Goldenes Zeitalter in den Niederlanden

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Author: Karin Egger
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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden Höhepunkte der Reise Routenbeschreibung für Tag Verfügbare Termine Im Reisepreis enthalten Reise - & Sicherheitshinweise

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden

Übersicht

Lassen Sie das Goldene Zeitalter der Niederlande wieder aufblühen! Der Frühling ist ideal dafür: Ganz Holland verwandelt er in einen Blütenteppich. Und der ist der perfekte Hintergrund für ausgedehnte Spaziergänge schließlich wollen Grachten und Kirchen, Plätze und Patrizierhäuser erkundet werden. Natürlich begegnen wir auch den Meistern der Malerei: Rembrandt, Vermeer und Frans Hals, z. B. im Rijksmuseum.

Route

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden

Route

Routenbeschreibung für Tag

1.

2.

3.

Individuelle Anreise nach Köln. Ihr Studiosus-Reiseleiter erwartet Sie zur Weiterfahrt mit dem Bus um 13.00 Uhr nach Delft. Wie passen die liberale Demokratie der Niederlande und die gleichzeitig geliebte Monarchie zusammen? Nur eine der Fragen, die Ihnen Ihr Reiseleiter auf der Fahrt beantwortet. Zu Abend essen wir gemeinsam in der Brasserie 't Crabbetje. Fünf Übernachtungen.

Heute kommen Kunsthungrige auf ihre Kosten: In Haarlem - dem historischen Zentrum des Blumenhandels - besuchen wir das Museum des berühmtesten Sohnes der Stadt: Frans Hals. Durch das Blumenland fahren wir entlang der „Bollenstreek“ nach Leiden, wo Rembrandt geboren wurde. Ein Spaziergang entlang der Patrizierhäuser an der Rapenburggracht muss schon für Rembrandt inspirierend gewesen sein.

Junge Lebenskünstler, kreatives Design und Tausende von Fahrrädern bestimmen das Flair der Multikulti-Metropole Amsterdam. Im „Goldenen Zeitalter“ war die Stadt eine der reichsten der Welt. Im Rembrandthaus tauchen wir in die Lebenswelt des einzigartigen Malers ein. Das Rijksmuseum strahlt in neuem Glanz. Wir bewundern berühmte Gemälde von Jan Steen, Frans Hals, Jan Vermeer und Rembrandt. Routenbeschreibung für Tag / bitte weiter blättern

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden

Route

Routenbeschreibung für Tag

4.

5.

In Gouda werfen wir einen Blick auf das Rathaus und probieren anschließend den berühmten Käse. In Kinderdijk lohnt sich ein Stopp am Ensemble der 19 Windmühlen (UNESCO-Kulturerbe). Dann geht es zurück nach Delft. In der Geburtsstadt Vermeers spazieren wir an den Grachten entlang. Ob uns ein „Mädchen mit Perlenohrring“ begegnet? Der Rest des Tages ist frei. Vielleicht gehen Sie mit dem Reiseleiter im Vermeerzentrum auf Entdeckungsreise durch das Leben, das Werk und die Stadt Jan Vermeers.

Der Name des modernen Regierungssitzes steht für Kriegsverbrecherprozesse und für eine tolerante Gesetzgebung, z. B. beim Thema Rauschgift. Wir widmen uns in Den Haag lieber einer weiteren Facette der niederländischen Malerei - im unlängst renovierten Mauritshuis. Dann geht es zurück nach Delft, in die „Stadt des weißen Goldes“. Wie das bekannte Porzellan „Delfts Blauw“ hergestellt wird, können Sie sich in Ihrer freien Zeit in einer Porzellanmanufaktur ansehen. Auf welchem Geschirr uns wohl das gemeinsame Abendessen serviert wird?

Rückfahrt nach Köln, wo wir um ca. 13 Uhr ankommen. Individuelle Rückreise.

6.

Preise und Termine / Bitte weiter blättern

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Preise & Termine

Goldenes Zeitalter in den Niederlanden Verfügbare Termine Datum

Tag

Reisetage

18.04.2016 - 23.04.2016

995,00 €

18.04.2016 - 23.04.2016

1.170,00 €

18.04.2016 - 23.04.2016

995,00 €

02.05.2016 - 07.05.2016

995,00 €

02.05.2016 - 07.05.2016

1.170,00 €

02.05.2016 - 07.05.2016

995,00 €

16.05.2016 - 21.05.2016

995,00 €

16.05.2016 - 21.05.2016

1.170,00 €

16.05.2016 - 21.05.2016

995,00 €

01.06.2016 - 06.06.2016

995,00 €

01.06.2016 - 06.06.2016

1.170,00 €

01.06.2016 - 06.06.2016

995,00 €

06.06.2016 - 11.06.2016

995,00 €

06.06.2016 - 11.06.2016

1.170,00 €

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Im Reisepreis enthalten / bitte weiter blättern

