimmten Fällen » » Kinderbetreuung in bestimmten Fällen » Unterbringung in einem Heim » Häusliche Pflege Die Ausgaben sind abzugsfähig » »

der Höhe nach begrenzt, entweder mit einem Pausch- oder einem Höchstbetrag; ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung;

Die Lebenssituationen sind gesetzlich nicht bestimmt, wohl aber die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit: »

Außergewöhnlichkeit

»

Zwangsläufigkeit

»

Notwendigkeit und Angemessenheit

Die Ausgaben sind abzugsfähig » »

der Höhe nach unbegrenzt mit Anrechnung einer zumutbaren Belastung

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 64

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art Anrechnung

» Die zumutbare Belastung richtet sich nach dem Familienstand und dem Gesamtbetrag der Einkünfte. » Eingetragen werden die Ausgaben vermindert um die Erstattungen von dritter Seite in dem jeweiligen Kalenderjahr. » Grundsätzlich kann nur derjenige die Ausgaben geltend machen, der sie bezahlt hat. » Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten gilt jedoch folgendes: Egal, wer die Ausgaben hatte, die außergewöhnlichen Belastungen können zwischen beiden Ehegatten beliebig aufgeteilt werden, wenn sich beide darüber einig sind.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 65

Voraussetzungen Voraussetzungen

» Die Ausgaben müssen außergewöhnlich sein » Die Ausgaben müssen zwangsläufig entstanden sein » Die Ausgaben müssen notwendig und angemessen sein » Die Ausgaben müssen eine finanzielle Belastung für den Steuerpflichtigen darstellen » Die Ausgaben dürfen keine Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben sein

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 65

Die Ausgaben müssen außergewöhnlich sein Außergewöhnliche Ausgaben

Es muss sich um Aufwendungen handeln, von denen nur eine kleine Minderheit von Steuerpflichtigen betroffen ist. Entscheidend ist nicht, dass es sich um außergewöhnlich hohe Aufwendungen handelt. Entscheidend ist vielmehr, dass das zu Grunde liegende Ereignis außergewöhnlich ist. Ein außerordentliches Ereignis ist z.B. eine Krankheit, so dass auch geringe Krankheitskosten absetzbar sind.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 65

Die Ausgaben müssen außergewöhnlich sein

| Hinweis Beruhen die Aufwendungen auf einem außergewöhnlichen Ereignis, sind die Kosten im Allgemeinen immer außergewöhnlich. Es kommt darauf an, ob die Aufwendungen ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des üblichen liegen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 65

Die Ausgaben müssen zwangsläufig entstanden sein Überblick

Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen. Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen. Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 66

Die Ausgaben müssen notwendig entstanden sein Notwendigkeit und Anerkannt werden nur Aufwendungen, soweit sie angemessen und notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht Angemessenheit übersteigen.

Bei der Wiederbeschaffung von Hausrat sind nur Gegenstände zu berücksichtigen, die üblicherweise zum Haushalt gehören und auch nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Unterstützungsleistungen an Angehörige werden nur anerkannt, wenn diese in einer besonderen Notlage sind. Ausnahme: Bei Krankheitskosten wird die Notwendigkeit und Angemessenheit nicht geprüft.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 66

Finanzielle Belastung für den Steuerpflichtigen Ausgaben als finanzielle Belastung

Die Ausgaben sind nur soweit absetzbar, als sie nicht von dritter Seite erstattet werden, (z.B. Versicherung, Arbeitgeber). Abzugsfähig sind nur tatsächliche Ausgaben, nicht aber entgangene Einnahmen. Tritt ein Vermögensschaden ein, besteht erst eine finanzielle Belastung zum Zeitpunkt der Schadensbeseitigung bzw. Wiederherstellung. Aufwendungen für die man einen Gegenwert erhält, sind nicht abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 67

Die Ausgaben dürfen keine Werbungskosten sein Ausgaben als finanzielle Belastung

Sind die Ausgaben Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben, besteht keine Abzugsmöglichkeit im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen. In zwei Fälle können Ausgaben, die zu den Sonderausgaben zählen, bis zum höchstmöglichen Betrag als Sonderausgaben, darüber hinaus als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden: » Ausbildungskosten sowie » Schulgeld

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 67

Höhe der abzugsfähigen Ausgaben Abzugsfähig

Die Ausgaben wirken sich steuerlich nur mit dem Betrag aus, der übrig bleibt nach Abzug » Abzug evtl. Erstattungsleistungen und » Anrechnung einer sog. zumutbaren Belastung dann allerdings in unbegrenzter Höhe.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 68

Erstattungsleistungen Erstattungsleistungen

Alle erhaltenen Erstattungsleistungen mindern den abzugsfähigen Betrag. Erstattungsleistungen, die im Zusammenhang mit den Ausgaben stehen sind anzugeben: » steuerfreie Beihilfe des Arbeitgebers in Krankheitsfällen » Ersatzleistungen der Krankenkasse, Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung » Entschädigungen aus der Hausratversicherung oder aus öffentlichen Mitteln » Achtung: Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung sind Zahlungen für den Verdienstausfall und müssen daher nicht angegeben werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 68

Erstattungsleistungen Erstattungsleistungen

Nicht anzugeben sind: » Darlehensbeträge zur Finanzierung der außergewöhnlichen Belastung, » erhaltene Schenkungen zur Finanzierung der Aufwendungen, » Schadensersatzleistungen, die als Schmerzensgeld gezahlt wurden, » Haushaltsersparnisse bei einem Krankenhausaufenthalt, aber 20% Haushaltsersparnis bei einer Kur.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 68

Erstattungsleistungen Erstattungsanspruch

Auf eine Erstattung darf nicht verzichtet werden, da ansonsten das Merkmal der Zwangsläufigkeit nicht mehr gegeben ist und die außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkannt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 68

Zumutbare Belastung Überblick

» Der Steuerpflichtige muss Aufwendungen in Höhe der für ihn zumutbaren Belastung selber tragen. » Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Familienstand und dem Gesamtbetrag der Einkünfte. » Die Berechnung der zumutbaren Belastung übernimmt das Finanzamt. » Die maßgebende Tabelle findet sich in § 33 Abs.3 EStG.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 69

Zumutbare Belastung Höhe der zumutbaren Belastung bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte

Bis

über

über

15 340 Euro

15 340 Euro bis

51 130 Euro

51 130 Euro 1. bei Steuerpflichtigen, die keine Kinder haben und bei denen die Einkommensteuer » nach § 32 a Abs. 1 EStG (Grundtabelle) » nach § 32 a Abs. 5 oder 6 EStG (Splittingtabelle) zu berechnen ist; 2. bei Steuerpflichtigen mit » einem Kind oder zwei Kindern » drei oder mehr Kindern

5%

6%

7%

4%

5 %


6 %


2%

3%

  4%

1%

1%

2%

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 69

Zumutbare Belastung

9 Beispiel A und B sind verheiratet und haben 2 Kinder. Gesamtbetrag der Einkünfte Krankheitskosten Erstattung Krankenkasse Die zumutbare Belastung beträgt: 3% von 28.000 Euro Steuerminderns wirkt sich aus: 4.150 Euro- 2.250 Euro- 840 Euro

28.000 Euro 4.150 Euro 2.250 Euro 840 Euro 1.060 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 69

Zumutbare Belastung

| Hinweis Nach Möglichkeit sollten die Aufwendungen in ein Jahr gelegt werden, so dass auf einmal möglichst viel zusammenkommt, damit die Hürde mit größerer Wahrscheinlichkeit übersprungen wird.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 69

Zumutbare Belastung Keine Berücksichtigung

Nicht berücksichtigt werden: » ausländische Einkünfte, die auf Grund eines DBA steuerfrei sind, » steuerfreie inländische Einnahmen, » pauschal versteuerte Bezüge aus einer Teilzeitbeschäftigung » Verlustvortrag oder Verlustrücktrag.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 70

Zumutbare Belastung Änderung

Änderung der Berechnung ab 2012: Aus Gründen der Steuervereinfachung entfällt die Angabe der abgeltend besteuerten Kapitalerträge ab dem 01.01.2012 Einkünfte aus Kapitalvermögen, die dem regulären Steuersatz unterliegen, werden hingegen weiterhin zur Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzug berücksichtigt. Das sind Fälle, in denen » Die Anwendung der Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften nicht in Betracht kommt, §32d Abs. 2 EStG oder » von der Günstigerprüfung (§32d Abs. 6 EStG) gebrauch gemacht wird.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 70

Adoption Adoptionskosten

Aufwendungen die mit einer Adoption im Zusammenhang stehen, sind nach Auffassung der obersten Richter nicht abzugsfähig, da keine sittliche Verpflichtung vorliegt, ein fremdes Kind in die Familie aufzunehmen. Dies betrifft auch die Fälle, in denen das Paar bereits zuvor wegen Unfruchtbarkeit in Behandlung war und die Aufwendungen für die seelische Erkrankung als medizinische Heilbehandlung anerkannt waren.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 71

Allergieerkrankungen Behandlung Allergien

Aufwendungen für die ärztliche Behandlung wie z.B. Arztkosten, Medikamente, Krankenhaus sind als Krankheitskosten abzugsfähig.   Kuraufenthalte in einer Gegend frei von den Allergie auslösenden Stoffen sind als Kurkosten abzugsfähig. Häufig besteht die einzig wirksame Heilbehandlung in der Beseitigung der Ursachen der Allergie. Auch diese Aufwendungen sind teilweise abzugsfähig.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 71

Allergieerkrankungen Bekämpfung Ursachen

Eine Bekämpfung der Ursachen kann erfolgen durch: Umstellung der Essgewohnheiten - 
 Solche Aufwendungen sind nicht abzugsfähig. Ersatz von Hausrat und Möbeln - 
 Die Anschaffung von Allergikerbettzeug , Ledermöbeln, Abschaffung von Teppichboden etc. sind nicht abzugsfähig. Ausnahme neue Möbel.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 71

Zumutbare Belastung

9 Beispiel Familie A bezieht eine Mietwohnung und stattet das Kinderzimmer mit lose verlegtem Teppichboden aus. Kurz nach dem Einzug, wird festgestellt, dass das Kind auf Grund dieses Teppichbodens an einer Allergie leidet. Da der zu ersetzende Teppichboden neuwertig war und nicht mehr anderweitig verwendet werden kann, können dessen Anschaffungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. Ausnahme bei Belastungen mit Formaldehyd, Holzschutzmitteln und Asbest

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 71

Allergieerkrankungen Baumaßnahmen

Bauliche Maßnahmen an Wohnung und Haus Zur Behandlung der Allergie kann auch ein Austausch von fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen notwendig sein. Dabei kommen z.B. » festverklebte Teppichböden, » Einbaumöbel, » Holzkonstruktionen, oder » Behandlung von Schimmelpilzen in Betracht. Solche Aufwendungen sind nicht abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 72

Allergieerkrankungen

9 Beispiel Familie A erbaut ein neues Einfamilienhaus und stattet das Kinderzimmer mit Teppichboden aus. Kurz nach dem Einzug, wird festgestellt, dass das Kind auf Grund dieses Teppichbodens an einer Allergie leidet. Wird der Austausch erst nach Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, oder ist er technisch und wirtschaftlich verbraucht, so liegt wegen des Vorteilsausgleichs gar keine außergewöhnliche Belastung vor. Da der zu ersetzende Teppichboden neuwertig war und nicht mehr anderweitig verwendet werden kann, können dessen Anschaffungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Allergieerkrankungen Grund Wohnungswechsel

Liegt der Grund für einen Umzug ausschließlich im medizinischen Bereich, sind die Umzugskosten ansetzbar.

