2015

Greening in der Praxis Aktiv gestalten, Chancen nutzen

www.dsv-saaten.de

Greening als Chance nutzen. Die Deutsche Saatveredelung AG zählt zu den führenden Pflanzenzuchtunternehmen Deutschlands. Sie ist spezialisiert auf die Züchtung, Produktion und den Vertrieb von Futter- und Rasengräsern, Ölfrüchten, Kleearten, verschiedenen Zwischenfrüchten, Getreide und Mais. Zum Unternehmen gehören in Deutschland neben der Zentrale in Lippstadt verschiedene Betriebsstätten und Saatzuchtstationen. Mit zahlreichen Regionalbüros steht außerdem ein flächendeckendes Beratungsnetz zur Verfügung. DSV Saatgut bietet Qualität aus einer Hand, denn alle Prozesse rund um das Saatgut sind im Unternehmen gebündelt. Dabei verbindet das Qualitätssicherungs­ system IQ (= Integrierte Qualität) alle Bereiche und sorgt für hohe Standards.

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Vorwort

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Überblick Greening

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Anbaudiversifizierung

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Anbaufolgen

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Zwischenfrüchte als öVF

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Untersaaten als öVF

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Leguminosen als öVF

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Flächenstilllegung als öVF

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Grünlandauflagen

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Fragen & Antworten

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Die neue EU-Agrarreform ist ab dem 01.01.2015 wirksam und wird in nationales Recht umgesetzt. Grundsätzlich stützt sich die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wie bisher auf die Säulen der Direktzahlungen einerseits und die Entwicklung der ländlichen Räume andererseits. Für landwirtschaftliche Betriebe, ausgenommen ökologisch wirtschaftende Betriebe, sind primär die Direktzahlungen in Form von Flächenprämien relevant, die nun zu 30 % an Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden gebunden sind. Diese gliedern sich in Anbaudiversifizierung, Erhalt von Dauergrünland und die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen. Zunächst scheint das alles eine weitere Reglementierung der Landwirtschaft zu sein. Schnell werden aber auch Chancen sichtbar, denn viele Maßnahmen, wie zum Beispiel der Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten, können praxisübliche, intensive Produktionsweisen ideal ergänzen. Auch die Akzeptanz der Landwirtschaft in der Bevölkerung kann wieder ver­bessert werden. Bei der DSV werden seit Jahrzehnten komplexe Anbaumethoden für ökonomische Fruchtfolgen entwickelt. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft entstanden intelligente Systeme für Untersaaten, Bioenergie, Futterbau und Zwischenfruchtanbau. Mit intelligent geplanten Fruchtfolgen können nicht nur Greeningvorgaben erfüllt werden, sie tragen auch zur Effizienzsteigerung bei, fördern die Bodenfruchtbarkeit und beeinflussen gerade in intensiven Produktionssystemen die Ertragsfähigkeit nachhaltig. In dieser Broschüre haben wir für Sie die Grundlagen der Greeninganforderungen zusammengestellt und geben Ihnen einen Überblick über die Chancen und Möglichkeiten. Bitte beachten Sie neben der nationalen Durchführungsverordnung regionale Förderprogramme. Zu allen Fragen in Sachen Fruchtfolge und Greening berät Sie gerne Ihr DSV Berater von Ort.

Johannes Peter Angenendt, DSV Vorstand im Januar 2015

Alle Angaben in dieser Broschüre erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen (Stand 01.2015), aber ohne Gewähr auf Vollständig- und Richtigkeit. Die umfangreichen Rechtstexte werden derzeit in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Aussagen der regionalen Beratung!

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Greening – Überblick

Greening im Überblick Was heißt Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings? • Betriebe mit 10 – 30 ha Ackerfläche müssen mindestens zwei Hauptkulturen anbauen • Eine Hauptkultur darf maximal 75 % der Ackerfläche einnehmen • Betriebe mit über 30 ha Ackerfläche müssen mindestens drei Hauptkulturen anbauen • Eine Hauptkulturart darf maximal 75 % bzw. die 1.+ 2. Frucht zusammen maximal 95 % einnehmen • Grünland wird nicht als Hauptkultur angerechnet Von der Anbaudiversifizierung freigestellt ist, wessen landwirtschaftliche Fläche zu mehr als 75 % aus Grünland, Ackerfutter oder Stilllegung besteht und die verbleibende Ackerfläche kleiner als 30 ha ist.

Was gilt als eigenständige Hauptkultur? Sommer- und Wintergetreidearten zählen als zwei verschiedene Kulturarten (z. B. Sommer- und Winterweizen usw.) Als eine Kulturart werden z. B. zusammengefasst: • Körner- und Silomais • Weichweizen, Hartweizen, Dinkel, Emmer • Hafer, Saathafer, Nackthafer, Rauhafer • Ackergräser (Weidelgras, Lieschgras usw.) und sonstige Grünfutterpflanzen wie Kleearten und Kleegrasgemische • Kulturpflanzenmischungen (Wickroggen, Legu-Hafer-GPS) gelten als eine Kultur, egal welche Komponenten in der Mischung sind und egal, ob es sich um eine Sommerung oder Winterung handelt

Was bedeutet „Erhalt von Dauergrünland“ in der Praxis? Ein generelles Umbruchverbot wird es ab dem 01.01.2015 nur in FFH-Gebieten geben. Diese werden als „extrem umweltsensibel“ eingestuft. Das heißt: • Umwandlung von Grünland in Ackerland ist untersagt • Eine umbruchlose Grünlanderneuerung ist auf einzelbetrieblichen Antrag möglich Außerhalb von FFH-Gebieten soll ein sog. „einzelbetriebliches Autorisierungssystem“ eingeführt werden. Dieses verhindert den Umbruch von Grünland, wenn die Grünlandfläche gegenüber dem Referenzjahr 2012 (plus neu entstandene GL-Flächen bis zum 01.01.2015) auf ein Bundesland bezogen, um mehr als 5 % gesunken ist. Danach ist die Grünlandumwandlung nur bei entsprechender Neuanlage in gleichem Umfang möglich.

Was sind ökologische Vorrangflächen (öVF) und was muss beachtet werden? Grundsätzlich müssen Betriebe, deren Ackerflächen mehr als 15 ha betragen, zunächst 5 % als ökologische Vorrangfläche vorhalten (ggf. ist ab 2018 eine Erhöhung auf 7 % möglich). Ökologische Vorrangflächen müssen nicht ausgewiesen werden, wenn • ≤ 15 ha Ackerfläche • die landwirtschaftliche Fläche zu mehr als 75 % aus Grünland, Ackerfutter oder Stilllegung besteht und die verbleibende Ackerfläche kleiner als 30 ha ist Bei Verstößen wird 2015 u. 2016 maximal die Greeningprämie um 100 % gekürzt, bis 2018 ist eine Kürzung um 125 % möglich. Die Betriebe, die ökologische Vorrangflächen vorhalten müssen, können aus einer Liste entsprechende Maßnahmestandards wählen. Die gleichzeitige Durchführung verschiedener Maßnahmen ist möglich. Da die einzelnen Maßnahmen mit unterschiedlichen ökologischen Wertigkeiten eingestuft sind, erhalten diese auch unterschiedliche Gewichtungsfaktoren. Maßnahme

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Gewichtungsfaktor

1 ha öVF entspricht

Leguminosenanbau

0,7

1,43 ha

Zwischenfruchtanbau, Untersaaten

0,3

3,33 ha

Stilllegung

1,0

1,0 ha

Landschaftselemente (gemäß Cross Compliance) Hecken und Knicks, Baumreihen Feldgehölze, Einzelbäume

2,0 1,5

0,5 ha 0,67 ha

Weitere Elemente Feldrand-, Puffer- und Waldrandstreifen Agrarforstflächen, Aufforstungen Kurzumtriebsplantagen

