Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013

Politische Gemeinde Kilchberg Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013 01 Voranschläge 2014 sowie Festsetzung des Steuerfusses pro 2014 02 Planun...
Author: Ulrike Linden
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Politische Gemeinde Kilchberg

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013

01

Voranschläge 2014 sowie Festsetzung des Steuerfusses pro 2014

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Planungskredit Umnutzung/Sanierung Schulanlage Brunnenmoos

03

Planungskredit Sanierung/Umbau Dorfstrasse 84

04

Kommunale Richtplanung Teilrevision Verkehrsplan

05

Anpassung Verordnung Behördenentschädigung

Begi

19.0 0nn h

02

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Inhaltsverzeichnis

Einladung an die Stimmberechtigten der Gemeinde Kilchberg zur Teilnahme an der

Seite

01

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Voranschläge 2014 sowie Festsetzung des Steuerfusses pro 2014 (Separatdruck) Antrag und Kommentar des Gemeinderates Abschied der Rechnungsprüfungskommission

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Planungskredit Umnutzung/Sanierung Schulanlage Brunnenmoos Antrag des Gemeinderates Weisung des Gemeinderates Abschied der Rechnungsprüfungskommission

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Planungskredit Sanierung/Umbau Dorfstrasse 84 Antrag des Gemeinderates Weisung des Gemeinderates Abschied der Rechnungsprüfungskommission

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Kommunale Richtplanung Teilrevision Verkehrsplan Antrag des Gemeinderates Weisung des Gemeinderates

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Gemeindeversammlung Dienstag, 3. Dezember 2013, um 19.00 Uhr im Gemeindesaal, Alte Landstrasse 110

Geschäfte Politische Gemeinde 1. Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Voranschläge 2014 für die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung sowie Festsetzung des Steuerfusses pro 2014. 2. Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung eines Planungskredites von CHF 480’000 für die Umnutzung und Sanierung der Schulanlage Brunnenmoos. 3. Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung eines Planungskredites von CHF 170’000 für die Sanierung und den Umbau der Dorfstrasse 84 (Meierhüsli). 4. Antrag des Gemeinderates betreffend Festsetzung des teilrevidierten Verkehrsplanes. 5. Antrag des Gemeinderates betreffend Anpassung der Verordnung über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen per Amtsdauer 2014–2018.

Allfällige weitere Traktanden werden im «Thalwiler Anzeiger» bekannt gegeben. 17

Anpassung Verordnung Behördenentschädigung

Nach der Versammlung Jahresschlussapéro, offeriert von der Gemeinde.

Antrag des Gemeinderates Weisung des Gemeinderates Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Kilchberg, im November 2013 Der Gemeinderat

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Politische Gemeinde

Planungskredit Schulanlage Brunnenmoos

Politische Gemeinde

Umnutzung/Sanierung der Schulanlage Brunnenmoos

Voranschläge 2014 sowie Festsetzung des Steuerfusses pro 2014

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02 Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Voranschläge 2014

Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung eines Planungskredites von

für die Laufende Rechnung und die Investitionsrechnung sowie Festsetzung des

CHF 480’000 für die Umnutzung und Sanierung der Schulanlage Brunnenmoos

Steuerfusses pro 2014.

Antrag siehe Separatdruck «Voranschläge 2014»

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung in Anwendung von Art. 16, Ziffer 5 der geltenden Gemeindeordnung zu beschliessen: 1. Für die Durchführung der Planerwahl und die Erstellung des Vorprojektes mit Kostenschätzung der Umnutzung und Sanierung der Schulanlage Brunnenmoos wird ein Kredit von CHF 480’000 genehmigt. 2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beuaftragt.

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Planungskredit Schulanlage Brunnenmoos

Planungskredit Schulanlage Brunnenmoos

Weisung A Ausgangslage An der Urnenabstimmung vom 3. März 2013 haben die Stimmberechtigten des Zweckverbandes Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon dem Kredit von CHF 22.0 Mio. für die Erstellung des Sekundarschulhauses «Campus Moos» in der Gemeinde Rüschlikon zugestimmt. Durch den Umzug der Sekundarstufe in den neuen Campus im Sommer 2015 werden in der Schulanlage Brunnenmoos Räume frei. Es ist vorgesehen, diesen gewonnenen Platz für die schulergänzende Tagesbetreuung (Hort Brunnenmoos sowie Mittagstische Schellergut und röm.-kath. Kirchgemeindehaus), die therapeutischen Dienste, die Kindergärten Schwelle 1 + 2 und die Musikschule Kilchberg-Rüschlikon zu nutzen. Für die im Brunnenmoos verbleibenden Klassen der Unterstufe sollen die Räume neu organisiert und umgenutzt werden. Durch diese Zentralisierung können die erwähnten Bereiche der Schule Synergien nutzen. Die durch diese örtliche Konzentration

B Zeitlicher Ablauf frei werdenden Räume in den Liegenschaften Schwellenhüsli und Schellergut können einer neuen, noch zu definierenden Nutzung zugeführt werden. Das Hortprovisorium im Brunnenmoos muss zurückgebaut werden, da die provisorische Betriebsbewilligung für den Containerbau abläuft. Die Trakte A (Schultrakt und Singsaal) und C (Spezialräume), die Turnhalle und die Pausenhalle sind im «Inventar der überkommunalen kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von regionaler Bedeutung» enthalten, weshalb aus architektonischer Sicht kein grosser Handlungsspielraum besteht. Das Soll-Raumprogramm in diesen Trakten muss den vorhandenen Flächen entsprechen. Die im Jahr 1955 erbaute Schulhausanlage (Trakte A und C sowie Turnhalle) wurde 1971 durch den Trakt B erweitert. Aufgrund des

