Erinnerung an Oberbürgermeister Winterer Stadt informiert Dietenbach-Eigentümer Theater: Panik und Religion Zinnfigurenklause wieder offen

Mehr Sicherheit und Komfort verspricht das Radverkehrskonzept 2020. Was dahintersteckt, erläutern wir auf Seite 7.

AMTSBLATT

Die Stadt dreht ein großes Rad: Das Wertgutachten ist der erste Schritt zum neuen Stadtteil Dietenbach. Mehr auf Seite 3.

Stadt Freiburg im Breisgau

M 8334 D – 10. Mai 2013 – Nr. 599 – Jahrgang 26

Freiburger Stadtbau – anders als der Markt Die FSB legt zweite Sozialbilanz vor: 2,4 Millionen Euro für soziale Aspekte

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as haben Mieterinnen und Mieter eigentlich davon, dass die Freiburger Stadtbau (FSB) kein privates, sondern ein kommunales Wohnungsunternehmen ist? Eine ganze Menge, findet FSB-Chef Ralf Klausmann, und belegt das mit dem zweiten Sozialbericht, den er vergangene Woche vorstellte.

Rund 2,4 Millionen Euro, so die FSB-eigene Rechnung, hat die Gesellschaft 2012 im weitesten Sinne für soziale Aspekte ausgegeben. Dazu gehört zum Beispiel das barrierefreie Bauen (160 000 Euro) – rund ein Viertel de FSB-Wohnungen ist heute schon barrierefrei erreichbar. 450 000 Euro flossen in das Umzugsmanagement, das Ersatzwohnungen besorgt, wenn Gebäude kernsaniert oder abgerissen werden, beim Umzug hilft und auch die Kosten übernimmt. Ebenfalls ganz klassische, aber keineswegs selbstverständliche „Sozialleistungen“ sind die Mietschuldenberatung (12 000 Euro), die Concierge in der Bugginger Straße 50 (FSBAnteil: 25 000 Euro) und das Beratungsbüro „Wohnen im Alter“ (20 000 Euro). Mit einer Million Euro der größte Posten in der Sozialbilanz ist das Bauen im Passivhausstandard. Das nutzt den

Voller Einsatz für günstigen Wohnraum. Ob eines der Kinder hier einmal selbst wohnen wird? (Foto: FSB)

Mietern, weil die Heizkosten deutlich sinken und dauerhaft niedrig bleiben. Gleichzeitig kostet es aber auch eine Menge Geld. Gegenüber dem gesetzlich vorgeschriebenen Standard liegt der Mehraufwand bei zwei Millionen Euro, gegenüber den strengeren städtischen Standards ist es noch die im Sozialbericht enthaltene eine Million. Ralf Klausmann

hält es angesichts dieser Kosten für effektiver, nicht noch weitere Objekte zu „Leuchtturmprojekten“ zu machen, sondern lieber große Teile des Altbestands auf ein sehr gutes energetisches Niveau zu bringen. „Das wird aber noch viel Überzeugungsarbeit kosten.“ Bei der Sozialbilanz ist diese Arbeit nicht mehr notwendig. Mit Singen und Mannheim hat

sie bereits erste Nachahmer gefunden, und auch bei der Stadtbau selbst genießt sie hohen Stellenwert. „Wir wurden immer gefragt, was unterscheidet euch eigentlich von privaten Wohnungsunternehmen?“ erzählt Klausmann. Jetzt gibt es die Antwort schwarz auf weiß – und doch zeigt die Sozialbilanz mit ihren 2,4 Millionen Euro nicht

einmal die halbe Wahrheit. Die mit 5,64 Euro um 1,65 Euro unter dem Mietspiegel liegende Stadtbau-Durchschnittsmiete beispielsweise fließt nicht in die Bilanz ein. Auch die rund eine Million Euro, die man jährlich mehr einnehmen könnte, wenn man den bei Neuvermietungen branchenüblichen Aufschlag von 20 Prozent auf die Mietspiegelmiete fordern würde, bleibt unberücksichtigt. Ganz zu schweigen von der Maklercourtage, die Stadtbaumieter nicht bezahlen müssen. Dieser Posten würde sich bei jährlich rund 800 Neuvermietungen auf etwa 800 000 Euro belaufen. Auch die Tatsache, dass 95 Prozent der StadtbauWohnungen Hartz-IV-konform sind und sich bei einer Umfrage 85 Prozent der Mieter als zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit ihrer Wohnsituation zeigten, schlägt sich nicht mit Euro und Cent in der Sozialbilanz nieder. Unterm Strich fällt die Bilanz also noch weit positiver aus, als es nackte Zahlen ausdrücken können. Das ist aber kein Grund für die Stadtbau, auf das aufwendige Zahlenwerk zu verzichten – im Gegenteil. Fürs nächste Jahr ist schon eine Neuauflage geplant. Den „Sozialbericht 2012“ gibt es als Download im Internet auf www.freiburger-stadtbau.de

Nächste Woche startet „Der zweite Gründer Freiburgs“ Vor 100 Jahren endete die Dienstzeit OB Winterers die Frühjahrsmesse Gedenkveranstaltung im Historischen Kaufhaus am 16. Mai 17. bis 27. Mai auf dem Messegelände

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stürmer im Festzelt Kurze für Stimmung sorgen. Der offizielle Fassanstich zur Messeeröffnung erfolgt um 19 Uhr durch den Ersten Bürgermeister Otto Neideck, um 22.30 Uhr wird es dann bunt und laut beim großen Eröffnungsfeuerwerk. Am Dienstag, 21. Mai, ist Kinder- und Familientag mit halben Fahrpreisen auf allen Fahrgeschäften. Am Donnerstag, 23. Mai, ist Schnäppchenund Aktionstag und am Freitag ist Oma-Opa-Enkel-Tag. Am Montag, 27. Mai, endet die Messe um 22 Uhr mit dem Abschlussfeuerwerk.

ie 28. Frühjahrsmesse steht in den Startlöchern. Ab Freitag kommender Woche geht es für zehn Tage auf dem Freigelände neben der Messe wieder rund: Achterbahn, Scooter und Gokart-Bahn, Trampolin, Riesenrad und viele andere Fahrgeschäfte versprechen Spaß und Spannung für die ganze Familie. Insgesamt 110 Stände und Fahrgeschäfte warten auf das Publikum der ganzen Region. Auf dem Warenmarkt sind außerdem 29 Marktkaufleute anzutreffen, die Lederwaren, Gewürze, Kleidung und Haushaltswaren anbieten. Zum Messestart am Freitag, 17. Mai, können die Fahrgeschäfte von 17 bis 17.30 Uhr kostenlos getestet werden, und ab 18 Uhr werden die Gipfel-

Öffnungszeiten: Fr 17.5. 17–24 Uhr, Sa 18.5. 14–24 Uhr, So 19.5. 11–24 Uhr, Mo 20.5. 11–23 Uhr, Di 21.–Do 23.5. 14–23 Uhr, Fr 24./Sa 25.5. 14–24 Uhr, So 26.5. 11–23 Uhr, Mo 27.5. 14–23 Uhr.

AMTSBLATT Stadt Freiburg im Breisgau Presse- und Öffentlichkeitsreferat Rathausplatz 2–4, 79098 Freiburg Internet: www.freiburg.de/amtsblatt

Redaktion: Gerd Süssbier, Eberhard Heusel, Cagdas Karakurt Telefon: 2 01-13 40, -1341, -1345 Telefax: 2 01-13 99 E-Mail: [email protected]

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eben dem Eingang zum Trauzimmer im Rathaus erinnert ein großes Ölgemälde an einen Freiburger Oberbürgermeister, der in seiner Amtszeit wie kaum ein anderer das Gesicht der Stadt geprägt hat: Otto Winterer. Das heutige Trauzimmer mit der prachtvollen Holzvertäfelung und dem Erker zum Rathausplatz war sein Amtszimmer. Vor genau 125 Jahren, am 24. Mai 1888, ist Otto Winterer vom Bürgerausschuss einstimmig zum Oberbürgermeister gewählt worden, und vor genau 100 Jahren, am 24. Mai 1913, endete Winterers Amtszeit im Rathaus. Noch zu Lebzeiten nannte man ihn den „zweiten Gründer Freiburgs“. Als Otto Winterer 42-jährig (Fortsetzung auf Seite 5)

Verantwortlich für den Inhalt: Walter Preker Auflage: 106 000 Exemplare Erscheinungsweise, Verteilung: alle 14 Tage freitags an alle Haushalte

bü rg erin fos Energiesanierung Gartenstadt Für die Haslacher Gartenstadthäuser erarbeitet die Stadt zur Zeit ein Konzept für die denkmal- und klimagerechte Sanierung der bis zu einhundert Jahre alten Gebäude. Das Modellprojekt wird aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes gefördert. Über das Entwicklungskonzept informiert das Stadtplanungsamt auf einer Veranstaltung, zu der alle Interessierten eingeladen sind. Termin: Di, 14.5., 20 Uhr, Mensa Staudingerschule, Staudingerstr.10

OB Salomon in Weingarten Unter dem Motto „Gutes Wohnen in Weingarten für alle“ lädt OB Dieter Salomon am kommenden Mittwoch, den 15. Mai, zu einem Bürgergespräch in Weingarten ein. Auf der gemeinsam mit dem Bürgerverein erarbeiteten Tagesordnung stehen aktuelle Themen zur Situation und Entwicklung des Stadtteils. Informationen gibt es auch zur Entwicklung des Wohnquartiers Auf der Haid. Im Anschluss besteht Gelegenheit zu Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft. Termin: Mi, 15.5., 19.30–22 Uhr, Erwachsenenbegegnungsstätte, Sulzburger Str. 18

Neue Nutzung am Standort Eisstadion Der Gemeinderat hat kürzlich im Grundsatz beschlossen, ein neues Eisstadion zu bauen und den bisherigen Standort neu zu nutzen. Am 16. Mai lädt die Stadt die interessierte Bürgerschaft ein, über die Nachnutzung der Fläche im Mooswald zu diskutieren. Welcher Rahmen dafür gesetzt wird, soll nun gemeinsam mit den Bürgern diskutiert werden. Termin: Do, 16.5., 19 Uhr, Ort: Fritz-Hüttinger-Haus, Am Hägle 1

Standortinfos zum neuen SC-Stadion Der mögliche Standort des neuen SC-Stadions auf dem Flugplatzareal ist Thema einer Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung und des SC Freiburg am Freitag, 7. Juni. Dabei informieren OB Dieter Salomon, Baubürgermeister Martin Haag, SC-Vorstand Fritz Keller sowie die Gutachter von Ernst+Young über den derzeitigen Planungsstand. Außerdem beantworten sie Fragen aus dem Publikum. Oberbürgermeister Otto Winterer in seinem Amtszimmer im Jahr 1906. (Foto: G. Röbcke, Quelle: Stadtarchiv)

Das Amtsblatt liegt außerdem in der Bürgerberatung im Rathaus und in den Ortsverwaltungen aus. Eine Online-Version ist im Internet unter www.freiburg.de/amtsblatt abrufbar.

Verlag und Anzeigen: Freiburger Stadtkurier Verlagsgesellschaft mbH, 79098 Freiburg, Tel. 20 71 90 Herstellung: Freiburger Druck GmbH & Co. KG, 79115 Freiburg

Termin: Fr, 7.6., 19 Uhr, Messe Freiburg, Konferenzraum 1–4 (zwischen Halle III und Rothaus-Arena)

Seite 2 · Nr. 599 · 10. Mai 2013

AUS DEn frAktionEn Die Beiträge dieser Seite werden inhaltlich von den Parteien und Gruppierungen im Gemeinderat verantwortet (Kontaktmöglichkeiten siehe Adressleiste unten)

