Gemeinderatssitzung vom

Gemeinderatssitzung vom 20.06.2016 B 311, Ortsumfahrung Unlingen - Bericht über den aktuellen Stand und die geplanten Arbeiten durch den Bauleiter des...
Author: Nele Bäcker
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Gemeinderatssitzung vom 20.06.2016 B 311, Ortsumfahrung Unlingen - Bericht über den aktuellen Stand und die geplanten Arbeiten durch den Bauleiter des RP Tübingen, Herrn Dieter Leichtle und den Bauleiter der Firma STRABAG, Herrn Špačeks Auf Anfrage von Bürgermeister Mück hat sich Herr Bauleiter Dieter Leichtle bereiterklärt, die weiteren Baumaßnahmen an der B 311 zu erläutern. Er hat den Bauleiter der Firma STRABAG, Herrn Špatcheck die den Auftrag für den kompletten Straßenbau erhalten hat, zur Sitzung mitgebracht. Herr Leichtle hat zunächst die Chronologie, beginnend vom Spatenstich im Jahr 2013 aufgezeigt. 2014 wurde im Erlengraben mit den Ausgleichsmaßnahmen begonnen. Im Jahr 2014 wurde mit dem Bau von 2 Brücken der eigentliche Straßenbau in die Wege geleitet. Im Jahr 2015 wurden 3 weitere Brücken und das Spundbauwerk errichtet. Im Jahr 2016 wurde mit dem eigentlichen Straßenbau begonnen. Da es sich um eine Europaweite Ausschreibung handelt, musste zuerst abgewartet werden, ob Einsprüche von beteiligten Firmen eingereicht werden. Dies war nicht der Fall. Die Firma STRABAG, die den Auftrag erhalten hat, konnte im Mai 2016 mit den Straßenbauarbeiten beginnen. Die Firma STRABAG hat den kompletten Auftrag für den Straßenbau erhalten. Im Gewann Tiefes Ried sind massive Untergrundverbesserungen erforderlich. Genauso sieht es im Bereich des „Oberen Weiher“ aus. Während im Tiefen Ried entsprechende Maßnahmen ausgeführt werden, erfolgte im Gewann Oberen Weiher eine massive Aufschüttung, die zu einer Setzung des Geländes führen soll. Vom Anschluss Riedlingen bis zur Daugendorfer Straße soll die Straße im Jahr 2016 fertiggestellt werden. Einzelheiten dazu wurden von Herrn Leichtle vorgetragen. Wenn alles nach Plan läuft, ist vorgesehen, am 09.06.2017 die B 311 teilweise in Betrieb zu nehmen. Es handelt sich dabei um den Abschnitt vom Anschluss Riedlingen bis zur Alten Landstraße. Vorgesehen ist im Oktober 2017 der Rückbau der Behelfsumfahrung. Wenn alles läuft wie geplant, ist im November 2017 die Ortsumfahrung so fertiggestellt, dass der Verkehr darauf abgewickelt werden kann. Böschungs- und Begrünungsarbeiten müssen im Frühjahr 2018 noch ausgeführt werden. Von den Mitgliedern des Gemeinderats wurden einzelne Fragen gestellt. Insbesondere wurde gefragt ob das Geld für den Komplettausbau zur Verfügung steht. Dies hat Herr Leichtle bejaht. Auf eine weitere Frage teilt er mit, dass sich die Kosten der Umfahrung derzeit auf 22,3 Mill. € belaufen. Bürgermeister Mück dankte Herrn Leichtle für die gute Zusammenarbeit, die Informationen und auch für sein stets schnelles Reagieren wenn es irgendwo Probleme gibt. Er ist in allen Belangen sehr aufgeschlossen und hilfsbereit, Probleme werden sehr schnell angegangen und vernünftige Lösungen gesucht. Er wünscht sowohl Herrn Leichtle als auch dem Bauleiter der Firma STRAGAG Herrn Špatcheck nur gutes Wetter, damit die Arbeiten zeitmäßig ausgeführt werden können und weiterhin gutes Gelingen bei der Bauausführung. -1-

Bericht des Bürgermeisters

a) Storchennest in Göffingen Bürgermeister Mück gibt bekannt, dass die EnBW in Göffingen eine 20 KV-Freileitung von Riedlingen nach Hailtingen abbaut. Auf einem Betonmast dieser Leitung hat in diesem Jahr mehrfach ein Storch versucht ein Nest zu bauen, was ihm nicht gelungen ist. Dieser Betonmast steht auf dem Flst. 52, das Herrn Anton Huber in Göffingen gehört. Nach Verhandlungen mit der EnBW ist diese bereit, diesen Mast stehen zu lassen, wenn die Gemeinde die Haftung und Verkehrssicherungspflicht und die künftige Unterhaltung dieses Mastes übernimmt. Der Mast müsste somit ins Eigentum der Gemeinde übertragen werden. Der Grundstückseigentümer, Herr Anton Huber, hat dem zugestimmt. Von der EnBW wurde eine Vereinbarung zugesandt, in der sowohl Herr Anton Huber als Grundstückseigentümer als auch Bürgermeister Mück im Namen der Gemeinde per Unterschrift ihre Zustimmung zu der Vorgehensweise gegeben haben. Sobald die Stromleitungen abgebaut sind, wird der Ortsvorsteher sich darum kümmern, dass die Voraussetzungen für einen Storchennestbau auf diesem Mast möglich sind. Dieser Sachverhalt wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben. b) B 311 Ortsumfahrung Unlingen – Schutzwall für das Grundstück 856/30 in Unlingen Auf Beschluss der Flurbereinigung Unlingen wurde eine Änderung im künftigen Wegenetz vorgenommen. Es handelt sich dabei um die Zufahrt zum Bauwerk 1 (Brücke über die neue B 311 im Gewann Vöhringer Weg). In diesem Zusammenhang wird entlang des Baugebietes Vöhringer Weg III parallel zum Baugebiet ein asphaltierter Feldweg angelegt. Von diesem parallel zum Baugebiet angelegten Feldweg führt künftig ein weiterer Feldweg direkt auf die dortige neue Brücke. Die Eigentümer des Flurstücks 856/30, auf deren Grundstück der Weg genau zuläuft, haben darum gebeten, einen Erdwall vor dem Grundstück aufschütten zu dürfen. Der Abstand von den Grundstücksgrenzen bis zur künftigen Straße beträgt 4,5 m. Insoweit ist es kein Problem einen Erdwall aufzuschütten. Der Erdwall darf nicht höher als 1,5 m hoch sein. Er wird im Rahmen der Bauarbeiten angelegt. Die Bepflanzung und Pflege übernehmen die Grundstückseigentümer des Flurstücks 856/30. Nach der Herstellung des Walls werden bei einem Ortstermin zusammen mit der Flurbereinigungsverwaltung und der Gemeinde Unlingen die Randbedingungen für die Bepflanzung besprochen. Dieser Sachverhalt wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben.

