GLAUBE POLITIK. EDU BS GLAUBE UND POLITIK September UND Informationsorgan der EDU Basel - Stadt. EDU tritt zu Riehener Wahlen an

GLAUBE UND POLITIK Informationsorgan der EDU Basel - Stadt EDU tritt zu Riehener Wahlen an Liebe Leserin, lieber Leser Für Fragen bzw. eine Anmel...
Author: Heinrich Esser
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GLAUBE

UND

POLITIK

Informationsorgan der EDU Basel - Stadt

EDU tritt zu Riehener Wahlen an Liebe Leserin, lieber Leser

Für Fragen bzw. eine Anmeldung rufen Sie bitte mich an; oder direkt Markus Grob, Telefon 061 641 1431, E-Mail [email protected]. Wahlen kosten auch Geld. Für Spenden mit dem beiliegenden Einzahlungsschein danken wir deshalb herzlich! Gottes Segen wünscht Ihnen Ihr Roland Herzig-Berg Präsident EDU BS, alt Grossrat

NEIN zum Epidemiengesetz NEIN zur Abschaffung der Wehrpflicht EDU Grundwert „Wahrhaftigkeit“ NEIN zur 24 Stunden-Öffnung von Tankstellenshops 3x NEIN zu Mieterinitiativen und –gesetz NEIN zum „CentralParkBasel“ Einladung Politischer Bibelkreis Einladung Politischer Gebetskreis

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EDU BS

s t i e h d n u s e G ? n r e B s u a r u diktat

Um eine volle Liste zu haben, brauchen wir 40 Kandidaten - Schweizer Männer und Frauen, die in Riehen wohnen! Eine Mitgliedschaft in der EDU BS oder ein grösseres Engagement ist nicht nötig, aber ein Bekenntnis zu unseren christlich-bürgerlichen Werten. Mit einer Kandidatur geben Sie ein persönliches Zeugnis in der Welt ab.

· GLAUBE UND POLITIK · September 2013

Die Mitgliederversammlung der EDU Basel-Stadt hat am 15.08.13 beschlossen, dass wir zu den Einwohnerratswahlen in Riehen am 26.01.14 antreten. Unser Vorstandsmitglied Markus Grob stellt sich als Spitzenkandidat und Wahlleiter zur Verfügung!

NEIN zum revidierten Epidemiengesetz Weiteren aufzeigen. Die Änderungen in der Übersicht

von Markus Grob, Vorstand EDU BS, Telekom-Informatiker FH, verheiratet, drei Kinder

Einführung Die EDU hat sich mit dem revidierten Epidemiengesetz schon lange auseinandergesetzt und das Referendum dagegen mittels Unterschriftensammlung unterstützt. Es geht nicht darum, dass wir die Augen vor möglichen Gefahren verschliessen möchten, um so einer weiteren Pestwelle wie im Mittelalter Vorschub zu leisten. Dagegen können die staatlichen Behörden schon mit dem heutigen Gesetz in weit genügendem Mass vorgehen. Die völlig übertriebenen, geldverschwendenden Massnahmen gegen die weitgehend harmlose "Schweinegrippe" beweisen dies. Es geht vielmehr darum, dass der einzelne Bürger nicht vom Staat zu Impfungen oder anderen Eingriffen in seinen Körper gezwungen werden soll, die unter Umständen seiner Gesundheit schaden. Folgende Bibelstellen führe ich an, um die Meinung der EDU noch besser aufzuzeigen: • "Ich bin der HERR, dein Arzt (2. Mose 15,26)." Unser Leben hängt schlussendlich von Gott ab, auch wenn wir die Hilfe von Ärzten in Anspruch nehmen dürfen. • "Verflucht ist der Mann, der sich auf Menschen verlässt und hält Fleisch für seinen Arm und weicht mit seinem Herzen vom HERRN (Jeremia 17,5)." Wenn wir uns von „höheren Mächten“ wie staatlichen Behörden oder Ärzten abhängig machen und ohne eigene Prüfung deren Standards übernehmen, werden wir den Fluch dieser Entscheidung bald zu spüren bekommen. • "Suchet der Stadt Bestes (Jeremia 29,7)". Die allgemeine Aufforderung sich politisch Gedanken zu machen. Warum die Ablehnung des Gesetzes in diesem Fall eindeutig das "Beste für die Stadt" ist, möchte ich im