1,5 1,0 0,3

0,67 ha 1,0 ha 3,33 ha

Was ist beim Anbau von Leguminosen zu beachten? • Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wird mit dem Faktor 0,7 als ökologische Vorrangfläche anerkannt, die Betriebe können aus einer breiten Artenliste auswählen • Luzerne-/Kleeanbau oder Kleevermehrung sind ebenfalls anrechenbar, Leguminosen dürfen untereinander gemischt werden – nicht erlaubt sind Klee/Luzerne-Gras-Gemenge und Leguminosen mit nicht-legumen Stützfrüchten • Hinsichtlich Düngung und Pflanzenschutz sind keine Einschränkungen vorgesehen • Nach der Ernte der stickstoffbindenden Kulturen ist eine überwinternde Folgefrucht anzubauen

Was ist beim Anbau von Zwischenfrüchten zu beachten? • Zwischenfruchtanbau wird mit dem Faktor 0,3 als ökologische Vorrangfläche anerkannt • Für den Zwischenfruchtanbau müssen mindestens zwei Arten in einer Mischung aus einer vorgegebenen breiten Artenliste verwendet werden, eine Art darf dabei nicht mehr als 60 % an Samen in der Mischung einnehmen • Wir empfehlen die Saatgutetiketten für eventuelle Kontrollen aufzubewahren • Statt einer Zwischenfruchtmischung können auch Untersaaten (aber nur Gräser, in Reinsaat oder Mischung) in eine Hauptkultur gesät werden, für Untersaaten gelten nach der Ernte der Deckfrucht die gleichen Regelungen wie für Zwischenfruchtmischungen • Düngung ist nur mit Wirtschaftsdünger erlaubt (entsprechend DüV), mineralische Düngung ist nicht zulässig, auch Klärschlammausbringung ist ausgeschlossen • Chemisch-synthetischer Pflanzenschutz ist generell verboten • Die Aussaat der Zwischenfrucht darf nicht vor dem 16. Juli erfolgen • Die Aussaat hat vor dem 01. Oktober zu erfolgen • Zwischenfrüchte und Untersaaten dürfen im Ansaatjahr nicht energetisch (z. B. Biogas) oder für Futterzwecke genutzt werden (Ausnahme: Beweidung mit Schafen und Ziegen) • Keine Bodenbearbeitung bzw. Einarbeitung der Zwischenfrüchte vor dem 15.02. des darauf folgenden Jahres (in den einzelnen Bundesländern kann diese Frist auf den 15.01. verkürzt werden), ein Mulchen/Walzen der Zwischenfrucht ist im Herbst zur Vermeidung der Samenbildung zulässig • Nach dem 15.02. dürfen Zwischenfrüchte bzw. Untersaaten angedüngt und genutzt werden, es muss jedoch eine neue Hauptkultur folgen • Nur Grasuntersaaten, die als Zwischenfrucht genutzt werden, dürfen im Folgejahr in eine Hauptfrucht überführt werden

Was ist bei der Flächenstilllegung zu beachten? • Mit einer Stilllegung von 5 % der Ackerfläche können die Vorgaben der öVF (Faktor 1) ebenfalls erfüllt werden, gleichzeitig kann die Fläche der Anbaudiversifizierung dienen • Flächenstilllegungen haben innerhalb des Bezugszeitraumes 01.01. – 31.08. zu erfolgen • Folgt nach dem Stilllegungszeitraum der Anbau einer früh auszusäenden Winterung (z. B. Winterraps), ist eine Vorbereitung dieser Fläche (z. B. Bodenbearbeitung) bereits ab dem 01.08. möglich •D  auerstilllegungen (mind. 5 Jahre) sind ebenfalls möglich, als Pflegeverpflichtung (z. B. jährliche Mulchtermine) gelten die Regelungen nach Cross Compliance • Stilllegungsflächen müssen einen räumlichen Bezug zur Betriebsstätte haben • Die Stilllegung muss im Winter begrünt sein • Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen sind nicht zulässig • Optional sind Selbstbegrünung oder aktive Begrünung möglich – Vorgaben für Begrünungspflanzen gibt es nicht, die DSV empfiehlt eine aktive Begrünung mit geeigneten Mischungen • Ackerbrachen, die im Rahmen des Greenings auf öVF angelegt wurden, behalten auch nach fünf Jahren ihren Ackerstatus

Können Blüh- und Pufferstreifen angerechnet werden und was ist zu beachten?

Maßnahmestandards und deren Gewichtungsfaktoren zur Umsetzung auf ökologischen Vorrangflächen (öVF)

• Mit der Anlage von Pufferstreifen im Randbereich zu Gewässern, Waldrandstreifen oder als Feldrandstreifen können die Vorgaben der öVF (Faktor 1,5) ebenfalls erfüllt werden • Pufferstreifen entlang von Gewässern sowie Feldrandstreifen mit mindestens 1 m und maximal 20 m Breite • Waldrandstreifen mit mindestens 1 m und maximal 10 m Breite • Pufferstreifen können kombinierbar mit den Agrarumweltmaßnahmen der Länder sein • Die Vorgaben für Bracheflächen sind für Feldrand- und Pufferstreifen einzuhalten, für Pufferstreifen und Waldrandstreifen ist jedoch eine Schnitt- oder Weidenutzung möglich

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Greening – Anbaudiversifizierung

Anbaudiversifizierung • Gilt für die gesamte Ackerfläche (inklusive Landschaftselemente) •B  etriebliche Ackerfläche 10 – 30 ha: Mindestens zwei Hauptfrüchte, welche maximal 75 % der Gesamtfläche betragen dürfen •B  etriebliche Ackerfläche > 30 ha: Mindestens drei Hauptfrüchte, zwei Arten dürfen zusammen max. 95 % betragen, eine Art max. 75 % • Betriebliche Ackerfläche < 10 ha: Anbaudiversifizierung nicht vorgeschrieben •A  nteil Ackergras, Futterpflanzen, Stilllegung und/oder Dauergrünland > 75 % und restliche Ackerfläche < 30 ha: keine Anbaudiversifizierung notwendig

Anbaudiversifizierung – einfach gelöst! Während Ackerbaubetriebe mit der Kombination von Getreidearten und Raps, Rüben, Mais usw. die im Greening geforderte Anbaudiversifizierung meist erfüllen, ist diese für maisintensive Betriebe eine besondere Herausforderung. Doch es gibt für jede Betriebsform Möglichkeiten, die Fruchtfolge aufzulockern und neben der Erfüllung der GAP-Auflagen, die Anforderungen an eine ökonomische Tragfähigkeit und die Bodenfruchtbarkeit in gleicher Weise zu erfüllen.

Marktfruchtanbau / Veredelung: Durch den Wechsel von Blatt- und verschiedenen Halmfrüchten ist die dreigliedrige Fruchtfolge im Ackerbaubetrieb häufig schon vorhanden. Bei sehr engen Fruchtfolgen (Raps-Weizen-Weizen oder Mais-Roggen) kann durch eine weitere abtragende Getreideart oder ein Getreidegemenge die Fruchtfolge erweitert werden. Auch der Anbau einer Sommerung einer bereits verwendeten Art ist möglich (z. B. Winterweizen und Sommerweizen in einer Fruchtfolge). In engen RapsWeizenfruchtfolgen könnte ein Teil des Stoppelweizens durch eine Sommerung (Körnerleguminose, Sommergetreide, Mais) ersetzt werden. Durch die Hereinnahme einer Sommerung in die Fruchtfolge ist zusätzlich die Integration einer greeningfähigen Zwischenfruchtmischung möglich. z. B. bisher: Ra-WW-WW, erweitert: Ra-WW-(ZF)-SG/SW/KE

Empfehlungen zur Erfüllung der Anbaudiversifizierung Betriebsform

Marktfrucht / Veredelung

Ersetzte Fruchtart

Wintergetreide (ökonomisch schwächste Kultur z. B. Stoppelweizen)

»

Futterbau / Energiepflanzenanbau: In Milchviehbetrieben gibt es oft zwei dominierende Fruchtarten: Mais und Gras (Ackergras, Grünland). Solange der Anteil der Ackerfläche ohne Feldgras geringer als 30 ha ist und der Grünlandflächenanteil (Dauergrünland + Ackergras + Still­ legung) mehr als 75 % beträgt, sind Betriebe von den Auflagen befreit. Für manchen Betrieb kann die Erhöhung des Feldgrasanteiles und eine Reduzierung der restlichen Ackerfläche auf weniger als 30 ha eine Alternative sein. Gilt für den Betrieb die Anbaudiversifizierung, muss eine Ergänzung zum Gras oder Mais gefunden werden. Ein Maisersatz, gerade in Grenzlagen, kann eine GPS-Mischung wie Legu-Hafer-GPS Plus sein. Außerdem bietet sich Getreide als GPS oder Druschfrucht an. Von einer Art kann jedoch nur eine Nutzungsrichtung (Drusch oder GPS) geltend gemacht werden. Biogasanlagen haben die größte Flexibilität bezüglich der Substratvielfalt. Mais kann durch GPS-Getreide, GPS-Mischungen, Feldgras oder Sorghum ersetzt werden. Wird im Zeitraum vom 01.06. – 15.07. eine Zweitfrucht angebaut, muss mit dieser Frucht weiterhin die Anbaudiversifizierung erfüllt sein.