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c) Interkommunales Maßnahmenkonzept für den Hochwasserschutz an der Kanzach - Flussgebietsuntersuchung Kanzach Nach dem nun alle 7 beteiligten Kommunen Zustimmung zum Kostenschlüssel und damit zur Durchführung der Maßnahme erteilt haben, wurde von Bürgermeister Mück der Zuschussantrag über das Landratsamt Biberach beim Regierungspräsidium gestellt. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, kann der Auftrag an das Ingenieurbüro Winkler & Partner in Stuttgart erteilt werden. Dieser Sachverhalt wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben. d) Ausgleichstock Zuteilung 2016 Bürgermeister Mück teilt mit, dass die Gemeinde Unlingen aus dem Ausgleichstock einen Betrag in Höhe von 80.000 € für den Breitbandausbau erhält. Dieser Sachverhalt wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben. e) Bauplätze im Baugebiet „Vöhringer Weg IV“ 3. Bauabschnitt Bürgermeister Mück teilt mit, dass von den 21 Bauplätzen im 3. Bauabschnitt des Baugebiets Vöhringer Weg IV bereits 14 reserviert sind. Die ersten Plätze werden im Laufe des Juli notariell beurkundet und damit verkauft. Dieser Sachverhalt wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben. f) Verlegung von Bushaltestellen in Unlingen und Riedlingen Bürgermeister Mück teilt mit, dass die im Amtsblatt angekündigte Verlegung der Haltestellen insbesondere für die Schülerinnen und Schüler nach Riedlingen entfällt. Im Amtsblatt wurde angekündigt, dass der Bus über die Bahnhofstraße nach Göffingen und von dort nach Riedlingen fahren muss. Dies wurde vom Landratsamt wieder zurückgenommen, da der Bus über die nun soweit fertiggestellte Industriestraße in der Eichenau fahren kann. Insoweit entfällt die angekündigte Umleitung. Dieser Sachverhalt wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben.

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Einrichtung einer Schulbuslinie durch das Baugebiet „Vöhringer Weg“ in Unlingen Im Zusammenhang mit der künftigen Ausfahrt aus dem Baugebiet „Vöhringer Weg IV“ über die Dekan-Kleber-Straße auf die jetzige B 311 (später Kreisstraße) wurde immer wieder die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, den Schülerbus durch das Baugebiet fahren zu lassen. Am 01.06.2016 hat diesbezüglich auf dem Rathaus in Unlingen eine Besprechung stattgefunden, an der Frau Sigrid Arnold vom Landratsamt Biberach – Verkehrsamt, Herr Wolfgang Walk, Omnibusverkehr Walk GmbH und Bürgermeister Mück teilgenommen haben. Anhand eines Planes hat Bürgermeister Mück die angedachte Straßenführung über die Theodor-Selig-Straße und die Dekan-Kleber-Straße aufgezeigt. Nach der Besprechung auf dem Rathaus wurde eine Vor-Ort-Besichtigung vorgenommen. Dabei ging es in erster Linie um die Frage der Haltestellen, die eingerichtet werden müssen. Herr Walk hat vorgeschlagen, die jetzt vorhandenen Haltestellen der B 311, sowohl auf der Seite Bahnhofstraße als auch auf der Seite der Theodor-Selig-Straße zu belassen. Diese Haltestellen sind auch für den Busverkehr der RAB weiterhin erforderlich. Auch eine Änderung im Bereich der Buswartehallen hält er für nicht notwendig. Für den Zustieg ergeben sich für die Fahrt aus der Ortsmitte kommend in Richtung Riedlingen zwei Möglichkeiten: 1. Einrichtung einer Haltestelle (Zustieg) zwischen der Kanzach und dem Haus Kästle. Dort soll der Gehweg verbreitert werden, so dass die Schülerinnen und Schüler auch zusteigen können. Bei extrem schlechtem Wetter sollen sie zur Buswartehalle gehen und dort warten. 2. Denkbar wäre auch der Erwerb einer Teilfläche des Flst. 760/2 entlang der TheodorSelig-Straße (Eigentümer Familie Maier). Es handelt sich dabei um die Wiese zwischen der Hofstelle Maier und dem Haus, in dem die Eltern nun wohnen. Eine von diesen beiden Möglichkeiten sollte ausgeführt werden. Gespräche mit Grundstückseigentümern haben noch nicht stattgefunden. 3. Ein zweiter Zustieg ist möglich im Bereich der Theodor-Selig-Straße, direkt gegenüber der Einmündung in die Dekan-Kleber-Straße. Dort hat die Gemeinde bereits eine Fläche, in der auch eine Buswartehalle erstellt werden kann. Der Grünstreifen zwischen Gehweg und Straße muss in diesem Bereich gepflastert werden. Haltestellen aus Fahrtrichtung Riedlingen kommend: 1. Im Kreuzungsbereich der Theodor-Selig-Straße und der Dekan-Kleber-Straße befindet sich eine kleine Grünfläche (Dreieck am Beginn der Dekan-Kleber-Straße) hinter dem Gehweg. Diese Grünfläche gehört der Gemeinde. Laut Herrn Walk muss hier außer dem Aufstellen des Haltestellenschildes nichts gemacht werden. Die Schulkinder steigen direkt aus und sind auf dem Gehweg. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