Seite 72

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 72

Die Ausgaben müssen außergewöhnlich sein

| Hinweis Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweispflicht, dass der die Wohnungswechsel wegen den Allergiebeschwerden erforderlich ist und ausschließlich deswegen durchgeführt wird. Das Finanzamt prüft in diesen Fällen sorgfältig, ob keine anderen privaten Gründe vorliegen. Sollte der Steuerpflichtige z.B. die Kündigung der Wohnung anders begründet haben, so kann die Absetzbarkeit der Umzugskosten hieran scheitern.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 72

Beerdigung Beerdigungskosten Kosten für die Ausrichtung einer Beerdigung sind ansetzbar, wenn folgende vier Voraussetzungen erfüllt sind: » Es besteht eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten » die Beerdigungskosten sind höher als der Wert des Nachlasses » die Beerdigungskosten sind nicht durch Geldleistungen von Seiten Dritter gedeckt » die Beerdigungskosten übersteigen die zumutbare Belastung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 73

Voraussetzungen Voraussetzungen

Es besteht eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten » eine rechtliche Verpflichtung besteht gegenüber gesetzlich unterhaltspflichtigen Personen, das sind: Kindern, Eltern, Großeltern, Ehegatten » eine sittliche Verpflichtung besteht gegenüber Angehörigen im Sinne des §15 AO, das sind z.B. Onkel und Tanten, Nichten und Neffen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 73

Voraussetzungen Voraussetzungen

Die Beerdigungskosten sind höher als der Wert des Nachlasses » Soweit der Verstorbene einen Nachlass hinterlässt, können bis zum Wert dieses Nachlasses keine Beerdigungskosten angesetzt werden. » Es kommt nicht darauf an, ob derjenige der die Beerdigung zahlt auch was erbt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 73

Voraussetzungen

9 Beispiel 1 Beim Tod des Vaters ist die Mutter Alleinerbin. Der Sohn übernimmt dennoch die Beerdigungskosten in Höhe von 6.000 Euro, weil die Mutter nur eine geringe Rente bezieht. Das vom Vater hinterlassene Vermögen beträgt 8.000 Euro. Der Sohn kann die Beerdigungskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Voraussetzungen

9 Beispiel 2 Das 2-jährige Kind verstirbt und hinterlässt kein Vermögen. Die Beerdigungskosten von 3.000 Euro können die Eltern als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Seite 73

3. Außergewöhnliche Belastungen

Voraussetzungen

9 Beispiel 3 Die 82jährige Mutter verstirbt. Ihr Vermögen beträgt 2.500 Euro, die Beerdigungskosten betragen 4.000 Euro. Der Sohn kann Beerdigungskosten in Höhe von 1.500 Euro als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Seite 73

3. Außergewöhnliche Belastungen

Voraussetzungen

9 Beispiel 4 Die Mutter der drei Geschwister ist verstorben. Sie hinterlässt jedem Kind ein Vermögen von 4.000 Euro. Die Beerdigungskosten von 4.000 Euro trägt ein Kind alleine. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen ist nicht möglich.

Seite 73

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 73

Voraussetzungen Berechnung

Berechnung des Nachlasses: Zum Nachlass gehört das gesamte Vermögen des Verstorbenen. Dazu zählt » der Hausrat, » ausstehende Gehaltsansprüche » Sparguthaben des Verstorbenen » Grundstücke und Häuser.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 73

Voraussetzungen Berechnung

» Sparguthaben werden von der Bank an das Finanzamt gemeldet. » Das Vorhandensein von Schließfächern wird ebenfalls gemeldet. » Grundstücke und Häuser werden mit dem Verkehrswert bewertet. » Schulden mindern den Nachlass des Verstorbenen. » Lebensversicherungen zählen nur dann zu dem Nachlass, wenn keine bezugsberechtigte Person existiert.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 73

Voraussetzungen Kein Nachlass

Nicht zum Nachlass zählen: » Werte, die der Verstorbene im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bereits auf seine Kinder übertragen hatte. » Wird im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge in einem Übergabevertrag die Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten festgelegt, so sind die Beerdigungskosten als dauernde Lasten bei den Sonderausgaben abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 74

Voraussetzungen Beerdigungskosten Die Beerdigungskosten sind nicht durch Geldleistungen von Seiten Dritter gedeckt Geldleistungen von Seiten Dritter mindern die Beerdigungskosten. Dazu zählen Zahlungen: » Beihilfeleistungen des Arbeitgebers, » Kostenerstattungen durch einen Dritten oder dessen Versicherung, wenn der Verstorbene durch Fremdverschulden zu Tode gekommen ist, » Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenkasse, » Auszahlungen einer privaten Sterbegeldversicherung an den Bezugsberechtigten, » Auszahlung einer Lebensversicherung an den Bezugsberechtigten.


3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 73

Abzugsfähige Beerdigungskosten Abzugsfähige Kosten

Abzugsfähig sind Aufwendungen für » die eigentliche Bestattung, wie Sarg, Totenwäsche, Bestattungsinstitut, Blumenschmuck, Kränze, Gebühren, Todesanzeigen, Danksagungen, Überführung, Leichenredner etc., » den Erwerb einer Einzelgrabstätte für den Verstorbenen. Der Erwerb einer Doppelgrabstätte bei dem Tod des Ehepartners ist ebenfalls abzugsfähig, » den Grabstein, » Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten eines vermögenslosen Verstorbenen, wie z.B. Mietrückstände, Strom, Wasser Gas, » Fahrtkosten für Erledigungen im Zusammenhang mit der Beerdigung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Abzugsfähige Beerdigungskosten Nicht absetzbar

Nicht absetzbar sind dagegen Aufwendungen für » die Bewirtung der Trauergäste » die Anschaffung von Trauerkleidung » Kosten der Instandsetzung des Grabmals » Umbettungskosten » Prozesskosten in einem Erbschaftsstreit.

Seite 73

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 75

Behinderte Behinderte

Behinderten steht der Behinderten-Pauschbetrag zu.   Anstelle des Behinderten-Pauschbetrages können sämtliche behinderungsbedingten Aufwendungen gegen Nachweis als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art abgezogen werden.   Der Behinderten-Pauschbetrag deckt nur die laufenden Aufwendungen. Behinderungsbedingte Aufwendungen, die aber nicht laufend anfallen und nicht typisch sind, können zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art angesetzt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Fahrtkosten für Privatfahrten Fahrtkosten

Bei den Fahrtkosten ist zu unterscheiden, ob es sich um » behindertenbedingte Fahrten oder » reine Privatfahrten handelt.

Seite 75

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 75

Fahrtkosten für Privatfahrten Fahrtkosten

Zu den behinderungsbedingte Fahrten zählen: » Fahrten aus therapeutischem Anlass zu Ärzten, Massage, Krankengymnastik, Apotheke etc. » Diese sind immer abziehbar. Berücksichtigt werden die Fahrten mit der Dienstreisepauschale oder dem höheren nachgewiesenen Kilometersatz.

Reine Privatfahrten sind: » Freizeit, Besuchs- und Urlaubsfahrten, sowie Einkaufsfahrten. » In manchen Fällen sind auch diese Fahrten abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 76

Fahrtkosten für Privatfahrten Fallgruppe

Steuerliche Behandlung

Berufstätige Behinderte

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können mit der Dienstreisepauschale oder dem höheren km-Kostensatz bei den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden.

» mit einem GdB von mindestens 70% oder » einem GdB von mindestens 50% und Merkzeichen G

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 76

Fahrtkosten für Privatfahrten Fallgruppe

Steuerliche Behandlung

Der Geh- oder

» Die behinderungsbedingten Fahrten können mit der Dienstreisepauschale angesetzt werden.

Stehbehinderte hat » einen GdB von mindestens 80% oder » einen GdB von mindestens 70% und das Merkzeichen „G“

» Der Ansatz eines höheren km-Kostensatzes ist nicht möglich. » Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt pauschal eine behinderungsbedingte Fahrleistung von 3.000 km pro Jahr an. D.h., es können ohne Nachweis (3.000 km* 0,30 Euro =) 900 Euro pauschal angesetzt werden. » Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind mit den nachgewiesenen Kosten ansetzbar. » Unfallkosten sind zusätzlich ansetzbar.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 76

Fahrtkosten für Privatfahrten Fallgruppe

Steuerliche Behandlung

» „aG“ oder

» Für behinderungsbedingte Fahrten ist auch die Pauschale von 900 Euro ansetzbar.

» „H“ oder » „Bl“

» Es können auch Freizeit-, Erholungs- und Besuchsfahrten bis zu einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km gegen Nachweis mit der Dienstreisepauschale angesetzt werden. » Unfallkosten sind zusätzlich ansetzbar.

» Übrige Behinderte mit geringerer GdB

» Urlaubs- und Erholungsfahrten sind abzugsfähig, Kosten für die Begleitperson im Urlaub sind abzugsfähig, angemessener Betrag 767 Euro. » Behinderungsbedingte Fahrten sind gegen Nachweis mit der Dienstreisepauschale ansetzbar.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 77

Fahrtkosten für Privatfahrten

9 Beispiel Infolge einer Krebserkrankung wird bei dem Kleinkind F ab April ein GdB von 100 % festgestellt. Das Finanzamt erkennt ohne Nachweis Fahrten von 2.250 km (3.000 : 12 x 9 Monate) an.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 25

Fahrtkosten für Privatfahrten

| Hinweis Erkrankt ein Behinderter ganz „normal“, so handelt es sich bei diesen Fahrten um Krankheitskosten, die zusätzlich zu den behinderungsbedingten Fahrten abzugsfähig sind.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 77

Fahrtkosten für Privatfahrten

9 Beispiel Die Eltern des krebskranken Kindes fahren an 26 Wochen montags und freitags in das 35 km entfernte Krankenhaus. Die Fahrleistung beträgt hierfür 3.640 km. Hinzu kommen Fahrten zum Kinderarzt und Apotheke von 1.000 km jährlich. In der Steuererklärung können behinderungsbedingte Fahrten für das Kind in Höhe von 1.392 Euro (4.640 x 0,30 Euro) geltend gemacht werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 77

Fahrtkosten für Privatfahrten

| Hinweis Wenn wegen der Behinderung außergewöhnliche Umstände vorliegen, so können die nachgewiesenen höheren Kilometerkosten anerkannt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 78

Fahrtkosten für Privatfahrten Kind/ Ehegatte

Der Ehegatte ist behindert: Die Fahrtkosten sind abzugsfähig. Bei der Zusammenveranlagung spielt es keine Rolle, wer die Aufwendungen trägt.

Das Kind ist behindert: Die Aufwendungen für behinderungsbedingte Fahrten kann der Steuerpflichtige nur erhalten, wenn er die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags auf sich beantragt hat.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 79

Behindertengerechte Ausstattung/Umrüstung Behindertengerechte Umrüstung PKWs

Aufwendungen für die behindertengerechte Umrüstung eines PKW sind voll als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art ansetzbar.   Bei Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs, sind die behindertenbedingten Mehrausgaben nicht abzugsfähig.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Behindertengerechte Ausstattung/Umrüstung

9 Beispiel Herr A ist gehbehindert und benötigt einen erhöhten Sitz, Handbremse links, und Lenkrad mit Hebelschaltung. Diese nachträgliche Umrüstung seines Wagens wäre steuerlich abzugsfähig, ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, er bestellt daher einen behindertengerechten Wagen. Die Sonderkosten für die Spezialausstattung sind nicht als außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig.

Seite 79

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 79

Behindertengerechte Ausstattung/Umrüstung Führerscheinkosten Behinderte mit Merkzeichen „aG“ und einer GdB von mind. 70% können auch Führerscheinkosten ansetzen, da für diesen Personenkreis auch Privatfahrten bis 15.000 km/Jahr angesetzt werden können. Übernehmen Eltern für ihr behindertes Kind die Führerscheinkosten, so sind diese als außergewöhnliche Belastungen auf Grund sittlicher Verpflichtungen abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 79

Weitere Aufwendungen behinderter Menschen Vergütung

Vergütungen an einen Betreuer, Gebrechlichkeitspfleger. Derartige Aufwendungen sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar soweit es sich um eine Personensorge oder um eine Vermögenssorge ohne Erzielung von Einkünften handelt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 80

Weitere Aufwendungen behinderter Menschen Privatschule

Privatschulbesuch des behinderten Kindes. Sämtliche Aufwendungen für den Privatschulbesuch des behinderten Kindes können angesetzt werden.