Da die gesamte Vorlage 28 Seiten umfasst, werden hier nur die wichtigsten Änderungen im Gesetzestext aufgeführt: • In Art. 6, Abs. 1, lit. b wird festgelegt, dass eine besondere Lage von der Weltgesundheitsorganisation WHO für die Schweiz verbindlich festgestellt werden kann. • Art. 6, Abs. 1, lit. b gibt dem Bundesrat und Art. 22 den Kantonen die Macht, Impfungen nach völlig freiem Ermessen für obligatorisch zu erklären. • Art. 7: "Wenn es eine ausserordentliche Lage erfordert, kann der Bundesrat für das ganze Land oder für einzelne Landesteile die notwendigen Massnahmen anordnen." Dieser Artikel wird nirgends eingeschränkt und bedeutet, dass der Bundesrat in einer von ihm selbst erklärten, ausserordentlichen Lage in völlig freiem Ermessen jegliche Massnahmen flächendeckend ergreifen kann! Dieser Gesetzesartikel ist eines demokratischen Staates schlicht unwürdig. Er führt eine Diktatur ein und erübrigt die weitere Gesetzgebung, da der Zweck von Gesetzen ja gerade ist, das staatliche Handeln einzugrenzen. • Art. 60 wird festgelegt, dass der Bund ein Informationssystem betreibt, in das Daten über "krankheitsverdächtige" oder "ansteckungsverdächtige" Personen aufgenommen werden. Ausdrücklich genannt werden "Daten zur Identität; Angaben über Reisewege, Aufenthaltsorte und Kontakte mit Personen, Tieren und Gegenständen; Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen". Da wir alle "krankheits-" oder zumindest "ansteckungsverdächtig" sind, soll also die gesamte Bevölkerung einheitlich und umfassend fichiert werden und jegliches Arztgeheimnis gegenüber dem Staat verlieren. Der Gipfel ist, dass dies nicht nur gegenüber dem Schweizer Staat, sondern auch gegenüber "ausländischen Behörden, sowie supranationalen und internationalen Organisationen" gelten soll (Art. 62).

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Argumente für die Änderungen Der Bundesrat und das Parlament befürworten die Änderungen mit folgenden Argumenten: • Veränderung der Mobilität: Menschen und Waren reisen heute häufiger und können daher Krankheiten schnell weltweit verbreiten. • Unbekannte (neue) hochansteckende Grippeformen, welche sich vom Tier auf den Menschen übertragen können (SARS, H1N1). • Die heute geltenden Gesetze reichen nicht für eine notwendige Reaktion bei einer Pandemie (weltweite Verbreitung einer Krankheit). • Effiziente Massnahmen sind nur auf Bundesebene möglich und nicht kantonal. • Bessere Zusammenarbeit mit internationalen Gremien. Gründe gegen die Änderungen • Aus Effizienz- und Kostengründen sollten so wenig obligatorische Behandlungen wie nur möglich durchgeführt werden und dies auch erst nach einer entsprechenden, auf jahrelanger Forschung basierenden, weltweiten Studie mit einem effektiven Nutzen für alle behandelten Personen.

Zusammenfassung Die Vorlage muss dringenst abgelehnt werden, da dadurch das Recht des einzelnen Bürgers, in Gesundheitsfragen selbst entscheiden zu dürfen, abgeschafft würde. Gleichzeitig würde der Schutz der Privatsphäre in diesem Bereich (Arztgeheimnis) nicht nur gegenüber dem Schweizer Staat, sondern gleich international abgeschafft. Die Vorlage ist ein riesen Schritt in Richtung des totalitären Staates, wie er in der Bibel in Offenbarung 13 beschrieben ist.

· GLAUBE UND POLITIK · September 2013

gegenüber der Herstellerin eines Heilmittels zu verpflichten, den Schaden zu decken, für den sie als Folge einer vom Bund angeordneten Verwendung einstehen müsste. Der Bund will demnach Heilmittel (vor allem Impfungen) verordnen können, die von derart schlechter bzw. ungeprüfter Qualität sind, dass ein privatwirtschaftlicher Hersteller nicht bereit ist, dafür zu haften. Es ist dabei zu befürchten, dass die Pharmaindustrie über diesen Artikel generell versuchen wird, die Haftung für durch Impfungen verursachte Gesundheitsschäden auf den Steuerzahler abzuwälzen.