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2. Der 2. Ausstieg ist möglich am Ende der Theodor-Selig-Straße, kurz vor der Einmündung in die jetzige Bundesstraße. Auch hier ist nur ein Haltestellenschild erforderlich. Weitere Baumaßnahmen sind nicht notwendig. Die Firma Walk ist bereit mit der Linie 381 die meisten Kurse durch das Baugebiet zu fahren. Das Aufstellen der Pfosten zur Anbringung der Haltestellenschilder sollte die Gemeinde übernehmen. Die Haltestellenschilder werden dann von der Firma Walk montiert. Insgesamt handelt es sich dabei um 4 Haltestellenpfosten. Der Betrieb kann erst aufgenommen werden, wenn die Umgehungsstraße fertig ist. Erst nach Fertigstellung dieser Straße darf die Zufahrt von der Dekan-Kleber-Straße in die künftige Kreisstraße hergestellt werden. Angesprochen wurde noch, dass auf der künftigen Busstrecke „Theodor-Selig-Straße / Dekan-Kleber-Straße“ keine Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt werden dürfen. Sollten sich die Anwohner daran nicht halten, müssten Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Bürgermeister Mück hat noch darauf hingewiesen, dass seitens der Gemeinde geplant ist, die Kanal- und Wasserleitungen unter der jetzigen B 311 von der Einmündung Daugendorfer Straße bis ca. Einmündung Gartenweg komplett zu erneuern. Bevor die Gestaltung der künftigen Kreisstraße und der Nebenbereiche erfolgen kann, müssen erst diese Tiefbauarbeiten ausgeführt werden. Bürgermeister Mück teilt mit, dass das Gespräch mit dem Busunternehmer Walk und dem Landratsamt sehr positiv verlaufen ist.

Dieser Sachverhalt wird den Mitgliedern des Gemeinderats zur Kenntnis gegeben.

Sanierung der Heizungsanlage im Haus Hirschstr. 8 - Vergabe Bürgermeister Mück begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Gerhard Schirmer. Vom Architekturbüro Schirmer + Partner in Ertingen wurden 3 Firmen mit der Bitte um Abgabe eines Angebots bis zum 03.06.2016 angeschrieben. Davon hat eine Firma telefonisch am 18.05.2016 mitgeteilt, dass es ihr nicht möglich ist, ein Angebot für die Baumaßnahme abzugeben. Von zwei Firmen wurde ein Angebot eingereicht. Eine Firma davon hat auch ein Alternativangebot dazu vorgelegt. Mögliche Alternativen wurden ausdrücklich erwünscht. Hintergrund dafür ist, dass im Heizungsbereich auf Grund des Energiewärmegesetzes 15 % alternative Energie einzusetzen ist, sobald eine neue Heizungsanlage installiert wird. Vorgegeben wurde: -5-

1. Ausbau der vorhandenen Heizungsanlage einschl. Entsorgung der beiden Kessel (Öl- mit Brauchwasser-Erwärmung und Feststoff-Kessel) 2. Liefern und montieren der neuen Heizungsanlage nach den gültigen Vorschriften 2.1. Ölkessel- mit Brauchwasser-Erwärmung für Bio-Öl 2.2. Kaminsanierung 3. Alternativ 3.1. Ölkessel- mit Brauchwasser-Erwärmung und Holzkessel / Kombikessel Holz-Öl und Brauchwasser-Erwärmung Kaminsanierung 3.2. Neuer Öltank mit Auffangwanne

Die Firma Pfaff GmbH aus Unlingen hat sowohl ein Angebot entsprechend der Vorgaben der Abfrage (Ölbrennwertgerät) als auch ein Alternativangebot mit einem Kombikessel Holz/Öl eingereicht. Das Gesamtangebot bezüglich der Abfrage mit einem Ölbrennwertgerät liegt einschl. Mehrwertsteuer bei 11.031,30 €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf einen neuen Heizöltank verzichtet wird. Die genaue Prüfung der bisherigen Tankanlagen hat ergeben, dass diese weiterverwendet werden können. Das von der Firma Pfaff eingereichte Alternativangebot mit Kombikessel Holz/Öl liegt bei 13.463,54 €. Bei der Alternativlösung sind die Vorgaben des Energiewärmegesetztes nach § 5 erfüllt. Bei Verwendung eines Ölbrennwertgerätes bzw. beim Einsatz von Bio-Öl sind nur 10 % erfüllt. Der Rest von 5 % müsste anderweitig erfüllt werden. Bio-Öl kostet im Schnitt 0,05 € mehr pro Liter. Bei einem angenommenen Verbrauch von 5.000 l/Jahr ergibt dies einen Mehrpreis von 250,00 €. In 10 Jahren sind dies 2.500,00 €. Das Architekturbüro Schirmer schlägt vor, den Auftrag an die Fa. Pfaff bezüglich des Alternativangebots (Kombikessel Holz/Öl) zu vergeben.

Bezüglich der Terrasse unter der sich der Ölraum mit Tankbehältern befindet, schlägt das Architekturbüro Schirmer vor, nur die schadhaften Stellen mit KemperolKunststoffabdichtung punktweise auszubessern.

Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob für die Heizungsanlage ein Zuschuss beantragt werden kann. Architekt Schirmer führt aus, dass die Anschaffungskosten dafür zu gering sind, allenfalls kann bei der KFW ein Darlehen dafür beantragt werden. Herr Schirmer klärt das ab. Auf die Frage ob Fernwärme eingesetzt werden kann, gibt Herr Bürgermeister Mück zur Antwort, dass dies nicht möglich ist. Gemeinderat Martin Schmid ist bei diesem Tagesordnungspunkt befangen, da er mit einem Mitbewerber verwandt ist. Er nimmt an den Beratungen und an der Abstimmung nicht teil. Im Anschluss an die Diskussion wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen: 1. Vorbehaltlich der Klärung der Denkmaleigenschaft des Gebäudes wird der Auftrag zum Einbau einer neuen Heizung mit der Variante Kombikessel Holz/Öl zum Angebotspreis in Höhe von 13.463,54 € an die Fa. Pfaff in Unlingen vergeben.