Voraussetzung ist, dass » das Kind infolge seiner Behinderung auf eine Schule mit individueller Förderung angewiesen ist, » eine geeignete öffentliche Schule oder schulgeldfreie Privatschule nicht zur Verfügung steht oder nicht in zumutbarer Weise erreichbar ist, » die oberste Landes-Kultusbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Besuch der Privatschule für das Kind erforderlich ist.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 80

Weitere Aufwendungen behinderter Menschen Krankheits- und Kurkosten

Bei Krankheits- und Kurkosten ist zu unterscheiden, ob sie im Zusammenhang mit der Behinderung stehen oder nicht. Krankheitskosten, die mit der Behinderung » nichts zu tun haben, sind wie üblich ansetzbar, » zusammenhängen und laufend anfallen, sind mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten, z.B. Medikamente. » zusammenhängen und nicht laufend anfallen, können zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag angesetzt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 80

Weitere Aufwendungen behinderter Menschen Umzug

Umzug wegen Behinderung Soweit kein Gegenwert entsteht und der Umzug seine Ursache ausschließlich in der Behinderung hat, sind die Aufwendungen ansetzbar.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 80

Weitere Aufwendungen behinderter Menschen Höhere Krankenversicherung

Höhere Versicherungsprämien für die Krankenversicherung Höhere Versicherungsprämien auf Grund der Behinderung sind nur als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig. Ein Ansatz als außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 81

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen Änderung Rechtsprechung

Die Aufwendungen für solche Baumaßnahmen werden anerkannt , wenn » nur die Behinderung der Grund für den Umbau ist und » kein Gegenwert, d.h. keine Wertsteigerung des Hauses entsteht. Der Umbau ist also nur für den Behinderten ein Vorteil oder » es sich um ein medizinisches Hilfsmittel handelt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 82

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen Bauliche Veränderungen

Die baulichen Veränderungen führen nicht zu einem Gegenwert. Abzugsfähig können z.B. sein: » Umbau des Badezimmers in ein behindertengerechtes Badezimmer, » Auswechseln von neuen Gegenständen nur wegen der Behinderung, » Anpassungen in der Wohnung, z.B. Handläufen in der Wohnung, Absenken von Türschwellen, Verbreitern von Innentüren etc.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen

| Hinweis Behinderungsbedingte Mehrkosten können abzugsfähig sein, wenn eine Abgrenzung anhand objektiver Kriterien möglich ist und ein Gegenwert nicht anzunehmen ist. Dies gilt insbesondere für medizinische Hilfsmittel.

Seite 82

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 82

Besuchsfahrten Kosten Besuchsfahrten

Grundsätzlich sind Besuche bei nahen Angehörigen weder zwangsläufig noch außergewöhnlich, so dass sie nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Ausnahme: » die Besuche zur Heilung oder Linderung einer Krankheit bzw. eines Leidens beitragen » die Besuche der Pflege oder Versorgung des pflegebedürftigen Angehörigen dienen » die für die Besuche besondere Umstände vorliegen und deshalb eine sittliche Verpflichtung besteht.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 82

Besuchsfahrten Abzugsfähige Aufwendungen

Ansetzbar sind neben den Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschalen, auch Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Verpflegungskosten und Übernachtungskosten sind nur in nachgewiesener Höhe anzuerkennen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Besuchsfahrten zur Heilung einer Krankheit Anerkannt werden

Anerkannt wurden beispielsweise Besuchsfahrten: » zur Ehefrau, die an einer Psychose litt, » zu einem 12 - jährigen Kind, in Höhe von 5.100 Euro. » zu einem im Krankenhaus liegenden Ehegatten oder Elternteil, wenn sie unmittelbar und entscheidend zur Heilung oder Linderung der Krankheit beitragen. Dies kann regelmäßig der behandelnde Arzt im Krankenhaus beurteilen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Besuchsfahrten zur Heilung einer Krankheit Nicht anerkannt

Nicht anerkannt wurden z.B. » Besuchsfahrten zur Ehefrau über einen Zeitraum von 3 Monaten bei einer Entfernung von 140 km » Besuchsfahrten zur der Ehefrau bei einer Dauer der Kur von 5 Monaten » Besuchsfahrten zur Ehefrau in einem Pflegeheim » 14 Besuchsfahrten zu dem erkrankten Vater bei 
 einer Entfernung von 450 km

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Besuchsfahrten zur Pflege/ Versorgung Anerkennung Fahrtkosten

Wird bei den Besuchsfahrten die Pflege und Versorgung eines nahen Angehörigen in dessen Wohnung übernommen, so sind die Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Besuchsfahrten zur Pflege/ Versorgung

| Hinweis Bei der Angabe der Anzahl der Fahrten sollte darauf geachtet werden, dass die Fahrten häufiger als normale Besuchsfahrten durchgeführt wurden. Ansonsten werden die gesamten Fahrtkosten gestrichen.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Besuchsfahrten bei besonderen Umständen Anerkennung Fahrtkosten

Anerkannt wurden Besuchsfahrten zum: » sterbenden Vater ins Krankenhaus. Als medizinisch veranlasst wurden nur die Fahrten anerkannt, um die das Krankenhaus gebeten hatte. » schwerverletzten Lebensgefährten ins Ausland, da es sich um einen existenzbedrohenden Unfall handelte. » unheilbar kranken Ehepartner ins Krankenhaus, da in der Ehe Kleinkinder lebten.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Besuchsfahrten bei besonderen Umständen Nicht anerkannt

Nicht anerkannt wurden Besuchsfahrten: » zum Ehegatten oder Kind ins Gefängnis, » in einer alleinerziehenden Mutter zu ihrem auswärts untergebrachten Kleinkind, » eines Geschiedenen zum Kind in Ausübung des elterlichen Umgangsrechts

3. Außergewöhnliche Belastungen

Besuchsfahrten zu den Kindern Besuchsfahrten bei Die Fahrtkosten werden meist mit dem Hinweis auf den Anspruch auf Kindergeld abgelehnt. getrennt lebend Ehegatten

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Ehescheidung Kosten Scheidung

Alle unmittelbar und unvermeidbar mit der Ehescheidung zusammenhängenden Kosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Fahrtkosten etc.) sind als außergewöhnliche Belastung ansetzbar. Bei Scheidungsfolgesachen sind nur die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, die das Familiengericht im sogenannten „Zwangsverbund“ entscheiden muss.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Ehescheidung Kosten Scheidung

Nach der Abstimmung der obersten Finanzbehörden werden auch die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren als Ehescheidungskosten nach § 33 EStG anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ist, dass das Ergebnis der Mediation in einem notariell beglaubigten Vertrag festgehalten und die Ehe nach dem Mediationsverfahren tatsächlich geschieden wird.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Ehescheidung Kosten Scheidung

Auch die Kosten für einen notariellen Gütertrennungs- und Überlassungsvertrag sind außergewöhnliche Belastungen, wenn dies im Vorgriff auf eine Scheidung die vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüche des Ehegatten regelt. Nicht abzugsfähig sind: » Kosten für einen Detektiv, vor der Scheidung, » Prozess- und Anwaltskosten für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung, » Scheidungsfolgekosten wie z.B. Umzugskosten nach der Scheidung, Ausstattung eines neuen Haushalts, Kosten für die Besuche des bei dem anderen Elternteil lebenden Kindes.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Geburt Abzugsfähige Aufwendungen

» Arzt oder Hebamme Krankenhausaufenthalt » Arznei- und Heilmittel » Spezialnahrung für das Baby, falls vom Arzt verordnet » Schwangerschaftsgymnastik, falls vom Arzt verordnet » Säuglingsschwester, falls vom Arzt verordnet » sämtliche Fahrten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft/Geburt wie z.B. zu Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung, Kinderarzt » Übernachtungskosten » Besuchsfahrten zur Mutter oder Kind, wenn der Krankenhausarzt bescheinigt, dass die Besuche therapeutisch notwendig sind » Aufwendungen für eine Haushaltshilfe

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Geburt Nicht abzugsfähige » Umstandskleidung Aufwendungen » Arzneimittel, die nicht vom Arzt verordnet worden sind » Babynahrung » Erstausstattung für das Baby » Telefonat mit der Ehefrau im Krankenhaus » Umzugskosten wegen der Geburt

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus Schädliche Substanzen

» Als gesundheitlich schädigende Substanzen kommen z.B. in Betracht: » Formaldehyd und » Holzschutzmittelausgasungen durch z.B. Lindan sowie » Asbest.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus Aufwendungen für Schäden

Aufwendungen für Schäden durch die o.g. Stoffe kommt insbesondere in drei Bereichen vor: » Wiederbeschaffungskosten für Kleidung » Wiederbeschaffungskosten für Hausrat sowie » Sanierungskosten einer eigengenutzten Wohnung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 86

Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass » Gesundheitsschäden durch die Ausgasungen bereits eingetreten oder konkret zu befürchten sind, » ein Nachweis der Gesundheitsschäden durch ein ärztliches Attest erbracht wird, » ein Nachweis des Zusammenhangs der Gesundheitsschäden mit den Ausgasungen durch ein Gutachten der zuständigen amtlichen technischen Stelle vorliegt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus Aufwendungen für Schäden

Wurden Teile eines Gebäudes mit hochgradig toxischen Substanzen behandelt, kann auf Grund der langen Ausgasungszeiten gesundheitlichen Schäden der Hausbewohner nur durch Entfernung der kontaminierten Teile entgegengewirkt werden. Um den Umfang der notwendigen Arbeiten feststellen zu können, ist es nötig, dass der Steuerpflichtige durch ein Gutachten nachweist, welche Baumaßnahmen im Rahmen der Dekontaminierung erforderlich sind.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus

| Hinweis Werden Aufwendungen für eine Dacherneuerung und den Rückbau und die Entsorgung eines Asbestdachs an einem Wohngebäude geltend gemacht, bedarf es zwar keines ärztlichen Attestes, weil die Gesundheitsgefährdung durch Asbest allgemein bekannt ist. Auf das Gutachten einer technischen Stelle kann aber nicht verzichtet werden, weil nachgewiesen werden muss, dass Asbestfasern in das Innere des Hauses gelangen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 87

Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus Sanierung

Sanierung der selbstgenutzten Wohnung/Haus. Ist zur Sanierung eines Gebäudes die Auswechslung von Gebäudeteilen erforderlich, so sind die Kosten hierfür als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Werden in diesem Zusammenhang einzelne geringe Reparaturen wegen Verschleißes erforderlich, können dadurch entstandene Kosten ebenfalls als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 87

Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus

| Hinweis Ein Gegenwert mindert die außergewöhnlichen Belastungen: Erhöht sich durch die Sanierung der Wert des Wirtschaftsguts, können nur die Aufwendungen bis zur Wiederherstellung des Zeitwerts des Wirtschaftsguts vor der Sanierung als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 87

Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus

| Hinweis Wird das Objekt vermietet, oder ein Teil als Arbeitszimmer genutzt, so sind die hierauf entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 87

Gesundheitsschädliche Stoffe in Wohnung und Haus Aufwendungen für Schäden

» Wiederbeschaffung von Kleidung und Hausrat   » Kosten für die Reinigung, Ausbesserung, Teilerneuerung von verseuchten Möbeln sind abzugsfähig   » Kosten für die auswärtige Unterbringung während der Sanierungsmaßnahme bzw. ein Umzug sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. » Kosten für die Gutachter sind abzugsfähig

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Hochzeit, Familienfeste und Aussteuer Aufwendungen für Feste

Aufwendungen für derartige Feste sind nicht abzugsfähig. In besonderen Fällen können Aufwendungen für Aussteuer aus sittlichen Gründen absetzbar sein. In der Regel dürfte dies aber nicht in Betracht kommen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten Voraussetzungen

Abzugsfähig sind alle selbst getragenen Aufwendungen zur Heilung oder Linderung einer Krankheit. Es ist unerheblich, ob diese Aufwendungen für den Steuerpflichtigen selbst, für dessen Ehegatten oder für die unterhaltsberechtigten Kinder entstehen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 88

Krankheitskosten Voraussetzungen

Nicht abzugsfähig sind allerdings Aufwendungen zur Vorbeugung gegen Krankheiten oder zur Erhaltung der Gesundheit. Stehen Krankheitsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit sollten die Aufwendungen im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden. Krankheitskosten müssen nachgewiesen werden! Der Steuerpflichtige muss die Krankheitskosten selbst getragen haben.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten

| Hinweis Folgende Leistungen sind nicht als Erstattungen zu betrachten: Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung, hier liegt ein Ausgleich für den Verdienstausfall vor. Beihilfen des Arbeitgebers, wenn diese als Arbeitslohn versteuert wurden, Darlehensbeträge oder geschenkte Mittel , die zur Bezahlung von Krankheitskosten dienen. Schadensersatzleistungen, die als Schmerzensgeld, gezahlt wurden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten

| Hinweis Es wird eine zumutbare Belastung angerechnet. Krankheitskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als sie die zumutbare Belastung des Steuerpflichtigen übersteigen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten

| Hinweis Sprechen Sie die Steuerpflichtigen jedes Jahr darauf an, dass Krankheitskosten geplant werden sollten.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten

9 Beispiel Steuerpflichtiger A und seine Frau sowie die beiden Kinder tragen eine Brille. Im September stellt der Zahnarzt fest, dass sowohl bei Herrn A als auch bei seiner Frau einige Arbeiten fällig sind, die sich bis über das Jahresende hinausziehen werden. Im November benötigen Kinder neue Gläser für ihre Brillen.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten

9 Beispiel Alternative 1: Herr A bespricht mit dem Zahnarzt, dass er noch vor Jahresende die Rechnung für die beiden Behandlungen leisten muss und begleicht beide Rechnungen im Dezember. Beide Kinder erhalten noch im November ihre neuen Brillengläser.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 89

Krankheitskosten

9 Beispiel Alternative 2: Da das Einkommen von Herrn A voraussichtlich durch eine Beförderung im folgenden Jahr steigen wird, sollte er alle Krankheitskosten in das nächste Jahr verschieben. Zahnarztrechnung und Austausch der Brillengläser im folgenden Jahr.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen medizinische Behandlung

Abzugsfähig sind selbst getragene Aufwendungen für Leistungen von: » Ärzten » zugelassenen Heilpraktikern » Krankengymnasten » Psychotherapeuten » Logopäden » Hebammen » sowie die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen  

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für Arznei- und Heilmittel

Abzugsfähig sind alle selbst getragene Aufwendungen für: » Arznei- und Heilmittel, wenn sie vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. » Rezeptpflichtige Medikamente » Rezeptfreie Medikamente » Privatrezept » Auch der von den Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst zu leistende Eigenanteil für Arztrechnungen und Medikamente werden anerkannt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für Aufenthalt im Krankenhaus

Aufwendungen für den Aufenthalt in diesen Einrichtungen sind abzugsfähig. Derartige Aufwendungen dürfen nicht um eine sog. Haushaltsersparnis gekürzt werden. Aufwendungen für Trinkgelder werden nicht anerkannt. Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Kind werden nur anerkannt, wenn die Besuche zur Linderung der Krankheit beitragen und der Stationsarzt dies bescheinigt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für medizinische Hilfsmittel

Ansetzbar sind Aufwendungen für die Anschaffung, Reparatur, Pflege. Bei größeren Anschaffungen kann die Vorlage eines Attests für die Anerkennung notwendig sein. Beispiele: Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Orthopädische Einlagen Messgeräte, Inhalationsgeräte, Rollstühle, Prothesen, Medizinisches Bestrahlungsgerät, Massagegerät, Spezialbetten, Haus-Notrufanlage.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen Frischzellenbehandlung

Derartige Aufwendungen werden nur anerkannt, wenn vor Beginn der Behandlung ggf. ein amtsärztliches Attest ausgestellt wurde, das die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen
 Diätkost

Derartige Aufwendungen sind nicht ansetzbar.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 92

Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für Schwangerschaftsve rhütung/ künstliche Befruchtung

Aufwendungen für Schwangerschaftsverhütung sind grundsätzlich nicht ansetzbar. Ausnahme: Wenn durch ein Attest des Arztes bescheinigt wird, dass die Verhütung zum Schutz von Mutter und/oder Kind aus medizinischer Sicht notwendig ist.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für die Ausübung von Sport

Derartige Aufwendungen werden nur anerkannt, wenn die Notwendigkeit der Ausübung der betreffenden Sportart von einem Arzt bescheinigt wird. 

3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für kosmetische Operationen

Aufwendungen für kosmetische Operationen werden nur anerkannt, wenn dadurch Missbildungen beseitigt oder psychische Störungen behoben werden.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für Alkohol- und Drogenentziehung

Alkohol- und Drogenabhängigkeit sind Krankheiten. Die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen zur Behandlung der Sucht sind abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für Heimdialyse

Ansetzbar sind alle Kosten für das Dialysegerät. Wird ein Zimmer in der Wohnung ausschließlich zu Dialysezwecken genutzt, sind auch die anteiligen Raumkosten Wasser, Strom, Heizung, Reinigung etc. - abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten im Einzelnen

| Hinweis Dialysepatienten haben i.d.R. Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag. Damit sind auch die Kosten für die Dialyse abgegolten. Sollten die Aufwendungen höher sein als der Pauschbetrag lohnt sich der Einzelnachweis der Kosten.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für eine Legasthenieoder LogopädieTherapie 


Derartige Aufwendungen werden bei Vorlage eines Attests anerkannt.

Aufwendungen für Ist wegen einer Krankheit eine Krankenpflegerin nötig, sind diese Aufwendungen auch ansetzbar. eine Krankenpflegerin zu Hause

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Krankheitskosten im Einzelnen Schuldzinsen für einen Kredit zur Finanzierung von Krankheitskosten

Werden die Krankheitskosten durch die Aufnahme eines Kredits beglichen, so sind die Aufwendungen für die Krankheitskosten im Jahr der Zahlung als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Übernahme der Krankheitskosten für Angehörige

Krankheitskosten für den Ehegatten, die unterhaltsberechtigten Kinder sind wie eigene Krankheitskosten abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen für medizinische Fachliteratur 


Derartige Aufwendungen sind nicht abziehbar.

Aufwendungen für die Anschaffung neuer Kleidung infolge einer Krankheit

Derartige Aufwendungen sind nicht abziehbar.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten im Einzelnen Aufwendungen wegen eines ärztlichen Kunstfehlers

Derartige Aufwendungen sind nicht abziehbar.

Seite 94

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Kurkosten Kurkosten

Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kur: Die Notwendigkeit der Kur muss dem Finanzamt nachgewiesen werden. Die Kur muss am Kurort unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. Die Kur darf nicht einer üblichen Erholungsreise gleichen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Kurkosten Ärztliche Kontrolle

Zur Anerkennung der Kur ist Voraussetzung, dass auch die ärztliche Kontrolle erfolgt. Bei einer stationären Kur erfolgt diese automatisch. Bei einer ambulanten Kur muss der Steuerpflichtige die ärztliche Behandlung gesondert nachweisen: » Anordnungen des Kursarztes, Rechnungen über Kurmittel und ärztliche Leistungen, » Untersuchungen durch den Kurarzt zu Beginn während des Kurverlaufs und am Ende der Kur.

Ausnahme: Heilung durch das besondere Klima wie z.B. bei Neurodermitis etc.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 95

Kurkosten Kur ist keine Erholungsreise

Kurkosten werden nur anerkannt, wenn es sich nicht um eine Erholungsreise handelt. Indizien für eine Erholungsreise sind z.B. » Buchung einer Pauschalreise im Reisebüro, » Kurze Aufenthaltsdauer von 10 Tagen oder zwei Wochen, » Mitnahme der Familie, » Durchführung der Kur nach Art einer Familienreise.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Kurkosten Kur ist keine Erholungsreise

Folgende Umstände sprechen für eine Heilkur: » Art und Schwere der Krankheit, » Alter des Kurgastes, » Unterbringung in einem Sanatorium oder einer Privatklinik, » Kurangebot des Kurortes, » Jahreszeit, z.B. Aufenthalt im März- Mai an der Ostsee sprechen für eine Heilkur.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Kurkosten Besonderheiten Auslandskur/ Kur mit beruflichen Zusammenhang

Auslandskur Kuren im Ausland werden bis zu dem Betrag anerkannt, der im Inland notwendig gewesen wäre. Wird vom Amtsarzt bescheinigt, dass eine Kur im Ausland (Totes Meer) medizinisch notwendig ist, so sind auch die Flug und Fahrtkosten abzugsfähig. Kur mit beruflichem Zusammenhang Dient die Kur der Vorbeugung gegen eine typische Berufskrankheit, oder als Rehabilitations-Maßnahme wegen eines Berufs-, Dienst- oder Wegeunfalls sind die Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig. Vorteil: Es wird keine zumutbare Belastung abgezogen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 96

Kurkosten Abzugsfähige Aufwendungen

» Aufwendungen für Arzt, Medikamente etc. » Zuzahlungen für Klinikaufenthalte, » Kurtaxe, Gebühren für Atteste etc. » Fahrtkosten für Hin- und Rückreise, Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Fahrten mit dem eigenen Pkw in Höhe der Dienstreisepauschalen, » Fahrtkosten zum Kurarzt, » Verpflegungsmehraufwendungen in tatsächlicher Höhe, vermindert um 20 % Haushaltsersparnis, » Unterkunftskosten für Hotel, Gasthof, Campingplatz etc.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Kurkosten Nicht abzugsfähige » Trinkgelder, Aufwendungen » Ausgaben für den Strandkorb, » Telefongespräche, » Besuchsfahrten der Ehegatten oder Eltern, sofern es nicht aus medizinischer Sicht erforderlich ist, » Miete für die ganzjährige Anmietung einer Zweitwohnung, » Aufwendungen für ein Fernsehgerät in der Klinik.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Nachzahlung Unterhalt Unterhaltszahlungen

Müssen Unterhaltszahlungen, z.B. auf Grund eine Urteils für vergangene Jahre, nachgezahlt werden ist folgendes zu beachten: Unterhaltsnachzahlungen an den » geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten oder an » Kinder, für die kein Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht, sowie an » bedürftige Angehörige  sind gem. § 33a Abs.1 EStG betraglich begrenzt abzugsfähig.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 98

Nachzahlung Unterhalt Unterhaltszahlungen

Unterhaltsnachzahlungen an ein Kind, für das Anspruch auf Kinderfreibetrag/ Kindergeld besteht können nicht angesetzt werden, die Aufwendungen sind mit dem Kindergeld/ Kinderfreibetrag abgegolten.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 98

Eigene Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftige Personen und Nachweis

Unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einem Heim durchgeführt wird, zählen folgende Personen zu dem Kreis der pflegebedürftige Personen: » Personen, bei denen mindestens ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit I bis III festgestellt wurde. » Personen, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde. Der Nachweis muss durch eine Bescheinigung erbracht werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Eigene Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftige Personen und Nachweis

Liegt keine offizielle Pflegestufe vor und auch keine erhebliche Einschränkung der Alterskompetenz, darf der Betroffene Pflegekosten geltend machen, wenn er zu Hause von einem anerkannten Pflegedienst ambulant gepflegt wird. Liegt keine offizielle Pflegestufe vor und auch keine erhebliche Einschränkung der Alterskompetenz, darf der Betroffene pflegebedingte Heimkosten geltend machen, wenn die pflegebedingten Heimkosten klar abgrenzbar sind von den Kosten der Unterkunft und Verpflegung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Eigene Pflegebedürftigkeit Änderungen

Steuerpflichtige mit einer Pflegestufe dürfen ihre pflegebedingten Aufwendungen nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen § 33 EStG anzusetzen, wenn sie einen Behinderten-Pauschbetrag beanspruchen.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 100

Eigene Pflegebedürftigkeit Pflege zu Hause

» Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft » Aufwendungen für die vorübergehende Unterbringung in einem Kurzzeit-Pflegeheim » Sonstige pflegebedingte Aufwendungen wie z.B. pflegegerechte Umbaumaßnahmen in der Wohnung, Einbau einer Haus-Notrufanlage

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 101

Eigene Pflegebedürftigkeit Kosten Heimunterbringung

Es sind die nachgewiesenen Aufwendungen in voller Höhe ansetzbar. Wird der Haushalt beibehalten, so werden die Pflegeheimkosten nicht um die Haushaltsersparnis gekürzt, da die Fixkosten der Wohnung weiterhin bestehen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 101

Eigene Pflegebedürftigkeit Als Haushaltsersparnis wird angerechnet: pro Tag

pro Monat

pro Jahr

2004 - 2009

21 Euro

640 Euro

7.680 Euro

2010-2012

22 Euro

667 Euro

8.004 Euro

2013

1/360 (22,58 Euro)

677,50 Euro

8.130 Euro

2014

1/360 (23,20 Euro)

696,17 Euro

8.354 Euro

2015

1/360 (23,53 Euro)

