Gemeinsames Lernen in Kursen der Volkshochschulen Stadt und Landkreis Bamberg

Gemeinsames Lernen in Kursen der Volkshochschulen Stadt und Landkreis Bamberg Ein Paukenschlag: die UN-Behindertenrechtskonvention Die Behindertenre...
Author: Calvin Geier
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Gemeinsames Lernen in Kursen der Volkshochschulen Stadt und Landkreis Bamberg

Ein Paukenschlag: die UN-Behindertenrechtskonvention Die Behindertenrechtskonvention ist eine Menschenrechtsdeklaration. Die Forderungen der UN BRK sind nicht verhandelbar.

Es geht um die Zuerkennung des Rechts in besonderer Weise gegen Gewalt und Ausgrenzung geschützt zu sein. Die Umsetzung der UN-BRK passiert nicht einfach so, sondern muss organisiert werden.

Der Diskurs zur Inklusion ist von Geschichtslosigkeit dominiert 

Weltweit und speziell in Deutschland wurden Menschen mit Behinderung eingesperrt, ermordet und abgesondert.



Auch nach dem Zweiten Weltkrieg kümmerte sich der Staat wenig um Menschen mit Behinderung. Vor allem Menschen mit geistiger Behinderung galten lange Zeit als bildungsunfähig.



1958 gründeten betroffene Eltern die Lebenshilfe und es entstanden die ersten beschützende Einrichtungen.



In den letzten dreißig Jahren sprach man in einer Endlosdebatte von Integration für Menschen mit Behinderung.



Unter dem Vorwand, dass Menschen mit Behinderung eine sonderpädagogische Erziehung benötigen, damit sie fit für das Leben in der Nichtbehindertenwelt werden, wurden in fast allen Lebensbereichen Sondereinrichtungen geschaffen. In der Regel bleiben vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten von der Wiege bis zur Bahre in Sondereinrichtungen



Die UN-BRK als wichtiger Meilenstein für einen Paradigmenwechsel Vom Paradigmenwechsel innerhalb der Behindertenhilfe zu sprechen, ist zu hoch gegriffen. An den vorhandenen Strukturen in der Behindertenhilfe hat sich wenig geändert. Der Streit in der Fachwelt über die richtige „Inklusion“ ist in vollem Gange und nur langsam ist der Versuch einer Neuorientierung zu erkennen. Vom Paradigmenwechsel innerhalb der Nichtbehindertenwelt zu sprechen, ist zu hoch gegriffen. Behörden, Schulen, Vereine, Verbänden und Kultureinrichtungen fühlen sich bisher kaum verantwortlich, um die Teilhabe für Menschen mit Behinderung in ihren Einrichtungen zu ermöglichen. Vom Paradigmenwechsel weg von der Fürsorge, Versorgung und Bevormundung hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft sind wir noch weit entfernt.

„Lernen ist wichtig für das ganze Leben. Für alle Menschen.“

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtet sich Deutschland, Menschen mit Behinderung den Zugang zur Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen zu ermöglichen. (Vgl. Art. 24, UN-BRK).

Unter dem Motto „Bildung für alle“ verabschiedeten im Mai 2011 in Berlin die Deutschen Volkshochschulen ein neues Grundsatzprogramm, das als einen der „Leitwerte“ der Erwachsenenbildung auch Inklusion benennt. 2016 liegt die tatsächliche Partizipation von Menschen mit Behinderung weiterhin doch deutlich unter deren prozentualem Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Therapie statt Erwachsenenbildung

Vor allem bei Menschen mit geistiger Behinderung dominiert noch immer die fälschliche Annahme, dass sie lebenslange Unterweisung, Korrektur, Therapie und Rehabilitation bedürfen um ihre Defizite zu verbessern. Suggeriert wurde, dass sich nur Experten mit diesen Menschen beschäftigen können. Erwachsenenbildung war bei ihnen nie vorgesehen, sondern nur Therapie und Rehabilitation. In der „Behindertenwelt“ gibt es daher keine vergleichbare Sondereinrichtung zur Erwachsenenbild wie die Sonderschule oder die Werkstatt für Behinderte. Dies wäre eine Chance es diesmal richtig zu machen.