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2. Entsprechend dem Vorschlag des Architekturbüros Schirmer + Partner sollen die schadhaften Stellen auf dem Dach über dem Heizraum mit KemperolKunststoffabdichtung punktweise ausgebessert werden.

Kindergartenbedarfsplanung 2016 Der Gemeinderat hat festgelegt, die Kindergartenbedarfsplanung jährlich durch die Verwaltung fortzuschreiben und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. In der Gemeinde Unlingen gibt es derzeit folgende Betreuungsmöglichkeiten im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes:    

„Katholischer Kindergarten unter`m Storchennest“ in Unlingen in der Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde Unlingen Kindergarten „Bussakendla“ in Unlingen in der Trägerschaft der Gemeinde Unlingen Kindergarten „ Kleiner Drache“ in Uigendorf, ebenfalls in kommunaler Trägerschaft 3 Tagesmütter

1. Allgemeines Kindergarten „Kleiner Drache“ Uigendorf Der Kindergarten „Kleiner Drache“ wird derzeit mit 2 Gruppen und einer maximal zulässigen Zahl von 32 Kindern geführt. Diese Zahl ergibt sich aus der aktuell gültigen Betriebserlaubnis. In einer Gruppe wird die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren (in allen Betreuungsformen) angeboten. Im Kindergarten besteht auch die Möglichkeit zur Ganztagesbetreuung. Derzeit sind 4 Kinder zur Ganztagesbetreuung angemeldet und essen regelmäßig im Kindergarten. Das flexible Mittagessen wird von den Eltern sehr geschätzt und angenommen. „Katholischer Kindergarten unter`m Storchennest“ Unlingen Der „Katholische Kindergarten unter`m Storchennest“ wird derzeit mit 2 Gruppen geführt. Laut Betriebserlaubnis stehen in der altersgemischten Gruppe mit Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt höchstens 25 Plätze zur Verfügung. In der Ganztagesgruppe zeitgemischt mit verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt dürfen 22 bis höchstens 25 Kinder (bei max. 10 angemeldeten Kindern in der Ganztagesbetreuung) betreut werden. Sofern mehr als 10 Kinder ganztags angemeldet sind, reduziert sich die Gruppenstärke auf höchstens 20 angemeldete Kinder. In den letzten Jahren war im Kath. Kindergarten in Unlingen nur noch eine Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr möglich. Um wieder Zweijährige aufnehmen zu können, hat die Kath. Kirchengemeinde Unlingen im Herbst 2015 eine Änderung der Betriebserlaubnis herbeigeführt. Mit Bescheid vom 15.12.2015 hat diese Rechtskraft erlangt. Danach können Zweijährige jedoch nur in der Regelgruppe betreut werden. Eine Ganztagesbetreuung für Zweijährige ist im Kath. Kindergarten in Unlingen derzeit nicht möglich. Der Kindergarten wird von den Dornahof Integrationsbetrieben gGmbH aus Altshausen mit Außenstelle in Riedlingen mit Mittagessen beliefert. Aktuell sind 11 Kinder zur Ganztagesbetreuung angemeldet.

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Derzeit (bis voraussichtlich 2017) wird ein Integrationskind mit erheblicher Behinderung und besonderem Betreuungsbedarf betreut. Kindergarten „Bussakendla“ Unlingen Wegen der in den letzten Jahren zu geringen Anzahl an Kindergartenplätzen in Unlingen wurde zum 01.04.2015 im Haus Fetzer ein weiterer eingruppiger Kindergarten von der Gemeinde eingerichtet. Entsprechend der Betriebserlaubnis handelt es sich um eine altersgemischte Gruppe für 2Jährige bis Schuleintritt mit Ganztagsöffnungszeit. Sofern maximal 10 Kinder in Ganztagsbetreuung angemeldet sind, stehen 22 Plätze zur Verfügung. Bei mehr als 10 belegten Ganztagsplätzen reduziert sich die Höchstgruppenstärke auf 20 Kinder. In diesem Kindergarten werden sämtliche Betreuungsformen und auch das flexible Mittagessen wie im Kindergarten „Kleiner Drache“ in Uigendorf angeboten. Das Essen wird wie im Kath. Kindergarten in Unlingen von den Dornahof Integrationsbetrieben gGmbH aus Altshausen mit Außenstelle in Riedlingen bezogen. Derzeit sind 3 Kinder zur Ganztagesbetreuung angemeldet. Tagesmütter In Unlingen stehen derzeit noch 3 Tagesmütter zur Verfügung. Eine Tagesmutter darf lediglich 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Darunter dürfen 3 Kinder unter 3 Jahre alt sein. Insgesamt darf eine Tagesmutter nicht mehr als 8 Kinder zur Betreuung aufnehmen. Dieses Angebot wird von ganz wenigen in Anspruch genommen. Es werden zurzeit nur zwei (auswärtige) Kinder durch eine Tagesmutter aus Unlingen betreut. Die Eltern bevorzugen eine Betreuung in einer Einrichtung. Auch in der Zeit, als nicht genügend Kindergartenplätze zur Verfügung gestanden haben, haben die Eltern diese Betreuungsart so gut wie nicht nachgefragt. Die Mütter sind unter diesen Rahmenbedingungen lieber später in den Beruf zurückgekehrt als sie eigentlich beabsichtigten.