Unsozial und unökologisch

Gleichstellungspolitik Der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Einführung einer Frauenquote wurde jetzt durch den schwarz-gelb dominierten Bundestag abgelehnt. Dies zeigt eindrucksvoll, dass die Frauenpolitik wieder auf dem Rückzug ist. Auch in Freiburg müssen die bisherigen Anstrengungen verstärkt werden: Trotz engagierter Arbeit der Geschäftsstelle Gender Mainstreaming und vielfältiger Maßnahmen des Haupt- und Personalamts ist die Zahl der Frauen, die Amtsleitungen in der Stadtverwaltung oder leitende Funktionen in städtischen Gesellschaften innehaben, in den letzten Jahren nicht gestiegen. Bei Veranstaltungen, die die Stadt oder die städtischen Gesellschaften organisieren, sind Frauen oft nicht vertreten. Wir schlagen folgende Maßnahmen vor: 1. Stadtverwaltung Die Einführung eines Frauenförderplans, der eine quotierte Besetzung von Amts- und Abteilungsleitungen als Ziel festlegt. Das Haupt- und Personalamt soll für Führungspositionen geeignete Frauen in der Verwaltung aktiv auf Bewerbungen für leitende Positionen ansprechen und Hindernisse für ihren beruflichen Aufstieg beseitigen. Dabei sind folgende Punkte aufzubereiten: Möglichkeiten der Führung in Teilzeit; spezielle MentorInnen- und Coaching-Programme; Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere passgenaue Angebote für Kinderbetreuung und Pflege sowie familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt. 2. Gemeinderat Die Hauptsatzung des Gemeinderats soll dahingehend ergänzt werden, dass die Fraktionen gehalten sind, die Sitze in Ausschüssen und Aufsichtsräten entsprechend der Zusammensetzung der jeweiligen Fraktion mit Frauen und Männern zu besetzen. Gleichzeitig sollen die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen sich selbst verpflichten, die Listen für die Kommunalwahl paritätisch zu besetzen. 3. Städtische Veranstaltungen und Besetzung von Preisgerichten Bei städtischen Veranstaltungen sollen Vortragende und Podien quotiert besetzt werden. Dies betrifft sowohl die auftretenden Mitglieder der Verwaltung wie auch die Gäste. Das Gleiche gilt für die Besetzung von Preisgerichten, die zu benennenden GemeinderätInnen bzw. Sach- und FachpreisrichterInnen. 4. Städtische Gesellschaften Mit zwei Personen besetzte Geschäftsführungen bzw. Alleingeschäftsführungen und ihre Vertretungen sollen bis in spätestens fünf Jahren paritätisch besetzt sein. Dies ist bislang lediglich bei der VAG der Fall. Auch die städtischen Gesellschaften sollen den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen durch geeignete Maßnahmen ermöglichen. 5. Meinungsbildung Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kampagne zu starten mit dem Ziel, die öffentliche Präsenz von Frauen und ihren Aufstieg in Führungspositionen zu unterstützen; Unternehmen und Institutionen zur Nachahmung auffordern; Frauen ermutigen, öffentlich aufzutreten und Führungspositionen in Unternehmen, Institutionen und Verwaltung anzustreben. Frauen haben Anspruch auf angemessene Teilhabe an gesellschaftlichen Machtpositionen. Ohne harte Quote wird sich nichts ändern. Die Grünen haben mit der Frauenquote – von quotierten Redelisten in allen Versammlungen bis zur quotierten Besetzung von Führungspositionen – beste Erfahrungen gemacht.

CDU bekräftigt Kritik an Bettensteuer Verärgert und verwundert hat die CDU-Stadtratsfraktion zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihre Gegenstimmen im Haushaltsbeschluss zur Einführung einer Bettensteuer sowohl in der Berichterstattung der „Badischen Zeitung“ als auch im „Sonntag“ unterschlagen wurden. Aus diesem Grund richtete sie sich diese Woche in einem Schreiben an die Dehoga und die Hoteliers der Stadt. Fraktion stimmte dagegen Die Tatsache, dass sich die CDU-Fraktion offenkundig gegen die Einführung einer Bettensteuer gewandt hat, wird in der Öffentlichkeit nicht wiedergegeben. Dies ist nicht nur äußerst bedauerlich, sondern auch ein trauriges Zeichen mangelnder Recherche der zuständigen Redakteure. „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, zu betonen, dass wir uns jederzeit deutlich und entschlossen gegen die Einführung einer Bettensteuer gewandt haben“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Wendelin Graf von Kageneck. Die CDU-Fraktion ist mit dem Ergebnis der Abstimmung in der Beschlussfassung des Haushalts in höchstem Maße unzufrieden. Doppelbelastung vermeiden Die Argumente, die die CDU-Fraktion hierbei im Auge hatte, decken sich mit denen der Hoteliers. So kommt diese Steuer nicht der Tourismusbranche zugute, sondern fließt dem allgemeinen Haushalt zu. Eine von den Hoteliers mit der FWTM vorbereitete sogenannte „Green City Fee“ erscheint auch den CDU-Stadträten deshalb deutlich zweckvoller und zielgerichteter. Außerdem liegen bereits heute eine Vielzahl bestätigter Hotelbuchungen für 2014 und 2015 vor. Die Bettensteuer führt somit mit der Gewerbesteuererhöhung zu einer Doppelbelastung, die die Hotels nicht an ihre Gäste weitergeben können. Zudem müssen die Auswirkungen auf die allgemeine Nachfrage nach Übernachtungen beachtet werden. Weitere Schritte der Hotels erwartet Dass die Bettensteuer zudem rechtlich umstritten ist, stärkte die Fraktion in ihrer Überzeugung. Als Ausgleich für die Einnahmen, die eine solche Steuer in die städtische Kasse bringt, hat die CDUFraktion der Verwaltung ausreichend Einsparmaßnahmen vorgeschlagen. „Leider wurden wir schlussendlich überstimmt und müssen uns vorerst mit dem demokratischen Abstimmungsergebnis abfinden“, bedauert Graf von Kageneck. „Mit Interesse und gespannter Erwartung verfolgen wir daher die nächsten Schritte der Freiburger Hoteliers.“ Junges Freiburg / Die Grünen Tel. 70 13 23 Fax 7 54 05 www.jf-gruene.de

CDU Tel. 2 01-18 10 Fax 3 08 61 www.cdu-fraktion-freiburg.de

Fraktion Unabhängige Listen Linke Liste -Solidarische Stadt | Kulturliste | Unabhängige Frauen

Zum 1. August soll die Regiokarte wieder teurer werden. Der Preis der Monatskarte erhöht sich um 1,50 Euro auf dann 52 Euro. Noch stärker angehoben wird das Studi-Ticket! Jedes Jahr das gleiche Tariferhöhungsritual. Von konzeptionellen und strategischen Ideen, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu machen, keine Spur. Und alle machen mit. Grüne und SPD, CDU und FDP sowieso.

Anpfiff für den Sportspaß im Rieselfeld Ende April hat die Stadt in einer Feierstunde die Sportanlage „Untere Hirschmatten“ im Rieselfeld eingeweiht und dem Verein „Sport vor Ort“ (SVO) übergeben. Das freudige Treiben auf den zahlreichen Spielfeldern ist seither unübersehbar. Fußball, Beachvolleyball, Inlineskaten, Basketball und Leichtathletik – auf den riesigen Freiflächen und den Sporthallen können Sportfreunde nach Belieben ihrem Freizeitund Leistungssport nachgehen. Zugleich nutzen Schulen die 3,6-Millionen-Euro-Anlage für den Sportunterricht. (Foto: A. J. Schmidt)

Tariferhöhungen ohne Augenmaß Derzeit steht eine neue Preisrunde bei den RVF-Tarifen auf der Tagesordnung der zuständigen Gremien. In diesem Jahr sollen vor allem die Zeitkarten erhöht werden. Völlig überzogener Ausreißer nach oben ist dabei das Semesterticket, das sogar um 12,7 Prozent teurer werden soll. Bei einer Inflationsrate im ÖPNV von rund 2,19 Prozrnt sind solche Preisanpassungen selbst bei streng unternehmerischer Betrachtung kaum nachvollziehbar. Der verkehrspolitische Sprecher der SPDGemeinderatsfraktion, Kai-Achim Klare, sieht darüber hinaus die sozialen und ökologischen Ziele der Freiburger Verkehrspolitik in Gefahr: „Unser erklärtes Ziel war es bisher, durch ein attraktives Regiokarten-Preismodell Menschen mit unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen, nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes. Dass wir jetzt gerade die Studierenden über Gebühr belasten, ist ein Treppenwitz. Der Gemeinderat kann nicht autark über die Tarifstruktur im RVF entscheiden, insofern wird das Gremium demnächst die Erhöhung wieder nur zur Kenntnis nehmen dürfen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion kritisiert deutlich die geplante Erhöhung und fordert deshalb die Partner im RVF auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen. Schon bei der „Kenntnisnahme“ der letzten „Tarifrunde“ im Jahr 2012 hat die SPD-Fraktion über einen Antrag versucht, Qualitätsverbesserungen zu erreichen, die die Erhöhung der Tarifrunde wenigstens über ein besseres Angebot abdämpfen: Die Fraktion wollte eine Umstellung der Mehrfahrkarte (zukünftig 12 Karten zum Preis von 10), die Ausweitung der Mitnahmeregelung für die Regiokarte auf Werktage (ab 19.30 Uhr) sowie die Einführung einer Klassenfahrtfahrkarte zum Preis von 25 Euro (mit der eine Lehrkraft die gesamte Klasse, unabhängig von deren Größe, mitnehmen kann). Diese vergleichsweise aufwandsarmen und kostenmäßig relativ harmlosen Änderungen in der Angebotsstruktur als Ausgleich für die Tariferhöhung fanden aber leider keine Mehrheit.

Die Unabhängigen Listen sagen: Erstens: Die Tariferhöhungen sind ökologisch das falsche Signal: Je attraktiver der ÖPNV, je attraktiver die ÖPNV-Tarife, desto höher das Umsteigepotenzial, desto höher der Beitrag gegen den Klimawandel. Ökologisch sinnvoll wäre, die öffentlichen Zuschüsse an den ÖPNV zu erhöhen. Der Kostendeckungsgrad steigt nämlich mit den Tariferhöhungen seit Jahren kontinuierlich mit. Der Kostendeckungsgrad bei der Regio-Karte ist einer der höchsten in der gesamten BRD. Die umweltpolitischen Ziele, die Beschlüsse des Gemeinderates zur Reduktion des CO -Ausstoßes, legen eine Erhöhung der Zuschüsse zum ÖPNV statt jährlicher Tariferhöhungen eigentlich nahe. Längst ist das Ende der Fahnenstange nämlich erreicht. Zweitens: Die Tariferhöhungen sind sozial unangemessen. Viele Menschen können sich die Regiokarte nicht mehr leisten. Für eine vierköpfige Familie reden wir heute von einer Erhöhung von mindestens 4 Euro im Monat. Für viele Menschen mit geringem Einkommen ist dies schlicht nicht mehr tragbar. Zudem werden sie ja mit höheren Gaspreisen, höheren Mieten, höheren Kinderbetreuungskosten usw. doppelt und dreifach belastet. Erst recht untragbar wird die Tariferhöhung dadurch, dass die Stadt Freiburg noch immer nicht den längst überfälligen Schritt vollzogen hat, ein Sozialticket für Erwerbslose, arme RentnerInnen und Menschen mit geringem Einkommen einzuführen. Wir fordern, dass der Gemeinderat über Preissteigerungen im ÖPNV in öffentlicher Sitzung entscheiden soll! Und wir fordern einen grundlegenden Wandel in der Tarifpolitik des ZRF – im Interesse der Menschen und im Interesse des Klimas. (Hendrijk Guzzoni und Michael Moos) 2

Zerschlagung des Schulsystems schreitet voran Mit großem Bedauern hat die FDP-Fraktion zur Kenntnis genommen, dass die Schulbürgermeisterin Gerda Stuchlik die Schließung der Turnseeschule sowie der Gerhard-Hauptmann-Schule angekündigt hat. Mit der Hebelschule und der Tunibergschule sind aufgrund der niedrigen Anmeldezahlen zwei weitere Standorte von der Schließung bedroht. Damit stehen in Freiburg die Haupt- und Werkrealschulen vor dem Aus. Mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung hatte die Landesregierung genau diese Entwicklung beabsichtigt, um den Weg zu einer Einheitsschule zu ebnen und das von Vielfalt geprägte gegliederte Schulsystem abzuschaffen. Nach dem Austrocken der Hauptschulen sind als nächstes nun die beruflichen Schulen im Visier, die nicht mehr mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden sollen, um auch diesen Zweig mittelfristig lahmzulegen. In einem weiteren Schritt wird dann die Lehrerausbildung vereinheitlicht, um irreversibel das bislang so erfolgreiche Schulsystem nur wegen der eigenen Ideologie zu opfern. Gerade Freiburg war immer ein Standort, in dem ein vielfältiges Bildungssystem gelebt wurde. Dass damit nun Schluss sein soll, hält die FDP-Fraktion für einen fatalen Fehler, der die Zukunft Freiburgs und Baden-Württembergs nachhaltig schwächen wird. Einheitsschüler in Einheitsschulen mit Einheitslehrern bedeuten das Ende von Innovation, Differenzierung und der Förderung individueller Stärken.

1. Mai: Der Stadtteil Grün im Ausnahmezustand

Wasser ist Menschenrecht

Über zwei Tage war das Grün wegen einer städtischen Allgemeinverfügung von mehreren hundert PolizistInnen besetzt worden. Sie haben Straßen und Gehwege abgeriegelt, mehrere Durchsuchungen getätigt, mindestens ein Geschäft geschlossen und die anderen eingeschüchtert. Im Großen und Ganzen war es eine Machtdemonstration der Polizei, die jegliches Augenmaß verloren hat. Anlass war das traditionelle 1.-Mai-Straßenfest, ein unkommerzielles Fest, an dem alle teilnehmen können, um an den 1. Mai zu erinnern – sehr wohl mit politischem Inhalt. Bekannt ist, wie problemlos dieses Fest in langen Jahren gelaufen ist. Beispielsweise kann sich niemand erinnern, ob es je zu Zusammenstößen von Beteiligten gekommen ist. Daher stellte sich die Polizei vor schwierige Fragen, z. B. ob die Allgemeinverfügung eine kleine Hüpfburg für Kinder erlaubt? Dies klingt vielleicht harmlos, aber viele Grundrechte wurden hier ohne triftige Rechtfertigung ausgehebelt. Verantwortung für dieses Debakel trägt der OB, schließlich war es eine städtische Verbotsorgie, die den Einmarsch der Polizei angeordnet hat. Viele haben dieser erheblichen Einschüchterung getrotzt und haben das Grün dennoch mit Leben gefüllt. Es ist gut, dass sie Zivilcourage gezeigt haben.

