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Author: Franka Becker
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Gemeinde Jade

Haushaltsplan 2017

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Haushalt 2017 Inhaltsverzeichnis

Seite

Haushaltssatzung der Gemeinde Jade für das Jahr 2017

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Vorbericht mit Darstellungen

4

Bestandteile des Haushaltsplanes Gliederung der Teilhaushalte Gesamtergebnisplan 2017 Gesamtfinanzplan 2017

36 37 38

Teilhaushalt 1 Teilergebnis - und Teilfinanzplan Produkte des Teilhaushalts 1

40 44

Teilhaushalt 2 Teilergebnis - und Teilfinanzplan Produkte des Teilhaushalts 2

108 114

Stellenplan der Gemeinde Jade für das Jahr 2017

198

Anlagen zum Haushaltsplan Haushaltssicherungskonzept 2017 Investitionsprogramm 2017 - 2020 Übersicht Ergebnishaushalt Übersicht Finanzhaushalt Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 Beteiligungsbericht nach § 151 NKomVG Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden Übersicht über Produktgruppen Übersicht über die gebildeten Budgets, Budgetsregeln und Haushaltsvermerke Feuerwehrbedarfs - und Entwicklungsplanung

207 226 228 229 230 231 232 233 234 250 254

Haushaltssatzung der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Jade in der Sitzung am ________ folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1.

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1. der ordentliche Erträge auf 1.2. der ordentliche Aufwendungen auf

8.143.500,00 € 8.504.200,00 €

1.3. der außerordentliche Erträge auf 1.4. der außerordentliche Aufwendungen auf 2.

- € - €

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.682.700,00 € 7.680.500,00 €

2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.181.700,00 € 1.418.100,00 €

2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.060.400,00 € 1.643.900,00 €

festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

9.924.800,00 € 10.742.500,00 €

§2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 236.400,- € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.100.000,- € festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.500.000,- Euro festgesetzt.

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§5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)

410 v. H. 410 v. H.

2. Gewerbesteuer

410 v. H.

Jade, __

__________________________________ (Bürgermeister)

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017 Vorbemerkungen Nach der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) zum 01.11.2016 wird auch die Gemeindehaushalts – und Kassenverordnung durch die Kommunale Haushalts – und Kassenverordnung (KomHKVO– Entwurf) ersetzt werden. Diese wird nicht mehr im Jahr 2016 in Kraft gesetzt, dennoch werden die Regelungen im Haushalt 2017 der Gemeinde Jade bereits weitestgehend umgesetzt. Für die Planaufstellung hat insbesondere § 47 Abs. 5 KomHKVO – Entwurf Bedeutung, weil die bisherigen Sammelposten zukünftig direkt als Aufwand gebucht werden. Von der Übergangsregelung nach § 63 Abs. 1 KomHKVO - Entwurf wird kein Gebrauch gemacht. Der Vorbericht soll dazu dienen, einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft zu geben (§ 6 KOMHKVO - Entwurf). Er enthält eine wertende Analyse der finanziellen Lage und der voraussichtlichen Entwicklung. Dadurch soll es ermöglicht werden, sich einen schnellen Überblick über die Planungen für das kommende Haushaltsjahr zu verschaffen. Er stellt das wichtigste Instrument zur Information der Öffentlichkeit (Rat und Bevölkerung) dar. Im Grunde müsste jeder fachkundige Leser nach dem Studium des Vorberichts in der Lage sein, die finanzielle Situation mit den wesentlichen sie beeinflussenden Faktoren zu bewerten. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 (siehe Seite 231) konnte abgeschlossen und vom Rat der Gemeinde Jade am 05.10.2016 festgestellt werden. Damit erhält die Gemeinde Jade eine verlässlichere Grundlage für die Planungen der Folgejahre. Auch dadurch sind augenscheinliche Veränderungen bei den Positionen Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen zu erklären. Es folgen nunmehr die Jahresabschlüsse der Jahre seit 2011. Diese werden fortlaufend zu erstellen sein, damit die Datengrundlage immer besser wird. Zudem sind Jahresabschlüsse in Form der Bilanz als Anlage zum Haushaltsplan beizufügen und damit Bestandteil der notwendigen Genehmigung des Haushalts. Zudem erwartet das Innenministerium im Rahmen von Bedarfszuweisungsanträgen auch die Vorlage weiterer Abschlüsse, für die Auszahlung der Bedarfszuweisung 2016 wurde die Vorlage der festgestellten Eröffnungsbilanz bestimmt.

Rückblick auf das Jahr 2016 Der inzwischen ausgezahlten Bedarfszuweisung 2016 in Höhe von 220.000,- € stehen erhebliche Mindererträge bei der Gewerbesteuer auf Grund von Rückzahlungen vom Finanzamt zu hoch festgesetzter Vorausleistungen gegenüber. Derzeit beläuft sich der Minderertrag auf rd. 143 T €. Es konnten durch die zunächst im Erfolgsplan veranschlagten Sanierungsmaßnahmen an der Großen Sporthalle Jaderberg, die als investive Maßnahme zu werten waren, Verbesserungen in Höhe von rd. 150 T € erreicht werden. Auch konnten die Aufwendungen aus der Finanzierungstätigkeit (Liquiditäts – und Investitionskredite) gesenkt werden. Hier spielt die (zumindest in dieser Hinsicht) gute Lage an den Kapitalmärkten die größte Rolle wie auch die bisher noch nicht vollzogenen Maßnahmen im Investitionshaushalt Seite 4

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

(u.a. Erschließung Stindt – Flächen und Ferienpark Sehestedt). Im Ergebnis kann daher derzeit davon ausgegangen werden, dass gegenüber der Haushaltsplanung 2016 das Jahresergebnis um vor. 350 T € besser ausfallen wird. Der Haushaltsausgleich darf in diesem Jahr jedoch nicht eingeplant werden, auch wenn er nicht unmöglich erscheint.

In Bezug auf die zukünftig erforderliche Ertüchtigung der Grundschulen für die Inklusion wurden nach den Herbstferien mit den Schulleitungen und den Förderschulkräften Anforderungen formuliert. Diese sind zu prüfen und werden den Gremien vorgelegt. Hinzuweisen ist darauf, dass bis 2018 die Maßnahmen umgesetzt sein müssen oder zumindest eine konkrete Planung der Landesschulbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Realisierung des Jugendtreffs in Jaderberg ist bisher nicht gelungen. Ursächlich ist hierfür der verzögerte Neubau des derzeitigen Mieters des gemeindlichen Objektes. Da mit dem Auszug jedoch 2017 gerechnet wird, sind für 2017 wieder Mittel eingestellt worden. Vor einer Nutzung müssen jedoch noch bauliche Fragen geklärt werden. Hierfür stehen im Haushalt 2016 Mittel zur Verfügung. Es soll zu Jahresbeginn unter Beteiligung des Präventionsrates und möglicher Nutzer eines Jugendtreffs Anforderungen und Möglichkeiten erarbeitet werden. Durch die Tarifeinigung im Frühjahr 2016 wurde eine neue Entgeltordnung 11 Jahre nach Inkrafttreten des TVÖD vereinbart, die 2017 in Kraft treten soll. Noch sind nicht alle Auswirkungen bekannt, so dass sich im Frühjahr 2017 möglicherweise Weise Handlungsbedarf ergeben wird. Zudem wurde 2016 beschlossen, im Rathaus eine Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen. Daraus wird sich aller Voraussicht nach eine Änderung des Stellenplanes ergeben.

Im Rahmen des Strategieforums Jade sind auch 2016 vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots vorbereitet und z.T. auch umgesetzt worden. Hierfür sind Mittel zur Verfügung gestellt worden. So sind z.B. ein Gutscheinheft, eine Vermietermappe oder die Radwanderkarte erstellt worden. Zudem fand ein Vermietertreffen statt, auf dem die Angebote den Vermietern vorgestellt wurden. In Arbeitsgruppen werden die Arbeiten fortgeführt, um auch zur Saison 2017 ein interessantes Angebot bieten zu können. Der Ausbau der Bergstraße wurde umgesetzt. Leider sind noch Restarbeiten erforderlich. Daher ist eine Abrechnung der Maßnahme in 2016 nicht mehr möglich. Die im Haushalt 2016 noch vorgesehenen Maßnahmen der Dorferneuerung wurden zugunsten der Sanierung der großen Sporthalle Jaderberg (Dach und Duschen) ausgeplant. Damit finden keine weiteren Maßnahmen der Dorferneuerung mehr statt. Die Erschließung der Wohnbauflächen in Jaderberg, Georgstraße – Stindt – Flächen ist bisher nicht erfolgt. Bisher liegt die wasserrechtliche Genehmigung noch nicht vor, so dass der Bebauungsplan immer noch nicht rechtskräftig und die Maßnahme nicht ausgeschrieben werden kann. Neben den Diskussionen um die Beteiligung eines Investors an den Baukosten stellt die nicht in Angriff genommene Erschließung ein Ärgernis dar, da den Bauwilligen bisher keine Termine genannt werden können und diese somit noch keine Regelungen bezüglich des Hausbaus treffen konnten. Hier ist schnellste Abhilfe dringend erforderlich. Gleiches gilt für die Erschließung des Ferienparks. Durch die Veränderungen im Bebauungsplan, deren Auslegung zum Jahreswechsel 2016 / 2017 erfolgt, ergaben sich Veränderungen bei den baulichen Anforderungen insbesondere durch die Ver – und Entsorger. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten, die als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

2017 aufgenommen wurden. Allerdings kann auch hier bisher kein Baubeginn den Grundstückseigentümern genannt werden. Erfreulich ist die Umsetzung des Personalkonzepts auf dem Bauhof der Gemeinde Jade. Durch die zusätzlichen Kräfte können Aufträge deutlich zeitnaher umgesetzt werden. Dies führt u.E. zu einer positiveren Wahrnehmung des Bauhofs. Zudem können die eingestellten Fachkräfte auch Aufträge, die in der Vergangenheit an Fachfirmen vergeben werden mussten, eigenständig bearbeiten.

Haushalt 2017 Die Kerndaten des Gesamtergebnishaushaltsplanes 2017 in der Übersicht: (Angaben in T €) Ansatz 2017 Ansatz 2016 Erträge Aufwendungen Einnahme Erfolgsplan (bisher: Verwaltungshaushalt) Jahresergebnis

8.143,5 -

8.504,2

360,7

7.949,7 -

Ausgabe 8.515,2

Rechnungsergebnis 2015 Einnahme Ausgabe 7.791,8

7.673,3

565,5

118,5

Die Zahlen für 2015 sind wegen des fehlenden Jahresabschlusses nur grob geschätzt.

