FamilienUnterstützender Dienst der Lebenshilfe Lemgo EINZEL-BETREUUNG GRUPPEN-BETREUUNG BERATUNG SCHUL-BEGLEITUNG

FamilienUnterstützender Dienst der Lebenshilfe Lemgo

Vogelsang 13 32657 Lemgo Fon 0 52 61 . 94 80 40 - 43 Fax 0 52 61 . 94 80 82 E-Mail [email protected] [email protected]

Heerstraße 40 32805 Horn-Bad Meinberg Fon 0 52 34 . 20 46 73 - 74 Fax 0 52 34 . 20 46 75 E-Mail [email protected]

Ansprechpartnerinnen: Petra Möbius, Elisabeth Markert, Ingrid Meiners, Anika Schaad, Karin Kuhlmann

Ansprechpartnerinnen: Christiane Boßmann, Verena Bettenbrock Karin Kuhlmann

Bürozeiten: Mo – Di 8:00 – 13:00 Uhr Mi 8:00 – 13:00 Uhr 15:00 – 18:00 Uhr Do 8:00 – 13:00 Uhr

Bürozeiten: Mo – Mi 8:00 – 13:00 Uhr Do 15:00 – 18:00 Uhr

www.lebenshilfe-lemgo.de

Lebenshilfe Lemgo - FUD Freizeitangebote 2017_Umschlag DIN A4_Lemgo.indd 1-2

Freizeit-Angebote 2018 Lemgo

Wir betreuen, Sie entspannen.

16.11.17 10:05

Einzugsgebiet des FamilienUnterstützenden Dienstes Lemgo / Horn

So finden Sie uns

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Extertal

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Leopoldshöhe

Vogelsang 13 32657 Lemgo

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Bad Salzuflen

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Hamelmannstraße

Barntrup

Oerlinghausen Detmold Augustdorf

Blomberg

Lügde SchiederSchwalenberg

HornBad Meinberg Schlangen

Zuständigkeit: FuD Lemgo

Lebenshilfe Lemgo - FUD Freizeitangebote 2017_Umschlag DIN A4_Lemgo.indd 3-4

FuD Horn

16.11.17 10:05

Inhalt 10 Gebote für Menschen ohne Behinderung Allgemeine Informationen Begaraner Feierabend-Treff Betreuungskosten Betreuungszeit in der Gruppe Disco Eingliederungshilfe Extertaler Feierabend-Treff Fahrtkosten in der Einzel-Betreuung Fahrtkosten in der Gruppen-Betreuung Ferien-Angebote Ferien-Freizeiten Film-Treff Finanzierung FUD-Lemgo: Wir sind für Sie da Interessante Adressen Geschäftsbedingungen Jugend-Treff Karate Kegel-Gruppe Kinder-Gruppe Kinder-Gruppe Kochkurs A Kochkurs B Kultur-Express Leitbild der FUD gGmbH Mädels-Treff Malen und Gestalten Mittwochs-Treff Schul-Begleitung Spiel, Spaß und Bewegung Spieleland-Treff Tanzkurs Treff am Samstag Verhinderungspflege Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote

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Seite 37 5 19 29 28 23 33 20 29 28 25 26 12 30-33 3 36 27 9 15 17 6 7 21 22 24 4 11 18 14 34-35 10 8 16 13 30-32 31-32

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, liebe Eltern, liebe Interessierte!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Dienst! Dies ist unser neues Programm-Heft für das komplette Jahr 2018. Bitte bewahren Sie das Heft sorgfältig auf, um es immer wieder als Nachschlage-Werk bis zum Jahresende nutzen zu können. Die FUD gGmbH bietet vielfältige Hilfen für Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben. Im Freizeit-Bereich können Einzel-Betreuungen und Gruppen-Betreuungen in Anspruch genommen werden. Im Bereich Schule kümmern wir uns, wenn Ihr Kind in der Schule eine SchulBegleitung benötigt (siehe Seite 34 und 35). Die Anmeldung zu den Kursen sollte 3 Wochen vor Kursbeginn beim FUD vorliegen. Beachten Sie, dass an allen Kursen nur eine bestimmte Anzahl von Personen teilnehmen kann! Die Anmeldung gilt für das ganze Jahr 2018. Bitte benutzen Sie für die Anmeldung den beiliegenden Vordruck. Beachten Sie bitte auch unsere Geschäftsbedingungen auf der Seite 27. Alle Kurse bieten wir mit Fahrdienst an. Was die Fahrten kosten lesen Sie auf Seite 28 und 29. Die Kosten für die Einzel-Betreuung und die Kurse können in der Regel von der Pflegekasse oder vom Kreis Lippe übernommen werden. Lesen Sie dazu die Seiten 30 bis 33.

Für Ihre Fragen haben wir jederzeit ein offenes Ohr. Über Anregungen und Wünsche von Ihnen freuen wir uns sehr! Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich! Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern des neuen Jahres-Programms!

Ihr FUD- Team V.Bettenbrock Ch.Boßmann A.Schaad

K.Kuhlmann

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E.Markert

I.Meiners

P.Möbius

Im FUD - Lemgo sind wir für Sie da! Wir freuen uns auf Sie!