Alters der Gebäude sind gleichzeitig mit der Umnutzung Sanierungsmassnahmen an den Gebäuden umzusetzen. Anforderungen der Denkmalpflege sind zu berücksichtigen und die Bauten möglichst auf den heutigen Stand der Technik zu bringen. Dem Energieleitbild der Gemeinde Kilchberg soll Rechnung getragen werden. Aufgrund zahlreicher feuerpolizeilicher und baurechtlicher Einschränkungen sowie Kosten-/ Nutzenüberlegungen können die Dachräume der drei Schulhaustrakte nicht genutzt bzw. ausgebaut werden. Eine Objektkommission, bestehend aus Vertretern der Gemeinde- und Schulbehörde, des Hochbauamts, der Schulverwaltung, der Schulleitung, der Musikschule, dem Anlagechef der Schule und einem externen Dienstleister hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Nutzern die Grundlagen für die Planung und Realisierung der erforderlichen baulichen Anpassungen erarbeitet. Es wurden ein Projektpflichtenheft sowie eine Grobkostenschätzung für die Umnutzung und Sanierung der Schulanlage Brunnenmoos erstellt. Die geschätzten Anlagekosten belaufen sich auf ca. CHF 9 Mio. inkl. Mwst. für die Umnutzung und Sanierung der Schulanlage Brunnenmoos, wobei die Genauigkeit bei ± 25 % liegt.

Nach Genehmigung des vorliegenden Antrages sind folgende weitere Schritte geplant:

Ausschreibung des Planerwahlverfahrens (selektives Verfahren)

Dezember 2013– Januar 2014

Planerwahlverfahren

März–April 2014

Planungsphase

Mai–November 2014

Urnenabstimmung über Baukredit Ausführungsphase

Februar 2015 voraussichtl. Beginn Juli 2015

C Planung und Planungskredit Für die Durchführung einer Planerevaluation beziehungsweise -wahl und die Erstellung eines Vorprojektes mit Kostenschätzung wird ein Kredit von CHF 480’000 beantragt. Auf Basis des Projektpflichtenheftes werden nach Erteilung des Planungskredites zwei Phasen ausgelöst: a)  Planerwahlverfahren: Als öffentlicher Bauherr muss die Gemeinde Kilchberg die Aufträge nach den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens vergeben. Bezüglich Architektur besteht kein grosser Spielraum, weshalb ein selektives Planerwahlverfahren in zwei Stufen durchgeführt werden soll. b) Vorprojekt mit Kostenschätzung: Das Vorprojekt ist eine der wichtigsten Phasen des ganzen Bauprozesses. Die Weichen für das Gelingen des Baus werden ganz zu Beginn gestellt. Viele Punkte können in späteren Phasen nicht mehr oder nur verbunden mit unnötig hohen Kosten geändert werden. Im Wesentlichen werden hier die Meilensteine für die planerische Umsetzung, den terminlichen Rahmen und die groben Kosten fixiert.

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Planungskredit Schulanlage Brunnenmoos

Planungskredit Schulanlage Brunnenmoos

Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die für dieses Projekt gebildete Objektkommission, welche als Bauherr die Interessen der Gemeinde Kilchberg vertritt, wird die Arbeiten begleiten.

Da es sich beim Projekt um eine Umnutzung handelt, sind die aus dem Vorprojekt resultierenden Gesamtkosten als nicht gebunden zu betrachten und müssen durch eine Urnenabstimmung bewilligt werden.

Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung eines Planungskredites von CHF 480’000 für die Umnutzung und Sanierung der Schulanlage Brunnenmoos zuzustimmen.

Die Kosten für den beantragten Kredit setzen sich wie folgt zusammen: Kilchberg, 24. Oktober 2013 Planerwahlverfahren: Entschädigung für die Teilnahme von 3 bis 5 Planerteams (inkl. Mwst.) Vorprojekt inkl. Genehmigung durch Bauherrschaft

CHF 70’000 CHF 240’000

Nebenkosten ca. 8 % der Leistungen

CHF 20’000

Digitalisierung Bestandespläne

CHF 50’000

Spezialisten

CHF 30’000

Kostenprüfung

CHF 20’000

Mehrwertsteuer 8 %

CHF 30’000

Reserven ca. 5 %

CHF 20’000

Totaler Kredit bis und mit Vorprojekt

CHF 410’000 CHF 480’000

D Schlussbemerkungen Der Gemeinderat empfiehlt, den vorliegenden Planungskredit gutzuheissen. In diesem Sinne ersucht der Gemeinderat die Gemeindeversammlung, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Kilchberg, 27. August 2013 Für das zuständige Ressort: Der Bildungsvorsteher: Dr. L. Felder Für den Gemeinderat: Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: J-M. Groh P. Vögeli

Für die Rechnungsprüfungskommission: Der Präsident: Der Aktuar: W. Siegenthaler U. Ruggli

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Planungskredit Dorfstrasse 84 xxx

Planungskredit Dorfstrasse 84

Planungskredit Sanierung / Umbau Dorfstrasse 84 (Meierhüsli)

Weisung

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A Ausgangslage

03 Antrag des Gemeinderates betreffend Genehmigung eines Planungskredites von CHF 170’000 für die Sanierung und den Umbau der Dorfstrasse 84 (Meierhüsli)