Aktuell diskutiert die EU-Kommission darüber, ob Kommunen künftig ihre Wasserversorgung europaweit ausschreiben müssen, wovon eine große Zahl deutscher Stadtwerke − so auch Freiburg − betroffen wäre. Im Unterschied zu Strom, Gas oder Telekommunikation ist die Versorgung der Menschen mit Wasser die zentralste und existenziell wichtigste Aufgabe. Nicht nur die Qualität des Wassers, sondern auch die Frage, wie Wasser den Menschen verfügbar gemacht wird, kann und darf nicht von EU-Normen reguliert werden. Der Weg in die Privatisierung würde vor allem internationalen Wasserkonzernen ein Einfallstor zum Geldverdienen bieten. Die Privatisierung, dies zeigen die Erfahrungen in vielen Städten weltweit, hätte steigende Preise und sinkende Wasserqualität zur Folge. Die Freien Wähler sprechen sich klar gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung aus. Diese ist eine zentrale Aufgabe des Staates und damit der Kommunen. Nur sie bieten die Gewähr dafür, dass auch langfristig und nachhaltig gehandelt und investiert wird, und nicht der kurzfristig zu erzielende Profit im Vordergrund steht. Wir appellieren daher an alle verantwortlichen Entscheidungsträger, den Privatisierungsbestrebungen energisch entgegenzutreten. Trinkwasser gilt seit 2010 als Menschenrecht – und so soll es auch bleiben. (Manfred Stather)

SPD Tel. 2 01-18 20 Fax 38 15 07 www.spd-fraktion-freiburg.de

Unabhängige Listen Tel. 2 01-18 70, Fax 2 62 34 www.unabhaengige-listen-freiburg.de

FDP Tel. 2 01-18 60 Fax 2 01-18 69 www.fdp-fraktion.com

Freie Wähler Tel. 2 01-18 50 Fax 38 22 06 www.freie-waehler-freiburg.de

Grüne Alternative Freiburg Tel. 1 55 31 78 www.ga-freiburg.net

10. Mai 2013 · Nr. 599 · Seite 3

Bodenwert der neuen Stadtteilflächen liegt bei 15 Euro je Quadratmeter Gutachterausschuss legt Wertgutachten für St. Georgen und Dietenbach vor – Infoveranstaltung für Eigentümer

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in weiterer Schritt in Richtung eines neuen großen Stadtteils im Freiburger Westen ist getan. In der vergangenen Woche informierte die Stadt über das Ergebnis der Bodenwertermittlung, die der unabhängige Gutachterausschuss der Stadt Freiburg vorgenommen hat. Danach liegt der aktuelle Bodenwert auf den potenziellen Bauflächen in St. Georgen und in der Dietenbachniederung bei 15 Euro je Quadratmeter. Dieser Preis orientiert sich einerseits an den Verkaufsfällen von Agrarund Gartenland in Freiburg, anderseits an der Qualität der Grundstücke. Das Gutachten wurde bereits an alle Eigentümer verschickt, die zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind.

Für seine Arbeit hat sich der städtische Gutachterausschuss unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Hugo Sprenker externe Unterstützung durch das Institut für Bodenmanagement in Dortmund geholt, das bundesweit Erfahrung im städtebaulichen Entwicklungsrecht mitbringt. Nahezu alle Flächen stuften die Gutachter als „begünstigtes Agrarland“ ein, mit einem Quadratmeterpreis von 15 Euro pro Quadratmeter zum Stichtag 31. Dezember 2012. Grundlage der Bewertung ist, dass die Flächen weder im Flächennutzungsplan oder in Bebauungsplänen als Bauland aufgeführt sind und somit nicht als Bauerwartungsland gelten. Nur einige wenige bebaute Grundstücke wurden höher taxiert. Auch die rechtlichen Aspekte des Verfahrens ließ die Stadt durch Gutachter prüfen: Sie darf zum Beispiel die Grundstücke nur zu dem entwicklungsunbeeinflussten Anfangswert in Höhe der jetzt ermittelten 15 Euro kaufen. „Beide Gutachten, das zur Wertermittlung wie zum rechtlich korrekten Vorgehen, sind

ak tue l l e sti chw o rt e Um größere Siedlungsvorhaben zu ermöglichen, gibt es im Baurecht das Instrument der „Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“. Diese ermöglicht der Gemeinde, Grundstücke zum gutachterlichen Verkehrswert zu erwerben und hierfür notfalls auch verkaufsunwillige Eigentümer zu enteigenen. Im zweiten Schritt baut die Gemeinde die Infrastruktur (Straßen, Grünflächen, Kindergärten, Schulen, Ver- und Entsorgungsleitungen) und verkauft die Grundstücke anschließend zu Baulandpreisen. Mit der Wertsteigerung finanziert sie die Kosten für Erschließung und Infrastruktur. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde ein öffentliches Interesse (z. B. Wohnversorgung) nachweisen kann und andere Alternativen ausscheiden. „Städtebauliche Verträge“ beruhen dagegen auf Einvernehmen mit den Eigentümern. Vertraglich verpflichten sie sich, mit einem Teil der Wertsteigerung, die ihre Grundstücke erfahren, Erschließung und Infrastruktur zu bezahlen. Auch bei diesem Verfahren liegt die Planungshoheit aber bei der Stadt. Die Bautypen (z. B. Geschosswohnungsbau) müssten von den Eigentümern entsprechend dem Bebauungsplan umgesetzt werden. Beide Verfahren zielen darauf ab, die hohen Erschließungskosten eines neuen Stadtteils nicht der Allgemeinheit, sondern denjenigen aufzubürden, deren Grundstücke durch die Planung „vergoldet“ werden.

g emein d erat in kü rze Planung für Rathausneubau Nach dem Ideen- und Realisierungswettbewerb zum neuen Verwaltungszentrum in der Fehrenbachallee, aus dem das Büro „ingenhoven architects“ siegreich hervorgegangen ist, hat der Gemeinderat Mittel für die Entwurfsplanung in Höhe von 3,5 Millionen Euro freigegeben. Für den Gebäuderundling, der auf der Fläche des Pavillons entstehen soll, ist eine Baukostenobergrenze von 60 Millionen festgelegt. Dort sollen in einer ersten Baustufe Ämter und Dienststellen der Stadt zusammengelegt werden. Außerdem gab der Gemeinderat 200 000 Euro für die Entwurfsplanung für den Neubau einer Kindertageseinrichtung frei, die neben dem Rundling entstehen soll. Beide Beträge sind bereits im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Neubau Verwaltungszentrum“ eingeplant. (Gemeinderat vom 30. April)

Forstamt bleibt Amt Das Städtische Forstamt, das nicht nur den Stadtwald bewirtschaftet, sondern auch Staats- und Privatwälder betreut, die Aufgaben der Unteren Jagdbehörde erfüllt und für den Mundenhof und zahlreiche Erholungseinrichtungen verantwortlich ist, bleibt ein städtisches Amt. Eine Umwandlung in einen Eigenbetrieb bringt aus der Sicht der Verwaltung keine Vorteile, jedoch soll dem Amt mehr betriebs- und personalwirtschaftliche Flexibilität zugebilligt werden. Aus dem Gemeinderat war angeregt worden, die Betriebsform zu überprüfen. (Gemeinderat vom 30. April) Das Plangebiet Dietenbachniederung umfasst 126 Hektar, von denen rund die Hälfte bebaut werden soll. Geeignet hierfür ist vor allem der Bereich zwischen dem Zubringer und dem Stadtteil Rieselfeld. (Karte: Vermessungsamt)

uns sehr wichtig“, erklärte Oberbürgermeister Dieter Salomon. „Einerseits wollen wir mit den jetzigen Eigentümerinnen und Eigentümern transparent umgehen und sie korrekt bezahlen. Andererseits sollen weder die Verwaltung noch der Gemeinderat rechtlich einen falschen Weg einschlagen. Denn wir wollen das politische Ziel, ausreichend bezahlbaren Wohnraum in Freiburg zur Verfügung zu stellen, so schnell wie möglich erreichen.“ Keine Spekulation mit Bauland

Den ersten Schritt zu einem neuen Wohnquartier unternahmen Verwaltung und Gemeinderat im vergangenen Dezember mit dem Grundsatzbeschluss, die Siedlungsfläche Freiburgs zu erweitern, um dem Wohnbedarf der wachsenden Bevölkerung nachzukommen und den Mietpreisanstieg zu bremsen. Zeitgleich erließ der Gemeinderat eine Vorkaufssatzung für die Bereiche St. Georgen-West und die Dietenbachniederung. Damit kann die Stadt in jeden Kaufvertrag, der künftig abgeschlossen wird, zum jetzt ermittelten Gutachterwert eintreten. Eine Spekulation mit den Grundstücken ist deshalb nicht mehr möglich. In den nächsten Monaten wird die Stadt Kontakt zu den vielen hundert Eigentümerinnen und Eigentümern aufnehmen und ihre Verkaufs- und Mitwirkungsbereitschaft erfragen. Nur unter dieser Voraus-

setzung ließe sich nämlich das Instrument der Städtebaulichen Verträge anwenden (s. Kasten). Erster Bürgermeister Otto Neideck zeigte sich jedoch wenig optimistisch, dass es gelingt, die zahllosen Eigentümer unter einen Hut zu bringen. Ein erstes Stimmungsbild wird die Informationsveranstaltung bringen, die die Stadt am 18. Juni für die Eigentümer anbietet. Falls es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommt, bleibt der Stadt nur das Instrument der „Entwicklungsmaßnahme“, welches einer Enteignung gleichkommt. (s. Kasten) Dietenbach oder St. Georgen?

Im Suchverfahren befinden sich zwei Bereiche, nämlich die Flächen zwischen St. Georgen und dem Mooswald (163 Hektar) und in der Dietenbachniederung zwischen dem Rieselfeld und dem Zubringer Mitte (126 Hektar). Hiervon würde aber jeweils höchstens die Hälfte bebaut, wie Projektleiterin Annette Schubert erklärte, um das Ziel von rund 5000 neuen Wohnungen erreichen zu können. Sehr unübersichtlich gestaltet sich auf beiden Flächen die Eigentumslage: In St. Georgen-West gibt es 596 Grundstücke mit rund 490 privaten Eigentümern; in Dietenbach sind es 591 Grundstücke mit etwa 390 privaten Eignern. In beiden Bereichen verfügt die Stadt über rund 20 Prozent der Flächen, und im Dietenbach kommen 18 Prozent Landes-

flächen hinzu. „Ein großes Problem ist es, dass sich die Eigentümeradressen nur schwer ermitteln lassen“, berichtet Schubert. „Das Amt für Liegenschaften und das Vermessungsamt haben über die Meldeämter bislang erst 75 Prozent der Adressen recherchiert. Die noch fehlenden Adressen müssen aufwendig erhoben werden. Das wird nicht in allen Fällen leicht sein, da Aufenthaltsorte unbekannt oder Personen schon seit Jahren verstorben sind und Erben ausfindig gemacht werden müssen.“ Kontakt wird die Stadt auch zu den betroffenen Landwirten und dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband aufnehmen. Denn klar ist, dass durch die Bebauung landwirtschaftliche Fläche verlorengehen wird. In welcher Form den Landwirten Unterstützung zuteil werden kann, ist noch offen. Auch wenn beide Flächen nun gründlich unter die Lupe genommen werden, ließ Oberbürgermeister Dieter Salomon keinen Zweifel daran, dass er politisch die Dietenbachniederung bevorzuge. Während am Dietenbach ein eigenständiger Stadtteil entstehen würde, würde die St. Georgener Flächen an den bestehenden Stadtteil angebunden. St. Georgen würde so seine Einwohnerzahl verdoppeln, was sich politisch nur schwer durchsetzen lasse, so Salomon. Aber um eine Entwicklungsmaßnahme durchführen zu können, muss die

Stadt alle Alternativen geprüft haben. Baubeginn nicht vor dem Jahr 2020

Wie geht es mit dem Verfahren weiter? Der Zeitplan sieht vor, dass die vorbereitenden Untersuchungen und die Gespräche mit den Eigentümern im Herbst 2015 beendet sind. Dann wird klar sein, ob es zu einer einvernehmlichen Lösung oder einem Enteignungsverfahren kommt. „Frühestens Ende 2015 könnte der Gemeinderat die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschließen“, sagte Baubürgermeister Martin Haag. Bis die ersten Bagger anrollen, werden für Wettbewerbe, Planungsarbeiten und Grundstücksverkäufe weitere vier Jahre ins Land gehen. Bis dahin, so Haag, müsse die Stadt aber auch andere Wohnflächen aus dem Flächennutzungsplan baureif machen und die Innenentwicklung fortsetzen. Infoveranstaltung für Eigentümer am 18. Juni

Am Dienstag, dem 18. Juni, lädt die Stadt zu einer Informationsveranstaltung für alle Eigentümer und Eigentümerinnen ein. Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Gutachter werden über das Bauprojekt und die rechtlichen Fragen informieren. Im zweiten Teil werden die Fragen der Eigentümerinnen und Eigentümer individuell beantwortet. Termin: Di, 18.6., 18–21 Uhr, Messe Freiburg, Halle 1, Einlass ab 17.30 Uhr.