Erwachsenenbildung statt Therapie Durch die UN-BRK wurde eine lebenslange Erwachsenenbildung auch für Menschen mit Behinderung entdeckt. Jetzt bestünde die Chance, Erwachsenenbildung auch für Menschen mit Behinderung in der VHS zu verorten. Viele Fachleute werden aber wieder sagen: Menschen mit Behinderung brauchen eine besondere fachspezifische Erwachsenenbildung. Die Gefahr ist groß, dass wiederum eine (Sonder) Einrichtung der Erwachsenenbildung für Menschen mit (geistiger) Behinderung entsteht. Dies gilt es zu verhindern.

Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung Das Zielgruppenmodell (Seperationsmodell)  Die Sondereinrichtungen oder Volkshochschulen bieten eigenständig Kurse für Menschen mit Behinderung an. Zum Beispiel: Erwin, Berlin

Das Integrationsmodell  Die VHS bietet in ihrem Haus spezielle Kurse für Menschen mit Behinderung an, die auch für Menschen ohne Behinderung offen sind . Zum Beispiel: „Barrierefrei lernen“ - Bildungszentrum der Stadt Nürnberg

Das inklusive Modell (Teilhabemodell)  Alle Kursangebote der VHS sind für Menschen mit Behinderung offen und die notwendigen Strukturen und Hilfen sind gegeben Zum Beispiel: Bamberg

Das inklusive Modell in der Praxis

Wir haben uns für das inklusive Modell entschieden, weil wir der Überzeugung sind: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Interessen wie alle anderen Menschen. Für Menschen mit Behinderung gelten die gleichen Leitprinzipien und Ziele wie: Offenheit, Freiwilligkeit, persönliche Auswahl der Themen, altersgemäße Gestaltung der Lernprozesse, Selbst- und Mitbestimmung sowie Eigenverantwortung.

Die Volkshochschulen haben bereits eine Vielzahl von Angeboten die auch Menschen mit Behinderung interessieren. Die VHS ist der verantwortliche Träger, der Kurse für ALLE Menschen anbieten muss.

Das inklusive Modell in der Praxis Der erste Schritt  Kontaktaufnahme der OBA mit der VHS Stadt und Land Bamberg.  Gespräche über Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Kooperation.  Entwicklung einer Willkommensstruktur für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Der zweite Schritt Schaffung von weiteren Strukturen wurden um auch Menschen mit anderen Behinderungsarten den Zugang zu allgemeinen Angeboten der VHS zu ermöglichen.

Die ersten Schritte Es gelang uns, die Leitung von VHS Bamberg Stadt und Land von unserer Idee zu überzeugen und sie für die Umsetzung zu begeistern. Wichtige Punkte zur Umsetzung des inklusiven Modells :  regelmäßige und enge Zusammenarbeit mit der VHS  Aktive Information und Beteiligung des Personals der VHS  aktive Beteiligung der Menschen mit Behinderung am VHS Öffnungsprozess  Freie Auswahl der Kurse für das Programmheft in leichter Sprache  Anmeldemöglichkeit an vertrauten Orten  Sozialverträgliche Preisgestaltung  Barrierefreie Gestaltung der Bildungsorte  Kostenlose und aktive Teilnahme der Assistenzperson an den Kursen  Mobilitätshilfen :

Für die Idee der Inklusion begeistern Die VHS stimmte unserem Konzept zu und wir erhielten folgende Zusagen: 

Einrichtung eines Behindertenbeauftragten in der VHS



Regelmäßiger Austausch zwischen VHS und OBA



Grundsätzlich sind alle Kurse offen für Menschen mit Behinderung



Information und Einbindung des gesamten VHS Personals (Hausmeister, Sekretariat, Fachleiter, Kursleiter, Leitung)



Versendung unseres Infoblattes zum Projekt an alle Kursleiter



Weitergabe der notwendigen Informationen an die Kursleiter

Befürchtungen der Kursleiter     

„Wir haben keine sonderpädagogische Ausbildung!“ „Wir haben keine Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung!“ „Wir können uns nicht extra nur um die Menschen mit Behinderung kümmern!“ „Was ist wenn das Lerntempo/die Kursqualität leidet?“ „Kommen meine Teilnehmer noch zum Kurs, wenn Menschen mit Behinderung dabei sind?“

Es ist wichtig von Anfang an diese Befürchtungen ernst zu nehmen und Hilfen zu geben.     

