BANKETTMAPPE

Es sind die schönen Plätze, an denen sich unsere Sinne schärfen und unser Geist sich für neue Dinge öffnet. Ein solcher Platz ist die Insel Reichenau im Bodensee. Seit dem Jahr 2000 gehört sie zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Ihre Gabriela

Wir heißen Sie herzlich willkommen und laden Sie ein, die persönliche Atmosphäre unseres Hauses zu erleben, das stimmungsvolle Ambiente zu genießen und mit unserer Unterstützung ein gelungenes Fest zu feiern.

Ganter Hotel & Restaurant Mohren

Pirminstraße 141 D - 78479 Insel Reichenau Tel.: +49 - 7534 - 99 44 0 Fax: +49 - 7534 - 99 44 610 www.mohren-bodensee.de [email protected]

Peter Bogdanovic Küchenchef

F EIERN

AMBIENTE

Deniz Kosovali Restaurantleiter

GENIEßEN

Hotel/Zimmer

Gastronomie

38 Zimmer mit 75 Betten in modernem Design; alle Gästezimmer sind Nichtraucherzimmer.

Ratsstube Ganter Stüble Zirbelstube Restaurant „Mohren“ Bar Terrasse Abt-Strabo-Saal Garten-Lounge

Im gesamten Haus steht W-LAN kostenfrei zur Verfügung. Ein großer Teil der Zimmer verfügt über einen Balkon bzw. eine Terrasse.

Zimmerpreise Einzelzimmer Doppelzimmer

100.00 € - 140.00 € 120.00 € - 170.00 €

Zusatzbett Kinder bis 3 Jahre Kinder 4-10 Jahre Haustiere

45.00 € kostenfrei 20.00 € 15.00 €

Zimmerpreis pro Übernachtung inkl. Genießerfrühstück vom Buffet, Parkplatz, Nutzung des Wellnessbereiches sowie der gültigen gesetzlichen MwSt.. In den Monaten Mai - September vermieten wir unsere Zimmer an den Wochenenden von Anreise Freitag bis Abreise Sonntag oder länger.

Frühstücksbuffet extern Check In/Out

pro Person 20.00 € 15.00 Uhr/11.00 Uhr

Sport 30 Plätze 12 Plätze 15 Plätze 30 Plätze 20 Plätze 80 Plätze 80 Plätze 15 Plätze

Öffnungszeiten Frühstück Mo.-Fr. Frühstück Sa./So.

07.00 Uhr - 10.30 Uhr 08.00 Uhr - 10.30 Uhr

Restaurant/Winter

11.30 Uhr - 14.30 Uhr 17.30 Uhr - 23.30 Uhr

Restaurant/Sommer

11.30 Uhr - 23.30 Uhr

• Fahrradverleih • Kooperation mit regionalen Golfplätzen • Kooperation mit ortsansässigen Wassersportunternehmen

Auszeichnungen/Zertifizierungen • 3-Sterne Superior Hotel nach DEHOGA Norm • kulinarische Empfehlung von: Marco Polo, Michelin Guide, Marcellino`s, Varta-Guide, Seezunge, Savoir Vivre

Verkehrsanbindung Flughafen Zürich IC Bahnhof Konstanz Regionalbahnhof Reichenau Autobahn A81

70 km 10 km 5 km 17 km

Öffentliche Bushaltestelle direkt am Hotel

Wellness/SPA • Finnische Sauna • Tepidarium • Dampfbad • Eisbrunnen & Fußbäder • Erlebnisduschen & Solarium • Ruheraum • Kosmetik- & Massageanwendungen

Parkplätze Stehen unseren Gästen kostenfrei zur Verfügung.

