G e m e i n d e r a t s s i t z u n g

Stadtamt Braunau am Inn GR/004/7 – Tr Braunau, den 7.12.2016 Bürgerfragestunde: 17.55 Uhr Tagesordnung für die am Donnerstag, dem 15.12.2016, 18.00...
Author: Marta Grosse
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Stadtamt Braunau am Inn GR/004/7 – Tr

Braunau, den 7.12.2016

Bürgerfragestunde: 17.55 Uhr

Tagesordnung für die am Donnerstag, dem 15.12.2016, 18.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum stattfindende

Gemeinderatssitzung

A: I.

Anträge des Bürgermeisters:

1.

Behandlung der in der Tagesordnung unter Teil „B“ angeführten Verhandlungsgegenstände Antrag: Behandlung dieser Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung

2 2.

Offene Abstimmung gem. § 52. OÖ. Gemeindeordnung 1990 für alle nachfolgenden Wahlen (gesamter Gemeinderat, Einstimmigkeit erforderlich) Antrag: Offene Abstimmung gemäß § 52 OÖ. Gemeindeordnung 1990

3.

Nachwahlen der ÖVP-Fraktion Entsendung in den Bau- und Umweltausschuss, Verkehrsausschuss, Bezirksabfallverband, Finanzausschuss (Ersatz) und Sozialhilfeverband (Ersatz) (Fraktionswahl, absolute Mehrheit der anwesenden Fraktionsmitglieder) Antrag: Herr Mag. Matthias Kritzinger BA wird als Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss, Verkehrsausschuss, Bezirksabfallverband und als Ersatzmitglied in den Finanzausschuss und Sozialhilfeverband gewählt.

4.

Grundverkauf von ÖAMTC an Fahrschule Burgstaller südlich des Automobilclub-Stützpunktes; Einverleibung von Geh- und Fahrtrechten Antrag: Dem von RA Dr. Lamprecht vorgelegten vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Kaufvertragsentwurf samt Feldaufnahme GZ 16626 der Geometer Brunner ZT-GmbH wird dahingehend zugestimmt, dass die Stadtgemeinde Braunau dem Kaufvertrag zwischen ÖAMTC als Verkäufer und Fahrschule Burgstaller (FSB GmbH) als Käuferin bzgl. der Geh- und Fahrtrechte bzw. der Zufahrtsstraße beitritt.

3 5.

Eigenjagd der Stadtgemeinde Braunau; Ausstieg Permanschlager aus dem Jagdgesellschaftsvertrag Bodingbauer/Permanschlager und somit aus dem EigenjagdPachtvertrag Antrag: Herrn Dr. Bodingbauer wird im Falle des Ausstiegs des Herrn Permanschlager aus dem Jagdgesellschaftsvertrag Bodingbauer/Permanschlager vom 18.02.2012 und somit aus dem Pachtvertrag über die Eigenjagd der Stadtgemeinde Braunau vom 30.03.2012 zur Amortisierung seiner finanziellen Aufwendungen grundsätzlich die weitere Verpachtung der Eigenjagd der Stadtgemeinde Braunau auf sechs Jahre zu den aktuellen Bedingungen zugesichert. Weiters wird ab dem Ausstieg des Herrn Permanschlager dem Eintritt des Herrn Dr. Gerald Bodingbauer, Am Buttingergrund 15, Braunau, in den Pachtvertrag über die Eigenjagd der Stadtgemeinde Braunau vom 30.03.2012 anstatt der Jagdgesellschaft Bodingbauer/Permanschlager zugestimmt.

6.

Übertragung des Wasserrechtes der Verbandskanäle von der Stadtgemeinde Braunau auf den Reinhaltungsverband Braunau und Umgebung – Neuerungen bzw. Änderungen Antrag: Die Stadtgemeinde Braunau überträgt die Kanäle im Gemeindegebiet Braunau, gemäß Aufstellung Ingenieurbüro IBZ (Lageplan, Haltungsliste und Liste der betroffenen Wasserrechtsbescheide) vom 05.12.2016 sowie den Bescheid ARA Wa-777/6-1972/Pes vom 26.05.1972, an den Reinhaltungsverband Braunau und Umgebung.

7.