Entwicklung des Gesamthaushalts seit 2011

10.000.000,00 € 8.000.000,00 € 6.000.000,00 € 4.000.000,00 € 2.000.000,00 € - € 2011

2012

2013

2014

2015

Erträge

2016

2017

2018

2019

2020

Aufwendungen

Gegenüber der ersten Prognose im November 2016 konnte der geplante Fehlbedarf noch reduziert werden. Dies ist insbesondere auf die konkreteren und verbesserten Zahlen zum Finanzausgleich zurückzuführen. In der Haushaltsplanung ist es aber weiterhin nicht möglich, einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren, obwohl die Jahresergebnisse seit 2011 deutlich bessere Ergebnisse aufzeigten. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Gewährung einer Bedarfszuweisung sowie der Zahlung des Landkreises aus dem Strukturausgleichsfonds nicht planbar sind. Zudem werden Risiken eingeplant. In der Haushaltsausfüh-

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

rung ist es bis 2015 sogar stets gelungen, insbesondere mit den Bedarfszuweisungen, Überschüsse zum Abbau der kameralen Fehlbeträge zu erwirtschaften. Aus den kameralen Vorjahren sind als Belastung zu übernehmen: Fehlbetrag 2009: Fehlbetrag 2010:

1.453.401,71 € 2.611.916,97 €

Gesamt:

4.065.318,68 €

Erfreulicher Weise konnten folgende Fehlbeträge durch Überschüsse bereits abgebaut werden: Überschuss 2011: Überschuss 2012: Überschuss 2013: Überschuss 2014: Überschuss 2015:

ca. 240.000,- € ca. 264.000,- € ca. 747.000,- € ca. 482.000,- € ca. 118.000,- €

Verbleibender Fehlbetrag:

ca. 2.214.000,- €

Auf Grund der Entwicklung im Jahr 2016 ist für dieses Jahr nicht mit einem weiteren Abbau zu rechnen. Es muss von einem Fehlbetrag ausgegangen werden, der jedoch deutlich niedriger als kalkuliert ausfallen wird. Möglicher Weise wird eine „rote Null“ erreicht. Mit der Notwendigkeit, durchgreifende Haushaltssicherungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen, kann daher in keinster Weise nachgelassen werden. Das Haushaltssicherungskonzept ist nicht nur eine formelle Voraussetzung zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes. Es soll dazu dienen, die Bemühungen zu koordinieren und zielführend umzusetzen. Die Notwendigkeit von weiteren Haushaltssicherungsmaßnahmen lässt sich an der Entwicklung der Fehlbeträge / Fehlbedarfe ablesen:

5.000.000,00 € 4.000.000,00 € 3.000.000,00 € 2.000.000,00 € 1.000.000,00 € 0,00 € -1.000.000,00 €

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Fehlbetrag lfd. Jahr

Fehlbetrag kumuliert

Wie bereits mehrfach in den Vorjahren angekündigt, wird es von Jahr zu Jahr schwerer, „echte“ Konsolidierungsmaßnahmen aufzuzeigen. Aus Sicht der Verwaltung sind die Möglichkeiten auf der Aufwandsseite hinsichtlich von Maßnahmen mit nachhaltigem Erfolg und unter Beibehaltung der bisher gewohnten oder gewünschten Standards erschöpft. Seite 7

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Für neue, nachhaltige Maßnahmen zur Reduzierung des Aufwands bedarf es grundlegender Entscheidungen, die u.U. den bisherigen Absichten widersprechen würden. Beispielhaft seien Reduzierungen der Personalkosten durch Verzicht auf Leistungen oder Reduzierung der Angebote für die Einwohner zu nennen. Auch zum wiederholten Mal kann und muss darauf verwiesen werden, dass der Haushalt der Gemeinde Jade durch die Regelungen zum Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen ./. Kreisumlage) jährlich erheblich belastet wird. Nichts desto trotz: Das Haushaltssicherungskonzept ist Genehmigungsvoraussetzung und die Gemeinde Jade ist verpflichtet, Jahr für Jahr nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen auszuweisen. Wenn auf der Ausgabenseite kein Potential mehr gesehen wird, muss die Ertragsseite herangezogen werden. Das sind immer Erhöhungen der kommunalen Steuern und Gebühren. Wenn es zu keinen Einsparungen kommt, muss über Steuer – und Gebührenerhöhungen nachgedacht werden! Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts sind die Erhöhung der Hundesteuer um 10,- € je Hund, der Vergnügungssteuer für Automaten sowie die Erhöhung der Verwaltungskosten vorgesehen. Hierdurch werden Konsolidierungspotentiale in Höhe von 9.600,- € pro Jahr ausgewiesen. Im Vergleich zum nunmehr ausgewiesenen Fehlbedarf stellt es nur einen Beitrag zum Konsolidierung dar.

Erläuterungen zum Entwurf im Einzelnen: Bei den für das Jahr 2015 ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um ungeprüfte Beträge. Es sind insbesondere die Auflösungsbeträge aus Sonderposten, die Abschreibungen und die Abgrenzungen nicht enthalten. Nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind diese Positionen jedoch überarbeitet worden und bilden nunmehr ein klareres Bild ab. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 wurden die gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und der Kommunalhaushaltskassenverordnung – Entwurf unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze (u.a. Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit) beachtet. Die Ansätze wurden, soweit möglich, errechnet, ansonsten sind sie anhand der Jahresergebnisse 2011 - 2015 und der aktuellen Entwicklung vorsichtig geschätzt.

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1. Die Teilhaushalte Nach § 4 KomHKVO – Entwurf ist der Haushalt in Teilhaushalte zu gliedern und soll der örtlichen Verwaltungsgliederung entsprechen. Daher ist der Haushalt der Gemeinde Jade mit 2 Teilhaushalte mit folgender Zuordnung von Produkten aufgebaut worden Teilhaushalt 1 (Produktverantwortlich: FBL 1 Herr Andreas Pöpken) 111 211 243 272 281 362 365 3661 367 531 532 571 575 611 612

Verwaltungssteuerung und – service Grundschulen Schulträgeraufgaben, sonstige schulische Aufgaben Büchereien Heimat – und sonstige Kulturpflege Jugendarbeit Tageseinrichtungen für Kinder Jugendzentren und Jugendräume Sonst. Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wirtschaftsförderung Tourismus Steuern, allgemeine Zuweisungen, allg. Umlagen Sonst. Allgemeine Finanzwirtschaft

Teilhaushalt 2 (Produktverantwortlich: FBL 2 Herr Danny Gerdes) 121 122 126 128 311 313 315 346 351 3660 421 424 511 521 522 538 541 545 546 547 551 552 553 561 573

Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten Brandschutz Katastrophenschutz Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII Leistungen nach dem AsylBLG Soziale Einrichtungen Wohngeld Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Einrichtungen der Jugendarbeit Förderung des Sports Sportstätten und Bäder Räumliche Planungs - und Entwicklungsmaßnahmen Bau - und Grundstücksordnung Förderung des Wohnungsbaus Abwasserbeseitigung Gemeindestraßen Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung Parkeinrichtungen ÖPNV Öffentliche Grünflächen Öffentliche Gewässer Friedhofs - und Bestattungswesen Umweltschutzmaßnahmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen

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Im Haushaltsplan werden i.d.R. Leistungen (unterhalb der o.g. Produkte vorhandene Unterscheidungen) NICHT ausgewiesen. Nach § 4 Abs. 7 KomHKVO - Entwurf brauchen nur die wesentlichen Produkte ausgewiesen werden. Von dieser Möglichkeit wird zur besseren Verständlichkeit verstärkt Gebrauch gemacht. Bei den Produkten werden sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt und zugleich auch die Finanzplanung ausgewiesen. Daher erfolgt auch im Vorbericht eine ganzheitliche Betrachtung auf Produktebene. Nur in wenigen Ausnahmen (z.B. Personalaufwendungen) erfolgt zusätzlich eine separate Betrachtung. Die Ansätze wurden, soweit sie nicht ausreichend sicher zu errechnen waren, zurückhaltend ermittelt. Die Höhe ist i.d.R. auf ein notwendiges Maß reduziert. Sofern sich im Laufe des Jahres die Notwendigkeit zur Anpassung ergeben sollte (z.B. bei Bewirtschaftungskosten durch Energiepreise, Fahrzeughaltung durch Reparaturen) wird diese im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung erfolgen.

Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen werden in einem Deckungssystem geführt. Sie werden daher produktübergreifend der Betrachtung der einzelnen Teilhaushalte und Produkte vorangestellt:

Personalaufwendungen 3.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2.000.000,00 € 1.500.000,00 € 1.000.000,00 €

500.000,00 € 0,00 € 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Bezeichnung

Personalaufwand

Ansatz 2017

2.736.900,00 €

Abweichung zum Vorjahr

3,82%

Ansatz 2016

2.636.300,00 €

Ergebnis 2015

2.395.379,22 €

Die Erhöhung des Aufwandes von 2015 auf 2016 ist zurück zu führen auf Tarifeinigungen für den Sozial – und Erziehungsdienst (2015 nur anteilig) sowie dem allgemeinen Tarifvertrag

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

(+2,4 % ab 01.03.2016). Für 2017 wurde bei der letzten Tarifverhandlung ab 01.02.2017 eine weitere Erhöhung um 2,35 % vereinbart. Der Stellenplan 2017 (siehe Seite 198 ff.) weist die Stellen noch nach den derzeit bekannten Eingruppierungen aus. Im Rahmen der diesjährigen Tarifeinigung wurde auch eine Neufassung der Entgeltordnung vereinbart. Die Redaktionsverhandlungen sind seit kurzem abgeschlossen. Jetzt müssen zeitnah die vorhandenen Eingruppierung überprüft werden. Für den Bereich der Verwaltung wird dies im Rahmen der beauftragten Organisationsuntersuchung durchgeführt. Für alle anderen Mitarbeiter / - innen muss dies auf Antrag verwaltungsseitig geschehen. Die finanziellen Auswirkungen aus der neuen Entgeltordnung können bisher nur vorsichtig eingeschätzt werden. Hier wird es zumindest in Bezug auf den Stellenplan 2017 einen Nachtrag geben müssen, in dem die ggfs. neuen Eingruppierungen abgebildet werden müssen. Im Stellenplan sind die beschlossenen Entscheidungen aufgenommen (z.B. Vorarbeiterzulage Bauhofleiter, Schaffung einer zweiten Ausbildungsstelle ab 08/2017). Daneben wird berücksichtigt, dass sich im Rahmen der Tarifeinigung zum Sozial – und Erziehungsdienst 2015 andere Eingruppierungen für die pädagogischen Mitarbeiter in den Kindertagesstätten ergeben haben und durch das Ausscheiden der Reinigungskräfte und des Hauswarts am Kindergarten Mentzhausen die Aufgaben zukünftig von einer Person wahrgenommen werden.