• Impfungen sollen angesichts der oft gravierenden Nebenwirkungen höchstens empfohlen, nicht aber als obligatorisch erklärt werden dürfen. • Die Haftung für Impfschäden soll nicht einfach auf den Staat abgewälzt werden können, sondern soll durch den Verursacher (Hersteller) getragen werden. • Keine Übergabe der Eigenverantwortung an internationale Gremien, welche genauso falsch entscheiden können, wie jeder einzelne Mensch. • Mit der Änderung können Daten zur Gesundheit, Reisegewohnheiten und weitere Informationen in internationalen Datenbanken gesammelt und ausgewertet werden. Dies verstösst in massivster Weise gegen den Datenschutz. • Es ist zu befürchten, dass eine Sexualiisierung der Kinder im Schulunterricht mittels dieser Revision gesetzlich begründet werden kann und zwar unter dem Deckmantel des Schutzes vor sexuell übertragbaren Krankheiten (Art. 19 Abs. 2 lit. c).

Die Mitgliederversammlung der EDU BS hat einstimmig die NEIN-Parole gefasst. Ebenso hat die Delegiertenversammlung der EDU CH einstimmig die NEIN-Parole beschlossen.

EDU BS

 Art. 70 gibt dem Bund die Möglichkeit, sich

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NEIN zur Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht Von Markus Grob, Vorstand EDU BS, Telekom– Informatiker FH, verheiratet, 3 Kinder Einführung Mit dieser Initiative soll die Wehrpflicht abgeschafft und die Schweizer Armee in eine Freiwilligenmiliz verwandelt werden. Sie wurde durch die GSoA Gruppe für eine Schweiz ohne Armee eingereicht. Es stellt sich die Frage, ob man als friedensliebender Mensch diesem Vorhaben nicht einfach zustimmen soll? Aus diesem Grund ist es wichtig zu fragen, was die Bibel zu diesem Thema sagt. Hier zwei wichtige Stellen: • Römer 13,1-2: Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. • 4. Mose 1, 2-4: Einsetzung der wehrfähigen Männer Israels. Die Bibel bejaht klar die Obrigkeit und das Militär, welches bestimmte, ihm zugeordnete Aufgaben zu erfüllen hat. Dafür braucht es entsprechende Personen, welche die Aufgaben wahrnehmen. Text der Initiative Die Bundesverfassung soll wie folgt geändert werden: Art. 59 Militär- und Zivildienst 1 Niemand kann verpflichtet werden, Militärdienst zu leisten.
 2 Die Schweiz hat einen freiwilligen Zivildienst.
 3 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemesse nen Ersatz des Erwerbsausfalls für Personen, die Dienst leisten.
 4 Personen, die Dienst leisten und dabei gesundheitli chen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, ha ben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes. Der Art. 58, der festlegt, dass die Schweiz eine Armee hat und diese nach dem Milizprinzip organisiert sein muss, bliebe unverändert bestehen. Damit bliebe eine Berufsarmee ausgeschlossen. Folgende Gründe werden vom Initiativ-Komitee aufgeführt: • Die heutige Armee habe zu viele Soldaten (rund 200'000) und zu wenig Aufgaben. • Die Bedrohungen unserer Zeit seien nicht militärischer, sondern ökonomischer, ökologischer und sozialer Natur. • Viele europäische Staaten wie Frankreich, Spanien oder Italien hätten die Wehrpflicht bereits aufgehoben. • Die Armee sei zu teuer: jährlich 4,5 Milliarden Franken an Steuergeldern und zusätzliche Kosten für die Volkswirtschaft von vier Milliarden Franken durch Arbeitsausfälle.