Milchvieh

Mais / Gras

Mais

»

»

Biogas

Getreide-GPS

6

»

Neue Hauptkultur

Zusatznutzen durch Integration in die Fruchtfolge

Sommerweizen (TRISO, Sorbas)

Bessere Bekämpfungsmöglichkeit von Schadunkräutern (Ackerfuchsschwanz)

Körnererbse

Sehr guter Vorfruchtwert und innerbetriebliche Verwertung bei Veredelung möglich, Infektionszyklen werden unterbrochen

(Dauer-)Brache

Herausnahme von schwierigen Standorten aus der Produktionsfläche und gleichzeitiges Erfüllen der öVF

Legu-Hafer-GPS Plus

Schmackhaftes Futter, sehr gute Anbauwürdigkeit in Grenzlagen, Qualitätswerte (MJ NEL 5,7 – 6,1)

GPS-Getreide

Flexibilität in der Fruchtfolge

Druschgetreide

Innerbetriebliche Verwertung als Kraftfutter, Strohnutzung als Einstreu

COUNTRY Feldgras

Hochqualitatives Grundfutter

GPS-Getreide und GPS-Mischungen

Beide GPS-Substrate können innerhalb der Anbaudiversifizierung getrennt betrachtet werden, da Gemenge grundsätzlich als eigenständige Hauptkultur betrachtet werden

Sorghum

In warmen, trockenen Lagen ist Sorghum eine Alternative mit hohen Masseerträgen

COUNTRY Feldgras

Ertragreiches Substrat und sehr gute Verwertung von Wirtschaftsdüngern

Wickroggen-GPS Plus FutterGas-GPS

Mischungen aus Leguminosen und Getreide sind als eigenständige Hauptkulturen anzurechnen und lockern die Fruchtfolge auf

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Greening – Anbaufolgen

Greeningkonforme Fruchtfolgen Marktfruchtbetrieb 1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

1

Rüben

Weizen

2

Rüben

Weizen

Gerste TerraLife

Mais

Raps

Weizen

Weizen

TerraLife

3

Raps

Weizen

TerraLife

Körnerleguminosen

Weizen

4

Raps

Weizen

TerraLife

Mais

Weizen

5

Kartoffeln

6

Kartoffeln Kartoffeln

7

Weizen TerraLife TerraLife

TerraLife

Mais

Mais

Roggen Grasuntersaat

Mais

Weizen

TerraLife

TerraLife

Futterbaubetrieb

TerraLife

Mais

Roggen

TerraLife

1 Aufgelockerte Rübenfruchtfolge mit breiter Risikostreuung, TerraLife und Getreide verringern das Heterodera-Potenzial 2 Mais-Rübenfruchtfolge, durch TerraLife wird das Rhizoctonia- und Fusariumrisiko gesenkt 3 Körnerleguminosen und Sommergetreide in der Fruchtfolge bringen zusätzliche Anbaudiversifizierung und arbeitswirtschaftliche Vorteile: + Bodenfruchtbarkeit, + N-Nachlieferung, + Unkrautbekämpfungsoptionen 4 In Grenzlagen kann Sommergetreide anstelle von Mais eine interessante Alternative sein 5 Kartoffel-Getreidefruchtfolge mit Mais als weitere Sommerung 6 Kartoffelfruchtfolge für Trockenstandorte, Mais nach Kartoffeln ist durch TerraLife kein Problem 7 Ideale Fruchtfolge für Kombination Kartoffeln + Milchvieh auf leichten Böden

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

1

Mais

Grasuntersaat

Mais

2

Mais

Grasuntersaat

Mais

3

Mais

Getreide

Kleegras

Legu-HaferGPS Plus

FutterGas-GPS Plus

Grasuntersaat

Luzerne Mais

Getreide

Feldgras

1 Ideale Bodenfruchtbarkeit und N-Bereitstellung durch Kleegras, Schnittnutzung mindert Unkrautdruck 2 Futterbaufruchtfolge für Trockenstandorte, sehr hoher Futterwert und Schmackhaftigkeit durch Legu-Hafer-GPS und Luzerne 3 Gesunde, ertragreiche Fruchtfolge mit hohem Futterwert

Veredelungsbetrieb

Biogasbetrieb 1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

1

Mais

Wickroggen-GPS Plus

2

Mais

Grasuntersaat

3

Sorghum

Mais

Wickroggen-GPS Plus

Grasuntersaat

Mais

Weizen

FutterGasGPS TerraLife

TerraLife

5. Jahr Frühjahr Sommer Herbst Winter

Legu-HaferGPS Plus

Kleegras Mais

Grasuntersaat

1 Breite Fruchtfolge für Ackerfuchsschwanz-Problemstandorte, Minimierung des Ertragsrisikos durch unterschiedliche Energiepflanzenmischungen, Integration von TerraLife sichert ökologische Vorrangfläche 2 Einfache Energiepflanzenfruchtfolge mit Kombinationsmöglichkeit für Milchviehnutzung 3 Maisfruchtfolge für Trockenstandorte mit Sorghum, dadurch Ertragsstabilität für Trockenstandorte und Zünslerbzw. Wurzelbohrergebiete

Grünroggen

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Frühjahr Sommer Herbst Winter

Weizen

Gerste

TerraLife

Sommergetreide

2

Raps

Weizen

TerraLife

Erbse

3

Raps

Weizen

1

CCM

TerraLife

Triticale

Gerste

Plus 5 % öVF (z.B. 5 % Brache oder 3,33 % Pufferstreifen)

Auch möglich: 4

CCM

5

CCM

Weizen Grasuntersaat

CCM

Triticale

TerraLife

Weizen

TerraLife

CCM

Gerste

1 Durch den Einsatz von Sommergetreide bessere Ackerfuchsschwanzbekämpfung und geringere PSM-Intensitäten 2 Erbse als ideale Vorfrucht vor Raps und zusätzliche Anrechenbarkeit als öVF 3 Für Höhenlagen, Mais-Grenzstandorte, Brache kann auch als extra Kultur angerechnet werden 4 Klassische Veredelungsfruchtfolge 5 Emslandfruchtfolge mit maximaler Maisfläche

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9

Zwischenfrüchte als öVF

Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangflächen Beim Zwischenfruchtanbau im Rahmen des Greenings ist zu beachten: • Zwischenfruchtanbau wird mit dem Faktor 0,3 als ökologische Vorrangfläche anerkannt (1 ha öVF = 3,33 ha Zwischenfruchtanbau)

• Die Aussaat der Zwischenfrucht darf nicht vor dem 16. Juli erfolgen

• Für den Zwischenfruchtanbau müssen mindestens zwei Arten in einer Mischung aus einer vorgegebenen, breiten Artenliste verwendet werden, eine Art darf dabei nicht mehr als 60 % an Samen in der Mischung einnehmen, Gräser dürfen ebenfalls in Summe nicht mehr als 60 % Anzahl Samen in der Mischung enthalten sein

• Die Aussaat hat vor dem 01. Oktober zu erfolgen

• Wir empfehlen die Saatgutetiketten für eventuelle Kontrollen auf­ zubewahren

• Zwischenfrüchte und Untersaaten dürfen im Ansaatjahr nicht genutzt werden (Ausnahme: Beweidung mit Schafen und Ziegen) • Keine Bodenbearbeitung bzw. Einarbeitung der Zwischenfrüchte vor dem 15.02. des darauf folgenden Jahres, ein Mulchen/Walzen der Zwischenfrucht ist im Herbst zur Vermeidung der Samenbildung zulässig