Seite 11

612

Sonst. Allg. Finanzwirtschaft Gesamt

Budget Name 111 Verwaltungssteuerung und service 211 Grundschulen 243 Schulträgeraufgaben sonstige schulische Aufgaben 362 Jugendarbeit 365 Tageseinrichtungen für Kinder 3661 Jugendtreff 367 Sonst. Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 531 Elektrizitätsversorhgung 532 Gasversorgung 571 Wirtschaftsförderung 575 Tourismus 611 Steuern, allgem. Zuweisungen und Umlagen 188.000,00 € 21.000,00 € 0,00 € 15.300,00 € 6.167.800,00 €

188.000,00 € 21.000,00 € -5.800,00 € -74.200,00 € 3.073.300,00 €

6.163.200,00 €

125.000,00 €

0,00 € 0,00 € 5.800,00 € 89.500,00 € 3.094.500,00 €

12.000,00 € 31.300,00 €

19.300,00 € 1.440.200,00 €

376.500,00 € 20.500,00 €

Aufwendungen 948.600,00 €

Seite 12

7.452.500,00 €

0,00 € 26.000,00 €

-12.000,00 € -5.300,00 €

1.289.300,00 €

0,00 € 973.900,00 €

-19.300,00 € -466.300,00 €

0,00 €

14.200,00 € 5.900,00 €

-362.300,00 € -14.600,00 €

-125.000,00 €

Ergebnisplan Erträge 40.400,00 €

Saldo -908.200,00 €

Der Teilhaushalt 1 stellt sich bezogen auf die Produkte wie folgt dar:

673.500,00 €

-325.300,00 €

188.000,00 € 21.000,00 € 35.500,00 € -71.400,00 € 2.977.500,00 €

-12.000,00 € -5.200,00 €

-19.300,00 € -449.600,00 €

-317.600,00 € -14.600,00 €

Saldo -1.333.500,00 €

7.365.200,00 €

500,00 €

188.000,00 € 21.000,00 € 40.000,00 € 12.600,00 € 6.072.000,00 €

0,00 € 26.000,00 €

0,00 € 965.000,00 €

13.300,00 € 5.900,00 €

6.691.700,00 €

325.800,00 €

0,00 € 0,00 € 4.500,00 € 84.000,00 € 3.094.500,00 €

12.000,00 € 31.200,00 €

19.300,00 € 1.414.600,00 €

330.900,00 € 20.500,00 €

Finanzplan Einzahlungen Auszahlungen 20.900,00 € 1.354.400,00 €

Wesentliche Bestandteile des Teilhaushalts 1 (u.a. bezogen auf das Haushaltsvolumen) sind: Seit 2011 werden jährlich Mittel zur Sanierung des Rathauses in Jade (Produkt 11110404) eingestellt. Bisher ist der neuere Gebäudeteil saniert und umgebaut worden. Es wurden 2014 die Planungen zur Sanierung des Altbaus aufgenommen. Zur Vorbereitung dieser Maßnahmen sind sie seitens der Verwaltung aufgestellt und mit Fachplanern besprochen worden. Daneben wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Bereits bei überschlägigen Prüfungen stellte sich heraus, dass erhebliche Aufwendungen notwendig wären, um die vorhandene Gebäudesubstanz des Altbaus in einen annähernd zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Es zeigte sich aber auch, dass z.B. energetische Maßnahmen im Altbau auf Grund der Baustruktur und eine Stabilisierung des Gebäudes kaum möglich sind. Im Altbau lassen sich die anstehenden Platzprobleme auch nicht mehr lösen. Ein grober Kostenüberschlag des Planungsbüro aus dem Jahr 2015 geht von Baukosten für den Teilneubau in Höhe von 703 T € aus. Hierin enthalten wären der Anbau, die Tiefengründung, die Außenanlagen sowie der Abbruch des Altbaus. Für Restarbeiten am Gebäudeteil 1974 (insbesondere Dachdämmung) wären zusätzlich rd. 60 T € vorzusehen. Alle weiteren bei der angeführten Sanierung des Gesamtbaus geplanten Maßnahmen wären im Rahmen des Teilersatzbaus abgedeckt, wie z.B. Sanitäranlagen Personal und Besucher, Archivraum, Besprechungsmöglichkeiten, Herstellung einer zeitgemäßen EDV – Verkabelung im Altbau. Zur Finanzierung der Maßnahme könnte die derzeit sehr günstige Lage am Kapitalmarkt sowie die Förderung nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz genutzt werden. Auf Grund der im Haushalt 2016 vorhandenen Haushaltsmittel für das Rathaus könnten nach einer entsprechenden Beschlussfassung die Planungen direkt fortgeführt werden. Ziel sollte es sein, noch im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten zu beginnen, damit diese 2018 abgeschlossen werden können. Hierfür sind entsprechende Mittel in 2017 und 2018 einzustellen. In 2019 sollen dann die Restarbeiten am „Neubau 1974“ umgesetzt werden. Während die Grobplanung 2015 von Baukosten 703 T € ausging (zzgl. Restmaßnahmen am „Neubau 1974 – 60 T €), wird für den Haushalt 2017 u.a. wegen der Kostensteigerung (Baupreisindex + 2,7 % seit 2015) und Unwägbarkeiten während der Planungsphase von 850.000,- € ausgegangen.

Baukosten Förderung Kommunalinvestitionsfördergesetz

2017 460.000,- € 0,- €

2018 300.000,- € 175.000,- €

2019 50.000,- € 0,- €

Zur Abwicklung der Gewährung von Beihilfen aus der Schmiedemeister – Schulte – Stiftung an „allein stehende, ältere und notbedürftige weibliche Einwohner der Gemeinde Jade“ wurde das Produkt 1113 gebildet. Hier werden als Einnahme die Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen und als Ausgabe die Gewährung von Beihilfen ausgewiesen. Eine Richtlinie für die Gewährung der Beihilfen ist in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht erstellt worden. Die Mittel werden seit 2009 an den begünstigten Personenkreis verteilt. Für den Schulträger Gemeinde Jade entsteht aus der Bereitstellung der sächlichen Mittel im Produkt 2110 – Grundschulen ein Zuschussbedarf in Höhe von 362.300,- € (Vorjahr: 364.200,- €). Hierin enthalten sind neben den Schulbudgets und den Bewirtschaftungskosten auch die Reinigungskosten der Gebäude.

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2016

Grundschule Schweiburg; Standort Mentzhausen

Grundschule Jaderberg

Grundschule Schweiburg; Standort Schweiburg

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Ordentliche Erträge Auflösungsbeträge öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte (Mieten) Summe ordentliche Erträge

300,00 €

400,00 €

300,00 € 600,00 €

6.000,00 € 6.400,00 €

200,00 € - € 6.000,00 € 6.200,00 €

57.400,00 €

81.000,00 €

- €

85.100,00 €

89.700,00 €

7.100,00 €

28.600,00 € 3.700,00 € 174.800,00 € 174.200,00 € €

19.400,00 € 2.900,00 € 193.000,00 € 186.600,00 € €

1.500,00 € 100,00 € 8.700,00 € 2.500,00 € €

174.200,00 € -

186.600,00 €

2.500,00 €

Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen sonstige ordentliche Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis außerordentliches Ergebnis Gesamtergebnis

-

-

Eine Veräußerung des Gebäudes der ehem. Grundschule Mentzhausen ist bisher nicht erfolgt. Ein vorliegendes Angebot wurde nicht angenommen, da die Nutzung durch die Vereine sowie die Auswirkungen für Mieter und Kindergarten eingeschränkt worden wäre. Aktuell liegen keine Angebote vor. Die Entwicklung der Schülerzahlen ist in den nächsten Jahren dargestellt. Nach einer sehr hohen Zahl an Einschulungen in 2016 und 2017 bleiben die Zahlen ab 2018 an beiden Standorten i.W. stabil.

Schulplanung - Einschulung 2016- 2022 (Schüler- und Geburtszahlen jew. 01.10. - 30.09. d.f.J.) Grundlage: Ist-Zahlen per 01.10.2016

70 60

Ges

Anzahl der Kinder

50 40

Jaderb

30 20 10

Schwe

0 2016

2017

2018

2019 2020 2021 Jahr der Einschulung

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2022

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

An beiden Standorten werden jährlich Mittel für die Renovierung und Sanierung von Klassenräumen bereit gestellt, um den derzeitigen Zustand zu erhalten bzw. auf einem modernen Zustand zu halten. An der Grundschule Schweiburg soll im Jahr 2017 die Schüler WC behindertengerecht saniert. Zusätzliche Maßnahmen sind für das Jahr 2017 wie folgt vorgesehen: ð

Grundschule Jaderberg

2.800,- € für Deckenbeamer, Leinwände, Multi User Accesspionts, IPads und dazugehörige Verkabelungen und

ð

Grundschule Schweiburg

1.700,- € für 2 Lap Tops 450,- € für eine Objektkamera und 3.900,- € für den Ersatz einer abgebauten Reifenschaukel

Seit dem 01.08.2013 erfolgt die Umsetzung der Inklusion an Grundschulen. Hierzu hat der Gemeinderat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Schwerpunktschule zu benennen und die Grundschule Jaderberg benannt. Die Benennung der Grundschule Jaderberg als Schwerpunktschule bedeutet jedoch nicht, dass am Standort Schweiburg keinerlei Kinder mit Unterstützungsbedarf in Förderschwerpunkten unterrichtet werden. Daher muss der Schulträger stets Haushaltsmittel bereit halten, um die „kleineren“ Beschaffungen tätigen zu können. Aus diesem Grund werden im Haushaltsplanentwurf für beide Schulen insgesamt 9.000,- € pro Jahr ausgewiesen, von denen 6.000,- € bei der Grundschule Jaderberg und 3.000,- € bei der Schule Schweiburg ausgewiesen werden. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig. Insbesondere an der Deichschule Schweiburg wurde Bedarf an Förderräumen vor allem für eine angemessene Differenzierung der Entwicklungsstände der Schüler erkannt. Hier soll gemeinsam mit der Schulleitung nach baulichen Lösungen gesucht werden, um diesen Raumbedarf zu decken. Für konkrete Unterstützungen wurden 2016 Planungsmittel in Höhe von 5.000,- € bereit gestellt. Im Herbst 2016 sind unter Beteiligung der Schulleitungen und der Förderkräfte Anforderungen gesammelt worden. Diese sollen zu einem Profil zusammen gefasst und mit Hilfe externer Fachkräfte auf Realisierbarkeit und Kosten untersucht werden. Ziel ist es, das Maßnahmenpaket bis zum Sommer 2017 zu erstellen, damit u.U. notwendige Maßnahmen im Haushalt 2018 veranschlagt werden können. Dieses Konzept ist i.Ü. auch erforderlich, um eine inzwischen im Schulgesetz ermöglichte Verlängerung der Übergangslösung beantragen zu können. Zum Haushalt 2017 wurde von beiden Grundschulen Unterstützung durch Schulsozialarbeiter beantragt. Die Anforderungen an die Lehrkräfte sind insbesondere wegen der Auffälligkeiten von Kindern oder deren familiärer Situation ständig gestiegen. Auch die Umsetzung der Inklusion stellt weitere Anforderungen. Dabei sind u.U. Schulbegleiter im Hause oder andere Kräfte, die bei den inklusiv zu beschulenden Kindern unterstützen. Allerdings ist diese Unterstützung nicht konstant genug und nicht für alle Kinder bemessen. Daher ist der Einsatz von Schulsozialarbeitern nachvollziehbar. Allerdings ist dies keine Aufgabe für den Schulträger, der für die sächliche Ausstattung verantwortlich ist. Dies ist Aufgabe des Landes Niedersachsen. Das Land hat z.B. inzwischen für einige Grundschulen insbesondere im Ganztagsbereich) Schulsozialarbeiter eingestellt. Auch gibt es inzwischen bei den weiterführenden Schulen Überlegungen, dass das Land die Schulsozialarbeit trägt. Die Gemeinde Jade hat ausschließlich aus diesen Gründen (Zuständigkeit des Landes) den Antrag abgelehnt. Es muss aber Aufgabe des Landes sein, sich diesen Herausforderungen zu stellen, damit eine

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

erfolgreiche Beschulung sowohl für Kinder mit Förderbedarf wie auch für Kinder ohne Förderbedarf gelingt. Das Produkt 3625 – Sonstige Jugendarbeit beinhaltet die Aufwendungen für die pauschale Vereinsförderung (Jugendarbeit – 4.300,- €; Vorjahr: 4.300,- €), Wanderungen und Fahrten (2.000,- €; Vorjahr – 2.000,- €), Mobiles Kino (1.000,- €, Vorjahr – 1.000,- €) und Ferienpass (2.500,- €; Vorjahr – 3.200,- €, ab 2015 Verzicht auf Ü 13 - Ferienpass). Eine Reduzierung dieser freiwilligen Leistungen ist ohne Verzicht auf die Angebote nicht möglich.