Wir erinnern an die Stärke der Kursleiter Wir informieren, dass keine sonderpädagogische Ausbildung notwendig ist Wir ermutigen die Kursleiter zur Bereitschaft, sich auf Menschen mit Behinderung einzulassen Wir versichern, dass Sie ihren Kurs in gewohnter Form durchführen können Wir erklären, dass die Teilnahme von Menschen mit Behinderung im VHS Kurs ein Gewinn für alle sein kann

Was die OBA organisiert 

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Wir geben ein Programmheft in leichter Sprache heraus. Wir verteilen das Programmheft in allen Behinderteneinrichtungen in Stadt- und Landkreis. Wir informieren das Personal in den Wohnheimen und Werkstätten über das Projekt. Mit einem Informationsabend und einem Elternbrief informieren wir zusätzlich über das Projekt. Alle Kurse aus dem regulären Programmheft können mit unserer Unterstützung besucht werden. Mit interessierten Menschen mit Lernschwierigkeiten haben wir einen VHS Rat gegründet.

Der VHS Rat Der VHS-Rat hat diese Aufgaben: 

Vorschläge und Beschwerden sammeln



Verbesserungen vorschlagen



Bei Problemen in Kursen Lösungen entwickeln



Ideen für neue Kurse sammeln



Über die Aufgaben der Assistenz reden.



Bei Veranstaltungen als Vertreter dabei sein



Das Programmheft in leichter Sprache prüfen.

Programmheft in leichter Sprache

Kurs-Programm im Herbst 2015

Kurs-Programm im Herbst 2015

Kurs-Programm VHS Stadt

Kurs-Programm VHS Stadt

Kurs- Programm VHS Land

Wie läuft die Anmeldung ab ? In der Regel geben die Menschen mit Behinderung bzw. die Angehörigen den Anmeldebogen persönlich im OBA Büro ab.  Wir erklären nochmals das Kursangebot und beraten zu weiteren Anmeldungen  Wir klären den zusätzlichen Hilfebedarf  Wir unterstützen beim Ausfüllen der Anmeldung  Wir lassen uns vom rechtlichen Betreuer, den Grundsicherungsbescheid zusenden  Falls der Betreuer die Vermögenssorge hat, müssen wir die Anmeldung von ihm unterschreiben lassen.  Wir leiten die Anmeldungen an die VHS weiter. Nach der Rückmeldung durch die VHS (Kurs ist frei, bzw. der Kurs ist ausgebucht), geben wir die Info an den Teilnehmer mit Behinderung, die Angehörigen und den rechtlichen Betreuer weiter. Findet der Kurs statt suchen wir eine geeignete Assistenzbegleitung Rechtzeitig vor Kursbeginn, organisieren wir einen gemeinsamen Termin mit dem Mensch mit Behinderung und der Assistenzbegleitung zum Kennenlernen und um die Assistenzaufgaben zu klären. In der Regel müssen wir zusätzlich einen Fahrdienst organisieren, der den Teilnehmer mit Behinderung zuhause abholt, zum Kurs bringt und danach wieder heimfährt. Während des Kurses sind wir für den Teilnehmer, der Assistenzbegleitung, die Kursleiter und die VHS Ansprechpartner und Vermittler

Wie läuft die Anmeldung ab ?

