Gleichstellungsstelle für Frauen

Frauen haben die Wahl! Bundestagswahl 24. September 2017

100 Jahre Frauenwahlrecht

100 Jahre

Ursprünglich sah man das Staatsbürgertum und die Rechte und Pflichten, die man als Bürger eines Staates besitzt, als „männlich“ an. Politik sei Aufgabe der Männer. Die Einführung des Frauenwahlrechts am 30. November 1918 stellt einen wichtigen Meilenstein für die Demokratie in Deutschland dar. Knapp zwei Monate später, im Januar 1919 konnten die Frauen erstmals ihr Wahlrecht nutzen bei der Wahl der Deutschen Nationalversammlung. Die Einführung des Frauenwahlrechts schuf erst die Voraussetzung für die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann, so wie

sie heute in Art. 3 Abs. 2 im Grundgesetz verankert ist: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Frauen haben die Wahl

die Wahl

Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Der Bundestag ist das Parlament, d.h. das gesetzgebende Organ, der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag wird als einziges Verfassungsorgan direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Art. 38 GG bestimmt, dass die Bundestagswahlen „allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim“ sein müssen.

Ohne mich … … denken viele, und verzichten darauf, bei Wahlen ihre Stimme abzugeben. Vielleicht, weil sie das Gefühl haben, das „bringt eh nichts“. Stimmt nicht Nichtwähler_innen sind mit verantwortlich, wer im Parlament sitzt, d.h. wer für das Volk die politischen Entscheidungen trifft. Indem sie ihre Stimme nicht abgeben, bekommen die abgegebenen Stimmen mehr Gewicht.

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Junge Leute sind groß im Kommen?

Junge Leute

Von Wegen! Das Durchschnittsalter der Bundestagsabgeordneten in Berlin betrug 49,7 Jahre bei Wahlantritt am 22. September 2013.

Junge Leute sind sehr wählerisch?

sehr wählerisch

Von Wegen! Junge Leute unter 30 Jahren scheinen politikverdrossen. Sie gehen nur unterdurchschnittlich häufig zur Wahl. Durch die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft und die geringe Wahlbeteiligung der jungen Generation unter 30 steigt das politische Einflusspotenzial der älteren Wahlberechtigten. Die höchste Wahlbeteiligung zeigen westdeutsche Männer der Altersgruppe ab 70 Jahren.

Frauen sind wählerisch?

wählerisch

Auch wenn der Unterschied gering ist – bei jeder Bundestagswahl seit 1953 war die Wahlbeteiligung der Männer höher als die der Frauen.

Wahlberechtigten weiter zu Gunsten von Männern. Themen, die tendenziell eher Frauen betreffen, können so in Vergessenheit geraten.

Dabei gibt es in Deutschland mehr Frauen (~51%) als Männer (~49%). Durch die geringere Wahlbeteiligung von Frauen verschiebt sich der politische Einfluss der

Nur wer wählen geht, nutzt sein politisches Einflusspotenzial!

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Machen Frauen Politik?

Politik

Frauen sind in der Politik unterrepräsentiert! Ein Gradmesser für die Gleichstellung ist die Repräsentanz und Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen des politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Von den aktuell 630 Abgeordneten sind 234 Frauen, 396 sind Männer. Die aktuelle Bundesregierung, genannt Bundeskabinett, setzt sich aus 7 Frauen und 9 Männern zusammen.

72% 64% 64%

63% 56% 56% 44% 36% 36%

37% 28%

Europaparlament 2014

Bundestag 2015

Bayerischer Landtag 2016

Bundeskabinett Merkel III 2017

Themen, die Frauen besonders betreffen

Themen

Politische Entscheidungen wirken unterschiedlich auf die Lebenslagen von Frauen und Männern. Zielen diese Entscheidungen auf den Abbau bestehender Diskriminierungen und auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern? Es lohnt sich, genau hinzusehen!

Wer sich wählen lässt, entscheidet unmittelbar mit, welche Themen auf die politische Agenda des Parlaments kommen. Und: Nur wer wählen geht, kann hierauf Einfluss nehmen.