161.700,00 €

148.200,00 €

58.000,00 € 1.500,00 €

Kinderkrippe Kleiner Stern

Kom. Kindergarten Schweiburg

2017

Kom. Kindergarten Mentzhausen

Kom. Kindergarten Jaderberg

Ev. Kindergarten Jaderberg

Für die Kindertagesstätten in der Gemeinde (Produkt 3650 – Tageseinrichtungen für Kinder) ergibt sich 2017 ein Zuschussbedarf in Höhe von ca. 466.300,- €, der sich wie folgt verteilt:

Ordentliche Erträge Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auflösungsbeträge

289.700,00 €

öffentlich-rechtliche Entgelte privatrechtliche Entgelte (Mieten) Kostenerstattungen und Kostenumlagen Summe ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Aufwendungen für aktives Personal Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Summe ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis

1.800,00 €

-



4.500,00 €

1.100,00 €

87.000,00 €

-



35.400,00 €

41.500,00 €

4.800,00 €

-

-



383.300,00 €

-



-



-



-



201.600,00 €

190.800,00 €



273.700,00 €

265.000,00 €

-



19.900,00 €

19.300,00 €

11.800,00 €

-



5.200,00 €

4.400,00 €



221.100,00 €

2.700,00 € 507.500,00 €

-

-

47.700,00 €

-

-



138.700,00 €

445.300,00 €

außerordentliches Ergebnis Gesamtergebnis

138.700,00 €

-



221.100,00 €

124.200,00 € -

82.400,00 € -

-

-



124.200,00 € -



82.400,00 € -

-



5.700,00 € 304.500,00 € 102.900,00 € -



102.900,00 € -

-



99.600,00 € -





1.000,00 € 4.200,00 € 58.000,00 € -



63.200,00 € 3.700,00 € -



3.700,00 €

In den letzten Jahren entwickelten sich die Zuschussbeträge der Kindergärten wie folgt:

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-

-



99.600,00 € -



59.500,00 €

1.700,00 € 290.400,00 €

-

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

2.500,00 €

Übersicht Zuschussbeträge Kindertagesstätten Gemeinde Jade (2010 - 2017) 2.000,00 €

1.500,00 €

1.000,00 €

500,00 €

Zuschuss pro genehmigten Platz - €

RE-Ergebnis

RE-Ergebnis

Re- Ergebnis

Re-Ergebnis

Re-Ergebnis

Re-Ergebnis

HH - Ansatz

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

871,32 €

1.005,26 €

1.240,86 €

1.189,33 €

1.486,61 €

1.651,28 €

1.500,00 €

2.213,95 €

KiGa Schweiburg

1.305,24 €

1.101,31 €

1.341,01 €

1.117,36 €

937,53 €

967,77 €

491,25 €

1.311,25 €

kom. KiGa Jaderberg

1.038,53 €

1.146,62 €

1.245,44 €

1.104,17 €

1.144,29 €

1.714,19 €

1.791,59 €

1.123,36 €

917,59 €

943,20 €

1.144,45 €

1.236,35 €

1.139,55 €

1.221,88 €

1.402,94 €

1.297,06 €

Durchschnitt aller Kindergärten

1.033,17 €

1.049,10 €

1.242,94 €

1.161,80 €

1.176,99 €

1.388,78 €

1.296,44 €

1.486,41 €

Krippe Kleiner Stern (seit 2014)

- €

- €

- €

- €

436,14 €

135,30 €

90,00 €

123,33 €

KiGa Mentzhausen

Ev.-lth. KiGa Jaderberg

Ansatz

Seit 2009 sind die Zuschüsse des Landkreises und des Landes Niedersachsen enthalten. Die Gemeinde Jade hat im Jahr 2013 dem Abschluss eines neuen Vertrages zu verbesserten finanziellen Bedingungen mit dem Landkreis Wesermarsch zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesstätten zugestimmt. Seit dem Sommer 2016 wird mit dem Landkreis über die Anpassung der Kostenbeteiligung verhandelt. Es werden Erhöhungen für 2017 in einer Größenordnung von rd. 4,9 % in Aussicht gestellt. Eine abschließende Beratung in den Gremien sowohl des Landkreises wie auch der Städte und Gemeinden erfolgt im Frühjahr 2017. Für den Haushaltsplan 2017 sind die in Aussicht gestellten Beträge berücksichtigt worden. Auf Grund der Nachfrage der Eltern in Jaderberg wird im kommunalen Kindergarten Jaderberg ab 01.12.2016 eine erweiterte Frühöffnung ab 07.00 Uhr angeboten. Damit leistet die Gemeinde Jade auch einen wichtigen Beitrag zu Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Inwieweit entsprechende Nachfragen auch in den übrigen Einrichtungen erfolgen, bleibt abzuwarten. Ebenfalls enthalten im Produkt 3650 ist die seit 2009 vom Landkreis gewährte finanzielle Unterstützung für die Krippe „Kleiner Stern“, die von der Gemeinde an die Einrichtung ausgezahlt wird. Seit der Fertigstellung der Erweiterung der Krippe im Oktober 2014 kann die Gemeinde Jade den U 3 - Rechtsanspruch erfüllen. Neu in den Haushalt 2014 aufgenommen wurden im Produkt 3661 – Jugendzentren und Jugendräume Mittel zur Gewährung eines Zuschusses an den Verein zur Förderung der Jugendarbeit Jade e.V.. Zum Jahresende 2014 wurden Bemühungen aufgenommen, eine entsprechende Einrichtung gemeinsam mit der Ev. Kirchengemeinde aufzubauen. Nach Bedarfsumfragen und verschiedenen Absprachen im Präventionsrat richtete die Ev. Kirchengemeinde ein Jugendcafe ein, das nicht mit dem Angebot eines Jugendtreffs vergleichbar ist. Daher sollte die Einrichtung eines gemeindlichen Jugendtreffs weiter verfolgt werden. Im Jahr 2015 wurde die Entscheidung getroffen, nach dem Auszug der Sozialstation aus den

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Räumlichkeiten an der Tiergartenstraße dort den Jugendtreff einzurichten. Der Auszug ist nunmehr für die 1. Jahreshälfte 2017 zu erwarten, so dass im Sommer der Jugendtreff starten könnte. Für den Betrieb sind Mittel in den Haushalt einzustellen. Die Begleitung der Jugendlichen stellt eine wachsende Herausforderung dar. Derzeit nutzen sie Örtlichkeiten wie den Vorplatz des ev. Gemeindezentrums, den Spielplatz der Grundschule oder Freiflächen im Gewerbegebiet. Ziel muss es sein, ein interessantes Angebot an einer zentralen Stelle zu schaffen, damit den Jugendlichen sinnvolle Freizeitangebote, Hilfe in allgemeinen Lebenslagen und vielleicht auch die Förderung von Perspektiven geboten werden kann. Die Gemeinde Jade betrachtet dies unabhängig von einer formalen Betrachtung als eine sehr wichtige Aufgabe, zu der sie sich verpflichtet sieht. Zur Umsetzung sollen kurzfristig die Räumlichkeiten durch einen Fachplaner begutachtet und die notwendigen Maßnahmen abgeschätzt werden. Die Mittel sind mit einem Sperrvermerk versehen. Das Produkt 3675 – Familienservicebüro weist ein Jahresergebnis in Höhe von -5.300,- € (Vorjahr: - 6.200,- €) aus. An dieser Stelle muss das niederschwellige Angebot des Familien – und Kinderservicebüros hervorgehoben werden. Das Büro wird intensiv als erste Anlaufanlaufstelle für die vielfältigsten Alltagsprobleme der Familien und Eltern genutzt. Es lässt sich feststellen, dass die Entscheidung zur Einrichtung des Büros richtig gewesen ist und finanzielle Mittel den Familien in der Gemeinde Jade direkt zu Gute kommen. Eine Aufwertung wird es erfahren, wenn größere Räumlichkeiten im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen (s.o.). Im Produkt 571002-03 – Gewerbegebiet Jaderberg, An der Bahn; werden zukünftig nur noch die Verkaufserlöse der Gewerbegrundstücke ausgewiesen. Im Jahr 2016 konnten trotz sehr aussichtsreicher Gespräche bisher keine Beurkundungen vorgenommen werden. Daher werden die Ansätze für die zukünftigen Jahre deutlich zurückhaltender veranschlagt, obwohl auch aktuell Interessenten für die Flächen zur Verfügung stehen. In der Finanzplanung ist für das Jahr 2019 der gemeindliche Anteil am Breitbandausbau in Höhe von 46.000,- € im Produkt 571004-04 ausgewiesen. Die Maßnahme wird 2017/2018 durch den Landkreis Wesermarsch durchgeführt und anschließend auf der Basis der entstandenen Kosten abgerechnet. Der Ansatz ist Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens und stellt keine absolute Größe dar. Im Produkt 5750 – Förderung des Tourismus werden Personalaufwendungen etc. ausgewiesen. Seit 2013 werden die Aufgaben der Tourismusförderung wieder unmittelbar von der Gemeinde Jade durchgeführt. Seit dem wurde durch die Einrichtung des Strategieforums Jade und dessen Ausarbeitung eines Maßnahmenkataloges eine Vielzahl von Maßnahmen in Angriff genommen. Das Forum hat eine Vielzahl von Maßnahmen vorgestellt und begleitet deren Umsetzung. Hervorzuheben ist, dass die Mitglieder des Forums fast alle ehrenamtlich arbeiten und ihre Freizeit einbringen. Für das Jahr 2017 werden die Marketingbemühungen der Jade Touristik durch die gemeinsame Vermarktung der verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten fortgeführt. Hierzu wurde ein „Unterstützerpaket“ erstellt, das durch einen Flyer beworben wird. Als großes Projekt für die nächste Zeit kann die Umgestaltung des Strandbades Sehestedt betrachtet werden. Hierfür haben die Mitglieder des Forums Ideen entwickelt, die mit Hilfe professioneller Unterstützung aufgearbeitet werden. Für die Umsetzung dieses Projektes sind Mittel sowohl im Jahr 2017 wie auch in den Folgejahren ausgewiesen (Prod. 424100 – 10).