706,00 Euro

8.472 Euro

2016

1/360 (24,03 Euro)

721,00 Euro

8.652 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 101

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen Voraussetzungen Abzugsfähigkeit

Zum Angehörigen besteht eine rechtliche oder eine Verpflichtung zum Unterhalt. Der Pflegebedürftige kann die Pflegekosten nicht selber tragen. Er verfügt über kein oder nur ein geringes Vermögen und seine eigenen Bezüge und Einkünfte reichen nicht aus. Der Pflegende erhält für die Pflege vom Pflegebedürftigen keine Einnahmen oder keine Vermögenswerte für die Pflege. Eine krankheitsbedingte oder behinderungsbedingte Unterbringung liegt nur vor, wenn eine Pflegestufe festgestellt worden ist . Der Pflege-Pauschbetrag wird nicht in Anspruch genommen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen Zu den Aufwendungen, die nach § 33 EStG zu berücksichtigen Zahlung von Pflegeheimkosten   sind, gehören die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten

Unterbringungskosten einschließlich der Kosten für die ärztliche Betreuung und Pflege. Diese sind um eine Haushaltsersparnis zu mindern.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 103

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel Der pflegebedürftige (Pflegestufe II) vermögenslose Vater A hat seinen eigenen Haushalt aufgelöst und ist während des gesamten Kalenderjahres in einem Pflegeheim untergebracht. Für die Heimunterbringung werden insgesamt 33.000 Euro in Rechnung gestellt. Die Pflegeversicherung übernimmt hiervon 15.348 Euro. A zahlt aus seinen eigenen anrechenbaren Einkünften und Bezügen in Höhe von 4.500 Euro einen Betrag von 3.300 Euro auf die Heimkosten und behält einen Betrag von1.200 Euro für zusätzlichen persönlichen Bedarf zurück. Sein Sohn B trägt die restlichen Heimkosten von 14.352 Euro = 33.000 Euro - 15.348 Euro - 3.300 Euro.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 103

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel Sohn B kann folgende Beträge in seiner Steuererklärung ansetzen: • Nach § 33a Abs. 1 EStG Anteil für den typischen Unterhalt

8.654 Euro

in Höhe der Haushaltsersparnis anrechenbare Einkünfte und Bezüge des A anrechnungsfreier Betrag anzurechnende Einkünfte und Bezüge des A
 zu berücksichtigender Betrag

4.500 Euro ./. 624 Euro 3.876 Euro

3.876 Euro

3.224 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 104

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel • Nach § 33 EStG Heimkosten Pflegeversicherung

33.000 Euro ./. 15.348 Euro 17.652 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 104

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel Anteil des A aufgrund seiner eigenen Einkünfte/ Bezüge, mindestens aber die Haushaltsersparnis: Eigene Einkünfte und Bezüge des A: gemindert um einen angemessenen Betrag für den zusätzlichen persönlichen Bedarf (pauschal): verbleibender Betrag

4.500 Euro ./. 1.550 Euro

2.950 Euro

Vergleich mit Haushaltsersparnis Dieser Betrag liegt unter der Haushaltsersparnis von


 8.354 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 104

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel Anteil des A aufgrund seiner eigenen Einkünfte/ Bezüge, mindestens aber die Haushaltsersparnis: Der bei B abzugsfähige Höchstbetrag beträgt: Heimkosten abzgl. Pflegeversicherungsleistungen Abzgl. der Haushaltsersparnis: Höchstbetrag der bei B abzugsfähigen Heimkosten:

17.652 Euro 8.652 Euro 
 9.298 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 104

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel Anteil des A aufgrund seiner eigenen Einkünfte/ Bezüge, mindestens aber die Haushaltsersparnis: Von B getragene Heimkosten davon bereits nach § 33a Abs.1 EStG berücksichtigt:
 Verbleibende Heimkosten

14,352 Euro ./. 4.478 Euro

9.974 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 104

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel Zusammenstellung der Abzüge Unterhaltskosten nach §33 a Abs. 1 EStG

3.224 Euro

Pflegekosten nach §33 EStG (Höchstwert)

9.298 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 105

Prozesskosten Aufwendungen für einen Zivilprozess

Prozesskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Ausnahmsweise können Prozesskosten anerkannt werden, wenn » der Prozess nicht mutwillig und leichtfertig geführt wurde » der Prozess einen existenziell wichtigen Bereich berührt und » ohne den Rechtsstreit der Steuerpflichtige seine Existenzgrundlage verliert und die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen kann.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 105

Schäden am Eigenheim Verursachte Schäden

Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser Sturm etc. sind am selbstgenutzten Objekt als außergewöhnliche Belastung ansetzbar. Schäden an vermieteten Objekten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Schäden am Eigenheim Voraussetzungen

Der Schaden ist durch ein außergewöhnliches Ereignis entstanden. » Den Steuerpflichtigen trifft kein Verschulden. » Es dürfen keine realisierbaren Ersatzansprüche bestehen. » Für den Schaden bestand keine Versicherungsmöglichkeit.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 108

Abzugsfähige Aufwendungen Aufwand Schadens- Abzugsfähig sind nur die Wiederherstellkosten, d.h. die Aufwendungen zur Schadensbeseitigung oder zur beseitigung Wiederherstellung des beschädigten Gebäudeteils.

Das sind die Ausgaben, um das Haus in den Zustand vor dem Schadensereignis zu versetzen, sog. verlorener Aufwand.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen

9 Beispiel Nach einem Wasserschaden werden die Zimmer neu tapeziert. Die alten Tapeten waren bereits 11 Jahre alt. In diesem Fall sind die Aufwendungen nicht als außer-gewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Seite 108

Prozesskosten: Kampf um BU-Rente Lösung Heinz Otto kann die ihm entstehenden Prozesskosten also in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Daran ändert sich den Richtern zufolge auch nichts, wenn nur der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig ist. Die Revision vor dem BFH wurde nicht zugelassen.

Naturkatastrophen

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 108

Naturkatastrophen Katastrophen-Erlass Im Fall von Naturkatastrophen mit einer größeren Breitenwirkung können die einzelnen Bundesländer den sog. Katastrophenerlass in Kraft setzen. Es wird dann auf das Kriterium der Versicherungsmöglichkeit verzichtet. Trifft die Naturkatastrophe nur einen Steuerpflichtigen (z.B. Erdrutsch) und scheitert die steuerliche Anerkennung daran, dass man eine bestehende Versicherungsmöglichkeit nicht genutzt hat, kann man sich gegenüber dem Finanzamt ebenfalls auf diesen Katastrophen-Erlass berufen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 109

Schuldentilgung, Bürgschaft Tilgungsleistungen Tilgungsleistungen für eigene Verbindlichkeiten sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Abzugsfähig sind aber die mit dem Darlehen finanzierten Ausgaben, z.B. Krankheitskosten. Zusätzlich sind die Finanzierungskosten für das Darlehen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. BAföG-Darlehen: Die Rückzahlung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 109

Schuldentilgung, Bürgschaft Bürgschaft

Wird jemand aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, sind diese Aufwendungen nur als außergewöhnliche Belastung ansetzbar, wenn für die Übernahme der Bürgschaft eine sittliche Verpflichtung bestand.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 109

Unterbringung in einem Altenwohnheim Eigene Heimunterbringung

Die Heimkosten können nicht angesetzt werden.

Unterbringung Angehörigen

Hier kann ein Abzug nach § 33a Abs.1 EStG in Betracht kommen, wenn ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch besteht.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Unterstützung in besonderen Fällen Unterhaltsleistungen

Typische Unterhaltsleistungen sind Leistungen zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs. Diese Aufwendungen sind nach § 33a Abs.1 EStG abzugsfähig. Atypische Unterhaltsleistungen sind beispielsweise: Krankheitskosten, Kurkosten, Heimkosten, Kosten für die Beschäftigung einer Pflegekraft, Prozesskosten, Anwaltskosten oder Umschulungskosten. Derartige Aufwendungen sind nach § 33 EStG unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung abzugsfähig, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 110

Unterstützung in besonderen Fällen Unterhaltsleistungen

Die Kostenübernahme muss für den Steuerpflichtigen zwangsläufig sein. Es muss also eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung zum Unterhalt bestehen.

Die unterstützte Person ist nicht in der Lage die Aufwendungen selbst zu tragen. Die unterstütze Person kann mit ihren eigenen Einkünfte nur den laufenden Unterhaltsbedarf decken, nicht jedoch atypische Aufwendungen wie z.B. Krankheitskosten. Unschädlich sind eigene Einkünfte und Bezüge bis in Höhe des Sozialhilfesatzes.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Umzug Umzugskosten

Grundsätzlich zählen Umzugskosten zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind somit steuerlich nicht ansetzbar, § 12 EStG. Hiervon gibt es jedoch zwei Ausnahmen: » Die Umzugskosten sind als Werbungskosten ansetzbar, wenn es sich um einen beruflich bedingten Umzug handelt. » Die Umzugskosten können als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art nach § 33 EStG ansetzbar sein, wenn außergewöhnliche Umstände (Krankheit, Behinderung, dringende Notlage) den Wohnungswechsel zwingend notwendig gemacht haben.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Umzug

| Hinweis Umzugskosten sind gem. § 35a EStG abzugsfähig!

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Wiederbeschaffung Hausrat/Kleidung Unabwendbares Ereignis

Als unabwendbares Ereignis gelten:

Die Gegenstände gehören zum notwendigen Hausrat 


Anerkannt werden nur existentiell notwendige Gegenstände wie z.B. Wohnung, Kleidung und Hausrat, nicht aber ein PKW, eine Garage oder Außenanlagen. 

Es bestand keine Versicherungsmöglichkeit

Seit 1996 akzeptiert die Finanzverwaltung die Wiederbeschaffung von Hausrat nur noch, wenn es keine übliche Versicherungsmöglichkeit gegeben hat.

Brand, Diebstahl, Hochwasser, Unwetter, Kriegseinwirkungen, Vertreibung und politische Verfolgung.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Umzug

| Hinweis Da es häufiger vorkommt, dass die Steuerpflichtigen keine Hausratversicherung haben, die diese Schäden abdeckt, sollten Sie in allen ähnlich gelagerten Fällen auf die neue Rechtsprechung des BFH und die damit verbundenen finanziellen Risiken hinweisen. Die Versicherungsmöglichkeit wird i.d.R. nicht geprüft, wenn der sog. Katastrophenerlass in Kraft gesetzt wird.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Wiederbeschaffung Hausrat/Kleidung Erstattungen oder Leistungen

Erstattungen oder Leistungen der Versicherungen müssen von den Wiederbeschaffungskosten abgezogen werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art Unterstützung bedürftiger Personen

Unterstützt ein Steuerpflichtiger bestimmte Angehörige, so sind diese Aufwendungen bis zu dem sog. Unterhaltshöchstbetrag steuerlich abzugsfähig.

Der Unterhaltshöchstbetrag beträgt für den Veranlagungszeitraum

Euro

2004-2009

7.680 Euro

2010-2012

8.004 Euro

2013

8.130 Euro

2014

8.354 Euro

2015

8.472 Euro

2016

8.652 Euro

2017

8.820 Euro

2018

9.000 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Steuerlich begünstigter Personenkreis Steuerbegünstigter Es ist ganz genau zu prüfen, ob die unterstützte Person zum steuerbegünstigten Personenkreis zählt. Personenkreis Dies ist der Fall, wenn alle drei der nachstehenden Punkte erfüllt sind: » Die unterstützte Person muss dem Steuerpflichtigen oder dessen Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sein. » Handelt es sich bei der unterstützten Person um Kinder oder Enkelkinder, darf niemand Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibetrag haben. » Die unterstützte Person muss bedürftig sein.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Ehegatte in intakter Unterhaltsleistungen an den anderen Ehepartner sind nicht abzugsfähig, sofern beide Ehepartner in Deutschland leben. Ehe Abzugsfähig sind dagegen Unterhaltsleistungen an den Ehegatten, wenn der Steuerpflichtige in Deutschland wohnt und sein Ehegatte in einem Nicht-EU-Staat lebt (z.B. Schweiz, Türkei, etc.)