2. Fortschreibung der Bedarfsplanung 2.1 Entwicklungen der Kinderzahlen in der Gemeinde Die Entwicklung der Kinderzahlen wurde jeweils für die Gesamtgemeinde sowie für die Einzugsbereiche der drei Kindergärten auf Grund der aktuellen Einwohnerzahlen erhoben. Geburten von 2007 – 2015: Aus nachfolgender Tabelle ist die Entwicklung der Geburten in Unlingen und den Teilorten im Zeitraum 2007 – 2015 ersichtlich:

-8-

Geburten von 2007 - 2015

Anzahl Geburten

38 37 36 35 34 33 32 31 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Geburten Unlingen

20

13

16

22

22

13

9

11

12

Geburten Teilorte

12

5

3

6

14

6

7

9

5

Geburten Gesamtgemeinde

32

18

19

28

36

19

16

20

17

Nach der aktuellen Stichtagsregelung in Baden-Württemberg werden im Regelfall Kinder, die bis zum 30. September eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, zum nächsten Schuljahr schulpflichtig. Dementsprechend sind in der Regel alle Kinder, die im Zeitraum 01.10.2010 bis Mitte September 2013 geboren sind, zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres im Kindergartenalter (Ü 3-Betreuung). Im Jahr 2011 wurden in der Gesamtgemeinde 36 Kinder geboren (inkl. Zuzüge). Dies ist mit Abstand der geburtenstärkste Jahrgang. Im Jahr 2010 sind in Unlingen ebenfalls relativ viele Kinder geboren worden. Dies wirkt sich sehr stark auf die Anzahl der benötigten Kindergartenplätze in Unlingen aus. Am geburtenschwächsten war das Jahr 2013. Im Jahr 2014 wurden wieder mehr Kinder als im Jahr 2013 geboren. Im Jahr 2015 ging die Anzahl der Geburten wieder etwas zurück. Die Schwankungen sind im Durchschnitt relativ konstant und wiederkehrend.

2.2 Bedarfsplanfortschreibung der Kindergärten in Unlingen und in Uigendorf Unter Zugrundelegung der Einwohnerzahlen und nach Rücksprache mit den Erzieherinnen konnte folgende Bedarfsplanung bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 erstellt werden: -9-

Kindergartenjahr

„Kath. Kindergarten unter`m Storchennest“ Unlingen

Kindergarten „Bussakendla“ Unlingen

max. 44 – 49 Plätze* (1 Ganztagesgruppe zeitgemischt für 3Jährige bis Schuleintritt (20 – max. 25 Plätze) + 1 Regelgruppe für 2Jährige bis Schuleintritt (max. 25 Plätze)) * 1 Platz wurde wg. einem Integrationskind abgezogen

nach den Sommerferien

33

Anzahl der Kinder, die voraussichtlich im laufenden + 13 (+3) 2016/ Jahr aufgenommen werden 2017 sollten

Kindergarten „Kleiner Drache“ Uigendorf

max. 20 - 22 Plätze (1 altersgemischte Gruppe für 2-Jährige bis Schuleintritt mit Ganztagsöffnungszeit)

max. 32 Plätze (1 Regelgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt als Kleingruppe + 1 altersgemischte Gruppe für 2-Jährige bis Schuleintritt mit Ganztagsöffnungszeit)

13 (+1)

18 (+1)

+ 2 (+2)

+ 8 (+1)

vor den Sommerferien

49

15 (+2)

26 (+1)

Einschulung (ca.) nach den Sommerferien

./. 14

./. 4

./. 8

35

11 (+2)

18

Anzahl der Kinder, die voraussichtlich im laufenden 2017/ Jahr aufgenommen werden 2018 sollten

+ 11

+9

vor den Sommerferien

?

?

27

Einschulung (ca.)

./. 10

./. 5

./. 6

nach den Sommerferien

?

?

21

Anzahl der Kinder, die voraussichtlich im laufenden 2018/ Jahr aufgenommen werden 2019 sollten

Geburten 2. HJ 15: 6 Geburten 1. HJ 16: 8 (Stand 07.06.2016)

Geburten 2. HJ 15: 3 Geburten 1. HJ 16: 5 (Stand 07.06.2016)

vor den Sommerferien

?

?

29

Einschulung (ca.)

./. 9

./. 6

./. 4

Klammerzusätze: zusätzlich belegte Kindergartenplätze von U3-Kindern Nachdem die Kinder aus Unlingen nun in zwei Kindergärten angemeldet werden können, ist die Bedarfsplanung für die Kindergärten in Unlingen noch schwieriger vorzunehmen, da meist nicht bekannt ist, in welchem Kindergarten die einzelnen Kinder angemeldet werden. Deshalb sind bei den Kindergärten in Unlingen viele Fragezeichen enthalten. Manche Eltern melden ihre Kinder gleich in mehreren Kindergärten an. - 10 -

Aufgrund des derzeit gültigen Kindergartenrechts kann auch nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die bei der Gemeinde gemeldeten Kinder den Kindergarten am Ort besuchen. Aus unterschiedlichen Gründen lassen manche Eltern ihre Kinder an Kindergärten in anderen Gemeinden betreuen. Deshalb ist es noch schwieriger, eine Bedarfsplanung vorzunehmen. Durch die Aufnahme von Zweijährigen ist die Planung noch unsicherer. Ein Bedarf in diesem Alter wird oft sehr kurzfristig bei den Kindergartenleiterinnen gemeldet. Außerdem nimmt ein zweijähriges Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zwei Kindergartenplätze in Anspruch. Dies sollte in die Bedarfsplanung grundsätzlich mit einfließen. Kinder, bei denen sich abzeichnet, dass sie mit 6 Jahren noch nicht schulreif sind und deshalb voraussichtlich um ein Jahr zurückgestellt werden, verbleiben entweder ein weiteres Jahr im Kindergarten oder besuchen eine Fördereinrichtung. Insoweit gestaltet sich auch hier die Bedarfsplanung schwierig. Zu- und Wegzüge verändern die Bedarfsplanung ebenfalls kurzfristig. Bei diesen vielen unsicheren oder auch unbekannten Komponenten ist es sehr schwierig, eine realitätsnahe Bedarfsplanung zu erstellen. Da der Gemeinde Unlingen im März 2016 viele Flüchtlingsfamilien mit Kindern zugewiesen wurden, hatte dies erhebliche Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze in allen drei Kindergärten. In der Gemeinderatssitzung am 21.03.2016 wurde darüber bereits ausführlich berichtet. Wie bekannt ist, waren beide Unlinger Kindergärten nach Aufnahme der Flüchtlingskinder voll belegt bzw. bereits überbelegt, so dass bis zu den Sommerferien in beiden Kindergärten keine weitere Aufnahme von Kindern mehr möglich ist. In letzter Zeit wurden in beiden Kindergärten einige Zweijährige aufgenommen, die zwei Kindergartenplätze in Anspruch nehmen. Zwei Flüchtlingskinder (Geschwister) aus Unlingen mussten auf Grund der nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze in den Unlinger Kindergärten dem Kindergarten in Uigendorf zugeteilt werden. Nach Aufnahme der Flüchtlingskinder stehen im Kindergarten „Kleiner Drache“ in Uigendorf derzeit noch 4 von 32 Kindergartenplätzen zur Verfügung. Zwei Flüchtlingskinder, die im Kindergarten Bussakendla betreut wurden, sind zwischenzeitlich weggezogen. Es wurden Überlegungen angestellt, ob die beiden Unlinger Kinder, die derzeit den Kindergarten in Uigendorf besuchen, nach Unlingen wechseln. Aus Sicht der beiden Kindergartenleiterinnen ist es aus päd. Gründen jedoch besser, wenn die Kinder im ihnen vertrauten Kindergarten in Uigendorf verbleiben, zumal ihnen das Busfahren keine Probleme bereitet. Es ist im Hinblick auf die Integration nicht förderlich, wenn die Kinder bereits nach kurzer Zeit aus der gewohnten Umgebung herausgerissen werden und sich wieder neu eingewöhnen müssen. Aus dieser Bedarfsanalyse wird erkennbar, dass sich durch die Einrichtung der weiteren Kindergartengruppe im Haus Fetzer die früher unbefriedigende Situation hinsichtlich der Anzahl der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze entspannt hat. Trotz dieser weiteren Gruppe sind die Kindergartenplätze in Unlingen u.a. auch durch die Aufnahme von Flüchtlingskindern knapp. Auch in den nächsten Jahren werden nach derzeitigem Stand 3 Kindergartengruppen in Unlingen benötigt.