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Insgesamt lässt sich festhalten, dass der Tourismus ein Leuchtturmprojekt der Gemeinde Jade darstellt und personell wie finanziell stark unterstützt wird.

Im Produkt 6110 – Steuern sind die Gemeindesteuern als wesentliche Erträge sowie die Kreisumlage als größte Aufwandsposition des gesamten gemeindlichen Haushaltes aufgeführt. Die Prognose für die Zukunft erfolgte auf der Grundlage der eigenen Erfahrungen sowie der Hinweise des Landes Niedersachsen in der Form des Orientierungsdatenerlasses vom 08.07.2016. Die Steuererträge und Zuweisungen entwickelten sich wie folgt. A. Steuern vorl. Rechnungsergebnis 2012

Grundsteuern A und B Gewerbesteuer Gemeindeanteil a.d. Einkommenssteuer Gemeindeanteil an Umsatzsteuer Sonstige Gemeindesteuern Summe

vorl. Rechnungsergebnis 2013

vorl. Rechnungsergebnis 2014

vorl. Rechnungsergebnis 2015

Ansatz 2016

Ansatz 2017

797.334,69 € 889.974,95 €

803.652,38 € 1.331.639,31 €

817.053,97 € 1.421.997,00 €

829.934,27 € 1.302.227,66 €

834.000,00 € 1.230.000,00 €

868.000,00 € 1.100.000,00 €

1.654.210,00 €

1.764.425,00 €

1.894.578,00 €

2.045.646,00 €

2.118.000,00 €

2.120.000,00 €

67.043,00 €

67.880,00 €

69.304,00 €

95.453,00 €

96.000,00 €

108.000,00 €

62.981,51 €

65.215,69 €

67.230,73 €

71.127,83 €

68.000,00 €

79.000,00 €

3.471.544,15 €

4.032.812,38 €

4.270.163,70 €

4.344.388,76 €

4.346.000,00 €

4.275.000,00 €

Die Steuererträge sind beständig gestiegen. Für 2016 muss mit einem Rückgang gerechnet werden, da die Gewerbesteuererträge derzeit rd. 143 T € unter dem Ansatz liegen. Daher wurde der Ansatz für das Jahr auf der Basis der rückläufigen Erträge und unter Berücksichtigung der Hebesatzerhöhung ermittelt. Auf der Basis der reduzierten Erträge 2016 ergibt sich durch die Hebesatzerhöhung der Grund – und Gewerbesteuern dennoch ein Mehrertrag von rd. 75 T €. Die Entwicklung der wichtigsten Steuern im Einzelnen:

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

180.000,00 €

Grundsteuer A

160.000,00 € 140.000,00 € 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € 0,00 € 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

1.000.000,00 €

Grundsteuer B 900.000,00 € 800.000,00 € 700.000,00 € 600.000,00 € 500.000,00 € 400.000,00 € 300.000,00 € 200.000,00 € 100.000,00 € - € 2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

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2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Gewerbesteuer

1.600.000,00 € 1.400.000,00 € 1.200.000,00 € 1.000.000,00 € 800.000,00 € 600.000,00 € 400.000,00 € 200.000,00 € - € 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Trotz des derzeit rückläufigen Ertrages muss betrachtet werden, dass sich das Aufkommen seit 2009 selbst bei der vorsichtigen Prognose für 2017 mehr als verdoppelt hat. Es muss das Ziel aller Beteiligten sein, durch geschickte Politik und Verwaltungsarbeit zum einen den bestehenden Betrieben Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und zum anderen zusätzliche Betriebe in der Gemeinde anzusiedeln. B. Zuweisungen vom Land vorl. Rechnungsergebnis 2012

Schlüsselzuweisungen Bedarfszuweisung vom Land Zuweisungen für übertragenen Wirkungskreis Summe

vorl. Rechnungsergebnis 2013

vorl. Rechnungsergebnis 2014

vorl. Rechnungsergebnis 2014

Ansatz 2016

Ansatz 2017

1.388.424,00 €

1.560.024,00 €

1.532.136,00 €

1.300.848,00 €

1.415.000,00 €

280.000,00 €

370.000,00 €

300.000,00 €

230.000,00 €

98.328,00 €

99.256,00 €

103.728,00 €

105.888,00 €

108.000,00 €

112.000,00 €

1.766.752,00 €

2.029.280,00 €

1.935.864,00 €

1.636.736,00 €

1.523.000,00 €

1.792.000,00 €

-

1.680.000,00 €



-

Für das Jahr 2016 ist eine Bedarfszuweisung in Höhe von 220.000,- € gewährt worden. Im Vergleich zum Vorjahr sind im Jahr 2017 Mehrerträge in Höhe von rd. 250 T € zu verzeichnen. Für den Ansatz liegen inzwischen Daten des Landes vor. Dies ist ein wesentlicher Grund zur Reduzierung des Fehlbetrages im Vergleich zum Vorjahr. Durch die erneute Gewährung einer Bedarfszuweisung für 2017 könnte eine spürbare Entlastung des Haushalts erreicht werden. Die Zahlungen des Landes betragen in der Haushaltsplanung rd. 22 % der Gesamteinnahmen der Gemeinde Jade. Auch wenn dies ein großer Anteil ist, darf nicht vergessen werden, dass die Gemeinde Jade weiterhin eine deutlich unterdurchschnittliche

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Steuerkraft (Realsteueraufbringungskraft 2015: - 36 %) hat und auch weiterhin auf Hilfe des Landes angewiesen sein wird. Die Entwicklung der Zuweisungen im Einzelnen: Schlüsselzuweisungen 1.800.000 € 1.600.000 € 1.400.000 € 1.200.000 € 1.000.000 € 800.000 € 600.000 € 400.000 € 200.000 € 000 € 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Als weitere Einnahmen sind daneben Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gebühren und Zuweisungen des Landes z.B. für Kindergärten) eingeplant. Eine wesentliche Aufwandsart (neben den Personalaufwendungen) ist die Kreisumlage, die sich vor. wie folgt entwickeln wird:

Kreisumlage 3.500.000,00 € 3.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2.000.000,00 € 1.500.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € 0,00 €

Die Kreisumlage wird auf der Grundlage der Steuerkraft der Gemeinde Jade, der Anteile an der Einkommens- uns Umsatzsteuer sowie der sich daraus ergebenden

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Schlüsselzuweisungen berechnet. Auf diesem Weg wird der Landkreis an der finanziellen Entwicklung der Gemeinden beteiligt. Die positiven wie negativen Entwicklung des aktuellen Jahres finden ihren Niederschlag in den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage des jeweiligen Folgejahres. Daher sind die Grund – und Gewerbesteuern in Zusammenhang zu sehen mit den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage des Folgejahres. Im Produkt 6112 – Sonst. Allgemeine Finanzwirtschaft werden die lang – und kurzfristigen Darlehen ausgewiesen. Die Höhe des Schuldendienstes für langfristige Darlehen ist abhängig von der Höhe der Verschuldung. Folgende Entwicklung ist zu erwarten:

Haushalts- Schuldenlast am jahr 01.01.d.J. 2012 5.908.444,33 € 2013 5.935.739,02 € 2014 5.507.414,89 € 2015 6.868.203,98 € 2016 7.193.520,34 € 2017 7.368.920,34 € 2018 8.460.420,34 € 2019 7.414.520,34 € 2020 6.389.520,34 €

Aufnahmen

Tilgungen

443.300,00 € 0,00 € 1.864.800,00 € 901.594,59 € 840.000,00 € 1.911.400,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

416.005,31 € 428.324,13 € 504.010,91 € 576.278,23 € 664.600,00 € 819.900,00 € 1.045.900,00 € 1.025.000,00 € 927.000,00 €

Schuldenlast am Zinszahlungen 31.12.d.J. 5.935.739,02 € 181.273,76 € 5.507.414,89 € 167.536,39 € 6.868.203,98 € 139.152,45 € 7.193.520,34 € 118.352,87 € 7.368.920,34 € 143.000,00 € 8.460.420,34 € 119.000,00 € 7.414.520,34 € 117.000,00 € 6.389.520,34 € 103.000,00 € 5.462.520,34 € 75.000,00 €

Schuldenentwicklung 9.000.000 € 8.000.000 € 7.000.000 € 6.000.000 € 5.000.000 € 4.000.000 € 3.000.000 € 2.000.000 € 1.000.000 €

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2003

2002

2001

2000

000 €

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Schuldendienst 1.200.000,00 €

1.000.000,00 €

800.000,00 €

600.000,00 €

400.000,00 €

200.000,00 €

Tilgungen

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2003

2002

0,00 €

Zinszahlungen

Ziel der Gemeinde muss es sein, auch bei Aufnahme von notwendigen Darlehen diese möglichst schnell zu tilgen. In der aktuellen Zinsphase können hohe Tilgunen auch zu Lasten der Liquidität vorgenommen werden. Natürlich muss die Entwicklung gut beobachtet werden, denn falls die Liquiditätsdarlehen deutlich ansteigen, bedeuten hohe Tilgungsleistungen auch höhere Kassenkreditzinsen. Dennoch muss aktuell versucht werden, dass die langfristigen Verbindlichkeiten langfristig betrachtet zurückgehen und damit: -

durch geringere Zinsen der Ergebnishaushalt entlastet wird und durch nicht mehr erforderliche Tilgungen Finanzmittel für Investitionen im Finanzhaushalt bereit gestellt werden können.

Der Abbau von Schulden führt langfristig zu neuem Handlungsspielraum der Gemeinde Jade. Die vorgezeichnete Entwicklung muss weiterverfolgt werden. Ziel muss die Entschuldung der Gemeinde sein. Daher stellt die Entschuldung die nachhaltigste Möglichkeit der Gemeinde Jade dar, aus eigenen Mitteln zur Entlastung des Haushaltes beizutragen. Es müssen daher die größtmöglichen Anstrengungen unternommen werden, neue Schulden zu vermeiden und die bestehenden so schnell wie möglich abzubauen. Natürlich darf die Weiterentwicklung der Gemeinde dabei nicht vollständig unberücksichtigt gelassen werden. Der vorgelegte Haushalt kommt für das Jahr 2017 zwar nicht ohne Kreditaufnahme aus. Es wird eine Aufnahme in Höhe von 236.400,- € ausgewiesen. Die Kreditaufnahmen sind allerdings ausschließlich auf eine notwendige Maßnahme zurückzuführen und damit aus Sicht der Gemeinde Jade zu vertreten: -

Ersatzbau Rathaus in Jade

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Unter Berücksichtigung der v.g. Erläuterungen kann die Darlehensaufnahme wie folgt bewertet werden:

Ersatzbau Rathaus Gesamt Darlehensaufnahme Darlehensaufnahme ohne v.g. Maßnahmen -

2017 460.000 € 460.000 € 236.400 € 223.600 €

Damit wäre ohne die besondere Maßnahme eine Darlehensaufnahme nicht nötig und die seit Jahren gültige Selbstverpflichtung kann als eingehalten betrachtet werden. Die zusätzlichen Zinsen für den Ersatzbau des Rathauses werden durch Einsparungen bei den Energieaufwendungen deutlich kompensiert. Die Planung sieht für das Jahr 2018/2019 im Rahmen von Zinsanpassungen außerordentliche Tilgungen von Darlehen in Höhe von 112 bzw. 100 T € vor. Diese ist auch weiterhin vorgesehen. Für 2017 stehen 2 Darlehen mit einer Restsumme in Höhe von 822 T € zur Umschuldungen an. Die bisherigen Zinssätze belaufen sich auf 0,50 % (Restsumme: 558 T €) und 4,394 % (Restsumme: 264 T €).