AMAG Am Hang / Billa; ÖEK Nr. 2 – Änderung Nr. 8; Flächenwidmungsplan Nr. 5 – Änderung Nr. 13a; Erneute Einleitung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung ist 1.) das Verfahren zur Änderung Nr. 13 des Flächenwidmungsteiles Nr. 5, eingeleitet mit Beschluss vom 07.07.2016, TOP IV/2, einzustellen, 2.) das Verfahren zur Änderung Nr. 13a des Flächenwidmungsteiles Nr. 5, lt. Änderungsplan FW 5.13a – AMAG Am Hang vom 06.12.2016, nach den Bestimmungen des Oö. ROG 1994 idgF einzuleiten und 3.) die Änderung Nr. 8 des ÖEK Nr. 2 lt. Änderungsplan ÖEK 2.8 – AMAG Am Hang vom 06.12.2016 geringfügig anzupassen.

4 II.

Anträge des Finanzausschusses:

1.

Voranschlagsentwurf 2017 für die VFI & Co KG und Mittelfristige Finanzplanung 2018 bis 2021; Zustimmung der Stadtgemeinde Braunau als Kommanditistin Antrag: Dem Budgetvoranschlag für das Finanzjahr 2017 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2018 bis 2021 für die VFI & Co KG wird laut beiliegendem Entwurf zugestimmt.

2.

Aufnahme eines Kassenkredites in Höhe von EUR 5.000.000,00 bei der Salzburger Sparkasse Bank AG für das Finanzjahr 2017 Antrag: Zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Gemeindekasse wird der bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, Hauptgeschäftsstelle Braunau, am 10.11.2011 aufgenommene Kassenkredit in Höhe von EUR 5.000.000,00 unter Zugrundelegung der vorliegenden Kreditprolongation vom 20.10.2016 bis 31.12.2017 verlängert.

3.

Wassergebührenordnung – Gebührenfestsetzung für das Haushaltsjahr 2017 (Beilage) Antrag: Für die Stadtgemeinde Braunau wird eine Wassergebührenordnung laut vollinhaltlich zur Kenntnis genommenem Entwurf vom 16.11.2016 genehmigt.

4.

Kanalgebührenordnung – Gebührenfestsetzung für das Haushaltsjahr 2017 (Beilage) Antrag: Für die Stadtgemeinde Braunau wird eine Kanalgebührenordnung laut vollinhaltlich zur Kenntnis genommenem Entwurf vom 16.11.2016 genehmigt.

5 5.

Abfallgebühren 2017 (Beilage) Antrag: Für die Stadt Braunau wird eine neue Abfallgebührenordnung laut vorliegendem vollinhaltlich zur Kenntnis genommenem Entwurf vom 16.11.2016 genehmigt.

6.

Lustbarkeitsabgabeordnung (Beilage) Antrag: Für die Stadtgemeinde Braunau wird eine Lustbarkeitsabgabeordnung laut vollinhaltlich zur Kenntnis genommenem Entwurf vom 16.11.2016 genehmigt. Die Einhebung der Abgabe für Spielapparate erfolgt nach dem gesetzlich möglichen Höchstausmaß zur vollen Ausschöpfung dieser Einnahmequelle. Die Höhe der Abgabe für Wettterminals wird so festgesetzt, dass durch die Abgabe nicht die Gefahr besteht, dass durch wenig angemeldete Wettterminals kaum Einnahmen aus dieser Abgabe zu lukrieren sind.

7.

Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlichen Gutes (Beilage) Antrag: Für die Stadtgemeinde Braunau wird eine Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung öffentlichen Gutes laut vorliegenden vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Entwurfes vom 16.11.2016 genehmigt.

8.

Voranschlag für das Haushaltsjahr 2017 Antrag: Der Haushaltsvoranschlag für das Finanzjahr 2017 wird laut beiliegendem Entwurf genehmigt.

6 9.

Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 Antrag: Der vorgelegte mittelfristige Finanz- und Investitionsplan für die Jahre 2017 – 2021 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.

10.

Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2016; Überprüfung Antrag: Der Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft vom 25.11.2016 wird zur Kenntnis genommen.

11.

