Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis § 1 Einleitung A. Gegenstand der Untersuchung
XXVII 1 1
I. Anlass
1
II. Problemstellung
4
1. Rechtliche Vorgaben
4
2. Problemlösung durch gesetzliche Festlegung?
4
a) Fälle gesetzlicher Festlegung
5
b) Stellungnahme
5
B. Gang der Untersuchung
6
I. Festlegung der Terminologie
6
II. Vorgehensweise
7
Erster Teil: D i e in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Lösungsmodelle
11
§ 2 Vorrang des Gesetzes
11
A. Rechtsquellenlehre I. Meinungsbild in Rechtsprechung und Literatur 1. Rechtsprechung
11 12 12
a) Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 16. Dezember 1949
12
b) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
13
c) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
14 IX
Ingrid Hopfiter: Gesetzgebung und Tarifautonomie 2. Literatur II. Stellungnahme
15 15
1. Verkennung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Art. 9 III, Art. 1IIIGG
15
2. Kritik am Lösungsweg
17
III. Zusammenfassung B. Rechtsnatur der Tarifautonomie
18 18
I. Tarifautonomie als staatlich delegierte Rechtsetzungsmacht
18
II. Rechtsnatur der tariflichen Regelbefugnis
19
III. Zusammenfassung
21
C. Allgemeine Ordnungsfunktion des Gesetzes I. Die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zum Arbeiterkrankheitsgesetz vom 26. Juni 1957
21 21
II. Stellungnahme
22
III. Zusammenfassung
24
D. Ergebnis § 3 Vorrang des Tarifvertrages A. Absoluter Vorrang der Tarifautonomie vor staatlicher Regelungsbefugnis
24 25 25
I. Die Auffassung von Radke
25
II. Stellungnahme
26
B. Vorrecht der Tarifparteien zur Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen I. Die Lehre von der Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien 1. Formelles Verständnis von der Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien a) Verbot zweiseitig zwingender Gesetze sowie Verbot bestehende tarifliche Regelungen aufzuheben b) Argumente 2. Materielles Verständnis von der Normsetzungsprärogative der Tarifvertragsparteien
26 27 27 27 29 30
Inhaltsverzeichnis a) Die Auffassung von Biedenkopf
31
b) Die Auffassung von Säcker
32
c) Die Auffassung von Coester
33
d) Der von der Normsetzungsprärogative „geschützte Bereich" 33 e) Begründungen
34
II. Die Normsetzungsprärogative in der Rechtsprechung
35
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
35
2. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung
35
a) Die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. April 1971
36
b) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 1987 zu Art. 1 § 1 BeschFG 1985
37
c) Weitere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts
37
III. Zwischenergebnis
40
IV. Stellungnahme
41
1. Inhaltliche Defizite
41
2. Begründungsdefizite
42
a) Keine historische Ableitung der Normsetzungsprärogative....42 b) Keine Ableitung der Normsetzungsprärogative aus einer „staatsfreien" Regulierung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 45 c) Keine Ableitung der Normsetzungsprärogative aus einer verfassungsrechtlichen Gewährleistung der tarifvertraglichen Zuständigkeit aa) Verfassungsrechtliche Zuständigkeit der Tarifverrragsparteien zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen?