- 11 -

Bei der jetzigen Bedarfsplanung wird bestätigt, dass sowohl ein Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen als auch an Plätzen für U3-Kinder vorhanden ist.

2.3 Bedarfsplanungen im Bereich Kleinkindbetreuung Seit 01.08.2013 gibt es einen Rechtsanspruch in der Kleinkindbetreuung für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. Insoweit ist auch ein bedarfsgerechtes Platzangebot für die Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren vorzuhalten. Wie bereits ausgeführt, können in Unlingen seit einem Jahr auch wieder 2-Jährige in den Kindergarten aufgenommen werden, was zuvor wegen der zu geringen Anzahl an Kindergartenplätzen in Unlingen nicht möglich war. Immer mehr Kinder werden bereits ab Vollendung des 2. Lebensjahres zur Betreuung in einem Kindergarten angemeldet. Viele Mütter wollen wieder frühzeitig in ihren Beruf zurückkehren und wollen deshalb ihre Kinder oft schon mit zwei Jahren (oder noch früher) in einer Einrichtung betreuen lassen. Der Trend zur Ganztagesbetreuung nimmt deshalb ebenfalls zu. Im Hinblick auf den o.g. Rechtsanspruch sollten für 35 Prozent der unter 3-Jährigen Plätze in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege vorgehalten werden. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine politische Zielgröße. Wesentlich für die Bedarfsplanung der Gemeinde im U3-Bereich ist allerdings, dass der Ausbau nach dem örtlichen Bedarf erfolgt. Von der Gemeindeverwaltung wurden alle unter 3-jährigen Kinder ermittelt:

Anzahl unter 3-jähriger Kinder Anzahl Geburten

25

20

15

10

5

0

08.06.2013 31.12.2013

2014

2015

01.01.2016 07.06.2016

Geburten Unlingen

11

14

12

8

Geburten Teilorte

4

9

5

5

Geburten Gesamtgemeinde

15

23

17

13

Anzahl der Kinder unter 3 Jahren im Hauptort Unlingen - 12 -

(Zeitraum 08.06.2013 – 07.06.2016): 45 Geburten

hiervon 35 % entspricht: 15,75 Plätze

Anzahl der Kinder unter 3 Jahren in den Teilorten (Zeitraum 08.06.2013 – 07.06.2016): 23 Geburten hiervon 35 % entspricht: 8,05 Plätze Anzahl der Kinder unter 3 Jahren in der Gesamtgemeinde Unlingen: (Zeitraum 08.06.2013 – 07.06.2016): 68 Geburten hiervon 35 % entspricht: 23,80 Plätze Unter Zugrundelegung der Anzahl der Geburten der letzten 3 Jahre (Zeitraum 08.06.2013 – 07.06.2016) und der Anwendung der 35 %-Quote, müssten in der Gesamtgemeinde Unlingen für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.

24 Betreuungsplätze

Derzeit ist der exakte Bedarf nicht bekannt. Er ist auch sehr schwer zu ermitteln. Aus der Bedarfsanalyse ist jedoch zu entnehmen, dass etliche Kinder unter 3 Jahren im Kindergarten angemeldet werden. Krippenplätze stehen derzeit nicht zur Verfügung. Immer wieder wird bei der Verwaltung angefragt, ob Krippenplätze in Unlingen bereitgestellt werden. In der Vergangenheit haben immer wieder Kinder aus Unlingen und aus den Teilorten die Kinderkrippen in der Umgebung besucht. Aktuell wurde über den interkommunalen Kostenausgleich 2015 ein Krippenplatz von der Stadt Riedlingen abgerechnet (rund 840,-- € – das Kleinkind wurde von Februar bis März 2015 ganztags (rd. 145,-- €) und ab April 2015 halbtags (rund 695,-- €) in der Krippe betreut).

Bei den Bedarfsplanungen sind folgende Umstände noch nicht berücksichtigt: 

Es ist nicht bekannt, wie viele Familien in den nächsten Jahren nach Unlingen ziehen werden. In den vergangen Jahren sind viele Familien nach Unlingen zugezogen.  Außerdem sind innerhalb eines guten Jahres 16 Bauplätze in Unlingen verkauft worden. Im 3. Erschließungsabschnitt sind bereits 14 von 21 Bauplätzen reserviert, die größtenteils in nächster Zeit veräußert werden. Überwiegend junge Familien haben dort Bauplätze erworben/möchten Bauplätze erwerben. Ein Gemeinderat stellt fest, dass man 5 Kindegartenplätze mehr zur Verfügung hätte, wenn ein Kind aus der Ganztagesbetreuung vom Kath. Kindergarten im Kindergarten „Bussakendla“ betreut würde. Seitens des Gemeinderats wird festgestellt, dass der eingeschlagene Weg richtig ist.