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung in Anwendung von Art. 16, Ziffer 5 der geltenden Gemeindeordnung zu beschliessen: 1. Für die Durchführung des Planerwahlverfahrens und die Erstellung eines Vorprojektes mit Kostenschätzung zur Sanierung und den Umbau der Dorfstrasse 84 (Meierhüsli) wird ein Kredit von CHF 170’000 genehmigt. 2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Liegenschaft an der Dorfstrasse 84, im Volksmund «Meier-Hüsli» genannt, ist dringend sanierungsbedürftig. Weil das Wohnhaus mit Trotte an der Dorfstrasse 84 seit geraumer Zeit leer steht, drängten sich zudem Fragen nach einer künftigen Neu- resp. Umnutzung auf. In diesem Zusammenhang beauftragte der Gemeinderat, vertreten durch die Abteilung Hochbau / Liegenschaften, das Architekturbüro Wethli, Rüschlikon, mit der Untersuchung der Bausubstanz und der Erarbeitung von Nutzungsvorschlägen. Die gesamte Anlage besteht aus dem Haupthaus Dorfstrasse 84, Wohnhaus und ehem. Trotte, dem Ökonomiegebäude Dorfstrasse 86 und dem Waschhaus, welches nordwestlich der Abzweigung der Dorfstrasse von der Alten Landstrasse liegt. Das Ensemble bildet zusammen mit dem östlich angrenzenden Doppelhaus mit der Adresse Dorfstrasse 80/82 und dem weiter südlich gelegenen Conrad Ferdinand Meyer-Haus den Kern der Siedlung «Auf Brunnen». Aufgrund der architektonischen Qualitäten dieser Bauten wurde das Gebiet 1980 vom Regierungsrat des Kantons Zürich in das Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung aufgenommen. Der Bericht des externen Planers, in welchem zehn Nutzungsmöglichkeiten untersucht wurden, ist im März 2013 fertiggestellt und anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 16. April 2013 vorgestellt worden. Aufgrund der vorhandenen Baustruktur musste die Auswahl der Nutzungen jedoch stark reduziert werden und der Gemeinderat hat aufgrund einer Prioritätensetzung das weitere Vorgehen festgelegt. Das «Meier-Hüsli», Dorfstrasse 84, soll neu sowohl dem Zweck für Büros, Werkstatt, Verkaufslokalität, Lager wie auch für Gemeinschaftsraum, Vereinslokal, Atelier, Ausstel-

lung / Museum dienen. Das Hochbauamt hat gleichzeitig den Auftrag zur Erstellung eines Projektpflichtenheftes und zur Evaluation eines Planungsteams für die Sanierung und den Umbau erhalten.

B Zeitlicher Ablauf Nach Genehmigung des vorliegenden Antrages sind folgende weitere Schritte geplant: Ausschreibung des Planerwahlverfahrens (selektives Verfahren) Planerwahlverfahren Planungsphase Baukreditgenehmigung durch Urnenabstimmung Bauprojekt, Ausführungsphase, Ausschreibungen Ausführungsphase

Dezember 2013– Januar 2014 Februar–März 2014 April–August 2014 Dezember 2014 Januar–Juni 2015 Juli 2015–Juni 2016

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Planungskredit Dorfstrasse 84

Planungskredit Dorfstrasse 84

C Planung und Planungskredit

D Schlussbemerkungen

Kilchberg, 27. August 2013

Der Gemeinderat empfiehlt, den vorliegenden Planungskredit gutzuheissen. In diesem Sinne ersucht der Gemeinderat die Gemeindeversammlung, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

Für das zuständige Ressort: Die Liegenschaftenvorsteherin: J. Bellaiche

Für die Durchführung einer Planerevaluation beziehungsweise -wahl und die Erstellung eines Vorprojektes mit Kostenschätzung soll an der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013 ein Kredit von CHF 170'000 beantragt werden. Die nun vorgesehenen Planungsleistungen gliedern sich in folgende zwei Phasen: a)  Planerwahlverfahren: Als öffentlicher Bauherr muss die Gemeinde Kilchberg die Aufträge nach den Grundsätzen des öffentlichen Beschaffungswesens vergeben. Bei Planungsaufträgen, welche bezüglich Architektur keinen grossen Spielraum lassen – im vorliegenden Fall bestehen denkmalpflegerische Vorgaben – kann neben einem Wettbewerb auch ein selektives Planerwahlverfahren durchgeführt werden.

b) Vorprojekt mit Kostenschätzung: Das Vorprojekt ist eine der wichtigsten Phasen des ganzen Bauprozesses. Die Weichen für das Gelingen des Baus werden ganz zu Beginn gestellt. Viele Punkte können in späteren Phasen nicht mehr oder nur verbunden mit unnötig hohen Kosten wieder geändert werden. Im Wesentlichen werden hier die Meilensteine für die planerische Umsetzung, den terminlichen Rahmen und die groben Kosten fixiert. Für die Begleitung der Arbeiten ist die Bildung einer Objektkommission, welche als Bauherr die Interessen der Gemeinde Kilchberg vertritt, vorgesehen. Eine fundierte Kostenschätzung liegt noch nicht vor, jedoch wird zum heutigen Zeitpunkt von Investitionskosten in der Höhe von CHF 3-5 Mio. ausgegangen. Da es sich beim Projekt um eine Umnutzung handelt, sind die aus dem Vorprojekt resultierenden Gesamtkosten als nicht gebunden zu betrachten und müssen durch eine Urnenabstimmung bewilligt werden. Die Kosten für den beantragten Kredit setzen sich wie folgt zusammen:

Planerwahlverfahren: Entschädigung für die Teilnahme von 3 bis 5 Planerteams Vorprojekt und Kostenschätzung inkl. Genehmigung durch Bauherrschaft und Nebenkosten Reserven ca. 5 % Kredit Total, inkl. MwSt., für bis und mit Vorprojekt

CHF 45’000 CHF 115’000 CHF 10’000 CHF 170’000

Für den Gemeinderat: Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: J-M. Groh P. Vögeli

Abschied der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Antrag des Gemeinderates auf einen Planungskredit im Umfang von CHF 170’000 für die Renovation der gemeindeeigenen Liegenschaft an der Dorfstrasse 84 (Meierhüsli) zuzustimmen. Begründung: Bei der gemeindeeigenen Liegenschaft an der Dorfstrasse 84, dem so genannten Meierhüsli, handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Ensemble, bestehend aus drei unterschiedlichen Einheiten (Wohnhaus/Trotte, Scheune und Waschhaus). Das Meierhüsli gehört zweifelsfrei zum historischen Dorfbild von Kilchberg und ist damit ein schützens- und erhaltenswertes architektonisches Juwel der jüngeren Zeitgeschichte. Aufgrund der zentralen Lage und des Umstandes, dass die umliegenden Liegenschaften ebenfalls der Gemeinde gehören, wird ein Verkauf zu Recht ausgeschlossen. Für die RPK steht deshalb ausser Frage, dass die anstehende Renovation der insgesamt drei Gebäude von der Gemeinde getragen werden muss. Der hierfür notwendige Planungskredit im Umfang von CHF 170’000 erscheint vor diesem Hintergrund als angemessen. Die RPK bedauert allerdings, dass kein differenziertes Nutzungskonzept vorgelegt wurde. Dafür wird die aus

unserer Sicht durchaus mögliche teilweise Wohnnutzung bereits heute aus bautechnischen Gründen kategorisch ausgeschlossen. Obwohl auch die RPK der Meinung ist, dass mögliche künftige Erträge, die aus einer sinnvollen Nutzung des Meierhüsli generiert werden könnten, eine untergeordnete Rolle spielen, wäre das Vorlegen eines Konzeptes mit verschiedenen Nutzungsvarianten bereits zu diesem Zeitpunkt sinnvoll und möglich. Die RPK erwartet deshalb vom Gemeinderat spätestens bis zu einem allfälligen Antrag für einen Baukredit das Ausarbeiten eines konkreten Nutzungskonzeptes.

Kilchberg, den 24. Oktober 2013 Für die Rechnungsprüfungskommission: Der Präsident: Der Aktuar: W. Siegenthaler U. Ruggli

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Kommunaler Richtplan – Teilrevision Verkehrsplan xxx

Kommunaler Richtplan – Teilrevision Verkehrsplan

Kommunaler Richtplan – Teilrevision Verkehrsplan

Weisung A Ausgangslage

04 Antrag des Gemeinderates betreffend Festsetzung des teilrevidierten Verkehrsplanes

Kompletter Verkehrsplan, Bericht zu den Einwendungen sowie der Übersichtsplan (vgl. Separatdruck)

Der Verkehrsplan der Gemeinde Kilchberg aus dem Jahre 1982 ist nicht mehr in allen Teilen aktuell. Die Gemeinden haben ihre Richtpläne periodisch anzupassen und auf die Richtpläne von Kanton und Region abzustimmen. Während sich der kommunale Richtplan auf einzelne Teilpläne beschränken kann, darf insbesondere auf den Verkehrsplan gemäss PBG nicht verzichtet werden. Die vorgesehene Revisionsrunde des Verkehrsplanes im Jahre 1997 wurde nach der öffentlichen Auflage abgebrochen.

B Die Revision in Kürze

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung in Anwendung von Art. 15, Ziffer 9 der geltenden Gemeindeordnung zu beschliessen: 1. Der kommunale Richtplan Verkehr, bestehend aus der Karte 1:5000 und dem Bericht, wird gestützt auf § 32 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) festgesetzt. Der Bericht zu den Einwendungen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich bleibt vorbehalten. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren oder von Auflagen im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen. 4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

Auf der Basis des Verkehrskonzeptes 2007 wurde für die ganze Gemeinde eine Gesamtschau erarbeitet, die alle Verkehrsarten umfasst. Aufgrund dieser Konzeption werden im Verkehrsplan die erforderlichen Festlegungen getroffen. Einerseits werden Lücken in den Netzen geschlossen und andererseits erfolgen Anpassungen an die aktuellen Gegebenheiten und an die überkommunale Planung. Fussverkehr: Das Wegenetz wird aufgrund des Verkehrskonzepts (VEKO) vervollständigt und es werden fehlende Trottoirs entlang von Sammelstrassen bezeichnet. Zudem wird die Verbesserung von verschiedenen Fussgängerquerungen als Massnahme bezeichnet. Radverkehr: Die überkommunalen Längsverbindungen werden mit kommunalen Quer- und Längsverbindungen zu einem dichteren Radverkehrsnetz ergänzt. Als Massnahmen werden Veloabstellplätze und eine einheitliche Signalisation für den Radverkehr bezeichnet. Öffentlicher Verkehr: Die Buslinien werden an die aktuellen Routen angepasst. Als Massnahmen werden die Taktverdichtung der Regi-

