Gemeindeversammlung Uhr im Gemeindesaal Schwerzi DONNERSTAG

Gemeindeversammlung 20|00 Uhr im Gemeindesaal Schwerzi D O N N E R S TA G 19|06|14 | Kurz & bündig |2 Für die eilige Leserschaft 1 Jahresrechnun...
Author: Frauke Baumann
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Gemeindeversammlung 20|00 Uhr im Gemeindesaal Schwerzi

D O N N E R S TA G

19|06|14

| Kurz & bündig

|2

Für die eilige Leserschaft 1 Jahresrechnung 2013 Die Jahresrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 1,03 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 0,76 Mio. Franken. Gegenüber dem Voranschlag ist ein um 1,79 Mio. Franken besseres Ergebnis erzielt worden. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen liegen mit 3,96 Mio. Franken um 1,35 Mio. Franken tiefer als budgetiert. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 148 % konnten die Investitionen 2013 weitgehend aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden. Der Geldzufluss aus der Betriebs- und Investitionstätigkeit beträgt 2,38 Mio. Franken. Das Eigenkapital erhöht sich um den Ertragsüberschuss auf neu 36,27 Mio. Franken. Das Nettovermögen pro Einwohner liegt neu bei Fr. 2’113. 2 Erlass einer neuen Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung, PaVo) Die heute gültige Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 8. Juni 1989 (Fassung vom 23. September 2003) wird nunmehr 25 Jahre alt. Die Kontrollen gestalten sich mittlerweile sehr aufwändig und ineffizient. In Langnau am Albis liegt bis anhin kein Parkplatzkonzept vor, mittels welchem die Parkierungsmöglichkeiten tagsüber im Dorfkern sichergestellt werden. Die Erarbeitung eines Parkierungskonzeptes und daraus resultierend eine neue Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund mit der Integration der Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren (Nachtparken) ist daher notwendig. 3 Öffentlicher Gestaltungsplan Bahnhof Langnau-Gattikon Die Gemeinde hat zusammen mit der Grundbesitzerin, der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn (SZU), die Ausarbeitung eines öffentlichen Gestaltungsplans in Auftrag gegeben. Dieser wurde am 28./29. November 2013 öffentlich publiziert und das Anhörungsverfahren wurde durchgeführt. Der Bericht der Baudirektion Zürich über die Vorprüfung fiel zustimmend aus. Die in Planung befindliche Sanierung und Neugestaltung der Sihltalstrasse erfolgt nach Strassengesetz und ist nicht Bestandteil des vorliegenden Gestaltungsplanes für den Bahnhof. Doch ist die Zustimmung der Gemeindeversammlung zur geplanten Umgestaltung des Bahnhofareals eine zentrale Grundvoraussetzung für die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt. 4 Erneuerungswahl der Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2014 – 2018 Die Mitglieder des Wahlbüros werden zu Beginn einer Amtsperiode in drei Gruppen eingeteilt, welche jeweils rollierend an den Abstimmungssonntagen zum Einsatz kommen. Am 9. März 2010 hat der Gemeinderat die Anzahl Wahlbüromitglieder von ursprünglich 46 auf 42 Personen reduziert. Für die neue Amtsdauer stellen sich insgesamt 36 Personen zur Verfügung. Aufgrund der Erfahrungswerte und dem vermehrten Einsatz technischer Hilfsmittel hat der Gemeinderat mit GRB 2014-48 die Mitgliederzahl des Wahlbüros für die kommende Amtsdauer auf 36 Personen festgesetzt.

Für die gut informierte Leserschaft Detailinformationen zur Jahresrechnung (auf Kontoebene) können Sie unter www.langnauam albis.ch/de/portrait/portraitzahlenundfakten abrufen. Die Akten zu den Geschäften können von den Stimmberechtigten ab Donnerstag, 5. Juni 2014, während den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeinderatskanzlei, Neue Dorfstrasse 14, eingesehen werden. Wenn Sie noch kein Abo haben und auch bei zukünftigen Gemeindeversammlungen gerne die Weisungsbroschüre zu den Geschäften erhalten möchten, bestellen Sie Ihr Gratis-Abonnement unter 044 713 55 27 oder senden Sie uns ein E-Mail an [email protected]. Die Broschüre kann auch rund vier Wochen vor der Gemeindeversammlung unter www.langnauamalbis.ch unter der Rubrik Politik / Gemeindeversammlung heruntergeladen werden.

Für die Durstigen Im Anschluss an die Versammlung wird ein Umtrunk offeriert.

| Traktanden & Inhalt Traktanden

|3

Inhaltsverzeichnis 1.1

Antrag und Kommentar

1.2

Laufende Rechnung Übersicht Gliederung nach Arten Gliederung nach Aufgaben Gliederung nach Aufgaben im Detail

7 8 9 10 – 21

1.3

Investitionsrechnung

22 – 23

1.4

Bestandesrechnung

24 – 25

1.5

Geldflussrechnung

1.6

Kennzahlen

27 – 29

2 | Erlass einer neuen Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung, PaVo)

2.1 2.2 2.3

Antrag und Weisung Parkierungsverordnung Häufig gestellte Fragen

30 – 32 33 – 37 38 – 40

3 | Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans Bahnhof Langnau-Gattikon

3.1 3.2

Antrag und Weisung Gestaltungsplan

41 – 44 45

4 | Erneuerungswahl der Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2014 – 2018

4.1

Antrag und Weisung

46 – 47

1 | Genehmigung der Jahresrechnung 2013

4–6

26

1| Jahresrechnung 2013

|4

1.1 Antrag und Kommentar Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:

1. Die Jahresrechnung (inkl. Sonderrechnungen) 2013 der Politischen Gemeinde wurde kontrolliert, und es wurde festgestellt, dass – die Laufende Rechnung bei Fr. 46’681’918.21 Aufwand und Fr. 47’715’879.02 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1’033’960.81 abschliesst; – bei Investitionsausgaben von Fr. 5’890’072.16 und Investitionseinnahmen von Fr. 1’929’571.20 die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen Fr. 3’960’500.96 betragen; – die Sachwertanlagen im Finanzvermögen unverändert sind; – die Bestandesrechnung Aktiven und Passiven von je Fr. 61’862’855.62 ausweist; – sich durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr.  1’033’960.81 das Eigenkapital von Fr. 35’236’789.48 auf Fr. 36’270’750.29 erhöht. 2. Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen.

Kommentar

Die Jahresrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von 1,03 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von 0,76 Mio. Franken. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen liegen infolge eines Spezialfalles mit 3,96 Mio. Franken um 1,35 Mio. Franken tiefer als budgetiert. Bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 148 % konnten die Investitionen 2013 weitgehend aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden. Der Geldzufluss aus der Betriebs- und Investitionstätigkeit beträgt 2,38 Mio. Franken. Das Eigenkapital erhöht sich um den Ertragsüberschuss auf neu 36,27 Mio. Franken.

1| Jahresrechnung 2013

|5

1.1 Antrag und Kommentar Seiten 7 – 9

Laufende Rechnung Der bereinigte Aufwand (ohne Interne Verrechnungen, zusätzliche Abschreibungen, Einlagen Spezialfinanzierungen) ist im Vergleich zum Voranschlag um 0,4 % gesunken. Gegenüber der Rechnung 2012 liegt er um 1,7 % höher. Bei der Analyse der Nettobelastungen der Aufgabenbereiche sind bessere Ergebnisse insbesondere bei der Rechtspflege, den Sonderschulen und den Spitälern zu verzeichnen. Demgegenüber stehen Mehrausgaben in den Aufgabenbereichen Behörden/Verwaltung, der Pflegefinanzierung, den Zusatzleistungen und den Finanzliegenschaften zu Buche. Beim bereinigten Ertrag (ohne Interne Verrechnungen, Buchgewinne, Entnahmen Spezialfinanzierungen) sind gegenüber dem Voranschlag 4,4 % mehr Einnahmen zu verzeichnen. Im Vergleich zur Rechnung 2012 fallen die bereinigten Erträge um 7,5 % höher aus. Die jährlich wiederkehrenden Steuereinnahmen liegen dank unvorsehbaren Spezialfällen insgesamt 1,90 Mio. Franken über den Budgetvorgaben. Neben diesen Abweichungen ist die Laufende Rechnung zusätzlich durch die Rückzahlung der an die Stadtspitäler Zürich geleisteten Investitionsbeiträge geprägt. Der dadurch erzielte Buchgewinn von 1,33 Mio. Franken wurde durch zusätzliche Abschreibungen neutralisiert.

siehe Seite 7 (unten)

Alle drei Gemeindebetriebe «Wasser», «Abwasser» und «Abfall» konnten Gewinne erzielen und haben besser als budgetiert abgeschlossen.

Seiten 22 – 23

Investitionsrechnung Bei Ausgaben von 5,89 Mio. Franken und Einnahmen von 1,93 Mio. Franken betragen die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen 3,96 Mio. Franken, wovon 0,35 Mio. Franken durch die Gemeindebetriebe ausgelöst wurden. Grössere Investitionstranchen sind für die Innensanierung des Hallenbads (2,87 Mio. Franken), die Sanierung der Breitwiesstrasse inkl. Wasserleitung, Abschnitt Höflistrasse bis Feuerwehrlokal (0,35 Mio. Franken), die Sanierung der Rütibohlstrasse inkl. Wasser- und Kanalisationsleitung, Abschnitt Höfli- bis Birkenstrasse (0,39 Mio. Franken), die Sanierung der Wasserleitung Albisstrasse / Wildpark Ost (0,25 Mio. Franken) und die Erneuerung der Holzschnitzelfeuerung (1,01 Mio. Franken) getätigt worden. Die Rückzahlung der an die Stadtspitäler geleisteten Investitionsbeiträge von 2,81 Mio. Franken hat zur Folge, dass das Verwaltungsvermögen um den Buchwert von 1,47 Mio. Franken abgenommen hat. Wie eingangs als Spezialfall erwähnt, sind dadurch die Nettoinvestitionen um diesen Betrag tiefer als budgetiert ausgefallen.

Seiten 24 – 25

Bestandesrechnung Das Eigenkapital hat sich durch den Ertragsüberschuss auf 36,27 Mio. Franken erhöht. Das Nettovermögen pro Einwohner liegt neu bei Fr. 2’113.00 (Vorjahr Fr. 1’872.00).

Seite 26

Geldflussrechnung Aus der betrieblichen Tätigkeit konnten 4,06 Mio. Franken flüssige Mittel erwirtschaftet werden. Für die Investitionstätigkeit wurden 1,68 Mio. Franken beansprucht. Dies ergibt, nach Rückzahlungen von langfristigen Schulden im Umfang von 1,0 Mio. Franken für das Jahr 2013 einen Geldzufluss von 1,38 Mio. Franken.

1| Jahresrechnung 2013

|6

1.1 Antrag und Kommentar Schlussbemerkung Mit dem eher enttäuschenden Rechnungsergebnis 2012 (Aufwandüberschuss von 2,41 Mio. Franken) sieht das Ergebnis 2013 mit einem Gewinn von 1,03 Mio. Franken viel besser aus. Gegenüber dem Voranschlag ist ein um 1,79 Mio. Franken besseres Ergebnis erzielt worden. Dieser Betrag entspricht beinahe der um 1,74 Mio. Franken höheren Einnahmen bei den Gemeindesteuern (wiederkehrende und einmalige Steuern), welche durch wenige Einzelfälle entstanden sind. Mit einem leicht unter dem Budget liegenden Aufwand ist es gelungen, die Kostenseite im Griff zu behalten. Trotzdem sind die Aufwandpositionen mit Budgetüberschreitungen wie bei der Pflegefinanzierung, den Zusatzleistungen, den Beiträgen für die Kleinkinderbetreuung und den Ausgaben der wirtschaftlichen Hilfe aufmerksam zu verfolgen. Insbesondere der kaum beeinflussbare steigende Kostentrend bei der Pflegefinanzierung kann nicht mehr durch die im Rechnungsjahr nachträglich gutgeschriebenen Spitalbeiträge abgefedert werden. Auf gutem Weg ist die finanzielle Sanierung der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK). Der Deckungsgrad dieser Kasse, bei der die Angestellten der Gemeinde angeschlossen sind, hat sich von 90,9 % Ende 2012 auf 96,1 % Ende 2013 erhöht. Die im Rechnungsjahr 2012 gebildete und auf die nächsten sechs Jahre berechnete Rückstellung sollte die zukünftigen Sanierungsbeiträge an die BVK voraussichtlich abdecken. Mit der neuen, seit anfangs 2012 in Kraft gesetzten Spitalfinanzierung werden die Spitäler im Wesentlichen über die Fallpauschalen entschädigt. Dies hat dazu geführt, dass der Gemeinde die über diese Zeit hinaus an die Stadtspitäler Zürich vorfinanzierten Investitionsbeiträge im Betrag von 2,81 Mio. Franken zurückerstattet wurden. In der Gemeindebuchhaltung waren noch Investitionsbeiträge von 1,47 Mio. Franken aktiviert. Mit der Rückzahlung löste dies einen Buchgewinn von 1,33 Mio. Franken aus. Mit der Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen auf den Schulliegenschaften wurde dieser Buchgewinn neutralisiert. Dadurch profitiert die Gemeinde in Zukunft von einer höheren Liquidität und tieferen Abschreibungsbetreffnissen. Bei den Investitionen konnte seit langem wieder das budgetierte Investitionsvolumen vollumfänglich in die Projekte zum Ausbau und Erhaltung der Gemeindeinfrastruktur eingesetzt werden. Mit dem Jahresabschluss 2013 hat sich die Finanzlage der Gemeinde auf einer soliden Basis konsolidiert. Mit einem wachen Auge auf der Ausgabenseite und einer überlegten Investitionspolitik ist der Gemeinderat sowohl in der Planungsphase als auch im Tagesgeschäft gefordert, diese gute finanzielle Basis weiterhin zu gewährleisten. Auf der Einnahmenseite stehen die Steuereingänge, deren Höhe jedoch immer wieder grösseren, nicht einschätzbaren Schwankungen unterworfen ist. Abgesehen von Steuerfussanpassungen kann dieser wichtigste Einnahmenanteil nur beschränkt beeinflusst werden. Trotzdem ist die Gemeinde aber weiterhin bestrebt, die Steuereinnahmen aufgrund der Zu- und Wegzüge und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds möglichst genau zu budgetieren.