Elisabeth Markert

Ingrid Meiners

Koordinatorin Schulbegleitung FUD -Koordinatorin

Petra Möbius

Koordinatorin Schulbegleitung

Karin Kuhlmann

Anika Schaad

FUD – Verwaltungsmitarbeiterin

pädagogische Fachkraft

FUD Lemgo Vogelsang 13 32657 Lemgo Telefon: Fax:

Bürozeiten : Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag:

FUD -Koordinatorin

05261 / 948040-43 05261 / 948082 [email protected] [email protected] 8:00 bis 13:00 Uhr 8:00 bis 13:00 Uhr 8:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 13:00 Uhr

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Das Leitbild der FUD gGmbH Wir orientieren uns an den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem Menschenbild der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf dieser Grundlage haben wir unser Leitbild entwickelt. Dieses Leitbild ist ein Orientierungsrahmen für das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FUD gGmbH. Menschen mit Behinderungen sind ein Teil einer inklusiven Gesellschaft. Sie gehören in allen Lebensbereichen dazu. Bei uns steht der Mensch im Vordergrund: x x x x x

Wir erkennen an, dass jeder Mensch einzigartig, wertvoll, unverwechselbar und wichtig ist. Wir erkennen an, dass jeder Mensch etwas Besonderes ist und seine eigenen Bedürfnisse hat. Wir erkennen an, dass jeder Mensch seine eigenen Stärken und Schwächen, Vorlieben und Abneigungen hat. Wir erkennen an, dass jeder Mensch ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben im Rahmen seiner Möglichkeiten hat. Wir nehmen jeden Menschen ohne Vorurteile an.

Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das Prinzip der Selbstbestimmung Grundlage ihres Handelns. Ziel ist es, nur so viel wie nötig zu unterstützen, um die Selbstständigkeit zu fördern. Das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht im Vordergrund. Dabei begegnen wir Menschen mit Behinderungen respektvoll und auf Augenhöhe. Wir gehen fair, offen und ehrlich miteinander um. Die Interessen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen können unterschiedlich sein. Es ist uns wichtig, die verschiedenen Wünsche, Meinungen und Ziele kennen zu lernen und zu respektieren. Auf dieser Grundlage werden gemeinsame Lösungen gesucht. Menschen mit Behinderungen, Eltern, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und alle am Prozess der Begleitung und Unterstützung beteiligten Personen achten einander und wirken vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen.

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Familien-Unterstützender Dienst (FUD) Wenn ein Familienmitglied eine Behinderung hat, ist die ganz Familie belastet. Eltern, Geschwister und andere Verwandte übernehmen viel Verantwortung. Sie sind körperlich und seelisch belastet. Der FUD will diese Familien unterstützen. Er bietet Entlastungs-Angebote in Form von Einzel-Betreuungen und Freizeit-Gruppen an. Dadurch werden für die Angehörigen Freiräume zur Erholung geschaffen. Außerdem können Menschen mit einer Behinderung durch die Angebote des FUD zwischenmenschliche Kontakte knüpfen. So kann einer Vereinsamung vorgebeugt werden. Selbstständigkeit und Unabhängigkeit werden durch lebenspraktische Übungen und Spaß in der Gruppe und in der Einzel-Betreuung gefördert. Das Ziel der Inklusion wird hierbei stets im Auge behalten. Art und Umfang der Hilfen werden auf die Erfordernisse der Familie abgestimmt. Wir bieten an: 1. Einzel-Betreuung Die Einzel-Betreuung findet stunden- oder tageweise oder an Wochenenden statt. Sie erfolgt zu Hause oder in den Räumen des FUD oder woanders (zum Beispiel im Schwimmbad oder Wald). Die Familie kann entscheiden, wo betreut wird. 2. Freizeit-Gruppen Die Freizeit-Gruppen finden an unterschiedlichen Orten statt, je nachdem, was gemacht wird. 3. Ferien-Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 4. Reisen für Erwachsene und Kinder 5. Beratung und Begleitung der Familien 6. Vermittlung von Schul-Begleitungen Hierzu finden Sie in diesem Heft auf Seite 34 und 35 weitere Informationen. 7. Vermittlung sonstiger Hilfen 8. Kostenlose Sozial-Beratung in Lemgo Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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Kinder-Gruppe für Kinder ab 4 Jahren Wir spielen, kochen, basteln, gehen auf einen Spielplatz oder machen einen Ausflug. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Samstag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 10:00 bis 15:00 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: 13.1. Februar: März: April: Mai: 5.5. Juni: Juli: August: September: 1.9. Oktober: November: Dezember:

10.2. 10.3.

23.6.

29.9. 24.11. 8.12.

Wir treffen uns beim FUD in Lemgo, Vogelsang 13. Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Bastelmaterial und Essen müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 4 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

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Kinder- Gruppe für Kinder ab 4 Jahren Wir spielen, kochen, basteln, gehen auf einen Spielplatz oder machen einen Ausflug. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Samstag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 10:00 bis 15:00 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: 7.7. August: September: Oktober: November: Dezember: 1.12.

27.1. 24.2. 21.4. 9.6.

15.9. 10.11. 15.12.

Wir treffen uns beim FUD in Lemgo, Vogelsang 13. Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Bastelmaterial und Essen müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 4 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

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Spieleland-Treff für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren

Die Gruppe trifft sich an zwei Samstagen. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 10:30 bis 13:30 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29).

Termine : 17.3. und 17.11.

Wir fahren zu einem Hallenspielplatz. Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Das Geld für den Eintritt muss selber bezahlt werden. Das sind in der Regel 5 bis 6 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

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Jugend-Treff für Jugendliche ab 14 Jahren Wir kochen zum Beispiel zusammen, gehen bowlen oder machen Ausflüge. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Samstag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 15:00 bis 18:00. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: 3.2. März: 3.3. April: Mai: Juni: 2.6. Juli August: September: Oktober: November: Dezember:

13.1. 24.3.