onalbuslinien sowie die Prüfung der Optimierung der Ortsbuslinien 162 und 163 angestrebt. Motorisierter Individualverkehr: Beim Strassennetz werden neu Sammelstrassen (Verbindungen innerhalb des Siedlungsgebiets), Quartiersammelstrassen (untergeordnete Verbindungsfunktion) und Quartierstrassen (Erschliessung der Quartiere) unterschieden. Zudem werden die bestehenden Tempo30-Zonen sowie die geplante Begegnungszone am Bahnhof in die Karte aufgenommen. Die Gemeinde wird dem Kanton den Antrag stellen, für die Ausnahmetransportroute (Mönchhofstrasse) eine Ersatzlösung zu suchen, die nicht durch die Tempo-30-Zone führt. Parkierungsanlagen: Die überkommunale P+R-Anlage am Bahnhof wird dem regionalen Richtplan angepasst. Die Zahl der Parkplätze wird von der Gemeinde auf kommunaler Stufe festgelegt. Zudem werden 10 bestehende Anlagen im Zentrum, bei öffentlichen Bauten von besonderer Bedeutung sowie für die Naherholung festgelegt. Reitverkehr: Die regionale Verbindung wurde unverändert übernommen. Es erfolgt keine Ergänzung auf kommunaler Stufe. Mitwirkung: An der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2012 wurde über die Vorlage und die öffentliche Auflage informiert. Auf eine Orientierungsversammlung ist verzichtet worden. Die Einwendungen aus der öffentlichen Auflage gemäss PBG § 7 (1. September 2012 bis 31. Oktober 2012) und die Stellungnahmen von Kanton, Region und Nachbargemeinden wurden ausgewertet und, soweit sie berücksichtigt werden konnten, entsprechend umgesetzt. Zu den nicht berücksichtigten Einwendungen gehören Anträge zu den überkommunalen Festlegungen, der Erreichbarkeit von

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Kommunaler Richtplan – Teilrevision Verkehrsplan

Anpassung Behördenentschädigung

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Anpassung Behördenentschädigung

Zielgebieten, zwei Fusswegen (Am Rain und im Wiesental), gedeckten Veloabstellplätzen, der Darstellung der ÖV-Güteklassen, der Langsamfahrzone Baldernstrasse sowie zwei Strassen (Nidelbadstrasse und Obere Hornhaldenstrasse). Der Bericht zu den Einwendungen wurde vom Gemeinderat am 16. April 2013 verabschiedet.

05

C Weiteres Vorgehen

Antrag des Gemeinderates betreffend Anpassung der Verordnung über die Die festgesetzten Unterlagen werden publiziert und nach Ablauf der Rekursfrist dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Die Vorlage wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2014 genehmigt.

Entschädigung von Behörden und Kommissionen per Amtsdauer 2014–2018

D Schlussbemerkungen

Kilchberg, 27. August 2013

Der Gemeinderat ist zusammen mit dem Verkehrsausschuss überzeugt, dass mit der vorliegenden Teilrevision des Verkehrsplans die Voraussetzungen für eine mit den Zielsetzungen übereinstimmende Entwicklung der Gemeinde geschaffen wurden. Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Vorlage über die Teilrevision des Verkehrsplans zuzustimmen.

Für das zuständige Ressort: Die Liegenschaftenvorsteherin: J. Bellaiche Für den Gemeinderat: Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: J-M. Groh P. Vögeli

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung in Anwendung von Art. 15, Ziffer 8 der geltenden Gemeindeordnung zu beschliessen: 1. Die Anpassung der Verordnung über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen gemäss Anhang zu dieser Weisung gültig per Amtsdauer 2014–2018 wird bewilligt. 2. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

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Weisung A Die Vorlage in Kürze Gemäss § 38 des Gesetzes über die Politischen Rechte haben Mitglieder der Gemeindeorgane Anspruch auf Ersatz der Auslagen und auf eine angemessene Entschädigung. Massgebend für Kilchberg ist dabei die Verordnung über die Entschädigungen von Behörden und Kommissionen aus dem Jahre 1992, welche letztmals an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2005 revidiert wurde. Mit der periodischen Überprüfung soll dem Verhältnis der Entschädigung zu den tatsächlichen Aufwendungen der jeweiligen Behörde Rechnung getragen werden. In der Regel erfolgt eine solche Überprüfung alle ein bis zwei Amtsperioden. Wo nötig sind Anpassungen vorzunehmen.

sich bringt. Andererseits ist das Milizsystem ein wichtiger Bestandteil des Erfolges in der Schweizer Politik, indem breitabgestützte Erfahrungen aus verschiedenen Berufs- und Ausbildungszweigen zum Wohl der Allgemeinheit gebündelt werden können.