1| Jahresrechnung 2013

|7

1.2 Laufende Rechnung Übersicht in Tausend Franken

RG 2013

VA 2013

RG 2012

RG 2011

Laufende Rechnung Total Aufwand Total Ertrag Aufwand- (+) / Ertragsüberschuss (–)

46’682 – 47’716 -1’034

44’446 – 43’685 761

44’634 – 42’226 2’408

44’888 – 44’173 715

Investitionsrechnung Investitionen Verwaltungsvermögen: Total Ausgaben Total Einnahmen Nettoinvestitionen Veränderung Sachwertanlagen Finanzvermögen: Total Ausgaben Total Einnahmen Zugang (+) / Abgang (–)

5’890 – 1’929 3’961

5’607 – 296 5’311

3’069 – 161 2’908

2’168 – 568 1’600

2’911 – 2’911 0

16 0 16

0 – 10 – 10

2’892 0 2’892

Finanzierung Nettoinvestitionen Abschreibungen Verwaltungsvermögen Aufwand- (+) / Ertragsüberschuss (–) Finanzierungsfehlbetrag I (+) / -überschuss I (–) Veränderung Sachwertanlagen Finanzvermögen Finanzierungsfehlbetrag II (+) / -überschuss II (–)

3’961 – 4’422 – 1’034 – 1’495 0 – 1’495

5’311 – 3’312 761 2’760 16 2’776

2’908 – 2’998 2’408 2’318 -10 2’308

1’600 – 2’967 715 – 652 2’892 2’240

36’996 24’867 0 61’863 – 19’988 – 1’323 – 4’281 – 36’271 – 61’863

35’697 28’438 0 64’135 – 23’364 – 1’114 – 3’982 – 35’675 – 64’135

32’679 25’329 0 58’008 – 17’587 – 1’326 – 3’858 – 35’237 – 58’008

35’681 25’419 0 61’100 – 18’724 – 1’114 – 3’618 – 37’644 – 61’100

– 40 397

98 769

24 1’651

– 150 1’010

1’685

1’521

1’645

1’669

– 356 – 44

– 238 512

– 284 306

– 236 – 596

2’108

1’949

1’752

1’468

– 26 0

– 18 0

12 0

– 51 0

242

261

216

228

Bestandesrechnung per 31.12. Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen Total Aktiven Fremdkapital Verrechnungen Spezialfinanzierungen Eigenkapital Total Passiven Spezialfinanzierungen Wasser: Aufwand- (+) / Ertragsüberschuss (–) Nettoinvestitionen Eigenkapital (Ausgleichskonto) per 31.12. Abwasser: Aufwand- (+) / Ertragsüberschuss (–) Nettoinvestitionen Eigenkapital (Ausgleichskonto) per 31.12. Abfall: Aufwand- (+) / Ertragsüberschuss (–) Nettoinvestitionen Eigenkapital (Ausgleichskonto) per 31.12.

1| Jahresrechnung 2013

|8

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Arten in Tausend Franken

RG 2013

VA 2013

RG 2012

RG 2011

9’626 5’865 379 4’498 6’552 12’476 0 423 6’863

9’427 5’919 364 3’442 6’629 12’595 0 256 5’814

9’553 5’978 497 3’066 6’246 13’495 18 284 5’498

9’423 5’895 522 3’083 6’061 14’008 -9 437 5’468

Total Aufwand Steuern Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Rückerstattung von Gemeinwesen Beiträge mit Zweckbindung Durchlaufende Beiträge Entnahmen aus Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen

46’682 – 27’226 –3 – 2’250 – 6’429 – 1’290 – 1’196 – 2’457 0 –2 – 6’863

44’446 – 25’439 –4 – 831 – 6’540 – 1’302 – 1’265 – 2’390 0 – 100 – 5’814

44’635 – 25’023 –5 – 941 – 6’484 – 575 – 1’207 – 2’431 – 18 – 45 – 5’498

44’888 – 26’553 –4 – 914 – 6’959 – 588 – 1’314 – 2’375 9 –7 – 5’468

Total Ertrag Aufwand- (+) / Ertragsüberschuss (–)

– 47’716 – 1’034

– 43’685 761

– 42’227 2’408

– 44’173 715

Personalaufwand Sachaufwand Passivzinsen Abschreibungen Entschädigungen an Gemeinwesen Betriebs- und Defizitbeiträge Durchlaufende Beiträge Einlagen in Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen

Aufwand 2013

Alle Angaben in %

Ertrag 2013

20

Personalaufwand

27

Betriebs- und Defizitbeträge

– 57 Steuern

12

Sachaufwand

1

Einlagen in Spezialfinanzierungen

–5

1

Passivzinsen 15

Interne Verrechnungen

0

Durchlaufende Beiträge

10

Abschreibungen

14

Entschädigungen am Gemeinwesen

Vermögenserträge

– 13 Entgelte –3

–3

Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Rückerstattungen von Gemeinwesen

Alle Angaben in %

–5

Beiträge mit Zweckbindungen

– 14 Interne Verrechnungen 0

Regalien und Konzessionen Durchlaufende Beiträge Entnahmen aus Spezialfinanzierungen

1| Jahresrechnung 2013

|9

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben in Tausend Franken

RG 2013

VA 2013

RG 2012

RG 2011

Behörden und Verwaltung Rechtsschutz und Sicherheit Bildung Kultur und Freizeit Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr Umwelt und Raumordnung Volkswirtschaft Finanzen und Steuern Aufwand- (+) / Ertragsüberschuss (–)

2’822 1’206 14’739 1’903 1’770 4’569 2’162 482 – 445 – 30’242 – 1’034

2’683 1’399 13’579 1’941 1’820 4’376 2’139 459 – 462 – 27’173 761

3’075 1’339 13’866 1’738 2’333 3’968 2’246 412 – 560 – 26’009 2’408

2’788 1’263 12’515 1’713 3’840 4’129 2’231 450 – 623 – 27’591 715

Aufgabenbereiche mit Nettoaufwand Alle Angaben in %

10

Behörden und Verwaltung

4

Rechtsschutz und Sicherheit

50

Bildung

6

Kultur und Freizeit

6

Gesundheit

15

Soziale Wohlfahrt

7

Verkehr

2

Umwelt und Raumordnung

Diff. Voranschlag 2013 / Rechnung 2013 Alle Angaben in % Absolut in CHF +5.2 Behörden und Verwaltung –13.8 Rechtsschutz und Sicherheit

– 193

+8.5 Bildung

1’160

–2.0 Kultur und Freizeit

– 38

–2.7 Gesundheit

– 50

+4.4 Soziale Wohlfahrt

193

+1.1 Verkehr

23

+5.0 Umwelt und Raumordnung

23

+3.7 Volkswirtschaft

17

–11.3 Finanzen und Steuern

Verbesserung

Verschlechterung

139

– 3’069

– 15

– 10

–5

0

5

10

1| Jahresrechnung 2013

| 10

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Behörden und Verwaltung in Tausend Franken Legislative Exekutive Gemeindeverwaltung Bauwesen Informatik (Informatik ohne interne Verrechnungen) Leistungen für Pensionierte Verwaltungsliegenschaften Saal Schwerzi (Saal Schwerzi ohne Interne Verrechnungen) Total

RG 2013

VA 2013

RG 2012*

RG 2012

RG 2011

97 270 1’887 262 0 (468) 6 258 42 (141) 2’822

95 273 1’818 251 0 (522) 6 207 33 (133) 2’683

100 268 1’782 321 0 (484) 6 317 75 (176) 2’869

100 277 1’935 347 0 (503) 6 326 84 (184) 3’075

121 268 1’859 183 0 (446) 10 261 86 (186) 2’788

* ohne Rückstellung Pensionskasse

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

+ 69´000.– | + 3.8 %

Gemeindeverwaltung höhere Lohnkosten infolge von Stellenwechseln, mehr Stelleninserate, Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung, tiefere Porto- und Informatikkosten

+ 11´000.– | + 4.4 %

Bauwesen höhere Kosten für Ingenieurleistungen und für die periodischen Liftkontrollen

– 54’000.– | – 10.3 %

Informatik (ohne Interne Verrechnungen) kleinere Budgetunterschreitungen auf verschiedenen Positionen, weniger Dienstleistungsaufwand durch Dritte wegen Verschiebung eines Upgrades

Zur weiteren Information: Anzahl PC-Arbeitsstationen inkl. Laptops

+ 51´000.– | + 24.6 %

2013

2012

2011

2010

2009

63

60

59

55

51

Verwaltungsliegenschaften Mehrkosten beim Gemeindehaus durch die Umsetzung von Einbruchschutzmassnahmen, die Sanierung des Aussen-Treppenaufgangs und höheren Heizkosten

1| Jahresrechnung 2013

| 11

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Rechtsschutz und Sicherheit in Tausend Franken Rechtspflege Betreibungsamt und Gemeindeammann Polizei Rechtsprechung Feuerwehr und Feuerpolizei Zivilschutz Total

RG 2013

VA 2013

RG 2012*

RG 2012

RG 2011

637 42 49 8 386 84 1’206

788 68 66 7 383 87 1’399

702 58 62 8 347 97 1’274

735 78 62 8 359 97 1’339

645 81 64 8 372 93 1’263

* ohne Rückstellung Pensionskasse

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

– 151´000.– | – 19.2 %

Rechtspflege wesentlich tieferer Nettoaufwand für die Vermessung, Minderaufwand bei den Beiträgen an den Zweckverband Soziales Netz Horgen (unter anderem KESB), weniger Informatikkosten

– 26´000.– | – 38,2 %

Betreibungsamt und Gemeindeammann Betreibungskreis Sihltal erstmalig mit einem kleinen Gewinn

– 17´000.– | – 25,8 %

Polizei Die Mehreinnahmen durch die vermehrte Überwachung des ruhenden Verkehrs überwiegen die zusätzlichen Kosten für die externe Ausarbeitung eines Parkierungskonzeptes

Feuerwehr Zur weiteren Information: Feuerwehreinsätze

2013 55

2012 72

2011 77

2010 54

2009 70

2008 66

1| Jahresrechnung 2013

| 12

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Bildung in Tausend Franken Kindergarten Primarschule Sekundarschule Tagesstrukturen Musikschule Schulliegenschaften und -anlagen Volksschule, Sonstiges Schulverwaltung, Schulleitung Sonderschulen Bildungswesen, Übriges Total

RG 2013

VA 2013

RG 2012*

RG 2012

RG 2011

916 3’676 2’550 132 506 3’325 558 919 2’145 12 14’739

929 3’754 2’516 136 454 1’902 583 928 2’365 12 13’579

828 3’521 2’500 122 491 2’028 472 963 2’074 3 13’002

915 3’880 2’702 122 491 2’072 472 1’038 2’171 3 13’866

743 3’354 2’413 99 404 2’256 549 917 1’775 5 12’515

* ohne Rückstellung Pensionskasse

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013 Allgemeine Bemerkung für den Nettoaufwand der Schule: Ohne die zusätzlichen Abschreibungen auf den Schulliegenschaften wären anstatt Mehrausgaben von Fr. 1’160’100 Minderausgaben von Fr. 171’800 zu verzeichnen.