Statistik Frühjahr 2015





Für das Programmheft in leichter Sprache wurden 25 Kurse aus dem Programm VHS Stadt und 9 Kurse bei VHS Land ausgewählt Insgesamt gab es 100 Kursbuchungen von Menschen mit Behinderung

Die Assistenz – der Schlüssel zur Inklusion Konzeptionell ist der Assistent für die behinderten und nichtbehinderten Teilnehmer zuständig Aufgaben:  Individuelle Assistenz während des Kurses  Vermittler zwischen Kursleiter und Mensch mit Behinderung  Vermittler zwischen Teilnehmer mit und ohne Behinderung  Klären von Verständigungsproblemen  Erklären der Besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung  „Pflegerische Aufgaben“: z.B. Begleitung zum Toilettengang, Orientierungshilfe  Abhol- und Heimfahrdienst

Wichtig: Falls keine Hilfen erforderlich sind nimmt der Assistent wie ein Teilnehmer aktiv am Kurs teil. Stichwort: Achtsamkeit

Erste Erfahrungsberichte… Aqua-Gymnastik

Assistentin: „Die anderen Kursteilnehmer akzeptieren die Frauen von der OBA. Wenn eine der Frauen Hilfe braucht, helfen auch die Kursteilnehmer ganz selbstverständlich!“

Erfahrungsberichte… Orientalischer Tanz Kursleiterin: „Die Teilnehmer der OBA haben sich für den Kurs sehr positiv ausgewirkt. Im Vergleich zu meinen anderen Kursen zeigte sich, dass weniger der Leistungsdruck als vielmehr die Freude an der Bewegung und das Miteinander im Vordergrund standen.“

Evaluation Wir wollten wissen, wie das Projekt ankommt, welche Probleme es gibt, was gut läuft und was wir verbessern können. Dazu haben wir verschiedene Fragebögen entwickelt.  für die Teilnehmer mit und ohne Behinderung  für die Assistenten  für die Kursleiter

…und weiter geht’s …. Unsere Vision einer inklusiven Volkshochschule schließt natürlich nicht nur Menschen mit einer geistigen Behinderung ein. Viele Menschen mit Einschränkungen stoßen bei der Teilnahme an Kursen der VHS auf Barrieren.

1. Schritt Kontaktaufnahme mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Bamberg. 2. Schritt Wir stellten das Konzept der Inklusiven VHS dem Behindertenbeirat der Stadt Bamberg vor. 3. Schritt In Gesprächen mit den verschiedenen Selbsthilfegruppen konnten wir erörtern, welche spezielle Willkommensstruktur die VHS für die jeweilige Behinderungsart einrichten sollte.  Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V., Bezirksgruppe Oberfranken  Gehörlosen Ortsverband Bamberg 1904 e.V.  Selbsthilfegruppe für Schwerhörige und CI-Träger OhrRing Bamberg  Bamberger Arbeitsgemeinschaft chronisch kranker und behinderter Menschen e.V.

Was Kursleiter wissen sollten Für eine gelingende Kommunikation haben wir für die Kursleiter eine Infobroschüre „So gelingt Verständigung“ erstellt. Hier das wichtigste in Kürze:  

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Für Menschen mit Behinderung gelten grundsätzlich die gleichen Umgangs- und Höflichkeitsformen wie für Menschen ohne Behinderung. Kursleiter sollten beachten, dass eine Körperbehinderung oder der Verlust des Seh- oder Hörvermögens nicht den Verlust intellektueller Fähigkeiten bedeutet. Kursleiter sollten ihre Hilfe anbieten und auch eine ablehnende Antwort respektieren. Kursleiter sollten sich auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung einlassen und nicht die Geduld verlieren, wenn manches etwas länger dauert. Durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, der Beachtung weniger Grundregeln und einiger didaktischer Tipps werden Frustrationen auf beiden Seiten vermieden.