46
46
bb) Ist das Verhältnis des Staates zu den Koalitionen mit dem Verhältnis des Bundes zu den Ländern im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes vergleichbar? 50 d) Keine Ableitung der Normsetzungsprärogative aus einem speziellen bzw. allgemeinen Subsidiaritätsprinzip
51
e) Keine Ableitung der Normsetzungsprärogative aus der öffentlichen Aufgabe der Koalitionen zur Herstellung einer sozialen Ordnung
53 XI
Ingrid Hopfner: Gesetzgebung und Tarifautonomie
f) Keine Ableitung der Normsetzungsprärogative aus der vorbehaltlosen Gewährleistung der Koalitionsfreiheit 3. Generelle Bedenken gegen die Annahme einer Normsetzungsprärogative der Tarifparteien a) Pro-Argumente
55 56 56
aa) Einfachgesetzliche Anhaltspunkte für eine Normsetzungsprärogative
56
bb) Die größere Sachnähe der Tarif Vertragsparteien
57
b) Kontra-Argumente
57
aa) Praktische Gründe
57
bb) Verfassungsrechtliche Bedenken
58
aaa) Unvereinbarkeit mit moderner Grundrechtsdogmatik ....58 bbb) Normsetzungsprärogative als verkappter Gemeinwohlvorbehalt oder als subsidiäre staatliche „Reservezuständigkeit"? cc) Rosinentheorie C. Ergebnis § 4 Abgrenzung von Gesetz und Tarifvertrag nach dem Günstigkeitsprinzip A. Das Günstigkeitsprinzip als Rechtsregel? I. Gesetzliche Anhaltspunkte
63 64
67 67 68
1. § 4IIITVG
68
2. Das Günstigkeitsprinzip im französischen Arbeitsrecht
68
3. Zusammenfassung
70
II. Das Günstigkeitsprinzip in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerkhts
70
1. Die Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts
70
2. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
70
III. Das Günstigkeitsprinzip in der Literatur 1
XII
62
71
Allgemeine Geltung des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis von tariflichen Normen zu gesetzlichen Normen 71
Inhaltsverzeichnis
2. Vermittelnde Ansicht zur Geltung des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis von tariflichen zu gesetzlichen Normen
72
3. Generelle Ablehnung der Geltung des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis von tariflichen zu gesetzlichen Regelungen
73
IV. Stellungnahme 1. Begründungsdefizite
74 74
2. Insbesondere: Keine Herleitung des Günstigkeitsprinzips aus dem Schutzprinzip B. Das Günstigkeitsprinzip als Rechtsgedanke allgemeiner Art
77 79
I. Die umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers nach Art. 74 I Nr. 12 GG
79
II. Verstoß gegen die Gleichbehandlung der Tarifvertragsparteien .80 III. Die „legislative" Austrocknung der Tarifautonomie
81
IV. Die historische Entwicklung des Günstigkeitsprinzips
81
1. Die historische Entstehung von Tarifverträgen 2. Die Symbiose zwischen Entstehung des Tarifvertrages und Entwicklung des Günstigkeitsgedankens 3. Das Günstigkeitsprinzip als Schranke der Tarifmacht 4. Der tarifrechtliche Günstigkeitsgrundsatz
81 83 84 84
V. Das Leistungsprinzip als Begründung des „tarifrechtlichen Günstigkeitsprinzips"
85
VI. Das Günstigkeitsprinzip als Schutz aber zugleich Schranke der Tarifmacht?
86
VII. Das Günstigkeitsprinzip im Verhältnis von tariflichen zu gesetzlichen Vorschriften - auch ein Problem der praktischen Handhabung
86
C. Ergebnis
87
§ 5 Abgrenzung von Gesetz und Tarifvertrag nach dem Kernbereich tariflicher Regelungsbefugnis A. Die „Kernbereichsrechtsprechung" I. Überblick über die Kernbereichsrechtsprechung 1. Der Kernbereich als Grenze der gesetzlichen Regelungsbefugnis
89 90 90 90
XIII
Ingrid Hopfner: Gesetzgebung und Tarifautonomie
2. Die Unerlässlichkeits- und die Abwägungsformel des Bundesverfassungsgerichts II. Stellungnahme
91 92
1. Keine klare gegenständliche Bestimmung des Kernbereichs
92
2. Generelle Bedenken gegen die Kernbereichsrechtsprechung
93
a) Was ist überhaupt der Kernbereich?