– 13´000.– | – 1,4 %

Kindergarten leicht tieferer Lohnaufwand

Zur weiteren Information: Stelleneinheiten Anzahl Kinder Kosten pro Kind

– 78´000.– | – 2.1 %

2012 9.2 147 6’228

2011 8.8 134 5’542

2010 8.7 131 5’835

2009 8.5 136 5’456

2007 7.9 137 5’780

Primarschule tiefere Kosten für Lehrmittel, Schulmaterial und diverse Anschaffungen (weniger Schüler), weniger Klassenlager

Zur weiteren Information: Stelleneinheiten Anzahl Kinder Kosten pro Kind

+ 34´000.– | +1.4 %

2013 9.7 151 6’064

2013 28.9 451 8’150

2012 28.6 434 8’940

2011 28.2 437 7’674

2010 28.1 431 7’937

2009 28.1 436 7’666

2007 26.4 409 7’069

Sekundarschule mehr Gymnasiasten als budgetiert führen zu höheren Beiträgen an die kantonalen Mittelschulen

1| Jahresrechnung 2013

| 13

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Bildung

Sekundarschule (ohne Kosten für andere Schulgemeinden und Mittelschulen ) Zur weiteren Information: Stelleneinheiten Anzahl Kinder Kosten pro Kind*

2013 13.5 147 14’507

2012 13.4 162 14’510

2011 13.4 162 12’499

2010 13.6 162 12’775

2009 13.5 161 11’653

2007 12.7 158 10’254

Beiträge an kantonale Mittelschulen (Gymnasiasten) Zur weiteren Information: Anzahl Kinder Kosten Kosten pro Kind netto Kosten pro Kind brutto Freigrenze

+ 52´000.– | + 11.5 %

+ 1’423´000.– | + 74.8 %

– 25´000.– | – 4.3 %

– 220´000.– | – 9.3 %

2013 2012 2011 2010 19 19 21 17 220’800 214’800 240’800 177’000 11’621 11’305 11’467 10’412 18’400 17’900 17’200 17’700 7 7 7 7

2009 2007 10 12 69’600 105’600 6’960 8’800 17’400 17’600 6 6

Musikschule mehr Schüler

Schulliegenschaften und -anlagen Eine in Zusammenhang mit der Rückzahlung von Investitionsbeiträgen an die Stadtspitäler Zürich stehende Ausnahmeregelung ermöglichte die Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen im Betrag von Fr. 1’331’900. In Anbetracht der in den nächsten Jahren hohen Investitionskosten für die Schulanlagen kann durch die zusätzliche Abschreibung der zukünftige Abschreibungsbedarf gesenkt werden. Weiter sind höhere Kosten beim baulichen Unterhalt sowie, in geringerem Ausmass, beim Lohn- und beim Energieaufwand zu verzeichnen

Volksschule, Sonstiges unter anderem tiefere Kosten für Projektwochen und Schulanlässe

Sonderschulen geringerer Lohnaufwand (insbesondere Deutsch als Zweitsprache), weniger Schülertransporte, tiefere Kosten für Fremdplatzierungen Zur weiteren Information: Stelleneinheiten

2013 7.2

2012 6.0

2011 5.3

2010 4.9

2009 5.0

2007 4.7

2005 4.6

1| Jahresrechnung 2013

| 14

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Kultur und Freizeit in Tausend Franken Kulturförderung Gemeinde- und Schulbibliothek Gemeinde- und Schulbibliothek (ohne Interne Verrechnungen, Anteil Schule) Massenmedien Antennen- und Kabelanlagen Parkanlagen, Wanderwege Hallenbad Hallenbad (ohne Interne Verrechnungen, Anteil Schule) Schiesswesen Sportanlagen Übrige Freizeitgestaltung Total

RG 2013

VA 2013

RG 2012*

RG 2012

RG 2011

272 140

261 142

261 139

265 142

297 130

(280)

(284)

(281)

(284)

(260)

16 7 390 829

22 0 394 889

17 0 401 608

17 0 439 637

16 0 393 625

(881)

(942)

(712)

(741)

(728)

6 148 95 1’903

7 124 102 1’941

7 135 94 1’662

7 137 94 1’738

5 151 96 1’713

* ohne Rückstellung Pensionskasse

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

+ 11´000.– | + 4,2 %

Kulturförderung mehr Lohnaufwand durch Umverteilung Aufgabenschwerpunkte, höhere Infrastrukturkosten Chilbi

Gemeinde- und Schulbibliothek

Haben Sie gewusst? 2013 2012 2011 2010 elektronische Arbeitsplätze für Publikum 6 6 5 5 öffentliche Veranstaltungen 37 33 30 33 Führungen mit Schulklassen 50 50 20 20 berücksichtigte Fremdsprachen im Bücherangebot 9 9 10 10 ausgeliehene Medien 77’029 76’554 71’500 70’700 Anzahl Medien 21’664 21’020 18’140 17’300

– 61´000.– | – 6,5 %

Hallenbad (ohne Interne Verrechnungen, Anteil Schule) Die Einsparungen beim Lohnaufwand (Stelle Chefbadmeister für einige Monate wegen Hallenbadsanierung unbesetzt) und beim baulichen Unterhalt überwiegen die Mehrkosten für die Energie/Heizmaterial und den höheren Abschreibungsaufwand Zur weiteren Information: 2013** Anzahl Eintritte (inkl. Sauna) 28’700

2012 55’100

2011 56’000

2010 60’000

2009 61’300

2008 59’500

** während Umbau vom 1. Juli 2013 bis 28. Februar 2014 geschlossen

+ 24´000.– | + 19,4 %

Übrige Freizeitgestaltung höhere Unterhaltskosten für den Fussballplatz Sihlmatte

1| Jahresrechnung 2013

| 15

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Gesundheit in Tausend Franken Spitäler Kranken- und Pflegeheime Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime Ambulante Krankenpflege Pflegefinanzierung Krankenpflege Krankheitsbekämpfung Schulgesundheit Lebensmittelkontrolle Gesundheitswesen, Übriges Total

RG 2013

VA 2013

RG 2012*

RG 2012

RG 2011

– 124 0 1’445 16 265 6 53 9 100 1’770

179 0 1’184 41 223 22 60 8 103 1’820

437 0 1’354 125 194 10 64 8 87 2’279

437 0 1’354 174 194 10 64 8 92 2’333

2’661 0 865 – 101 258 16 53 10 78 3’840

* ohne Rückstellung Pensionskasse

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

– 303´000.– | – 169.3 %

Spitäler Gutschrift aufgrund der Schlussabrechnung der Betriebsbeiträge an die Stadtspitäler Zürich für das Rechnungsjahr 2011. Mit der Rückzahlung der an die Stadtspitäler Zürich bezahlten Investitionsbeiträge entfällt der Abschreibungsaufwand

+ 261´000.– | + 22,0 %

Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime Von der Pflegestufe und der Anzahl Personen abhängige Beiträge gemäss Pflegefinanzierungsgesetz. Dem Wohn- und Pflegezentrum Sonnegg sind insgesamt Fr. 969’000 bezahlt worden

– 25´000.– | – 61.0 %

Ambulante Krankenpflege Durch den leichten Nachfragerückgang für die Spitexdienstleistungen sind die Gebühren tiefer ausgefallen, konnten jedoch durch die Minderkosten beim Lohnaufwand mehr als kompensiert werden

Zur weiteren Information: Anzahl Klientenbesuche

2013 11’300

2012 11’877

2011 10’466

2010 10’540

2009 9’519

2008 9’243

+ 42´000.– | + 18.8 %

Pflegefinanzierung Krankenpflege von der Gemeinde aufgrund des Pflegefinanzierungsgesetzes zu leistende Beiträge im Bereich der ambulanten Krankenpflege

– 16´000.– | – 72,7 %

Krankheitsbekämpfung entgegen der aktuellen Tendenz rückläufige Suchtberatungen

1| Jahresrechnung 2013

| 16

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Soziale Wohlfahrt in Tausend Franken Sozialversicherung Krankenversicherung Krankenversicherung (ohne Bundes- und Staatsbeiträge) Zusatzleistungen zur AHV/IV Jugend Kinderkrippen Altersheime Alterswohnungen Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose Asylbewerberbetreuung Soziale Wohlfahrt, Übriges Hilfsaktionen Total

RG RG2012* 2013

RG VA 2013 2012

RG VA2012* 2012

RG 2012 2011

RG 2010 2011

7 4 –-2 4

8 5 -2 0

4 7 –0 2

11 8 –1 2

11 7 0 1

(1’058) (973)

(1’014) (973)

(990) (960)

(973) (960)

(1’012) (973)

1’429 1’326 398 416 104 147 367 14 2 1’138 842 118 107 – 83 73 752 974 58 62 3’901 4’569

1’329 1’326 401 444 104 83 367 369 14 15 1’126 842 118 153 – –100 76 808 889 58 63 3’968 4’376

1’326 1’384 424 398 104 135 597 367 14 0 1’519 842 161 118 ––102 83 780 752 63 58 4’965 3’901

1’326 1’169 416 401 104 7 592 367 14 0 1’153 842 127 118 – 65 76 655 808 63 58 4’129 3’968

1’169 1’298 423 416 0 7 592 0 1’432 1’153 168 127 – 47 65 905 655 73 63 4’129 4’851

* ohne Rückstellung Pensionskasse

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

– 4´000.– | –

+ 100´000.– | + 7,5 %

Krankenversicherung Für die Gemeinde wertneutrale Geldströme im Rahmen der Krankengrundversicherung (Prämienverbilligung). Rückerstattung des Nettoaufwandes durch Kanton und Bund

Zusatzleistungen zur AHV/IV Mehraufwand bei den Ergänzungsleistungen und Krankheits- / Behinderungskosten Zur weiteren Information: Anzahl Fälle

– 28´000.– | – 6,3 %

+ 64´000.– | + 77,1 %

2013 161

2012 169

2011 151

2010 147

2009 138

Jugend tieferer Beitrag an Jugendsekretariat, günstigere und weniger Anlässe als geplant

Kinderkrippen Höhere Beiträge an den Verein Kinderbetreuung Langnau (KibeLaA) durch die vermehrte Beanspruchung von Tarifsubventionen (mehr Leistungsbezüger mit tiefem Einkommen) und der Übernahme eines höher als geplanten Restdefizites (Fr. 26’000). Zusätzliche Subventionierung der «Spielgruppe plus» durch das Führen einer zweiten Gruppe

1| Jahresrechnung 2013

| 17

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Soziale Wohlfahrt

– 13´000.– | – 86,7 %

Alterswohnungen keine externe Beratung beansprucht

+ 12´000.– | + 1,1%

Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe Die Nettomehrbelastung ist gegenüber dem Voranschlag gering. Gegenüber der Rechnung 2012 ist der Aufwand um Fr. 300’000 gestiegen Zur weiteren Information: Anzahl Fälle mit Leistungsbezug

2013 106

2012 125

2011 101

2010 111

2009 109

– 46´000.– | – 30,1 %

Beschäftigungsprogramme für Arbeitslose weniger Teilnehmer an Arbeitseinsatzprogrammen

– 27'000.– | – 27,0 %

Asylbewerberbetreuung Ergebnisverschlechterung aufgrund eines Systemwechsels bei der Abrechnung der «Vorläufig Aufgenommenen»

Zur weiteren Information: Anzahl Asylsuchende Anzahl Übernachtungen

+ 85´000.– | + 9,6 %

2013 49 10’867

2012 50 12’327

2011 32 11’680

2010 40 10’868

2009 40 10’545

Soziale Wohlfahrt, Übriges Mehrausgaben bei den Besoldungen und der Kleinkinderbetreuung überwiegen die Minderausgaben beim allgemeinen Personalaufwand und dem Leistungseinkauf für Sozialdedektive

Verkehr in Tausend Franken

RG 2013

VA 2013

RG 2012*

RG 2012

RG 2011

Gemeindestrassen Bundesbahnen Regionalverkehr Total

1’717 2 443 2’162

1’690 –2 451 2’139

1’690

1’734

1’736

512 2’202

512 2’246

495 2’231

* ohne Rückstellung Pensionskasse

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

+ 27´000.– | + 1,6 %

Gemeindestrassen höherer Abschreibungsbedarf aufgrund nicht in diesem Ausmass geplanten Investitionen, Grossreparatur Fahrzeug, Ersatz Strassenbeleuchtungen mit LED

1| Jahresrechnung 2013

| 18

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Umwelt und Raumordnung in Tausend Franken Wasserversorgung Wasserwerk Nettoaufwand Wasserwerk** Abwasserbeseitigung Nettoaufwand Abwasserbeseitigung** Abfallbeseitigung Nettoaufwand Abfallbeseitigung** Friedhof und Bestattung Gewässerunterhalt und -verbauung Naturschutz Übriger Umweltschutz Raumordnung Total

RG 2013

VA 2013

RG 2012*

RG 2012

RG 2011

21 0 (1’243) 0 (823) 0 (333) 240 57 36 104 24 482

22 0 (1’386) 0 (961) 0 (345) 225 57 37 92 26 459

18 0 (1’274) 0 (881) 0 (359) 211 19 30 102 20 400

18 0 (1’298) 0 (886) 0 (365) 214 19 30 111 20 412

22 0 (1’138) 0 (944) 0 (255) 254 60 3 85 26 450

* ohne Rückstellung Pensionskasse ** ohne Einlage/Entnahme Spezialfinanzierung, ordentliche Gebühren

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

– | –

Wasserwerk Gewinn 2013 Fr. 41’000, budgetiert war ein Verlust von Fr. 98’000

Zur weiteren Information: 2013 2012 2011 2010 2009 2008 Frischwasserverbrauch in m3 513’000 509’000 511’000 519’000 518’000 533’000

– 143´000.– | – 10.3 %

– | –

– 138´000.– | – 14.4 %

– | –

Nettoaufwand Wasserwerk** Zur Ergebnisverbesserung trugen sowohl Minderaufwendungen beim baulichen Unterhalt der Infrastrukturbauten, bei den Betriebskosten an das Seewasserwerk TRKL und bei den tieferen Kapitalkosten als auch Mehreinnahmen bei den Beiträgen der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich für den Hydrantenunterhalt sowie der Buchgewinn infolge Abtretungsentschädigung in Zusammenhang mit einem Strassenbauprojekt bei. Demgegenüber stehen höhere Ausgaben für den Leitungskataster

Abwasserbeseitigung Gewinn 2013 Fr. 356’000, budgetiert war solcher mit Fr. 238’000

Nettoaufwand Abwasserbeseitigung** Nicht getätigte Investitionen und Mehreinnahmen bei den Anschlussgebühren führen zu einem deutlich geringeren Abschreibungs- und Zinsaufwand. Dazu sind tiefere Aufwendungen bei der Leitungsreinigung und beim Betriebsbeitrag an die Kläranlage Sihltal (ARA) zu verzeichnen. Die Gebühreneinnahmen liegen leicht unter den Erwartungen

Abfallbeseitigung Gewinn 2013 Fr. 25’000, budgetiert war ein solcher mit Fr. 18’000

1| Jahresrechnung 2013

| 19

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Umwelt und Raumordnung

– 12´000.– | – 3.5 %

Nettoaufwand Abfallbeseitigung** grössere Sammelmengen beim Altpapier, zusätzliche Vergütung für Leichteisen