Darlehensaufnahme in Höhe von EUR 190.000,00 für das Projekt „Ankauf eines Müllfahrzeuges“ bei der Salzburger Sparkasse Bank AG Antrag: Zur Finanzierung des Investitionsvorhabens „Ankauf eines Müllfahrzeuges“ wird auf Grundlage der Darlehensausschreibung vom 19.09.2016 und des Angebotes vom 10.10.2016 bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, 5021 Salzburg, Alter Markt 3, ein Darlehen in Höhe von EUR 190.000,00 laut vorliegender und zur Kenntnis gebrachter Schuldurkunde aufgenommen.

12.

Darlehensaufnahme in Höhe von EUR 1.000.000,00 für das Projekt „Städtische Betriebe“ bei der Salzburger Sparkasse Bank AG Antrag: Zur teilweisen Finanzierung des Projektes „Städtische Betriebe“ wird auf Grundlage der Darlehensausschreibung vom 19.09.2016 und des Angebotes vom 10.10.2016 bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, 5021 Salzburg, Alter Markt 3, ein Darlehen in Höhe von EUR 1.000.000,00 laut vorliegender und zur Kenntnis gebrachter Schuldurkunde aufgenommen.

7 13.

Raiffeisenbank Region Braunau; Darlehen 28.159.895 der VLW – Laufzeitverlängerung der Bürgschaft Antrag: Einer beantragten Laufzeitverlängerung der VLW und der damit verbundenen Verlängerung der Bürgschaftslaufzeit soll die Zustimmung erteilt werden, sofern alle übrigen Vereinbarungen unverändert bleiben. Eine entsprechende Zusatzvereinbarung ist jedoch dem Gemeinderat zur Beschlussfassung noch vorzulegen.

14.

Brunnen III – Leitung; Teilleistung „Planung Leitung in der Ausführungsphase“; Vergabe Ingenieurleistungen an Büro IBZ-GmbH., Braunau; Antrag: mit Bau A. Die Teilleistungen zur Planung in der Ausführungsphase der Leitung Brunnen III werden an das Büro IBZ-GmbH., Ringstraße 45, 5280 Braunau am Inn laut Angebot vom 20.10.2016 zum Preis von EUR 132.316,63 netto vergeben.

15.

Citybus Braunau – Fahrkarten; Tarifanpassung ab 01.01.2017 Antrag: mit Verk.A. Die Tarifanpassung des Oö. Verkehrsverbundes beim Citybus Braunau am Inn ab 01.01.2017 wird zur Kenntnis genommen. Damit ist das Tarifniveau der ersten Regionalzone erreicht und es wird künftigen Tarifanpassungen auf dieser Basis zugestimmt.

16.

Feuerwehr-Gebührenordnung und Tarifordnung 2016 Antrag: a) Die Feuerwehr-Gebührenordnung 2016 wird lt. beiliegendem, vollinhaltlich zur Kenntnis genommenem Entwurf vom 14.11.2016 genehmigt. b) Die vom Oö. Landesfeuerwehrverband herausgegebene, beiliegende und vollinhaltlich zur Kenntnis genommene Feuerwehr-Tarifordnung 2016 (Richtsätze für die Verrechnung häufiger anfallender Leistungen) wird genehmigt.

8

17.

Weiterführung FAB-Reno-Projekt Reno-TOP, Vereinbarung 2017 Antrag: mit Bau A. Dem Abschluss der Vereinbarung mit dem FAB Reno-TOP wird gemäß beiliegendem vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachtem Vereinbarungsentwurf vom 11.10.2016 die Zustimmung erteilt. Stundensätze ab 1.1.2017: Kursteilnehmer: Fachbetreuer:

€ 12,32 € 27,57

(bislang € 12,20) (bislang € 27,30)

Abgerechnet werden die Arbeitsstunden eines Kursteilnehmers inklusive Fachbetreueranteil mit EUR 18,36 je Arbeitsstunde.

18.

Weiterführung FAB-Renoprojekt Werkstatt Umwelt, Vereinbarung 2017 Antrag: mit Bau A. Dem Abschluss der Vereinbarung mit dem FAB zur Betreuung des städt. Recyclinghofs mit dem Projekt Werkstatt Umwelt wird gemäß beiliegendem vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachtem Vereinbarungsentwurf vom 11.10.2016 die Zustimmung erteilt. Stundensätze ab 1.1.2017: Stundensatz Kursteilnehmer: Stundensatz Fachbetreuer: Km-Geld ab 1.1.2017:

19.