• Die Wehrpflicht sei ein unnötiger Zwang: Sie greife massiv in die Freiheit ein. Die AWM - Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee, in der unter anderen die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und die Gruppe GIARDINO Mitglied sind, hat sich folgendermassen gegen die Initiative ausgesprochen: • Das Volk habe sich in mehreren Abstimmungen für die Armee ausgesprochen. • Die Milizarmee sei vom Volk getragen: Ein Einsatz gegen die eigene Bevölkerung oder die Teilnahme an friedenserzwingenden Auslandseinsätzen sei undenkbar. • Die Wehrpflicht erlaube wenn nötig einen raschen Aufwuchs. Die Schweiz habe kein Massenheer: es seien immer nur ca. 5'000 Soldaten im Einsatz. • Natur- und Technologiekatastrophen der letzten Zeit hätten gezeigt, dass es manchmal nötig sei, rasch viele Soldaten mobilisieren zu können. • Um die Aufgaben der Armee weiter erfüllen zu können, wäre ein Beitritt zur NATO unausweichlich, was die Schweizer Neutralität preisgeben würde. Zusammenfassung Auch wenn im Militärdienst viele unnötige Aufgaben wahrgenommen werden müssen, so dient dieser doch der Integration der jungen Männer in die Gesellschaft. Gerade in der heutigen Zeit der Individualität ist dies eine gute Möglichkeit, den Kollektivgedanken einzubringen, was sonst im Egoismus untergehen würde. Dies bedeutet auch, dass durch die Abschaffung der Dienstpflicht, viel zu wenig Personen zur Verfügung stünden, um den Militärbetrieb aufrecht zu erhalten. Dem könnte auch nicht durch hohe Löhne entgegengewirkt werden, da gemäss Initiativtext nur der Lohnausfall ersetzt werden darf. Die Armee würde also zusammenbrechen und das Grundziel der Initianten, die Abschaffung der Armee, erreicht. Selbst wenn dies nicht geschehen würde, wäre es fraglich, welche Personen schlussendlich freiwillig zum Militär gehen würden. Heutzutage werden nämlich viele Personen nicht zugelassen, da bei der Aushebung aus einer breiten Masse nach Qualifikation und Eignung ausgewählt werden kann. Dadurch können ungeeignete Personen im vornherein ausgeschlossen werden.

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Daher ist es notwendig, dass sich die Schweizer weiterhin zum Dienst stellen müssen, um ihre Aufgabe gegenüber ihrem Land wahrzunehmen. Sei dies in Friedenszeiten vermehrt im Katastrophenschutz und zur Unterstützung nationaler Ereignisse (Eidgenössisches Turnfest usw.) und im Training möglicher veränderter Szenarien in der Zukunft. Schliesslich kann keiner voraussagen, ob das „Grossreich“ EU

auch in 20 Jahren noch so stabil ist, wie es jetzt scheint. Die Mitgliederversammlung der EDU BS hat einstimmig die NEIN-Parole zur Wehrpflichtabschaffung gefasst. Ebenso beschloss die Delegiertenversammlung der EDU CH mit 50 Nein gegen 2 Ja die NEINParole.

EDU Grundwert „Wahrhaftigkeit“ Im Politischen Bibelkreis vom 29.05.13 behandelten wir den Grundwert „Wahrhaftigkeit“ aus dem acht Grundwerte umfassenden Wertekatalog der EDU. Was bedeutet Wahrhaftigkeit? Wahrhaftigkeit heisst für uns ehrlich, aufrichtig und zuverlässig sein im Umgang mit dem Nächsten. Wer wahrhaftig ist, erwirbt sich Vertrauenswürdigkeit. Wir setzen uns für die Wahrheit ein und bekämpfen die Lüge. Wahrhaftig sein heisst, dem Grundsatz von Treu und Glauben folgen.

zeigt, dass Jesus das Wort ist — Gottes Wort.

Wahrheit ist eine notwendige Grundlage für zwischenmenschliche Βeziehungen, wie auch für eine gerechte Gesellschaftsordnung.

Zurecht sagt deshalb schon im alten Testament, in Psalm 33, 4: "Denn des Herrn Wort ist wahrhaftig, und was er zusagt, das hält er gewiss."

In Wahrhaftigkeit sehe ich „Wahrheit“ und „anhaften“ drin stecken. Sofort erscheint vor mir das Bild von Jesus, wie er vor Pilatus steht und dieser fragt: “Was ist Wahrheit?“ (Johannes 18, 38) und realisiert nicht, dass DIE Wahrheit vor ihm steht (Johannes 14, 6)! Welch verrückte Situation!

Gottes Wort ist der Massstab für Wahrheit

In Johannes 1, 17 bestätigt Gott: "…. die Wahrheit ist durch Jesus Christus geworden." In Offenbarung 19, 11 heisst es: "..., und siehe, ein weisses Pferd. Und der darauf sass hiess: Treu und Wahrhaftig, ...". Nämlich Jesus, unser Herr und Gott. Wenn Jesus wahrhaftig ist, dann ist es auch sein Wort. Denn der Anfang des Johannesevangeliums (insbesondere Johannes 1, 1 und 1, 14)

Im zehnten Gebot (2. Mose 20, 17) werden wir z. B. aufgefordert, nicht nach dem Nachbar zu sehen und zu meinen, dass das, was er hat, auch uns gut anstehen würde. Wir sollen uns nicht danach gelüsten und uns vielleicht sogar hinreissen lassen, ihn zu bestehlen. Würde man sich in unserer Gesellschaft daran halten, so hätten wir keine leidigen Diskussionen über hohe Managerboni. Einerseits würden die Manager das Firmenkapital der Aktionäre achten und sich nicht daraus mit fragwürdig hohen Löhnen bedienen. Anderseits würde in der Bevölkerung Angelegenheiten diskutiert, die sie eigentlich gar nichts angehen.