Transparenz bei Vorstandsgehältern Bislang ist es der Öffentlichkeit nicht bekannt, was die Geschäftsführungen und Vorstände der städtischen Gesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen verdienen. Das ändert sich nun, zumindest zum Teil. Für bestehende Verträge gilt ein Vertrauensschutz, der nur auf freiwilliger Basis aufgehoben werden soll. Für alle neuen Verträge oder bei Vertragsverlängerung gilt künftig jedoch, dass die jeweilige persönliche Gesamtvergütung im Beteiligungsbericht veröffentlicht werden muss. Damit folgte eine große Mehrheit im Gemeinderat einem interfraktionellen Antrag von SPD, UL, FDP und GAF. Betroffen von der Neuregelung sind unter anderem die VAG, ASF, Stadtbau und FWTM.

Erbrecht und Betreuung Im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Freiburger Betreuungsvereine und der städtischen Betreuungsbehörde findet am Donnerstag, dem 16. Mai, der nächste Vortrag statt. Die Rechtsanwältin Silvia Villock spricht über das Thema „Vermögenssorge und Erbrecht für rechtlich Betreute – was ist zu beachten?“ Die Veranstaltung findet zwischen 18 und 19.30 Uhr im Wichernhaus, Adelhauserstraße 27, statt. Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer und an diesem Thema interessierte Bürger und Bürgerinnen sind herzlich willkommen.

Seite 4 · Nr. 599 · 10. Mai 2013

Bebauungsplan zwischen Habsburger-, Ludwig-, Karl- und Bernhardstraße, Plan-Nr. 1-67 – vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB – Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über den Bebauungsplan Zwischen Habsburger-, Ludwig-, Karl- und Bernhardstraße, Plan-Nr. 1-67 Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April 2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Bebauungsplan und Geltungsbereich Für den Bereich zwischen Habsburger-, Ludwig-, Karl- und Bernhardstraße, Plan-Nr. 1-67, mit den Flst.Nrn. 1656, 1654, 1653/6, 1652, 1653, 1651, 1653/11, 1653/9, 1653/10, 1653/13 – 25, 1645, 1656/8, 1656/7, 1656/5, 1656/6, 1656/1, 1653/50, 1653/49, 1653/7 im Stadtteil Neuburg wird nach § 10 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren (nach § 13 BauGB) ein verbindlicher Bauleitplan bestehend aus: 1. der Planzeichnung vom 30. April 2013 2. den textlichen Festsetzungen vom 30. April 2013 3. der Begründung vom 30. April 2013 Bezeichnung: Bebauungsplan Zwischen Habsburger-, Ludwig-, Karl- und Bernhardstraße, Plan-Nr. 1-67 beschlossen.

b e kannt mac hun g en Verlängerung der Veränderungssperre im Stadtteil Altstadt für den Bereich des Bebauungsplans Löwenstraße/ Humboldtstraße, Plan-Nr. 1-70, zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen in der Stadt Freiburg im Breisgau Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über den Bebauungsplan Löwenstraße/Humboldtstraße, Plan-Nr. 1-70, zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen in der Stadt Freiburg im Breisgau Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), und des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April 2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Anordnung einer Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Löwenstraße/Humboldtstraße, Plan-Nr. 1-70, zwischen der Universität, der Löwenstraße, Kaiser-Joseph-Straße und Humboldtstraße im Stadtteil Altstadt wird zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen in der Stadt Freiburg im Breisgau die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr (3. Jahr) angeordnet. §2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

§2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (Dr. Salomon), Oberbürgermeister Jeder kann diesen Plan und seine Begründung während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Zimmer 1209, Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

(1) Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Flst.Nrn. 449, 450, 451, 451/1, 452, 454, 455, 456 und 457 im Stadtteil Altstadt. Bezeichnung: Bebauungsplan Löwenstraße/Humboldtstraße Plan-Nr. 1-70 (2) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan von 29. Dezember 2011 maßgebend. §3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre

Hinweis: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuches (BauGB) genannten Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung des Bebauungs-plans, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Verkündung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Verkündung der Satzung verletzt worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ist eine Verletzung form- und fristgerecht geltend gemacht worden, so kann sich jedermann, auch nach Ablauf der Frist, auf diese Verletzung berufen. Freiburg im Breisgau, 10. Mai 2013 Der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau

(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre nach § 2 dürfen Vorhaben zur Ansiedlung von Spielhallen i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden. (2) Nach § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde. §4 In-Kraft-Treten Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 16 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. §5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend. (Dr. Salomon), Oberbürgermeister Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem abgedruckten Stadtplanauszug.

über den Bebauungsplan Östlich Zähringer Straße zwischen Johannesgasse und Bernlappstraße, Plan-Nr. 2-106 Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April 2013 folgende Satzung beschlossen:

§2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Dr. Salomon, Oberbürgermeister Jeder kann diese Satzung und deren Geltungsbereich während der Dienststunden im Technischen Rathaus beim Stadtplanungsamt, Zimmer 1209, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis:

über die 1. Änderung des Bebauungsplans Dreisam-, Hilda-, Tal- und Schwarzwaldstraße, Plan-Nr. 4-23a Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65) und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April 2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Bebauungsplan und Geltungsbereich Für den Bereich zwischen Dreisam-, Hilda-, Tal- und Schwarzwaldstraße mit den Flst.Nrn. 5003, 5005, 5006, 5007, 5008 (Weg), 5009, 50110, 5010/1, 50110/2, 5010/3, 50110/5, 5011, 5013, 5013/1, 5014, 5014/1 5015, 5016, 5019/13, 4999, 5000, 4997/4, 4997, 4996/1, 4992/2, 4996/2, 4992/1, 4992/13, 4991, 4990, 4989, 4987, 4988, 4986, 4985 und 4851/6 im Stadtteil Wiehre wird nach § 10 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ein verbindlicher Bauleitplan bestehend aus 1. der Planzeichnung vom 30. April 2013 2. den textlichen Festsetzungen vom 30. April 2013 3. der Begründung vom 30. April 2013 Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplans Dreisam-, Hilda-, Tal- und Schwarzwaldstraße, Plan-Nr. 4-23a beschlossen. §2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (Dr. Salomon), Oberbürgermeister Jeder kann diesen Plan und seine Begründung während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Zimmer 1209, Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis: Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuches (BauGB) genannten Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung des Bebauungs-plans, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande-kommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Verkündung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Verkündung der Satzung verletzt worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ist eine Verletzung form- und fristgerecht geltend gemacht worden, so kann sich jedermann, auch nach Ablauf der Frist, auf diese Verletzung berufen.

1. Änderung des Bebauungsplans Bischofslinde-Zentrum, Plan-Nr. 5-30a – beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB –

Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau

Für den Bereich östlich Zähringer Straße zwischen Johannesgasse und Bernlappstraße, mit den Flst.Nrn. bzw. Teile der Flst.Nrn. 10032 (Teilstück), 10033, 10033/2, 10034 (Teilstück Ochsengasse), 10035, 10035/4, 10041/2, 10041/4, 10042, 10043, 10043/1, 10044/2, 10044/4, 10044/6, 10044/7 und 10044/9 im Stadtteil Zähringen wird nach § 10 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren (nach § 13 BauGB) ein verbindlicher Bauleitplan bestehend aus 1. der Planzeichnung vom 30. April 2013 2. den textlichen Festsetzungen vom 30. April 2013 3. der Begründung vom 30. April 2013 Bezeichnung: Bebauungsplan Östlich Zähringer Straße zwischen Johannesgasse und Bernlappstraße, Plan-Nr. 2-106 beschlossen.

Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau, 10. Mai 2013 Der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau

Bebauungsplan Östlich Zähringer Straße zwischen Johannesgasse und Bernlappstraße, Plan-Nr. 2-106 – vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB –

§1 Bebauungsplan und Geltungsbereich

1. Änderung des Bebauungsplans Dreisam, Hilda-, Tal- und Schwarzwaldstraße, Plan-Nr. 4-23a – vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB –

Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau

Jeder kann die Satzung über die Veränderungssperre und den Plan über den räumlichen Geltungsbereich während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Zimmer 1209, Fehrenbachallee 12, 79106 im Breisgau einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Erlass der Veränderungssperre ist nach § 4 Abs. 5 GemO in Verbindung mit Abs. 4 GemO nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Veränderungssperre schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre verletzt worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ist eine Verletzung form- und fristgerecht geltend gemacht worden, so kann sich jedermann, auch nach Ablauf der Frist, auf diese Verletzung berufen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2, Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen. Freiburg im Breisgau, 10. Mai 2013 Der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau

über die 1. Änderung des Bebauungsplans Bischofslinde-Zentrum, Plan-Nr. 5-30a Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65) und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April 2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Bebauungsplan und Geltungsbereich Für den Bereich des Grundstücks Flst.Nr. 13203 im Eckbereich Berliner Allee / Sundgauallee wird im Stadtteil Betzenhausen nach § 10 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Bischofslinde-Zentrum, Plan-Nr. 5-30, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB dahingehend geändert, dass die Festsetzung zur Art der Nutzung „Sondergebiet Oberpostdirektion“ aufgehoben wird. Der Bebauungsplan besteht im Übrigen aus 1. der Planzeichnung vom 30. April 2013 und 2. der Begründung vom 30. April 2013 Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplans Bischofslinde-Zentrum, Plan-Nr. 5-30a §2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (Dr. Salomon), Oberbürgermeister Jeder kann diesen Plan und seine Begründung während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Zimmer 1209, Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) genannten Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung des Bebauungsplans, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Verkündung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Verkündung der Satzung verletzt worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ist eine Verletzung form- und fristgerecht geltend gemacht worden, so kann sich jedermann, auch nach Ablauf der Frist, auf diese Verletzung berufen.

Grundsätzlich ist das Entnehmen von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs bzw. Anlieger- und Hinterliegergebrauchs in geringen Mengen zulässig. Bei niedrigen Pegelständen ist die Wasserentnahme jedoch verboten, weil das wenige Wasser in den Gewässern ausschließlich für den Erhalt der natürlichen Lebensvorgänge in und an den Gewässern zur Verfügung bleiben muss. Als Bezugsgröße für die Niedrigwasserführung aller Freiburger Gewässer gilt der Pegel der Dreisam in Ebnet. Sobald ein Pegelstand von 28 cm unterschritten wird, führen auch die anderen Gewässer in Freiburg wenig Wasser. Dann gilt das Verbot der Wasserentnahme. Das Wasser für die Gärten und Grünflächen muss in diesen Zeiten aus der öffentlichen Wasserversorgung oder aus Zisternen und Regenwasserfässern entnommen werden. Wie hoch der Pegelstand der Dreisam gerade ist, kann jederzeit unter der Telefonnummer 65049 in Freiburg erfragt werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuches (BauGB) genannten Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung des Bebauungsplans, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Verkündung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Verkündung der Satzung verletzt worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ist eine Verletzung form- und fristgerecht geltend gemacht worden, so kann sich jedermann, auch nach Ablauf der Frist, auf diese Verletzung berufen.