• Statt einer Zwischenfruchtmischung können auch Untersaaten als öVF angesät werden, dabei dürfen aber ausschließlich Gräser (einzeln oder in • Nach dem 15.02. dürfen Zwischenfrüchte (z. B. Kleegras) Mischung) verwendet werden. Für Untersaaten gelten nach der Ernte der und Untersaaten (Gras) futterbaulich oder energetisch mit Deckfrucht die gleichen Regelungen wie für Zwischenfruchtmischungen einem Schnitt vor der Aussaat einer Hauptfrucht genutzt werden • Düngung ist nur mit Wirtschaftsdünger erlaubt (entsprechend DüV), mineralische Düngung ist nicht zulässig, auch Klärschlammausbringung • Nur Grasuntersaaten die als Zwischenfrucht genutzt ist ausgeschlossen werden, dürfen im Folgejahr in eine Hauptfrucht über• Chemisch-synthetischer Pflanzenschutz ist generell verboten

TerraLife ist mehr als Greening Zwischenfrucht ist nicht gleich Zwischenfrucht. Sie können einfache Zwischenfruchtmischungen nutzen, die die Mindestvorgaben für das Greening erfüllen, oder vom Mehrwert der DSV TerraLife Mischungen profitieren, denn TerraLife ist mehr als Greening. TerraLife sind Zwischenfruchtmischungen, die im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprogrammes konzipiert und weiterentwickelt werden. Hierbei stand von Anfang an die positive Wirkung von Pflanzengesellschaften auf das Bodenleben, die Bodenstruktur und der Humusaufbau im Vordergrund; also die Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Dies ist und bleibt das primäre Ziel für eine nachhaltige Landwirtschaft. Unser TerraLife Prinzip lautet: mehr als 5 Arten müssen zusammenkommen, um eine umfassende Wirkung auf die Aktivität des Bodens zu erzielen (Ausnahme Landsberger Gemenge). Bei der Zusammenstellung der Mischungen wurden die unterschiedlichsten Fruchtfolgen intensiv betrachtet. Heute stehen Ihnen für alle Fruchtfolgesysteme mit Sommerkulturen hochwirksame TerraLife Mischungen zur Verfügung.

führt werden

50 – 55

TerraLife-Rigol TR

Buchweizen, Öllein, Rauhafer, Serradella, Sonnenblume, Sparriger Klee, Phacelia, Perserklee, Rettich Deeptill

20 – 22 (X)

TerraLife-N-Fixx

Felderbse, Sommerwicke, Buchweizen, Serradella, Sparriger Klee, Perserklee, Ramtillkraut, Phacelia, Sonnenblume

40 – 45

TerraLife-MaisPro TR Greening

Felderbse, Sorghum, Pannonische Wicke, Phacelia, Inkarnatklee, Öllein, Perserklee, Schwedenklee, Leindotter, Ramtillkraut, Rettich Deeptill, Sonnenblume

30 – 35

TerraLife-BioMax TR

Rauhafer, Buchweizen, Öllein, Phacelia, Rettich Deeptill, Leindotter, Abessinischer Senf Redbone, Weißer Senf, Sonnenblume

20 – 25

TerraLife-BetaMaxx

Sommerwicke, Felderbse, Bitterlupine, Rauhafer, Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut

40 – 45

TerraLife-BetaMaxx TR

Sommerwicke, Felderbse, Rauhafer, Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut, Rettich Deeptill

30 – 35 (X)

TerraLife-SolaRigol

Bitterlupine, Sommerwicke, Rauhafer, Ramtillkraut, Öllein, Serradella, Alexandrinerklee / Sparriger Klee

55 – 60

TerraLife-SolaRigol TR

Sommerwicke, Rauhafer, Ramtillkraut, Öllein, Alexandrinerklee / Sparriger Klee, Leindotter, Rettich Deeptill

30 – 35 (X)

TerraLife-BetaSola

Sommerwicke, Rauhafer, nematodenresistenter Ölrettich, Alexandrinerklee, Ramtillkraut

35 – 40

TerraLife-AquaPro

Rauhafer, Phacelia, Buchweizen, Öllein, Sonnenblume, Sorghum, Ramtillkraut, Saflor

TR = mit Tiefenrettich Deeptill

10

25

Getreide

Mais

X

X

X

40

X

X

X

40

X

X

X

30***

X

X

X

X

X

X

X

X

40

X

X

X

40

(X)

X

X

Zuckerrüben

Leguminosen

X

Kartoffeln

Raps

Düngung kg N / ha**

Bitterlupine, Buchweizen, Öllein, Rauhafer, Leindotter, Serradella, Sonnenblume, Sparriger Klee, Phacelia

Zusammensetzung

Besondere Eignung Extensive Weidenutzung Rinder / Schafe

TerraLife-Rigol

Mischung

Greening konform*

Geeignet für Fruchtfolgen mit

Wasserschutzgebiet (Leguminosenfrei)

Aussaatstärke kg / ha

Greeningkonforme TerraLife Zwischenfruchtmischungen für jede Fruchtfolge

X X

X

X X X

X

X

X

**aus Düngeverordnung (Stickstoffdüngung im Rahmen des Greenings nur über organische Wirtschaftsdünger)

X X

40 50

X

Juli

August

September

Die umfangreichen Rechtstexte werden derzeit in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Bitte beachten Sie daher die Aussagen der regionalen Beratung!

40

X

X

X

40

X

X

X

X

> 40

(X)

X

X

X

Aussaatperiode

50

*Die mit GREENINGkonform gekennzeichneten Mischungen sind in der hier beschriebenen Zusammensetzung für Greeningmaßnahmen geeignet (Stand 01.2015). Wir weisen darauf hin, dass die Artenzusammensetzung unter Umständen neu angepasst wurde und bereits im Markt befindliche Restbestände voran­gegangener Mischungen mit gleicher Bezeichnung andere Zusammensetzungen aufweisen können!

*** Startdüngung bei Bedarf

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Untersaaten als öVF

Mit Untersaaten ökologische Vorrangflächen anlegen Untersaaten sind ein altbewährtes Anbausystem mit vielfältigen ökologischen Vorteilen. Sie werden explizit zur Anlage von ökologischen Vorrangflächen in der Durchführungsverordnung angesprochen. Untersaaten mit Gräsern bieten eine Möglichkeit die Greeningvorgaben zu erfüllen, wobei auch hier der Faktor 0,3 zu Grunde liegt. Die Untersaat darf im Gegensatz zur Aussaat von Zwischenfrüchten nur mit Gras durchgeführt werden. Dabei sind sowohl Einzelgräser als auch Mischungen von Gräsern möglich. Die Fläche muss bis zum 15.02. des nach der Ernte der Deckfrucht folgenden Jahres erhalten werden, darf nicht mineralisch oder mit Klärschlamm gedüngt, beerntet und im betreffenden Zeitraum chemisch behandelt werden. Eine Beweidung durch Schafe oder Ziegen ist möglich. Im Frühjahr kann eine Untersaatenfläche nach dem 15.02. angedüngt und dann genutzt werden. Auch eine Nutzung als Hauptfrucht ist möglich, eine weitere Überführung in eine Zwischenfrucht ist dann allerdings nicht zulässig. Im Prinzip kann in jede Druschfrucht oder auch in Silomais problemlos eine Grasuntersaat integriert werden.

Getreideuntersaaten Die Aussaat der Untersaat findet bereits im Vorhinein statt, sodass im Falle von z. B. Getreide- oder GPS-Untersaaten Arbeitsspitzen bei der Ernte und parallelen Aussaat von Zwischenfrüchten vermieden werden können.