€ 12,32 bislang € 12,20 € 27,57 bislang € 27,30 0,97 €/km

Krabbelstube „Löwenzahn“, Mozartstraße 37, Braunau am Inn; vorläufiges Budget 2017 - Genehmigung Antrag: mit Bild.A. Die Stadtgemeinde Braunau am Inn genehmigt gemäß Punkt III der Vereinbarung zur Trägerschaft der Krabbelstube vom 19.10.2010 das vom Verein Familienzentren der OÖ Kinderfreunde vorgelegte Budget 2017 vom 16.09.2016 mit einem voraussichtlich notwendigen Gemeindebeitrag in Höhe von EUR 328.685,00.

9 20.

Motorikpark Im Tal – Bearbeitung Konzept Motorik Dreams Pläne 9.11.2016, Land OÖ Sport-513220/1-2016-Hi v. 27.10.2016 Antrag: mit Bau- und Sport.A. Die Unterlagen bzw. Präsentation des Projekts von Dr. Wertner werden mit den im Amtsvortrag beschriebenen Anpassungen zustimmend zur Kenntnis genommen und das Projekt in der Größenordnung von EUR 360.000,00 zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

21.

Ehemaliger Campingplatz – Abänderung Pachtvertrag SAC Antrag: Abänderung des Pachtvertrages vom 18.12.2014 mit dem Sportanglerclub-Mattig Braunau durch Einräumung eines Kündigungsverzichtes für 20 Jahre.

22.

Instandsetzung und Sanierung St. Valentins-Kirche Braunau/Haselbach; Unterstützung durch Stadtgemeinde Braunau Antrag: Als Unterstützung durch die Stadtgemeinde wird für die Instandsetzung und Sanierung der St. Valentins-Kirche Braunau/Haselbach ein Förderungsbetrag von EUR 35.000,00 gewährt.

23.

Y4U-Jugendforum Braunau; Ansuchen um Jahresförderung 2017 für den Betrieb der Jugendräume Braunau, Ranshofen und Neustadt; Ansuchen vom 16.11.2016 Antrag: mit Bild.A. Zustimmung zur Gewährung einer pauschalen Jahresförderung in Höhe von EUR 70.807,00 für das Jahr 2017. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu je EUR 35.403,50 im März und September 2017. Am Jahresende ist unaufgefordert eine Abrechnung vorzulegen.

10

24.

OÖ. Jugendcenter-Unterstützungsverein, JUZ Braunau – Jahresförderung 2017 Ansuchen vom 12.10.2016 Antrag: mit Bild.A. Zustimmung zur Gewährung einer pauschalen Jahresförderung an den Oö. Jugendcenter-Unterstützungsverein für den Betrieb des JUZ Braunau in Höhe von EUR 21.500,00 für das Jahr 2017. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu je EUR 10.750,00 im März und September. Am Jahresende sind unaufgefordert ein Tätigkeitsbericht mit Nachweis der tatsächlichen Öffnungszeiten und eine Abrechnung vorzulegen.

25.

ARBÖ-Radsport Braunau; 18. Internationale Radrenntage Braunau 2017 Förderung Antrag: mit Sport.A. Dem Verein ARBÖ-Radsport Braunau werden zur Ausrichtung der Internationalen Braunauer Radrenntage 2017 folgende Förderungen gewährt. a.) Barförderung EUR 900,00 b.) Sachleistungen Stadtbauhof max. EUR 3.700,00 c.) Assistenzleistungen Stadtpolizei max. EUR 500,00 d.) Assistenzleistungen Streckensicherung max. EUR 1.500,00

26.

ATSV Ranshofen -Verlängerung der Entschädigung für Anlagenbetreuung Antrag: Der ATSV Ranshofen erhält im Jahr 2016 für die Anlagenbetreuung eine Entschädigung für die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden, jedoch maximal 500 Stunden zum derzeitigen Stundentarif der FAB-Gruppe von EUR 18,18, höchstens EUR 9.090,00.

11 27.