93
b) Relativierung des verfassungsrechtlichen Schutzes der kollektiven Koalitionsbetätigungsfreiheit
96
3. Mögliche Hintergründe der „Kernbereichsrechtsprechung" III. Das Ende der „Kernbereichsrechtsprechung"? B. Die Kernbereichslehre
98 100 102
I. Die Tarifautonomie als verfassungsrechtlich geschützte Einrichtungsgarantie 1. Überblick über den Meinungsstand
103 103
a) Verfassungsrechtliche Gewährleistung eines Kernbereichs ..103 b) Der Inhalt des Kernbereichsschutzes c) Die Auffassung von Kemper 2. Die in der Literatur für eine Einrichtungsgarantie angeführten Argumente
105
3. Stellungnahme
108
107
a) Art. 9III1 GG als Freiheitsgrundrecht
108
b) Begründungsdefizite
109
aa) Keine Vergleichbarkeit von Tarifautonomie und kommunaler Selbstverwalrungsgarantie
110
bb) Keine Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Koalitionen
110
cc) Kein „vorbehaltloser" Schutz der Tarifautonomie
113
dd) Keine „nur" objektivrechtliche Gewährleistung der Tarifautonomie
117
ee) Argumente gegen die Auffassung von Kemper
120
4. Zusammenfassung
XIV
104
123
Inhaltsverzeichnis
II. Verbot von Maßnahmegesetzen
124
1. Die Unterscheidung von Maßnahmegesetz und Dauergesetz .124 2. Stellungnahme
125
3. Ergebnis
126
III. Gegenständliche Bestimmung des Kernbereichs 1. Die Bildung von „Unter-Kernbereichen"
126 127
a) Die Auffassung von Säcker
127
b) Stellungnahme
128
2. Tarifliches Vorbehaltsgut
129
a) Meinungsstand
129
b) Stellungnahme
129
aa) Keine Einheitlichkeit innerhalb der „Vorbehaltslehre"
130
bb) Begründungsdefizite
131
IV. Aushöhlungsverbot C. Ergebnis § 6 Abgrenzung von Gesetz und Tarifvertrag nach verfassungsrechtlichen Vorgaben: Unterscheidung Ausgestaltungs- und Schrankengesetz A. Ausgestaltungsgesetze I. Legislative Ausgestaltungsbefugnis und Grenzen: Meinungsüberblick
136 137
139 140 142
1. Legislative Ausgestaltungsbefugnis in Rechtsprechung und Literatur
142
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
142
b) Die Literatur
145
aa) Die Ausgestaltungsbedürftigkeit der Tarifautonomie
146
bb) Der auxiliäre leistungsrechtliche Gehalt von Art. 9 III1 GG
148
cc) Allgemeine Kompetenz des Gesetzgebers zur Grundrechtsausgestaltung
149
2. Grenzen der legislativen Ausgestaltungsbefugnis in Rechtsprechung und Literatur
151 XV
Ingrid. Hopfner: Gesetzgebung und Tarifautonomie
a) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
152
b) Die Literatur
153
II. Stellungnahme
155
1. Keine praktikable Abgrenzung von Ausgestaltungs- und Schrankengesetz a) Das Fehlen trennscharfer Abgrenzungskriterien
156 156
aa) Definition der Tariffähigkeit: Ausgestaltung oder Eingriff?
156
bb) Die Regelung der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Tarifverträgen: Ausgestaltung oder Eingriff?
159
cc) §§ 4 a 11 EFZG, 10 11 BUrlG: Ausgestaltung oder Eingriff?
162
dd) Folgerungen
162
b) Das Fehlen trennscharfer Begrenzungskriterien
163
2. Keine tragfähige Begründung für die Annahme einer legislativen Ausgestaltungsbefugnis
165
a) Ausgleich kollidierender Grundrechte im Wege der Ausgestaltung
166
b) Schaffung von Grund- und Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung des Freiheitsrechts
169
c) Prinzipielle Organisationsbefugnis des Gesetzgebers bzw. Parallele zur ausgestaltungsbedürftigen Rundfunkfreiheit (Art. 51 2 GG) 172 3. Ableitung einer legislativen Ausgestaltungsbefugnis aus einem institutionellen Grundrechtsverständnis?