· GLAUBE UND POLITIK · September 2013

Bei Jesus kann man sehen, dass die Wahrheit an ihm haftet, denn er kann nie anders, als sein Wort halten.

Anhand von Gottes Wort bzw. Seinem Gesetz lässt sich Wahrheit messen. Für uns ist wichtig, dass wir uns an Gottes Wort halten, insbesondere auch die zehn Gebote (2. Mose 20, 3-17). Manche Not und Probleme könnten verhindert und oder behoben werden, die wir gegenwärtig haben.

EDU BS

Die Wahrheit haftet an Jesus

Von Heidi Recher, Kassierin EDU BS

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Ein zweites Beispiel ist das neunte Gebot, das uns auffordert, über den Nächsten nichts Unwahres zu sagen. Denn ist einmal das Unwahre gesagt, wird man denken, dass zumindest etwas Wahres dran sei und so entzieht man dem Betreffenden sofort das völlige Vertrauen. Misstrauen ist gesät und Streit wird geerntet. Wahrhaftigkeit ist auch ein Schutz für die Regierung Wahrhaftigkeit bzw. Treue und Zuverlässigkeit sind auch wichtige Stützen einer guten Regierung. So heisst es in Sprüche 20, 28: "Gütig und treu sein behütet den König, und sein Thron besteht durch Gü-

te." (Vgl. auch andere Übersetzungen als Luther). Und in Sprüche 12, 17: "Wer wahrhaftig ist, der sagt offen, was recht ist." Solche Politiker haben also eine gewisse Furchtlosigkeit und Kraft für das Recht einzustehen. Das höchste Gebot Lernen wir, auf Gott zu vertrauen, denn Er wird uns beschirmen (Psalm 91, 4). Dann werden wir auch die für uns grösste Herausforderung bestehen, nämlich meinen Nächsten so zu lieben wie mich selbst (Galater 5, 14)!

NEIN zur 24-Stunden-Öffnung von Tankstellenshops Von Heidi Recher, Kassierin EDU BS Das Parlament schlägt uns folgende Änderung des Arbeitsgesetzes vor:

Art. 27 Abs. 1quater 1quater

Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden. Die EDU und die Sonntagsallianz hat gegen diese neue Regelung das Referendum ergriffen. Viele unserer Leser haben selber Unterschriften gesammelt, so dass es jetzt zur Abstimmung kommt. Die Sonntagsallianz ist ein starker Zusammenschluss von linken Parteien (SP, Grüne, EVP), Gewerkschaften und Kirchen gegen die Sonntagsarbeit im speziellen und den 24-Stunden-Arbeitstag im allgemeinen. Mit diesen vereinten Kräften haben wir beste Chancen, diese "Salami-Taktik" zur Ausweitung der Sonntagsund Nachtarbeit zu stoppen. Zumal längere Ladenöffnungszeiten in Volksabstimmungen immer wieder abgelehnt wurden, zuletzt im Kanton Basel-Stadt am 3. März dieses Jahres. Ich beschränke mich im folgenden darauf, einige spezielle Argumente gegen die Ausweitung der Sonntags- und Nachtarbeit bei Tankstellenshops anzuführen:

 Stellen wir uns vor, dass der Besitzer der Tank-

stelle nicht in der Lage ist, speziell jemanden für die zusätzlichen Schichten anzustellen. Dann stellt sich die Frage, wer ist es nun, der nach einer

100%-igen Schicht noch zusätzlich aufgeboten wird?

 Ich sehe hier die grosse Gefahr, dass das müde Personal sich bei einem Überfall ganz schlecht, wenn überhaupt noch wehren kann. Raubüberfälle auf Tankstellenshops kommen ja öfters vor. Das sind schlechte Bedingung für den Arbeitnehmer und den Shopbesitzer.

 Weiter ist zu beachten, dass Familien einmal mehr darunter leiden müssen, wenn die Mutter oder der Vater auch noch am Sonntag oder nachts nicht zu Hause ist.

 Kleinere Läden (KMU-Geschäfte) in der Umgebung von Tankstellenshops werden benachteiligt, wenn sie selber nicht offen haben dürfen. Dabei sind gerade diese Läden auf jeden Kunden angewiesen.