WSV-ATSV Ranshofen, Sektion Tennis; Förderansuchen für Tennisplatzsanierung Antrag: mit Sport A. Dem WSV-ATSV Ranshofen, Sektion Tennis, wird für die Sanierung von Platz 1, eine Förderung in Höhe von 25 % der Gesamtinvestitionskosten von EUR 18.600,00 brutto gewährt.

28.

Tennishalle Braunau – Georg Daum und Peter Mari; Ersuchen um finanzielle Unterstützung Antrag: Zustimmung zur Gewährung eines Förderungsbeitrages in Höhe der anfallenden Hausbesitzabgaben exklusive Umsatzsteuer (ca. EUR 3.500,00 pro Jahr) für die Jahre 2017 und 2018. Die anfallende Umsatzsteuer ist von der Tennishalle Braunau zu entrichten.

III. Anträge des Wirtschaftsausschusses: 1.

Änderung der Abfallordnung und Neuerlassung Antrag: Mit BauA Die vorliegende und vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachte Abfallordnung der Stadtgemeinde Braunau vom 21.10.2016 wird inkl. Anhang genehmigt.

2.

NMS Stadt Gründung einer Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit Antrag: Mit BildungsA a) Der Gründung der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit mit der Bezeichnung „Förderer der NMS Braunau-Stadt“ im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit gemäß § 7a Oö. POG 1992 an der NMS Braunau-Stadt wird zugestimmt.

12 b)

3.

Dem Schulerhalter ist von der Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit ein Jahresabschluss über das vorangegangene Schuljahr bis spätestens 1. September eines jeden Jahres vorzulegen.

Automatentechnik Jansenberger GmbH. – Festsetzung von Lustbarkeitsabgabe für ein Wettterminal Beschwerdevorlage an das Landesverwaltungsgericht Oö. Antrag: Der beschriebene Vorgang sowie das vorgelegte und voll inhaltlich zur Kenntnis genommene Vorlageschreiben vom 07.11.2016 und die Entscheidung des Bürgermeisters keinen Widerspruch gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG zu erheben, werden zur Kenntnis genommen.

4.

Geschäftsobjekt Linzer Straße 36 / Lerchenfeldgasse 2 – Verkauf an Hans Bogensperger GmbH. Antrag: Zustimmung zum Abverkauf der gemeindeeigenen Liegenschaft Linzer Straße 36 / Lerchenfeldgasse 2 an die Hans Bogensperger GmbH., 5020 Salzburg, Schleiferbachweg 13, laut vorliegenden vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Kaufvertragsentwurf vom 07.11.2016.

5.

Gestattungsvertrag bzgl. Oberbank Nebeneingang und Vereinbarung über Fahrradabstellanlage im Bereich Rathauspassage; Oberbank-Liegenschaft – neuer Eigentümer Antrag: Dem vollinhaltlichen Eintritt der FD 528040 GmbH, Treubach, anstatt der Oberbank in den vorliegenden Gestattungsvertrag vom 03.11.1994 und in die vorliegende Vereinbarung vom 26.03.1997 samt den Schreiben vom 30.08.2011, 19.09.2011 und 17.10.2011, je abgeschlossen mit der Stadtgemeinde Braunau, wird zugestimmt.

13 6.

Berufungswerber: Gerd Ruthardt und Karin Wintersteiger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lamprecht, Stadtplatz 43, 5280 Braunau am Inn; Gegenstand: Einfriedung höher als 2,00 m an der Grundgrenze, Prof. WeinbergerStraße 1a, Parz. Nr.: 654/2, EZ: 2311, KG: 40005 Braunau am Inn; Berufung vom 26.09.2016; Berufungsentscheidung Antrag: In der Berufungssache Frau Karin Wintersteiger und Herrn Gerd Ruthardt gegen den Bescheid der Behörde 1. Instanz vom 06.09.2016, IIIa/605/2-99/2016-DI (FH) ScP/Ab, mit welchem der baubehördlichen Auftrag erteilt wurde die Höhe der bestehenden Einfriedung, auf dem Grundstück Parz. 654/2, EZ 2311, KG Braunau am Inn, auf die Höhe von maximal 2,00 m über dem Erdboden zu reduzieren, wird der Berufung, gemäß vorliegendem Bescheidentwurf vom 17.11.2016, IIIa/605/2-99/2016-DI (FH) ScP/Ab, keine Folge gegeben.