Was Kursleiter grundsätzlich beachten sollten: Der Kursleiter sollte:  immer gut zu sehen sein und langsam und deutlich sprechen.  beim Sprechen stehen bleiben und zum Publikum blicken.  Wenige Fremdworte benutzen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, diese anschreiben und erklären.  um das gesprochene Wort zu unterstützen Mimik und Gestik einsetzen.  darauf achten, dass Körpersprache und Inhalt zusammenpassen.  versuchen nicht gleichzeitig zu sprechen, zu schreiben und zu zeigen.  dafür sorgen, dass auch die Menschen mit Behinderung in dem Kurs mitreden und mitlachen können.  die Rolle der Assistenzperson erklären.  Manchmal ist es auch notwendig, darauf hinzuweisen, dass Menschen mit Behinderung am Kurs teilnehmen. (zum Beispiel bei Gehörlosen)

Was gilt es zu beachten bei: Menschen mit Lernschwierigkeiten 

Menschen mit Lernschwierigkeiten sind wie alle Menschen einzigartig und unverwechselbar. Sie sind Persönlichkeiten mit ihren individuellen Vorlieben und Abneigungen, Stärken und Schwächen.



Menschen mit Lernschwierigkeiten möchten ernstgenommen werden. Sie verstehen viel mehr, als allgemein angenommen wird. Höflichkeit und Freundlichkeit im Kontakt sollten daher eine Selbstverständlichkeit sein.



Menschen mit Lernschwierigkeiten, benötigen oftmals mehr Zeit. .



Menschen mit Lernschwierigkeiten leben häufig ihre Emotionen sehr intensiv aus. Gefühle wie große Freude, Ärger, Wut, Angst und Trauer werden meist offen gezeigt. Durch das Spüren und Zulassen dieser Gefühle, kann ein lebendiges Miteinander wachsen und eine kreative und lebendige Lebensgestaltung möglich werden.



Üben Sie Toleranz und zeigen Sie offen und ohne Vorbehalte einen respektvollen und wertschätzenden Umgang.

Barrierefreiheit

Es zeigte sich, dass Barrierefreiheit für die einzelnen Behinderungsarten oftmals sehr unterschiedlich ist.      

Gehörlose benötigen einen Gebärdendolmetscher Schwerhörige Menschen eine Induktionsanlage Menschen oder Lernschwierigkeiten benötigen eine Assistenzkraft Menschen mit psychischer Erkrankung brauchen viel Verständnis Rollstuhlfahrer brauchen barrierefreie Räumlichkeiten Blinde Menschen benötigen bei einem Vortrag mit Power Point gute sprachliche Erklärungen

Manchmal sind nur Kleinigkeiten und ein wenig Phantasie notwendig, um Änderungen vornehmen zu können, welche auch den finanziellen Rahmen einer Einrichtung nicht sprengen. Mit Achtsamkeit, Sensibilität und Kenntnis der Bedürfnisse kann viel erreicht werden

Die Anfangsphase als Lernprozess verstehen 

Zum ersten Mal nahmen schwerhörige, blinde und gehörlose Menschen an Kursangeboten teil.



Auftretende Probleme wurden als Chance begriffen, die durch einen ständigen Austausch aller Parteien geklärt und verbessert wurden.



Das Konzept der kleinen Schritte ist sehr erfolgreich, da alle nach und nach dazu lernen und Erfahrung im Umgang miteinander erhalten.

Bei der Teilhabe keinen zurück lassen

Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf sind in besonderem Maße vom Ausschluss an der Teilhabe an Gesellschaft und Kultur bedroht. Es überwiegt die Meinung, Inklusion funktioniere bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht. Gerade diese Einstellungen sind tatsächlich ein großes Risiko für die Teilhabechancen von Menschen mit schwerer und komplexer Behinderung.

Nicht Menschen sind „inkludierbar“ oder nicht, sondern Systeme sind mehr oder weniger inklusionsfähig. Es bedarf einer Veränderung der sozialen Systeme, diese Teilhabe zu ermöglichen. Die Hürden sind höher – für sie und für diejenigen, die das ermöglichen wollen. Wichtig ist es speziell für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Teilhabekonzepte für die Praxis zu entwickeln, zu erproben, und bekannt zu machen.