30.6.

8.9.

29.9. 24.11. 15.12.

Wir treffen uns an unterschiedlichen Orten, je nachdem was wir unternehmen. Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken oder andere Ausgaben, wie zum Beispiel Eintritte, müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 5 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

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Spiel, Spaß und Bewegung für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren Wir turnen und machen tolle Bewegungsspiele nach Musik.

Die Gruppe trifft sich an einem Montag, in der Regel einmal in der Woche. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 15:15 bis 17:00 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

29.1. 5.2. 5.3. 7.5. 4.6. 2.7. 3.9. 5.11. 3.12.

12.2. 12.3. 9.4. 17.5. 11.6. 9.7.

19.2. 19.3. 16.4.

26.2.

18.6.

23.4. 28.5. 25.6.

10.9. 8.10. 12.11. 10.12.

17.9.

24.9. 29.10.

19.11. 17.12.

26.11.

Wir treffen uns in der Astrid-Lindgren-Schule und gehen dort in die Turnhalle. Die Teilnehmer werden nach dem Kurs nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Getränke werden von den Betreuern mitgebracht und müssen selbst bezahlt werden. Das sind für Januar bis Juli insgesamt 10 Euro und für September bis Dezember insgesamt 6 Euro. Wir schicken eine Rechnung.

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Mädels-Treff für Mädchen und Frauen Wir backen zusammen, gehen Shoppen, lackieren uns die Nägel und gucken vielleicht mal einen romantischen Liebesfilm.

Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Freitag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 15:00 bis 18:00 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit die Teilnehmerin vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: 6.7. August: September: Oktober: 5.10. November: Dezember: 7.12.

16.2. 16.3. 13.4. 18.5. 15.6.

21.9. 30.11.

Wir treffen uns an unterschiedlichen Orten, je nachdem was wir unternehmen. Die Teilnehmerinnen werden von der Werkstatt (Schülerinnen von Zuhause) abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken oder andere Ausgaben, wie zum Beispiel Eintritte, müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 10 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

11

Film-Treff für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren Wir fahren nach Barntrup in die Paradiesmühle, um uns dort auf einer Großbild-Leinwand DVD´s unserer Wahl anzuschauen. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Freitag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 14:45 bis 17:30 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: 6.7. August: September: Oktober: November: Dezember: 7.12.

19.1. 9.2. 9.3. 13.4. 15.6. 31.8. 14.9. 16.11.

Wir treffen uns in der Paradiesmühle in Barntrup, Selbeckerstr. 32. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt/ Schule abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Knabbereien, Getränke und die Kosten für die DVD’s müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 3 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

12

Treff am Samstag für Erwachsene Wir kochen zum Beispiel zusammen, gehen bowlen oder machen Ausflüge. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Samstag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 15:00 bis 18:00 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: 7.7. August: September: 1.9. Oktober: November: Dezember: 1.12.

20.1. 17.2. 17.3. 14.4. 23.6.

22.9. 17.11.

Wir treffen uns an unterschiedlichen Orten, je nachdem was wir unternehmen. Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken oder andere Ausgaben, wie zum Beispiel Eintritte, müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 5 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

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Mittwochs-Treff für Erwachsene, die in der Werkstatt der Lebenshilfe Detmold beschäftigt sind. Wir wollen nach der Arbeit gemeinsam etwas Tolles erleben, machen zum Beispiel Ausflüge oder gehen kegeln oder bowlen. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Mittwoch. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 15:30 bis 18:15 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni:

17.1. 21.2. 21.3. 18.4. 16.5. 20.6.

August: September: Oktober: November: Dezember:

19.9. 21.11. 19.12.

Wir treffen uns an unterschiedlichen Orten, je nachdem was wir unternehmen. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken oder andere Ausgaben, wie zum Beispiel Eintritte, müssen selbst bezahlt werden. Das sind je nach Unternehmung circa 3 bis 12 Euro pro Treffen.

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Karate für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Wir trainieren mit einem Trainer vom Karate Sportverein.

Die Gruppe trifft sich in der Regel einmal in der Woche an einem Mittwoch. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 16:45 bis 18:15 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

7.2. 7.3. 2.5. 6.6. 4.7. 5.9. 7.11. 5.12.

24.1. 28.2.

14.2. 14.3. 11.4. 9.5. 13.6. 11.7.

21.2. 21.3. 18.4. 16.5. 20.6.

12.9. 10.10. 14.11. 12.12.

19.9.

26.9.

21.11. 19.12.

28.11.

31.1.

25.4. 30.5. 27.6.

31.10.

Wir treffen uns in der Turnhalle der Gesamtschule Lemgo. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt/Schule abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Es muss ein monatlicher Beitrag von 15,34 € an den Sportverein gezahlt werden. Die Anmeldung muss mit dem Trainer abgesprochen werden.

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Tanzkurs für Erwachsene Wir lernen bei einem Tanzlehrer der Tanzschule Hey verschiedene Tänze. Die Gruppe trifft sich in der Regel jede Woche an einem Donnerstag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 16:00 bis 17:15 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli August: September: Oktober: November: Dezember:

1.2. 1.3. 3.5. 7.6. 5.7. 6.9. 4.10. 8.11. 6.12

8.2. 8.3. 12.4. 17.5. 14.6. 12.7. 13.9. 11.10. 15.11. 13.12.