Der Bundestag stellt als Gesetzgeber die Weichen! bnis Erlau ohne ehen? D R g B er ein n in d erhältnis Fraue sv hnitt ürfen in Er werb d n n im Sc a e 2016 Seit w emänner n e u )? Fra Eh (t)en ndenlöhne ihrer rdien nt ve (Bruttostu e , nach z o r laubt iel P ner nd er halten? Wiev r als Män la h c e s e Deut men zu b wenig a en in s Frau nen Nachn e t is ann eige Seit w eirat ihren H ihrer

24. September 2017 – alle 4 Jahre wieder sind Bundestagswahlen Wie gesagt – egal ist es nicht, ob Sie zur Wahl gehen oder nicht. Denn jede Stimme zählt. Und mit der Zusammensetzung des Bundestags entscheiden Sie auch über die (Frauen-)Politik der nächsten vier Jahre. Die politische Arbeit im Bundestag beeinflusst das Leben der Frauen vor allem durch gesetzliche Regelungen.

alle 4 Jahre

Wer und was wird gewählt

wer und was

Gewählt werden für vier Jahre die Mitglieder des Bundestags. Diese wählen dann ihrerseits die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Somit entscheiden wir durch unsere Stimme bei der Bundestagswahl nicht nur, wer die nächsten vier Jahre die Gesetze erlässt, sondern auch, wer die Regierung stellt.

Wer darf wen wählen? Wählen dürfen … … Deutsche, im Sinne des Art.116 Abs.1 GG, die am Wahltag mind. 18 Jahre alt sind, seit mind. drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (Aktives Wahlrecht)

Gewählt werden kann … … als Mitglied des Bundestags, wer am Wahltag volljährig, d.h. 18 Jahre alt ist, und nicht vom aktiven Wahlrecht aus­ geschlossen ist. Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen Deutsche im Sinne des Art.116 Abs.1 GG sein. (Passives Wahlrecht)

Wie wird gewählt und gezählt?

gewählt und gezählt

Wahlrecht in Deutschland In Deutschland werden die Abgeordneten durch eine personalisierte Verhältniswahl gewählt. Dies ist eine Listenwahl, bei der gleichzeitig ein Teil der Abgeordneten direkt in einem Wahlkreis gewählt wird.

Erststimme – maßgeblich für Direktmandate Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten in seinem Wahlkreis nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Zweitstimme – maßgeblich für die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag Die Zweitstimme ist wichtiger als die Erststimme. Damit entscheiden sich die Wähler_innen für die Landesliste einer Partei und somit über die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag.

Demokratie bedeutet Demokratie Einmischen und Mitmischen Eine gesunde Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an den politischen Entscheidungen der Gesellschaft.

Frauen sind in den Parlamenten unterrepräsentiert, obwohl sie die Mehrheit in der Bevölkerung stellen. In anderen Staaten der EU, wie beispielsweise Frankreich, sind paritätische Kandidatenlisten längst gesetzliche Vorgabe. Paritätische Kandidatenlisten sind Listen, die 50:50 aus Frauen und Männern bestehen. Diese Vorgabe hat den Frauenanteil in deren Parlamenten stark angehoben.

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Das Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten Parité Das Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten wurde 2014 gegründet und fordert die Aufnahme von Parité-Regeln entsprechend dem französischen Vorbild. Die Verpflichtung des Gesetzgebers ergibt sich aus Art 3, Abs. 2,2 GG: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Auch Sie können sich beim Aktionsbündnis engagieren. Informieren Sie sich unter www.aktionsbuendnis-parite.de

Weitersurfen

Frauen und Gleichstellung in München www.muenchen.de/frauengleichstellung www.frauenverbaende.de www.aktionsbuendnis-parite.de Wahlsystem und Wahlrecht in Deutschland www.bundestag.de www.bundesregierung.de www.bundeswahlleiter.de www.wahlrecht.de Besuche uns auf Facebook facebook.com/GleichstellungsstelleMuenchen

Auflösung der Quizfragen: 1. 61 Männer und 4 Frauen 2. 1961,Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) 3. 1977 4. 22% 5. 1991 6. 9,6% Quellen: Pocketquiz – fit for gender. Eine Co-Produktion von Frauenaspekte e.V. und Deutscher Frauenring e.V. Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.

Zum Weitersurfen

Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V.

Impressum Herausgeberin Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München Marienplatz 8, 80331 München www.muenchen.de/frauengleichstellung Die Broschüre wurde erarbeitet in Kooperation mit dem Stadtbund Münchner Frauenverbände.

Text und Redaktion Carmen Nilles, Politikwissenschaftlerin M.A. Christa Weigl-Schneider, Stadtbund Münchner Frauenverbände Nicole Lassal und Marion Bär, Gleichstellungsstelle für Frauen Zeichnungen Root Leeb Gestaltung Wolfgang Gebhard :Visuelle Kommunikation, Beate Groß Druck Stadtkanzlei, gedruckt auf 100% Recyclingpapier

Sie haben die Wahl …

Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt München Marienplatz 8, 80331 München, www.muenchen.de/frauengleichstellung