GRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS. Was ist ein Staat? Wozu Staaten? Wie funktioniert der Staat?

GRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS • Was ist ein Staat? • Wozu Staaten? • Wie funktioniert der Staat? • Wie verhalten sich Staat und Individuum...
Author: Agnes Schneider
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GRUNDFRAGEN DES ALLGEMEINEN STAATSRECHTS

• Was ist ein Staat? • Wozu Staaten? • Wie funktioniert der Staat? • Wie verhalten sich Staat und Individuum zueinander?

ENTWICKLUNG DES STAATSVERSTÄNDNISSES • Der Staat: Frieden • Der Verfassungsstaat: Freiheit • Der demokratische Verfassungsstaat: soziale Gerechtigkeit (vgl. M. Kriele, Einführung in die Staatslehre, 5. Aufl., Opladen 1994)

• Polizeystaat – Nachtwächterstaat – Wohlfahrtsstaat • Vielvölkerstaat – Nationalstaat • liberaler Staat – korporatistischer Staat – totalitärer Staat • republikanischer, freiheitlich-demokratischer, sozialer Rechtsstaat (vgl. Art. 20 und 28 Grundgesetz) • Verfassungsstaat – kooperativer Verfassungsstaat – ökologischer Verfassungsstaat

Errungenschaften der Revolutionen des ausgehenden 18. Jahrhunderts in Nordamerika und Frankreich:

Nordamerikanische Revolution • Verfassungsidee • Gewaltenteilung (checks and balances) • repräsentative Demokratie • Menschenrechte • Bundesstaat

Französische Revolution • Idee der Nation • Idee der Volkssouveränität • Menschenrechte (auf dem Kontinent): Freiheit und Gleichheit

GEWALTENTEILUNGSLEHRE

Rechtsetzung durch Legislative

Rechtsanwendung durch Exekutive und Judikative

Rechtsprechung

Verwaltung



organisatorische Gewaltenteilung



personelle Gewaltenteilung



Gewaltenhemmung

„Logische“ (funktionelle) Gewaltenteilung

Staatsfunktionen

Rechtsetzung

Rechtsanwendung

Vollzug

Rechtsprechung

Legislative

Exekutive

Judikative

(Bundesversammlung /

(Bundesrat /

(Bundesgericht)

Stimmberechtigte)

Bundesverwaltung)

Staatsorgane

Organisatorische Gewaltenteilung

Déclaration des droits de l’homme et du citoyen (vom 26. August 1789)

Article 16 Toute société dans laquelle la garantie des droits n'est pas assurée, ni la séparation des pouvoirs déterminée, n'a point de constitution.

[Eine Gesellschaft, in der die Verbürgung der Rechte nicht gesichert und die Trennung der Gewalten nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.]

Deutsches Grundgesetz

Art. 20 [Verfassungsgrundsätze, Widerstandsrecht] 1

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

2

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

3

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

4

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Rechtsetzung

Verfassungsgeber

Gesetzgeber

Verordnungsgeber

Bundesverfassung

Bundesversammlung, Volk und Stände (obligatorisches Referendum)

Bundesgesetz

Bundesversammlung, Volk (fakultatives Referendum)

Verordnung der Bundesversammlung

Bundesversammlung

Verordnung des Bundesrates/ Bundesgerichts

Bundesrat, Bundesgericht

Verordnungen der Departemente, Ämter, Anstalten und Privaten

div.

© Prof. Jaag, SS 2000

Auslegungsmethoden



grammatikalische A.



systematische A.



historische (subj./obj.) A.



zeitgemässe A.



teleologische A.

Methodenpluralismus: Notwendigkeit einer abwägenden Kombination verschiedener Auslegungsmethoden

Verfassungskonforme A.: Berücksichtigung der Verfassungskonformität der Auslegungsresultate

Auslegungsmethoden.doc

ZUM BEGRIFF „STAATSFORM“

Herrschaftsformen Wer sind die obersten Träger der Staatsgewalt?

Staatsformen Wie wird die staatliche Herrschaft organisiert und die Staatsgewalt ausgeübt?