15.2. 15.3. 19.4.

25.1. 22.2. 22.3. 26.4.

21.6.

28.6.

20.9.

30.8. 27.9.

22.11.

29.11.

Wir holen die Teilnehmer von der Werkstatt ab und fahren zur Tanzschule, Herforderstr. 43 in Lemgo. Wir lernen Standardtänze und haben viel Freude. Nach dem Kurs werden die Teilnehmer nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Die Pauschale für die Tanzlehrerkosten muss privat gezahlt werden und errechnet sich je nach Anzahl der Teilnehmer. Wir schicken eine Rechnung.

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Kegelgruppe für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren

Die Gruppe trifft sich in der Regel alle zwei Wochen sonntags. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 14:45 bis 17:15 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

21.1. 18.2. 18.3. 15.4.

4.2. 4.3.

10.6. 8.7.

29.4. 24.6.

2.9.

16.9.

4.11. 2.12.

18.11. 16.12.

30.9

Wir treffen uns bei den Humfelder Reiterstuben, Bundesstr. 32, 32694 Dörentrup. Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Kosten für Essen und Trinken und für die Kegelbahn müssen selbst bezahlt werden. Die Kosten für die Kegelbahn richtet sich danach, wie viele Teilnehmer mitmachen. Wir schicken eine Rechnung für die Kegelbahngebühren.

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Malen und Gestalten für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren Wir malen und basteln zusammen mit unterschiedlichen Materialien. Die Gruppe trifft sich in der Regel einmal in der Woche an einem Montag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 16:00 bis 17:15 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

5.2. 5.3. 7.5. 4.6. 2.7. 3.9. 5.11. 3.12.

12.2. 12.3. 9.4. 14.5. 11.6. 9.7.

19.2. 19.3. 16.4.

26.2.

18.6.

25.6.

10.9. 8.10. 12.11. 10.12.

17.9.

24.9.

23.4.

29.10. 19.11.

26.11.

Wir treffen uns beim FUD, Vogelsang 13, 32657 Lemgo. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen, Trinken und Bastel-Material müssen selbst bezahlt werden. Das sind 25 Euro für das erste Halbjahr und 15 Euro für das zweite Halbjahr. Wir schicken eine Rechnung.

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Begaraner Feierabend-Treff für Erwachsene Wir kochen zum Beispiel zusammen, gehen bowlen oder machen Ausflüge. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Freitag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 14:45 bis 17:30 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

12.1. 2.2. 2.3. 20.4. 4.5. 8.6. 13.7.* 7.9. 9.11. 14.12.*

Wir treffen uns an unterschiedlichen Orten, je nachdem was wir unternehmen. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken oder andere Ausgaben, wie zum Beispiel Eintritte, müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 7 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

*An diesen Terminen unternehmen wir gemeinsam etwas mit dem Extertaler

Feierabend-Treff.

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Extertaler Feierabend-Treff für Erwachsene Wir kochen zum Beispiel zusammen, gehen bowlen oder machen Ausflüge. Die Gruppe trifft sich einmal im Monat an einem Freitag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 14:45 bis 17:30 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

26.1. 23.2. 23.3. 27.4. 18.5. 29.6. 13.7.* 28.9. 23.11. 14.12.*

Wir treffen uns an unterschiedlichen Orten, je nachdem was wir unternehmen. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken oder andere Ausgaben, wie zum Beispiel Eintritte, müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 7 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

*An diesen Terminen unternehmen wir gemeinsam etwas mit dem Begaraner

Feierabend-Treff.

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Kochkurs A für Erwachsene Wir kochen und backen gemeinsam etwas Köstliches und essen in gemütlicher Runde. Die Gruppe trifft sich in der Regel alle 14 Tage an einem Dienstag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 16:00 bis 19:00 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: 5.6. Juli: 3.7. August: September: 4.9. Oktober: 2.10. November: Dezember:

9.1. 13.2. 13.3. 10.4. 15.5.

23.1. 27.2. 24.4. 19.6.

18.9. 13.11. 11.12.

30.10. 27.11.

Wir treffen uns beim FUD, Vogelsang 13, 32657 Lemgo. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 4 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

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Kochkurs B für Erwachsene Wir kochen und backen gemeinsam etwas Köstliches und essen in gemütlicher Runde. Die Gruppe trifft sich in der Regel alle 14 Tage an einem Dienstag. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 16:00 bis 19:00 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

16.1. 20.2. 20.3. 17.4.

6.2. 6.3.

6.11. 4.12.

8.5. 12.6. 10.7.

29.5. 26.6.

11.9. 9.10.

25.9. 20.11. 18.12.

Wir treffen uns beim FUD, Vogelsang 13, 32657 Lemgo. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt abgeholt und nach dem Kurs nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken müssen selbst bezahlt werden. Das sind in der Regel 4 Euro pro Treffen. Wir schicken eine Rechnung.