+ 15´000.– | + 6.7 %

Friedhof und Bestattung rückläufige Einnahmen bei den Pauschalabgeltungen für den Grabunterhalt Zur weiteren Information: Anzahl Todesfälle

+ 12´000.– | + 13.0 %

2013

2012

2011

2010

2009

2008

59

69

66

61

63

50

Übriger Umweltschutz Zusatzaufwand für die Anschaffung eines Messgeräts zur Sauerstoffmessung, den Mietaufwand für ein mobiles WC Albis und die Vorabklärungen betreffend Photovoltaikanlagen auf Gemeindeliegenschaften in der Schwerzi

Volkswirtschaft in Tausend Franken Landwirtschaft Forstverwaltung Forsthütte Jagd und Fischerei Tourismus, kommunale Werbung Beiträge Industrie, Gewerbe, Handel Energieversorgung Holzschnitzelfeuerung Energie, Übriges Total

RG 2013

VA 2013

RG 2012

RG 2011

4 97 16 –2 19 – 558 – 141 118 2 – 445

3 97 21 –2 15 – 569 – 150 120 3 – 462

3 78 11 0 17 – 562 – 150 43

3 61 14 –2 0 – 570 – 150 21

– 560

– 623

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

– 11´000.– | – 1,9 %

Beiträge Industrie, Gewerbe, Handel mit Fr. 565’000 leicht tiefere Gewinnbeteiligung der Zürcher Kantonalbank als budgetiert

Gemeindeanteil an Gewinnausschüttung der Zürcher Kantonalbank

2013

2012

2011

2010

2009

2008

565’000

569’000

582’000

587’000

537’000

616’000

1| Jahresrechnung 2013

| 20

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Finanzen und Steuern in Tausend Franken

RG 2013

VA 2013

RG 2012

RG 2011

Gemeindesteuern Finanzausgleich Einnahmenanteile Kapitaldienst Buchgewinne und -verluste Grundeigentum Finanzvermögen Abschreibungen Total

– 27’328 – 722 –1 – 1’029 – 1’397 223 12 – 30’242

– 25’584 – 722 –3 – 1’009 0 131 14 – 27’173

– 25’187

– 26’633

–3 – 962 0 137 6 – 26’009

–4 – 1’030 0 69 7 – 27’591

Abweichungen Rechnung 2013 gegenüber dem Voranschlag 2013

+ 1’744´000.– | + 6.8 %

Gemeindesteuern Die wichtigsten Bereiche der Gemeindesteuern haben sich wie folgt entwickelt:

in Tausend Franken

VA 2014

RG 2013

VA 2013

RG 2012

RG 2011 RG 2010 RG 2009 RG 2008

Ordentliche Steuern laufendes Jahr (Rechnungsjahr und Steuerjahr identisch)

– 20’680 – 21’216 – 20’445 – 20’090 – 20’913 – 23’243 – 19’832 – 19’182

Ordentliche Steuern Vorjahre (Einnahmen Rechnungsjahr aufgrund Veränderungen früherer Steuerjahre) Steuerausscheidungen netto Quellensteuern Grundstückgewinnsteuern Nachsteuern- und Bussenverfahren Zinsen netto, Abschreibungen, Erlasse Steuerbezugskosten netto Personalsteuern, Pauschale Steueranrechnung, Hundeabgaben

– 2’800

– 3’644

– 2’500

– 1’781

– 2’713

– 4’682

– 4’618

– 3’064

640 – 700 – 2’200 – 50 95 – 240

440 – 65 – 2’286 – 276 85 – 186

670 – 550 – 2’400 – 50 100 – 245

428 – 927 – 2’240 – 250 57 – 221

651 – 1’101 – 2’268 – 43 156 – 236

938 – 295 – 3’104 – 6’522 – 804 – 253

412 – 689 – 2’607 – 12 135 – 252

574 – 643 – 1’285 – 31 42 – 278

– 171

– 178

– 164

– 162

– 166

– 159

– 146

– 128

Steuerfuss einfache Staatssteuer, 100 % Veränderung gegenüber Vorjahr

94 % 22’000 – 2.5

94 % 22’570 5.6

94 % 21’750 –

94 % 21’372 – 0.9

97 % 21’559 – 8.2

99 % 23’478 17.2

99 % 20’032 6.5

102 % 18’806 –

| 21

1.2 Laufende Rechnung Gliederung nach Aufgaben im Detail Finanzen und Steuern

+ 20´000.– | + 2.0 %

Zur weiteren Information: Entwicklung der langfristigen Schulden Zinsen langfristige Schulden

+ 1’397´000.– | –

+ 92´000.– | + 70.2 %

Kapitaldienst Die bessere Liquidität hat es ermöglicht, den Zinsaufwand unter dem budgetierten Wert zu halten. Diese Einsparung ist höher als die Mindereinnahmen aus der Gutschrift der internen Passivzinsverrechnungen (tiefere Nettoinvestitionen)

2013 8’000’000 203’000

2012 9’000’000 292’000

2011 11’000’000 310’000

2010 13’250’000 373’000

2008 14’000’000 379’000

2006 13’100’000 441’000

Buchgewinne und -verluste Aufgrund des neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) werden seit dem 1. Januar 2012 die Investitionen (Anlagenutzungskosten) der Spitäler über die Fallpauschalen finanziert. Die an die Stadtspitäler Zürich über diese Zeit hinaus finanzierten Investitionen sind zurückbezahlt worden. Dabei konnte ein Buchgewinn von 1,33 Mio. Franken realisiert werden. Weiter sind auf nachträglichen Abtretungsentschädigungen von bereits verkauften Grundstücken Gewinne erzielt worden

Grundeigentum Finanzvermögen In der Liegenschaft In der Schwerzi 3 (Riegelhaus) wurden anlässlich eines Mieterwechsels verschiedene Instandstellungs- und energetische Massnahmen ausgeführt. Umbaubedingt konnte die Wohnung nicht lückenlos vermietet werden. Weiter sind in den Liegenschaften an der Sihltalstrasse höhere Heiz- und Energiekosten zu verzeichnen und in verschiedenen Liegenschaften zusätzliche ordentliche Unterhaltsarbeiten angefallen

1| Jahresrechnung 2013

| 22

1.3 Investitionsrechnung

in Tausend Franken

0 022

1 100 160

2 210 211 217

3 300 340

Verwaltungsvermögen Behörden und Verwaltung Informatik Informatik – Geschäfts- und Dokumentenverwaltung Rechtsschutz und Sicherheit Rechtspflege Investitionsbeitrag an Zweckverband Soziales Netz Horgen (Bereich KESB) Zivilschutz Einlage in gesetzlichen Spezialfonds Ersatzbeiträge für Schutzraumbauten Bildung Primarschule Im Widmer, Wolfgraben – Projektberatung / Neumöbilierung Oberstufenschule Vorder Zelg – Neumöbilierung (2. Etappe) Schulliegenschaften Im Widmer (Turnhalle) – Boilerersatz, Sonnenkollektoren diverse Schulanlagen – Spielplatzerneuerungen Im Widmer Neubau – Aufstockung Kultur und Freizeit Kulturförderung Rückzahlung Darlehen Tennisclub Hallenbad Hallenbad (2. Etappe) – gesamte Innensanierung

4 400

Gesundheit Spitäler Krankenhäuser Zürich – Investitionsbeiträge Stadtspitäler Zürich, rückzahlbare Investitionsbeiträge

6 620

Verkehr Gemeindestrassen Oberrenggstrasse – Belagsanierung, Trottoir, Beleuchtung Oberrenggstrasse – Mehrwertsbeiträge Sihltalstrasse (Bereich Bahnhof ) – Neugestaltung Verkehrssicherheitsmassnahmen Rütibohlstrasse (Höfli- – Birkenstrasse) – Belagsanierung Breitwiesstrasse (Höflistrasse – Feuerwehr) – Sanierung Neue Dorfstrasse (1. Etappe, Vordere Grund- – Sihlwaldstrasse) – punktuelle Sanierung Fahrzeug Strassenwesen – Ersatzbeschaffung Unterrütistrasse (Langmoosstrasse – Unterrenggstrasse 36) – Belagersatz

7 701

Umwelt und Raumordnung Wassserwerk Albisstrasse (Rinderweid-Brücke Wildpark) / – Wildpark (Rest.-Orellihaus) – Sanierung Wasserleitung

Totalkosten Projekt

RG 2013

VA 2013

74 74 74

74 74 74

–7 –7 –7 0 22 – 22

0 0 0 0 0 0

190 2’615

141 70 70 27 27 44 –1 43 2

100 100 100 0 0 0 0 0 0

3’988

2’870 –3 –3 2’873 2’873

2’647 –3 –3 2’650 2’650

– 1’402 – 1’402 71 – 1’473

0 0 0 0

708 708 136 – 33 6 17 184 280 51 67 4

182 182 0 – 140 30 0 212 30 50 0 0

560 397

1’381 769

250

460

74

72

100

842 2’565 149 275 335 50 67 750

820

1| Jahresrechnung 2013

| 23

1.3 Investitionsrechnung

in Tausend Franken

710

750

780

8 810 830

863

Wildpark Langenberg – Leitungsumlegung Rütibohlstrasse (Höfli- – Birkenstrasse) – Ersatz Wasserleitung Langmoosstrasse (Striempelbach – Uf Haslen) – Ersatz Wasserleitung Breitwiesstrasse (Nr. 18 - Höflistrasse) – Sanierung Wasserleitung Langmoosstr. (Striempelbach – Uf Haslen) – Zonenanpassung Sicherstellung Auflagen GWP TRKL - Ozonanlage, Ersatz Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP) – Überarbeitung Wasseranschlussgebühren Abwasserbeseitigung Rütibohlstrasse (Höflistrasse – Rütibohlweg) – Sanierung Kanalisation Neue Dorfstrasse – Entlastungskanal Breitwiesstrasse (Nr. 28 bis Feuerwehrdepot) – Sanierung Kanalisation ARA Sihltal – Genereller Entwässerungsplan ARA Sihltal – Sanierung Entlisbergbrücke Genereller Entwässerungsplan – Überarbeitung Kanalisationsanschlussgebühren Gewässerunterhalt und -verbauung Dorfbach-Hochwasserschutz – Konzept Dorfbach (Dorfbachtobelweg / Wegverbindung Unteralbis- – Wolfgrabenstr.) – Sanierung der Durchlässe Gewässerschutz und -verbauung – Konzept Übriger Umweltschutz Albispass – neue WC-Anlage Volkswirtschaft Forstverwaltung Landforstkorporation Oberrieden – Rückzahlung Darlehen Tourismus, kommunale Werbung Weihnachtsbeleuchtung Weihnachtsbeleuchtung – Sponsorenbeiträge Holzschnitzelfeuerung Schwerzi Holzschnitzelfeuerung (2.Etappe) – Erneuerung Gesamtanlage Total Nettoinvestitionen

9 942

Finanzvermögen Finanzen Grundeigentum Finanzvermögen Mehrwertsbeiträge Trottoirneubau Oberrenggstrasse (Gemeinde als Landeigentümerin) In der Schwerzi 1, 5 – energetische Sanierung Stadtspitäler Zürich, rückzahlbare Investitionsbeiträge Trottoirneubau Oberrenggstrasse (Gemeinde als Landeigentümerin) – Buchgewinn Investitionsbeiträge Stadtspitäler Zürich, Buchgewinn Landabtretungen Trottoirneubau Oberrenggstrasse (Gemeinde als Landeigentümerin) Stadtspitäler Zürich, Investitionsbeiträge Buchverluste zulasten der Laufenden Rechnung Zugang (+) / Abgang (–)

Totalkosten Projekt 950 200 525 190 85 126 94 70

RG 2013

VA 2013

156 130 – 14 73 16 10 35 0 – 259 – 44 79 0 –1 4 3 0 – 129 76 – 66

20 206 0 20 0 0 103 60 – 100 512 138 190 0 12 22 200 – 50 100 0

182

73

100

46

69 131 131

0 0 0

1’017 –4 –4 14 21 –7 1’007 1’007

926 –4 –4 0 0 0 930 930

3’961

5’310

0 0 20 0 1’473 86 1’332 – 105 – 2’805 –1

16 16 0 16 0 0 0 0 0 0

0

16

150 200 120 235 140 440

145

120

1’086

1| Jahresrechnung 2013

| 24

1.4 Bestandesrechnung

in Tausend Franken (Stand per 31.12.)

RG 2013

RG 2012

RG 2011

AKTIVEN Finanzvermögen Flüssige Mittel Guthaben Anlagen Transitorische Aktiven Verwaltungsvermögen Sachgüter Darlehen und Beteiligungen Investitionsbeiträge Übrige aktivierte Ausgaben Total Aktiven

36’996 7’533 5’700 23’178 585 24’867 21’434 44 3’128 261 61’863

32’679 6’156 2’704 23’205 614 25’329 20’204 51 4’851 223 58’008

35’681 8’560 3’323 23’234 564 25’419 19’839 57 5’274 249 61’100

PASSIVEN Fremdkapital Laufende Verpflichtungen Kurzfristige Schulden Langfristige Schulden Verpflichtungen für Sonderrechnungen Rückstellungen Transitorische Passiven Verrechnungen Steuern übrige Verrechnungskonten Spezialfinanzierungen Wasser Abwasser Abfall Spezialfonds Eigenkapital Total Passiven

19’988 8’908 66 8’000 62 2’498 454 1’323 119 1’204 4’281 1’685 2’108 242 246 36’271 61’863

17’587 6’498 0 9’000 66 1’468 555 1’325 1 1’324 3’859 1’645 1’752 216 246 35’237 58’008

18’724 7’063 0 11’000 73 41 547 1’114 52 1’062 3’618 1’669 1’468 228 253 37’644 61’100

Kat.-Nr.