 Dies erzeugt einen Druck, die Ladenöffnungszeiten generell auszuweiten. So wird das 24Stunden-Shopping heimlich eingeführt!

 Zuletzt sei noch die Frage gestellt: Sind wir denn

wirklich nicht mehr in der Lage, für eine Reise zu planen und uns vorgängig mit den nötigen Lebensmitteln einzudecken?

Die Mitgliederversammlung der EDU BS sagt einstimmig NEIN zur Änderung des Arbeitsgesetzes betreffend Ausweitung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops. Ebenso hat die Delegiertenversammlung der EDU CH die NEIN-Parole beschlossen mit 45 Nein gegenüber 2 Ja bei 3 Enthaltungen.

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Drei mal NEIN zu den Mieterverbandsinitiativen und Gegenvorschlag

In diesem Dilemma versuchen nun der Mieterverband und die linken Parteien ihr sozialistisches Programm durchsetzen. Die Parteien, welche die Masseneinwanderung befürworten und damit die Wohnungsnot wesentlich verursacht haben, wollen diese nun mit der Initiative "Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!" zur Änderung der Verfassung lösen: §34a der Verfassung des Kantons Basel-Stadt 1

Der Staat sorgt aktiv für ausreichende Angebote an Mietwohnraum für alle Bevölkerungsschichten. Dies umfasst vor allem: genügend bezahlbare Mietwohnungen für den Mittelstand, und genügend preisgünstige Mietwohnungen für die darauf besonders angewiesenen, wirtschaftlich schlechter gestellten Mietparteien.

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Der Staat gewährleistet diese Angebote mit Massnahmen sowohl der Wohnraumförderung als auch der Wohnraumerhaltung. Zwingende Massnahmen sind:

a) Bereitstellung von genügend eigenen kantonalen und kommunalen Sozialwohnungen, b) Objekthilfe und Wohnraumförderung für Neubauten, speziell fur gemeinnützige Wohnbauträger, c) Objekthilfe für energieeffiziente Sanierungen von Mietwohnhäusern, d) Objekthilfe zur Beseitigung baulicher Barrieren im Interesse behinderter und betagter Menschen,

e) ... und so weiter und so weiter. Eine umfassende staatliche Planungs- und Geldverteilungsbürokratie im Wohnungsmarkt. Dabei geht völlig vergessen, dass der Staat nur das Geld verteilen kann, dass er vorher mittels Steuern und Abgaben bei den Bürgern abgeschöpft hat. Zudem verursacht die Umverteilungsbürokratie Kosten, so dass weniger Geld an die Bürger verteilt wird als vorher bei ihnen abgeschöpft wurde. Die ganze staatliche Planung und Umverteilung vernichtet Wert, statt dass sie welchen schafft. Es ist heute nicht so, dass es an Geld für den Wohnungsbau fehlt. Es gibt genügend private Investoren, die neue Häuser erstellen wollen. Diese Investoren können auch viel besser auf die vielfältigen Wohnbedürfnisse der Leute eingehen, als eine zentrale Planungsbürokratie, die naturgemäss träge und einseitig ist. Aber zusätzlichen Boden kann niemand schaffen. So kommen wir nicht darum herum, entweder noch mehr unser Land zu verbetonieren oder die Einwanderung zu begrenzen, wie es die EDU seit langem fordert. Die Initiative bringt rein gar nichts. Im Gegenteil: Sie schafft einen Paragrafendschungel und eine neue Bürokratie, welche das Bauen verteuert, so dass die Wohnungsmieten noch schneller steigen. Sie führt zudem die vor Jahren abgeschafften Sozialwohnungen wieder ein. Unser heutiges System verhindert hingegen die Ghettoisierung von Sozialhilfeempfängern. Bedürftige können ihre Wohnung frei wählen und erhalten diese von der Sozialhilfe bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bezahlt.

· GLAUBE UND POLITIK · September 2013

Initiative "Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!"

Von Roland Herzig-Berg, Präsident EDU BS, Finanzplaner mit eidg. FA

EDU BS

In Basel wie auch in anderen Orten der Schweiz ist Wohnraum knapp und entsprechend teuer. Mit dem seit 2006 geltenden Personenfreizügigkeitsgesetz erlebt die Schweiz eine Masseneinwanderung (entsprechend einer Stadt wie St. Gallen mit rund 80'000 Einwohner pro Jahr!) aus dem EU-Raum. Gleichzeitig wollen die Schweizer ihr Land nicht noch mehr "verbetonieren", wie die kürzlichen Abstimmungen zum Raumplanungsgesetz und zur Zweitwohnungsinitiative gezeigt haben.