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Disco für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene

Die Gruppe trifft sich an 2 Mittwoch-Abenden im Monat. Wir fahren in die Disco Nummer 7 nach Bielefeld Bethel. Vor der Disco bieten wir beim FUD ab 15:30 Uhr eine Betreuung an. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist von 19:00 bis 21:45 Uhr. Es kommen für alle Teilnehmer 1,5 Stunden für die Hinfahrt und 1,5 Stunden für die Rückfahrt hinzu. Es ist möglich nur an einigen Terminen teilzunehmen. Januar: 24.1. Februar: 14.2 28.2. März: 14.3. April: 11.4. 25.4. Mai: 9.5. 30.5. Juni: 13.6. 27.6. Juli: 11.7. August: September: 12.9. 26.9. Oktober: 10.10. November: 14.11 28.11. Dezember: 12.12. Wir fahren in die neue Schmiede, Handwerker Straße 7, Bielefeld Bethel. Die Teilnehmer werden von der Werkstatt oder von zu Hause abgeholt und nach der Disco nach Hause gebracht. In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken und der Eintritt müssen zum jeweiligen Termin selbst bezahlt werden. Wer an der Betreuung im FUD teilnimmt bezahlt 1 Euro pro Termin. Darüber schreiben wir eine Rechnung.

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Kultur-Express für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Lust haben auf Konzerte, Theater, Disco und andere Aktionen.

Bitte anmelden, wenn das ausführliche Programm zugeschickt werden soll. Im Januar kommt das genaue Programm für das 1. Halbjahr und im Juni kommt das Programm für das 2. Halbjahr. Man kann sich dann fest für einzelne Termine anmelden. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit (siehe Seite 28 und 29). Die Betreuungszeit ist davon abhängig, was gemacht wird.

Termine werden noch bekannt gegeben.

Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht.

In der Regel bezahlt ein anderer Kostenträger die Gruppe, zum Beispiel die Pflegekasse (siehe Seite 30 bis 33). Essen und Trinken und Eintritt müssen selbst bezahlt werden!

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Ferien-Angebote für Kinder und Jugendliche von 5 bis 18 Jahren

An bestimmten Tagen in den Ostferien, den Sommerferien und den Herbstferien. Die Betreuungszeit setzt sich zusammen aus Fahrzeit und Aktionszeit. Die Aktionszeit ist in der Regel von 13:30 bis 17:30 Uhr. Die Fahrzeit hängt davon ab, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt (siehe Seite 28 und 29). Osterferien:

26. April bis 29. April

Anmeldung bis zum 28. Februar 2018

Sommerferien:

16. Juli bis 20. Juli 23 Juli bis 27. Juli

Anmeldung bis zum 1. Juni 2018

Herbstferien:

15. Oktober bis 19. Oktober (NUR KINDER) –> 10:00 bis 15:00 Uhr 22. Oktober bis 26. Oktober (NUR JUGENDLICHE) –> 13:30 bis 17:30 Uhr

Anmeldung bis zum 14. September 2018

Die Teilnehmer werden von zu Hause abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Wir machen Ausflüge zu unterschiedlichen Zielen. Das genaue Programm wird vorher zugeschickt.

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Angebote Ferien-Freizeiten 2018 Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Leider können an diesen Freizeiten keine Rollstuhlfahrer und Menschen, die eine eins zu eins Betreuung benötigen, teilnehmen. Angebote: 02.04.2018 – 08.04.2018 für Erwachsene ab 18 Jahren Ziel: Palma de Mallorca 22.05.2018 – 25.05.2018 für Kinder von circa. 10 bis 14 Jahren Ziel: Schloss Dankern 01.08.2018 – 08.08.2018 für Erwachsene ab 18 Jahren Ziel: eventuell Süddeutschland 24.09.2018 -28.09.2018 für Erwachsene ab 18 Jahren Ziel: eventuell Nordsee oder Ostsee Eventuell können sich die Zeiträume um ein oder zwei Tage verschieben! Das ausführliche Programm verschicken wir in einem extra Reise-Flyer. Wenn Sie sich für unsere Freizeiten interessieren, melden Sie sich bitte für den Reise-Flyer an. Die Kosten für eine Freizeit können teilweise über die Verhinderungspflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen abgerechnet werden. Die Freizeit kann auch privat bezahlt werden.

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Für alle Gruppenangebote des FUD gelten folgende Geschäftsbedingungen: 1.

Die Betreuungszeit einer Gruppe setzt sich zusammen aus Aktionszeit und Fahrzeit (siehe Seite 28 + 29).

2.

Die Anmeldung für die Kurse gilt für das Kalenderjahr.

3.

Eine Abmeldung ist bis zum 1. April, bis zum 1. Juni oder bis zum 1. Oktober des Jahres möglich.

4.

Bei Verhinderung muss der FUD früh genug vor dem Gruppentermin informiert werden. Wenn später als 48 Stunden vor dem Kurs abgesagt wurde, stellt der FUD eine Ausfall-Gebühr von 15 Euro privat in Rechnung. Für die Ferienangebote gelten andere Abmeldefristen!

5.

Wenn Kurse ausfallen, weil der FUD sie abgesagt hat, dann werden die Termine nicht in Rechnung gestellt.

6.

Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. (Jeder muss selbst auf seine Sachen aufpassen!)

7.

In den Ferien finden nur die Einzelbetreuungen und die Ferienangebote statt.

8.

Das FUD Büro in Lemgo ist in den Ferien nur unregelmäßig besetzt.

In der Zeit vom 21. Dezember 2018 bis 4. Januar 2019 ist das Büro in Lemgo geschlossen. Wenn Sie in den Ferien mehr Betreuung benötigen als sonst, melden Sie sich bitte früh genug im Büro!

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1. Betreuungszeit in der Gruppe

Die Betreuungszeit in der Gruppe setzt sich zusammen aus Fahrzeit plus Aktionszeit. Bei den Fahrten zu Gruppen-Betreuungen gibt es Tarifzonen. Diese Tarifzonen ergeben sich daraus, wie weit der Teilnehmer vom FUD entfernt wohnt.