Fläche (m2)

Bilanzwert per 31.12.2013

4508 4509 4525 1355 4760 5035 5086 5083 5081 3815 1904

3’596

14’955 1’870

4'101 5’573 33’876 9’607 3’167 4’022 4’677 9’466 639

2'834 11 68 5’476 1’672 1’287 1’263 473 1

Anlagen davon Liegenschaften: in Tausend Franken Nichtüberbaute Liegenschaften Finanzvermögen Langmoos Langmoos Striempel, bei Albisstrasse Striempel In der Schwerzi, W1.5 In der Schwerzi, W2.5 In der Schwerzi, öB In der Schwerzi, öB Schwerzidreieck, R Parkplätze Sihltalstrasse, bei 73

1| Jahresrechnung 2013

| 25

1.4 Bestandesrechnung

Bilanzwert per 31.12.2013

Kat.-Nr.

Fläche (m2)

Überbaute Liegenschaften Finanzvermögen Mehrfamilienhaus Heuackerstrasse 3, Teil von Gesamtparzelle Heimwesen Schwerzi (In der Schwerzi 5) Riegelhäuser (In der Schwerzi 1 und 3) 3-Familienhaus Sihltalstrasse 73 2-Familienhaus Sihltalstrasse 75 Mehrfamilienhaus Sihltalstrasse 102

3833 5085 5084 4492 4493 1254

600 1’123 985 146 156 591

6’081 1’823 1’085 1’189 672 473 839

Liegenschaften mit Baurechten Breitwiesstrasse (baurechtsbelastet)

4478

5’536

2’070 2’070

in Tausend Franken

in Tausend Franken

Eigenkapital

40‘000

30‘000

20‘000

10‘000

0

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2003

2000

1997

in Tausend Franken

Langfristige Schulden

15‘000

11‘250

7‘500

3‘750

0

2013

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

1| Jahresrechnung 2013

| 26

1.5 Geldflussrechnung

Mit der Geldflussrechnung werden die Geldflüsse transparent dargestellt. Daraus wird ersichtlich, wie sich die Liquiditätsverhältnisse aufgrund der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und den Finanzverbindlichkeiten verändert haben.

Geldfluss 2013

Geldfluss 2012

Betriebliche Tätigkeit Gewinn (+) / Verlust (–) Ordentliche Abschreibungen Zusätzliche Abschreibungen Buchgewinne (–) / Buchverluste (+) Veränderung Forderungen Veränderung übrige Aktiven Veränderung Verbindlichkeiten Veränderung Rückstellungen Laufende Rechnung Veränderung übrige Passiven Veränderung Spezialfinanzierungen Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit

1’034 3’090 1’332 – 1’341 – 2’996 36 2’470 119 – 103 423 4’064

– 2’408 2’998 0 68 620 – 44 – 571 1’426 220 240 2’549

Investitionstätigkeit Veränderung Darlehen Nettoinvestitionen Verwaltungsvermögen Nettoinvestitionen Finanzvermögen Veränderung Rückstellungen Investitionsrechnung Geldfluss aus Investitionstätigkeit

0 – 3’967 1’368 911 – 1’688

0 – 2’914 – 39 0 – 2’953

2’376

– 404

– 1’000 – 1’000

– 2’000 – 2’000

Veränderung Flüssige Mittel Mittelabfluss Mittelzufluss

0 1’376

– 2’404 0

Total Bestand per 31.12.

7’532

6’156

Finanzierungsüberschuss (+) / Finanzierungsfehlbetrag (–) Finanzierungstätigkeit Veränderung langfristige Schulden Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit

1| Jahresrechnung 2013

| 27

1.6 Kennzahlen

Die Kennzahlen geben Anhaltspunkte zum Stand der Gemeindefinanzen und zeigen finanzpolitische Trends auf. Zudem sind sie wichtige Indikatoren im Gemeindevergleich.

Selbstfinanzierungsanteil Aussage: Ein hoher Wert drückt aus, dass ein grosser Teil des Ertrages zur Finanzierung von Investitionen oder zur Schuldentilgung verwendet werden kann. Ein tiefer Wert kann auf einen hohen Aufwand hinweisen, der nur noch einen kleinen Spielraum für Investitionen übrig lässt. Bei steigendem Selbstfinanzierungsanteil nehmen die Möglichkeiten für die Verwirklichung von Investitionen zu. Beurteilungskriterium

Selbstfinanzierungskraft

0% 0 – 10 % 10 – 20 % über 20 %

nicht vorhanden schwach mittel gut

Alle Angaben in % 40

20

10

0

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Rechnung

2013

2014

2015

2016

Voranschlag

Benchmark

2017

2018

Planjahre

Median- / Durchschnittswert Kanton Zürich

Alle Angaben in %

Kapitaldienstanteil

12

Aussage: Diese Zahl gibt an, wie viele Prozente des Ertrages für den Kapitaldienst (Zinsen und ordentliche Abschreibungen) der in der Vergangenheit getätigten Investitionen aufgewendet werden müssen. Ein hoher Kapitaldienstanteil weist auf eine hohe Verschuldung und / oder einen hohen Abschreibungsbedarf hin.

9

6

3

Beurteilungskriterium bis 5 % 5 – 15 % über 15 %

Verschuldung / Abschreibungsbedarf gering tragbar hohe Belastung

0 2005

2006

2007

2008

Rechnung

Benchmark Zielsetzung Langnau a.A.

2009

2010

2011

2012

2013

2013

2014

2015

2016

Voranschlag

Median- / Durchschnittswert Kanton Zürich

2017

2018

Planjahre

1| Jahresrechnung 2013

| 28

1.6 Kennzahlen

Zinsbelastungsanteil

Alle Angaben in %

Aussage: Diese Kennzahl drückt die Höhe der von der Gemeinde geleisteten Zahlungen für das Fremdkapital in Prozenten des Ertrages aus. Ein stabiler Zinsbelastungsanteil erlaubt einem Haushalt, bei stabilen Zinssätzen, jährlich eine Neuverschuldung im Verhältnis zum Anstieg der jährlichen Erträge. Ein schlechter Zinssaldo kann also auf ein hohes Fremdkapital, zu hohe Zinssätze oder ebenso auf ein Finanzvermögen mit schlechten Renditen hinweisen. Negative Werte zeigen einen Überschuss der Vermögenserträge.

2.25 1.50 0.75 0 – 0.75 – 1.50 – 2.25 –3

Beurteilungskriterium

Zinsbelastung

bis 2 % 2 – 5% 5 – 8% über 8 %

erträglich hoch sehr hoch kaum tragbar

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Rechnung

2013

2014

2015

2016

Voranschlag

Benchmark

2017

2018

Planjahre

Median- / Durchschnittswert Kanton Zürich

Investitionsanteil

Alle Angaben in %

Aussage: Der Investitionsanteil zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen und den Einfluss auf die Nettoverschuldung. Sie dient dem Vergleich mit anderen Gemeinden. Ein Vergleich über mehrere Jahre ist sinnvoll. Ein tiefer Investitionsanteil erlaubt den Abbau von Fremdkapital, während dem höhere Investitionsanteile auf einen Nachhol- oder Entwicklungsbedarf bei den Investitionen hinweisen.

40

30

20

10

Beurteilungskriterium

Investitionstätigkeit

unter 10 % 10 – 20 % 20 – 30 % über 30 %

schwach mittlere starke sehr starke

0

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Rechnung

2013

2014

2015

Benchmark

2017

2018

Planjahre

Median- / Durchschnittswert Kanton Zürich

Bruttoverschuldungsanteil Aussage: Diese Kennzahl zeigt an, wie viel Prozente vom Finanzertrag benötigt werden, um die Bruttoschulden abzutragen. Das Verschuldungsniveau wird dargestellt.

2016

Voranschlag

Alle Angaben in % 100

75

50

25

Beurteilungskriterium über 200 % 150 – 200 % 100 – 150 % 50 – 100 % unter 50 %

kritisch schlecht mittel gut sehr gut

0

2005

2006

Rechnung

Benchmark

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2013

2014

2015

2016

Voranschlag

Median- / Durchschnittswert Kanton Zürich

2017

2018

Planjahre

1| Jahresrechnung 2013

| 29

1.6 Kennzahlen

Selbstfinanzierungsgrad Aussage: Diese Kennzahl setzt die Selbstfinanzierung zu den Nettoinvestitionen ins Verhältnis. Im Vergleich über mehrere Jahre kann erkannt werden, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung.

Alle Angaben in % 400

200

100

50

Beurteilungskriterium

Selbstfinanzierungskraft

unter 70 %

grosse Neuverschuldung verantwortbare Verschuldung langfristig anzustreben Schuldenabbau

70 – 80 % 80 – 100 % über 100 %

0

2005

2006 2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Rechnung

2013

2014

Benchmark

Beurteilungskriterium

pro Kopf Nettoschuld

bis 1’000.– 1’000.– bis 3’000.– 3’000.– bis 5’000.–

kleine Verschuldung mittlere Verschuldung grosse Verschuldung sehr grosse Verschuldung bis kaum noch tragbar

über 5’000.–

2016

2017

2018

Planjahre

Median- / Durchschnittswert Kanton Zürich

Zielsetzung Langnau a.A.

Nettoschuld / -vermögen pro Einwohner

Alle Angaben in Fr. 2250

Vermögen

1500 750 0

Schuld

Aussage: Die Nettoschuld / -vermögen ist die Differenz zwischen Finanzvermögen minus Fremdkapital, Verrechnungen und Spezialfonds. Aufgrund dieses Indikators kann die Entwicklung des Gemeindehaushaltes verfolgt werden. Ausgeführte Investitionen bzw. Desinvestitionen und / oder gute oder schlechte Rechnungsergebnisse finden sofort ihren Niederschlag.

2015

Voranschlag

– 750 – 2250

2005

2006

2007

2008

Rechnung

Benchmark Zielsetzung Langnau a.A.

2009

2010

2011

2012

2013

2013

2014

2015

2016

Voranschlag

Median- / Durchschnittswert Kanton Zürich

2017

2018

Planjahre

2| Parkierungsverordnung, PaVo

| 30

Erlass einer Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund

2.1 Antrag und Weisung Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:

1. Der Erlass der neuen Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung, PaVo) gemäss dem Wortlaut im Anhang wird genehmigt. 2. Die neue Parkierungsverordnung wird auf 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. 3. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund werden alle mit der vorliegenden Parkierungsverordnung in Widerspruch stehenden Bestimmungen aufgehoben. 4. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt.

Weisung

1. Ausgangslage und Ziel der Verordnung Die heute gültige Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 8. Juni 1989 (Fassung vom 23. September 2003) wird nunmehr 25 Jahre alt. Die Kontrollen gestalten sich mittlerweile sehr aufwändig und ineffizient. In Langnau am Albis liegt bis anhin kein Parkplatzkonzept vor, mittels welchem die Parkierungsmöglichkeiten im Dorfkern sichergestellt werden. Im Bahnhofbereich sind die Parkierungsmöglichkeiten für die Benützer des öffentlichen Verkehrs ungenügend, insbesondere hat es zu wenig Park+Ride-Plätze. Zudem nimmt die Belegung der Parkplätze in den Bereichen Bahnhof, Breitwiesstrasse und Schwerzi durch auswärtige Fahrzeuglenker stetig zu. Aus diesen Gründen wurde die Erarbeitung eines Parkierungskonzeptes und daraus resultierend eine neue Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund nötig. Das Hauptaugenmerk des Parkplatzkonzeptes richtet sich auf die flächendeckende Betrachtung aller Parkplätze im öffentlichen Raum und die Integration der Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren (Nachtparken). 2. Neue Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) Die neue Parkierungsverordnung umfasst folgende Kapitel: t"MMHFNFJOF#FTUJNNVOHFO t1BSLJFSFOUBHTàCFS t/ÊDIUMJDIFT%BVFSQBSLJFSFO t(FCàISFO t4DIMVTTCFTUJNNVOHFO Die Verordnung ist Bestandteil dieser Weisung (siehe Seite 33). 3. Wichtigste Änderungen Die wichtigsten Änderungen zum heute gültigen Parkregime in Langnau am Albis sind: t&SMBTT FJOFS 1BSLJFSVOHTWFSPSEOVOH NJU *OUFHSBUJPO VOE "OQBTTVOH EFS Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren. t8PIFVUFMFEJHMJDIXFJTTF'FMEFSBOHFPSEOFUTJOE TPMMFJOF[FJUMJDIF3F gelung «Werktags 07.00 – 19.00 Uhr, max. 6 Stunden» ohne Gebührenerhebung eingeführt werden, um Fremd- und Dauerparkierungen zu verhindern. t"VTOBINFCFXJMMJHVOHFOGàSEBT%BVFSQBSLJFSFOXFSEFOàCFS1BSLLBSUFOHF regelt, welche für bezeichnete Personengruppen (z.B. Anwohner) gegen eine Gebühr online oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden können. t'àSEBT/BDIUQBSLFOXFSEFOOFVFCFOGBMMT1BSLLBSUFOFJOHFGàISU

2| Parkierungsverordnung, PaVo

| 31

2.1 Antrag und Weisung t*N#BIOIPGCFSFJDI CJTIFS1 3 VOE"MUF%PSGTUSBTTF)ÚIF/S CJTIFSCMBVF Zone) werden die Parkplätze neu mit Parkuhren bewirtschaftet, welche rund um die Uhr Gültigkeit behalten. t"OEFS)ÚøJTUSBTTF)ÚIF;FMHXFH /ÊIF#BIOIPG8JMEQBSL)ÚøJ XFSEFOEJF Parkplätze neu mit Parkuhren bewirtschaftet, welche werktags Gültigkeit behalten (bisher weisse Zone beschränkt auf 3 Stunden). t%JFWPOEFS(FNFJOEFWFSNJFUFUFO1BSLQMÊU[FTJOEOJDIU#FTUBOEUFJMEFTOFV en Parkregimes. t%JF1BSLLBSUFOLÚOOFOLàOGUJHPOMJOFWJB)PNFQBHFPEFSCFJEFS(FNFJOEF verwaltung bezogen werden. t5BHFTLBSUFOGàS)BOEXFSLFSGàSEJF1BSLJFSVOHJOEFS#MBVFO;POFXFSEFO eingeführt. 4. Kosten Umsetzungskosten Parkplatzkonzept A) EINMALIGE KOSTEN Kostenschätzung bauliche Massnahmen Parkuhren (Bahnhof, Alte Dorfstrasse, Höflistrasse) ca. 5 Stück Fundation Signaltafeln Fundation Markierungen Unvorhergesehenes/Diverses Technische Arbeiten Spesen 8% MwSt. Rundung Kostenschätzung für Infrastruktur Administration Softwarelizenzen Kontrollgeräte Total B) WIEDERKEHRENDE KOSTEN Folgekosten: Kapitalfolgekosten (Abschreibungen, Zinsen): 10% der Investitionen bauliche Massnahmen Betriebliche Folgekosten: Unterhalt bauliche Massnahmen (Schätzung) Softwarewartung und -unterstützung personelle Folgekosten: Kontrollaufwand (Schätzung) allgemeine Administration (Schätzung) Porto Versand Folgeerträge: Nachtparken bisher Parkkarten Kombi Parkkarten (Tages, Externe etc.) Parkuhren Folgekosten netto

Fr.