Kreditkarten • American Express • Mastercard • VISA

Grundriss Erdgeschoss mit Darstellung der Funktionsbereiche

Abt-Strabo-Saal

Abt-Strabo-Saal

Konferenzräume Gruppenräume Besprechungsräume Gastronomie Terrasse

Lobby / Wegezone Rezeption

Restaurant Lobby

Bar Lounge

Konferenz 1

Zirbelstube

Kamin

Ganter Stüble

Ratsstube

WC - Herren WC - Damen Besprechung 1

Besprechung 2

Konferenz 2

Terrasse

STILVOLL

Raumdaten Abt-Strabo-Saal

Raum

Breite

Länge

Höhe

Fläche

Stromanschlüsse

Zugang zur Terrasse

Projektionsmöglichkeit

Abt-Strabo-Saal

6,80 m

15,00 m

2,80 m

ca. 100,00 m²

14

ja

fest integriert

Abt-Strabo-Saal

Terrasse

Buffet Eventzone

Bar Lounge

Abt-Strabo-Saal Buffet / Eventzone Barbereich

Raumdaten Abt-Strabo-Saal Tagung / Veranstaltung

Abt-Strabo-Saal Tagung/Veranstaltung

Raumdaten Ratsstube

Raum

Breite

Länge

Höhe

Fläche

Stromanschlüsse

Zugang zur Terrasse

Projektionsmöglichkeit

Ratsstube

4,80 m

7,80 m

2,54 m

37,50 m²

6

nein

mobil möglich

Raumdaten Restaurant

Raum

Breite

Länge

Höhe

Fläche

Stromanschlüsse

Zugang zur Terrasse

Projektionsmöglichkeit

Restaurant

4,95 m

10,40 m

2,65 m

51,50 m²

16

nein

mobil möglich

Raumdaten Zirbelstube

Raum

Breite

Länge

Höhe

Fläche

Stromanschlüsse

Zugang zur Terrasse

Projektionsmöglichkeit

Zirbelstube

3,75 m

5,15 m

2,25 m

19,30 m²

4

nein

nicht möglich

Raumdaten Ganter Stüble

Raum

Breite

Länge

Höhe

Fläche

Stromanschlüsse

Zugang zur Terrasse

Projektionsmöglichkeit

Ganter Stüble

4,50 m

2,85 m

2,54 m

12,80 m²

1

nein

mobil möglich

Raumgrößen & Kapazitäten im Überblick

Raum

Breite

Länge

Höhe

Fläche

Tafel

Doppeltafel

Bankett

Einzeltafeln

U-Form

Abt-Strabo-Saal

6,80 m

15,00 m

2,80 m

ca. 100,00 m²

80 (2x40)

50

64

80

60

Ratsstube

4,80 m

7,80 m

2,54 m

37,50 m²

22

-

-

30

-

Restaurant

4,95 m

10,40 m

2,65 m

51,50 m²

40 (4x10)

25

32

40

35

Zirbelstube

3,75 m

5,15 m

2,25 m

19,30 m²

10

-

-

-

-

Ganter Stüble

4,50 m

2,85 m

2,54 m

12,80 m²

12

-

-

-

-

GENUSS

Menüvorschläge für Veranstaltungen Im Ganter Hotel & Restaurant Mohren wird eine junge, frische Bodenseeküche serviert. Dabei achten wir auf eine wohlsortierte Auswahl an frischen, regionalen Produkten. Selbstverständlich bieten wir unseren Gästen auch über die Menüs hinaus die Möglichkeit für kalt-warme Buffets, Finger-Food, Snacks und vieles mehr. Gern unterbreiten wir Ihnen individuelle Vorschläge. Ein Menü nach Ihren Wünschen Im folgenden finden Sie Einzelbausteine für Ihr individuelles Festmenü. Kombinieren Sie diese, unabhängig von den Preiskategorien, ganz nach Ihren Wünschen und Vorlieben.

Beispielmenü Gaisburger-Marsch Dreierlei Einlage **** Gebeizter Seesaibling Quinoa | Sellerie | Wildkräutersalat **** Bio Kalbstafelspitz Topinambur | Maron | Gartenkresse **** Duett von Granny Smith Datteln | Olivenöl Menüpreis pro Person: 51.30 €