Freiburg im Breisgau, 10. Mai 2013 Der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau, 10. Mai 2013 Umweltschutzamt

Freiburg im Breisgau, 10. Mai 2013 Der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau

Wasserentnahme aus Freiburger Gewässern eingeschränkt

10. Mai 2013 · Nr. 599 · Seite 5

th e at e r a k t u e l l

Eine Woche Panik und Religion Vom 14. bis 19. Mai geht’s im Theater um Globalisierung, Demokratie und Glauben

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m Inneren des Theaters hat sich wieder eine Menge Energie aufgeladen, und ab Dienstag entlädt sie sich in der Themenwoche „Panik und Religion. Über Globalisierung, Demokratie und unsere Götter“. Ein Zeitzeugengespräch, ein Film, ein Pfingstfrühstück, Diskussionsrunden und viele Aufführungen warten auf die Besucherinnen und Besucher. Mit „Ich glaub schon“, „Daniel Stein“ und „Gottes kleiner Krieger“ stehen drei Premieren – darunter eine Uraufführung – im Mittelpunkt der Themenwoche. Den Anfang macht am 14. Mai „Ich glaub schon“ – ein Dokumentarstück über Glaubenbekenntnisse. Sieben junge Menschen führen die Besucher auf den Gutleutmatten durch ihre Gedanken und Visionen. Wie sieht der Priester der Zukunft aus? Warum wird man als Frau mit Kopftuch zur Pflichtverteidigerin aller Muslime gemacht? Kann man seinen Glauben ohne Institution viel intensiver leben? Mit „Daniel Stein“ sowie „Gottes kleiner Krieger“ blickt das Theater auf die Glaubenskämpfe des vergangenen Jahrhunderts und die heutigen globalen Bewegungen und Beziehungen. Acht Schauspieler

erzählen am 15. Mai im Kleinen Haus die außerordentliche Geschichte des katholischen Priesters jüdischer Herkunft Daniel Stein. In seiner Gemeinde in Haifa setzte sich Stein unaufhörlich für die Menschen ein und nicht für Dogmen und Gesetze, und musste sich mit seinem Wirken vielen Konflikten stellen. Regisseur Thomas Krupa inszeniert diesen brisanten Stoff. Und am 18. Mai ist erstmals das Stück „Gottes kleiner Krieger“ auf einer Bühne zu sehen. 2006 erschien der gleichnamige Roman von Kiran Nagarkar und wurde international gefeiert. Mit schwarzem Humor und einer bollywoodesken Fabulierlust erzählt Nagarkar in seinem Buch die Geschichte zweier Brüder, von denen der eine sich immer wieder zum Extremisten entwickelt. Das Stück wird unter der Regie von Jarg Pataki im Großen Haus uraufgeführt. Für die Freiburger Bühne erscheint der Stoff in Form eines großen Bollywoodmusicals mit 30-köpfigem Tänzerensemble, das zum Teil aus Laien besteht, einem Liveorchester mit asiatischen und europäischen Instrumenten, dem indischen Solotänzer und Choreografen Aakash Odedra und acht Schauspielern.

programm „Ich glaub schon“, Premiere, Gutleutmatten Di, 14.5.,20 Uhr „Daniel Stein“, Premiere, Kleines Haus Mi, 15.5., 20 Uhr „Zeitzeugensgespräch“, mit Judith Moser-Fendel, WintererFoyer Do, 16.5., 19 Uhr „Ich glaub schon“, anschl. Gespräch mit Dekan Werner Kohler, Gutleutmatten Do, 16.5., 20 Uhr Film „Making of History“, anschl. Publikumsgespräch mit den Filmemachern und Werner Ustorf, Werkraum Do, 16.5., 21 Uhr „Daniel Stein“, Kleines Haus Fr, 17.5., 20 Uhr

„Mesmer“, Tanz, Kammerbühne Fr, 17.5., 20 Uhr „Extremismus als Religion“, Diskussion Winterer-Foyer Sa, 18.5., 16 Uhr „Gottes kleiner Krieger“, Premiere, Großes Haus, Sa, 18.5., 19 Uhr Pfingstfrühstück im Grünen, Gutleutmatten So 19.5., 11 Uhr „Parsifal“, Oper, Großes Haus So, 19.5., 17 Uhr „Die Jungfrau von Orleans“, Kleines Haus So, 19.5., 20 Uhr Tickets: Theaterkasse, Bertoldstr. 46, Mo–Fr 10–18 Uhr / Sa 10–13 Uhr, Tel. 201-2853

Zinnfiguren erwachen aus dem Winterschlaf Tag der offenen Tür der Zinnfigurenklause am Samstag, 18. Mai

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ach der halbjährigen Winterpause öffnet die Zinnfigurenklause ihre Ausstellungsräume in der kommenden Woche, und das trotz der umfangreichen Sanierungsarbeiten am Schwabentor. Die Sommersaison des kleinen Museums startet mit einem kniffligen Geschichtswettbewerb, den die Klausner vorbereitet haben. Für große und kleine Besucher geht es darum, in einem der 21 Dioramen jene Figur zu entdecken, die nicht dorthin gehört. Keine ganz leichte Aufgabe, denn mancher Schaukasten wird von Hunderten Zinnfigürchen bevölkert. Zur Belohnung gibt es für die ersten zehn erfolgreichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen eine Gratiszinnfigur. Wer wissen

will, wie die Zinnfiguren entstehen, kann den Mitarbeitern des Vereins beim Gießen und Bemalen zusehen. Die Zinnfigurenklause im Schwabentor präsentiert in Schaukästen naturgetreu Szenen aus der Freiburger und badischen Geschichte, zum Beispiel die Schlacht der letzten Barrikade, die sich während der badischen Revolution direkt vor dem Schwabentor abspielte. Am Tag der offenen Tür (Sa, 18. Mai) hat die Klause von 11 bis 16 Uhr geöffnet, ansonsten Di bis Fr 14.30 bis 17 Uhr, Sa und So 12 bis 14 Uhr. Das Diorama zeigt das letzte Gefecht zwischen badischen Revolutionären und großherzoglichen Regierungstruppen am 24. April 1848 vor dem Schwabentor. (Foto: Zinnfigurenklause)

„Der zweite Gründer Freiburgs“ (Fortsetzung von Seite 1) sein Amt im Freiburger Rathaus antrat, konnte er bereits eine Bilderbuchkarriere vorweisen. Der 1846 geborene Spross einer Ettenheimer Bäckerfamilie hatte nach dem Abitur am BertoldGymnasium in Heidelberg und Freiburg Jura und Nationalökonomie studiert, war Amtmann in Buchen und mit 31 Jahren zum Oberbürgermeister in Konstanz gewählt worden. 1888 trug ihm Freiburg die Kandidatur zum Oberbürgermeister an. In den „Gründerjahren“ zwischen der Reichsgründung 1871 und dem 1. Weltkrieg wurde Winterer in mehrfacher Hinsicht zum Glücksfall für Freiburg. Die lange Friedensepoche mit politischer und wirtschaftlicher Stabilität bot beste Rahmenbedingungen für Wachstum und Wohlstand. Freiburgs Einwohnerzahl wuchs in der Ära Winterer um mehr als das Doppelte auf knapp 90 000 im Jahr 1914, zu zwei Dritteln aufgrund von Zuzügen von außerhalb. Freiburg entwickelte sich

Verlängerung der Veränderungssperre im Stadtteil Altstadt/Neuburg für den Bereich des Bebauungsplans Unterlinden-Ost, Plan-Nr. 1-66, zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Freiburg im Breisgau

von einem eher biederen Städtchen zu einer modernen Großstadt mit prachtvollen Bauten, gut ausgebauter Infrastruktur mit Gas- und Elektrizitätswerk, Straßenbahnen und Wasserversorgung. Repräsentative öffentliche Gebäude und private Villen gaben Freiburg ein großstädtisches Gesicht. Getreu der Devise „Vornehm und gut“ ließ Otto Winterer ein neues Theater und die erste Gewerbeschule in der Kirchstraße bauen, erwarb von der Universität den Gebäudekomplex am Rathausplatz und ließ ihn zum heutigen Neuen Rathaus mit dem Ratssaal umgestalten, und gab den Anstoß zur Erweiterung der Universität durch das Kollegiengebäude. „Ein Dorf hat Dächer, eine Stadt hat Türme“ – mit diesem Satz begründete der ebenso rührige wie visionäre Oberbürgermeister die Aufstockung des Martinstors und des Schwabentors im Stil ihrer Zeit. Freiburg wurde so, begünstigt durch Klima und Landschaft, zu einer der attraktivsten Wohnadressen im Deutschen Reich. Wohlhabende Pensi-

b e kannt mac hun g en

Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau für den Bebauungsplan Unterlinden-Ost, Plan-Nr. 1-66, in den Stadtteilen Altstadt und Neuburg u.a. zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Freiburg im Breisgau Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 28 der Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), und des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April 2013 folgende Satzung beschlossen: §1 Anordnung einer Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Unterlinden-Ost, Plan-Nr. 1-66, in den Stadtteilen Altstadt und Neuburg für den Bereich zwischen Kaiser-Joseph-Straße, Rathausgasse, Rathausplatz, Merianstraße, Merianhof, Rheinstraße und Habsburgerstraße wird zur Steuerung der Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Freiburg im Breisgau die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr (4. Jahr) angeordnet. §2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre (1) Die Veränderungssperre erstreckt sich auf folgende Flst.Nrn. 1692/7, 1694/1, 1698/1, 1/3, 1700/1, 1701/1, 1702/1, 1703/1, 1704/1, 1705/1, 1715, 1729/1, 1730/1, 1731/1, 1733/1, 1734/1, 1735/1, 1736/1, 1738/1, 810/2, 813/1, 814/1, 815/1, 816/1, 810/2, 813/1, 814/1, 815/1, 816/1, 818/1, 819/1, 820/1, 821/1, 822/1, 824/1, 825/1, 827/1, 828/1, 829/1, 830/2, 830/3, 833/1, 832/1, 809, 800/1, 799/1, 797/1, 807/1, 808/1, 795/1, 788/1, 788/2, 788/3, 784, 783, 771/1, 767/2, 767/1, 773/1, 778/2, 781/9, 782/1, 764, 739/1, 741/1, 742/1, 743/1, 763/1, 762/1, 761/1, 760/1, 748/3, 758/1, 757/1, 750/1, 751, 754/1, 755/1, 674, 673, 672, 670, 669, 666, 665, 663/1, 662/1, 661, 660, 659/1, 658/1, 654/2, 656/2, 655/1, 653 in den Stadtteilen Altstadt und Neuburg. Bezeichnung: Bebauungsplan Unterlinden-Ost, Plan-Nr. 1-66. (2) Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 15. März 2011 maßgebend. §3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre entsprechend § 2 dürfen Vorhaben zur Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros i.S. des § 29

Weitere Informationen unter www.zinnfigurenklause-freiburg.de. Rückfragen beantwortet Hr. Volkmar Vogt, Tel. 0761/2 02 45 05, E-Mail: [email protected]

onäre aus Hamburg erkoren Freiburg als Ruhesitz; zeitweilig war Freiburg die Stadt mit den statistisch meisten Millionären. Die Stadtviertel Wiehre und vor allem Herdern, die Beurbarung und der Stühlinger sind nur einige Beispiele der Stadterweiterungen in Winterers Amtszeit; mit ihnen entstanden auch neue Schulen und Verkehrswege. 1890 gründete er den Münsterbauverein und entwickelte die in Grundzügen noch heute gültige Verantwortungsgemeinschaft von Stadt, Staat und Kirche für den Erhalt des wichtigsten Freiburger Bauwerks. Im Stadtrat und Bürgerausschuss konnte sich das liberalkonservative Stadtoberhaupt auf eine breite politische Mehrheit stützen, und in der Bürgerschaft genoss er höchstes Ansehen. Schon zwei Jahre nach seinem Amtsantritt ging in der Fasnet das geflügelte Wort um „Lasst tosen nur der Rede Schlacht / wie Otto will, wird’s doch gemacht“. Am 24. Mai 1913, genau 25 Jahre nach seiner ersten Wahl,

trat Otto Winterer 67-jährig als Oberbürgermeister zurück und verließ die Dienstwohnung im Obergeschoss des Rathauses. Sein Nachfolger wurde Emil Thoma, der als Bürgermeister 25 Jahre sein engster Vertrauter gewesen war. Otto Winterer bezog mit seiner Familie eine vornehme Villa in der zu seinen Ehren benannten Wintererstraße in Herdern, wo er am 26. Februar 1915 starb. Mit einer Vortragsveranstaltung erinnert am kommenden Donnerstag im Kaisersaal des Historischen Kaufhauses die Stadt aus Anlass des doppelten Jubiläums an Leben und Werk von Otto Winterer. Zu diesem Anlass sprechen der Bonner Politikwissenschaftler Tilman Mayer, ein Urenkel von Otto Winterer, OB Dieter Salomon und der Direktor der städtischen Museen, Tilmann von Stockhausen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu der Veranstaltung eingeladen. Winterer-Syposium: Do, 16.5., 18 Uhr, Historisches Kaufhaus, Münsterplatz

änderungssperre ist nach § 4 Abs. 5 GemO in Verbindung mit Abs. 4 GemO nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Veränderungssperre schriftlich gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre verletzt worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ist eine Verletzung form- und fristgerecht geltend gemacht worden, so kann sich jedermann, auch nach Ablauf der Frist, auf diese Verletzung berufen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2, Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen. Freiburg im Breisgau, 10. Mai 2013 Der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Breisgau

Öffentliche Zahlungsaufforderung BauGB nicht durchgeführt werden. (2) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde. §4 Inkrafttreten Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 16 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. §5 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend. (Dr. Salomon), Oberbürgermeister Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem abgedruckten Stadtplanauszug. Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre und den Plan über den räumlichen Geltungsbereich während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt, Zimmer 1209, Fehrenbachallee 12, 79106 im Breisgau einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

An die Zahlung nachstehender Forderungen wird erinnert: Grundsteuer: 2. Viertel der Jahressteuer 2013 – fällig am 15. Mai 2013 – sowie Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Zugang der jeweiligen Grundsteuer-Änderungsbescheide Gewerbesteuer: 2. Viertel der Vorauszahlungen 2013 – fällig am 15. Mai 2013 – sowie Abschluss- und Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Zugang der jeweiligen Steuerbescheide Hundesteuer: für das Kalenderjahr 2013 – fällig seit 15.02.2013 – sowie Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Zugang der jeweiligen Steuerbescheide Zweitwohnungsteuer: für das Kalenderjahr 2013 gemäß den ergangenen Bescheiden und zum Fälligkeitstermin 01.07.2013 Vergnügungssteuer: Zahlungen für das Kalenderjahr 2013 gemäß den ergangenen Bescheiden und zu den darin genannten Zahlungsterminen Abfallgebühren: für das Kalenderjahr 2013 – fällig seit 28.02.2013 – sowie Nachzahlungen innerhalb eines Monats nach Zugang der jeweiligen Änderungsbescheide Zahlen Sie bitte rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen unter Angabe des vollständigen Buchungszeichens unbar oder bar an die Stadtkasse Freiburg. Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge und Mahngebühren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an. Falls Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich werden, entstehen weitere Kosten. Diese Zuschläge können Sie vermeiden, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen. Die entsprechenden Vordrucke werden von der Stadtkämmerei – Stadtkasse – auf Wunsch zugesandt oder sind im Internet unter www.freiburg.de/formulare abrufbar.