Tarifzonen Rund um den Standort Lemgo werden sogenannte Tarifzonen eingerichtet. Tarifzone 1 Stadtgebiet von Lemgo einschließlich der Vororte Tarifzone 2 Umkreis von etwa 10 km Luftlinie vom Stadtkern Lemgo entfernt Zum Beispiel: Kalletal, Bad Salzuflen, Lage, Bega, Humfeld, Dörentrup, Hohenhausen Tarifzone 3 Weiter als etwa 10 km Luftlinie vom Stadtkern Lemgo entfernt Zum Beispiel: Kalldorf, Leopoldshöhe, Oerlinghausen, Barntrup, Bösingfeld, Extertal

15 Minuten Fahrzeit für die Hinfahrt und 15 Minuten Fahrzeit für die Rückfahrt 30 Minuten Fahrzeit für die Hinfahrt und 30 Minuten Fahrzeit für die Rückfahrt

45 Minuten Fahrzeit für die Hinfahrt und 45 Minuten Fahrzeit für die Rückfahrt

Wenn der Teilnehmer von der Familie zum FUD gebracht und wieder abgeholt wird, berechnen wir diese Fahrzeit natürlich nicht. Die Fahrten, die in und mit der Gruppe unternommen werden, sind bei den meisten Gruppen in der Aktionszeit enthalten. Für einige Gruppen, in denen sehr weite Fahrten entstehen, wie zum Beispiel bei den Ferien-Angeboten oder bei der Disco gibt es Sonderregelungen. Die sind in den Kursbeschreibungen entsprechend vermerkt.

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Es ist klar, dass diese Regelung nur eine Pauschalregelung ist. Bei manchen ist die reale Fahrtzeit etwas kürzer, bei vielen ist sie länger. Wir haben versucht, eine Regelung zu finden, bei der der Verwaltungsaufwand für die Eltern, die Betreuer und den FUD möglichst gering ist.

2. Betreuungskosten 1 Stunde Einzel-Betreuung kostet 19,90 Euro. 1 Stunde Gruppen-Betreuung kostet 12 Euro. Die Betreuungskosten werden meistens von anderen Kostenträgern übernommen. Andere Kostenträger sind zum Beispiel die Pflegekassen oder der Kreis Lippe (siehe Seite 30 bis 33). Manchmal übernimmt auch das Jugendamt die Betreuungskosten. Eintritte, Kegelbahngebühren, Tanzlehrer-Kosten und Essen und Trinken müssen immer selbst bezahlt werden!!! Bitte erst nach Erhalt einer Rechnung überweisen und immer die Rechnungs-Nummer angeben.

3. Fahrtkosten in der Einzel-Betreuung Fahrten bei Einzel-Betreuungen kosten 30 Cent pro Kilometer. Die Pflegekassen übernehmen die Fahrtkosten meistens. Der Kreis übernimmt die Fahrtkosten nicht. Wenn die Eltern bei Einzel-Betreuungen, die vom Kreis bezahlt werden, Fahrten wünschen, müssen sie diese privat bezahlen. Bitte erst nach Erhalt einer Rechnung überweisen und immer die Rechnungs-Nummer angeben.

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Finanzierung der Einzel- und Gruppen-Betreuungen Unser FUD kann mit unterschiedlichen Kostenträgern abrechnen! Die Pflegekasse der Krankenkasse bezahlt den FUD aus dem Topf der Verhinderungspflege oder aus dem Topf der Zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Beim Kreis können Sie Eingliederungshilfe beantragen. Manchmal bezahlt auch das Jugendamt.

I. Leistungen der Pflegekasse Aus der Pflegekasse lassen sich auch FUD-Angebote finanzieren! 1. Verhinderungspflege (auch stundenweise Inanspruchnahme!) nach § 39 SGB XI Wenn Sie im Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sind, dann haben Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann auch in einzelnen Stunden in Anspruch genommen werden. Sie müssen dann bei der Pflegekasse einen Antrag auf „stundenweise Verhinderungspflege“ stellen. Der Antrag auf Verhinderungspflege muss jedes Jahr neu gestellt werden. Am besten stellen Sie diesen Antrag schon im Januar. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der Verhinderungspflege bis zu 1612 Euro im Jahr. Dieser Betrag ist in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich. Vom Pflegegeld wird Ihnen bei stundenweiser Verhinderungspflege nichts abgezogen, wenn Sie nicht 8 Stunden oder mehr an einem Stück nutzen. Außerdem können Sie noch 806 Euro aus dem Topf der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwenden. Dadurch stehen Ihnen insgesamt bis zu 2418 Euro für stundenweise Verhinderungspflege zur Verfügung! Der FUD kann über Verhinderungspflege abrechnen.

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2. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Angebote zur Unterstützung im Alltag) nach §45a SGB XI Alle Menschen, die in Pflegegrad 0 bis 5 eingestuft sind, haben seit dem 1.1.2017 automatisch Anspruch auf sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ in Höhe von einheitlich 125 Euro im Monat. Die 125 Euro werden nicht bar ausgezahlt. Sie können nur für Betreuungs- und Entlastungsleistungen anerkannter Anbieter genutzt werden. Der FUD ist ein von den Pflegekassen anerkannter Anbieter für „Zusätzliche Betreuungsleistungen“. Nicht in Anspruch genommene Gelder können 6 Monate lang ins Folgejahr übertragen werden. Das Restgeld aus 2017 kann also bis zum 30.6.2018 verbraucht werden. Mit der Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes gibt es eine Sonderregelung für Restgelder der Jahre 2015 und 2016 aus dem Topf der Zusätzlichen Betreuungs-und Entlastungsleistungen. Ausnahmsweise können diese Restgelder bis Ende 2018 verbraucht werden. Alle dürfen in der Regel nur das Geld ausgeben, das bis zu dem Verbrauchsmonat angespart wurde. Häufig sind das nicht mehr als 125 Euro pro Monat. Deshalb ist es sinnvoll, früh genug einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Kreis Lippe zu stellen.