7.

Berufungswerber: Johann Auer und Ingeborg Lutsch, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Estermann & Partner OG, Stadtplatz 6, 5230 Mattighofen; Gegenstand: Inanspruchnahme von fremden Grundstücken (Parz. Nr. 407, EZ 351, Parz. Nr. .301/3, EZ 228 und Parz. Nr. .301/4, EZ 341, jeweils KG Braunau am Inn) für Instandsetzungsarbeiten an der Fassade und am Dach Parz. Nr.: 407, .301/3, .301/4, EZ: 351, 228, 341, KG: 40005 Braunau am Inn; Berufung vom 24.10.2016; Berufungsentscheidung Antrag: In der Berufungssache Herr Johann Auer und Ingeborg Lutsch gegen den Bescheid der Behörde 1. Instanz vom 04.10.2016, IIIa/605/2-92/2016-DI (FH) ScP/Fe, mit welchem die Duldung des Aufstellens von Baugerüsten, inklusive vier Abspreizungen, entlang des Objektes Krankenhausgasse 12, während der Gesamtdauer der Arbeiten von 5 Wochen ohne Witterungsunterbrechung für die Sanierungsarbeiten an der Fassade sowie am Dach, auf den Grundstücken Parz. 407, .301/3, .301/4, EZ 351, 228, 341, jeweils KG Braunau am Inn aufgetragen wurde, wird gemäß vorliegendem Bescheidentwurf vom 17.11.2016 der Berufung keine Folge gegeben.

14 8.

Antrag auf Akteneinsicht und Bescheidzustellung – Bescheid 1. Instanz vom 4.11.2016; Berufung vom 14.11.2016; Berufungsentscheidung Antrag: Den Berufungen von Ernst Siegesleitner, Renate Siegesleitner, Thomas Schuy, Gertrude Schuy, Ing. Thomas Spießberger, Brigitte Spießberger, Dr. med. Anton Rosenkranz und Monika Erlacher, alle vertreten durch Herrn DDr. Karl Robert Hiebl gegen den Bescheid der Behörde 1. Instanz vom 4.11.2016, Zahl: Pol. 116/2/16 Dr.Bt/js, wird gemäß dem vorliegenden und zur Kenntnis gebrachten Bescheidentwurf vom 21.11.2016 keine Folge gegeben.

IV. Anträge des Planungsausschusses: 1.

Anpassung von Textteilen der Bebauungspläne außerhalb der Innenstadt Beschlussfassung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung wird der Textteil BPL Nr. 2 - Lieglstraße - Änd. Nr. 10 BPL Nr. 3 - Auf der Schanz - Änd. Nr. 5 BPL Nr. 4 - Ringstraße-Süd - Änd. Nr. 5 BPL Nr. 5 - Mattigsenke - Änd. Nr. 3 BPL Nr. 6 - Schüdlbauersiedlung u. Neue Heimat - Änd. Nr. 20 BPL Nr. 7 - Nizefeld - Änd. Nr. 7 BPL Nr. 8 - Rainerstraße - Änd. Nr. 7 BPL Nr. 9 - Kainzgründe - Änd. Nr. 8 BPL Nr. 10 - Haselbach - Änd. Nr. 51 BPL Nr. 12 - Raitfeldstraße - Änd. Nr. 9 BPL Nr. 17 - Ranshofen-Ost - Änd. Nr. 17 BPL Nr. 19 - Am Wald - Änd. Nr. 3 BPL Nr. 20 - Küchergründe - Änd. Nr. 8 BPL Nr. 21 - Bahnhof-Süd - Änd. Nr. 9 BPL Nr. 22 - Laaber Holzweg - Änd. Nr. 7 BPL Nr. 23 - Höfterstraße-Süd - Änd. Nr. 6 BPL Nr. 25/2 - Laabstraße-Süd - Änd. Nr. 5 BPL Nr. 26 - Höfterstraße-Nord - Änd. Nr. 6 BPL Nr. 27 - Höft-Nord - Änd. Nr. 8 BPL Nr. 29 - Dietfurt - Änd. Nr. 6 BPL Nr. 30 - Mattigsiedlung - Änd. Nr. 10 BPL Nr. 34 - Friedhofstraße-West - Änd. Nr. 8 BPL Nr. 35 - Jahnstraße-West - Änd. Nr. 9 BPL Nr. 36 - Salzburgerstraße-Ost - Änd. Nr. 10 BPL Nr. 37 - Osternberg - Änd. Nr. 9 BPL Nr. 39 - Erlachweg - Änd. Nr. 3