Die Ausführungen zur Bedarfsplanung werden von den Mitgliedern des Gemeinderats zustimmend zur Kenntnis genommen.

Außerordentliche Anpassung der Elternbeiträge in den Kindergärten für das Kindergartenjahr 2016/2017 entsprechend der Verständigung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände vom Mai 2016 In der Regel stimmen sich die kirchlichen und kommunalen Landesverbände (nur) alle zwei Jahre über die Anpassung der Elternbeiträge für die kommenden zwei Kindergartenjahre ab.

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In der Gemeinderatssitzung am 22.06.2015 wurde mehrheitlich bei einer Enthaltung beschlossen, entsprechend den Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände und des Gemeinsamen Ausschusses die Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2015/2016 bzw. 2016/2017 für alle Kindergärten der Gesamtgemeinde Unlingen wie folgt festzusetzen: Kiga-Jahr 2015/2016

Kiga-Jahr 2016/2017

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 und mehr Kinder

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 und mehr Kinder

Regelkindergarten

108,00 €

83,00 €

54,00 €

17,00 €

112,00 €

85,00 €

56,00 €

18,00 €

verlängerte Öffnungszeiten (25% Zuschlag) Ganztagesbetreuung (50 % Zuschlag)

Zuschlag 27,00 €

Zuschlag 20,75 €

Zuschlag 13,50 €

Zuschlag 4,25 €

Zuschlag 28,00 €

Zuschlag 21,25 €

Zuschlag 14,00 €

Zuschlag 4,50 €

Zuschlag 54,00 €

Zuschlag 41,50 €

Zuschlag 27,00 €

Zuschlag 8,50 €

Zuschlag 56,00 €

Zuschlag 42,50 €

Zuschlag 28,00 €

Zuschlag 9,00 €

Kinder unter 3 Jahren (75 % Zuschlag)

Zuschlag 81,00 €

Zuschlag 62,25 €

Zuschlag 40,50 €

Zuschlag 12,75 €

Zuschlag 84,00 €

Zuschlag 63,75 €

Zuschlag 42,00 €

Zuschlag 13,50 €

Die Elternbeiträge werden in 11 Monatsraten erhoben. Die Zuschläge werden kumulativ berechnet. Es werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die im selben Familienhaushalt leben, bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Die Gemeinde hat sich dabei ausdrücklich vorbehalten, die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 noch entsprechend anzupassen, sofern nach Abschluss der Tarifverhandlungen von den kommunalen und kirchlichen Spitzenverbänden für das Kindergartenjahr 2016/2017 noch weitergehende Empfehlungen ausgesprochen werden. Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 brachte für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung. Das Ziel, eine Kostendeckung durch Elternbeiträge in Höhe von 20 % zu erreichen, bedeutet somit die Notwendigkeit einer Erhöhung über die der gemeinsamen Empfehlung zugrunde liegenden Steigerung in Höhe von 3 % pro Kindergartenjahr hinaus. Da die gemeinsamen Empfehlungen erst im Mai 2016 herausgegeben worden sind und viele Träger die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 bereits festgesetzt haben, haben sich die kirchlichen und kommunalen Landesverbände auf folgende Regelung verständigt:  Es gibt für das Kindergartenjahr 2016/2017 keine Empfehlung für neue Beitragssätze.  Die zu Beginn des Jahres 2016 eingetretenen Steigerungen beim Personalaufwand werden bei der Festsetzung der Beitragssätze für das Kindergartenjahr 2017/2018 mit einer Erhöhung im Umfang von 6 bis 8 % umgesetzt.  Es liegt im freien Ermessen von bürgerlichen Gemeinden und freien Trägern, für das Kindergartenjahr 2016/2017 vor dem Hintergrund der vorstehend genannten Beitragserhöhung 2017/2018 einen „Zwischenschritt“ einzulegen, indem die veröffentlichten Beiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 nochmals erhöht werden.  Die Erhöhung wäre zwischen Kommune und freien Trägern vor Ort gemeinsam umzusetzen. Als Orientierungshilfe wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet, wie eine Erhöhung in Form einer Zwischenstufe zur Abfederung der absehbaren Erhöhung im Jahr 2017/2018 - 14 -

vorgenommen werden könnte. In den Empfehlungen vom Frühjahr 2015 war eine Erhöhung um 3 % bereits enthalten. In einer Tabelle wurde aufgezeigt, welche Monatsbeiträge sich ergeben bei einer weiteren Erhöhung um 1 %, 2 %, 3 %, 4 % oder 5 %. Die Verwaltung hat mit der Kirchengemeinde diesbezüglich Kontakt aufgenommen und sämtliche zur Verfügung stehenden Unterlagen der Kirchengemeinde per Mail übersandt. Der Kirchengemeinderat hat diese Angelegenheit in seiner Sitzung am 11.05.2016 kurzfristig behandelt. Der Kirchengemeinderat ist der Ansicht, dass eine Erhöhung der Elternbeiträge um weitere 2 % bereits zum kommenden Kindergartenjahr vorgenommen werden sollte, um die absehbare erhebliche Beitragserhöhung zum Kindergartenjahr 2017/2018 abzufedern. Bei einer Erhöhung um weitere 2 % gegenüber der im Jahr 2015 beschlossen Beitragssätze würden sich bei 11 Monatsraten folgende Elternbeiträge ergeben: Kiga-Jahr 2016/2017

Kiga-Jahr 2016/2017

(bereits beschlossen am 22.06.2015)

(bei einer Erhöhung um weitere 2 %)

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 und mehr Kinder

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 und mehr Kinder

Regelkindergarten

112,00 €

85,00 €

56,00 €

18,00 €

115,00 €

87,00 €

58,00 €

19,00 €

verlängerte Öffnungszeiten (25% Zuschlag) Ganztagesbetreuung (50 % Zuschlag)