Untersaaten in Leguminosen Auch in Druschleguminosen, vorzugsweise Ackerbohnen, können Untersaaten gut integriert werden. Allerdings wird in der Praxis sicherlich die Leguminosenfläche als öVF angemeldet werden. Dann ist eine Anerkennung der Untersaat als öVF nicht möglich, da innerhalb eines Jahres immer nur eine Greeningmaßnahme auf einer Fläche durchgeführt werden kann. Dennoch macht es Sinn, Untersaaten in Ackerbohnen zu integrieren. Das vorrangige Ziel dabei ist die Speicherung des von den Ackerbohnen gebundenen Stickstoffes, wenn der Anbau einer Frühjahrskultur folgen soll. Der von den Gräsern fixierte Stickstoff wird verzögert freigesetzt. Dies muss bei der Düngeplanung der auf die Leguminosen folgenden Sommerkultur beachtet werden.

Untersaatvarianten im Greening Deckfrucht

Druschgetreideuntersaaten können entweder als Herbsteinsaat, kurz nach der Getreidesaat (flache Saat unbedingt notwendig), als Winteruntersaat auf Frost oder als Frühjahrsuntersaat angelegt werden. Dabei ist die Wahl der Grasart oder -mischung in Abstimmung mit der Deckfrucht entscheidend für den Aussaattermin. Grundsätzlich gilt: • Langsam wachsende Gräserarten brauchen schwache Deckfrüchte oder eine frühe Einsaat der Untersaat Sofern die Auswahl der Gräserart in Verbindung mit Aussaattermin und Saatstärke auf die Deckfrucht abgestimmt wird, hat die Untersaat keinen negativen Einfluss auf den Ertrag der Deckfrucht. Wichtig ist die Kontrolle und ggf. die Bekämpfung von Schnecken, da die kleinen Gräser in beschatteten und feuchten Getreidebeständen sehr gerne gefressen werden. Weiterhin ist Lager in der Deckfrucht unbedingt zu vermeiden, da die Untersaaten sonst aufgrund von Lichtmangel absterben. Durch eine gezielte Sortenwahl wird die Untersaat begünstigt. Entscheidend ist hier der Lichteinfall, der durch die Bestandesdichte, durch die Blattstellung sowie Blattform des Getreides bestimmt wird. Der Saattermin der Deckfrucht ist ebenfalls sehr wichtig. Bei früh gedrillten, dichten Beständen wird eine Frühjahrsuntersaat schwierig.

GPS Wickroggen Roggen Wicke

Für den Energiepflanzen- und Futterbau sind Untersaaten, die bereits in GPS-Mischungen integriert sind und gleichzeitig ausgesät werden, interessant. Sie bieten dem Landwirt vor allem den Vorteil der ersparten Zwischenfruchtaussaat. Ist die GPS geerntet, darf ein weiterer Aufwuchs aus der Untersaat nicht, auch nicht bis zum 15.07., genutzt werden. Um ein Überwachsen der Grasbestände vor dem Winter zu vermeiden, ist ein Mulchschnitt im Spätherbst zu empfehlen.

GPS We-Ro-GPS Roggen Wintererbse

Maisuntersaaten machen es möglich, dass nach dem Mais eine Begrünung im Feld steht, denn nach einer Maisernte Mitte Oktober ist eine Zwischenfruchtansaat nicht mehr möglich. Neben der verbesserten Befahrbarkeit der Maisflächen, werden die Böden über den Winter vor Erosion geschützt, die Untersaat trägt zum Humusaufbau bei, kann Nährstoffe binden und für heimisches Wild als Deckungs- und Äsungsfläche dienen. Maisuntersaaten können ebenfalls auf verschiedene Weisen angelegt werden. Dabei ist der Aussaattermin jeweils von der Art und Zusammensetzung der Gräser abhängig. Mischungen mit einem hohen Weidelgrasanteil werden zum 6 – 8-Blattstadium des Maises ausgebracht, um ein Überwachsen der Gräser zu vermeiden. Als Anlagetechnik steht der Nachsaatstriegel, der pneumatische Düngerstreuer sowie das Güllefass mit Schleppschlauchverteiler zur Verfügung. Soll die Untersaat bereits vor oder kurz nach der Maissaat mittels einer Drillmaschine durchgeführt werden, bietet sich eine entsprechende Mischung, wie „Humus-Plus-VORSAAT“, die sich aus sehr langsam wachsenden Gräserarten und speziellen Sorten zusammensetzt, an.

Nutzung der Untersaat**

Zusammensetzung US*

Aussaattermin

COUNTRY 2051

Futterbau ab 15.2.2016, z. B. ein Schnitt vor Mais

85 % Welsches Weidelgras 15 % Bastard Weidelgras

In Wintergetreide: Frühjahr bis Ende Bestockung (EC 29); 20 kg/ha In Sommergetreide: ab 3-Blattstadium (EC 13-29)

Humus-Plus-Früh Begrünung und Stilllegung

100 % Dt . Weidelgras spät, (schwachwüchsig)

Mit der Deckfrucht

15 kg/ha

Humus-PlusVORSAAT

Begrünung und Stilllegung

90 % horstbildender Rotschwingel 10 % Härtlicher Schwingel

Mit der Deckfrucht

10 kg/ha

COUNTRY 2023

Begrünung oder Futterbau

100 % Dt. Weidelgras spät, (Futtersorten)

ca. 2 Wochen nach der Deckfruchtsaat

10 kg/ha

Plus-Gras

Begrünung oder Futterbau ab 15.2.2016

15 % Grasuntersaat (div. Gräser möglich)

September bis Mitte Oktober (eine Aussaat mit der Deckfrucht)

110 – 140 kg/ha (Gesamtaussaatmenge Fertigmischung)

Plus-Gras

Begrünung oder Futterbau ab 15.2.2016

9 % Welsches Weidelgras

September bis Mitte Oktober (eine Aussaat mit der Deckfrucht)

110 – 150 kg/ha (Gesamtaussaatmenge Fertigmischung)

Plus-Gras

Begrünung oder Futterbau ab 15.2.2016

13 % Einjähriges Weidelgras

März bis Anfang April (eine Aussaat mit der Deckfrucht)

110 – 140 kg/ha (Gesamtaussaatmenge Fertigmischung)

Humus-PlusVORSAAT

Begrünung

90 % horstbildender Rotschwingel 10 % Härtlicher Schwingel

Direkt vor bzw. nach der Maisaussaat

7 – 10 kg/ha

Humus-Plus-SPÄT

Begrünung

50 % Dt. Weidelgras früh 50 % Welsches Weidelgras

6 – 8-Blattstadium des Maises

15 kg/ha

Humus-PlusENERGIE

Begrünung und nachfolgend Futterbau

85 % Welsches Weidelgras 15 % Bastard Weidelgras

6 – 8-Blattstadium des Maises

15 kg/ha

Humus-PlusVORSAAT

Begrünung, die US* zählt nicht als öVF, wenn die Leguminose als öVF gemeldet wurde

90 % horstbildender Rotschwingel 10 % Härtlicher Schwingel

Nach der Deckfrucht bis 10 cm Wuchshöhe

5 kg/ha

Humus-Plus-Früh

Begrünung, die US* zählt nicht als öVF, wenn die Leguminose als öVF gemeldet wurde

100 % Dt. Weidelgras spät, (schwachwüchsig)

Zwei Wochen nach der Deckfrucht bis 12 cm Wuchshöhe

5 kg/ha

Druschgetreide

• Schnell wachsende Gräserarten brauchen starke Deckfrüchte oder eine späte Einsaat der Untersaat

Maisuntersaaten

Untersaat

GPS Legu-Hafer Hafer Wicken Erbsen Sonnenblume

Maisuntersaat

Angepasster Pflanzenschutz Ein entscheidender Faktor für das Gelingen einer jeden Untersaat ist der angepasste Pflanzenschutz. Grundsätzlich stellt die Bekämpfung der Ungräser kein Problem dar. Es gibt Herbizidstrategien und Wirkstoffe, mit denen die Ungräser bei gleichzeitiger Schonung der Untersaat bekämpft werden können. Hierzu gibt es aktuelle Empfehlungen von Seiten der Beratung, z. B. LWK Nordrhein-Westfalen oder LWK Niedersachsen.