Suppen

Hummer-Linsensuppe | Knusperpraline Cappuccino vom Champignon

8,50 €

5,50 €

Gaisburger-Marsch | Dreierlei Einlage

6,50 €

Cremesuppe vom Hokkaidokürbis | Spekulatius

5,80 €

Räucherfischsuppe | Rote Bete eingelegt

6,80 €

Maronensamtsuppe | Trüffel-Parmesanschaum

7,50 €

Essenz von der Barbarie Ente | Wan Tan

7,80 €

Topinambur-Suppe | Bodensee Hechtklößchen

7,20 €

Beef Tea | gebackene Kalbszunge

8,00 €

Vorspeisen

Tatar vom Bio-Kalb 12,80 € Limonen-Olivenöl | Schnittlauchschmand | Radieschen Blumenkohl Panna Cotta 10,50 € pochiertes Landei | Wildkräutersalat Gebeizter Seesaibling 11,80 € Quinoa | Sellerie | Brunnenkresse Gebackene Lammpraline 12,80 € Cous Cous | Ras el Hanut Roastbeefröllchen 12,50 € Sauce Tatar | Meerrettich-Apfelcrostini Entenleber 15,80 € Granny Smith | schwarze Walnuss Hochseegarnele 13,50 € Wakamesalat | Wassermelone | Avocado Frühlingsrolle 12,50 € geräucherte Entenbrust | Karotte-Lauch | Pflaumensauce Feldsalat 8,50 € Himbeervinaigrette | eingelegter Kürbis Ziegenkäse 9,50 € Pfirsich | Zitronenthymian | Pumpernickel

Hauptgerichte

Maispoularde 18,50 € Polenta | Spitzpaprika | Saubohne Seehecht 21,50 € gegrillte Aubergine | Spaghettini | Oliven-Tomatenschaum Seesaibling 18,50 € Wurzelgemüse | Meerrettich | Kerbel Bodensee Zander 22,50 € Babyblattspinat | Kartoffel-Mousseline | Gelbe Bete Gebratenes Felchenfilet 22,80 € Pak Choi | Süßkartoffel | Ponzu Kalbsfiletspitzen 21,50 € Berner Rösti | Reichenauer Gemüse Zackenbarsch 27,80 € Sepiarisotto | Gewürztomate Loup de Mer 29,50 € wilder Brokkoli | Yamwurzel | Sesam-Reisbällchen Sanft gegartes Weiderind 26,80 € Portweinschalotten | Oliven Gnocchis | Bohnen Bio-Kalbstafelspitz 23,50 € Topinambur | Marone | Gartenkresse Hirschkalb 32,80 € Holunder | Kräutersaitling | Mohn-Gnocchi

Vegetarisch

Gerstenküchlein 14,50 € Erbse | Quark | Zitronenverbene Kartoffelfrikadelle 14,20 € Rote Bete | junger Lauch | Parmesan Gebackene Wiesen-Champignons 15,80 € Frankfurter Grüne Sauce | Löwenzahn Lasagne von gegrillter Aubergine 14,80 € Schafskäse | schwarze Olive | Pinienkerne Lauwarme Frischkäsetarte 15,50 € Mangold | Strauchtomate | Austernpilz Makkaroni 14,80 € Blumenkohl | Brokkoli | Gorgonzola Gefüllte Spitzpaprika 14,50 € Räuchertofu | Cous Cous | Zucchini

Desserts

Wasabi-Joghurtsorbet 9,80 € Fenchelsalat | Zitronencreme | grüner Reis Kokos-Passionsfruchtschnitte 11,70 € Himbeersorbet | Sesamhippe Zitronen-Mascarponecreme 8,50 € Himbeere | caramelisierte Strudelteigblätter Geeister Arabica Kaffee 9,50 € Joghurt | Quitten | Heidelbeere Dreierlei Schokoladenmousse 12,50 € Hibiskusblüten Gelee | Kakao Gazpacho von Roten Beeren 8,50 € Mojitosorbet | Milchschaum Duett von Granny Smith 9,50 € Datteln | Olivenöl Kalamasisorbet 6,50 € Johannisbeer | Sekt Bayerisch Creme 7,50 € Sauerkirschen | Vanillestreusel