Was die VHS verändert hat 

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es gibt bei der VHS eine Ansprechperson für Menschen mit Behinderung das Anmeldesekretariat der VHS wurde mit einer Induktionsanlage ausgestattet der offizielle Anmeldebogen der VHS wurde angepasst Assistenten können kostenlos teilnehmen Die Anmeldung kann auch im OBA Büro abgegeben werden Ein Runder Tisch wurde eingerichtet

Fachtagung, 12.-13.Mai 2017 http://www.lebenshilfe-bamberg.de/freizeit/fachtagung-so-gelingt-inklusive-erwachsenenbildung

„Rechte ohne Ressourcen zu besitzen ist ein grausamer Scherz!“ US-amerikanischer Psychologe Julian Rappaport

Inklusion ist in aller Munde, aber für die Umsetzung sind oftmals keine finanziellen Mittel vorgesehen. Für die Finanzierung des Konzeptes einer inklusiven VHS erhielten wir weder aus dem Etat der VHS noch von der Stadt Bamberg eine finanzielle Förderung. Das dreijährige Projekt wird jetzt finanziell getragen von - Aktion Mensch mit 70% der Kosten - Lebenshilfe Bamberg mit 30% der Kosten Zum 30.06.17 wird die Förderung des Projektes auslaufen.

Wie kann eine Inklusive VHS finanziert werden? Die Stadt Bamberg müsste den Etat der VHS aufstocken für • • • • •

Gebärdendolmetscher Fortbildung der Kursleiter Technische Hilfsmittel bei bedarf barrierefreie Umbaumaßnahmen Kosten für Programmheft in Leichter Sprache

Die Stadt Bamberg müsste die OBA bezuschussen für: Personal für Organisation, Planung und Vermittlung des Inklusionsprozesses Der Bezirk Oberfranken müsste die Assistenz- und Fahrtkosten im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft finanzieren.

Das Praxiskonzept lässt sich übertragen: Einbindung von Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung:

• In das allgemeine Ferienprogramm von Stadt und Landkreis Bamberg • In die allgemeinen herkömmlichen Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit • In die allgemeinen herkömmlichen Angebote der kulturellen Bildung • In die allgemeinen herkömmlichen Angebote der Vereine, Verbände (Sport, Feuerwehr, Ehrenamtsarbeit, Parteiarbeit usw.) • In die allgemeinen Angebote der Kirchen ( Gottesdienst, Kommunionsunterricht, Ministrantendienst, kirchliche Jugendarbeit, Kirchenkreise) • In die allgemeinen Angebote der weiteren Erwachsenenbildungseinrichtungen (Musikschule, u.s.w. )

Inklusionsbüro für Menschen mit Behinderung im Bereich Freizeit, Weiterbildung und Kultur Zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene im Bereich Freizeit, Weiterbildung und Kultur hat das Inklusionsbüro als Vermittlungsstelle die Aufgabe, Strukturen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderung, die Möglichkeit erhalten an den allgemeinen Angeboten teilzuhaben. Zur Finanzierung wünschen wir uns von der Stadt Bamberg eine Förderung in Höhe von 1 € pro Bürgerin und Bürger.

Die Umsetzung der UN-BRK kostet Geld

Für eine Übergangszeit von mindestens zehn bis fünfzehn Jahren wird Deutschland zwei Systeme finanzieren müssen: das inkludierende und das separierende.

Ein bißchen Inklusion gibt es nicht !

Menschen mit geistiger Behinderung können nur aus Entmündigung, Ohnmacht und Abhängigkeit herauskommen, wenn Nichtbehinderte darauf verzichten, sie auszugrenzen. Das bedeutet für beide Seiten, sich auf große Veränderungen einzulassen, die nicht einfach zu haben sind. Durch strukturelle inklusive Prozesse in allen Lebensbereichen, die gemeinsame Erfahrungsprozesse von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen, erreichen wir eine stärkere »Humanisierung« und »Demokratisierung« unserer gesamten Lebenswelt.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und übrigens: „Inklusion macht glücklich“ „Inklusion – das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung – steigert die Lebenszufriedenheit aller Menschen. Sie bereichert unser Leben und hilft uns, offen und tolerant aufeinander zuzugehen. Kurz: Inklusion macht glücklich.“ Glücksatlas 2014

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