Zuschlag 28,00 €

Zuschlag 21,25 €

Zuschlag 14,00 €

Zuschlag 4,50 €

Zuschlag 28,75 €

Zuschlag 21,75 €

Zuschlag 14,50 €

Zuschlag 4,75 €

Zuschlag 56,00 €

Zuschlag 42,50 €

Zuschlag 28,00 €

Zuschlag 9,00 €

Zuschlag 57,50 €

Zuschlag 43,50 €

Zuschlag 29,00 €

Zuschlag 9,50 €

Kinder unter 3 Jahren (75 % Zuschlag)

Zuschlag 84,00 €

Zuschlag 63,75 €

Zuschlag 42,00 €

Zuschlag 13,50 €

Zuschlag 86,25 €

Zuschlag 65,25 €

Zuschlag 43,50 €

Zuschlag 14,25 €

Die Verwaltung befürwortet diese moderate Erhöhung der Elternbeiträge um weitere 2 %. Innerhalb der Gesamtgemeinde Unlingen sollten weiterhin einheitliche Elternbeiträge erhoben werden. Ohne Aussprache wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen: Zur Abfederung der absehbaren erheblichen Beitragserhöhung zum Kindergartenjahr 2017/2018 wird eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge um weitere 2 % zum Kindergartenjahr 2016/2017 vorgenommen. Im Einzelnen werden somit folgende Elternbeiträge für alle Kindergärten der Gesamtgemeinde Unlingen zum Kindergartenjahr 2016/2017 festgesetzt: Kiga-Jahr 2016/2017 1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4 und mehr Kinder

Regelkindergarten

115,00 €

87,00 €

58,00 €

19,00 €

verlängerte Öffnungszeiten (25% Zuschlag) Ganztagesbetreuung

Zuschlag 28,75 €

Zuschlag 21,75 €

Zuschlag 14,50 €

Zuschlag 4,75 €

Zuschlag

Zuschlag

Zuschlag

Zuschlag

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(50 % Zuschlag)

57,50 €

43,50 €

29,00 €

9,50 €

Kinder unter 3 Jahren (75 % Zuschlag)

Zuschlag 86,25 €

Zuschlag 65,25 €

Zuschlag 43,50 €

Zuschlag 14,25 €

Die Elternbeiträge werden in 11 Monatsraten erhoben. Die Zuschläge werden kumulativ berechnet. Es werden alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die im selben Familienhaushalt leben, bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.

Baugesuche

a) Bau eines Carports mit Geräteschuppen auf Flst. 410/16, Rosenweg 2 in Dietelhofen durch Herrn Karl Laub Die Errichtung des geplanten seitlich offenen Carports mit einer Größe von ca. 3,20 m x 9 m ist nach dem Anhang zu § 50 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) verfahrensfrei. Da der Carport jedoch außerhalb der relativ eng bemessenen Baugrenze bzw. Baulinie errichtet werden soll, hat der Bauherr einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bühlen“ in Dietelhofen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze/Baulinie gestellt. In älteren Bebauungsplänen wurden öfters Baulinien festgesetzt. Dies bedeutet, dass ein Haus mit einer Seite auf dieser Baulinie errichtet werden muss. Dies wurde früher oft festgesetzt, um eine einheitliche Flucht bei den Hauptgebäuden zu erzielen. In neueren Bebauungsplänen werden in der Regel nur noch Baugrenzen festgesetzt. Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück außerhalb der Baugrenze/Baulinie mit einem Meter Abstand zur Straße einen Carport mit einem kleinen Geräteschuppen errichten. Nach § 2 Abs. 5 des schriftlichen Teils des Bebauungsplanes kann die teilweise Überschreitung von Baugrenzen bis zu 20 qm gestattet werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht verletzt werden. Diese Vorgaben sind bei der Errichtung des geplanten Vorhabens überschritten. Da sich die Garage in der nordöstlichen Grundstücksecke befindet, ist eine Errichtung des Carports an einem anderen Standort innerhalb der Baugrenze nicht möglich. Der Bauherr hat eine Wohnung vermietet. Die Mieter parken ihre Autos bisher auf der Straße mangels Parkgelegenheit auf dem Grundstück, so dass insbesondere auch die Entsorgungsunternehmen und der Winterdienst in erheblichem Maße behindert werden. Die Hofeinfahrt ist teilweise auf Grund der auf der Straße parkenden Autos schlecht einsehbar. Im letzten Jahr hat sich dort ein schwerer Unfall ereignet. Dem Bauherrn ist es ein Anliegen, dass die Hofeinfahrt sowohl für den Verkehr als und für ausfahrende Autos besser einzusehen ist. Der Ortschaftsrat Dietelhofen hat dem Baugesuch in seiner Sitzung am 14.06.2016 zugestimmt. Ohne weitere Diskussion wird einstimmig beschlossen: Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bühlen“ in Dietelhofen wird Zustimmung erteilt.

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b) Abbruch einer Scheune auf Flst. 85 in Möhringen durch Frau Hannelore Cortes Die Scheune befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Es besteht bereits erhebliche Einsturzgefahr. Das Stadtbauamt Riedlingen hat bei einer Ortsbeschau am 20.10.2015 bereits sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet. Der Ortschaftsrat Möhringen hat dem Abbruch in seiner Sitzung am 16.06.2016 zugestimmt. Ohne weitere Diskussion wird einstimmig beschlossen: Das Einvernehmen der Gemeinde zum geplanten Abbruch wird hergestellt.

c) Abbruch einer eingeschossigen mit Satteldach versehenen ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Scheuer auf Flst. 36, Kirchweg/Dorfstraße in Möhringen durch Herrn Jürgen Fiesel Die Scheuer befindet sich ebenfalls in einem schlechten baufälligen Zustand. Eine Sanierung ist nach Prüfung durch einen Sachverständigen nicht mehr möglich. Der Ortschaftsrat Möhringen hat dem Abbruch in seiner Sitzung am 16.06.2016 zugestimmt. Ohne weitere Diskussion wird einstimmig beschlossen: Das Einvernehmen der Gemeinde zum geplanten Abbruch wird hergestellt.

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