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Im Preis enthalten

Goldenes Zeitalter in den Niederlanden Im Reisepreis enthalten Rundreise/Ausflüge in bequemem Reisebus (Klimaanlage, WC) 5 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet im Hotel Leeuwenbrug Doppelzimmer mit Bad oder Dusche und WC 2 Abendessen in typischen Restaurants Speziell qualifizierte Studiosus-Reiseleiter Und außerdem: Eintrittsgelder (ca. 75 €), Studiosus-Audioset, Trinkgelder im Hotel, Reiseliteratur (ca. 15 €), klimaneutrale Bus-/Bahnfahrten Reise und Sicherheitshinweise / bitte weiter blättern

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden

Niederlande: Reise- und Sicherheitshinweise Aktuelle Hinweise Landesspezifische Sicherheitshinweise Allgemeine Reiseinformationen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Besondere Zollvorschriften Besondere strafrechtliche Vorschriften Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise Am Morgen des 27. März 2015 kam es in Teilen von Nordholland zu großflächigen Stromausfällen. Betroffen hiervon ist auch der Flughafen Amsterdam/Schiphol. Inzwischen ist die Stromversorgung wieder hergestellt und der Flugbetrieb wird langsam wieder aufgenommen. Es kommt aber weiterhin zu Verspätungen und auch Flugausfällen. Reisenden wird empfohlen die Fluggesellschaften zu kontaktieren. Informationen sind auch direkt auf der Webseite des Flughafens Schiphol www.schiphol.nl. zu finden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise Für die Niederlande besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis. WeltweiterSicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweitenSicherheitshinweiszu beachten: www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden Für die Niederlande liegen keine allgemeinen Reiseinformationen vor.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise in die Niederlande (Festland) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja VorläufigerReisepass: Ja Personalausweis: Ja VorläufigerPersonalausweis: Ja, muss gültig sein Kinderreisepass: Ja Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, ab 14 Jahren mit Passfoto Anmerkungen: Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande. Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Für die überseeischen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie für

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande. Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der 3 Monate nach der geplanten Ausreise noch gültig ist, mit sich führen; die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich. Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z. B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften Einreise mit Tieren Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter http://ec.europa.eu/ sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterwww.bmel.de. Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist seit dem 1. Januar 2009 aufgehoben.

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Sicher & Gesund

Goldenes Zeitalter in den Niederlanden Weitere Informationen zur Einreise mit Hunden in die Niederlande sowie zur Einreise mit anderen Tieren erhalten Sie auf der Website der Botschaft der Niederlande in Berlin unterhttp://bln.niederlandeweb.de. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zollswww.zoll.deeinsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens 5 Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in Coffeeshops und der Besitz von höchstens 5 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden. Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten. Pfefferspray, Tränengas und CO-2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Das Mitführen und der Gebrauch von Pfefferspray sind daher verboten und werden mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.

Medizinische Hinweise Für die Niederlande selbst gibt es keine Impfvorschriften oder andere besondere Hinweise. Auf Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie in den besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, Sint Eustatius und Saba (die in

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande)gelten die folgenden besonderen Vorschriften und Hinweiwe: Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Monaten. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehehttp://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Aufenthaltsbedingungen ggfs. auch Hepatitis B, für die niederländischen Antillen zusätzlich noch Hepatitis A und ggfs. Typhus und Tollwut empfohlen. Bei einem Langzeitaufenthalt für Schüler/Studenten wird in den Niederlanden, nicht in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande, auch eine Impfung gegen Meningokokken ACWY empfohlen. Die folgenden Krankheiten treten mit Ausnahme von HIV/AIDS nur auf den Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande, nicht aber in den Niederlanden selbst auf: Dengue Fieber Durch den Stich tagaktiver Stechmücken kommt es zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht einzig als präventive Maßnahme die Vermeidung von Mückenstichen. Chikungunya Seit April 2014 gibt es wie in anderen Gebieten der Karibik auch (ausgehend von St. Martin u.a.) erste bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya auf Aruba. Chikungunya zeigt ähnliche Symptome wie Dengue-Fieber (s.o.) und wird ebenfalls über Aedes-Mücken übertragen, so dass in jedem Fall die u.g. persönlichen Mückenschutzmaßnahmen beachtet werden sollten. Auch aufgrund anderer mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen. ●körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden) ●in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen ●ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen. Malaria Alle Inseln der in der Karibik belegenen Gebiete des Königreichs der Niederlande gelten als malariafrei. HIV/AIDS Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglichTrinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden. Bilharziose Bilharziose ist in einigen Landesteilen nicht sicher auszuschließen, daher sollte Süßwasserkontakt generell gemieden werden. Ciguatera Eine Intoxikation kann saisonal gehäuft beim Verzehr belasteter größerer Raubfische auftreten und ist unabhängig vom vorherigen Erhitzen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise vor Ort. Medizinische Versorgung Das Versorgungsniveau in den Niederlanden entspricht europäischem Standard. In den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande ist allerdings mit deutlichen Einschränkungen zu rechnen. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in den Niederlanden (nicht aber in den in der Karibik belegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande!) aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach niederländischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Auslandwww.dvka.de

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Goldenes Zeitalter in den Niederlanden (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“) Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Die in der Karibik helegenen Gebieten des Königreichs der Niederlande deckt die deutsche gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht ab! Unabhängig davon wird auch für die Niederlande selbst dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine AuslandsreiseKrankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

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Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen AuslandsKrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

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