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Gegenvorschlag des Grossen Rates Der Grosse Rat lehnt die Initiative ab, stellt ihr aber einen Gegenvorschlag gegenüber. Darin werden die Bestimmungen der Initiative im wesentlichen abgeschwächt. Z.B. kann der Staat Sozialwohnungen bereitstellen, er muss aber nicht. Obwohl der Gegenvorschlag den Initianten insgesamt sehr entgegenkommt, lehnen diese ihn ab. Der Gegenvorschlag hebt das jetzige Gesetz "über Abbruch und Zweckentfremdung von Wohnhäusern" auf und nimmt dessen Bestimmungen in nur abgemilderter Form in ein neues Gesetz "über die Wohnraumförderung" auf. Der Mieterverband argumentiert, dass dadurch die "Leerkündigungen" von Häusern mit günstigen Wohnungen zunehmen werden, um Luxussanierungen durchzuführen bzw. teure Neubauten zu erstellen. Momentan scheint dies tatsächlich eine übertriebene "Mode" zu sein - unter privaten wie unter staatlichen Investoren. Ich kann mir deshalb vorstellen, dass hier an dem Argument des Mieterverbands etwas dran ist. Der Gegenvorschlag würde damit nicht nur wie in der Initiative eine unnötige staatliche Planungs- und Umverteilungsbürokratie einführen, sondern in der Tendenz auch noch günstigen Wohnraum verringern. Aus diesen Gründen lehnt die Mitgliederversammlung der EDU BS sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab. Bei der Initiative wurde die NEIN-Parole einstimmig bei einer Enthaltung gefasst. Beim Gegenvorschlag mit 9 Nein gegen 1 Ja. Bei der Stichfrage wird der moderatere Gegenvorschlag einstimmig bei einer Enthaltung der Initiative vorgezogen.

Dabei soll §2 des Gesetzes über die Gerichtsgebühren wie folgt geändert werden: "Die Verfahren an der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten oder deren Weiterzug an das Zivilgericht, an das Mietgericht und an das Appellationsgericht dürfen nicht durch die Erhebung von Gerichtskosten oder Auslagen belastet werden." Wie bei der ersten Initiative gilt natürlich auch hier, dass der Staat nur das Geld verteilen kann, dass er zuvor bei den Bürgern abgeschöpft hat. Die Gerichtsverfahren werden nicht kostenlos; nur trägt die Kosten nicht mehr der Verursacher, sondern wir alle. Damit werden Prozessfreudige und Querulanten gefördert und unsere Gerichte mit unnötigen Verfahren überbelastet. Wenn ein Mieter im Recht ist, erhält er schon heute beim Gewinn des Prozesses die Gerichtskosten erstattet, nämlich vom unterlegenen Vermieter. Durch das Kostenrisiko muss sich jede Partei überlegen, ob sie wirklich im Recht ist, und so werden unnötige Prozesse vermieden. In der Bergpredigt fordert uns Jesus auf, nicht vorschnell zu "rechten", sondern lieber grosszügig zu sein, um Prozesse zu vermeiden. "Und wenn jemand mit Dir rechten will und dir deinen Rock nehmen, dem lass auch den Mantel. Und wenn dich jemand nötigt, eine Meile mitzugehen, so geh mit ihm zwei (Matthäus 5, 40-41)." Schon damals waren Gerichtsverfahren geld-, zeit- und nervenraubend, so dass es klug war, nicht wegen Kleinigkeiten zu prozessieren! Die Mitgliederversammlung der EDU BS beschloss einstimmig bei einer Enthaltung, die Initiative abzulehnen.

Initiative "Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle!" Der Mieterverband hat gleich noch eine zweite Initiative mit einem reisserischen und verführerischen Titel eingereicht.

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NEIN zur Initiative für einen „CentralParkBasel“ Von Markus Grob, Vorstand EDU BS, Telekom– Informatiker FH, verheiratet, 3 Kinder Einführung und Inhalt der Initiative

Dieser Bibelvers drückt das Vorhaben der Überbauung deutlich aus. Doch was möchten die Initianten denn genau und wieso ist das Unterfangen so aussichtslos? Das Bahnhofsareal soll überdacht werden, um folgendes zu erreichen: • bessere Anbindung des Gundeldinger Quartiers an den Rest der Stadt, • gute Ausnutzung der „ungenutzten“ Bahnfläche, • Aufwertung des ganzen Areals durch einen Park und anliegende Geschäfte. Analyse und Antwort der grossrätlichen Kommission Die Anliegen tönen verlockend, vor allem der Wunsch, in der Stadt vermehrt Grünflächen für die Bevölkerung zu schaffen und zusätzlich eine touristische Attraktion gleich bei der Ankunft zu bieten.