174
a) Das institutionelle Grundrechtsverständnis
174
b) Kritik an einem institutionellen Grundrechtsverständnis
174
c) Verdienst eines institutionellen Grundrechtsverständnisses. 176 d) Verfassungsgerichtliches Bekenntnis zu einem liberalen Grundrechtsverständnis 177 e) Ergebnis III. Folgerungen 1. Verzicht auf die Rechtsfigur der „Ausgestaltung"
178 178 178
2. Klarstellung: Verzicht nur in Bezug auf die Tarifautonomie....l79 XVI
Inhaltsverzeichnis 3. Verzicht auf die Rechtsfigur der „Ausgestaltung" führt nicht zu unlösbaren Problemen a) Arbeitskampfmaßnahmen
180 180
b) Die Entscheidung des Bundesverfassungerichts zu § 116 III AFG c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen
181
d) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von § 21IV1 und 2 F1RG
182
e) Zwischenergebnis
183
4. Abgrenzung von staatlicher zu tariflicher Regelungsbefugnis nach Maßgabe der Schranken des Art. 9 III1 GG B. Schrankengesetze I. Tarifautonomie unter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt 1. Meinungsüberblick
181
183 184 185 185
a) Die Auffassung von Scholz
185
b) Die Auffassung von Löwisch und Rieble
187
c) Die für diese Meinung angeführten Argumente
188
2. Stellungnahme a) Begründungsdefizite
190 190
aa) Verfassungsgerichtliche Entscheidungen liefern keine Begründung
191
bb) Schrankentrias des Art. 21 GG nicht übertragbar
192
b) Stellungnahme zu den Ansichten von Löwisch/ Rieble und Scholz
195
aa) Stellungnahme zu den Argumenten von Löwisch und Rieble
195
bb) Stellungnahme zu der von Scholz entwickelten „abgestuften Gewährleistungs- und Schrankensystematik"
197
c) Zwischenergebnis
199
3. Folgen einer unter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt stehenden Tarifautonomie
200
4. Ergebnis und Folgerungen
204 XVII
Ingrid Hopfner: Gesetzgebung und Tarifautonomie
II. Tarifautonomie unter Gesetzesvorbehalt 1. Tarifautonomie unter ungeschriebenem einfachem Gesetzesvorbehalt
___
207 208
a) Meinungsüberblick
208
b) Stellungnahme
209
c) Ergebnis
215
2. Tarifautonomie unter ungeschriebenem qualifizierten Gesetzesvorbehalt
216
a) Zulässigkeit gesetzgeberischer Regelungen zum Schutz von Gemeinschaftsinteressen
216
aa) Meinungsüberblick
216
bb) Stellungnahme
217
b) Übertragung der Schranke des Art. 5II GG auf Art. 9III1 GG
220
aa) Meinungsüberblick
220
bb) Stellungnahme
221
III. Tarifautonomie unter Verfassungsvorbehalt
224
1. Der Meinungsstand
224
2. Stellungnahme
225
a) Einwände gegen diese These
225
b) Gründe für diese These
226
aa) Beachtung des Verfassungstextes
226
bb) Einheit der Verfassung cc) Konturierung des Begriffs der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter
A. Die verfassungsrechtliche Verbürgung der Tarifautonomie in Art. 9 III1 GG
243
I. Grundsätzliches
243
II. Auslegung des Art. 9 III1 GG im Hinblick auf die Tarifautonomie
246
1. Auslegung anhand des traditionellen Auslegungskanons
246
a) Grammatische Auslegung
246
b) Systematische Auslegung
247
c) Teleologische Auslegung
247
d) Historische Auslegung
250
e) Zwischenergebnis
252
2. Die „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" als Umschreibung des geschützten Aktionsraumes
252
a) Der Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
253
b)Der Begriff der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Literatur
253
c) Stellungnahme zu den in der Literatur vertretenen Auffassungen zur Definition der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
254
III. Ergebnis B. Legislative Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Tarifautonomie
256 256
I. Einleitende Bemerkungen - insbesondere vor dem Hintergrund des Burda-Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 20. April 1999
256
II. Der Begriff des „Eingriffs" in Literatur und Rechtsprechung
258
1. Der „allgemeine" Eingriffsbegriff a) Die Auflösung des klassischen Eingriffsbegriffs
259 259
XIX
Ingrid Hopfner: Gesetzgebung und Tarifautonomie b) Die Begrenzung des „erweiterten Eingriffsbegriffs"
260
c) Stellungnahme
261
2. Der Eingriff in die Tarifautonomie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts a) Ausblenden der Problematik
262
b) Umgehen der Fragestellung durch Herausarbeitung eines engen Schutzbereichs
263
c) Übergang vom klassischen zum erweiterten Eingriffsbegriff
264
d) Ergebnis
267
III. Charakteristische Fallgruppen 1. Materielle Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch den Gesetzgeber
268 269
a) Der Erlass zweiseitig und einseitig zwingender Regelungen
269
b) Der Erlass tarifdispositiver Regelungen
271
c) Ergebnis und Schlussfolgerungen insbesondere zur Auslegung von tarifdispositiven Regelungen
275
d) Zusammenfassung
278
2. Änderung materieller Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch den Gesetzgeber (Reformgesetze)
278
a) Ablösung tariflicher Regelungen durch gesetzliche Normierung
278
b) Auswirkungen einer gesetzlichen Neuregelung auf deklaratorische Tarifvertragsklauseln
281
c) Zusammenfassung
284
3. Gesetzliche Öffnungsklauseln
284
a) Gesetzliche Öffnungsklauseln als Eingriff in die unmittelbare und zwingende Wirkung des Tarifvertrages?