3. Aufstockung der Verhinderungspflege um die Hälfte der Kurzzeitpflege nach § 39 Abs. 2 SGB XI Im Topf der Kurzzeitpflege befindet sich bei den Pflegegraden 2 – 5 im Jahr 1612 Euro. In Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Höchstens die Hälfte des Geldes, also 806 Euro, kann auch für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege vermindert sich dann um den entsprechenden Betrag. Umgekehrt kann man auch höchstens die Hälfte der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege einsetzen. Beides muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

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Übrigens: auch Menschen mit Behinderungen, die älter als 25 Jahre sind, können Kurzzeitpflege in „geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen“ nutzen. Es müssen keine speziellen Kurzzeitpflege-Einrichtungen sein.

4. Umwandlung von Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen Pflegesachleistungen nutzen Sie, wenn ein Pflegedienst kommt. Ihr Anspruch auf Pflegesachleistung beträgt: Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad Pflegegrad

1 2 3 4 5

--689 € 1298 € 1612 € 1995 €

Wichtig: Sie können bis zu 40% der Pflegesachleistungen auch für Zusätzliche Betreuungsund Entlastungsleistungen einsetzen. Dieses Geld können Sie dann für FUDBetreuungen verwenden. Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Sie können jeden Monat neu festlegen, wie viel Pflegesachleistungen sie im Folgemonat umwandeln möchten. Die Festlegung muss immer rechtzeitig vor Auszahlung des Pflegegeldes bei der Pflegekasse erfolgen.

Die Aufzählung ist nicht umfassend. Sie wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Irrtümer können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit des Inhaltes kann keine Gewähr übernommen werden. Ausführliche und aktuelle Informationen zu diesem Thema können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen und unter www.lebenshilfe.de unter der Rubrik „Recht und Sozialpolitik“ oder auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bmg.bund.de einsehen.

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II: Leistungen des Kreises Lippe (Eingliederungshilfe) Wenn Sie keine Leistungen der Pflegekasse bekommen oder diese ausgeschöpft haben, können Sie beim Kreis Lippe einen Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß § 53 ff SGB XII stellen. Damit beantragen Sie dann „Familienunterstützenden Dienst“ oder „Teilhabe“. „Familienunterstützender Dienst“ wird beantragt, wenn der Antragsteller in einer Familie lebt. „Teilhabe“ wird beantragt, wenn der Antragsteller in einem eigenen Haushalt lebt. Bei Bewilligung werden die Einzel- und Gruppenangebote des FUD in begrenztem Umfang vom Kreis Lippe finanziert. Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, bezahlt der Kreis Lippe 108 Stunden pro Jahr. Wenn Sie auch Gelder aus der Pflegekasse bekommen, bezahlt der Kreis 72 Stunden pro Jahr. In begründeten Einzelfällen werden auf Antrag auch mehr Stunden übernommen. Die Eingliederungshilfe ist von Ihrem Einkommen abhängig. Für alle Personen ab 18 Jahren zählt nur deren eigenes Einkommen und Vermögen. In der Regel wird für Beschäftigte der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen die Finanzierung der FUD-Angebote durch die Eingliederungshilfe bewilligt!

Finanzierung der FUD-Leistungen auf einen Blick: 1.

Bis zu 1612 Euro pro Jahr für stundenweise Verhinderungspflege (Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden!)

2.

Auf Antrag bis zu 806 Euro pro Jahr aus der Kurzzeitpflege

3.

125 Euro pro Monat für Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

4.

Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen.

4.

72 beziehungsweise 108 Stunden pro Jahr Eingliederungshilfe vom Kreis Lippe

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Schul-Begleitung in der FUD gGmbH Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt, ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gleichberechtigt mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung eine allgemeine Schule zu besuchen. Um ihr Recht auf Inklusion wahrnehmen zu können, bedarf es häufig zusätzlicher Hilfen. Ebenfalls großen Bedarf an Hilfen gibt es für Kinder und Jugendliche, die eine Förderschule besuchen und einen sehr erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufweisen, der durch die Schule nicht abgedeckt werden kann. Die FUD gGmbH bietet Schul-Begleitungen an. Die Mitarbeiter/innen in der Schul-Begleitung betreuen unter Anleitung der Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler, die auf zusätzliche Unterstützung in der Schule angewiesen sind. Ihre Arbeit ist unverzichtbar, um Bildung für diese Kinder und Jugendlichen zu verwirklichen und ihnen eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen.

Beantragung einer Schul-Begleitung Die Schul-Begleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird in der Regel beim Sozialamt oder beim Jugendamt beantragt. Beim Kreis Lippe ist das Fachgebiet 511.3-Eingliederungshilfe, Inklusion (Tel.: 05231/624201) zuständig. Die für die Schul-Begleitung zuständigen Koordinatorinnen beraten Sie gerne, wenn es Fragen zur Antragstellung gibt!