• Die SBB wird diesem Plan nicht zustimmen, da dieser nicht nur Mehrkosten bei der Bewirtschaftung auslöst, sondern auch einen geplanten Ausbau des Bahnhofs in der jetzigen Form verunmöglicht. • Eine Eigentumsübertragung des Geländes von der SBB an den Kanton ist gesetzlich nicht möglich. • Die geplante Parknutzungsfläche kann wegen Lichtschächten und anderen notwendigen Massnahmen nicht im geplanten Umfang realisiert werden. • Die notwendige Geländeanpassung mit den jetzt vorhandenen Parkplätzen und Gebäuden ist nicht nur aus Gründen des Denkmalschutzes, sondern auch aus Kostengründen nicht sinnvoll. Zusammenfassung Die Ausgabe von 1.5 Mio. Franken an Steuergeldern für eine Studie, welche kaum umsetzbar ist, kann nicht verantwortet werden.

· GLAUBE UND POLITIK · September 2013

"Denn wer ist unter euch, der einen Turm bauen will und setzt sich nicht zuvor hin und überschlägt die Kosten, ob er genug habe, um es auszuführen, damit nicht, wenn er den Grund gelegt hat und es nicht ausführen kann, alle, die es sehen, anfangen, über ihn zu spotten und sagen: Dieser Mensch hat angefangen zu bauen und kann es nicht ausführen? (Lukas 14, 28-30)

Die Mitgliederversammlung der EDU BS hat einstimmig bei einer Enthaltungen die NEINParole gefasst.

EDU BS

Leider stehen diesem Anliegen aber ein paar wichtige Steine im Weg, welche das Vorhaben erschweren, wenn nicht sogar verunmöglichen. Die folgenden Punkte werden auf Grund der bis jetzt erstellten Pläne, welche laut Initiative als Grundlage für die Umsetzung dienen sollen, von der grossrätlichen Kommission aufgeführt:

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Für die Agenda: Einladung zum Politischen Bibelkreis Montag, 9. September 2013, 19.00 Uhr Im Haus der Vereine in Riehen, Baselstrasse 43, Eingang Seite Erlensträsschen Thema: Sozialpolitik Diesen Wert der EDU wird uns Markus Grob, Vorstandsmitglied EDU BS, vorstellen. Alle bibelgläubigen Christen und Christinnen sind herzlich willkommen beim von der EDU BS organisierten Politischen Bibelkreis: Bibellese, offenes Gespräch, Gebet, Getränke und Imbiss.

Einladung zum Politischen Gebetskreis Montag, 23. September 2013, 19.30 Uhr Iris Pantaleoni Grob lädt zum Gebet zu sich nach Hause ein: Grenzacherweg 84, 4125 Riehen. Grundsätzlich sind alle Gebetsformen im Namen Jesu möglich nach folgendem Ablauf: Gebet für Segen und Frieden für den Staat und das Volk Israel, danach für die Schweiz, die Region Basel und die EDU. Ein besonderes Thema werden die Riehener Wahlen und eine erfolgreiche Teilnahme der EDU daran sein. Alle bibelgläubigen Christen und Christinnen sind herzlich willkommen!

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8. Jahrgang Nr. 27

Impressum GLAUBE UND POLITIK, September 2013

Internet: www.bs.edu-schweiz.ch

GLAUBE UND POLITIK ist das Informationsorgan

Auflage: 400 Stück.

Roland Herzig-Berg, EDU BS St. Alban-Anlage 23a 4052 Basel Tel. 061 273 40 30 Fax 061 273 40 31 E-Mail [email protected]

Herausgeber EDU Basel-Stadt

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der EDU Kanton Basel-Stadt. Es will die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen auf biblisch-christlicher Grundlage über die kantonale Politik und die EDU BS informieren.

Präsident und Sekretariat EDU BS:

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GLAUBE UND POLITIK Abonnement GLAUBE UND POLITIK erscheint grundsätzlich vor jedem Abstimmungstermin und kostet 15 Franken pro Jahr. Für Parteimitglieder ist das Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen.

Von den Spenden der Nichtmitglieder gelten die ersten 15 Franken als Abonnementsbeitrag. 10