B Ausgangslage

C Untersuchung der Behördenentschädigung durch die ZHAW

1992 erliess der Souverän die Verordnung über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen. Damit wurde ein eigenständiges Regulativ geschaffen, nachdem seit 1971 die Entschädigungen von Behörden noch Teil der Verordnung über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Gemeindepersonals und die Entschädigung von Behörden waren. Letztmals wurde die Verordnung durch Beschluss der Gemeindeversammlung im Jahre 2005 für die Amtsperiode 2006–2010 angepasst und für die Amtsperiode 2010 bis 2014 unverändert beibehalten. Das Resultat der jeweiligen Überprüfung richtet sich auf den Beginn einer neuen, vierjährigen Amtsperiode aus. Das heutige Milizsystem für Behördenmitglieder von Gemeinden im Kanton Zürich erfährt hohe Herausforderungen. Einerseits erwarten die Einwohner professionelle Führung, rasches Handeln und stete Entwicklung, was auch für die Politik zeitintensive Arbeit mit

19

Anpassung Behördenentschädigung

Anpassung Behördenentschädigung

Vor diesem Hintergrund stellt die Festlegung von Entschädigungen für Behördenmitglieder für Gemeinden einen Knackpunkt dar. Während in der Privatwirtschaft klar definierte Kriterien vorhanden sind, die das Lohnniveau beeinflussen, fehlen entsprechende Anhaltspunkte für Entschädigungen im Milizsystem weitgehend.

Auf Antrag der Gemeindepräsidenten des Bezirks Winterthur führte die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) von Februar bis April 2013 eine Befragung von Stadt- bzw. Gemeinderäten in Milizfunktion durch. Untersucht wurden dabei insbesondere die Aufgaben und Funktionen von Stadt- und Gemeinderäten, der mit dem Amt verbundene zeitliche Aufwand sowie die Entschädigungshöhen. Die Mitglieder des Gemeinderates Kilchberg haben sich an dieser Befragung beteiligt. Der Bericht hält zusammenfassend fest: Der vorliegende Bericht enthält die Resultate einer Befragung von Stadt- und Gemeinderäten aus 36 Zürcher Gemeinden, die ihr Amt in Milizfunktion ausüben. Die Befragung wurde im Frühjahr 2013 durchgeführt. Das Ziel der Untersuchung besteht darin, einerseits die Höhe der Entschädigungen für die Stadt- und Ge-

meinderäte zu erheben und andererseits zu untersuchen, welche Faktoren die Entschädigungshöhen beeinflussen. Die Befragungsergebnisse sollen den beteiligten Städten und Gemeinden einen aussagekräftigen Vergleich der Behördenentschädigungen für die Stadtund Gemeinderäte ermöglichen und ihnen so eine Orientierungshilfe für die Festsetzung von angemessenen Entschädigungen bieten. Die Resultate zeigen eine sehr grosse Varianz sowohl in Bezug auf die Entschädigungshöhen als auch in Bezug auf den mit der Mandatsausübung verbundenen Aufwand. So liegt das angegebene Aufwandsminimum bei 48 Stunden, das Maximum bei 1400 Stunden pro Jahr. Bei den im Jahr 2012 bezahlten Gesamtentschädigungen reicht die Spanne von CHF 7’200 bis 90’000 (ohne Berücksichtigung von Spesen). Die Unterschiede bei der Entschädigung sind vor allem auf drei Faktoren zurückzuführen, nämlich auf die Einwohnerzahl, den Gesamtaufwand der Mandatsausübung und die ausgeübte Funktion (Ratspräsident versus Ratsmitglied mit / ohne Zusatzfunktion in der Schulpflege). Demnach steigt die Entschädigung mit der Einwohnerzahl und dem tatsächlichen Gesamtaufwand. Ausserdem ist sie für Ratspräsidenten und Ratsmitglieder mit Zusatzfunktion in der Schulpflege höher als für Ratsmitglieder ohne Funktion in der Schulpflege. Bei der Erklärung der unterschiedlichen Aufwände der Mandatsausübung sind vor allem

Grössenklasse

Häufigkeit

die Faktoren Einwohnerzahl und ausgeübte Funktion (Ratspräsident versus Ratsmitglied mit / ohne Zusatzfunktion in der Schulpflege) von Bedeutung. Der Aufwand steigt demnach mit der Einwohnerzahl. Zudem ist der Aufwand für Ratspräsidenten höher als für Ratsmitglieder mit Zusatzfunktion in der Schulpflege. Letztere haben wiederum im Vergleich zu Ratsmitgliedern ohne Funktion in der Schulpflege einen höheren Aufwand. Im Vergleich zu den Gesamtentschädigungen weisen die pro Stunde entrichteten Entschädigungen eine hohe Stabilität auf. Der Medianwert liegt hier bei CHF 57 pro Stunde. Zusammenhänge zwischen der Höhe der Entschädigung pro Stunde und der Einwohnerzahl bzw. der ausgeübten Funktion sind nicht festzustellen. Der ermittelte Medianwert eignet sich daher als Orientierungsgrösse für allfällige Entschädigungsanpassungen. Eine etwas detaillierte Betrachtung der Ergebnisse ist daher erforderlich. Nachstehend sind die wichtigsten Kenngrössen dieser Auswertung dargelegt. 1. Die Höhe der im Jahr 2012 gezahlten Gesamtentschädigungen (ohne Berücksichtigung von Spesen / Barauslagen) bewegen sich zwischen CHF 7’200 und CHF 90’000 2. Die durchschnittliche Entschädigung von Gemeinderäten inkl. Gemeindepräsidenten , auf Kilchberg bezogen, liegt bei rund CHF 34’000 (siehe untenstehende Tabelle)