Unser besonderer Service für Ihre Feier Die Planung und Verwirklichung einer festlichen Feier bedarf im Vorfeld einer umfassenden Vorbereitung im Hinblick auf den passenden Rahmen, Dekoration und Blumenschmuck, Unterbringung der Gäste, Transfer von/zur Kirche und zum Ort der Feierlichkeiten und vieler weiterer Dinge, die aus Ihrem Fest ein unvergessliches Erlebnis machen – unvergesslich für Ihre Gäste und vor allem unvergesslich für Sie! Wir bieten unseren Gästen in verschiedenen Bereichen unsere Unterstützung in Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Partnerfirmen an. Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl. Gerne stellen wir für Sie die Kontakte her und stehen Ihnen bei der Vorbereitung und Organisation Ihrer Hochzeit planend und ausführend zur Seite. Kosmetik & Make-up suite4spa Reichenau im Ganter Hotel & Restaurant Mohren

Schiffscharter Schifffahrt Baumann • Brunnengasse 3 - 78476 Allensbach • Tel. +49-75 33-988 48 www.schifffahrtbaumann.de

Fotoarbeiten Ulrike Sommer Fotografie Kreuzlinger Str. 47a • 78462 Konstanz Tel. +49-7531-22567 www.schattenlichtfarbe.de

Blumendekoration Gärtnerei Haselberger • Häfelishofstraße 12 - 78479 Insel Reichenau • Tel. +49-75 34-307

Friseur Kamm In • Otto-Raggenbass-Str. 1 - 78462 Konstanz Tel. +49-7531-93 60 127

Band- & DJ-Vermittlung Mr. Mac´s Party Team • Endersbacher Str. 11 - 70374 Stuttgart • Tel. +49-711-78 74 780 www.mrmac.de

Oldtimerverleih Classic Cars Constance • Bücklestr. 1c D - 78467 Konstanz www.classic-cars-constance.com

Oldtimerbus für Sonderfahrten Herr Wiedemann • Tel. +49-176-2345 2098 www.hochzeitsbus-konstanz.de

Kuchen & Torten Fuchshof • Im Langenberg 1 -78465 Dingelsdorf Tel: 07533/936680 • www.fuchshof.de

Vorschläge für Finger-Foodbuffets

Kalte Bestandteile Gemüsesticks mit verschiedenen Dips Melone mit Serranoschinken Nussbrot belegt mit Brie Gegrilltes Gemüse auf Knoblauchbrot Baguettebrot mit geräuchertem Felchenfilet Halbes, belegtes Brötchen

Mögliche Zusatzleistungen & Entgelte: 3.30 € 1.40 € 1.20 € 1.60 € 2.20 € 2.70 €

Warme Bestandteile Chicken Nuggets Fleischbällchen mit süß-saurer Sauce Mini-Pizza Crostini mit Tomaten Aprikose im Speckmantel Warmes Blätterteiggebäck gefüllt mit Schinken, Käse oder Lachs Gebackene Zanderfiletstücke mit Sauce Tartar Hähnchenbrustfilet auf Bambusspieß Riesencrevetten im Knusperteig Alle Preise verstehen sich pro Stück.

0.70 € 0.70 € 0.90 € 1.20 € 1.20 € 1.40 € 1.80 € 2.00 € 2.00 €

Rechtliches und Zusatzkosten

Korkgeld je angefangene Flasche:

25.00 €

Stuhlhussen je Stück:

10.00 €

Gedeckpreis pro Person:

5.00 €

(für selbst gestellte Weine)

(für selbst gestellten Kuchen)