Hinweis: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Erlass der Ver-

Freiburg im Breisgau, den 10. Mai 2013 Der Oberbürgermeister Stadt Freiburg im Breisgau

Seite 6 · Nr. 599 · 10. Mai 2013

s t ä d t i s c h e t e r mine und Öffnungs z e it e n V om 10. bis 24. ma i 2013 Öffentliche Ausschüsse Zu den öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich willkommen. Die Tagesordnungspunkte werden – sofern bei Redaktionsschluss bekannt – unten aufgeführt oder sind in der Regel eine Woche vor der Sitzung im Internet unter www.freiburg.de/GR abrufbar. Für Hörgeräteträger/ -innen gibt es im Ratssaal eine induktive Höranlage.

Gemeinderat

Di, 14.5.

1) Änderungen Zusammensetzung Ausschüsse, 2) Gruppen der flexiblen Nachmittagsbetreuung: Erhöhung der Elternbeiträge, 3) Neuorganisation VABE e.V., 4) Vereinheitlichung Verfahren zur Jurybesetzung zur Förderung freies Theater und Tanz, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Chöre, 5) Bild am Martinstor, 6) Jahresabschlüsse 2012 ASF GmbH, ASF-Solar Verwaltungs-GmbH, ASF Solar GmbH & Co. KG, 7) Messen und Märkte: Erweiterung Weihnachtsmarkt in die Turmstr, Anpassung Schlusszeiten 24. und 31.12 Wochenmarkt Münsterplatz, 8) B 3-Umfahrung Zähringen, 9) Sachstand 3./4. Gleis Rheintalbahn, 10) Bebauungsplan Rehhagweg, 11) Bebauungsplan „Tränkematten-Süd II“ Neuer Ratssaal 16.15 Uhr

Stadtentwicklungsausschuss

Mi, 15.5.

1) Vortrag zu den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in Heidelberg Großer Sitzungssaal im Technischen Rathaus 16.15 Uhr

Theaterausschuss

Do, 16.5.

1) Vorstellung Spielplan Eigenbetriebs Theater 2013/2014, 2) Mündlicher Bericht der Intendantin Neuer Ratssaal 16.15 Uhr

Städtische Bühnen

Fr, 10.5.

„Vielfaltsfest“ 16 Uhr „Die Schneekönigin“ (6+) 19 Uhr „Milonga“ 21 Uhr „Open practice: What doesn’t work“ 20 Uhr

Sa, 11.5.

„Weiß der Geier!“ Folge 2: Der Traum vom Fliegen“ (5–7) 16 Uhr „Die Schneekönigin“ 19 Uhr „Pique dame“ 19.30 Uhr

So, 12.5.

„Friedelind Wagner, Die Rebellische Enkelin“, Vortrag 11 Uhr „Weiß der Geier!“ Folge 2: Der Traum vom Fliegen“ (5–7) 11 Uhr „Lohengrin“ 18 Uhr „Planet der Frauen“ 20 Uhr

Mo, 13.5.

„Weiß der Geier!“ Folge 2: Der Traum vom Fliegen“ (5–7) 11 Uhr

Di, 14.5.

„Superlehrer“ 19 Uhr „6. Sinfoniekonzert“ 20 Uhr „Ich glaub schon“, Premiere 20 Uhr „Daniel Stein“, Premiere

20 Uhr

Do, 16.5.

„Zeitzeugengespräch“ mit Judith Moser-Fendel 19 Uhr „Ich glaub schon“ 20 Uhr „Making of History“, Film 21 Uhr

Fr, 17.5.

„Superlehrer“ „Pique dame“ „Daniel Stein“ „Mesmer“

19 Uhr 19.30 Uhr 20 Uhr 20 Uhr

Sa, 18.5.

„Extremismus als Religion“, Diskussion mit Kiran Nagarkar und Seyran Ates 16 Uhr „Gottes kleiner Krieger“ Premiere 19 Uhr „13“ 19 Uhr „Drei Schwestern“ 20 Uhr

So, 19.5.

„Pfingstfrühstück im Grünen“, Gutletumatten, Treff: S-Bahn, Halt Haslach Bad 11 Uhr „Parsifal“ 17 Uhr „Die Jungfrau von Orleans“ 20 Uhr

Mo, 20.5.

„Der Blaue Vogel“ „Drei Schwestern“

Di, 21.5.

„Babykonzert“ (0–3)

Do, 23.5.

„Gottes kleiner Krieger“

20 Uhr 20 Uhr 15 / 17 Uhr 20 Uhr

Fr, 24.5.

„King Arthur“ 19.30 Uhr „Nicht Fisch Nicht Fleisch“ 20 Uhr „What doesn’t work“ Premiere 20 Uhr „Nico“, Monorock late Night 22 Uhr

Finkenschlag „Pink Noise“, Sa, 11.5. „Game engine Haslach“ Fr, 17.5.

19 Uhr 19 Uhr

Abfall & Recycling Recyclinghöfe

Augustinermuseum

Anlieferung von Wertstoffen, Gebrauchtwaren, Schnittgut und Schadstoffen aus Privathaushalten St. Gabriel (Liebigstraße) Di 9–12.30 / 13–18 Uhr Fr/Sa 8–13 Uhr Warenbörse Mo, 14–16 Uhr Haslach (Carl-Mez-Straße 50) Do 8–16 Uhr Sa 9–16 Uhr Waldsee (Schnaitweg 7) Mi 9–16 Uhr Sa 9–13 Uhr

Malerei, Skulptur und Kunsthandwerk vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert mit Schwerpunkt auf der Kunst des Oberrheingebiets. Augustinerplatz, Tel. 201-2531, Di–So 10–17 Uhr, auch Ostermontag „Peter Dreher – Hommage an die Malerei“, Ausstellung bis 7.4. Führungen „Steckenpferd Kunst“, Sa 14.30 Uhr „Hausführung“, So 11 Uhr „Kunstpause“, Mi 12.30 Uhr „Zwischen Himmel und Hölle“ Do, 16.5. 15.30 Uhr Konzert „Orgelmusik“, Sa 12 Uhr Programm Internationaler Museumstag am 12.5. „Welte-Konzert“ 10.30 Uhr „Wie malten die alten Meister?“ 14 Uhr „Ausgewählte Werke an der Welte-Orgel“ 16 Uhr

Umladestation Eichelbuck

Eichelbuckstraße, Tel. 7 67 05 70 Anlieferung von Sperrmüll Mo–Do 7.15–11.45 / 13–16 Uhr Fr 7.15–12.15 / 13–15.30 Uhr 1. Samstag im Monat 9–12.45 Uhr

Schadstoffmobil

Museum für Neue Kunst

Expressionismus, Neue Sachlichkeit, Abstraktion nach 1945, neue Tendenzen. Marienstraße 10a, Tel. 201-2581, Di–So 10–17 Uhr „Make active choices. Kunst und Ökologie: Wie tun?“ ab 17.5. „Julius Bissier“ bis 1.9. Führungen „Steckenpferd Kunst“, Sa 14.30 Uhr „Make active choices“, So 15 Uhr „Kunst Einkehr: Alexander Kanoldt“, Do, 16.5. 12.30 Uhr Für Familien und Kinder „Ökologie und städtisches Zusammenleben“ (5+), So, 19.5. 14 Uhr Programm Internationaler Museumstag am 12.5.: „Interaktive Führung“ (5+) 11 Uhr „Urbane Situationen“ 15 Uhr „Original und Kopie: Studierende der kunstgeschichte im Dialog mit Lyonel Feiningers‚ Kirchturm unter Bäumen‘“ 16 Uhr

Museum für Stadtgeschichte – Wentzingerhaus

Kartenbestellung unter Telefon 201-2853, Öffnungszeiten der Theaterkasse Bertoldstraße 46: Mo–Fr 10–18 Uhr, Sa 10–13 Uhr. Infos unter www.theaterfreiburg.de

Mi, 15.5.

Städtische Museen

Von der Gründung der Stadt bis zur Barockzeit. Münsterplatz 30, Tel. 201-2515, Di–So 10–17 Uhr „Oberrheinischer Humanismus und Geographie: Martin Waldseemüller und die Entdeckung der Neuen Welt“ bis 2.6. Führungen „Oberrheinischer Humanismus und Geographie“, mit Vortrag, Mo, 13.5. 17 Uhr „Führung zu Humanismus am Oberrhein“ Fr, 12.30 Uhr So 19.5. 11 Uhr Programm Internationaler Museumstag am 12.5.: „Oberrheinischer Humanismus und Geographie“, Führung mit Prof. Kofler 11 Uhr „Freiburger Geschichten“ 15 Uhr

Archäologisches Museum Colombischlössle (Arco)

Archäologische Funde von der Altsteinzeit bis zum Mittelalter. Colombischlössle, Rotteckring 5, Tel. 201-2571, Di–So 10–17 Uhr Ausstellung „Frisch aus der Erde – Neue Funde aus dem Augustinereremitenkloster“ bis 26.5. „Als das Mammut zu schwitzen begann . . .“ bis 3.11. Filme „Steinzeit-Kino I“, Di, 21.5. 17.30 Uhr „Steinzeit-Kino II“, Do, 23.5. 17.30 Uhr Für Familien und Kinder „Zur Steinzeit“ (5+) Mo, 20.5. 14 Uhr „Ferienführung“, Do, 23.5.12.30 Uhr Programm Internationaler Museumstag am 12.5.: „Klimawandel vor 12 000 Jahren. Performativer Spaziergang zu Kunst und Ökologie, Kurzführungen“ 10 Uhr „Als das Mammut zu schwitzen anfing...“ 11.30 Uhr „Leben in der Steinzeit“ 13 Uhr „brummende Hölzer“ 14 Uhr

Naturmuseum

Naturwissenschaftliche Funde, Mineralien, Edelsteine, Fossilien, Tierund Pflanzenpräparate. Gerberau 32, Tel. 201-2566, Di–So 10–17 Uhr Ausstellungen „Von Schmetterlingen und Donnerdrachen. Natur und Kultur in Bhutan“ bis 16.2. Führungen „Natur und Kultur in Bhutan“ Do, 12.30 Uhr „Favoritenführung“ Film, Sa, 11.5. 14.30 Uhr Familien „Bhutan – Eine Reise zum Glück“ So, 5.5. 14 Uhr Programm Internationaler Museumstag am 12.5.: „Von Schmetterlingen und Donnerdrachen“ 12 Uhr „Von Schmetterlingen und Donnerdrachen“, Mitmachaktion 14 Uhr Blick hinter die Kulissen – Preview zur neuen Dauerausstellung „Wald“, mit der Museumsleiterin Caroline Hilti 15.30 Uhr

Eintritt frei am Internationalen Museumstag am 12. Mai Am Sonntag, den 12. Mai, findet in den städtischen Museen von 10 bis 17 Uhr der Internationale Museumstag statt. An diesem Tag ist der Eintritt zu allen Veranstaltungen frei. Unter dem Motto „Vergangenheit erinnern – Zukunft gestalten“ haben die Ausstellungsmacher ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt und bieten zudem zahlreiche Veranstaltungen und Aktionen für Kinder und Erwachsene: Unter anderem spielen Studierende der Musikschule augewählte Werke auf der Welte-Orgel im Ausgustinermuseum, führen Experten des Museums für Neue Kunst durch das Haus und erzählen zum Thema „Urbane Situationen“, erlaubt die Leiterin des Naturmuseums Caroline Hilti den Zuschauern einen Blick hinter die Kulissen des Museums. Das ganze Programm siehe Rubrik „Städtische Museen“. (Foto: J. Smola)

Kunsthaus L 6

Städtisches Kunst- und Ausstellungshaus, Lameystr. 6, Öffnungszeiten: Do / Fr 16–19 Uhr; Sa / So 11–17 Uhr, Karfreitag geschlossen „Fenster. Fenster“ bis 16. Juni