Die Gemeinde Jade beabsichtigt, im Jahr 2017 Investitionen in Höhe von 1.418.100,00 € vorzunehmen. Dem stehen erwartete Einzahlungen für diese Maßnahmen in Höhe von 1.181.700,- € gegenüber, so dass sich ein Saldo aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 236.400,- € ergibt. Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit (+2,2 T €) ist seit Jahren erstmalig in der Planung positiv, reicht aber nicht, um die Tilgung zu decken. Zu der Entwicklung der Kassenkredite, die eine weitere Ursache für die Entwicklung darstellt, wird unter Ziffer 5 gesondert Stellung genommen. Die investiven Maßnahmen des Teilhalts 1 sind im Investitionsprogramm enthalten (Anlage zum Haushaltsplan, Seite 226).

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Räuml. Planungs - und Entwicklungsmaßnahmen Bau - und Grundstücksordnung Förderung des Wohnungsbaus Abwasserbeseitigung Bau - und Unterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung Bau und Unterhaltung öffentlicher Parkplätze Förderung des ÖPNV Parkanlagen und öffentliche Grünflächen Wasserläufe, Gewässer und Regenrückhaltebecken

553 Friedhofs - und Bestattungswesen 561 Umweltschutzmaßnahmen 573 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen

541 545 546 547 551 552

511 521 522 538

121 122 126 128 3119 3129 313 315 346 351 366 421 424

Budget Name Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten Brandschutz Katastrophenschutz Verwaltung der Sozialhilfe Verwaltung Grundsicherung Verwaltung der Asylbewerberleistungen Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Wohngeld Sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger Einrichtungen der Jugendarbeit Förderung des Sports Sportstätten und Bäder

Der Teilhaushalt 2 stellt sich wie folgt dar:

€ € € €

-11.200,00 -100,00 -7.300,00 -438.400,00

€ € € € € €

€ € € €

700,00 € 9.000,00 € 3.700,00 €

253.600,00 5.900,00 1.100,00 0,00 300,00 0,00

4.100,00 0,00 46.400,00 29.200,00

Ergebnisplan Erträge 3.500,00 € 34.100,00 € 33.200,00 € 0,00 € 1.200,00 € 152.000,00 € 23.700,00 € 17.100,00 € 0,00 € 0,00 € 200,00 € 0,00 € 171.800,00 €

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€ € € € €

€ € € €

€ € € € € € € € € € € € €

-373.200,00 -74.900,00 -2.900,00 -10.000,00 -3.900,00

-27.200,00 -100,00 2.200,00 -25.100,00

Saldo -6.900,00 -109.200,00 -253.600,00 -500,00 -130.800,00 -1.400,00 -37.400,00 -7.800,00 -15.900,00 -500,00 -10.000,00 0,00 -168.900,00

11.200,00 800,00 16.300,00 442.100,00

626.800,00 80.800,00 4.000,00 10.000,00 4.200,00

31.300,00 100,00 44.200,00 54.300,00

€ € € €

€ € € € €

€ € € €

Aufwendungen 10.400,00 € 143.300,00 € 286.800,00 € 500,00 € 132.000,00 € 153.400,00 € 61.100,00 € 24.900,00 € 15.900,00 € 500,00 € 10.200,00 € 0,00 € 340.700,00 €

-9.500,00 0,00 -4.600,00 -428.600,00

59.400,00 -69.000,00 -2.100,00 -170.000,00 -2.700,00

4.037,90 -100,00 606.400,00 71.000,00

Saldo -6.300,00 -106.300,00 -361.600,00 0,00 -129.600,00 -1.400,00 -37.400,00 -7.400,00 -15.900,00 -400,00 -8.700,00 0,00 -180.500,00

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

€ € € €

€ € € € €

€ € € €

€ € € € € € € € € € € € €

€ € € € € €

€ € € €

400,00 € 5.000,00 € 3.700,00 €

743.000,00 0,00 400,00 0,00 0,00 0,00

4.100,00 0,00 650.600,00 77.300,00

€ € € € € €

€ € € €

400,00 € 9.600,00 € 432.300,00 €

683.600,00 69.000,00 2.500,00 170.000,00 2.700,00 9.500,00

62,10 100,00 44.200,00 6.300,00

Finanzplan Einzahlungen Auszahlungen 3.500,00 € 9.800,00 € 34.100,00 € 140.400,00 € 34.000,00 € 395.600,00 € 0,00 € 0,00 € 1.200,00 € 130.800,00 € 152.000,00 € 153.400,00 € 23.700,00 € 61.100,00 € 14.000,00 € 21.400,00 € 0,00 € 15.900,00 € 0,00 € 400,00 € 0,00 € 8.700,00 € 0,00 € 0,00 € 154.800,00 € 335.300,00 €

Wesentliche Bestandteile (bezogen auf das Haushaltsvolumen) sind: Im Produkt Brandschutz 1260 werden die Budgets der Ortswehren sowie die Kosten des Gemeindekommandos und der Verwaltung aufgeführt. Insgesamt entstehen nicht durch Erträge gedeckte Aufwendungen in Höhe von 253.600,- € (Vorjahr: 181.000,- €). Im Laufe des Jahres 2010 ist in Zusammenarbeit mit der Gemeindefeuerwehr eine Bedarfs – und Entwicklungsplanung aufgestellt worden, die Grundlage für die Haushaltspläne war. Im Jahr 2015 ist eine Aktualisierung der Planung erfolgt. Sie ist Bestandteil des Haushalt 2017 und als Anlage zum Haushaltsplan (Seite 254 ff.) beigefügt. In der Feuerwehrbedarfs - und – entwicklungsplanung ist festgelegt worden, dass alle Feuerwehrgerätehäuser auf ihren baulichen Zustand und sicherheitsrelevante Fragestellungen untersucht werden sollen. Eine Bestandsaufnahme durch die Feuerwehrunfallkasse hat Mängel aufgezeigt. Für 2017 ist vorgesehen, jedes Feuerwehrgerätehaus durch einen externen Fachplaner auf die Mängel und deren Behebung untersuchen zu lassen. Daraus werden sich Maßnahmen ergeben, die in den Folgejahren schrittweise umzusetzen sind. In seiner Haushaltsverfügung 2011 hat der Landkreis Wesermarsch darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellten Budgets der Ortswehren in der Gemeinde Jade die Budgets vergleichbarer Kommunen um bis zu 1/3 übersteigt. Die Ortswehren haben sich 2014 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung bereit erklärt, die Übertragbarkeit insofern zu begrenzen, als dass max. 4.700,- € für alle Ortswehren übertragen werden können. Da die Budgets seit 2009 nicht angepasst wurden, die Aufwendungen durch die allgemeine Preisentwicklung, gestiegene Anforderungen an Ausrüstung und Schulung sowie z.T. gestiegenen Aktivenzahlen gestiegen sind, wurde ein Anpassung der Budgets vorgesehen. Es veränderte sich wie folgt:

Jugendfeuerwehr: Ortswehr Jade: Stützpunktwehr Jaderberg: Stützpunktwehr Schweiburg: Ortswehr Südbollenhagen: Gesamt

Budgets bis 2016 3.200,- € 14.100,- € 26.500,- € 17.800,- € 13.700,- € 75.300,- €

Budgets ab 2017 4.200,- € 15.100,- € 27.000,- € 20.800,- € 14.700,- € 81.800,- €

Für investive Maßnahmen im Feuerwehrwesen sind im Jahr 2017 196.600,- € vorgesehen, die im Detail in der Feuerwehrbedarfs – und entwicklungsplanung nachgewiesen werden. Wesentliche Position ist dabei: 126003-02 – FW Jaderberg – Ersatzbeschaffung TLF 16 – 150.000,- € Zum Austausch des vorhandenen TLF wurden 2016 bereits Mittel eingestellt. Das Fahrzeug ist inzwischen in Auftrag gegeben. Es ist die zweite Rate auszuweisen. Nach den Maßnahmen am Dach, der Beleuchtung und den Duschen an der Großsporthalle Jaderberg (Produkt 424001-02) steht für 2017 der Austausch des Heizungskessels an. Diese Sanierung auf Raten ist investiv auszuweisen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass versucht wird, die Sportstättenabrechnung auf eine gemeinsame Basis zu stellen und damit vergleichbar für alle Städte und Gemeinden zu machen. Ein Abrechnungsmodell ist zwischen den Kommunen abgestimmt und muss noch mit dem Landkreis diskutiert werden. Die Verhandlungen hierüber werden zum Beginn des Jahres 2017 fortgeführt.