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Geschiedener oder getrennt lebender Ehegatte

Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sind abzugsfähig. Der Empfänger der Zahlungen muss die Leistungen nicht versteuern und braucht auch seine Zustimmung hierzu nicht geben. Diese Abzugsmöglichkeit gilt unabhängig davon, ob der Unterstützte in Deutschland oder im Ausland lebt. Diese Abzugsmöglichkeit besteht jedoch nicht im Jahr der Trennung/ Scheidung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Kinder

Kindern gegenüber besteht eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung. Dies gilt auch für nichteheliche Kinder, für ehelich erklärte Kinder sowie für Adoptivkinder. Unterstützungsleistungen sind jedoch nicht nach § 33a Abs.1 EStG abzugsfähig, solange irgendjemand für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag hat.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Enkelkinder

Nach den Bestimmungen des BGB sind Verwandte in gerader Linie zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen zwischen Großeltern und Enkelkindern muss das Finanzamt anerkennen, selbst wenn die Eltern des Enkelkindes bzw. die Kinder der Großeltern dazu in der Lage gewesen wären (R 33a.1 Abs.1 S.3 EStR). Allerdings darf für das Enkelkind niemand Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag haben.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Eltern, Großeltern, Schwiegereltern

Tatsächlich geleistete Unterhaltsleistungen an Eltern, Großeltern und Schwiegereltern sind ebenfalls ansetzbar. Wurden diese Personen in den Haushalt aufgenommen, so werden die Unterhaltsaufwendungen ohne Nachweis anerkannt. Zieht der Steuerpflichtige in den Haushalt der unterstützten Personen ein, so ist der Unterhaltsbetrag auch dann nicht zu kürzen, wenn die unterstützte Person (Mutter) hauswirtschaftliche Arbeiten erbringt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Mutter eines nichtehelichen Kindes

Der Vater eines nichtehelichen Kindes ist der Mutter des Kindes für eine bestimmte Zeit zum Unterhalt verpflichtet. Steuerlich sind diese Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs.1 EStG abziehbar. Der Unterhaltsanspruch besteht normalerweise für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung. Kann die Mutter wegen der Schwangerschaft/ Kindererziehung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, besteht Unterhaltsanspruch maximal für 4 Monate vor der Entbindung und bis max. 3 Jahre nach der Entbindung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Lebensgefährte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft  

Gem. § 12 LPartG besteht eine Unterhaltsverpflichtung für den anderen Partner. Demzufolge können während des Zusammenlebens Unterhaltszahlungen als Unterstützungsleistungen angesetzt werden. Die Unterhaltsverpflichtung gem. § 12 Abs.1 LPartG besteht weiterhin, wenn sich die Lebenspartner trennen. Auch hier sind nun Unterstützungsleistungen grundsätzlich abzugsfähig. Die Angehörigen des Lebenspartners gelten als verschwägert, so dass hierfür keine Unterstützungsleistungen angesetzt werden können.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung Gleichgestellte Personen

Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten stehen nach § 33a Abs.1 Satz 2 EStG Personen gleich, bei denen die inländische öffentliche Hand ihre Leistungen (z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe) wegen der Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise nicht gewährt oder, wenn ein entsprechender Antrag gestellt würde, ganz oder teilweise nicht gewähren würde. Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen im Inland lebenden ausländischen Lebensgefährten können auch nach § 33a Abs.1 S.2 EStG abziehbar sein, wenn der Lebensgefährte bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder ausgewiesen zu werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Gesetzliche Unterhaltsberechtigung » Geschwister, Nicht unterhaltsberechtig » andere Angehörige, wie Tante und Onkel, Nichte und Neffe, te Personen   Schwiegersohn und -tochter, Schwager und Schwägerin, Stiefmutter und -vater, » Verlobte(r), » Lebensgefährte - Ausnahme siehe oben, » nicht verwandte Personen, denen sich der steuerpflichtige besonders verpflichtet fühlt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Gesetzliche Unterhaltsberechtigung

| Hinweis Lebt die unterstützte Person im Haushalt des Steuerpflichtigen, kann auch ohne Einzelnachweis der zeitanteilige Unterhaltshöchstbetrag angesetzt werden.

Seite 117

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Kein Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibetrag Kein Anspruch

Mit dieser Regelung soll ausgeschlossen werden, dass für dasselbe Kind gleichzeitig Kindergeld/Kinderfreibetrag und ein Abzug nach § 33a EStG gewährt wird.   Lebt das Kind/Enkelkind im Ausland können keine Unterhaltsleistungen angesetzt werden, sofern irgendjemand Leistungen nach § 65 EStG für das Kind erhält, die dem Kindergeld vergleichbar sind (BMF-Schreiben vom 15.9.1997).

3. Außergewöhnliche Belastungen

Kein Anspruch auf Kindergeld/ Kinderfreibetrag

| Hinweis Das Kindergeld wir nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Viele Kinder befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung. Hier sind Unterstützungsleistungen gem. § 33a Abs.1 EStG abzugsfähig

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Der Unterhaltsempfänger ist bedürftig Definition Bedürftigkeit

Als bedürftig gilt, wer » keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge hat » kein oder nur ein geringes Vermögen (bis 15.500 Euro) besitzt   » Hat der Empfänger seinen Wohnsitz im Ausland gilt dies nicht. » Unterhaltsleistungen werden nur anerkannt, wenn der Unterstützte alle seines Lebensunterhalts zur Verfügung stehenden Quelle ausschöpft.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Der Unterhaltsempfänger ist bedürftig Unschädliches Vermögen

Eigenes Vermögen ist über den Betrag von 15.500 Euro hinaus ist unschädlich, wenn es sich um » Vermögensgegenstände handelt, deren Verkauf offensichtlich eine Verschleuderung bedeuten würde, » Vermögensgegenstände handelt, die einen besonderen persönlichen Wert haben, » Vermögensgegenstände handelt, die zum Haushalt des Bedürftigen gehören, » ein selbst genutzte Haus/ Wohnung handelt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Berechnung der Unterstützungsleistungen Allgemeines

Der Unterstützungszeitraum umfasst nur einen Teil des Jahres   Gem. § 33a Abs.4 EStG verringert sich der Unterstützungshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag 624 Euro - jeweils um 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Berechnung der Unterstützungsleistungen

| Hinweis Unterstützungsleistungen sollten nachweislich nur in den Monaten geleistet werden, in denen der Unterstützte (fast) keine eigenen Einkünfte hat. Z.B. Überweisung in den Monaten März - Mai, Oktober und November, wenn das Kind in diesen Monaten keinen Job hatte.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Berechnung der Unterstützungsleistungen Zuordnung der Einkünfte und Bezüge

Die Einkünfte und Bezüge des Unterstützten werden nur angerechnet, soweit sie auf den Unterstützungszeitraum entfallen oder dafür bestimmt sind (§ 33 a Abs.4 Satz 2 und 3 EStG): Werden innerhalb und außerhalb des Unterstützungszeitraums Einnahmen erzielt, so erfolgt eine Aufteilung.    

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Berechnung der Unterstützungsleistungen

| Hinweis Ferner sind die unvermeidbaren Versicherungsbeiträge mindernd zu berücksichtigen (gesetzliche Sozialabgaben bei Arbeitnehmern, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei Rentnern, für alle Übrigen ab dem Veranlagungszeitraum 2010 die Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung).

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 120

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel B unterstützt seinen Vater, der eine Betriebsrente von 200 Euro und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von 300 Euro im Monat bezieht. Außerdem erhält er Wohngeld in Höhe von 700 Euro pro Jahr.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 120

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Lösung: Unterhaltshöchstbetrag Eigene Einkünfte und Bezüge des Vaters: Versorgungsbezüge ./. Versorgungsfreibetrag ./. Arbeitnehmer-Pauschbetrag     Ertragsanteil der Rente (50 % von 3.600 Euro) ./. Werbungskosten-Pauschbetrag   Summe der eigenen Einkünfte

8.820 2.400 ./. 960 ./.1.000 440

440  

1.800 ./. 102 1.698

       + 1.698 2.138

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 120

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Lösung: Unterhaltshöchstbetrag Eigene Einkünfte und Bezüge des Vaters: Summe der eigenen Einkünfte Kapitalanteil der Rente (1.800) + Wohngeld ./. Kostenpauschale Summe der eigenen Bezüge

8.820  2.138 + 1.800 + 700 ./. 180 2.320

+ 2.320  

Summe der eigenen Einkünfte und Bezüge Anrechnungsfreibetrag Anzurechnen Abzugsfähiger Unterhaltshöchstbetrag

4.458 /. 624 3.834

./. 3.834 4.986

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Berechnung der Unterstützungsleistungen Opfergrenze

Unter Berücksichtigung seiner Verhältnisse ist ein Steuerpflichtiger nur insoweit zur Unterhaltsleistung verpflichtet, als die Unterhaltsaufwendungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug der Unterhaltsaufwendungen genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich und ggf. für seinen Ehegatten und seine Kinder verbleiben - sog. Opfergrenze.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 121

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel A unterstützt seinen nicht mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden eingetragenen Lebenspartner B im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. A erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 30.000 Euro und einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 5.000 Euro. Hierauf entfallen Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von 5.000 Euro und eigene Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in Höhe von 6.000 Euro. Des Weiteren erhält A im April 2014 eine Einkommensteuererstattung für den Veranlagungszeitraum 2012 in Höhe von 1.000 Euro. B hat keine eigenen Einkünfte und Bezüge.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 122

Berechnung der Unterstützungsleistungen Berechnung der außergewöhnlichen Belastung nach § 33a Abs.1 EStG Höchstbetrag nach § 33a Abs.1 S.1 EStG Nettoeinkommen des A Einkünfte aus Gewerbebetrieb Verlust aus Vermietung und Verpachtung zuzüglich Einkommensteuererstattung abzüglich Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung abzüglich Einkommensteuervorauszahlung Verfügbares Nettoeinkommen für die Berechnung der Opfergrenze Opfergrenze: 1 % je volle 500 Euro 30 % von 15.000 Euro

30.000 - 5.000 1.000 - 6.000   - 5.000   15.000

15.000 30 %

8.820                        4.500

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 122

Berechnung der Unterstützungsleistungen Unterhaltsaufwendungen Haushaltsgemeinschaft

Bei einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) ist die Opfergrenze nicht mehr anzuwenden. Für die Ermittlung der nach § 33a Abs.1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der unterhaltenen Person(en) zusammenzurechnen und dann nach Köpfen auf diese Personen zu verteilen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel A und B leben zusammen mit dem leiblichen Kind von B in eheähnlicher Gemeinschaft und bilden eine Haushaltsgemeinschaft. A ist nicht der leibliche Vater des Kindes. A erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 30.000 Euro und einen Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 5.000 Euro.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 123

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Hierauf entfallen Steuern in Höhe von 5.000 Euro und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 6.200 Euro. Des Weiteren erhält A im April 2017 eine Einkommensteuererstattung für den Veranlagungszeitraum 2015 in Höhe von 1.000 Euro. B erhält Kindergeld und hat darüber hinaus keine eigenen Einkünfte und Bezüge.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 123

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Höchstbetrag nach § 33a Abs.1 S.1 EStG: Nettoeinkommen des A: Arbeitslohn abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften zuzüglich Einkommensteuererstattung abzüglich Sozialversicherung abzüglich Lohnsteuer Nettoeinkommen des A: Nettoeinkommen der B: Gemeinsames verfügbares Nettoeinkommen: Aufteilung des Nettoeinkommens nach Köpfen Maximal als Unterhaltszahlung zur Verfügung stehender Betrag

8.354 30.000 -1.000 -5.000 1.000 -6.200 -5.000 13.800

13.800 0 13.800 :2

6.900

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 125

Berechnung der Unterstützungsleistungen Unterhaltshöchstbetrag bei Unterstützung mehrerer Personen

Den Unterstützungshöchstbetrag und den Anrechnungsfreibetrag gibt es für jede unterstützte Person. Die eigenen Einkünfte und Bezüge werden für jede Person getrennt ermittelt. Werden zusammenlebende Eheleute (z.B. Eltern) unterstützt, werden die eigenen Einkünfte und Bezüge zunächst getrennt ermittelt und dann zusammengerechnet.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 125

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Der Sohn unterstützt seine Eltern. Die Mutter bezieht eine Rente in Höhe von 200 Euro monatlich, der Vater von 800 Euro monatlich.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 125

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Berechnung für ab 2017 in Euro Einkünfte/Bezüge der Mutter 2.400 ./. Werbungskosten-Pauschbetrag ./. Kostenpauschale

2.400 ./. 102 ./. 180

  2.118  

Einkünfte/Bezüge des Vaters 9.600 ./. Werbungskosten-Pauschbetrag ./: Kostenpauschale Zusammen ./. doppelter Anrechnungsfreibetrag von 2 x 624   doppelter Unterhaltshöchstbetrag von 2 x 8.820 abzugsfähiger Unterhaltshöchstbetrag

9.600 ./. 102 ./. 180

9.318 11.436 1.248 10.188 17.640 7.452

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 126

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Die Geschwister A und B unterstützen Ihre Mutter, die nur eine Rente von 300 Euro monatlich hat. A zahlt 2.500 Euro, B zahlt 5.000. Der Anteil von A beträgt 1/3, der von B 2/3.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 126

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Unterhaltshöchstbetrag Einkünfte/Bezüge der Mutter 2.400 ./. Werbungskosten-Pauschbetrag ./. Kostenpauschale ./. Anrechnungsfreibetrag von 624

8.354 3.600 ./. 102 ./. 180 ./. 624

 

übersteigender Betrag


2.694   6.126

abzugsfähiger Unterhaltshöchstbetrag für A (1/3) abzugsfähiger Unterhaltshöchstbetrag für B (2/3)

1.887 4.084

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 127

Die unterstützte Person lebt im Ausland Unterhaltsempfänger

Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden, wenn diese gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten nach inländischem Recht gesetzlich unterhaltsberechtigt sind.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 127

Die unterstützte Person lebt im Ausland Nachweispflicht des Der Steuerpflichtige trägt nach den im Steuerrecht geltenden allgemeinen Beweisgrundsätzen für Steuerermäßigungen die Steuerpflichtigen objektive Beweislast (Feststellungslast).