15 BPL Nr. 41 - Ranshofen - Obere Hofmark und Werkstraße - Änd. Nr. 3 BPL Nr. 42 - Ranshofen - Obere Hofmark und Gänsgasse - Änd. Nr. 9 BPL Nr. 44 - Wolfgruber - Rothböckstraße - Änd. Nr. 1 BPL Nr. 47 - FFW Ranshofen - Änd. Nr. 2 lt. dem Entwurf „Allgemeiner Standardtextteil NEU“ vom 12.09.2016 beschlossen.

2.

Celebic-Avdic; Bebauungsplan Nr. 25/2 – Änderung Nr. 6; Einleitung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung ist das Verfahren zur Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Nr. 25/2 lt. Änderungsplan BPL 25/2.6 – Celebic-Avdic vom 21.09.2016 nach den Bestimmungen des Oö. ROG 1994 idgF einzuleiten.

3.

Bagnato; Bebauungsplan Nr. 13/2 – Änderung Nr. 5; Einleitung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung ist das Verfahren zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Nr. 13/2 lt. Änderungsplan BPL 13/2.5 – Bagnato vom 11.10.2016 nach den Bestimmungen des Oö. ROG 1994 idgF einzuleiten.

4.

Burgstaller-Gründe – Haselbach; Bebauungsplan Nr. 10 – Änderung Nr. 52; Einleitung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung ist das Verfahren zur Änderung Nr. 52 des Bebauungsplanes Nr. 10 lt. Änderungsplan BPL 10.52 – Burgstaller-Gründe vom 09.11.2016 nach den Bestimmungen des Oö. ROG 1994 idgF einzuleiten.

16 5.

Kritzinger, eigene Zufahrt über Jahnstraße und Änderung Baufluchtlinien Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 Ablehnung, Alternativen Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung wird eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für das Grundstück 294/1, KG Braunau, abgelehnt. Die im Amtsvortrag aufgezeigten alternativen Lösungen sollen dem Grundstücksbesitzer angeboten werden.

6.

Maier – Gebäude Nr. 50 Flächenwidmungsplan Nr. 5 – Änderung Nr. 25 (Erweiterung der Fläche) Einleitung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung ist das Verfahren zur Änderung Nr. 25 des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 lt. Änderungsplan FW 5.25 – Maier vom 19.09.2016 nach den Bestimmungen des Oö. ROG 1994 idgF einzuleiten.

7.

Resch ÖEK Nr. 2 – Änderung Nr. 12 (HF > MF) Flächenwidmungsplan Nr. 5 – Änderung Nr. 22 (Geschäftsgebiet > M) Einleitung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung ist das Verfahren zur 1. Änderung Nr. 12 des ÖEK Nr. 2 lt. Änderungsplan ÖEK 2.12 – Resch vom 05.09.2016 2. Änderung Nr. 22 des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 lt. Änderungsplan FW 5.22 – Resch vom 05.09.2016 nach den Bestimmungen des Oö. ROG 1994 idgF einzuleiten.

17 8.

Mobilfunk A1 – Nöbauer Flächenwidmungsplan Nr. 5 – Änderung Nr. 24 Einleitung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründung ist das Verfahren zur Änderung Nr. 24 des Flächenwidmungsteils Nr. 5 lt. Änderungsplan FW 5.24 – A1 Mast vom 05.09.2016 nach den Bestimmungen des Oö. ROG 1994 idgF einzuleiten.

9.

Klein Umwidmung der Grundstücke 398, 405, 2876, 403/2, alle KG Ranshofen Ablehnung Antrag: Aufgrund des im Amtsvortrag angeführten Sachverhaltes und der Begründungen wird eine Änderung des Flächenwidmungsteils Nr. 5 für die Grundstücke 398, 405, 2876, 403/2, alle KG Ranshofen, von derzeit Grünland / für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen, Ödland in künftig Gemischtes Baugebiet abgelehnt.