Vorgehensweise nach der Bewilligung Ist der Antrag bewilligt, kümmert sich der FUD um geeignete Mitarbeiter/innen. Ist eine Fachausbildung erforderlich, werden zum Beispiel Heilerziehungspfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen oder Erzieher/innen eingestellt. Ist keine Fachausbildung erforderlich, werden Kräfte gesucht, die bereits Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung haben. Vor einer Einstellung erfolgt immer eine Hospitation in der Schule. Die Mitarbeiter/innen werden von den Koordinatorinnen fachlich begleitet und haben die Möglichkeit, an Fortbildungen teilzunehmen.

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Eine Schul-Begleitung übernimmt Aufgaben wie zum Beispiel:

x pflegerische Hilfen

x Hilfestellungen während des Unterrichts (zum Beispiel: Handreichungen, Handführungen, Wiederholung und Verdeutlichung von Arbeitsanweisungen)

x lebenspraktische Hilfen, wie zum Beispiel Orientierung in der Schule

x Hilfestellung in Konfliktsituationen

x emotionale Stabilisierung

x Unterstützung im schulischen Freizeitbereich (Pausen, Ausflüge und Klassenfahrten)

x Begleitung auf dem Weg zur Schule, falls es erforderlich ist

Durch die Arbeit der Schul-Begleitungen wird die schulische Situation von Kindern und Jugendlichen mit einem sehr erhöhten Betreuungs- und Unterstützungsbedarf erheblich verbessert. Schul-Begleitung ist eine gute Investition in die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen. Das Recht auf eine angemessene Schulbildung und auf Inklusion kann in die Praxis umgesetzt werden.

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Interessante Adressen/Raum für Ihre Notizen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen Frau Wagner Frau Kleine Am Wall 5 32756 Detmold 05231/60 24 95 E-Mail: [email protected] Sozialberatung bei der Lebenshilfe Lemgo Terminvereinbarung: Frau Janz 05261/94 80 11 Kreis Lippe Frau Viehrig Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold 05231/62 42 01 E.-Mail: [email protected]

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10 Gebote für Menschen ohne Behinderung 1. Du sollst mich nicht wie ein Kind behandeln, auch wenn ich mich – wie ein Kind – über kleine Dinge freuen kann. 2. Du sollst mich bei meinem richtigen Namen nennen. Hinter Ersatz- und Kosenamen versteckst Du doch nur Deine vermeintliche Überlegenheit. 3. Du sollst mich nicht bemitleiden, erst recht aber nicht Deine billigen Späße mit mir treiben, obwohl Dich mein Verhalten manchmal zum Lachen reizt. 4. Du sollst mich nicht übertrieben bemuttern. Es bedrückt mich ohnehin, beständig auf Hilfe anderer angewiesen zu sein. 5. Du sollst mir nicht das Recht absprechen, die gleichen Wünsche zu haben wie Du selbst. 6. Du sollst mich frei entscheiden lassen, solange ich Deine Rechte nicht beschneide oder mir selbst schade. 7. Du sollst mich ernst nehmen, auch wenn ich nicht in allem mit Dir Schritt halten kann. 8. Du sollst nicht gleich sagen, ich sei unausstehlich, bloß weil ich meine Gefühle nicht hinter einer Maske verstecke. 9. Du sollst nicht meinen, ich würde Deine wahre Einstellung zu mir nicht erfassen, bloß weil ich mich nicht so gut ausdrücken kann. 10. Du sollst mir ein echter Partner sein und mich als Partner anerkennen.

Sind Sie nicht behindert, ist es nicht Ihr Verdienst. Sind Sie behindert, ist es nicht Ihre Schuld.

Seit 2001 gibt es die Mitwirkungsverordnung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte haben diese 10 Gebote veröffentlicht. Sie sollen zur Diskussion anregen.

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Mandala zum Ausmalen

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Raum für Notizen

Raum für Notizen

Einzugsgebiet des FamilienUnterstützenden Dienstes Lemgo / Horn

So finden Sie uns

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Vogelsang 13 32657 Lemgo

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Hinter dem Friedhof

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Hamelmannstraße

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Oerlinghausen Detmold Augustdorf

Blomberg

Lügde SchiederSchwalenberg

HornBad Meinberg Schlangen

Zuständigkeit: FuD Lemgo

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FuD Horn

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FamilienUnterstützender Dienst der Lebenshilfe Lemgo EINZEL-BETREUUNG GRUPPEN-BETREUUNG BERATUNG SCHUL-BEGLEITUNG

FamilienUnterstützender Dienst der Lebenshilfe Lemgo

Vogelsang 13 32657 Lemgo Fon 0 52 61 . 94 80 40 - 43 Fax 0 52 61 . 94 80 82 E-Mail [email protected] [email protected]

Heerstraße 40 32805 Horn-Bad Meinberg Fon 0 52 34 . 20 46 73 - 74 Fax 0 52 34 . 20 46 75 E-Mail [email protected]

Ansprechpartnerinnen: Petra Möbius, Elisabeth Markert, Ingrid Meiners, Anika Schaad, Karin Kuhlmann

Ansprechpartnerinnen: Christiane Boßmann, Verena Bettenbrock Karin Kuhlmann

Bürozeiten: Mo – Di 8:00 – 13:00 Uhr Mi 8:00 – 13:00 Uhr 15:00 – 18:00 Uhr Do 8:00 – 13:00 Uhr

Bürozeiten: Mo – Mi 8:00 – 13:00 Uhr Do 15:00 – 18:00 Uhr

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Wir betreuen, Sie entspannen.

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