Bei Sachverhalten im Ausland müssen sich die Steuerpflichtigen in besonderem Maße um Aufklärung und Beschaffung geeigneter, in besonderen Fällen auch zusätzlicher Beweismittel bemühen. Danach trifft den Steuerpflichtigen bei der Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse eine Pflicht zur Beweisvorsorge.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 128

Die unterstützte Person lebt im Ausland Unterhaltserklärung

Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist der Nachweis über die Unterhaltsbedürftigkeit der im Ausland lebenden unterhaltenen Person.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 128

Die unterstützte Person lebt im Ausland Zweisprachige Unterhaltserklärungen

Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der insoweit vorzunehmenden Sachverhaltsaufklärung und zur erleichterten Beweisführung werden zweisprachige Unterhaltserklärungen in den gängigsten Sprachen aufgelegt und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit gestellt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 128

Die unterstützte Person lebt im Ausland Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen. Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft darf nicht gefordert werden, wenn die unterhaltene Person aus gewichtigen Gründen keiner oder nur in geringem Umfang einer Beschäftigung gegen Entgelt nachgehen kann.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 129

Die unterstützte Person lebt im Ausland Unterstützung von Personen im erwerbsfähigen Alter

Als Gründe kommen beispielsweise in Betracht: » Alter, ab vollendetem 65. Lebensjahr, » Behinderung, » schlechter Gesundheitszustand, » die Erziehung oder Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, » die Pflege behinderter Angehöriger, » ein ernsthaft und nachhaltig betriebenes Studium oder eine Berufsausbildung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 129

Die unterstützte Person lebt im Ausland Nachweis der Unterhaltsleistungen

Überweisungen sind grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege nachzuweisen, die die unterhaltene Person als Empfänger ausweisen. Werden mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, unterhalten, so genügt es, wenn die Überweisungsbelege auf den Namen einer dieser Personen lauten.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Die unterstützte Person lebt im Ausland Abweichender Kontoinhaber

Bei Überweisungen auf ein nicht auf den Namen der unterhaltenen Person lautendes Konto im Ausland muss der Steuerpflichtige neben den inländischen Zahlungsbelegen eine Bescheinigung der Bank über die Kontovollmacht und über den Zeitpunkt, die Höhe und den Empfänger der Auszahlung vorlegen.

Ersatzbelege

Sind Zahlungsbelege abhanden gekommen, hat der Steuerpflichtige Ersatzbelege zu beschaffen.

Andere Zahlungswege

Der Steuerpflichtige kann auch einen anderen Zahlungsweg wählen, wenn die so erbrachte Unterhaltsleistung in hinreichender Form nachgewiesen wird.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 130

Die unterstützte Person lebt im Ausland Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten

Eine Familienheimfahrt liegt nur vor, wenn der Steuerpflichtige seinen im Ausland lebenden Ehegatten besucht, der dort weiter den Familienhaushalt aufrechterhält. Lebt auch der Ehegatte im Inland und besucht der Steuerpflichtige nur seine im Ausland lebenden Kinder oder die eigenen Eltern, liegt keine Familienheimfahrt vor mit der Folge, dass die allgemeinen Beweisgrundsätze gelten.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 131

Die unterstützte Person lebt im Ausland Bei Arbeitnehmern

» kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Steuerpflichtige je Familienheimfahrt einen Nettomonatslohn für den Unterhalt des Ehegatten, der Kinder und anderer im Haushalt der Ehegatten lebender Angehöriger mitnimmt. » Diese Beweiserleichterung gilt nur für bis zu vier im Kalenderjahr nachweislich durchgeführte Familienheimfahrten.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 131

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Ein Arbeitnehmer hat seinen Familienhaushalt, Ehefrau, minderjähriges Kind, kein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen, in einem Land der Ländergruppe 1 - keine Kürzung. Er hat im Jahr nachweislich zwei Heimfahrten unternommen und macht die Mitnahme von Bargeld im Wert von je 1.500 Euro geltend, ohne diese jedoch belegen zu können. Außerdem hat er drei Überweisungen in Höhe von jeweils 1.450 Euro nachgewiesen. Sein Nettomonatslohn beläuft sich auf 1.312 Euro. Die Opfergrenze kommt nicht zur Anwendung.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 131

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel 


1. Aufwendungen für den Unterhalt:
 Mitnahme von Bargeld (2 tatsächliche Familienheimfahrten x 1.500 Euro,
 maximal 2 Nettolöhne - 1.312 Euro) Überweisungen (3 x 1.450 Euro)

2.624 + 4.350

= Summe

6.974

2. Berechnung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen: Vierfacher Nettomonatslohn 1.312 Euro x 4

5.248

(jährlich höchstens anzusetzen im Rahmen der Beweiserleichterung)

./. Anderweitig nachgewiesene Zahlungen Verbleibender Betrag im Rahmen der Beweiserleichterung

4.350 898

= Abziehbare Unterhaltsaufwendungen (4.350 + 898 )

5.248

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 133

Die unterstützte Person lebt im Ausland Unterstützung durch mehrere Personen

Werden Aufwendungen für eine unterhaltene Person von mehreren unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen getragen, so wird bei jedem der Teil des sich hiernach ergebenden Betrags abgezogen, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Leistung entspricht.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 132

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Vier Töchter A, B, C und D unterstützen ihren in einem Land der Ländergruppe 1 – keine Kürzung - lebenden bedürftigen Vater mit jeweils 250 Euro monatlich. Der Abzug der Aufwendungen für den Unterhalt von insgesamt 12.000 Euro ist auf den Höchstbetrag von 8.820 Euro, § 33a Abs.1 S.1 EStG, beschränkt. Dieser ist entsprechend dem Anteil der Töchter am Gesamtbetrag der Leistungen mit jeweils 2.205 Euro (8.820 Euro : 4) abziehbar.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 133

Die unterstützte Person lebt im Ausland Unterstützung durch mehrere Personen

Tragen mehrere Personen zum Unterhalt bei und ist eine davon im Inland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wird diese bei der Aufteilung des abziehbaren Betrags nicht berücksichtigt. Deren Unterhaltsleistungen sind bei der unterhaltenen Person als Bezüge zu erfassen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 132

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Sachverhalt wie Beispiel 3, die Tochter D lebt jedoch in Frankreich. Höchstbetrag (§ 33a Abs.1 S.1 EStG): anrechenbare Bezüge (250 Euro x 12) Kostenpauschale anrechnungsfreier Betrag anzurechnende Bezüge abziehbarer Höchstbetrag:

8.820 3.000 -180 2.820 -624 2.196

2.196 6.624

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 133

Die unterstützte Person lebt im Ausland Zeitanteilige Ermäßigung

Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die allgemeinen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der in Betracht kommende Höchstbetrag um ein Zwölftel.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 133

Die unterstützte Person lebt im Ausland Zeitliche Zuordnung Unterhaltsaufwendungen können nur abgezogen werden, soweit sie dem laufenden Lebensbedarf der unterhaltenen der UnterhaltsPerson im Kalenderjahr der Leistung dienen. aufwendungen Soweit Zahlungen nicht ausschließlich dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des laufenden sondern auch des folgenden Jahres abzudecken, können die gesamten Unterhaltsaufwendungen nur im Jahr der Zahlung, nicht jedoch im Folgejahr berücksichtigt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 133

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Der Steuerpflichtige überweist erstmals im Dezember 2014 einen Betrag von 3.000 Euro an seinen bedürftigen Vater in einem Land der Ländergruppe 1. Die Zahlung ist für den Unterhalt bis zum 30.06.2015 bestimmt. Die Unterhaltszahlung ist im Dezember abgeflossen. Die Unterhaltsaufwendungen sind mit 735 Euro (1/12 von 8.820 Euro) abziehbar. Eine im Folgejahr ist nicht möglich.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 134

Die unterstützte Person lebt im Ausland Vereinfachungsregelungen

Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass » Unterhaltsleistungen an den Ehegatten stets zur Deckung des Lebensbedarfs des gesamten Kalenderjahrs bestimmt sind » bei Unterhaltsleistungen an andere unterhaltene Personen die einzelne Zahlung ohne Rücksicht auf die Höhe ab dem Zeitpunkt, in dem sie geleistet wurde, zur Deckung des Lebensbedarfs der unterhaltenen Person bis zur nächsten Zahlung reicht.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 134

Die unterstützte Person lebt im Ausland Vereinfachungsregelungen

Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass » die einzige oder letzte Unterhaltsleistung im Kalenderjahr der Bedarfsdeckung bis zum Schluss des Kalenderjahrs dient; » bei jeder nachgewiesenen Familienheimfahrt Unterhalt geleistet wird; » Unterhaltsleistungen an den Ehegatten auch zum Unterhalt anderer Personen bestimmt sind, die mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt leben.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 134

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Der Steuerpflichtige unterstützt seine in einem Land der Ländergruppe 1 lebende bedürftige Ehefrau durch eine einmalige Zahlung im Monat Juli in Höhe von 5.600 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen für den Unterhalt an die Ehefrau zur Deckung des Lebensbedarfs des gesamten Kalenderjahres bestimmt sind. Die Aufwendungen für den Unterhalt sind in voller Höhe, 5.600 Euro, abziehbar.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 135

Die unterstützte Person lebt im Ausland Zeitpunkt des Abflusses der Unterhaltsleistung

Eine Unterhaltsleistung ist in dem Zeitpunkt abgeflossen, in dem der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld verliert. Für Überweisungen bedeutet dies, dass die Leistung grundsätzlich mit Abgabe des Überweisungsträgers bei der Überweisungsbank, spätestens jedoch mit der Lastschrift, Wertstellung, bei der unterstützenden Person abgeflossen ist.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 135

Berechnung der Unterstützungsleistungen

9 Beispiel Der Steuerpflichtige überweist mit Wertstellung 23. Dezember 2016 einen Betrag von 3.000 Euro an seine bedürftige Mutter in der Türkei. Das Geld wird am 06.01.2017 auf dem Konto der Mutter gutgeschrieben. Die Unterhaltsleistung ist in 2016 abgeflossen. Daher sind die Unterhaltsaufwendungen als Leistungen des Monats Dezember 2016 zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung in 2015 ist nicht möglich.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 135

Die unterstützte Person lebt im Ausland Höchstbeträge im Ausland

Werte ab 2016

Lebt die unterstützte Person im Ausland, können der Unterstützungshöchstbetrag und auch der Anrechnungsfreibetrag in Abhängigkeit vom betreffenden Land niedriger sein.