Regierungsformen (Regierungssysteme) Wie wird die politische Macht erlangt, ausgeübt, verteilt und kontrolliert? (insbesondere Verhältnis Regierung – Parlament)

Merkmale des Regierungssystems • Gemeinsamkeiten mit parlamentarischem System o Regierungsbildung durch Parlament im Anschluss an Wahlen o Keine direkte Volkswahl der Regierung o Mehrparteienregierung

• Gemeinsamkeiten mit Präsidialsystem o Unabhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Parlaments (Ausnahme: Wahl) o Keine Trennung von Staatsoberhaupt und Regierungschef

• Eigenständige Züge Starker Einfluss der direkten Demokratie Kleine Anzahl von Departementen („Ministerien“) Kollegialsystem ohne Regierungschef Vertretung aller grossen Parteien Parlamentarische Mehrheit für Regierungsvorlagen ist nicht automatisch gesichert o Wenig ausgeprägte politische Verantwortlichkeit o o o o o

DAS POLITISCHE SYSTEM DER SCHWEIZ (stark vereinfacht) Rechtsschutz

Vereinigte Bundesversammlung (246)

Wahl

Nationalrat (200) Bundesrat (7)

Wahl

Ständerat (46) Bundesgericht

Bundesversammlung (200 + 46)

Initiative Oberaufsicht

Volksinitiative

Bundesverwaltung Referendum (obligat./fak.)

Volk

Ständemehr (Verfassungsrevision) Wahl

Wahl

Oberaufsicht Initiative

Kantone (26)

Stimmberechtigte: ∼ 5,0 Millionen (2008) ∼ 7,7 Millionen (2008) Bevölkerung:

HAUPTMERKMALE DES PARLAMENTARISCHEN REGIERUNGSSYSTEMS

• Wahl des Regierungschefs durch Parlamentsmehrheit oder

Ernennung durch Staatsoberhaupt

• Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Parlaments

• Parlamentsauflösungsrecht

• keine Unvereinbarkeit Ministeramt-Abgeordnetenmandat

• Fraktionsdisziplin

• Opposition

• neutrale, repräsentative Rolle des Staatsoberhaupts

REGIERUNGSSYSTEM DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA Veto 2

/3

Präsident (Vizepräsident)

Kongress 2

/3

Senat

Repräsentantenhaus

Staatssekretäre Wahlmänner

Impeachment

Volk

Supreme Court

DAS REGIERUNGSSYSTEM FRANKREICHS

Präsident

Conseil constitutionnel

Conseil d‘ Etat

Kassationsgericht

Appelletionsgericht

Parlament Regierung (Premierminister /Minister)

Nationalversammlung

Senat

Gebietsbehörden Volk

REGIERUNGSSYSTEM DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Bundespräsident

Bundesverfassungsgericht

Bundesrat

Bundesregierung

Bundestag

Bundeskanzler

Länderregierungen

Länderparlamente

Volk

Bundesminister

Bundesversammlung

DEMOKRATIE „government of the people, by the people, for the people“ (A. LINCOLN, 1863) etymologisch: „demos“ (Volk) – „kratos“ (Herrschaft, Macht)

historisch: attische Demokratie – genossenschaftliche Demokratie – Aufklärung Merkmale: • Demokratie als eine durch Minderheitsrechte beschränkte Mehrheitsherrschaft •

Mehrheitsregel



Verantwortlichkeit

Grundvoraussetzungen: • Zivilgesellschaft •

Bildung und staatsbürgerliche Verantwortung



Grundkonsens



freie Meinungsbildung

INSTITUTIONEN DER HALBDIREKTEN DEMOKRATIE



Verfassungsreferendum



Gesetzesreferendum



Staatsvertragsreferendum



Verwaltungsreferendum



Verfassungsinitiative



Gesetzesinitiative



Verwaltungsinitiative

3) Abberufungsrecht



Parlament

(recall) gegen:



Regierung



Richter



Staatsoberhaupt



Regierung



Beamte



Richter

1) Referendum

2) Volksinitiative

4) Erweiterte Wahlrechte