284
b) Gegenauffassungen
287
c) Ergebnis
293
C. Ergebnis
XX
262
293
Inhaltsverzeichnis § 9 Legitimationsfähigkeit gesetzlicher Regelungen A. Abwägungsrelevante Rechtsgüter
295 296
I. Einleitung
296
II. Gemeinwohlbindung der Tarifvertragsparteien?
301
III. Eingriffslegitimation aus bundesstaatlichen Kompetenzbestimmungen
303
1. Die These von der Grundrechtsbegrenzung durch Kompetenzvorschriften
303
2. Kritische Würdigung und Ablehnung der These
305
IV. Staatszielbestimmungen als Rechtsgüter mit Verfassungsrang..308 1. Können Staatszielbestimmungen vorbehaltlose Grundrechte beschränken?
308
2. Kommen die gesetzgeberischen Ziele des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes zur grundsätzlichen Rechtfertigung der Eingriffe in die Tarifautonomie in Betracht?
309
a) § 4 11 EFZG
309
b) §§ 4 a 11 EFZG und 10 11 BUrlG
309
aa) Beschäftigungsförderung
310
bb) Sicherung der finanziellen Stabilität der Sozialversicherungsträger
313
c) Zwischenergebnis B. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
315 316
I. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht
316
1. Der Beschluss zum „Internationalen Seeschifffahrtsregister" ..316 2. Der Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit von § 57 a HRG 3. Der Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Lohnabstandsklauseln im Arbeitsförderungsrecht
318 319
4. Der Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit von § 10II BUrlG ..321 5. Zusammenfassender Überblick über die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts a) Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers
323 323 XXI
Ingrid Hopfner: Gesetzgebung und Tarifautonomie b) Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung
324
aa) Gegenstand der Regelung
324
bb) Bestehen tariflicher Regelungen
325
cc) Möglichkeit einer tarifautonomen Interessenwahrnehmung
326
dd) Bündel weiterer Gesichtspunkte
327
c) Tauglichkeitsgrad der gesetzlichen Maßnahme
327
II. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Literatur
328
1. Das Stufenmodell von Henssler
328
2. Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers
330
3. Die besondere Bedeutung von Eingriffen in bestehende Tarifverträge nach Otto
332
4. Die Differenzierung zwischen Mindest- und Höchstarbeitsbedingungen nach Löwisch/Rieble
332
5. Der Aspekt der Günstigkeit für den Arbeitnehmer
333
6. Zusammenfassender Überblick über die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Literatur
334
III. Stellungnahme zu den in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Kriterien
335
1. Erarbeitung konsensfähiger Kriterien zur Rationalisierung der Verhältnismäßigkeitsprüfung
335
a) Der Regelungsgegenstand
335
b) Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers
339
c) Die Ablösung bestehender Tarifverträge
344
d) Höchst- und Mindestarbeitsbedingungen e) Die Günstigkeit für den Arbeitnehmer als Abwägungselement
347
2. Grundmodell einer Abwägung zwischen Art. 9 III1 GG einerseits und kollidierendem Verfassungsrechtsgut andererseits a) Ausgangslage
348
349 349
b) Das Vorliegen intensiver Grundrechtseingriffe - oder welche Aspekte sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeit für die Tarifautonomie in die „Waagschale" zu werfen? 350 XXII
Inhaltsverzeichnis c) Das an die Rechtfertigung zu stellende Maß - oder was muss für das kollidierende Verfassungsrechtsgut in die „Waagschale" geworfen werden?