Unterhaltshöchstbetrag

Anrechnungsfreibetrag

Ländergruppe I

8.652,00 Euro

624 Euro

Ländergruppe II - 3/4

6.489,50 Euro

468 Euro

Ländergruppe III - 1/2

4.326,00 Euro

312 Euro

Ländergruppe IV -1/4

2.163,50 Euro

156 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 138

Was zählt zu den Unterhaltsleistungen? Typische Unterhalts- » Wohnung, Ernährung und Kleidung leistungen » Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Tabakwaren, Kosmetikartikel etc. Geräte für Haus und Garten, Geschirr etc. » Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements Krankenversicherungsbeiträge » Unterbringung in einem Altersheim aus Altersgründen » Rückzahlung von Sozialhilfe » Einmalzahlung zur Ablösung einer Unterhaltsverpflichtung » Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung (Ansatz der ortsüblichen Miete) » Zahlung für Miete, Nebenkosten  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 139

Was zählt zu den Unterhaltsleistungen? Atypische Unterhaltsleistungen

» Krankheitskosten für bedürftige Eltern, Kurkosten für Eltern oder Kinder » Heimkosten für die Unterbringung der pflegebedürftigen Eltern im Pflegeheim » Kosten für die Beschäftigung einer Pflegekraft zur Betreuung der pflegebedürftigen Eltern zu Hause. » Beerdigungskosten für die verstorbene Mutter » Prozesskosten für wichtige Prozesse »

3. Außergewöhnliche Belastungen

Was zählt zu den Unterhaltsleistungen?

| Hinweis Bezieht der Unterhaltsempfänger Sozialhilfe, so wird das Sozialamt über eine Kontrollmitteilung über ev. geleistete Zahlungen etc. in Kenntnis gesetzt. Dies hat u.U. eine Kürzung der Sozialleistungen zur Folge.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 139

Was zählt zu den Unterhaltsleistungen?

| Hinweis Sofern derartige atypischen Unterhaltsleistungen vorliegen, nicht allzu hoch sind und der Unterhaltshöchstbetrag mit den typischen Unterhaltsleistungen nicht ausgeschöpft ist, wäre es sinnvoll, den Bedürftigen Bargeld zu geben, damit diese die Aufwendungen selber bezahlen. Diese Aufwendungen wären dann nach § 33a Abs.1 EStG absetzbar.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs.2 EStG) Ausbildungsfreibetrag

Es gibt für alle Kinder den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Zusätzlich wird für ein volljähriges auswärts untergebrachtes Kind auch noch den Ausbildungsfreibetrag gem. § 33a Abs.2 EStG in Höhe von 924 Euro gewährt. Der Ausbildungsfreibetrag wird nicht im Rahmen des Familienlastenausgleichs mit dem Kindergeld verrechnet. Es ist ein zusätzlicher Freibetrag.

3. Außergewöhnliche Belastungen

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Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag Voraussetzungen

Der Ausbildungsfreibetrag wird gewährt, wenn » das volljährige Kind in Berufsausbildung ist, » das Kind auswärts untergebracht ist, » die Eltern Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibeträge haben » Aufwendungen für die Berufsausbildung entstehen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag

9 Beispiel Das Kind lebt » im Internat, Heim » bei den Großeltern » ist verheiratet und hat eine eigene Wohnung » in einer eignen Wohnung, die den Eltern gehört.

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3. Außergewöhnliche Belastungen

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Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag Kindergeld/Kinder- Den Ausbildungsfreibetrag kann nur erhalten, wer für das in Berufsausbildung befindliche Kind tatsächlich das Kindergeld/ freibetrag Kinderfreibetrag erhält.

Aufwendungen Berufsausbildung

Der Ausbildungsfreibetrag wird nur gewährt, wenn dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes entstanden sind.

Volljährigkeit

Beginnt oder endet die Berufsausbildung im Laufe des Jahres, gibt es den Ausbildungsfreibetrag für jeden angefangenen Monat der Berufsausbildung zeitanteilig mit 1/12 des Jahresbetrages.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 143

Voraussetzungen für den Ausbildungsfreibetrag

9 Beispiel Sohn Markus besucht derzeit ein Internat und wohnt noch bei seinen Eltern.
 Am 29.8. wird er 18 Jahre alt. Der Ausbildungsfreibetrag wird ab August gewährt und beträgt 5/12 von 924 Euro somit 385 Euro. Wird ein Kind genau am 1. eines Monats 18 Jahre alt, gibt es den anteiligen Ausbildungsfreibetrag bereits für den Vormonat, da das Kind bereits mit Ablauf des Vormonats volljährig wird.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 145

Pauschbetrag für behinderte Menschen Laufende typische Aufwendungen

Gemeint sind damit also Aufwendungen, die regelmäßig wiederkehren und zwar mehrfach im Jahr. Es besteht die Wahlmöglichkeit, anstelle des BehindertenPauschbetrags, die einzelnen Aufwendungen zusammenzutragen und diese als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gem. § 33 EStG anzusetzen.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 145

Was zählt zu den Unterhaltsleistungen?

| Hinweis Ist nur Pflegestufe I oder II und ein Grad der Behinderung bescheinigt, können zusätzlich zu dem Behinderten-Pauschbetrag die pflegebedingten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG angesetzt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 146

Wer ist behindert? Behinderte Menschen

Der Pauschbetrag für behinderte Menschen wird gewährt, wenn » eine Behinderung vorliegt. Behindert ist, wer körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist, also mit seinem Gesundheitszustand von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweicht. » der Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragt wird. » Die Eintragungen werden in der Rubrik außergewöhnliche Belastungen gemacht und die Nachweise beigefügt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 146

Wer ist behindert? Der Pauschbetrag für behinderte Menschen beträgt Bei einem Grad der Behinderung von ...

beträgt der Pauschbetrag

25 und 30

310 Euro

35 und 40

430 Euro

45 und 50

570 Euro

55 und 60

720 Euro

65 und 70

890 Euro

75 und 80

1.060 Euro

85 und 90

1.230 Euro

95 und 100

1.420 Euro

für Hilflose und Blinde

3.700 Euro

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 148

Grad der Behinderung Der Pauschbetrag steht dem Steuerpflichtigen in diesem Jahr in Feststellung während des Jahres voller Höhe zu. Dies gilt auch, wenn die Behinderung nur wenige Tage im Jahr bestanden hat.

Veränderung im Laufe des Jahres

Der Pauschbetrag richtet sich in dem Jahr nach dem höheren GdB. Dies gilt allerdings nur, wenn die Erhöhung mehr als 6 Monate umfasst.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 148

Grad der Behinderung

9 Beispiel Herr A ist seit 2008 zu 70% schwerbehindert. Zum 1.2.2016 wird der GdB auf 40 % gesenkt. Im Jahre 2016 steht ihm noch der Pauschbetrag für den höheren GdB von 70 % in Höhe von 890 Euro zu.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 148

Grad der Behinderung Rückwirkende Feststellung

Wird der GdB rückwirkend für frühere Jahre erstmals festgestellt oder heraufgesetzt, muss das Finanzamt für alle betreffenden Jahre die Steuerbescheide ändern, auch wenn die Steuerbescheide bereits rechtskräftig oder sogar bereits die vierjährige Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Dies gilt aber nur, wenn die neuen Grundlagenbescheide innerhalb von zwei Jahren nach Zustellung dem Finanzamt vorgelegt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 149

Grad der Behinderung Antrag Pauschbetrag

Hat ein Steuerpflichtiger in der Vergangenheit trotz einer entsprechenden GdB vergessen dies in seiner Steuererklärung anzugeben, kann dies noch für die letzten vier Jahre nachgeholt werden.

Mehrere Behinderungen

Liegen bei einem Steuerpflichtigen mehrere Behinderungen vor, so werden diese Behinderungen zu einem GdB vom Versorgungsamt zusammengefasst. Es wird einmalig ein Pauschbetrag gewährt.

Behinderung auf Grund des Alters  

Alterstypische Gesundheitsbeeinträchtigungen werden nicht bei dem GdB berücksichtigt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 149

Grad der Behinderung

| Hinweis Die ständige Pflegebedürftigkeit ist keine Alterserscheinung, sondern Hilflosigkeit. Wenn dies durch das Merkmal H oder die Pflegestufe III nachgewiesen werden kann, so wird der Pauschbetrag für Blinde oder Hilflose gewährt.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 149

Übertragung und Aufteilung des Pauschbetrags Voraussetzung

» für das Kind Kindergeld/Kinderfreibetrag gewährt wird und » das Kind den Pauschbetrag nicht selbst beansprucht (§ 33b Abs.5 EStG).

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 148

Übertragung und Aufteilung des Pauschbetrags BehindertenPauschbetrag

Steht einem Kind der Behinderten-Pauschbetrag zu, so sind damit alle laufenden und typischen Mehraufwendungen für das Kind abgegolten. Die Eltern können keine außergewöhnlichen Belastungen der allgemeinen Art für die zusätzlichen Ausgaben mehr gelten machen. Lösung: Der Behinderten-Pauschbetrag kann von einem behinderten Kind auf die Eltern übertragen werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 151

Antrag auf den Behinderten-Pauschbetrag Antragsstellung

Wurde der Behinderten-Pauschbetrag erstmals vom Finanzamt akzeptiert, wird er künftig automatisch von Amts wegen von der Gemeinde in die Lohnsteuerkarte eingetragen (§ 39a Abs.2 EStG). Sind in einer Familie mehrere Behinderte, kann eine Person u.U. auch mehrere Behinderten-Pauschbeträge erhalten.  

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 151

Antrag auf den Behinderten-Pauschbetrag Antragsstellung

Verstirbt eine behinderte Person, bevor der GdB amtlich festgestellt wurde, so kann dennoch der BehindertenPauschbetrag in der Steuererklärung des Verstorbenen oder in der Steuererklärung der Eltern beantragt werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 154

Pflege-Pauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) PflegePauschbetrag

Mit dem Pflege-Pauschbetrag werden die Aufwendungen für die häusliche Pflege eines Angehörigen abgegolten. Der Pflege-Pauschbetrag beträgt pro Jahr 924 Euro. Er wird auch in voller Höhe gewährt, wenn die Pflege nur einen Teil des Jahres andauert.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 155

Pflege-Pauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) Voraussetzungen

» Es wird ein Angehöriger oder eine nahestehende Person gepflegt » Die betreute Person ist dauernd hilflos » Die Pflege erfolgt in der Wohnung des Steuerpflichtigen oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen » Der Steuerpflichtige oder dessen Ehegatte führt die Pflege persönlich durch » Für die Pflege erhält der Steuerpflichtige keine Einnahmen.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 155

Pflege-Pauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) Betreuung hilflosen Die Pflegebedürftigkeit wird gem. § 65 Abs.2 EStDV nachgewiesen durch den Person » Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal H, » Bescheid der Versorgungskasse mit der entsprechenden Feststellung, » Bescheid der Pflegekasse, in dem die Pflegestufe III bescheinigt ist. » Wird die Hilflosigkeit rückwirkend festgestellt, so kann für sämtliche zurückliegenden Jahre der Pflege-Pauschbetrag rückwirkend geltend gemacht werden.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 156

Pflege-Pauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) Pflege in Wohnung des Steuerpflichtigen

Begünstigt ist nur die „häusliche Pflege“, d.h. die Pflege muss in der Wohnung des Steuerpflichtigen oder des Hilfebedürftigen durchgeführt werden. Der Steuerpflichtige oder dessen Ehegatte muss die Pflege persönlich durchführen. Dabei ist es unschädlich, wenn auch noch andere Personen an der Pflege mitwirken, wie z.B. eine von der Krankenversicherung finanzierte Pflegekraft, solange der eigene Pflegeaufwand mindestens 10% des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes umfasst.

3. Außergewöhnliche Belastungen

Seite 156

Pflege-Pauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) Keine Einnahmen

Für die Pflege erhält der Steuerpflichtige keine Einnahmen. Der Pflege-Pauschbetrag wird nur gewährt, wenn der Steuerpflichtige keine Einnahmen aus der Pflege erhält (Pflegegeld aus der Pflegeversicherung). Wird das Pflegegeld als Aufwendungsersatz für den Pflegebedürftigen verwandt, so liegen ebenfalls Einnahmen bei der Pflegeperson vor und der Pflege-Pauschbetrag wird nicht gewährt.

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