Untersaat in Ackerbohnen

*US: Untersaat

4 12

Aussaatstärke

**Arten und Nutzung der Untersaat werden derzeit in den Ländern unterschiedlich interpretiert – bitte beachten Sie die regionalen Beratungsaussagen

13

Leguminosen als öVF

Leguminosen bereichern Ihre Fruchtfolgen Leguminosen sind in der Lage, durch die Symbiose mit Knöllchenbakterien Luftstickstoff zu binden und diesen als Hauptnährstoff im Anbausystem zu nutzen. Der Stickstoff steht der Leguminose selber und über die Wurzel- und Erntereste, den nachfolgenden Kulturen kostenlos zur Verfügung. Mit Leguminosen können insbesondere Getreidefruchtfolgen durch die Unterbrechung von Infektionszyklen v. a. bodenbürtiger Krankheitserreger, aufgelockert werden. Leguminosen hinterlassen eine hervorragende Bodengare und Krümelstruktur. Vor allem Futterleguminosen wie Klee oder Luzerne hinterlassen hohe Mengen an bodenfruchtbarkeitsförderndem Humus. Die Saatbettbereitung zur Nachfrucht kann nach Körnerleguminosen meist mit geringem Kosten- und Energieaufwand erfolgen; Direktsaaten sind möglich. Die Vorfruchtwirkungen kommen auf den schlechteren Ackerstandorten besonders stark zum Tragen. Im Rahmen der anstehenden Agrarreform werden günstige Rahmenbedingungen für den Anbau von Leguminosen geschaffen. So besteht künftig die Möglichkeit, im Rahmen des Greenings auf ökologischen Vorrangflächen Leguminosen anzubauen. Damit wäre gleichzeitig ein Teil der Anbaudiversifizierung und ein Beitrag zur öVF geleistet. Aus einer breiten Artenliste können die landwirtschaftlichen Betriebe eine zu ihrem Standort und ihrer Nutzungsrichtung passende Leguminose für ihre Fruchtfolge auswählen.

Was ist im Rahmen des Greenings zu beachten? • Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wird mit dem Faktor 0,7 als ökologische Vorrangfläche anerkannt (1 ha öVF = 1,43 ha Leguminosen), die Betriebe können aus einer breiten Artenliste auswählen

Liste der auf ökologischen Vorrangflächen zulässigen Arten stickstoffbindender Pflanzen Botanischer Name

Deutscher Name

Glycine max

Sojabohne

Lens spp.

alle Arten der Gattung Linse

Lotus corniculatus

Hornschotenklee

Lupinus albus

Weiße Lupine

Lupinus angustifolius

Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine

Lupinus luteus

Gelbe Lupine

Medicago lupulina

Hopfenklee (Gelbklee)

Medicago sativa

Saatluzerne

Medicago × varia

Bastard-Luzerne, Sandluzerne

Melilotus spp.

alle Arten der Gattung Steinklee

• Auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen dürfen nur Pflanzenarten angebaut werden, die in der zulässigen Liste aufgeführt sind, es muss mindestens eine dieser Pflanzenarten angebaut werden, Leguminosenmischungen sind möglich

Onobrychis spp.

alle Arten der Gattung Esparsette

• Luzerne-/Kleeanbau oder Kleevermehrung sind ebenfalls anrechenbar, Leguminosen dürfen untereinander gemischt werden, nicht erlaubt sind Klee/Luzerne-Gras-Gemenge und Leguminosen mit nicht-legumen Stützfrüchten

Ornithopus sativus

Serradella

Phaseolus vulgaris

Gartenbohne

• Hinsichtlich Düngung und Pflanzenschutz sind keine Einschränkungen vorgesehen

Pisum sativum

Erbse

• Nach der Ernte der stickstoffbindenden Kulturen ist eine überwinternde Folgefrucht anzubauen

Trifolium alexandrinum

Alexandrinerklee

Trifolium hybridum

Schwedenklee (Bastardklee)

Trifolium incarnatum

Inkarnatklee

Trifolium pratense

Rotklee

Trifolium repens

Weißklee

Trifolium resupinatum

Perserklee

Trifolium subterraneum

Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee)

Vicia faba

Ackerbohne

Vicia pannonica

Pannonische Wicke

Vicia sativa

Saatwicke

Vicia villosa

Zottelwicke

Leguminosen der DSV Aus dem DSV Portfolio bietet sich im Rahmen des Greenings für Futterbaubetriebe der Luzerneanbau in Reinsaat an. Dort, wo günstige Klima- und Bodenverhältnisse für den Luzerneanbau vorherrschen, bietet die Integration dieser Leguminose in intelligente Futterbaufruchtfolgen zahlreiche futter- und pflanzenbauliche Vorteile. Die Luzernesorte PLANET ist ausgesprochen standfest und zeichnet sich durch eine sehr gute Winterhärte aus. Aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Rohproteingehalte ist sie eine wertvolle Grundfutterkomponente und leistet einen wichtigen Beitrag, um zugekaufte Eiweißfuttermittel einzusparen. Ist der Anbau von Körnerleguminosen als Markfrucht oder zur innerbetrieblichen Verwertung von Bedeutung, möchten wir Sie auf unser Partnerunternehmen, die I.G. Pflanzenzucht GmbH, hinweisen. Die I.G. Pflanzenzucht GmbH ist Spezialist in Sachen Soja- und Ackerbohnen und hat im Bereich dieser Kulturen eine breite Angebotsvielfalt.

14

15

Flächenstilllegung als öVF

Grünlandauflagen

Flächenstilllegung

Grünland

Stilllegungen sind eine Möglichkeit, um die öVF zu erfüllen. Dabei wird die stillgelegte Fläche im Verhältnis 1:1 auf die öVF angerechnet. Die Stilllegungsverpflichtung besteht auf diesen Flächen vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.08. Es kann bereits vor Ende der Stilllegungszeit (ab 01.08.) mit der Vorbereitung der Aussaat einer Nachfrucht, zum Beispiel Raps, begonnen werden.

Ein Kernstück des Greenings ist der Erhalt von ökologisch wertvollen Dauergrünlandflächen. Der in den letzten Jahren zunehmende Umbruch von Grünlandflächen zugunsten des Ackerbaus soll mit diesem Handlungsinstrument reduziert und die Gesamtfläche stabilisiert werden.

Die Stilllegungsfläche sollte begrünt werden. Dazu empfiehlt sich der Einsatz von speziellen Brachemischungen. Ein wichtiger Vorteil einer aktiven Begrünung ist die Unkrautunterdrückung. Bei Selbstbegrünung ist zu erwarten, dass sich vor allem konkurrenzstarke Unkräuter, wie Disteln und Ackerfuchsschwanz, weiter vermehren und zum Aussamen kommen. Zusätzlich können durch Ausfallgetreide ‚grüne Brücken‘ entstehen, die zur Vermehrung von Krankheitserregern und Schädlingen beitragen und den Krankheitsdruck auf angrenzenden Flächen erhöhen. Eine aktive Begrünung mit geeigneten Mischungen steigert den Vorfruchtwert einer Stilllegung. Gerade auf besseren Standorten ist es sinnvoll, die Brache teilweise in die Fruchtfolge zu integrieren. Sie kann dann auch als eine weitere Frucht zur Anbaudiversifizierung genutzt werden und könnte zusätzlich mit Schafen abgehütet werden. Durch eine Stilllegung von 5 % der Ackerfläche könnte sowohl die dritte Kultur, als auch die ökologische Vorrangfläche abgedeckt werden. Eine spezielle Stilllegungsmischung mit Leguminosen würde sich hier positiv auf die Bodenfruchtbarkeit auswirken und durch die N-Fixierung einen hohen Vorfruchteffekt für die nachfolgende Hauptfrucht (z. B. Weizen) erzielen. Hinzu kommt die gute Durchwurzelbarkeit und die Förderung der Schattengare durch die Stilllegung, ähnlich wie bei einer Zwischenfrucht. Vom 01.04. – 30.06. dürfen keine Pflegemaßnahmen auf einer Stilllegung stattfinden, die Fläche muss aber einmal jährlich gemulcht werden. Die Mindestgröße einer Flächen­ stilllegung beträgt 1000 m². Auf schlechteren Standorten kann eine Dauerstilllegung über 3 – 5 Jahre sinnvoll sein. Hier bietet es sich an, dass besonders nasse oder leichte Standorte mit geringem Ertragspotenzial oder auch ungünstig zugeschnittene Flächen stillgelegt werden. Diese Wahl hätte den Vorteil, dass nur einmal eine Mischung angesät werden müsste und die Verluste durch die Stilllegung, aufgrund des geringen Ertragspotenzials der Standorte, relativ gering wären. Stilllegungen, die im Rahmen des Greenings auf öVF angelegt wurden, behalten auch nach fünf Jahren ihren Ackerstatus.