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Für das Strandbad Sehestedt (Produkt 4241) werden 2017 Mittel in Höhe von 135.600,- € (einschl. Abschreibungen) bereitgestellt. Es sind Mittel für die sukzessive Sanierung der Container aufgenommen worden. Im Jahr 2017 sollen die Spielgeräte ergänzt werden. Die Weiterentwicklung des Strandbades Sehestedt wird in den nächsten Jahren eine große Bedeutung einnehmen. Im Rahmen der Arbeiten des Strategieforums wurde Handlungsbedarf erkannt, der in einem Grobkonzept zur Optimierung der Nutzung und Aufstellung der Container, der Verbesserung der Infrastruktur und zur Zukunftssicherung der Gastronomie mündete. Zur planerischen Vorbereitung, die notwendig ist, um Gespräche mit dem Land Niedersachsen, der Nationalparkverwaltung und dem Landkreis Wesermarsch zu führen und um evtl. Fördermöglichkeiten zu nutzen, sind Planungsmittel in Höhe von 30.000,- € eingestellt. In den Folgejahren soll die Umsetzung schrittweise erfolgen. Insgesamt stellen die Überlegungen des Gesamtkonzepts darauf ab, die einzigartige Lage im Nationalpark und die bereits vorhandenen Angebote der Nationalparkerlebnisstation, aber auch die Besonderheit der Ruhe auf den Stellplätzen (ruhig und gemütlich) heraus zu heben. Dies soll Leitlinie des Gesamtkonzepts werden. Erfreulicher Weise wird der Betrieb der Nationalparkerlebnisstation (Prod. 561002) seit Sommer 2015 mit 10.000,- € / Jahr vom Land Niedersachsen gefördert, auch um die bisher von der Gemeinde Jade getragenen Aufwendungen für Auf – und Abbau und Unterhaltung zu reduzieren. Daneben fließen Mittel in die Weiterentwicklung der Angebote. Der Bau und die Unterhaltung von Gemeindestraßen sind im Produkt 5410 aufgenommen. Für die Unterhaltung der Straßen sind neben den allgemeinen Unterhaltungsmittel zusätzlich 25.000,- € für größere Reparaturmaßnahmen, soweit es sich noch nicht um beitragspflichtige Maßnahmen handelt, ausgewiesen. Die Gemeinde Jade ist gesetzlich gehalten, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die ordnungsgemäße Nutzung von rd. 90 km gewidmeter Verkehrsflächen zu gewährleisten. Für den dafür benötigten Materialaufwand wurde ein Betrag von 66.000,- € eingeplant. Es ist damit nur ein Ausbessern der schlimmsten Stellen, aber keine durchgreifende Sanierung möglich. Es kann nur gehofft werden, dass es zu keinen größeren Schadensfällen bzw. Reparaturen kommt, da diese mit dem Ansatz nicht leistbar sind. Investiv sind folgende wesentliche Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2016 aufgenommen: -

Buswendeplatz Jaderberg (Pro. 541000-10: 437.000,- €) Der Buswendeplatz vor den Sporthallen in Jaderberg ist sanierungsbedürftig. Die Planungen sind bei den Zuschussgebern eingereicht. Sofern eine Bewilligung erfolgt, soll der Umbau im Jahr 2017 erfolgen. Im Rahmen der Maßnahme werden die Fahrspuren für die Linien – und Schulbusse den Anforderungen angepasst und in der Mitte daher weg fallende Parkplätze an anderer Stelle neu geschaffen. Zudem werden Bushaltestellen mit Unterstellmöglichkeiten beidseitig des Wendeplatzes errichtet. Die Förderung kann bis zu 92,5 % betragen. -

Parkplatz Kindertagesstätte Jaderberg (Pro. 541000-11: 32.700,- €) Die Verkehrssituation an den Kindertagesstätten in Jaderberg an der Tiergartenstraße (Ev. Kindergarten, kommunaler Kindergarten und Krippe Kleiner Stern) ist bei den Bring – und Holzeiten wegen der nicht ausreichenden Anzahl an Parkmöglichkeiten an der Kreisstraße unzulänglich und bedeutet für Eltern und Kinder eine Gefahr. Nachdem zum wiederholten Male verkehrslenkende Maßnahmen abgelehnt werden und nach langer Diskussion über die denkbaren Optionen, werden Mittel für die Herrichtung eiSeite 28

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

nes Parkplatzes eingeplant. Allerdings soll zunächst die Situation im Zusammenhang mit dem Auszug der Sozialstation aus dem Gebäude Tiergartenstr. 50 betrachtet werden. Möglicher Weise können dort vorhandene Parkplätze der Sozialstation zukünftig für den Zweck genutzt werden. Der Ansatz ist daher mit einem Sperrvermerk versehen. Die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Jaderberg (Produkt 5470 – ÖPNV: 160.000,- €) stellt eine der wesentlichen Aufgaben der Gemeinde Jade und damit ein Leuchtturmprojekt dar. Die grundsätzliche Realisierbarkeit der Reaktivierung ist von allen Seiten anerkannt. Diese Maßnahme stellt eine der wichtigsten infrastrukturellen Maßnahmen für die Gemeinde dar. Damit kann die Attraktivität und Mobilität nachhaltig gesteigert werden. Die Planungen sind fortgeführt worden. Der Rat der Gemeinde Jade hat sich nach Prüfung der denkbaren Varianten im Hinblick auf Finanzierung und zeitlicher Umsetzbarkeit für die Variante 4 mit einem Haltepunkt im Bereich des Bahnübergangs Vareler Straße entschieden. Die hierfür erstellte Kostenschätzung geht von Gesamtkosten in Höhe von rd. 3,0 Mio € aus, von denen die Gemeinde Jade letztlich rd. 650 T € zu tragen hat. Da die Mittel erst nach der Fertigstellung mit dem Land bzw. der Bahn abzurechnen sein werden und bereits rd. 460 T € in den Haushalten bis einschließlich 2016 veranschlagt sind, erfolgt im Haushalt 2017 ausschließlich eine vorsorgliche Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung. Die Mittel werden 2018 in Höhe von 190.000,- € eingestellt. Neben dem Bahnhaltepunkt muss ein Parkplatz für die Pendler (Produkt 547001-02) eingerichtet werden. Diese ist zwar im Grunde unabhängig von der Wiedereinrichtung des Bahnhaltepunktes. Allerdings würde ohne die Lösung dieser Aufgabe die Verkehrsproblematik am Bahnhaltepunkt steigen. Daher werden Mittel zum Erwerb von Grundstücken und für Planungen eingestellt. Sollte der Erwerb gelingen, müssten Förderanträge gestellt und die Realisierung 2018 erfolgen. Das Produkt 5731 – Bauhof belastet den gemeindlichen Haushalt im Jahr 2017 mit ca. 404.600,- €. Das Personalkonzept 2015 wurde umgesetzt und führte bereits dazu, dass mehr Aufträge durch eigenes Personal bewältigt werden können. Diese Tendenz muss fortgeführt werden. Allerdings ist hierfür auch eine angemessene Ausstattung und Unterweisung der Mitarbeiter erforderlich. Auch deshalb wird in den Jahren 2016 / 2017 für Schulungszwecke jeweils zusätzlich 5.000,- € bereit gestellt. Die investiven Maßnahmen des Teilhaushalts 2 können dem Investitionsprogramm entnommen werden (siehe Seite 226 ff).

2. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushalt 2017 für folgende Maßnahmen ausgewiesen: 111104-04 547001-01 547001-02 541000-90

Teilersatzneubau Rathaus Bahnhaltepunkt Jaderberg P & R – Anlage am Bahnhaltepunkt Jaderberg Ferienpark Sehestedt

Gesamt:

300.000,- € 190.000,- € 200.000,- € 410.000,- € 1.100.000,- €

Die Verpflichtungsermächtigungen dienen einer flexiblen Handlungsmöglichkeit, falls die vorgesehenen Projekte schneller zur Umsetzung gelangen können bzw. Aufträge über das HausSeite 29

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

haltsjahr hinaus vergeben werden sollen. Im Jahr 2018 sind keine Darlehensaufnahmen vorgesehen.

3. Budgetierungsgrundsätze und Haushaltsvermerke Gemäß § 4 Abs. 3 KomHKVO - Entwurf können Teilhaushalte, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte, die einen funktional begrenzten Aufgabenbereich darstellen, durch Haushaltsvermerk zu einer Bewirtschaftungseinheit erklärt werden (Budget). Die Verantwortung für ein Budget wird einer bestimmten Organisation im Rahmen der Verwaltungsgliederung zugeordnet. Entsprechend dieser Möglichkeit (und der bisherigen Praxis in den vergangenen Jahren) werden für jedes Produkt Budgets gebildet. Für die Budgets gilt gemäß § 19 Abs. 1 KomHKVO - Entwurf die gegenseitige Deckungsfähigkeit für Aufwendungen einschließlich der Haushaltsreste. Für die Auszahlungsansätze im Finanzhaushalt gilt diese Regelung entsprechend. Budgets bei der Gemeinde Jade im Sinne des § 19 werden abgesehen von Ausnahmen auf Ebene der Produkte gemäß § 4 Abs. 3 KomHKVO - Entwurf gebildet. Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind auf der Ebene der im Haushaltsplan ausgewiesenen Produkte gegenseitig deckungsfähig. Nicht einbezogen sind Auszahlungen des Finanzhaushaltes für konkrete Projekte. Innerhalb dieser produktbezogenen Deckungskreise sind die einzelnen Buchungsstellen somit gegenseitig deckungsfähig. Es dürfen folglich die bei einer oder mehrerer Aufwands- bzw. Auszahlungsbuchungsstellen eingesparten Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs bei einer oder mehrerer anderer Aufwands- bzw. Auszahlungsbuchungsstellen verwendet werden (und umgekehrt). Weiterhin darf innerhalb dieser Deckungskreise keine Vermischung der laufenden mit den investiven Mitteln erfolgen. Die produktbezogenen Deckungskreise beziehen sich somit nur auf die laufenden Aufwendungen bzw. Auszahlungen. Eine Übersicht über die gebildeten Budgets einschließlich der Haushaltsvermerke mit den Budgetregeln ist als Anlage diesem Haushaltsplan beigefügt (siehe S. 250 ff).

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VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

4. Vermögen Die Vermögensbewertung zum 01.01.2011 ist abgeschlossen. Das immaterielle und Sachvermögen stellte sich am Bilanzstichtag wie folgt dar: 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6

Immaterielles Vermögen Konzessionen Lizenzen Ähnliche Rechte Geleistete Investitionszuweisungen und -zuschüsse Aktivierter Umstellungsaufwand Sonstiges immaterielles Vermögen

2.

Sachvermögen

28.194,20 € 0,00 € 28.194,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 17.712.029,16 €

2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (davon Grundvermögen Schmiedemeister Schulte Stiftung 3.390,80 €) 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.3 Infrastrukturvermögen 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9

1.616.257,54 € 7.516.135,62 € 7.850.339,55 € 27.463,09 €

Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge Betiebs- und Geschäftsaustattung; Pflanzen und Tiere Vorräte Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau

3.933,25 € 530.150,54 € 140.749,57 € 0,00 € 27.000,00 €

Die Anlagenbuchhaltung der Folgejahre wird derzeit erstellt.