Stadtbibliothek Freiburg Hauptstelle am Münsterplatz

Münsterplatz 17, Tel. 201-2207, Di–Fr 10–19 Uhr, Sa 10–14 Uhr „. . . gerade Dich, Arbeiter, wollen wir – Nationalsozialismus und freie Gewerkschaften im Mai 1933“ Ausstellung von Do, 2. bis Sa, 11.5. „InfoScout – die Schülersprechstunde“, Mi 15–17 Uhr „Spielerisch-kreatives Vorlesen auf Englisch“ (3–8), Do 16.15 Uhr „Vorlesen auf Italienisch“ (4–8) Sa, 13.5. 11 Uhr „Bibliobus Mulhouse“ Fr, 17.5. 14.30 Uhr

• Westbad

Ensisheimer Str. 9, Tel. 2105-510 Mo, Mi, Fr 10–21 Uhr Di, Do 7–21 Uhr Sa, So 10–18 Uhr

• Faulerbad

Faulerstraße 1, Tel. 2105-530 Mo-Do 6–8, 13–22 Uhr Mi bis 23 Uhr Fr 8–12 Uhr (nur Senioren und Schwangere) 13–22 Uhr Sa 8.30–10.30 Uhr (nur Frauen) 10.30–19 Uhr So 9–18 Uhr Pfingstmontag, 20.5. 9–18 Uhr

• Hallenbad Hochdorf

Hochdorfer Str. 16 b, Tel. 2105-550 Sa 12–18 Uhr So 8.30–13 Uhr Di/Do 15–20 Uhr Do 9.30–11 Uhr (nur Senioren und Schwangere) 15–20 Uhr Fr 15–21 Uhr 15–18 Uhr (Spielenachmittag für Kinder) Mo, Mi geschlossen

Stadtteilbibliothek Haslach

Staudingerstraße 10, Tel. 201-2261, Di–Fr 13–18 Uhr „Vorlesen im Vorlesesessel“ (3+) Mi, 15.5. 17 Uhr „Märchenstunde“ (3+) Do, 16.5. 15 Uhr

Stadtteilbibliothek Mooswald

Falkenbergerstraße 21, Tel. 2012280, Di / Fr 9–13 Uhr, Mi 14–18 Uhr, Do 9–18 Uhr „Lesen und lesen lassen“ Mi, 15.5. 15.30 Uhr

Kinder-und Jugendmediothek (KiJuM) Rieselfeld

Maria-von-Rudloff-Platz 2, Tel. 2012270, Di–Fr 13–18, Mi 10–18 Uhr „Bilder, Bagger, Besenstiel“ Di 15.30 Uhr

Infopoint Europa

Stadtbibliothek, Hauptstelle am Münsterplatz 17, Tel. 201-2290, Sprechzeiten: Di, Mi, Fr 14–16 Uhr und nach Vereinbarung „Europafest auf dem Kartoffelmarkt“, Sa, 11.5. 11 Uhr

Städtische Bäder Keidel Mineral-Thermalbad

An den Heilquellen 4, Tel. 2105 850 täglich 9–22 Uhr

Freibäder: • Strandbad

Schwarzwaldstr. 195, Tel. 2105-560 Bei Temperaturen über 20 Grad geöffnet 12–19 Uhr

Hallenbäder: • Hallenbad Haslach

Carl-Kistner-Str. 67, Tel. 2105-520 Di–Fr 10–21 Uhr Sa, So 9–20 Uhr Mo geschlossen

• Hallenbad Lehen

Lindenstraße 4, Tel. 2105-540 Di 14–18 Uhr Mi, Fr 14–20 Uhr Do 14–19 Uhr Sa 10–18 Uhr So, Mo geschlossen

Planetarium Richard-Fehrenbach-Planetarium, Bismarckallee 7g. Kartenreservierungen unter Tel. 3 89 06 30 (Mo–Fr 8–12 Uhr) oder im Internet auf www.planetarium.freiburg.de Hauptprogramm (12+) •„SiriusunddasSchicksalder Sonne“ Di, Fr, Sa 19.30 Uhr Familienprogramm (8+) •„AlleinimAll?–DieSuchenach außerirdischem Leben“ Mi, Sa, So 15 Uhr Kinderprogramm (5–7) •„PlaniundWuschelrettendie Sterne“, Fr 15 Uhr

„Sonntagsspaziergang“, So, 12.5. 14 Uhr „Grünholzwerkstatt: Staudenhalter für Ihren Garten“, Anm. bis 7.6., Sa 15.6. 13 Uhr „Sonntagswerkstatt: Grundausbildung am Messer – Holzschnitzen für Erwachsene und Kinder“, Anm. bis 7.6. So, 16.6. 14 Uhr

Carl-Schurz-Haus, DeutschAmerikan. Institut Freiburg

Eisenbahnstr. 58–62, Tel. 55 65 27-0, www.carl-schurz-haus.de „EUROMicrofest 2013“, Konzerte, verschiedene Veranstaltungsorte in Freiburg, Fr, 10.5. – So, 12.5. „Side Effects“, Film, Friedrichsbau Mo, 13.5. 19 Uhr „Schul- und Gastfamilienaufenthalte“, Beratung Di, 14.5. 18.30 Uhr „Localizing American Evangelism in the Chinese Diaspora: Explaining the appeal of John Sung in 1930s Southeast Asia“, HS 1015, KG I, Uni DI, 14.5. 20.15 Uhr „The Pundit’s Club“ Mi, 15.5. 18.30 Uhr „Mehr als ein Hinterhof der USA Verflechtungen zwischen den USA und Mexiko“, HS 1098, KG I, Uni Mi, 15.5. 20.15 Uhr „Go West – Viva Mexico: Ein musikalisch-philosophischer Grenzritt“, Swamp, Talstr. 90, Do, 16.5.20.30 Uhr

Centre Culturel Français Freiburg (CCFF)

Münsterplatz 11 (im Kornhaus), Tel. 20 73 90, www.ccf-fr.de Öffnungszeiten: Mo–Do 9–17.30, Fr, 9–14 Uhr, Sa 11–14 Uhr „Duldung Deluxe – Nihad Nina Pusija“, Fotografien über RomaJugendliche, Ausstellung bis 6.7. „Roma in Europa: Fotoserie von Hihad Nino Pusija“, Kommunales Kino, Galerie, Ausstellung bis 21.6. „Europa erfindet die Zigeuner“, Lesung, Koki, So, 12.5. 11 Uhr

Musikschule Freiburg

Dies & Jenes Wegweiser Bildung

Stadtbibliothek, Hauptstelle am Münsterplatz 17, Tel. 201-2020, Öffnungs- / Beratungszeiten: Di/Mi/ Fr, 14–18 Uhr, Do 15–19 Uhr, Zugang zu Infomaterialien während der Öffnungszeiten der Stadtbibliothek. Angebote / Veranstaltungen: „(Nach-)Qualifizierung von An- und Ungelernten sowie Quereinsteiger“, Agentur für Arbeit jeden 1./3. Di im Monat 14–16 Uhr „Bleib dran! Anlaufstelle bei Ausbildungskonflikten“, Di 17–18 Uhr „Berufliche Orientierungsberatung“, jeden 1. und 3. Mi im Monat 14–17 Uhr „Ausbildung und Karriere im Handwerk“, Do 15–18 Uhr

Naturerlebnispark Mundenhof

Ganzjährig rund um die Uhr zugänglich. Eintritt nur bei Sonderveranstaltungen, Parkgebühr 5 Euro. Infos unter Tel. 201-6580

Waldhaus Freiburg

Bildungs- und Informationszentrum zu Wald und Nachhaltigkeit, Wonnhaldestr. 6, Tel. 89 64 77-10, www.waldhaus-freiburg.de Öffnungszeiten: Di–Fr 10–17, So 14–17 Uhr, Telefonische Anfragen und Reservierungen: Di–Fr 9–12.30 Uhr, Do/Fr zusätzlich 14–16.30 Uhr

Haus der Jugend, Uhlandstraße 4, Tel. 88 85 12 80, www.musikschulefreiburg.de

Gemeindevollzugsdienst „Überwachung Anwohnerparken im Sedanquartier“, Sa, 11.5.–Sa, 18.5.

Volkshochschule Freiburg VHS im Schwarzen Kloster: Rotteckring 12; www.vhs-freiburg.de, Tel. 3 68 95 10, Öffnungszeiten: Mo–Do 9–18 Uhr, Fr 9–12.30 Uhr VHS–Studio: Sedanstr. 7 Einzelveranstaltungen „Laokoongruppe – Eine Skulptur und ihre Rezeption“, Vortrag Mo, 13.5. 19.30 Uhr „Klima und Umwelt“, Vortrag Mi, 15.5. 19.30 Uhr „Jahreswerkstatt literarisches Schreiben“, Mi, 15.5. 19.30 Uhr „Lebensversicherung: behalten oder kündigen?“, VHS-Studio Do, 16.5. 18.30 Uhr Exkursionen „Rund um die Ruine Wieneck“ So, 12.5. 10.05 Uhr „Heilpflanzenexursion am Schönberg“, So, 12.5. 14 Uhr „Der Botanische garten der Universität“, Führung, Fr, 17.5. 14 Uhr „Essbare Wildkräuter vor der Haustür“, Sa, 18.5. 14 Uhr

Abgabe von Reinigungsmitteln, Medikamenten, Chemikalien, Pestiziden, Altöl, Farben etc. „Landwasser“ (Marktplatz) Mo, 13.5. 8.30–11 Uhr „Lehen“ (Hallenbad, Parkplatz) Mo, 13.5. 13–15 Uhr

Ämter & Dienststellen Amt für Kinder, Jugend und Familie

Kaiser-Joseph-Straße 143, Empfang: Tel. 201-3507, www.freiburg.de/aki Mo–Do 7.30–16.30 Uhr Fr 7.30–15.30 Uhr Bitte gesonderte Öffnungszeiten in den Fachbereichen beachten.

Amt für Soziales und Senioren

Kaiser-Joseph-Straße 143, Empfang: Tel. 201-3507, www.freiburg.de/ass Mo, Mi, Fr 8–11 Uhr und nach Vereinbarung Bitte gesonderte Öffnungszeiten in den Fachbereichen beachten.

Amt für Wohnraumversorgung

Auf der Zinnen 1, Tel. 201-3201, www.freiburg.de/awv Mo, Mi, Do 8–11.30 Uhr sowie nach Vereinbarung

Ausländerbehörde

Basler Str. 2, Tel. 201-4932, www. freiburg.de/auslaenderbehoerde Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr Mi 13.30–17 Uhr

Beratungszentrum Bauen

Fehrenbachallee 12, Tel. 201-4390, www.freiburg.de/bzb Mo–Fr 8–12.30 Uhr Do 8–18 Uhr

Bürgeramt

Basler Str. 2, Tel. 201-0, www.freiburg.de/buergeramt Mo, Di, Fr 7.30–12 Uhr Do 7.30–12 / 13–16 Uhr Mi 7.30–20 Uhr Sa 9.30–12.30 Uhr (Sa nicht alle Leistungen verfügbar)

Bürgerberatung im Rathaus

Rathausplatz 2-4, Tel. 201-1111, www.freiburg.de/buergerberatung Mo–Do 8–17.30 Uhr Fr 8–16 Uhr

Fundbüro

Merianstraße 16, Tel. 201-4827 oder -4828, www.freiburg.de/fundbuero Mo–Fr 8–12 Uhr Mi 13.30–17 Uhr

Informations-, Beratungs- und Vermittlungsstelle (IBV) Kita

Fahnenbergplatz 4, Zimmer 145, Tel. 201–8408, E-Mail: [email protected] Mo: Telefonzeit: 8 bis 16 Uhr Besuchszeit: 10.30 bis 15 Uhr Di: Telefonzeit: 8 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr Mi: Telefonzeit: 7.30 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr Besuchszeit: 7.30 bis 11.30 Uhr Do: Telefonzeit: 8 bis 12.30 Uhr und 13 bis 16 Uhr Besuchszeit: 8 bis 11.30 Uhr Fr: Telefonzeit: 8 bis 12 Uhr

Kinderbüro

Günterstalstr. 17, Tel. 201-3456 www.freiburg.de/kinder Mo, Di, Do 14–16 Uhr Mi 10–12 Uhr sowie nach Vereinbarung

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Fehrenbachallee 12, Tel. 201-3032, www.freiburg.de/senioren Mo, Di, Do, Fr 10–12 Uhr Nachmittags nach Vereinbarung

Standesamt

Rathausplatz 2-4, Tel. 201-3158, www.freiburg.de/standesamt Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr Mi 9–17 Uhr und nach Vereinbarung. In den Ortschaften ist die jeweilige Ortsverwaltung zuständig.