Grundsätzlich ist im Hinblick auf den Umgang bzw. die Erhaltung des Grünlandes zwischen Grünland innerhalb von FFH-Gebieten und Flächen außerhalb von FFH-Gebieten zu unterscheiden.

Innerhalb von FFH-Gebieten: • Generelles Umbruchverbot ab dem 01.01.2015 nur in FFH-Gebieten, diese werden als „extrem umweltsensibel“ eingestuft • Umwandlung von Grünland in Ackerland ist untersagt • Pflegemaßnahmen bleiben erlaubt • Eine umbruchlose Grünlanderneuerung ist auf einzelbetrieblichen Antrag möglich

Außerhalb von FFH-Gebieten: • Hier soll ein einzelbetriebliches Autorisierungssystem eingeführt werden • Dieses verhindert den Umbruch von Grünland, wenn die Grünlandfläche gegenüber dem Referenzjahr 2012 (plus neu entstandene Grünlandflächen bis zum 01.01.2015) Bundesland bezogen um mehr als 5 % gesunken ist, danach ist Grünlandumwandlung nur bei entsprechender Neuanlage in gleichem Umfang möglich Für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Grünlandes ist eine regelmäßige Nachsaat, die die Narbe stabilisiert, aus DSV Erfahrung sehr ratsam. Im Laufe der Nutzungsjahre ist das die effektivste Pflegemaßnahme des Grünlandes.

Vorteile einer Grünbrache mit Leguminosen und Gräsern: • Verbesserung der Bodengare durch Bodenkrümelung, weniger Verschlämmung • Auflockern von Pflugsohlen, Tiefendurchwurzelung, biologische Stabilisierung • Stickstoffakkumulation • Humusaufbau • Verdrängung von Samenunkräutern durch Schröpfschnitte

Die DSV Empfehlungen für Grünlandnachsaaten

LIFAGO-PLUS

30

25

Über- und mehrjährige Stilllegung 60

M2

15

90

M3

15

25

*alternativ statt Wiesenschwingel mit Lieschgras

30

7

3 10

65

10

Buchweizen

40

Universelle Wildacker-Mischung für alle Standorte, empfohlen vom Deutschen Jagdverband für optimale Deckung und Äsung über mehrere Jahre Blattstammkohl, Bockshornklee, Bokharaklee, Buchweizen, Furchenkohl, Futterraps (00), Gelbklee, Herbstrüben, Kulturmalve, Lieschgras, Lupinen (bitterstoffarm), Luzerne, Markstammkohl, Perserklee, Ringelblumen, Rotklee, Waldstaudenroggen, Weißklee, Wiesen­schwingel, Winterrübsen, Winterwicken

Nachsaat Moor und Mittelgebirge

x

Nachsaatmischung für moorige und feuchte Standorte sowie für Höhenlagen

25

25

COUNTRY 2003

Nachsaat Trockenlage

x

Nachsaatmischung für trockene Standorte

50

30

COUNTRY 2004

Nachsaat mit Klee

x

Leistungsstarke Nachsaatmischung für feuchte und wechselfeuchte Lagen

25

25

x

• ••• ••• •

10

Schnitt

Mähweide

Weide

•• ••• ••• •••

• ••• ••• ••• ••• ••• ••• •••

20

45

Höhenlage

Moor

feucht

normal

40

COUNTRY 2002

trocken

60

x

Nutzung

Standort

Weißklee

20

Nachsaat Normallage

Festulolium

Neuanlage

Nachsaat

20

COUNTRY 2001

Leistungsstarke Nachsaatmischung für frische bis wechselfeuchte Lagen, besonders gut geeignet für intensive Bewirtschaftung

DSV-DJV plus mehrjährig 75

Beschreibung

Deutsches Weidel­gras spät

60

Bezeichnung

Deutsches Weidel­gras mittel

15

15

Deutsches Weidelgras, Gelbklee, Glatthafer, Horn­klee, Knaulgras, Lieschgras, Rotklee, Schwedenklee, Weißklee, Wiesenrispe, Wiesenschwingel

Mischung

Aussaatstärke: 40 kg/ha Aussaattermin: Herbst und Frühjahr

10

F1**

M1*

Ausgewogene Mischung für extensive Grünland­nutzung und Wildschutz mit hohem Gräseranteil, ideal für Feldund Waldränder, wenn extensive Nutzung stattfinden soll.

Phacelia

Inkarnatklee

Weißklee

Rotklee

Rotschwingel

90

Wiesenschwingel

15

Mähweide-Wiese für extensive Grünlandnutzung (mehrjährig)

Zusammensetzung in %

Deutsches Weidelgras früh

M2

Deutsches Weidelgras

Mischung

Aussaatstärke kg/ha

Einjährige Stilllegung

Lieschgras

Zusammensetzung in %

Das DSV Programm für die gezielte Begrünung von Brachflächen

••• ••

5



•• •• •• ••• •••

•• •• ••• •

•• ••• ••• •••

Die Mischungen des COUNTRY Grünland-Programms werden über ausgewählte Händler und Genossenschaften vertrieben. ••• sehr hoch/besonders geeignet •• hoch/geeignet • mittel/bedingt geeignet kein • keine Angabe Bei Nichtverfügbarkeit einzelner Sorten werden diese durch gleichwertige ersetzt.

Aussaatstärke: 20 kg/ha Aussaattermin: Herbst und Frühjahr

Pufferstreifen: Für die Auswahl der passenden Mischung fragen Sie Ihren DSV Berater vor Ort. 16

17

Greening – Fragen und Antworten

Praxisfragen und Antworten zum Greening 1

Kann eine zur Grassamenproduktion genutzte Fläche nach dem Drusch als Begrünung angerechnet werden, und damit wie eine Untersaat oder Zwischenfrucht als ökologische Vorrangfläche behandelt werden? Nein, das geht nicht. Für das Vorhandensein einer Untersaat ist eine Deckfrucht erforderlich. Diese ist bei einer Fläche mit Grasproduktion nicht gegeben. Man könnte nur eine Stilllegung davon machen, indem man die Fläche vom 01.01. – 31.08. des Folgejahres sich selbst überlässt.

2

Ist es greeningkonform, wenn eine Untersaat zusammen mit einer Hauptfrucht ausgesät wird? Ja ist es. Die Art und Weise der Etablierung einer Untersaat ist egal. Wichtig ist nur, dass die Untersaat unter einer Deckfrucht steht, die genutzt wird.

3

Dürfen Pufferstreifen befahren werden? Ein ausnahmsweises Befahren ist möglich. Wichtig ist, dass Feldränder auch als solche erkennbar sind und somit ruhen sollen. Sind dort regelmäßige Fahrspuren erkennbar (z. B. wie bei Vorgewenden) kann es sein, dass solche Feldränder nicht anerkannt werden.

4

Wie breit dürfen / müssen Feldrand- oder Waldrandstreifen sein? Feldrandstreifen dürfen max. 20 m breit sein und die Brachevorschriften müssen vollständig eingehalten werden. Sie können an allen natürlichen Grenzen liegen. Waldrandstreifen müssen an Waldrändern liegen und dürfen eine Maximalbreite von 10 m nicht überschreiten. Für diese Streifen gelten auch die Brachevorschriften mit der Möglichkeit des Abweidens oder der Schnittnutzung.

5

Gibt es Vorgaben für Saatgut(-Mischungen) für Pufferstreifen und Feldränder, die nicht im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) bereits gefördert werden? Nein. Aus phytosanitären Gründen ist aber eine Begrünung anzustreben.