Für Veranstaltungen, die nach 24.00 Uhr enden, berechnen wir einen Personalzuschlag von 100.00 € je angefangene Stunde inkl. Abrüstzeit (max 2 Stunden). Auf Grund der Regelungen im Arbeitszeit-Schutzgesetz sind Veranstaltungen in unserem Haus auf ein Ende von 02.00 Uhr begrenzt. Die musikalische Begleitung der Veranstaltung ist in entsprechender Lautstärke bis 01.00 Uhr zulässig. Danach ist die Musik abzustellen oder nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Restaurantmitarbeiter in Zimmerlautstärke erlaubt. Ab 01.00 Uhr ist, mit Rücksicht auf die anderen Gäste des Hauses, ein Aufenthalt der Veranstaltungsgäste nur in den vertraglich genannten Räumen zulässig. Ein Verstoß gegen diese, sowie die oben genannte Auflage zur musikalischen Umrahmung, zieht eine Weitergabe der eventuell entstehenden Erstattungs-/Reklamationskosten der anderen Hotelgäste nach sich. Dies kann auch nach Rechnungsstellung der gebuchten Veranstaltung erfolgen. Bei Abendveranstaltungen mit musikalischer Umrahmung im Abt-Strabo-Saal, welche länger als bis 22.00 Uhr andauern, sind die Zimmer 410-418 fix für übernachtende Gäste des Veranstalters mit zu buchen oder es werden 80% des regulären Übernachtungspreises für diese berechnet.

EINZIGARTIG

Anfahrtsskizze zum Ganter Hotel & Restaurant Mohren

Von Stuttgart: Autobahn A81 Stuttgart-Singen, am Autobahnkreuz Hegau in Richtung Konstanz halten bis zum Autobahnende, dann weiter der Beschilderung Konstanz bzw. Reichenau folgen. Der Beschilderung folgend rechts zur Reichenau abbiegen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“ befindet sich auf der linken Seite das Ganter Hotel & Restaurant Mohren (orange/graues Gebäude)

Stuttgart Flughafen

München Flughafen Singen

Radolfzell

Überlingen Meersburg

Reichenau

Friedrichshafen Flughafen

Konstanz Schaffhausen

Kreuzlingen

Romanshorn

Lindau

CH Bregenz Rorschach

Zürich Flughafen 45 min

Altenrhein Flughafen

A

Von München: Autobahn 96 Richtung Lindau – Meersburg In Meersburg die Autofähre nach Konstanz (fährt tagsüber alle 15 min., bis Mitternacht alle 30 min. und nachts alle 60 min.) In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“ befindet sich auf der linken Seite das Ganter Hotel & Restaurant Mohren. (orange/graues Gebäude) Aus der Schweiz: Grenzübergang Kreuzlingen – Konstanz. In Konstanz der Beschilderung Singen bzw. Reichenau folgen. Auf der Reichenau selbst immer auf der Hauptstraße bleiben. Ca. 700 m nach dem Ortsschild „Mittelzell“ befindet sich auf der linken Seite das Ganter Hotel & Restaurant Mohren. (orange/graues Gebäude)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Seite 1

I. Geltungsbereich 1.1 D  iese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.  Des Weiteren gelten Sie für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern ab einem Volumen von 10 Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferung des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsoder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.4 A  llgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung 2.1 D  er Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. 2.2 D  as Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Weiterhin haftet es für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 13 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.

2.3 A  lle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich ab einem Jahr ab dem Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Steuern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Seite 2

3.4 R  echnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 12 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 3.6 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7. D  er Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 S  tornierungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Hotel bestätigt werden. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.2 I m Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. 4.3 D  as Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung, Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. D  ie Berechnung der Entschädigungspauschale umfasst die vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere die Logis der Gäste, die Miete der Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung und die gebuchten Pauschalen). D  iese staffelt sich bei einem Übernachtungsvolumen ab 10 Zimmer-Nächten (Multiplikator Anzahl der Zimmer sowie Dauer an Nächten des Aufenthalts)



Bis 2 Monate vor Anreisedatum - keine Stornierungsgebühren Bis 1 Monat vor Anreisedatum - 50% der gebuchten Leistung Bis 2 Wochen vor Anreisedatum - 70% der gebuchten Leistung Weniger als 2 Wochen vor Anreisedatum - 80% der gebuchten Leistung Ab mehr als 30 Zimmer pro Nacht gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die individuell vom Hotel festgelegt werden. Bei der Buchung eines Veranstaltungsraumes ohne feste Speisenleistung, berechnet sich die reservierte Leistung aus Anzahl Personen multipliziert mit dem günstigsten 3-Gang Menüpreis aus dem bestehenden Angebot. Die Stornierungsgebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer oder Veranstaltungskapazitäten erzielt werden. Die vorstehenden Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Seite 3