Fr.

25’000 2’000 35’000 12’000 3’000 14’000 5’000 2’000 6’680 – 180 20’000 500

104’500

Neu Fr.

20’500 125’000 Bisher Fr.

Differenz Fr.

12’500

0

12’500

5’000 4’200

0 1’300

56’000 3’000 425 81’125

30’000 4’500 850 36’650

5’000 2’900 0 26’000 – 1’500 – 425 44’475

– 85’000 – 90’000 – 15’000 – 50’000 – 155’000 – 73’875

– 85’000 – 48’350

85’000 – 90’000 – 15’000 – 50’000 – 70’000 – 25’525

Die Kreditfreigabe liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Im Voranschlag 2014 sind Fr. 80’000 enthalten. Der Gemeinderat wird Fr. 45’000 mittels Nachtragskredit in eigener Komptenz gestützt auf Art. 17, Ziffer 2.1 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 2004 bewilligen.

2| Parkierungsverordnung, PaVo

| 32

2.1 Antrag und Weisung 5. Rechtsgrundlage Gemäss Art. 14 Ziff. 9 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 2004 sind Grundsätze der Gebührenerhebung der Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Die Gebührengrundsätze werden im Art. 13 der Parkierungsverordnung festgesetzt. 6. Schlussbemerkungen Die Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) wurde durch die Kantonspolizei Zürich, Verkehrstechnische Abteilung, geprüft. Die Kantonspolizei Zürich brachte keine Einwände gegen die neue Parkierungsverordnung vor. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die neue Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung, PaVo) zu genehmigen.

Gemeinderat Langnau am Albis 1. April 2014

Peter Herzog Präsident

Adrian Hauser Gemeindeschreiber

Hinweis: Am Donnerstag, 5. Juni 2014, 19.30 Uhr findet im Gemeindesaal Schwerzi eine Orientierungsveranstaltung zur neuen Parkierungsverordnung statt.

2| Parkierungsverordnung, PaVo

| 33

2.2 Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund In dieser Verordnung gelten sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen für beide Geschlechter, ungeachtet der weiblichen oder männlichen Sprachform.

A. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Grundsatz Diese Verordnung regelt grundsätzlich das Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund auf dem Gebiet der Gemeinde Langnau am Albis. Der Gemeinderat kann auch private, öffentlich zugängliche Grundstücke mit Zustimmung des Grundeigentümers dieser Verordnung unterstellen. Art. 2 Vorbehalt übergeordnetes Recht Direkt anwendbare Bestimmungen in übergeordneten Erlassen, insbesondere der Strassenverkehrsgesetzgebung, gehen dieser Verordnung vor. Art. 3 Begriffe 1 Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind alle Motorfahrzeuge sowie Anhänger (inkl. Lastwagenanhänger, Wohnwagen usw.). Davon ausgenommen sind Motorräder und Motorfahrräder. 2

Als öffentlicher Grund gelten alle öffentlichen Strassen und Plätze sowie allgemein zugängliche Parkplätze, die im Eigentum der Gemeinde stehen.

Art. 4 Bewirtschaftung Parkplätze können mittels Parkuhren, Ticketautomaten, Parkkarten oder dergleichen bewirtschaftet, und das Parkieren kann zeitlich beschränkt werden. Art. 5 Parkierung Lastwagen und Spezialfahrzeuge Die zuständige Behörde kann für das regelmässige Parkieren von schweren Motorfahrzeugen (Gesellschafts- und Lastwagen), übergrosse Lieferwagen (länger als 5.5m) sowie Anhängern und Spezialfahrzeugen zusätzliche Vorschriften erlassen. Diese können insbesondere  tEFTTFO)BMUFSWFSQøJDIUFO CFTUJNNUFÚòFOUMJDIF4USBTTFOVOE Plätze zu meiden oder besonders bezeichnete öffentliche Strassen und Plätze zu benützen,  tEBT1BSLJFSFOTPMDIFS'BIS[FVHFHBO[WFSCJFUFOPEFS  tFJOFSCFTPOEFSFO(FCàISFOQøJDIUVOUFSTUFMMFO B. Parkieren tagsüber

Art. 6 Parkzeitbeschränkungen 1 Innerhalb des im Plan gemäss Anhang ausgeschiedenen Gebietes gilt von Montag bis Samstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr grundsätzlich eine Parkzeitbeschränkung von 6 Stunden. Weitere Abweichungen können in den Ausführungsbestimmungen geregelt werden. 2

Darüber hinaus können stellenweise abweichende Parkzeitbeschränkungen verfügt werden.

3

Polizeiliche Anordnungen zum Freihalten von Strassen und Plätzen in besonderen Fällen, wie bei Schneeräumung, Umzügen usw. gelten auch für Fahrzeugbesitzer, die eine Abgabe gemäss dieser Verordnung zu entrichten haben.

2| Parkierungsverordnung, PaVo

| 34

2.2 Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund Art. 7 Ausnahmen 1 Von der grundsätzlichen Parkzeitbeschränkung gem. Art. 6 Abs. 1 können teilweise oder ganz befreit werden:   t'BIS[FVHFWPO)BMUFSONJU8PIOTJU[JO-BOHOBVBN"MCJTTP wie deren Besucher.   t'BIS[FVHFWPO)BOEXFSLFSOVOE(FXFSCFUSFJCFOEFO GàSEJF Zeit, in der sie in Langnau am Albis ihrer Arbeit nachgehen.   t'BIS[FVHF WPO "SCFJUOFINFSO NJU "SCFJUTQMBU[ JO -BOHOBV am Albis. 2

Ausnahmen sind bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Bewilligung, welche in der Form einer speziellen Parkkarte erteilt werden kann, ist jeweils vorgängig einzuholen.

3

Der Gemeinderat regelt den Vollzug der Ausnahmeregelungen in den Ausführungsbestimmungen.

Art. 8 Inhalt einer Ausnahmebewilligung 1 Die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 7 berechtigt während dem definierten Zeitpunkt zum unbeschränkten Parkieren mit einem speziell bezeichneten Fahrzeug in allen Gebieten, in denen die grundsätzliche Parkzeitbeschränkung gemäss Art. 6 Abs. 1 gilt. 2

 

Die Ausnahmebewilligung entbindet aber nicht von  tFJOFS BMMGÊMMJHFO XFJUFSHFIFOEFO 1BSL[FJUCFTDISÊOLVOH VOE Gebührenpflicht sowie von  tFJOFS#FXJMMJHVOHTQøJDIUGàSEBTOÊDIUMJDIF%BVFSQBSLJFSFO 3

Die Ausnahmebewilligung gewährt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.

4

Trotz Ausnahmebewilligung hat der Art. 47a der Polizeiverordnung vom 22. März 1977 Gültigkeit, welcher besagt, dass Fahrzeuge, Anhänger und dergleichen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde länger als drei Tage ununterbrochen auf öffentlichem Grund stehengelassen werden dürfen.

Art. 9 Umzugsarbeiten Für die Freihaltung von öffentlichen Parkfeldern bei privaten Umzügen erteilt die Abteilung Sicherheit die Bewilligung. Notwendige Signalisationen können bestellt werden. Sie werden im Kostenaufwand verrechnet. C. Nächtliches Dauerparkieren

Art. 10 Grundsatz 1 Das nächtliche Dauerparkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund innerhalb des im Plan gemäss Anhang ausgeschiedenen Gebietes gilt als gebührenpflichtiger gesteigerter Gemeingebrauch. 2

Nächtliches Dauerparkieren liegt vor, wenn ein Fahrzeug regelmässig zwischen 22.00 und 7.00 Uhr auf öffentlichem Grund parkiert wird.

3

Wer ein Fahrzeug im Sinne von Art. 8 Abs. 2 abstellt, wird gebührenpflichtig und hat dies innert 30 Tagen nach Eintritt der Gebührenpflicht der Abteilung Sicherheit zu melden.

2| Parkierungsverordnung, PaVo

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2.2 Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund 4

Die Einhaltung dieser Vorschrift wird durch Kontrollen überwacht, wobei regelmässiges Parkieren im Sinne dieser Verordnung unter anderem auch dann gegeben ist, wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug bei mindestens 2 aufeinander folgenden Kontrollen innerhalb von 2 Monaten auf öffentlichem Grund abgestellt ist.

Art. 11 Gebührenpflicht 1 Gebührenpflichtig sind Halter von Fahrzeugen, die ihr Fahrzeug gemäss den Grundsätzen von Art. 10 auf öffentlichem Grund abstellen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in Langnau am Albis haben oder nicht. 2

Den Fahrzeughaltern gleichgestellt sind Personen, denen ein Fahrzeug während längerer Dauer zur selbständigen Benützung überlassen wird.

3

Die Gebührenpflicht dauert so lange, wie das Fahrzeug gemäss den Grundsätzen von Art. 10 auf öffentlichem Grund abgestellt wird.

4

Zu Unrecht nicht bezahlte Gebühren sind für den ganzen Zeitraum nachzuzahlen, während welchem die Gebührenpflicht nachgewiesen werden kann. Die Gebührenforderungen verjähren nach 5 Jahren.

5

Der Gemeinderat erlässt Ausführungsbestimmungen über den Vollzug der Gebührenpflicht.

Art. 12 Folgen der Gebührenpflicht 1 Das Bezahlen der entsprechenden Gebühr berechtigt zum nächtlichen Dauerparkieren gemäss Art. 10 mit dem speziell bezeichneten Fahrzeug.

D. Gebühren

2

Diese Berechtigung entbindet aber nicht von einer allfälligen weitergehenden Parkzeitbeschränkung oder Gebührenpflicht.

3

Die Berechtigung gewährt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.

Art. 13 Gebühren 1 Für das Parkieren auf dem öffentlichen Grund, die Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung sowie der Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren erlässt der Gemeinderat den Gebührentarif und bestimmt die Parkzeiten. 2

Für den Gebührentarif gemäss Abs. 1 gelten folgende Rahmenbedingungen: a) Stundentarif für die Parkuhren und Ticketautomaten b) Pauschale Tages-, Monats- und Jahresgebühr, abgestuft nach Fahrzeugkategorien, für ausnahmsweise Parkieren tagsüber. Für das Gewerbe können Sondertarife erlassen werden. c) Pauschale Monats- und Jahresgebühr für das nächtliche Dauerparkieren mit einer Abstufung nach Fahrzeugkategorien.

3

Der Gebührentarif ist im Sinne von § 68a des Gemeindegesetzes amtlich zu publizieren.

2| Parkierungsverordnung, PaVo

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2.2 Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund Art. 14 Kombiniertes Tages- und Nachtparkieren Wer bereits eine Gebühr für das nächtliche Dauerparkieren gemäss Art. 10 ff dieser Verordnung bezahlt und dem für denselben Zeitraum eine Ausnahmebewilligung für das Parkieren tagsüber erteilt wird, wird eine Ermässigung von 25 % über die zusammengezählten Einzelgebühren gewährt. Art. 15 Rückerstattung 1 Ist ein Fahrzeug während mindestens einem Monat nachweislich nicht mehr auf öffentlichem Grund parkiert, so werden bereits entrichtete Gebühren, auf Gesuch hin, zurückerstattet. Die Rückerstattung wird nur für volle Monate gewährt. 2

Bei Verlust einer Parkkarte kann gegen eine vom Gemeinderat festzulegende Gebühr eine Ersatzkarte beantragt werden. Die Ersatzkarte ist sofort unaufgefordert zurückzugeben, sobald die Originalkarte wieder vorliegt.