351
aa) Die mit der Intensität des Grundrechtseingriffs steigende verfassungsgerichtliche Kontrolldichte
351
bb) Die mit der Intensität des Grundrechtseingriffs steigenden Anforderungen an das Gewicht und die Dringlichkeit des kollidierenden Verfassungsrechtsgutes
354
3. Die Verhältnismäßigkeit der §§ 4 11, 4 a 11 EFZG, 1011 BUrlG in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 19% ...355 a) Das Ausmaß des Grundrechtseingriffs
355
b) Die Abwägung
355
aa) § 4 11 EFZG
355
bb) §§ 4 a 11 EFZG und 10 11 BUrlG
357
aaa) Geeignetheit und Erforderlichkeit der gesetzlichen Regelung zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels der Beschäftigungsförderung
357
bbb) Geeignetheit und Erforderlichkeit der gesetzlichen Maßnahme zur Erreichung des gesetzgeberischen Ziels der Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Sozialversicherung
359
ccc) Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
360
C. Ergebnis und Folgerungen
363
§ 10 Die Wesensgehaltsgarantie als Legitimationsausschluss
371
A. Die Wesensgehaltsgarantie in grundrechtsdogmatischer Sicht
372
I. Anwendbarkeit des Art. 19 II GG auf vorbehaltlos verbürgte Grundrechte? II. Objektive oder subjektive Theorie?
372 374
1. Meinungsstand
374
2. Stellungnahme
376
III. Absoluter oder relativer Wesensgehalt? 1. Meinungsstand a) Meinungsstand in der Literatur
378 378 378 XXIII
Ingrid Hopfner: Gesetzgebung und Tarifautonomie b) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2. Stellungnahme B. Die Wesensgehaltsgarantie des Art. 9 III1 GG unter dem Blickwinkel der Tarifautonomie I. Meinungsstand 1. Die konkrete Ermittlung des Wesens eines Grundrechts
379 381 383 383 383
a) Lösungswege
383
b) Stellungnahme
385
2. Die konkrete Ermittlung des Wesens der Koalitionsfreiheit unter dem Aspekt der Tarifautonomie
387
a) Tarifliche Lohngestaltung als wesenszugehöriges Element ...388 b) Die Unabdingbarkeit oder die Rechtsnormenwirkung des Tarifvertrages als typusbestimmend 388 c) Funktionsfähigkeit eines Tarifvertragssystems als Wesensmerkmal der Koalitionsfreiheit II. Stellungnahme und eigener Standpunkt 1. Stellungnahme a) Kein unantastbar geschützter Regelungsgegenstand
391 392 392 393
b) Keine unantastbar geschützte Rechtsnormenwirkung des Tarifvertrages
394
aa) Definitionsdefizite
394
bb) Begründungsdefizite
395
c) Zwischenergebnis
397
2. Eigener Standpunkt
398
a) Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen des Art. 9 III1 GG aa) Abriss über die geschichtliche Entwicklung der Koalitionsfreiheit
XXIV
398 398
bb) Sinn und Zweck der Koalitionsfreiheit: der Schutz des Arbeitnehmers
401
cc) Sinn und Zweck der Koalitionsfreiheit: das Prinzip assoziativer Selbsthilfe
402
Inhaltsverzeichnis
b) Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems als essentielles Wesensmerkmal der Koalitionsfreiheit?
404
aa) Der Tarifvertrag als funktionstypisches Instrument zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
404
bb) Elemente eines funktionsfähigen Tarifvertragssystems
406
aaa) Verfassungswidrigkeit von Zwangsschlichtung und Zwangstarifvertrag