4.4 H  at das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten ist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären. V. Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Vertragsvereinbarungen eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern bzw. Veranstaltungskapazitäten vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht verzichtet. 5.2 Wird eine vertraglich vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens des Hotels; - das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; - der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; - ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

VI. Änderung, teilweise Rückgabe von Zimmerkapazitäten im Rahmen der Veranstaltung 6.1 Das Hotel gewährt dem Veranstalter die Möglichkeit, binnen der nachfolgenden Fristen Teile des von ihm reservierten Kontingents zurückzugeben, ohne dass hierfür Schadenersatz oder Stornierungskosten berechnet werden. Bis 42 Tage vor Anreise: - max. 15% des reservierten Kontingents Bis 21 Tage vor Anreise: - max. 10% des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer Bis 14 Tage vor Anreise: - max. 8% des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer Unter 14 Tage vor Anreise: - max. 5% des reservierten Kontingents, mindestens aber ein Zimmer D  er Veranstalter kann nur einmal pro Reservierung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen. Sofern der Veranstalter ein höheres Kontingent als das zum oben betreffenden Zeitpunkt genannte zurückgibt, ist das Hotel berechtigt, die über den genannten Prozentsatz hinausgehende Stornierung in Rechnung zu stellen. Bei Abrufkontingenten mit einem vereinbarten Rückgabedatum (Cut-off date) gelten vorstehend erwähnte Rückgabefristen für das Kontingent nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Seite 4

VII. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit bei Veranstaltungen 7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens vier Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der Zustimmung des Hotels. 7.2 Bei der Berechnung für Leistungen, die das Hotel nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z. B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen. 7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Hotels oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das Hotel für den nicht abgerufenen Teil nach den Stornierungsbestimmungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.4Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Hotel einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat. 7.5 V  erschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangsoder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten. 7.6 B  ei Veranstaltungen, die über 01.00 Uhr hinausgehen, berechnet das Hotel von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand in Höhe von 75.00 EUR pro Stunde. VIII.Preisänderungen 8.1 Ü  berschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis vom Hotel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10% erhöht werden. IX. Veranstaltungsgebühren 9.1 W  erden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte, etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuziehen und anfallende Gebühren (GEMAGebühren, etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Gebühren oder Schadenersatzansprüche aus diesem Grunde gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

X. Deposit 10.1 D  er Veranstalter ist verpflichtet, eine Vorauszahlung von 50% des geplanten Umsatzes für die Veranstaltung bis spätestens 4 Wochen vor Anreise zu leisten. Eine entsprechende Proforma-Rechnung geht dem Veranstalter zeitnah vor Veranstaltungsbeginn zu. Werden die Vorauszahlungen nicht zum genannten Zeitpunkt geleistet, behalten wir uns ein automatisches Stornierungsrecht der Buchung vor.Wenn das Deposit nicht gemäß den Zahlungsfristen beglichen wird, ist das Hotel berechtig die Buchung zu stornieren. Sollte das Hotel die stornierten Kapazitäten nicht anderweitig und gleichwertig verkaufen können, so werden die Kosten für den entstandenen Umsatzverlustes mit 80% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme berechnet. XI. Mitbringen von Speisen und Getränken 11.1 D  er Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. XII. Technische Einrichtung und Anschlüsse 12.1 S  oweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. D  er Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen Seite 5

12.2 D  ie Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 12.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 12.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 12.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung nicht zu vertreten hat. XIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 13.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei

grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 13.2 M  itgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits angebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 13.3 M  itgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. XIV. Haftung des Kunden für Schäden 14.1 S  ofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder Ihn selbst verursacht werden.

14.2 D  as Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen. XV. Schlussbestimmungen 15.1 Ä  nderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr D-78479 Insel Reichenau. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand D-78479 Insel Reichenau. 15.3 E s gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 15.4 S  ollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Gruppen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insel Reichenau, Stand Oktober 2014 Ganter Hotel & Restaurant Mohren Pirminstr. 141, 78479 Insel Reichenau

Gastgebertradition die verbindet

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