Art. 16 Gebührenverwendung Die Einnahmen aus den Gebühren im Rahmen dieser Verordnung fliessen in den allgemeinen Gemeindehaushalt. Art. 17 Ausführungsbestimmungen Der Gemeinderat erlässt Ausführungsbestimmungen über den Vollzug der Gebührenerhebung. E. Schlussbestimmungen

Art. 18 Strafbestimmungen Wer dieser Verordnung zuwiderhandelt, namentlich wer der Meldepflicht nicht nachkommt, wer den mit der Abklärung der Gebührenpflicht beauftragten Organen unwahre Angaben macht oder wer die Kontrolle erschwert, wird mit Busse bestraft. Die Bussen richten sich nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Langnau am Albis bzw. kantonalem Recht. Art. 19 Vollzug Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt. Er ist dabei befugt, den Vollzug ganz oder teilweise einem anderen Organ zu delegieren. Der Gemeinderat erlässt zu dieser Parkierungsverordnung Ausführungsbestimmungen. Art. 20 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt per 1. Januar 2015 in Kraft und ersetzt die Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 8. Juni 1989.

2| Parkierungsverordnung, PaVo

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2.2 Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund Plan mit ausgeschiedenem Gebiet zur Parkzeitbeschränkung gemäss Art. 6 und 10 PaVo

2| Parkierungsverordnung, PaVo

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2.3 Häufig gestellte Fragen PaVo

Was ändert sich mit der neuen Parkierungsverordnung?

Auf dem Strassennetz der Gemeinde Langnau am Albis darf auf den meisten weiss markierten Parkfeldern von Montag bis Samstag zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr nur noch mit einer Parkscheibe parkiert werden. Wer sein Motorfahrzeug dort abstellt, muss auf der Parkscheibe (die auch in der blauen Zone verwendet wird) den Beginn der Parkzeit einstellen. Die maximale Parkierungsdauer beträgt 6 Stunden. Wer länger parkieren will, muss dafür eine gebührenpflichtige Parkkarte beziehen. Für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund wird künftig auch eine Parkkarte abgegeben. Damit soll der Kontrollaufwand vermindert werden.

Was ist beim Parkieren neu besonders zu beachten?

Für das Parkieren bis 6 Stunden reicht die normale Parkscheibe aus, die auch in der blauen Zone verwendet wird. Anfangsparkzeit einstellen, gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ablegen – fertig! Mit einer gebührenpflichtigen Parkkarte kann auf den weiss markierten Parkfeldern von Montag bis Samstag zwischen 07.00  Uhr und 19.00  Uhr zeitlich unbegrenzt parkiert werden (vorbehältlich Art. 47a der Polizeiverordnung). Einzige Bedingung: Die Parkkarte muss gültig sein. Parkkarten sind nur während der vermerkten Gültigkeitsdauer und für das Fahrzeug mit dem entsprechenden Kontrollschild gültig. Parkkarten können für einen Tag, für einen Monat oder für ein Jahr bezogen werden.

Kann auf weiss markierten Parkfeldern die gleiche Parkscheibe verwendet werden wie auf blau markierten Parkfeldern?

Ja, die blau gefärbte Parkscheibe (seit 2003 in Gebrauch) gilt sowohl auf blauen wie auch auf weissen Parkfeldern. Die Parkscheibe wird in der Regel von der Kantonspolizei oder den grösseren Versicherungs-Gesellschaften kostenlos abgegeben bzw. im Detailhandel (z.B. bei Tankstellenshops etc.) verkauft und kann für jedes Motorfahrzeug verwendet werden.

Wer kann eine Parkkarte beziehen?

Gebührenpflichtige Parkkarten (Monats- und Jahreskarten) werden Einwohnerinnen und Einwohnern von Langnau am Albis, Arbeitnehmenden mit Arbeitsplatz in Langnau am Albis sowie Gewerbetreibenden mit Sitz in Langnau am Albis abgegeben. Tageskarten können durch alle Fahrzeuglenker bezogen werden.

2| Parkierungsverordnung, PaVo

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2.3 Häufig gestellte Fragen PaVo Wo kann eine Parkkarte bezogen werden?

Die Parkkarten können auf der Gemeindeverwaltung Langnau am Albis, Abteilung Sicherheit bzw. bei der Einwohnerkontrolle telefonisch oder persönlich beantragt und bezogen werden. Eine weitere Möglichkeit wird Ihnen im Internet via Online-Schalter zu gegebener Zeit zur Verfügung stehen.

Was kostet eine Parkkarte und für welche Dauer kann diese bezogen werden?

Parkkarten für leichte Motorwagen kosten voraussichtlich Fr. 30.– pro Monat. Die Jahreskarte kostet Fr. 300.– im Jahr. Tageskarten werden für Fr. 10.– abgegeben. (Stand 1. Januar 2015) Die Gültigkeitsdauer beträgt je nach Wahl einen Tag, einen Monat oder ein Jahr.

Kann ich als Einwohner von Langnau am Albis auch Parkkarten für nur einen Tag erwerben?

Ja. Parkkarten können auch nur für einen Tag bezogen werden und kosten Fr. 10.– pro Tag (leichte Motorwagen). Der Preis für 10 Tageskarten im Set beträgt voraussichtlich Fr. 100.–. Die Tageskarten können zu gegebener Zeit im Online-Schalter der Gemeindehomepage gekauft und ausgedruckt werden.

Wird auch das nächtliche Parkieren eingeschränkt?

Ja, aber nur, wenn ein regelmässiges nächtliches Dauerparkieren vorliegt (bisher über die Verordnung betreffend des nächtlichen Dauerparkierens auf öffentlichem Grund vom 8. Juni 1989 geregelt). Dies ist auch dann der Fall, wenn ein Fahrzeug bei 2 aufeinander folgenden Kontrollen innerhalb von 2 Monaten auf öffentlichem Grund abgestellt ist. Ein Fahrzeughalter hat sich innert 30 Tagen nach Eintritt der Gebührenpflicht der Abteilung Sicherheit zu melden. Neu erhalten Sie für das Nachtparken ebenfalls eine Parkkarte. Sollte keine gültige Parkkarte hinter der Windschutzscheibe angebracht sein, werden bei jeder Kontrolle die Kontrollschilder aller abgestellten Fahrzeuge abgelesen. Wird dabei festgestellt, dass ein Fahrzeug die oben aufgeführten Kriterien erfüllt, erhält der Halter eine Rechnung für den entsprechenden Zeitraum inkl. Parkkarte. Einzelheiten entnehmen Sie der Parkierungsverordnung.

Sind Parkscheiben und Parkkarten auch auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Ticketautomaten gültig?

Nein.

Wo gilt die Parkkarte?

Die Parkkarte kann nur an den Parkplätzen verwendet werden, wo die Signalisation explizit mit dem Zusatztext «ausgenommen gültige Parkkarte» versehen ist. Auf Parkflächen, wo grundsätzlich eine Gebührenpflicht (Parkuhren, Ticketautomaten) besteht, hat die Parkkarte keine Gültigkeit.

Wie ist die Parkscheibe auf weiss markierten Parkplätzen korrekt einzustellen?

Beim Abstellen des Fahrzeuges ist die Ankunftszeit einzustellen und die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Frontscheibe zu deponieren. Zur Bestimmung der Ankunftszeit gelten die selben Regeln wie in der blauen Zone. Beispiel: Ankunftszeit: 09.05 Uhr Einstellzeit: 09.30 Uhr Gültigkeit bis: 15.30 Uhr

2| Parkierungsverordnung, PaVo

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2.3 Häufig gestellte Fragen PaVo In welchen Situationen werden Bussen ausgesprochen?

Es gelten die allgemeinen Regeln über die Aussprache von Bussen. Um Bussen zu vermeiden beachten Sie im Besonderen: Parkscheibe: t )BMUFO4JFTJDIBOEJFNBY[VMÊTTJHF1BSLJFSVOHTEBVFS t 4UFMMFO4JFEJF"OLVOGUT[FJULPSSFLUFJO t %FQPOJFSFO4JFEJF1BSLTDIFJCFHVUTJDIUCBSIJOUFSEJF8JOETDIVU[TDIFJCF t 1BSLTDIFJCFOEàSGFOOJDIUOBDIHFTUFMMUXFSEFO t #FBDIUFO4JFEJF"VTOBINFO [#(FCàISFOQøJDIU  t #FBDIUFO4JFEJF1BSLWFSCPUFVOEBMMHFNFJOFO1BSLJFSVOHTSFHFMO Parkkarten: t %FQPOJFSFO4JFEJF1BSLLBSUFHVUTJDIUCBSIJOUFSEFS8JOETDIVU[TDIFJCF t 7FSXFOEFO4JFEJF1BSLLBSUFBMMFJOGàSEBTSFHJTUSJFSUF.PUPSGBIS[FVH t 1BSLLBSUFOHFMUFOFJO[JHBVGXFJTTNBSLJFSUFO1BSLGFMEFSOPEFS1BSLQMÊU zen. (Ausnahme spezielle Parkkarten für Handwerker, welche in der blauen Zone gültig sind.)

Kann die Parkkarte zurückgegeben werden?

Ja, wenn ein Fahrzeug während mindestens einem Monat nachweislich (z.B. aufgrund Wegzug oder gemieteter Parkplatz/Garage) nicht mehr auf öffentlichem Grund parkiert wird, können auf Gesuch hin, die bereits entrichteten Gebühren zurückerstattet werden. Die Rückerstattung wird nur für volle Monate gewährt.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Für Fragen stehen Ihnen während den Schalteröffnungszeiten die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit zur Verfügung. Telefon 044 713 55 22, Email [email protected].

3| Nutzungsplanung Bhf Langnau-Gattikon

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Öffentlicher Gestaltungsplan Bahnhof Langnau-Gattikon

3.1 Antrag und Weisung Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:

1. Dem öffentlichen Gestaltungsplan Bahnhof Langnau-Gattikon, umfassend den Situationsplan, die Vorschriften und den Erläuterungsbericht, wird zugestimmt. 2. Der Baudirektion Kanton Zürich wird beantragt, den öffentlichen Gestaltungsplan zu genehmigen. 3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Änderungen am Gestaltungsplan in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, soweit sie sich zwingend als Folge von Rekursentscheiden oder des Genehmigungsverfahrens ergeben.

Weisung

1. Ausgangslage Obschon die Sihltalstrasse weiterhin Sondertransporte ermöglichen muss, weist sie seit der Eröffnung der Westumfahrung und der A4 im Knonaueramt nur noch regionalen Charakter auf. Im Rahmen der nötigen Sanierung der Staatsstrasse bietet der Kanton Zürich im Bereich des Bahnhofs LangnauGattikon Hand für eine Neugestaltung der Ortsdurchfahrt. In enger Zusammenarbeit mit der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn (SZU) und den Behörden des Kantons Zürich hat der Gemeinderat Langnau am Albis eine Studie zur Umgestaltung der Sihltalstrasse, des Bahnhofbereichs sowie der anstossenden Neuen Dorfstrasse erstellt. Für die Realisation ist jedoch ein Teilabbruch des teilinventarisierten Bahnhofgebäudes, bestehend aus A: Stationsgebäude, B:  Durchgangsbereich mit Kiosk und C: ehemaliges Postgebäude, erforderlich. Die kantonale Denkmalpflege hat für die Bereiche B und C eine Abbruchbewilligung in Aussicht gestellt, sofern ein gestalterisch gutes und verbindliches Vorprojekt für ein Perrondach etc. vorgelegt werden kann. Im Juni 2012 hat der Gemeinderat zusammen mit der SZU die Ausarbeitung eines Vorprojekts für die baulichen Anpassungen am Bahnhofgebäude veranlasst. Da das ganze Bahnhofareal in der Zone WG/4.5 mit Gestaltungsplanpflicht liegt, kann diesem Vorhaben nur dann zugestimmt werden, wenn ein rechtsgültiger Gestaltungsplan vorliegt. Dabei genügt es, wenn für den Teilbereich Bahnhof ein Gestaltungsplan festgelegt wird. Es ist nicht nötig, für die ganze Zone, welche mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt ist, einen umfassenden Gestaltungsplan zu erlassen.

3| Nutzungsplanung Bhf Langnau-Gattikon

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3.1 Antrag und Weisung

2. Gestaltungsplan Bahnhof Langnau-Gattikon Alleinige Grundeigentümerin des vorliegenden Gestaltungsplangebiets mit einer Fläche von rund 2’950 m2 ist die SZU. Im Bereich einiger Parkplätze ist die Baudirektion Kanton Zürich noch marginal als Eigentümerin beteiligt. Die SZU wählte den öffentlichen Gestaltungsplan. Dieser setzt ein wesentliches öffentliches Interesse voraus, welches beim vorliegenden Verkehrsträger nachweislich vorliegt. Im Gegensatz zum privaten Gestaltungsplan kann die Gemeindeversammlung dem öffentlichen Gestaltungsplan nicht nur zustimmen oder ihn auch ohne Begründung ablehnen, sondern auch Änderungsanträge stellen. Der öffentliche Gestaltungsplan Bahnhof Langnau-Gattikon ermöglicht und bezweckt primär die Sicherstellung eines attraktiv gestalteten Umsteigeknotens des öffentlichen Verkehrs unter Berücksichtigung der historischen und städtebaulichen Situation. Er besteht aus folgenden Unterlagen: t Situation t Vorschriften t Erläuterungsbericht

1:500

Stand 24.02.2014 Stand 24.02.2014 Stand 24.02.2014

Im Anhang zu dieser Weisung ist der Situationsplan in verkleinertem Massstab aufgeführt. Aus Platzgründen finden Sie die Vorschriften und den Erläuterungsbericht auf der Website: www.langnauamalbis.ch unter Direktlinks/ Öffentlicher Gestaltungsplan Bahnhof Langnau-Gattikon sowie in der Aktenauflage. Der Gestaltungsplan stellt nur eine von der geltenden Ordnung abweichende Regelung auf. Dies betrifft die Gebäudelänge, welche gemäss BZO max. 50 m betragen darf. Der Gestaltungsplan sieht jedoch für das bestehende Stationsgebäude mit Güterschuppen und angebautem Perrondach eine Gebäudelänge von bis zu 106.5 m vor. Die in Planung befindliche Sanierung und Neugestaltung der Sihltalstrasse erfolgt nach Strassengesetz und ist nicht Bestandteil des vorliegenden, sich an die Planung anlehnenden Gestaltungsplanes. Der Gestaltungsplan hat auch keine verkehrsichernden Detaillösungen aufzuzeigen, sondern lediglich die Voraussetzung für praktikable Lösungen vorzugeben.