Minimum

weniger als 2000 Einwohner

32

7’400

2000 bis 3999 Einwohner

33

4000 bis 5999 Einwohner

62

6000 bis 9999 Einwohner mehr als 10000 Einwohner

Maximum

Median

Mittelwert

Standardabw. 6528

34’000

16’250

16’881

19’300

47’300

25’083

29’184

8042

13’600

69’500

25’180

30’415

13110

31

21’000

54’750

31’500

33’985

9110

27

22’000

90’300

39’539

45’719

17556

280

333.8

195.3

2000 bis 3999 Einwohner

33

150

1200

515

525.7

239.9

4000 bis 5999 Einwohner

64

96

1400

515

554.8

269.8

6000 bis 9999 Einwohner

31

170

1300

575

616.6

251.3

mehr als 10000 Einwohner

28

160

1260

662.5

673.1

279.5

D Umfrage bei Zürcher Seegemeinden Eine Umfrage bei den Gemeinden Horgen, Oberrieden, Rüschlikon, Thalwil sowie Erlenbach, Küsnacht, Meilen und Zollikon durch die Gemeinde Kilchberg hat folgende Resultate ergeben: 1. Durchschnittliche Entschädigung* des Gemeinderates über alle Gemeinden: CHF 40’000 2. Durchschnittliche Entschädigung* des Gemeindepräsidenten über alle Gemeinden (ohne Horgen, da deutlich höheres Pensum): CHF 54’500 * Die Form der Entschädigung ist sehr un  terschiedlich. Für die Sitzungsgelder, Taggelder und Spesen wurde eine Annahme getroffen. 3. Die durchschnittliche Entschädigung bei den übrigen Behörden lässt sich sehr schwer ermitteln, da die Form der Entschädigung mit Fixum, Sitzungsgeldern, Taggeldern, Spesen unterschiedlich gehandhabt wird.

E Analyse innerhalb der Gemeinde Kilchberg Im Jahre 2005 legte der Souverän die Behördenentschädigung letztmals fest. Nebst dem aus der ZHAW Studie ermittelten jährlichen Aufwand für die Mitglieder des Gemeinderates wurde über die Präsidenten der Kommissionen der Aufwand der Behörden in Kilchberg analysiert. Die Details dazu sind der Tabelle rechts zu entnehmen.

Gemeindepräsident inkl. aller Projekt- und Kommissionsarbeiten

1

780

51’750.00

66.50

780

70.00

54’000.00

Vizepräsident inkl. aller Projekt- und Kommissionsarbeiten

1

600

30’500.00

51.00

600

70.00

42’000.00

Gemeinderat inkl. aller Projekt- und Kommissionsarbeiten

5

570

27’500.00

48.00

570

70.00

39’000.00

Totalkomp. Gemeinderat inkl. aller Projekt- und Kommissionsarbeiten Spesen insgesamt für Gemeinderat Präsident RPK

1

65

Mitglied RPK

6

50

Totalkomp. RPK inkl. ständigen Kommissionen ohne Sonderprojekte Mitglied Schulkommission

8

250

6

Totalkomp. Werkkommission inkl. ständigen Kommissionen ohne Sonderprojekte Total über alle Behörden

30’000.00

30’000.00

4’000.00

61.50

65

70.00

3’000.00

60.00

50

70.00

15’000.00

60

4’000.00

4

4

50

3’500.00

4’500.00 3’500.00 25’500.00

60.00

250

70.00

17’500.00 140’000.00

66.50

60

70.00

24’000.00

Totalkomp. Sozialkommission inkl. ständigen Kommissionen ohne Sonderprojekte Mitglied Werkkommission

291’000.00

120’000.00

Totalkomp. Baukommission inkl. ständigen Kommissionen ohne Sonderprojekte Mitglied Sozialkommission

219’750.00

22’000.00

Totalkomp. Schulkommission inkl. ständigen Kommissionen ohne Sonderprojekte Mitglied Baukommission

Entschädigung CHF

Standardabw.

850

CHF / h

Mittelwert

48

Durchschn. Aufwand

Median

32

CHF / h

Maximum

weniger als 2000 Einwohner

ab 2014

Entschädigung CHF

Minimum

seit 2006

Durchschn. Aufwand

Häufigkeit

4. Die durchschnittliche Entschädigung pro Stunde für eine Gemeindegrösse wie Kilchberg beträgt CHF 61.30. Anzahl Mitglieder

3. Auf Kilchberg bezogen, beträgt der durchschnittliche Aufwand für Gemeinderäte rund 600 h (siehe untenstehende Tabelle). Für Gemeindepräsidenten beträgt dieser im Mittel 780 h.

Grössenklasse

21

Anpassung Behördenentschädigung

Anpassung Behördenentschädigung

Behörde

20

4’200.00 25’200.00

70.00

30

70.00

2’100.00

14’000.00

8’400.00

1’150.00

1’150.00

4’600.00

4’600.00

404’350.00

494’700.00

Bemerkung: Bei der Sozialkommission entfallen seit dem 1.1.2013 die Aufgaben der Vormundschaft, was zu einer Reduktion des Aufwandes führt.

22

23

Verordnung über die Entschädigung

Anpassung Behördenentschädigung

Verordnung über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen

F Zusammenfassung und Erwägungen Es liegt auf der Hand, die Entschädigung der Behörden von Kilchberg anzupassen und damit den Gemeinden mit vergleichbaren Strukturen anzugleichen sowie den Stundensatz im Kollegialitätsprinzip unter den Behörden auch für das Schulpräsidium auf einen einheitlichen Satz festzulegen. Im Hinblick darauf, diese neue Verordnung auf 8 Jahre auszulegen, scheint ein Stundensatz von CHF 70 angemessen. Am Prinzip der pauschalen Entschädigung soll wie bis anhin festgehalten werden. Es wird daher eine Anpassung der Behördenentschädigung ab der Legislatur 2014/18 gemäss beiliegender Verordnung

vom 16. Juni 1992 letztmals revidiert am 29. November 2005 (Vorlage zur Revision am 3. Dezember 2013)

beantragt.