6

Darf ein Pufferstreifen ganzjährig genutzt werden? Ja, eine Weide- oder Schnittnutzung bezogen auf Gras oder andere Grünfutterpflanzen (kein Getreide) ist möglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Pufferstreifen von dem angrenzenden Schlag, der normal genutzt wird, zu unterscheiden ist. Es ist daher nicht möglich, den ganzen Schlag mit Ackergras einzusäen und dann einen Pufferstreifen als öVF zu nutzen.

7

Gibt es einen verbotenen Pflegezeitraum auf Bracheflächen? Ja, auf Bracheflächen gilt nach Cross Comliance ein Mäh- und Mulchverbot vom 01.04. – 30.06. des Antragsjahres.

8

Gibt es andere Anrechnungsfaktoren für Puffer- oder Waldrandstreifen, bzw. Feldränder, wenn eine Nutzung erfolgt? Nein. Auf Feldrandstreifen ist die Nutzung im Übrigen komplett untersagt.

9

Darf eine Untersaat, die im Frühjahr/Sommer mit einer Futterbaumischung gesät wird, nach der GPS-Ernte noch bis zum 1.10. genutzt werden? Nein, das ist nicht möglich. Mit der Nutzung verliert die Fläche ihre Wertigkeit als öVF.

In Sachen Fruchtfolge und Greening beraten Sie gerne Ihre DSV Berater vor Ort! Individuelle Fragen können Sie auch an [email protected] senden.

10 Darf nach dem 15.02. eine Nutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten erfolgen und dürfen diese Kulturen als Hauptfrucht weitergenutzt werden (z. B. Weidelgrasuntersaaten, die dann als Ackergras oder Grassamenvermehrung stehen bleiben)? Ja, eine Nutzung ist möglich. Es dürfen allerdings nur Grasuntersaaten, die aus einer Untersaat des Vorjahres hervorgegangen sind, im Folgejahr in eine Hauptfrucht überführt werden. Andere Zwischenfrüchte (z. B. Kleegras) können dagegen nicht in eine Hauptfrucht überführt werden. 11 Wenn eine Selbstbegrünung erlaubt ist, darf man dann auf der Ackerfutterfläche (z. B. Kleegras) das Gras/Kleegras als Selbstbegrünung für eine Brache stehen lassen und darf man die Brache mulchen oder sogar nutzen (beweiden)? Ja, das ist erlaubt unter Einhaltung des Verbotszeitraums für Pflegemaßnahmen vom 01.04. – 30.06. Eine Beweidung oder anderweitige Nutzung ist nicht erlaubt. 12 Werden bereits angelegte Flächen für Wild (z. B. mit Topinambur, Miscanthus oder Mais, der nur gemulcht wird) als Stilllegungsflächen anerkannt? Das geht, wenn keine Ernteabsicht besteht. Die Ansaat von reinem Mais wird voraussichtlich nicht anerkannt. Die Brache kann der Selbstbegrünung überlassen werden oder ist aktiv zu begrünen (mit Gras oder Blühpflanzen oder „Jägermischungen“). Aus der AgrarZahlVerpflichtV und der DirektZahlDurchfV ergibt sich ein Nutzungsverbot, welches dadurch letztlich prüfbar wird, wenn keine klassische Kulturpflanze in Reinkultur angebaut wird. 13 Dürfen Untersaaten nach der Ernte der Deckfrucht vor dem 01.10. noch genutzt werden? Nein, das ist nicht möglich. Es ist nur eine Beweidung mit Schafen erlaubt, bzw. ein einmaliges Mulchen. Auf keinen Fall darf in den Boden eingegriffen werden. 14 Wenn durch die Ernte von Gras- oder Getreide-GPS zwei verschiedene Früchte im Zeitraum für eine Hauptkultur angebaut werden (01.06. – 15.07.), welche Kultur ist dann entscheidend für die Anbaudiversifizierung? Es sind beide Kulturen entscheidend. Sowohl durch die beerntete Kultur als auch durch die neu ausgesäte Kultur dürfen die Regelungen zur Anbaudiversifizierung nicht ihre Gültigkeit verlieren. 15 Was passiert, wenn die Greeningvorgaben nicht eingehalten werden? Zunächst wird nur die Greeningprämie gekürzt, ab 2017 drohen Sanktionen von bis zu 20 % und ab 2018 bis zu 25 % (bezogen auf die Gesamtprämie). Quelle: nach F.-J. Schoo, LWK Niedersachsen, Dezember 2014, verändert nach Stand 01.2015

18

19

Kompetente Beratung vor Ort Nordwest 1. Corinna Schröder 24214 Schinkel Fon 0170 7781161 2. Andreas Krallinger 23863 Bargfeld-Stegen Fon 0171 2639317

12. Wolfgang Fisch 54675 Niedersgegen Fon O6566 408

23. Heiko Sickert 01594 Seerhausen Fon 0171 4748550

13. Stefan Eiden 54411 Hermeskeil Fon 0170 8139742

24. Peter Lippitsch 01920 Schweinerden Fon 0171 7445925

Ost

25. Heinz-Joachim Ziese 99634 Gangloffsömmern Fon 0171 2123301

3. Heinz Heinicke 27321 Thedinghausen Fon 0175 1650206

14. Karl-Heinz Henschel 18334 Lindholz-Böhlendorf Fon 0171 2123335

4. Jan Hendrik Schulz 29353 Ahnsbeck Fon 0171 2123326

15. Kersten Fischer 23996 Beidendorf Fon 0171 6501745

5. Holger Schenk 29367 Steinhorst Fon 05148 9898-0

16. Jens Skoeries 17159 Dargun-Zarnekow Fon 0171 2164810

6. Hajo Haake 31832 Springe-Lüdersen Fon 0160 8044923

17. Jens Mewes 19357 Premslin Fon 0171 6255665

28. Jakob Schneidmiller 95361 Ködnitz Fon 0171 2123328

7. Klaus Krüger 32479 Hille Fon 0170 7782716

18. Sibille Teßmann 17326 Brüssow Fon 0171 2123312

29. Markus Scheller 97337 Dettelbach-Euerfeld Fon 0170 7788341

8. Bernd Fiedler 59557 Lippstadt Fon 0160 94916915

19. Christoph Felgentreu 16845 Bückwitz Fon 033970 991-0

30. Dieter Gehrig 74736 Hardheim Fon 0171 6295002

9. Hubert Saat 47652 Weeze Fon 0171 2123317

20. Frank Gromeier 29413 Mehmke Fon 0171 6295008

31. Regionalbüro Ilshofen 74532 Ilshofen Fon 07904 9428-0

10. Florian Stroh 54595 Prüm Fon 0171 4945866

21. Hans-Jürgen Pfannkuchen 14974 Ludwigsfelde Fon 0171 6522720

32. Karl Wacker 75392 Deckenpfronn Fon 0160 96238726

11. Christoph Szekendy 35398 Gießen Fon 0160 97907988

22. Christian Lausch 06179 Teutschenthal-Holleben Fon 0171 2127339

33. Dr. Bartholomäus Zacherl 83564 Soyen Fon 0171 1751989

Deutsche Saatveredelung AG Weissenburger Straße 5 59557 Lippstadt Fon 02941 296-0 Fax 02941 296-100 [email protected]

26. Andreas Kipping 98630 Römhild Fon 0160 94759812

1

27. Edda Heinemann 01665 Käbschütztal Fon 035244 44-0

2

15

3 4

6

5 20

19 21

8

9

22

25

10 11 12

18

17

7

Süd

14 16

23

27 24

26

13

29

30

28

31 32 33

Alle in dieser Broschüre enthaltenen Informationen, Anbauempfehlungen und Darstellungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir können trotz aller Sorgfalt nicht garantieren, dass die beschriebenen Eigenschaften in der landwirtschaftlichen Praxis in jedem Fall wiederholbar/nachvollziehbar sind. Sie können daher nur Entscheidungshilfen darstellen. Die DSV schließt Haftung für unmittelbare, mittelbare, atypische, zufällig entstandene oder sonstige Folgeschäden oder Schadensersatzansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Verwendung in dieser Broschüre beschriebenen Sorteninformationen und Anbauempfehlungen ergeben, aus. Mit der Herausgabe dieses Prospektes verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit. Stand: Januar 2015

Faxanfrage: 02941 296-400

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Unterschrift

08827-01/15

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dsv-saaten.de