3| Nutzungsplanung Bhf Langnau-Gattikon

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3.1 Antrag und Weisung

3. Bemerkungen zur Inventarisierung Im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte ist nur das Stationsgebäude mit Güterschuppen als Schutzobjekt von regionaler Bedeutung aufgeführt. Das ehemalige Postgebäude und die Überdachung mit Kiosk sind im überkommunalen Inventar nicht enthalten. Folglich ist für den Abbruch des ehemaligen Postgebäudes und des Kiosks keine Entlassung aus dem Inventar notwendig. Die anstehenden Baugesuche für die Vorhaben an den Hochbauten sind alle der Kantonalen Denkmalpflege anzuzeigen. 4. Vorprüfung durch die Baudirektion Kanton Zürich Aufgrund der Vorprüfung unterbreitete die Baudirektion Kanton Zürich mit Schreiben vom 5. Februar 2014 einzelne Hinweise betreffend den Hochwasserschutz, das Grundwasser sowie die Veloabstellplätze. Die Anregungen wurden in die jetzt vorliegende Fassung des Gestaltungsplans übernommen. Einzig die bislang vorgeschlagene Anzahl von Veloabstellplätzen wurde nicht erhöht, da sich Langnau am Albis aufgrund der geographischen Gegebenheiten nicht als «Velodorf» anbietet. Bei steigendem Bedarf an geeigneten Abstellmöglichkeiten können entsprechende Anpassungen namentlich im späteren Baubewilligungsverfahren vorgenommen werden.

3| Nutzungsplanung Bhf Langnau-Gattikon

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3.1 Antrag und Weisung 5. Einwendungen Im Anhörungsverfahren nach § 7 Abs. 1 PBG nahmen die Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) sowie die Regionalplanung Zürich und Umgebung (RZU) zur Vorlage zustimmend Stellung. Die an Langnau am Albis angrenzenden Gemeinden nahmen die Planungsgrundlagen begrüssend zur Kenntnis. Die öffentliche Auflage nach § 7 Abs. 2 PBG fand vom 29. November 2013 bis 12. Februar 2014 statt. Innert der gesetzten Frist gingen beim Gemeinderat keine Einwendungen ein. 6. Rechtliches Gemäss Art. 14 Ziff. 3 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 2004 fällt die Festsetzung von Gestaltungsplänen in die Kompetenz der Gemeindeversammlung. 7. Schlussbemerkungen Aufgrund der Bestimmungen in der Bau- und Zonenordnung bildet der vorliegende Gestaltungsplan eine gesetzliche Grundvoraussetzung für die bauliche Planung und Weiterentwicklung des Bahnhofareals. Aufgrund seines Alters und der zunehmenden Bedeutung des öffentlichen Verkehrs mit u.a. dichteren Fahrplänen und ansteigenden Fahrgastzahlen, ist eine bauliche Sanierung des Bahnhofs mit Anpassungen an die neuen Bedürfnisse unabdingbar. Der Gestaltungsplan legt den Grundstein für die kommende Bauplanung. Dies insbesondere auch mit Blick auf das zusammen mit dem Kanton angeschobene Projekt für eine Neugestaltung der Ortsdurchfahrt, welche Anpassungen auch bezüglich des Verkehrsregimes beim Bahnhof vorsieht. Die Zustimmung zum Gestaltungsplan ist keine Zustimmung zum geplanten Projekt über die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt. Die Sanierung der Sihltalstrasse erfolgt nach Strassengesetz. Die Stimmbürger/-innen werden anlässlich der öffentlichen Planauflage mit Einspracheverfahren sowie auch bei der Abstimmung über die erforderlichen Kredite Gelegenheit haben, sich zum Strassenprojekt vernehmen zu lassen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammmlung, mit der Zustimmung zum vorstehenden Antrag den Gestaltungsplan Bahnhof LangnauGattikon festzusetzen.

Gemeinderat Langnau am Albis 18. März 2014

Peter Herzog Präsident

Adrian Hauser Gemeindeschreiber

BDV Nr.

Für die Baudirektion:

Bäume Umgebung

0 1 2

Abbruch Postgebäude + Kiosk

Fusswegverbindungen

Befestigte Flächen

Bepflanzung / Freiflächen

Bus-Vorfahrt

Perron

Bestehende Bauten

Baulinien

INFORMATION

Abstellplätze

Ein- / Ausfahrten

Baubereich Veloparkierung

5

Baubereich Einbauten unter Perrondach

/

10

20m

P

V

Der Gemeindeschreiber:

Von der Baudirektion genhemigt am:

Der Präsident:

Von der Gemeindeversammlung festgesetzt am:

Situation

Baubereich Perrondach

Stationsgebäude

Geltungsbereich

FESTLEGUNGEN

Stand: 2. )HEUXDr 201

Kanton Zürich

Öffentlicher Gestaltungsplan Bahnhof Langnau - Gattikon

Langnau am Albis

Situation

Mst. 1:500

6.00

4382

469.70

V

473.65 OK Perrondach

79.00

sse reistra Spinne

P 4458

4463

4379

1.00

trasse 2007 RRB Nr. 5501 /

Neue Dorfs

Sihltalstrasse

P

P

V

RRB Nr. 5501 / 200 7

4462

V

3| Nutzungsplanung Bhf Langnau-Gattikon | 45

3.2 Gestaltungsplan

4| Erneuerungswahl der Wahlbüromit-

| 46

glieder für die Amtsdauer 2014 – 2018

4.1 Antrag und Weisung Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:

Folgende Stimmberechtigte werden für die Amtsdauer 2014 – 2018 als Wahlbüromitglieder gewählt: 1. Angehrn Hanspeter, Unterrenggstrasse 37, parteilos (bisher) 2. Baumann Rudolf, Kniebrechestrasse 10, SVP (bisher) 3. Baumgartner André, Mühletobelstrasse 3, parteilos (bisher) 4. Besmer Christian, Oberrenggstrasse 14e, AL (neu) 5. Cassani Christina, Breitwiesstrasse 39, SP (bisher) 6. Cigler Rita, Finsterrütistrasse 55, parteilos (neu) 7. Cocchi Claudio, Wildenbühlweg 1, FDP (bisher) 8. Frangesch Erika, Langmoosstrasse 4, parteilos (bisher) 9. Ginter Corinne, Finsterrütistrasse 35, 8134 Adliswil, parteilos (bisher) 10. Häfliger Peter, Unterrütistrasse 17, SVP (bisher) 11. Herzog Elisabeth, Langmoosstrasse 4, CVP (bisher) 12. Hirt Cornelia, Unterrütistrasse 15, parteilos (neu) 13. Kaufmann Nadia, Unterrenggstrasse 33, parteilos (bisher) 14. Kellenberger Barbara, Glärnischstrasse 22, FDP (bisher) 15. Keller Marina, Oberrenggstrasse 18, FDP (neu) 16. Knus Urs, Birkenstrasse 4b, SVP (bisher) 17. Mettler Urs, Weidbrunnenstrasse 21, FDP (bisher) 18. Meyer Raphael, Sihlwaldstrasse 34a, CVP (bisher) 19. Molinaro Letizia, Berghaldenweg 6, pareilos (neu) 20. Muntwiler Simon, Hehlstrasse 27, parteilos (neu) 21. Neuhauser Magdalena, Kirchweg 5, GLP (neu) 22. Perrusi Flavia, Rütihaldenstrasse 3, parteilos (bisher) 23. Portelli Rachele, Josackerweg 4, SP (neu) 24. Rickenbach Jenny, Breitwiesstrasse 58, Grüne (neu) 25. Rosner Erika, Höflistrasse 71, EVP (bisher) 26. Sieber Christian, Alte Dorfstrasse 12a, parteilos (neu) 27. Sommer Daniela, Birkenstrasse 48, parteilos (bisher) 28. Sommerhalder Claudia, Höflistrasse 37, parteilos (bisher) 29. Sommerhalder Rudolf, Höflistrasse 37, parteilos (bisher) 30. Uhler Ernst, Höflistrasse 20, EVP (bisher) 31. Vonau Thomas, Unterrütistrasse 7, parteilos (bisher) 32. Vonlanthen Pascal, Im Unterrengg 8, parteilos (neu) 33. Wandres Judith, Rütihaldenstrasse 3, CVP (bisher) 34. Wolfensberger Manuela, Soodweg 3, SP (neu) 35. Zollinger Norbert, Langmoosstrasse 1, parteilos (bisher) 36. Zollinger Rita, Langmoosstrasse 1, parteilos (bisher)

Weisung

1. Ausgangslage Die Mitglieder des Wahlbüros werden zu Beginn einer Amtsperiode in drei Gruppen eingeteilt, welche jeweils rollierend an den Abstimmungssonntagen zum Einsatz kommen. Mit GRB 2010-60 vom 9. März 2010 hat der Gemeinderat die Anzahl Wahlbüromitglieder von ursprünglich 46 auf 42 Personen reduziert. Die bisherige Anzahl an Wahlbüromitgliedern wird mit den Nominationen für die Amtsdauer 2014 – 2018 bei Weitem nicht mehr erreicht. Für die neue Amtsdauer stellen sich insgesamt 36 Personen zur Verfügung. Da Rücktritte während der Amtsdauer nicht ersetzt werden und weil der persönliche Beitrag einzelner Wahlbüromitglieder sehr unterschiedlich ausfällt, ist es wichtig, eine Mindestzahl von 36 gewählten Wahlbüromitgliedern sicher-

4| Erneuerungswahl der Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2014 – 2018

| 47

4.1 Antrag und Weisung

zustellen, um auch bei kurzfristigen Absagen eine ausreichende personelle Besetzung zu gewährleisten. Von den bisherigen Mitgliedern stellen sich 24 für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der erneut kandidierenden bisherigen Amtsinhaber/-innen meldeten die Parteipräsidenten 6 Kandidaturen, der Gemeinderat schlägt 24 bisherige sowie 6 neue parteilose Kandidaten vor. Aufgrund der Erfahrungswerte und dem vermehrten Einsatz technischer Hilfsmittel hat der Gemeinderat die Mitgliederzahl des Wahlbüros für die kommende Amtsdauer auf 36 Personen festgesetzt. 2. Rechtsgrundlage § 14 des Gesetzes über die politischen Rechte legt fest, dass ein Wahlbüro aus mindestens fünf Mitgliedern zu bestehen hat. Gestützt auf Art. 6 der Gemeindeordnung setzt der Gemeinderat die Mitgliederzahl des Wahlbüros fest. Gemäss Art. 13 Ziff. 1 der Gemeindeordnung wählt die Gemeindeversammlung die Mitglieder des Wahlbüros offen.

Gemeinderat Langnau am Albis 18. März 2014

Peter Herzog Präsident

Adrian Hauser Gemeindeschreiber

Öffnungszeiten Büros der Gemeindeverwaltung 8135 Langnau am Albis, Neue Dorfstrasse 14, Telefon 044 713 55 11 Allgemeine Verwaltung

Vormittag

Nachmittag

Montag

08.00 – 11.30

14.00 – 18.00

Dienstag bis Donnerstag

08.00 – 11.30

14.00 – 16.30

Freitag

07.00 – 12.00

13.00 – 15.00

Gemeindekanzlei

Vormittag

Nachmittag

Montag

08.00 – 11.30

14.00 – 18.00

Dienstag bis Donnerstag

08.00 – 11.30

nach tel. Vereinbarung

Freitag

07.00 – 12.00

nach tel. Vereinbarung

Abteilung Soziales

Vormittag

Nachmittag

Montag bis Donnerstag

08.00 – 11.30

nach tel. Vereinbarung

Freitag

07.00 – 12.00

nach tel. Vereinbarung

Gemeinde- und Schulbibliothek 8135 Langnau am Albis, Höflistrasse 5, Telefon 044 713 56 40 Öffnungszeiten

während den Schulferien

Montag

15.00 – 19.00

Dienstag

15.00 – 19.00

Mittwoch

14.00 – 17.00

Donnerstag

09.00 – 12.00

Freitag

17.00 – 20.00

Samstag

09.00 – 12.00

15.00 – 19.00

09.00 – 12.00

Hallenbad / Sauna / Solarium 8135 Langnau am Albis, Heuackerstrasse 1, Telefon 044 713 56 66 Öffnungszeiten

Sauna

Montag

13.00 – 21.00

Damen

Dienstag

12.00 – 21.00

Herren

Mittwoch

12.00 – 21.00

Gemischt

Donnerstag

12.00 – 21.00

Damen

Freitag

12.00 – 18.30

Gemischt

Samstag

09.00 – 17.00

Herren

Sonntag

09.00 – 17.00

Gemischt

Geschlossen: Nationalfeiertag, Bettag, Weihnachts- und Neujahrstag

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