G Schlussbemerkungen

Kilchberg, 27. August 2013

Der Gemeinderat ist überzeugt, durch die Angleichung der Entschädigungen mit den tatsächlich aufgewendeten Stunden für die Mandatsausübung eine gerechte und ausgewogene Lösung gefunden zu haben. Er empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern deshalb, die Vorlage mit Wirkung ab der kommenden Amtsperiode anzunehmen.

Für den Gemeinderat: Der Präsident: J-M. Groh

Der Gemeindeschreiber: P. Vögeli

Inhaltsverzeichnis 1. Entschädigungen an Behörden und Kommissionen

22



Entschädigungen für Behörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2



Entschädigung für ständige Kommissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22



Entschädigung für nicht ständige Kommissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Spesenentschädigungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Abschied der Rechnungsprüfungskommission

Wahlbüro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Teuerungsausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung, dem Antrag des Gemeinderates betreffend Anpassung der Verordnung über die Entschädigung von Behörden und Kommissionen per Amtsdauer 2014-2018 zuzustimmen.

Kilchberg, 24. Oktober 2013 Für die Rechnungsprüfungskommission: Der Präsident: Der Aktuar: W. Siegenthaler U. Ruggli

Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2. Schluss und Übergangsbestimmungen

23

Inkrafttreten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3

24

Verordnung über die Entschädigung

Verordnung über die Entschädigung

1. Entschädigungen an Behörden und Kommissionen Art. 1 Entschädigungen für Behörden und Kommissionen Für die Erfüllung ihrer amtlichen Verrichtung werden den in der Gemeindeordnung genannten Behörden nachfolgende Jahresentschädigungen ausgerichtet. Die Aufteilung unter den Mitgliedern obliegt den Behörden direkt. a) Gemeinderat pauschal, inkl. Mitwirkung in weiteren Behörden und ständigen Kommissionen CHF 291'000.– b) Rechnungsprüfungskommission pauschal, inkl. Mitwirkung in ständigen Kommissionen CHF 25‘500.– c) Schulkommission pauschal, inkl. Mitwirkung in ständigen Kommissionen CHF 140'000.– d) Baukommission pauschal, inkl. Mitwirkung in ständigen Kommissionen CHF 25‘200.– e)  Sozialkommission pauschal, inkl. Mitwirkung in ständigen Kommissionen CHF 8'400.– f) Werkkommission inkl. Mitwirkung in ständigen Kommissionen CHF 4‘600.– Lit. c) bis f) ohne Präsidenten Art. 2  Entschädigung ständiger Kommissionen für Sonderprojekte Die Entschädigungen für die vom Gemeinderat bzw. von der Schulkommission gewählten Mitglieder von ständigen Kommissionen werden von diesen nach Massgabe der zeitlichen Beanspruchung jeweils im November für das vergangene Amtsjahr festgelegt.

Art. 3 Entschädigung nicht ständige Kommissionen für Sonderprojekte Die Entschädigungen für die vom Gemeinderat bzw. von der Schulkommission eingesetzten nicht ständigen Kommissionen werden von diesen nach Massgabe der zeitlichen Beanspruchung jeweils im November für das vergangene Amtsjahr für alle Mitglieder solcher Kommissionen festgelegt. Art. 4 Spesenentschädigungen Die laufenden und wiederkehrenden Auslagen des Gemeinderates während der Amtszeit werden mit der Spesenpauschale von insgesamt CHF 30‘000.– vergütet. Alle übrigen Behörden werden für laufende und wiederkehrende kleine Auslagen mit einer entsprechenden Spesenpauschale entschädigt, deren Höhe vom Gemeinderat auf Antrag der betreffenden Behörde oder Kommission im November bestimmt wird.

Art. 7 Unfallversicherung Die Mitglieder sämtlicher Behörden und Kommissionen werden auf Kosten der Gemeinde gegen Unfälle bei amtlichen Verrichtungen versichert.

2. Schluss und Übergangsbestimmungen Art. 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt auf den 1. Juli 1992 in Kraft. Sie ersetzt die §§ 32 bis 34 in der Verordnung über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Gemeindepersonals und die Entschädigung der Behörden vom 1. Januar 1971 mit seitherigen Änderungen sowie alle übrigen, früheren Anordnungen, soweit diese ihr widersprechen. Die Revision von Art. 1 dieser Verordnung tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzt alle übrigen, früheren Anordnungen, soweit diese ihr widersprechen. 1

Für die Teilnahme an auswärtigen Konferenzen werden den Mitgliedern aller Behörden und Kommissionen die Barauslagen und die Reisespesen vergütet. Art. 5 Wahlbüro Die Entschädigung an die Mitglieder des Wahlbüros wird durch den Gemeinderat festgelegt. Art. 6 Teuerungsausgleich Der Gemeinderat ist ermächtigt, die Entschädigungen an Behörden und Kommissionen jeweils per Stichtag 1. Januar dem Landesindex für Konsumentenpreise voll oder teilweise anzupassen. 1 Gemäss

Beschluss der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2013

25

26

27

Politische Gemeinde Kilchberg

Gemeinde Kilchberg Alte Landstrasse 110 8802 Kilchberg Telefon +41 (0)44 716 31 11 Fax +41 (0)44 716 31 19 [email protected]

www.kilchberg.ch

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