5. Entwicklung der Kassenlage: Die Kassenlage der Gemeindekasse hat sich im Jahr 2016 tatsächlich wie folgt entwickelt:

Kassenkredit 2016 -5.000.000,00 € -4.500.000,00 € -4.000.000,00 € -3.500.000,00 € -3.000.000,00 €

-1.000.000,00 € fester Kassenkredit

Kassenkredit gesamt

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01.12.2016

17.11.2016

03.11.2016

20.10.2016

06.10.2016

22.09.2016

08.09.2016

25.08.2016

11.08.2016

28.07.2016

14.07.2016

30.06.2016

16.06.2016

02.06.2016

19.05.2016

05.05.2016

21.04.2016

07.04.2016

24.03.2016

10.03.2016

25.02.2016

11.02.2016

-1.500.000,00 €

28.01.2016

-2.000.000,00 €

14.01.2016

-2.500.000,00 €

VORBERICHT zum Haushaltsplan der Gemeinde Jade für das Haushaltsjahr 2017

Das Kassenkreditvolumen ist im Jahr 2016 bis zum aktuellen Tag (Stand: 03.12.2016) im Wesentlichen gleich hoch geblieben. Es wird davon ausgegangen, dass zum Jahresende 2016 durch zu erwartende Einzahlungen ein Volumen in Höhe von rd. 2,7 Mio € besteht. Dadurch reduzierte sich der Gesamtbedarf um rd. 600 T €. Dies ist ein erfreuliches Zwischenergebnis, das weiter verfolgt werden muss. Zudem sind die Darlehensaufnahmen 2016 noch nicht bzw. noch nicht vollständig umgesetzt. Dem stehen jedoch auch noch nicht getätgite Investitionen gegenüber. Angesichts der derzeit sehr günstigen Kassenkreditzinsen wurden tatsächlich Kassenkredite in Höhe von 3,8 Mio € aufgenommen, um selbst bei unerwarteten Auszahlungen die laufenden Konten nicht zu überziehen. Der v.g. Gesamtbedarf stellt somit die Differenz zwischen aufgenommenen Kassenkredit und Guthaben auf den laufenden Konten dar. Im Finanzplanungszeitraum weist der Kassenkredit voraussichtlich folgende voraussichtliche Entwicklung aus:

7.000.000,00 € 6.000.000,00 €

5.000.000,00 € 4.000.000,00 € 3.000.000,00 € 2.000.000,00 € 1.000.000,00 €

- € 2017

2018

Veränderung Kassenkredit

2019

2020

Kassenkredit kumuliert

Der Kassenkredit belastet den Haushalt derzeit nur unmerklich. Bei Zinssätzen im Bereich von 0,00 % lässt sich eine höhere Inanspruchnahme vertreten. Aktuell erfolgte die Aufnahme OHNE Zinszahlung. Allerdings wird dies bei einer merklichen Erhöhung der Zinssätze sich anders darstellen. Derzeit bietet der Kassenkredit eine Chance, er kann aber auch sehr schnell zu einer Gefahr werden. Daher ist die Entwicklung stets zu beobachten und möglichst rechtzeitig die richtige Entschiedung zu treffen. Es darf aber darauf verwiesen werden, dass in der Planung 2017 der Kassenkreditbedarf bis 2020 sich auf rd. 6,7 Mio € belaufen wird. Zur Einordnung muss beachtet werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse in den letzten Jahren stets besser waren als die Planungen, so dass seit 2011 der Gesamtbedarf um rd. 1,2 Mio € reduziert werden konnte. Die Kassenkreditermächtigung für 2017 (Höchstbetrag) soll weiterhin auf insgesamt 7,5 Mio € festgesetzt bleiben, um angesichts der großen Investitionsmaßnahmen stets handlungsfähig zu bleiben und u.U. zur Umschuldung von Kassenkrediten Chancen nutzen zu dürfen..

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6. Haushaltssicherungsmaßnahmen Es wird auf das als Bestandteil des Haushalts beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2017 verwiesen (siehe S. 207 ff.). Das Haushaltssicherungskonzept ist elementarer Bestandteil des Haushalts und Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit. Es muss tragfähige und nachhaltige Maßnahmen enthalten.

7. Schlussbetrachtung Ist der Haushalt 2017 nur eine Momentaufnahme oder deutet er tatsächlich auf Besserung hin? Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten. Dafür sind die Einflüsse von außen auf den Haushalt zu groß. Dennoch wird im Haushalt 2017 ein sehr niedriger Fehlbedarf ausgewiesen, der berechtigt Hoffnung macht, dass im Jahr 2017 ein ausgeglichenes Jahresergebnis möglich ist. Dies sollte vor allem möglich sein, wenn sowohl Land wie auch Landkreis Zuweisungen als Bedarfszuweisung o.ä. zahlen. Positiv heraus zu heben ist auch, dass dieser Haushalt und die Finanzplanung viele der derzeit bekannten Entwicklungen aufgreifen, wie z.B. Bahnhaltepunkt, Ferienpark Sehestedt, Überprüfung Feuerwehrgerätehäuser. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind noch nicht enthalten die Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion an den Grundschulen sowie die Konsequenzen aus der Begutachtung der Feuerwehrgerätehäuser. Bei Analyse der Finanzplanung kommt man jedoch zu dem Schluss, dass in Zukunft ein Haushaltsausgleich wieder weiter in die Ferne rückt. Die Fehlbedarfe steigen anstatt zu fallen. Die Haushaltssicherungsmaßnahmen der Vergangenheit und die aktuellen zeigen noch nicht ausreichend Wirkung. Dass Haushaltssicherungsmaßnahmen, so sehr sie auch notwendig sind, bei den jeweils betroffenen Personenkreisen auf wenig Zustimmung stoßen, haben die letzten Wochen gezeigt. Haushaltssicherung bedeutet jedoch (fast) immer, dass entweder ein Personenkreis auf Angebote oder Leistungen verzichten oder höhere Kosten im Einzelfall tragen muss. Es besteht weitestgehend Einvernehmen zwischen Politik und Verwaltung, dass Einsparungen beim Aufwand, ohne dass es zu konkreten und spürbaren Auswirkungen kommt, nicht mehr in bedeutsamen Umfang möglich sind. Die Verwaltung hat in den letzten Jahren bewiesen, dass sie mit den bereit gestellten Mitteln i.d.R. wirtschaftlich umgegangen ist und so einen erheblichen Beitrag zu den erfreulichen Jahresergebnissen geleistet hat. Die Gremien haben bei der Planaufstellung i.d.R. Weitsicht bewiesen und z.B. im Bereich der Bauunterhaltung Maßnahmen sorgsam geprüft, verschoben oder auch gestrichen. Falls bei den Aufwendungen Einsparungen bereits bei der Planung erzielt werden sollen, muss gleichzeitig das jeweilige Angebot angepasst oder Anforderungen an die Arbeit der Verwaltung, des Bauhofes oder der Kindergärten reduziert werden. Bislang lässt sich diese Entwicklung nicht erkennen und sie wäre angesichts der anstehenden Aufgaben geradezu kontraproduktiv. Als Beispiel sei hier die Erwartung des Landes an eine zügige Erstellung von Jahresabschlüssen oder der Bevölkerung an Betreuungsangeboten oder Bauhofleistungen zu nennen. Auch wenn es im Einzelfall andere Sichtweisen geben kann, lässt sich festhalten, dass die Gemeinde Jade kein Aufwandsproblem hat. Sie ist einfach nicht ertragsstark genug, was ja Seite 33

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auch vom Land Niedersachsen in schöner Regelmäßigkeit bestätigt wird. Bei einer um 36 % niedrigeren Realsteuereinnahmekraft als der Landesdurchschnitt darf es nicht wundern, wenn ein Haushalt nicht ausgeglichen werden kann, da die Aufgaben der Gemeinde Jade sich nicht von denen anderer Kommunen wesentlich unterscheiden. Hätte die Gemeinde Jade eine durchschnittliche Ertragskraft dürften selbst nach Abzug des Finanzausgleichs ausreichend Mittel verbleiben, um den Haushaltsausgleich im gesamten Finanzplanungszeitraum darzustellen. Dafür wäre eine Steuererhöhung nicht mal erforderlich! Aus Sicht der Gemeinde Jade kommt in unserem Fall die Ausgleichsfunktion des Finanzausgleichs im Ergebnis nicht ausreichend zum Tragen. Es muss Aufgabe der Landespolitik sein, hier regulierend zu wirken! Können wir auf Maßnahmen von außen warten? Die v.g. Feststellung darf nicht dazu führen, dass die Gemeinde Jade keine weiteren Bemühungen zur Konsolidierung vornimmt. Zum einen ist nicht absehbar, ob und wann landesseitig Verbesserungen im erforderlichen Umfang erfolgen, zum anderen ist es die Aufgabe und Pflicht der Gemeinde Jade, der Verwaltung und der Politik, alles erdenklich mögliche zu tun, um die Situation aus eigener Kraft zu verbessern. Dass sie aus eigener Kraft wohl nicht vollständig zu beheben sein wird, sollte nicht zu Resignation führen. Im Haushaltssicherungskonzept sind betraglich kleine Maßnahmen aufgeführt. Diese tragen zur Verbesserung bei. Nur, weil eine Maßnahme alleine nicht zum Ausgleich führt, kann nicht bedeuten, auf sie zu verzichten. Wie bereits dargestellt, führen Konsolidierungsmaßnahmen stets zu Betroffenheiten. Bei der Erhöhung der Steuern sind es z.B. die Hundehalter, bei den Kindergartengebühren die Eltern oder bei Eintrittsgelder zum Strandbad die Gäste und Stellplatzinhaber. Beachtet werden sollte bei Überlegungen zur Angemessenheit von Maßnahmen aber auch, dass, wenn keine oder nicht ausreichende Maßnahmen getroffen werden, die Verbindlichkeiten der Gemeinde Jade steigen und sie zu einer Belastung der Zukunft, sprich der Kinder von heute, werden. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen stellen daher auch ein Stückchen weit die Generationengerechtigkeit her.

Wo stehen wir? Zwar ist die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Jade im Grunde und über die Jahre noch als positiv zu betrachten. Nichts desto trotz muss weiter mit Augenmaß beschlossen und gehandelt werden. Nur dann bleibt die Gemeinde auf einem Weg, der möglicher Weise und vielleicht nur mit Hilfe von außen zu dauerhaft bereits in der Planung ausgeglichenen Haushalten führt und damit Projekte möglich macht, die die Lebensqualität in unserer Gemeinde erhält oder verbessert! Unsere Gemeinde Jade ist liebens – und lebenswert. Sie bleibt es aber nur, wenn alle Beteiligten sich auf den Weg machen und auf ihm bleiben, auch innerhalb des Haushalts nach Lösungen zu suchen, dies langfristig zu sichern und am besten auch noch zu verbessern. Auch wenn viele Akteure sich derzeit am Ende der Möglichkeiten sehen, muss es weiter das Bestreben sein, neue Konsolidierungsmaßnahmen ernsthaft zu prüfen und ggfs. auch umzusetzen. Insgesamt befindet sich die Gemeinde Jade trotz allem auf einem guten Weg, ihren Teil zur Konsolidierung des Haushalts beizutragen. Dieser Weg muss konsequent fortgeführt werden. Dazu gehören auch Entscheidungen, die nicht jedermanns Zustimmung finden. Diese Entscheidung zu treffen ist Aufgabe der Gremien, die Umsetzung der Entscheidung ist Aufgabe Seite 34

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der Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze. Beide Beteiligten müssen sich des Zusammenspiels stets bewusst sein, denn nur dann sind auch schwierige Entscheidungen verständlich zu machen und gegenüber den Betroffenen zu vertreten. Die Gemeinde kann nur durch gemeinsames Handeln entwickelt werden. Es ist also zu hoffen, dass Rat und Verwaltung sich auch weiterhin der Verantwortung für den Haushalt, für die Entwicklung der Gemeinde und damit für die Bevölkerung bewusst sind. Diese Verantwortung wahrzunehmen und zu leben, ist eine sehr wichtige Aufgabe für die Ratsmitglieder und Verwaltung. Jade, im Dezember 2016 i.V. gez. Pöpken (Pöpken)

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