V.

Antrag des Verkehrsausschusses:

1.

Ringstraße im Bereich Einmündung Kolpingplatz und Haselbacher Gehweg; 30 km Geschwindigkeitsbeschränkung Antrag: Die Verordnung betreffend der Erlassung einer 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung für die Ringstraße ab Höhe Objekt Ringstraße 40 (Zufahrt zum Parkplatz Kapuzinerkirche) bis zum Objekt Ringstraße 23 auf Höhe der südlichen Gebäudekante wird, laut vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Verordnungsentwurf vom 02.11.2016, Az. Pol.122/10/R/16-Ai., genehmigt.

18 VI. Anträge des Bau- und Umweltausschusses: 1.

Einreichung Zweckänderung Brunnen Lach; Änderung Antrag Antrag: Die Änderung des Antrages zur Zweckänderung des Brunnen Lachs gemäß Schreiben des Büros Moser/Jaritz vom 19.10.2016 wird zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

2.

Gewerberechtliche Verfahren Vorlage der Stellungnahmen der Stadtgemeinde zur Information Antrag: Die Stellungnahmen der Stadtgemeinde Braunau werden zur Kenntnis genommen.

VII. Anträge des Prüfungsausschusses: 1.

Veranstaltungszentrum – Einnahmen, Ausgaben, Personal, Tarife, Ermäßigungen, Gratisnutzung (Beilage) Antrag: Der Bericht des Prüfungsausschusses vom 13.9.2016 wird zur Kenntnis genommen

2.

Bauvorhaben Parkplatz Filzmoserwiese (Beilage) Antrag: Der Bericht des Prüfungsausschusses vom 7.11.2016 wird zur Kenntnis genommen

19

VIII. Allfälliges

Fraktionssitzungen: ÖVP –

Dienstag,

13.12.2016,

19.00 Uhr

Schlosstaverne Pommer, Ranshofen

FPÖ –

Montag,

12.12.2016,

20.00 Uhr

FPÖ-Bezirksbüro

SPÖ –

Mittwoch,

07.12.2016,

18.00 Uhr

Rathaussaal

Grüne

Mittwoch,

14.12.2016,

19.30 Uhr

bei GR DI Mag.Hackl, Nizefeldweg 6

Fraktionsobmännervorbesprechung: Donnerstag

15.12.2016,

17.30 Uhr Nebenzimmer Veranstaltungszentrum

Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Einsicht in die genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften während der Amtsstunden jedermann erlaubt ist.

Der Bürgermeister: Mag.Johannes Waidbacher eh.

20

B: I.

Anträge des Wirtschaftsausschusses:

1.

CERTBET Online Solutions GmbH. – bescheidmäßige Festsetzung der Lustbarkeitsabgabe für Wettterminal;Berufung vom 22.08.2016 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 28.07.2016 Antrag: Die Berufung vom 22.08.2016 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 28.07.2016 wird laut vorliegenden vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Bescheidentwurf vom 13.10.2016 abgewiesen.

2.

Cashpoint Agentur & IT-Service GmbH. (Standort Laaber Holzweg 56) – bescheidmäßige Festsetzung der Lustbarkeitsabgabe für Wettterminal; Berufung vom 30.03.2016 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 29.02.2016 Antrag: Die Berufung vom 04.04.2016 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 29.02.2016 wird laut vorliegenden vollinhaltlich zur Kenntnis genommenen Bescheidentwurf vom 25.10.2016 abgewiesen.

3.

Verkehrsflächenbeitragsvorschreibung; Bescheidadressat/Berufungswerber: Herr Johann Fuchs und Maria Fuchs, Lach 3a/1, 5280 Braunau am Inn; Berufungsentscheidung Antrag: Die Berufung der Ehegatten Johann und Maria Fuchs, Lach 3a/1, 5280 Braunau am Inn, gegen die bescheidmäßige Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrags der Stadtgemeinde Braunau vom 15.06.2016, Zahl: IIIa/615-21/2016-scha, wird gemäß Bescheidentwurf vom 3.11.2016 als unbegründet abgewiesen.

II.

Allfälliges