Wohngeldstelle

Fahnenbergplatz 4, Tel. 201-5480, www.freiburg.de/wohngeld Mo 10.30–15 Uhr Mi 7.30–11.30 Uhr Do 8–11.30 Uhr Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Do 8–12 / 13–15.30 Uhr Fr 8–12 Uhr

10. Mai 2013 · Nr. 599 · Seite 7

Ein Quantensprung für den Radverkehr Das „Radverkehrskonzept 2020“ soll die Unfallzahlen halbieren und den Radanteil deutlich erhöhen

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ine Steigerung des Radverkehrsanteils auf deutlich über 30 Prozent und gleichzeitig eine Halbierung der Fahrradunfälle – das sind die ehrgeizigen Ziele des „Radverkehrskonzepts Freiburg 2020“, das der Gemeinderat gemeinsam mit dem Haushalt Mitte April beschlossen hat. Dabei beließ er es nicht bei schönen Worten, sondern ließ Taten sprechen: Rund 3 Millionen Euro stehen – auch dank einiger erfolgreicher Fraktionsanträge – in den nächsten beiden Jahren für den Ausbau der Radinfrastruktur zur Verfügung.

Das Verkehrsmittel Fahrrad hat in Freiburg einen hohen Stellenwert. Mehr als ein Viertel (Stand 1999: 27 Prozent) aller innerstädtischen Wege legen die Freiburger mit dem Zweirad zurück, über 400 Kilometer fahrradfreundlicher Routen stehen ihnen dafür zur Verfügung. Doch weil der Ausbau des Netzes sehr früh, nämlich schon Anfang der 70erJahre, begann, sind manche Radwege heute veraltet. So hat sich beispielsweise die früher übliche Führung des Radwegs hinter parkenden Autos mittlerweile als unfallträchtig herausgestellt. Außerdem sind manche Radwege inzwischen wegen der starken Nutzung überlastet. Nicht zuletzt gibt es noch immer Lücken im Netz, die einer noch stärkeren Nutzung des Fahrrads

den. Der nicht minder wichtige Durchstich unter dem Unteren Mühlenweg folgt in wenigen Tagen. Mit den rund drei Millionen Euro, die einschließlich der Landesförderung im laufenden und im kommenden Jahr zur Verfügung stehen, will das Garten- und Tiefbauamt folgende Problemstellen angehen: Friedhof-, Hohenzollern- und Eschholzstraße (ZSV):

Ein Teil des Weges ist schon da: Auf der Dreisamnordseite soll unterhalb der Schwabentorbrücke die letzte Lücke geschlossen werden. Beim Bau der neuen Stützmauer (links) wurde der künftige Fußweg schon mit eingeplant. (Foto: A. J. Schmidt)

entgegenstehen. Das liegt auch daran, dass der Ausbau der Radinfrastruktur in den Jahren knapper Haushaltsmittel eher moderat ausgefallen ist, sprich: Im Vergleich zu den 80er-Jahren, zu anderen Fahrradstädten oder auch zu den hohen Investitionen in den ÖPNV wurde relativ wenig investiert. Das ist jetzt – auch dank neuer Fördermöglichkeiten des Landes – anders. Insgesamt listet das Radverkehrskonzept, das vom Garten- und Tiefbauamt unter Mitwirkung der Gemeinderats-

fraktionen, der Fahrradverbände und der Polizei erarbeitet wurde, rund 150 Vorhaben auf. Dazu zählen beispielsweise kleinere Sanierungen und Umbauten, Vorfahrtsregelungen oder die Ausweisung weiterer Fahrradstraßen, die das Nebenstraßennetz noch fahrradfreundlicher machen sollen. Im Programm enthalten sind aber auch größere Vorhaben wie der Aus- oder Umbau ganzer Trassen bis zum Schließen weiterer Lücken im Radnetz. Insgesamt enthält das Konzept Projekte im Umfang von rund

„Wir können uns keine faulen Kompromisse mehr leisten“ Interview mit GuT-Chef Frank Uekermann zum Radkonzept 2020

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und 30 Millionen Euro wird es kosten, wenn alle Projekte des Radverkehrskonzepts 2020 realisiert werden. Ob dieser Aufwand gerechtfertigt ist, erklärt GuT-Chef Frank Uekermann im Interview.

Amtsblatt: An der Dreisam ist sehr wenig Platz, und nicht alle Engstellen lassen sich beseitigen. Ist denn ein weiterer Ausbau hier überhaupt sinnvoll, oder müsste man nicht generell eine alternative OstWest-Route suchen? Uekermann: Wir haben beides vor. Die Engstellen, die mit angemessenem Aufwand beseitigt werden können, werden wir beseitigen. Parallel wollen wir weitere Strecken wie den P f l e g ewe g entlang der B 31 Ost, die Schützenallee, die Schwarzwaldstraße oder die Kartäuserstraße für den Radverkehr attraktiver machen. Ist der große Aufwand mit teilweise mehreren 100 000 Euro für Verbesserungen wie zuletzt am Sandfangweg gerechtfertigt? Der Radverkehr hat in Freiburg einen sehr hohen Stellenwert, über ein Viertel aller Fahrten in der Stadt werden heute schon mit dem Rad absolviert. Gemessen daran sind solche Ausgaben mehr als sinnvoll. Im Straßenbau

könnte man damit viel weniger Nutzen erzielen. Zum Sandfangweg: Durch die hohe Verkehrsdichte und den sehr beliebten Kinderspielplatz hatten wir dort ein hohes Gefährdungspotenzial. Aufgrund der räumlichen Situation – unter anderem mussten wir eine Laufbahn verlegen – war leider keine ganz billige Lösung möglich. Aber wenn wir runter wollen von den landesweit meisten Verletzten im Verkehr, können wir uns faule Kompromisse nicht mehr leisten. Wie können Sie gewährleisten, dass sich die Projekte auch auf lange Sicht lohnen? Die Umsetzung des Radkonzeptes wird im Rahmen des Freiburger Nachhaltigkeitsmanagements begleitet. Wir werden nachweisen, dass unsere Maßnahmen jeden Euro wert sind und eine nachhaltige Wirkung entfalten. Vor der Umsetzung einer Maßnahme prüfen wir sehr genau, ob die Verbesserung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht. Und danach machen wir Vorher-NachherVergleiche von Fahrzeit, Unfällen, Radmengen etc. Ist das Radkonzept 2020 der große Quantensprung oder werden damit nur die Defizite der Vergangenheit abgearbeitet? Reicht denn der Platz für eine weitere Steigerung des Radanteils überhaupt aus? Wir haben schon in der Vergangenheit viele Verbesserungen umgesetzt. Freiburg hat nicht umsonst beim ADFCFahrradklimatest unter allen

Großstädten Deutschlands den zweiten Platz geholt. Und trotzdem brauchen wir den Quantensprung. Freiburg wächst, und der Platz auf den Straßen ist tatsächlich begrenzt. Der Ausbau des Radnetzes ist dann nicht nur die kostengünstigste, sondern aus Platzgründen oft auch die einzig mögliche Variante. Wir wollen den steigenden Verkehr möglichst umweltfreundlich abwickeln. Dazu müssen wir den Menschen gute Angebote fürs Zu-Fuß-Gehen, im ÖPNV und eben auch zum Radfahren anbieten. Wie groß schätzen Sie das Potenzial beim Radverkehr insgesamt ein? Welche Rolle spielen dabei neue Technologien wie das E-Bike? Radfahren ist schnell und bequem, macht Spaß und hält fit. Und je mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind, umso selbstverständlicher und sicherer wird es. Das EBike gibt dem nochmal einen weiteren Schub, da neue Zielgruppen angesprochen werden und größere Entfernungen per Rad ermöglicht werden. Mit unseren Rad-Vorrang-Routen berücksichtigen wird das: Höhere Geschwindigkeiten und längere Distanzen fordern breite und gut ausgebaute Wege – auch in die Region. In Freiburg als traditioneller Fahrradstadt wird eine weitere Erhöhung des Radanteils zwar schwieriger als in manch anderen Städten, aber es bestehen noch genügend Spielräume – die werden wir nutzen.

Die bisherigen Bordsteinradwege sind sehr schmal und genügen hinsichtlich Sicherheit und Komfort nicht heutigen Ansprüchen. Hier werden Radstreifen auf der Fahrbahn angestrebt, was aber noch umfangreiche Planungen und zum Teil den Umbau des Straßenraums erfordert. In der südlichen Eschholzstraße muss außerdem eine Lösung für die heute oft von Kleingärtnern zugeparkten Radwege gefunden werden.

stressfreie Querung, die den sehr umständlichen und unkomfortablen Umweg über die Opfinger Straße ersetzt. Dreisamuferradweg (DrS)

Generell soll auf der kompletten Route der Hochwasserschutz geprüft und – wo möglich – verbessert werden. Sichere Fahrt bei Nacht bringt die Beleuchtung zwischen Güterbahnbrücke und Betzenhauser Brücke, die heute noch fehlt. Erheblich größeren Aufwand und sehr viel Hirnschmalz erfordern Projekte, die auf den teils sehr engen innerstädtischen Streckenabschnitten Verbesserungen bringen sollen. Eine Win-win-Situation für Fußgänger wie Radfahrer ist der Lückenschluss des Gehwegs auf der Dreisamnordseite unterhalb der Schwabentorbrücke. Damit wird die letzte Gehweglücke geschlossen und der Radweg auf der Südseite entsprechend entlastet. Der

30 Millionen Euro. Das klingt viel, ist aber doch vergleichsweise wenig. Denn während diese Summe im Straßen- oder Stadtbahnbau nur für wenige Kilometer Strecke reicht, lässt sich im Radverkehr damit das ganze Netz auf Vordermann bringen. Schnell und sicher radeln im „Rad-Vorrang-Netz“

Im Mittelpunkt des Radkonzepts steht der (Aus-)Bau neuer Rad-Vorrang-Routen nach dem Vorbild der niederländischen Radschnellwege. Das Rad-Vorrang-Netz enthält sowohl separate Radwege wie auch Routen an Hauptverkehrsstraßen sowie über Neben- oder Fahrradstraßen. Oberste Zielsetzung ist es, den wichtigsten Radverkehrsströmen schnell und sicher befahrbare Verbindungen zur Verfügung zu stellen. Das wird in Zukunft auch immer wichtiger: Zum einen sorgt der zunehmende Trend zum elektrisch unterstützen Fahrradantrieb (Pedelecs oder E-Bikes) für noch mehr schnelle Radler. Zum anderen macht es dieser technische Fortschritt möglich, dass neue Zielgruppen künftig zu Radlern werden: Bewohnerinnen und Bewohner von Hanglagen oder aus dem etwas weiter entfernten Umland werden viel stärker als bislang das Fahrrad für ihre täglichen Wege nutzen können. Und auch für ältere Menschen wird das Rad damit zunehmend attraktiv. Der Ausbau des Rad-Vorrang-Netzes ist bereits voll im Gange. Für die drei Pilotstrecken am Dreisamufer (DrS), an der Güterbahn (GüB) und von Zähringen über den Stühlinger ins Vauban (ZSV) hat das Land im vergangenen Jahr eine 50-Prozent-Förderung genehmigt. Insgesamt sind für den Ausbau der drei Pilotstrecken rund 10 Millionen Euro vorgesehen. In den vergangenen Monaten konnten bereits einige große Projekte mit einem Umfang von zusammen rund 1,8 Millionen Euro gebaut werden: Rampen an der Haslacher Straße und an der Schnewlinbrücke sorgen für neue Verbindungen vom und zum Dreisamuferradweg. Außerdem wurden das östliche Geländer der Güterbahnbrücke über die Dreisam erhöht und ein separater Gehweg am Sandfangweg gebaut. Am Güterbahnradweg konnte mit der Brücke über die Ferdinand-Weiß-Straße ein lästiger Umweg „ad acta“ gelegt wer-

Bild oben: Der Dreisamradweg am Ganterareal ist viel zu schmal und der Weg über die Fabrikstraße nicht kreuzungsfrei. Das soll sich im nächsten Jahr ebenso ändern wie am Güterbahnradweg. Wo heute an der Opfinger Straße (Bild unten) erst eine Verschrankung und dann eine Ampel zu überwinden ist, gibt’s künftig einen bequemen Weg unten durch. (Fotos: A. J. Schmidt) Güterbahnroute (GüB):

Zwischen Breisacher Straße und Sundgauallee fehlt dem ansonsten im südlichen und mittleren Teil Freiburgs bereits gut ausgebauten Radweg die Beleuchtung. Auf der Güterbahnbrücke über die Dreisam wird nun auch auf der westlichen Seite das Geländer und damit die Sicherheit erhöht. Größtes Projekt dieser Vorrangroute ist der Durchstich unter der Opfinger Straße. Hier entsteht ähnlich wie am Unteren Mühlenweg eine kreuzungs- und

soll in Abschnitten zwischen Kaiser- und Schwabentorbrücke verbreitert werden, um Engstellen zu beseitigen. Eine solche besteht auch entlang des Ganterareals bis zur Fabrikstraße. Dort gibt es heute die einzige Kreuzung der gesamten Route. Künftig soll hier eine kreuzungsfreie Querung möglich sein – ob die ebenerdig oder unter der Oberaubrücke hindurch führt, ist noch nicht entschieden. Nähere Informationen zum Radverkehrskonzept 2020 unter www.freiburg.de/radkonzept

Seite 8 · Nr. 599 · 10. Mai 2013

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